DE3906937C2 - - Google Patents
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- B24—GRINDING; POLISHING
- B24C—ABRASIVE OR RELATED BLASTING WITH PARTICULATE MATERIAL
- B24C3/00—Abrasive blasting machines or devices; Plants
- B24C3/32—Abrasive blasting machines or devices; Plants designed for abrasive blasting of particular work, e.g. the internal surfaces of cylinder blocks
- B24C3/325—Abrasive blasting machines or devices; Plants designed for abrasive blasting of particular work, e.g. the internal surfaces of cylinder blocks for internal surfaces, e.g. of tubes
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Reinigung der inneren
Oberfläche eines warm angestauchten Rohrendes gemäß dem Gattungsbegriff des
Hauptanspruches.
Bei der Herstellung von miteinander verschraubbaren Rohren für die
Erdöl- und Erdgasindustrie muß je nach Belastung im Einsatzbereich und
Typ des geschnittenen Gewindes die Wanddicke im Endenbereich erhöht
werden. Dies erfolgt in bekannter Weise dadurch, daß eine bestimmte
Länge am Rohrende in einer Stauchmaschine warm gestaucht und dadurch die
Wanddicke vergrößert wird. Der Oberflächenzustand und die maßlichen
Gegebenheiten des warm angestauchten Rohrendes erlauben in den wenigsten
Fällen ein direktes Gewindeschneiden, so daß eine Säuberung und maßliche
Bearbeitung vorher erforderlich sind. Dazu werden die Rohre mit den
angestauchten Rohrenden aus der Fertigungslinie herausgenommen und einem
Putzstand zugeführt. Dort wird zuerst mit einer halbautomatischen
Schleifmaschine der Oberflächenzunder grob entfernt und anschließend
manuell mit einer Handschleifmaschine kritische Stellen nachgebessert
und die Stauchnähte weggeschliffen. Die Stauchnähte entstehen beim
Stauchprozeß dadurch, daß z. B. zwei zusammenarbeitende
Stauchhalbschalen verwendet werden und ein Teil des Materials in die
Trennfuge zwischen den beiden Stauchhalbschalen hineinfließt. Bei einer
anderen Vorrichtung werden 4 Stauchhalbschalen verwendet, von denen
jeweils zwei paarweise zusammenwirken. Bekannt ist auch die Verwendung
einer ungeteilten Stauchbüchse in Kombination mit einem
Stauchhalbschalenpaar. Im letzteren Falle entsteht beim Stauchen auch
eine Rundnaht am Übergang von der Büchse zu den Stauchhalbschalen. Diese
Nähte sind für die anschließende maßliche Bearbeitung auf einer
Drehmaschine störend, da der ungestörte Spanfluß an dieser Stelle
behindert wird und die stoßartige Belastung zu einem erhöhten Verschleiß
des Werkzeuges führt und die Lagerung des Werkzeughalters in
Mitleidenschaft gezogen wird. Selbst bei einer Inkaufnahme der Belastung
der Werkzeugmaschine sind diese Nähte trotzdem störend, da sie zu einem
radialen Versatz des zu bearbeitenden Rohrendes im Spannfutter der
Drehmaschine führen.
Das manuelle Säubern und Verputzen eines warm angestauchten Rohrendes
ist aufgrund des Personalaufwandes kostenintensiv und die erreichte
Oberflächenqualität auch von der subjektiven Beurteilung des
Bedienungsmannes abhängig. Außerdem wird je nach Kontur der Anstauchung
der Übergangsbereich im angestauchten Rohrende nur teilweise bei der
Säuberung miterfaßt. Für hochbelastete Rohrverbindungen bildet das
Handschleifen auch eine Gefahr, da je nach Qualität der manuellen
Schleifarbeiten schädliche Kerben gebildet werden können, die die
Dauerfestigkeit der Verbindung mindern.
Alternativ zum Schleifen ist auch eine Entfernung des Zunders durch
Strahlen vorstellbar. Für die Reinigung der Innenflächen von Rohren ist
es bekannt (Zeitschrift Bleche, Rohre, Profile 32 (1985) 6, S. 303)
einen drehbaren Strahlkopf zu verwenden, der mit einem das gasförmige
Trägermedium, üblicherweise Druckluft und das Strahlgut zuführenden
Lanze verbunden ist und auf dem mindestens eine in der Längsebene zur
Rohrinnenfläche geneigte Strahldüse angeordnet ist. Im Strahlkopfbereich
werden die Druckluft und das Strahlgut injektorartig vermischt und auf
die Rohrinnenfläche gerichtet. Diese Vorrichtung ist für die Reinigung
der Innenfläche warm angestauchter Rohrenden wenig geeignet, da die
drehbaren Strahlköpfe in den Ausmaßen sehr groß sind und für kleinere
Innendurchmesser nicht mehr einsetzbar sind und vom Gewicht her in
aufwendiger Weise über eine an der Lanze angeordnete Vorrichtung
abgestützt werden müssen. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, daß
die Vorrichtung zur Abstützung des Strahlkopfes während des
Strahlvorganges nicht an die unterschiedlichen Innendurchmesser eines
warm angestauchten Rohrendes anpaßbar ist. Des weiteren ist von
Nachteil, daß bei den bekannten Strahlverfahren, sei es in der Art des
freien Druckstrahlens nur von einem oder von beiden Enden, sei es in der
Art eines kombinierten Druck-Saugstrahlens, bei dem auf dem
gegenüberliegenden Ende Unterdruck erzeugt wird, das Strahlgut im ganzen
Rohr verteilt wird und anschließend ein aufwendiges Säuberungsverfahren
erforderlich ist, um das Rohr entsprechend zu reinigen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur Reinigung der inneren Oberfläche
eines warm angestauchten Rohrendes mittels Strahlen anzugeben, die ohne
eine aufwendige Abstützungsvorrichtung zur Entfernung des Zunders an der
Innenfläche des warm angestauchten Rohrendes
geeignet und während des Strahlens an unterschiedliche
Innendurchmesser anpaßbar und bei der eine nachträgliche Säuberung des
gestrahlten Rohres nicht erforderlich ist.
Diese Aufgabe wird durch bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung die kennzeichnenden Merkmale des
Hauptanspruches gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den
Unteransprüchen festgelegt.
Das bisherige manuelle bzw. halbautomatische Schleifen, das erst nach
der letzten Warmumformung durchgeführt wird, wird bei dem
erfindungsgemäßen Verfahren durch ein Innen- und Außenstrahlen nach
jedem Stauchschritt ersetzt. Der letztgenannte Punkt ist von
wesentlicher Bedeutung, da festgestellt wurde, daß vor allen Dingen bei
Stauchungen in mehreren Schritten mit mehreren Wärmen die Gefahr
besteht, daß festklebende Zunderpartikel beim nächsten Stauchschritt in
das Material hineingedrückt werden. Das verschlechtert die
Ausgangsoberfläche für die nachfolgende mechanische Bearbeitung derart,
daß die Wanddickenzugabe erhöht werden muß, um sicherzustellen, daß nach
dem Drehen keine entsprechenden Fehlstellen mehr vorhanden sind.
Wesentlich bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist die Erfassung des
gesamten angestauchten Rohrendenbereiches, einschließlich des
Überganges. Die bisher bekannten Strahlverfahren, sei es in der Art des
freien Druckstrahlens nur von einem oder von beiden Enden, sei es in der
Art eines kombinierten Druck-Saugstrahlens, bei dem auf dem
gegenüberliegenden Ende Unterdruck erzeugt wird, haben alle den
Nachteil, daß das Strahlgut im ganzen Rohr verteilt wird und
anschließend ein aufwendiges Säuberungsverfahren erforderlich ist, um
das Rohr entsprechend zu reinigen. Dies wird durch die erfindungsgemäße
Vorrichtung in der Weise verhindert, daß das mit einem Trägermedium
injektorartig vermischte Strahlgut in Form eines gebündelten Strahles
unter einem vorgegebenen Winkel in Richtung des Einführungsendes des zu
strahlenden Rohres auf die Innenoberfläche gerichtet wird, so daß der
größte Teil des an der Innenoberfläche reflektierten Strahlgutes nach
vorne in Richtung auf das Einführungsende geschleudert wird. Damit das
hin und wieder in Richtung des anderen Rohrendes fallende Strahlgut
nicht in das Innere des Rohres gelangen kann, wird eine bestimmte Menge
des Trägermediums, z. B. Preßluft separat zugeführt und ohne Vermischung
mit dem Strahlgut hinter der Strahlstelle ebenfalls auf die
Innenoberfläche gerichtet, so daß ein abschirmender Luftvorhang
entsteht.
Um sicherzustellen, daß die gesamte Oberfläche lückenlos gestrahlt wird,
bewegt sich während des Strahlens das Rohr relativ zum Strahlen in
Umfangs- und Längsrichtung. Diese Bewegung kann dadurch realisiert
werden, daß entweder das Rohr sich in Umfangs- und Längsrichtung bewegt
und die Strahleinrichtung ortsfest bleibt oder umgekehrt. Um die
Strahlwirkung und die Wirkung des Wegschleuderns des an der
Innenoberfläche reflektierenden Strahlgutes optimal aufeinander
abzustimmen, kann der Austrittswinkel entsprechend der Kontur der zu
strahlenden Innenoberfläche eingestellt werden. Dieser wird so gewählt,
daß der zwischen der Achse des auftreffenden Strahles und der
Mantellinie der Innenoberfläche sich ergebende Winkel in Richtung des
Einführungsendes immer ein stumpfer Winkel, d. h. immer größer als 90 Grad
ist. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn der Übergangsbereich vom
Stauchbereich zum unverformten Rohr durch eine kegelförmige Erweiterung
in Richtung des unverformten Rohres gekennzeichnet ist. In einem solchen
Falle wäre die Winkelneigung dieses Übergangsbereiches die bestimmende
Größe für die Wahl des Strahlwinkels. In dem anschließenden
zylindrischen Stauchbereich wird die Bedingung des stumpfen Winkels für
den Effekt des Wegschleuderns des Strahlgutes in jedem Falle
eingehalten.
Das Innen- und Außenstrahlen kann gleichzeitig oder getrennt erfolgen
und ist als Arbeitsschritt in der Fertigungslinie der Warmanstauchung
integrierbar. Dadurch wird bei entsprechender Abstimmung der Taktfolge
der Materialfluß verbessert und beschleunigt. Die Entfernung der
Stauchnähte kann durch Schleifen oder durch Strahlen erfolgen.
Die Vorrichtung besteht aus einem
an einer Lanze angeordneten Strahlkopf mit mindestens einer am Umfang
angeordneten Strahldüse, dessen Achse in Richtung zum Einführungsende
des zu strahlenden Rohres geneigt ist. Es können auch mehrere Düsen mit
unterschiedlich eingestelltem Austrittswinkel oder Düsengruppen
angeordnet werden. Im Falle der Düsengruppen sind die Austrittswinkel
innerhalb einer Gruppe gleich, aber von Gruppe zu Gruppe verschieden.
Eine Gruppe kann zum Beispiel aus zwei um 180 Grad versetzt angeordneten
Düsen bestehen, so daß der Strahlkopf oder das Rohr nur um 180 Grad
geschwenkt werden muß, um umfangsseitig die gesamte Innenoberfläche zu
bestreichen. Im Falle einer Düsengruppe, bestehend aus vier Strahldüsen,
wäre nur eine Schwenkbewegung von 90 Grad erforderlich. Diese
Schwenkbewegung des Strahlkopfes hat gegenüber einer 360-Grad-Drehung
den Vorteil, daß die Abdichtungsprobleme in den Zuführungsleitungen
leichter zu lösen sind. Für eine separate Zuführung des Trägermediums
ist im innenliegenden Hohlkörper des Strahlkopfes ein Rohr angeordnet,
das mit am Bereich des vorderen Endes des Strahlkopfes über den Umfang
angeordnete, radial bis nach außen sich erstreckenden Kanälen in
Verbindung steht. Eine der konstruktiven Lösungen besteht darin, ein
scheibenartiges Element an der Stirnseite des Strahlkopfes anzuordnen,
das eine Vielzahl von radial sich erstreckenden Kanälen aufweist, die in
eine in der Mitte angeordnete zentrale Bohrung münden, in die auch das
durch den Strahlkopf sich erstreckende Rohr mündet. Zur wirkungsvollen
Abschirmung ist es vorteilhaft, das aus den radialen Kanälen austretende
Trägermedium etwas in Richtung des Einführungsendes des zu strahlenden
Rohres umzulenken, damit das austretende Trägermedium dem nach hinten
fallenden Strahlgut entgegenwirken kann. Die Abschirmung kann auch in
der Weise verstärkt werden, daß an der Stirnseite ein flexibles,
wärmebeständiges Element lösbar befestigt ist, dessen äußerer
Durchmesser mindestens gleich oder etwas größer ist als der größte
Innendurchmesser des Rohrendes. Ein solches Element kann in einfacher
Weise als Bürste oder als flexible Scheibe ausgebildet sein. Die
Flexibilität dieses Elementes muß so beschaffen sein, daß bei der
axialen Hin- und Herbewegung des Strahlkopfes eine einfache Anpassung an
die jeweilige Kontur möglich ist. Außerdem muß das Material dieses
Elementes wärmebeständig bis zu einer Temperatur von ca. 600 Grad
Celsius sein, da das Strahlen unmittelbar nach Beendigung des
Stauchprozesses erfolgt.
Aus Gründen des Lärmschutzes und des Sauberhaltens der
angrenzenden Maschinenanlagen wird die gesamte Einrichtung
mit einer schallgedämmten Einhausung versehen und der
Durchtritt des zu strahlenden Rohres z. B. mittels einer Gummimanschette
abgedichtet. Damit die empfindliche Meßapparatur zur berührungslosen
Abtastung der äußeren Kontur des warm angestauchten Rohrendes nicht
beschädigt wird, wird diese während des Strahlens weggeklappt und soweit
erforderlich entsprechend abgedeckt.
Die vorgeschlagene Innenstrahleinrichtung ist nicht nur für das hier
beschriebene Verfahren des Entzunderns warm angestauchter Rohrenden
geeignet, sondern ist generell anwendbar für jede Art der
Oberflächenreinigung in der Länge begrenzter Innenflächen. Dabei ist es
unerheblich, ob es sich um die Entfernung von
Zunderschichten oder von Anstrichen oder sonstigen an der Oberfläche
festhaftenden Partikeln handelt. Wesentlich ist, daß der nicht zu
reinigende Teil des Hohlkörpers durch das Strahlgut nicht verschmutzt
wird, um eine anschließende, möglicherweise aufwendige Säuberung zu
vermeiden.
In der Zeichnung wird die Vorrichtung näher
erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Prinzipskizze der Verfahrensweise für das Warmanstauchen
und die anschließende mechanische Bearbeitung,
Fig. 2 einen Längsquerschnitt durch die erfindungsgemäße
Innenstrahleinrichtung,
Fig. 3 eine schematische Darstellung der berührungslosen Abtastung
der äußeren Kontur des angestauchten Rohrendes.
In Fig. 1 ist in Form einer Prinzipskizze die Verfahrensweise für die
Warmanstauchung und die anschließende mechanische Bearbeitung
dargestellt. Das Rohr 30, dessen Ende bzw. dessen Enden warm angestaucht
werden sollen, wird zuerst einer Erwärmungseinrichtung, z. B. einer
Induktionsanlage, zugeführt. In dieser Einrichtung 31 wird das jeweilige
Ende auf Umformtemperatur erhitzt und anschließend in eine
Stauchmaschine 32, in der z. B. zwei zusammenarbeitende Stauchhalbschalen
angeordnet sind, eingefahren und unter Erhöhung der Wanddicke gestaucht.
In der Fertigungslinie ist die erfindungsgemäße Entzunderungsanlage
angeordnet, der das Rohr 33 mit dem angestauchten Ende zugeführt wird.
Die Einzelheiten eines Teiles dieser Entzunderungsanlage sind in Fig. 2
dargestellt. In dieser Entzunderungsanlage 34 wird das gestauchte Rohrende
innen und außen entzundert. Falls für die endgültige Kontur des
gestauchten Endes mehrere Stauchschritte mit mehreren Wärmen
erforderlich sind, wiederholt sich der bereits beschriebene Prozeß
beginnend mit dem Arbeitsschritt 31. Die Entscheidungsweiche wird hier
durch einen Rhombus 35 symbolisiert. Falls ein Stauchschritt ausreichend
ist bzw. der letzte Stauchschritt beendet ist, werden entweder
gleichzeitig mit der Entzunderung oder anschließend die Stauchnähte
40 (siehe Fig. 3) entfernt Schritt 36. Die Durchführung dieses Schrittes kann
auf einem separaten Putzstand oder in der bereits beschriebenen
Entzunderungsanlage erfolgen. Das Rohr mit dem bzw. den gesäuberten
Rohrenden wird anschließend visuell geprüft Schritt 37 und nach Freigabe
mechanisch bearbeitet und mit einem Gewinde versehen Schritt 38. Nach Abschluß
dieser Arbeiten liegt ein Gewinderohr 39 vor, das je nach Anforderung
direkt versandfertig ist oder anderweitig noch weiter behandelt wird.
Fig. 2 zeigt im Längsquerschnitt die erfindungsgemäße
Innenstrahleinrichtung für das Entzundern der Innenoberfläche eines warm
angestauchten Rohrendes 1. Die ursprüngliche Ausgangswanddicke 2 des
unverformten Rohres ist der rechten Hälfte des Bildes zu entnehmen. Das
Innenstrahlen und das hier nicht dargestellte Außenstrahlen wird
entweder gleichzeitig oder separat getrennt nach jedem Stauchschritt
durchgeführt, wobei in diesem Ausführungsbeispiel die Kontur eines warm
angestauchten Rohrendes nach dem letzten Stauchschritt dargestellt ist.
Die Innenstrahleinrichtung besteht aus einer das Trägermedium, z. B.
Preßluft und das Strahlgut zuführenden Lanze mit zwei koaxial
angeordneten Hohlkörpern 3, 4, die am Ende in einen stirnseitig
abgeschlossenen Strahlkopf 5 übergehen. Auf der Außenseite des kegeligen
Teiles 6 des Strahlkopfes 5 sind mindestens eine oder mehrere
Strahldüsen 7, 7′ in einem fest eingestellten Winkel in Richtung des
Einführungsendes 8 des zu strahlenden Rohres angeordnet. Die beiden
koaxial angeordneten Hohlkörper 3, 4, die in diesem Ausführungsbeispiel
als Rohre ausgebildet sind, bilden einen Ringraum 9, über den das
Strahlgut zugeführt wird. Um sicherzustellen, daß das Strahlgut auch bis
in den Bereich der Strahldüse 7, 7′ gelangt, kann es erforderlich sein,
den Ringraum 9 unter leichten Druck des Trägermediums zu setzen. Die für
das Strahlen erforderliche Menge des Trägermediums wird über die Bohrung
10 des innenliegenden Hohlkörpers 4 zugeführt und im Strahlkopf 5 in
Richtung einer an der Außenseite des innenliegenden Hohlkörpers 4
angeordneten Injektordüse 11,11′ umgelenkt. Die Achsen der Strahldüse
7, 7′ und der dazugehörigen Injektordüse 11, 11′ fluchten miteinander,
ebenso deren Bohrung 12, 13, 13′. Die Umlenkung des zugeführten
Trägermediums erfolgt durch ein in einer Erweiterung des innenliegenden
Hohlkörpers 4 drehbar angeordneten Verteilerelementes 14. Dieses
Verteilerelement 14 weist auf der dem Einführungsende 8 zugewandten
Seite Ausnehmungen 15 auf, so daß eine Verbindung zwischen der Bohrung
10 des innenliegenden Hohlkörpers 4 mit der Injektordüse 13 bzw. 13′
entsteht. Damit ist es möglich, Strahldüsen 7, 7′ mit einem
unterschiedlich eingestellten Austrittswinkel einzeln oder gruppenweise
anzusteuern. Die Drehung des Verteilerelementes 14 erfolgt durch ein
koaxial in der Bohrung 10 des innenliegenden Hohlkörpers 4 angeordnetes
Rohres 28, das fest mit dem Verteilerelement 14 verbunden ist und durch
dieses sich hindurcherstreckt. Für den stirnseitigen Abschluß des
Strahlkopfes 5 wird ein Deckel 16 an den verdickten Enden der beiden
Hohlkörper 3, 4′ mit Schrauben 17, 18 befestigt, der eine in das Innere
des Rohres sich erstreckende bolzenartige Verlängerung 19 aufweist. Auf
diesem Bolzen 19 ist ein scheibenartiger Körper 20 befestigt, in dem
radial sich erstreckende Kanäle 21 angeordnet sind. Der Deckel 16 ist
mit einer zentralen Bohrung 22 versehen, die mit der Bohrung des zentral
angeordneten Rohres 28 fluchtet. Durch dieses Rohr 28 wird über die
zentrale Bohrung 22 des Deckels 16 ebenfalls Preßluft zugeführt, die
dann radial aus den Kanälen 21 des scheibenförmigen Körpers 20 austritt
und einen abschirmenden Vorgang bildet. Um die Wirkung der Abschirmung
zu verstärken, sind die radialen Kanäle 21 des scheibenförmigen Körpers
20 am Austrittsende in Richtung des Einführungsendes 8 abgewinkelt, so
daß die austretende Luft dem nach hinten fallenden Strahlgut
entgegenwirkt. Für eine noch bessere Abschirmung des Innenraumes des
Rohres vor umherfliegendem Strahlgut ist in diesem Ausführungsbeispiel
auf dem Bolzen 19 eine aus Stahldrähten gebildete Bürste 23 angeordnet,
die mittels einer Scheibe 24 und einer Mutter 25 an den scheibenförmigen
Körper 20 angedrückt wird. Während des Strahlens wird der Strahlkopf 5
axial hin- und herbewegt, hier gekennzeichnet durch die Pfeile 26, 26′
und gleichzeitig auch gedreht bzw. nur geschwenkt, hier gekennzeichnet
durch den Pfeil 27. Diese Bewegung muß die Bürste 23 mit vollziehen, und
sie muß im Durchmesser mindestens gleich oder etwas größer sein als der
größte Innendurchmesser des Rohrendes 1, damit die Wirkung der
Abschirmung während der Bewegung aufrechterhalten bleibt. In diesem
Beispiel liegt der größte Innendurchmesser im unverformten Teil des
Rohres, bei einem aufweitenden Anstauchen kann er aber auch im
Stauchbereich liegen.
Alternativ zu der hier beschriebenen Bewegung des Strahlkopfes in Axial-
und in Umfangsrichtung ist auch eine entsprechende Bewegung des Rohres
bei stillstehendem Strahlkopf 5 möglich.
Fig. 3 zeigt schematisch das berührungslose Abtastverfahren zur
Auffindung der Stauchnähte 40. Mittels einer Meßvorrichtung 41, z. B.
ein induktiver Wegaufnehmer, wird die äußere Kontur 42 des angestauchten
Rohrendes 1 (Fig. 2) berührungslos abgetastet. Die Meßsignale werden
über eine Leitung 43 einem Verstärker 44 zugeführt und anschließend über
einen Analog-Digitalwandler 45 in digitale Werte umgewandelt. Diese
Werte fließen in einen Rechner 46, in dem die gemessenen Ist-Daten mit
vorgegebenen Soll-Daten verglichen werden. Im Bereich der Stauchnähte 40
liegt eine über einen vorgegebenen Schwellwert liegende Abweichung der
Kontur 42 vor. Daraus ermittelt der Rechner die Steuerkoordinaten und führt
sie einem Steuerglied 47 zu, dessen Steuersignale auf einen verfahrbaren
Werkzeughalter 48 gegeben werden. Das Werkzeug 49, hier in diesem Falle
ein schematisch dargestellter Strahlkopf, wird mittels des
Werkzeughalters 48 positioniert und das austretende Strahlgut kann
fokussiert auf die zu entfernenden Stauchnähte 40 gerichtet werden.
Claims (3)
1. Vorrichtung zur Reinigung der inneren Oberfläche eines
warm angestauchten Rohrendes mit mindestens einer auf die
Rohrinnenfläche gerichteten, an einem rotierenden Strahlkopf
angeordneten Strahldüse und einer am Strahlkopf
angeschlossenen Zuführung für ein gasförmiges Trägermedium
und Strahlgut, welches im Strahlkopfbereich injektorartig
vermischt wird, wobei der Strahlkopf an einer axial verschiebbaren
Strahllanze angeordnet ist, die sich mittels Abstützmittel
am Rohrinnenumfang abstützt und die Strahldüse
bezüglich der Längsachse des Rohres in einem Winkel zur
Rohrinnenfläche ausgerichtet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Strahllanze aus zwei koaxial angeordneten Hohl
körpern (3, 4) besteht und die Strahldüse (7, 7') unter
einem zum Einführungsende (8) des zu strahlenden Rohres
und zur Strahllanze hin eingestellten Winkel angeordnet ist
und die axiale Bohrung (10) des innenliegenden Hohlkörpers
(4) mit einem durch die Wandung dieses Hohlkörpers (4) in
Richtung des Einführungsendes (8) geneigten sich erstreckenden
Kanal in Verbindung steht, an dessen Ende eine
mit der Strahldüse (7, 7′) fluchtende Injektordüse (11, 11′)
angeordnet ist und zur Bildung eines das Innere des Rohres
vor eindringendem Strahlgut abschirmenden gasförmigen
Vorhanges die axiale Bohrung (10) des innenliegenden
Hohlkörpers (4) ein koaxial angeordnetes Rohrstück aufweist,
das sich durch den Strahlkopf (5) hindurcherstreckend mit
im Bereich des Strahlkopfendes über den Umfang verteilt
abgeordneten, radial bis nach außen sich erstreckenden
Kanälen (21) in Verbindung steht und an der Stirnseite
des Strahlkopfes (5) mindestens eine flexible, wärmebeständige,
kreisförmige Scheibe oder Bürste (23) lösbar
befestigt ist, dessen äußerer Durchmesser mindestens
gleich oder etwas größer ist als der größte Innendurchmesser
des Rohrendes.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die axiale Bohrung (10) des innenliegenden Hohlkörpers
(4) im Bereich des Strahlkopfes (5) in eine Erweiterung
übergeht, in die ein verdrehbares Verteilerelement (14)
angeordnet ist, durch das sich in der axialen Bohrung
(10) des innenliegendne Hohlkörpers (4) liegende und
fest mit ihm verbundene Rohr (16) hindurcherstreckt und
das auf seiner dem Einführungsende (8) des zu strahlenden
Rohres zugewandte Seite entsprechend geformte Ausnehmungen
(15) aufweist, die bei entsprechender Stellung des
Verteilerelementes (14) in Umfangsrichtung eine Verbindung
von der Bohrung (10) des innenliegenden Hohlkörpers (4)
zur Injektordüse (11, 11′) bilden.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Strahldüsen (7, 7′) zwei oder mehrere Düsengruppen
mit unterschiedlich eingestellten Austrittswinkel für
das Strahlgut bilden, wobei der Austrittswinkel innerhalb
einer Gruppe gleich ist und durch Drehung des Verteilerelementes
(14) die einzelnen Düsengruppen mit dem das
Trägermedium zuführenden Bohrung (10) des innenliegenden
Hohlkörpers (4) verbindbar sind.
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