DE4128939A1 - Verfahren zum aufrechterhalten von virtuellen verbindungen bei einem zumindest teilweisen ausfall von verbindungswegen - Google Patents

Verfahren zum aufrechterhalten von virtuellen verbindungen bei einem zumindest teilweisen ausfall von verbindungswegen

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufrechterhalten von virtuellen Verbindungen gemäß Oberbegriff des Patentanspruches 1.
In durch Netzübergänge miteinander verbunden Fernmeldevermitt­ lungsnetzen besteht üblicherweise die Möglichkeit, einerseits interne Verbindungen zwischen Teilnehmereinrichtungen ein und desselben Fernmeldevermittlungsnetzes und andererseits unter Benutzung von Netzübergängen externe Verbindungen zwischen Teil­ nehmereinrichtungen unterschiedlicher Fernmeldevermittlungs­ netze herzustellen. Die jeweilige Verbindungsart ist dabei von einer rufenden Teilnehmereinrichtung her durch übertragen ent­ sprechender Signalisierungsinformationen beispielsweise in Form von Wahlziffern festzulegen. Im Falle von über Netzüber­ gänge miteinander verbundenen Paketvermittlungsnetzen kann von einer rufenden Teilnehmereinrichtung her der Wunsch nach einer internen oder externen virtuellen Verbindung dadurch angezeigt werden, daß eine die jeweilige Verbindungsart spezifizierende Adresseninformation in einem Adressenfeld eines der Einleitung eines Verbindungsaufbaues dienenden Rufpaketes zu der mit der betreffenden rufenden Teilnehmereinrichtung verbundenen Vermitt­ lungseinrichtung hin übertragen wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, einen Weg zu zei­ gen, wie bei einem Verfahren gemäß Oberbegriff des Patentan­ spruches 1 in einem ersten Paketvermittlungsnetz eingerichtete virtuelle Verbindungen bei einem zumindest teilweisen Ausfall von Verbindungswegen unter Einbeziehung eines zweiten Paketver­ mittlungsnetzes aufrechterhalten werden können.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die im Patentanspruch 1 aufge­ führten Verfahrensmerkmale.
Der Vorteil der Erfindung besteht dabei darin, daß zunächst in dem ersten Paketvermittlungsnetz eingerichtete virtuelle Verbindungen bei einem zumindest teilweisen Ausfall von Ver­ bindungswegen automatisch über einen Ersatzweg unter Einbe­ ziehung des zweiten Paketvermitlungsnetzes aufrechterhalten werden, ohne daß die an der jeweiligen virtuellen Verbindung beteiligten Teilnehmereinrichtungen Kenntnis von der aufge­ tretenen Verbindungsstörung erlangen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Im folgenden wird nun die Erfindung anhand einer Zeichnung bei­ spielsweise näher erläutert.
Die Zeichnung zeigt dabei in einem Blockschaltbild über Netz- Übergänge miteinander verbundene Paketvermittlungsnetze, bei denen die vorliegende Erfindung angewandt ist.
In der Zeichnung sind zwei gesonderte Paketvermittlungsnetze PVN1 und PVN2 dargestellt, die über Netzübergangsstellen UE1 und UE2 miteinander verbunden sind. Bei dem Paketvermittlungs­ netz PVN1 möge es sich dabei beispielsweise um ein privates Paketvermittlungsnetz, bei dem Paketvermittlungsnetz PVN2 dagegen um ein öffentliches Paketvermittlungsnetz handeln. Dem Paketvermittlungsnetz PVN1 seien dabei eine Vermittlungsein­ richtung Verm1 sowie eine Vermittlungseinrichtung Verm2 zuge­ hörig, an welche jeweils eine Mehrzahl von Teilnehmereinrichtungen angeschlossen sein mag. Diese Teilnehmereinrichtungen sind da­ bei entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu den beiden Vermittlungs­ einrichtungen mit DTE11 bis DTE1m bzw. mit DTE21 bis DTE2m be­ zeichnet. Zwischen diesen Teilnehmereinrichtungen und der zuge­ hörigen Vermittlungseinrichtung erfolgt jeweils eine Übertra­ gung von dem Aufbau von virtuellen Verbindungen dienenden Si­ gnalisierungspaketen und Datenpaketen bei bestehenden virtuel­ len Verbindungen gemäß der CCITT-Empfehlung X.25. Entsprechend dieser CCITT-Empfehlung werden auch über die beiden zuvor genannten Netzübergangsstellen UE1 und UE2 Signalisierungspakete und Datenpakete zwischen den beiden Paketvermittlungsnetzen PVN1 und PVN2 ausgetauscht.
Die beiden Vermittlungseinrichtungen Verm1 und Verm2, die jeweils sowohl Ursprungs- als auch Zielvermittlungsfunktionen erfüllen können, stehen über eine oder mehrere Verbindungs­ leitungen miteinander in Verbindung, wobei diese Verbindungs­ leitungen ggf. über Transitvermittlungsstellen geführt sein können. Zwei derartige Transitvermittlungsstellen sind in der Zeichnung mit Verm3 und Verm4 bezeichnet. Die Übertragung von Signalisierungspaketen und Datenpaketen erfolgt über die Ver­ bindungsleitungen entsprechend der CCITT-Empfehlung X.75.
Nachdem zuvor der prinzipielle Aufbau des Paketvermitlungs­ netzes PVN1 sowie dessen Kopplung mit dem Paketvermittlungs­ netz PVN2 erläutert worden sind, wird nunmehr auf das er­ findungsgemäße Verfahren näher eingegangen. Dazu sei als Bei­ spiel angenommen, daß zwischen den Teilnehmereinrichtungen DTE11 und DTE21 eine virtuelle Verbindung eingerichtet werden soll. Für diesen Verbindungsaufbau wird von der rufenden Teilnehmer­ einrichtung DTE11 her ein Rufpaket ("call request") entspre­ chend der CCITT-Empfehlung X.25 zu der Vermittlungseinrichtung Verm1 hin übertragen. ln einem Adressenfeld dieses Rufpaketes ist dabei eine Adresseninformation enthalten, durch welche die Teilnehmereinrichtung DTE21 als gerufene Teilnehmereinrichtung bezeichnet ist. Nach Maßgabe dieser Adresseninformation erfolgt dann von der Vermittlungseinrichtung Verm1 her eine Wegesuche nach einem geeigneten Verbindungsweg innrhalb des Paketver­ mittlungsnetzes PVN1 zu der Vermittlungseinrichtung Verm2 hin. Ist ein solcher Verbindungsweg beispielsweise unter Einbe­ ziehung der Vermittlungseinrichtungen Verm3 und Verm4 festge­ legt, so erfolgt der weitere Verbindungsaufbau durch Austausch von Signalisierungspaketen zwischen den Vermittlungseinrichtungen Verm1 bis Verm4 und den an der gerade aufzubauenden virtuellen Verbindung beteiligten Teilnehmereinrichtungen DTE11 und DT21 entsprechend der CCITT-Empfehlung X.75 bzw. X.25.
Tritt nun bei der zuvor erwähnten virtuellen Verbindung bei­ spielsweise aufgrund einer Unterbrechung einer der zwischen den Vermittlungseinrichtungen Verm1 und Verm2 vorgesehenen Ver­ bindungsleitungen eine Verbindungsstörung auf, so wird, wie im folgenden erläutert werden wird, ein Ersatzweg unter Einbezie­ hung des Paktvermittlungsnetzes PVN2 ausgewählt. Eine solche Unterbrechung möge beispielsweise, wie in der Zeichnung ange­ deutet, zwischen den Vermittlungseinrichtungen Verm3 und Verm4 vorliegen. Für die Auswahl eines solchen Ersatzweges wird zu­ nächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingerichtete virtuelle Ver­ bindung einerseits durch die Vermittlungseinrichtung Verm3 bis zu der Vermittlungseinrichtung Verm1 und andererseits durch die Vermittlungseinrichtung Verm4 bis zu der Vermittlungsein­ richtung Verm2 ausgelöst, d. h. die an die Vermittlungsein­ richtung Verm1 angeschlossene rufende Teilnehmereinrichtung DTE11 und die an die Vermittlungseinrichtung Verm2 angeschlos­ sene gerufene Teilnehmereinrichtung DTE21 sind von diesem Aus­ lösen nicht betroffen. Ein solches teilweises Auslösen der bis­ her eingerichteten virtuellen Verbindung wird im übrigen durch ein von den beiden Vermittlungseinrichtungen Verm3 und Verm4 jeweils abgegebenes spezielles Auslösepaket ("clear request") entsprechend der CCITT-Empfehlung X.75 erreicht.
Bei Auftreten eines gerade erwähnten Auslösepaketes in der Ver­ mittlungseinrichtung Verm1 generiert diese ein das Einrichten einer virtuellen Verbindung forderndes Rufpaket, in welchem neben einem bereits erwähnten Adressenfeld zusätzlich noch ein Adressenerweiterungsfeld vorgesehen ist. In dieses Adressener­ weiterungsfeld wird eine die gerufene Teilnehmereinrichtung DTE21 bezeichnende Adresseninformation eingetragen, welche von dem Einrichten der gerade teilweise ausgelösten virtuellen Verbindung her noch in der Vermittlungseinrichtung Verml hinter­ legt ist. In das Adressenfeld des Rufpaketes selbst wird dagegen eine die Netzübergangsstelle UE2 bezeichnende Adressen­ information übernommen, welche in der Datenbasis der Vermitt­ lungseinrichtung Verm1 hinterlegt ist. Zusätzlich wird inner­ halb des Rufpaketes eine Markierungsinformation eingetragen.
Das auf diese Weise generierte Rufpaket wird dann über die Netzübergangsstelle UE1 zu dem Paketvermittlungsnetz PVN2 hin übertragen. Dort erfolgt nach Maßgabe der in dem Adressen­ feld enthaltenen, die Netzübergangsstelle UE2 bezeichnenden Adresseninformation eine Wegesuche für einen geeigneten Ver­ bindungsweg zu dieser Netzübergangsstelle hin. Nach Fest­ legung eines solchen Verbindungsweges innerhalb des Paket­ vermittlungsnetzes PVN2 wird dann das Rufpaket über diesen Ver­ bindungsweg und die Netzübergangsstelle UE2 zu der Vermittlungs­ einrichtung Verm2 hin übertragen. In dieser Vermittlungsein­ richtung werden aufgrund der in dem gerade empfangenen Rufpaket gesetzten Markierungsinformation die in dem Adressenfeld und in dem Adressenerweiterungsfeld jeweils enthaltenen Adressen­ informationen gegeneinander ausgetauscht. Damit ist dann in dem Adressenfeld die die gerufene Teilnehmereinrichtung DTE21 bezeichnende Adresseninformation, in dem Adressenerweiterungs­ feld dagegen die die Netzübergangsstelle UE2 bezeichnende Adresseninformation eingetragen. Im Anschluß daran werden innerhalb der Vermittlungseinrichtung Verm2 die für das Ein­ richten einer virtuellen Verbindung zwischen den Vermittlungs­ einrichtungen Verm1 und Verm2 erforderlichen Steuerungsvor­ gänge abgewickelt. Dabei generiert die Vermittlungseinrichtung Verm2 unter anderem ein Rufbestätigungspaket, welches der Vermitt­ lungseinrichtung Verm1 über den zuvor festgelegten Ersatzweg unter Einbeziehung des Paketvermittlungsnetzes PVN2 zugeführt wird. Dieses Rufbestätigungspaket sowie diesem im Zuge des Ver­ bindungsaufbaues nachfolgende, über den festgelegten Verbindungs­ weg zwischen den Vermittlungseinrichtungen Verm1 und Verm2 auszutauschende Signalisierungspakete entsprechen dabei den in der CCITT-Empfehlung X.75 festgelegten Signalisierungspaketen. Damit ist dann das erneute Einrichten einer virtuellen Verbin­ dung zwischen den als Beispiel angenommenen Teilnehmerein­ richtungen DTE11 und DTE21 abgeschlossen. Entsprechende Steuerungsvoränge laufen auch für alle übrigen eingerichteten virtuellen Verbindungen zwischen Teilnehmereinrichtungen des Paketvermittlungsnetzes PVN1 ab, falls diese Verbindungen auf­ grund einer Verbindungsstörung über einen Ersatzweg unter Ein­ beziehung des Paketvermittlungsnetzes PVN2 aufrechtzuerhalten sind.
Im übrigen kann bei der zuvor erläuterten Übertragung eines Rufpaketes zu der Übergangsstelle UE1 hin auch so vorgegangen sein, daß zunächst innerhalb der Vermittlungseinrichtung Verm1 ein Rufpaket übertragen wird, in dessen Adressenfeld die die gerufene Teilnehmereinrichtung DTE21 bezeichnende Adressenin­ formation, in dessen Adressenerweiterungsfeld dagegen die die Netzübergangsstelle UE2 bezeichnende Adresseninformation einge­ tragen ist. An der Netzübergangsstelle werden dann die in dem Adressenfeld und in dem Adressenerweiterungsfeld enthaltenen Adresseninformationen gegeneinander ausgetauscht, um in der oben angegebenen Weise innerhalb des Paketvermittlungsnetzes PVN2 einen Ersatzweg festzulegen.
Bei dem zuvor erläuterten Beispiel kann auch der Fall vorlie­ gen, daß für die ursprünglich ausschließlich innerhalb des Paketvermittlungsnetzes PVN1 eingerichtete virtuelle Verbin­ dung bestimmte netzspezifische Leistungsmerkmale gefordert wurden, die zwar innerhalb des Paketvermittlungsnetzes PVN1, nicht jedoch innerhalb des Paketvermittlungsnetzes PVN2 fest­ gelegt sind und die zu der bei dem angenommenen Beispiel als Zielvermittlungseinrichtung dienenden Vermittlungseinrichtung Verm2 zu übertragen sind. Diese Leistungsmerkmale betreffende Informationen, die in der Vermittlungseinrichtung Verm1 hinter­ legt sind, werden bei der Festlegung eines Ersatzweges unter Einbeziehung des Paketvermittlungsnetzes PVN2 in ein Benutzer­ datenfeld des zuvor erwähnten Rufpaketes eingetragen. Dieses Benutzerdatenfeld wird zunächst in dem Paketvermittlungsnetz PVN2 transparent übertragen, d. h. es erfolgt keine Auswertung der in diesem Benutzerdatenfeld enthaltenen Informationen. Eine Auswertung dieser Informationen erfolgt erst in der Vermitt­ lungseinrichtung Verm2 des Paketvermittlungsnetzes PVN1 aufgrund der in dem übertragenen Rufpaket gesetzten Markierungsinforma­ tion. Darüber hinaus werden in dem genannten Benutzerdaten­ feld auch Informationen bezüglich der gerufenen Teilnehmerein­ richtung, wie z. B. Adresse, Leitungsnummer sowie die für die gerade aufrechtzuerhaltende virtuelle Verbindung auf der zu der gerufenen Teilnehmereinrichtung DTE21 hin verlaufenden An­ schlußleitung festgelegte virtuelle Kanalnummer, übertragen. Diese Informationen werden in der Vermittlungseinrichtung Verm2 ausgewertet, um beispielsweise nach dem vollständigen Aufbau einer virtuellen Verbindung unter Einbeziehung des Paketver­ mittlungsnetzes PVN2 Datenpakete zu der gerufenen Teilnehmer­ einrichtung DTE21 hin unter derjenigen virtuellen Kanalnummer zu übertragen, die auch für die zuvor teilweise ausgelöste virtuelle Verbindung festgelegt worden ist.
Bei dem zuvor erläuterten teilweisen Auslösen einer gestörten virtuellen Verbindung zu der Vermittlungseinrichtung Verm1 hin werden im übrigen von der Vermittlungseinrichtung Verm3 aus noch nicht in Richtung zu der gerufenen Teilnehmereinrichtung DTE21 hin weitergeleitete Datenpakete bzw. noch nicht von der Vermittlungseinrichtung Verm2 quittierte weitergeleitete Daten­ pakete zu der Vermittlungseinrichtung Verm1 zurückübertragen. Die Weiterleitung dieser Datenpakete erfolgt dann von der Ver­ mittlungseinrichtung Verm1 aus nach dem vollständigen Aufbau der über den festgelegten Ersatzweg führenden virtuellen Ver­ bindung, und zwar ggf. vor in der Zwischenzeit von der rufenden Teilnehmereinrichtung DTE11 her abgegebenen Datenpaketen. Diese werden zunächst bis zum vollständigen Aufbau der virtuellen Verbindung über den Ersatzweg in der Vermittlungseinrichtung Verml zwischengespeichert. Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, daß das zuvor beschriebene Aufrechterhalten einer virtuellen Verbindung über einen Ersatzweg ohne Verlust von Datenpaketen erfolgt, so daß sich die vorstehend beschrie­ benen Steuerungsvorgänge in den Paketvermittlungsnetzen PVN1 und PVN2 nicht auf die Kommunikation zwischen den an einer virtuellen Verbindung beteiligten Teilnehmereinrichtungen aus­ wirkt.
Mit der gerade erläuterten Übertragung von Datenpaketen über den Ersatzweg unter Einhaltung der ursprünglichen Reihenfolge dieser Datenpakete werden auch die Vermittlungseinrichtungen Verm1 und Verm2 hinsichtlich der in diesen geführten Sende- und Empfangszähler resynchronisiert. Diese Sende- und Empfangs­ zähler werden in üblicher Weise bei der Übertragung von Daten­ paketen bei einer bestehenden virtuellen Verbindung nach Maßgabe der in diesen Datenpaketen jeweils enthaltenen Se­ quenznummer hinsichtlich ihres momentanen Zählerstandes fort­ geschaltet. Dies kann beispielsweise in der Vermittlungsein­ richtung Verm2 mit der Abgabe eines den Empfang eines Daten­ paketes bestätigenden Quittungspaketes gemäß der CCITT-Empfeh­ lung X.75 an die Vermittlungseinrichtung Verm1, in der Vermitt­ lungseinrichtung Verm1 dagegen mit dem Empfang eines solchen Quittungspaketes erfolgen. Auf diese Weise weisen im Normal­ fall die in den beiden Vermittlungseinrichtungen geführten Sende- und Empfangszähler durch eine solche Quittierung von Datenpaketen die gleichen momentanen Zählerstände auf.
Durch die zuvor erläuterte Wiedereinrichtung der zunächst inner­ halb des Paketvermittlungsnetzes PVN1 geführten virtuellen Verbindung unter Einbeziehung des Paketvermittlungsnetzes PVN2 und das damit verbundene kurzzeitige Auslösen der betreffenden virtuellen Verbindung kann jedoch der Fall eintreten, daß noch nicht sämtliche von der Vermittlungseinrichtung Verm1 her abge­ gebenen Datenpakete von der Vermittlungseinrichtung Verm2 quit­ tiert worden sind, so daß der in der Vermittlungseinrichtung Verm1 geführte Sendezähler einen von dem in der Vermittlungs­ einrichtung Verm2 geführten Empfangszähler abweichenden momen­ tanen Zählerstand aufweist. Ein Ausgleich dieser momentanen Zählerstände wird dadurch erreicht, daß die oben erwähnten, zu der Vermittlungseinrichtung Verm1 rückübertragenen Datenpakete von der Vermittlungseinrichtung Verm1 her erneut in Richtung zu der Vermittlungseinrichtung Verm2 hin übertragen werden, und zwar jetzt über den Ersatzweg unter Einbeziehung des Paketver­ mittlungsnetzes PVN2. Die Vermittlungseinrichtung Verm2 quit­ tiert dann jedes dieser Datenpakete durch ein oben erwähntes Quittungspaket, wobei sich dann der in der Vermittlungseinrich­ tung Verm1 geführte Sendezähler entsprechend verändert. Wurden dabei diese Datenpakete bereits zuvor schon einmal der Vermitt­ lungseinrichtung Verm2 über den ursprünglichen Verbindungsweg zugeführt, so werden diese zwar quittiert, aber unter Beibehal­ tung des momentanen Zählerstandes des Empfangszählers durch die Vermittlungseinrichtung Verm2 vernichtet.
Nach dem gerade erwähnten Ausgleich der Sende- und Empfangs­ zähler in den beiden Vermittlungseinrichtungen werden dann der Vermittlungseinrichtung Verm1 von der rufenden Teilnehmerein­ richtung DTE11 her zugeführte Datenpakete wieder in Üblicher Weise zu der Vermittlungseinrichtung Verm2 hin übertragen.
Darüber hinaus können vor den zuvor erwähnten, noch nicht durch die Vermittlungseinrichtung Verm2 quittierten Datenpaketen von der Vermittlungseinrichtung Verm1 her Blindpakete (Dummy-Pakete) zwischen den beiden Vermittlungseinrichtungen Verm1 und Verm2 übertragen werden, deren zugehörige Sequenznummer, ausgehend von einem Wert "0", sich fortlaufend bis zu einem Wert "n-1" er­ höht, falls der momentane Zählerstand des in der Vermittlungs­ einrichtung Verm1 geführten Sendezählers mit dem Einrichten der virtuellen Verbindung über den Ersatzweg einen Wert "n" auf­ weist. Diese Blindpakete werden dabei in der Vermittlungsein­ richtung Verm2 vernichtet. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß sämtliche an der über den Ersatzweg geführten virtuellen Verbindung beteiligten Vermittlungseinrichtungen Datenpakete zugeführt erhalten, deren zugehörige Sequenznummern sich von einem Anfangswert "0" fortlaufend erhöhen, wie es gemäß der CCITT- Empfehlung X.75 für neu eingerichtete virtuelle Verbindungen vorgesehen ist.
Im übrigen kann das zuvor beschriebene Verfahren zur Aufrecht­ erhaltung von virtuellen Verbindungen auch dahingehend ausge­ bildet sein, daß eine zunächst über einen Ersatzweg unter Ein­ beziehung des Paketvermittlungsnetzes PVN2 geführte virtuelle Verbindung bei Wiederverfügbarkeit eines Verbindungsweges inner­ halb des Paketvermittlungsnetzes PVN1 über diesen internen Ver­ bindungsweg weitergeführt werden. Hierzu ist die Tatsache, daß eine virtuelle Verbindung über einen Ersatzweg geführt ist, in der für diese virtuelle Verbindung als Ursprungsvermittlungs­ einrichtung fungierenden Vermittlungseinrichtung des Paketver­ mittlungsnetzes PVN1 gesondert festgehalten. Bei dem oben er­ läuterten Beispiel handelt es sich also dabei um die Vermittlungs­ einrichtung Verm1. Liegen nun in dieser Vermittlungseinrichtung Informationen vor, daß die zuvor ausgefallene Verbindungslei­ tung wieder betriebsbereit ist, so wird beispielsweise die zu­ vor beschriebene, über einen Ersatzweg geführte virtuelle Ver­ bindung zwischen Ursprungs- und Zielvermittlungseinrichtung, d. h. hier zwischen den Vermittlungseinrichtungen Verm1 und Verm2, ausgelöst. Die zwischen diesen Vermittlungseinrichtungen und den an der jeweiligen virtuellen Verbindung beteiligten Teilnehmereinrichtungen, hier die Teilnehmereinrichtungen DTE11 und DTE21, bestehenden Teilverbindungen sind von diesem teilwei­ sen Auslösen nicht berührt. Im Anschluß daran wird im Zuge einer erneuten Wegesuche nach Maßgabe der in der Vermittlungs­ einrichtung Verml noch für die gerufene Teilnehmereinrichtung DTE21 gespeicherten Adresseninformation ein Verbindungsweg innerhalb des Paketvermittlungsnetzes PVN1 zu der mit der ge­ rufenen Teilnehmereinrichtung verbundenen Vermittlungseinrich­ tung, hier zu der Vermittlungseinrichtung Verm2, hin festge­ legt und über diesen ein entsprechendes Rufpaket übertragen.
Das betreffende Rufpaket enthält dabei ein Dienstsignal, durch welches der Vermittlungseinrichtung Verm2 angezeigt wird, daß lediglich eine bereits über einen Ersatzweg geführte virtuelle Verbindung wieder einzurichten ist, d. h. daß dieses Rufpaket nicht zu der gerufenen Teilnehmereinrichtung DTE21 hin zu über­ tragen ist. Auf den Empfang dieses Rufpaketes hin erfolgt dann ein Austausch von Signalisierungspaketen gemäß der CCITT- Empfehlung X.75 zwischen den Vermittlungseinrichtungen Verm1 und Verm2, um die zuvor kurzzeitig teilweise unterbrochene virtuelle Verbindung zwischen den Teilnehmereinrichtungen DTE11 und DTE21 wieder vollständig herzustellen.
Um ein solches Herstellen einer virtuellen Verbindung ohne Datenpaketverluste durchführen zu können, werden, wie bereits im Zusammenhang mit der Einrichtung einer virtuellen Verbindung über einen Ersatzweg erläutert worden ist, nach dem Wiederher­ stellen der virtuellen Verbindung zunächst noch nicht von der Vermittlungseinrichtung Verm2 quittierte Datenpakete erneut von der Vermittlungseinrichtung Verm1 her übertragen, um die in den beiden Vermittlungseinrichtungen Verm1 und Verm2 geführten Sende- und Empfangszähler zu resynchronisieren. Auch hierbei können von der Vermittlungseinrichtung Verm1 her vor den gerade erwähnten noch nicht quittierten Datenpaketen in der oben ange­ gebenen Weise Blindpakete übertragen werden. Auf diese Weise wird auch hier erreicht, daß sämtliche an der innerhalb des Paketvermittlungsnetzes PVN1 nun wieder eingerichteten virtu­ ellen Verbindung beteiligten Vermittlungseinrichtungen eine Fol­ ge von Datenpaketen zugeführt erhalten, deren zugehörige Se­ quenznummern sich von einem Anfangswert "0" fortlaufend er­ höhen.
Vorstehend wurde davon ausgegangen, daß zwischen beiden Paket­ vermittlungsnetzen PVN1 und PVN2 lediglich zwei Netzübergangs­ stellen UE1 und UE2 vorgesehen sind. Es kann jedoch auch so vor­ gegangen sein, daß zwischen jeder der zu dem Paketvermittlungs­ netz PVN1 gehörenden Vermittlungseinrichtungen und dem Paket­ vermittlungsnetz PVN2 wenigstens eine gesonderte Netzübergangs­ stelle vorgesehen ist. In diesem Falle sind in jeder der Ver­ mittlungseinrichtungen des Paketvermittlungsnetzes PVN1 die Adresseninformationen der Netzübergangsstellen der übrigen Ver­ mittlungseinrichtungen hinterlegt. Bei einem erforderlichen Verbindungsaufbau unter Einbeziehung des Paketvermittlungs­ netzes PVN2 wird dann nach Maßgabe derjenigen Adresseninforma­ tion, durch die die an der virtuellen Verbindung beteiligte gerufene Teilnehmereinrichtung bezeichnet ist, eine der Netz­ übergangsstellen ausgewählt. Die diese Netzübergangsstelle be­ zeichnende Adresseninformation wird anschließend in der oben angegebenen Weise in einem Rufpaket übertragen. Bei der ausge­ wählten Netzübergangsstelle handelt es sich dabei beispielswei­ se um die mit der gerufenen Teilnehmereinrichtung verbundene Vermittlungseinrichtung, die damit für die betreffende gerufene Teilnehmereinrichtung als Zielvermittlungseinrichtung fungiert.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß zwar vorstehend am Beispiel einer zwischen den Teilnehmereinrichtungen DTE11 und DTE21 eines privaten Paketvermittlungsnetzes PVN1 ver­ laufenden virtuellen Verbindung ein ersatzweises Aufrechter­ halten einer solchen virtuellen Verbindung unter Einbeziehung eines öffentlichen Paketvermittlungsnetzes PVN2 erläutert worden ist. Das vorstehend beschriebene Verfahren ist jedoch allgemein immer dann anwendbar, wenn innerhalb eines Paket­ vermittlungsnetzes beispielsweise durch Ausfall von Verbindungs­ leitungen eine eingerichtete virtuelle Verbindung gestört ist und dieses Paketvermittlungsnetz mit einem weiteren Paketver­ mittlungsnetz über Übergangsstellen in Verbindung steht.

Claims (4)

1. Verfahren zum Aufrechterhalten von zwischen rufenden und gerufenen Teilnehmereinrichtungen (z. B. DTE11, DTE21) eines ersten Paketvermittlungsnetzes (PVN1) bestehenden virtuellen Verbindungen bei einem zumindest teilweise Ausfall von für die virtuellen Verbindungen innerhalb des ersten Paketvermittlungs­ netzes festgelegten Verbindungswegen, wobei die einzelnen Ver­ bindungswege über eine Mehrzahl von dem ersten Paketvermitt­ lungsnetz zugehörigen Vermittlungseinrichtungen (z. B. Verm1, Verm2) verlaufen und zumindest zwischen mit Teilnehmereinrich­ tungen verbundenen Vermittlungseinrichtungen (Verm1, Verm2) und einem zweiten Paketvermittlungsnetz (PVN2) jeweils wenig­ stens eine Netzübergangsstelle (UE1, UE2) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß in den mit Teilnehmereinrichtungen verbundenen Vermitt­ lungseinrichtungen (Verm1, Verm2) des ersten Paketvermittlungs­ netzes (PVN1) jeweils wenigstens eine eine für einen Wiederein­ tritt in das erste Paketvermittlungsnetz in Frage kommende Netzübergangsstelle bezeichnende Adresseninformation hinter­ legt wird,
daß bei Ausfall eines Verbindungsweges innerhalb des ersten Paketvermittlungsnetzes (PVN1) die jeweilige darüber geführte virtuelle Verbindung lediglich bis zu den daran beteiligten, mit der rufenden und gerufenen Teilnehmereinrichtung verbun­ denen Vermittlungseinrichtungen (Verm1, Verm2) ausgelöst wird, daß auf ein solches teilweises Auslösen hin von der mit der rufenden Teilnehmereinrichtung (z. B. DTE11) verbundenen Ver­ mittlungseinrichtung (Verm1) ein das Einrichten einer virtu­ ellen Verbindung forderndes Rufpaket generiert und über die mit der betreffenden Vermittlungseinrichtung verbundene Netz­ übergangsstelle (UE1) zu dem zweiten Paketvermittlungsnetz (PVN2) hin übertragen wird, wobei in dem Rufpaket neben einem Adressenfeld ein Adressenerweiterungsfeld vorgesehen sowie eine festgelegte Markierungsinformation gesetzt ist,
daß in dem übertragenen Rufpaket dabei zumindest nach der betreffenden Netzübergangsstelle (UE1) in dem Adressenfeld eine die für die gerade einzurichtende virtuelle Verbindung in Frage kommende Netzübergangsstelle (UE2) bezeichnende Adresseninfor­ mation,in dem Adressenerweiterungsfeld dagegen die Adressenin­ formation eingetragen ist, durch welche die an der gerade teil­ weise ausgelösten virtuellen Verbindung beteiligte gerufene Teilnehmereinrichtung (DTE21) bezeichnet ist,
daß in dem zweiten Paketvermittlungsnetz (PVN2) nach Maßgabe der in dem Adressenfeld des Rufpaketes enthaltenen, die für den Wiedereintritt in das erste Paketvermittlungsnetz (PVN1) in Frage kommende Netzübergangsstelle (UE2) bezeichnenden Adresseninforma­ tion ein Verbindungsweg zu der betreffenden Netzübergangsstelle (UE2) hin festgelegt und das Rufpaket dorthin weitergeleitet wird,
daß an der betreffenden Netzübergangsstelle aufgrund der in dem Rufpaket gesetzten Markierungsinformation die in dem zugehöri­ gen Adressenfeld und Adressenerweiterungsfeld jeweils enthalte­ nen Adresseninformationen gegeneinander ausgetauscht werden und daß dann nach Maßgabe der nunmehr in dem Adressenfeld des Rufpaketes enthaltenen, die gerufene Teilnehmereinrichtung (DTE21) bezeichnenden Adresseninformation die mit dem Rufpaket angeforder­ te virtuelle Verbindung zu der mit der betreffenden gerufenen Teilnehmereinrichtung verbundenen Vermittlungseinrichtung (Verm2) hin eingerichtet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen jeder der Vermittlungseinrichtungen (Verm1,. . ., Verm4) des ersten Paketvermittlungsnetzes (PVN1) und dem zweiten Paketvermittlungsnetz (PVN2) wenigstens eine Netzübergangsstelle vorgesehen ist,
daß in den mit Teilnehmereinrichtungen verbundenen Vermittlungs­ einrichtungen (Verm1, Verm2) des ersten Paketvermittlungsnetzes jeweils Adresseninformationen bezüglich sämtlicher, für einen Wiedereintritt in das erste Paketvermittlungsnetz in Frage kommender Netzübergangsstellen hinterlegt werden und daß für das Generieren eines Rufpaketes durch die in Frage kommende Vermittlungseinrichtung (z. B. Verm1) nach Maßgabe der die gerufene Teilnehmereinrichtung (z. B. DTE21) bezeichnenden Adresseninformation eine der für den Wiedereintritt in das er­ ste Paketvermittlungsnetz in Frage kommenden Netzübergangs­ stellen ausgewählt und die diese bezeichnende Adresseninforma­ tion in das zu generierende Rufpaket übernommen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine teilweise ausgelöste virtuelle Verbindung betreffende Leistungsmerkmalsinformationen, welche für die betreffende virtuelle Verbindung in der ein Rufpaket generierenden Ver­ mittlungseinrichtung (z. B. Verm1) festgehalten und zu der mit der gerufenen Teilnehmereinrichtung verbundenen Vermittlungs­ einrichtung (z. B. Verm2) des ersten Paketvermittlungsnetzes (PVN2) hin zu übertragen sind, in ein Benutzerdatenfeld des betreffenden Rufpaketes eingefügt werden.
4.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Paketvermittlungsnetz (PVN1) aus einem privaten Paketvermittlungsnetz, das zweite Paketvermittlungsnetz (PVN2) dagegen aus einem öffentlichen Paketvermittlungsnetz gebildet ist.
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