DE3839067C2 - - Google Patents

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DE3839067C2
DE3839067C2 DE19883839067 DE3839067A DE3839067C2 DE 3839067 C2 DE3839067 C2 DE 3839067C2 DE 19883839067 DE19883839067 DE 19883839067 DE 3839067 A DE3839067 A DE 3839067A DE 3839067 C2 DE3839067 C2 DE 3839067C2
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Description

Die Erfindung betrifft ein hitzehärtbares Dichtungsmittel hoher Verschäumbarkeit und ein Verfahren zum Füllen und Abdichten eines zwischen zwei parallelen Flächen gebildeten Zwischenraums mit dem hitzehärtbaren Dichtungsmittel.
Das Innere des Mittelholms eines Kraftfahrzeugs ist ein Hohlraum oder Zwischenraum, so daß während der Fahrt manchmal pfeifende Windgeräusche hervorgerufen werden können. Zum Herabsetzen pfeifender Windgeräusche auf ein Minimum ist das Ausfüllen des Zwischenraums wirksam. Zu diesem Zweck werden Urethan- oder Kautschuk-Schaumstoffe verwendet. Der Füllungsvorgang wird im allgemeinen durchgeführt, indem der Schaumstoff während der Montagevorgänge durch ein zum Einführen des Schaumstoffs dienendes Loch in den Zwischenraum eingefügt wird.
Aus der JP-AS 62 882/1987 ist ein verschäumbares Dichtungsmittel bekannt, das hauptsächlich aus unvulkanisiertem Kautschuk besteht. Dieses verschäumbare Dichtungsmittel wird auf eine von zwei parallelen Flächen, die einen Zwischenraum bilden, aufgeklebt und bei einer Temperatur von 140 bis 170°C erhitzt. Das verschäumbare Dichtungsmittel wird durch Erhitzen verschäumt und vulkanisiert, und sein Volumen wird auf das 1,3- bis 1,6fache des ursprünglichen Volumens ausgedehnt. Der Zwischenraum wird folglich mit dem verschäumten Dichtungsmittel ausgefüllt.
Es ist bekannt, daß das verschäumbare Dichtungsmittel gemäß JP- AS 62 882/1987 zum zuverlässigen bzw. festen Abdichten von Zwischenräumen geeignet ist und gute Füllungseigenschaften hat. Wie in den Fig. 17 und 18 gezeigt ist, wird das verschäumbare Dichtungsmittel 100 zum Abdichten eines Zwischenraums 400, der zwischen dem Dach 200 einer Karosserie und dem Schiebedachgehäuse 200′ der Karosserie gebildet ist, verwendet. Das unvulkanisierte verschäumbare Dichtungsmittel 100 wird in dem Zwischenraum 400 in einer festgelegten Lage bereitgestellt und wird verschäumt und vulkanisiert, wenn es in einem Anstrich- bzw. Farbtrockenofen eines Verfahrens zum Aufbringen eines Überzuges durch galvanische Abscheidung erhitzt wird, und das Volumen des verschäumbaren Dichtungsmittels in dem Zwischenraum 400 nimmt durch das Verschäumen zu, so daß der Zwischenraum 400 abgedichtet wird. Das verschäumte Dichtungsmittel verhindert folglich das Eindringen von Staub und Wasser aus der Umgebung in den Zwischenraum.
Wenn der Zwischenraum mit dem gebräuchlichen Schaumstoff gefüllt wird, indem der Schaumstoff durch das Einführungsloch in den Zwischenraum eingefügt wird, ist der Füllungszustand des gefüllten Zwischenraums in Abhängigkeit von der Gestalt des Zwischenraums verschieden. Es ist deshalb schwierig, alle Ecken und Winkel des Zwischenraums auszufüllen. Ferner ist es unmöglich, einen eingeschlossenen bzw. eingeengten Raum auszufüllen, bei dem kein Einführungsloch gebildet werden kann. Des weiteren kann sich ein Arbeiter an den Händen verletzen, weil die Einführungslöcher scharfe Ränder haben, die durch Stanzen von Stahlblechen gebildet worden sind.
Wenn das verschäumbare Dichtungsmittel verwendet wird, das aus der JP-AS 62 882/1987 bekannt ist, können die vorstehend erwähnten Probleme beseitigt werden, und auch ein eingeschlossener bzw. eingeengter Raum kann mit dem verschäumbaren Dichtungsmittel ausgefüllt werden. Dieses verschäumbare Dichtungsmittel führt jedoch zu erhöhten Materialkosten, weil es sich durch das Verschäumen nur mit höchstens 2facher Vergrößerung ausdehnt und deshalb eine große Menge des verschäumbaren Dichtungsmittels erforderlich ist, um einen großen Zwischenraum auszufüllen. Das verschäumbare Dichtungsmittel sollte mit einer größeren Dicke verwendet werden, um einen Zwischenraum mit einer großen Weite auszufüllen, jedoch läuft das verschäumbare Dichtungsmittel, wenn es eine große Dicke hat, in dem Fall, daß es auf eine senkrechte Fläche aufgeklebt und erhitzt wird, an der Fläche herab oder rutscht sogar an ihr herunter.
Nachdem das verschäumbare Dichtungsmittel 100, wie in den Fig. 17 und 18 gezeigt ist, durch Erhitzen verschäumt worden ist, um den Zwischenraum 400 abzudichten, der zwischen dem Dach 200 und dem Schiebedachgehäuse 200′ gebildet ist, sind in dem verschäumten Dichtungsmittel 100 im allgemeinen viele große Zellen vorhanden. Das verschäumte Dichtungsmittel 100 wird infolgedessen leicht mit Wasser durchtränkt, und die Stahlbleche des Daches 200 und des Schiebedachgehäuses 200′, die das verschäumte Dichtungsmittel 100 berühren, können rosten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das verschäumbare Dichtungsmittel, das aus der JP-AS 62 882/1987 bekannt ist, zu verbessern und ein hitzehärtbares Dichtungsmittel hoher Verschäumbarkeit bereitzustellen, das sich durch das Verschäumen mit hoher Vergrößerung ausdehnt und das auf eine senkrechte Fläche aufgebracht werden kann und nach dem Verschäumen das Eindringen von Staub und Wasser sowie die Bildung von Rost an den Abdichtungsbereichen verhindert.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein hitzehärtbares Dichtungsmittel hoher Verschäumbarkeit, das aus einem ersten Dichtungsteil und einem zweiten Dichtungsteil besteht, die einen unvulkanisierten Kautschuk, ein Vulkanisiermittel, einen Weichmacher und einen anorganischen Füllstoff enthalten und durch Erhitzen vulkanisier- und verschäumbar sind, wobei das erste Dichtungsteil, wenn es durch Erhitzen vulkanisiert wird, sich auf das 1- bis 2fache seines ursprünglichen Volumens ausdehnt und das zweite Dichtungsteil, das auf das erste Dichtungsteil laminiert ist, wenn es durch Erhitzen vulkanisiert wird, sich mindestens auf das 6fache seines ursprünglichen Volumens ausdehnt.
Eine besondere Ausgestaltung der Erfindung besteht in einem Verfahren zum Füllen eines zwischen zwei parallelen Flächen gebildeten Zwischenraums, bei dem ein erfindungsgemäßes hitzehärtbares Dichtungsmittel zunächst mit dem ersten Dichtungsteil auf eine der zwei parallelen Flächen aufgeklebt und anschließend durch Erhitzen vulkanisiert und verschäumt wird.
Die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 ist eine perspektivische Zeichnung eines hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 2 ist eine Schnittzeichnung eines hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, dessen erstes Dichtungsteil auf eine von zwei parallelen Flächen aufgeklebt worden ist.
Fig. 3 ist eine Schnittzeichnung eines hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, dessen erstes Dichtungsteil auf eine von zwei parallelen Flächen aufgeklebt worden und das danach verschäumt worden ist.
Fig. 4 ist eine Schnittzeichnung eines hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit gemäß Vergleichsbeispiel 2, das auf eine von zwei parallelen Flächen aufgeklebt und danach verschäumt worden ist.
Fig. 5 ist eine perspektivische Zeichnung eines hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit gemäß einer dritten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 6 ist eine Schnittzeichnung des hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit gemäß der dritten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, von dem ein erstes Dichtungsteil an einer abzudichtenden Stelle aufgeklebt worden ist.
Fig. 7 ist eine Schnittzeichnung des hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit gemäß der dritten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, von dem ein erstes Dichtungsteil an einer abzudichtenden Stelle aufgeklebt worden und das danach durch Erhitzen verschäumt worden ist.
Fig. 8 ist eine perspektivische Zeichnung eines hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit gemäß einer vierten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 9 ist eine Schnittzeichnung des hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit gemäß der vierten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, von dem ein erstes Dichtungsteil an einer abzudichtenden Stelle aufgeklebt worden ist.
Fig. 10 ist eine Schnittzeichnung des hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit gemäß der vierten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, von dem ein erstes Dichtungsteil an einer abzudichtenden Stelle aufgeklebt worden und das danach durch Erhitzen verschäumt worden ist.
Fig. 11 ist eine vergrößerte Zeichnung der Hauptteile von Fig. 10.
Fig. 12 ist eine perspektivische Zeichnung einer abgeänderten Ausführungsform, die auf der vierten bevorzugten Ausführungsform basiert.
Fig. 13 ist eine perspektivische Zeichnung eines hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit gemäß einer fünften bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 14 ist eine Schnittzeichnung des hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit gemäß der fünften bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, von dem ein erstes Dichtungsteil an einer abzudichtenden Stelle aufgeklebt worden ist.
Fig. 15 ist eine Schnittzeichnung des hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit gemäß der fünften bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, das in falscher Ausrichtung bereitgestellt worden ist.
Fig. 16 ist eine Schnittzeichnung des hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit gemäß der fünften bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, von dem ein erstes Dichtungsteil an einer abzudichtenden Stelle aufgeklebt worden und das danach durch Erhitzen verschäumt worden ist.
Fig. 17 ist eine Schnittzeichnung eines gebräuchlichen verschäumbaren Dichtungsmittels, das an einer abzudichtenden Stelle bereitgestellt worden ist.
Fig. 18 ist eine Schnittzeichnung des gebräuchlichen verschäumbaren Dichtungsmittels, das an einer abzudichtenden Stelle bereitgestellt und danach durch Erhitzen verschäumt worden ist.
Durch planmäßige Untersuchung von Mischungen, die einen unvulkanisierten Kautschuk, ein Vulkanisiermittel, einen Weichmacher und einen anorganischen Füllstoff enthalten, haben die Erfinder eine Mischung gefunden, die sich durch das Verschäumen mindestens mit 6facher Vergrößerung ausdehnt. Wenn ein Dichtungsmittel, das aus dieser Mischung bestand, auf eine senkrechte Fläche aufgeklebt, erhitzt und verschäumt wurde, lief es jedoch an der Fläche herab oder rutschte sogar an ihr herunter, wie es in Fig. 4 gezeigt ist. Folglich war offensichtlich, daß mit dem Dichtungsmittel, das aus dieser Mischung bestand, kein ausreichender Füllungszustand erzielt werden konnte. Es wird angenommen, daß der ungenügende Füllungszustand darauf zurückzuführen ist, daß das Dichtungsmittel in hohem Ausmaß verschäumt wird, so daß die Berührungsfläche des Dichtungsmittels mit der Fläche, auf die es aufgeklebt ist, während des Verschäumens abnimmt. Dieses Problem ist infolgedessen bei dem erfindungsgemäßen hitzehärtbaren Dichtungsmittel hoher Verschäumbarkeit dadurch überwunden worden, daß das erste Dichtungsteil und das zweite Dichtungsteil aufeinander laminiert wurden.
Das erste Dichtungsteil besteht aus einer Mischung, die verschäumt und auf das 1- bis 2fache ihres ursprünglichen Volumens ausgedehnt wird, wenn sie durch Erhitzen vulkanisiert wird. Diese Mischung kann die folgende bekannte Zusammensetzung haben: 30 bis 40 Masse-% eines unvulkanisierten Kautschuks, 2 bis 3 Masse-% eines Vulkanisiermittels, 20 bis 30 Masse-% eines Weichmachers, 0 bis 3 Masse-% eines Treibmittels und 30 bis 40 Masse-% eines anorganischen Füllstoffs. Die Mischung für das erste Dichtungsteil ist so zusammengesetzt, daß sie auf das 1- bis 2fache ihres ursprünglichen Volumens ausgedehnt wird, weil die Berührungsfläche des ersten Dichtungsteils mit der einen der zwei parallelen Flächen abnimmt und das erste Dichtungsteil an einer senkrechten Fläche wegen verminderter Haftfestigkeit herabläuft, wenn das erste Dichtungsteil verschäumt und auf mehr als das 2fache seines ursprünglichen Volumens ausgedehnt wird. Unter einer Ausdehnung auf das 1fache des ursprünglichen Volumens ist zu verstehen, daß das erste Dichtungsteil überhaupt nicht verschäumt wird. Es wird bevorzugt, daß das erste Dichtungsteil verschäumt und faktisch auf das 2fache seines ursprünglichen Volumens ausgedehnt wird, damit die Bedingungen der Gewichtsverminderung und der Herabsetzung der Kosten erfüllt werden.
Als unvulkanisierter Kautschuk können ein Naturkautschuk oder synthetische Kautschuke verwendet werden. Es wird bevorzugt, mindestens einen unvulkanisierten Kautschuk aus Naturkautschuk (NR), Isoprenkautschuk (IR), Styrol-Butadien-Kautschuk (Styrolkautschuk) (SBR), Butadienkautschuk (BR), Chloroprenkautschuk (CK), Isobutylen-Isopren-Kautschuk (Butylkautschuk) (IIR), Ethylen-Propylen-Kautschuk (EPM oder EPDM), chlorsulfoniertem Polyethylenkautschuk (CSM) und Siliconkautschuk (Q) auszuwählen. Das erste Dichtungsteil, bei dem ein Naturkautschuk oder die vorstehend erwähnten synthetischen Kautschuke verwendet werden, hat eine gute Affinität zu Ölen und zeigt ein verbessertes Haftvermögen an einem Stahlblech, auf dem Öle abgeschieden sind (nachstehend als Stahlblech mit öligen Oberflächen bezeichnet).
Das erste Dichtungsteil wird zu einer Platte, einer Folie oder einem Band geformt. Die Dicke des ersten Dichtungsteils ist nicht eindeutig festgelegt, jedoch ist es vorzugsweise dünner, damit die Bedingungen der Gewichtsverminderung und der Herabsetzung der Kosten erfüllt werden.
Als Vulkanisiermittel wird vorzugsweise ein Vulkanisiermittel verwendet, das bei gewöhnlichen Temperaturen nicht wirksam ist, das aber wirksam ist, wenn es erhitzt wird. Es wird beispielsweise in höherem Maße bevorzugt, ein Vulkanisiermittel wie z. B. Schwefelverbindungen mit einem Vulkanisationsbeschleuniger wie z. B. Thiazolverbindungen zu vermischen. Eine solche Mischung reagiert folglich bei gewöhnlichen Temperaturen nicht, jedoch reagiert sie und erzeugt Schwefel zum Vulkanisieren des unvulkanisierten Kautschuks, wenn sie auf Temperaturen von 140 bis 170°C erhitzt wird.
Als Weichmacher kann ein bekanntes Öl, wie z. B. ein Mineralöl oder ein Pflanzenöl, verwendet werden.
Als Treibmittel bzw. Verschäumungsmittel kann eine Substanz verwendet werden, die sich in einem Temperaturbereich zersetzt, der mit dem Bereich der Reaktionstemperatur des vorstehend erwähnten Vulkanisiermittels im wesentlichen identisch ist. Es kann beispielsweise Azodicarbonamid oder Dinitrosopentamethylentetramin verwendet werden. Ein Hilfstreibmittel wie z. B. Harnstoff kann zusammen mit dem Treibmittel verwendet werden, um die Zersetzung des Treibmittels zu beschleunigen.
Der anorganische Füllstoff wirkt als Verstärker. Als anorganischer Füllstoff kann wie bei dem gebräuchlichen Dichtungsmittel Calciumcarbonat, Siliciumdioxid oder Bariumsulfat verwendet werden.
Das zweite Dichtungsteil besteht aus einer Mischung, die verschäumt und mindestens auf das 6fache ihres ursprünglichen Volumens ausgedehnt wird, wenn sie durch Erhitzen vulkanisiert wird. Diese Mischung kann die folgende Zusammensetzung haben, damit die vorstehend erwähnte Ausdehnung erzielt wird: 25 bis 40 Masse-% eines unvulkanisierten Kautschuks, 2 bis 3 Masse-% eines Vulkanisiermittels, 25 bis 40 Masse-% eines Weichmachers, 1 bis 10 Masse-% eines Treibmittels und 15 bis 30 Masse-% eines anorganischen Füllstoffs. Wenn das zweite Dichtungsteil nicht mindestens auf das 6fache seines ursprünglichen Volumens ausgedehnt wird, werden die Bedingungen der Gewichtsverminderung und der Herabsetzung der Kosten nicht vollkommen erfüllt. Außerdem ist es schwierig, einen großen Zwischenraum mit einem Dichtungsmittel zu füllen, dessen zweites Dichtungsteil nicht mindestens auf das 6fache seines ursprünglichen Volumens ausgedehnt wird.
Als unvulkanisierter Kautschuk des zweiten Dichtungsteils können dieselben Kautschuke verwendet werden, die für das erste Dichtungsteil erwähnt wurden. Bei dieser Zusammensetzung wird ferner das Herablaufen eines Dichtungsmittels an einer senkrechten Fläche verhindert, weil das zweite Dichtungsteil eine gute Affinität zu dem ersten Dichtungsteil hat und eine verbesserte Haftfestigkeit an dem ersten Dichtungsteil zeigt. Außerdem kann für das zweite Dichtungsteil ein Kautschuk, der eine geringere Affinität zu Ölen hat, verwendet werden, wenn das zweite Dichtungsteil nicht direkt auf ein Stahlblech mit öligen Oberflächen aufgeklebt wird. Als Beispiele für einen solchen Kautschuk, der eine geringere Affinität zu Ölen hat, können Nitrilkautschuk (NBR), Epichlorhydrinkautschuk (CO oder ECO), Acrylatkautschuk (ACM), Urethankautschuk (U) und Fluorelastomer (FKM) erwähnt werden.
Als Weichmacher wird ein Weichmacher mit hoher Viskosität verwendet. Die gebräuchlichen Weichmacher haben eine sehr niedrige Viskosität: Sie zeigen bei 100°C eine sehr niedrige Viskosität von etwa 20 mPa · s. Infolgedessen kann ein Dichtungsmittel, das einen gebräuchlichen Weichmacher enthält, nicht in hohem Ausmaß verschäumt werden, weil das Dichtungsmittel in diesem Fall eine niedrige Viskosität hat, wenn es erhitzt wird, was dazu führt, daß erzeugtes Gas dünne Schichten durchbricht und in die Umgebung entweicht. Im Unterschied dazu wird als Weichmacher für das zweite Dichtungsteil ein Weichmacher mit hoher Viskosität verwendet, der bei 20°C eine Viskosität von mindestens 1000 mPa · s und bei 100°C eine Viskosität von mindestens 30 mPa · s hat. Infolgedessen kann das zweite Dichtungsteil in hohem Ausmaß verschäumt werden, weil es eine ausreichende Viskosität hat, wenn es erhitzt wird, so daß ein Anwachsen dünner Schichten erzielt wird.
Als Vulkanisiermittel, Vulkanisationsbeschleuniger und Treibmittel können dieselben wie für das erste Dichtungsteil verwendet werden. Zum weiteren Verschäumen des zweiten Dichtungsteiles wird vorzugsweise ein Hilfstreibmittel verwendet.
Als anorganischer Füllstoff kann derselbe anorganische Füllstoff wie für das erste Dichtungsteil verwendet werden, jedoch wird vorzugsweise ein anorganischer Füllstoff verwendet, der das Fließen des Kautschuks nicht behindert, wenn er erhitzt wird. Mit anderen Worten, es wird bevorzugt, einen anorganischen Füllstoff zu verwenden, dessen Teilchen kugelartig sind und eine Teilchengröße von 1 bis 10 µm haben.
Das Verhältnis der Dicke des ersten Dichtungsteils zu der Dicke des zweiten Dichtungsteils ist nicht besonders festgelegt, jedoch ist die Dicke des ersten Dichtungsteils vorzugsweise nicht größer als die Hälfte der Dicke des zweiten Dichtungsteils, damit die Bedingungen der Gewichtsverminderung und der Herabsetzung der Kosten erfüllt werden.
Das erste Dichtungsteil des erfindungsgemäßen hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit ist nicht verschäumbar oder hat eine niedrige Verschäumbarkeit und wird auf eine der zwei parallelen Flächen, die den Zwischenraum bilden, aufgeklebt. Das erste Dichtungsteil haftet im allgemeinen wegen seiner Klebrigkeit, die auf den unvulkanisierten Kautschuk zurückzuführen ist, an der Fläche an, jedoch kann es manchmal mit einem Klebstoff oder einem beidseitig klebenden Klebeband auf die Fläche aufgeklebt werden. Das zweite Dichtungsteil ist auf das erste Dichtungsteil laminiert und wird verschäumt und mindestens auf das 6fache seines ursprünglichen Volumens ausgedehnt, wenn es erhitzt wird.
Wenn das erfindungsgemäße hitzehärtbare Dichtungsmittel hoher Verschäumbarkeit, dessen erstes Dichtungsteil auf eine der zwei parallelen Flächen aufgeklebt ist, erhitzt wird, wird infolgedessen hauptsächlich das zweite Dichtungsteil in hohem Ausmaß verschäumt und füllt den Zwischenraum. Gleichzeitig werden die unvulkanisierten Kautschuke, die in dem ersten und dem zweiten Dichtungsteil enthalten sind, vulkanisiert. Dabei kann die Berührungsfläche des ersten Dichtungsteils mit der einen der zwei parallelen Flächen groß gehalten werden, und selbst an einer senkrechten Fläche läuft das hitzehärtbare Dichtungsmittel mit hoher Verschäumbarkeit weder herab noch rutscht es an ihr herunter, weil das erste Dichtungsteil nicht verschäumbar ist oder eine niedrige Verschäumbarkeit hat. Ferner wird die Haftfestigkeit zwischen dem ersten und dem zweiten Dichtungsteil selbst in dem Fall in hohem Ausmaß beibehalten, daß das zweite Dichtungsteil in hohem Ausmaß verschäumt wird und die Berührungsfläche zwischen dem ersten und dem zweiten Dichtungsteil abnimmt, weil das erste und das zweite Dichtungsteil ähnliche Zusammensetzungen haben und unvulkanisierte Kautschuke enthalten. Auf diese Weise ist verhindert worden, daß ein Herablaufen oder Herunterrutschen des zweiten Dichtungsteils an dem ersten Dichtungsteil eintritt.
Infolgedessen kann das erfindungsgemäße hitzehärtbare Dichtungsmittel hoher Verschäumbarkeit den Zwischenraum nach dem Verschäumen zuverlässig ausfüllen, wobei es selbst in dem Fall, daß es auf eine senkrechte Fläche aufgebracht wird, weder an der Fläche herabläuft noch an ihr herunterrutscht. Mit dem hitzehärtbaren Dichtungsmittel hoher Verschäumbarkeit können eine weitere Gewichtsverminderung und eine weitere Herabsetzung der Kosten erzielt werden, weil das hitzehärtbare Dichtungsmittel in hohem Ausmaß verschäumt wird und sogar einen Zwischenraum mit großer Weite füllt. Des weiteren kann mit dem hitzehärtbaren Dichtungsmittel hoher Verschäumbarkeit ein eingeschlossener bzw. eingeengter Raum, der schwer zu füllen war, gefüllt werden.
Dadurch, daß das erste Dichtungsteil des erfindungsgemäßen Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit bei der Herstellung einer Karosserie auf eine von zwei parallelen Platten, die einen Zwischenraum bilden, aufgeklebt wird, kann es gleichzeitig mit einem Trocknungsvorgang in einer Fertigungsstraße zum Aufbringen von Überzügen durch galvanische Abscheidung verschäumt werden und den Zwischenraum füllen. Auf diese Weise kann Wärmeenergie gespart werden.
Die Berührungsfläche des ersten Dichtungsteils mit einer Oberfläche eines Stahlblechs wird selbst nach dem Verschäumen in hohem Ausmaß beibehalten, und das zweite Dichtungsteil, das eine hohe Verschäumbarkeit zeigt, wird verschäumt und füllt den Zwischenraum, wodurch verhindert wird, daß aus der Umgebung Staub und Wasser eindringen. Wenn die zwei parallelen Flächen, die aus einem Stahlblech hergestellt sind, beide durch galvanische Abscheidung mit einem Überzug versehen werden, berührt das erste Dichtungsteil das Stahlblech direkt, und das zweite Dichtungsteil berührt eine durch galvanische Abscheidung mit einem Überzug versehene Oberfläche. Infolgedessen neigt die Berührungsfläche des Stahlblechs mit dem ersten Dichtungsteil zum Rosten, weil auf der Berührungsfläche mit dem ersten Dichtungsteil kein Überzug gebildet wird. Die Rostbildung wird jedoch im Rahmen der Erfindung im Vergleich zu dem gebräuchlichen verschäumbaren Dichtungsmittel unterdrückt, weil das erste Dichtungsteil nicht verschäumbar ist oder eine niedrige Verschäumbarkeit hat, so daß es weniger leicht mit Wasser durchtränkt wird. Wenn die zwei parallelen Flächen, die aus einem Stahlblech hergestellt sind, beide durch galvanische Abscheidung mit einem Überzug versehen werden, wird eine Verbundanordnung bevorzugt, bei der ein zweites Dichtungsteil zwischen zwei ersten Dichtungsteilen angeordnet ist. Bei dieser Anordnung bewirkt Wasser, mit dem das zweite Dichtungsteil durchtränkt ist, kein Rosten desjenigen Bereichs des Stahlblechs, der das hitzegehärtete, in hohem Ausmaß verschäumte Dichtungsmittel berührt. Das erfindungsgemäße hitzehärtbare Dichtungsmittel hoher Verschäumbarkeit führt folglich zu einer guten Rost- bzw. Korrosionsbeständigkeit.
Des weiteren kann Haftvermögen an einem Stahlblech mit öligen Oberflächen erzielt werden, indem der unvulkanisierte Kautschuk aus den vorstehend erwähnten unvulkanisierten Kautschuken ausgewählt wird, wodurch der Vorgang des Aufklebens bzw. Bereitstellens des hitzehärtbaren Dichtemittels hoher Verschäumbarkeit erleichtert und die Rostbildung in höherem Maße verhindert wird.
Überdies können durch die Verwendung des erfindungsgemäßen hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit die Bedingungen der Gewichtsverminderung und der Herabsetzung der Kosten erfüllt werden, weil die erforderliche Menge des hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit im Vergleich zu dem Fall, daß der Zwischenraum nur mit dem gebräuchlichen Dichtungsmittel, das nicht verschäumbar ist oder eine niedrige Verschäumbarkeit hat, gefüllt wird, in beträchtlichem Maße vermindert wird. Zusätzlich wirkt das in hohem Maße verschäumte zweite Dichtungsteil als Puffer bzw. als Schwingungs- oder Stoßdämpfer, dämpft bzw. vermindert Stöße, die von außen ausgeübt werden, und verhindert, daß sich das hitzegehärtete, in hohem Ausmaß verschäumte Dichtungsmittel von den Stahlblechen löst. Das hitzegehärtete, in hohem Ausmaß verschäumte Dichtungsmittel kann auf diese Weise wirksam verhindern, daß aus der Umgebung Staub und Wasser eindringen.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend näher erläutert. Unter den nachstehend angegebenen Prozentwerten sind Masse-% zu verstehen.
Erste bevorzugte Ausführungsform 1. Herstellung einer Mischung für das erste Dichtungsteil
Die folgenden Bestandteile wurden vermischt, um eine Mischung für das erste Dichtungsteil zu erhalten: 35% eines unvulkanisierten Butadienkautschuks, 25% eines Weichmacheröls, 1% Azodicarbonamid als Treibmittel, 36% Calciumcarbonat als anorganischer Füllstoff, 2% Tetramethylthiuramdisulfid als Vulkanisiermittel und 1% N-Cyclohexyl-2-benzothiazolsulfenamid als Vulkanisationsbeschleuniger.
Diese Mischung wird verschäumt und auf etwa das 1,2fache des ursprünglichen Volumens ausgedehnt, wenn sie bei 140 bis 215°C erhitzt und vulkanisiert wird.
2. Herstellung einer Mischung für das zweite Dichtungsteil
Die folgenden Bestandteile wurden vermischt, um eine Mischung für das zweite Dichtungsteil zu erhalten: 35% eines unvulkanisierten Styrol-Butadien-Kautschuks, 25% eines Weichmacheröls mit einer Viskosität von 60 mPa · s bei 100°C, 5% Azodicarbonamid als Treibmittel, 5% Harnstoff als Hilfstreibmittel, 26% Calciumcarbonat als anorganischer Füllstoff, 2% Tetramethylthiuramdisulfid als Vulkanisiermittel und 2% N-Cyclohexyl-2- benzothiazolsulfenamid als Vulkanisationsbeschleuniger.
Diese Mischung wird verschäumt und auf etwa das 8,5fache des ursprünglichen Volumens ausgedehnt, wenn sie bei 140 bis 215°C erhitzt und vulkanisiert wird.
3. Bildung eines hitzehärtbaren Dichtungsmittels hoher Verschäumbarkeit
Die Mischung für das erste Dichtungsteil und die Mischung für das zweite Dichtungsteil wurden durch Zwei-Farben-(Zwei-Schichten-)Extrudieren verarbeitet, um ein folien- bzw. plattenförmiges hitzehärtbares Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit zu formen, wie es in Fig. 1 gezeigt ist. Die Dicke des aus der Mischung für das erste Dichtungsteil geformten ersten Dichtungsteils 11 betrug 2 mm, und die Dicke des aus der Mischung für das zweite Dichtungsteil geformten zweiten Dichtungsteils 12 betrug 3 mm. Das erste Dichtungsteil 11 und das zweite Dichtungsteil 12 waren durch das Haftvermögen bzw. die Bindungskraft des unvulkanisierten Butadienkautschuks und des unvulkanisierten Styrol-Butadien-Kautschuks eng in einem Stück verbunden.
4. Bewertung
Das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit wurde auf eine Länge von 50 mm und eine Breite von 50 mm zugeschnitten und sein erstes Dichtungsteil 11 wurde auf eines von zwei Stahlblechen 2 mit öligen Oberflächen aufgeklebt, wie es in Fig. 2 gezeigt ist. Die Stahlbleche waren in einem Abstand von 20 mm parallel zueinander angeordnet, so daß sie einen Zwischenraum bildeten. Das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit haftete wegen des Haftvermögens bzw. der Bindungskraft des ersten Dichtungsteils 11 selbst in dem Fall eng an dem einen Stahlblech 2 an, daß auf dem Stahlblech 2 Öle vorhanden waren.
Die zwei parallel zueinander angeordneten Stahlbleche wurden dann senkrecht aufgestellt und 30 min lang bei 180°C erhitzt. Das erste Dichtungsteil 11 und das zweite Dichtungsteil 12 wurden durch das Erhitzen vulkanisiert und verschäumt. Das hitzegehärtete, in hohem Ausmaß verschäumte Dichtungsmittel 1 füllte infolgedessen den 20 mm weiten Zwischenraum zwischen den zwei Stahlblechen 2 mit öligen Oberflächen aus, wie es in Fig. 3 gezeigt ist. Selbst während des Erhitzens liefen das erste Dichtungsteil 11 und das zweite Dichtungsteil 12 weder an den Stahlblechen herab noch rutschten sie an ihnen herunter.
Zweite bevorzugte Ausführungsform
Bei dieser bevorzugten Ausführungsform wurde mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen Unterschiede dieselbe Anordnung wie bei der ersten bevorzugten Ausführungsform angewendet: Der Gehalt des Treibmittels in der Mischung für das erste Dichtungsteil 11 dieser bevorzugten Ausführungsform wurde auf 2% erhöht, damit sich die Mischung beim Erhitzen auf das 1,6fache des ursprünglichen Volumens ausdehnt, und aus den Mischungen wurde ein hitzehärtbares Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit geformt, das platten- bzw. folienförmig war und aus einem ersten Dichtungsteil mit einer Dicke von 1 mm und einem zweiten Dichtungsteil mit einer Dicke von 3 mm bestand.
Das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit der zweiten bevorzugten Ausführungsform wurde nach demselben Verfahren wie bei der ersten bevorzugten Ausführungsform beschrieben bewertet. Obwohl das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit dieser zweiten bevorzugten Ausführungsform ein geringeres Gewicht hatte als dasjenige der ersten bevorzugten Ausführungsform, füllte es den 20 mm weiten Zwischenraum ebenfalls zuverlässig aus, wobei es weder herablief noch herunterrutschte.
Vergleichsbeispiel 1
Es wurde nur die Mischung für das erste Dichtungsteil 11 des hitzehärtbaren Dichtungsmittels 1 hoher Verschäumbarkeit der zweiten bevorzugten Ausführungsform verwendet und zu einem folien- bzw. plattenförmigen, einschichtigen hitzehärtbaren, verschäumbaren Dichtungsmittel mit einer Dicke von 5 mm geformt. Auch das hitzehärtbare, verschäumbare Dichtungsmittel des Vergleichsbeispiels 1 wurde nach demselben Verfahren wie bei der ersten bevorzugten Ausführungsform beschrieben bewertet. Das hitzehärtbare, verschäumbare Dichtungsmittel des Vergleichsbeispiels 1 lief an dem Stahlblech mit öligen Oberflächen nicht herab, jedoch füllte es den 20 mm weiten Zwischenraum nicht aus, weil es sich durch das Verschäumen mit einer geringeren Vergrößerung ausdehnte.
Vergleichsbeispiel 2
Es wurde nur die Mischung für das zweite Dichtungsteil 12 des hitzehärtbaren Dichtungsmittels 1 hoher Verschäumbarkeit der zweiten bevorzugten Ausführungsform verwendet und zu einem folien- bzw. plattenförmigen, einschichtigen hitzehärtbaren, verschäumbaren Dichtungsmittel mit einer Dicke von 5 mm geformt. Auch das hitzehärtbare, verschäumbare Dichtungsmittel des Vergleichsbeispiels 2 wurde nach demselben Verfahren wie bei der ersten bevorzugten Ausführungsform beschrieben bewertet. Das hitzehärtbare, verschäumbare Dichtungsmittel des Vergleichsbeispiels 2 lief an dem Stahlblech mit öligen Oberflächen herab und rutschte daran herunter und füllte den 20 mm weiten Zwischenraum nicht vollständig aus, wie in Fig. 4 gezeigt ist.
Dritte bevorzugte Ausführungsform
Die Fig. 5 bis 7 erläutern ein hitzehärtbares Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit gemäß der dritten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit wird zu einem langen Band mit konstanter Breite und quadratischem Querschnitt geformt. Das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit besteht aus nicht verschäumbaren ersten Dichtungsteilen 11, 11 mit einem dünnen, plattenförmigen Querschnitt und einem in hohem Ausmaß verschäumbaren zweiten Dichtungsteil 12 mit rechteckigem Querschnitt, das in enger Berührung mit den ersten Dichtungsteilen 11, 11 zwischen der unteren Fläche des oberen ersten Dichtungsteils 11 und der oberen Fläche des unteren ersten Dichtungsteils 11 angeordnet ist.
Die ersten Dichtungsteile 11 bestanden aus 30% eines Butadienkautschuks, 20% eines Weichmacheröls, 45% Calicumcarbonat und 5% eines Vulkanisiermittels. Das zweite Dichtungsteil 12 bestand aus 30% eines Butadienkautschuks, 20% eines Weichmacheröls, 44% Calciumcarbonat, 5% eines Vulkanisiermittels und 1% eines Treibmittels.
Aus der Mischung für die ersten Dichtungsteile 11 wurden erste Dichtungsteile 11 mit einer Dicke von 1 mm geformt, und aus der Mischung für das zweite Dichtungsteil 12 wurde das zweite Dichtungsteil 12 mit einer Dicke von 8 mm geformt. Die untere Fläche des oberen ersten Dichtungsteils 11 und die obere Fläche des unteren ersten Dichtungsteils 11 wurden mit der oberen Fläche bzw. der unteren Fläche des zweiten Dichtungsteils 12 in enge Berührung gebracht. Das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit wurde auf diese Weise zu einem Band mit einer Dicke von 10 mm und einer Breite von 10 mm geformt. Zum Vergleich wurde ein verschäumbares Dichtungsmittel gemäß einem Vergleichsbeispiel 3 hergestellt, indem nur die Mischung für das zweite Dichtungsteil 12 dieser bevorzugten Ausführungsform verwendet wurde. Aus dieser Mischung wurde ein bandförmiges verschäumbares Dichtungsmittel mit einer Dicke von 10 mm und einer Breite von 10 mm geformt.
Dann wurden zwei Probestücke hergestellt. Die Probestücke enthielten ein Paar Stahlbleche 2, 2, die in einem Abstand von 13 mm parallel zueinander angeordnet waren, so daß sie einen Zwischenraum bildeten. Das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit gemäß der dritten bevorzugten Ausführungsform wurde in einem der Probestücke angeordnet, indem eines seiner ersten Dichtungsteile 11 aufgeklebt wurde, und das verschäumbare Dichtungsmittel gemäß Vergleichsbeispiel 3 wurde in dem anderen Probestück angeordnet. Nach der Durchführung einer galvanischen Abscheidung zum Aufbringen eines Überzuges auf die zwei Probestücke und nach dem Verschäumen der Dichtungsmittel durch die Hitze, die angewandt wurde, um den durch galvanische Abscheidung aufgebrachten Überzug 3 zu erhitzen und zu trocknen, wurde mit den zwei Probestücken ein 500 h dauernder Salzwasser-Aufsprühversuch durchgeführt. Die Dichtungsmittel wurden von den Probestücken entfernt, um zu prüfen, ob sich auf den Stahlblechen 2, 2 Rost gebildet hatte. Gemäß der Prüfung hatte sich auf den Stahlblechen 2, 2 des Probestücks, in dem das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit gemäß der dritten bevorzugten Ausführungsform angeordnet worden war, kein Rost gebildet, während sich auf den Stahlblechen 2, 2 des Probestücks, in dem das verschäumbare Dichtungsmittel gemäß Vergleichsbeispiel 3 angeordnet worden war, Rost gebildet hatte.
Das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit gemäß der dritten bevorzugten Ausführungsform verhinderte folglich die Rostbildung, weil diejenigen Bereiche des zweiten Dichtungsteils 12, die anderenfalls mit den Stahlblechen 2, 2 in Berührung gekommen wären, mit den nicht verschäumbaren ersten Dichtungsteilen 11, 11 überzogen waren, die weniger leicht mit Wasser durchtränkt werden. Diese Anordnung der dritten bevorzugten Ausführungsform ist selbst in dem Fall wirksam, daß zum vollständigen Ausfüllen des Zwischenraums ein zweites Dichtungsteil 12 verwendet wird, das sich durch das Verschäumen mit hoher Vergrößerung ausdehnt, weil Wasser, mit dem das zweite Dichtungsteil 12, das sich durch das Verschäumen mit hoher Vergrößerung ausgedehnt hat, durchtränkt ist, mit den Stahlblechen 2, 2 nicht in Berührung kommt.
Vierte bevorzugte Ausführungsform
Die Fig. 8 bis 11 erläutern ein hitzehärtbares Dichtungsteil 1 hoher Verschäumbarkeit gemäß der vierten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit bestand aus nicht verschäumbaren ersten Dichtungsteilen 11, 11 und einem in hohem Ausmaß verschäumbaren zweiten Dichtungsteil 12. Für die ersten Dichtungsteile 11, 11 und das zweite Dichtungsteil 12 wurden dieselben Zusammensetzungen wie für die ersten Dichtungsteile 11, 11 und das zweite Dichtungsteil 12 des hitzehärtbaren Dichtungsmittels 1 hoher Verschäumbarkeit gemäß der dritten bevorzugten Ausführungsform verwendet. Die ersten Dichtungsteile 11, 11 hatten eine Dicke von 1 mm und wiesen an beiden Seiten abgeschrägte Seitenflächen 11a, 11a auf. Die ersten Dichtungsteile 11, 11 waren folglich mit trapezförmigem Querschnitt geformt. Das zweite Dichtungsteil 12 war derart geformt, daß es in seinem Mittelteil eine Dicke von 8 mm hatte und Vorsprünge 12a, 12a aufwies, deren Dicke oder Höhe in Richtung auf ihre Außenseite zunahm und die mit den abgeschrägten Seitenflächen 11a, 11a der ersten Dichtungsteile 11, 11 im Eingriff waren. Die ersten Dichtungsteile 11, 11 mit dem trapezförmigen Querschnitt wurden in einem Stück auf die obere Fläche bzw. die untere Fläche des zweiten Dichtungsteils 12 aufgeklebt bzw. mit diesen Flächen verbunden. Auf diese Weise wurde das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit gemäß der vierten bevorzugten Ausführungsform als Ganzes mit einem quadratischen Querschnitt geformt und hatte eine Dicke von 10 mm und eine Breite von 10 mm.
Das auf diese Weise aufgebaute hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit wurde in einem Zwischenraum angeordnet, der durch zwei parallel zueinander angeordnete Stahlbleche 2, 2 gebildet wurde, und eines seiner ersten Dichtungsteile 11 wurde auf eines der zwei Stahlbleche 2, 2 aufgeklebt, und es wurde eine galvanische Abscheidung zum Aufbringen eines Überzuges durchgeführt. Nach der Durchführung der galvanischen Abscheidung wurde das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit durch die Hitze, die angewandt wurde, um den durch galvanische Abscheidung aufgebrachten Überzug 3 zu erhitzen und zu trocknen, verschäumt, um den zwischen den Stahlblechen 2, 2 gebildeten Zwischenraum auszufüllen und abzudichten. Beim Verschäumen dehnte sich das zweite Dichtungsteil 12 des hitzehärtbaren Dichtungsmittels 1 hoher Verschäumbarkeit in Richtung auf das obere und das untere Stahlblech 2, 2 sowie in Richtung seiner Breite aus, d. h., es dehnte sich sowohl in senkrechter als auch in waagerechter Richtung aus, wie in Fig. 10 gezeigt ist. Eindringendes Wasser neigt dazu, an einer Grenze "B" zwischen dem ersten Dichtungsteil 11 und dem durch galvanische Abscheidung aufgebrachten Überzug 3 zu bleiben, und als Folge ist es sehr wahrscheinlich, daß sich an der Grenze "B" Rost bildet. Bei dieser vierten bevorzugten Ausführungsform bedeckten jedoch die in waagerechter Richtung ausgedehnten Bereiche des zweiten Dichtungsteils 12 des hitzegehärteten, in hohem Ausmaß verschäumten Dichtungsmittels 1 die Grenze "B", wie in Fig. 11 gezeigt ist, und verhinderten dadurch das Eindringen von Wasser in die Grenze "B" und unterdrückten die Rostbildung an der Grenze "B". Das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit gemäß der vierten bevorzugten Ausführungsform verhinderte folglich in derselben Weise wie das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit gemäß der dritten bevorzugten Ausführungsform, daß diejenigen Bereiche der Stahlbleche 2, 2, die das hitzegehärtete, in hohem Ausmaß verschäumte Dichtungsmittel 1 berühren, rosten, und konnte eine Rostbildung an der Grenze "B" wirksam verhindern. Fig. 12 erläutert eine abgeänderte Ausführungsform, die auf dieser vierten bevorzugten Ausführungsform basiert und den Zweck hat, die Rostbeständigkeit weiter zu verbessern. Das zweite Dichtungsteil 12 eines hitzehärtbaren Dichtungsmittels 1 hoher Verschäumbarkeit gemäß dieser abgeänderten Ausführungsform weist an Seitenflächen davon abgeschrägte Bereiche 12a auf, und die ersten Dichtungsteile 11 des hitzehärtbaren Dichtungsmittels 1 hoher Verschäumbarkeit gemäß dieser abgeänderten Ausführungsform haben an Seitenflächen davon vorstehende Wände 11a, die mit den abgeschrägten Bereichen 12a im Eingriff sind. Wenn das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit verschäumt wird, drückt das zweite Dichtungsteil 12 bei seinem Verschäumen auf die vorstehenden Wände 11a der ersten Dichtungsteile 11 und bringt sie in Berührung mit den Oberflächen der Stahlbleche 2, 2, die durch galvanische Abscheidung aufgebrachte Überzüge aufweisen. Dadurch wird die Rostbildung an der Grenze "B" weiter unterdrückt.
Fünfte bevorzugte Ausführungsform
Die Fig. 13 bis 16 erläutern ein hitzehärtbares Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit gemäß der fünften bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit bestand aus nicht verschäumbaren ersten Dichtungsteilen 11, 11 und einem in hohem Ausmaß verschäumbaren zweiten Dichtungsteil 12. Für die ersten Dichtungsteile 11, 11 und das zweite Dichtungsteil 12 wurden dieselben Zusammensetzungen wie für die ersten Dichtungsteile 11, 11 und das zweite Dichtungsteil 12 der hitzehärtbaren Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit gemäß der dritten und der vierten bevorzugten Ausführungsform verwendet. Bei dieser fünften bevorzugten Ausführungsform wurden jedoch entweder die ersten Dichtungsteile 11, 11 oder das zweite Dichtungsteil 12 gefärbt oder einer Entfernung von Kohlenstoff unterzogen, um eine visuelle Unterscheidung voneinander zu ermöglichen. Diese Maßnahme hat den Zweck, zu verhindern, daß ein Arbeiter das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit in falscher Ausrichtung anordnet. In die Mischung für die ersten Dichtungsteile 11, 11 wurde beispielsweise Ruß als Farbmittel hineingegeben, während die Mischung für das zweite Dichtungsteil 12 ohne Veränderung in dem hitzehärtbaren Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit gemäß der fünften bevorzugten Ausführungsform verwendet wurde.
Als Folge konnten die ersten Dichtungsteile 11, 11 sofort erkannt werden, weil die Oberflächenfarbe der ersten Dichtungsteile 11, 11 schwärzer war als die Oberflächenfarbe des zweiten Dichtungsteils 12. Folglich kann das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit derart angeordnet werden, daß es in vollem Maße zu der angestrebten Rostbeständigkeit führt, wenn eines der ersten Dichtungsteile 11, 11 in Berührung mit einem der zwei parallel zueinander angeordneten Stahlbleche 2, 2 angeordnet und darauf aufgeklebt wird. Außerdem können die Arbeitsstunden und die Betriebszeit, die erforderlich sind, vermindert werden, weil vermieden werden kann, daß das hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit in falscher Ausrichtung, wie sie in Fig. 15 gezeigt ist, angeordnet wird.
Ferner kann für die dritte, die vierte und die fünfte bevorzugte Ausführungsform, die vorstehend beschrieben wurden, anstelle des nicht verschäumbaren ersten Dichtungsteils 11 ein in niedrigem Ausmaß verschäumbares erstes Dichtungsteil 11, das unabhängige bzw. separate Zellen hat, verwendet werden.
Ferner sind zwar bei den vorstehend erwähnten bevorzugten Ausführungsformen folien- bzw. plattenförmige oder bandförmige hitzehärtbare Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit, die einen rechteckigen oder einen quadratischen Querschnitt haben, beschrieben worden, jedoch können die hitzehärtbaren Dichtungsmittel 1 hoher Verschäumbarkeit so geformt werden, daß sie andere als die vorstehend erwähnten Querschnitte haben.

Claims (21)

1. Hitzehärtbares Dichtungsmittel hoher Verschäumbarkeit, bestehend aus einem ersten Dichtungsteil (11) und einem zweiten Dichtungsteil (12), die einen unvulkanisierten Kautschuk, ein Vulkanisiermittel, einen Weichmacher und einen anorganischen Füllstoff enthalten und durch Erhitzen vulkanisier- und verschäumbar sind, wobei das erste Dichtungsteil (11), wenn es durch Erhitzen vulkanisiert wird, sich auf das 1- bis 2fache seines ursprünglichen Volumens ausdehnt und das zweite Dichtungsteil (12), das auf das erste Dichtungsteil laminiert ist, wenn es durch Erhitzen vulkanisiert wird, sich mindestens auf das 6fache seines ursprünglichen Volumens ausdehnt.
2. Dichtungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es Haftvermögen an öligen Flächen zeigt.
3. Dichtungsmittel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Dichtungsteil (11) Haftvermögen an öligen Flächen (2) zeigt.
4. Dichtungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Dichtungsteil (11) und das zweite Dichtungsteil (12) dieselbe Art eines unvulkanisierten Kautschuks enthalten.
5. Dichtungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der unvulkanisierte Kautschuk, der in dem ersten Dichtungsteil (11) enthalten ist, aus Naturkautschuk (NR), Isoprenkautschuk (IR), Styrol-Butadien-Kautschuk (Styrolkautschuk) (SBR), Butadienkautschuk (BR), Chloroprenkautschuk (CR), Isobutylen-Isopren- Kautschuk (Butylkautschuk) (IIR), Ethylen-Propylen-Kautschuk (EPM oder EPDM), chlorsulfoniertem Polyethylenkautschuk (CSM) und Siliconkautschuk (Q) ausgewählt ist.
6. Dichtungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der unvulkanisierte Kautschuk, der in dem zweiten Dichtungsteil (12) enthalten ist, eine geringere Affinität zu Ölen hat.
7. Dichtungsmittel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der unvulkanisierte Kautschuk, der in dem zweiten Dichtungsteil (12) enthalten ist, aus Nitrilkautschuk (NBR), Epichlorhydrinkautschuk (CO oder ECO), Acrylatkautschuk (ACM), Urethankautschuk (U) und Fluorelastomer (FKM) ausgewählt ist.
8. Dichtungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Dichtungsteil (12) einen Weichmacher enthält, der bei 20°C eine Viskosität von mindestens 1000 mPa · s hat und bei 100°C eine Viskosität von mindestens 30 mPa · s hat.
9. Dichtungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Dichtungsteil (12) ein Hilfstreibmittel enthält.
10. Dichtungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Dichtungsteil (12) einen anorganischen Füllstoff enthält, dessen Teilchen kugelartig sind und eine Teilchengröße von 1 bis 10 µm haben.
11. Dichtungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf eine obere Fläche und eine untere Fläche des zweiten Dichtungsteils (12) je ein erstes Dichtungsteil (11) laminiert ist.
12. Dichtungsmittel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Dichtungsteile (11) abgeschrägte Seitenflächen (11a) haben und daß das zweite Dichtungsteil (12) an Seitenflächen an seiner oberen und seiner unteren Fläche Vorsprünge (12a) aufweist, die mit den abgeschrägten Seitenflächen im Eingriff sind.
13. Dichtungsmittel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten Dichtungsteile (11) an Seitenflächen davon vorstehende Wände (11a) haben und daß das zweite Dichtungsteil (12) an Seitenflächen davon an seiner oberen und seiner unteren Fläche abgeschrägte Bereiche (12a) aufweist, die mit den vorstehenden Wänden im Eingriff sind.
14. Dichtungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß entweder das erste Dichtungsteil (11) oder das zweite Dichtungsteil (12) durch Färben oder durch Entfernen von Kohlenstoff von dem anderen Dichtungsteil unterscheidbar gemacht worden ist.
15. Dichtungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es zu einer Platte oder Folie geformt ist.
16. Dichtungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es zu einem Band geformt ist.
17. Dichtungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es einen quadratischen Querschnitt hat.
18. Dichtungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es einen rechteckigen Querschnitt hat.
19. Dichtungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis der Dicke des ersten Dichtungsteils (11) zu der Dicke des zweiten Dichtungsteils (12) höchstens 0,5 beträgt.
20. Verfahren zum Füllen eines zwischen zwei parallelen Flächen gebildeten Zwischenraums, bei dem ein hitzehärtbares Dichtungsmittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19 zunächst mit dem ersten Dichtungsteil auf eine der zwei parallelen Flächen aufgeklebt und anschließend durch Erhitzen vulkanisiert und verschäumt wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Aufkleben des Dichtungsmittels auf die zwei parallelen Flächen durch galvanische Abscheidung ein Überzug aufgebracht wird.
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