DE4128939A1 - Verfahren zum aufrechterhalten von virtuellen verbindungen bei einem zumindest teilweisen ausfall von verbindungswegen - Google Patents
Verfahren zum aufrechterhalten von virtuellen verbindungen bei einem zumindest teilweisen ausfall von verbindungswegenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufrechterhalten von
virtuellen Verbindungen gemäß Oberbegriff des Patentanspruches 1.
In durch Netzübergänge miteinander verbunden Fernmeldevermitt
lungsnetzen besteht üblicherweise die Möglichkeit, einerseits
interne Verbindungen zwischen Teilnehmereinrichtungen ein und
desselben Fernmeldevermittlungsnetzes und andererseits unter
Benutzung von Netzübergängen externe Verbindungen zwischen Teil
nehmereinrichtungen unterschiedlicher Fernmeldevermittlungs
netze herzustellen. Die jeweilige Verbindungsart ist dabei von
einer rufenden Teilnehmereinrichtung her durch übertragen ent
sprechender Signalisierungsinformationen beispielsweise in
Form von Wahlziffern festzulegen. Im Falle von über Netzüber
gänge miteinander verbundenen Paketvermittlungsnetzen kann von
einer rufenden Teilnehmereinrichtung her der Wunsch nach einer
internen oder externen virtuellen Verbindung dadurch angezeigt
werden, daß eine die jeweilige Verbindungsart spezifizierende
Adresseninformation in einem Adressenfeld eines der Einleitung
eines Verbindungsaufbaues dienenden Rufpaketes zu der mit der
betreffenden rufenden Teilnehmereinrichtung verbundenen Vermitt
lungseinrichtung hin übertragen wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, einen Weg zu zei
gen, wie bei einem Verfahren gemäß Oberbegriff des Patentan
spruches 1 in einem ersten Paketvermittlungsnetz eingerichtete
virtuelle Verbindungen bei einem zumindest teilweisen Ausfall
von Verbindungswegen unter Einbeziehung eines zweiten Paketver
mittlungsnetzes aufrechterhalten werden können.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die im Patentanspruch 1 aufge
führten Verfahrensmerkmale.
Der Vorteil der Erfindung besteht dabei darin, daß zunächst in
dem ersten Paketvermittlungsnetz eingerichtete virtuelle
Verbindungen bei einem zumindest teilweisen Ausfall von Ver
bindungswegen automatisch über einen Ersatzweg unter Einbe
ziehung des zweiten Paketvermitlungsnetzes aufrechterhalten
werden, ohne daß die an der jeweiligen virtuellen Verbindung
beteiligten Teilnehmereinrichtungen Kenntnis von der aufge
tretenen Verbindungsstörung erlangen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Im folgenden wird nun die Erfindung anhand einer Zeichnung bei
spielsweise näher erläutert.
Die Zeichnung zeigt dabei in einem Blockschaltbild über Netz-
Übergänge miteinander verbundene Paketvermittlungsnetze, bei
denen die vorliegende Erfindung angewandt ist.
In der Zeichnung sind zwei gesonderte Paketvermittlungsnetze
PVN1 und PVN2 dargestellt, die über Netzübergangsstellen UE1
und UE2 miteinander verbunden sind. Bei dem Paketvermittlungs
netz PVN1 möge es sich dabei beispielsweise um ein privates
Paketvermittlungsnetz, bei dem Paketvermittlungsnetz PVN2
dagegen um ein öffentliches Paketvermittlungsnetz handeln. Dem
Paketvermittlungsnetz PVN1 seien dabei eine Vermittlungsein
richtung Verm1 sowie eine Vermittlungseinrichtung Verm2 zuge
hörig, an welche jeweils eine Mehrzahl von Teilnehmereinrichtungen
angeschlossen sein mag. Diese Teilnehmereinrichtungen sind da
bei entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu den beiden Vermittlungs
einrichtungen mit DTE11 bis DTE1m bzw. mit DTE21 bis DTE2m be
zeichnet. Zwischen diesen Teilnehmereinrichtungen und der zuge
hörigen Vermittlungseinrichtung erfolgt jeweils eine Übertra
gung von dem Aufbau von virtuellen Verbindungen dienenden Si
gnalisierungspaketen und Datenpaketen bei bestehenden virtuel
len Verbindungen gemäß der CCITT-Empfehlung X.25. Entsprechend
dieser CCITT-Empfehlung werden auch über die beiden zuvor genannten
Netzübergangsstellen UE1 und UE2 Signalisierungspakete und
Datenpakete zwischen den beiden Paketvermittlungsnetzen PVN1
und PVN2 ausgetauscht.
Die beiden Vermittlungseinrichtungen Verm1 und Verm2, die
jeweils sowohl Ursprungs- als auch Zielvermittlungsfunktionen
erfüllen können, stehen über eine oder mehrere Verbindungs
leitungen miteinander in Verbindung, wobei diese Verbindungs
leitungen ggf. über Transitvermittlungsstellen geführt sein
können. Zwei derartige Transitvermittlungsstellen sind in der
Zeichnung mit Verm3 und Verm4 bezeichnet. Die Übertragung von
Signalisierungspaketen und Datenpaketen erfolgt über die Ver
bindungsleitungen entsprechend der CCITT-Empfehlung X.75.
Nachdem zuvor der prinzipielle Aufbau des Paketvermitlungs
netzes PVN1 sowie dessen Kopplung mit dem Paketvermittlungs
netz PVN2 erläutert worden sind, wird nunmehr auf das er
findungsgemäße Verfahren näher eingegangen. Dazu sei als Bei
spiel angenommen, daß zwischen den Teilnehmereinrichtungen DTE11
und DTE21 eine virtuelle Verbindung eingerichtet werden soll.
Für diesen Verbindungsaufbau wird von der rufenden Teilnehmer
einrichtung DTE11 her ein Rufpaket ("call request") entspre
chend der CCITT-Empfehlung X.25 zu der Vermittlungseinrichtung
Verm1 hin übertragen. ln einem Adressenfeld dieses Rufpaketes
ist dabei eine Adresseninformation enthalten, durch welche die
Teilnehmereinrichtung DTE21 als gerufene Teilnehmereinrichtung
bezeichnet ist. Nach Maßgabe dieser Adresseninformation erfolgt
dann von der Vermittlungseinrichtung Verm1 her eine Wegesuche
nach einem geeigneten Verbindungsweg innrhalb des Paketver
mittlungsnetzes PVN1 zu der Vermittlungseinrichtung Verm2 hin.
Ist ein solcher Verbindungsweg beispielsweise unter Einbe
ziehung der Vermittlungseinrichtungen Verm3 und Verm4 festge
legt, so erfolgt der weitere Verbindungsaufbau durch Austausch
von Signalisierungspaketen zwischen den Vermittlungseinrichtungen
Verm1 bis Verm4 und den an der gerade aufzubauenden virtuellen
Verbindung beteiligten Teilnehmereinrichtungen DTE11 und DT21
entsprechend der CCITT-Empfehlung X.75 bzw. X.25.
Tritt nun bei der zuvor erwähnten virtuellen Verbindung bei
spielsweise aufgrund einer Unterbrechung einer der zwischen
den Vermittlungseinrichtungen Verm1 und Verm2 vorgesehenen Ver
bindungsleitungen eine Verbindungsstörung auf, so wird, wie im
folgenden erläutert werden wird, ein Ersatzweg unter Einbezie
hung des Paktvermittlungsnetzes PVN2 ausgewählt. Eine solche
Unterbrechung möge beispielsweise, wie in der Zeichnung ange
deutet, zwischen den Vermittlungseinrichtungen Verm3 und Verm4
vorliegen. Für die Auswahl eines solchen Ersatzweges wird zu
nächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingerichtete virtuelle Ver
bindung einerseits durch die Vermittlungseinrichtung Verm3 bis
zu der Vermittlungseinrichtung Verm1 und andererseits durch
die Vermittlungseinrichtung Verm4 bis zu der Vermittlungsein
richtung Verm2 ausgelöst, d. h. die an die Vermittlungsein
richtung Verm1 angeschlossene rufende Teilnehmereinrichtung
DTE11 und die an die Vermittlungseinrichtung Verm2 angeschlos
sene gerufene Teilnehmereinrichtung DTE21 sind von diesem Aus
lösen nicht betroffen. Ein solches teilweises Auslösen der bis
her eingerichteten virtuellen Verbindung wird im übrigen durch
ein von den beiden Vermittlungseinrichtungen Verm3 und Verm4
jeweils abgegebenes spezielles Auslösepaket ("clear request")
entsprechend der CCITT-Empfehlung X.75 erreicht.
Bei Auftreten eines gerade erwähnten Auslösepaketes in der Ver
mittlungseinrichtung Verm1 generiert diese ein das Einrichten
einer virtuellen Verbindung forderndes Rufpaket, in welchem
neben einem bereits erwähnten Adressenfeld zusätzlich noch ein
Adressenerweiterungsfeld vorgesehen ist. In dieses Adressener
weiterungsfeld wird eine die gerufene Teilnehmereinrichtung
DTE21 bezeichnende Adresseninformation eingetragen, welche von
dem Einrichten der gerade teilweise ausgelösten virtuellen
Verbindung her noch in der Vermittlungseinrichtung Verml hinter
legt ist. In das Adressenfeld des Rufpaketes selbst wird
dagegen eine die Netzübergangsstelle UE2 bezeichnende Adressen
information übernommen, welche in der Datenbasis der Vermitt
lungseinrichtung Verm1 hinterlegt ist. Zusätzlich wird inner
halb des Rufpaketes eine Markierungsinformation eingetragen.
Das auf diese Weise generierte Rufpaket wird dann über die
Netzübergangsstelle UE1 zu dem Paketvermittlungsnetz PVN2 hin
übertragen. Dort erfolgt nach Maßgabe der in dem Adressen
feld enthaltenen, die Netzübergangsstelle UE2 bezeichnenden
Adresseninformation eine Wegesuche für einen geeigneten Ver
bindungsweg zu dieser Netzübergangsstelle hin. Nach Fest
legung eines solchen Verbindungsweges innerhalb des Paket
vermittlungsnetzes PVN2 wird dann das Rufpaket über diesen Ver
bindungsweg und die Netzübergangsstelle UE2 zu der Vermittlungs
einrichtung Verm2 hin übertragen. In dieser Vermittlungsein
richtung werden aufgrund der in dem gerade empfangenen Rufpaket
gesetzten Markierungsinformation die in dem Adressenfeld und
in dem Adressenerweiterungsfeld jeweils enthaltenen Adressen
informationen gegeneinander ausgetauscht. Damit ist dann in dem
Adressenfeld die die gerufene Teilnehmereinrichtung DTE21
bezeichnende Adresseninformation, in dem Adressenerweiterungs
feld dagegen die die Netzübergangsstelle UE2 bezeichnende
Adresseninformation eingetragen. Im Anschluß daran werden
innerhalb der Vermittlungseinrichtung Verm2 die für das Ein
richten einer virtuellen Verbindung zwischen den Vermittlungs
einrichtungen Verm1 und Verm2 erforderlichen Steuerungsvor
gänge abgewickelt. Dabei generiert die Vermittlungseinrichtung
Verm2 unter anderem ein Rufbestätigungspaket, welches der Vermitt
lungseinrichtung Verm1 über den zuvor festgelegten Ersatzweg
unter Einbeziehung des Paketvermittlungsnetzes PVN2 zugeführt
wird. Dieses Rufbestätigungspaket sowie diesem im Zuge des Ver
bindungsaufbaues nachfolgende, über den festgelegten Verbindungs
weg zwischen den Vermittlungseinrichtungen Verm1 und Verm2
auszutauschende Signalisierungspakete entsprechen dabei den in
der CCITT-Empfehlung X.75 festgelegten Signalisierungspaketen.
Damit ist dann das erneute Einrichten einer virtuellen Verbin
dung zwischen den als Beispiel angenommenen Teilnehmerein
richtungen DTE11 und DTE21 abgeschlossen. Entsprechende
Steuerungsvoränge laufen auch für alle übrigen eingerichteten
virtuellen Verbindungen zwischen Teilnehmereinrichtungen des
Paketvermittlungsnetzes PVN1 ab, falls diese Verbindungen auf
grund einer Verbindungsstörung über einen Ersatzweg unter Ein
beziehung des Paketvermittlungsnetzes PVN2 aufrechtzuerhalten
sind.
Im übrigen kann bei der zuvor erläuterten Übertragung eines
Rufpaketes zu der Übergangsstelle UE1 hin auch so vorgegangen
sein, daß zunächst innerhalb der Vermittlungseinrichtung Verm1
ein Rufpaket übertragen wird, in dessen Adressenfeld die die
gerufene Teilnehmereinrichtung DTE21 bezeichnende Adressenin
formation, in dessen Adressenerweiterungsfeld dagegen die die
Netzübergangsstelle UE2 bezeichnende Adresseninformation einge
tragen ist. An der Netzübergangsstelle werden dann die in dem
Adressenfeld und in dem Adressenerweiterungsfeld enthaltenen
Adresseninformationen gegeneinander ausgetauscht, um in der
oben angegebenen Weise innerhalb des Paketvermittlungsnetzes
PVN2 einen Ersatzweg festzulegen.
Bei dem zuvor erläuterten Beispiel kann auch der Fall vorlie
gen, daß für die ursprünglich ausschließlich innerhalb des
Paketvermittlungsnetzes PVN1 eingerichtete virtuelle Verbin
dung bestimmte netzspezifische Leistungsmerkmale gefordert
wurden, die zwar innerhalb des Paketvermittlungsnetzes PVN1,
nicht jedoch innerhalb des Paketvermittlungsnetzes PVN2 fest
gelegt sind und die zu der bei dem angenommenen Beispiel als
Zielvermittlungseinrichtung dienenden Vermittlungseinrichtung
Verm2 zu übertragen sind. Diese Leistungsmerkmale betreffende
Informationen, die in der Vermittlungseinrichtung Verm1 hinter
legt sind, werden bei der Festlegung eines Ersatzweges unter
Einbeziehung des Paketvermittlungsnetzes PVN2 in ein Benutzer
datenfeld des zuvor erwähnten Rufpaketes eingetragen. Dieses
Benutzerdatenfeld wird zunächst in dem Paketvermittlungsnetz
PVN2 transparent übertragen, d. h. es erfolgt keine Auswertung
der in diesem Benutzerdatenfeld enthaltenen Informationen. Eine
Auswertung dieser Informationen erfolgt erst in der Vermitt
lungseinrichtung Verm2 des Paketvermittlungsnetzes PVN1 aufgrund
der in dem übertragenen Rufpaket gesetzten Markierungsinforma
tion. Darüber hinaus werden in dem genannten Benutzerdaten
feld auch Informationen bezüglich der gerufenen Teilnehmerein
richtung, wie z. B. Adresse, Leitungsnummer sowie die für die
gerade aufrechtzuerhaltende virtuelle Verbindung auf der zu
der gerufenen Teilnehmereinrichtung DTE21 hin verlaufenden An
schlußleitung festgelegte virtuelle Kanalnummer, übertragen.
Diese Informationen werden in der Vermittlungseinrichtung Verm2
ausgewertet, um beispielsweise nach dem vollständigen Aufbau
einer virtuellen Verbindung unter Einbeziehung des Paketver
mittlungsnetzes PVN2 Datenpakete zu der gerufenen Teilnehmer
einrichtung DTE21 hin unter derjenigen virtuellen Kanalnummer
zu übertragen, die auch für die zuvor teilweise ausgelöste
virtuelle Verbindung festgelegt worden ist.
Bei dem zuvor erläuterten teilweisen Auslösen einer gestörten
virtuellen Verbindung zu der Vermittlungseinrichtung Verm1 hin
werden im übrigen von der Vermittlungseinrichtung Verm3 aus
noch nicht in Richtung zu der gerufenen Teilnehmereinrichtung
DTE21 hin weitergeleitete Datenpakete bzw. noch nicht von der
Vermittlungseinrichtung Verm2 quittierte weitergeleitete Daten
pakete zu der Vermittlungseinrichtung Verm1 zurückübertragen.
Die Weiterleitung dieser Datenpakete erfolgt dann von der Ver
mittlungseinrichtung Verm1 aus nach dem vollständigen Aufbau
der über den festgelegten Ersatzweg führenden virtuellen Ver
bindung, und zwar ggf. vor in der Zwischenzeit von der rufenden
Teilnehmereinrichtung DTE11 her abgegebenen Datenpaketen. Diese
werden zunächst bis zum vollständigen Aufbau der virtuellen
Verbindung über den Ersatzweg in der Vermittlungseinrichtung
Verml zwischengespeichert. Durch diese Vorgehensweise ist
sichergestellt, daß das zuvor beschriebene Aufrechterhalten
einer virtuellen Verbindung über einen Ersatzweg ohne Verlust
von Datenpaketen erfolgt, so daß sich die vorstehend beschrie
benen Steuerungsvorgänge in den Paketvermittlungsnetzen PVN1
und PVN2 nicht auf die Kommunikation zwischen den an einer
virtuellen Verbindung beteiligten Teilnehmereinrichtungen aus
wirkt.
Mit der gerade erläuterten Übertragung von Datenpaketen über
den Ersatzweg unter Einhaltung der ursprünglichen Reihenfolge
dieser Datenpakete werden auch die Vermittlungseinrichtungen
Verm1 und Verm2 hinsichtlich der in diesen geführten Sende-
und Empfangszähler resynchronisiert. Diese Sende- und Empfangs
zähler werden in üblicher Weise bei der Übertragung von Daten
paketen bei einer bestehenden virtuellen Verbindung nach
Maßgabe der in diesen Datenpaketen jeweils enthaltenen Se
quenznummer hinsichtlich ihres momentanen Zählerstandes fort
geschaltet. Dies kann beispielsweise in der Vermittlungsein
richtung Verm2 mit der Abgabe eines den Empfang eines Daten
paketes bestätigenden Quittungspaketes gemäß der CCITT-Empfeh
lung X.75 an die Vermittlungseinrichtung Verm1, in der Vermitt
lungseinrichtung Verm1 dagegen mit dem Empfang eines solchen
Quittungspaketes erfolgen. Auf diese Weise weisen im Normal
fall die in den beiden Vermittlungseinrichtungen geführten
Sende- und Empfangszähler durch eine solche Quittierung von
Datenpaketen die gleichen momentanen Zählerstände auf.
Durch die zuvor erläuterte Wiedereinrichtung der zunächst inner
halb des Paketvermittlungsnetzes PVN1 geführten virtuellen
Verbindung unter Einbeziehung des Paketvermittlungsnetzes PVN2
und das damit verbundene kurzzeitige Auslösen der betreffenden
virtuellen Verbindung kann jedoch der Fall eintreten, daß noch
nicht sämtliche von der Vermittlungseinrichtung Verm1 her abge
gebenen Datenpakete von der Vermittlungseinrichtung Verm2 quit
tiert worden sind, so daß der in der Vermittlungseinrichtung
Verm1 geführte Sendezähler einen von dem in der Vermittlungs
einrichtung Verm2 geführten Empfangszähler abweichenden momen
tanen Zählerstand aufweist. Ein Ausgleich dieser momentanen
Zählerstände wird dadurch erreicht, daß die oben erwähnten, zu
der Vermittlungseinrichtung Verm1 rückübertragenen Datenpakete
von der Vermittlungseinrichtung Verm1 her erneut in Richtung zu
der Vermittlungseinrichtung Verm2 hin übertragen werden, und
zwar jetzt über den Ersatzweg unter Einbeziehung des Paketver
mittlungsnetzes PVN2. Die Vermittlungseinrichtung Verm2 quit
tiert dann jedes dieser Datenpakete durch ein oben erwähntes
Quittungspaket, wobei sich dann der in der Vermittlungseinrich
tung Verm1 geführte Sendezähler entsprechend verändert. Wurden
dabei diese Datenpakete bereits zuvor schon einmal der Vermitt
lungseinrichtung Verm2 über den ursprünglichen Verbindungsweg
zugeführt, so werden diese zwar quittiert, aber unter Beibehal
tung des momentanen Zählerstandes des Empfangszählers durch
die Vermittlungseinrichtung Verm2 vernichtet.
Nach dem gerade erwähnten Ausgleich der Sende- und Empfangs
zähler in den beiden Vermittlungseinrichtungen werden dann der
Vermittlungseinrichtung Verm1 von der rufenden Teilnehmerein
richtung DTE11 her zugeführte Datenpakete wieder in Üblicher
Weise zu der Vermittlungseinrichtung Verm2 hin übertragen.
Darüber hinaus können vor den zuvor erwähnten, noch nicht durch
die Vermittlungseinrichtung Verm2 quittierten Datenpaketen von
der Vermittlungseinrichtung Verm1 her Blindpakete (Dummy-Pakete)
zwischen den beiden Vermittlungseinrichtungen Verm1 und Verm2
übertragen werden, deren zugehörige Sequenznummer, ausgehend
von einem Wert "0", sich fortlaufend bis zu einem Wert "n-1" er
höht, falls der momentane Zählerstand des in der Vermittlungs
einrichtung Verm1 geführten Sendezählers mit dem Einrichten der
virtuellen Verbindung über den Ersatzweg einen Wert "n" auf
weist. Diese Blindpakete werden dabei in der Vermittlungsein
richtung Verm2 vernichtet. Auf diese Weise ist sichergestellt,
daß sämtliche an der über den Ersatzweg geführten virtuellen
Verbindung beteiligten Vermittlungseinrichtungen Datenpakete
zugeführt erhalten, deren zugehörige Sequenznummern sich von
einem Anfangswert "0" fortlaufend erhöhen, wie es gemäß der CCITT-
Empfehlung X.75 für neu eingerichtete virtuelle Verbindungen
vorgesehen ist.
Im übrigen kann das zuvor beschriebene Verfahren zur Aufrecht
erhaltung von virtuellen Verbindungen auch dahingehend ausge
bildet sein, daß eine zunächst über einen Ersatzweg unter Ein
beziehung des Paketvermittlungsnetzes PVN2 geführte virtuelle
Verbindung bei Wiederverfügbarkeit eines Verbindungsweges inner
halb des Paketvermittlungsnetzes PVN1 über diesen internen Ver
bindungsweg weitergeführt werden. Hierzu ist die Tatsache, daß
eine virtuelle Verbindung über einen Ersatzweg geführt ist,
in der für diese virtuelle Verbindung als Ursprungsvermittlungs
einrichtung fungierenden Vermittlungseinrichtung des Paketver
mittlungsnetzes PVN1 gesondert festgehalten. Bei dem oben er
läuterten Beispiel handelt es sich also dabei um die Vermittlungs
einrichtung Verm1. Liegen nun in dieser Vermittlungseinrichtung
Informationen vor, daß die zuvor ausgefallene Verbindungslei
tung wieder betriebsbereit ist, so wird beispielsweise die zu
vor beschriebene, über einen Ersatzweg geführte virtuelle Ver
bindung zwischen Ursprungs- und Zielvermittlungseinrichtung,
d. h. hier zwischen den Vermittlungseinrichtungen Verm1 und
Verm2, ausgelöst. Die zwischen diesen Vermittlungseinrichtungen
und den an der jeweiligen virtuellen Verbindung beteiligten
Teilnehmereinrichtungen, hier die Teilnehmereinrichtungen DTE11
und DTE21, bestehenden Teilverbindungen sind von diesem teilwei
sen Auslösen nicht berührt. Im Anschluß daran wird im Zuge
einer erneuten Wegesuche nach Maßgabe der in der Vermittlungs
einrichtung Verml noch für die gerufene Teilnehmereinrichtung
DTE21 gespeicherten Adresseninformation ein Verbindungsweg
innerhalb des Paketvermittlungsnetzes PVN1 zu der mit der ge
rufenen Teilnehmereinrichtung verbundenen Vermittlungseinrich
tung, hier zu der Vermittlungseinrichtung Verm2, hin festge
legt und über diesen ein entsprechendes Rufpaket übertragen.
Das betreffende Rufpaket enthält dabei ein Dienstsignal, durch
welches der Vermittlungseinrichtung Verm2 angezeigt wird, daß
lediglich eine bereits über einen Ersatzweg geführte virtuelle
Verbindung wieder einzurichten ist, d. h. daß dieses Rufpaket
nicht zu der gerufenen Teilnehmereinrichtung DTE21 hin zu über
tragen ist. Auf den Empfang dieses Rufpaketes hin erfolgt dann
ein Austausch von Signalisierungspaketen gemäß der CCITT-
Empfehlung X.75 zwischen den Vermittlungseinrichtungen Verm1
und Verm2, um die zuvor kurzzeitig teilweise unterbrochene
virtuelle Verbindung zwischen den Teilnehmereinrichtungen DTE11
und DTE21 wieder vollständig herzustellen.
Um ein solches Herstellen einer virtuellen Verbindung ohne
Datenpaketverluste durchführen zu können, werden, wie bereits
im Zusammenhang mit der Einrichtung einer virtuellen Verbindung
über einen Ersatzweg erläutert worden ist, nach dem Wiederher
stellen der virtuellen Verbindung zunächst noch nicht von der
Vermittlungseinrichtung Verm2 quittierte Datenpakete erneut von
der Vermittlungseinrichtung Verm1 her übertragen, um die in den
beiden Vermittlungseinrichtungen Verm1 und Verm2 geführten
Sende- und Empfangszähler zu resynchronisieren. Auch hierbei
können von der Vermittlungseinrichtung Verm1 her vor den gerade
erwähnten noch nicht quittierten Datenpaketen in der oben ange
gebenen Weise Blindpakete übertragen werden. Auf diese Weise
wird auch hier erreicht, daß sämtliche an der innerhalb des
Paketvermittlungsnetzes PVN1 nun wieder eingerichteten virtu
ellen Verbindung beteiligten Vermittlungseinrichtungen eine Fol
ge von Datenpaketen zugeführt erhalten, deren zugehörige Se
quenznummern sich von einem Anfangswert "0" fortlaufend er
höhen.
Vorstehend wurde davon ausgegangen, daß zwischen beiden Paket
vermittlungsnetzen PVN1 und PVN2 lediglich zwei Netzübergangs
stellen UE1 und UE2 vorgesehen sind. Es kann jedoch auch so vor
gegangen sein, daß zwischen jeder der zu dem Paketvermittlungs
netz PVN1 gehörenden Vermittlungseinrichtungen und dem Paket
vermittlungsnetz PVN2 wenigstens eine gesonderte Netzübergangs
stelle vorgesehen ist. In diesem Falle sind in jeder der Ver
mittlungseinrichtungen des Paketvermittlungsnetzes PVN1 die
Adresseninformationen der Netzübergangsstellen der übrigen Ver
mittlungseinrichtungen hinterlegt. Bei einem erforderlichen
Verbindungsaufbau unter Einbeziehung des Paketvermittlungs
netzes PVN2 wird dann nach Maßgabe derjenigen Adresseninforma
tion, durch die die an der virtuellen Verbindung beteiligte
gerufene Teilnehmereinrichtung bezeichnet ist, eine der Netz
übergangsstellen ausgewählt. Die diese Netzübergangsstelle be
zeichnende Adresseninformation wird anschließend in der oben
angegebenen Weise in einem Rufpaket übertragen. Bei der ausge
wählten Netzübergangsstelle handelt es sich dabei beispielswei
se um die mit der gerufenen Teilnehmereinrichtung verbundene
Vermittlungseinrichtung, die damit für die betreffende gerufene
Teilnehmereinrichtung als Zielvermittlungseinrichtung fungiert.
Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß zwar vorstehend
am Beispiel einer zwischen den Teilnehmereinrichtungen DTE11
und DTE21 eines privaten Paketvermittlungsnetzes PVN1 ver
laufenden virtuellen Verbindung ein ersatzweises Aufrechter
halten einer solchen virtuellen Verbindung unter Einbeziehung
eines öffentlichen Paketvermittlungsnetzes PVN2 erläutert
worden ist. Das vorstehend beschriebene Verfahren ist jedoch
allgemein immer dann anwendbar, wenn innerhalb eines Paket
vermittlungsnetzes beispielsweise durch Ausfall von Verbindungs
leitungen eine eingerichtete virtuelle Verbindung gestört ist
und dieses Paketvermittlungsnetz mit einem weiteren Paketver
mittlungsnetz über Übergangsstellen in Verbindung steht.
Claims (4)
1. Verfahren zum Aufrechterhalten von zwischen rufenden und
gerufenen Teilnehmereinrichtungen (z. B. DTE11, DTE21) eines
ersten Paketvermittlungsnetzes (PVN1) bestehenden virtuellen
Verbindungen bei einem zumindest teilweise Ausfall von für die
virtuellen Verbindungen innerhalb des ersten Paketvermittlungs
netzes festgelegten Verbindungswegen, wobei die einzelnen Ver
bindungswege über eine Mehrzahl von dem ersten Paketvermitt
lungsnetz zugehörigen Vermittlungseinrichtungen (z. B. Verm1,
Verm2) verlaufen und zumindest zwischen mit Teilnehmereinrich
tungen verbundenen Vermittlungseinrichtungen (Verm1, Verm2)
und einem zweiten Paketvermittlungsnetz (PVN2) jeweils wenig
stens eine Netzübergangsstelle (UE1, UE2) vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den mit Teilnehmereinrichtungen verbundenen Vermitt lungseinrichtungen (Verm1, Verm2) des ersten Paketvermittlungs netzes (PVN1) jeweils wenigstens eine eine für einen Wiederein tritt in das erste Paketvermittlungsnetz in Frage kommende Netzübergangsstelle bezeichnende Adresseninformation hinter legt wird,
daß bei Ausfall eines Verbindungsweges innerhalb des ersten Paketvermittlungsnetzes (PVN1) die jeweilige darüber geführte virtuelle Verbindung lediglich bis zu den daran beteiligten, mit der rufenden und gerufenen Teilnehmereinrichtung verbun denen Vermittlungseinrichtungen (Verm1, Verm2) ausgelöst wird, daß auf ein solches teilweises Auslösen hin von der mit der rufenden Teilnehmereinrichtung (z. B. DTE11) verbundenen Ver mittlungseinrichtung (Verm1) ein das Einrichten einer virtu ellen Verbindung forderndes Rufpaket generiert und über die mit der betreffenden Vermittlungseinrichtung verbundene Netz übergangsstelle (UE1) zu dem zweiten Paketvermittlungsnetz (PVN2) hin übertragen wird, wobei in dem Rufpaket neben einem Adressenfeld ein Adressenerweiterungsfeld vorgesehen sowie eine festgelegte Markierungsinformation gesetzt ist,
daß in dem übertragenen Rufpaket dabei zumindest nach der betreffenden Netzübergangsstelle (UE1) in dem Adressenfeld eine die für die gerade einzurichtende virtuelle Verbindung in Frage kommende Netzübergangsstelle (UE2) bezeichnende Adresseninfor mation,in dem Adressenerweiterungsfeld dagegen die Adressenin formation eingetragen ist, durch welche die an der gerade teil weise ausgelösten virtuellen Verbindung beteiligte gerufene Teilnehmereinrichtung (DTE21) bezeichnet ist,
daß in dem zweiten Paketvermittlungsnetz (PVN2) nach Maßgabe der in dem Adressenfeld des Rufpaketes enthaltenen, die für den Wiedereintritt in das erste Paketvermittlungsnetz (PVN1) in Frage kommende Netzübergangsstelle (UE2) bezeichnenden Adresseninforma tion ein Verbindungsweg zu der betreffenden Netzübergangsstelle (UE2) hin festgelegt und das Rufpaket dorthin weitergeleitet wird,
daß an der betreffenden Netzübergangsstelle aufgrund der in dem Rufpaket gesetzten Markierungsinformation die in dem zugehöri gen Adressenfeld und Adressenerweiterungsfeld jeweils enthalte nen Adresseninformationen gegeneinander ausgetauscht werden und daß dann nach Maßgabe der nunmehr in dem Adressenfeld des Rufpaketes enthaltenen, die gerufene Teilnehmereinrichtung (DTE21) bezeichnenden Adresseninformation die mit dem Rufpaket angeforder te virtuelle Verbindung zu der mit der betreffenden gerufenen Teilnehmereinrichtung verbundenen Vermittlungseinrichtung (Verm2) hin eingerichtet wird.
daß in den mit Teilnehmereinrichtungen verbundenen Vermitt lungseinrichtungen (Verm1, Verm2) des ersten Paketvermittlungs netzes (PVN1) jeweils wenigstens eine eine für einen Wiederein tritt in das erste Paketvermittlungsnetz in Frage kommende Netzübergangsstelle bezeichnende Adresseninformation hinter legt wird,
daß bei Ausfall eines Verbindungsweges innerhalb des ersten Paketvermittlungsnetzes (PVN1) die jeweilige darüber geführte virtuelle Verbindung lediglich bis zu den daran beteiligten, mit der rufenden und gerufenen Teilnehmereinrichtung verbun denen Vermittlungseinrichtungen (Verm1, Verm2) ausgelöst wird, daß auf ein solches teilweises Auslösen hin von der mit der rufenden Teilnehmereinrichtung (z. B. DTE11) verbundenen Ver mittlungseinrichtung (Verm1) ein das Einrichten einer virtu ellen Verbindung forderndes Rufpaket generiert und über die mit der betreffenden Vermittlungseinrichtung verbundene Netz übergangsstelle (UE1) zu dem zweiten Paketvermittlungsnetz (PVN2) hin übertragen wird, wobei in dem Rufpaket neben einem Adressenfeld ein Adressenerweiterungsfeld vorgesehen sowie eine festgelegte Markierungsinformation gesetzt ist,
daß in dem übertragenen Rufpaket dabei zumindest nach der betreffenden Netzübergangsstelle (UE1) in dem Adressenfeld eine die für die gerade einzurichtende virtuelle Verbindung in Frage kommende Netzübergangsstelle (UE2) bezeichnende Adresseninfor mation,in dem Adressenerweiterungsfeld dagegen die Adressenin formation eingetragen ist, durch welche die an der gerade teil weise ausgelösten virtuellen Verbindung beteiligte gerufene Teilnehmereinrichtung (DTE21) bezeichnet ist,
daß in dem zweiten Paketvermittlungsnetz (PVN2) nach Maßgabe der in dem Adressenfeld des Rufpaketes enthaltenen, die für den Wiedereintritt in das erste Paketvermittlungsnetz (PVN1) in Frage kommende Netzübergangsstelle (UE2) bezeichnenden Adresseninforma tion ein Verbindungsweg zu der betreffenden Netzübergangsstelle (UE2) hin festgelegt und das Rufpaket dorthin weitergeleitet wird,
daß an der betreffenden Netzübergangsstelle aufgrund der in dem Rufpaket gesetzten Markierungsinformation die in dem zugehöri gen Adressenfeld und Adressenerweiterungsfeld jeweils enthalte nen Adresseninformationen gegeneinander ausgetauscht werden und daß dann nach Maßgabe der nunmehr in dem Adressenfeld des Rufpaketes enthaltenen, die gerufene Teilnehmereinrichtung (DTE21) bezeichnenden Adresseninformation die mit dem Rufpaket angeforder te virtuelle Verbindung zu der mit der betreffenden gerufenen Teilnehmereinrichtung verbundenen Vermittlungseinrichtung (Verm2) hin eingerichtet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen jeder der Vermittlungseinrichtungen (Verm1,. . ., Verm4) des ersten Paketvermittlungsnetzes (PVN1) und dem zweiten Paketvermittlungsnetz (PVN2) wenigstens eine Netzübergangsstelle vorgesehen ist,
daß in den mit Teilnehmereinrichtungen verbundenen Vermittlungs einrichtungen (Verm1, Verm2) des ersten Paketvermittlungsnetzes jeweils Adresseninformationen bezüglich sämtlicher, für einen Wiedereintritt in das erste Paketvermittlungsnetz in Frage kommender Netzübergangsstellen hinterlegt werden und daß für das Generieren eines Rufpaketes durch die in Frage kommende Vermittlungseinrichtung (z. B. Verm1) nach Maßgabe der die gerufene Teilnehmereinrichtung (z. B. DTE21) bezeichnenden Adresseninformation eine der für den Wiedereintritt in das er ste Paketvermittlungsnetz in Frage kommenden Netzübergangs stellen ausgewählt und die diese bezeichnende Adresseninforma tion in das zu generierende Rufpaket übernommen wird.
daß zwischen jeder der Vermittlungseinrichtungen (Verm1,. . ., Verm4) des ersten Paketvermittlungsnetzes (PVN1) und dem zweiten Paketvermittlungsnetz (PVN2) wenigstens eine Netzübergangsstelle vorgesehen ist,
daß in den mit Teilnehmereinrichtungen verbundenen Vermittlungs einrichtungen (Verm1, Verm2) des ersten Paketvermittlungsnetzes jeweils Adresseninformationen bezüglich sämtlicher, für einen Wiedereintritt in das erste Paketvermittlungsnetz in Frage kommender Netzübergangsstellen hinterlegt werden und daß für das Generieren eines Rufpaketes durch die in Frage kommende Vermittlungseinrichtung (z. B. Verm1) nach Maßgabe der die gerufene Teilnehmereinrichtung (z. B. DTE21) bezeichnenden Adresseninformation eine der für den Wiedereintritt in das er ste Paketvermittlungsnetz in Frage kommenden Netzübergangs stellen ausgewählt und die diese bezeichnende Adresseninforma tion in das zu generierende Rufpaket übernommen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine teilweise ausgelöste virtuelle Verbindung betreffende
Leistungsmerkmalsinformationen, welche für die betreffende
virtuelle Verbindung in der ein Rufpaket generierenden Ver
mittlungseinrichtung (z. B. Verm1) festgehalten und zu der mit
der gerufenen Teilnehmereinrichtung verbundenen Vermittlungs
einrichtung (z. B. Verm2) des ersten Paketvermittlungsnetzes
(PVN2) hin zu übertragen sind, in ein Benutzerdatenfeld des
betreffenden Rufpaketes eingefügt werden.
4.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Paketvermittlungsnetz (PVN1) aus einem privaten
Paketvermittlungsnetz, das zweite Paketvermittlungsnetz (PVN2)
dagegen aus einem öffentlichen Paketvermittlungsnetz gebildet
ist.
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