DE4013963C2 - - Google Patents
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- H01R—ELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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- H01R13/658—High frequency shielding arrangements, e.g. against EMI [Electro-Magnetic Interference] or EMP [Electro-Magnetic Pulse]
- H01R13/6591—Specific features or arrangements of connection of shield to conductive members
- H01R13/6592—Specific features or arrangements of connection of shield to conductive members the conductive member being a shielded cable
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- H01R4/00—Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
- H01R4/02—Soldered or welded connections
Description
Die Erfindung betrifft ein metallisches Gehäuse
gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Elektrische Kabel für die Signalübertragung sind meist
mit einem die Signalleiter des Kabels umgebenden
schlauchartigen Schirm aus elektrisch leitendem Material
versehen, um einerseits die Einwirkung elektromagneti
scher Störfelder auf die Signalleiter zu verhindern und
um andererseits elektromagnetische Abstrahlungen des
Kabels zu unterbinden, welche benachbarte Kabel oder
Geräte stören könnten. Meist sind solche Schirme durch
ein metallisches Geflecht gebildet, das auf einen die
Signalleiter umgebenden Isoliermantel aufgebracht und
seinerseits von einem isolierenden Außenmantel des
Kabels umgeben ist.
Derartige Kabel werden häufig durch Verbinder, ins
besondere Steckverbinder, abgeschlossen, um die
Signalleiter mit anderen Kabeln oder mit Geräten zu
verbinden. Um auch im Bereich dieser Verbinder
elektromagnetische Störungen zu verhindern, sind
solche Verbinder üblicherweise von einem Metallgehäuse
umgeben, das mit dem Schirm des Kabels elektrisch
verbunden ist. Häufig werden Verbinderendgehäuse
vorgesehen, die auf einer Kabeleintrittsseite mit
dem Schirm des Kabels verbunden sind und auf der
entgegengesetzten Seite an dem Metallgehäuse des
Verbinders befestigt werden, beispielsweise durch
Verschrauben. Diese Verbinderendgehäuse haben einen
doppelten Zweck. Einerseits dienen sie als Zugabfang
für das Kabel. Andererseits werden sie dazu benutzt,
das elektrische Potential des Kabelschirms auf das
Potential des Metallgehäuses des Verbinders zu
bringen.
Zu diesem Zweck sind bekannte Verbinderendgehäuse mit
einem Hülsenteil versehen, auf dessen Außenumfang der
Schirm aufgebracht wird, während der restliche Teil
des Kabels durch die Hülse hindurch in das Innere
des Verbinderendgehäuses geführt wird. Um den Schirm
auf den Außenumfang des Hülsenteils aufzubringen,
muß das Schirmgeflecht geöffnet werden, damit es
über den Hülsenteil paßt. Der über den Hülsenteil
gezogene Bereich des geöffneten Schirms wird dann
auf dem Hülsenteil festgekrimpt, dort mittels eines
Bandes oder einer schellenartigen Vorrichtung
befestigt oder unter einem Magnetfeld geschrumpft.
Im Fall des Festkrimpens oder des Befestigens mittels
eines Bandes oder einer schellenartigen Vorrichtung
ist die Verbindung bei Bedarf wieder lösbar. Im Fall
der Aufschrumpfung unter einem Magnetfeld ist die
Verbindung nicht mehr lösbar und ermöglicht keine
Reparaturen mehr.
Durch das Öffnen des Schirmgeflechts zu dem Zweck,
es über die Hülse zu ziehen, wird die Schirmung
elektromagnetisch undicht, so daß das diesen Ver
binder enthaltende Gesamtsystem gegen elektromagnetische
Störungen anfällig wird.
Aus der DE 83 29 128 U1 ist eine Vorrichtung zum Verschrauben
eines Koaxialkabelendes an einem Verstärkergehäuse
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs
1 bekannt, bei welcher der Schirm mit der Hülse
nur mittelbar über einen Kontaktkäfig verbunden ist. Der
Kontaktkäfig befindet sich in einem radialen Spalt
zwischen dem Schirm und einem vergrößerten Innendurchmesser
der Hülse. Der Kontaktkäfig reicht mit einem
axialen Ende bis zum zugehörigen axialen Ende der Hülse.
Bei den Frequenzen, für welche Hochfrequenzkabel häufig
eiingesetzt werden, nämlich ab etwa 1 MHz, wirkt ein Kontaktkäfig
wie ein Schlitzstrahler. Das heißt, er strahlt
Hochfrequenzstrahlung ab und nimmt einstrahlende Hochfrequenzstrahlung
auf. Der sich an Hülse und Kontaktkäfig
anschließende Endbereich des über dem Schirm
befindlichen Außenmantels des Kabel kann derartige
störende Ab- und Einstrahlung nicht verhindern.
Damit ein ausreichend guter elektrischer Kontakt
zwischen Hülse und Schirm hergestellt wird, auch bei
zu erwartenden Herstellungstoleranzen, muß der Kontaktkäfig
eine relativ starke Federkraft aufweisen. Das
zwischen Schirm und Innenleiter befindliche Dielektrikum
von Kabeln mit besonders guten Hochfrequenzeigenschaften
besteht häufig aus relativ weichem
Material, nämlich gerecktem und dadurch mikroporösen
Polytetrafluorethylen (PETE). Dieses weiche Material
wird durch die Federkraft des Kontaktkäfigs radial nach
innen zusammengedrückt. Die Folge ist eine Deformierung
des Kabelaufbaus an der Stelle des Kontaktkäfigs. Diese
wiederum führt zu einer unerwünschten Veränderung des
Wellenwiderstandes des Kabels an der Stelle des Kontaktkäfigs.
Diese Wellenwiderstandsänderung beeinträchtigt
über das Kabel zu übertragende Hochfrequenzsignale.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ver
bindungsmethode verfügbar zu machen, mittels welcher
sich der Kabelschirm an einen Verbinder anschließen
läßt, ohne daß es zu einer Beeinträchtigung der
elektromagnetischen Abschirmwirkung und der elektrischen
Übertragungseigenschaften des Kabels kommt.
Die Lösung besteht in einem metallischen Gehäuse
gemäß Anspruch 1.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Ansprüchen
2-16 beschrieben.
Bei einem erfindungsgemäßen Gehäuse braucht der Schirm
des Kabels nicht geöffnet zu werden. Vielmehr wird die
Hülse über den ungeöffneten Schirm geschoben. Danach
werden Schirm und Hülse elektrisch und mechanisch mit
einander verbunden, vorzugsweise durch Verlöten oder
durch Aufkrimpen eines auf den Außenumfang der Hülse
zurückgeschlagenen Teils des Schirms auf die Hülse.
Die Hülse wird dann mit dem metallischen Gehäuse ver
schraubt. Dies führt zu einer vollflächigen und
formschlüssigen festen Verbindung direkter Art zwischen
Schirm und Hülse und damit zu einer elektromagnetisch
dichten Verbindung. Eine wellenwiderstandsverändernde
Kabeldeformierung tritt auch nicht auf.
Bei dieser Verbindungsmethode behält der Schirm bis
in die Hülse hinein seine unveränderte Form. Von der
Hülse ab übernimmt diese und an sie anschließend das
Gehäuse die elektromagnetische Abschirmung. Eine
elektromagnetische Undichtigkeit der Schirmung tritt
bei dieser Verbindungsmethode nicht auf.
Um die Hülse leichter mit dem Gehäuse verschrauben zu
können, ist der aus der Hülse hervorstehende und mit
Außengewinde versehene Außenteil der Hülse an dia
metral gegenüberliegenden Seiten vorzugsweise mit
Abplattungen versehen, die es ermöglichen, die Hülse
während des Festschraubens der Gewindemutter mit
einem Maulschraubenschlüssel festzuhalten. Dabei ist
die Durchtrittsöffnung des Gehäuses vorzugsweise an
diese abgeplattete Außenkontur des Außenteils der
Hülse angepaßt.
Die Hülse kann einen abgestuften Innendurchmesser auf
weisen, um nicht nur den von dem Außenisoliermantel be
freiten Endbereich des Schirms sondern auch einen Endbe
reich des Außenisoliermantels aufnehmen zu können. Der
Übergangsbereich zwischen dem Außenisoliermantel und dem
freiliegenden Schirm wird dadurch besonders geschützt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
ist auf die aneinander grenzenden Bereiche von Hülse
und Kabel eine Kabelknickschutztülle aufgeschoben.
Vorzugsweise ist diese an die Mutter angeformt, bei
spielsweise in Form einer an die Mutter angespritzten
Kunststofftülle, und erstreckt sich mit konisch ab
nehmendem Durchmesser über einen Teil des an die
Hülse angrenzenden Bereichs des Kabels.
Die Kabelknickschutztülle kann auch nach der Montage des
Verbinders an dem Kabel angespritzt werden, vorzugsweise
aus dem Material, aus dem der Außenisoliermantel des Ka
bels besteht. Bei dieser Ausführungsform wird eine Ge
windemutter mit einem hülsenförmigen Fortsatz verwendet,
auf dem sich mindestens ein Anker für das Material der
Kabelknickschutztülle befindet. Nach dem Festschrauben
der Gewindemutter werden deren hülsenförmiger Fortsatz
mindestens auf einem den Anker umfassenden Teil und der
Außenisoliermantel mit der Kabelknickschutztülle um
spritzt. Hierdurch wird eine zusätzliche Zugentlastung
für das Kabel erreicht.
Das metallische Gehäuse kann entweder ein Verbinder
endgehäuse sein, das an das metallische Gehäuse eines
geschirmten Verbinders angeschraubt ist. Das metallische
Gehäuse kann aber auch durch das Metallgehäuse des
geschirmten elektrischen Verbinders selbst gebildet
sein. Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der erfindungs
gemäßen Lösung ist, daß die Verschraubung zwischen
der Hülse und dem metallischen Gehäuse jederzeit
geöffnet werden kann, so daß Reparaturen an dem
Verbinder und/oder den Kontaktstiften des Verbinders
durchgeführt werden können.
Die erfindungsgemäße Lösung eignet sich auch für
sogenannte EMV-Schläuche, d. h. geschirmte Kabel ohne
Inhalt, wobei die Kabelleiter oder Adern erst später
eingezogen werden. Dabei steht EMV für elektromagne
tische Verträglichkeit.
Ausführungsformen der Erfindung werden nun
näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines an ein
geschirmtes Kabel angeschlossenen metallischen
Gehäuses;
Fig. 2 einen Teil der in Fig. 1 gezeigten Verbin
dungsanordnung gemäß einer ersten Ausführungs
form der Erfindung;
Fig. 3 einen Teil der in Fig. 1 gezeigten Verbin
dungsanordnung gemäß einer zweiten Ausführungs
form der Erfindung;
Fig. 4 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer
Hülse der in Fig. 1 gezeigten Verbindungs
anordnung;
Fig. 5 ein an die in Fig. 4 gezeigte Hülse angepaßtes
metallisches Gehäuse;
Fig. 6 eine für die Verbindungsanordnung nach Fig. 1
verwendbare Kabelknickschutztülle; und
Fig. 7 eine Modifikation der in Fig. 1 gezeigten Ver
bindungsanordnung.
Fig. 1 zeigt die Anwendung der Erfindung bei einem
metallischen Verbinderendgehäuse, das seinerseits an
das metallische Gehäuse eines nicht gezeigten Ver
binders angeschraubt werden kann.
Fig. 1 zeigt ein metallisches Gehäuse 11 mit einer
kabeleinführseitigen Stirnwand 13, in der eine Durch
trittsöffnung 15 gebildet ist. In der Durchtritts
öffnung 15 befindet sich eine Hülse 17, die einen
aus dem Gehäuse 11 herausragenden Außenteil 19 mit
einem Außengewinde 21 und einen an der Innenseite der
Stirnwand 13 anliegenden radialen Flansch 23 aufweist.
Auf das Außengewinde 21 ist eine Gewindemutter 25 auf
geschraubt, mittels welcher die Seitenwand 13 und der
Flansch 23 aneinander befestigt werden. An das aus dem
Gehäuse 11 herausragende Ende der Hülse 17 schließt
sich ein Außenisoliermantel 27 eines elektrischen
Kabels 29 an.
Wie am deutlichsten Fig. 2 zeigt, weist das Kabel
29 einen geflochtenen Schirm 31 auf. Dieser ist am
Kabelende durch Abmanteln eines Stückes des Außen
isoliermantels 27 freigelegt. Auf den freigelegten
Schirm 31 wird die Hülse 17 aufgeschoben. Die Hülse
17 weist eine Durchführöffnung 33 auf, die so an
den Außendurchmesser des Schirms 31 angepaßt ist, daß
die Hülse 17 gerade auf den Schirm 31 aufgeschoben
werden kann.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform, bei welcher die
Hülse 17 nach dem Aufschieben auf den Schirm 31 mit
diesem verlötet wird. Dabei wird die Länge des frei
gelegten Teils des Schirms 31 vorzugsweise so be
messen, daß das freie Ende des Schirms 31 bei voll
ständig aufgeschobener Hülse 17 im wesentlichen mit
dem flanschseitigen Ende der Hülse 17 abschließt.
Dabei bildet der Flansch 23 das von dem Außenisolier
mantel 27 wegweisende axiale Ende der Hülse 17.
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform, bei welcher die
Hülse 17 auf der von dem Außengewinde 21 abliegenden
Seite des Flansches 23 noch einen Hülsenfortsatz 35
aufweist. Bei Verwendung dieser Ausführungsform der
Hülse 17 wird der Schirm 31 auf eine solche Länge vom
Außenisoliermantel 27 befreit, daß das freie Ende
des Schirms 31 nach vollständigem Aufschieben der
Hülse 17 um den Hülsenfortsatz 35 herum umgeschlagen
werden kann. Auf den umgeschlagenen Teil 37 des
Schirms 31 ist eine Krimphülse 39 aufgebracht, mittels
welcher der umgeschlagene Teil 37 an dem Hülsenfort
satz 35 festgeklemmt werden kann.
Die Fig. 2 und 3 zeigen isolierte Signalleiter 41,
die von dem flanschseitigen bzw. hülsenfortsatzsei
tigem axialen Ende der Hülse 17 vorstehen und mit
Kontakten eines in den Figuren nicht dargestellten
Verbinders verbunden werden können.
Fig. 4 zeigt in perspektivischer Darstellung eine
besonders bevorzugte Ausführungsform einer Hülse 17,
wobei das Außengewinde 21 nicht dargestellt ist. Diese
Hülse weist zwei diametral gegenüberliegende Ab
plattungen 43 auf, die zum Angriff eines Maulschrauben
schlüssels dienen. Damit kann die Hülse 17 während
des Festschraubens der Gewindemutter 25 festgehalten
werden.
Fig. 5 zeigt ein Gehäuse 11, dessen Durchtrittsöffnung
15 an die Form der in Fig. 4 dargestellten Hülse ange
paßt ist.
Fig. 6 zeigt eine Kabelknickschutztülle 45 aus Kunst
stoff, die an die Gewindemutter 25 angespritzt oder
angeklebt ist. In Fig. 1 ist die Kabelknickschutztülle
45 gestrichelt angedeutet.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verbindungs
anordnung werden zunächst die Kabelknickschutztülle
45, dann die Gewindemutter 25, oder beide als Einheit,
und danach das Gehäuse 11 auf das freie Ende des
Kabels 29 aufgeschoben, und zwar soweit, daß das
Kabelende für das Abmanteln der betreffenden Isolier
mäntel und für das Zuschneiden des Schirms 31 zugäng
lich ist. Nach dem Abmanteln und dem Zuschneiden des
Schirms 31 wird die Hülse 17 auf den freiliegenden
Teil des Schirms 31 aufgeschoben und mit diesem ver
lötet (Fig. 2) oder mittels der Krimphülse 39 (Fig. 3)
fest verbunden. Danach wird das Gehäuse 11 bis zum
Anschlag der Stirnwand 13 an dem Flansch 23 von dem
Kabel abgezogen. Dann wird die Gewindemutter 25 auf
das Außengewinde 21 aufgeschraubt, um die Stirnwand
13 zwischen dem Flansch 23 und der Gewindemutter 25
festzuziehen. Schließlich wird die Kabelknickschutz
hülle 45 bis zur Gewindemutter 25 geschoben und ver
klebt, falls sie mit der Gewindemutter 25 nicht
ohnehin eine Einheit bildet.
Eine Modifikation der in Fig. 1 gezeigten Verbindungsan
ordnung zeigt Fig. 7. Bei dieser Ausführungsform weist
die Hülse 17 einen abgestuften Innendurchmesser auf.
Zwischen einem größeren Innendurchmesser D1 am kabelein
führseitigen Ende der Hülse 17 und einem kleineren Innen
durchmesser D2, der sich über die restliche axiale Länge
der Hülse 17 erstreckt, befindet sich eine Durchmesser
stufe 51. Der größere Durchmesser D1 ist an den Außen
durchmesser des Kabels 29 angepaßt, so daß er einen End
bereich des Außenisoliermantels 27 des Kabels 29 aufneh
men kann. Der kleinere Innendurchmesser D2 ist an den
Außendurchmesser des Schirms 31 angepaßt, so daß sich der
freigelegte Bereich des Schirms 31 durch den Hülsenbe
reich mit kleinerem Durchmesser D2 hindurch erstrecken
kann. Dabei kann das Ende des Schirms 31 mit dem im Ge
häuse 11 befindlichen inneren Ende der Hülse 17 fluchten
oder, wie in Fig. 7 gezeigt, über das innere Ende der
Hülse 17 vorstehen.
Durch Verwendung einer Hülse 17 mit derart abgestuftem
Innendurchmesser erreicht man, daß der Übergang zwischen
Außenisoliermantel 27 und freigelegtem Schirm 31 ge
schützt innerhalb der Hülse 17 liegt. Ein Spalt zwischen
Hülse 17 und Außenisoliermantel 27 ist so vermieden.
Bei der in Fig. 7 gezeigten Verbindungsanordnung ist
außerdem die Gewindemutter 25 modifiziert. Sie weist auf
der Kabeleinführseite einen hülsenförmigen Fortsatz 47
auf, von dessen freiem Ende sich ein radialer Anker 49
erstreckt. Dieser kann als radialer, um den hülsenför
migen Fortsatz 47 umlaufender Flansch oder in Form von
mehreren radial abstehenden Zähnen oder Widerhaken aus
gebildet sein. Vorteilhafterweise ist die gesamte Gewin
demutter 25, einschließlich ihres hülsenartigen Fort
satzes 47, mit einem Außengewinde versehen. Dies ist je
doch nicht zwingend erforderlich.
Bei dieser Ausführungsform einer Verbinderanordnung kann
man entweder eine vorgeformte Kabelknickschutztülle 45
verwenden, die ein an den hülsenförmigen Fortsatz 47 und
den Anker 49 angepaßtes Innendurchmesserprofil aufweist
und nach dem Festschrauben der Gewindemutter 25 vom Ka
bel 29 her auf den Anker 49 und den hülsenförmigen Fort
satz 47 aufgeschoben wird. Zu diesem Zweck kann man den
Anker 49 auf der vom Gehäuse 11 wegweisenden Seite mit
einer Auflaufschräge versehen, um das Aufschieben der
Kabelknickschutztülle 45 zu erleichtern, die bei dieser
Ausführungsform aus einem flexiblen Kunststoff besteht.
Besonders vorteilhaft ist es allerdings, einen den Anker
49 umfassenden Teil des Hülsenfortsatzes 47 nach dem
Festschrauben der Gewindemutter 25 und einen an den
hülsenförmigen Fortsatz angrenzenden axialen Bereich des
Kabels 29 zur Formung der Kabelknickschutztülle 45 mit
Kunststoff zu umspritzen. Hierfür wird vorzugsweise
das gleiche Kunststoffmaterial verwendet, aus dem auch
der Außenisoliermantel 27 des Kabels 29 besteht. Vorzugs
weise weist das zum Gehäuse 11 gerichtete Ende der Kabel
knickschutztülle 45 einen axialen Abstand von dem am Ge
häuse 11 anliegenden Teil der Gewindemutter 25 auf.
Diese Art Kabelknickschutztülle 45 bewirkt eine zusätz
liche Zugentlastung des Kabels 29 dadurch, daß der Außen
isoliermantel 27 nun über die Gewindemutter 25 und die
Hülse 17 mit dem metallischen Gehäuse 11 verbunden ist,
ohne daß der Schirm 31 die Hauptzuglast tragen muß. Es
ergibt sich eine bessere Kraftverteilung bei Belastung,
wodurch die Löt- bzw. Krimpverbindung zwischen Hülse 17
und Schirm 31 entlastet wird. Ferner erreicht man eine
festere Verbindung, auch gegen Vibrationsschäden, da sich
die Mutter nicht durch Vibrationen lösen kann sondern von
der umspritzten Knickschutztülle 45 festgehalten wird.
Außerdem erreicht man einen besseren Knickschutz.
Die durch Umspritzen erzeugte Kabelknickschutztülle 45
ist auch lösbar, indem sie zwischen dem Kopf der Gewinde
mutter 25 und dem Anker 49 schräg angeschnitten wird,
bis in die Ecke des rechten Winkels zwischen Anker 49
und hülsenförmigem Fortsatz 47, und dann einfach abge
zogen wird. Dies bedeutet, daß auch bei dieser Ausfüh
rungsform einer erfindungsgemäßen Verbinderanordnung ein
Reparieren vor Ort möglich ist. Nach Beendigung der Re
paratur wird über den Außenisoliermantel 27 und das Ge
häuse 11 einfach ein Schrumpfschlauch aufgebracht.
Claims (16)
1. Metallisches Gehäuse für einen geschirmten elek
trischen Verbinder zum Anschluß an einen schlauchartigen
elektrischen Schirm (31) eines an den Verbinder anzu
schließenden elektrischen Kabels (29),
wobei das Gehäuse (11) eine kabeleinführseitige Durchtrittsöffnung
(15) aufweist,
die Durchtrittsöffnung (15) in einer kabeleinführseitigen
Stirnwand (13) des Gehäuses (11) gebildet ist,
durch die Durchtrittsöffnung (15) eine Hülse (17) mit
einer Durchführöffnung (33) hindurchreicht,
die Hülse (17) mit
einem an einer Seite der Stirnwand (13) anliegenden
Flansch (23) und mindestens auf einem von der anderen
Seite der Stirnwand (13) vorstehenden Teil (19) mit
einem Außengewinde (21) versehen ist,
auf das eine Gewindemutter (25)
zum Festklemmen der Stirnwand (13) zwischen dem Flansch
(23) und der Gewindemutter (25) aufgeschraubt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse (17) mit ihrer Durchführöffnung (15)
an den Außendurchmesser des Schirms (31) angepaßt und
somit mit dem Schirm (31) vollflächig und damit elektromagnetisch
dicht verbindbar ist.
2. Gehäuse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Flansch (23) an der Innenseite der Stirnwand
(13) anliegt und ein aus dem Gehäuse herausragender
Außenteil (19) der Hülse (17) mit einem Außengewinde
(21) versehen ist.
3. Gehäuse nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Hülse (17) auf der von dem Außenteil (19)
abliegenden Innenseite des Flansches (23) in das Gehäuse
(11) hineinfortsetzt.
4. Gehäuse nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse (17) einen gestuften Innendurchmesser auf
weist, wobei ein an das kabeleinführseitige Ende der Hül
se (17) angrenzender Endbereich der Hülse (17) einen an
den Außendurchmesser des Kabels (29) angepaßten größeren
Innendurchmesser (D1) und der restliche Bereich der Hül
se (17) einen an den Außendurchmesser des Schirms (31)
angepaßten kleineren Innendurchmesser (D2) aufweist.
5. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse (17) an dem Außenteil (19) mit einem An
griffsbereich für ein Festhaltewerkzeug versehen ist.
6. Gehäuse nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Angriffsbereich durch zwei achsensymmetrische Ab
plattungen (43) des Außenteils (19) gebildet ist, an
denen mit einem Maulschraubenschlüssel angreifbar ist.
7. Gehäuse nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchtrittsöffnung (15) an die abgeplattete Kon
tur des Außenteils (19) der Hülse (17) angepaßt ist.
8. Gehäuse nach einem der Ansprüche
1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der von der Seitenwand wegweisenden Seite der
Gewindemutter (25) eine Kabelknickschutztülle (45) mit
einer an den Außendurchmesser des Kabels (29) ange
paßten Kabeldurchgangsöffnung angeordnet ist.
9. Gehäuse nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kabelknickschutztülle (45) an die Gewindemutter
(25) angeformt oder angeklebt ist.
10. Gehäuse nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gewindemutter (25) auf der Kabeleinführseite
einen hülsenförmigen Fortsatz (47) aufweist, an dessen
Außenumfang mindestens ein radial abstehender Anker (49)
für die Verankerung einer nach dem Festschrauben der Ge
windemutter (25) auf das Kabel (29) und den hülsenför
migen Fortsatz (47) aufgespritzten Kabelknickschutztülle
(45) vorgesehen ist.
11. Gehäuse nach einem der Ansprüche
1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (11) ein an einem Verbindergehäuse be
festigtes metallisches Verbinderendgehäuse ist.
12. Gehäuse nach einem der Ansprüche
1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (11) das metallische Außengehäuse eines
Verbinders bildet.
13. Gehäuse
nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse (17) auf einen von einem Außenisoliermantel
(27) des Kabels (29) befreiten Endbereich des Schirms
(31) aufgeschoben und mit dem Schirm (31) verlötet ist.
14. Gehäuse
nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse (17) auf einen von einem Außenisoliermantel
(27) des Kabels (29) befreiten Endbereich des Schirms
(31) aufgeschoben ist, und daß ein über das gehäusesei
tige Ende der Hülse (17) vorstehender Teil des Schirms
(31) über einen vom Flansch (23) in das Gehäuse (11)
vorstehenden Hülsenfortsatz (35) zurückgeschlagen und
dort mittels einer auf den zurückgeschlagenen Schirmteil
aufgequetschten Krimphülse (39) befestigt ist.
15. Gehäuse nach Anspruch 13 oder 14,
wobei die Hülse (17) nach Anspruch 4 ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich der Außenisoliermantel (27) des Kabels in den
Hülsenbereich größeren Durchmessers (D1) hineinerstreckt,
vorzugsweise bis zur Innendurchmesserstufe (51), und daß
sich der von dem Außenisoliermantel (27) befreite Bereich
des Schirms (31) durch den Hülsenbereich kleineren Durch
messers (D2) hindurcherstreckt.
16. Gehäuse nach Anspruch 14 oder 15, mit
einer Gewindemutter (25) vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein den Anker (49) umfassender axialer
Teil des hülsenförmigen Fortsatzes (47) der Gewindemutter
(25) und der an den hülsenförmigen Fortsatz (47) angren
zende Bereich des Außenisoliermantels (27) des Kabels
(29) mit einer Kabelknickschutztülle (45) umspritzt sind,
die vorzugsweise aus dem Material des Außenisolierman
tels (27) besteht.
Priority Applications (10)
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