DE3835110A1 - Verfahren und einrichtung zum leiten einer verarbeitung von bilddaten und zusatzinformation - Google Patents

Verfahren und einrichtung zum leiten einer verarbeitung von bilddaten und zusatzinformation

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    • G06T1/00General purpose image data processing
    • G06T1/20Processor architectures; Processor configuration, e.g. pipelining

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zum Leiten einer Verarbeitung von durch Computertomografie erfaßte Bilddaten sowie den Bilddaten hinzugefügten Zusatzinformationen.
In den vergangenen Jahren wurde die medizinische Bild­ diagnose mittels Computerradiografie (CR) unter Verwendung einer Bildplatte (im folgenden auch mit BP abgekürzt) eingeführt. Fig. 1 zeigt ein Beispiel eines auf der CR-Technik beruhenden Systems. Dieses System enthält ein Röntgengerät 1, ein Bildlesegerät 2, ein Bildverarbeitungsgerät 3 und ein Bildwiedergabe- und -aufzeichnungsgerät 4. Das Röntgengerät 1 besitzt eine Röntgenröhre zum Bestrahlen eines zu untersuchenden Patienten mit Röntgenstrahlen und einen ersten Aufzeichnungsträger (z. B. eine Bildplatte; BP), die die durch den Patienten hindurchgegangenen Röntgenstrahlen als Energie sammelt. Das Bildlesegerät 2 macht eine Abtastung mit Anregungslicht einer Wellenlänge von 500 bis 800 nm der Bildplatte, um die in der BP gesammelte Energie anzuregen, so daß die BP Licht abstrahlt, das eine Wellen­ länge von 300 bis 700 nm aufweist. Das von der BP innerhalb eines vorbestimmten Wellenlängenbereichs abgestrahlte Licht wird von einem Fotodetektor (z. B. einem Fotoelektronen- Vervielfacher, einer Fotodiode oder dergl.) empfangen. Nachdem das Bild von dem Bildlesegerät 2 gelesen wurde, wird das Bild einer Verarbeitung zur Frequenzverbesserung und einer Graustufenverarbeitung unterzogen. Das Ergebnis dieser Ver­ arbeitung wird beispielsweise in einem Bildspeicher abgespeichert. Das Bildwiedergabe- und -aufzeichnungsgerät 4 liest sequentiell in dem Bildspeicher gespeicherte Bilddaten aus, die in einem Digital-Analog-Umsetzer in ein Analogsignal umgesetzt werden. Das Analogsignal wird unter Verwendung einer Aufzeichnungslichtquelle in ein Licht­ signal umgesetzt. Das Lichtsignal wird über eine Optik auf einen zweiten Aufzeichnungsträger (z. B. einen radiografischen Film) gestrahlt, um so ein entsprechendes Bild auf dem Aufzeichnungsträger zu erzeugen. Das auf dem zweiten Aufzeichnungsträger durch das CR-System erzeugte Bild läßt sich für die medizinische Diagnose des zu untersuchenden Patienten heranziehen.
Im folgenden sollen Einzelheiten des oben skizzierten CR-Systems erläutert werden.
Nach Fig. 2 ist ein Subsystem 5 gebildet durch ein Lesegerät 2, eine Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung 10, einen Bildmonitor 7, ein Bildwiedergabe- und -aufzeichnungs­ gerät 4 und mehrere BP-Informationseingabeeinheiten 9 a . . . 9 n. Eine BP-Kassette 6, die eine für eine radiografische Aufnahme mit dem in Fig. 1 dargestellten Röntgengerät 1 verwendete BP enthält, wird in das Bildlesegerät 2 eingesetzt. Jede BP wird aus der Kassette 6 entnommen, und die in dieser BP gespeicherten Bilddaten werden nach Maßgabe von Bildlese-Bedingungen ausgelesen, die festgelegt werden durch (später zu beschreibende) BP-Information, welche eine Radiografeninformation sowie eine Patienteninformation umfaßt, die vorab über die BP-Informationseingabeeinheiten 9 a . . . 9 n eingegeben wurden. Die Bilddaten werden in die Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung 10 eingegeben und einer Frequenzverbesserungs-Verarbeitung einer Graustufen­ verarbeitung und dergleichen unterzogen.
Die von der Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung 10 verarbeiteten Bilddaten werden zur Betrachtung durch eine Bedienungsperson auf dem Bildmonitor 7 angezeigt und zu dem Bildwiedergabe- und -aufzeichnungsgerät 4 übertragen. Das Bildwiedergabe- und -aufzeichnungsgerät 4 zeichnet die Bilddaten auf den Aufzeichnungsträger 8 auf. Die BP-Informations­ eingabe durch die BP-Informationseingabeeinheiten 9 a . . . 9 n wird auf dem Aufzeichnungsträger 8 aufgezeichnet.
Die auf dem Bildmonitor 7 dargestellten Bilddaten werden üblicherweise nach der oben erwähnten Verarbeitung durch einen Radiologen oder MTA dazu benutzt, festzulegen, ob die Positionierung der für die Röntgenaufnahme benutzten BP- Kassette 6 in Bezug auf den Patienten geeignet ist oder nicht. Ist die Positionierung der BP-Kassette bezüglich des Patienten nicht geeignet, so wid der Aufnahmevorgang erneut in Gang gesetzt.
Die in das Bildwiedergabe- und -aufzeichnungsgerät 4 eingegebenen Bilddaten werden von dem Digital-Analog-Umsetzer in das Analogsignal umgesetzt, wie es oben erwähnt wurde, und das Analogsignal wird von der Aufzeichnungslichtquelle in ein Lichtsignal umgesetzt. Dann wird auf dem Aufzeichnungs­ träger 8 unter Verwendung des Signals ein Röntgenbild erzeugt. Der Aufzeichnungsträger 8 wird einer automatischen Entwicklermaschine zugeführt und dort entwickelt und fixiert, so daß man eine "Hartkopie" des Röntgenbildes erhält.
Das oben beschriebene System ist zum Beispiel in einem CR- Raum untergebracht. Das Bildlesegerät 2, die Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung 10 und das Bildwiedergabe- und -aufzeichnungsgerät 4 werden synchron betrieben, wobei ihre Betriebsgeschwindigkeit abhängt von der Betriebsgeschwindigkeit des Bildlesegeräts 2, da diese am niedrigsten ist.
Die Arbeitsgeschwindigkeit der Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung ist mehr als zweimal so hoch wie die des Bildlesegeräts. Da das Bildlesegerät 2 mit einer Arbeits­ geschwindigkeit betrieben wird, die von den physikalischen Eigenschaften der Bildplatte (Ansprechgeschwindigkeit beim Lesen) abhängt, läßt sich keine nennenswerte Verbesserung der Betriebsgeschwindigkeit erwarten.
Bei dem herkömmlichen System wird zum Verbessern des Durchsatzes, zum Beispiel zum Erhöhen der Anzahl von pro Stunde verarbeiteten Bildplatten, das in Fig. 1 dargestellte System je nach Bedarf erweitert.
Umfaßt eine solche Erweiterung jedoch eine Vielzahl von Systemen, so wird die BP-Information in das Subsystem eingegeben, welches zum Lesen eines Bildes frei ist, wie in Fig. 2 gezeigt ist. Deshalb muß eine für eine Radiografie verwendete BP in das entsprechende Subsystem eingegeben und durch dieses verarbeitet werden. Da sich die radiografische Information, die in der Bildplatteninformation enthalten ist, bei jeder radiografischen Aufnahme ändert, muß eine Bedienungsperson ein Subsystem bestimmen, an welches die in der Nähe des Radiografiegeräts angeordnete BP-Informations­ eingabeeinheit gerade angeschlossen ist, und die Bedienungs­ person muß fehlerfrei die BP in die Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung des festgelegten Subsystems eingeben.
Wird die BP in einem anderen Subsystem verarbeitet, so muß die BP-Information erneut eingegeben werden, was mühsam ist und zu Fehlern führen kann.
Sind mehrere Röntgengeräte vorhanden, so bilden die zur Verarbeitung anstehenden aufgenommenen Bildplatten eine Warteschlange, wenn zu häufig Aufnahmen gemacht werden, deren Anzahl über die Verarbeitungskapazität eines gegebenen Subsystems hinausgeht. Wenn die zu verarbeitenden Bildplatten sich bei einem gegebenen Subsystem konzentrieren, verlängert sich die Wartezeit. Selbst wenn die Wartezeiten anderer Subsysteme kurz sind, läßt sich die BP-Verarbeitung nicht unabhängig in anderen Subsystemen durchführen. Wenn daher mehrere Subsysteme als Erweiterung vorgesehen sind, läßt sich dennoch der Durchsatz des Gesamtsystems nicht in zufriedenstellendem Maße verbessern, da eine Schwankung der Wartezeiten vorhanden ist.
Wenn ein Bildlesegerät eines Subsystems fehlerhaft arbeitet oder ausfällt und ein Bild nicht lesen kann, müssen die Bildplatten in einem anderen Subsystem verarbeitet werden. Da die BP-Informationseingabe vor dem Ausfall des Geräts jedoch nicht von dem anderen Subsystem genutzt werden kann, muß die BP-Information erneut eingegeben werden, damit in einem freien Subsystem die Bildplatten verarbeitet werden können.
Es besteht also der Bedarf an einer Einrichtung zum Verbessern des Durchsatzes des Gesamtsystems durch effizientes Verarbeiten von Bildplatten.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Verfahrens und einer Einrichtung zum Leiten der Verarbeitung von durch Computerradiografie aufgenommenen Bilddaten, denen zusätzlich Information hinzugefügt ist.
Diese Aufgabe wird durch die in den Ansprüchen angegebene Erfindung gelöst, wobei vorteilhafte Ausgestaltungen in den abhängigen Ansprüchen angegeben sind.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein Blockdiagramm eines herkömmlichen CR-Systems,
Fig. 2 ein Blockdiagramm einer detaillierten Anordnung des CR-Systems nach Fig. 1,
Fig. 3 ein Blockdiagramm, welches die Ausgestaltung eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungs­ gemäßen CR-Systems zeigt,
Fig. 4A und 4B Datenformate von BP-Information und von Übertragungsdaten,
Fig. 5 ein Flußdiagramm, welches die Verarbeitung der BP-Informationseingabe in dem in Fig. 3 gezeigten Subsystem veranschaulicht,
Fig. 6 ein Flußdiagramm, welches die BP-Verarbeitung in einem Subsystem veranschaulicht,
Fig. 7 ein Flußdiagramm, das die Verarbeitung von Über­ tragungsdaten in einer Leitvorrichtung veranschaulicht,
Fig. 8 ein Flußdiagramm, welches die Verarbeitung der Übertragungsdaten in dem Subsystem veranschaulicht, und
Fig. 9 ein Blockdiagramm, welches die Ausgestaltung einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen CR-Systems veranschaulicht.
Das in Fig. 3 skizzierte System enthält eine Leit- oder Managementvorrichtung 21, Röntgengerät 24 a bis 24 c und Subsysteme 25 bis 27. Letztere besitzen Bildlesegeräte 25 a bis 27 a, Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtungen 25 b bis 27 b, Bildwiedergabe- und -aufzeichnungsgeräte 25 c bis 27 c und BP-Informationseingabeeinheiten 25 d bis 27 d und 25 e bis 27 e. Die Leitvorrichtung 21 und die Subsysteme 25 bis 27 sind durch Übertragungswege 28 a bis 28 c miteinander verbunden.
Beispielsweise wird im Subsystem 25 in einem Röntgengerät 24 a erzeugte Radiografieinformation sowie BP-Identifikations­ information und Patienteninformation in die Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung 25 b eingegeben. BP-Information, welche BP-Identifikationsinformation, Radiografieinformation und Patienteninformation umfaßt, wird in der Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung 25 b entsprechend den Bildplatten (BPs) gespeichert.
Bei der BP-Identifikationsinformation handelt es sich um Information, die nicht wiederholt in einem Gesamtsystem verwendet wird, um eine größere Anzahl von Bilddaten voneinander unterscheiden zu können. Die BP-Identifikations­ information ist auf jede BP als Strichcode aufgedruckt, und sie wird durch einen Strichcodeleser in der BP-Informations­ eingabeeinheit 25 e eingegeben.
Die Radiografieinformation enthält Röntgenaufnahme-Bedingungen für einen Patienten, von dem eine Röntgenaufnahme gemacht werden soll. Die Radiografieinformation betrifft beispielsweise einen Körperteil, von dem eine Aufnahme gemacht werden soll, den Typ der Aufnahme (allgemeine Röntgen­ aufnahme, Kontrastmittelaufnahme, Makroaufnahme, Schichtbild (Tomogramm) und dergleichen), ferner eine BP- Größe, eine Radiografieabteilungsinformation, Datum und Zeit, Spannung der Röntgenröhre, Strom der Röntgenröhre, Bestrahlungszeitraum und dergleichen. Diese Information wird im sogenannten Online-Betrieb mittels der BP-Informations­ eingabeeinheit 25 e eingegeben.
Bei der Patienteninformation handelt es sich um Information, die jeder "belichteten" Bildplatte zugeordnet ist, zum Beispiel eine Identifikationszahl (ID-Nummer), Name, Geburtsdatum, Geschlecht und dergleichen. Diese Informationen werden über die BP-Informationseingabeeinheit 25 d eingegeben, und zwar vorzugsweise mittels einer Patienten-ID- Karte, die bei der Aufnahme des Patienten erstellt wird.
Die genannte BP-Information wird von den BP-Informations­ eingabeeinheiten 25 d und 25 e zu der Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung 25 b übertragen, wo sie gespeichert wird. Die Identifikationsinformation des Subsystems 25 und die BP-Information werden kombiniert, und diese kombinierte Information wird von der Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung 25 b über den Übertragungsweg 28 a in Form von Meldedaten zur Leitvorrichtung 21 übertragen und dort gespeichert. Die Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung 25 b sowie die Leitvorrichtung 21 können zum Beispiel als Mikro­ prozessoren ausgebildet sein.
Mehrere Subsysteme 25, 26 und 27 sind über Übertragungswege 28 a bis 28 c an einen Multiplexer 23 innerhalb der Leitvorrichtung 21 angeschlossen, und die Datenübertragung, -verarbeitung und -speicherung werden durch eine Systemsteuerung 22 gesteuert. Die Systemsteuerung 22 besitzt einen Speicher 22 a zum Speichern von BP-Information und Identifikations­ information des Subsystems.
Der Multiplexer 23 wird als Schnittstelle für die Daten­ übertragung zu dem Subsystem verwendet. In dem Multiplexer 23 kann, wenn die Übertragungswege 28 a bis 28 c den Subsystemen 25 bis 27 entsprechen, die Identifikationsinformation für jedes Subsystem dazu herangezogen werden, die Subsysteme 25 bis 27 voneinander zu unterscheiden, wodurch ein vorhergehendes Speichern einer Subsystem-Identifikations­ information in den Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtungen 25 b bis 27 b überflüssig wird.
Die zu der Systemsteuerung 22 übertragene BP-Information wird in dem in Fig. 4A gezeigten Datenformat innerhalb des Speichers 22 a gespeichert. Fig. 4B zeigt das Datenformat für die Übertragungsdaten.
Im folgenden wird anhand der Fig. 5 bis 8 die Arbeitsweise der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems erläutert.
Fig. 5 zeigt anhand eines Flußdiagramms die BP- Informationsverarbeitung.
In einem Schritt A 1 wird über eine gegebene BP-Informations­ eingabeeinheit die Patienteninformation in die entsprechende Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung mit Hilfe einer Patienten-ID-Karte eingegeben. Im Schritt A 2 wird über eine gegebene BP-Informationseingabeeinheit Radiografie­ information in die entsprechende Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung eingegeben. Im Schritt A 3 wird von einem Strichcodeleser der BP-Informationseingabeeinrichtung ein auf die Bildplatte (BP) gedruckter Strichcode gelesen, und die BP-Identifikationsinformation wird in die Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung eingegeben.
Im Schritt A 4 wird BP-Information einschließlich Patienten­ information, Radiografieinformation und BP-Identifikations­ information in der Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung gespeichert. Im Schritt A 5 werden BP-Informations- Meldedaten (Report-Daten) einschließlich BP-Information und Subsystem-Identifikationsinformation, die in der Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung gespeichert sind, zu der Leitvorrichtung übertragen.
Durch den oben beschriebenen Ablauf wird die BP-Information in dem entsprechenden Subsystem und in der Leitvorrichtung gespeichert.
Fig. 6 zeigt anhand eines Flußdiagramms die BP-Verarbeitung in jedem Subsystem.
Im Schritt B 1 wird die in der Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung gespeicherte BP-Information unter Verwendung der BP-Identifikationsinformation gesucht. Wenn im Schritt B 2 festgestellt wird, daß die gewünschte BP- Information vorhanden ist, folgen das Lesen, die Bildverarbeitung und das Aufzeichnen einer Bildplatte (BP) entsprechend der BP-Information (Schritt B 6) und anschließend wird im Schritt B 7 an die Leitvorrichtung berichtet, daß die Ver­ arbeitung der BP, die im Schritt B 6 gezeigt ist, abgeschlossen ist.
Wenn im Schritt B 2 die gewünschte BP-Information nicht festgestellt werden kann, wird eine Suche der BP-Information innerhalb der Leitvorrichtung durch die Bildverarbeitungs- und Steuereinrichtung angefordert (Schritt B 3). Im Schritt B 4 wird geprüft, ob die gewünschte BP-Information innerhalb der Leitvorrichtung festgestellt wird. Falls ja, schließen sich die Schritte B 6 und B 7 an, die oben erläutert wurden.
Falls die Antwort im Schritt B 4 "Nein" lautet, wird die BP- Informationseingabeverarbeitung gemäß Fig. 5 durchgeführt (Schritt B 5) und anschließend werden die Schritte B 6 und B 7 ausgeführt.
Durch den oben beschriebenen Vorgang erfolgt die BP-Verarbeitung innerhalb jedes Subsystems.
Fig. 7 zeigt anhand eines Flußdiagramms die Übertragungsdaten­ verarbeitung innerhalb der Leitvorrichtung.
Im Schritt D 1 wird geprüft, ob es sich bei den Über­ tragungsdaten von dem Subsystem um BP-Informations-Meldedaten (Reportdaten) handelt. Falls ja, werden die übertragenen Daten in der Leitvorrichtung als BP-Informations-Meldedaten gespeichert (Schritt D 2).
Falls die Antwort im Schritt D 1 "Nein" lautet, wird bestimmt, ob die Übertragungsdaten eine Suchanforderung für BP-Information darstellen (Schritt D 3), falls nicht, wird im Schritt D 4 geprüft, ob es sich bei den Übertragungsdaten um Meldedaten "BP-Verarbeitung beendet" handelt.
Lautet die Antwort im Schritt D 4 "Ja", wird die in der Leitvorrichtung gespeicherte BP-Information anhand der BP- Identifikationsinformation gesucht (Schritt D 5). Lautet die Antwort im Schritt D 4 "Nein", ist die Übertragungsdaten- Verarbeitung innerhalb der Leitvorrichtung abgeschlossen.
Im Schritt D 6 wird geprüft, ob die gewünschte BP-Information innerhalb der Leitvorrichtung festgestellt wurde. Falls "Ja", wird die erfaßte BP-Information ungültig gemacht (Schritt D 7). Lautet die Antwort im Schritt D 6 "Nein", wird die Übertragungsdaten-Verarbeitung innerhalb der Leitvorrichtung beendet.
Im Schritt D 8 wird geprüft, ob zwei Arten von Meldedaten vom gleichen System übertragen wurden, nämlich BP-Informations- Meldedaten und Meldedaten "BP-Prozeß fertig". Lautet die Antwort im Schritt D 6 "Nein", werden Meldedaten "BP-Information ungültig" zu dem Subsystem übertragen, welches die BP-Informations-Meldedaten übertragen hatte (Schritt D 9), und die Übertragungsdaten-Verarbeitung innerhalb der Leitvorrichtung beendet. Falls die Antwort im Schritt D 8 "Ja" lautet, wird ebenfalls die Übertragungsdaten- Verarbeitung innerhalb der Leitvorrichtung abgeschlossen.
Falls die Antwort im Schritt D 3 "Ja" ist, wird die in der Leitvorrichtung gespeicherte BP-Information anhand der BP- Identifikationsinformation gesucht (Schritt D 10).
Im Schritt D 11 wird geprüft, ob die gewünschte BP-Information festgestellt wurde. Falls ja, wird unter Verwendung der festgestellten BP-Information die Suchantwortinformation erhalten (Schritt D 12) und zu dem entsprechenden Subsystem übertragen (Schritt D 14).
Wenn jedoch die Antwort im Schritt D 11 "Nein" lautet, erhält man als Antwort auf die BP-Informationssuche, daß die gewünschte BP-Information nicht gespeichert ist (Schritt D 13), und die entsprechenden Daten werden zu dem zugehörigen Subsystem übertragen (Schritt D 14).
Mit dem oben beschriebenen Vorgang ist die Übertragungsdaten- Verarbeitung in der Leitvorrichtung abgeschlossen.
Fig. 8 zeigt anhand eines Flußdiagramms die Übertragungsdaten- Verarbeitung innerhalb jedes Subsystems.
Im Schritt C 1 wird geprüft, ob die Übertragungsdaten von der Leitvorrichtung BP-Informations-Suchantwortdaten darstellen. Falls die Antwort "Ja" lautet, wird die BP-Verarbeitung wieder aufgenommen (Schritt C 6).
Lautet die Antwort im Schritt C 1 "Nein", so wird im Schritt C 2 geprüft, ob die Übertragungsdaten von der Leitvorrichtung BP-Informations-Ungültigkeitsdaten sind. Falls ja, wird die der verarbeiteten Bildplatte entsprechende BP- Information gesucht (Schritt C 3). Lautet die Antwort im Schritt C 2 "Nein", wird die Übertragungsdaten-Verarbeitung in dem Subsystem abgeschlossen.
Im Schritt C 4 wird geprüft, ob die gewünschte BP-Information festgestellt wurde. Falls ja, wird die festgestellte BP-Information ungültig gemacht, und die Übertragungsdaten- Verarbeitung in dem Subsystem wird beendet. Falls die Antwort im Schritt C 4 "Nein" lautet, wird die Übertragungsdaten- Verarbeitung in dem Subsystem abgeschlossen.
Durch den oben beschriebenen Arbeitsablauf erfolgt die Verarbeitung der Übertragungsdaten in dem Subsystem.
Wie erläutert wurde, läßt sich das gesamte System effizient handhaben, da die BP-Information in den Subsystemen und in der Leitvorrichtung gespeichert ist. Es lassen sich einige Speicherplätze der BP-Information vorschlagen, und sie können entsprechend der Anwendung des Systems optimal ausgewählt werden. Bei der Übertragungsdaten-Verarbeitung innerhalb der Leitvorrichtung läßt sich der Betriebszustand des Gesamtsystems in einfacher Weise überwachen, wenn nicht nur die BP-Information für ungültig erklärt, sondern darüber hinaus diese für ungültig erklärte BP-Information gespeichert oder archiviert wird.
Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung läßt sich das System derart gestalten, daß die BP-Informations­ eingabeeinheiten direkt an die Leitvorrichtung angeschlossen sind, wie in Fig. 9 dargestellt ist. Wenn die BP-Informations­ eingabeeinheiten außerhalb der Subsysteme an die Leitvorrichtung angeschlossen sind, können die Eingabeeinheiten als Terminals verwendet werden.
In dem oben beschriebenen System wird die BP-Information über jede BP-Informationseingabeeinheit eingegeben und zu der Leitvorrichtung übertragen. Die übertragene BP-Information wird in der Leitvorrichtung gespeichert, und sie wird außerdem zu einem vorbestimmten Subsystem übertragen und dort gespeichert. In diesem System kann die Leitvorrichtung die empfangene BP-Information zu sämtlichen Subsystemen übertragen. Genauer gesagt: die BP-Informationseingabe über eine gegebene BP-Informationseingabeeinheit kann in der Leitvorrichtung und in sämtlichen Subsystemen gespeichert werden.
Die BP-Eingabeverarbeitung, die BP-Verarbeitung, die Übertragungsdaten- Verarbeitung usw. geschehen in der oben beschriebenen Weise.
Mit diesem System lassen sich mehrere Subsysteme effizient handhaben.
Die Anzahl von BP-Informationseingabeeinheiten läßt sich innerhalb der gegebenen Kapazität jedes Subsystems erweitern, und die Eingabeeinheiten können ungeachtet der speziellen Verbindungen unter sich und bezüglich der Subsysteme betrieben werden.
Wenn die Wartezeiten bei der BP-Verarbeitung der Subsysteme voneinander verschieden sind, läßt sich eine unabhängige Verarbeitung durchführen, so daß die BP-Verarbeitung von einem Subsystem innerhalb kürzester Wartezeit durchgeführt wird. Dadurch wird der gesamte Durchsatz des Systems verbessert.
Wenn ein gegebenes Subsystem ausfällt, ist die BP-Information, die in das entsprechende Subsystem vor dem Ausfall eingegeben wurde, innerhalb der Leitvorrichtung gespeichert. Deshalb läßt sich die BP-Verarbeitung problemlos in einem anderen Subsystem, welches fehlerfrei arbeitet, durchführen.
Fällt die Leitvorrichtung aus oder arbeitet sie fehlerhaft, so wird der Betrieb des Gesamtsystems nicht angehalten, da die Subsysteme unabhängig betrieben werden, ähnlich wie bei einem bekannten System.
Selbst wenn ein Abschnitt des Systems ausfallen sollte, lassen sich die durch Radiografie ermittelten Röntgenbilddaten und die BP-Information stets miteinander in Übereinstimmung bringen, so daß ein Diagnosefehler aufgrund von Unterschieden zwischen Röntgenbilddaten und BP-Information verhindert werden kann.

Claims (16)

1. Einrichtung zum Leiten einer Verarbeitung von durch Computerradiografie (CR) aufgenommenen Bilddaten und diesen hinzugefügten Zusatzinformationen, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
mehrere Subsysteme (25, 26, 27) speichern zusätzliche Information, die den Bilddaten entspricht, und sie verarbeiten die Bilddaten nach Maßgabe der gespeicherten Zusatz­ information; und
eine Leitvorrichtung (21) speichert die in den Subsystemen (25, 26, 27) gespeicherte Zusatzinformation und leitet den Betrieb der Subsysteme (25, 26, 27) nach Maßgabe der Zusatzinformation.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Subsystem (25, 26, 27) aufweist:
eine fotografische Einrichtung (24 a, 24 b, 24 c) zum Speichern der Bilddaten in einem Speichermedium, indem von einem Patienten eine Aufnahme gemacht wird,
eine Leseeinrichtung (25 a, 26 a, 27 a) zum Lesen der in der fotografischen Einrichtung (24 a, 24 b, 24 c) gespeicherten Bilddaten,
eine Einstelleinrichtung (25 d, 25 e, 26 d, 26 e, 27 d, 27 e) zum Einstellen der Zusatzinformation,
eine Bildverarbeitungseinrichtung (25 b, 26 b, 27 b) für die Bildverarbeitung der von der Leseeinrichtung (25 a, 26 a, 27 a) gelesenen Bilddaten nach Maßgabe der von der Einstell­ einrichtung eingestellten Zusatzinformation, und
eine Wiedergabe- und Aufzeichnungseinrichtung (25 c, 26 c, 27 c) zum Reproduzieren der von der Bildverarbeitungs­ einrichtung einer Bildverarbeitung unterzogenen Bilddaten und zum Aufzeichnen der produzierten Bilddaten auf einem Aufzeichnungsträger.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzinformation Bilddaten-Identifikations­ information umfaßt, die zum Identifizieren der Bilddaten dient, Patienteninformation bezüglich eines fotografierten Patienten, und Fotografieinformation für Bedingungen bei der Aufnahme.
4. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bildverarbeitungseinrichtung (25 b, 26 b, 27 b) eine Speichereinrichtung zum Speichern der von der Einstell­ einrichtung (25 b, 25 e, 26 d, 26 e, 27 d, 27 e) eingestellten Zusatzinformation aufweist.
5. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bilddaten nach Maßgabe der in der Leitvorrichtung (21) gespeicherten Zusatzinformation einer Bildverarbeitung unterworfen werden, wenn die den einer Bildverarbeitung unterzogenen Bilddaten entsprechende Zusatzinformation in der Leitvorrichtung (21) gespeichert ist.
6. Einrichtung zum Leiten einer Verarbeitung von durch Computertomografie aufgenommenen Bilddaten und diesen hinzugefügten Zusatzinformationen, gekennzeichnet durch:
eine Einstelleinrichtung (25 d, 25 e, 26 d, 26 e, 27 d, 27 e) zum Einstellen der Zusatzinformation,
mehrere Subsysteme (25, 26, 27) zum Speichern der von der Einstelleinrichtung eingestellten Zusatzinformation und zum Verarbeiten der Bilddaten nach Maßgabe der gespeicherten Zusatzinformation, und
eine Leitvorrichtung (21) zum Speichern der in den Subsystemen (25, 26, 27) gespeicherten Zusatzinformationen und zum Leiten der Subsysteme nach Maßgabe der Zusatzinformation.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der Subsysteme enthält:
eine fotografische Einrichtung (24 a, 24 b, 24 c) zum Speichern der Bilddaten in einem Speichermedium, indem ein Patient fotografiert wird,
eine Leseeinrichtung (25 a, 26 a, 27 a) zum Lesen der von der fotografischen Einrichtung gespeicherten Bilddaten,
eine Bildverarbeitungseinrichtung (25 b, 26 b, 27 b) für die Bildverarbeitung der von der Leseeinrichtung gelesenen Daten nach Maßgabe der Zusatzinformation, und
eine Wiedergabe- und Aufzeichnungseinrichtung (25 c, 26 c, 27 c) zum Reproduzieren der von der Bildverarbeitungs­ einrichtung (25 b, 26 b, 27 b) einer Bildverarbeitung unterzogenen Bilddaten und zum Aufzeichnen der reproduzierten Bilddaten auf einem Aufzeichnungsträger.
8. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzinformation Bilddaten-Identifikations­ information zum Identifizieren der Bilddaten, Patienteninformation bezüglich eines fotografierten Patienten und Fotografie­ information für Bedingungen bei der Aufnahme umfaßt.
9. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bildverarbeitungseinrichtung (25 b, 26 b, 27 b) eine Speichereinrichtung zum Speichern der von der Einstell­ einrichtung eingestellten Zusatzinformation aufweist.
10. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bilddaten nach Maßgabe der Zusatzinformation verarbeitet werden, welche in der Leitvorrichtung (21) gespeichert ist, wenn die Zusatzinformation, die den der Bildverarbeitung unterzogenen Bilddaten entspricht, in der Leitvorrichtung (21) gespeichert ist.
11. Verfahren zum Leiten der Verarbeitung von durch Computertomografie aufgenommenen Bilddaten und diesen hinzugefügten Zusatzinformationen, gekennzeichnet durch folgende Schritte:
Aufnehmen der Bilddaten durch Fotografieren eines Patienten,
Eingeben der Zusatzinformation,
Erfassen der den aufgenommenen Bilddaten entsprechenden Zusatzinformation, und
Verarbeiten der Bilddaten nach Maßgabe der erfaßten Zusatzinformation.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzinformation Bilddaten-Identifikationsinformation zum Identifizieren der Bilddaten, Patienteninformation über den fotografierten Patienten und Fotografieinformation über Fotografie-Bedingungen umfaßt.
13. Verfahren nach Anspruch 11, bei dem das Aufnehmen das Speichern der Bilddaten auf einem Speichermedium umfaßt.
14. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingeben das Speichern der Zusatzinformation in einem ersten und einem zweiten Speicher umfaßt.
15. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Verarbeiten folgende Schritte umfaßt:
Lesen der in dem Speichermedium gespeicherten Bilddaten,
Verarbeiten der gelesenen Bilddaten nach Maßgabe der erfaßten Zusatzinformation,
Reproduzieren der einer Bildverarbeitung unterzogenen Bilddaten, und
Aufzeichnen der reproduzierten Bilddaten auf einem Aufzeichnungsträger.
16. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Erfassen folgende Schritte umfaßt:
Suchen der in dem ersten und dem zweiten Speicher gespeicherten Zusatzinformation,
Übertragen von Daten, die ein Erfassen der gewünschten Zusatzinformation repräsentieren, und Ungültigmachen der in dem zweiten Speicher gespeicherten gewünschten Zusatzinformation, wenn die gewünschte Zusatzinformation in dem ersten Speicher festgestellt wurde, und
Übertragen der gewünschten Zusatzinformation, die in dem zweiten Speicher gespeichert ist, zu dem ersten Speicher, und Speichern der gewünschten Zusatzinformation, wenn diese in dem zweiten Speicher festgestellt wird.
DE3835110A 1987-10-16 1988-10-14 Verfahren und einrichtung zum leiten einer verarbeitung von bilddaten und zusatzinformation Ceased DE3835110A1 (de)

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