DE4204848A1 - Verfahren zur nachaetzbehandlung einer halbleitervorrichtung - Google Patents

Verfahren zur nachaetzbehandlung einer halbleitervorrichtung

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Nachätzbehandlung einer Halbleitervorrichtung und insbesondere ein Verfahren für die Nachätzbehandlung von Mehrschicht-Halbleitervorrich­ tungen, wie Halbleitervorrichtungen mit metallhaltigen Schichten.
Es ist im Stand der Technik bekannt, daß die Herstellung von Mehrschicht-Halbleitervorrichtungen gewöhnlich ein Ätzen unter Verwendung von flüssigen oder nassen Ätzmaterialien, wie Halogenen oder halogenhaltigen Verbindungen, von Mustern in gewisse Schichten erfordert, welche Merkmale dieser Vor­ richtungen aufweisen. Z. B. ist Chlor ein wohlbekanntes Ätzmaterial, das während des Ätzverfahrens entweder als Chlorgas oder in Form von HCl und dergleichen vorliegen kann. Chlor ätzt die Halbleitervorrichtung isotropisch, d. h. sowohl in Querrichtung als auch vertikal in Tiefenrichtung. Dies führt zu einem Ätzmerkmal mit einer Linienbreite, die kleiner als das Resist-Bild ist.
Das Ätzen kann auch in einer Gasphase unter Anwendung be­ kannter Techniken wie Plasmaätzen, Ionenstrahlätzen und reaktives Ionenätzen durchgeführt werden. Die Anwendung der Gasplasma-Technologie erfordert im wesentlichen anisotropisch ätzende Gasionen, die üblicherweise durch eine Hochfrequenz- Entladung erzeugt werden. Beim Gasplasmaätzen wird derjenige Teil der Oberfläche, der geätzt werden soll, durch chemische Reaktion zwischen den Gasionen und der Oberfläche des zu ätzenden Gegenstandes entfernt. Bei anisotropischen Prozessen findet das Ätzen nur oder hauptsächlich in vertikaler Rich­ tung (in die Tiefe) statt, so daß die Ätzbreiten im wesent­ lichen mit den Photoresist-Musterbreiten übereinstimmen. Bei der US-PS 47 34 157 wird eine elementares Silizium enthal­ tende Schicht, wie eine Schicht aus Polysilizium oder Sili­ zid, anisotropisch unter Verwendung eines Gasplasmas enthal­ tend gasförmigen Chlorfluorkohlenstoff geätzt, der CFx sowie Chlorionen und Ammoniak liefert.
In der Halbleiterindustrie umfassen Metallegierungen, welche Ätzverfahren unterworfen werden, Aluminium, Silizium, Kupfer, Wolfram und Titan in unterschiedlichen Anteilen. Diese Metallschichten sind empfindlich bezüglich Korrosion, d. h. chemischen Angriff, welcher das Metall nachätzt. Beispiels­ weise ist beim Trockenätzen mit chlor- oder bromhaltigen Stoffen einer Halbleitervorrichtung enthaltend Aluminium oder eine Aluminiumlegierung die Korrosion ein Problem. Während des Ätzvorganges findet eine basische Reaktion z. B. zwischen einer chlor- oder bromhaltigen Verbindung wie Chlor- oder HCl-Plasma und Aluminium, statt, um ein Aluminium-Tri­ halid, wie Aluminium-Trichlorid (AlCl3) zu bilden. Beispiels­ weise reagieren Chlor und Aluminium üblicherweise spontan. Während dieses Vorganges haftet Chlor an der Photoresist- Schicht an und wird in die Oberfläche des Aluminiums adsor­ biert. Dies führt dazu, daß Chlorreste an der Halbleitervor­ richtung angelagert oder assoziiert werden, die sich im Vakuum befindet. Wenn die Halbleitervorrichtung einschließ­ lich des assoziierten Chlors aus dem Vakuum entfernt und in die Feuchtigkeit (Wasser) enthaltende Umgebung verbracht wird, führt dies üblicherweise zu einer Reaktion zwischen dem Chlor und Metallkomponente der Halbleitervorrichtung. Wenn beispielsweise Aluminium eines der Metalle in der Halb­ leitervorrichtung darstellt, wird an Ort und Stelle AlCl3 gebildet. Stoffe wie AlCl3 sind hygroskopisch und nehmen die Feuchtigkeit in der Luft leicht auf. Dies führt seinerseits zur Korrosionsvorgängen.
Eine übliche Art des Verhinderns von Korrosionsprozessen ist eine reaktive Passivierung, welche das Einführen von Verbin­ dungen wie CF4 oder O2 oder einer Kombination davon in die Ätzzusammensetzung bedingt. Fluor und/oder Sauerstoff enthal­ tenden Verbindungen reagieren chemisch mit der Photoresist- Schicht und entfernen das unerwünschte assoziierte Chlor. Das Chlor wird durch Fluor ersetzt, wobei dieses Fluor und Sauerstoff mit der Metalloberfläche reagieren und eine selbstschützende Außenschicht formen. Während dieser CF4/O2- Plasma-Passivierung wird jegliches ausgesetzte SiO2, Si, SiN oder Sperrmetall chemisch angegriffen, was zur Strukturfeh­ lern oder nicht verbundenen Gebieten der Halbleitervorrich­ tung führt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Nachbehandlung von Halbleitervorrichtungen zu schaffen, die im wesentlichen die beschrieben Probleme eliminiert, wobei die typischen elektrischen Eigenschaften und die Struk­ turintegrität sämtlicher dem Ätzvorgang ausgesetzter Materia­ lien beibehalten werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe dient ein Verfahren nach Anspruch 1. Das darin angegebene Verfahren erfüllt die bestehenden Bedürfnisse durch Beseitigen der oben beschriebenen Korro­ sionsproblemen nach dem Ätzen, wobei gleichzeitig die gefor­ derten elektrischen Eigenschaften und die Strukturintegrität der ausgesetzten Materialien, welche die Halbleitervorrich­ tung bilden, beibehalten werden.
Gemäß dem Verfahren nach der Erfindung wird zunächst eine ungeätzte Halbleitervorrichtung mit mehreren Schichten typischerweise mindestens einer metallhaltigen Schicht, in einen Ätzbereich zum Zwecke des Ätzens eingebracht. Der Ätzbereich ist gewöhnlich eine Vakuumkammer oder dergleichen. Obwohl solche Halbleitervorrichtungen nach Vollenden des Ätz­ vorganges nach Entfernen aus dem Ätzbereich korrosions­ empfindlich sind, wird diese Schwierigkeit im wesentlichen dadurch ausgeschaltet, daß das Nachätzverfahren der Erfindung angewendet wird. Die Halbleitervorrichtung wird in dem Ätz­ bereich mit einem Ätzmaterial geätzt, um darin ein vorbe­ stimmtes Muster auszubilden. Das Ätzmaterial ist typisch ein halogenhaltiger Stoff, vorzugsweise ein chlorhaltiger Stoff. Das Ätzmaterial umfaßt im allgemeinen eine chemische Ätzzu­ sammensetzung, die mit mindestens einer der Schichten der Halbleitervorrichtung zum Erzeugen einer reaktiven chemischen Verbindung reagiert, welche den Halbleitervorrichtungen angelagert oder assoziiert ist. Diese Ätzzusammensetzung erzeugt Korrosion an mindestens einer der ausgesetzten Schichten der geätzten Halbleitervorrichtung, wenn diese aus dem Ätzbereich entfernt wird. Beispielsweise kann das vorher beschriebene Trockenätzen einer Halbleitervorrichtung mit einer Aluminium- oder Aluminiumlegierungs-Schicht gemäß der Erfindung modifiziert werden. Es können zahlreiche bekannte Stoffe als chemische Ätzzusammensetzung eingesetzt werden. Viele dieser Stoffe, wie Chlorgas oder HCl sind als korro­ sionserzeugend bei den oben beschriebenen Halbleitervorrich­ tungen bekannt, wenn diese aus dem Ätzbereich entfernt wer­ den. Wie beschrieben bildet sich dann, wenn Chlor mit Alu­ minium in mindestens einer Halbleiterschicht reagiert, AlCl3. Die erzeugte chlorhaltige reaktive chemische Verbindung wird in die Oberfläche des Aluminiums adsorbiert.
Gemäß dem Verfahren nach der Erfindung wird vor dem Entfernen der geätzten Halbleitervorrichtung aus dem Ätzbereich ein Passivierungsmittel in Form von Silizium-Tetrafluorid (SiF4) in den Ätzbereich eingeführt. Alternativ kann die Passivie­ rung in einer gesonderten Passivierungszone durchgeführt werden, beispielsweise in einer zweiten Kammer. Vorzugsweise ist die Passivierungszone physisch abgesetzt, um ein ge­ schlossenes Zwei-Kammersystem zu bilden. Somit wird nach Vollendung des Ätzens die geätzte Halbleitervorrichtung in die getrennte Passivierungszone eingeführt. Dann wird ein Passivierungsmittel enthaltendes gasförmiges SiF4-Plasma in die getrennte Passivierungszone geführt. Das SiF4-Passivie­ rungsmittel hat eine sehr kleine Ätzrate bezüglich Silizium- oder Siliziumdioxid-Substraten. Das Passivierungsmittel reagiert im wesentlichen nicht mit der Halbleitervorrichtung im Gegensatz zu Fluor und ätzt die Halbleitervorrichtung nicht nach. Stattdessen bildet sich eine korrosionshindernde oder inhibitive reaktive chemische Verbindung, in dem die chlorinierten Produkte in der Seitenwand-Passivierung ersetzt und dann aus dem Ätzbereich entfernt werden. Die korrosions­ hindernde reaktive chemische Verbindung haftet an der ausge­ setzten Metalloberfläche und auf der Oxid-Unterlage an, ohne diese in nachteiliger Weise anzugreifen, wodurch Korrosion der Halbleitervorrichtung verhindert wird. In Fällen, in denen die Halbleitervorrichtung eine äußere Photoresist- Schicht aufweist, kann die Photoresist-Schicht von der Halb­ leitervorrichtung vor oder nach dem Durchführen des Passi­ vierungsschrittes entfernt werden.
Die Erfindung ist im folgenden anhand schematischer Zeich­ nungen an einem bevorzugten Ausführungsbeispiel mit weiteren Einzelheiten näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Einkammer- Vakuumsystems zum Durchführen eines Trocken­ ätzens und einer nicht-reaktiven Passivierung gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines Mehrkammer- Vakuumsystems zum Durchführen des Trockenätzens in einer Kammer und einer nicht-reaktiven Passi­ vierung gemäß der Erfindung in einer zweiten Kammer.
Ein Verfahren gemäß der Erfindung dient zum Ätzen einer Halbleitervorrichung in einem Ätzbereich, um darin ein vor­ bestimmtes Ätzmuster auszubilden. Das Verfahren umfaßt das Bereitstellen einer Halbleitervorrichtung mit mehreren Schichten. Mindestens eine dieser Schichten der Halbleiter­ vorrichtung weist einen metallhaltigen Stoff auf. Vorzugs­ weise hat die Halbleitervorrichtung einen Metallgehalt von mindestens etwa 80 Gew.-% des Gesamtgewichtes der metallhal­ tigen Schicht. Es ist jedoch bevorzugt, wenn mindestens eine der metallhaltigen Schichten der Halbleitervorrichtung einen Metallgehalt von mindestens 90 Gew.-% aufweist. Der metall­ haltige Stoff der metallhaltigen Schicht wird gewöhnlich aus der Gruppe Aluminium, Titan, Wolfram, Kupfer und Aluminium­ legierungen ausgewählt. Die Aluminiumlegierungen umfassen gewöhnlich Aluminium und eines oder mehrere bis sämtliche Metalle der Gruppe Titan, Kupfer und Silizium.
Die Halbleitervorrichtung wird dann mit einem Ätzmaterial geätzt, um darin ein vorbestimmtes Muster auszubilden. Das Ätzmaterial umfaßt eine chemische Ätzzusammensetzung. Die chemische Ätzzusammensetzung ist vorzugsweise ein brom- oder chlorhaltiger Stoff. Beispiele von chemischen Ätzzusam­ mensetzungen, die bei der Erfindung angewendet werden können, sind: Ein chlorhaltiges Ätzsystem, wie ein Chlor-Chloroform- Stickstoff-Bor-Trichlorid oder Chlor-Silizium-Tetrachlorid- Chloroform-Stickstoff oder Chlor-Silizium-Tetrachlorid-Bor- Trichlorid-Stickstoff. Die chemische Ätzzusammensetzung reagiert mit mindestens einer der Schichten der Halbleiter­ vorrichtung, um eine reaktive chemische Verbindung zu erzeu­ gen, welche der Halbleitervorrichtung angelagert oder asso­ ziiert wird. Unter normalen Umständen erzeugt die geschaf­ fene reaktive chemische Verbindung Korrosion der mindestens einen Schicht der geätzten Halbleitervorrichtung, wenn die geätzte Halbleitervorrichtung der Einwirkung eines Gases mit hohem Dampfdruck gehalten wird, das leicht aus dem Ätzbereich entfernt werden kann. Vorzugsweise ist der Arbeitsbereich eine Vakuumkammer, welcher zwischen 0 und 1 mbar (1 Torr) gehalten wird.
Das Ätzmaterial kann auch eine Überzugszusammensetzung ent­ halten, die eine siliziumhaltige Verbindung umfaßt. Das Überzugsmaterial ist auf der gesamten äußeren Oberfläche der Halbleitervorrichtung abgelagert, wird jedoch von den hori­ zontalen Oberflächen während des Ätzvorganges entfernt. Das Überzugsmaterial schützt auch die aufrechten Flächen von Hinterschneidungen durch das Ätzen.
Um die oben genannten unerwünschten Ergebnisse zu vermeiden, wird die Halbleitervorrichtung mit einem Passivierungsmittel nachbehandelt. Das Passivierungsmittel wird in den Ätzbereich eingebracht, nachdem der Ätzvorgang im wesentlichen abge­ schlossen ist, und es reagiert mit der reaktiven chemischen Verbindung vor dem Entfernen der fertiggestellten Halbleiter­ vorrichtung aus dem Ätzbereich. Das Passivierungsmittel wird so ausgewählt, daß es im wesentlichen nicht mit der Halblei­ tervorrichtung reagiert. Vorzugsweise ist das Passivierungs­ mittel Silizium-Tetrafluorid. Das Passvierungsmittel verhin­ dert oder inhibiert die Korrosion der Halbleitervorrichtung, welche durch die Anwesenheit der reaktiven chemischen Verbin­ dung verursacht wird. Auf diese Weise greift die korrosions­ hindernde reaktive chemische Verbindung die Halbleitervor­ richtung im wesentlichen nicht korrodierend an.
Die korrosionshindernde reaktive chemische Verbindung ist vorzugsweise ein Gas mit hohem Dampfdruck, welches leicht aus dem Ätzbereich entfernbar ist. In Fig. 1 ist beispielhaft ein typisches Gasplasma-Ätzsystem sowohl zum Ätzen als auch zum Passivieren einer Halbleitervorrichtung 14 schematisch dargestellt. Das Gasplasma-Ätzsystem 10 weist eine Gasplasma- Ätzkammer 12 auf, in welche eine Halbleitervorrichtung 14 eingeführt wird. Ein Ätzgas kann dann in die Ätzkammer 12 durch einen Gaseinlaß, der durch den Pfeil 16 angedeutet ist, eingeführt werden, um die Halbleitervorrichtung 14 in dem Gasplasma zu ätzen. Nach Vollendung des Ätzvorganges wird das Ätzgas über das Absaugsystem 18 herausgeführt. Das Absaugsystem 18 weist eine Absaugpumpe 20 auf. Die Halblei­ tervorrichtung 14 ist zwischen einer oberen und einer unteren Plasmaätz-Elektrodenplatte 22 und 24 angeordnet. Die obere Platte 22 ist mittels einer herkömmlichen Erdungsvorrichtung 26 geerdet. Die untere Platte 24 ist an einen Hochfrequenz- Generator 28 angeschlossen, der unter dem Einfluß des Vakuums ein Gasplasma aus dem Ätzgas erzeugt. Es ist dieses Gas­ plasma, welches die Halbleitervorrichtung 14 isotropisch ätzt und dadurch eine reaktive chemische Verbindung erzeugt. Nach Vollenden des Ätzvorganges wird Passivierungsgas, wie ein gasförmiges Silizium-Tetrafluorid, unter Plasma-Be­ dingungen in die Ätzkammer 12 über den Einlaß 16 eingeführt, wo es mit der reaktiven chemischen Verbindung reagiert und diese "inhibiert".
Gemäß Fig. 2 umfaßt ein Mehrkammer-Gasplasma-Ätz-Passivie­ rungssystem ein Gasplasma-Ätzsystem 10 zum Durchführen von Ätzvorgängen und ein zweites Passivierungssystem 10′ zum getrennten Durchführen von Passivierungsvorgängen an einer Halbleitervorrichtung 14. Das Gasplasmasystem 10 hat den gleichen Aufbau wie dasjenige, das anhand der Fig. 1 oben beschrieben wurde. Das Passivierungssystem 10′ ist einteilig mit dem Ätzsystem 10 verbunden und davon durch eine beweg­ liche Wand 32 getrennt. Das System 10′ umfaßt eine Passivie­ rungskammer 12′, in welche die Halbleitervorrichtung 14 nach Vollendung des Ätzvorganges eingebracht wird. Während des Ätzens und Passivierens ist die Trennwand 32 in Schließ­ stellung. Wenn jedoch eine Überführung der Halbleitervorrich­ tung 14 aus der Kammer 12 des Systems 10 in die Kammer 12′ des Systems 10′ gewünscht wird, wird die Trennwand 32 in eine Offenstellung bewegt (nach Evakuieren des Ätzgases über das Absaugsystem 18), und die geätzte Halbleitervorrichtung 14 wird in die Kammer 12′ eingeführt, wo sie auf einem Tisch 29 plaziert wird, so daß der Passivierungsvorgang durchge­ führt werden kann.
Nach Bewegen der Trennwand 32 in ihre Schließstellung wird das Silizium-Tetrafluorid-Passivierungsgas unter Plasma- Bedingungen in die Passivierungskammer 12′ über einen Gasein­ laß eingeführt, der durch einen Pfeil 17 angedeutet ist, um den Passivierungsvorgang der Halbleitervorrichtung 14 durch­ zuführen. Nach Vollendung der Passivierung wird das SiF4-Gas über das Absaugsystem 18 und die Absaugpumpe 20 entfernt. Das Gasplasma-Passivierungsgas bildet sich zwischen den oberen und unteren Plasmaätz-Elektrodenplatten 22 und 24′. Die obere Platte 22 ist mittels einer üblichen Erdungsvor­ richtung 26 geerdet. Die untere Platte 24′ ist an einen Hochfrequenz-Generator 28 angeschlossen, der unter dem Ein­ fluß von Vakuum ein SiF4-Gasplasma erzeugt, das als Passi­ vierungsgas dient. Das gasförmige Silizium-Tetrafluorid bewegt sich unter Plasma-Bedingungen aus dem Raum zwischen den Platten 22 und 24′ über Öffnungen 30 in der Platte 24′ nach unten, wo das Gasplasma mit der reaktiven chemischen Verbindung der Halbleitervorrichtung 14 reagiert, um diese zu passivieren und dadurch das Produkt der Erfindung, nämlich die Halbleitervorrichtung 14′ zu bilden.

Claims (15)

1. Verfahren zur Nachätzbehandlung einer Halbleitervorrich­ tung umfassend die folgenden Schritte:
  • - Bereitstellen einer ungeätzten Halbleitervorrich­ tung mit mehreren Schichten in einem Ätzbereich;
  • - Ätzen der Halbleitervorrichtung in dem Ätzbereich mit einem Ätzmaterial zum Bilden eines vorbestimm­ ten Ätzmusters darin, wobei das Ätzmaterial eine chemische Ätzzusammensetzung enthält, welche mit mindestens einer der Schichten der Halbleitervor­ richtung zum Erzeugen einer reaktiven chemischen Verbindung reagiert, welche der Halbleitervorrichtung zugeordnet ist und Korrosion mindestens einer der Schichten der geätzten Halbleitervorrichtung erzeugt, wenn die Halbleitervorrichtung aus dem Ätzbereich entfernt wird;
  • - Einführen eines Passivierungsmittels enthaltend ein gasförmiges Silizium-Tetrafluorid-Plasma in den Ätzbereich, wobei das Passivierungsmittel im wesent­ lichen nicht mit der Halbleitervorrichtung reagiert; und
  • - Reagierenlassen der reaktiven chemischen Verbindung mit dem Passivierungsmittel zum Bilden einer korro­ sionshindernden reaktiven chemischen Verbindung, wodurch Korrosion der Halbleitervorrichtung mittels der korrosionshindernden Verbindung im wesentlichen vermieden wird und die elektrischen Eigenschaften und die Struktur-Integrität der Halbleitervorrichtung im wesentlichen beibehalten werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei der mindestens eine der Schichten der Halbleitervorrichtung einen metallhaltigen Stoff umfaßt.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der metallhaltige Stoff einen Metallgehalt von mindestens etwa 80 Gew.-% hat.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die chemische Ätzzu­ sammensetzung ein halogenhaltiger Stoff ist.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der halogenhaltige Stoff ein chlor­ haltiger Stoff ist.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die korrosionshindernde reaktive chemische Verbindung ein Gas ist, welches aus dem Ätzbereich leicht entfernt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gas einen hohen Dampfdruck hat.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die reaktive chemische Verbindung ein brom- oder chlorhaltiger Stoff ist.
9. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der metallhaltige Stoff einen Metallgehalt von mindestens etwa 90 Gew.-% enthält.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der metallhaltige Stoff aus der Gruppe mit Aluminium, Titan, Wolfram, Kupfer und Aluminiumlegierungen mit Titan, Kupfer und Silizium ausgewählt ist.
11. Verfahren nach einem der Amsprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Ätzbereich in einer Vakuumkammer ist.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Vakuumkammer während der Nach­ ätzbehandlung bei einem Druck von 0 bis 1,33 mbar (1,0 Torr) gehalten wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die reaktive chemische Verbindung ein fluorhaltiger Stoff ist.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Halbleitervorrichtung eine äußere Photoresist-Schicht aufweist, welche von der Halbleitervorrichtung nach dem Entfernen der korrosions­ hindernden reaktiven chemischen Verbindung entfernt wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die geätzte Halblei­ tervorrichtung in eine gesonderte Passivierungszone eingebracht wird und daß das gasförmige Silizium-Tetra­ fluorid-Plasma in diese Passivierungszone eingeführt wird.
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