DE3912078C2 - - Google Patents

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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04QSELECTING
    • H04Q11/00Selecting arrangements for multiplex systems
    • H04Q11/04Selecting arrangements for multiplex systems for time-division multiplexing
    • H04Q11/0407Selecting arrangements for multiplex systems for time-division multiplexing using a stored programme control

Description

Die Erfindung betrifft eine digitale Fernmeldevermittlungsanlage mit einer einen Speicher aufweisenden Steuereinrichtung und mit einer Vielzahl von Anschlußschaltungen zum Anschluß von Endgeräten über Anschlußleitungen und Leitungsschaltung zum Anschluß von zu anderen Vermittlungsanlagen führenden Verbindungsleitungen, wobei Anschluß- und/oder Verbindungsleitungen jeweils mindestens zwei Nutzkanäle und einen Daten- und/oder Signalisierungskanal aufweisen, die In­ formationen der Nutzkanäle zwischen der Anschluß- bzw. Leitungsschal­ tung und einer Koppeleinrichtung der Fernmeldevermittlungsanlage über­ tragen werden, während die Informationen des Daten- und/oder Signali­ sierungskanals zwischen der Anschluß- bzw. Leitungsschaltung und der Steuereinrichtung über ein Bussystem übermittelt werden.
Eine derartige Fernmeldevermittlungsanlage ist bereits bekannt. So wird in der DE-PS 34 05 011 eine Schaltungsanordnung zum Be­ treiben von zweiadrigen, digitalen Anschluß- und/oder Verbindungslei­ tungen an einer Fernmeldevermittlungsanlage beschrieben, bei welcher die Informationen des Daten- und/oder Signalisierungskanals zwischen der Anschluß- bzw. der Leitungsschaltung und der Steuereinrichtung der Fernmeldevermittlungsanlage über ein Bussystem übermittelt werden. Zur Übertragung der Nutzinformationen stehen pro Anschlußleitung zwei Nutz­ kanäle mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von jeweils 64 kbit/s zur Verfügung, während der Daten- und/oder Signalisierungskanal zur Über­ mittlung von vermittlungstechnischen Informationen eine Übertragungs­ geschwindigkeit von 16 kbit/s aufweist.
Die Steuereinrichtung einer derartigen Fernmeldevermittlungsanlage dient u. a. zur Steuerung des Verbindungsauf- und -abbaus und der Durchschaltung der Verbindungswege innerhalb einer Koppeleinrichtung. Neben anderen Speichereinrichtungen weist die Steuereinrichtung auch einen sogenannten Kundendatenspeicher auf, welcher beispielsweise In­ formationen über die Zuordnung von Rufnummer zur Anschlußlage, Berech­ tigungen und andere anschlußbezogene Informationen enthält. Die Ein­ gabe der entsprechenden Informationen in den Kundendatenspeicher kann beispielsweise über ein an einem Teilnehmeranschluß angeschlossenes Endgerät oder auch über ein an einem mehrere dezentrale Steuereinrich­ tungen mit einer übergeordneten Steuereinrichtung verbindenden Bussystem angeschlossenen Datenterminal erfolgen, wie dies beispielsweise in der DE-OS 34 44 649 beschrieben ist. Eine weitere Möglichkeit zur Eingabe von Informationen in einen Kundendatenspeicher besteht darin, daß in einem aus einer Vielzahl von Vermittlungsstellen gebildeten Netz ein gemeinsamer Bedienrechner vorgesehen ist, welcher über den Signali­ sierungskanal Zugriff zu den Kundendatenspeichern der einzelnen Ver­ mittlungsstellen Zugriff hat. Ein derartiger Bedienrechner wird bei­ spielsweise in der DE-OS 21 39 275 oder in dem Buch "Betriebsmessungen der Fernmeldetechnik", Teil 2: Vermittlungstechnik, Fachverlag Schiele und Schön GmbH, Berlin 1976, auf den Seiten 360 und 361 beschrieben.
Die Aufgabe der Erfindung besteht nun darin, eine digitale Fernmelde­ vermittlungsanlage der eingangs genannten Art dahingehend auszugestalten, daß die Änderung des Inhalts des Kundendatenspeichers erleichtert und darüber hinaus die Vermittlungsanlage mit zusätzlichen Leistungsmerk­ malen versehen werden kann, ohne daß hierzu vermittlungstechnische Ein­ griffe in die Steuerungsstruktur der Fernmeldevermittlungsanlage not­ wendig sind.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß ein oder mehrere Rechner über jeweils eine Anschlußleitung angeschlossen sind, daß die Steuereinrichtung eine Hilfssteuereinrichtung aufweist, daß durch an der Fernmeldevermittlungsanlage angeschlossene Einrichtungen (beispielsweise Endgeräte, Vermittlungsplätze, Rechner) Änderungen im Speicher veranlaßbar sind, daß durch die Hilfssteuereinrichtung die Änderungen im Speicher überwacht werden, daß die Hilfssteuereinrichtung eine Tabelle mit Informationen über die einzelnen Rechner aufweist und daß durch diese Informationen festgelegt ist, welche Daten des Speichers bzw. eines Rechners mit den Daten welches Rechners bzw. des Speichers ggf. abzugleichen sind.
Dabei kann ein bestimmter Teil der Kundendaten des Speichers der Steuereinrichtung sich ebenfalls im Rechner befinden, wobei bei­ spielsweise zunächst die Änderung der Kundendaten im Rechner und anschließend die Änderung der Kundendaten im Speicher der Steuerein­ richtung der Fernmeldevermittlungsanlage vorgenommen wird. Weiterhin kann der Kundendatenspeicher Informationen enthalten, welche nur zeit­ weilig im Rechner benötigt werden. Diese werden nach Bedarf aus dem Speicher der Steuereinrichtung der Fernmeldevermittlungsanlage durch den Rechner abgerufen. Der Rechner kann beispielsweise auch als Tele­ fonbuch fungieren, wobei neben den Kundendaten, die auch im Speicher der Steuereinrichtung der Fernmeldevermittlungsanlage vorhanden sind, zusätzliche Informationen im Rechner enthalten sind, die vermittlungs­ technisch keine Bedeutung haben. Über die Hilfssteuereinrichtung ist es außerdem möglich, beispielsweise Verbindungen zwischen Teilnehmern oder zwischen Teilnehmern und Verbindungsleitungen über den Rechner zu veranlassen.
In der Druckschrift "Sonderausgabe telcom report: ISDN im Bürohicom, Siemens AG, 1985, ISBN3-8009-3846-4, wird auf Seite 96 auf die Verwaltung der Kundendaten eingegangen, und zwar unter Verwendung eines an der Fernmeldevermittlungsanlage angeschlossenen Personalcomputers in Form eines Komfortbetriebsterminals. Das Betriebsterminal bietet die Möglichkeit, Kundendaten der Anlage zu ändern. Auf welche Weise das Betriebsterminal an der Vermittlungsanlage angeschlossen ist, geht aus der Entgegenhaltung nicht hervor.
Der Anschluß von Rechnern, die einen Bildschirm und eine Tastatur aufweisen, an einer Fernsprechnebenstellenanlage, wird bereits in der EP-OS 02 66 151 beschrieben. Hier dienen jedoch die an der Anschluß­ leitung angeschlossenen Rechner nicht zum Ändern der Kundendaten in der Steuereinrichtung der Fernsprechnebenstellenanlage, ebensowenig ist über die angeschlossenen Rechner ein Eingriff in Vermittlungsvorgänge mög­ lich.
Schließlich ist auch noch aus der DE-OS 21 20 562 eine zeitmultiplexe Fernsprech-Vermittlungseinrichtung bekannt, bei welcher ein Rechner an der Steuereinrichtung der Vermittlungsanlage angeschlossen ist, wobei der Rechner die Steuereinrichtung hinsichtlich Zusatzmerkmale er­ gänzt. Eine Änderung des Kundendatenspeichers ist bei dieser Konfiguration nicht möglich.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß mehrere Rechner an der Fernmeldevermittlungsanlage angeschlossen sind, daß die Hilfssteuereinrichtung eine Tabelle mit Informationen über die einzelnen Rechner enthält und daß durch diese Informationen die jeweiligen durch einen bestimmten Rechner veränderbaren Daten des Speichers festgelegt sind.
Bei diesem Aufbau kann jeder Rechner eine andere Funktion übernehmen, so beispielsweise ein erster Rechner die Aufgabe des "Telefonbuchs" und ein zweiter Rechner die Gebührendatenerfassung. Weitere vorteil­ hafte Ausbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert, welches in der Zeichnung dargestellt ist.
Es zeigt:
Fig. 1 das Blockschaltbild einer digitalen Fernmelde­ vermittlungsanlage und
Fig. 2 der Aufbau eines Datenwortes einer Signali­ sierungsinformation.
Eine digitale Fernmeldevermittlungsanlage, wie sie in Fig. 1 gezeigt wird, besteht mindestens aus einer Koppelgruppe KG, die ein Koppelfeld KF aufweist, an welchem eine Vielzahl von Teilnehmeranschlußschaltungen TS und/oder Leitungsschaltungen LS angeschlossen sind. Eine Teilnehmer­ anschlußschaltung TS dient zum Anschluß einer Anschlußleitung, mit welcher ein Fernsprechapparat T oder ein Vermittlungsplatz VP ver­ bunden ist. Auf der Anschlußleitung AL und evtl. auch auf der die Fernmeldevermittlungsanlage mit einer anderen Vermittlungsanlage ver­ bindenden Verbindungsleitung VL werden zwei Nutz- und ein Daten- und/ oder Signalisierungskanal übermittelt, wobei die Nutzkanäle jeweils eine Übertragungsgeschwindigkeit von 64 kbit/s und der Daten- und/oder Signali­ sierungskanal eine Übertragungsgeschwindigkeit von 16 kbit/s aufweisen. In der Teilnehmeranschlußschaltung TS, in der Platzsteuereinrichtung PS und evtl. auch in der Leitungsschaltung LS erfolgt ein Aufspreizen bzw. Zusammenfügen der Kanäle, so daß die Teilnehmeranschlußschaltungen TS die Platzsteuereinrichtungen PS und evtl. die Leitungsschaltung LS mit zwei Leitungen mit dem Koppelfeld KF verbunden sind, wobei die eine Leitung für die Übermittlung des einen Nutzkanals und die andere Lei­ tung für die Übermittlung des anderen Nutzkanals benötigt wird.
Die Daten- und Signalisierungsinformationen werden in der Teilnehmeran­ schlußschaltung TS und in der Platzsteuerung PS und evtl. auch in der Leitungsschaltung LS aus dem Informationsfluß auf der Anschlußleitung AL bzw. auf der Verbindungsleitung VL herausgenommen bzw. diesem hinzu­ gefügt, wobei die Übermittlung dieser Informationen zwischen die Teil­ nehmeranschlußschaltungen TS und den Platzsteuerungen PS und den Lei­ tungsschaltungen LS über ein peripheres Bussystem PB erfolgt.
Sind mehrere Koppelgruppen KG 1 bis KGz vorhanden, so bilden diese die Koppelstufe KS 1, wobei die koppelgruppenübergreifenden Verbindungen über die Koppelstufe KS 2 abgewickelt werden. Hierzu ist diese mit einem Koppel­ feld KF versehen, die von einer eigenen Steuereinrichtung ST gesteuert wird. Die Gruppensteuerungen GST der Koppelgruppen KG sind untereinander und mit der Steuereinrichtung ST über einen Systembus SB verbunden, über welchen die vermittlungstechnischen Informationen zwischen den Gruppen­ steuerungen GST der einzelnen Koppelgruppen KG und der übergeordneten Steuereinrichtung ST ausgetauscht werden.
Wie bereits erwähnt, sind an den Anschlußleitungen AL Fernsprechapparate T 1, Tn und Tm angeschlossen. Bei den Fernsprechapparaten Tn und Tm kann es sich beispielsweise um einfache, digitale Fernsprechapparate handeln, während der Fernsprechapparat T 1 ein sogenanntes Multifunktion-Terminal mit einer Tastatur TA sein kann. Am Fernsprechapparat Tn ist ein Rechner PC mit einem Bildschirm B und einer Eingabetastatur TA angeschlossen, und zwar beispielsweise an dem internen, nicht gezeigten Bussystem der Fernsprechteilnehmerstation. An einer Teilnehmeranschlußschaltung TS der Koppelgruppe KGx ist direkt an der Anschlußleitung AL ein Rechner PC mit ebenfalls mit einem Bildschirm B und Eingabetastatur TA an­ geschlossen, welcher eine besondere Schnittstelle S zum Anschluß an die Anschlußleitung AL aufweist. Der Vermittlungsplatz VP weist ebenfalls eine Eingabetastatur TA und eine nicht gezeigte Anzeigevorrichtung auf, wie dies ebenso bei dem Fernsprechapparat T 1 der Fall sein kann.
An einer der Gruppensteuerungen GST oder auch an der übergeordneten Steuereinrichtung ST ist eine Hilfssteuereinrichtung HS angeschlossen, die auch einen Teil der Steuereinrichtung GST bzw. ST bilden kann. Die betreffende Gruppensteuerung GST bzw. die Steuereinrichtung ST weist einen Speicher SP auf, der nur bei der Steuereinrichtung ST dargestellt ist. Dieser Speicher enthält eine Vielzahl von Daten, beispielsweise auch die Kundendaten sämtlicher an der digitalen Fernmeldevermittlungs­ anlage angeschlossenen peripheren Einrichtungen, bzw. deren Anschlüsse.
Der Kundendatenspeicher in dem Speicher SP enthält beispielsweise folgende Daten, die im Rahmen des Verbindungsaufbaus von der Steuer­ einrichtung ST benötigt werden. Diese sind beispielsweise:
hardware-Adresse
Zustand des Endgeräts
Art des Endgeräts
Berechtigungen
Codewahl
Sammelanschluß
Rufumleitung
Nachtstellen
Wahlbewertung
Bündelverwaltung
Sperrwerk
Grunddaten
Gebühreninformationen
Rufnummer
Der Kundendatenspeicher im Speicher SP kann auch zusätzlich die Daten für ein "Telefonbuch" enthalten, dessen Inhalt durch die Endgeräte ab­ rufbar und dort anzeigbar ist. Zu den Daten für das Telefonbuch zählen beispielsweise neben der Rufnummer der
Name, Vorname
Abteilung
Kostenstelle
Gebäude
Raum des betreffenden Anschlußinhabers
Ergänzend zu diesen Mindestinformationen für das "Telefonbuch", sind beispielsweise in einem Rechner PC noch weitere Informationen abgelegt, wie z. B.
Hauptabteilung
Organisationseinheit
VIP-Information
Der gleiche oder ein anderer Rechner PC kann auch Angaben über die Netzwerk-Organisation enthalten. Hierzu zählen beispielsweise
Rufnummer
Raum
Art des Endgeräts
Verteilerdaten
Kabeldaten
Zustand des Endgeräts
Der gleiche Rechner PC oder ein anderer Rechner PC kann für die Ge­ sprächsdatenverwaltung vorgesehen sein. Er enthält dann die folgenden Daten:
Rufnummer
Personalnummer
Name
Projektnummer
Kostenstelle
Dienstgebühren
Privatgebühren
Der Vergleich der angegebenen Listen der einzelnen Daten zeigt deutlich, daß vielfach die gleichen Daten für unterschiedliche Aufgaben in den unterschiedlichen Rechnern PC benötigt werden. Dies bedeutet einen Abgleich der Daten untereinander, wenn an seiner Stelle eine Änderung vorgenommen wird. Es wird einmal davon ausgegangen, daß die Änderung von Daten im Kundendatenspeicher im Speicher SP von einem Endgerät, z. B. vom Fernsprechapparat T 1 oder vom Vermittlungsplatz VP vorgenommen wird. In diesem Fall erfolgt die Eingabe der Änderungen über die Eingabetastatur TA des Endgeräts. Die Änderungsinformationen werden über den Daten- und/oder Signalisierungskanal auf der Anschluß­ leitung AL zur Teilnehmeranschlußschaltung TS bzw. zur Platzsteuerung PS übertragen und von dort über das periphere Bussystem PB der betreffenden Gruppensteuerung GST zugeführt. Diese gibt die Daten an den Systembus SB weiter, worauf diese dann zur Gruppensteuerung GST bzw. zur übergeordneten Steuereinrichtung ST gelangen, welche mit einer Hilfssteuereinrichtung HS versehen ist. In der Hilfssteuer­ einrichtung HS wird, wie weiter unten noch ausführlich beschrieben, er­ kannt, daß es sich bei der Information um eine Änderungsinformation für den Kundendatenspeicher handelt, worauf dieselbe der Gruppen­ steuerung GST bzw. der Steuereinrichtung ST übermittelt wird und dort zur Durchführung der betreffenden Änderung dient. In der Hilfssteuer­ einrichtung HS ist eine entsprechende nicht gezeigte Tabelle vorhanden, welche u. a. Auskunft darüber gibt, welche Datenänderungen im Kundendaten­ speicher des Speichers SP welchem Rechner PC mitzuteilen sind. Jeder Rechner PC meldet sich über den Daten- und/oder Signalisierungskanal in regelmäßigen Abständen bei der Hilfssteuereinrichtung HS, so lange er betriebsfähig ist. Sobald eine Änderung im Kundendatenspeicher des Speichers SP vorgenommen worden ist, wird in der Hilfssteuerein­ richtung HS festgestellt, ob diese Änderung einem Rechner PC mitzu­ teilen ist, und falls dies der Fall ist, welchem Rechner. Die Hilfs­ steuereinrichtung veranlaßt daraufhin die Übermittlung der Änderung an den betreffenden Rechner PC.
Betrifft die Änderung mehrere Rechner PC, so kann der Datenabgleich zwischen den weiteren Rechnern zur Entlastung des Systembus SB über einen Nutzkanal erfolgen, wobei die Steuerung des Verbindungsauf- und -abbaus auf Veranlassung der Hilfssteuereinrichtung HS erfolgen kann.
In jedem Rechner PC ist ebenfalls eine Tabelle mit den Informationen über sämtliche Rechner PC abgelegt, die mit der nicht gezeigten Ta­ belle in der Hilfssteuereinrichtung HS übereinstimmt. Bei einer Daten­ änderung wird die Art der Änderung und der Ort der Änderung in dieser Tabelle vermerkt und die Tabelle in sämtlichen genannten Einrichtungen aktualisiert. Auf der Grundlage dieser Tabelle sind die Rechner PC in der Lage, den Datenabgleich untereinander selbst vorzunehmen, wo­ bei der Verbindungsauf- und -abbau durch einen Rechner PC steuerbar ist und der Datenaustausch über einen oder beide Nutzkanäle erfolgt.
In dieser Tabelle in der Hilfssteuereinrichtung HS werden sämtliche momentan aktive Rechner PC vermerkt, wobei der Inhalt dieser Tabelle bei einer Datenänderung sämtlichen Rechnern PC mitgeteilt wird.
Zur Entlastung der Hilfssteuereinrichtung HS kann ein Teil der be­ schriebenen Funktionen der Hilfssteuereinrichtung HS in einen Rechner PC verlagert werden, welcher dann gegenüber den übrigen Rechnern PC als "Master" gekennzeichnet ist. Ist dieser Rechner PC nicht aktiv, dann wird dessen "Master"-Funktion wieder von der Hilfssteuerein­ richtung HS oder auch von einem anderen aktiven Rechner PC über­ nommen.
Wird die Änderung des Kundendatenspeichers im Speicher SP über die Eingabetastatur TA eines Rechners PC durchgeführt, so erfolgt zunächst die Änderung im nicht gezeigten Speicher des betreffenden Rechners. An­ schließend erfolgt zunächst der Datenabgleich zwischen dem Speicherinhalt des Rechners PC und dem Inhalt des Kundendatenspeichers im Speicher SP und der weitere Datenabgleich in der bereits beschriebenen Weise. Er­ folgt gleichzeitig eine Änderung des Inhalts des Kundendatenspeichers des Speichers SP von zwei Eingabetastaturen TA, so kann über die Hilfssteuereinrichtung der Zugriff zu dem Kundendatenspeicher gesteuert werden. Dies gilt für alle Eingabearten, ob nun vom Endgerät oder vom Rechner. Der Zugriff von einem Endgerät T oder VP, beispielsweise zum "Telefonbuch" im Kundendatenspeicher des Speichers SP erfolgt über den Daten- und/oder Signalisierungskanal, während der Zugriff zu dem erweiterten Telefonbuch im Rechner PC über einen Nutzkanal erfolgen kann, wobei der Verbindungsaufbau wie bei einem normalen Gespräch durchge­ führt wird. Die Anlagedaten können durch einen als Service-Stelle arbeitenden Fernsprechapparat T, der mit einer entsprechenden Anzeige­ vorrichtung versehen ist, abgerufen werden. Diese Daten sind für normale Teilnehmeranschlüsse nicht zugänglich, ebenso die Daten für die Ge­ sprächsdatenverwaltung. Zu diesen kann beispielsweise der Vermittlungs­ platz VP Zugriff haben, wobei die Übermittlung der Informationen wiederum über einen Nutzkanal erfolgt.
Wie bereits erwähnt, werden die vermittlungstechnischen Informationen, die über den Daten- und/oder Signalisierungskanal übermittelt werden, über den Systembus SB der betreffenden Gruppensteuerung GST bzw. der übergeordneten Steuereinrichtung ST zugeführt, wo sie beispielsweise zur Steuerung des Verbindungsauf- und -abbaus dienen. Die für die Hilfs­ steuereinrichtung HS bestimmten Informationen müssen besonders ge­ kennzeichnet sein, damit sie nicht von der betreffenden Gruppen­ steuerung GST bzw. Steuereinrichtung ST verarbeitet werden. Die Übermittlung der Informationen auf dem peripheren Bussystem PB bzw. dem Systembus SB erfolgt nach dem Schicht-Zwei-Rahmen nach dem D-Kanal-Protokoll (s. TN-Nachrichten 1987, Heft 91, S. 41-47). Der schematische Aufbau dieses Rahmens wird in Fig. 2 gezeigt. Zwischen den Flag-Bits am Anfang und am Ende des Rahmens wird eine Blockprüfzeichenfolge BZF, ein Informationsfeld IF, ein Steuerfeld SF und ein Adreßfeld AF übertragen. Das Adreßfeld enthält u. a. eine Endgeräte-Adresse, welche einen Hinweis auf den Ursprung bzw. das Ziel der im Feld IF übertragenen Information angibt. Weiterhin ent­ hält das Adreßfeld AF das Feld SAPI, welches Hinweise auf die Stelle gibt, in welcher die übertragene Information zu verarbeiten ist, bzw. in welcher die übertragene Information erarbeitet wurde. Vermittlungs­ technische Informationen, die von einem Endgerät T, PC, VP, oder von einer Verbindungsleitung VL kommen, werden an ihrem Ursprung mit einer entsprechenden Markierung versehen, durch welche sichergestellt ist, daß die Information der Gruppensteuerung GST bzw. der Steuereinrich­ tung ST zugeführt und dort verarbeitet wird. (Eine Tabelle der Kenn­ zeichen wird auf Seite 46 der genannten Literaturstelle gezeigt.) Erfolgt nun eine Änderung im Kundendatenspeicher des Speichers SP durch ein berechtigtes Endgerät, so wird das vermittlungstechnische Kennzeichen in dem Endgerät bzw. in der Gegenanlage nicht eingesetzt, sondern stattdessen ein anderes vereinbartes Kennzeichen. Dies kann beispielsweise durch Betätigung einer bestimmten Taste oder selbst­ tätig während eines bestimmten Betriebszustandes des Endgeräts oder des Rechners erfolgen. Aufgrund des anderslautenden Kennzeichens wird in der Gruppensteuerung GST bzw. in der Steuereinrichtung ST die Information nicht verarbeitet sondern an die Hilfssteuereinrichtung HS weiter­ gegeben. Hier erfolgt zunächst eine Analyse der Information, und zwar zunächst wird festgestellt, von welchem Endgerät oder Rechner die Information herrührt. Ist das betreffende Endgerät bzw. der Rechner zu Änderungen berechtigt, dann wird durch die Hilfssteuer­ einrichtung HS das besondere Kennzeichen aus der Information ent­ fernt und durch dasjenige Kennzeichen ersetzt, welches die Gruppen­ steuerung GST bzw. Steuereinrichtung ST als zu verarbeitende Stelle bestimmt. Diese ändert aufgrund der Information entsprechend den Kundendatenspeicher.
Wie aus der Tabelle auf Seite 46 der genannten Literaturstelle "TN-Nachrichten" hervorgeht, stehen für die SAPI-Information sechs Bit zur Verfügung, so daß insgesamt 64 verschiedene Kombinations­ möglichkeiten gegeben sind. Von diesen werden z. Zt. nur wenige be­ nutzt. Es stehen somit eine oder mehrere Code-Kombinationen für die Kennzeichnung von Signalisierungsinformationen für die Hilfssteuer­ einrichtung HS zur Verfügung, die außerdem nur innerhalb einer Ver­ mittlungsanlage bzw. innerhalb eines aus beispielsweise aus Nebenstellen­ anlagen gebildeten Netzes verwendet werden.
Es ist denkbar, mehrere Hilfssteuereinrichtungen HS zu verwenden, wobei jede Hilfssteuereinrichtung HS für eine bestimmte Aufgabe bereitgestellt werden kann. Die Auswahl der jeweiligen Hilfssteuer­ einrichtung HS kann aufgrund entsprechender Programme oder Tastenbe­ tätigungen ausgewählt werden. Der SAPI-Wert für Prozeduren für Lei­ tungsvermittlung beträgt 0, so daß sämtliche sechs Bitstellen in diesem Fall auf 0 gesetzt sind. Das bedeutet, daß im normalen Betrieb inner­ halb der Vermittlungsanlage bei Punkt zu Punkt geschalteten Verbindungen sämtliche Signalisierungsinformationen, die für die Steuerung von Ver­ mittlungsvorgängen der Gruppensteuerung GST bzw. der Steuereinrichtung ST zugeführt oder von dieser erzeugt werden, den SAPI-Wert 0 enthal­ ten. Das bedeutet, daß in der Hilfssteuereinrichtung HS die SAPI-Werte von Signalisierungsinformationen, die aufgrund eines bestimmten SAPI- Wertes an diese gelangt sind, dort den SAPI-Wert 0 erhalten, damit diese als normale Signalisierungsinformation in der Gruppensteuerung GST bzw. Steuereinrichtung ST verarbeitet werden.
Der Vorteil des erfindungsgemäßen Vorgehens, d. h. die Verwendung eines speziellen SAPI-Wertes zur Kennzeichnung von Signalisierungs­ informationen, die für die Hilfssteuereinrichtung HS bestimmt sind, besteht darin, daß diese Informationen zunächst an der Gruppensteuerung GST bzw. Steuereinrichtung ST vorbeigeleitet werden und so in der Hilfssteuereinrichtung HS überprüft werden können. In der Hilfssteuer­ einrichtung HS werden nun diese Signalisierungsinformationen dahin­ gehend umgewandelt, daß sie wie alle übrigen Signalisierungsinforma­ tionen von der Gruppensteuerung GST bzw. Steuereinrichtung ST verar­ beitet werden können. Auf diese Weise ist es auch möglich, von der Hilfssteuereinrichtung HS Signalisierungsinformationen an die Gruppensteuerung GST bzw. Steuereinrichtung ST zu senden, um beispiels­ weise, wie bereits erwähnt, zum Zwecke des Datenabgleichs zwischen zwei Rechnern PC eine Nutzkanal-Verbindung herzustellen. Zu diesem Zweck wird beispielsweise in der Hilfssteuereinrichtung HS zunächst eine Aushängemeldung erzeugt, deren TEI-Wert im Adreßfeld AF (s. Fig. 2) der Anschlußlage des einen Rechners entspricht. Anschließend wird die Wahlinformation für einen Verbindungsaufbau zu dem anderen Rechner von der Hilfssteuereinrichtung HST zur Gruppensteuerung GST bzw. zur Steuereinrichtung ST übermittelt, wonach dann, wie bereits erwähnt, eine Nutzkanalverbindung zwischen beiden Rechnern zum Abgleich der geänderten Daten hergestellt wird. Es ist ebenso möglich, nicht nur auf Veranlassung der Hilfssteuereinrichtung derartige Verbindungen herzustellen, dies ist ebenso von berechtigten Endgeräten T, VP, PC, möglich. Die Signalisierungsinformation für einen Verbindungsaufbau wird durch das Endgerät mit dem SAPI-Wert gekennzeichnet, durch welchen die Übermittlung der Signalisierungsinformation an die Hilfssteuerein­ richtung HS veranlaßt wird. Dort erfolgt wiederum die Änderung des SAPI- Wertes in der beschriebenen Weise und die Weitergabe an die Gruppen­ steuerung GST bzw. Steuereinrichtung ST. Bei den Rechnern PC kann es sich um größere Rechner oder auch um Personal-Computer handeln. Diese weisen eine entsprechende Programmierung auf, welche mit Hilfe einer Bedienerführung am Bildschirm die Eingabe der zu ändernden Daten er­ leichtert. Bisher wurde davon ausgegangen, daß es sich nur um eine digitale Fernmeldeanlage handelt, an welcher Rechner PC angeschlossen sind. Es ist jedoch auch ein Netz von Vermittlungsanlagen denkbar, die über Verbindungsleitungen VL miteinander verbunden sind. In diesem Fall müssen nicht an sämtlichen Fernmeldevermittlungsanlagen Rechner PC angeschlossen werden, vielmehr genügt es auch, nur bestimmte Fern­ meldeanlagen innerhalb des Netzes mit derartigen Rechnern PC zu versehen. In einem solchen Fall kann von einem Rechner PC auch die Änderung in den Kundendatenspeichern mehrerer Fernmeldevermittlungs­ anlagen des Netzes vorgenommen werden, und zwar über Verbindungslei­ tungen VL, wobei die Vorgänge in der bereits beschriebenen Weise ab­ laufen.
Über die bereits im Ausführungsbeispiel beschriebenen Anwendungsfälle hinaus läßt sich eine nach der Erfindung ausgestattete Fernmeldever­ mittlungsanlage auch für andere Anwendungsfälle, d. h. Branchenlösungen ausge­ stalten. So kann ein Rechner PC für das Bestellwesen benutzt werden, wobei beispielsweise bei fehlenden Gegenständen selbsttätig vom Rechner PC eine Gesprächsverbindung zwischen der bestellenden Stelle und einer vorgegebenen Stelle veranlaßt werden kann. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Personal-Zeit-Erfassung, wobei beispiels­ weise die Anwesenheit nicht nur zeitlich von dem Rechner PC ohne Mit­ wirkung der Fernmeldevermittlungsanlage erfaßt wird, sondern die zeitliche Anwesenheit eines Anschlußinhabers dem Kundendatenspeicher im Speicher SP mitgeteilt wird. In diesem Fall ist keine manuelle Eingabe von Änderungsdaten über die Eingabetastatur eines Endgerätes notwendig, vielmehr erfolgt die entsprechende Dateneingabe durch hierfür vorge­ sehene Erfassungsgeräte, die am Rechner PC angeschlossen sind. Umge­ kehrt ist es auch denkbar, die Personal-Zeiterfassung über die Endge­ räte vorzunehmen und die Anwesenheitsdaten in den Kundendatenspeicher im Speicher SP einzutragen. Die Verwaltung der Personal-Zeit-Daten kann dann über einen Rechner PC erfolgen, welchem von der Gruppensteuerung GST bzw. Steuereinrichtung ST die abzugleichenden Daten mitgeteilt werden.
Ein weiterer Anwendungsfall wird im Krankenhaus gesehen, bei welchem ein Rechner PC als zentrale Erfassungs- und Steuereinrichtung für die Benutzung von Fernsehgeräten in Patientenzimmern eingesetzt wird. In diesem Fall können im Kundendatenspeicher im Speicher SP zunächst die Benutzungsdaten vorläufig festgehalten werden, da die Benutzung eines Fernsehgeräts und die Programmauswahl mit Hilfe von Wahlkennzeichen er­ folgt, die in dem betreffenden Endgerät eingegeben werden. Das erste Wahlkennzeichen dient zur Kennzeichnung der Benutzung des Fernseh­ geräts, während die weiteren Kennzeichen die Kanalauswahl betreffen. Diese Informationen müssen anschließend dem Rechner PC übergeben werden, damit dieser durch entsprechende Maßnahmen die in dem betreffen­ den Patientenzimmer befindliche Fernsteuereinrichtung veranlaßt, das Fernsehgerät einzuschalten, den gewünschten Kanal auszuwählen und den Kopfhöreranschluß des Fernsehgeräts mit dem elektroakustischen Wandler des betreffenden Patienten zu verbinden, welcher mit Hilfe des Endge­ räts die Fernsehbenutzung veranlaßt hat.
Ein weiterer Anwendungsfall wird in der Behandlung von Notrufen ge­ sehen, wobei Notrufmeldungen von, an einem Rechner PC angeschlossenen Meldern erfaßt und ausgewertet werden, um anschließend einen Verbin­ dungsaufbau zu einem oder mehreren vorgegebenen Anschlüssen selbst­ tätig zu veranlassen, und zwar auf der Grundlage einer Anrufliste, die im Rechner PC abgespeichert ist, wobei in Abhängigkeit von unter­ schiedlichen Notrufen oder Alarmen bestimmte Anschlüsse zur selbst­ tätigen Durchgabe einer Notruf- oder Alarmmeldung angewählt werden.

Claims (15)

1. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage mit einer einen Speicher aufweisenden Steuereinrichtung und mit einer Vielzahl von Anschlußschaltungen zum Anschluß von Endgeräten über Anschlußleitungen und Leitungsschaltungen zum Anschluß von zu anderen Vermittlungsanlagen führenden Verbindungsleitungen, wobei Anschluß- und/oder Verbindungsleitungen jeweils mindestens zwei Nutzkanäle und einen Daten- und/oder Signalisierungskanal aufweisen, die Informationen der Nutzkanäle zwischen der Anschluß- bzw. Leitungsschaltung und einer Koppeleinrichtung der Fernmeldevermittlungsanlage übertragen werden, während die Informationen des Daten- und/oder Signalisierungskanals zwischen der Anschluß- bzw. Leitungsschaltung der Steuereinrichtung über ein Bussystem übermittelt werden, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere Rechner (PC) über jeweils eine Anschlußleitung (AL) angeschlossen sind, daß die Steuereinrichtung (ST) eine Hilfssteuereinrichtung (HS) aufweist, daß durch an der Fernmeldevermittlungsanlage angeschlossene Einrichtungen (beispielsweise Endgeräte, Vermittlungsplätze, Rechner) Änderungen im Speicher (SP) veranlaßbar sind, daß durch die Hilfssteuereinrichtung (HS) die Änderungen im Speicher (SP) überwacht werden, daß die Hilfssteuereinrichtung (HS) eine Tabelle mit Informationen über die einzelnen Rechner (PC) aufweist und daß durch diese Informationen festgelegt ist, welche Daten des Speichers (SP) bzw. eines Rechners (PC) mit den Daten welches Rechners (PC) bzw. des Speichers (SP) ggf. abzugleichen sind.
2. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, bei welcher die vermittlungstechnischen, für die Steuereinrichtung derselben bestimmten, über den Daten- und/oder Signalisierungskanal übermittelten Informationen eines Endgeräts bzw. einer weiteren angeschlossenen Vermittlungsanlage durch ein besonderes Kennzeichen markiert werden und die Verarbeitung dieser Informationen aufgrund der Kennzeichnung in der Steuereinrichtung der Fernmeldevermittlungsanlage erfolgt, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinrichtung (ST) eine Hilfssteuereinrichtung aufweist, daß durch ein berechtigtes Endgerät bzw. die weitere Vermittlungsanlage anstelle des besonderen (ersten) Kennzeichens ein abweichendes (zweites) Kennzeichen eingesetzt wird, daß die derart markierten Informationen des Daten- und/oder Signalisierungskanals der Hilfssteuereinrichtung (HS) übermittelt werden, in welcher das zweite Kennzeichen aus der Information entfernt und das besondere (erste) Kennzeichen eingefügt wird, worauf anschließend eine Übermittlung der Information an die Steuereinrichtung (ST) der Fernmeldevermittlungsanlage erfolgt.
3. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein aktiver Rechner (PC) regelmäßig eine Meldung über seinen Betriebszustand an die Hilfssteuereinrichtung (HS) sendet.
4. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tabelle der Hilfssteuereinrichtung (HS) Informationen darüber enthält, welche Daten im Speicher (SP) der Steuereinrichtung (ST) durch welchen Rechner (PC) geändert worden sind.
5. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß aufgrund der Informationen der Tabelle der Hilfssteuereinrich­ tung (HS) ermittelt wird, welche geänderte Daten an welchen Rechner (PC) zu übermitteln sind.
6. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenaustausch zwischen Rechner (PC) und der Steuereinrich­ tung (ST) über den Daten- und/oder Signalisierungskanal erfolgt.
7. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Hilfssteuereinrichtung (HS) veranlaßt wird, be­ stimmte Daten zwischen bestimmten Rechnern (PC) auszutauschen, wobei der Verbindungsaufbau aufgrund von Informationen aus der Hilfssteuereinrichtung (HS) erfolgt und die Übertragung der Daten über einen oder beide Nutzkanäle durchgeführt wird.
8. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Zugriff mehrerer Rechner (PC) zu dem Speicher (SP) der Steuereinrichtung (ST) durch die Hilfssteuereinrichtung (HS) ge­ steuert wird.
9. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß Änderungen an Daten des Speichers (SP) der Steuereinrichtung (ST) auch von anderen berechtigten, an der Fernmeldevermittlungs­ anlage angeschlossenen Endgeräten (T, VP) möglich ist.
10. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfssteuereinrichtung (HS) einen Teil der Steuereinrich­ tung (ST) bildet.
11. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Hilfssteuereinrichtungen (HS) vorgesehen sind, die durch unterschiedliche Informationen auf dem Daten- und/oder Signali­ sierungskanal angesteuert werden.
12. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Tabelle in der Hilfssteuereinrichtung (HS) Informationen über die aktiven Rechner (PC) enthält.
13. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenabgleich zwischen der Hilfssteuereinrichtung (HS) und einem Rechner (PC) erfolgt und der Datenabgleich zwischen weiteren Rechnern (PC) durch einen Rechner (PC) und die Daten­ übertragung über einen oder beide Nutzkanäle erfolgt.
14. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der Funktionen der Hilfssteuereinrichtung (HS) in einen bestimmten aktiven Rechner (PC) verlagert ist.
15. Digitale Fernmeldevermittlungsanlage nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß bei Ausfall des bestimmten Rechners (PC) die Funktionen durch die Hilfssteuereinrichtung (HS) oder durch einen anderen aktiven Rechner (PC) wahrgenommen werden.
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