DE3914080A1 - Vereinfachtes verfahren zum sterilisieren von halbfesten bis festen stoffzubereitungen auf basis von oligomeren niederer hydroxycarbonsaeuren oder deren salze - Google Patents

Vereinfachtes verfahren zum sterilisieren von halbfesten bis festen stoffzubereitungen auf basis von oligomeren niederer hydroxycarbonsaeuren oder deren salze

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Description

Gegenstand der deutschen Offenlegungsschriften DE 32 29 540 und 37 16 302 sind resorbierbare Wachse zur mechanischen Blut­ stillung an körpereigenem Hartgewebe, insbesondere an Knochen, die sich dadurch auszeichnen, daß sie aus bei Körpertemperatur zähviskosen bis festen wachsartigen Polyester-Oligomeren von niederen Hydroxycarbonsäuren bestehen. Als besonders geeignet werden entsprechende Polyester, Oligomere der Milchsäure und/oder der Glycolsäure beschrieben. Aufgrund ihrer Struktur sind diese Wachse durch körpereigene Stoffwechselmechanismen abbaubar, wobei die Geschwindigkeit des Abbaus in an sich be­ kannter Weise einstellbar ist. Die bevorzugten Wachse weisen mittlere Molekulargewichte im Bereich von etwa 200 bis 1500 und insbesondere im Bereich von etwa 300 bis 1000 auf.
Zur Regelung des mittleren Molekulargewichts werden monofunk­ tionelle und/oder difunktionelle Alkohole und/oder Carbonsäuren mitverwendet, wobei dem Glycerin als polyfunktionellem Alkohol besondere Bedeutung zukommen kann. Die resorbierbaren Mate­ rialien sind weiterhin in einer wichtigen Ausführungsform von freien Carboxylgruppen praktisch vollständig befreit. Möglich ist das entweder durch eine gezielte Reinigung wie sie beispielsweise in den zuvor genannten Druckschriften beschrieben ist oder aber durch Salzbildung an Carboxylgruppen, die im Reaktionsrohpro­ dukt noch vorliegen oder über beispielsweise freie Hydroxycar­ bonsäuren der genannten Art gezielt zugesetzt sind.
So beschreiben die älteren deutschen Patentanmeldungen P 38 25 211.2 (D 8293) und P 38 26 915.5 (D 8265) Massen auf Basis von Oligomeren der geschilderten Art, die sich durch einen Gehalt an körperverträglichen Salzen organischer und/oder an­ organischer Säuren auszeichnen, wobei entsprechende Salze durch Abreaktion der im Oligomerwachs gegebenenfalls vorliegenden freien Carboxylgruppen ausgebildet und/oder als zugesetzte Salze homogen verteilt in das Wachs eingearbeitet sind. In der zuletzt genannten älteren Anmeldung wird dieses Konzept der körperver­ träglichen und körperresorbierbaren Oligomerverbindungen insbe­ sondere auf Basis der Glycolsäure und/oder Milchsäure dahin­ gehend erweitert, daß hier wenigstens anteilsweise resorbierbare Knochenersatz- und/oder Knochenverbundwerkstoffe sowie Hilfs­ stoffe für die Einbindung von Prothesenmaterial in lebendes Knochengewebe beschrieben werden. Die in diesem Zusammenhang eingesetzten Oligomertypen können mittlere Molekulargewichte des erweiterten Bereichs von etwa 200 bis 10 000 g/Mol und insbeson­ dere des Bereichs von etwa 300 bis 5000 g/Mol enthalten. Als geeignet sind insbesondere Abmischungen solcher Oligomerharze beschrieben, die keramische Werkstoffe in bevorzugt homogener Verteilung dispergiert enthalten. Diese insbesondere in Pulver- und/oder in Granulatform vorliegenden Keramikwerkstoffe können körperresorbierbar oder auch nicht resorbierbar sein, wobei bioaktiven Keramikwerkstoffen vor allem auf Basis von Calcium­ phosphatverbindungen besondere Bedeutung zukommen kann. Ge­ eignete Calciumphosphate sind beispielsweise Hydroxylappatit und/oder Tricalciumphosphat.
Die Herstellung der geschilderten Oligomerverbindungen erfolgt durch eine Polykondensations- und/oder Polyadditionsreaktion - in der Regel unter Einwirkung geringer Mengen schwach saurer Katalysatoren - bei erhöhten Temperaturen. Auch die Einarbei­ tung der gegebenenfalls mitverwendeten keramischen Werkstoffe und/oder Salze erfolgt üblicherweise bei erhöhten Temperaturen, im allgemeinen über die Schmelzphase der organischen Harze.
Für den praktischen Einsatz dieser Massen in der Operations­ technik ist im allgemeinen die portionierte Abpackung bei gleichzeitiger Sicherstellung eines vollsterilen Arbeitsmaterials Voraussetzung. Die Erfindung geht von der Aufgabe aus, diese Voraussetzungen in möglichst einfacher Weise für Materialien der beschriebenen Art zu erfüllen. Die technische Lösung der Er­ findung baut dabei auf dem bekannten Prinzip der Keimabtötung durch Erhitzen des zu sterilisierenden Materials auf hinreichend hohe Temperaturen auf. Wesentlich ist für die Lehre der Er­ findung die Auswahl des technischen Hilfsmittels, mit dem die Temperaturführung während wenigstens wesentlicher Abschnitte der Materialsterilisierung vorgenommen und kontrolliert wird. Die neue Lehre geht von der Erkenntnis aus, daß es möglich ist, das zu sterilisierende Gut durch Einwirkung von hochfrequenten elektromagnetischen Schwingungen des Mikrowellenbereichs - im allgemeinen Sprachgebrauch als "Mikrowellen" bezeichnet - in vor­ bestimmbarer Weise auf die erforderlichen Temperaturen zu er­ hitzen.
Gegenstand der Erfindung ist dementsprechend ein Verfahren zum Sterilisieren von halbfesten bis festen Stoffzubereitungen auf Basis von Oligomeren niederer Hydroxycarbonsäuren oder deren Salze und ihren Umsetzungsprodukten mit molekulargewichts­ regelnden Komponenten, insbesondere 1- und/oder mehrwertigen Alkoholen bzw. entsprechenden Carbonsäuren, die auch in Ab­ mischung mit körperverträglichen Mineralstoffen vorliegen können, durch Erhitzen auf erhöhte Temperaturen, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß das zu sterilisierende Gut der Einwirkung von Mikrowellen unterworfen wird.
Die Anwendung hochfrequenter elektromagnetischer Schwingungen des oberen Megahertz-Bereiches bis in den mittleren Gigahertz- Bereich ist in den letzten Jahren zunehmend in die Praxis um­ gesetzt worden. Das für den Haushaltsbereich bekannte Beispiel ist der Mikrowellenherd, der zum raschen durchgreifenden Auf­ heizen und gegebenenfalls vorherigen Auftauen von vorgefertigten Speisen eingesetzt wird. Die ausgewählte Mikrowellenstrahlung des unteren bis mittleren Gigahertz-Bereiches - beispielsweise des Bereichs von etwa 0,1 bis 300 GHz und bevorzugt des Bereichs von etwa 0,1 bis 30 GHz - regt die im aufzuwärmenden Gut vor­ liegenden Wassermoleküle an und bewirkt damit die Aufheizung des wasserhaltigen Gutes von innen heraus. Die Durchgriffsmög­ lichkeit der Strahlung in das Innere des aufzuwärmenden Gutes ist bei niedrigeren Frequenzen des angegebenen Bereiches größer als bei den höheren Frequenzen, vergleiche hierzu beispielsweise "Mikrowellen", Günter Nemitz, München 1980, Seite 155.
Der Einsatz von Mikrowellen ist auch auf verwandten Gebieten vorgeschlagen worden, beispielsweise zum Erhitzen feuchter Textilien, insbesondere auch im Rahmen von Wasch- und Trock­ nungsprozessen. Stets handelt es sich dabei aber um den Eingriff in wäßrig-feuchtes Gut.
Oligomerharze der von der vorliegenden Erfindung betroffenen Art sind aufgrund ihrer Herstellung als wasserfreie Materialien anzusehen. Bekannt sind dabei Polykondensationstypen dieser Art nicht nur des von der Erfindung betroffenen vergleichsweise beschränkten mittleren Molekulargewichtsbereichs, sondern auch feste Polymere dieser Art mit sehr viel höherem Molekulargewicht.
Der Versuch, solche Feststoffmaterialien hohen Molekulargewichts - beispielsweise körperresorbierbares Fadenmaterial auf Basis von Hochpolymeren der Glycolsäure und/oder der Milchsäure - durch Einwirkung von Mikrowellen zu erwärmen oder gar auf Sterilisa­ tionstemperatur zu erhitzen, führt zu keinem Ergebnis. Hier wird offensichtlich keine hinreichende Resonanz zwischen an sich polaren Molekülbestandteilen und Energieeinstrahlung ausgelöst.
Überraschenderweise sieht die Situation völlig anders aus, wenn Harze der in den eingangs genannten vorveröffentlichten und äl­ teren Schutzrechten bzw. Schutzrechtsanmeldungen beschriebenen Art Einwirkung von Mikrowellen ausgesetzt werden. Die Einstrah­ lung von Energie im heute haushaltsüblichen Mikrowellenherd führt zu vergleichsweise rascher Aufheizung der Harze, wobei der für die Sterilisation wesentliche Temperaturbereich von wenigstens etwa 100°C um so schneller erreicht wird, je schneller die mit dieser Aufheizung verbundene Erweichung und/oder Verflüssigung der Oligomeren eintritt. Die absatzweise Einstrahlung jeweils gleicher Energiebeträge in ein zunächst wachsartig festes und dann bei steigenden Temperaturen zunehmend weicher bis flüssig werdendes Material zeigt darüber hinaus, daß die Interaktion zwischen dem zu erhitzenden Gut und der eingestrahlten Energie um so wirkungsvoller wird, je beweglicher die Harzbeschaffenheit durch Temperatursteigerung wird. Die mit einer vorbestimmten Energie- und Zeiteinheit einstellbaren Temperatursprünge an der Materialprobe werden beim stufenweisen Übergang von dem festen Material zum geschmolzenen Gut mit zunehmender Weichheit der Materialprobe größer.
Eine Erklärung für die Anwendbarkeit des hier betroffenen Ar­ beitsmittels Mikrowelle zum thermischen Sterilisieren der er­ findungsgemäß betroffenen Harzklasse könnte darin liegen, daß auch bei zunächst wachsartig fest erscheinenden Materialproben hinreichende Anteile an vergleichsweise kurzkettigen Oligomeren vorliegen, die zunächst in eine Wechselwirkung mit der einge­ strahlten Energie treten können, sich dabei erhitzen, die un­ mittelbare Umgebung dabei erweichen und damit zur Erweiterung des ansprechbaren Harzvolumens führen. Entscheidend dürfte auch hier sein, daß der Angriff der Mikrowelle nicht nur an den Außenbereichen des zu erwärmenden Gutes, sondern durchdrin­ gend im Gesamtmaterial stattfindet. Sichergestellt ist damit gewissermaßen die Erhitzung des Gutes von innen heraus in seiner Gesamtheit. Es ist einleuchtend, daß damit gerade für die erfindungsgemäße Zielsetzung der Keimabtötung Wesentliches erreicht wird. Das gilt nicht nur für Materialien, die als solche durch die Oligomeren beispielsweise der Glycolsäure und/oder der Milchsäure gebildet werden, sondern gerade auch für die in den genannten älteren Anmeldungen geschilderten Mischprodukte, die keramische Werkstoffanteile aufweisen. Bei inniger Vermengung von Harz und keramischem Werkstoff, der vorzugsweise als fein­ verteilter Bestandteil vorliegt, gelingt durch das erfindungs­ gemäße Einwirken der Mikrowelle die durchdringende Erhitzung und damit keimabtötende Sterilisierung auch vergleichsweise dicker Materialschichten. Ersichtlich liegt hier eine wesentliche Vereinfachung für die Bereitstellung praxisgerechter portionierter Packungen in vollsterilisierter Form.
Erfindungsgemäß wird es damit möglich, beispielsweise Knochen­ wachse oder als Klebehilfe bestimmte Materialien für den medi­ zinischen Einsatz in portionsweiser Aufteilung insbesondere in Form von wenigstens weitgehend geschlossenen Portionspackungen der Keimabtötung zu unterwerfen. Das zu sterilisierende Gut wird dabei in einer Umhüllung aufgenommen, die der Einwirkung von Mikrowellen widersteht und den Durchtritt zuläßt. Bekannt ist aus der Alltagspraxis, daß hierfür insbesondere Kunststoffe, z.B. Polyolefine geeignet sind, die heute bereits in großem Umfang z.B. für die Portionierung von Fertiggerichten zum Aufheizen im Mikrowellenherd Verwendung finden.
Die dem Verfahren zu unterwerfenden Oligomermaterialien sollen vorzugsweise im Temperaturbereich der keimabtötenden Behand­ lung wenigstens zähviskos fließfähig sein. Knochenwachse und Klebstoffe der geschilderten Art und insbesondere der angege­ benen mittleren Molekulargewichtsbereiche sind bei Temperaturen oberhalb von 100°C z.B. im Temperaturbereich bis 130°C üb­ licherweise zum fließfähigen Zustand erschmolzen.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung kann es zweckmäßig sein, bei Raumtemperatur feste Stoffzubereitungen, die zunächst auf die Einwirkung von energiereicher Strahlung der hier betroffenen Art nur wenig ansprechen, dadurch zu aktivie­ ren, daß Materialien dieser Art in konventioneller Weise be­ schränkt vorgewärmt werden. Es kann dabei zweckmäßig sein, ein solches Vorwärmen von wenigstens Anteilen der jeweils zu ste­ rilisierenden Materialproben bis in den Bereich einer beginnenden Erweichung vorzunehmen und derart vorbehandeltes Material dann der Mikrowelleneinstrahlung auszusetzen. Eine solche kombinierte Temperaturbehandlung wird allerdings nur in Sonderfällen not­ wendig.
Der Mikrowelleneinsatz im erfindungsgemäßen Verfahren kann in­ termittierend oder kontinuierlich sein und dabei eine Verfah­ rensstufe als Ganzes überstreichen oder auch nur Anteile einer solchen Verfahrensstufe betreffen. Die Steuerung der einzu­ stellenden Temperatur gelingt durch Wahl der Intensität und Zeitdauer der Energieeinstrahlung. Durch intermittierende Ein­ strahlung mit vergleichsweise geringen Leistungen - beispielsweise bis maximal 200 Watt - erlaubt die Einstellung mäßiger Tempera­ turen und/oder die Einhaltung eines vorgegebenen Temperaturbe­ reichs über einen längeren Zeitraum. In dem Verfahrensabschnitt der Aufheizung kann es zweckmäßig sein, mit vergleichsweise höherer Leistung - beispielsweise mit bis zu 1000 Watt - kon­ tinuierlich oder absatzweise zu arbeiten.
Die Verweildauer des zu sterilisierenden Gutes im vorbestimmten Temperaturbereich der Keimabtötung richtet sich nach dem vor­ bekannten Wissen zu Sterilisationsvorgängen der hier geforderten Art. So gilt beispielsweise: Erhitzen auf Temperaturen von wenig­ stens 100°C, vorzugsweise von wenigstens 110°C für den zur sicheren Abtötung unerwünschter Verkeimung benötigten Zeit­ raum. Geeignet ist beispielsweise der Temperaturbereich oberhalb 120°C bis 180°C für einige Minuten oder auch länger.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es häufig hinreichend, eine vorbestimmte Energiemenge auf die zu sterilisierende und vorzugsweise in der wenigstens weitgehend geschlossenen Portionspackung befindliche Materialmenge abzu­ strahlen und daraufhin die entsprechend hoch aufgeheizte Ma­ terialprobe unter Regulierung bzw. Verzögerung der Abkühlung sich selbst zu überlassen. Ein gegebenenfalls erforderliches völliges Verschließen der jeweiligen Portionspackung kann ohne nochmaligen Materialkontakt erfolgen.
Beispiele
Als Mikrowellengerät wird ein handelsüblicher Mikrowellenherd der Marke "Siemens" verwendet, der einen zeitgesteuerten Leistungs­ eintrag in den folgenden Stufen vorsieht: 90 W, 180 W, 360 W sowie 600 W. Die abgestrahlte Energie hat eine Frequenz von 2,45 GHz.
Die in den nachfolgenden Beispielen im einzelnen charakterisierten Materialproben liegen jeweils in einer Menge von etwa 30 g in nichtverschlossenen Glasfläschchen vor, die zur Versuchsdurch­ führung nacheinander jeweils in das Zentrum der Heizzone einge­ setzt werden.
Die Ausgangstemperatur aller Materialproben beträgt - soweit nicht anderes ausdrücklich angegeben ist - 21°C. Mikrowellen­ energie wird einstufig oder stufenweise in der in den Beispielen angegebenen Art (gewählter Energieeintrag und Dauer der jewei­ ligen Heizperiode) eingestrahlt. Im unmittelbaren Anschluß an eine Heizperiode wird die Temperatur im oberen Bereich der jeweiligen Materialprobe durch Eintauchen bzw. Eindrücken eines Labor-Quecksilberthermometers bestimmt. Die nachfolgende(n) Heizstufe(n) werden jeweils im unmittelbaren Anschluß an die vorangegangene Temperaturbestimmung vorgenommen.
Die chemische Zusammensetzung der untersuchten Oligomeren und ihre physikalische Beschaffenheit vor sowie nach dem Energie­ eintrag sind in den nachfolgenden Beispielen zusammengefaßt.
Beispiel 1
Bei Raumtemperatur viskos fließfähiges Umsetzungsprodukt auf Basis Glycerin/Glycolsäure/Ölsäure im Molverhältnis 1/3/3.
Die Materialprobe wird auf eine Anfangstemperatur von 30°C ge­ kühlt und einem erneuten zweistufigen Heizzyklus unterworfen. Die ermittelten Werte sind die folgenden.
Beispiel 2
Umsetzungsprodukt auf Basis Glycerin/Glycolsäure/Milchsäure/- Ölsäure im Molverhältnis 1/6/6/3.
Das Ausgangsmaterial hat bei Raumtemperatur dickviskose Be­ schaffenheit.
Das erhitzte Material ist dünnflüssig. Es wird auf eine Einsatz­ temperatur von 32°C gekühlt und dann erneut einer zweistufigen Erwärmung mit dem folgenden Ergebnis ausgesetzt.
Beispiel 3
Ein Kondensationsprodukt auf Basis Glycerin/Milchsäure im Mol­ verhältnis 1/4, das bei Einsatztemperatur als zähviskoses Produkt vorliegt, wird einstufig bei einem Leistungseintrag von 600 W für 60 sec. bestrahlt. Die erreichte Endtemperatur liegt bei 158°C. Die Materialprobe ist dünnflüssig.
Beispiel 4
Ein zähviskoses Einsatzmaterial auf Basis Glycerin/Milchsäure im Molverhältnis 1/12 wird einer zweistufigen Erwärmung ausgesetzt.
Die Arbeitsbedingungen und -Ergebnisse sind die folgenden.
Beispiel 5
Ein wachsartig festes Kondensationsprodukt auf Basis Talgalko­ hol/Milchsäure im Molverhältnis 1/17 wird jeweils bei einem Lei­ stungseintrag von 600 W in 3 Stufen erwärmt. Dauer der ersten Stufe 50 sec., Dauer der zweiten und dritten Stufe jeweils 60 sec.
Nach Abschluß der ersten Einstrahlungsperiode ist das Proben­ material so fest, daß eine Temperaturmessung nicht möglich ist. Nach der zweiten Erwärmungsstufe ist eine so weitgehende Er­ weichung eingestellt, daß das Thermometer in die Wachsmasse ein­ gedrückt werden kann. Zu diesem Zeitpunkt bestimmte Temperatur 55°C. Zum Abschluß der dritten Heizstufe ist das Material in einem inhomogenen partiell erschmolzenen Zustand. Die Tempera­ tur in den erschmolzenen Bereichen liegt bei 105°C.
Beispiel 6
Ein wachsartig festes Kondensationsprodukt auf Basis Glycerin/- Glycolsäure im Molverhältnis 1/9 wird zweistufig bei einem Lei­ stungseintrag von jeweils 600 W jeweils für 30 sec. bestrahlt.
Ergebnis der ersten Behandlungsstufe: Die Materialprobe ist noch überwiegend fest, jedoch herdweise breiig geschmolzen. In diesen Schmelzbereichen wird eine Temperatur von 74°C bestimmt. Nach Abschluß der zweiten Heizperiode ist das Material fast vollständig erschmolzen. Die in der Schmelze bestimmte Temperatur liegt bei 133°C.
Beispiel 7
Ein zähviskos/festes Kondensationsprodukt auf Basis Glycerin/- Glycolsäure/Milchsäure im Molverhältnis 1/5/1 wird einstufig bei einem Leistungseintrag von 600 W für den Zeitraum von 45 sec. bestrahlt. Es fällt eine dünnflüssige Schmelze mit einer Tem­ peratur von 126°C an.
Beispiel 8
Ein zähviskos-festes Material auf Basis Glycerin/Glycolsäure/- Milchsäure im Molverhältnis 1/2/12 wird zweistufig jeweils für den Zeitraum von 60 sec. bei einem Leistungseintrag von 360 W in der ersten Verfahrensstufe und 600 W in der zweiten Verfahrensstufe behandelt.
Nach der ersten Heizstufe ist die Materialprobe zähviskos und auf ca. 38°C aufgewärmt. Das in der nachfolgenden Heizstufe an­ fallende dünnflüssig erschmolzene Material zeigt eine Temperatur von 162°C.
Beispiel 9
Ein Glyerin/Glycolsäureester im Molverhältnis 1/3 - Einsatzkon­ sistenz zähviskos - wird einstufig bei einem Leistungseintrag von 360 W für den Zeitraum von 70 sec. bestrahlt. Es fällt eine dünnflüssige Schmelze mit einer Temperatur von 131°C an.
Beispiel 10
Ein oligomeres Kondensationsprodukt auf Basis Glycerin/Glycol­ säure/Milchsäure im Molverhältnis 1/6/6 wird einem sechsstufigen Aufheizzyklus bei einem Leistungseintrag von jeweils 600 W in der folgenden Zeitsequenz unterworfen:
1. Stufe: 45 sec., Harzmasse unverändert fest und handwarm,
2. Stufe: 30 sec., zähviskose Beschaffenheit, 39°C
3. Stufe: 20 sec., Harzmasse partiell erschmelzend, in der Schmelzzone 84°C,
4. Stufe: 10 sec., weiteres Fortschreiten des Schmelzvorganges, in der Schmelzzone 91°C,
5. Stufe: 10 sec., Gesamtmasse zähfließend erschmolzen bei 94°C,
6. Stufe: 20 sec., dünnflüssig tropfende Schmelze bei 119°C.

Claims (6)

1. Verfahren zum Sterilisieren von halbfesten bis festen Stoff­ zubereitungen auf Basis von Oligomeren niederer Hydroxycarbonsäuren oder deren Salze und ihren Umsetzungsprodukten mit molekulargewichtsregelnden Komponenten, insbesondere 1- und/oder mehrwertigen Alkoholen bzw. entsprechenden Carbonsäuren, die auch in Abmischung mit körperverträglichen Mineralstoffen vorliegen können, durch keimabtötendes Erhitzen auf erhöhte Temperaturen, dadurch gekennzeichnet, daß das zu sterilisierende Gut der Einwirkung von hochfrequenten Schwingungen des Mikrowellenbereichs (Mikrowellen) unterworfen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Körpertemperatur zähviskose bis wachsartige Massen insbesondere auf Basis von Oligomeren der Glycolsäure und/oder der Milchsäure bzw. deren Derivaten mit 1- und/oder mehrwertigen Alkoholen oder entsprechenden Car­ bonsäuren, deren körperverträgliche Salze und/oder deren Abmischungen mit körperverträglichen Mineralstoffen dem Verfahren unterworfen werden.
3. Verfahren nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeich­ net, daß für den medizinischen Einsatz z.B. als Knochen­ wachs oder Klebehilfe bestimmte Materialien der angegebenen Art in portionsweiser Aufteilung, insbesondere in Form von wenigstens weitgehend geschlossenen Portionspackungen der Keimabtötung unterworfen werden.
4. Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeich­ net, daß Oligomermaterialien dem Verfahren unterworfen werden, die im Temperaturbereich der keimabtötenden Be­ handlung wenigstens zähviskos fließfähig sind.
5. Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeich­ net, daß bei Raumtemperatur feste Stoffzubereitungen im vorgewärmten Zustand, insbesondere wenigstens im Bereich beginnender Erweichung der Mikrowelleneinstrahlung ausge­ setzt werden.
6. Verfahren nach Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeich­ net, daß das zu sterilisierende Material einer zeitlich begrenzten kontinuierlichen, vorzugsweise aber einer intermittierenden Einwirkung der Mikrowellen unterworfen wird.
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