DE3906071A1 - Koerperelektrode - Google Patents

Koerperelektrode

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Description

Die Erfindung betrifft eine Körperelektrode oder biomedizi­ nische Elektrode.
Derartige Elektroden sind bekannt (vgl. beispielsweise die US-Psen 45 54 924 und 40 66 078 sowie die DE-AS 28 14 061). Sie werden an der Haut des zu untersuchenden bzw. zu behandelnden Patienten befestigt und dienen dazu, elektrische Signale des Körpers in ein Aufzeichnungsgerät oder umgekehrt derartige Signale aus einer Vorrichtung in den Körper zu übertragen. Beispielsweise werden sie zur Aufzeichnung von Elektrocardiogrammen, als Erdungselektroden bei Operationen oder zur Schmerzlinderung durch Übertragung von elektrischen Impulsen eingesetzt.
Diese Elektroden bestehen im wesentlichen aus einem in der Regel plattenförmig ausgestalteten galvanisch aktiven Sensor, der eine Anschlußstelle für eine elektrische Leitung aufweist, die zu einer Aufzeichnungsvorrichtung führt bzw. elektrische Impulse aus einer Vorrichtung in den Körper über­ trägt, wobei der Sensor an seiner Körperkontaktseite mit einer auf der Haut haftenden Schicht aus einem elektrisch leitenden klebenden elastischen hydrophilen Material oder Materialverbund verbunden ist. Diese Schicht dient dazu, eine innige Haftung der Körperelektrode auf der Haut unter Ausgleich von Körperunebenheiten zu gewährleisten, um die Übertragung von elektrischen Signalen aus dem Körper über den Sensor in ein Anzeigengerät oder in einem Gerät erzeugte Signale über den Sensor in den Körper sicherzustellen.
Die bekannten Elektroden werden in der Weise hergestellt, daß aus einer breiten Endlosbahn die die Haut kontaktierende klebrige Schicht in der gewünschten Größe und Form ausge­ stanzt wird, worauf der Sensor auf den erhaltenen Formling aufgesetzt wird und anschließend, falls die die Haut kontaktierende Schicht flächenmäßig größer ist als die Sensorplatte, eine mit der die Haut kontaktierenden Schicht fluchtende Abdeck- und Stützschicht, die ebenfalls durch Ausstanzen erzeugt wird, aufgebracht wird. Dabei treten beim Ausstanzen der die Haut kontaktierenden klebrigen Schicht erhebliche Probleme auf, da es schwierig ist, die ausgestanzten klebrigen Teile aus dem Stanzwerkzeug zu entnehmen.
Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, eine Körperelektrode zu schaffen, die unter Vermeidung von Stanzvorgängen hergestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die Körperelektrode des Patentan­ spruchs 1 gelöst.
Demgemäß besteht die erfindungsgemäße Körperelektrode aus einer elektrisch leitenden, elastischen und hydrophilen auf der Haut haftenden Schicht, einem oder mehreren üblichen plattenförmigen Sensor(en) und einer die dem Körper abgewandte Seite der die Haut kontaktierenden Schicht und des Sensors abdeckenden nichtleitenden und nichtklebrigen elektrischen Deckschicht, wobei die genannten Schichten durch Formgießen hergestellt worden sind, so daß nicht mehr die vorstehend geschilderten Probleme auftreten, die beim Stanzen dieser Schichten, insbesondere der klebrigen, die Haut kontaktierenden Schicht, auftreten.
In zweckmäßiger Weise ist das Verhältnis der Fläche der an der Haut haftenden Schicht zu der Fläche des plattenförmigen Sensors bzw. der Sensoren größer als 1 und insbesondere 2 bis 3, d.h., daß in zweckmäßiger Weise ein möglichst kleiner Sensor im Verhältnis zu der die Haut kontaktierenden Schicht verwendet wird. Diese Ausgestaltung ist insbesondere dann zweckmäßig, wenn gemäß einer weiteren erfindungsgemäß bevor­ zugten Ausführungsform sowohl die an der Haut haftende Schicht als auch die Deckschicht durchsichtig sind, so daß eine Beobachtung der Hautkontaktfläche des behandelten Patienten möglich ist und damit festgestellt werden kann, ob, insbesondere beim längeren Anlegen der Elektrode, Hautreizungen auftreten.
Vorzugsweise ist die erfindungsgemäße Körperelektrode kreis­ förmig oder quadratisch ausgestaltet, sie kann jedoch auch in beliebigen anderen Formen gefertigt werden.
Die an der Haut haftende Schicht besteht in zweckmäßiger Weise aus einem leitenden natürlichen und/oder syntheti­ schen Material, insbesondere einem polymeren Material, das beispielsweise ein Elastomeres oder ein Kollagen sein kann. Ferner kann diese Schicht aus einem nichtleitenden natürlichen oder synthetischen Material bestehen, das dann zur Erzeugung der Leitfähigkeit einen Elektrolyten enthält. Ferner kann es zweckmäßig sein, wenn die an der Haut haftende Schicht ein klebrigmachendes Mittel, einen Weichmacher und/oder hygroskopisches Mittel enthält, da auf diese Weise die Hafteigenschaften, die elastischen Eigen­ schaften sowie die Hygroskopizität maßgeschneidert werden können.
Die Deckschicht besteht vorzugsweise aus einem natürlichen oder synthetischen nichtleitenden Material, das in zweckmäßiger Weise ebenfalls ein Polymeres ist, wobei Elastomere oder Kollagene bevorzugt werden.
Die an der Haut haftende Schicht und die Deckschicht können aus dem selben Material bestehen, wobei natürlich die an der Haut haftende Schicht durch Zusatz eines Elektrolyten leit­ fähig und darüber hinaus klebrig gemacht werden muß. Die Klebrigkeit kann durch Zusatz eines klebrigmachenden Mittels oder, falls vernetzbare Polymere zur Herstellung der beiden Schichten eingesetzt werden, in der Weise erzielt werden, daß die die Haut kontaktierende Schicht weniger stark vernetzt wird als die Deckschicht, falls das Polymere in weniger stark vernetztem Zustand eine ausreichende Klebrigkeit besitzt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die erfindungsgemäße Körperelektrode, falls die an der Haut haftende Schicht und die Deckschicht durchsichtig sind, eine dazwischen liegende durchsichtige Schicht aufweisen, die mit Zeichen, beispielsweise Beschriftungen oder graphischen Dar­ stellungen versehen ist, um beispielsweise auf diese Weise die Elektrode herkunftsmäßig zu identifizieren.
Als Sensoren für die erfindungsgemäße Körperelektrode kommen alle bekannten Sensoren in Frage, beispielsweise diejenigen, die in der DE-OS 24 59 627, in der US-PS 45 54 924, in der US-PS 40 66 078, in der DE-AS 28 14 061 sowie in der DE-OS 29 35 238 beschrieben werden. Als besonders zweckmäßig hat sich erfindungsgemäß ein plattenförmiger, mit einer druck­ knopfartigen Anschlußstelle für eine elektrische Leitung ausgestatteter Sensor erwiesen, der aus Kunststoff besteht, welcher mit einem leitenden, galvanisch aktiven Material überzogen ist, beispielsweise einer Silber/Silberchlorid- Schicht. Vorzugsweise können die Sensoren auch aus Poly­ meren bestehen, die ein reversibles Redoxsystem darstellen. Derartige Materialien sind bekannt.
Im allgemeinen wird in der erfindungsgemäßen Körperelektrode zwar ein plattenförmiger Sensor, der meistens rund ist, verwendet, es ist jedoch auch möglich, als Sensor den bzw. die Leiter der elektrischen Leitung bzw. Leitungen, mit der bzw. mit denen die Signalübertragung in die Aufzeichnungs­ vorrichtung erfolgt, zu verwenden. Vorzugsweise wird bei dieser besonders preiswerten Ausführungsform ein elektrisches Leitungskabel mit einer Silberlitze verwendet, die mit einer Silberchloridschicht überzogen ist.
Ferner können als galvanisch aktive Sensoren beispielsweise aus Kunststoffen bestehende Mikrokügelchen, die mit Zink oder Silber überzogen sind, verwendet werden, beispielsweise die unter dem Warenzeichen Metalite vertriebenen Materialien, die in einer entsprechenden Anzahl zwischen der die Haut kontaktierenden Schicht und der Deckschicht positioniert werden und mit einem zu einer Aufzeichnungsvorrichtung führenden elektrischen Leiter verbunden sind.
Die Sensoren und/oder die elektrischen Leitungen können auch aus Schichten bestehen, die auf eine Folie, beispielsweise durch Siebdrucken aufgebracht worden sind.
Falls in den erfindungsgemäßen Elektroden ein plattenförmiger Sensor verwendet wird, weist dieser vorzugsweise in seinem Plattenteil Ausnehmungen, insbe­ sondere Löcher, auf, welche eine bessere Verankerung der die Haut kontaktierende Schicht bzw. der Deckschicht gewährleisten.
Es ist auch möglich, von der erfindungsgemäßen Körperelektrode aus dem Körper aufgenommene elektrische Signale drahtlos in eine Aufzeichnungsvorrichtung zu übertragen. Zu diesem Zweck kann die Elektrode mit einem integrierten Schaltkreis mit geringer Stromaufnahme als Sender, der mit einer Stromquelle, beispielsweise einer Knopfzelle, betrieben wird, ausgestattet werden.
Soll die erfindunsgemäße Elektrode beispielsweise auf dem Brustkorb angesetzt werden, dann ist es zweckmäßig, wenn sie in der Längsrichtung elastisch ist. Für diesen Fall ist erfindungsgemäß eine Ausführungsform einer Körperelektrode vorgesehen, die aus mehreren Elektrodeneinheiten besteht, welche durch eine Zieharmonika-artig gefaltete Folie verbunden sind, die ein Ausdehnen der Elektrode in Längsrichung, beispielsweise beim Einatmen und der damit verbundenen Vergrößerung des Brustkorbs, gestattet.
Die Erfindung wird durch die beigefügten Fig. 1 bis 7 näher erläutert, wobei in diesen Figuren gleiche Teile durch gleiche Bezugszeichen gekennzeichnet sind.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Senkrechtschnitt durch eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Elektrode mit einem Sensor,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Körper­ elektrode, die mit drei Sensoren versehen ist,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine andere Ausführungsform einer derartigen Elektrode,
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform auf einer derartigen Elektrode, die mit einem Sender ausgestattet ist,
Fig. 5 eine Draufsicht auf eine als Stimulationselektrode ausgebildete erfindungsgemäße Elektrode,
Fig. 6 einen Senkrechtschnitt durch eine in Längsrichtung ausdehnbare erfindungsgemäße Elektrode und
Fig. 7 eine Draufsicht auf eine kreisförmige erfindungsge­ mäße Elektrode mit einem Sensor, dessen Plattenteil mit Löchern versehen ist.
Die durch die Fig. 1 wiedergegebene Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Körperelektrode besteht aus einem platten­ förmigen runden Sensor 1 mit einer Anschlußstelle für eine elektrische Leitung, die zu einer Aufzeichungs­ vorrichtung führt. Der Sensor kann aus einem solchen bestehen, wie er in den weiter oben genannten Literatur­ stellen beschrieben wird. An seiner dem Körper zugewandten Seite ist der Sensor mit einer an der Haut haftenden Schicht 4 versehen, die aus jedem beliebigen bekannten elastischen, hautfreundlichen, nichttoxischen, hydrophilen und an der Haut klebenden natürlichen oder synthetischen Material be­ stehen kann. Voraussetzung für dieses Material ist, daß es in irgendeiner Form vergießbar ist. Vorzugsweise besteht das in Frage kommende Material aus einem synthetischen, vorzugs­ weise elastomeren Polymeren oder aus einer Polymermischung und/oder aus einem Kollagen, wobei dieses Material entweder selbstleitend ist oder durch Zusatz eines Elektrolyten leitend gemacht worden ist. Vorzugsweise werden zur Herstel­ lung der Schicht 4 synthetische organische Polymere oder Polymermischungen verwendet, die entweder selbstleitend sind oder durch Zusatz eines Elektrolyten leitend gemacht worden sind. Diese Polymeren müssen in Form einer Lösung, einer Schmelze oder eines entsprechend niedrigviskosen Vor­ polymeren vergießbar sein. Polymere, welche diesen Anforderungen genügen, stehen in reicher Auswahl zur Verfügung. Als leitende Polymere kommen beispielsweise die in der US-PS 40 66 078 beschriebenen Polymeren aus 2-Acryl­ amido-2-methylpropansulfonsäure, ihren Salzen, Copolymeren der genannten Säure, Copolymeren der Salze der Säure sowie Mischungen davon in Mischung mit Wasser, Alkoholen und Mischungen davon, die in der DE-OS 29 35 238 beschriebenen Polymeren mit mindestens 5 Mol-% Monomereinheiten, die ein Salz einer Carbonsäure enthalten, sowie die leitenden polymeren Massen in Frage, welche aus einem hydrophilen vernetzten Polymeren und einem hydrophilen nichtvernetzten Polymeren bestehen und in der EP 85 327 beschrieben werden.
Von den Polymeren, die als solche nicht leitfähig sind und durch Zusatz eines Elektrolyten leitfähig gemacht werden, seien Polyvinylalkohole, Polyvinylacetate, Polyvinylpropionate, Polyvinylether, wie sie beispielsweise in "Adhäsion" 5/81, Seiten 208 bis 213 beschrieben werden, sowie Polyacrylate und Polymethacrylate erwähnt, beispielsweise diejenigen, die in der DE-OS 31 36 366, der US-PS 45 54 924 und in der DE-AS 28 14 061 beschrieben werden.
Als besonders geeignet erwiesen haben sich die von der BASF unter dem Warenzeichen "LAROMER" in den Handel gebrachten ungesättigten Acrylatharztypen erwiesen, in ganz besonders bevorzugter Weise das Harz, das unter dem Warenzeichen "LAROMER EA-8812" vertrieben wird.
Zur Erhöhung bzw. zur Steuerung der Klebrigkeit können diese Polymeren zusätzlich eines oder mehrere klebrigmachende Mittel, wie die für diesen Zweck bekannten Glycidetheracrylate und deren Derivate, enthalten. Außerdem können sie Weichmacher und/oder hygroskopische Mittel ent­ halten, wie Polyole, wie Diole und Triole, beispielsweise Hexantriole, Polyethylenglykol etc. In zweckmäßiger Weise enthalten sie noch einen Zusatz an Bakteriostatika sowie Geruchsbinder, wie Eukalyptol.
Wie bereits erwähnt, werden die eingesetzten Polymeren zur Herstellung der die Haut kontaktierenden Schicht 4 in einer Gießform in einem gießfähigen Zustand vergossen, und zwar entweder in Form einer Lösung, einer Schmelze oder eines durch Vernetzung härtbaren Vorpolymeren. Die zuletztgenannte Ausführungsform wird bevorzugt, wobei die Aushärtung vorzugsweise durch Bestrahlung mit UV-Licht und/oder Wärme unter Einsatz bekannter Photoinitiatoren und/oder Härtungsbeschleuniger wie unter Einsatz von Perverbindun­ gen, wie Peroxiden, und/oder Ketonhärtungsbeschleunigern, erfolgt, beispielsweise unter Verwendung von 2-Hydroxy-2-methyl-1-phenyl-propan-1-on, das ein wirksamer Photoinitiator für acrylierte Epoxide, acrylierte Polyurethane, acrylierte Polyether und acrylierte ungesät­ tigte Polyester oder Mischungen davon ist.
Durch Variation der Art und Menge des eingesetzten leitenden bzw. durch Elektrolytzusatz leitend gemachten Polymeren, des gegebenenfalls eingesetzten klebrigmachenden Mittels, Weich­ machers und/oder hygroskopischen Mittels sowie des Vernetzungs- bzw. Härtungsgrades lassen sich die Klebe-, Leitfähigkeits- und Elastizitätseigenschaften der die Haut kontaktierenden Schicht 4 maßschneidern.
Als Elektrolyten, die dazu verwendet werden, nichtleitende Polymere zur Herstellung der Schicht 4 leitfähig zu machen, werden vorzugsweise Alkalihalogenide, wie Kaliumchlorid, verwendet.
Das Material für die Deckschicht 5 kann jedes bekannte natür­ liche und/oder synthetische hydrophile Material sein, das ebenfalls in Form einer Lösung, einer Schmelze oder eines vernetz- oder aushärtbaren Vorpolymeren vergießbar ist und sich beim Verfestigen mit dem Material der Schicht 4 verbindet. Das Material für die Deckschicht 5 darf natürlich nicht leitend sein und auch keine leitend machenden Zusätze enthalten und kann ebenso wie das Material der hautkontaktierenden Schicht durchsichtig sein. Von den vielen bekannten, den genannten Kriterien genügenden Materialien seien Polymere, insbesondere elastomere Polymere, Gelatine, insbesondere mit einer Gallertfestigkeit von 60 bis 260 Bloom Ossein und einer Shore-Härte der gegossenen Gelatine zwischen 40 und 90 Shore, sowie insbesondere die auch zur Herstellung der Schicht 4 verwendeten Polyacrylate erwähnt, die jedoch soweit vernetzt bzw. gehärtet werden, daß sie nicht mehr klebrig sind. Vorzugsweise werden daher zur Herstellung der Deckschicht 5 erfindungsgemäß die selben Polyacrylatvorpolymeren eingesetzt, wie sie zur Her­ stellung der hautkontaktierenden Schicht verwendet werden, wobei sie jedoch in einem stärkeren Ausmaße vernetzt bzw. gehärtet werden, daß sie nicht mehr klebrig sind, erwähnt. Auf diese Weise entsteht ein besonders fester Verbund aus dem Polymeren der Schicht 4 und dem Polymeren der Schicht 5.
In der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform befindet sich zwischen der die Haut kontaktierenden Schicht 4 und der Deckschicht 5 eine mit Zeichen versehene Zwischenschicht, die ebenso wie die Deckschicht und die die Haut kontaktierende Schicht aus einem durchsichtigen Material besteht, damit man bei einer Betrachtung der Elektrode die auf dieser Schicht 7 aufgebrachten Zeichen erkennen kann. Diese Schicht besteht ebenfalls aus einem vergießbaren natürlichen oder synthetischen Material, wobei die selben Materialien verwendet werden können, wie sie zur Herstellung der Schichten 4 und 5 verwendet werden. Die Schicht 7 muß jedoch nicht leitfähig sein.
Ferner können Zeichen auf der dem Körper abgewandten Oberseite der Schicht 5 aufgebracht sein, beispielsweise durch Aufdrucken, Aufkleben oder Aufmalen, wobei jedoch in zweckmäßiger Weise etwaige Zeichen in erhabener Form auf der Oberseite der Deckschicht 5 angebracht sind, die durch Ver­ gießen der Deckschicht in einer Form mit entsprechenden Ver­ tiefungen erhalten worden sind. In diesem Falle wird nicht, wie weiter unten ausgeführt, die Körperelektrode in der Weise hergestellt, daß zuerst die hautkontaktierende Schicht vergossen, der Sensor aufgesetzt und dann die Deckschicht vergossen wird, sondern es wird in der umgekehrten Weise verfahren.
Die an der Haut haftende Schicht ist mit einer abziehbaren Schutzschicht 6 versehen, die aus jedem beliebigen, sich von der an der Haut haftenden Schicht lösbaren Material, das vorzugsweise hydrophob und/oder mit einem Trennüberzug, beispielsweise einem Silikonüberzug versehen ist, bestehen kann. In besonders zweckmäßiger Weise besteht die Schutz­ schicht 6 aus der Form, in welcher die Körperelektrode durch Vergießen der Schichten 4 und 5, sowie gegebenenfalls 7 hergestellt worden ist, d.h., daß die Körperelektrode nach dem Vergießen nicht aus der Form entnommen wird, sondern mit dieser Gießform als Einheit in den Handel gebracht wird, wobei beim Gebrauch der Elektrode die Gießform abgezogen wird. Vorzugsweise weist die Deckschicht 5 eine (nicht gezeigte) Lasche auf, um das Herausziehen aus der Form zu erleichtern.
Die durch die Fig. 2 wiedergegebene erfindungsgemäße Korperelektrode ist rechteckig ausgestaltet und enthält drei kreisförmige Sensoren, wobei jedoch in diesem Falle die elektrischen Leiter, mit welchen diese Sensoren in einer Anzeigevorrichtung verbunden werden können, nicht wie im Falle der Ausführungsform der Fig. 1 an der dort gezeigten druckknopfartigen Anschlußstelle 3 mit dem Sensor verbunden sind, sondern an der Sensoren ohne druckknopfartige Anschluß­ vorrichtung befestigt sind und in der horizontalen Ebene der Körperelektrode in der Deckschicht 5 eingebettet sind, an deren seitlichem Rand sie austreten. Diese elektrischen Leiter 11 können aus üblichen elektrischen Anschlußkabeln bestehen, vorzugsweise bestehen sie jedoch aus Carbonfasern und/oder leitenden Kunststoffen.
Die Fig. 3 zeigt ebenfalls eine rechteckige erfindungsgemäße Körperelektrode mit drei Sensoren, wobei die mit diesen Sensoren verbundenen elektrischen Leitungen 11 in einer Anschlußzunge 17 münden, von welcher aus ein Anschluß an eine Aufzeichnungsvorrichtung möglich ist. Im Falle dieser Ausführungsform sind in der vergossenen Deckschicht 12 runde Aussparungen 14 vorgesehen, welche mit einem leitenden klebenden Material, wie es zur Herstellung der an der Haut haftenden Schicht verwendet wird, gefüllt sind. Auf diesem Gebilde liegt eine an den Stellen 15 mit einer galvanisch aktiven Schicht beschichtete Folie 13, welche ebenfalls durch Beschichten aufgebrachte Anschlußleitungen 11 aufweist, auf. Das Beschichten dieser Folie 13 mit der galvanisch aktiven Schicht bzw. mit den elektrischen Leitungen kann beispielsweise in Siebdruckverfahren erfolgen.
Die Fig. 4 zeigt eine ähnliche Ausführungsform wie die Fig. 3, wobei jedoch in diesem Falle die elektrischen Leitungen 11 mit einem durch eine Knopfzelle 16 betriebenen Sender 9 in Verbindung stehen, der drahtlos die aus dem Körper über­ tragenen Signale in eine Aufzeichnungsvorrichtung weiter­ leitet.
Die Fig. 5 zeigt eine erfindungsgemäße Elektrode, die als Stimulationselektrode mit nach Bedarf wählbarer Polarität verwendbar ist. Diese Elektrode besteht aus einer vergos­ senen Deckschicht 5 mit Ausnehmungen, in welchen das Material der an der Haut haftenden Schicht 4 vergossen ist, wobei auf der Folie 13 entsprechend der durch Fig. 3 gezeig­ ten Ausführungsform galvanisch aktive Sensoren 1 mit den ent­ sprechenden elektrischen Leitungen 11 aufgebracht sind, die mit der auf der Haut haftenden Schicht 4 in Kontakt stehen.
Mit einer derartigen Elektrode werden in einem Gerät erzeugte Signale übertragen, beispielsweise zur Schmerzlin­ derung.
Die Fig. 6 zeigt eine aus mehreren Einzelelektroden bestehende in der Längsrichtung 18 dehnbare Elektrode, die aus vier Einzelelektroden besteht, welche durch eine Ziehar­ monika-förmig gefaltete Folie 10 an den Seiten ihrer Deck­ schicht 5 verbunden sind. Die verwendete Folie besteht vor­ zugsweise aus einem ohne Rißbildung knickbaren, insbesondere elastomeren Kunststoff. Die vier Sensoren dieser Elektrode sind mit Leitungen 11 mit einem Anzeigegerät verbindbar. Bei dieser Ausführungsform sowie bei den durch die Fig. 1 gezeigten Ausführungform kann der Sensor 1 aus einem Streifen aus einem galvanisch aktiven Metall oder aus einem Kunststoff, der mit einem galvanisch aktiven Metall überzogen ist, bestehen, wobei dieser Streifen in abgewinkelter Form mittig durch die Deckschicht 5 herausragt und mit einer elektrischen Leitung mit einem Anzeigegerät verbunden werden kann.
Die Fig. 7 zeigt in Draufsicht eine Körpereleketrode, die im Prinzip derjenigen der Fig. 1 entspricht, wobei die Platte der kreisförmigen Elektrode mit Löchern 8 versehen ist, um eine bessere Verankerung sowohl in der (nicht gezeigten) die Haut kontaktierenden Schicht und der Deckschicht 5 zu gewähr­ leisten, da beim Aufsetzen der Elektrodenplatte auf die frisch vergossene an der Haut haftende Schicht sowie beim Vergießen der Deckschicht 5 die Löcher von den jeweiligen Materialien durchdrungen werden, wodurch eine gute Veranke­ rung bewirkt wird. Diese Elektrode besitzt an ihrer Deck­ schichtseite eine Lasche 19, um das Herausnehmen aus der Gießform zu erleichtern.
Die Dicke der die Haut kontaktierenden Schicht 4 bei den vor­ stehend beschriebenen Ausführungsformen flach ausgebilde­ ter Körperelektroden liegt vorzugsweise zwischen 800 µm und 2500 µm und in ganz besonders bevorzugter Weise zwischen 1000 µm und 2000 µm, während die Dicke der Abdeckschicht 5 vorzugsweise zwischen 500 µm und 2500 µm und insbesondere zwischen 1000 und 2000 µm variiert. Kreisförmige Elektroden der durch die Fig. 1 und 7 gezeigten Ausführungsformen besitzen vorzugsweise Durchmes­ ser zwischen 20 mm und 60 mm.
Die Dicke der Elektrodenplatte von in diesen Elektroden eingesetzten plattenförmigen Elektroden schwankt vorzugs­ weise zwischen 50 µm und 1500 µm, insbesondere zwischen 80 µm und 1000 µm.
Eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Elektrode besteht aus einem vorzugsweise am Kopf anzu­ bringenden und zur EEG-Abnahme zu verwendenden Kontakt­ hütchen, wie es durch die Fig. 8 gezeigt wird.
Dieses Kontakthütchen besteht aus einem durch Vergießen hergestellten konusförmigen und am sich erweiterenden Ende offenen Kontaktkörper 20 aus einem nichtklebenden leitenden Material, in welchem ein Sensor 1 mit einer elektrischen Anschlußleitung 11 eingepaßt ist und durch eine Klemm­ kraft den Kontaktkörper 20 festhält. Dieses Kontakthütchen wird unter Verwendung eines Klebebandes oder dergleichen an den zu messenden Körperteilen, vorzugsweise am Kopf, befestigt.
Zum Schutz des Kontaktkörpers 20 kann dieser in der Form, in welcher er vergossen worden ist, als Schutzschicht konfek­ tioniert und in den Handel gebracht werden.
Die erfindungsgemäßen Körperelektroden werden unter Vermeidung von Stanzvorgängen nach Gießverfahren herge­ stellt, die näher in der DE-OS (Patentanmeldung, die am gleichen Tag wie die vorliegende Anmeldung unter dem Bearbeitungszeichen S 4373 beim Deutschen Patentamt einge­ reicht worden ist) beschrieben werden.
Im Prinzip bestehen diese Gießverfahren darin, daß in einer Gießform die auf der Haut haftende Schicht vergossen wird, der Sensor 1 auf diese Schicht aufgebracht, eventuell eine zeichentragende Zwischenschicht vergossen und abschließend die Deckschicht 5 aufgegossen wird. Man kann auch in der umgekehrten Weise verfahren, insbesondere zur Herstellung von Körperelektroden gemäß den Fig. 4 und 5, indem zuerst die Abdeckschicht gegebenenfalls mit entsprechenden Ausneh­ mungen für die aufzunehmende die Haut kontaktierende Schicht vergossen wird, in den Ausnehmungen die die Haut kontaktie­ rende Schicht vergossen wird und anschließend die Sensoren mit der die Haut kontaktierenden Schicht verbunden werden.

Claims (19)

1. Körperelektrode aus einem oder mehreren galvanisch aktiven Sensor(en), der (die) an der Körperkontaktseite mit einer auf der Haut haftenden Schicht aus einem elektrisch leitenden klebenden elastischen hydrophilen Material verbunden ist (sind), wobei die dem Körper abgewandte Seite des Sensors bzw. der Sensoren und der auf der Haut haftenden Schicht mit einer nichtklebenden Deckschicht abgedeckt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Haut haftende Schicht (4) und die Deckschicht (5) durch Formgießen erzeugt worden sind.
2. Körperelektrode nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Haut haftende Schicht (4) und die Deckschicht (5) durchsichtig sind.
3. Körperelektrode nach den Ansprüchen 1 bis 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Verhältnis der Fläche der an der Haut haftenden Schicht (4) zu der Fläche des Sensors bzw. der Sensoren (1) größer als 1, insbesondere 2 bis 3, ist.
4. Körperelektrode nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß sie kreisförmig oder quadratisch ist.
5. Körperelektrode nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die an der Haut haftende Schicht (4) aus einem leitenden natürlichen und/oder synthetischen Material, insbesondere Polymeren, besteht.
6. Körperelektrode nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die an der Haut haftende Schicht (4) aus einem nichtleitenden Material, insbesondere einem Polymeren, das einen Elektrolyten enthält, besteht.
7. Körperelektrode nach den Ansprüchen 5 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die an der Haut haftende Schicht (4) ein klebrigmachendes Mittel, einen Weichmacher und/oder ein hygroskopisches Mittel enthält.
8. Körperelektrode nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (5) aus einem nichtleitenden natürlichen oder synthetischen Material, insbesondere Polymeren, besteht.
9. Körperelektrode nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Haut haftende Schicht (4) und die Deckschicht (5) aus den selben vernetzbaren nichtleitenden Polymeren bestehen, wobei das Polymere der Deckschicht stärker vernetzt ist.
10. Körperelektrode nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Haut haftende Schicht (4) einen abtrennbaren Schutzüberzug (6) aufweist.
11. Körperelektrode nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Schutzüberzug aus der Form be­ steht, in welcher die Elektrode durch Vergießen herge­ stellt worden ist.
12. Körperelektrode nach den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Haut haftende Schicht (4) und die Deckschicht (5) durchsichtig sind und zwischen diesen beiden Schichten eine mit Zeichen versehene durchsichtige Schicht (7) liegt.
13. Körperelektrode nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor bzw. die Sensoren (1) eine Anschlußstelle (3) für eine elektrische Leitung (11) aufweist bzw. aufweisen.
14. Körperelektrode nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. die Leiter der elektrischen Leitung(en) (11) der Sensor bzw. die Sensoren (1) ist (sind).
15. Körperelektrode nach den Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoren (1) plattenförmig sind und Ausnehmungen (8) aufweisen.
16. Körperelektrode nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoren und/oder elektrischen Leitungen aus Schichten (15, 11) aus galvanisch aktiven Materialien bestehen, die auf eine Folie (13) insbesondere durch Siebdruck aufgebracht worden sind.
17. Körperelektrode nach den Ansprüchen 1 bis 13 und 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor bzw. die Sensoren (1) mit einem Sender (9) verbunden ist (sind).
18. Körperleketrode nach den Ansprüchen 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß sie mehrere Sensoren (1) enthält.
19. Körperelektrode nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie in Längsrichtung dehnbar ist.
DE3906071A 1989-02-27 1989-02-27 Koerperelektrode Granted DE3906071A1 (de)

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