DE4130544A1 - Verfahren zum herstellen von halbleitervorrichtungen - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Herstellungsverfahren für
Halbleitervorrichtungen, bei dem eine Form dazu benutzt
wird, ein Halbleiterelement und einen Bandträger nach einem
Verfahren wie einem Niederdruck-Umgießungsverfahren mit Harz
abzudichten.
Fig. 8 ist eine teilweise im Schnitt dargestellte perspekti
vische Ansicht einer herkömmlichen harzvergossenen Halblei
tervorrichtung. Die Figur zeigt, wie ein nach einem Draht
bondeverfahren kontaktiertes Halbleiterelement nach einem
Niederdruck-Umgießungsverfahren in Harz eingegossen ist.
Die Figur zeigt ein üblicherweise als Integrationsschal
tungs- bzw. IC-Chip bezeichnetes Kernteil 1 einer Halblei
tervorrichtung oder eines Halbleiterelements. An dem Chip
ist auf einem beispielsweise aus Silicium bestehenden Halb
leitersubstrat eine dünne und feine elektronische Schaltung
ausgebildet. Der Chip 1 ist an einer sog. Druckbondekontakt
fläche 2 angebracht. Zuleitungen 3 bestehen jeweils aus
einem Innenleiter, der elektrisch an eine Elektrode des
Chips 1 angeschlossen ist, und einem Außenleiter, der elek
trisch an eine externe Vorrichtung und ein Substrat ange
schlossen ist. An den Chip 1 sind die Zuleitungen 3 elek
trisch durch Drähte 4 angeschlossen; mit 5 ist ein Dich
tungsharz bezeichnet, das einen Bereich um den Chip 1 herum
abschließt, um diesen gegen äußere Einwirkungen und Kräfte
zu schützen.
Als Verfahren zum Bonden der Elektroden an dem Chip bzw.
Halbleiterelement 1 wird anstelle des verbreitet angewandten
beschriebenen Drahtbondeverfahrens gegenwärtig ein sog.
automatisiertes Bandbondeverfahren (TAB-Verfahren) einge
führt. Das Bandbondeverfahren wird kurz unter Bezugnahme auf
Fig. 9a, 9b, 10a und 10b beschrieben. In diesen Figuren ist
mit 6 ein Band bezeichnet, das als Grundmaterial eines
Bandträgers dient, aus flexiblem isolierenden Material wie
Polyimid besteht und wie ein Film gestaltet ist. In dem Band
6 sind dreierlei Öffnungen 7 bis 9 ausgebildet. Die Öffnung
7 ist eine Mittelöffnung, die in der Breitenmitte des Bands
6 an einer Stelle ausgebildet ist, an der gemäß der nachfol
genden Beschreibung der Chip 1 eingesetzt wird. Die Öffnun
gen 8 sind Perforationsöffnungen, die in festen Abständen an
beiden Seiten des Bands 6 in dessen Breitenrichtung ausge
bildet sind. Die Perforationsöffnungen 8 dienen zum groben
Ausrichten des Bands 6 und des Chips 1 bei deren Verbindung.
Die Öffnungen 9 sind mehrere Außenleiteröffnungen, die die
Mittelöffnung 7 umgeben. Die Außenleiteröffnungen 9 werden
benutzt, wenn gemäß der nachfolgenden Beschreibung die
Außenleiter angeschlossen werden, und sind miteinander über
Brücken 10 verbunden, die an Stellen ausgebildet sind, die
den vier Ecken der Mittelöffnung 7 entsprechen. An vorbe
stimmten Stellen an der Vorderfläche des Bands 6 ist eine
Vielzahl von Leitermustern aus elektrisch leitendem Material
ausgebildet. Jedes Leitermuster besteht aus einem der Mit
telöffnung 7 zugewandten Innenleiter 11a und einem Außenlei
ter 11b, der über die Außenleiteröffnung 9 hinaus nach außen
ragt. Mit 11c sind Prüfkontaktf1ächen für die Prüfung be
zeichnet, ob der Chip 1 fehlerhaft ist oder ob die Verbin
dung zwischen den Innenleitern 11a und dem Chip 1 nach dem
Bonden der Innenleiter fehlerhaft ist. Mit 12 ist ein Lei
terstützbereich zum Hochhalten der Leitermuster 11 bezeich
net, während mit 13 Anschluß-Höcker bezeichnet sind, die auf
übliche Weise auf der Vorderfläche des Chips 1 ausgebi1det
sind. Die Höcker 13 liegen zwischen dem Chip 1 und den
Innenleitern 11a.
Es wird nun ein Verfahren für das E1nbauen des Chips 1 in
das dermaßen gestaltete Trägerband 6 beschrieben.
Gemäß Fig. 10a wird zuerst der Chip 1 in die in dem Band 6
ausgebildete Mittelöffnung 7 eingesetzt. Der Chip 1 oder das
Band 6 wird derart positioniert, daß die Höcker 13 an dem
Chip 1 jeweils vorbestimmten Stellen der Innenleiter 11a
gegenübergesetzt sind. Als nächstes werden die Höcker 13 an
dem Chip 1 in einem Wärmedruck-Bondeverfahren mit den Innen
leitern 11a verbunden. Hierdurch wird der Bandträger gebil
det, in den der Chip 1 eingebaut ist. Die Fig. 10b zeigt ein
Beispiel für einen derartigen Bandträger.
Unter Bezugnahme auf Fig. 11a und 11b wird ein Verfahren zum
Abdichten bzw. versiegeln des Bandträgers mit einem flüssi
gen Harz beschrieben. Diese Figuren zeigen das flüssige Harz
14a vor dessen Härtung, das Harz 14b nach dem Härten und
eine Spritze 15 zum Auftropfen des flüssigen Harzes 14a. Das
flüssige Harz 14a wird zuerst gemäß Fig. 11a auf den Band
träger getropft und dann erwärmt und dadurch gehärtet, um
den Bandträger gemäß der Darstellung in Fig. 11b einzu
schließen bzw. einzukapseln.
Vorstehend sind die Gestaltung der herkömmlichen Halbleiter
vorrichtung und das hierfür angewandte Herstellungsverfahren
beschrieben. Bei dem dünneren Gestalten der Halbleitervor
richtungen besteht eine Grenze von 1,0 mm wegen folgender
Probleme:
Zuerst wird das Drahtbondeverfahren mit dem Bandbondeverfah ren verglichen. Fig. 12a und 12b sind vergrößerte Schnittan sichten, die jeweils die Dicke von Harz auf einem Chip bei der Herstellung nach dem Drahtbondeverfahren bzw. dem Band bondeverfahren zeigen. In Fig. 12a ist mit A die Höhe des Drahts 4 bei dem Drahtbondeverfahren bezeichnet. Die Höhe A beträgt üblicherweise 180 µm und mindestens ungefähr 150 µm. Mit B ist die Dicke des Dichtungsharzes 5 bezeichnet, das zum Schützen des Drahts 4 und der elektronischen Schaltung auf der Oberfläche des Chips 1 gegen äußere Verschmutzung oder Feuchtigkeit aufgebracht ist. In Fig. 12b ist mit C die Höhe des Höckers 13 an dem Chip 1 bezeichnet, die üblicher weise ungefähr 25 µm beträgt. Mit D ist die Dicke des durch eine Metallfolie aus Kupfer oder dergleichen gebildeten Innenleiters 11a bezeichnet, die üblicherweise 35 µm be trägt.
Zuerst wird das Drahtbondeverfahren mit dem Bandbondeverfah ren verglichen. Fig. 12a und 12b sind vergrößerte Schnittan sichten, die jeweils die Dicke von Harz auf einem Chip bei der Herstellung nach dem Drahtbondeverfahren bzw. dem Band bondeverfahren zeigen. In Fig. 12a ist mit A die Höhe des Drahts 4 bei dem Drahtbondeverfahren bezeichnet. Die Höhe A beträgt üblicherweise 180 µm und mindestens ungefähr 150 µm. Mit B ist die Dicke des Dichtungsharzes 5 bezeichnet, das zum Schützen des Drahts 4 und der elektronischen Schaltung auf der Oberfläche des Chips 1 gegen äußere Verschmutzung oder Feuchtigkeit aufgebracht ist. In Fig. 12b ist mit C die Höhe des Höckers 13 an dem Chip 1 bezeichnet, die üblicher weise ungefähr 25 µm beträgt. Mit D ist die Dicke des durch eine Metallfolie aus Kupfer oder dergleichen gebildeten Innenleiters 11a bezeichnet, die üblicherweise 35 µm be trägt.
Aus den vorstehenden Abmessungen ist ersichtlich, daß dann,
wenn die Harzdicke bei dem Drahtbondeverfahren mit derjeni
gen bei dem Bandbondeverfahren verglichen wird, die Harz
dicke bei dem Bandbondeverfahren um eine Größe verringert
werden kann, die gleich einer Dicke A-C-D ist. Üblicher
weise beträgt diese Harzdicke ungefähr 120 µm. Daher ist bei
der Herstellung dünner Halbleitervorrichtungen das automati
sierte Bandbondeverfahren vorteilhaft, so daß es tatsächlich
bisher zur Herstellung derartiger Vorrichtungen angewandt
wurde.
Bei dem herkömmlichen Bandbondeverfahren wird der Bandträger
gemäß der Darstellung in Fig. 11a und 11b mit dem flüssigen
Harz 14a vergossen. Es ist bekannt, daß dieses flüssige Harz
14a im a1lgemeinen weniger zuverlässig ist a1s Dichtungshar
ze, die bei dem Niederdruck-Umgießungsverfahren verwendet
werden. An einem flüssigen Harz R1 und an Umgießungs
harzen R2 und R3 wurde ein Druckkochtest bei hoher Tempera
tur und in Hochdruckatmosphäre ausgeführt. Die Testergebnis
se sind in Tabelle 1 aufgeführt.
In der Tabelle 1 sind die Testzeiten in Stunden bis zum
Erreichen des Ausfalls von 10%, 50% und 90% aufgeführt. Es ist
ersichtlich, daß die Zuverlässigkeit des flüssigen Harzes R1
nur ungefähr 1/10 bis 1/20 derjenigen der Abdichtungsgieß
harze R2 und R3 ist.
Es wurde versucht, das Niederdruck-Umgießungsverfahren an
das automatisierte Bandbondeverfahren anzupassen und es
wurden diesbezügliche Patente angemeldet (JP-OS 1-1 98 041 und
1-1 55 635) . Es ist offensichtlich, daß zu dem Verringern der
Dicke einer Halbleitervorrichtung die folgenden fünf Punkte
zu beachten sind:
- 1) Verringern des Ausmaßes, um das der Innenleiter 11a durchhängt.
- 2) Begrenzen von Abweichungen hinsichtlich der Durch hängeausmaße der Innenleiter 11a.
- 3) Größtmögliche Verringerung der minimalen Schmelzvis kosität des Dichtungsharzes.
- 4) Begrenzen der Abmessungen einer Form, die den Lei terstützbereich 12 des Trägerbands festlegt.
- 5) Bilden einer Öffnung in dem Leiterstützbereich 12 in der Weise, daß Abweichungen hinsichtlich der oberhalb und unterhalb des Leiterstützbereichs 12 ausströmenden Harzmenge begrenzt sind.
Bezüglich des fünften Punktes wurden schon Patente angemel
det (JP-OS 1-2 38 031, 1-1 20 835 und 1-2 44 629).
Es werden nun der erste, der zweite und der dritte Punkt
erläutert. Fig. 13a ist eine Darstellung zur Erläuterung des
ersten Gesichtspunkts bei der Herstellung einer dünnen
Halbleitervorrichtung. Die dünne Halbleitervorrichtung wird
unter Anwendung des Bandbondeverfahrens nach dem Nieder
druck-Umgießungsverfahren mit Harz eingekapselt. Wenn das
Trägerband 6 und der Chip 1 miteinander nach dem herkömmli
chen automatisierten Bandbondeverfahren verbunden werden,
ist eine Größe E, um die der jeweilige Innenleiter 11a
durchhängt bzw. gesenkt ist, nicht genau gesteuert, so daß
infolgedessen ein Senkungsausmaß über 100 µm tolerierbar
ist. Daher wird eine Dicke F des Harzes auf dem Chip 1 um
100 µm oder mehr größer als die Harzdicke (B+C+D) gemäß
Fig. 12b. Bei dem Niederdruck-Umgießungsverfahren ist die
Dicke des Harzes auf dem Chip 1 grundlegend gleich der Dicke
des Harzes unter dem Chip 1. Aus diesem Grund wird die
Halbleitervorrichtung dicker als erforderlich und um das
Zweifache des Ausmaßes E dicker, um das der Innenleiter 11a
durchhängt bzw. gesenkt ist.
Fig. 14a bis 14c sind Darstellungen, die den zweiten und
dritten Gesichtspunkt bei der Herstellung einer dünnen
Halbleitervorrichtung veranschaulichen. Die dünne Halblei
tervorrichtung wird unter Anwendung des Bandbondeverfahrens
nach dem Niederdruck-Umgießungsverfahren in Harz eingekap
selt. Bei dem herkömmlichen Bandbondeverfahren ist nicht nur
das Ausmaß E, um das der Innenleiter 11a durchhängt, sondern
auch eine Abweichung der Durchhängeausmaße aller Innenleiter
11a ungesteuert. Wenn diese Abweichung nicht gesteuert ist,
wenn Formen 16a und 16b gemäß den Maßen ausgelegt sind, die
in Fig. 13b gezeigt sind, welche einen Zustand zeigt, bei
dem der jeweilige Innenleiter 11a nicht durchhängt, und wenn
jeder Innenleiter 11a tatsächlich in einem Ausmaß mit einer
Abweichung G gemäß Fig. 14a durchhängt, nimmt eine Dicke H
des Harzes auf dem Chip 1 von der normalen Dicke (B+C+D)
in einem Ausmaß zu, das gleich der Abweichung G ist, und
wird damit zu einer Gesamtdicke (B+C+D+G).
Andererseits ist eine Dicke J des Harzes unterhalb des Chips
1 von der normalen Dicke (B+C+D) um ein Ausmaß verrin
gert, das gleich der Abweichung G ist, und wird damit zu
einer Gesamtdicke (B+C+D-G). Letztlich wird die Diffe
renz zwischen der Dicke des Harzes auf dem Chip 1 und derje
nigen des Harzes unter dem Chip 1 zu dem Zweifachen der
Abweichung G. Da die Dicke H der dünnen Halbleitervorrich
tung ungefähr 200 µm oder weniger beträgt, wird bei einer
Abweichung G von 50 µm die Dicke H zu ungefähr 250 µm und
die Dicke J zu ungefähr 150 µm. Auf diese Weise wird die
Differenz der Dicken des Harzes auf und unter dem Chip 1
größer. Aus diesem Grund entsteht bei dem Aufbringen des
Harzes nach dem Niederdruck-Umgießungsverfahren gemäß Fig.
14b eine beträchtliche Differenz der Menge des strömenden
Harzes. Infolge dieser Differenz wird gemäß Fig. 14b der
Chip 1 geringfügig in der durch einen Pfeil K dargestellten
Richtung gedreht. Dadurch wird gemäß der Darstellung in Fig.
14c eine Harzbahn unterhalb des Chips 1 außerordentlich
schmal, was zur Folge hat, daß das Harz während des Fließens
erhärtet und auf diese Weise unter dem Chip 1 eine Lücke 17
entsteht. Im Extremfall besteht die Gefahr, daß der Chip 1
freiliegt.
Die Durchhängeausmaße der Innenleiter 11a werden dahingehend
untersucht, daß nicht nur das Entstehen der Lücke 17, son
dern auch das Freilegen der Rückfläche des Chips 1 verhin
dert ist. Das Entstehen der Lücke 17 und das Freilegen des
Chips 1 werden durch die Abweichung hinsichtlich der Durch
hängeausmaße der Innenleiter 11a verursacht. Das Ergebnis
dieser Untersuchung zeigt, daß dann, wenn die Abweichung auf
30 µm oder weniger begrenzt ist, die vorstehend beschriebe
nen Probleme nicht auftreten. Die Viskosität des Dichtungs
harzes wurde auch dahingehend untersucht, daß sie zum Ver
hindern einer 1eichten Drehbewegung des Chips 1 bei dem
Absenken der Innenleiter 11a gemäß Fig. 14b ausreichend ist.
Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt, daß dann, wenn die
minimale Schmelzviskosität auf 200 P oder weniger begrenzt
ist, der Chip 1 nicht in einer leichten Drehung bewegt wird.
Zur Lösung der vorstehend beschriebenen Probleme liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Herstellen
einer dünnen und außerordentlich zuverlässigen Halbleiter
vorrichtung zu schaffen.
Mit der Erfindung wird ein Herstellungsverfahren für eine
Halbleitervorrichtung geschaffen, in der jeweils eine Elek
trode eines Halbleiterchips elektrisch mit einem Innenleiter
eines Trägerbands verbunden ist, wobei das Herstellungsver
fahren folgende Schritte umfaßt: Die Elektrode des Halblei
terchips mit dem Innenleiter des Trägerbands in Berührung
bringen und unter diesen Bedingungen derart bonden, daß das
Ausmaß des Senkens des Innenleiters auf 80 µm oder weniger
begrenzt ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbei
spielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 ist eine schematische Ansicht einer
Bondevorrichtung.
Fig. 2a und 2b sind schematische Schnittan
sichten, die den herkömmlichen Bondevorgang veranschauli
chen.
Fig. 3a bis 3c sind schematische Schnittan
sichten, die Bondevorgänge bei dem erfindungsgemäßen Her
stellungsverfahren gemäß einem Ausführungsbeispiel zeigen.
Fig. 4a und 4b sind eine Draufsicht und eine
Schnittseitenansicht eines mit einer Durchgangsöffnung
versehenen Bandträgers gemäß einem Ausführungsbeispiel.
Fig. 5 ist eine Draufsicht auf einen mit
einer Kerbe versehenen Bandträger gemäß einem anderen Aus
führungsbeispiel.
Fig. 6a, 6b und 6c sind eine Draufsicht, eine
Seitenansicht und eine vergrößerte Teilschnittansicht, die
als Ausführungsbeispiel eine Halbleitervorrichtung zeigen,
welche nach dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren
hergestellt ist.
Fig. 7a, 7b und 7c sind eine Draufsicht, eine
Seitenansicht und eine vergrößerte Teilschnittansicht, die
als weiteres Ausführungsbeispiel eine Halbleitervorrichtung
zeigen, die nach dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren
hergestellt ist.
Fig. 8 ist eine zum Teil im Schnitt darge
stellte perspektivische Ansicht einer herkömmlichen Halblei
tervorrichtung mit Drahtbondeverbindung und Harzabdichtung.
Fig. 9a und 9b sind eine Draufsicht und eine
Seitenansicht eines Bandträgers.
Fig. 10a und 10b sind perspektivische Ansich
ten, die einen Prozeß veranschaulichen, bei dem der Bandträ
ger und das Halbleiterelement miteinander verbunden werden.
Fig. 11a und 11b sind Schnittansichten, die
einen Prozeß veranschaulichen, bei dem der Bandträger mit
flüssigem Harz vergossen wird.
Fig. 12a und 12b sind vergrößerte Schnittan
sichten, die Harzdicken auf Integrationsscha1tungschips bei
dem herkömmlichen Drahtbondeverfahren bzw. dem automatisier
ten Bandbondeverfahren zeigen.
Fig. 13a und 13b sind Schnittansichten, die
den Zusammenhang zwischen dem Ausmaß des Durchhängens eines
jeweiligen Innenleiters und der Dicke des Harzes auf dem
Chip bei dem Bandbondeverfahren veranschaulichen.
Fig. 14a bis 14c sind Schnittansichten, die
den Zusammenhang zwischen einer Abweichung der Ausmaße des
Durchhängens von Innenleitern und den Formungscharakteristi
ka bei dem Bandbondeverfahren veranschaulichen.
Gemäß Fig. 1 hat eine Bondevorrichtung eine Bandführung 27
zum Führen eines Trägerbands 23 und eine Bandklemmplatte 28
für das Andrücken des Bands 23 gegen die Führung 27 zum
Festlegen des Bands 23. Ein Bondetisch 24 für das Halten
eines Integrationsschaltungs- bzw. IC-Chips 1 ist unter der
Führung 27 angeordnet und frei nach oben und unten bewegbar.
Ein an einer Betätigungsvorrichtung 26 befestigtes Bonde
werkzeug 25 ist oberhalb der Führung 27 angeordnet. Hinter
der Führung 27 ist eine Transportführung 29 für das Beför
dern des Bands 23 angebracht, während vor der Führung 27
eine Transportführung 30 für das Befördern des Bands 23
angebracht ist.
Bei einem ersten Ausführungsbeispiel wird das Ausmaß des
Durchhängens eines jeweiligen Innenleiters 11a so weit wie
möglich verringert, im einzelnen gemäß der nachstehenden
Beschreibung auf 80 µm oder weniger.
Gemäß Fig. 2a und 2b ist das Ausmaß des Durchhängens eines
jeweiligen Innenleiters 11a nach dem Bonden stark abhängig
nicht nur von dem Ausmaß des Durchhängens des jeweiligen
Innenleiters 11a des Trägerbands 23 vor dem Bonden, sondern
auch von der relativen Lage des jeweiligen Innenleiters 11a
und des jeweiligen Anschluß-Höckers 13 bei deren Ausrich
tung. Bezüglich des ersteren Faktors wird ein Bandträger,
von dem weg die Innenleiter 11a wenig durchhängen, oder ein
Bandträger verwendet, der Innenleiter 11a hat, die absicht
lich verformt sind. Durch die Verwendung eines derartigen
Bandträgers kann das Ausmaß des Durchhängens des jeweiligen
Innenleiters 11a vor dem Bonden verringert werden. Hinsicht
lich des letzteren Faktors ist dann, wenn gemäß Fig. 2a bei
dem Positionieren für das Bonden der Innenleiter 11a von dem
Höcker 13 beabstandet ist, ein Ausmaß h1 des Durchhängens
des Innenleiters 11a nach dem Bonden vergrößert, wie es in
Fig. 2b dargestellt ist. Die Lage des Bondetisches 24 der
Bondevorrichtung wird daher gemäß der Darstellung in Fig. 3a
derart eingestellt, daß der Innenleiter 11a mit dem Höcker
13 in Berührung kommt, oder gemäß Fig. 3b derart, daß der
Höcker 13 den Innenleiter 11a um höchstens 20 µm hoch
schiebt. Nach dem derartigen Einstellen des Bondetisches 24
wird das Bonden ausgeführt. Auf diese Weise kann gemäß Fig.
3c das Ausmaß des Durchhängens des Innenleiters 11a auf 80 µm
oder weniger begrenzt werden.
Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel wird auf die nachste
hend beschriebene Weise eine Abweichung hinsichtlich der
Ausmaße des Durchhängens der Innenleiter 11a auf typischer
weise 30 µm oder weniger begrenzt.
Zuerst wird der Unterschied zwischen dem Ausmaß des Durch
hängens eines jeweiligen Innenleiters 11a und einer Abwei
chung bei den Durchhängeausmaßen aller Innenleiter 11a
erläutert. Es besteht eine Abmessung für einen jeden Innen
leiter 11a, welche das Ausmaß des Durchhängens dieses Innen
leiters 11a bestimmt. Falls ein einzelner Chip 200 Innenlei
ter hat, liegen 200 Abmessungen für die Ausmaße des Durch
hängens der 200 Innenleiter vor. Andererseits ist eine
Abweichung der Durchhängeausmaße der Innenleiter ein Wert,
der durch Subtrahieren des minimalen Werts von dem maximalen
Wert aller Durchhängeausmaße der Innenleiter eines Chips
erhalten wird. Daher ergibt sich für einen einzigen Chip nur
eine einzige Abweichung. Diese Abweichung bestimmt auch den
Winkel, um den der Chip nach dem Bonden schräg liegt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird die Abweichung der
Durchhängeausmaße der Innenleiter 11a folgendermaßen gesteu
ert: Gemäß Fig. 1 wird die Schräglage der das Trägerband 23
haltenden Bandführung 27 derart eingestellt, daß diese zu
der Vorderfläche des Bondetisches 24 parallel wird. Diese
Einstellung ermöglicht es, die Abweichung der Durchhängeaus
maße der Innenleiter 11a auf 30 µm oder weniger zu begren
zen.
Bei einem dritten Ausführungsbeispiel wird ein Bewegen des
Chips 1 bei dem Einleiten des Dichtungsharzes auf nachste
hend beschriebene Weise verhindert: Es wird ein Dichtungs
harz mit außerordentlich geringer Viskosität unter folgenden
Bedingungen verwendet: Die Fließfähigkeit des Harzes wird
verbessert, in Anbetracht der an dem Chip 1 entstehenden
Belastung wird das Verhältnis, in dem in dem Harz ein Füll
mittel enthalten ist, auf 65 Gew.-% oder mehr erhöht, was
dem Verhältnis bei dem herkömmlichen Harz entspricht, der
Linearausdehnungskoeffizient des Harzes wird auf 2,0×10-5
oder weniger verringert, was demjenigen des herkömmlichen
Harzes entspricht, und die minimale Schmelzviskosität des
Harzes bei Gießtemperatur wird von 300 bis 400 P, die die
normale Viskosität ist, auf 200 P oder weniger, vorzugsweise
auf 100 P oder weniger verringert. D.h., durch das Verwenden
dieses Dichtungsharzes mit einer Viskosität, die geringer
als diejenige des herkömmlichen Harzes ist, wird der Chip
nur sehr wenig bewegt, wenn bei dem Niederdruck-Umgießungs
verfahren das Dichtungsharz eingefüllt wird.
Bei einem vierten Ausführungsbeispiel wird auf die nachste
hend beschriebene Weise ein Gehäuse dünner gestaltet, wel
ches ein sog. Kunststoffgehäuse ist, in welchem der Chip
elektrisch mit einer Außenelektrode verbunden ist und gegen
Außenbedingungen durch Harzdichtung geschützt ist. Zunächst
wird zum dünneren Formen des Harzes auf dem Chip zum Verbin
den des Chips mit der Außenelektrode statt des herkömmlichen
Drahtbondeverfahrens das sog. automatisierte Bandbondever
fahren angewandt. Gemäß der Erläuterung bei dem ersten
Ausführungsbeispiel wird das bislang nicht genau gesteuerte
Ausmaß des Durchhängens des Innenleiters auf 80 µm oder
weniger begrenzt. Ferner wird eine Lageänderung des Chips
vor dem Eingießen und damit auch eine Erhöhung der Dicke des
Harzes begrenzt. Diese Dickenerhöhung ist durch den Umstand
verursacht, daß der Chip 1 selbst gleichfalls durchhängt.
Als nächstes wird die Dicke des Chips von 0,4 mm, was ein
nach dem herkömmlichen Verfahren erreichter Wert ist, auf
nicht mehr als 0,25 mm verringert, was ein Wert nahe an dem
minimalen Wert ist, bis zu dem die Dicke gegenwärtiger Chips
verringert werden kann.
Bei einem fünften Ausführungsbeispiel wird ein Dichtungsharz
in einer Dicke von 50 µm oder mehr auf einen Bereich um den
Chip herum aufgebracht, wodurch die Dicke des ganzen Gehäu
ses auf 0,6 mm oder weniger begrenzt wird. Ein solches
Verfahren wird bei einem Herstellungsverfahren für eine
Halbleitervorrichtung angewandt, deren Chip elektrisch mit
der Außenelektrode verbunden ist. Diese Halbleitervorrich
tung wird nach dem Niederdruck-Umgießungsverfahren derart in
Harz eingeschlossen, daß der Chip gegen äußere Einflüsse
geschützt ist. Es ist erforderlich, die Dicke eines Gehäuses
auf 0,6 mm oder weniger zu begrenzen, wenn eine integrierte
Schaltung insbesondere für den Einbau in eine ISO-Karte
entwickelt werden soll, die die gleichen Abmessungen wie
eine gewöhnliche Kreditkarte hat, welche 85,6 mm lang, 54,0 mm
breit und 0,76 mm dick ist. Eine Dicke von 0,6 mm ergibt
sich folgendermaßen: 0,76 mm (Dicke der ISO-Karte) - 0,10 mm
(Dicke des Substrats) - 0,06 (Dicke des Schutzblattes) = 0,6.
Unter folgenden Bedingungen wird ein Dichtungsharz mit
extrem niedriger Viskosität erhalten: Die Fließfähigkeit des
Harzes wird verbessert, in Anbetracht der an dem Chip
wirkenden Belastung wird das Verhältnis. In dem in dem Harz
ein Füllmittel enthalten ist, auf 65 Gew.-% oder mehr er
höht, was dem Verhältnis bei dem herkömmlichen Harz ent
spricht, der Linearausdehnungskoeffizient des Harzes wird
auf 2,0×10-5 oder weniger verringert, was demjenigen des
herkömmlichen Harzes entspricht, und die minimale Schmelz
viskosität des Harzes bei Schmelztemperatur wird von 300 bis
400 P, was die normale Viskosität ist, auf 200 P oder weni
ger, beispielsweise auf 100 P oder weniger verringert.
Zum Ausgleichen der Differenz zwischen den Strömungseigen
schaften über und unter dem Chip in einer Form wird in dem
Leiterstützbereich 12 eine Öffnung derart gebildet, daß das
Harz über und unter dem Leiterstützbereich 12 des bei dem
Bandbondeverfahren benutzten Trägerbands fließen kann. Als
derartige Öffnung kann eine Durchgangsöffnung 50 gemäß Fig.
4a und 4b oder eine Kerbe 51 gemäß Fig. 5 gebildet werden.
Lageabweichungen des Chips in der Form werden folgendermaßen
eingeschränkt: (A) Zum Begrenzen der Abweichung der Durch
hängeausmaße der Innenleiter auf 30 µm oder weniger wird das
Verfahren gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel angewandt,
(B) Lageabweichungen der oberen und unteren Form in Berüh
rung mit dem Chip werden derart eingeschränkt, daß nach dem
Versetzen des Leiterstützbereichs des Trägerbands die Lage
des Chips in der Form unverändert ist, und (C) die Stärke
des Einklemmens des Trägerbands wird derart gesteuert, daß
es in einem Ausmaß eingeklemmt wird, welches 30% oder weni
ger der Banddicke entspricht.
Durch Anwenden des Verfahrens gemäß dem vierten Ausführungs
beispiel können folgende Vorteile erzielt werden: Da ein
Dichtungsharz verwendet wird, dessen Viskosität geringer als
diejenige des herkömmlichen Dichtungsharzes ist, wird bei
dem Einfüllen des Dichtungsharzes bei dem Niederdruck-Um
gießungsverfahren der Chip nur wenig bewegt. Eine in dem
Zuleiterstützbereich des Trägerbands ausgebildete Öffnung
gleicht die Unterschiede zwischen den Fließeigenschaften des
Harzes über dem Chip und unter dem Chip aus. Eine Abweichung
der Durchgangsausmaße der Innenleiter ist begrenzt, was zur
Folge hat, daß gleichfalls Lageänderungen des Chips vor
dessen Umgießen eingeschränkt sind. Das Einklemmungsausmaß
des Trägerbands ist derart gesteuert, daß es in einem Ausmaß
eingeklemmt wird, welches gleich 30% oder weniger der Band
dicke ist. Durch ein derartiges Ausmaß wird verhindert, daß
der Leiterstützbereich des Trägerbands nach oben oder unten
versetzt wird.
Eine Kombination der Verfahren gemäß dem vierten und fünften
Ausführungsbeispiel ermöglicht es, eine extrem dünne Halb
leitervorrichtung gemäß der Darstellung in den Fig. 6a bis
6c mit einer Dicke von nicht mehr als 0,6 mm herzustellen.
Bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen wurde
zwar das erfindungsgemäße Verfahren derart angewandt, daß
die Vorderfläche und die Rückfläche eines Integrationsschal
tungschips mit Harz eingekapselt wurden, jedoch ist das
Verfahren gleichfalls anwendbar, wenn gemäß der Darstellung
in den Fig. 7a bis 7c allein die Vorderfläche eines Chips
mit Harz abgedichtet wird. In diesem Fall ist es möglich,
eine Halbleitervorrichtung mit einer Dicke von nicht mehr
als 0,5 mm herzustellen.
Claims (7)
1. Verfahren zum Herstellen einer Halbleitervorrichtung, in
der Elektroden eines Halbleiterchips elektrisch mit Innen
leitern eines Trägerbands verbunden sind, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeweils die Elektrode des Halbleiterchips mit
dem Innenleiter des Trägerbands in Berührung gebracht wird
und daß unter diesen Bedingungen eine Bondeverbindung herge
stellt wird, wodurch das Ausmaß des Durchhängens des Innen
leiters auf 80 µm oder weniger gesteuert wird.
2. Herstellungsverfahren nach Anspruch 1, bei dem das Bonden
ausgeführt wird, wenn die jeweilige Elektrode des Halblei
terchips den Innenleiter des Trägerbands hochstößt.
3. Herstellungsverfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Halbleiterchip und das Trägerband
mit Harz umgossen werden, um den Halbleiterchip vor äußeren
Einflüssen zu schützen.
4. Verfahren zum Herstellen einer Halbleitervorrichtung, in
der Elektroden eines Halbleiterchips elektrisch mit Innen
leitern eines Trägerbands verbunden sind, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Schräglage einer das Trägerband haltenden
Bandführung derart eingestellt wird, daß es zu einer Vorder
fläche des Halbleiterchips parallel wird, und daß das Bonden
unter diesen Umständen ausgeführt wird, wodurch eine Abwei
chung hinsichtlich der Durchhangabweichung des Innenleiters
auf 30 µm oder weniger gesteuert wird.
5. Verfahren zum Herstellen einer Halbleitervorrichtung,
dadurch gekennzeichnet, daß jeweils eine Elektrode eines
Halbleiterchips elektrisch mit einem Innenleiter eines
Trägerbands verbunden wird und daß zum Schützen des Halblei
terchips vor externen Einflüssen der Halbleiterchip und das
Trägerband mit einem Harz umgossen werden, das bei einer
Einfüllschmelztemperatur eine minimale Schmelzviskosität von
nicht mehr als 200 P hat.
6. Verfahren zum Herstellen einer Halbleitervorrichtung, in
der jeweils eine Elektrode eines Halbleiterchips elektrisch
mit einem Innenleiter eines Trägerbands verbunden ist und an
der in einer Form eine Einspritzformung mit einem Harz
ausgeführt wird, um dadurch den Halbleiterchip und das
Trägerband mit Harz abzudichten und den Halbleiterchip gegen
äußere Einflüsse zu schützen, dadurch gekennzeichnet, daß an
einem Leiterstützbereich des Trägerbands ein Strömungsdurch
laß derart gebildet wird, daß das Abdichtungsharz zwischen
dem oberen und unteren Bereich des Leiterstützabschnitts
fließen kann, und als Dichtungsharz ein Harz mit einer
minimalen Schmelzviskosität von nicht mehr als 200 P bei der
Einspritzschmelztemperatur verwendet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Ausmaß der Klammerung der Form während der Einspritzfor
mung auf 30% oder weniger der Dicke des Trägerbands einge
stellt wird.
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