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Die vorligende Erfindung betrifft
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 eine Dentalpatrone zum Ausgeben von lichtaktiviertem
Zahnfüllungsmatrial.
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Seit der ersten Einführung einer
Füllspritze für Mehrkomponenten-Harz
Zahnfüllungen
wie z.B in der
US 3 581 399 mit
dem Titel "Composite Resin Filling Syringe and Technique ("Mehrkomponenten-Harz
Füllspritzen
und Technik") erteilt an Dragan am 1. Juni 1971 offengelegt, hat
es dazu viele Verbesserungen gegeben. Diese Verbesserungen betrafen
häufig
die Patrone oder die Spitze, die das Zahnfüllungsmaterial enthält, das
in einer Spritze, einer Pistole oder einer Spritzvorrichtung verwendet
wird.
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Zwei Beispiele von verbesserten Dentalpatronen
finden sich in dem U.S. Patent Nr. 4,391,590 mit dem Titel "Cartridge
for Viscous Material" ("Patrone für viskoses Material"), erteilt
an Dougherty am 5. Juli 1983 und in der
US 4 963 093 mit dem Titel "Dental
Syringe Tip and Syringe Holder Therefor" ("Spitze für Dentalspritzen
und Halter dazu"), erteilt an Dragan am 16.1 0.1990. Beide Patents
betreffen die Offenlegung einer Patrone oder Spitze, die an einer Spritze
zur Einbringung von Zahnfüllungsmaterial
angebracht wird, das in der Patrone oder Spitze enthalten ist.
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Sie betreffen beide eine undurchsichtige
Patrone mit einer ersten linearen Achse für den Behälter oder Korpusteil und einer
zweiten linearen Achse für den
Ausflußdüsenteil.
Beide Patronen sind zusätzlich dafür vorgesehen
lichtempfindliches Zahnfüllungsmaterial
aufzunehmen, das haltbar wird oder aushärtet, wenn es Licht einer bestimmten
Wellenlänge
ausgesetzt wird. Daher ist es vorgesehen, die Patronen, in einer
kontrollierten Umgebung vorher zu füllen und sie anschliessend
den Dentisten zu liefern. Der Dentist kann dann das darin enthaltene
Zahnfüllungsmaterial
in einer Anwendung aufbringen.
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Während
diese Patronen oder Spitzen für
einige Anwendungen geeignet sind, sind sie für viele andere nicht erwünscht. In
vielen Fällen
möchte
der Dentist seine eigene Patrone füllen um ein Zahnfüllungsmaterial
seiner Wahl aufzubringen. Es ist oft sehr schwierig eine leere,
undurchsichtige Patrone von Hand zu füllen. Das beruht auf dem Unvermögen, zu
beobachten wie sich das Material darin verteilt. Zudem ist es schwierig,
die Menge oder das Volumen des in eine undurchsichtige Patrone eingebrachten
Materials zu bestimmen. In vielen Fällen wird der Dentist keine
volle Patrone benötigen
oder wünschen.
Dazu kommt, daß die
im Verhältnis
zum Füllstutzen
relativ große,
gerade Patrone die Sicht im kleinen und begrenzten Mundbereich,
in dem der Dentist arbeiten muß,
erschwert. Auch ist die gleichbleibende Qualität ein Hauptanliegen bei der
Einbringung von Zahnfüllungsmaterial
in Kavitäten.
In Patronen mit mehreren Achsen und wechselnder Materialflußrichtung
ergeben sich oft Turbulenzen und Luftblasen. Das ist äußerst unerwünscht, da
Leerräume oder
inhomogenes Material der Qualität
der Füllung schaden.
Bei dem verhältnismäßig teueren
Zahnfüllungsmaterial
ist es weiter unerwünscht,
daß Material in
der Patrone zurückbleibt.
Das Material bleibt oft im Ausflußstutzen zurück, der
in einem Winkel zum Korpus angebracht ist.
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Wie man leicht erkennen kann, gibt
es viele Fälle
in denen eine verbesserte Dentalpatrone benötigt wird, um eine bessere
Zahnbehandlung bei reduzierten Kosten zu gewährleisten.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine verbesserte Patrone zum Ausgeben von lichtaktiviertem
Zahnfüllmaterial
bereitzustellen, die eine einfachere Verarbeitung des lichtaktivierten Zahnfüllmaterials
erlaubt. Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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In einer weiteren Ausführungsform
werden Dosierungsmarken am Korpus angebracht, so dass der Dentist
bei der Füllung
der Patrone oder der Spitze das richtige Materialvolumen darin einbringen kann.
In einer weiteren Ausführungsform
ist der Korpus als Ringsegment ausgebildet, wodurch Sichtbarkeit
und Materialfluss verbessert werden. Diese Ausführungsform ist auch mit einem
Kolben kombiniert, dessen Ansatz in den Ausflussdüsenteil
der Patrone oder Spitze passt. Das erlaubt ein vollständiges Auspressen
des kostbaren Zahnfüllungsmaterials.
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Es ist ein Vorteil der vorliegenden
Erfindung, dass das Zahnfüllungsmaterial
innerhalb des Korpus sichtbar ist.
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Es ist ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung,
dass das Zahnfüllungsmaterial
innerhalb der Patrone nicht aushärtet.
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Es ist eine Eigenschaft der vorliegenden
Erfindung, dass der Korpus der Patrone gegenüber aktinischem Licht undurchlässig ist.
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Vorzugsweise sind Dosiermarken am
Korpus angebracht.
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Vorzugsweise haben die Ausflussdüse und der
Korpus eine gemeinsame gebogene Achse, wodurch die Fließeigenschaften
verbessert werden.
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Vorzugsweise hat der Kolben oder
Stöpsel einen
Ansatz zur Anpassung an die Ausflussdüse.
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Vorzugsweise hat das Ende der Ausflussdüse eine
Abschrägung.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
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Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine Teilschnittdarstellung, welche die Anwendung der vorliegenden
Erfindung veranschaulicht.
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2 ist
eine isometrische Teilschnittdarstellung einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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3 ist
eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung.
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4 ist
eine Teilschnittdarstellung noch einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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5 ist
eine Längsschnittdarstellung
einer nochmals weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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6 veranschaulicht
die Ringsegment-Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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7 veranschaulicht
eine weitere Ringsegment-Ausführungsform
der vorliegenden Ertindung.
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8 veranschaulicht
noch eine weitere Ringsegment-Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung.
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9 ist
eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung.
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10 ist
eine Ansichtsdartellung welche die Ausführungsform nach 9 veranschaulicht.
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1 zeigt
eine Pistole oder Spritze
10 zur Verwendung mit einer Spitze
oder Patrone
12 der vorliegenden Erfindung. Die Spritze
10 hat
einen hinteren Griff
14 und ein Rohr
16, das in
einem vorderen Griff
24 angebracht ist. Innerhalb des Rohres
16 ist eine
Aussparung
18, in welcher die Patrone
12 angebracht
werden kann. Wenn die Patrone
12 in der Aussparung
18 angebracht
ist, wird der Stößel
20 durch den
hinteren Griff
14 vorwärts
bewegt, sodaß die
Stößelspitze
22 das
in der Patrone
12 enthaltene Material aus dem Stutzen
32 drückt. Ein ähnliches
System zur Anwendung von Zahnfüllungsmaterial
ist in der
US 4 198 756 offengelegt,
das unter dem Titel "Manual Extruder" ("Handpresse"); am 22. April
1980 an Dragan erteilt wurde und das hierin einbezogen wird.
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2 veranschaulicht
die vorliegende Erfindung deutlicher.
2 zeigt
eine Patrone
12 zur Aufnahme von viskosem Zahnfüllungsmaterial
M, ähnlich
der Vorrichtung, die in der
US
4 963 093 mit dem Titel "Dental Syringe Tip and Syringe
Holder Therefor", erteilt am 16. Oktober
1990 an Dragan,
offenbart wurde und das hierin einbezogen wird. Die vorliegende,
in
2 dargestellte Erfindung
besteht jedoch aus einem Material, das zumindest für einen
Teil des sichtbaren Lichtspektrums durchlässig ist, und für das aktinische
Licht des darin enthaltenen Materials undurchlässig ist.
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Zahnfüllungsmaterial, das in Patronen
von der in 2 beschriebenen
Art enthalten ist, ist typischerweise lichtaktiviert. Es wird daher
aushärten, wenn
es aus der Patrone 12 herausgepreßt und dem Licht ausgesetzt
wird. Daher waren, bis zur vorliegenden Erfindung, alle Dentalpatronen
zur Aufnahme von lichtempfindlichem Material aus Werkstoffen gefertigt,
die für
jedes Licht undurchlässig
sind. Die in 2 dargestellte
Patrone 12 jedoch, besteht aus einem Material, das für Licht
nicht völlig
undurchlässig ist,
aber für
Licht, das für
das darin enthaltene Material aktinisch ist oder dieses aktiviert
oder aushärtet, undurchlässig ist
oder das die Wellenlänge
dieses Lichts blockiert. Diese Wellenlänge ist typischerweise etwa
480 Nanometer und kann zwischenn 400 und 525 Nanometer liegen. Andere
Wellenlängen
innerhalb des sichtbaren Lichtspektrums können durchgelassen werden.
Das in der Patrone 12 enthaltene Material ist daher für den Dentisten
sichtbar, doch das lichtaktivierte Zahnfüllungsmaterial härtet nicht
aus, selbst wenn die Patrone dem Licht über einen verhältnismäßig langen
Zeitraum ausgesetzt wird.
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Die Patrone 12 kann aus
klarem Nylon oder Polyproplylen unter Verwendung eines transparenten Farbstoffes
mit oranger Tönung
hergestellt werden. Ein erfolgreich verwendeter transparenter Farbstoff ist
CNYD13238, beziehbar von Reed Plastics Corp., Holden, Massachussetts.
Dieser Farbstoff hat sich für
die Vermeidung des Aushärtens
von Zahnfüllungsmaterial
als sehr erfolgreich erwiesen.
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Mehr im Detail zeigt die 2, daß die Patrone 12 einen
rückwärtigen Flansch 26 enthält, der mit
einem Korpus oder Vorratsbehälterteil 30 verbunden
ist. Der Korpus 30 hat ein offenes Ende 42 und ein
geschlossenses Ausflußende 40.
In Verbindung mit dem geschlossenen Ausflußende 40 ist eine
Ausflußdüse 32.
Dadurch wird eine zweiachsige Spitze gebildet. Die erste Längsachse
ist die des Korpus' 30, die zweite Längsachse ist der Ausflußdüse 32. Diese
zwei Achsen kreuzen sich typischerweise in einem Winkel von etwa
135 Grad. Es hat sich herausgestellt, daß dieser Winkel für die Einbringung
von Zahnfüllmaterial
in das Gebiß am
günstigsten
ist, er wird häufig
als Kontra-Winkel bezeichnet. Auf dem Korpus 30 ist eine
Dosierungsskala oder -markierung 36 und eine Teil-Dosierungsskala
oder -markierung 38 angebracht. Die Dosie rungsskalen 36 und 38 können entweder
erhaben, vertieft oder mittels Farbe auf dem Korpus 30 angebracht
werden. Diese Dosierungsskalen erlauben dem Dentisten die individuelle Füllung einer
leeren Patrone 12 mit Zahnfüllungsmaterial seiner Wahl
in einer Menge, die für
die jeweilige Anwendung erforderlich ist. Daher wird so gut wie kein
Zahnfüllungsmaterial,
das sehr teuer sein kann, vergeudet. Alternativ dazu kann die Patrone 12 auch mit
unterschiedlichen Mengen Zahnfüllungsmaterial vorgefüllt werden.
Auf diese Weise kann der Dentist die Menge des Zahnfüllungsmaterials
in der Patrone 12 sehen und die Patrone mit der für den jeweiligen Patienten
erforderlichen Menge auswählen.
Deshalb wird eine Patrone, die mehr Material enthält als für die jeweilige
Anwendung benötigt
wird, nicht vergeudet, da es allgemeine Übung ist, dieselbe Patrone 12 nicht
für mehrere
Patienten zu verwenden, um die Übertragung
von Verunreinigungen zu vermeiden.
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Im Gebrauch bringt der Dentist das
Zahnfüllungsmaterial
M am offenen Ende 42 der Patrone 12 ein. Der Dentist
bringt Material ein, bis der gewünschte
Dosierungsgrad für
die jeweilige Anwendung erreicht ist. Dadurch kann der Dentist die
spezifische Materialmenge regulieren. Nachdem die gewünschte Materialmenge
in der Patrone 12 erreicht ist, bringt der Dentist einen
Stöpsel
oder Kolben 28 an, und verschließt damit das offene Ende 22.
Gleichzeitig kann der Dentist eine Kappe 34 auf die Düse 32 stecken, und
dadurch jegliche Verunreinigung oder den Eintritt von aktinischem
Licht verhindern bis die Patrone 12 verwendet wird.
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Die 3 ... 5 veranschaulichen die verschiedenen
Ausführungsformen
einer Dentalpatrone, die alle aus einem Material hergestellt werden
können,
das für
das aktinische Licht des Zahnfüllungsmaterials
undurchlässig
ist, für
zumindest einen Teil des sichtbaren Lichtspektrums aber durchlässig. 3 stellt eine verhältnismäßig komplexe
Form dar, die gestaltet wurde, um die Sicht auf die Zahnkavitäten im Mund
zu verbessern. Die Patrone besteht aus einem hinteren Flansch 126,
der mit einem Korpus 130 verbunden ist, einem Ausflußende 140 und
einer Ausflußdüse 132.
Auf dem Korpus 130 ist eine Dosierungsskala 136 angebracht.
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4 veranschaulicht
eine weitere Gestaltung einer Dentalpatrone der vorliegenden Erfindung. Die
in 4 dargestellte Patrone
ist ebenfalls aus einem Material hergestellt, das undurchlääsig für das aktinische
Licht des in der Patrone enthaltenen Zahnfüllungsmaterials ist, jedoch
durchlässig
für zumindest
einen Teil des sichtbaren Lichtspektrums, so daß das in der Patrone enthaltene
Material sichtbar ist. Die in 4 dargestellte
Patrone besteht aus einem rückwärtigen Flansch 226,
der mit einem Korpus 230 verbunden ist. Jeweils an einem
Ende des Korpus' 230 ist ein offenes Ende 242 und
ein geschlossenes Ausflußende 240.
Anschließend
an das geschlossene Ausflußende 240 ist
eine Ausflußdüse 232.
In dieser Ausführungsform
ist das Ausflußende 240 halbkugelförmig. Im
offenen Ende 242 ist ein Kolben 228 dargestellt.
Der Kolben 228 wird durch eine Stößelspitze 222 nach
vorne bewegt, um das im Korpus 230 enthaltene Material
auszupressen. Die Frontseite des Kolbens 228 ist so geformt,
daß sie das
geschlossene Ausflußende 240 ausfüllt. Auf
dem Korpus 230 ist eine Dosierungsskala oder -markierung
236 angebracht.
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5 veranschaulicht
noch eine weitere Gestaltung der Patrone. Diese Ausführung besteht
aus einem Flansch 326, der mit einem Korpus 330 verbunden
ist, der wiederum ein offenes Ende 342 und ein Ausflußende 340 aufweist.
Anschließend
an das Ausflußende 340 ist
die Ausflußdüse 332.
Das Ausflußende 340 hat
innen die Form eines Kegelstumpfes oder gestumpften Kegels. Der
im Korpus 330 dargestellte Kolben 328 hat eine
Frontfläche,
die der inneren, stumpfkegeligen Form des Ausflußendes 340 angepaßt ist.
Dadurch wird nahezu alles Material, das im Korpus 330 enthalten
ist, ausgepreßt.
Ein kleiner Teil des Materials bleibt jedoch in der Bohrung der
Ausflußdüse 332 zurück, selbst
wenn der Kolben 328 am Ausflußende 340 anstößt. Der
Kolben 328 wird durch die Stößelspitze 22 nach
vorne bewegt, wie gestrichelt dargestellt. Auf dem Korpus 330 ist eine
Dosierskala oder -markierung 336 angebracht.
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Die 6 ... 8 veranschaulichen eine weitere Ausführungsform
der Erfindung, die aus einem vollständig lichtundurchlässigem Material
hergestellt werden kann, oder aus einem Material, das für das aktinische
Licht des in der Patrone enthaltenen Zahnfül lungsmaterials undurchlässig ist
und für
zumindest einen Teil des sichtbaren Lichtspektrums durchlässig ist.
Die in den 6 ... 8 dargestellten Patronen
haben alle einen Ringsegment-Korpus und eine Ausflußdüse mit gemeinsamer,
gekrümmter
Längsachse.
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Die in 6 dargestellte
Patrone hat einen Flansch 426, der an einem Ringsegment-Korpus 430 angebracht
ist. Der Korpus 430 hat ein offenes Ende 442 und
ein Ausflußende 440.
Anschließend
an das Ausflußende 440 ist
eine Ausflußdüse 432.
Die Ausflußdüse 432 ist – ähnlich wie
der Korpus 430 – ebenfalls
ein Ringsegment, jedoch ist der Durchmesser der Düse 432 kleiner
als der des Korpus' 430. Düse 432 und Korpus 430 haben
eine gemeinsame gekrümmte
Längsachse.
Die innere Form des Ausflußendes 440 ist
stumpfkegelig. Ein modifizierter Kolben mit einem Ansatz 429 daran
kann in Verbindung mit der in 6 dargestellten
Patrone verwendet werden. Der Ansatz 429 ist so ausgebildet,
daß er
in die Düse 432 paßt, wenn
der Kolben 428 zum Ausflußende 440 hin bewegt
wird. Die gemeinsame gekrümmte
Achse der Düse 324 und
des Korpus 430 erlaubt die einfache Einführung des
Ansatzes 429 in die Düse 432,
wodurch das gesamte in der Patrone enthaltene, kostbare Zahnfüllunsmaterial
ausgepreßt wird.
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Die Länge des Ansatzes 429 kann
von einem Teil der Länge
der Düse 432 bis
zu einer Länge
reichen, welche die Länge
der Düse 432 etwas übersteigt.
Wenn die Länge
des Ansatzes 429 größer ist als
die Länge
der Düse 432,
wird ein Teil des Ansatzes 429 aus dem Ende der Düse 432 herausragen, wenn
der Kolben 428 innerhalb der Patrone vollständig nach
vorne bewegt wird. Dieses geringe Herausragen des Ansatzes 429 aus
der Düse 432 kann
als ein Anzeichen dafür
gelten, daß das
Material vollständig
aus der Patrone gepreßt
wurde, und die Patrone leer ist. Dies ist sehr hilfreich, wenn der
Patronenkörper
vollständig
undurchsichtig ist.
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Die Düse 432 hat an ihrem
Ende eine Abschrägung 444.
Diese Abschrägung 444 ermöglicht die
verbesserte Füllung
einer Kavität.
Diese Abschrägung
macht den Teil der Düse,
der am weitesten vom Drehpunkt der Ringsegmente des Korpus' 430 und der
Düse 432 entlernt
ist, länger
als den Teil der Düse 432,
der dem Drehpunkt am nächsten
ist.
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7 veranschaulicht
eine weitere Patrone mit einem Flansch 526, der an einem, Ringsegment-Korpus 530 angebracht
ist. Der Korpus 530 hat ein offenes Ende 542 und
ein Ausflußende 540.
Das Ausflußende 540 ist
halbkugelförmig.
Anschließend an
das Ausflußende 540 ist
eine Ringsegment-Düse 532.
Am Korpus 530 ist eine Dosierungsskala oder -markierung 536 und
eine Teil-Dosierungsskala 538 angebracht. Der Kolben 528 hat
eine Oberfläche,
die der inneren Oberfläche
des Ausflußendes 540 angepaßt ist.
Der Kolben 528 hat weiter einen Ansatz 529, der
in die Düse 532 paßt. Die
Düse 532 hat
ferner eine Abschrägung 544,
welche die Eignung der Patrone, Kavitäten zu füllen verbessert.
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8 stellt
eine weitere Patrone dar, und zeigt darüberhinaus – mit gestrichelten Linien – genauer,
wie die gewünschte
Form der Patrone gebildet wird. Die in 8 dargestellte Patrone besteht aus einem
Flansch 626, der an einem Ringsegment-Korpus 630 angebracht ist.
Der Korpus 630 hat ein offenes Ende 642 und ein
Ausflußende 640.
Das Ausflußende 640 ist,
in dieser Ausführungsform,
flach. Anschließend
an das Ausflußende 640,
und daraus herausragend, ist eine Düse 632. Die Düse 632 hat
mit dem Korpus 630 eine gemeinsame Längsachse. Es ist deutlich erkennbar,
daß diese
gemeinsame Achse den Teil eines Umfanges C bildet. Dieser Umfang
C wird erzeugt durch die Rotation eines Radius' R um den Drehpunkt
P. Dadurch wird das Ringsegment mit einem mittleren Radius R gebildet.
Das Ringsegment ist ein zylindrisches Ringsegment, das heißt der innere
Durchmesser des Ringsegments ist kreisförmig und gleichbleibend. Der
Winkel zwischen Linie A und Linie B ergibt sich daraus, daß eine Tangente,
die am Schnitt-Punkt
mit der Linie A an den Umfang angelegt wird und eine Tangente, die
am Schnitt-Punkt
mit der Linie B an den Umfang angelegt wird, an ihrem gemeinsamen
Schnittpunkt einen Winkel von etwa 135 Grad bilden. Daher ist das
Ringsegment 630 weniger als ein Achtel eines ganzen Ringsegments.
Dadurch erhält
man einen günstigen
Arbeitswinkel für den
Düsenteil,
mit nur einer gekrümmten
Längsachse.
Das verbessert die Sichtbarkeit und den Fluß des Materials in der Patrone
gegenüber
dem einer komplexeren oder zweiachsigen Patrone. Diese einzelne Achse
entlang einer durchgehenden, ebenen Kurve erleichtert ferner die
Führung
des Kolbens 628 in der inneren Bohrung des Korpus' 630.
Für lange
Patronen kann die Stößelspitze 22 leicht
flexibel ausgeführt werden,
um sie so der Biegung der Patrone anzupassen. Zusätzlich kann
der Kolben 628 mit einen Ansatz 629 versehen sein,
der sich innerhalb der Bohrung der Düse 632 ausrichtet.
Das erlaubt eine vollständige
Auspressung des gesamten in der Patrone enthaltenen Zahnfüllungsmaterials,
was sich früher
als sehr schwierig erwiesen hat. Dies ist besonders bei der Anwendung
von teuerem Zahnfüllungsmaterial
wichtig.
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Die Düse 632 hat eine Abschrägung 644. Ferner
sind auf dem Korpus 630 Dosier-Skalen 636 und Teil-Dosierskalen 638 angebracht.
Diese Dosierskalen sind nützlich
zur Festlegung des richtigen Quanturns von Zahnfüllungsmaterial, wenn die Patrone
aus einem Material hergestellt ist, das für sichtbares Licht durchlässig ist,
für das
aktinische Licht des Zahnfüllungsmaterials
jedoch undurchlässig
ist. In den Ausführungsformen
nach 6 ... 8 kann jedoch die Patrone
auch vollständig
aus lichtundurchlässigem
Material hergestellt werden.
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Aus dem Obengesagten läßt sich
ohne weiteres erkennen, daß in
der vorliegenden Erfindung eine verbesserte Dentalpatrone zur Verfügung steht, die
es dem Dentisten erlaubt, das für
eine bestimmte Anwendung am besten geeignete Material zu wählen, ohne
auf bereits vom Lieferanten abgefüllte Patronen für einmalige
Anwendung angewiesen zu sein. Der Dentist kann das Material in Großpackungen,
wie sie üblicherweise
von den Lieferanten für Zahnfüllungsmaterial
zur Verfügung
stehen, beziehen und das Material von der Großpackung in die Dosierpatrone
abfüllen.
Da das Material in der Patrone sichtbar ist, kann der Dentist die
Menge bestimmen, die für
die vorgesehene Behandlung angemessen ist. Das führt zu einer beträchtlichen
Materialeinsparung und verringert, als Folge davon, die Kosten für die Zahnbehandlung
des Patienten. Außerdem
kann der Dentist sehen, welche Menge an Material in der Patrone
noch vorhanden ist, so daß er
keine Behandlung beginnt, die mehr Material erfordern könnte als in
der Patrone verblieben ist. Das ist besonders zur Erzielung einer
gleichmäßigen Füllung von
Bedeutung. Außerdem
gestattet es die Ringsegment-Form von verschiedenen Ausführungsformen
der Erfindung, einen Ansatz am Kolben anzubringen, wodurch die vollständige Auspressung
des Zahnfüllungsmaterials
ermöglicht
wird. Die Ringsegment-Patrone verbessert auch die Sicht auf die
kleinen, begrenzten Bereiche im Mund des Patienten.
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9 ist
noch eine weitere Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung. In 9 ist
eine Dentalpatrone zur Aufnahme großer Mengen dargestellt. Die
Großpatrone
enthält
Material für
viele Anwendungen bei verschiedenen Patienten. Die Großpatrone
besteht aus einem Zylinder 46.
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Der Zylinder ist aus einem Material
hergestellt, das zumindest für
einen Teil des sichtbaren Lichtspektrums durchlässig ist und für das aktinische Licht
des Zahnfüllungsmaterials
undurchlässig
ist. Daher ist das in den Zylinder 46 eingebrachte Zahnfüllungsmaterial
für den
Dentisten sichtbar, härtet aber
nicht aus, wenn es dem Licht ausgesetzt wird. An einem Ende des
Zylinders 46 befindet sich eine Gewindemutter 48.
Die Gewindemutter 48 ist auf dem Gewinde 50 des
Zylinders 46 angebracht. Der Kolben 52 ist mit
einem Gewinde 62 versehen. Der Kolben 52 ist in
die Bohrung der Mutter 48 geschraubt, die ein Gewinde 54 hat.
Am anderen Ende des Zylinders 46 ist eine Düse 56.
Die Düse 56 ist durch
eine Kappe 58 verschlossen. Die Kappe 58 kann
aus dem gleichen Material wie der Zylinder 46 hergestellt
werden oder aus einem völlig
lichtundurchlässigen
Material, um den Eintritt von Licht in die Düse 56 zu verhindern.
Ebenso kann der mit Gewinde versehene Kolben 52 aus dem
gleichen Material wie der Zylinder sein oder aus einem völlig lichtundurchlässigen Material.
Der mit einem Gewinde versehene Kolben 52 kann auch aus
einem Material hergestellt werden, dessen Farbe sich von der des Korpus'
46 unterscheidet, so daß das
Ende des Kolbens 52 innerhalb des Zylinders 46 deutlich
sichtbar ist. Außerdem
sind auf dem Zylinder 46 Dosierstriche 60 angebracht.
Die Dosierstriche 60 ergeben einen Maßstab für die Einbringung des Zahnfüllungsmaterials
M. Da der Zylinder 46 für
sichtbares Licht durchlässig
ist, kann der Dentist bei der Einbringung des Materials das Ende
des Kolbens 52 sehen. Das Ende des Kolbens 52 kann
dann – in
Verbindung mit den Dosierstrichen 60 – zum Einbringen einer abgemessenen
Menge von Zahnfüllungsmaterial
M verwendet werden.
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10 veranschaulicht
eine Anwendung der vorliegenden Erfindung in der Ausführungsform
einer Großpatrone 66 und
einer Einzelpatrone. 64. Die Einzelpatrone kann irgendeine
der in den 2 ... 8 dargestellten Patronen
sein. Der Dentist kann dann jede beliebige Einzelpatrone, wie sie
allgemein in 10 dargestellt
ist, auf der Düse 56 der
Großpatrone 66 anbringen.
Dabei kann der Dentist den mit einem Gewinde versehenen Kolben 52 nach
vorne bewegen und die richtige Menge Material in die Einzelpatrone einbringen.
Auf diese Weise kann der Dentist sogar vollständig lichtundurchlässige Einzelpatronen 64 mit der
für den
jeweiligen Patienten richtigen Menge Material füllen, die sich nach dem Umfang
der erforderlichen Arbeiten rischtet, ohne daß teueres Zahnfüllungsmaterial
vergeudet wird. Außerdem überläßt dies
dem Dentisten die Auswahl des Materials, ohne daß er davon abhängig ist,
weiches Material von den Dentallieferanten in Form van Einzelpatronen
zur Verfügung
steht. In 10 sind ferner
Markierungen 63 dargestellt, die auf dem mit einem Gewinde
versehenen Kolben 52 angebracht sind, um die Dosiermenge
anzuzeigen. Wenn der Kolben 62 nach vorne bewegt wird und
das Material aus der Großpatrone 66 verdrängt, können die
Markierungen 63, mit der Oberfläche der Mutter 48 als
Bezugslinie, dazu dienen die Anzahl Dosen anzuzeigen, die in dis
Einzelpatrone 64 eingebracht werden. Die Markierungen können in
zwei sich abwechselnden Farben ausgeführt weiden oder als Anordnung
von mehr als zwei Farben oder Abstufungen der gleichen Farbe, um Mehrfachdosierungen
anzuzeigen. Die Markierungen 63 können bei Großpatronen 66 verwendet
weiden, die für
das sichtbare Licht durchlässig
oder völlig undurchlässig sind.
Die Markierungen 63 werden am zweckmäßigsten bei völlig lichtundurchlässigen Großpatronen
verwendet.
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Wenn auch die bevorzugten Ausführungsformen
dargestellt und beschrieben wurden, so ist es für den Fachmann doch offensichtlich,
daß verschiedene
Modifikationen möglich
sind, ohne daß der
Inhalt und der Rahmen dieser Erfindung dadurch verlassen werden.