DE3900159A1 - Verfahren zur aufarbeitung von altoel - Google Patents

Verfahren zur aufarbeitung von altoel

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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Aufarbeitung, insbesondere zur Dehalogenierung, von Altöl.
Die Aufbereitung von Altölen zwecks Verwertung, das sogenannte Recycling, ist sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch geboten. Dabei ist die Verwendung aufbereiteter Altöle (Regeneratöle) als Brenn- und Treibstoffe an gesetzliche Vorschriften bezüglich ihrem Gehalt an Fremdstoffen gebunden, weil letztere bei der Verbrennung in unveränderter oder veränderter Form freigesetzt werden und dadurch die Luft in unzulässiger Weise mit Schadstoffen belasten können. Ähnliche Anforderungen werden an Regeneratöle gestellt, wenn sie als Basisöle für die erneute Herstellung von Schmierölen verwendet werden.
Bei den Fremdstoffen, deren Konzentration in den verwerteten Altölen gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. bei der Verwendung der Regeneratöle als Basisöle aus technischen Gründen beschränkt werden muß, handelt es sich u. a. um anorganische und organische Verbindungen von Metallen, des Schwefels, des Phosphors und der Halogene, insbesondere des Chlors.
Die Halogenverbindungen, insbesondere die Chlorverbindungen, nehmen dabei eine besondere Stellung ein, weil
  • 1. die in den Altölen vorkommenden Halogenverbindungen oder deren Verbrennungsprodukte für den Menschen und die Umwelt schädlich sind,
  • 2. die gesetzlichen Grenzwerte für den Chlorgehalt von Heizölen sehr niedrig liegen, und
  • 3. die Entfernung von hochsiedenden organischen Halogenverbindungen aus Altölen bis auf Restgehalte von weniger als 100 mg Chlor/kg Öl bisher technisch kaum mit vertretbarem Aufwand möglich war.
Die üblichen Verfahren zur Aufbereitung von Altölen umfassen eine Säurebehandlung, gefolgt von einer Abtrennung der Säure und einer Neutralisierung, und eine thermische Behandlung, bei der flüchtige Anteile durch Destillation ausgetrieben werden. In gewissen Fällen werden die Öle selbst nachträglich destilliert.
Die Altöle, welche im Mittel mit ca. 1000 bis 10 000 mg und mehr Halogen pro kg anfallen, werden bei solchen Verfahren nur unzureichend von den Halogenen befreit, wenn sie nicht in einer letzten Phase einer weiteren Behandlung unterzogen werden.
Zur weitergehenden Entfernung des Resthalogens aus Altölen bis in den Konzentrationsbereich von 100 mg/kg (ausgedrückt als Chlor) sind verschiedene Verfahren bekannt. Sie bestehen z. B. in einer Nachbehandlung mit chlorbindenden Zusätzen, wie Alkali- oder Erdalkalimetallen, Alkali- oder Erdalkalihydroxiden, wie Natrium- oder Kalilauge oder Calcium- und Magnesiumhydroxid, ferner mit Alkalihydroxiden in Kombination mit Lösungsvermittlern, sowie in einer Hydrierung.
Diese Verfahren weisen die folgenden Nachteile auf: Sie sind unzureichend, um den Halogenrestgehalt unter 100 mg/kg (ausgedrückt als Chlor) zu senken. Sie erfordern sehr hohe Temperaturen, bei denen schon eine beträchtliche thermische Zersetzung der Öle stattfindet. Das Halogen und die übrigen Reaktionsprodukte können in einer schwer abscheidbaren Form, z. B. als schwer filtrierbarer oder zentrifugierbarer Schlamm, anfallen. Sie können Rückstände erzeugen, welche zusätzliche Entsorgungsprobleme schaffen. Die zugesetzten Halogenbindemittel können ebenfalls den Aschegehalt des aufbereiteten Öls zu stark erhöhen. Schließlich erfordern sie spezielle Sicherheitseinrichtungen und Vorsichtsmaßnahmen aufgrund der verwendeten Chemikalien.
Die vorstehenden Verfahren sind somit nicht geeignet, den Halogengehalt des Altöls auf technisch und wirtschaftlich vertretbare Weise herabzusetzen.
Die US-PS 39 30 988 offenbart ein Verfahren zur Verringerung des Aschegehalts in gebrauchten Schmierölen, bei dem das Schmieröl mit einer wäßrigen Lösung aus Ammoniumsulfat und/oder Ammoniumbisulfat zur Reaktion mit dem metallhaltigen Komponenten des Öls und zur Bildung von metallhaltigen Feststoffen in Kontakt gebracht wird, die Reaktionsmasse in eine Ölphase und eine wäßrige Phase, die die Feststoffe enthält, abgetrennt wird und die Ölphase als Ölprodukt mit niedrigem Aschegehalt gewonnen wird.
Die US-PS 38 79 282 offenbart ein Verfahren zur Verringerung des Aschegehalts in gebrauchten Motorölen, bei dem das Motoröl mit einer wäßrigen Lösung aus Ammoniumphosphat in Kontakt gebracht wird zur Reaktion mit den in dem Öl enthaltenen Metallsalzen, der entstandene Niederschlag absitzen gelassen wird und das Öl von dem Wasser und dem Niederschlag getrennt wird.
Die US-PS 41 51 072 offenbart ein Verfahren zur Gewinnung von reinem Schmieröl aus gebrauchtem Schmieröl, bei dem das Öl mit einer wäßrigen Lösung aus einem Ammoniumsalz, gewählt aus Ammoniumsulfat, Ammoniumbisulfat, Ammoniumphosphat, Diammoniumhydrogenphosphat, Ammoniumdihydrogenphosphat und Mischungen daraus, in ausreichender Menge bei einer Temperatur von 60 bis 120 °C in Kontakt gebracht wird, der Hauptteil des Wassers und der leichten Kohlwasserstoffe aus der erhaltenen Mischung bei einer Temperatur von 110 bis 140°C entfernt wird, die Ölphase durch Filtration abgetrennt wird, das filtrierte Öl auf eine Temperatur von 200 bis 480°C erwärmt wird und mit einem Adsorbens in Berührung gebracht wird, das erhaltene Öl mit Wasserstoff und einem Katalysator behandelt wird, das so erhaltene Öl bei einer Temperatur von 280 bis 395°C gestrippt und danach gewonnen wird.
Die DE-AS 25 08 713 offenbart ein Verfahren zur Aufarbeitung von gebrauchtem Mineralöl durch Vorreinigung mittels Koagulation, Adsorption, Filtration, Destillation und Nachbehandlung mittels Hydrierung, bei dem das Öl nach der Vorreinigung dehalogeniert, fraktionierend destilliert und hydriert wird. Die Dehalogenierung erfolgt durch Behandlung des Öls mit einem Alkalimetall, insbesondere Na oder K, einem Erdalkalimetall, insbesondere Mg oder Ca, einem Alkali- Erdalkali- oder Aluminiumalkoholat, einem Alkalihydrid oder -amid, einer oganischen Base, insbesondere Pyridin oder Piperidin, oder mit metallischem Aluminium oder wasserfreiem Aluminiumchlorid unter Ausschluß von Luft und Feuchtigkeit bei einer Reaktionstemperatur von 15 bis 300°C.
Die DE-OS 36 37 255 offenbart ein Verfahren zum Aufarbeiten von Altöl, bei dem das Altöl bei einem Druck von 50 bis 250 bar mit wasserstoffreichem Gas versetzt wird, auf eine Temperatur von 350 bis 500°C erhitzt wird, in einer Abscheidezone Feststoffe abgetrennt und als Schlamm entfernt werden, eine verdampfte, ölreiche Phase aus der Abscheidezone abgezogen und bei Temperaturen von 300 bis 400°C katalytisch hydriert wird, das hydrierte Produkt mit Ammoniak versetzt und entgast wird und aus dem entgasten Produkt eine ammoniumchloridhaltige wäßrige Phase abgetrennt wird.
Die DE-OS 36 21 175 offenbart ein Verfahren zur Enthalogenierung von Kohlenwasserstoffölen, bei dem die Kohlenwasserstofföle in homogener Phase mit Alkali- oder Erdalkalialkoholaten, deren Alkylgruppen 6 bis 25 C-Atome aufweisen, bei 120 bis 400°C behandelt und die gebildeten Alkali- oder Erdalkalihalogenide nach der Reaktion abgetrennt werden.
Die DE-PS 36 00 024 offenbart ein Verfahren zur Gewinnung hochwertiger Schmierstoffe aus Altölen durch katalytisch hydrierende Behandlung von von Feststoffen, sonstigen gelösten und/oder emulgierten Beimengungen und Wasser befreiten und gegebenenfalls chemisch und/oder physikalisch vorbehandelten Altölen enthaltenden Gemischen mit Wasserstoff und/oder Wasserstoff enthaltenden Gasen und/oder Wasserstoff übertragenden Lösungsmitteln, bei denen die hydrierende Behandlung in Gegenwart eines handelsüblichen Hydrocrack-Katalysators bei Temperaturen von 350 bis 480°C und Drucken von 20 bis 400 bar durchgeführt wird.
Schließlich offenbar die GB-PS 8 56 764 ein Verfahren zur Verringerung der Acidität von gebrauchtem Schmieröl, bei dem das Öl mit Ammoniak behandelt wird.
Die vorstehend genannten Verfahren sind entweder zu aufwendig oder führen zu keiner ausreichenden Aufarbeitung des Altöls.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zur Aufarbeitung, insbesondere zur Dehalogenierung, von Altöl zu Verfügung zu stellen, bei dem auf einfache technische und wirtschaftliche Weise die im Altöl enthaltenen Fremdstoffe, insbesondere Halogene, entfernt werden können.
Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren der eingangs genannten Art gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, daß man
  • a) das Altöl bei Temperaturen bis zu 150°C mit einer wirksamen Menge einer wäßrigen Lösung aus wenigstens einer starken Säure und/oder aus wenigstens einem Salz einer schwachen Base und einer starken Säure oder einem Vorläufer davon behandelt,
  • b) das erhaltene Produkt bei erhöhten Temperaturen mit mindestens einem Halogenbindemittel behandelt und
  • c) in dem so erhaltenen Produkt das Öl von dem Wasser und/oder den Feststoffen trennt.
Es hat sich überraschenderweise gezeigt, daß das erfindungsgemäße Verfahren eine Aufbereitung von Altöl unter Verwendung von geringen Mengen an ungiftigen bzw. ungefährlichen Chemikalien ohne Druckanwendung bei relativ niedrigen Temperaturen ermöglicht. Neben der Dehalogenierung findet ebenfalls eine starke Verringerung des Phosphor- und Metallgehalts des Altöls statt. Weiterhin treten bei dem erfindungsgemäßen Verfahren nur geringe Abfallmengen auf und es entsteht ein geringer Ölverlust. Ein nach dem erfindungsgemäßen Verfahren aufgearbeitetes Öl ist als Vorstufe zur Reraffination geeignet.
Im folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren näher erläutert.
Die Stufe a) des erfindungsgemäßen Verfahrens wird vorzugsweise in einer Strippvorrichtung durchgeführt.
Dabei werden im allgemeinen Temperaturen von bis zu 150 °C, insbesondere von 30 bis 150°C, besonders bevorzugt von 80 bis 120°C, verwendet. Die Behandlungsdauer beträgt vorzugsweise 1 bis 2 Stunden. In dieser Stufe a) wird das Altöl mit einer wirksamen Menge einer wäßrigen Lösung aus wenigstens einer starken Säure und/oder aus wenigstens einem Salz einer schwachen Base und einer starken Säure oder einem Vorläufer davon behandelt. Die verwendeten Mengen an Lösung hängen von den jeweils im Altöl vorhandenen Fremdstoffen ab und liegen im allgemeinen nicht oberhalb der äquivalenten Menge an Fremdstoffen, insbesondere der Halogenverbindungen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine möglichst geringe Menge an Lösung bevorzugt, So sind im allgemeinen Mengen unterhalb 5 Gew.-% wäßrige Lösung, bezogen aus das Altöl, ausreichend. Besonders bevorzugt werden Mengen unterhalb 0,2 Gew.-% verwendet.
Es können alle starken Säuren zur Behandlung des Altöls in der Stufe a) eingesetzt werden. Vorzugsweise wird eine wäßrige Lösung von Schwefelsäure, schwefliger Säure, Amidoschwefelsäure, Sulfonsäure, Phosphorsäure, phosphoriger Säure, unterphosphoriger Säure, Phosphonsäure, Salzsäure, Flußsäure oder Mischungen daraus verwendet. Besonders bevorzugt sind schweflige Säure, Phosphorsäure, phosphorige Säure und Phosphonsäure. Als Phosphorsäure kann Ortho-, Meta- und Polyphosphorsäure eingesetzt werden.
Das Salz einer schwachen Base und einer starken Säure ist vorzugsweise ein Ammoniumsalz einer starken Säure. Als Ammoniumsalz sind besonders Ammoniumsulfat, Ammoniumbisulfat, Ammoniumsulfit, Ammoniumdisulfat, Ammoniumamidosulfat, Ammoniumthiosulfat, Ammoniumsulfonat, Ammoniumphosphat, Diammoniumhydroganphosphat, Ammoniumdihydrogenphosphat, Ammoniumamidophosphat, Ammoniumphosphit, Ammoniumphosphonsäure, Ammoniumchlorid, Ammoniumfluorid oder Mischungen daraus geeignet. Besonders bevorzugt sind Ammoniumsulfat, Ammoniumbisulfat, Ammoniumsulfit, Diammoniumhydrogenphosphat, Ammoniumdihydrogenphosphat, Ammoniumphosphit und Ammoniumphosphonsäure. Als Amminiumphosphit kann Mono-, Di- und Triammoniumphosphit eingesetzt werden.
Weiterhin kann in der Stufe a) ein Salz von Guanidin, ein Amid, wie Carbamid oder Hydrazin, oder auch eine Alkyl- oder Arylverbindung der vorstehenden Säuren, wie Dimethylphosphit, Diethylphosphit oder Triethylphosphit, verwendet werden.
Die Stufe b) des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorzugsweise eine Koagulationsstufe. Dabei erzersetzen sich die gelösten und ungelösten organischen Halogenverbindungen zur Halogenwasserstoffen, die umgehend von den zugesetzten Halogenbindemitteln neutralisiert werden. Die Koagulationstemperatur beträgt vorzugsweise 250 bis 300°C und die Behandlungsdauer 0,5 bis 24 Stunden, besonders bevorzugt 3 bis 24 Stunden. Als Halogenbindemittel wird vorzugsweise Ammoniak und/oder eine organische Base verwendet. Als organische Basen sind Harnstoff, Guanidin, Hydrazin, Hydrazinhydrat, ein Carbazid, ein Semicarbazid, Piperazin, Phenylendiamin, Morpholin, Diethanolamin, Triethanolamin oder ein Salz dieser Verbindungen besonders bevorzugt.
Die Koagulation kann derart durchgeführt werden, daß das Öl in drei Stufen erhitzt wird über spezielle Wärmeaustauscher, indem es größtenteils im jeweiligen Kreislauf verbleibt und über Rieseltürme geleitet wird. In dieser Stufe werden durch den Zusatz von Ammoniak und/oder einer organischen Base die Halogene (hauptsächlich Chlor) als entsprechende Ammoniumverbindungen weggeblasen und sind zusammen mit wenig Wasser und Öl im Kondensat zu finden, das der Entsorgung zugeführt wird, oder sie fallen als inerte/ölunlösliche Halogensalze an. Gleichzeitig wird ein Teil der Metallverbindungen ausgefällt, sowie verschiedene organische Säuren zu Kohlenstoff reduziert.
In der anschließenden Stufe c) des erfindungsgemäßen Verfahrens wird das erhaltene Produkt von dem Wasser und/oder den Feststoffen getrennt. Da es leicht sedimentierbar ist, kann es beispielsweise dekantiert werden, wobei etwa 95% des Wassers und/oder der Feststoffe abgetrennt werden. Daraufhin kann das Öl je nach Viskosität etwas nacherwärmt, beispielsweise auf eine Temperatur von 60 bis 150°C, und anschließend filtriert werden, beispielsweise durch eine Filterpresse gedrückt werden. Dabei werden die restlichen Feststoffe entfernt.
Gegebenenfalls kann das in der Stufe a) erhaltene Gemisch vor der Koagulation kuriert werden. Dies kann beispielsweise durch Zugabe eines Additivs zur besseren Abtrennung des Öls in der Stufe c), vorzugsweise bei einer Temperatur von 140 bis 200°C und über 1 bis 2 Stunden, erfolgen. Als Additive werden vorzugsweise Natrium-, Kalium- oder Calciumhydroxid, Natrium-, Kalium- oder Calciumalkoholat, ein Natrium-, Kalium- oder Calciumsalz mit einer organischen Säure, wie Natriumethylat oder Natriumstearat, Harnstoff, Hydrazin, Guanidin, ein Carbazid oder ein Salz dieser Verbindung verwendet. Falls eine solche Kurierstufe durchgeführt wird, können in der nachfolgenden Koagulation die Behandlungszeiten verkürzt werden.
Nach der Koagulationsstufe kann gegebenenfalls eine Nachbehandlung des erhaltenen Produkts vor seiner Trennung erfolgen. Dabei wird das Produkt der Stufe b) mit einer wirksamen Menge der in der Stufe a) verwendeten wäßrigen Lösung, vorzugsweise bei einer Temperatur von weniger als 100°C, behandelt. Diese Nachbehandlung kann über 1 bis 24 Stunden durchgeführt werden. Eine solche Nachbehandlung ist besonders geeignet, wenn eine möglichst geringe Menge der wäßrigen Lösung in der Stufe a) verwendet wird, wie beispielsweise weniger als 0,2 Gew.-% der wäßrigen Lösung, bezogen auf das Altöl.
Vor der Behandlung des Altöls durch das erfindungsgemäße Verfahren kann jede übliche Vorbehandlung durchgeführt werden. So kann bei einem Anteil von mehr als 5% an Fremdstoffen beispielsweise eine Vorentwässerung, wie durch Zentrifugieren, Dekantieren oder Destillieren, durchgeführt werden.
Das durch das erfindungsgemäße Verfahren aufbereitete Öl eignet sich insbesondere zur Verwendung als Heizöl oder als Basisöl für die erneute Herstellung von Schmierölen.
Die folgenden Beispiele erläutern die Erfindung.
Beispiel 1
250 g eines Altölgemisches, enthaltend 22% Wasser, 15 000 ppm Gasamtchlor und 1,70% Asche, wurde bei Zimmertemperatur mit 2,5 Gew.-% Schwefelsäure (40%) versetzt und unter Rühren auf 80°C erhitzt, mit 1000 ppm Demulgator versetzt und bei dieser Temperatur 8 Stunden stehengelassen. Das überstehende Öl wurde danach langsam bis auf 150°C erhitzt, wobei erzielt wurden:
4% Kondensat mit einem Chlorgehalt von 80 000 ppm und 96 % Rückstandsöl mit einem Chlorgehalt von 9350 ppm. Das Letztere wurde langsam auf 280°C erhitzt und dann blasenweise insgesamt 1,5 g Ammoniakgas durchgeleitet.
Nach 12 Stunden bei dieser Temperatur und Ammoniakeinwirkung wurde das Öl auf 150°C gekühlt und abgenutscht. Das Filtrat als goldbraunes klares Öl enthielt noch 240 ppm Chlor und einen Aschegehalt von 0,01%. Das Destillat (2,7%) enthielt 12 400 ppm Chlor.
Beispiel 2
300 g eines Altölgemisches aus hauptsächlich gebrauchten Motoren- und Hydraulikölen mit einem Wassergehalt von 3,5 %, 3600 ppm Gesamtchlor, 850 ppm Phosphor und 0,88% Asche wurde bei 80°C mit 2,5 Gew.-% einer 40%igen wäßrigen Lösung von gleichen Teilen Diammoniumsulfit und Ammoniumsulfamid unter Rühren versetzt und langsam ohne Rühren bis auf 150°C erhitzt, d. h. 1 Stunde auf 80 bis 120°C und 1 Stunde auf 120 bis 150°C. Das Rückstandsöl (Organochlorgehalt 2200 ppm) wurde schnell bis auf 280°C weitererhitzt, und ab 200°C tropfenweise eine 90°C heiße, 75%ige wäßrige Lösung von gleichen Teilen Kohlensäurediamid und Diethanolamin (insgesamt 4,0 g) zugegeben. Nach 4 Stunden wurde abgekühlt und bei 150°C über der Nutsche klar filtriert mit 1% Kieselsäure. Das Filtrat enthielt noch 140 ppm Chlor, 8 ppm Phosphor und hatte einen Aschegehalt von 0,01%.
Beispiel 3
1 kg eines Altölgemisches aus hauptsächlich Maschinenölen, enthaltend 1,0% Wasser, 13 700 ppm Gesamtchlor, wovon 12 mg PCB (polychlorierte Biphenyle) waren, wurde bei 90°C mit 20 ml einer 10%igen Lösung von gleichen Teilen Ammoniummonohydrogenphosphat, Ammoniumdihydrogenphosphat und Diammoniumphosphit versetzt, und innerhalb 1 Stunde unter Rühren auf 150°C erhitzt. Das Rückstandsöl, enthaltend 13 500 ppm Chlor, wurde vorsichtig mit 25 g eines 90°C heißen, wäßrigen 75%igen Gemisches von Guanidin, Kohlensäurediamid und Diethanolamin versetzt und bis auf 250°C innerhalb von einer halben Stunde weitererhitzt und dann insgesamt 1,2 g Ammoniakgas durchgeperlt bis auf 330°C und insgesamt 6 Stunden. Das abgekühlte Öl wurde bei 100°C mit 15 ml derselben anfangs eingesetzten 10%igen Lösung behandelt und nach 5 Minuten mit 1000 ppm eines Demulgators versetzt, 12 Stunden bei 90°C stehengelassen und das überstehende Öl dekantiert und durch eine Nutsche filtriert. Das klare Öl enthielt noch 60 ppm Chlor, wovon 10 mg PCB waren.

Claims (27)

1. Verfahren zur Aufarbeitung, insbesondere zur Dehalogenierung, von Altöl, dadurch gekennzeichnet, daß man
  • a) das Altöl bei Temperaturen bis zu 150°C mit einer wirksamen Menge einer wäßrigen Lösung aus wenigstens einer starken Säure und/oder aus wenigstens einem Salz einer schwachen Base und einer starken Säure oder einem Vorläufer davon behandelt,
  • b) das erhaltene Produkt bei erhöhten Temperaturen mit mindestens einem Halogenbindemittel behandelt und
  • c) in dem so erhaltenen Produkt das Öl von dem Wasser und/oder den Feststoffen trennt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufe a) in einer Strippvorrichtung durchgeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufe a) bei einer Temperatur von 20 bis 150°C durchgeführt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufe a) über 1 bis 2 Stunden durchgeführt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufe a) mit einer Menge von bis zu 5 Gew.-% der wäßrigen Lösung, bezogen auf das Altöl, durchgeführt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufe a) mit einer wäßrigen Lösung von Schwefelsäure, schwefliger Säure, Amidoschwefelsäure, Sulfonsäure, Phosphorsäure, phosphoriger Säure, unterphosphoriger Säure, Phosphonsäure, Salzsäure, Flußsäure oder Mischungen darauf durchgeführt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufe a) mit einer wäßrigen Lösung aus einem Ammoniumsalz einer starken Säure oder einem Vorläufer davon durchgeführt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Ammoniumsalz Ammoniumsulfat, Ammoniumbisulfat, Ammoniumsulfit, Ammoniumdisulfit, Ammoniumamidosulfat, Ammoniumthiosulfat, Ammoniumsulfonat, Ammoniumphosphat, Diammoniumhydrogenphosphat, Ammoniumdihydrogenphosphat, Ammoniumamidophosphat, Ammoniumphosphit, Ammoniumphosphonsäure, Ammoniumchlorid oder Ammoniumfluorid verwendet wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufe a) mit einer wäßrigen Lösung aus einem Guanidiniumsalz, einem Amid, einer Alkyl- oder Arylverbindung einer starken Säure oder einem Vorläufer davon durchgeführt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufe b) bei einer Temperatur von 200 bis 350°C durchgeführt wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufe b) über 0,5 bis 24 Stunden durchgeführt wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufe b) über 3 bis 24 Stunden durchgeführt wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß als Halogenbindemittel in der Stufe b) Ammoniak und/oder eine oganische Base verwendet wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß als organische Base Harnstoff, Guanidin, Hydrazin, Hydrazinhydrat, ein Carbazid, ein Semicarbazid, Piperazin, Phenyldiamin, Morpholin, Diethanolamin, Triethanolamin oder ein Salz dieser Verbindungen verwendet wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufe c) durch Sedimentation und/oder Filtrieren durchgeführt wird.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Stufe c) bei einer Temperatur von 60 bis 150°C durchgeführt wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Stufe a) eine übliche Vorreinigung des Altöls durchgeführt wird.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorreinigung durch Entwässern durchgeführt wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Stufe a) und b) ein Kurieren durchgeführt wird.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurieren durchgeführt wird, indem das Produkt der Stufe a) mit mindestens einem Additiv zur Verbesserung der Abtrennbarkeit des Öls in der Stufe c) behandelt wird.
21. Verfahren nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurieren bei einer Temperatur von 140 bis 200°C durchgeführt wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Kurieren über 1 bis 2 Stunden durchgeführt wird.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß als Additiv Natrium-, Kalium- oder Calciumhydroxid, Natrium-, Kalium- oder Calciumalkoholat, Natrium-, Kalium- oder Calciumsalze mit organischen Säuren, Harnstoff, Hydrazin, Guanidin, ein Carbazid oder ein Salz dieser Verbindungen verwendet wird.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Stufe b) und c) eine Nachbehandlung durchgeführt wird.
25. Verfahren nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachbehandlung durchgeführt wird, indem das Produkt der Stufe b) mit einer wirksamen Menge der in der Stufe a) verwendeten wäßrigen Lösung behandelt wird.
26. Verfahren nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachbehandlung bei einer Temperatur von weniger als 100°C durchgeführt wird.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachbehandlung über 1 bis 24 Stunden durchgeführt wird.
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