DE3908161C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen rauchbaren Artikel der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Der Einfluß von im Rauch von brennenden Cigaretten vorkommenden Kon
densaten wird seit geraumer Zeit untersucht. Es ist ein Anliegen der
Cigarettenindustrie, diesen Einfluß zu verringern, indem die Konden
sate weitgehend eliminiert werden. Dabei ist das Bestreben, zu einem
uneingeschränkten Raucherlebnis zu gelangen, ein wichtiger Ent
wicklungsaspekt.
Ein rauchbarer Artikel mit Tabakmaterial und mit einem Brennelement,
das über eine Leitung in thermischem Kontakt mit einer Aromakapsel
steht, ist aus der EP-OS 2 71 036 bekannt. Wird bei diesem rauch
baren Artikel das Brennelement entzündet, so kann der Raucher in
üblicher Weise über ein Mundstück und einen Lüftungskanal Luft in
Axialrichtung durch den rauchbaren Artikel ziehen, wobei die Luft an
dem glimmenden Brennelement erwärmt wird und beim Durchströmen der
porösen Aromakapsel sowie des Tabakmaterials Aromastoffe herauslöst,
ohne daß dabei Tabakmaterial entzündet wird.
Die herausgelösten Aromastoffe sollen dem Raucher einen Geschmacks
eindruck vermitteln, wie er ihn beim Rauchen herkömmlicher
Cigaretten gewohnt ist.
Der erzielte Geschmackseindruck ist allerdings relativ gering, da
die heiße Luft, die durch die Aromakapsel hindurchgeführt wird,
relativ schnell abkühlt und somit nicht in der Lage ist, ausrei
chende Mengen von Aromastoffen aus der Aromakapsel herauszulösen.
Zudem ist das die Aromastoffe enthaltende Granulat, mit dem die
Aromakapsel gefüllt ist, einheitlich mit den Aromastoffen (Precur
sormaterial) imprägniert. Dabei wird jedoch dem Umstand nicht
Rechnung getragen, daß sich die Lufttemperatur in Strömungsrichtung
entlang der Aromakapsel verringert, so daß aus dem hinteren, dem
Mundstück zugewandten Teil die wärmeaktivierbare geschmacks- bzw.
aromabildenden Stoffe nur mangelhaft herausgelöst werden.
Außerdem läuft beim Stand der Technik die Aerosolbildung in dem
relativ kleinen Volumen der Aromakapsel ab. Dadurch kann sich zwi
schen den zeitlich aufeinanderfolgenden Zügen nur ein äußerst
geringes Aromareservoir bilden, das für den nächsten Zug zur Ver
fügung steht.
Da die Aerosolbildung bei dem bekannten rauchbaren Artikel über
wiegend von der Zufuhr der heißen Luft vom Brennelement abhängig ist
und Luft ein relativ schlechter Wärmeleiter ist, wird schließlich
eine große Menge von Geschmacks- bzw. Aromaträgermaterial benötigt,
um einen merklichen Geschmackseindruck zu erzielen.
Weiterhin geht aus der DE-OS 14 32 618 ein cigarettenartiger
rauchbarer Artikel mit konzentrischem Aufbau hervor,
der von innen nach außen im Längsschnitt eine Heizquelle,
eine Trennwand (Träger/Behälter) und ein precursorartiges,
Geschmacksstoffe abgebendes Grundmaterial aufweist. Hierbei
ist die Heizquelle mindestens so lang wie die beiden anderen
Elemente, so daß sich ebenfalls die oben erläuterten
Nachteile ergeben.
Schließlich geht aus der US-PS 36 83 936 ein rauchbarer
Artikel mit einem Geschmacksstoff abgebenden Element aus
beschichtetem Papier hervor. Dieses Trägerelement setzt
aber die Geschmacksstoffe nur dann frei, wenn ein Druck auf
das Trägerelement ausgeübt wird. Dies geschieht unabhängig
davon, ob der rauchbare Artikel angezündet worden ist oder
nicht. Demzufolge ist für die Freisetzung der Geschmacks-
und Aromastoffe weder Wärme noch heiße Luft oder allgemeiner
eine thermodynamische Werkstoffeigenschaft relevant.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen
rauchbaren Artikel der angegebenen Gattung zu schaffen, der
es dem Raucher ermöglicht, unter Beibehaltung des optimalen
Genusses die unerwünschten Kondensate weitgehend zu vermeiden
und zudem die Einsparung wertvoller geschmacks- bzw.
aromaspendender Substanzen zu ermöglichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden
Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Zweckmäßige Ausführungsformen werden durch die Merkmale der
Unteransprüche definiert.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile beruhen auf der
Ausbildung des Trägerelementes als flächenhaftes Gebilde
aus einem metallischen Material; darunter werden außer den
besonders geeigneten Metallen auch Materialien verstanden,
die sich durch eine geringe Wärmekapazität und eine hohe
Wärmeleitung auszeichnen und beispielsweise auch metallähnliche
Gläser und Keramiken umfassen können. Besonders geeignet
sind Kupfer oder Aluminium.
Da sich das Trägerelement sehr stark erhitzen kann, wird
zwischen dem Trägerelement und dem entflammbaren Mundstück
ein Abstand von 30 bis 50 mm eingehalten. Ein solcher Abstand
bietet außerdem Vorteile hinsichtlich einer optimierten
Wärmebilanz.
Um die thermisch begründeten Vorteile zu erzielen, die
durch den engen Kontakt zwischen dem Trägerelement und dem
Brennelement bewirkt werden können, sind in dem Brennelement
Ausnehmungen vorgesehen, die das Trägerelement berühren.
Diese Ausnehmungen könnten zum Beispiel für den Fall,
daß das Trägerelement ein einfaches Blech ist, aus einem
oder zwei Schlitzen längs der Innenflächen des Brennelementes
bestehen, in die die Längsseiten des Trägerelementes
eingepreßt sind.
Dieses Trägerelement ist zumindest teilweise mit aromabildenden
Stoffen beschichtet, wobei die Größe der beschichteten
Oberfläche zwischen 300 und 1500 mm², bevorzugt zwischen
600 und 800 mm² liegen sollte, da Trägerelemente in
dieser Größenordnung eine besonders effektive Aromaausbeute
aufweisen.
Um die erforderliche Oberfläche zu erhalten, ist es von
Vorteil, dem Trägerelement, welches z. B. auch aus einem
normalen Blech bestehen kann, eine dreidimensionale Struktur
zu verleihen, wodurch sich die Oberfläche des Trägerelementes
vergrößern läßt, ohne daß ein wesentlich erhöhter
Platzbedarf entstehen würde. Dieses läßt sich z. B. durch
Falten oder Knicken des Trägerelementes z. B. in eine im
Querschnitt sternförmige oder schlangen- bzw. wellenförmige
Struktur erreichen.
Das Volumen des Hohlraums, in den das Trägerelement hineinragt
und der dazu dient, ein Aromareservoir zu bilden, in
dem sich zwischen zwei Zügen das Aroma entwickeln kann,
sollte nicht kleiner als 0,5 ml sein, vorzugsweise zwischen
0,7 und 1,5 ml liegen.
Da über das Trägerelement ein Wärmegradient auftritt, ist
es vorteilhaft, die temperaturabhängige Flüchtigkeit der
geschmacks- bzw. aromabildenden Stoffe diesem Temperaturgradienten
anzupassen. In der Nähe des Brennelementes sollten
demzufolge die auf dem Trägerelement befindlichen Precursormaterialien
weniger flüchtig sein, während sie entfernt
von dem Brennelement zur Mundstückseite hin wesentlich
flüchtiger sind.
Ist der Wärmegradient groß genug, so kann es von Vorteil
sein, das Trägerelement zur Verbesserung der mechanischen
Stabilität der gesamten Anordnung an der Hohlraumwandung
und/oder an dem Mundstück abzustützen oder zu befestigen.
Ein als Hohlkörper ausgebildetes Brennelement bietet hinsichtlich
seiner brand- und/oder geschmacksbeeinflussenden
Wirkung die
umfassendsten Vorteile, wenn ihm neben dem vorzugsweise aus pyroli
siertem Pflanzenmaterial hergestellten Brennstoff noch Zusätze aus
Bindemitteln und/oder brand- und/oder geschmacksbeeinflussenden
Mitteln beigegeben worden sind.
Um einerseits eine vorteilhafte Wärmebilanz zu gewährleisten und
andererseits zu verhindern, daß Teile des rauchbaren Artikels ver
sehentlich entzündet werden, ist es vorteilhaft zumindest im Bereich
des Brennelementes eine das Brennelement umgebende Isolierschicht
vorzusehen.
Damit das Precursormaterial, welches die Oberfläche des Trägerele
mentes bedeckt, besonders gut auf dessen Oberfläche haftet, ist es
von Vorteil, die Oberfläche des Trägerelementes chemisch und/oder
mechanisch zu behandeln. Eine derartige Behandlung kann z. B. im
Aufrauhen der Oberfläche bestehen oder auch im Herabsetzen der Ober
flächenspannung des Trägerelementmaterials.
Eine besonders gute Aufbringung und Aromaentwicklung läßt sich
erzielen, wenn der Aerosolprecursor aus einer Kombination von
Tabakextrakten, Aromastoffen, Wasser, Glyzerin, höherwertigen
Alkoholen, Zucker und Verdickungs- und Klebemitteln besteht, wobei
ein Pectinanteil von ca. 5% vorzusehen ist. Dieser Pectinanteil
garantiert ein besonders gutes Beschichtungs- bzw. Haftverhalten
beim Aufbringen auf das Trägerelement.
Um die Aromastoffe innerhalb des Hohlkörpers in den Zugpausen spei
chern zu können, ist es von Vorteil, die Wandung des Hohlkörpers aus
Material herzustellen, welches wenig luftdurchlässig oder sogar
luftundurchlässig ist. Als Materialien für die Wandung des Hohl
körpers kommen neben Cigarettenpapier geringer Porösität auch Pappe
oder Kunststoff in Frage. Außerdem lassen sich für das Wandungs
material auch Kombinationen benutzen, die ganz oder teilweise aus
Tabakmaterial gewickelt und/oder geklebt sind. Eine weitere Möglich
keit ergibt sich unter Verwendung eines aus Tabakmaterial extru
dierten Rohres.
Es kann dabei selbstverständlich auch von Vorteil sein, Kombi
nationen der vorgenannten Wandungsmaterialien zu verwenden. Sowohl
Luftdurchlässigkeit als auch Aromaeigenschaften des Tabakmaterials
lassen sich vorteilhaft beeinflussen, wenn es soßiert worden ist.
Neben der Möglichkeit, das Mundstück als Filter auszubilden, kann es
hinsichtlich der Aerosolbildung auch vorteilhaft sein, das Mundstück
als Tabakstöpsel oder auch als eine Kombination von Filter und
Tabakstöpsel auszubilden.
Um den rauchbaren Artikel, der im wesentlichen aus der Hohlkörper
wandung der Isolierschicht mit dem eingeschlossenen Brennelement und
dem Mundstück besteht, die notwendige mechanische Festigkeit zu ver
leihen, ist es von Vorteil, die aufgezählten Komponenten durch
mindestens eine Umhüllung, die insbesondere ein Cigarettenpapier
sein kann, zu verbinden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden, schematischen Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1a eine prinzipielle Anordnung des rauchbaren Artikels
im Längsschnitt mit zentralem Ansatz des Trägerele
ments,
Fig. 1b eine anzündungsseitige Draufsicht auf einen rauch
baren Artikel sowie das eingesetzte Brennelement in
einer perspektivischen Ansicht,
Fig. 1c eine anzündungsseitige Draufsicht auf einen rauch
baren Artikel, in den ein im Querschnitt sternförmi
ges Brennelement eingesetzt ist, sowie das stern
förmige Brennelement in einer perspektivischen An
sicht,
Fig. 2a eine weitere bevorzugte Ausführungsform des
rauchbaren Artikels im Längsschnitt,
Fig. 2b ein gewelltes Trägerelement,
Fig. 2c eine anzündungsseitige Draufsicht auf einen rauch
baren Artikel mit einem im Querschnitt sternförmigen
Brennelement und einem entsprechend angepaßten ge
wellten Trägerelement,
Fig. 3a einen rauchbaren Artikel im Längsschnitt, der mit
einem im Querschnitt sternförmigen Trägerelement ver
sehen ist,
Fig. 3b eine anzündungsseitige Draufsicht auf den rauchbaren
Artikel mit dem im Querschnitt sternförmigen Träger
element,
Fig. 4a ein in Querrichtung gewelltes Trägerelement,
Fig. 4b ein im Querschnitt sternförmiges Trägerelement,
Fig. 4c ein in Längsrichtung fortgesetzt äquidistant ge
knicktes Trägerelement,
Fig. 4d ein Trägerelement, das anzündungsseitig mit seinem
Außendurchmesser an den lnnendurchmesser des Brenn
elementes angepaßt und zum Mundstück hin gefalzt ist,
Fig. 4e ein Trägerelement, das anzündungsseitig ein ebenes
Blech darstellt und zum Mundstück hin in einen Teil
zylinder übergeht, und
Fig. 4f ein schraubenlinienförmig gezogenes Trägerelement.
In Fig. 1a ist ein rauchbarer Artikel, der hier allgemein durch das
Bezugszeichen 10 angedeutet ist, mit einem hohlzylindrischen Brenn
element 14 mit Belüftungsdurchgängen 28, einer Isolierschicht 16,
einem Trägerelement 18, bestehend aus den Teilen 18a und 18b, einem
Hohlkörper 32 mit seiner Wandung 20 und einem Filter 22 dargestellt.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1a und 1b umschließt die Iso
lierschicht 16 das Brennelement mundseitig und muß dementsprechend
luftdurchlässig sein. Die Isolierschicht 16 kann auch als Hohl
zylinder oder als Vliesschicht ausgebildet sein ohne Abdeckung der
mundseitigen Endfläche des Brennelementes.
Dabei bezeichnet das Teil 18a den Bereich des Trägerelements 18, der
bevorzugt mit Precursormaterial beschichtet ist und der in den Hohl
körper 32 hineinragt, während das Teil 18b den thermisch-mechani
schen Sitz im oder um das Brennelement 14 realisiert.
Die vorstehenden Teile sind mechanisch durch die Umhüllung 24 mit
einander verbunden. Der Bereich 18a des Trägerelementes 18 ist vor
wiegend mit einem Precursormaterial beschichtet. Das Trägerelement
18 ist außerdem mit seinem Teil 18b zentral im inneren Durchmesser
des Heizelementes gehaltert.
Fig. 1b zeigt die anzündungsseitige Draufsicht auf den rauchbaren
Artikel nach Fig. 1a, sowie eine perspektivische Ansicht des hier
verwendeten hohlzylindrischen Brennelementes 14. Außen ist die
Umhüllung 24 zu erkennen. Zum Zentrum hin folgen dann die Isolier
schicht 16 sowie das hohlzylindrische Brennelement 14, das mit den
Luftdurchlässen 28 versehen ist. In den zentralen inneren Durchgang
des hohlzylindrischen Brennelementes wird zum Zwecke des thermischen
Kontaktes das Trägerelement eingesetzt (hier nicht gezeigt). Dabei
kann die Oberfläche des inneren, zentralen Durchmessers mit Maß
nahmen zur Halterung, wie z. B. Schlitzen versehen sein.
Fig. 1c zeigt eine vergleichbare Draufsicht wie Fig. 1b mit dem
Unterschied, daß bei der Anordnung nach dieser Figur ein im Quer
schnitt sternförmiges Brennelement 14′ Verwendung findet. Hier ist
das anzündungsseitige Ende einer Ausführungsform des Trägerelementes
18 zu erkennen. Luftdurchlässe sind bei der Verwendung eines im
Querschnitt sternförmigen Brennelementes 14′ nicht notwendig, da die
Luft durch die Zwischenräume zwischen dem Brennelement Isolier
schicht 16, sowie dem Brennelement 14′ und dem Trägerelement 18 hin
durchgeführt werden kann.
Wird nun der rauchbare Artikel 10 an seinem Brennelement 14 ange
zündet, so wird durch den direkten thermischen Kontakt zwischen dem
Brennelement 14 und dem Trägerelement 18 Wärme auf das Precursor
material, das im Bereich 18a auf dem Trägerelement aufgebracht ist,
übertragen und die Aerosolbildung angeregt.
Zieht nun der Raucher am Mundstück 22, so saugt er über dieses die
Aromastoffe ab. Dabei wird zusätzlich heiße Luft, die das Brenn
element bereits durchströmt hat an das Trägerelement 18 und damit an
den mit Precursormaterial beschichteten Bereich 18a des Trägerele
mentes 18 herangeführt. Dadurch werden zusätzlich Aromastoffe ver
flüchtigt, die dem Raucher zur Inhalation zur Verfügung stehen. In
den Zugpausen, wenn der mit Precursormaterial beschichtete Teil des
Trägerelementes 18a nicht mit heißer Luft umspült wird, wird dem
Precursormaterial durch den direkten thermischen Kontakt zwischen
dem Brennelement 14 und dem Trägerelement 18 trotzdem Wärme zuge
führt. Hierdurch werden auch in den Zugpausen Aromastoffe aus dem
Precursor freigesetzt, die sich in dem Hohlkörper 32 ansammeln, da
sie durch die Hohlraumwandung 20 kaum oder gar nicht entweichen
können. Beim nächsten Zug des Rauchers stehen sie dem Raucher für
einen vollen Genuß zur Verfügung.
Bei der in der Fig. 2a dargestellten Ausführungsform 10′ ist in das
im Querschnitt sternförmige Brennelement 14′′ zum Teil ein Träger
element 18′ mit seinem unbeschichteten Bereich eingesetzt. Fig. 2b
zeigt die perspektivische Ansicht 18b′ des im Querschnitt darge
stellten Trägerelements 18′.
In Fig. 2c ist die anzündungsseitige Draufsicht auf den in Fig. 2a
dargestellten rauchbaren Artikel 10′ gezeigt. Deutlich ist im
inneren kreisförmigen Durchmesser des ansonsten sternförmigen Brenn
elementes 14′′ der Teil 18b′ des Trägerelementes 18′ zu erkennen,
der nicht mit Precursormaterial beschichtet ist.
Zieht bei der Anordnung 10′ der Raucher am Mundstück 22, nachdem das
Brennelement 14′′ des rauchbaren Artikels 10′ angezündet worden ist,
so wird erhitzte Luft durch den inneren, zentralen Durchgang des
Brennelementes 14′′ hindurchgesogen und durchströmt das mit Precur
sormaterial beschichtete Trägerelement 18′. Anschließend gelangt es
über den Hohlkörper 32 und durch das Mundstück 22 in das vom Raucher
eingeatmete Inhalat.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3a ist der rauchbare Artikel 10′′
mit einem zylindrischen Brennelement 14 versehen, welches von einem
im Querschnitt sternförmig ausgebildeten Trägerelement zum größten
Teil umschlossen ist. Die hohlzylindrische Isolierschicht 16, sowie
die hohlzylindrische Isolierschicht 12 bilden mechanische Halterun
gen für das Brennelement 14 und das Trägerelement 18′′. Falls die
Isolierschicht 16 hinreichende Stabilität aufweist, kann die Iso
lierschicht 12 entfallen.
Fig. 3b zeigt die anzündungsseitige Draufsicht auf den rauchbaren
Artikel nach Fig. 3a ohne Isolierschicht 12 mit entsprechender Aus
sparung.
Bei den dargestellten Ausführungsbeispielen 10, 10′, 10′′ sind die
Brennelemente 14, 14′, 14′′ in Form eines Kohlepreßlings ausge
bildet, wobei die Querschnittsfläche des Brennelementes neben der
Form des reinen Hohlzylinders auch noch einen sternförmigen Quer
schnitt sowie andere Querschnittsformen einnehmen kann. Das Brenn
element 14, 14′, 14′′ weist in den dargestellten Ausführungsformen
einen äußeren Durchmesser auf, der zwischen 5 und 8 mm liegt, sowie
einen inneren Durchmesser, der zwischen 1 und 4,5 mm liegt. Die
Länge des Brennelementes 14 kann zwischen 10 und 20 mm betragen.
Das Trägerelement 18, 18′, 18′′, welches ein flächenhaftes Objekt
aus Material geringer Wärmekapazität, insbesondere Metall ist,
sollte eine mit Aerosolprecursor beschichtete effektive Fläche vor
weisen, die nicht kleiner als 300 mm2 und nicht größer als 1500 mm2
ist, wobei sich die dargestellten Ausführungsbeispiele 10, 10′, 10′′
an der besonders günstigen effektiven Fläche von 600 bis 800 mm2
orientieren.
Die Bereiche 18a, 18a′ des Trägerelementes 18, 18′ sind mit Precur
sormaterial aus einer Kombination von Tabakextrakten, Aromastoffen,
Wasser, Glyzerin, höherwertigen Alkoholen, Zucker und Verdickungs-
und Klebemitteln beschichtet, wobei dem Precursormaterial ca. 5%
Pectin hinzugefügt ist. Die Bereiche 18a, 18a′ der Trägerelemente
18, 18′ können mit Aerosolprecursor auch in heißem Zustand
beschichtet werden.
Der Hohlraum 32 mit seiner Wandung 20 dient als Reservoir für das in
den Zugpausen gebildete Aerosol und hat ein Leervolumen, das größer
als 0,5 ml ist. Das Leervolumen sollte zwischen 0,7 und 1,5 ml
liegen.
Zwischen dem mundstückseitigen Ende des Trägerelementes 18, 18′,
18′′ und dem mundstückseitigen Ende des rauchbaren Artikels 10, 10′,
10′′ wird ein Abstand von ca. 30 bis 50 mm eingehalten. Dabei hat
der Hohlkörper 32 eine Gesamtlänge von 30 bis 50 mm und das Mund
stück eine Gesamtlänge von ca. 15 bis 30 mm. Die Gesamtlänge des
rauchbaren Artikels 10, 10′, 10′′ liegt demzufolge zwischen 55 und
100 mm, während sein Außendurchmesser zwischen 7 und 10 mm liegt.
In bestimmten Fällen ist das Trägerelement 18, 18′, 18′′ an der Wan
dung 20 des Hohlraums 32 und/oder am Mundstück 22 befestigt oder
abgestützt.
Die Fig. 4a bis 4f zeigen unterschiedliche Gestaltungsformen des
flächenartigen Trägerelementes 18, 18′, 18′′, denen durch kon
trollierte Verformung eine räumliche Gestalt verliehen worden ist.
Fig. 4a zeigt eine im Querschnitt gewellte Form, wobei die Einhüll
enden im Querschnitt der Form des inneren Durchgangs des Brenn
elementes 14, 14′, 14′′ so angepaßt sind, daß sich ein Preßsitz
ergibt.
Fig. 4b zeigt eine im Querschnitt sternförmige Gestalt für das
Trägerelement 18, 18′, 18′′. Die Ausführungsform nach Fig. 4b kann
dabei sowohl mit den im Querschnitt äußeren Zacken an den Innen
durchmesser eines Brennelementes 14, 14′, 14′′ angepaßt sein,
welches das Trägerelement umschließt, als auch mit seinen im Quer
schnitt inneren Zacken an den Außendurchmesser eines Brennelementes
14, welches vom Trägerelement 18′′ umschlossen wird (siehe Fig.
3a).
Die Fig. 4c zeigt ein linear fortgesetzt, äquidistant geknicktes
Trägerelement 18.
Bei der in Fig. 4d dargestellten Ausführungsform wird z. B. ein
trichterförmiges Trägerelement 18, 18′, 18′′ auf seiner sich linear
erweiternden Seite so geknickt, daß die Einhüllenden des Quer
schnitts kreisförmig sind.
Das Trägerelement 18, welches aus Fig. 4e ersichtlich ist, könnte
z. B. aus einem trapezförmigen Blech geschnitten sein, welches zum
breiteren Ende des Trägerelementes 18 hin so gebogen ist, daß seine
Breite konstant bleibt.
Fig. 4f zeigt schließlich ein schraubenlinienförmig gebogenes
Trägerelement.
Claims (17)
1. Rauchbarer Artikel
- a) mit einer Aerosol-Erzeugungszone, bestehend aus
- a1) einem Brennelement, das als Hohlzylinder mit mindestens einem Durchgang ausgebildet ist, und
- a2) flächenhaften Trägerelement für einen Aerosolprecursor, das in thermischem Kontakt mit dem Brennelement steht,
- b) mit einem Mundstück, und
- c) mit einer Umhüllung für die Aerosolerzeugungszone und das Mundstück
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- d) das flächenhafte Trägerelement (18) für den Aerosolprecursor besteht aus einem metallischen Material, insbesondere Metall, und ist mit den geschmacks- bzw. aromabildenden Stoffen zumindest teilweise beschichtet;
- e) das Trägerelement (18) ist in mindestens eine entsprechend geformte Ausnehmung im Brennelement (14) zumindest teilweise eingefügt; und
- f) das Trägerelement (18) ragt mit einem Bereich (18a) in einen Hohlraum (32) mit einer Länge von 30 bis 50 mm hinein.
2. Rauchbarer Artikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Trägerelement (18) zu einer räumlichen Struktur verformt ist,
wodurch seine Oberfläche vergrößert wird.
3. Rauchbarer Artikel nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Trägerelement (18) eine mit Aerosolprecursor be
schichtete Oberfläche hat, deren Größe zwischen 300 und 1500 mm2,
bevorzugt zwischen 600 und 800 mm2 liegt.
4. Rauchbarer Artikel nach mindestens einem der vorstehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aerosolprecursor direkt auf
dem Trägerelement (18), insbesondere durch Drucken, Tauchen oder
Besprühen, aufgebracht ist.
5. Rauchbarer Artikel nach mindestens einem der vorstehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Trägerele
ments (18) hinsichtlich ihrer Haftfähigkeit aufbereitet ist, insbe
sondere durch chemische und/oder mechanische Behandlung wie z. B.
Aufrauhung.
6. Rauchbarer Artikel nach mindestens einem der vorstehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aerosolprecursor, mit dem
das Trägerelement (18) beschichtet ist, aus einer Kombination von
Tabakextrakten, Aromastoffen, Wasser, Glyzerin, höherwertigen Alko
holen und Verdickungs- und Klebemitteln besteht, die insbesondere
einen Pectinanteil von ca. 4 bis 6% enthält.
7. Rauchbarer Artikel nach mindestens einem der vorstehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung (20) des Hohl
körpers (32) zumindest wenig luftdurchlässig oder aber luftundurch
lässig ist.
8. Rauchbarer Artikel nach mindestens einem der vorstehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (18) von
einem Hohlraum (32) umgeben ist, dessen Wandung (20) aus Cigaretten
papier geringer Porösität, Pappe oder Kunststoff und/oder aus
Tabakmaterial gewickelt und/oder geklebt und/oder ein extrudiertes
Rohr aus Tabakmaterial, insbesondere soßiertem Tabakmaterial, ist.
9. Rauchbarer Artikel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
das Leervolumen des Hohlraums (32) nicht kleiner als 0,5 ml ist und
vorzugsweise zwischen 0,7 und 1,5 ml liegt.
10. Rauchbarer Artikel nach mindestens einem der vorstehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen dem
Trägerelement (18) und dem Mundstück (22) 30 bis 50 mm beträgt.
11. Rauchbarer Artikel nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß sich das Trägerelement (18) über den gesamten
Hohlraum (32) erstreckt und am Mundstück (22) und/oder an der Wan
dung (20) des Hohlraums (32) befestigt oder abgestützt ist.
12. Rauchbarer Artikel nach mindestens einem der vorstehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Precursormaterial mund
seitig zunehmend flüchtigere geschmacks- bzw. aromabildende Stoffe
enthält.
13. Rauchbarer Artikel nach mindestens einem der vorstehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Brennelement (14) mit Zu
sätzen aus Bindemitteln und/oder brand- und/oder geschmacksbeein
flussenden Mitteln versehen ist.
14. Rauchbarer Artikel nach mindestens einem der vorstehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Brennelement (14) mit einer
Isolierschicht (16) umgeben ist.
15. Rauchbarer Artikel nach mindestens einem der vorstehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück (22) als Filter
und/oder als Tabakstöpsel ausgebildet ist.
16. Rauchbarer Artikel nach mindestens einem der Ansprüche 8 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (32), das von der
Isolierschicht (16) umgebene Brennelement (14) und das Mundstück
(22) durch die Umhüllung (24), insbesondere aus Cigarettenpapier,
verbunden sind.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE3908161A DE3908161A1 (de) | 1989-03-13 | 1989-03-13 | Rauchbarer artikel |
US07/490,891 US5135009A (en) | 1989-03-13 | 1990-03-09 | Smokable article |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE3908161A DE3908161A1 (de) | 1989-03-13 | 1989-03-13 | Rauchbarer artikel |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
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