DE3835110A1 - Verfahren und einrichtung zum leiten einer verarbeitung von bilddaten und zusatzinformation - Google Patents
Verfahren und einrichtung zum leiten einer verarbeitung von bilddaten und zusatzinformationInfo
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- G06T1/20—Processor architectures; Processor configuration, e.g. pipelining
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung
zum Leiten einer Verarbeitung von durch Computertomografie
erfaßte Bilddaten sowie den Bilddaten hinzugefügten
Zusatzinformationen.
In den vergangenen Jahren wurde die medizinische Bild
diagnose mittels Computerradiografie (CR) unter Verwendung
einer Bildplatte (im folgenden auch mit BP abgekürzt)
eingeführt. Fig. 1 zeigt ein Beispiel eines auf der CR-Technik
beruhenden Systems. Dieses System enthält ein Röntgengerät
1, ein Bildlesegerät 2, ein Bildverarbeitungsgerät 3 und
ein Bildwiedergabe- und -aufzeichnungsgerät 4. Das Röntgengerät
1 besitzt eine Röntgenröhre zum Bestrahlen eines zu
untersuchenden Patienten mit Röntgenstrahlen und einen
ersten Aufzeichnungsträger (z. B. eine Bildplatte; BP), die
die durch den Patienten hindurchgegangenen Röntgenstrahlen
als Energie sammelt. Das Bildlesegerät 2 macht eine
Abtastung mit Anregungslicht einer Wellenlänge von 500 bis
800 nm der Bildplatte, um die in der BP gesammelte Energie
anzuregen, so daß die BP Licht abstrahlt, das eine Wellen
länge von 300 bis 700 nm aufweist. Das von der BP innerhalb
eines vorbestimmten Wellenlängenbereichs abgestrahlte Licht
wird von einem Fotodetektor (z. B. einem Fotoelektronen-
Vervielfacher, einer Fotodiode oder dergl.) empfangen. Nachdem
das Bild von dem Bildlesegerät 2 gelesen wurde, wird das
Bild einer Verarbeitung zur Frequenzverbesserung und einer
Graustufenverarbeitung unterzogen. Das Ergebnis dieser Ver
arbeitung wird beispielsweise in einem Bildspeicher abgespeichert.
Das Bildwiedergabe- und -aufzeichnungsgerät 4
liest sequentiell in dem Bildspeicher gespeicherte Bilddaten
aus, die in einem Digital-Analog-Umsetzer in ein Analogsignal
umgesetzt werden. Das Analogsignal wird unter
Verwendung einer Aufzeichnungslichtquelle in ein Licht
signal umgesetzt. Das Lichtsignal wird über eine Optik auf
einen zweiten Aufzeichnungsträger (z. B. einen radiografischen
Film) gestrahlt, um so ein entsprechendes Bild auf
dem Aufzeichnungsträger zu erzeugen. Das auf dem zweiten
Aufzeichnungsträger durch das CR-System erzeugte Bild läßt
sich für die medizinische Diagnose des zu untersuchenden
Patienten heranziehen.
Im folgenden sollen Einzelheiten des oben skizzierten
CR-Systems erläutert werden.
Nach Fig. 2 ist ein Subsystem 5 gebildet durch ein Lesegerät
2, eine Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung 10,
einen Bildmonitor 7, ein Bildwiedergabe- und -aufzeichnungs
gerät 4 und mehrere BP-Informationseingabeeinheiten 9 a
. . . 9 n. Eine BP-Kassette 6, die eine für eine radiografische
Aufnahme mit dem in Fig. 1 dargestellten Röntgengerät
1 verwendete BP enthält, wird in das Bildlesegerät 2
eingesetzt. Jede BP wird aus der Kassette 6 entnommen, und die
in dieser BP gespeicherten Bilddaten werden nach Maßgabe
von Bildlese-Bedingungen ausgelesen, die festgelegt werden
durch (später zu beschreibende) BP-Information, welche eine
Radiografeninformation sowie eine Patienteninformation umfaßt,
die vorab über die BP-Informationseingabeeinheiten
9 a . . . 9 n eingegeben wurden. Die Bilddaten werden in die
Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung 10 eingegeben und
einer Frequenzverbesserungs-Verarbeitung einer Graustufen
verarbeitung und dergleichen unterzogen.
Die von der Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung 10
verarbeiteten Bilddaten werden zur Betrachtung durch eine
Bedienungsperson auf dem Bildmonitor 7 angezeigt und zu dem
Bildwiedergabe- und -aufzeichnungsgerät 4 übertragen. Das
Bildwiedergabe- und -aufzeichnungsgerät 4 zeichnet die
Bilddaten auf den Aufzeichnungsträger 8 auf. Die BP-Informations
eingabe durch die BP-Informationseingabeeinheiten 9 a
. . . 9 n wird auf dem Aufzeichnungsträger 8 aufgezeichnet.
Die auf dem Bildmonitor 7 dargestellten Bilddaten werden
üblicherweise nach der oben erwähnten Verarbeitung durch
einen Radiologen oder MTA dazu benutzt, festzulegen, ob die
Positionierung der für die Röntgenaufnahme benutzten BP-
Kassette 6 in Bezug auf den Patienten geeignet ist oder
nicht. Ist die Positionierung der BP-Kassette bezüglich des
Patienten nicht geeignet, so wid der Aufnahmevorgang
erneut in Gang gesetzt.
Die in das Bildwiedergabe- und -aufzeichnungsgerät 4
eingegebenen Bilddaten werden von dem Digital-Analog-Umsetzer in
das Analogsignal umgesetzt, wie es oben erwähnt wurde, und
das Analogsignal wird von der Aufzeichnungslichtquelle in
ein Lichtsignal umgesetzt. Dann wird auf dem Aufzeichnungs
träger 8 unter Verwendung des Signals ein Röntgenbild erzeugt.
Der Aufzeichnungsträger 8 wird einer automatischen
Entwicklermaschine zugeführt und dort entwickelt und fixiert,
so daß man eine "Hartkopie" des Röntgenbildes
erhält.
Das oben beschriebene System ist zum Beispiel in einem CR-
Raum untergebracht. Das Bildlesegerät 2, die Bildverarbeitungs-
und Steuereinrichtung 10 und das Bildwiedergabe- und
-aufzeichnungsgerät 4 werden synchron betrieben, wobei ihre
Betriebsgeschwindigkeit abhängt von der Betriebsgeschwindigkeit
des Bildlesegeräts 2, da diese am niedrigsten ist.
Die Arbeitsgeschwindigkeit der Bildverarbeitungs- und
Steuereinrichtung ist mehr als zweimal so hoch wie die des
Bildlesegeräts. Da das Bildlesegerät 2 mit einer Arbeits
geschwindigkeit betrieben wird, die von den physikalischen
Eigenschaften der Bildplatte (Ansprechgeschwindigkeit beim
Lesen) abhängt, läßt sich keine nennenswerte Verbesserung
der Betriebsgeschwindigkeit erwarten.
Bei dem herkömmlichen System wird zum Verbessern des Durchsatzes,
zum Beispiel zum Erhöhen der Anzahl von pro Stunde
verarbeiteten Bildplatten, das in Fig. 1 dargestellte
System je nach Bedarf erweitert.
Umfaßt eine solche Erweiterung jedoch eine Vielzahl von
Systemen, so wird die BP-Information in das Subsystem
eingegeben, welches zum Lesen eines Bildes frei ist, wie in
Fig. 2 gezeigt ist. Deshalb muß eine für eine Radiografie
verwendete BP in das entsprechende Subsystem eingegeben und
durch dieses verarbeitet werden. Da sich die radiografische
Information, die in der Bildplatteninformation enthalten
ist, bei jeder radiografischen Aufnahme ändert, muß eine
Bedienungsperson ein Subsystem bestimmen, an welches die in
der Nähe des Radiografiegeräts angeordnete BP-Informations
eingabeeinheit gerade angeschlossen ist, und die Bedienungs
person muß fehlerfrei die BP in die Bildverarbeitungs-
und Steuereinrichtung des festgelegten Subsystems eingeben.
Wird die BP in einem anderen Subsystem verarbeitet, so muß
die BP-Information erneut eingegeben werden, was mühsam ist
und zu Fehlern führen kann.
Sind mehrere Röntgengeräte vorhanden, so bilden die zur
Verarbeitung anstehenden aufgenommenen Bildplatten eine
Warteschlange, wenn zu häufig Aufnahmen gemacht werden, deren
Anzahl über die Verarbeitungskapazität eines gegebenen
Subsystems hinausgeht. Wenn die zu verarbeitenden Bildplatten
sich bei einem gegebenen Subsystem konzentrieren, verlängert
sich die Wartezeit. Selbst wenn die Wartezeiten anderer
Subsysteme kurz sind, läßt sich die BP-Verarbeitung
nicht unabhängig in anderen Subsystemen durchführen. Wenn
daher mehrere Subsysteme als Erweiterung vorgesehen sind,
läßt sich dennoch der Durchsatz des Gesamtsystems nicht in
zufriedenstellendem Maße verbessern, da eine Schwankung der
Wartezeiten vorhanden ist.
Wenn ein Bildlesegerät eines Subsystems fehlerhaft arbeitet
oder ausfällt und ein Bild nicht lesen kann, müssen die
Bildplatten in einem anderen Subsystem verarbeitet werden.
Da die BP-Informationseingabe vor dem Ausfall des Geräts
jedoch nicht von dem anderen Subsystem genutzt werden kann,
muß die BP-Information erneut eingegeben werden, damit in
einem freien Subsystem die Bildplatten verarbeitet werden
können.
Es besteht also der Bedarf an einer Einrichtung zum Verbessern
des Durchsatzes des Gesamtsystems durch effizientes
Verarbeiten von Bildplatten.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Verfahrens
und einer Einrichtung zum Leiten der Verarbeitung von durch
Computerradiografie aufgenommenen Bilddaten, denen zusätzlich
Information hinzugefügt ist.
Diese Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen angegebene
Erfindung gelöst, wobei vorteilhafte Ausgestaltungen in den
abhängigen Ansprüchen angegeben sind.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein Blockdiagramm eines herkömmlichen CR-Systems,
Fig. 2 ein Blockdiagramm einer detaillierten Anordnung
des CR-Systems nach Fig. 1,
Fig. 3 ein Blockdiagramm, welches die Ausgestaltung
eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungs
gemäßen CR-Systems zeigt,
Fig. 4A und 4B Datenformate von BP-Information und von
Übertragungsdaten,
Fig. 5 ein Flußdiagramm, welches die Verarbeitung der
BP-Informationseingabe in dem in Fig. 3 gezeigten
Subsystem veranschaulicht,
Fig. 6 ein Flußdiagramm, welches die BP-Verarbeitung in
einem Subsystem veranschaulicht,
Fig. 7 ein Flußdiagramm, das die Verarbeitung von Über
tragungsdaten in einer Leitvorrichtung veranschaulicht,
Fig. 8 ein Flußdiagramm, welches die Verarbeitung der
Übertragungsdaten in dem Subsystem veranschaulicht, und
Fig. 9 ein Blockdiagramm, welches die Ausgestaltung
einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
CR-Systems veranschaulicht.
Das in Fig. 3 skizzierte System enthält eine Leit- oder
Managementvorrichtung 21, Röntgengerät 24 a bis 24 c und
Subsysteme 25 bis 27. Letztere besitzen Bildlesegeräte 25 a
bis 27 a, Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtungen 25 b bis
27 b, Bildwiedergabe- und -aufzeichnungsgeräte 25 c bis 27 c
und BP-Informationseingabeeinheiten 25 d bis 27 d und 25 e bis
27 e. Die Leitvorrichtung 21 und die Subsysteme 25 bis 27
sind durch Übertragungswege 28 a bis 28 c miteinander
verbunden.
Beispielsweise wird im Subsystem 25 in einem Röntgengerät
24 a erzeugte Radiografieinformation sowie BP-Identifikations
information und Patienteninformation in die Bildverarbeitungs-
und Steuereinrichtung 25 b eingegeben. BP-Information,
welche BP-Identifikationsinformation, Radiografieinformation
und Patienteninformation umfaßt, wird in der
Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung 25 b entsprechend
den Bildplatten (BPs) gespeichert.
Bei der BP-Identifikationsinformation handelt es sich um
Information, die nicht wiederholt in einem Gesamtsystem
verwendet wird, um eine größere Anzahl von Bilddaten voneinander
unterscheiden zu können. Die BP-Identifikations
information ist auf jede BP als Strichcode aufgedruckt, und
sie wird durch einen Strichcodeleser in der BP-Informations
eingabeeinheit 25 e eingegeben.
Die Radiografieinformation enthält Röntgenaufnahme-Bedingungen
für einen Patienten, von dem eine Röntgenaufnahme
gemacht werden soll. Die Radiografieinformation betrifft
beispielsweise einen Körperteil, von dem eine Aufnahme gemacht
werden soll, den Typ der Aufnahme (allgemeine Röntgen
aufnahme, Kontrastmittelaufnahme, Makroaufnahme,
Schichtbild (Tomogramm) und dergleichen), ferner eine BP-
Größe, eine Radiografieabteilungsinformation, Datum und
Zeit, Spannung der Röntgenröhre, Strom der Röntgenröhre,
Bestrahlungszeitraum und dergleichen. Diese Information
wird im sogenannten Online-Betrieb mittels der BP-Informations
eingabeeinheit 25 e eingegeben.
Bei der Patienteninformation handelt es sich um Information,
die jeder "belichteten" Bildplatte zugeordnet ist,
zum Beispiel eine Identifikationszahl (ID-Nummer), Name,
Geburtsdatum, Geschlecht und dergleichen. Diese Informationen
werden über die BP-Informationseingabeeinheit 25 d eingegeben,
und zwar vorzugsweise mittels einer Patienten-ID-
Karte, die bei der Aufnahme des Patienten erstellt wird.
Die genannte BP-Information wird von den BP-Informations
eingabeeinheiten 25 d und 25 e zu der Bildverarbeitungs- und
Steuereinrichtung 25 b übertragen, wo sie gespeichert wird.
Die Identifikationsinformation des Subsystems 25 und die
BP-Information werden kombiniert, und diese kombinierte Information
wird von der Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung
25 b über den Übertragungsweg 28 a in Form von
Meldedaten zur Leitvorrichtung 21 übertragen und dort gespeichert.
Die Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung 25 b sowie
die Leitvorrichtung 21 können zum Beispiel als Mikro
prozessoren ausgebildet sein.
Mehrere Subsysteme 25, 26 und 27 sind über Übertragungswege
28 a bis 28 c an einen Multiplexer 23 innerhalb der Leitvorrichtung
21 angeschlossen, und die Datenübertragung, -verarbeitung
und -speicherung werden durch eine Systemsteuerung
22 gesteuert. Die Systemsteuerung 22 besitzt einen
Speicher 22 a zum Speichern von BP-Information und Identifikations
information des Subsystems.
Der Multiplexer 23 wird als Schnittstelle für die Daten
übertragung zu dem Subsystem verwendet. In dem Multiplexer
23 kann, wenn die Übertragungswege 28 a bis 28 c den
Subsystemen 25 bis 27 entsprechen, die Identifikationsinformation
für jedes Subsystem dazu herangezogen werden, die Subsysteme
25 bis 27 voneinander zu unterscheiden, wodurch ein
vorhergehendes Speichern einer Subsystem-Identifikations
information in den Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtungen
25 b bis 27 b überflüssig wird.
Die zu der Systemsteuerung 22 übertragene BP-Information
wird in dem in Fig. 4A gezeigten Datenformat innerhalb des
Speichers 22 a gespeichert. Fig. 4B zeigt das Datenformat
für die Übertragungsdaten.
Im folgenden wird anhand der Fig. 5 bis 8 die Arbeitsweise
der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems
erläutert.
Fig. 5 zeigt anhand eines Flußdiagramms die BP-
Informationsverarbeitung.
In einem Schritt A 1 wird über eine gegebene BP-Informations
eingabeeinheit die Patienteninformation in die entsprechende
Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung mit Hilfe
einer Patienten-ID-Karte eingegeben. Im Schritt A 2 wird
über eine gegebene BP-Informationseingabeeinheit Radiografie
information in die entsprechende Bildverarbeitungs- und
Steuereinrichtung eingegeben. Im Schritt A 3 wird von einem
Strichcodeleser der BP-Informationseingabeeinrichtung ein
auf die Bildplatte (BP) gedruckter Strichcode gelesen, und
die BP-Identifikationsinformation wird in die Bildverarbeitungs-
und Steuereinrichtung eingegeben.
Im Schritt A 4 wird BP-Information einschließlich Patienten
information, Radiografieinformation und BP-Identifikations
information in der Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung
gespeichert. Im Schritt A 5 werden BP-Informations-
Meldedaten (Report-Daten) einschließlich BP-Information und
Subsystem-Identifikationsinformation, die in der Bildverarbeitungs-
und Steuereinrichtung gespeichert sind, zu der
Leitvorrichtung übertragen.
Durch den oben beschriebenen Ablauf wird die BP-Information
in dem entsprechenden Subsystem und in der Leitvorrichtung
gespeichert.
Fig. 6 zeigt anhand eines Flußdiagramms die BP-Verarbeitung
in jedem Subsystem.
Im Schritt B 1 wird die in der Bildverarbeitungs- und
Steuereinrichtung gespeicherte BP-Information unter Verwendung
der BP-Identifikationsinformation gesucht. Wenn im
Schritt B 2 festgestellt wird, daß die gewünschte BP-
Information vorhanden ist, folgen das Lesen, die Bildverarbeitung
und das Aufzeichnen einer Bildplatte (BP) entsprechend
der BP-Information (Schritt B 6) und anschließend wird im
Schritt B 7 an die Leitvorrichtung berichtet, daß die Ver
arbeitung der BP, die im Schritt B 6 gezeigt ist, abgeschlossen
ist.
Wenn im Schritt B 2 die gewünschte BP-Information nicht
festgestellt werden kann, wird eine Suche der BP-Information
innerhalb der Leitvorrichtung durch die Bildverarbeitungs-
und Steuereinrichtung angefordert (Schritt B 3). Im
Schritt B 4 wird geprüft, ob die gewünschte BP-Information
innerhalb der Leitvorrichtung festgestellt wird. Falls ja,
schließen sich die Schritte B 6 und B 7 an, die oben
erläutert wurden.
Falls die Antwort im Schritt B 4 "Nein" lautet, wird die BP-
Informationseingabeverarbeitung gemäß Fig. 5 durchgeführt
(Schritt B 5) und anschließend werden die Schritte B 6 und B 7
ausgeführt.
Durch den oben beschriebenen Vorgang erfolgt die BP-Verarbeitung
innerhalb jedes Subsystems.
Fig. 7 zeigt anhand eines Flußdiagramms die Übertragungsdaten
verarbeitung innerhalb der Leitvorrichtung.
Im Schritt D 1 wird geprüft, ob es sich bei den Über
tragungsdaten von dem Subsystem um BP-Informations-Meldedaten
(Reportdaten) handelt. Falls ja, werden die übertragenen
Daten in der Leitvorrichtung als BP-Informations-Meldedaten
gespeichert (Schritt D 2).
Falls die Antwort im Schritt D 1 "Nein" lautet, wird
bestimmt, ob die Übertragungsdaten eine Suchanforderung für
BP-Information darstellen (Schritt D 3), falls nicht, wird
im Schritt D 4 geprüft, ob es sich bei den Übertragungsdaten
um Meldedaten "BP-Verarbeitung beendet" handelt.
Lautet die Antwort im Schritt D 4 "Ja", wird die in der
Leitvorrichtung gespeicherte BP-Information anhand der BP-
Identifikationsinformation gesucht (Schritt D 5). Lautet die
Antwort im Schritt D 4 "Nein", ist die Übertragungsdaten-
Verarbeitung innerhalb der Leitvorrichtung abgeschlossen.
Im Schritt D 6 wird geprüft, ob die gewünschte BP-Information
innerhalb der Leitvorrichtung festgestellt wurde.
Falls "Ja", wird die erfaßte BP-Information ungültig gemacht
(Schritt D 7). Lautet die Antwort im Schritt D 6
"Nein", wird die Übertragungsdaten-Verarbeitung innerhalb
der Leitvorrichtung beendet.
Im Schritt D 8 wird geprüft, ob zwei Arten von Meldedaten
vom gleichen System übertragen wurden, nämlich BP-Informations-
Meldedaten und Meldedaten "BP-Prozeß fertig". Lautet
die Antwort im Schritt D 6 "Nein", werden Meldedaten
"BP-Information ungültig" zu dem Subsystem übertragen, welches
die BP-Informations-Meldedaten übertragen hatte
(Schritt D 9), und die Übertragungsdaten-Verarbeitung innerhalb
der Leitvorrichtung beendet. Falls die Antwort im
Schritt D 8 "Ja" lautet, wird ebenfalls die Übertragungsdaten-
Verarbeitung innerhalb der Leitvorrichtung abgeschlossen.
Falls die Antwort im Schritt D 3 "Ja" ist, wird die in der
Leitvorrichtung gespeicherte BP-Information anhand der BP-
Identifikationsinformation gesucht (Schritt D 10).
Im Schritt D 11 wird geprüft, ob die gewünschte BP-Information
festgestellt wurde. Falls ja, wird unter Verwendung
der festgestellten BP-Information die Suchantwortinformation
erhalten (Schritt D 12) und zu dem entsprechenden
Subsystem übertragen (Schritt D 14).
Wenn jedoch die Antwort im Schritt D 11 "Nein" lautet, erhält
man als Antwort auf die BP-Informationssuche, daß die
gewünschte BP-Information nicht gespeichert ist (Schritt
D 13), und die entsprechenden Daten werden zu dem
zugehörigen Subsystem übertragen (Schritt D 14).
Mit dem oben beschriebenen Vorgang ist die Übertragungsdaten-
Verarbeitung in der Leitvorrichtung abgeschlossen.
Fig. 8 zeigt anhand eines Flußdiagramms die Übertragungsdaten-
Verarbeitung innerhalb jedes Subsystems.
Im Schritt C 1 wird geprüft, ob die Übertragungsdaten von
der Leitvorrichtung BP-Informations-Suchantwortdaten darstellen.
Falls die Antwort "Ja" lautet, wird die BP-Verarbeitung
wieder aufgenommen (Schritt C 6).
Lautet die Antwort im Schritt C 1 "Nein", so wird im Schritt
C 2 geprüft, ob die Übertragungsdaten von der Leitvorrichtung
BP-Informations-Ungültigkeitsdaten sind. Falls ja,
wird die der verarbeiteten Bildplatte entsprechende BP-
Information gesucht (Schritt C 3). Lautet die Antwort im
Schritt C 2 "Nein", wird die Übertragungsdaten-Verarbeitung
in dem Subsystem abgeschlossen.
Im Schritt C 4 wird geprüft, ob die gewünschte BP-Information
festgestellt wurde. Falls ja, wird die festgestellte
BP-Information ungültig gemacht, und die Übertragungsdaten-
Verarbeitung in dem Subsystem wird beendet. Falls die Antwort
im Schritt C 4 "Nein" lautet, wird die Übertragungsdaten-
Verarbeitung in dem Subsystem abgeschlossen.
Durch den oben beschriebenen Arbeitsablauf erfolgt die
Verarbeitung der Übertragungsdaten in dem Subsystem.
Wie erläutert wurde, läßt sich das gesamte System effizient
handhaben, da die BP-Information in den Subsystemen und in
der Leitvorrichtung gespeichert ist. Es lassen sich einige
Speicherplätze der BP-Information vorschlagen, und sie können
entsprechend der Anwendung des Systems optimal ausgewählt
werden. Bei der Übertragungsdaten-Verarbeitung innerhalb
der Leitvorrichtung läßt sich der Betriebszustand des
Gesamtsystems in einfacher Weise überwachen, wenn nicht nur
die BP-Information für ungültig erklärt, sondern darüber
hinaus diese für ungültig erklärte BP-Information gespeichert
oder archiviert wird.
Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung läßt
sich das System derart gestalten, daß die BP-Informations
eingabeeinheiten direkt an die Leitvorrichtung angeschlossen
sind, wie in Fig. 9 dargestellt ist. Wenn die BP-Informations
eingabeeinheiten außerhalb der Subsysteme an die
Leitvorrichtung angeschlossen sind, können die Eingabeeinheiten
als Terminals verwendet werden.
In dem oben beschriebenen System wird die BP-Information
über jede BP-Informationseingabeeinheit eingegeben und zu
der Leitvorrichtung übertragen. Die übertragene BP-Information
wird in der Leitvorrichtung gespeichert, und sie wird
außerdem zu einem vorbestimmten Subsystem übertragen und
dort gespeichert. In diesem System kann die Leitvorrichtung
die empfangene BP-Information zu sämtlichen Subsystemen
übertragen. Genauer gesagt: die BP-Informationseingabe über
eine gegebene BP-Informationseingabeeinheit kann in der
Leitvorrichtung und in sämtlichen Subsystemen gespeichert
werden.
Die BP-Eingabeverarbeitung, die BP-Verarbeitung, die Übertragungsdaten-
Verarbeitung usw. geschehen in der oben beschriebenen
Weise.
Mit diesem System lassen sich mehrere Subsysteme effizient
handhaben.
Die Anzahl von BP-Informationseingabeeinheiten läßt sich
innerhalb der gegebenen Kapazität jedes Subsystems erweitern,
und die Eingabeeinheiten können ungeachtet der speziellen
Verbindungen unter sich und bezüglich der Subsysteme
betrieben werden.
Wenn die Wartezeiten bei der BP-Verarbeitung der Subsysteme
voneinander verschieden sind, läßt sich eine unabhängige
Verarbeitung durchführen, so daß die BP-Verarbeitung von
einem Subsystem innerhalb kürzester Wartezeit durchgeführt
wird. Dadurch wird der gesamte Durchsatz des Systems
verbessert.
Wenn ein gegebenes Subsystem ausfällt, ist die BP-Information,
die in das entsprechende Subsystem vor dem Ausfall
eingegeben wurde, innerhalb der Leitvorrichtung gespeichert.
Deshalb läßt sich die BP-Verarbeitung problemlos in
einem anderen Subsystem, welches fehlerfrei arbeitet,
durchführen.
Fällt die Leitvorrichtung aus oder arbeitet sie fehlerhaft,
so wird der Betrieb des Gesamtsystems nicht angehalten, da
die Subsysteme unabhängig betrieben werden, ähnlich wie bei
einem bekannten System.
Selbst wenn ein Abschnitt des Systems ausfallen sollte,
lassen sich die durch Radiografie ermittelten Röntgenbilddaten
und die BP-Information stets miteinander in Übereinstimmung
bringen, so daß ein Diagnosefehler aufgrund von
Unterschieden zwischen Röntgenbilddaten und BP-Information
verhindert werden kann.
Claims (16)
1. Einrichtung zum Leiten einer Verarbeitung von
durch Computerradiografie (CR) aufgenommenen Bilddaten und
diesen hinzugefügten Zusatzinformationen, gekennzeichnet
durch folgende Merkmale:
mehrere Subsysteme (25, 26, 27) speichern zusätzliche Information, die den Bilddaten entspricht, und sie verarbeiten die Bilddaten nach Maßgabe der gespeicherten Zusatz information; und
eine Leitvorrichtung (21) speichert die in den Subsystemen (25, 26, 27) gespeicherte Zusatzinformation und leitet den Betrieb der Subsysteme (25, 26, 27) nach Maßgabe der Zusatzinformation.
mehrere Subsysteme (25, 26, 27) speichern zusätzliche Information, die den Bilddaten entspricht, und sie verarbeiten die Bilddaten nach Maßgabe der gespeicherten Zusatz information; und
eine Leitvorrichtung (21) speichert die in den Subsystemen (25, 26, 27) gespeicherte Zusatzinformation und leitet den Betrieb der Subsysteme (25, 26, 27) nach Maßgabe der Zusatzinformation.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Subsystem (25, 26, 27) aufweist:
eine fotografische Einrichtung (24 a, 24 b, 24 c) zum Speichern der Bilddaten in einem Speichermedium, indem von einem Patienten eine Aufnahme gemacht wird,
eine Leseeinrichtung (25 a, 26 a, 27 a) zum Lesen der in der fotografischen Einrichtung (24 a, 24 b, 24 c) gespeicherten Bilddaten,
eine Einstelleinrichtung (25 d, 25 e, 26 d, 26 e, 27 d, 27 e) zum Einstellen der Zusatzinformation,
eine Bildverarbeitungseinrichtung (25 b, 26 b, 27 b) für die Bildverarbeitung der von der Leseeinrichtung (25 a, 26 a, 27 a) gelesenen Bilddaten nach Maßgabe der von der Einstell einrichtung eingestellten Zusatzinformation, und
eine Wiedergabe- und Aufzeichnungseinrichtung (25 c, 26 c, 27 c) zum Reproduzieren der von der Bildverarbeitungs einrichtung einer Bildverarbeitung unterzogenen Bilddaten und zum Aufzeichnen der produzierten Bilddaten auf einem Aufzeichnungsträger.
eine fotografische Einrichtung (24 a, 24 b, 24 c) zum Speichern der Bilddaten in einem Speichermedium, indem von einem Patienten eine Aufnahme gemacht wird,
eine Leseeinrichtung (25 a, 26 a, 27 a) zum Lesen der in der fotografischen Einrichtung (24 a, 24 b, 24 c) gespeicherten Bilddaten,
eine Einstelleinrichtung (25 d, 25 e, 26 d, 26 e, 27 d, 27 e) zum Einstellen der Zusatzinformation,
eine Bildverarbeitungseinrichtung (25 b, 26 b, 27 b) für die Bildverarbeitung der von der Leseeinrichtung (25 a, 26 a, 27 a) gelesenen Bilddaten nach Maßgabe der von der Einstell einrichtung eingestellten Zusatzinformation, und
eine Wiedergabe- und Aufzeichnungseinrichtung (25 c, 26 c, 27 c) zum Reproduzieren der von der Bildverarbeitungs einrichtung einer Bildverarbeitung unterzogenen Bilddaten und zum Aufzeichnen der produzierten Bilddaten auf einem Aufzeichnungsträger.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zusatzinformation Bilddaten-Identifikations
information umfaßt, die zum Identifizieren der Bilddaten
dient, Patienteninformation bezüglich eines fotografierten
Patienten, und Fotografieinformation für Bedingungen bei
der Aufnahme.
4. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bildverarbeitungseinrichtung (25 b, 26 b, 27 b)
eine Speichereinrichtung zum Speichern der von der Einstell
einrichtung (25 b, 25 e, 26 d, 26 e, 27 d, 27 e) eingestellten
Zusatzinformation aufweist.
5. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bilddaten nach Maßgabe der in der Leitvorrichtung
(21) gespeicherten Zusatzinformation einer Bildverarbeitung
unterworfen werden, wenn die den einer Bildverarbeitung
unterzogenen Bilddaten entsprechende Zusatzinformation
in der Leitvorrichtung (21) gespeichert ist.
6. Einrichtung zum Leiten einer Verarbeitung von
durch Computertomografie aufgenommenen Bilddaten und diesen
hinzugefügten Zusatzinformationen, gekennzeichnet durch:
eine Einstelleinrichtung (25 d, 25 e, 26 d, 26 e, 27 d, 27 e) zum Einstellen der Zusatzinformation,
mehrere Subsysteme (25, 26, 27) zum Speichern der von der Einstelleinrichtung eingestellten Zusatzinformation und zum Verarbeiten der Bilddaten nach Maßgabe der gespeicherten Zusatzinformation, und
eine Leitvorrichtung (21) zum Speichern der in den Subsystemen (25, 26, 27) gespeicherten Zusatzinformationen und zum Leiten der Subsysteme nach Maßgabe der Zusatzinformation.
eine Einstelleinrichtung (25 d, 25 e, 26 d, 26 e, 27 d, 27 e) zum Einstellen der Zusatzinformation,
mehrere Subsysteme (25, 26, 27) zum Speichern der von der Einstelleinrichtung eingestellten Zusatzinformation und zum Verarbeiten der Bilddaten nach Maßgabe der gespeicherten Zusatzinformation, und
eine Leitvorrichtung (21) zum Speichern der in den Subsystemen (25, 26, 27) gespeicherten Zusatzinformationen und zum Leiten der Subsysteme nach Maßgabe der Zusatzinformation.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes der Subsysteme enthält:
eine fotografische Einrichtung (24 a, 24 b, 24 c) zum Speichern der Bilddaten in einem Speichermedium, indem ein Patient fotografiert wird,
eine Leseeinrichtung (25 a, 26 a, 27 a) zum Lesen der von der fotografischen Einrichtung gespeicherten Bilddaten,
eine Bildverarbeitungseinrichtung (25 b, 26 b, 27 b) für die Bildverarbeitung der von der Leseeinrichtung gelesenen Daten nach Maßgabe der Zusatzinformation, und
eine Wiedergabe- und Aufzeichnungseinrichtung (25 c, 26 c, 27 c) zum Reproduzieren der von der Bildverarbeitungs einrichtung (25 b, 26 b, 27 b) einer Bildverarbeitung unterzogenen Bilddaten und zum Aufzeichnen der reproduzierten Bilddaten auf einem Aufzeichnungsträger.
eine fotografische Einrichtung (24 a, 24 b, 24 c) zum Speichern der Bilddaten in einem Speichermedium, indem ein Patient fotografiert wird,
eine Leseeinrichtung (25 a, 26 a, 27 a) zum Lesen der von der fotografischen Einrichtung gespeicherten Bilddaten,
eine Bildverarbeitungseinrichtung (25 b, 26 b, 27 b) für die Bildverarbeitung der von der Leseeinrichtung gelesenen Daten nach Maßgabe der Zusatzinformation, und
eine Wiedergabe- und Aufzeichnungseinrichtung (25 c, 26 c, 27 c) zum Reproduzieren der von der Bildverarbeitungs einrichtung (25 b, 26 b, 27 b) einer Bildverarbeitung unterzogenen Bilddaten und zum Aufzeichnen der reproduzierten Bilddaten auf einem Aufzeichnungsträger.
8. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zusatzinformation Bilddaten-Identifikations
information zum Identifizieren der Bilddaten, Patienteninformation
bezüglich eines fotografierten Patienten und Fotografie
information für Bedingungen bei der Aufnahme umfaßt.
9. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bildverarbeitungseinrichtung (25 b, 26 b, 27 b)
eine Speichereinrichtung zum Speichern der von der Einstell
einrichtung eingestellten Zusatzinformation aufweist.
10. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bilddaten nach Maßgabe der Zusatzinformation
verarbeitet werden, welche in der Leitvorrichtung (21)
gespeichert ist, wenn die Zusatzinformation, die den der
Bildverarbeitung unterzogenen Bilddaten entspricht, in der
Leitvorrichtung (21) gespeichert ist.
11. Verfahren zum Leiten der Verarbeitung von durch
Computertomografie aufgenommenen Bilddaten und diesen hinzugefügten
Zusatzinformationen, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
Aufnehmen der Bilddaten durch Fotografieren eines Patienten,
Eingeben der Zusatzinformation,
Erfassen der den aufgenommenen Bilddaten entsprechenden Zusatzinformation, und
Verarbeiten der Bilddaten nach Maßgabe der erfaßten Zusatzinformation.
Aufnehmen der Bilddaten durch Fotografieren eines Patienten,
Eingeben der Zusatzinformation,
Erfassen der den aufgenommenen Bilddaten entsprechenden Zusatzinformation, und
Verarbeiten der Bilddaten nach Maßgabe der erfaßten Zusatzinformation.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zusatzinformation Bilddaten-Identifikationsinformation
zum Identifizieren der Bilddaten, Patienteninformation
über den fotografierten Patienten und Fotografieinformation
über Fotografie-Bedingungen umfaßt.
13. Verfahren nach Anspruch 11, bei dem das Aufnehmen
das Speichern der Bilddaten auf einem Speichermedium
umfaßt.
14. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Eingeben das Speichern der Zusatzinformation
in einem ersten und einem zweiten Speicher umfaßt.
15. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verarbeiten folgende Schritte umfaßt:
Lesen der in dem Speichermedium gespeicherten Bilddaten,
Verarbeiten der gelesenen Bilddaten nach Maßgabe der erfaßten Zusatzinformation,
Reproduzieren der einer Bildverarbeitung unterzogenen Bilddaten, und
Aufzeichnen der reproduzierten Bilddaten auf einem Aufzeichnungsträger.
Lesen der in dem Speichermedium gespeicherten Bilddaten,
Verarbeiten der gelesenen Bilddaten nach Maßgabe der erfaßten Zusatzinformation,
Reproduzieren der einer Bildverarbeitung unterzogenen Bilddaten, und
Aufzeichnen der reproduzierten Bilddaten auf einem Aufzeichnungsträger.
16. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß das Erfassen folgende Schritte umfaßt:
Suchen der in dem ersten und dem zweiten Speicher gespeicherten Zusatzinformation,
Übertragen von Daten, die ein Erfassen der gewünschten Zusatzinformation repräsentieren, und Ungültigmachen der in dem zweiten Speicher gespeicherten gewünschten Zusatzinformation, wenn die gewünschte Zusatzinformation in dem ersten Speicher festgestellt wurde, und
Übertragen der gewünschten Zusatzinformation, die in dem zweiten Speicher gespeichert ist, zu dem ersten Speicher, und Speichern der gewünschten Zusatzinformation, wenn diese in dem zweiten Speicher festgestellt wird.
Suchen der in dem ersten und dem zweiten Speicher gespeicherten Zusatzinformation,
Übertragen von Daten, die ein Erfassen der gewünschten Zusatzinformation repräsentieren, und Ungültigmachen der in dem zweiten Speicher gespeicherten gewünschten Zusatzinformation, wenn die gewünschte Zusatzinformation in dem ersten Speicher festgestellt wurde, und
Übertragen der gewünschten Zusatzinformation, die in dem zweiten Speicher gespeichert ist, zu dem ersten Speicher, und Speichern der gewünschten Zusatzinformation, wenn diese in dem zweiten Speicher festgestellt wird.
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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