DE3942429A1 - Posteriorspinalsystem - Google Patents

Posteriorspinalsystem

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DE3942429A1
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Trent E Zozad
Jerry L Lower
Antony J Lozier
Allan F Tencer
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Bristol Myers Squibb Co
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Description

Die Erfindung betrifft ein Posteriorspinalsystem. Derartige Posteriorspinalsysteme sind bekannt. Diese Systeme umfassen eine Vielzahl von Instrumenten bzw. Einrichtungen, die zur Korrektur von Wirbelsäulenverformungen miteinander verbunden sind.
Bei den Systemen des Standes der Technik bestehen jedoch Probleme, insbesondere in bezug auf die Fähigkeit der Spinalstäbe, die auf sie ausgeübten Belastungen auszuhalten, und in bezug auf die Fähigkeit, verschiedenartige Fixationseinrichtungen auf den Stäben zu montieren und diese in einer gewünschten Position und Orientierung relativ dazu aufrecht­ zuerhalten.
Es wurde festgestellt, daß Modifikationen an einem Stab mit glatter Oberfläche, wie beispielsweise eine Rändelung des Stabes oder eine Anordnung eines Gewindes bzw. von Sägezähnen auf demselben, in unvermeidbarer Weise zu einer Schwächung der Festigkeit des Stabes führen, indem Spannungsspitzen erzeugt werden, die Risse auf der Außenfläche des Stabes hervorrufen. Es ist ferner klar, daß beispielsweise ein gerändelter Stab einen größeren Durchmesser benötigt, um eine vergleichbare Festigkeit vorzusehen wie ein entsprechender ungerändelter oder glatter Stab mit kleinerem Durchmesser.
Des weiteren ist es für den Chirurg unbequem, wenn dieser die verschiedenartigen Einrichtungen an den Stäben, die erforderlich sind, wenn mit Gewinde versehene Stäbe verwendet werden, vormontieren muß, da bei einer Fehlkalkulation des Chirurgen, so daß dieser weitere Einrichtungen an den Stäben anbringen oder solche Einrichtungen von den Stäben entfernen muß, Komplikationen beim chirurgischen Eingriff auftreten, da der Chirurg die Stäbe vom Patienten entfernen muß, nachdem diese bereits in situ angebracht worden sind, um die entsprechenden Einrichtungen ab- oder aufzuschrauben.
Es ist daher ein Bedarf nach einem Posteriorspinalsystem entstanden, das Stäbe mit erhöhter Festigkeit sowie Befestigungseinrichtungen besitzt, mit denen verschiedenartige Einrichtungen auf dem Stab befestigt werden können, ohne daß eine Vormontage vor der Anbringung des Stabes erforderlich ist.
In der US-PS 42 02 644 ist eine Montagevorrichtung beschrieben, mit der ein Maschinenelement auf einer Drehwelle montiert werden kann. Bei dieser Vorrichtung finden zwei geteilte Verriegelungshülsen Verwendung, bei denen die innere Hülse ein mit einem Gewinde versehenes Ende aufweist, mit dem sich ein mit der äußeren Hülse gekoppeltes Schraubelement in Eingriff befindet. Drehungen des Schraubelementes bewirken eine Bewegung der Hülsen relativ zueinander, wodurch aufgrund ihrer Grenzfläche, die konische Flächen umfaßt, ein Anstieg im Durchmesser der kombinierten Hülsen und somit einer Verkeilung der Welle in eine Öffnung am Maschinenelement verursacht wird. Dies unterscheidet sich von der Lehre der vorliegenden Erfindung, bei der eine Verriegelungshülseneinheit mit einer einzigen Hülse vorgesehen ist, die eine konische Außenfläche sowie ein mit einem Gewinde versehenes Ende umfaßt und bei der eine Verriegelungsmutter über das mit Gewinde versehene Ende geschraubt ist und einen Flansch aufweist, der gegen eine Seitenfläche eines Elementes gelagert ist, das auf einem glatten Schaft, der durch die Hülse eingesetzt ist, verriegelt werden soll.
In der US-PS 46 29 178 ist eine Hakeneinheit mit offener Rückseite zum Eingriff mit einer Wirbelsäule beschrieben, bei der ein mit einem Gewinde versehener Stab Anwendung findet, mit dem entsprechende Hülsen und Muttern verschraubt sind. Haken sind am Stab befestigt, indem diese gleitend über die Hülsen bewegt und die entsprechenden Muttern angezogen werden. Dies unterscheidet sich von der Lehre der vorliegenden Erfindung, bei der die Stäbe selbst über ihre Länge gesehen glatt ausgebildet sind und die Verbindung der Haken oder anderen Befestigungseinrichtungen damit durch eine Keilwirkung zwischen den Haken oder anderen Komponenten mit den entsprechenden Verriegelungshülseneinheiten erreicht wird, um eine Befestigung am entsprechenden Stab zu erreichen. Zwischen den Stäben können Verbindungseinheiten Verwendung finden. Die vorliegende Erfindung besitzt somit Vorteile gegenüber dieser bekannten Vorrichtung, da sie einen Stab mit glatter Oberfläche vorsieht, der eine größere Festigkeit besitzt als ein mit einem Gewinde versehener Stab, und da sie eine Verriegelungshülseneinheit aufweist, die eine einfachere Anordnung und Entfernung der Haken oder anderen Komponenten davon ermöglicht.
In der US-PS 42 74 401 ist eine Vorrichtung zur Korrektur von spinalen Verformungen und ein Verfahren zur Handhabung einer derartigen Vorrichtung beschrieben. Bei jeder dieser Ausführungsformen besitzt der verwendete Stab entweder eine mit einem Gewinde versehene Oberfläche oder eine Oberfläche, die eine Vielzahl von Anschlagflächen für Einstellungszwecke aufweist (Fig. 25). Dies ist von der Lehre der vorliegenden Erfindung verschieden, bei der Stäbe mit glatten Oberflächen verwendet werden sowie weitere Unterschiede vorhanden sind.
In der US-PS 43 61 141 ist eine Scoliose-Quertraktionseinheit beschrieben, die als Spannvorrichtung wirkt, um zwei voneinander beabstandete Stäbe relativ zueinander in Position zu halten. Die Spannvorrichtung besitzt einen quer verlaufenden Gewindestab mit einem Korbhaken an einem Ende und einem Querhaken in Richtung auf das andere Ende. Die Position des Querhakens ist entlang dem Querstab einstellbar. Dies unterscheidet sich von der drehschnallenartigen Kopplung, die bei der vorliegenden Erfindung Anwendung findet.
In der US-PS 45 67 884 ist ein Spinalhaken erläutert, der bei einem spinalen Korrektursystem Verwendung findet, das sowohl Gewindestäbe als auch Stäbe mit vorstehenden Ringflächen (Sägezähnen) aufweist. Diese Haken können so modifiziert werden, daß sie bei der vorliegenden Erfindung Anwendung finden können, indem sie mit einer offenen Rückseite versehen werden und indem sie des weiteren so angepaßt werden, daß sie eine erfindungsgemäß ausgebildete Verriegelungshülse aufnehmen können. Die vorliegende Erfindung unterscheidet sich jedoch von der Lehre dieser Veröffentlichung.
Eine Vertebralklemme geht aus der US-PS 46 11 582 hervor, die zwischen zwei benachbarten Wirbeln durch Befestigung an deren Lamina eingesetzt wird. Die Klemme besitzt zwei Klemmelemente, eines für jeden Wirbel, und ein mit einem Gewinde versehenes Kupplungselement, das den Abstand zwischen den Klemmen einstellen soll, um den gewünschten Abstand voneinander zu erzielen. Im Gegensatz zu dieser Lehre besitzt die vorliegende Erfindung Mittellinienklemmen, die dazu verwendet werden können, um die Position von Längsstäben mit glatten Oberflächen an der posterioren Wirbelsäule zu fixieren.
In der US-PS 46 41 636 ist eine Vorrichtung zum Stützen des Rückgrates beschrieben, bei der sowohl Haken mit geschlossener als auch mit offener Rückseite Verwendung finden, die auf einem Stab gelagert sind, der eine gerändelte Oberfläche aufweist, die in dieser Veröffentlichung als "Vielzahl von Aspirata 21, die beispielsweise durch Schleifen oder Drehen hergestellt werden", definiert ist. Eine Schraube 25 wird verwendet, um die Haken am gerändelten Stab zu befestigen. Dies unterscheidet sich von der Lehre der vorliegenden Erfindung, bei der Stäbe mit glatten Oberflächen eingesetzt werden. Des weiteren sind noch andere Unterschiede vorhanden.
Die FR-PS 21 51 475 beschreibt eine spinale Einrichtung, die zwischen zwei weit voneinander beabstandeten Punkten an einer Wirbelsäule durch die Verwendung von Endhaken befestigbar ist, wie in Fig. 7 dargestellt ist. Dies ist von der Lehre der vorliegenden Erfindung verschieden, bei der eine gewünschte Krümmung der Wirbelsäule erhalten werden kann, indem ein Paar Stäbe mit glatter Oberfläche vorgebogen und eine Vielzahl von Komponenten und Einrichtungen daran befestigt wird, um eine Trennung zwischen den Stäben sowie die gewünschte Form der Wirbelsäule zu erhalten.
Die FR-PS 22 44 446 beschreibt einen mit einem Gewinde versehenen Querstab, der dazu dient, zwei im Abstand voneinander angeordnete Spinalstäbe (ein mit Sägezähnen versehener Stab und ein mit einem Gewinde versehener Stab) in einer bestimmten Distanz zueinander zu halten. Hiervon unterscheidet sich die drehschnallenartige Kopplungseinheit der vorliegenden Erfindung. Ferner sind weitere Unterschiede vorhanden, beispielsweise die Verwendung von Stäben mit glatter Oberfläche bei der vorliegenden Erfindung.
Die Veröffentlichung von Zimmer mit dem Titel "Edwards Spinal Fixation System", 1984, beschreibt ein in Zusammenarbeit mit Dr. Charles C. Edwards entwickeltes Spinalsystem, das Stäbe, Hülsen und Haken umfaßt. Die Hülsen (die ebenfalls in der US-PS 43 69 769 von Edwards beschrieben sind) wirken als Abstandshalter zwischen dem Spinalstab und der Wirbelsäule. Die anatomischen Haken von Edwards, die in dieser Veröffentlichung beschrieben sind, entsprechen den in der US-PS 45 67 884 erwähnten Haken.
Die Veröffentlichung von Zimmer mit dem Titel "Interspinous Segmental Spinal Instrumentation: Surgical Technique" von Dr. Denis S. Drummond und James Keene, 1984, beschreibt Instrumente und Einrichtungen, die bei der Durchführung von Spinaloperationen verwendet werden. Das System umfaßt ein paarweise angeordnetes Knopf/Draht-Implantat, bei dem Drähte mit verschiedenen Arten von Spinalstäben verbunden sind. Die vorliegende Erfindung verwendet eine solche Knopf/Draht-Technik nicht.
In der Veröffentlichung von Zimmer mit dem Titel "KNODT Distraction- Fusion Instrumentation", 1980, beschreibt er die Verwendung von Haken, die auf Gewindeschäften montiert sind, zum Trennen von benachbarten Wirbeln und zum Halten derselben auf einem vorgegebenen Abstand. Dies unterscheidet sich von der Lehre der vorliegenden Erfindung, bei der Haken mit offener Rückseite sowie Stäbe mit glatter Oberfläche Verwendung finden.
In der Zimmer-Veröffentlichung mit dem Titel "Luque Segmental Spinal Instrumentation Surgical Technique", 1980, ist eine Segmental-Spinal- Instrumentierung beschrieben, die in Zusammenarbeit mit Dr. Edwardo R. Luque entwickelt wurde. Bei diesem Luque-System und dieser Technik finden Längsstäbe zusammen mit gebogenem Draht Verwendung, um die glatten Stäbe auf dem gewünschten Abstand zu halten. Dies unterscheidet sich von der Lehre der vorliegenden Erfindung, bei der nicht mit Draht gearbeitet wird.
Die Zimmer-Veröffentlichung "Wisconsin Compression System" beschreibt die Verwendung der Harrington-Keene- und Drummond-Systeme. Der in der vorstehend erwähnten US-PS 42 69 178 offenbarte Keene-Haken findet dabei Verwendung in Verbindung mit Gewindestäben sowie Stäben, die aufeinanderfolgende Vorsprünge (Sägezähne) aufweisen. Die Lehre der vorliegenden Erfindung unterscheidet sich von dieser Veröffentlichung dadurch, daß Stäbe mit glatter Oberfläche und Verriegelungseinheiten mit Spalthülsen verwendet werden, um die verschiedenen Komponenten an den Stäben zu haltern.
In einem Artikel "A Locking Hook Spinal Rod System For Stabilization of Fracture-Dislocations" von Jacobs et al, Clinical Orthopaedics and Related Research, Nr. 189, Oktober 1984, Seiten 168-177, wird ein Spinalsystem beschrieben, bei dem eine Verriegelungsabdeckung Verwendung findet, um die Lamina im Haken zu befestigen, und bei dem damit zusammenwirkende Radialnuten vorgesehen sind, um den konturierten Stab an den oberen und unteren Haken zu verriegeln. Dies unterscheidet sich von dem glatten Stab, Haken mit offener Rückseite und den Verriegelungshülsen der vorliegenden Erfindung.
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Posteriorspinalsystem. Das erfindungsgemäße System betrifft die folgenden Aspekte und umfaßt die nachfolgenden Eigenschaften:
  • (a) Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung dreht sich das gesamte System um den Einsatz von Längsstäben mit glatten Oberflächen über ihre entsprechende Länge. Für die Zwecke dieser Anmeldung wird der Begriff "glatt" dahingehend definiert, daß hierbei gezielte Bearbeitungsvorgänge, wie beispielsweise Gewindeschneiden, Rändeln, Sägezahnbildung o. ä., fehlen. Der Begriff "glatt" kann jedoch polierte Oberflächen sowie Oberflächen umfassen, die durch Drehen, Schleifen, Schmieden und Gießen entstanden sind, sowie geringfügige Oberflächenbehandlungen, wie beispielsweise Trockensandstrahlen, Kugelstrahlen o. ä., einschließen. Es wurde festgestellt, daß immer dann, wenn die Oberfläche eines Längsstabes durch Rändeln, Gewindeschneiden, Sägezahnbildung o. ä. modifiziert ist, die Festigkeit des Stabes geschwächt wird. Um die Festigkeit des erfindungsgemäßen Systems zu maximieren, besitzen die hier verwendeten Stäbe über ihre gesamte Länge glatte Oberflächen.
  • (b) Bei dem erfindungsgemäßen System findet eine Vielzahl von unterschiedlichen Einrichtungen und Komponenten Verwendung. Der Kern der Erfindung liegt in der Art der Montage dieser verschiedenen Einrichtungen und Komponenten an den vorstehend beschriebenen Stäben mit glatter Oberfläche. Diese Art der Montage schließt die Verwendung einer Verriegelungshülseneinheit an jedem Verbindungspunkt einer entsprechenden Einrichtung und/oder Komponente mit einem entsprechenden Stab ein.
  • (c) Jede Verriegelungshülseneinheit besitzt eine Längshülse mit einem Ende, das konisch ausgebildet ist, und einem anderen Ende, das ein Gewinde aufweist. Eine Vielzahl von mit Umfangsabstand angeordneten, winklig zueinander vorgesehenen Schlitzen erstreckt sich durch die Hülse, so daß diese zusammengedrückt werden kann. Einer dieser Schlitze verläuft über die gesamte Länge der Hülse. Eine Verriegelungsmutter kann über das Gewindeende der Hülse geschraubt werden und besitzt einen sich radial nach außen erstreckenden Flansch. Die Hülse weist eine Öffnung auf, die gleitend einen Stab mit glatter Oberfläche aufnehmen kann. Wenn man eine Einrichtung oder eine Komponente an einem solchen Stab mit glatter Oberfläche befestigen will, wird gemäß der Funktionsweise der Verriegelungshülseneinheit die Hülse über dem Stab angeordnet, und die Einrichtung oder Komponente wird an der Hülse über dem konischen Ende desselben montiert. Wenn die Verriegelungsmutter über das Gewindeende der Hülse geschraubt wird, tritt schließlich deren Flansch mit einer Seitenwand der Einrichtung oder Komponente in Eingriff, so daß auf diese Weise das konische Ende durch die Öffnung in die Einrichtung oder Komponente hineingezogen und eine Keilwirkung dazwischen erzeugt wird, damit das konische Ende der Hülse mit den konischen Innenwänden der Öffnung in der Einrichtung oder Komponente in Reibeingriff treten kann, während die Schlitze in der Hülse ein Quetschen der Hülse über den Stab zum Erzielen eines Reibeingriffes ermöglichen.
  • (d) Eine weitere Komponente, die einen Teil des erfindungsgemäßen Systems bildet, besteht aus verschiedenen Arten von Spinalhaken mit offener Rückseite, die jeweils einen Schuh (oder Hakenendabschnitt) aufweisen, der an einem Körper befestigt ist, welcher eine offene Rückseite besitzt, die eine Befestigung über das konische Ende der Hülse der vorstehend beschriebenen Verriegelungshülseneinheit ermöglicht. Der Spinalhaken kann in der vorstehend im Abschnitt (c) beschriebenen Art und Weise an einem entsprechenden Stab mit glatter Oberfläche befestigt werden. Viele Arten von Spinalhaken können so angepaßt oder modifiziert werden, daß sie das entsprechende Merkmal der offenen Rückseite aufweisen und somit in Verbindung mit der erfindungsgemäßen Verriegelungshülseneinheit verwendet werden können. Beispiele von derartigen Haken, die derartige Merkmale aufweisen können, sind Bifid-Haken, Andre-Haken, Lamina- oder Edwards-Haken sowie andere.
  • (e) Eine weitere Komponente, die einen einstückigen Teil des erfindungsgemäßen Systems bildet, wird als "Mittellinienklemmeinheit" bezeichnet und wird in vertikaler Orientierung mittig an der posterioren Wirbelsäule montiert. Diese Einheit kann bei der bevorzugten Ausführungsform in zwei Größen, nämlich klein und groß, hergestellt werden. Jede Klemmeinheit besitzt zwei Schuhe, die jeweils auf einer entsprechenden Klemmenhälfte montiert sind, wobei die Klemmenhälften in einer Gleitverbindung aneinander montiert sind. Die entsprechenden Klemmenhälften und Schuhe werden als "stärker bzw. größer" und "schwächer bzw. kleiner" bezeichnet. Bei der kleinen Klemmeneinheit besitzt die schwächere Klemmenhälfte einen einzigen Ansatz, der sich senkrecht davon erstreckt, wie dies auch bei der stärkeren Klemmenhälfte der Fall ist. Bei der großen Klemmeneinheit ist jede Klemmenhälfte länger als bei der kleinen Klemmeneinheit, und bei der großen Klemmeneinheit besitzt die stärkere Klemmenhälfte zwei von diesen Ansätzen, die voneinander beabstandet sind.
  • (f) Die Mittellinienklemmeinheiten werden bei der Montage über Hakenkörper mit offener Rückseite in das erfinderische System eingebaut. Jeder Hakenkörper besitzt eine kreisförmige Ausnehmung, die einen Ansatz einer entsprechenden Klemmenhälfte einer Klemmeinheit lösbar aufnehmen kann, und umfaßt ferner eine offene Rückseite, die eine Anordnung über das konische Ende einer Hülse einer Verriegelungshülseneinheit gestattet. Wenn einmal die Verriegelungsmutter der Verriegelungshülseneinheit in eine Position geschraubt worden ist, in der der Flansch der Mutter mit einer Seitenwand des Hakenkörpers in Eingriff steht, um das konische Ende der Hülse durch den offenen Rückabschnitt des Hakenkörpers zu ziehen und auf diese Weise den Hakenkörper in seiner montierten Position an einem Stab mit glatter Oberfläche zu verriegeln, wird auch der vorstehend beschriebene Ansatz in der kreisförmigen Ausnehmung gegen eine Entfernung arretiert, und zwar bis zu einem Zeitpunkt, wo der Hakenkörper von der Verriegelungshülseneinheit entfernt wird. Die kreisförmige Ausnehmung des Hakenkörpers ist so dimensioniert, daß sie auch den ansatzförmigen Kopf einer Stielschraube (pedicle screw) (nicht gezeigt) aufnehmen kann. Wenn der Hakenkörper aufgrund der Funktion einer Verriegelungshülseneinheit am Stab mit glatter Oberfläche montiert worden ist, kann die Stielschraube nicht mehr aus der kreisförmigen Ausnehmung entfernt werden.
  • (g) Beim Gebrauch des erfindungsgemäßen Systems wird ein Paar von Stäben mit glatter Oberfläche an der posterioren Wirbelsäule mit Hilfe der vorstehend beschriebenen Einrichtungen und Komponenten montiert. Um die Montage des erfindungsgemäßen Systems an der posterioren Wirbelsäule zu vervollständigen, ist es erforderlich, die beiden Stäbe mit glatter Oberfläche auf Abstand voneinander zu halten, um auf diese Weise die Festigkeit zu erhöhen. Zu diesem Zweck sind Kopplungseinheiten vorgesehen, von denen jede ein Paar von Körpern mit offener Rückseite aufweist, die mit Hilfe einer Drehschnallenvorrichtung in Richtung aufeinander zu und voneinander weg bewegt werden können. Jeder dieser Körper kann durch Verwendung einer Verriegelungshülseneinheit in der vorstehend beschriebenen Weise über einen entsprechenden Stab mit glatter Oberfläche montiert werden. Wenn eine derartige Montage stattgefunden hat, kann die Drehschnallenvorrichtung gedreht werden, um den Abstand zwischen den Körpern der Kopplungseinheit einzustellen.
Bei einem chirurgischen Eingriff in der Praxis unter Verwendung des Posteriorspinalsystems der vorliegenden Erfindung können die folgenden Schritte durchgeführt werden:
  • (1) Zuerst wird die entsprechende Stelle durch Vornahme eines Einschnittes vorbereitet, wonach die Stellen für die Haken und die Mittellinienklemmen vorbereitet werden. Eine entsprechende Bearbeitung der Wirbelsäule oder ein gesteuertes Abtrennen des Knochens wird vorgenommen, falls erforderlich, um die verschiedenen Abschnitte der Wirbelsäule zur Aufnahme der Klemmen vorzubereiten.
  • (2) Die verschiedenen Haken und Klemmen werden an den vorbereiteten Stellen positioniert.
  • (3) Die Stäbe mit glatter Oberfläche werden unter Verwendung von Biegeeinrichtungen an die normalen Konturen der Wirbelsäule des speziellen Individiums, an dem der Eingriff vorgenommen wird, angepaßt.
  • (4) Danach werden die Verriegelungshülseneinheiten am Stab montiert und an den geeigneten Stellen in bezug auf die in Stellung gebrachten Haken und Klemmen oder benachbart dazu positioniert.
  • (5) Die Haken und/oder Klemmen werden durch Verwendung der Verriegelungshülseneinheiten an den Stäben montiert, und die Kopplungseinheiten werden über die Verriegelungshülseneinheiten am Stab montiert, um den Abstand zwischen den Stäben festzulegen.
  • (6) Danach wird die Eingriffsstelle durch übliche chirurgische Methoden verschlossen.
  • (7) Es ist für den Fachmann klar, daß weitere Komponenten in Verbindung mit der vorstehend beschriebenen Technik Anwendung finden können, beispielsweise Stielschrauben. Je nach den angetroffenen speziellen Fällen können entweder große oder kleine Mittellinienklemmeinheiten oder beider Arten verwendet werden.
Das erfindungsgemäß ausgebildete Posteriorspinalsystem findet zur Behandlung von idiopathischer Scoliose, von thoracolumbaren Frakturen und von Kyphose Anwendung. Eine laterale Korrektur, Derotation und die Ausbildung von sagittalen ebenen Konturen kann über eine nodale Approximation erreicht werden. Am gleichen Stab kann sowohl eine Distraktion als auch eine Kompression gleichzeitig durchgeführt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Posteriorspinalsystem zu schaffen.
Die Erfindung bezweckt ferner die Schaffung eines solchen Posteriorspinalsystems, bei dem Stäbe Verwendung finden, die durchweg glatte Oberflächen besitzen, um auf diese Weise die Festigkeit und Flexibilität der Stäbe zu erhöhen.
Des weiteren soll erfindungsgemäß ein Posteriorspinalsystem zur Verfügung gestellt werden, das Verriegelungshülseneinheiten aufweist, mit Hilfe von denen sämtliche Komponenten und Einheiten an den Stäben mit glatter Oberfläche lösbar befestigt werden können.
Erfindungsgemäß soll auch ein Posteriorspinalsystem geschaffen werden, das Haken, Klemmen, Schrauben und andere Befestigungsarten zur spinalen Befestigung einschließt.
Die vorstehend genannte Aufgabe wird durch ein Posteriorspinalsystem mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Weiterbildungen gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen in Verbindung mit der Zeichnung im einzelnen erläutert. Es zeigen die
Fig. 1 bis 7 zwei Beispiele einer Wirbelsäule, die mit daran montierten Ausführungsbeispielen des erfindungsgemäß ausgebildeten Posteriorspinalsystems versehen ist. Wie die Fig. 1 und 7 zeigen, besitzt eine Wirbelsäule 1 cervicale Wirbel 2, thoracische, lumbare Wirbel 5 und ein Sacrum7;
Fig. 1 eine Ansicht einer menschlichen Wirbelsäule von hinten, an der ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß ausgebildeten Posteriorspinalsystem befestigt ist;
Fig. 2 einen Schnitt entlang Linie 2-2 von Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt entlang Linie 3-3 von Fig. 1;
Fig. 4 einen Schnitt entlang Linie 4-4 von Fig. 1;
Fig. 5 einen Schnitt entlang Linie 5-5 von Fig. 1;
Fig. 6 einen Schnitt entlang Linie 6-6 von Fig. 1;
Fig. 7 eine Ansicht einer menschlichen Wirbelsäule von hinten, an der ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäß ausgebildeten Posteriorspinalsystems befestigt ist;
Fig. 8 einen Schnitt entlang Linie 8-8 von Fig. 7;
Fig. 9 einen Schnitt entlang Linie 9-9 von Fig. 7;
Fig. 10 einen Schnitt entlang Linie 10-10 von Fig. 7;
Fig. 11 eine vergrößerte Ansicht eines Abschnittes der Fig. 1;
Fig. 12 eine perspektivische Ansicht eines Lamina-Hakens, der einen Teil des erfindungsgemäßen Systems bildet;
Fig. 13 eine perspektivische Ansicht eines Bifid-Hakens, der einen Teil des erfindungsgemäßen Systems bildet;
Fig. 14 eine perspektivische Ansicht einer großen Mittellinienklemmeinheit, die einen Teil des erfindungsgemäßen Systems bildet;
Fig. 15 einen Schnitt entlang Linie 15-15 von Fig. 11;
Fig. 16 eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht einer Verriegelungshülseneinheit, die einen Teil des erfindungsgemäßen Systems bildet;
Fig. 17 einen Schnitt entlang Linie 17-17 in Fig. 11; die
Fig. 18 bis 22 Ansichten in verschiedenen Perspektiven eines Hakenkörpers, der einen Teil des erfindungsgemäßen Systems bildet;
Fig. 23 eine Seitenansicht einer Kopplungseinheit, die einen Teil des erfindungsgemäßen Systems bildet;
Fig. 24 eine auseinandergezogene Unteransicht der Kopplungseinheit;
Fig. 25 eine seitliche Schnittansicht der erfindungsgemäß ausgebildeten Kopplungseinheit; und
Fig. 26 eine Seitenansicht eines Andre-Hakens, der im erfindungsgemäßen System enthalten ist.
Die Fig. 1 und 7 zeigen zwei Anwendungsbeispiele des erfindungsgemäßen Posteriorspinalsystems.
Fig. 1 zeigt ein Paar von Stäben 10, die jeweils über ihre Länge eine glatte Oberfläche 11 besitzen. Die Stäbe 10 sind mit Hilfe einer Vielzahl von Mittellinienklemmen 20 und Kopplungseinheiten 60 im Abstand voneinander befestigt. Die Mittellinienklemmen 20 und Kopplungseinheiten 60 sind mit Hilfe von Verriegelungshülseneinheiten 100 an den Stäben 10 befestigt, wobei die Mittellinienklemmen 20 von Hakenkörpern 140 Gebrauch machen, die zwischen den entsprechenden Mittellinienklemmen 20 und Verriegelungshülseneinheiten 100 angeordnet sind.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 7 besitzen die Stäbe 10 über ihre Längen glatte Oberflächen 11 und sind mit Hilfe der Kopplungseinheiten 60 sowie mit Hilfe von Bifid-Haken 180 und Lamina-Haken 220 in fester Beziehung zueinander an der Wirbelsäule montiert. Die Kopplungseinheiten 60 und Haken 180, 220 sind mit Hilfe der Verriegelungshülseneinheiten 100 mit den Stäben 10 gekoppelt.
Wie man den Fig. 16 und 17 entnehmen kann, besitzt eine Verriegelungshülseneinheit 100 eine Längshülse 101 und eine Verriegelungsmutter 103. Die Hülse 101 besitzt ein Ende 105 mit einer Oberfläche 107, die sich in Richtung auf ein Ende an einer Schulter 109 nach unten verjüngt. Von dieser Schulter aus erstreckt sich ein anderes Ende 111 der Hülse 101, wobei dieses andere Ende 111 über seine Länge ein Schraubengewinde 113 trägt.
Eine Vielzahl von Schlitzen 115 ist unter einem schiefen Winkel zur Längsrichtung der Hülse 101 ausgebildet, wobei die Schlitze 105 unmittelbar vor dem Ende 117 der Hülse 101 enden. Durch diesen Endpunkt der Schlitze 115 wird die strukturelle Integrität der Hülse 101 aufrechterhalten. Einer dieser Schlitze 115 kann sich jedoch über die gesamte Länge der Hülse 101 erstrecken. Es ist vorteilhaft, daß die Schlitze schiefwinklig angeordnet sind, so daß das Risiko vermindert wird, daß der Steg zwischen zwei benachbarten Schlitzen zur Öffnung des Hakens mit offener Rückseite oder Hakenkörpers weist.
Die Verriegelungsmutter 103 besitzt einen sich durch die Mutter erstreckenden, mit einem Gewinde versehenen Kanal 121, dessen Außenfläche vorzugsweise eine hexagonal geformte Fläche 123 und einen radial auswärts verlaufenden Flansch 125 besitzt.
Wie man Fig. 17 entnehmen kann, besitzt die Fläche 107 eine geringfügige kegelstumpfförmige Ausbildung, deren Durchmesser in einer Richtung vom Gewindeabschnitt 111 weg zunimmt.
Bei der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfaßt die Hülse 101 drei mit Umfangsabstand angeordnete Schlitze 115, wie dies beispielsweise in den Fig. 3 und 4 gezeigt ist.
Wie aus der vorstehenden Beschreibung hervorgeht, ist die Verriegelungshülseneinheit 100 insofern vorteilhaft, als daß sie die Position einer Komponente auf der glatten Oberfläche des Stabes 10 fixiert. Wie aus den Fig. 16 und 17 hervorgeht, wird beim Aufschieben einer Komponente über die konische Fläche 107, welche Komponente eine entsprechend konisch ausgebildete Ausnehmung mit einer inneren Abmessung, die geringer ist als der Außendurchmesser der Fläche 108 der Hülse 101, aufweist, wenn die Verriegelungsmutter 103 auf das Gewinde 113 der Hülse 101 geschraubt wird und der Flansch 125 der Mutter gegen eine Seitenwand der Komponente stößt, durch eine derartige Zusammenwirkung ein Eingriff der konischen Fläche 107 der Hülse 101 mit der konischen Innenfläche der Ausnehmung in der Komponente (in den Fig. 16 und 17 nicht gezeigt) bewirkt, so daß eine Keilwirkung verursacht wird, die nicht nur eine Halterung der Fläche 107 der Hülse 101 auf den Innenflächen der Ausnehmung der Komponente durch Reibung bewirkt, sondern auch eine Kompression der Hülse 107 aufgrund des Vorhandenseins der Schlitze 115 verursacht, so daß die Innenflächen 110 der Hülse 101 reibend die glatte Oberfläche 11 des Stabes 10 umgreifen und auf diese Weise eine gleichzeitige Halterung der Verriegelungshülseneinheit 100 in einer festen Lage am Stab 10 mit einer in einer festen Lage an der Verriegelungshülseneinheit 100 montierten Komponente bewirken. Ein Beispiel des Grades der Konizität, das für die Fläche 107 und die Ausnehmung in der Komponente als geeignet angesehen wird, beträgt etwa 6° gegenüber der Längsachse. Diese Zusammenwirkung wird deutlicher anhand der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den Fig. 2, 4, 11, 12 und 13.
In den Fig. 12, 13 und 26 sind drei Ausführungsbeispiele von Haken dargestellt, die einen Teil der vorliegenden Erfindung bilden.
Fig. 12 zeigt einen Lamina-Haken 220, der einen Körper 221 und einen Schuh 223 aufweist, der den Haken bildet. Der Körper 221 besitzt eine Ausnehmung 225 mit einer bogenförmigen Wand 227 mit einer Öffnung 229, die sich in einer vom Schuh 223 wegweisenden Richtung öffnet.
Die bogenförmige Wand 227 vergrößert sich von einem kleineren Durchmesser bei der Bezugszahl 231 bis zu einem größeren Durchmesser benachbart zur Bezugszahl 233. Es versteht sich jedoch, daß auch eine konische Ausbildung in umgekehrter Richtung (nicht gezeigt) Anwendung finden kann, falls dies gewünscht wird. Falls gewünscht, können auch Ausnehmungen 235 im Körper 221 des Hakens 220 vorgesehen sein, um das Ergreifen des Hakens 220 durch ein geeignetes Instrument zu erleichtern.
Der Schuhabschnitt 223 des Lamina-Hakens 220 besitzt einen ersten Schenkel 224, der sich im wesentlichen senkrecht zur Richtung der Längserstreckung der Ausnehmung 225 des Körpers 221 des Hakens 220 erstreckt, sowie einen zweiten Schenkel 226, der im wesentlichen senkrecht zum Schenkel 224 verläuft. Das Ende 228 des zweiten Schenkels 226 erstreckt sich über das Ende 223 des Körpers 221 hinaus, wie am besten in Fig. 10 gezeigt ist. Wie man des weiteren Fig. 10 entnehmen kann, ist der Lamina-Haken 220 über eine Verriegelungshülseneinheit 100 am Stab 10 befestigt. Die konische Fläche 107 des einen Endes 105 der Hülse 101 sowie die konische Fläche 227 der Ausnehmung 225 des Hakens 220 sind gestrichelt in Fig. 10 dargestellt. Wie man Fig. 10 entnehmen kann, führt beim Ineingrifftreten des Flansches 125 der Verriegelungsmutter 103 der Verriegelungshülseneinheit mit der Fläche 231 des Hakens 220 eine weitere Drehung der Verriegelungsmutter 103 relativ zur Hülse 101 zu einem Ziehen des Endes 105 der Hülse 101 in Fig. 10 nach oben durch die Ausnehmung 225 im Körper 221 des Hakens 220, so daß auf diese Weise (1) eine Keilwirkung zwischen den Flächen 107 und 227 sowie (2) ein Quetschen der Innenflächen 110 der Hülse 101 gegen die glatte Fläche 11 des Stabes 10 stattfindet, so daß der Haken 220 daran starr befestigt wird.
Fig. 13 zeigt einen Bifid-Haken 180 mit einem Körper 181 und einem einen Haken bildenden Schuhabschnitt 183. Der Körper 181 besitzt eine Ausnehmung 185 mit Innenflächen 187, deren Enden eine Öffnung 189 bilden. Die Oberflächen 187 der Ausnehmung 185 erweitern sich von einem kleinen Durchmesser am Ende 191 bis zu einem großen Durchmesser am Ende 193. Auch hierbei kann wiederum eine Erweiterung auch in der entgegengesetzten Richtung vorgesehen sein, falls dies wünschenswert ist.
Der Schuhabschnitt besitzt einen ersten Schenkel 184 und einen daran befestigten zweiten Schenkel 186, der gegabelt ist, so daß eine Ausnehmung 188 gebildet wird, die zwei Schenkel 190, 192 voneinander trennt.
Wie am besten in Fig. 9 dargestellt ist, bilden die Schenkel 184, 186 eine im wesentlichen kontinuierliche Kurve im Gegensatz zu der Winkellage zwischen den Schenkeln 224 und 226 des Lamina-Hakens 220, wie in Fig. 10 gezeigt.
Die Art und Weise der Befestigung des Bifid-Hakens 180 am Stab 10 entspricht der Art und Weise der Fixierung des Lamina-Hakens 220 am Stab 10, wie vorstehend insbesondere in Verbindung mit den Fig. 10 und 12 erläutert wurde.
Fig. 26 zeigt einen weiteren Haken, der als Andre-Haken bezeichnet wird. Dieser Haken 200 besitzt einen Körper 201 und einen Schuhabschnitt 203.
Der Körper 201 weist eine Ausnehmung 205 (gestrichelt dargestellt) auf, die Wände 227 besitzt, die sich von einem kleineren Durchmesser benachbart zur Wand 211 bis zu einem größeren Durchmesser benachbart zur Wand 213 erweitern. Eine Öffnung (nicht gezeigt) in der Ausnehmung 205 entspricht den entsprechenden Öffnungen 229, 189 des Lamina-Hakens 220 und Bifid-Hakens 180.
Der Schuhabschnitt 203 umfaßt einen ersten Schenkel 204 und einen zweiten Schenkel 206, die miteinander in einer kontinuierlichen Kurve verbunden sind, die sich von dem Schuhabschnitt des Bifid-Hakens 180 dadurch unterscheidet, daß das Ende des Schenkelabschnittes 206 in Richtung auf den Körper 201 des Hakens 200 weist, wie in Fig. 26 gezeigt. Im Gegensatz hierzu weist der Schenkel 186 des Bifid-Hakens 180 vom Körper 181 weg.
Die Art und Weise der Befestigung des Andre-Hakens 200 an einem Stab 10 mit glatter Oberfläche entspricht der Art und Weise der Befestigung des entsprechenden Bifid-Hakens 180 und Lamina-Hakens 220. Bei jedem Haken ist der offene Rückabschnitt am breitesten Ende der Ausnehmung desselben erweitert, um das Einsetzen einer Hülse 107 möglichst zu erleichtern. Dieser Aspekt ist durch die Bezugszeichen 222 (Fig. 12) und 182 (Fig. 13) angedeutet.
Die Fig. 11, 14 und 15 zeigen Ausführungsformen einer Mittellinienklemmeinheit, die nunmehr im einzelnen beschrieben wird. In den Fig. 11 und 15 ist eine kleine Mittellinienklemmeinheit 20 dargestellt, die eine kleinere Klemmenhälfte 23 und eine größere Klemmenhälfte 25 umfaßt. Die kleinere Klemmenhälfte 23 besitzt einen Körper 27 mit einem Schuh 29 an einem Ende und einen quer verlaufenden kleinen Ansatz 31, der sich vom gegenüberliegenden Ende nach außen erstreckt.
Die größere Klemmenhälfte 25 umfaßt einen Körper 33 mit einem Schuh 35 an einem Ende und einem quer verlaufenden größeren Ansatz 37, der sich vom entgegengesetzten Ende aus nach außen erstreckt. Wie aus der analogen Ausführung mit den entsprechenden Bezugszeichen 269 und 275 hervorgeht, besitzen die Schuhe 29 und 35 eine hakenförmige Gestalt.
Aus Fig. 15 geht hervor, daß der Körper 33 der größeren Klemmenhälfte 25 eine Ausnehmung 39 mit L-förmigem Querschnitt aufweist, in der eine Rippe 41 mit L-förmigem Querschnitt gleitend angeordnet ist. Die Rippe besitzt einen Halsabschnitt 43 und ein Querstück 45. Die Zusammenwirkung zwischen der Ausnehmung und der Rippe ermöglicht eine einfache Gleitbewegung zwischen der größeren Klemmenhälfte 25 und der kleineren Klemmenhälfte 23. Es versteht sich, daß auch andere Gleitpaßformen Anwendung finden können, wie beispielsweise ein T-förmiger Querschnitt, ein schwalbenschwanzförmiger Querschnitt oder irgendeine andere Form.
In Fig. 14 ist eine große Mittellinienklemmeinheit 260 dargestellt, die der kleinen Mittellinienklemmeinheit 20 der Fig. 11 und 15 im wesentlichen entspricht. Der Hauptunterschied zwischen der großen Mittellinienklemmeinheit 260 und der kleinen Mittellinienklemmeinheit 20 besteht darin, daß die Klemmenhälften der großen Klemmeinheit 260 im Vergleich zu den entsprechenden Klemmenhälften der kleinen Klemmeinheit 20 verlängert sind. Aufgrund dieser Verlängerung sind bei der größeren Klemmenhälfte 265 der großen Klemmeinheit 260 zwei voneinander beabstandete, in Querrichtung verlaufende Ansätze 277 und 278 vorgesehen.
Aus Fig. 14 geht hervor, daß die große Klemmeinheit 260 eine kleinere Klemmenhälfte 263 und eine größere Klemmenhälfte 265 umfaßt. Die kleinere Klemmenhälfte 263 besitzt einen Körper 267 und einen Schuh 269 einer hakenförmigen Gestalt. Wie in Fig. 14 gezeigt, ist der untere Schuh 269 beträchtlich breiter als der obere Schuh 275.
Die größere Klemmenhälfte 265 umfaßt einen Körper 273 und einen Schuh 275 hakenförmiger Gestalt. Die Klemmenhälften 263 und 265 sind über die in Fig. 15 gezeigte Ausnehmung und L-förmige rippenartige Gestalt gleitend miteinander relativ zu der kleinen Mittellinienklemmeinheit 20 miteinander verbunden und mit den Bezugszeichen 39, 41 versehen.
Die kleinere Klemmenhälfte 263 besitzt einen quer nach außen verlaufenden Ansatz 271 an einem Ende ihres Körpers 267, das dem Ende gegenüberliegt, an dem der Schuh 269 ausgebildet ist. Die größere Klemmenhälfte 265 umfaßt zwei voneinander beabstandete quer verlaufende Ansätze 277 und 278, wobei der Ansatz 278 benachbart zum Schuh 275 angeordnet ist und sich der Ansatz 277 in Richtung auf ein Ende des Körpers 273 der größeren Klemmenhälfte 265 erstreckt, das dem Ende gegenüberliegt, an dem der Schuh 275 ausgebildet ist. Die Anordnung von zwei Ansätzen 277 und 268 an der größeren Klemmenhälfte 265 vergrößert die Vielseitigkeit in bezug auf die Montage der großen Mittellinienklemmeinheit 260 an der posterioren Wirbelsäule.
Wie bei den vorstehend beschriebenen anderen Komponenten sind die Klemmen 20 und 260 über Verriegelungshülseneinheiten lösbar an entsprechenden Stäben 10 mit glatter Oberfläche befestigbar. Die Ansätze erleichtern diese Befestigung der Klemmeinheiten relativ zu den Stäben 10 mit glatter Oberfläche. Zwischen den entsprechenden Ansätzen und den entsprechenden Stäben befinden sich Hakenkörper 140, von denen ein Beispiel in den Fig. 18 bis 22 dargestellt ist.
Gemäß den Fig. 18 bis 22 besitzt der Hakenkörper 140 eine offene Rückseite 141, die zu einer Ausnehmung 143 führt, welche sich von einem größeren Durchmesser benachbart zu einer Wand 145 bis auf einen kleineren Durchmesser benachbart zu einer Wand 147 verengt. Wie insbesondere Fig. 22 zeigt, erstreckt sich eine Öffnung 142 durch eine Wand im Hakenkörper 140, damit der Hakenkörper 140 durch ein geeignetes chirurgisches Instrument ergriffen werden kann.
Die Ausnehmung 143 und die Wand 145 schneidet eine weitere Ausnehmung 149, die gekrümmte Wände 151 und eine Öffnung 153 an ihrer Verbindungsstelle mit der Wand 145 besitzt. Die Ausnehmung 149 ist so dimensioniert und ausgebildet, daß sie einen der quer verlaufenden Ansätze einer Mittellinienklemmeinheit aufnimmt. Die Ausnehmung 143 ist so dimensioniert und ausgebildet, daß sie über der konischen Fläche 107 des Endes 105 der Hülse 101 einer Verriegelungshülseneinheit 100 montierbar ist.
Ein entsprechender Ansatz wird durch die Öffnung 153 in eine entsprechende Ausnehmung 149 eingesetzt. Nachdem der Hakenkörper 140 über eine Verriegelungshülseneinheit 100 fest montiert worden ist, wie dies aus der vorstehend im einzelnen beschriebenen Verfahrensweise hervorgeht, wird der Ansatz in der Ausnehmung 149 eingefangen und kann nun nicht mehr daraus entfernt werden, bis die Verriegelungshülseneinheit 100 daraufhin gelöst wird. Dies ist darauf zurückzuführen, daß jeder Ansatz einen verengten Hals 900 aufweist, wie in Fig. 11 gezeigt, aufgrund dessen der Ansatz in die Ausnehmung 149 hineingedrückt werden kann, um eine Entfernung des Ansatzes zu ermöglichen. Durch das Einführen des Endes 105 der Hülse 101 der Verriegelungshülseneinheit 100 in die Ausnehmung 143 des Hakenkörpers 140 wird eine Einwärtsbewegung des Ansatzes verhindert, die für dessen Entfernung aus der Ausnehmung 149 erforderlich ist. Somit wird durch diese Zusammenwirkung der Teile eine sichere Montage eines entsprechenden Ansatzes an einem Hakenkörper 140 erreicht.
Wie aus Fig. 11 hervorgeht, werden zwei Hakenkörper 140 in Verbindung mit Verriegelungshülseneinheiten 100 und Stäben 10 eingesetzt, um jede Mittellinienklemme in einer montierten Lage an der thoracischen oder lumbaren Lamina zu befestigen.
Wie die Fig. 5, 6 und 11 zeigen, sind die Hakenkörper 140 in entgegengesetzte Richtungen auf den entsprechenden Stäben 10 mit glatter Oberfläche orientiert und mit Hilfe der Verriegelungshülseneinheiten 100 daran befestigt, die ebenfalls in entgegengesetzte Richtungen montiert sind, so daß die Ansätze 31 und 37 von den entsprechenden Ausnehmungen 149 in einer Art und Weise ergriffen werden, die der Bewegung der Schuhe 29, 35 voneinander weg entgegengesetzt ist. Somit wird die Klemmeinheit 20 anfangs über der Mittellinie einer thoracischen oder lumbaren Lamina angeordnet, während die Körper 27, 33 relativ zueinander gleitend bewegt werden, damit deren Schuhe 29 und 35 beide Oberflächen der Lamina ergreifen. Wenn die Klemmeinheit 20 in einer solchen Position gehalten wird, werden die Hakenkörper 140 über die entsprechenden Ansätze 31 und 37 befestigt und durch Verwendung der Verriegelungshülseneinheiten 100 an Ort und Stelle fixiert, so daß eine Fixierung der Mittellinienklemmeinheit 20 über der Lamina und relativ zu den beiden Stäben 10 mit glatter Oberfläche aufrechterhalten wird.
Der gleiche Vorgang wird durchgeführt, wenn man eine große Mittellinienklemmeinheit 260 über die Lamina eines thoracischen oder lumbaren Wirbels anordnet und relativ zu den beiden Stäben 10 mit glatter Oberfläche fixiert.
Wie vorstehend erläutert, ist es wünschenswert, Einrichtungen vorzusehen, die den Abstand zwischen den beiden Stäben 10 mit glatter Oberfläche relativ zueinander aufrechterhalten, um auf diese Weise die Stabilität des Systems zu verbessern. Zu diesem Zweck sind Kopplungseinheiten 60 vorgesehen, wie in den Fig. 1 und 7 gezeigt, um die gewünschte Trennung zwischen den Stäben 10 aufrechtzuerhalten. Ein Beispiel einer derartigen Kopplungseinheit ist in den Fig. 3, 4, 23, 24 und 25 dargestellt.
Wie man den Fig. 23 bis 25 entnehmen kann, umfaßt die Kopplungseinheit 60 einen ersten Körper 61, einen zweiten Körper 63 und eine Hülse 65.
Der Körper 61 besitzt einen Halter oder Kopf 67 mit offener Rückseite und einen Stab oder Schaft 69 mit einem rechtsgängigen Gewinde 71. Ein kurzer verengter Hals 68 verbindet den Stab 69 und den Halter 67.
Wie insbesondere die Fig. 24 und 25 des weiteren zeigen, umfaßt der Körper 63 einen Halter 73 mit offener Rückseite, einen Stab 65 mit einer glatten Außenfläche 76 und einen Hals 77, der mit einem linksgängigen Gewinde 79 versehen ist. Der Stab 69 des Körpers 61 umfaßt eine mittige Sackbohrung 70, die so bemessen ist, daß sie den Stab 75 des Körpers 63 gleitend aufnehmen kann.
Die Hülse 65 besitzt eine mittige Bohrung 81, die an einem Ende mit einem kurzen Band eines rechtsgängigen Gewindes 83 und am anderen Ende mit einem kurzen Band eines linksgängigen Gewindes 85 versehen ist.
Wie des weiteren insbesondere die Fig. 24 und 25 zeigen, ist der Hals 77 nicht über seine gesamte Länge mit einem Gewinde versehen, sondern umfaßt einen Abschnitt 80 einer glatten Oberfläche, dessen Breite der Breite des Gewindeabschnittes 79 entspricht. Gemäß einem weiteren Aspekt kann die Außenfläche 66 der Hülse 65 eine Vielzahl von Abflachungen 661 besitzen, die das Ergreifen mit einem Werkzeug oder den Fingern eines Chirurgen erleichtern, um eine Drehung der Hülse 65 und auf diese Weise eine Bewegung der Körper 61, 63 aufeinander zu und voneinander weg zu ermöglichen.
Wie die Fig. 23 bis 25 zeigen, besitzen die Halter 67, 73 entsprechende Öffnungen 87 und 89 sowie entsprechende Oberflächen 91, 93. Die Fläche 91 verengt sich von einem größeren Durchmesser benachbart zur Wand 95 bis zu einem kleineren Durchmesser benachbart zur Wand 96. Die Fläche 93 verengt sich von einem größeren Durchmesser benachbart zur Wand 97 bis zu einem kleineren Durchmesser benachbart zur Wand 98. Diese Verjüngungen der Flächen 91 und 93 dienen zum gleichen Zweck wie vorstehend in Verbindung mit den anderen Bestandteilen des erfindungsgemäßen Systems beschrieben, nämlich zum Erleichtern des Einsetzens der Halter 61, 63 der konischen Fläche 107 der Hülse 101 einer Verriegelungshülseneinheit 100. Dies geht aus den Fig. 3 und 4 hervor, die zwei Beispiele der Montage einer Kopplungseinheit 60 zwischen zwei Stäben 10 zeigen.
Wie insbesondere aus Fig. 25 hervorgeht, wird der Stab 75, wenn die Kopplungseinheit 60 zusammengebaut ist, durch die Hülse 65 eingesetzt, bis deren Gewinde 79 auf das Gewinde 85 der Hülse 65 aufgeschraubt werden kann. In entsprechender Weise kann der Körper 61 auf der Hülse 65 durch Einsetzen des Stabes 69 und Verschrauben desselben über das Gewinde 71 auf das Gewinde 83 der Hülse 65 montiert werden. Das Einschrauben des Stabes 69 in die Bohrung 81 über das Gewinde 83 bewirkt ein Vorschieben des Stabes 69 in die Bohrung 81. In entsprechender Weise wird durch das Aufschrauben des Gewindes 79 des Halses 77 des Körpers 63 auf das Gewinde 85 der Hülse 65 ein Vorschieben des Stabes 75 des Körpers 63 in die Bohrung 81 erreicht.
Wie vorstehend erläutert, ist der Außendurchmesser des Stabes 75 kleiner als der Innendurchmesser der Bohrung 70 im Stab 69, so daß der Stab 75 des Körpers 63 in der Bohrung 70 des Stabes 69 des Körpers 61 gleiten und hierdurch die Führung der Einwärts- und Auswärtsbewegung der entsprechenden Körper 61, 63 relativ zueinander erleichtern kann.
Gemäß einem wichtigen Aspekt ermöglicht die nicht mit Gewinde versehene Fläche 80 des Halses 77, daß der Gewindeabschnitt 79 des Halses 77 am Gewindeabschnitt 85 der Bohrung 81 der Hülse 65 vorbeigeschraubt werden kann. Wenn dies erreicht ist, kann danach die Hülse 65 relativ zum Körper 63 gedreht werden, ohne eine Hin- und Herbewegung dazu auszuführen. Somit kann die Hülse 65 am Körper 63 vormontiert werden, wobei die Gewinde 85 und 79 aneinander vorbeigeschraubt sind, so daß das Gewinde 85 der Hülse 65 die glatte Fläche 80 des Halses 77 überlagert. Danach kann die Hülse 65 relativ zum Körper 63 in einer Richtung gedreht werden, die ein Vorschieben des Gewindestabes 69 des Körpers 61 in die Bohrung 81 ermöglicht, wobei die Bohrung 70 des Stabes 69 über den relativ stationären Stab 75 des Körpers 63 vorrückt.
Auf diese Weise können Verstellungen der Länge der Kopplungseinheit 60 von Ende zu Ende durch Drehungen der Hülse 65 in einfacher Weise erreicht werden.
Wie die Fig. 3 und 4 am besten zeigen, ist die Kopplungseinheit 60 zwischen zwei Stäben 10 montiert, wobei die Öffnungen 87, 89 in die gleiche Richtung oder in entgegengesetzte Richtungen weisen, wie gewünscht. Wie vorstehend beschrieben, werden die Flächen 91, 93 in Eingriff über die konischen Flächen 107 der Hülsen 101 gebracht, die einen Teil der entsprechenden Verriegelungshülseneinheiten 100 bilden. Danach werden die Verriegelungsmuttern 103 über den Gewindeabschnitt 111 der Hülsen 101 geschraubt, bis deren Flansche 125 gegen die Wände 96 oder 98 (Fig. 24) der entsprechenden Körper 61, 63 stoßen. Ein weiteres Aufschrauben der Verriegelungsmuttern 103 auf die entsprechenden Gewindeabschnitte 111 der Hülsen 101 bewirkt ein Ziehen der konischen Flächen 107 der Hülsen 101 in die entsprechenden Ausnehmungen 91, 93, so daß die Körper 61, 63 in ihrer montierten Lage über den Verriegelungshülseneinheiten 100 und damit den Stäben 10 festgezogen werden. In den entsprechenden Öffnungen 87, 89 sind ausgeschnittene Abschnitte 62 vorgesehen, damit die Hülsen 101 in die Ausnehmungen 91, 93 eingesetzt werden können, ohne daß hierzu die Schultern 109 der Hülsen 101 vollständig an den entsprechenden Wänden 95, 98 vorbeibewegt werden müssen. Eine entsprechende Ausgestaltung zu den ausgeschnittenen Abschnitten 62 der Fig. 24 ist mit dem Bezugszeichen 222 in Fig. 12, dem Bezugszeichen 182 in Fig. 13 und dem Bezugszeichen 922 in Fig. 18 bezeichnet.
Vorstehend sind sämtliche Bestandteile, die einen Teil des erfindungsgemäßen Posteriorspinalsystems bilden, in Einzelheiten erläutert worden. Es versteht sich in bezug auf diese Beschreibung, daß die Ausführungsformen der Fig. 1 und 7 lediglich Beispiele aus einer Vielzahl von Kombinationen von Bestandteilen sind, die miteinander kombiniert werden können, um zwei Stäbe 10 mit glatter Oberfläche in einem vorgegebenen Abstand zueinander an der posterioren Wirbelsäule zu montieren und dadurch verschiedenartige Verformungen und Zustände, wie vorstehend beschrieben, zu korrigieren.
Da nunmehr sämtliche Bestandteile, die das erfindungsgemäße Posteriorspinalsystem bilden, vorstehend beschrieben worden sind, wird es nunmehr als angebracht angesehen, ein Ausführungsbeispiel eines Verfahrens zur Durchführung eines chirurgischen Eingriffs unter Verwendung des erfindungsgemäß ausgebildeten Posteriorspinalsystems im Detail zu beschreiben.
Zum Anbringen einer Mittellinienklemmeinheit an der posterioren Wirbelsäule zwischen zwei benachbarten Stäben mit glatter Oberfläche wird eine voroperative Planung durchgeführt, wobei gemäß üblichen chirurgischen Verfahren die Grenzen einer sicheren Korrektur in bezug auf die Größe der Krümmung und des Niveaus der Fusion festgelegt werden. Die Mittellinienklemmen werden über das zu vereinigende Segment auf dem ausgewählten Niveau angeordnet, und die entsprechende Zahl und Orientierung eines jeden Bestandteils wird festgelegt.
Freilegungs-, Decortications- und Pfropftechniken werden nach üblichen Operationstechniken durchgeführt.
Zur Vorbereitung der Eingriffsstelle wird der erste Schnitt in der Querebene an der Basis der inferioren Articular-Facetten durchgeführt. Ein geeigneter Klemmenhalter wird auf jedem Niveau, an dem das Instrument zur Anwendung gelangen soll, angeordnet und dazu benutzt, um die Lage des zweiten Schnittes festzulegen. Der zweite Schnitt wird parallel zur Vorderfläche der Lamina und etwa 5,08 mm hinter dieser durchgeführt. Bei der bevorzugten Operationstechnik werden sämtliche Schnitte unter Verwendung einer Hall-Mikro-E-Sagittalsäge durchgeführt. Vor der Entfernung des Klemmenhalters wird die erforderliche Klemmengröße davon festgelegt.
Jede in geeigneter Weise dimensionierte Klemme für die Implantation wird an einem geeigneten Klemmenhalterinstrument angeordnet und danach am entsprechenden Wirbel angebracht, indem der kleinere bzw. untere Klemmenschuh gleitend unter die Inferiorlamina bewegt und der größere bzw. höhere Schuh durch die Superiorlaminakerbe fallengelassen und zusammengezogen wird. Der Klemmenhalter wird dann dazu verwendet, die Annäherung der Klemmenhälften aufrechtzuerhalten.
Zwei Stäbe 10 mit glatter Oberfläche einer geeigneten Länge, um die Korrektur und die Halterung der Wirbelsäule zu erleichtern, werden durch Verwendung von Aluminiumschablonen und Stabbiegeeinrichtungen konturiert. Die geeignete Anzahl von Verriegelungshülseneinheiten 100, die vor der Operation festgelegt worden ist, wird auf die Stäbe 10 gebracht, wobei die Einheiten in die richtige Richtung zur Befestigung der Mittellinienklemmen 20 und Kopplungselemente 60 weisen. Hakenkörper 140 werden auf geeignete Hakenkörperhalter gebracht und dann auf den Mittellinienklemmenansätzen angeordnet, wobei die Hakenkörperhalter an Ort und Stelle belassen werden, so daß die Hakenkörper 140 während der Korrektur gehandhabt werden können. Zu diesem Zweck werden die Löcher 142 an den Hakenkörpern 140 benutzt, wie am besten in Fig. 22 gezeigt.
Eine Lateralkorrektur wird erreicht durch eine frei tragende Belastung unter Verwendung der Hakenkörperhalter zur Manipulation der Hakenkörper 140, wobei ein Verriegelungshülseneinführelement oder chirurgisches Gleitinstrument zur Manipulation der Verriegelungshülsen eingesetzt wird. Sowohl ein chirurgisches Stabschubinstrument als auch ein lateraler Approximator können eingesetzt werden, um entsprechende mechanische Vorteile zu gewinnen. Die Verriegelungshülsen werden in die Hakenkörper 140 eingebracht und mit dem Verriegelungshülseneinführungsinstrument fixiert, so daß auf diese Weise die Korrektur aufrechterhalten werden kann.
Die Verriegelungshülsen werden unter Verwendung der Hakenkörperhalter, Verriegelhülseneinführelemente, Stabschieber und Sagittalapproximatoren, falls erforderlich, in die Hakenkörper 140 eingesetzt. Sie werden in der vorstehend erläuterten Weise fixiert. Nunmehr werden unter Verwendung der Stabklemmen und eines Distraktors beliebige zusätzliche Distraktions- oder Kompressionsbeträge aufgebracht. Ein geeignetes Instrument zum Zusammenziehen einer Verriegelungshülse wird dazu verwendet, um die Verriegelungshülse vollständig zu fixieren, und die Verriegelungsmutter wird mit Hilfe der Finger angezogen. Ein weiteres Anziehen der Verriegelungshülsen und Muttern wird durch Verwendung eines Klemmenzusammenziehers (cincher) erreicht, um etwa 80% der erforderlichen Klemmkraft vorzusehen. Mit Hilfe eines geeigneten Schlüssels wird das abschließende Anziehen der Mutter bewerkstelligt.
Das System wird abschließend durch den Einsatz der erforderlichen Zahl von Kopplungseinheiten 60 fixiert, die über Verriegelungshülseneinheiten 100 auf die Stäbe 10 aufgebracht und dadurch auf den Stäben festgezogen werden. Die Hülsen 65 der Kupplungseinheiten 60 werden in einer gewünschten Richtung gedreht, um die Körper 61, 63 entweder aufeinander zu oder voneinander weg zu bewegen und auf diese Weise die gewünschte Trennung zwischen den Stäben 10 vorzusehen und aufrechtzuerhalten und einen Lamina-Kontakt der Körper zu erleichtern, um die Stabilität zu verbessern. Auf diese Weise wirken die Kopplungseinheiten als Drehschnallen.
Danach wird die Eingriffsstelle über normale chirurgische Methoden verschlossen. Die vorstehend beschriebene chirurgische Verfahrensweise kann auf der Basis von Fig. 1 und den zugehörigen Figuren durchgeführt werden, da Fig. 1 Ausführungsbeispiele von Mittellinienklemmen 20 und Kopplungseinheiten 60 zeigt, die auf zwei Stäben 10 mit glatter Oberfläche montiert worden sind.
Nunmehr wird in Verbindung mit dem in Fig. 7 und zugehörigen Figuren gezeigten Ausführungsbeispiel die Technik im einzelnen beschrieben, die zur Anbringung der Haken an der posterioren Wirbelsäule verwendet wird.
Gemäß einem ersten Aspekt wird eine voroperative Planung durchgeführt, und es werden nach normalen chirurgischen Verfahren die Hakenstellen, Krümmungsgrößen und Vereinigungsniveaus festgelegt. Die erforderliche Zahl und Orientierung eines jeden Bestandteiles wird dadurch ebenfalls bestimmt.
Danach wird die entsprechende Eingriffsstelle über normale Operationsverfahren freigelegt.
Die Vorbereitung der Hakenstellen wird dann über normale Harrington- und Cotrel-Dubousset-Verfahren durchgeführt.
Die Anordnung der Haken wird unter Verwendung von Hakenhaltern und Stabilisatoren gemäß den typischen Harrrington- und Cotrel-Dubousset- Verfahren vorgenommen.
Danach werden zwei Stäbe 10 mit glatter Oberfläche einer geeigneten Länge durch Verwendung von Biegeeinrichtungen und Aluminiumschablonen auf die gewünschte Kontur der Wirbelsäule gebracht. Es wird eine geeignete Zahl von Verriegelungshülseneinheiten 100 für jeden Stab 10 an jedem Stab in der erforderlichen Orientierung für jeden Haken und jede Kopplungsstelle angebracht.
Nunmehr können eine Korrektur durch freitragende Belastung sowie Distraktions/Kompressions-Techniken durchgeführt werden. Es werden laterale und sagittale Approximatoren sowie Stabschieber und Distraktoren vorgesehen, um diese Korrekturen zu erleichtern. Cotrel-Dubousset- Korrekturtechniken können eingesetzt werden, wenn sie erforderlich sind. Nach der Korrektur an jedem Knotenpunkt wird eine Verriegelungshülse in die Ausnehmung im Körper mit offener Rückseite eines Hakens eingebracht, wobei geeignete Hakenhalter und Verriegelungshülseneinheitseinführelemente oder chirurgische Gleitinstrumente eingesetzt werden. Bei diesem bevorzugten Anwendungsfall geht eine laterale Korrektur einer sagittalen Korrektur vor.
Danach werden die Verriegelungshülsen vollständig fixiert, wobei ein Zusammenziehinstrument und ein Schlüssel verwendet werden. Die Kopplungseinheiten 60 werden auf den geeigneten Niveaus angebracht und einer Distraktion oder Kompression unterzogen, wo es erforderlich und gewünscht ist, um den gewünschten Abstand zwischen den Stäben 10 herzustellen und aufrechtzuerhalten. Eine solche Distraktion oder Kompression verbessert die strukturelle Stabilität.
Danach wird die Eingriffsstelle über normale Operationsmethoden verschlossen.
Natürlich können bei jedem der vorstehend beschriebenen chirurgischen Verfahren Stielschrauben (pedicle screws) (nicht gezeigt) Verwendung finden, falls gewünscht, die Ansätze aufweisen, die den Ansätzen in den Mittellinienklemmeinheiten entsprechen und insbesondere mit den Bezugszeichen 31 und 37 in den Fig. 11 und 15 sowie den Bezugszeichen 271, 277 und 278 in Fig. 14 gekennzeichnet sind. So kann eine entsprechende Schraube durch Verwendung eines Hakenkörpers 140 an einem entsprechenden Stab 10 befestigt werden.
Das erfindungsgemäße System sowie Ausführungsbeispiele von Verfahren zur Anwendung desselben wurden vorstehend im einzelnen erläutert. Weitere bevorzugte Einzelheiten der einzelnen Bestandteile werden im folgenden beschrieben.
Die beiden Ausführungsformen der hier erläuterten Mittellinienklemmeinheiten sollen hiernach im einzelnen erläutert werden.
Die unteren bzw. kleineren und oberen bzw. größeren Schuhe der Mittellinienklemmeinheiten wurden durch an Leichen durchgeführte Tests optimiert, wobei durch diese Tests das Lastaufnahmevermögen der Lamina- Strukturen bestimmt wurde. Die Ansätze wurden an den entsprechenden Klemmenhälften angebracht, um auf diese Weise einen Kontakt der Hakenkörper mit den Lamina sicherzustellen. Der Kopf eines jeden Einsatzes war dabei flach ausgebildet, um das laterale Profil minimal zu halten. Wie vorstehend erläutert, besaß die kleine Mittellinienklemmeinheit einen Ansatz an jeder Klemmenhälfte, während die große Mittellinienklemmeinheit zwei Ansätze an der oberen bzw. größeren Klemmenhälfte aufwies. Es wurde festgestellt, daß die kleine Klemme eine für die Anbringung von drei Ansätzen unzureichende Größe besaß. Wenn eine Klemme verwendet wird, die größer ist als die kleine Klemme, beispielsweise die große Klemme 260 gemäß Fig. 14, können drei Ansätze vorgesehen sein.
Es kann jeder beliebige Spinalhaken in Verbindung mit den erfindungsgemäß ausgebildeten Verriegelungshülseneinheiten Verwendung finden, wenn dieser eine konische Ausnehmung besitzt, um eine Befestigung der konischen Ausnehmung des Hakens an der konischen Hülse der vorstehend beschriebenen Verriegelungshülseneinheit zu ermöglichen. Drei derartige Hakenarten, die erfindungsgemäß mit einer offenen Rückseite und einer konischen Ausnehmung versehen worden sind, sind vorstehend als Bifid- Haken 180, Lamina-Haken 220 und Andre-Haken 200 beschrieben worden.
Was den Bifid-Haken anbetrifft, der am deutlichsten in den Fig. 9 und 13 dargestellt ist, so besitzt dieser Haken einen Gabelabstand 180. Die Gabeln verjüngen sich nach innen, um ein Verkeilen der Stielschraube zu ermöglichen, und es sind zwei Schuhgrößen vorgesehen, um eine Aufnahme von verschiedenen Lamina-Höhen zu gestatten, so daß eine Anbringung des Hakenschuhes weiter hinten möglich gemacht wird, während das Posterior-Profil minimal gehalten wird. Ein übermäßiges Einkerben der Facette und Lamina würde die Nervenwurzel freilegen und die Möglichkeit erhöhen, daß beim Einsetzen die Nervenwurzel getroffen wird.
Wie die Fig. 10 und 12 zeigen, ist der Lamina-Haken 220 so ausgebildet, daß er die gleiche Schuhgröße besitzt wie ein anatomischer Edwards-Haken (beim Stand der Technik erwähnt) mit der Ausnahme, daß eine kürzere Schuhhöhe vorgesehen ist, um eine Kanalintrusion während des Einsetzens minimal zu halten.
Wie Fig. 26 zeigt, kann beim Andre-Haken 200 ein engerer Schuh Verwendung finden, um die Anordnung von zwei Haken auf dem gleichen Niveau zu ermöglichen.
Was die Verriegelungshülseneinheit 100 und die Kopplungseinheit 60 anbetrifft, so ist der sich radial nach außen erstreckende Flansch 125 der Verriegelungsmutter 103 der Verriegelungshülseneinheit 100 so ausgebildet, daß er einen ausreichend großen Durchmesser besitzt, wodurch beim Gebrauch der Verriegelungshülseneinheit 100 zur Halterung einer Kopplungseinheit 60 zwischen zwei benachbarten Stäben 10 mit glatter Oberfläche, wenn die Verriegelungsmutter 103 in geeigneter Weise auf der Hülse 101 angezogen wird, der Flansch 125 auf den vorstehend beschriebenen Drehschnallenabschnitt 65 der Hülse der Kopplungseinheit 60 einwirkt, um auf diese Weise ein Lösen der Drehschnalle zu verhindern.
Natürlich können die vorstehend beschriebenen Bestandteile, die einen integralen Teil des erfindungsgemäßen Systems bilden, aus beliebigen Materialien hergestellt sein, solange wie sie die erforderliche Festigkeit und Flexibilität besitzen und inert sind sowie keine Abwehrreaktionen des entsprechenden Körpers verursachen. Beispielsweise können die Stäbe mit glatter Oberfläche aus kaltbearbeitetem rostfreiem Stahl hergestellt sein, wobei diese Stäbe aufgrund ihrer glatten Oberfläche Ermüdungs- und Flexibilitätseigenschaften aufweisen, die denen von Stäben mit einem viel größeren Durchmesser, die mit Gewinde versehene oder gerändelte Oberflächen aufweisen, überlegen sind.
Erfindungsgemäß wird somit ein Posteriorspinalsystem vorgeschlagen, das Stäbe mit glatter Oberfläche und eine Verriegelungshülseneinheit umfaßt, mit der die Bestandteile von sämtlichen anderen Systemen an den Stäben befestigt werden können und die Mittellinienklemmen mit Hakenkörpern, Haken, Schrauben mit Hakenkörpern, Kopplungseinheiten sowie alle anderen geeigneten Befestigungsvorrichtungen umfaßt.

Claims (47)

1. Mittellinienklemmeinheit, gekennzeichnet durch:
  • a) eine kleinere (23, 263) und größere (25, 265) Klemmenhälfte, die gleitend miteinander verbunden sind;
  • b) wobei jede Klemmenhälfte einen Körperabschnitt (27, 33; 267, 273) und einen Schuhabschnitt (29, 35; 269, 275) aufweist, der mit dem Körperabschnitt verbunden ist;
  • c) wobei jede Klemmenhälfte einen Ansatz (31, 37; 271, 277, 278) besitzt, der mit dem entsprechenden Körperabschnitt verbunden ist und sich von diesem aus nach außen erstreckt; und
  • d) wobei die Klemmenhälften in einer Richtung gleitfähig sind, die eine Bewegung der Schuhe (29, 35; 269, 275) gegeneinander in eine Klemmposition bewirkt, und wobei die Ansätze (31, 37; 271, 277, 278) mit Befestigungseinrichtungen verbindbar sind, um die Position der Klemmenhälften relativ zueinander festzulegen.
2. Klemmeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine (25, 265) der Klemmenhälften eine längliche Ausnehmung (39) und die andere (23, 263) der Klemmenhälften einen länglichen Vorsprung (41) aufweist, der zur Ausnehmung (39) komplementär ausgebildet und gleitend in diese eingesetzt ist, wobei die Ausnehmung (39) und der Vorsprung (41) zusammenwirken, um die Klemmenhälften (23, 25; 263, 265) gleitend miteinander zu verbinden.
3. Klemmeinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (39) und der Vorsprung (41) einen L-förmigen Querschnitt besitzen.
4. Klemmeinheit nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer (265) der Klemmenhälften zwei voneinander beabstandete Ansätze (277, 278) angeordnet sind.
5. Klemmeinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Klemmenhälften (23, 25; 263, 265) die größere Klemmenhälfte (25, 265) umfaßt.
6. Klemmeinheit nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtungen mindestens einen der Ansätze (31, 37; 271, 278) mit einem länglichen Stab (10) verbinden.
7. Klemmeinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der längliche Stab (10) eine glatte Oberfläche besitzt.
8. Klemmeinheit nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtungen einen Hakenkörper (140), der mit dem Ansatz verbunden ist, und eine Verriegelungshülseneinheit (100), die den Hakenkörper mit dem Stab (10) verbindet, aufweist.
9. Klemmeinheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Hakenkörper (140) eine Ausnehmung (149) mit einer Öffnung (153) auf einer Seite aufweist, die einen der Ansätze durch die Öffnung (153) aufnehmen kann, und daß der Hakenkörper (140) des weiteren eine konische Bohrung (143) mit offener Rückseite besitzt, die mit der Ausnehmung (149) verbunden ist und über die Verriegelungshülseneinheit (100) montiert werden kann, so daß sie in diesem montierten Zustand den Ansatz in der Ausnehmung (149) verriegelt und den Hakenkörper (140) an der Verriegelungshülseneinheit (100) verriegelt.
10. Klemmeinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungshülseneinheit (100) eine Hülse (101) mit einem konischen Abschnitt besitzt, der in die Bohrung eingesetzt werden kann, und daß die Verriegelungshülseneinheit (100) des weiteren eine Verriegelungsmutter (103) umfaßt, die über eine Gewindefläche der Hülse (101) schraubbar ist und mit dem Hakenkörper (140) zusammenwirkt, um eine Reibverbindung zwischen den Innenflächen der konischen Bohrung (143) und dem konischen Abschnitt der Hülse (101) herzustellen.
11. Klemmeinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich durch die Hülse (101) eine Bohrung erstreckt, die über den Stab montiert ist, und daß die Hülse geteilt (bei 115) ist, so daß eine Zusammenwirkung zwischen der Verriegelungsmutter (103) und dem Hakenkörper (140) dazu führt, daß die Hülse zusammengepreßt und unter Reibschluß in einer festen Position am Stab (10) gehaltert wird.
12. Verriegelungshülseneinheit zum Verbinden eines länglichen Stabes mit einer Einheit, durch die sich ein sich verjüngender Kanal erstreckt und die eine Seitenwand benachbart zu einem Ende dieses Kanals aufweist, gekennzeichnet durch:
  • a) eine längliche Hülse (101) mit einer kontinuierlichen Bohrung, die ein erstes Ende (105) mit einer konischen Außenfläche und ein zweites Gewindeende (111) aufweist;
  • b) mindestens einen Schlitz (115) in der Hülse (101), der sich in mindestens einen Abschnitt sowohl des ersten als auch des zweiten Endes (105, 111) der Hülse erstreckt;
  • c) eine Verriegelungsmutter (103) mit einem Innenkanal (121) mit einem Gewinde, das zum Gewinde des zweiten Endes (111) komplementär ist;
  • d) wobei die Bohrung so dimensioniert ist, daß sie den Stab (10) gleitend aufnehmen kann; und
  • e) wobei die konische Außenfläche der Hülse (101) in den konischen Kanal der Einheit mit dem Stab (10) in der Bohrung einsetzbar ist, um zwischen den beiden konischen Flächen eine Preßpassung zu bewirken.
13. Verriegelungshülseneinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsmutter (103) auf das zweite Ende (111) der Hülse (101) aufgeschraubt ist, bis die Mutter mit der Seitenwand in Eingriff tritt, und daß eine weitere Drehung der Verriegelungsmutter (103) bewirkt, daß sich der mindestens eine Schlitz (115) verengt, so daß die Hülse (101) den Stab (10) reibend ergreift, um den Stab und die Einheit miteinander zu verbinden.
14. Verriegelungshülseneinheit nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Kanal (121) in der gleichen Richtung verjüngt wie die Außenfläche, die in den Kanal (121) eingebracht worden ist.
15. Verriegelungshülseneinheit nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsmutter (103) einen radial auswärts verlaufenden Flansch (125) aufweist, der mit der Seitenwand der Einheit in Eingriff treten kann.
16. Verriegelungshülseneinheit nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Schlitz (115) eine Vielzahl von mit Umfangsabstand angeordneten Schlitzen umfaßt, von denen sich einer über die gesamte Längsabmessung der Hülse erstreckt.
17. Verriegelungshülseneinheit nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (101) eine Längsachse besitzt und daß die Schlitze (115) schiefwinklig zu dieser Achse angeordnet sind.
18. Verriegelungshülseneinheit nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß sie des weiteren eine Schulter aufweist, die das erste und zweite Ende (105, 111) der Hülse (101) voneinander trennt.
19. Verriegelungshülseneinheit nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal (121) eine offene Rückseite aufweist.
20. Verriegelungshülseneinheit nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheit einen Hakenkörper (140) umfaßt.
21. Verriegelungshülseneinheit nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheit eine Kopplungseinheit (60) aufweist.
22. Verriegelungshülseneinheit nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheit einen Haken mit einem sich von diesem aus erstreckenden Hakenschuh besitzt.
23. Verriegelungshülseneinheit nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheit einen Hakenkörper (140) aufweist.
24. Verriegelungshülseneinheit nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheit eine Kopplungseinheit (60) umfaßt.
25. Verriegelungshülseneinheit nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheit einen Haken aufweist.
26. Hakenkörper, mit dem eine Einheit, die einen sich von dieser aus nach außen erstreckenden Ansatz aufweist, mit einem länglichen Stab verbunden werden kann, gekennzeichnet durch:
  • a) eine Ausnehmung (149) im Körper mit einer Öffnung (153) auf einer Seite derselben, die durch die Öffnung einen Ansatz aufnehmen kann;
  • b) eine sich verjüngende Bohrung (143) mit offener Rückseite im Körper, die mit der Ausnehmung (149) verbunden ist und den Stab (10) aufnehmen kann; und
  • c) Verriegelungseinrichtungen zum Verriegeln des Hakenkörpers (140) am Ansatz und am Stab (10).
27. Hakenkörper nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtungen eine Verriegelungshülseneinheit (100) umfassen, die zwischen dem Stab (10) und der Bohrung (143) anordbar ist und eine Fläche umfaßt, mit der der Stab in der Ausnehmung (149) verriegelbar ist.
28. Hakenkörper nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheit eine Mittellinienklemmeinheit (20, 260) aufweist.
29. Kopplungseinheit, die zwischen zwei voneinander beabstandeten Stäben anordbar und mit diesen verbindbar ist, gekennzeichnet durch:
  • a) einen ersten Körper (61) mit einem ersten Kopf (67) und einem damit verbundenen ersten Schaft (69), der ein linksgängiges oder ein rechtsgängiges Gewinde (71) aufweist;
  • b) einen zweiten Körper (63) mit einem zweiten Kopf (73) und einem damit verbundenen zweiten Schaft (75), der das andere des linksgängigen und rechtsgängigen Gewindes (79) aufweist;
  • c) eine Hülse (65) mit einer sich durch diese erstreckenden Bohrung (81), die ein linksgängiges Gewinde an einem Ende und ein rechtsgängiges Gewinde am anderen Ende aufweist und so bemessen ist, daß sie über die Schafte (69, 75) geschraubt werden kann;
  • d) wobei eines der linksgängigen oder rechtsgängigen Gewinde in der Bohrung (89) in einem engen Band vorgesehen ist, ein entsprechendes linksgängiges oder rechtsgängiges Gewinde am ersten oder zweiten Schaft (69, 75) in einem engen Ring vorgesehen ist, der vom ersten und zweiten Körper um eine Strecke beabstandet ist, die mindestens so breit ist wie das enge Band, so daß ein glatter Hals gebildet wird und das enge Band am engen Ring vorbei bis in eine Position geschraubt werden kann, in der das Band und der Ring außer Eingriff gebracht sind und das Band den glatten Hals überlagert, so daß die Hülse (65) gedreht werden kann, um die lineare Position des Körpers frei von dem engen Ring einzustellen, wobei sich der Körper mit dem engen Ring relativ zur Hülse (65) nicht hin- und herbewegt.
30. Kopplungseinheit nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Kopf (67, 73) einen sich durch diesen erstreckenden Kanal aufweist, der einen der Stäbe (10) aufnehmen kann, und daß Verriegelungseinrichtungen zwischen jedem Kanal und einem entsprechenden Stab (10) anordbar sind, um jeden Körper an einem entsprechenden Stab zu verriegeln.
31. Kopplungseinheit nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Kanal sich verjüngt.
32. Kopplungseinheit nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Kanal eine offene Rückseite aufweist.
33. Kopplungseinheit nach einem der Ansprüche 30 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß jede Verriegelungseinheit eine Hülse (101) mit einem sich verjüngenden Abschnitt aufweist, der in einen der Kanäle einsetzbar ist, sowie eine Verriegelungsmutter (103), die über eine Gewindefläche der Hülse (101) schraubbar ist und mit dem Kopf zusammenwirkt, um eine Reibverbindung zwischen dem Kopf und der Hülse (100) auf der einen Seite und zwischen der Hülse (100) und dem Stab (10) auf der anderen Seite herzustellen.
34. Kopplungseinheit nach einem der Ansprüche 29 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Schaft (69) eine Blindbohrung (70) aufweist und daß der zweite Schaft (75) ein Ende besitzt, das so bemessen ist, daß es gleitend in der Blindbohrung (70) aufgenommen wird, wenn die Hülse (102) über den Schäften (69, 75) montiert ist, um die Schäfte darin zu führen.
35. Kopplungseinheit nach einem der Ansprüche 29 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (101) eine Außenfläche mit Abflachungen zum Ergreifen aufweist.
36. Spinalimplantationssystem, gekennzeichnet durch:
  • a) Stabeinrichtungen (10);
  • b) Hülseneinrichtungen (100) mit einer sich verjüngenden Außenfläche, die entlang den Stabeinrichtungen (10) gleiten können; und
  • c) Befestigungseinrichtungen mit einem sich verjüngenden Hohlraum zur passenden Aufnahme der konischen Außenfläche der Hülseneinrichtungen (100) und den Hülseneinrichtungen zugeordnete Einrichtungen, die ein festes Zusammenpressen der Hülseneinrichtungen auf die Stabeinrichtungen (10) ermöglichen.
37. System nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen, die ein festes Zusammenpressen ermöglichen, eine Schlitzeinrichtung (115) in den Hülseneinrichtungen (100) aufweisen.
38. System nach Anspruch 36 oder 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Stabeinrichtungen (10) über ihre gesamte Länge eine glatte Oberfläche besitzen.
39. System nach einem der Ansprüche 36 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtungen ein Spinalfixierungshaken sind, der einen Körper (140) aufweist, der den sich verjüngenden Hohlraum und einen Hakenschuhabschnitt umfaßt, der sich vom Hohlraum aus erstreckt und zum Eingriff mit einem Wirbel dient.
40. System nach einem der Ansprüche 36 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtungen einen Hakenkörper (140) umfassen, der an mindestens einer Seite einer Mittellinienklemmeinheit (20, 160) befestigt ist.
41. System nach einem der Ansprüche 36 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß die Stabeinrichtungen (10) zwei voneinander beabstandete Stäbe umfassen und daß die Befestigungseinrichtungen eine Kopplungseinheit (60) mit einem ersten und einem zweiten Ende aufweisen, wobei jedes Ende der Kopplungseinheit (60) eine Ausnehmung zur Aufnahme der Hülseneinrichtungen (100) besitzt.
42. Spinalimplantationssystem zur Befestigung an einem Wirbel, gekennzeichnet durch einen Stab (10) und Verbindungseinrichtungen, die sich zwischen dem Wirbel und dem Stab (10) erstrecken, wobei der Stab über seine gesamte Länge eine glatte Außenfläche besitzt und die Verbindungseinrichtungen mit der glatten Außenfläche des Stabes (10) in Reibeingriff stehen, wenn die Verbindungseinrichtungen starr am Stab (10) befestigt sind.
43. System nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungseinrichtungen mindestens zwei Komponenten aufweisen, von denen eine radial in den Stab (10) zusammengezogen wird, wenn die Verbindungseinrichtungen starr am Stab (10) befestigt sind.
44. Chirurgische Klemmeinheit, gekennzeichnet durch:
  • a) eine kleinere und größere Klemmenhälfte (23, 25; 263, 265), die gleitend miteinander verbunden sind;
  • b) wobei jede Klemmenhälfte einen Körperabschnitt (27, 33; 267, 273) und einen sich vom Körperabschnitt aus erstreckenden Schuh (29, 35; 269, 275) aufweist;
  • c) wobei die Klemmenhälften in einer Richtung gleiten können, die bewirkt, daß sich die Schuhe aufeinander zu in eine Klemmposition bewegen; und
  • d) Einrichtungen zum Haltern der Klemmenhälften in einer Position relativ zueinander, in der die entsprechenden Schuhe einen gewünschten Abstand voneinander aufweisen.
45. Klemmeinheit nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß sie des weiteren Einrichtungen zur Aufrechterhaltung und Halterung der Klemmeinheit in einer gewünschten Lage an einer posterioren Wirbelsäule besitzt.
46. Klemmeinheit nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zur Aufrechterhaltung und zur Halterung einen Ansatz (31, 37; 272, 277, 278) umfassen, der sich von einer der Klemmenhälften nach außen erstreckt.
47. Klemmeinheit nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zur Aufrechterhaltung und Halterung einen Ansatz besitzen, der sich von jeder der Klemmeneinheiten nach außen erstreckt.
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