DE4108646A1 - Austragvorrichtung fuer medien - Google Patents

Austragvorrichtung fuer medien

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Karl-Heinz Fuchs
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    • B05B11/00Single-unit hand-held apparatus in which flow of contents is produced by the muscular force of the operator at the moment of use
    • B05B11/01Single-unit hand-held apparatus in which flow of contents is produced by the muscular force of the operator at the moment of use characterised by the means producing the flow
    • B05B11/10Pump arrangements for transferring the contents from the container to a pump chamber by a sucking effect and forcing the contents out through the dispensing nozzle
    • B05B11/1028Pumps having a pumping chamber with a deformable wall
    • B05B11/1035Pumps having a pumping chamber with a deformable wall the pumping chamber being a bellow
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B05B11/10Pump arrangements for transferring the contents from the container to a pump chamber by a sucking effect and forcing the contents out through the dispensing nozzle
    • B05B11/1087Combination of liquid and air pumps

Description

Die Erfindung betrifft eine Austragvorrichtung, die zum Austrag mindestens eines Mediums dienen soll, das gasför­ mig, flüssig, pastös und/oder pulverförmig bzw. ähnlich sein kann. Die Austragvorrichtung weist eine Druckquelle, z. B. eine manuell anzutreibende Pumpe, einen druckgefüllten Aerosolbehälter oder dgl. mit einem manuell zu öffnenden Auslaßventil oder eine ähnliche Druckquelle auf, die zweck­ mäßig wenigstens teilweise oder als Ganzes eine in sich ge­ schlossene bzw. vormontierte Baugruppe oder Baueinheit bil­ det, welche an einem Tragkörper befestigt werden kann. Ein solcher Tragkörper kann ein Speichergefäß für mindestens ein Medium bzw. eine weitere Austrageinheit, wie eine Me­ dienpumpe oder eine andere der genannten Druckquellen sein, mit welcher gleichzeitig oder unabhängig von der zuerst ge­ nannten Druckquelle Medium ausgetragen werden kann.
Zur Befestigung weist die Baugruppe, welche zweckmäßig min­ destens einen im wesentlichen geschlossenen Druck- bzw. Pumpenraum einschließt, eine Halterung auf, die vor allem der tragenden Lagesicherung der Austragvorrichtung dient und ggf. zusätzlich noch eine Funktionsbewegung für eine Funktion der Austragvorrichtung ausführen kann.
Eine durch die französische Patentanmeldung 23 97 341 be­ kanntgewordene Austragvorrichtung weist eine Luftpumpe auf, am Ende von deren Druckraum eine kappenförmige Halterung zur Verbindung mit dem Betätigungskopf einer Flüssigkeits­ pumpe vorgesehen ist. Hier ergibt sich eine sehr große Bau­ länge, und außerdem ist zur zusätzlichen Halterung noch ein äußeres Führungsgehäuse vorgesehen.
Nach der französischen Patentanmeldung 23 17 969 dagegen bildet die Luftpumpe keine in sich geschlossene Baugruppe, weil ihr Druckraum erst durch einen Gehäuseteil der Flüssigkeitspumpe, also erst bei der Montage mit dieser, zu verschließen ist und außerdem einen bei der Pumpbetätigung in der Größe zunehmenden Raumteil aufweist.
Demgegenüber sind solche Austragvorrichtungen sehr vorteil­ haft, bei welchen der Pumpkolben der Luftpumpe am Gehäuse der Flüssigkeitspumpe befestigt ist, wobei dann allerdings die Luftpumpe mit ihrer Pumpenkammer keine in sich ge­ schlossene Baueinheit bildet, weil nämlich ein gemeinsamer Grundkörper sowohl für die Luftpumpe als auch für die Me­ dienpumpe vorgesehen ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Nachteile bekann­ ter Austragvorrichtungen zu vermeiden und insbesondere eine Austragvorrichtung zu schaffen, die bei möglichst einfachem Aufbau eine einfache Montage, eine hohe Förderleistung, einen geringen Raumbedarf und/oder eine gute Anpassung an unterschiedliche weitere Austrageinheiten gewährleistet.
Zur Lösung dieser Aufgabe liegt die Halterung zur Verbin­ dung mit der weiteren Austrageinheit wenigstens teilweise innerhalb des Druckraumes, wobei sie zum halternden Ein­ griff in einen Grundkörper und/oder in einen gegenüber die­ sem z. B. für den Austrag zu bewegenden Bauteil der weiteren Austrageinheit ausgebildet sein kann. Die Halterung ist da­ bei zweckmäßig gegenüber dem an sie angrenzenden Bereich des Druckraumes und/oder gegenüber einem diesen begrenzen­ den Grundkörper im wesentlichen lagestarr angeordnet, so daß sie mit diesem Grundkörper einen einteiligen Bauteil bilden kann, gegenüber dem ein weiterer Bauteil zur Aus­ tragbetätigung manuell zu bewegen ist. Weist die Austrag­ vorrichtung mehrere Druckräume auf bzw. ist sie zum Fördern aus unterschiedlichen Speicherräumen für Medien vorgesehen, so können auch zwei oder mehr Halterungen der beschriebenen Art vorgesehen sein.
Bei einer im wesentlichen eine Hauptachse und/oder eine Be­ tätigungsrichtung definierenden Austragvorrichtung liegt durch die beschriebene Ausbildung die Halterung wenigstens mit einem Teil ihrer axialen Länge im selben Längsbereich wie der Druckraum, wodurch eine erhebliche Verkürzung der Baulänge der Austragvorrichtung erzielt werden kann. An­ statt die Halterung hierbei seitlich nach innen über die Mantelinnenseite des Druckraumes vorstehen bzw. teilweise in entgegengesetzter Richtung aus dem Druckraum vorstehen zu lassen, ist es zweckmäßig, wenn sich der insbesondere ringförmige Druckraum im wesentlichen über den gesamten Außenumfang der Halterung erstreckt, die eine radial innere Begrenzung dieses Druckraumes bilden bzw. annähernd koaxial frei so in den Druckraum vorstehen kann, daß sie zur Monta­ ge der weiteren Austrageinheiten oder dgl. von der Außen­ seite bzw. einem Ende des Druckraumes her auch dann zugäng­ lich ist, wenn der Druckraum funktionsbereit geschlossen ist.
Bei einer bevorzugten Ausbildung steht die Halterung in ih­ rer Längs- bzw. Montagerichtung nicht oder nur unwesentlich über den Druckraum vor, so daß sie praktisch keinerlei zu­ sätzliche axiale Baulänge benötigt und außerdem als kolben­ artiger Verdrängungskörper für den Druckraum dienen kann, der gegenüber einer radial äußeren Mantelbegrenzung eines bewegbaren Bauteiles der Austragvorrichtung nicht abgedich­ tet zu sein braucht, obwohl er im Bereich des Innenumfanges dieser Mantelbegrenzung auch geführt sein kann und dadurch diesen Bauteil gegen Kippbewegungen lagesichert.
Die Halterung weist zweckmäßig eine Montageöffnung zum Ein­ setzen des der Halterung der weiteren Austrageinheit die­ nenden Gegengliedes auf, wobei statt einer Gewindeöffnung eine reine Stecköffnung vorgesehen sein kann, in welche das Gegenglied quer zur Steckrichtung im wesentlichen spielfrei und in Steckrichtung anschlagbegrenzt eingreift. Die Halte­ rung kann aber auch zur entsprechenden Aufnahme eines Zwi­ schenstückes ausgebildet sein, das seinerseits so ausgebil­ det ist, daß mit ihm die Austragvorrichtung und/oder die weitere Austrageinheit an einem Grundkörper, z. B. am Hals eines Speichergefäßes, befestigt werden kann. In diesem Fall ist das Zwischenstück zweckmäßig kappenförmig als Schraubkappe, Krimpring oder dgl. ausgebildet, das von der Halterung am Außenumfang mit einer gewissen Klemmung rei­ bungsschlüssig umgriffen wird und mit einer Ringschulter die weitere Austrageinheit abgedichtet gegen die Stirnflä­ che des Speicherhalses spannt.
Die Stecköffnung hat eine verhältnismäßig große Weite, wenn sie durch den Kappeninnenraum einer kappenförmig ausgebil­ deten Halterung gebildet ist, deren Kappenstirnwand von ei­ nem Stößel durchsetzt sein kann, der zwar zur Funktionsver­ bindung mit der weiteren Austrageinheit, nicht jedoch zu deren eigentlichen Lagefixierung gegenüber der Austragvor­ richtung dient. Durch die beschriebene Ausbildung greift die weitere Austrageinheit, im wesentlichen wie anhand der Halterung beschrieben, in den Druckraum ein, so daß in dessen Längsbereich bzw. den der Halterung eine Druck- bzw. Pumpenkammer, ein in Ausgangsstellung befindlicher Pumpkol­ ben, ein innerhalb des Gehäuses bzw. dieses Kolbens liegen­ des Auslaßventil, ein Gehäuse bzw. dessen Zylinderdeckel und/oder eine innen liegende Rückstellfeder eingreifen oder vollständig liegen kann. Auch eine Abstützfläche der weite­ ren Austrageinheit zur Abstützung am Speicherhals bzw. eine Befestigungskappe zur Befestigung der weiteren Austragein­ heit am Speicherhals kann teilweise oder vollständig inner­ halb des Druckraumes bzw. der Halterung liegen, so daß die weitere Austrageinheit mindestens etwa mit der Hälfte ihrer Gehäuselänge in dieser Weise eingreift und die Halterung bzw. der Druckraum auch den Speicherhals aufnimmt oder übergreift.
Anstatt den Druckraum der Pumpe der Austragvorrichtung nur durch elastische Verformung einer Druckraumwandung zu ver­ engen, ist die Pumpe wenigstens teilweise zweckmäßig als Schubpumpe, insbesondere als Kolben- und/oder Balgpumpe ausgebildet, wobei durch die Schubbewegung vorteilhaft im wesentlichen nur der quer zur Schubbewegung benachbart zur Halterung liegende Teil des Druckraumes von einer Kolben­ laufbahn bzw. einem Pumpbalg begrenzt ist, während ein axial an das innere Ende der Halterung anschließender Teil des Druckraumes mit dem zuerst genannten Teil unabgedichtet kommuniziert und allenfalls im Bereich einer Durchführung eines Stößels oder dgl. durch die Halterung gleitend abge­ dichtet ist.
Der gegenüber dem Grundkörper der Austragvorrichtung zur Austragbetätigung bewegbare Bauteil kann von dem vom Monta­ geende der Halterung abgekehrten Ende des Grundkörpers her montiert sein, der z. B. durch einen einfachen, doppelwandi­ gen Ringkörper gebildet ist, welcher im Bereich des Druck­ raumes an einem Ende mit einer ringförmig die Halterung um­ gebenden Stirnwand und im Bereich des anderen Endes mit der Kappenstirnwand der Halterung verschlossen sein kann, so daß sich an einem Ende eine Ringnut und am anderen Ende die Montageöffnung ergibt und beide ineinanderliegenden Mantel­ wandungen etwa gleiche Längserstreckung haben. In die Ring­ nut kann dann ein hülsenförmiger Kolbenmantel eingesetzt werden, der zweckmäßig einteilig mit einem Betätigungskopf der Austragvorrichtung ausgebildet ist, welcher eine Betä­ tigungshandhabe bildet und/oder eine ins Freie führende Austragöffnung trägt. Dieser Kopf kann gemeinsam zur Betä­ tigung bzw. zum Medienaustrag sowohl für die Austragvor­ richtung als auch für die weitere Austrageinheit vorgesehen sein.
Die Austragvorrichtung ist insbesondere zur Ausbildung als Luftpumpe entsprechend der WO 89/00 085 geeignet, auf die wegen weiterer Einzelheiten und Wirkungen Bezug genommen wird. Gemäß der Erfindung kann die Ansaugung für die Pumpe innerhalb der Halterung bzw. deren Montageöffnung liegen, so daß eine Luftführung von außerhalb der Austragvorrich­ tung bis zu einem Einlaßventil im wesentlichen ausschließ­ lich ansteigend vorgesehen ist und Schmutzpartikel kaum in das Einlaßventil bzw. den Druckraum gelangen können. Die Luftführung kann zwischen dem Innenumfang des Halterungs­ mantels und dem eingesetzten Gegenglied der weiteren Aus­ trageinheit, z. B. in Form mindestens einer Längsnut, vorge­ sehen sein.
Die erfindungsgemäße Austragvorrichtung läßt sich auch so montieren, daß zunächst im wesentlichen nur der die Halte­ rung aufweisende Grundkörper mit der weiteren Austragein­ heit verbunden wird, wonach erst der bewegbare Bauteil durch Einstecken montiert und dabei ggf. mit einem über die Kappenstirnwand frei vorstehenden Betätigungsschaft der weiteren Austrageinheit durch eine Steckverbindung mit dem Stößel verbunden wird. Dies ist in besonders einfacher Wei­ se möglich, wenn die beiden gegeneinander bewegbaren Bau­ teile der Austragvorrichtung nicht unmittelbar über eine Rückstellfeder aneinander abgestützt sind, sondern wenn mindestens eine Rückstellfeder der weiteren Austrageinheit gleichzeitig als Rückstellfeder für den bewegbaren Bauteil der Austragvorrichtung dient.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu meh­ reren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungs­ form der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausfüh­ rungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeich­ nungen dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Austragvorrichtung, teilweise im Axialschnitt sowie im Zusammen­ bau mit einer weiteren Austrageinheit und einem Medienspeicher und
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform einer Austrag­ vorrichtung für sich als vormontierte Bau­ einheit.
Die Austragvorrichtung 1 dient zur tragenden Verbindung mit einer weiteren Austrageinheit 2, welche auch, falls z. B. lediglich eine Druckaufladung des Speicherraumes mit der Austragvorrichtung 1 vorgesehen ist, unmittelbar durch ei­ nen Medienspeicher 3 gebildet sein kann, mit welchem ein Grundkörper A der Austragvorrichtung 1 ebenfalls tragend verbunden ist. Diese Verbindung kann lagestarr oder z. B. in dem Sinn beweglich vorgesehen sein, daß dadurch eine Aus­ tragbetätigung nicht behindert und durch eine solche Bewe­ gung, wie eine Drehbewegung, z. B. ein Zählwerk betätigt wird.
Der dünnwandige, im wesentlichen einteilige Grundkörper 4 bildet eine Baugruppe der Austragvorrichtung 1, gegenüber welcher eine weitere, einen Bauteil 5 aufweisende Baugruppe zur Austragbetätigung bewegbar, insbesondere linear so ver­ schiebbar ist, daß ein zwischen dem Grundkörper 4 und dem Bauteil 5 eingeschlossener Druckraum 6 verengt wird. Zur Betätigung ist eine Handhabe 7 vorgesehen, die durch eine frei liegende Endfläche des Bauteiles 5 gebildet ist, wel­ cher auch eine Austragöffnung 8 aufweist, die z. B. durch einen in den Bauteil 5 eingesteckten Düseneinsatz gebildet sein kann. Die Austragvorrichtung 1 definiert eine zentrale Achse 9, gegenüber welcher sie im wesentlichen, nämlich bis auf den Düseneinsatz und Ein- bzw. Auslässe, achssymme­ trisch ausgebildet ist, wobei in dieser Achse oder etwa pa­ rallel dazu auch die weitere Austrageinheit 2 bzw. der Me­ dienspeicher 3 vorgesehen ist.
Zur Befestigung der Austragvorrichtung 1, im dargestellten Ausführungsbeispiel zu deren Verbindung mit der Austragein­ heit 2 und/oder dem Medienspeicher 3 ist eine zweckmäßig in der Achse 9 liegende Halterung 10 vorgesehen, die bevorzugt einteilig mit dem Grundkörper 4 ausgebildet ist. Die Halte­ rung 10 ist im radialen Abstand am Außenumfang von einem lagestarr bzw. einteilig mit ihr verbundenen Außenmantel 11 umgeben, der in unmittelbarer Nähe eines Mantelendes über eine rechtwinklig zur Achse 9 liegende, ringförmige Stirn­ wand 12 mit einem zugehörigen Ende eines Manschettenmantels 13 der Halterung 10 so verbunden ist, daß die Stirnwand 12 nicht über den Innenumfang des Manschettenmantels 13 oder den Außenumfang des Außenmantels 11 vorsteht. An dem von der Stirnwand 12 abgekehrten Ende ist der Manschettenmantel 13 mit einer gegenüber dem zugehörigen anderen Ende des Außenmantels 11 nur geringfügig zurückversetzten bzw. im Bereich dieses Endes liegenden Kappenstirnwand 14 im we­ sentlichen verschlossen, die einteilig mit dem Manschetten­ mantel 13 ausgebildet ist und nicht über dessen Außenumfang vorsteht.
Dadurch bildet das Kappeninnere der Halterung 10 eine ver­ hältnismäßig weite, achssymmetrische Montageöffnung 15, die im wesentlichen über ihre gesamte Länge konstante In­ nenquerschnitte hat und daher auch am äußeren, in der Ebene der Stirnwand 12 liegenden Ende auf voller Weite offen ist. Diese Montageöffnung 15 stellt eine kraftschlüssige Verbin­ dung zwischen der Austragvorrichtung 1 und der Austragein­ heit 2 bzw. dem Speicherbehälter 3 her, so daß diese Bau­ gruppen in zueinander verdrehten Lagen miteinander verbun­ den bzw. im verbundenen Zustand auch gegeneinander verdreht werden können. Die Montageöffnung 15 ist unmittelbar vom Innenumfang des elastisch aufweitbaren Manschettenmantels 13 begrenzt und kann durch Längsnuten oder dgl. struktu­ riert bzw. aufgerauht sein.
Der Außenmantel 11 liegt in einem Radialabstand vom Man­ schettenmantel 13, der größer als deren bzw. die Wanddicke der Stirnwand 12 ist und bildet mit seinem vorzugsweise an­ nähernd zylindrischen Innenumfang eine Kolbenlaufbahn 16, die sich von der Stirnwand 12 bis annähernd zum freien Ende des Außenmantels 11 erstrecken kann. An dieser Kolbenlauf­ bahn 16 läuft ein ring- bzw. kappenförmiger Kolben 17 mit zwei axial hintereinander liegenden und entgegengesetzt aus­ ragenden Dichtlippen, der zweckmäßig einschließlich der Dichtlippen einteilig mit einem Kappenmantel 18 des Bautei­ les 5 und somit mit der Handhabe 7 ausgebildet ist sowie einen Hohlkolben bildet.
Der Kappenmantel 18 weist einen gegenüber dem Kolben 17 ge­ ringeren Außenumfang auf und bildet den äußersten Mantel des Bauteiles 5, wobei der Kappenmantel 18 vom Kolben 17 in gleicher Richtung wie die Halterung 10 von der Stirnwand 12 frei vorsteht. Der Pumpkolben 17 bzw. der Kappenmantel 18 und damit der Bauteil 5 sind gegenüber dem etwa zylindri­ schen Außenumfang der Halterung 10 mit einer Führung 19 gleitbar geführt und dadurch in jeder Verschiebelage zen­ triert ausgerichtet und abgestützt, so daß auf den Kolben 17 allenfalls nur geringe Kippkräfte wirken können. Zwi­ schen dem napfförmigen und über eine ringscheibenförmige Stirnwand in den Kappenmantel 18 übergehenden Kolben 17, der Stirnwand 12, dem Außenmantel 11 und dem Manschetten­ mantel 13 ist ein ringförmiger Druckraumteil 20 begrenzt, der mit einem axial zur Handhabe 7 hin anschließenden, ringförmigen Druckraumteil 21 offen kommuniziert, welcher zwischen dem Kappenmantel 18, einem zentralen Schaft 23, der Halterung 10 bzw. der Kappenstirnwand 14 und der Stirn­ wand des Bauteiles 5 begrenzt ist, die einteilig mit dem Kappenmantel 18 ausgebildet ist und mit ihrer Außenseite die Handhabe 7 bildet.
Zur Bildung der Führung 19 sind am Innenumfang des Kappen­ mantels 18 gleichmäßig über den Umfang verteilte, axial rippenförmige Führungsstege 22 vorgesehen, die mit ihren radial inneren Längskanten am Außenumfang des Manschetten­ mantels 13 gleiten und zur Verstärkung des Kolbens 17 bis an die Innenseite von dessen Stirnwand bzw. bis an den In­ nenumfang von dessen Kolbenmanschette reichen. Dadurch sind zwischen den Führungsstegen 22 Verbindungsöffnungen zwi­ schen den beiden Druckraumteilen 20, 21 gebildet. Der mit Radialabstand innerhalb des Kappenmantels 18 liegende Schaft 23 steht frei von der Stirnwand des Bauteiles 5 nach innen vor und liegt zweckmäßig im wesentlichen in der Achse 9. In der Ausgangsstellung gemäß Fig. 1 liegt der Kolben 17 nahe beim freien Ende des Außenmantels 11, in welchen er von diesem Ende her eingesetzt werden kann, wobei in dieser Ausgangsstellung auch die Führung 19 bereits wirksam ist, da die Halterung 10 in den Kolben 17 hineinragt.
In dieser Ausgangsstellung greift auch der Schaft 23 in die Halterung 10 bzw. in deren Kappenstirnwand 14 ein, die mit einer Durchgangsöffnung 24 versehen ist, welche von einer über die äußere Stirnseite der Kappenstirnwand 14 vorste­ henden Hülsenmanschette begrenzt ist. An ihrem freien Ende bildet diese Hülsenmanschette eine am Außenumfang des Schaftes 23 dicht anliegende, ringlippenförmige Gleitdich­ tung 25, die in den Druckraumteil 21 vorsteht. Solange die Austrageinheit 2 noch nicht an der Austragvorrichtung 1 be­ festigt ist, ist dadurch eine Montageöffnung des Schaftes 3 von dessen freien Ende her und durch das Innere der Halte­ rung 10 über die Montageöffnung 15 zugänglich. Der Schaft 23 bildet einen an einen entsprechenden Auslaßkanal der Austrageinheit 2 anschließenden Kanalteil eines Medien-Aus­ laßkanales 26, durch den aus dem Medienspeicher 3 bzw. von der Austrageinheit 2 Medium zur Austragöffnung 8 gefördert wird.
Die Austragvorrichtung 1 arbeitet als Luftpumpe, deren Ein­ laß 27 und Auslaß 29 einander im Bereich der Stirnseiten des Druckraumteiles 21 gegenüberliegen. Die Innenweite der äußeren Umfangsbegrenzung dieses Druckraumteiles 21 ist et­ wa gleich groß bzw. nur geringfügig größer als die Außen­ weite der inneren Umfangsbegrenzung des Druckraumteiles 20, wobei jedoch die Querschnittsflächen beider Druckraumteile 20, 21 etwa gleich groß sein können bzw. diejenige des Druckraumteiles 20 geringfügig größer als die des Druck­ raumteiles 21 sein kann.
Der Einlaß 27 saugt benachbart zur Innenseite der Kappen­ stirnwand 14 aus dem Innern der Halterung 10 über ein Ein­ laßventil 28 an, dessen Ventilgehäuse einteilig mit der Halterung 10 ausgebildet ist und zweckmäßig etwa achsparal­ lel zur Achse 9 so an den Innenumfang des Manschettenman­ tels 13 anschließt, daß es über die äußere und/oder innere Stirnseite der Kappenstirnwand 14 vorsteht. Der frei inner­ halb des Druckraumteiles 21 im Abstand zwischen der Stirn­ wand des Kappenmantels 18, der Kappenstirnwand 14, dem Kap­ penmantel 18 und dem Schaft 23 liegende Auslaß 29 führt über ein Auslaßventil 30 gesondert vom Auslaßkanal 26 zur Austragdüse, in der die beiden von der Austragvorrichtung 1 und der Austrageinheit 2 kommenden Medienströme zusammenge­ führt werden können, so daß sie gemeinsam durch die Austra­ göffnung 8 austreten. Das Ventilgehäuse des Auslaßventiles 30 ist als gesonderter Bauteil durch eine Schnappverbindung an einem Stutzen der Innenseite der Stirnwand des Kappen­ mantels 18 von der offenen Seite des Kolbens 17 her befe­ stigt und liegt ebenfalls etwa achsparallel zur Achse 9.
In der Montageöffnung 15 der Halterung 10 ist mit ausrei­ chender Reibung und axial gegenüber der Kappenstirnwand 14 anschlagbegrenzt ein Zwischenstück 31 befestigt, das mit einem Außenumfang eines Mantels 32 in die Begrenzung der Montageöffnung 15 eingreift und sowohl einen von der Aus­ tragvorrichtung 1 als auch von der Austrageinheit 2 bzw. dem Medienspeicher 3 gesonderten oder lösbaren Bauteil bil­ det. Das Zwischenstück 31 ist zweckmäßig eine Ringkappe, die an einem Ende des Mantels 32 eine innere Ringschulter 33 zur Befestigung bzw. Spannung der Austrageinheit 2 an dem Speicherbehälter 3 bildet.
Dadurch weist das Zwischenstück 31 gesonderte Befestigungs­ flächen für die Austragvorrichtung 1, die Austrageinheit 2 und den Speicherbehälter 3 auf, für welchen die Befesti­ gungsfläche durch ein Gewinde 34 am Innenumfang des Mantels 32 gebildet ist. Das Zwischenstück 31 dient zur Befestigung am Speicherhals 35 des Speicherbehälters 3 so, daß der Man­ tel 32 den Speicherhals 35 am Außenumfang übergreift und mit der Stirnschulter 33 ein Ringflansch eines Grundkörpers bzw. Gehäuses 36 der Austrageinheit 2 gegen die Stirnfläche des Speicherhalses 35, ggf. unter Zwischenlage einer Dich­ tung, gespannt wird; das Gehäuse 36 ragt dann gegenüber dem Innenumfang des Speicherhalses 35 berührungsfrei in den Speicherbehälter 3, und der Mantel 32 liegt festsitzend zwischen dem Außenumfang des Speicherhalses 35 und dem In­ nenumfang des Manschettenmantels 13. Wird der Grundkörper 4 anders an der Austrageinheit 2 bzw. dem Speicherbehälter befestigt, so können die in die Montageöffnung 15 eingrei­ fenden Teile gegenüber der Halterung axial und/oder radial auch berührungsfrei sein, so daß die Halterung nur eine Aufnahme bildet.
Die Austrageinheit 2 bildet eine in sich bzw. auch ohne Verbindung mit der Austragvorrichtung 1 voll funktionsfähi­ ge Austrageinheit, insbesondere eine Schubkolbenpumpe, in deren etwa in der Achse 9 liegendem Gehäuse 36 ein durch einen Pumpkolben verengbarer Druckraum 37 vorgesehen ist. Das offene, innerhalb der Halterung 10 liegende Ende des Gehäuses 36 ist mit einem ringkappenförmigen Gehäusedeckel 38 verschlossen, der den Ringflansch für die Abstützung der Stirnschulter 33 bildet und wie das Zwischenstück 31 voll­ ständig innerhalb der Halterung 10 liegt bzw. nicht über deren offenes Ende vorsteht. Durch den Gehäusedeckel 38 ragt aus dem Gehäuse 36 ein etwa in der Achse 9 liegender, hohler Betätigungsschaft 39 nach außen, der durch eine axiale Steckverbindung mit dem ihn übergreifenden und in Ausgangslage annähernd bis zum Gehäusedeckel 38 ragenden Schaft 23 verbunden ist.
Der Betätigungsschaft 39 dient zur Austrag- bzw. Pumpbetä­ tigung der Austrageinheit 2 und ist daher z. B. einteilig mit dem zugehörigen Pumpkolben verbunden. Im Innern bildet der Betätigungsschaft 39 den zugehörigen Abschnitt des an den Druckraum 37 ggf. unter Zwischenschaltung eines Auslaß­ ventiles angeschlossenen Auslaßkanales 26, wobei ein Ven­ tilkörper des Auslaßventiles mit einem Schaft innerhalb des Betätigungsschaftes 39 und damit innerhalb des Schaftes 23 liegen kann. Die Durchgangsöffnung im Gehäusedeckel 38 für den Durchtritt des Betätigungsschaftes 39 ist so weit, daß der Schaft 23 bei der Betätigung bis zur Endstellung in den Gehäusedeckel 38 bzw. das Gehäuse 36 eindringen kann.
Im Gehäuse 36 ist auch für die Rückstellung der Austragein­ heit 2 eine etwa in der Achse 9 liegende Rückstellfeder 40 vorgesehen, die zweckmäßig innerhalb des Druckraumes 37, des Pumpkolbens und/oder des Betätigungsschaftes liegt so­ wie auch als Ventilfeder am Ventilkörper des Auslaßventiles abgestützt sein kann. Diese Rückstellfeder 40 dient gleich­ zeitig auch zur Rückstellung der Austragvorrichtung 1 in die Ausgangsstellung. Im Bereich des in den Speicherbehäl­ ter 3 ragenden Endes weist das Gehäuse 36 einen Einlaß 41 für Medium auf, der über ein Einlaßventil 42 an den Druck­ raum 37 angeschlossen ist und durch den über ein einge­ stecktes Steigrohr 43 oder dgl. Medium aus dem unteren Be­ reich des Speicherbehälters 3 beim Rückhub in den Druckraum 37 angesaugt wird.
Wird die Axiallänge des Gehäuses 36 ohne das Steigrohr 43 gemessen, so liegt es mit mehr als der Hälfte seiner Länge innerhalb der Halterung 10 und wird die Gesamtlänge der Austrageinheit 2 einschließlich des Betätigungsschaftes 39 ebenfalls ohne Steigrohr 43 gemessen, so liegt mehr als die Hälfte ihrer Länge innerhalb der Austragvorrichtung 1.
Das zugehörige, durch den Gehäusedeckel 38 gebildete und über die Außenseite der Stirnwand des Zwischenstückes 31 vorstehende Ende des Gehäuses 36 liegt zweckmäßig in gerin­ gem Abstand von der inneren Stirnfläche der Kappenstirnwand 14, wofür über diese Innenseite gleichmäßig über den Umfang verteilte, rippenförmige Vorsprünge 44 vorstehen, an denen einerseits das Gehäuse 36 mit der zugehörigen Stirnfläche des Gehäusedeckels 38 und andererseits das Zwischenstück 31 mit seiner Stirnfläche anliegen können. Im Ringraum zwi­ schen dem Außenumfang des Gehäusedeckels 38, dem Innenum­ fang des Manschettenmantels 13, dem Zwischenstück 31 und der Kappenstirnwand 14 liegt der Einlaß 27, der über die Axialnuten entlang des Außenumfanges des Zwischenstückes 31 von außen Luft ansaugen kann.
Da der Außenmantel 11 mit dem Manschettenmantel 13 eine zum zugehörigen Ende offene Ringnut begrenzt, ist zweckmäßig ein kappenförmiges oder ähnliches Deckgehäuse 45 vorgese­ hen, welches diese offene Seite wenigstens teilweise ver­ schließt und eng am Außenumfang des Grundkörpers 4 bzw. des Außenmantels 11 so anliegt, daß es noch über dessen der Stirnwand 12 zugehöriges Ende vorsteht und daher einen ver­ hältnismäßig gleichmäßigen Übergang der Austragvorrichtung 1 zum Flaschenbauch des Speicherbehälters 3 bildet.
Beim Niederdrücken der Handhabe 7 wird aus beiden Druckräu­ men 6, 37 jeweils das zugehörige Medium in Richtung zur Auslaßöffnung 8 gefördert und in Abhängigkeit von der Ju­ stierung der Auslaßventile ausgetragen. Beim Rückhub wird in den Druckraum 6 über den Einlaß 27 angesaugt, während in den Druckraum 37 über den Einlaß 41 angesaugt wird. Das Deckgehäuse 45 weist in einer benachbart zum offenen Ende des Außenmantels 11 liegenden Stirnwand eine verhältnismä­ ßig eng an den Kappenmantel 18 angepaßte Durchgangsöffnung auf, durch welche der den Kolbenschaft des Kolbens 17 bil­ dende Kolbenmantel 18 nach außen ragt. In der Pumphub-End­ stellung schlägt der Kolben 17 zweckmäßig nicht an der Stirnwand 12 an, sondern diese Endstellung wird durch An­ schlag des Pumpkolbens der Austrageinheit 2 am Ende der zu­ gehörigen Zylinderlaufbahn auch für die Austragvorrichtung 1 festgelegt. Da die Halterung 10 bis auf die enge, annä­ hernd ringförmige Übertrittsöffnung zwischen den beiden Druckraumteilen 20, 21 eng an den Innenumfang des Kappen­ mantels 18 angepaßt ist, wirkt die Halterung 2 im Druck­ raumteil 21 als Verdrängungskörper, der jedoch nicht wie der abgedichtet geführte Kolben 17 abgedichtet an seiner Laufbahn des durch den Kappenmantel 18 gebildeten Zylin­ ders geführt ist.
In Fig. 2 sind für einander entsprechende Teile die glei­ chen Bezugszeichen wie in Fig. 1, jedoch mit dem Index "a" verwendet, weshalb alle Beschreibungsteile für beide Figu­ ren gelten. Auch können beliebige Merkmale der beschriebe­ nen und dargestellten Ausführungsformen additiv oder fakul­ tativ an einer einzigen Austragvorrichtung vorgesehen sein.
In Fig. 2 ist die Austragvorrichtung 1a für sich, also ohne Austrageinheit, Speicherbehälter, Zwischenstück und Düsen­ einsatz, dargestellt. In der Ausgangsstellung kann der be­ wegbare Bauteil 5a an der Innenschulter der ringförmigen Stirnwand des Deckgehäuses 45a durch Anschlag festgelegt sein, welches vor Befestigung des Düseneinsatzes von der Handhabe 7a her aufzusetzen ist und zum Grundkörper 4a ge­ hört. In der Ausgangsstellung liegt das freie Ende des Schaftes 23a vollständig innerhalb der Durchgangsöffnung 24a und etwa in der Ebene des Bodens der Halterung 10a.
Der Außenmantel des Druckraumteiles 20a ist bei dieser Aus­ führungsform durch einen mehrfach ringförmig gefalteten Faltbalg 11a gebildet, dessen eines, ringflanschförmiges Ende an der Innenseite der Stirnwand 12a und dessen ande­ res, ringflanschförmiges Ende an der Innenseite eines Ring­ scheibenbundes 17a befestigt ist, welcher am zugehörigen Ende des Kappenmantels 18a nach außen vorsteht und zum An­ schlag gegenüber dem Deckgehäuse 45a dient. Der Faltbalg 11a kann nach Art einer Rückstellfeder rückfedernd ela­ stisch ausgebildet sein, so daß seine Kraft ausreicht, zu­ mindestens im Zustand gemäß Fig. 2 die Austragvorrichtung 1a zu ihrer Ausgangsstellung zurückzuführen und dort zu halten.
Die Befestigung der nach außen gerichteten Endflansche des Faltbalges 11a am Grundkörper 4a bzw. am Bauteil 5a erfolgt zweckmäßig durch Haftung, beispielsweise Schweißung oder Ultraschallverschweißung so innig, daß sich praktisch eine einteilige Ausbildung mit dem Grundkörper 4a bzw. dem Bau­ teil 5a ergibt, weil die Werkstoffe im Bereich der Verbin­ dungsflächen ineinander überfließen. Der Faltbalg 11a, der nur mit Spaltabstand unmittelbar benachbart zum Innenumfang des Mantels des Deckgehäuses 45a liegt, gewährleistet eine sehr gute Abdichtung des Druckraumes, weil für dessen Ab­ dichtung keine oder nur noch eine einzige Gleitdichtung 25a erforderlich ist. Da ein wesentlicher Druckraumteil 20a am Außenumfang der kappenförmigen Halterung 10a liegt und weil die Ringbreite des anderen Druckraumteiles 21a vielfach größer als die genannten Wandungsdicken des Grundkörpers 4a bzw. des Bauteiles 5a ist, ergibt sich bei sehr kurzer Bau­ länge ein hohes Fördervolumen.
Die Führungsstege 22a sind über die innere Stirnfläche des Ringflansches 17a hinaus verlängert, so daß sie eine Ab­ stützung für den Innenumfang des Faltbalges 11a bilden kön­ nen, an welcher die einzelnen Faltringe mit zunehmender Faltung mit ihren Innenumfangskanten geführt und dadurch so gesichert werden, daß der Faltbalg 11a nicht radial nach innen einknicken kann. Die erfindungsgemäße Ausbildung eig­ net sich auch insbesondere für solche Austragvorrichtungen, mit welchen ein flüssiges Medium unter Zuführung von und Vermischung mit Luft zu einem Schaum entwickelt und als möglichst stabiler Schaum ausgetragen werden soll. Die Misch- bzw. Schäumeinrichtung liegt dabei vorteilhaft in­ nerhalb des Düseneinsatzes.

Claims (15)

1. Austragvorrichtung für Medien mit einer Druckquelle, die ein Vorrichtungsgehäuse mit einem im wesentlichen geschlossenen Druckraum (6) aufweist, welches mit den Begrenzungen des Druckraumes (6) eine in sich ge­ schlossene Baueinheit bildet und eine Halterung (10) zur Verbindung mit einer weiteren Austrageinheit (2, 3), wie einer Medienpumpe, aufweist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Halterung (10, 10a) als Aufnahme für die weitere Austrageinheit wenigstens teilweise in den Druckraum (6) eingreift.
2. Austragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Druckquelle als Pumpe mit manuell zu verengendem Druckraum (6, 6a), insbesondere als Luft­ pumpe, ausgebildet ist, die vorzugsweise mindestens einen Verdrängungskörper, wie einen Pump- bzw. Schub­ kolben aufweist, welcher wenigstens teilweise durch die Halterung (10) gebildet ist.
3. Austragvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Halterung (10) eine seitliche Begrenzung des Druckraumes (6) bildet, der einen Außenumfang der Halterung (10) insbesondere ringförmig umgibt, wobei die Halterung (10) vorzugsweise im we­ sentlichen vollständig innerhalb des Druckraumes (6) liegt und eine innere Begrenzung des Druckraumes bil­ det, die einer äußeren Druckraum-Begrenzung gegenüber­ liegt.
4. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (10) wenigstens teilweise manschetten-, insbesondere kappenförmig ausgebildet ist und daß vorzugsweise der Manschettenmantel (13) an einem Ende über eine Quer­ wand (12) in die äußere Druckraum-Begrenzung (11) und/oder am anderen Ende in die Kappenstirnwand (14) übergeht.
5. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die von außerhalb des Druckraumes (6) zugängliche Aufnahme (10) eine Montageöffnung (15) zum insbesondere anschlagbegrenz­ ten und/oder lagefesten Einsetzen der weiteren Aus­ trageinheit (2) aufweist, wobei die Montageöffnung (15) vorzugsweise durch die Innenseite des Manschet­ tenmantels (13) und/oder der Kappenstirnwand (14) be­ grenzt ist.
6. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (10) an einer von zwei zur Austragbetätigung gegenein­ ander bewegbaren Baugruppen, insbesondere an einer Baugruppe (4) angeordnet ist, die zur hinsichtlich der Austragbetätigung gegenüber einem Medienbehälter (3) und/oder einem Gehäuse (36) der weiteren Austragein­ heit (2) lagefesten Anordnung ausgebildet ist.
7. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (10) eine insbesondere von einer Dichtung (25) be­ grenzte Durchgangsöffnung (24) für ein Verbindungs­ glied, wie einen Betätigungsschaft (23) aufweist, die vorzugsweise in der Kappenstirnwand (14) vorgesehen ist und einen zur Baueinheit gehörigen Teil des Ver­ bindungsgliedes aufnimmt.
8. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein insbesondere einen Gehäuseteil und/oder die Halterung (10) bilden­ der Grundkörper (4) der Austragvorrichtung (1) zur La­ gerung an einem Speicherbehälter (3) oder dgl. ausge­ bildet ist, wobei vorzugsweise die Halterung (10) zur Aufnahme eines Zwischenstückes (31) ausgebildet ist, das insbesondere zur Befestigung der weiteren Austrag­ einheit (2) an einem Hals (35) des Speicherbehälters (3) vorgesehen ist.
9. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für den Druckraum (6), insbesondere in einer Wandung (14) des der Halte­ rung (10) zugehörigen Gehäuseteiles, ein Einlaßventil (28) vorgesehen ist, das vorzugsweise an der Halterung (10) angeordnet und/oder im Bereich der Kappenstirn­ wand (14) an einen Innenraum der Halterung (10) ange­ schlossen ist.
10. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verengung des die Halterung (10) in mindestens einer Stellung wenig­ stens teilweise aufnehmenden Teiles (20) des Druckrau­ mes (6) dessen der Halterung (10) gegenüberliegende Begrenzung (11, 11a) durch einen Schubkörper, wie einen Kolben (17), einen Pumpbalg (11a) oder dgl. ver­ kürzbar ist, wobei vorzugsweise die Halterung (10) und der verkürzbare Teil (20) des Druckraumes (6) in einer Ausgangsstellung gegenseitig im wesentlichen über ihre gesamte Längserstreckung reichen.
11. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei hinsichtlich wenigstens einer seitlichen Begrenzung seitlich gegeneinander versetzte Teile (20, 21) des Druckraumes (6) vorgesehen sind, die insbesondere kom­ munizierend verbunden sind, wobei vorzugsweise der im Bereich der Halterung (10) liegende Druckraumteil (20) gegenüber einem im wesentlichen koaxial unmittelbar anschließenden Druckraumteil (21) eine weitere innere und/oder äußere Begrenzung aufweist.
12. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (10) mindestens eine Führung (19) für einen bewegbaren Bauteil (5) der Austragvorrichtung (1), insbesondere mit ihrem den Druckraum (6) begrenzenden Außenumfang eine Schiebeführung für den zur Verengung des Druck­ raumes verschiebbaren Bauteil (5), bildet, der vor­ zugsweise mit Rippenkanten an der Halterung (10) ge­ führt ist.
13. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein gegenüber der Halterung (10) verschiebbarer Bauteil (5) kappenför­ mig, insbesondere als Betätigungs- und/oder Austrag­ kopf und vorzugsweise im wesentlichen einteilig mit dem mantelförmigen Schubkörper (17, 11a) ausgebildet ist.
14. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckraum (6) wenigstens teilweise innerhalb eines insbesondere kap­ penförmigen Deckgehäuses (45) liegt, das vorzugsweise die Halterung (10) im Radialabstand mantelförmig um­ gibt und/oder gegenüber der Halterung (10) im wesent­ lichen lagefest angeordnet ist.
15. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beide zur Aus­ tragbetätigung gegeneinander bewegbare Baugruppen (4, 5) ausschließlich über die Halterung (10) zu befesti­ gen sind, die vorzugsweise nur an einer ersten dieser Baugruppen vorgesehen ist, welche als einzige Halte­ rung und Führung zur Lagerung der zweiten Baugruppe (5) vorgesehen ist.
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