DE4013963C2 - - Google Patents

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DE4013963C2
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  • Connections Effected By Soldering, Adhesion, Or Permanent Deformation (AREA)
  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)
  • Multi-Conductor Connections (AREA)
  • Combined Means For Separation Of Solids (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein metallisches Gehäuse gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Elektrische Kabel für die Signalübertragung sind meist mit einem die Signalleiter des Kabels umgebenden schlauchartigen Schirm aus elektrisch leitendem Material versehen, um einerseits die Einwirkung elektromagneti­ scher Störfelder auf die Signalleiter zu verhindern und um andererseits elektromagnetische Abstrahlungen des Kabels zu unterbinden, welche benachbarte Kabel oder Geräte stören könnten. Meist sind solche Schirme durch ein metallisches Geflecht gebildet, das auf einen die Signalleiter umgebenden Isoliermantel aufgebracht und seinerseits von einem isolierenden Außenmantel des Kabels umgeben ist.
Derartige Kabel werden häufig durch Verbinder, ins­ besondere Steckverbinder, abgeschlossen, um die Signalleiter mit anderen Kabeln oder mit Geräten zu verbinden. Um auch im Bereich dieser Verbinder elektromagnetische Störungen zu verhindern, sind solche Verbinder üblicherweise von einem Metallgehäuse umgeben, das mit dem Schirm des Kabels elektrisch verbunden ist. Häufig werden Verbinderendgehäuse vorgesehen, die auf einer Kabeleintrittsseite mit dem Schirm des Kabels verbunden sind und auf der entgegengesetzten Seite an dem Metallgehäuse des Verbinders befestigt werden, beispielsweise durch Verschrauben. Diese Verbinderendgehäuse haben einen doppelten Zweck. Einerseits dienen sie als Zugabfang für das Kabel. Andererseits werden sie dazu benutzt, das elektrische Potential des Kabelschirms auf das Potential des Metallgehäuses des Verbinders zu bringen.
Zu diesem Zweck sind bekannte Verbinderendgehäuse mit einem Hülsenteil versehen, auf dessen Außenumfang der Schirm aufgebracht wird, während der restliche Teil des Kabels durch die Hülse hindurch in das Innere des Verbinderendgehäuses geführt wird. Um den Schirm auf den Außenumfang des Hülsenteils aufzubringen, muß das Schirmgeflecht geöffnet werden, damit es über den Hülsenteil paßt. Der über den Hülsenteil gezogene Bereich des geöffneten Schirms wird dann auf dem Hülsenteil festgekrimpt, dort mittels eines Bandes oder einer schellenartigen Vorrichtung befestigt oder unter einem Magnetfeld geschrumpft. Im Fall des Festkrimpens oder des Befestigens mittels eines Bandes oder einer schellenartigen Vorrichtung ist die Verbindung bei Bedarf wieder lösbar. Im Fall der Aufschrumpfung unter einem Magnetfeld ist die Verbindung nicht mehr lösbar und ermöglicht keine Reparaturen mehr.
Durch das Öffnen des Schirmgeflechts zu dem Zweck, es über die Hülse zu ziehen, wird die Schirmung elektromagnetisch undicht, so daß das diesen Ver­ binder enthaltende Gesamtsystem gegen elektromagnetische Störungen anfällig wird.
Aus der DE 83 29 128 U1 ist eine Vorrichtung zum Verschrauben eines Koaxialkabelendes an einem Verstärkergehäuse mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 bekannt, bei welcher der Schirm mit der Hülse nur mittelbar über einen Kontaktkäfig verbunden ist. Der Kontaktkäfig befindet sich in einem radialen Spalt zwischen dem Schirm und einem vergrößerten Innendurchmesser der Hülse. Der Kontaktkäfig reicht mit einem axialen Ende bis zum zugehörigen axialen Ende der Hülse.
Bei den Frequenzen, für welche Hochfrequenzkabel häufig eiingesetzt werden, nämlich ab etwa 1 MHz, wirkt ein Kontaktkäfig wie ein Schlitzstrahler. Das heißt, er strahlt Hochfrequenzstrahlung ab und nimmt einstrahlende Hochfrequenzstrahlung auf. Der sich an Hülse und Kontaktkäfig anschließende Endbereich des über dem Schirm befindlichen Außenmantels des Kabel kann derartige störende Ab- und Einstrahlung nicht verhindern.
Damit ein ausreichend guter elektrischer Kontakt zwischen Hülse und Schirm hergestellt wird, auch bei zu erwartenden Herstellungstoleranzen, muß der Kontaktkäfig eine relativ starke Federkraft aufweisen. Das zwischen Schirm und Innenleiter befindliche Dielektrikum von Kabeln mit besonders guten Hochfrequenzeigenschaften besteht häufig aus relativ weichem Material, nämlich gerecktem und dadurch mikroporösen Polytetrafluorethylen (PETE). Dieses weiche Material wird durch die Federkraft des Kontaktkäfigs radial nach innen zusammengedrückt. Die Folge ist eine Deformierung des Kabelaufbaus an der Stelle des Kontaktkäfigs. Diese wiederum führt zu einer unerwünschten Veränderung des Wellenwiderstandes des Kabels an der Stelle des Kontaktkäfigs. Diese Wellenwiderstandsänderung beeinträchtigt über das Kabel zu übertragende Hochfrequenzsignale.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ver­ bindungsmethode verfügbar zu machen, mittels welcher sich der Kabelschirm an einen Verbinder anschließen läßt, ohne daß es zu einer Beeinträchtigung der elektromagnetischen Abschirmwirkung und der elektrischen Übertragungseigenschaften des Kabels kommt.
Die Lösung besteht in einem metallischen Gehäuse gemäß Anspruch 1.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Ansprüchen 2-16 beschrieben.
Bei einem erfindungsgemäßen Gehäuse braucht der Schirm des Kabels nicht geöffnet zu werden. Vielmehr wird die Hülse über den ungeöffneten Schirm geschoben. Danach werden Schirm und Hülse elektrisch und mechanisch mit­ einander verbunden, vorzugsweise durch Verlöten oder durch Aufkrimpen eines auf den Außenumfang der Hülse zurückgeschlagenen Teils des Schirms auf die Hülse. Die Hülse wird dann mit dem metallischen Gehäuse ver­ schraubt. Dies führt zu einer vollflächigen und formschlüssigen festen Verbindung direkter Art zwischen Schirm und Hülse und damit zu einer elektromagnetisch dichten Verbindung. Eine wellenwiderstandsverändernde Kabeldeformierung tritt auch nicht auf.
Bei dieser Verbindungsmethode behält der Schirm bis in die Hülse hinein seine unveränderte Form. Von der Hülse ab übernimmt diese und an sie anschließend das Gehäuse die elektromagnetische Abschirmung. Eine elektromagnetische Undichtigkeit der Schirmung tritt bei dieser Verbindungsmethode nicht auf.
Um die Hülse leichter mit dem Gehäuse verschrauben zu können, ist der aus der Hülse hervorstehende und mit Außengewinde versehene Außenteil der Hülse an dia­ metral gegenüberliegenden Seiten vorzugsweise mit Abplattungen versehen, die es ermöglichen, die Hülse während des Festschraubens der Gewindemutter mit einem Maulschraubenschlüssel festzuhalten. Dabei ist die Durchtrittsöffnung des Gehäuses vorzugsweise an diese abgeplattete Außenkontur des Außenteils der Hülse angepaßt.
Die Hülse kann einen abgestuften Innendurchmesser auf­ weisen, um nicht nur den von dem Außenisoliermantel be­ freiten Endbereich des Schirms sondern auch einen Endbe­ reich des Außenisoliermantels aufnehmen zu können. Der Übergangsbereich zwischen dem Außenisoliermantel und dem freiliegenden Schirm wird dadurch besonders geschützt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist auf die aneinander grenzenden Bereiche von Hülse und Kabel eine Kabelknickschutztülle aufgeschoben. Vorzugsweise ist diese an die Mutter angeformt, bei­ spielsweise in Form einer an die Mutter angespritzten Kunststofftülle, und erstreckt sich mit konisch ab­ nehmendem Durchmesser über einen Teil des an die Hülse angrenzenden Bereichs des Kabels.
Die Kabelknickschutztülle kann auch nach der Montage des Verbinders an dem Kabel angespritzt werden, vorzugsweise aus dem Material, aus dem der Außenisoliermantel des Ka­ bels besteht. Bei dieser Ausführungsform wird eine Ge­ windemutter mit einem hülsenförmigen Fortsatz verwendet, auf dem sich mindestens ein Anker für das Material der Kabelknickschutztülle befindet. Nach dem Festschrauben der Gewindemutter werden deren hülsenförmiger Fortsatz mindestens auf einem den Anker umfassenden Teil und der Außenisoliermantel mit der Kabelknickschutztülle um­ spritzt. Hierdurch wird eine zusätzliche Zugentlastung für das Kabel erreicht.
Das metallische Gehäuse kann entweder ein Verbinder­ endgehäuse sein, das an das metallische Gehäuse eines geschirmten Verbinders angeschraubt ist. Das metallische Gehäuse kann aber auch durch das Metallgehäuse des geschirmten elektrischen Verbinders selbst gebildet sein. Ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der erfindungs­ gemäßen Lösung ist, daß die Verschraubung zwischen der Hülse und dem metallischen Gehäuse jederzeit geöffnet werden kann, so daß Reparaturen an dem Verbinder und/oder den Kontaktstiften des Verbinders durchgeführt werden können.
Die erfindungsgemäße Lösung eignet sich auch für sogenannte EMV-Schläuche, d. h. geschirmte Kabel ohne Inhalt, wobei die Kabelleiter oder Adern erst später eingezogen werden. Dabei steht EMV für elektromagne­ tische Verträglichkeit.
Ausführungsformen der Erfindung werden nun näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht eines an ein geschirmtes Kabel angeschlossenen metallischen Gehäuses;
Fig. 2 einen Teil der in Fig. 1 gezeigten Verbin­ dungsanordnung gemäß einer ersten Ausführungs­ form der Erfindung;
Fig. 3 einen Teil der in Fig. 1 gezeigten Verbin­ dungsanordnung gemäß einer zweiten Ausführungs­ form der Erfindung;
Fig. 4 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer Hülse der in Fig. 1 gezeigten Verbindungs­ anordnung;
Fig. 5 ein an die in Fig. 4 gezeigte Hülse angepaßtes metallisches Gehäuse;
Fig. 6 eine für die Verbindungsanordnung nach Fig. 1 verwendbare Kabelknickschutztülle; und
Fig. 7 eine Modifikation der in Fig. 1 gezeigten Ver­ bindungsanordnung.
Fig. 1 zeigt die Anwendung der Erfindung bei einem metallischen Verbinderendgehäuse, das seinerseits an das metallische Gehäuse eines nicht gezeigten Ver­ binders angeschraubt werden kann.
Fig. 1 zeigt ein metallisches Gehäuse 11 mit einer kabeleinführseitigen Stirnwand 13, in der eine Durch­ trittsöffnung 15 gebildet ist. In der Durchtritts­ öffnung 15 befindet sich eine Hülse 17, die einen aus dem Gehäuse 11 herausragenden Außenteil 19 mit einem Außengewinde 21 und einen an der Innenseite der Stirnwand 13 anliegenden radialen Flansch 23 aufweist. Auf das Außengewinde 21 ist eine Gewindemutter 25 auf­ geschraubt, mittels welcher die Seitenwand 13 und der Flansch 23 aneinander befestigt werden. An das aus dem Gehäuse 11 herausragende Ende der Hülse 17 schließt sich ein Außenisoliermantel 27 eines elektrischen Kabels 29 an.
Wie am deutlichsten Fig. 2 zeigt, weist das Kabel 29 einen geflochtenen Schirm 31 auf. Dieser ist am Kabelende durch Abmanteln eines Stückes des Außen­ isoliermantels 27 freigelegt. Auf den freigelegten Schirm 31 wird die Hülse 17 aufgeschoben. Die Hülse 17 weist eine Durchführöffnung 33 auf, die so an den Außendurchmesser des Schirms 31 angepaßt ist, daß die Hülse 17 gerade auf den Schirm 31 aufgeschoben werden kann.
Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform, bei welcher die Hülse 17 nach dem Aufschieben auf den Schirm 31 mit diesem verlötet wird. Dabei wird die Länge des frei­ gelegten Teils des Schirms 31 vorzugsweise so be­ messen, daß das freie Ende des Schirms 31 bei voll­ ständig aufgeschobener Hülse 17 im wesentlichen mit dem flanschseitigen Ende der Hülse 17 abschließt. Dabei bildet der Flansch 23 das von dem Außenisolier­ mantel 27 wegweisende axiale Ende der Hülse 17.
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsform, bei welcher die Hülse 17 auf der von dem Außengewinde 21 abliegenden Seite des Flansches 23 noch einen Hülsenfortsatz 35 aufweist. Bei Verwendung dieser Ausführungsform der Hülse 17 wird der Schirm 31 auf eine solche Länge vom Außenisoliermantel 27 befreit, daß das freie Ende des Schirms 31 nach vollständigem Aufschieben der Hülse 17 um den Hülsenfortsatz 35 herum umgeschlagen werden kann. Auf den umgeschlagenen Teil 37 des Schirms 31 ist eine Krimphülse 39 aufgebracht, mittels welcher der umgeschlagene Teil 37 an dem Hülsenfort­ satz 35 festgeklemmt werden kann.
Die Fig. 2 und 3 zeigen isolierte Signalleiter 41, die von dem flanschseitigen bzw. hülsenfortsatzsei­ tigem axialen Ende der Hülse 17 vorstehen und mit Kontakten eines in den Figuren nicht dargestellten Verbinders verbunden werden können.
Fig. 4 zeigt in perspektivischer Darstellung eine besonders bevorzugte Ausführungsform einer Hülse 17, wobei das Außengewinde 21 nicht dargestellt ist. Diese Hülse weist zwei diametral gegenüberliegende Ab­ plattungen 43 auf, die zum Angriff eines Maulschrauben­ schlüssels dienen. Damit kann die Hülse 17 während des Festschraubens der Gewindemutter 25 festgehalten werden.
Fig. 5 zeigt ein Gehäuse 11, dessen Durchtrittsöffnung 15 an die Form der in Fig. 4 dargestellten Hülse ange­ paßt ist.
Fig. 6 zeigt eine Kabelknickschutztülle 45 aus Kunst­ stoff, die an die Gewindemutter 25 angespritzt oder angeklebt ist. In Fig. 1 ist die Kabelknickschutztülle 45 gestrichelt angedeutet.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Verbindungs­ anordnung werden zunächst die Kabelknickschutztülle 45, dann die Gewindemutter 25, oder beide als Einheit, und danach das Gehäuse 11 auf das freie Ende des Kabels 29 aufgeschoben, und zwar soweit, daß das Kabelende für das Abmanteln der betreffenden Isolier­ mäntel und für das Zuschneiden des Schirms 31 zugäng­ lich ist. Nach dem Abmanteln und dem Zuschneiden des Schirms 31 wird die Hülse 17 auf den freiliegenden Teil des Schirms 31 aufgeschoben und mit diesem ver­ lötet (Fig. 2) oder mittels der Krimphülse 39 (Fig. 3) fest verbunden. Danach wird das Gehäuse 11 bis zum Anschlag der Stirnwand 13 an dem Flansch 23 von dem Kabel abgezogen. Dann wird die Gewindemutter 25 auf das Außengewinde 21 aufgeschraubt, um die Stirnwand 13 zwischen dem Flansch 23 und der Gewindemutter 25 festzuziehen. Schließlich wird die Kabelknickschutz­ hülle 45 bis zur Gewindemutter 25 geschoben und ver­ klebt, falls sie mit der Gewindemutter 25 nicht ohnehin eine Einheit bildet.
Eine Modifikation der in Fig. 1 gezeigten Verbindungsan­ ordnung zeigt Fig. 7. Bei dieser Ausführungsform weist die Hülse 17 einen abgestuften Innendurchmesser auf. Zwischen einem größeren Innendurchmesser D1 am kabelein­ führseitigen Ende der Hülse 17 und einem kleineren Innen­ durchmesser D2, der sich über die restliche axiale Länge der Hülse 17 erstreckt, befindet sich eine Durchmesser­ stufe 51. Der größere Durchmesser D1 ist an den Außen­ durchmesser des Kabels 29 angepaßt, so daß er einen End­ bereich des Außenisoliermantels 27 des Kabels 29 aufneh­ men kann. Der kleinere Innendurchmesser D2 ist an den Außendurchmesser des Schirms 31 angepaßt, so daß sich der freigelegte Bereich des Schirms 31 durch den Hülsenbe­ reich mit kleinerem Durchmesser D2 hindurch erstrecken kann. Dabei kann das Ende des Schirms 31 mit dem im Ge­ häuse 11 befindlichen inneren Ende der Hülse 17 fluchten oder, wie in Fig. 7 gezeigt, über das innere Ende der Hülse 17 vorstehen.
Durch Verwendung einer Hülse 17 mit derart abgestuftem Innendurchmesser erreicht man, daß der Übergang zwischen Außenisoliermantel 27 und freigelegtem Schirm 31 ge­ schützt innerhalb der Hülse 17 liegt. Ein Spalt zwischen Hülse 17 und Außenisoliermantel 27 ist so vermieden.
Bei der in Fig. 7 gezeigten Verbindungsanordnung ist außerdem die Gewindemutter 25 modifiziert. Sie weist auf der Kabeleinführseite einen hülsenförmigen Fortsatz 47 auf, von dessen freiem Ende sich ein radialer Anker 49 erstreckt. Dieser kann als radialer, um den hülsenför­ migen Fortsatz 47 umlaufender Flansch oder in Form von mehreren radial abstehenden Zähnen oder Widerhaken aus­ gebildet sein. Vorteilhafterweise ist die gesamte Gewin­ demutter 25, einschließlich ihres hülsenartigen Fort­ satzes 47, mit einem Außengewinde versehen. Dies ist je­ doch nicht zwingend erforderlich.
Bei dieser Ausführungsform einer Verbinderanordnung kann man entweder eine vorgeformte Kabelknickschutztülle 45 verwenden, die ein an den hülsenförmigen Fortsatz 47 und den Anker 49 angepaßtes Innendurchmesserprofil aufweist und nach dem Festschrauben der Gewindemutter 25 vom Ka­ bel 29 her auf den Anker 49 und den hülsenförmigen Fort­ satz 47 aufgeschoben wird. Zu diesem Zweck kann man den Anker 49 auf der vom Gehäuse 11 wegweisenden Seite mit einer Auflaufschräge versehen, um das Aufschieben der Kabelknickschutztülle 45 zu erleichtern, die bei dieser Ausführungsform aus einem flexiblen Kunststoff besteht.
Besonders vorteilhaft ist es allerdings, einen den Anker 49 umfassenden Teil des Hülsenfortsatzes 47 nach dem Festschrauben der Gewindemutter 25 und einen an den hülsenförmigen Fortsatz angrenzenden axialen Bereich des Kabels 29 zur Formung der Kabelknickschutztülle 45 mit Kunststoff zu umspritzen. Hierfür wird vorzugsweise das gleiche Kunststoffmaterial verwendet, aus dem auch der Außenisoliermantel 27 des Kabels 29 besteht. Vorzugs­ weise weist das zum Gehäuse 11 gerichtete Ende der Kabel­ knickschutztülle 45 einen axialen Abstand von dem am Ge­ häuse 11 anliegenden Teil der Gewindemutter 25 auf.
Diese Art Kabelknickschutztülle 45 bewirkt eine zusätz­ liche Zugentlastung des Kabels 29 dadurch, daß der Außen­ isoliermantel 27 nun über die Gewindemutter 25 und die Hülse 17 mit dem metallischen Gehäuse 11 verbunden ist, ohne daß der Schirm 31 die Hauptzuglast tragen muß. Es ergibt sich eine bessere Kraftverteilung bei Belastung, wodurch die Löt- bzw. Krimpverbindung zwischen Hülse 17 und Schirm 31 entlastet wird. Ferner erreicht man eine festere Verbindung, auch gegen Vibrationsschäden, da sich die Mutter nicht durch Vibrationen lösen kann sondern von der umspritzten Knickschutztülle 45 festgehalten wird. Außerdem erreicht man einen besseren Knickschutz.
Die durch Umspritzen erzeugte Kabelknickschutztülle 45 ist auch lösbar, indem sie zwischen dem Kopf der Gewinde­ mutter 25 und dem Anker 49 schräg angeschnitten wird, bis in die Ecke des rechten Winkels zwischen Anker 49 und hülsenförmigem Fortsatz 47, und dann einfach abge­ zogen wird. Dies bedeutet, daß auch bei dieser Ausfüh­ rungsform einer erfindungsgemäßen Verbinderanordnung ein Reparieren vor Ort möglich ist. Nach Beendigung der Re­ paratur wird über den Außenisoliermantel 27 und das Ge­ häuse 11 einfach ein Schrumpfschlauch aufgebracht.

Claims (16)

1. Metallisches Gehäuse für einen geschirmten elek­ trischen Verbinder zum Anschluß an einen schlauchartigen elektrischen Schirm (31) eines an den Verbinder anzu­ schließenden elektrischen Kabels (29), wobei das Gehäuse (11) eine kabeleinführseitige Durchtrittsöffnung (15) aufweist, die Durchtrittsöffnung (15) in einer kabeleinführseitigen Stirnwand (13) des Gehäuses (11) gebildet ist, durch die Durchtrittsöffnung (15) eine Hülse (17) mit einer Durchführöffnung (33) hindurchreicht, die Hülse (17) mit einem an einer Seite der Stirnwand (13) anliegenden Flansch (23) und mindestens auf einem von der anderen Seite der Stirnwand (13) vorstehenden Teil (19) mit einem Außengewinde (21) versehen ist, auf das eine Gewindemutter (25) zum Festklemmen der Stirnwand (13) zwischen dem Flansch (23) und der Gewindemutter (25) aufgeschraubt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (17) mit ihrer Durchführöffnung (15) an den Außendurchmesser des Schirms (31) angepaßt und somit mit dem Schirm (31) vollflächig und damit elektromagnetisch dicht verbindbar ist.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (23) an der Innenseite der Stirnwand (13) anliegt und ein aus dem Gehäuse herausragender Außenteil (19) der Hülse (17) mit einem Außengewinde (21) versehen ist.
3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Hülse (17) auf der von dem Außenteil (19) abliegenden Innenseite des Flansches (23) in das Gehäuse (11) hineinfortsetzt.
4. Gehäuse nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (17) einen gestuften Innendurchmesser auf­ weist, wobei ein an das kabeleinführseitige Ende der Hül­ se (17) angrenzender Endbereich der Hülse (17) einen an den Außendurchmesser des Kabels (29) angepaßten größeren Innendurchmesser (D1) und der restliche Bereich der Hül­ se (17) einen an den Außendurchmesser des Schirms (31) angepaßten kleineren Innendurchmesser (D2) aufweist.
5. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (17) an dem Außenteil (19) mit einem An­ griffsbereich für ein Festhaltewerkzeug versehen ist.
6. Gehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Angriffsbereich durch zwei achsensymmetrische Ab­ plattungen (43) des Außenteils (19) gebildet ist, an denen mit einem Maulschraubenschlüssel angreifbar ist.
7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchtrittsöffnung (15) an die abgeplattete Kon­ tur des Außenteils (19) der Hülse (17) angepaßt ist.
8. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf der von der Seitenwand wegweisenden Seite der Gewindemutter (25) eine Kabelknickschutztülle (45) mit einer an den Außendurchmesser des Kabels (29) ange­ paßten Kabeldurchgangsöffnung angeordnet ist.
9. Gehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kabelknickschutztülle (45) an die Gewindemutter (25) angeformt oder angeklebt ist.
10. Gehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindemutter (25) auf der Kabeleinführseite einen hülsenförmigen Fortsatz (47) aufweist, an dessen Außenumfang mindestens ein radial abstehender Anker (49) für die Verankerung einer nach dem Festschrauben der Ge­ windemutter (25) auf das Kabel (29) und den hülsenför­ migen Fortsatz (47) aufgespritzten Kabelknickschutztülle (45) vorgesehen ist.
11. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (11) ein an einem Verbindergehäuse be­ festigtes metallisches Verbinderendgehäuse ist.
12. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (11) das metallische Außengehäuse eines Verbinders bildet.
13. Gehäuse nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (17) auf einen von einem Außenisoliermantel (27) des Kabels (29) befreiten Endbereich des Schirms (31) aufgeschoben und mit dem Schirm (31) verlötet ist.
14. Gehäuse nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (17) auf einen von einem Außenisoliermantel (27) des Kabels (29) befreiten Endbereich des Schirms (31) aufgeschoben ist, und daß ein über das gehäusesei­ tige Ende der Hülse (17) vorstehender Teil des Schirms (31) über einen vom Flansch (23) in das Gehäuse (11) vorstehenden Hülsenfortsatz (35) zurückgeschlagen und dort mittels einer auf den zurückgeschlagenen Schirmteil aufgequetschten Krimphülse (39) befestigt ist.
15. Gehäuse nach Anspruch 13 oder 14, wobei die Hülse (17) nach Anspruch 4 ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Außenisoliermantel (27) des Kabels in den Hülsenbereich größeren Durchmessers (D1) hineinerstreckt, vorzugsweise bis zur Innendurchmesserstufe (51), und daß sich der von dem Außenisoliermantel (27) befreite Bereich des Schirms (31) durch den Hülsenbereich kleineren Durch­ messers (D2) hindurcherstreckt.
16. Gehäuse nach Anspruch 14 oder 15, mit einer Gewindemutter (25) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein den Anker (49) umfassender axialer Teil des hülsenförmigen Fortsatzes (47) der Gewindemutter (25) und der an den hülsenförmigen Fortsatz (47) angren­ zende Bereich des Außenisoliermantels (27) des Kabels (29) mit einer Kabelknickschutztülle (45) umspritzt sind, die vorzugsweise aus dem Material des Außenisolierman­ tels (27) besteht.
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