DE4130544C2 - Verfahren zum Herstellen von Halbleitervorrichtungen - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen
einer Halbleitervorrichtung, in Elektroden eines Halbleiterbausteins
elektrisch mit Innenleitern eines Trägerbandes
verbunden sind, wobei die Innenleiter verbogen sein können, mit
einer aus einem Bondetisch und einem Bondewerkzeug bestehenden
Bondevorrichtung.
Fig. 8 ist eine teilweise im Schnitt dargestellte perspektivische
Ansicht einer herkömmlichen harzvergossenen Halbleitervorrichtung.
Die Figur zeigt, wie ein nach einem Drahtbondeverfahren
kontaktiertes Halbleiterelement nach einem Niederdruck-
Umgießungsverfahren in Harz eingegossen ist.
Die Figur zeigt ein üblicherweise als Integrationsschaltungs-
bzw. IC-Halbleiterbaustein bezeichnetes Kernteil 1 einer Halbleitervorrichtung
oder eines Halbleiterelements. Auf dem Halbleiterbaustein
1 ist auf einem beispielsweise aus Silizium bestehenden
Halbleitersubstrat eine dünne und feine elektronische
Schaltung ausgebildet. Der Halbleiterbaustein 1 ist an einer
sog. Druckbondekontaktfläche 2 angebracht. Zuleitungen 3 bestehen
jeweils aus einem Innenleiter, der elektrisch an eine Elektrode
des Halbleiterbausteins angeschlossen ist, und einem Außenleiter,
der elektrisch an eine externe Vorrichtung und ein
Substrat angeschlossen ist. An den Halbleiterbaustein 1 sind
die Zuleitungen 3 elektrisch durch Drähte 4 angeschlossen; mit
5 ist ein Abdichtungsharz bezeichnet, das einen Bereich um den
Halbleiterbaustein 1 herum abschließt, um diesen vor äußeren
Einwirkungen und Kräfte zu schützen.
Als Verfahren zum Boden der Elektroden an dem Halbleiterbaustein
bzw. Halbleiterbauelement 1 wird anstelle des verbreitet
angewandten beschriebenen Drahtbondeverfahrens gegenwärtig ein
sog. automatisiertes Bandbondeverfahren (TAB-Verfahren) eingeführt.
Das Bandbondeverfahren wird kurz unter Bezugnahme auf
Fig. 9a, 9b, 10a und 10b beschrieben. In diesen Figuren ist
mit 6 ein Trägerband bezeichnet, das als Grundmaterial eines
Bandträgers dient, aus flexiblem isolierenden Material wie
Polyimid besteht und wie ein Film gestaltet ist. In dem Trägerband
6 sind dreierlei Öffnungen 7 bis 9 ausgebildet. Die Öffnung
7 ist eine Mittelöffnung, die in der Breitenmitte des Bands
6 an einer Stelle ausgebildet ist, an der gemäß der nachfolgenden
Beschreibung der Halbleiterbaustein 1 eingesetzt wird. Die Öffnungen
8 sind Perforationsöffnungen, die in festen Abständen an
beiden Seiten des Trägerbands 6 in dessen Breitenrichtung ausgebildet
sind. Die Perforationsöffnungen 8 dienen zum groben
Ausrichten des Trägerbands 6 und des Halbleiterbausteins 1 bei deren Verbindung.
Die Öffnungen 9 sind mehrere Außenleiteröffnungen, die die
Mittelöffnung 7 umgeben. Die Außenleiteröffnungen 9 werden
benutzt, wenn gemäß der nachfolgenden Beschreibung die
Außenleiter angeschlossen werden, und sind miteinander über
Brücken 10 verbunden, die an Stellen ausgebildet sind, die
den vier Ecken der Mittelöffnung 7 entsprechen. An vorbestimmten
Stellen an der Vorderfläche des Trägerbands 6 ist eine
Vielzahl von Leitermustern aus elektrisch leitendem Material
ausgebildet. Jedes Leitermuster besteht aus einem der Mittelöffnung
7 zugewandten Innenleiter 11a und einem Außenleiter
11b, der über die Außenleiteröffnung 9 hinaus nach außen
ragt. Mit 11c sind Prüfkontaktflächen für die Prüfung bezeichnet,
ob der Halbleiterbaustein 1 fehlerhaft ist oder ob die Verbindung
zwischen den Innenleitern 11a und dem Halbleiterbaustein 1 nach dem
Bonden der Innenleiter fehlerhaft ist. Mit 12 ist ein Leiterstützbereich
zum Hochhalten der Leitermuster 11 bezeichnet,
während mit 13 Anschluß-Höcker bezeichnet sind, die auf
übliche Weise auf der Vorderfläche des Halbleiterbausteins 1 ausgebildet
sind. Die Anschluß-Höcker 13 liegen zwischen dem Halbleiterbaustein 1 und den
Innenleitern 11a.
Es wird nun ein Verfahren für das Einbauen des Halbleiterbausteins 1 in
das dermaßen gestaltete Trägerband 6 beschrieben.
Gemäß Fig. 10a wird zuerst der Halbleiterbaustein 1 in die in dem Trägerband 6
ausgebildete Mittelöffnung 7 eingesetzt. Der Halbleiterbaustein 1 oder das
Trägerband 6 wird derart positioniert, daß die Anschluß-Höcker 13 an dem
Halbleiterbaustein 1 jeweils vorbestimmten Stellen der Innenleiter 11a
gegenübergesetzt sind. Als nächstes werden die Anschluß-Höcker 13 an
dem Halbleiterbaustein 1 in einem Wärmedruck-Bondeverfahren mit den Innenleitern
11a verbunden. Hierdurch wird der Bandträger gebildet,
in den der Halbleiterbaustein 1 eingebaut ist. Die Fig. 10b zeigt ein
Beispiel für einen derartigen Bandträger.
Unter Bezugnahme auf Fig. 11a und 11b wird ein Verfahren zum
Abdichten bzw. Versiegeln des Bandträgers mit einem flüssigen
Harz beschrieben. Diese Figuren zeigen das flüssige Harz
14a vor dessen Härtung, das Harz 14b nach dem Härten und
eine Spritze 15 zum Auftropfen des flüssigen Harzes 14a. Das
flüssige Harz 14a wird zuerst gemäß Fig. 11a auf den Bandträger
getropft und dann erwärmt und dadurch gehärtet, um
den Bandträger gemäß der Darstellung in Fig. 11b einzuschließen
bzw. einzukapseln.
Vorstehend sind die Gestaltung der herkömmlichen Halbleitervorrichtung
und das hierfür angewandte Herstellungsverfahren
beschrieben. Bei dem dünneren Gestalten der Halbleitervorrichtungen
besteht eine Grenze von 1,0 mm wegen folgender
Probleme:
Zuerst wird das Drahtbondeverfahren mit dem Bandbondeverfahren
verglichen. Fig. 12a und 12b sind vergrößerte Schnittansichten,
die jeweils die Dicke von Harz auf einem Halbleiterbaustein bei
der Herstellung nach dem Drahtbondeverfahren bzw. dem Bandbondeverfahren
zeigen. In Fig. 12a ist mit A die Höhe des
Drahts 4 bei dem Drahtbondeverfahren bezeichnet. Die Höhe A
beträgt üblicherweise 180 µm und mindestens ungefähr 150 µm.
Mit B ist die Dicke des Dichtungsharzes 5 bezeichnet, das
zum Schützen des Drahts 4 und der elektronischen Schaltung
auf der Oberfläche des Halbleiterbausteins 1 gegen äußere Verschmutzung
oder Feuchtigkeit aufgebracht ist. In Fig. 12b ist mit C die
Höhe des Anschluß-Höckers 13 an dem Halbleiterbaustein 1 bezeichnet, die üblicherweise
ungefähr 25 µm beträgt. Mit D ist die Dicke des durch
eine Metallfolie aus Kupfer oder dergleichen gebildeten
Innenleiters 11a bezeichnet, die üblicherweise 35 µm beträgt.
Aus den vorstehenden Abmessungen ist ersichtlich, daß dann,
wenn die Harzdicke bei dem Drahtbondeverfahren mit derjenigen
bei dem Bandbodeverfahren verglichen wird, die Harzdicke
bei dem Bandbondeverfahren um eine Größe verringert
werden kann, die gleich einer Dicke A-C-D ist. Üblicherweise
beträgt diese Harzdicke ungefähr 120 µm. Daher ist bei
der Herstellung dünner Halbleitervorrichtungen das automatisierte
Bandbondeverfahren vorteilhaft, so daß es tatsächlich
bisher zur Herstellung derartiger Vorrichtungen angewandt wurde.
Bei dem herkömmlichen Bandbondeverfahren wird der Bandträger
gemäß der Darstellung in Fig. 11a und 11b mit dem flüssigen
Harz 14a vergossen. Es ist bekannt, daß dieses flüssige Harz
14a im allgemeinen weniger zuverlässig ist als Dichtungsharze,
die bei dem Niederdruck-Umgießungsverfahren verwendet
werden. An einem flüssigen Harz R1 und an Umgießungsharzen
R2 und R3 wurde ein Pressure Cooker Test (PCT) bei hoher Temperatur
und in Hochdruckatmosphäre ausgeführt. Die Testergebnisse
sind in Tabelle 1 aufgeführt.
In der Tabelle 1 sind die Testzeiten in Stunden bis zum
Erreichen des Ausfalls von 10%, 50% und 90% aufgeführt. Es ist
ersichtlich, daß die Zuverlässigkeit des flüssigen Harzes R1
nur ungefähr 1/10 bis 1/20 derjenigen der Abdichtungsgießharze
R2 und R3 ist.
Es wurde versucht, das Niederdruck-Umgießungsverfahren an
das automatisierte Bandbondeverfahren anzupassen und es
wurden diesbezügliche Patente angemeldet (JP.OS 1-198 041 und
1-155 635). Es ist offensichtlich, daß zu dem Verringern der
Dicke einer Halbleitervorrichtung die folgenden fünf Punkte
zu beachten sind:
- 1) Verringern des Ausmaßes, um das der Innenleiter 11a durchhängt.
- 2) Begrenzen von Abweichungen hinsichtlich der Durchhängeausmaße der Innenleiter 11a.
- 3) Größtmögliche Verringerung der minimalen Schmelzviskosität des Dichtungsharzes.
- 4) Begrenzen der Abmessungen einer Form, die den Leiterstützbereich 12 des Trägerbands festlegt.
- 5) Bilden einer Öffnung in dem Leiterstützbereich 12 in der Weise, daß Abweichungen hinsichtlich der oberhalb und unterhalb des Leiterstützbereichs 12 ausströmenden Harzmenge begrenzt sind.
Bezüglich des fünften Punktes wurden schon Patente angemeldet
(JP-OS 1-238 031, 1-120 835 und 1-244 629).
Es werden nun der erste, der zweite und der dritte Punkt
erläutert. Fig. 13a ist eine Darstellung zur Erläuterung des
ersten Gesichtspunkts bei der Herstellung einer dünnen
Halbleitervorrichtung. Die dünne Halbleitervorrichtung wird
unter Anwendung des Bandbondeverfahrens nach dem Niederdruck-
Umgießungsverfahren mit Harz eingekapselt. Wenn das
Trägerband 6 und der Halbleiterbaustein 1 miteinander nach dem herkömmlichen
automatisierten Bandbondeverfahren verbunden werden,
ist eine Größe E, um die der jeweilige Innenleiter 11a
durchhängt bzw. gesenkt ist, nicht genau gesteuert, so daß
infolgedessen ein Senkungsausmaß über 100 µm tolerierbar
ist. Daher wird eine Dicke F des Harzes auf dem Halbleiterbaustein 1 um
100 µm oder mehr größer als die Harzdicke (B+C+D) gemäß
Fig. 13b. Bei dem Niederdruck-Umgießungsverfahren ist die
Dicke des Harzes auf dem Halbleiterbaustein 1 grundlegend gleich der Dicke
des Harzes unter dem Halbleiterbaustein 1. Aus diesem Grund wird die
Halbleitervorrichtung dicker als erforderlich und um das
Zweifache des Ausmaßes E dicker, um das der Innenleiter 11a
durchhhängt bzw. gesenkt ist.
Fig. 14a bis 14c sind Darstellungen, die den zweiten und
dritten Gesichtspunkt bei der Herstellung einer dünnen
Halbleitervorrichtung veranschaulichen. Die dünne Halbleitervorrichtung
wird unter Anwendung des Bandbondeverfahrens
nach dem Niederdruck-Umgießungsverfahren in Harz eingekapselt.
Bei dem herkömmlichen Bandbondeverfahren ist nicht nur
das Ausmaß E, um das der Innenleiter 11a durchhängt, sondern
auch eine Abweichung der Durchhängeausmaße aller Innenleiter
11a ungesteuert. Wenn diese Abweichung nicht gesteuert ist,
wenn Formen 16a und 16b gemäß den Maßen ausgelegt sind, die
in Fig. 13b gezeigt sind, welche einen Zustand zeigt, bei
dem der jeweilige Innenleiter 11a nicht durchhängt, und wenn
jeder Innenleiter 11a tatsächlich in einem Ausmaß mit einer
Abweichung G gemäß Fig. 14a durchhängt, nimmt eine Dicke H
des Harzes auf dem Halbleiterbaustein 1 von der normalen Dicke (B+c+D)
in einem Ausmaß zu, das gleich der Abweichung G ist, und
wird damit zu einer Gesamtdicke (B+C+D+G).
Andererseits ist eine Dicke J des Harzes unterhalb des Halbleiterbausteins
1 von der normalen Dicke (B+C+D) um ein Ausmaß verringert,
das gleich der Abweichung G ist, und wird damit zu
einer Gesamtdicke (B+B+D-G). Letztlich wird die Differenz
zwischen der Dicke des Harzes auf dem Halbleiterbaustein 1 und derjenigen
des Harzes unter dem Halbleiterbaustein 1 zu dem Zweifachen der
Abweichung G. Da die Dicke H der dünnen Halbleitervorrichtung
ungefähr 200 µm oder weniger beträgt, wird bei einer
Abweichung G von 50 µm die Dicke H zu ungefähr 250 µm und
die Dicke J zu ungefähr 150 µm. Auf diese Weise wird die
Differenz der Dicken des Harzes auf und unter dem Halbleiterbaustein 1
größer. Aus diesem Grund entsteht bei dem Aufbringen des
Harzes nach dem Niederdruck-Umgießungsverfahren gemäß Fig. 14b
eine beträchtliche Differenz der Menge des strömenden
Harzes. Infolge dieser Differenz wird gemäß Fig. 14b der
Halbleiterbaustein 1 geringfügig in der durch einen Pfeil K dargestellten
Richtung gedreht. Dadurch wird gemäß der Darstellung in Fig. 14c
eine Harzbahn unterhalb des Halbleiterbausteins 1 außerordentlich
schmal, was zur Folge hat, daß das Harz während des Fließens
erhärtet und auf diese Weise unter dem Halbleiterbaustein 1 eine Lücke 17
entsteht. Im Extremfall besteht die Gefahr, daß der Halbleiterbaustein 1
freiliegt.
Die Durchhängeausmaße der Innenleiter 11a werden dahingehend
untersucht, daß nicht nur das Entstehen der Lücke 17, sondern
auch das Freilegen der Rückfläche des Halbleiterbausteins 1 verhindert
ist. Das Entstehen der Lücke 17 und das Freilegen des
Halbleiterbausteins 1 werden durch die Abweichung hinsichtlich der Durchhängeausmaße
der Innenleiter 11a verursacht. Das Ergebnis
dieser Untersuchung zeigt, daß dann, wenn die Abweichung auf
30 µm oder weniger begrenzt ist, die vorstehend beschriebenen
Probleme nicht auftreten. Die Viskosität des Dichtungsharzes
wurde auch dahingehend untersucht, daß sie zum Verhindern
einer leichten Drehbewegung des Halbleiterbausteins 1 bei dem
Absenken der Innenleiter 11a gemäß Fig. 14b ausreichend ist.
Das Ergebnis dieser Untersuchung zeigt, daß dann, wenn die
minimale Schmelzviskosität auf 20 Pas oder weniger begrenzt
ist, der Halbleiterbaustein 1 nicht in einer leichten Drehung bewegt wird.
Des weiteren ist aus der JP-OS 2-121 342 ein Bandbondeverfahren
zum Verhindern von Fehlkontaktierungen bekannt, bei dem ein
durch eine Heizvorrichtung erwärmter Halbleiterbaustein mit
Anschluß-Höckern in Kontakt gebracht wird. Das Bandbonden zwischen
einem Trägerband mit Innenleiter und einer Leiterschaltung
erfolgt hierbei, indem der erwärmte Halbleiterbaustein auf
einem Bondetisch nach oben geschoben wird, bis die Anschluß-Höcker
an die nach unten, in Richtung zum Halbleiterbaustein
hin, vorverformten Innenleiter stoßen. Durch die Vorverformung
der Innenleiter soll das Erfordernis eines Bondewerkzeugs, das
während des Bondens von oben auf das Trägerband drückt, beseitigt
werden.
Jedoch kommt es bei derartigen, mit vorstehenden Bondeverfahren
hergestellten Halbleitervorrichtungen durch die Vorverformung
der Innenleiter bzw. bei herkömmlichen Bondeverfahren, die einen
Bondetisch und ein Bondewerkzeug erfordern, durch vor dem
Bonden erfolgte unbeabsichtigte Verformungen der Innenleiter zu
Verschiebungen und/oder Verdrehungen des Halbleiterbausteins
gegenüber der Ebene, in der sich das Trägerband befindet, so
daß die Dicke der Halbleitervorrichtung zunimmt.
Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zum Herstellen einer Halbleitervorrichtung der eingangs genannten
Art derart auszugestalten, daß dünnere Halbleitervorrichtungen
hergestellt werden können.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß vor einem
Bondevorgang die Lage des den Halbleiterbaustein tragenden
Bondetisches der Bondevorrichtung derart eingestellt wird, bis
ein Innenleiter des Trägerbandes mit einem entsprechenden Anschluß-Höcker
auf der dem Trägerband zugewandten Seite des
Halbleiterbausteins in Berührung kommt, und mittels einer auf
einer Seite des Trägerbandes angeordneten Bandführungsvorrichtung
die Lage des Trägerbandes derart eingestellt wird, daß das
Trägerband parallel zu der dem Trägerband zugewandten Seite des
Bondetisches ist, und mittels einer auf der der Bandführungsvorrichtung
auf der anderen Seite des Trägerbandes gegenüberliegenden
Bandklemmvorrichtung das Trägerband während des Bondevorgangs
fixiert wird, wodurch eine Verdrehung des Trägerbandes
verhindert wird und sich dadurch ein Ausmaß der Verbiegung
der Innenleiter von 80 µm oder weniger ergibt, wobei eine maximale
Abweichung der Verbiegung zwischen den Innenleitern 30 µm
beträgt.
Auf diese Weise können dünnere Halbleitervorrichtungen hergestellt
werden, da eine Verschiebung und/oder Verdrehung des
Halbleiterbausteins hinsichtlich der Ebene des Trägerbandes
zuverlässig verhindert wird.
In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht einer
Bondevorrichtung,
Fig. 2a und 2b schematische Schnittansichten,
die den herkömmlichen Bondevorgang veranschaulichen,
Fig. 3a bis 3c schematische Schnittansichten,
die Bondevorgänge bei dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren
gemäß einem Ausführungsbeispiel zeigen,
Fig. 4a und 4b eine Draufsicht und eine
Schnittseitenansicht eines mit einer Durchgangsöffnung
versehenen Bandträgers gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung,
Fig. 5 eine Draufsicht auf einen mit
einer Kerbe versehenen Bandträger gemäß einer vorteilhaften
Weiterbildung,
Fig. 6a, 6b und 6c eine Draufsicht, eine
Seitenansicht und eine vergrößerte Teilschnittansicht, die
als vorteilhafte Weiterbildung eine Halbleitervorrichtung zeigen,
welche nach dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren
hergestellt ist,
Fig. 7a, 7b und 7c eine Draufsicht, eine
Seitenansicht und eine vergrößerte Teilschnittansicht, die
als weitere vorteilhafte Weiterbildung eine Halbleitervorrichtung
zeigen, die nach dem erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren
hergestellt ist,
Fig. 8 eine zum Teil im Schnitt dargestellte
perspektivische Ansicht einer herkömmlichen Halbleitervorrichtung
mit Drahtbondeverbindung und Harzabdichtung,
Fig. 9a und 9b eine Draufsicht und eine
Seitenansicht eines Bandträgers,
Fig. 10a und 10b perspektivische Ansichten,
die einen Prozeß veranschaulichen, bei dem der Bandträger
und das Halbleiterelement miteinander verbunden werden,
Fig. 11a und 11b Schnittansichten, die
einen Prozeß veranschaulichen, bei dem der Bandträger mit
flüssigem Harz vergossen wird,
Fig. 12a und 12b vergrößerte Schnittansichten,
die Harzdicken auf Integrationsschaltungschips bei
dem herkömmlichen Drahtbondeverfahren bzw. dem automatisierten
Bandbondeverfahren zeigen,
Fig. 13a und 13b Schnittansichten, die
den Zusammenhang zwischen dem Ausmaß des Durchhängens eines
jeweiligen Innenleiters und der Dicke des Harzes auf dem
Chip bei dem Bandbondeverfahren veranschaulichen, und
Fig. 14a bis 14c Schnittansichten, die
den Zusammenhang zwischen einer Abweichung der Ausmaße des
Durchhängens von Innenleitern und den Formungscharakteristika
bei dem Bandbondeverfahren veranschaulichen.
Gemäß Fig. 1 hat eine Bondevorrichtung eine Bandführungsvorrichtung bzw. eine Bandführung 27
zum Führen eines Trägerbands 23 und eine Bandklemmvorrichtung bzw. Bandklemmplatte 28
für das Andrücken des Trägerbands 23 gegen die Bandführung 27 zum
Festlegen des Trägerbands 23. Ein Bondetisch 24 für das Halten
eines Integrationsschaltungs- bzw. IC-Halbleiterbausteins 1 ist unter der
Bandführung 27 angeordnet und frei nach oben und unten bewegbar.
Ein an einer Betätigungsvorrichtung 26 befestigtes Bondewerkzeug
25 ist oberhalb der Führung 27 angeordnet. Hinter
der Bandführung 27 ist eine Transportführung 29 für das Befördern
des Trägerbands 23 angebracht, während vor der Bandführung 27
eine Transportführung 30 für das Befördern des Trägerbands 23
angebracht ist.
Bei einem Ausführungsbeispiel wird das Ausmaß des
Durchhängens eines jeweiligen Innenleiters 11a so weit wie
möglich verringert, im einzelnen gemäß der nachstehenden
Beschreibung auf 80 µm oder weniger.
Gemäß Fig. 2a und 2b hängt das Ausmaß des Durchhängens eines
jeweiligen Innenleiters 11a nach dem Bonden
nicht nur stark von dem Ausmaß des Durchhängens des jeweiligen
Innenleiters 11a des Trägerbands 23 vor dem Boden, sondern
auch von der relativen Lage des jeweiligen Innenleiters 11a
und des jeweiligen Anschluß-Höckers 13 bei deren Ausrichtung
ab. Bezüglich des ersteren Faktors wird ein Bandträger verwendet,
von dem weg die Innenleiter 11a wenig durchhängen, oder ein
Bandträger, der Innenleiter 11a hat, die absichtlich
verformt sind. Durch die Verwendung eines derartigen
Bandträgers kann das Ausmaß des Durchhängens des jeweiligen
Innenleiters 11a vor dem Bonden verringert werden. Hinsichtlich
des letzteren Faktors ist dann, wenn gemäß Fig. 2a bei
dem Positionieren für das Bonden der Innenleiter 11a von dem
Anschluß-Höcker 13 beabstandet ist, ein Ausmaß h1 des Durchhängens
des Innenleiters 11a nach dem Bonden vergrößert, wie es in
Fig. 2b dargestellt ist. Die Lage des Bondetisches 24 der
Bondevorrichtung wird daher gemäß der Darstellung in Fig. 3a
derart eingestellt, daß der Innenleiter 11a mit dem Anschluß-Höcker
13 in Berührung kommt, oder gemäß Fig. 3b derart, daß der
Anschluß-Höcker 13 den Innenleiter 11a um höchstens 20 µm hochschiebt.
Nach dem derartigen Einstellen des Bondetisches 24
wird das Bonden ausgeführt. Auf diese Weise kann gemäß Fig. 3c
das Ausmaß des Durchhängens des Innenleiters 11a auf 80 µm
oder weniger begrenzt werden.
Außerdem wird bei dem Ausführungsbeispiel auf die nachstehend
beschriebene Weise eine Abweichung hinsichtlich der
Ausmaße des Durchhängens der Innenleiter 11a auf typischerweise
30 µm oder weniger begrenzt.
Zuerst wird der Unterschied zwischen dem Ausmaß des Durchhängens
eines jeweiligen Innenleiters 11a und einer Abweichung
bei den Durchhängeausmaßen aller Innenleiter 11a
erläutert. Es besteht eine Abmessung für einen jeden Innenleiter
11a, welche das Ausmaß des Durchhängens dieses Innenleiters
11a bestimmt. Falls ein einzelner Halbleiterbaustein 200 Innenleiter
hat, liegen 200 Abmessungen für die Ausmaße des Durchhängens
der 200 Innenleiter vor. Andererseits ist eine
Abweichung der Durchhängeausmaße der Innenleiter ein Wert,
der durch Subtrahieren des minimalen Werts von dem maximalen
Wert aller Durchhängeausmaße der Innenleiter eines Halbleiterbausteins
erhalten wird. Daher ergibt sich für einen einzigen Halbleiterbaustein nur
eine einzige Abweichung. Diese Abweichung bestimmt auch den
Winkel, um den der Halbleiterbaustein nach dem Bonden schräg liegt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird die Abweichung der
Durchhängeausmaße der Innenleiter 11a folgendermaßen gesteuert:
Gemäß Fig. 1 wird die Schräglage der das Trägerband 23
haltenden Bandführung 27 derart eingestellt, daß diese zu
der Vorderfläche des Bondetisches 24 parallel wird. Diese
Einstellung ermöglicht es, die Abweichung der Durchhängeausmaße
der Innenleiter 11a auf 30 µm oder weniger zu begrenzen.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird ein Bewegen des
Halbleiterbausteins 1 bei dem Einleiten des Dichtungsharzes auf nachstehend
beschriebene Weise verhindert: Es wird ein Dichtungsharz
mit außerordentlich geringer Viskosität unter folgenden
Bedingungen verwendet: Die Fließfähigkeit des Harzes wird
verbessert, in Anbetracht der an dem Halbleiterbaustein 1 entstehenden
Belastung wird das Verhältnis, indem in dem Harz ein Füllmittel
enthalten ist, auf 65 Gew.-% oder mehr erhöht, was
dem Verhältnis bei dem herkömmlichen Harz entspricht, der
Linearausdehnungskoeffizient des Harzes wird auf 2,0×10-5
oder weniger verringert, was demjenigen des herkömmlichen
Harzes entspricht, und die minimale Schmelzviskosität des
Harzes bei Gießtemperatur wird von 30 Pas (300 P) bis 40 Pas (400 P), die die
normale Viskosität ist, auf 20 Pas (200 P) oder weniger, vorzugsweise
auf 10 Pas (100 P) oder weniger verringert. D. h., durch das Verwenden
dieses Dichtungsharzes mit einer Viskosität, die geringer
als diejenige des herkömmlichen Harzes ist, wird der Halbleiterbaustein 1
nur sehr wenig bewegt, wenn bei dem Niederdruck-Umgießungsverfahren
das Dichtungsharz eingefüllt wird.
Bei einer zweiten vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird auf die nachstehend
beschriebene Weise ein Gehäuse dünner gestaltet, welches
ein sog. Kunststoffgehäuse ist, in welchem der Halbleiterbaustein
elektrisch mit einer Außenelektrode verbunden ist und gegen
Außenbedingungen durch Harzdichtung geschützt ist. Zunächst
wird zum dünneren Formen des Harzes auf dem Halbleiterbaustein zum Verbinden
des Halbleiterbausteins mit der Außenelektrode statt des herkömmlichen
Drahtbondeverfahrens das sog. automatisierte Bandbondeverfahren
angewandt. Gemäß der Erläuterung bei dem
Ausführungsbeispiel wird das bislang nicht genau gesteuerte
Ausmaß des Durchhängens des Innenleiters auf 80 µm oder
weniger begrenzt. Ferner wird eine Lageänderung des Halbleiterbausteins
vor dem Eingießen und damit auch eine Erhöhung der Dicke des
Harzes begrenzt. Diese Dickenerhöhung ist durch den Umstand
verursacht, daß der Halbleiterbaustein 1 selbst gleichfalls durchhängt.
Als nächstes wird die Dicke des Halbleiterbausteins von 0,4 mm, was ein
nach dem herkömmlichen Verfahren erreichter Wert ist, auf
nicht mehr als 0,25 mm verringert, was ein Wert nahe an dem
minimalen Wert ist, bis zu dem die Dicke gegenwärtiger Halbleiterbausteine
verringert werden kann.
Bei einer dritten vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird ein Dichtungsharz
in einer Dicke von 50 µm oder mehr auf einen Bereich um den
Halbleiterbaustein herum aufgebracht, wodurch die Dicke des ganzen Gehäuses
auf 0,6 mm oder weniger begrenzt wird. Ein solches
Verfahren wird bei einem Herstellungsverfahren für eine
Halbleitervorrichtung angewandt, deren Halbleiterbaustein elektrisch mit
der Außenelektrode verbunden ist. Diese Halbleitervorrichtung
wird nach dem Niederdruck-Umgießungsverfahren derart in
Harz eingeschlossen, daß der Halbleiterbaustein gegen äußere Einflüsse
geschützt ist. Es ist erforderlichh, die Dicke eines Gehäuses
auf 0,6 mm oder weniger zu begrenzen, wenn eine integrierte
Schaltung insbesondere für den Einbau in eine ISO-Karte
entwickelt werden soll, die die gleichen Abmessungen wie
eine gewöhnliche Kreditkarte hat, welche 85,6 mm lang, 54,0 mm
breit und 0,76 mm dick ist. Eine Dicke von 0,6 mm ergibt
sich folgendermaßen. 0,76 mm (Dicke der ISO-Karte) - 0,10 mm
(Dicke des Substrats) - 0,06 (Dicke des Schutzblattes) = 0,6.
Unter folgenden Bedingungen wird ein Dichtungsharz mit
extrem niedriger Viskosität erhalten: Die Fließfähigkeit des
Harzes wird verbessert, in Anbetracht der an dem Halbleiterbaustein 1
wirkenden Belastung wird das Verhältnis, in dem in dem Harz
ein Füllmittel enthalten ist, auf 65 Gew.-% oder mehr erhöht,
was dem Verhältnis bei dem herkömmlichen Harz entspricht,
der Linearausdehnungskoeffizient des Harzes wird
auf 2,0×10-5 oder weniger verringert, was demjenigen des
herkömmlichen Harzes entspricht, und die minimale Schmelzviskosität
des Harzes bei Schmelztemperatur wird 30 Pas (300 P) bis
40 Pas (400 P), was die normale Viskosität ist, auf 20 Pas (200 P) oder weniger,
beispielsweise auf 10 Pas (100 P) oder weniger verringert.
Zum Ausgleichen der Differenz zwischen den Strömungseigenschaften
über und unter dem Halbleiterbaustein in einer Form wird in dem
Leiterstützbereich 12 eine Öffnung derart gebildet, daß das
Harz über und unter dem Leiterstützbereich 12 des bei dem
Bandbondeverfahren benutzten Trägerbands fließen kann. Als
derartige Öffnung kann eine Durchgangsöffnung 50 gemäß Fig. 4a
und 4b oder eine Kerbe 51 gemäß Fig. 5 gebildet werden.
Lageabweichungen des Halbleiterbausteins in der Form werden folgendermaßen
eingeschränkt: (A) Zum Begrenzen der Abweichung der Durchhängeausmaße
der Innenleiter auf 30 µm oder weniger wird das Verfahren
gemäß dem Ausführungsbeispiel angewandt,
(B) Lageabweichungen der oberen und unteren Form in Berührung
mit dem Halbleiterbaustein werden derart eingeschränkt, daß nach dem
Versetzen des Leiterstützbereichs des Trägerbands die Lage
des Halbleiterbausteins in der Form unverändert ist, und (C) die Stärke
des Einklemmens des Trägerbands wird derart gesteuert, daß
es in einem Ausmaß eingeklemmt wird, welches 30% oder weniger
der Banddicke entspricht.
Durch Anwenden des Verfahrens gemäß der zweiten vorteilhaften Weiterbildung
können folgende Vorteile erzielt werden: Da ein
Dichtungsharz verwendet wird, dessen Viskosität geringer als
diejenige des herkömmlichen Dichtungsharzes ist, wird bei
dem Einfüllen des Dichtungsharzes bei dem Niederdruck-Umgießungsverfahren
der Halbleiterbaustein nur wenig bewegt. Eine in dem
Zuleiterstützbereich des Trägerbands ausgebildete Öffnung
gleicht die Unterschiede zwischen den Fließeigenschaften des
Harzes über dem Halbleiterbaustein und unter dem Halbleiterbaustein aus. Eine Abweichung
der Durchgangsausmaße der Innenleiter ist begrenzt, was zur
Folge hat, daß gleichfalls Lageänderungen des Halbleiterbausteins vor
dessen Umgießen eingeschränkt sind. Das Einklemmungsausmaß
des Trägerbands ist derart gesteuert, daß es in einem Ausmaß
eingeklemmt wird, welches gleich 30% oder weniger der Banddicke
ist. Durch ein derartiges Ausmaß wird verhindert, daß
der Leiterstützbereich des Trägerbands nach oben oder unten
versetzt wird.
Eine Kombination der Verfahren gemäß der zweiten und dritten
vorteilhaften Weiterbildung ermöglicht es, eine extrem dünne Halbleitervorrichtung
gemäß der Darstellung in den Fig. 6a bis
6c mit einer Dicke von nicht mehr als 0,6 mm herzustellen.
Bei den vorstehend beschriebenen vorteilhaften Weiterbildungen wurde
zwar das erfindungsgemäße Verfahren derart angewandt, daß
die Vorderfläche und die Rückfläche eines Integrationsschaltungs-Halbleiterbausteins
mit Harz eingekapselt wurden, jedoch ist das
Verfahren gleichfalls anwendbar, wenn gemäß der Darstellung
in den Fig. 7a bis 7c allein die Vorderfläche eines Halbleiterbausteins
mit Harz abgedichtet wird. In diesem Fall ist es möglich,
eine Halbleitervorrichtung mit einer Dicke von nicht mehr
als 0,5 mm herzustellen.
Claims (6)
1. Verfahren zum Herstellen einer Halbleitervorrichtung, in der
Elektroden eines Halbleiterbausteins elektrisch mit Innenleitern
eines Trägerbandes verbunden sind, wobei die Innenleiter
verbogen sein können, mit einer aus einem Bondetisch und einem
Bondewerkzeug bestehenden Bondevorrichtung,
dadurch gekennzeichnet, daß
vor einem Bondevorgang die Lage des den Halbleiterbaustein (1) tragenden Bondetisches (24) der Bondevorrichtung derart eingestellt wird, bis ein Innenleiter (11a) des Trägerbandes (23) mit einem entsprechenden Anschluß-Höcker (13) auf der dem Trägerband (23) zugewandten Seite des Halbleiterbausteins (1) in Berührung kommt, und
mittels einer auf einer Seite des Trägerbandes (23) angeordneten Bandführungsvorrichtung (27) die Lage des Trägerbandes (23) derart eingestellt wird, daß das Trägerband (23) parallel zu der dem Trägerband (23) zugewandten Seite des Bondetisches (24) ist, und
mittels einer auf der der Bandführungsvorrichtung (27) auf der anderen Seite des Trägerbandes (23) gegenüberliegenden Bandklemmvorrichtung (28) das Trägerband (23) während des Bondevorgangs fixiert wird, wodurch eine Verdrehung des Trägerbandes (23) verhindert wird und sich dadurch ein Ausmaß (h2) der Verbiegung der Innenleiter (11a) von 80 µm oder weniger ergibt, wobei eine maximale Abweichung der Verbiegung zwischen den Innenleitern (11a) 30 µm beträgt.
vor einem Bondevorgang die Lage des den Halbleiterbaustein (1) tragenden Bondetisches (24) der Bondevorrichtung derart eingestellt wird, bis ein Innenleiter (11a) des Trägerbandes (23) mit einem entsprechenden Anschluß-Höcker (13) auf der dem Trägerband (23) zugewandten Seite des Halbleiterbausteins (1) in Berührung kommt, und
mittels einer auf einer Seite des Trägerbandes (23) angeordneten Bandführungsvorrichtung (27) die Lage des Trägerbandes (23) derart eingestellt wird, daß das Trägerband (23) parallel zu der dem Trägerband (23) zugewandten Seite des Bondetisches (24) ist, und
mittels einer auf der der Bandführungsvorrichtung (27) auf der anderen Seite des Trägerbandes (23) gegenüberliegenden Bandklemmvorrichtung (28) das Trägerband (23) während des Bondevorgangs fixiert wird, wodurch eine Verdrehung des Trägerbandes (23) verhindert wird und sich dadurch ein Ausmaß (h2) der Verbiegung der Innenleiter (11a) von 80 µm oder weniger ergibt, wobei eine maximale Abweichung der Verbiegung zwischen den Innenleitern (11a) 30 µm beträgt.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
nach der Berührungsaufnahme der Bondetisch (24) um höchstens 20 µm
hochgeschoben wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Halbleiterbaustein (1) und das Trägerband (23) nach dem
Bondevorgang mit Abdichtungsharz (5) umgossen werden, um den
Halbleiterbaustein (1) vor äußeren Einflüssen zu schützen.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Abdichtungsharz (5) bei einer Einfüllschmelztemperatur eine
minimale Schmelzviskosität von 20 Pas oder weniger besitzt.
5. Verfahren nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Umgießen eine Einspritzformung ist und
an einem Leiterstützbereich (12) des Trägerbandes (23) ein
Strömungsdurchlaß (50) derart gebildet ist, daß das Abdichtungsharz
(5) zwischen dem oberen und unteren Abschnitt des
Leiterstützbereichs (12) fließen kann.
6. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Ausmaß des Einklemmens des Trägerbandes (23) durch eine
Gußform während der Einspritzformung auf 30% oder weniger der
Dicke des Trägerbandes (23) eingestellt wird.
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