DE4314732A1 - Stempel- und Matrizenanordnung zur Blechbefestigung - Google Patents
Stempel- und Matrizenanordnung zur BlechbefestigungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verbin
dung von Schichtmaterial sowie Stempel- und Matrizenan
ordnungen, die als eine Alternative zum Schweißen zur Verbin
dung von Blechen verwendet werden. Insbesondere betrifft die
Erfindung eine Matrize mit einem spezifisch ausgebildeten
Hohlraum mit randlichen Absätzen, wobei die randlichen Ab
sätze in einem beschränkten Ausmaß eine seitliche Extrusion
des Bleches besorgen, so daß die Festigkeit der Befestigung
der sich ergebenden Blechverbindung verbessert wird.
Schweißen war seit langem ein weitverbreitetes Verfahren zur
Verbindung von Blechen, besonders in der Automobil- und Appa
ratebauindustrie. Dennoch werden dem Schweißen wesentliche
Nachteile zugerechnet, umfassend die Zerstörung von Beschich
tungsmaterialien und seine nachteilige Wirkung auf korrosi
onsbeständige Legierungen und Metalle, die Oberflächenbehand
lungen unterzogen wurden. Das Schweißen ist auch im Hinblick
aufzunehmende Bedenken der Umweltwirkungen seiner Gase und
Flußrückstände weniger bevorzugt.
Bei der Abkehr vom Schweißen als ein Verfahren zur Verbindung
von Blechen mit einer Stärke zwischen 0,5 und 1,3 mm wurden
verschiedene Vorschläge zur Verwendung von Stempel- und Ma
trizenanordnungen gemacht, die dazu vorgesehen sind, dauer
haft zwei oder mehr Metallbleche zu verbinden oder zu befe
stigen. Im allgemeinen haben Stempel- und Matrizenanordnungen
einige Vorteile gegenüber dem Schweißen umfassend geringere
Instandhaltungskosten und geringere Energieaufwendungen beim
Betrieb der Vorrichtung. Der Hauptnachteil von Verbindungen,
die unter Verwendung einer Stempel- und Matrizenanordnung
hergestellt wurden, besteht jedoch darin, daß sie geringere
Zug- und Scherfestigkeit aufweist. Es versteht sich von
selbst, daß die hergestellte Verbindung ausreichend fest für
die Zwecke bestimmter Anwendungen sein muß. Wenn beispiels
weise eine Automobilhaube, Türverkleidungen oder Waschma
schinenverkleidungen verbunden werden, können die Verbindun
gen einer beträchtlichen Ermüdung sowie Scher- und Zugbela
stungen ausgesetzt sein. Dementsprechend ist die Festigkeit
der Verbindung das kritische Kriterium, um ihre Eignung für
eine gegebene Anwendung zu ermitteln. Darüberhinaus wird,
wenn die Betonung auf dem Bereitstellen einer leckdichten
Verbindung liegt, die Verwendung herkömmlicher Stempel- und
Matrizenanordnungen, welche die Metallbleche durchbrechen,
von vornherein ausgeschlossen.
Das US-Patent Nr. 3,579,809 von Wolf et al. ist ein frühes
Beispiel einer Matrize, die besonders ausgelegt war, um ein
Metallblechverbindungsverfahren zur Verfügung zu stellen,
welches zur Herstellung relativ fester leckdichter Verbindun
gen geeignet war. Das Verfahren erforderte die Anordnung
eines Ambosses zwischen einem Paar von Matrizenblöcken, die
federnd gegenüber dem Amboß vorgespannt waren. Der Amboß wies
unterhalb der oberen Flächen der Matrizenblöcke eine Ausneh
mung auf, um einen Formraum zwischen den Matrizenblöcken zur
Verfügung zu stellen. Sodann konnten zwei Metallbleche auf
den Matrizenblöcken über dem Amboß angeordnet werden und ein
Stempel drückte gegen die Bleche in axialer Ausrichtung mit
dem Amboß, derart, daß der Amboß als mechanischer Anschlag
für den Stempel diente. Der Stempel formte konzentrische Ge
senke in die Bleche ein, ohne durch das verbundene Metall zu
brechen. Während des Arbeitsganges des Stempels gleiten die
Blöcke seitlich entgegen der entgegenwirkenden Vorspannungs
kraft weg, und erlauben es so den Blechen, seitlich in alle
Richtungen von dem in den Blechen gebildeten konzentrischen
Gesenk plastisch extrudiert zu werden. Die seitlichen Extru
sionen dienen dazu, die Gesenke zu verhaken, und dadurch eine
dauerhafte Verbindung herzustellen, die dazu geeignet ist,
sowohl Scher- als auch Zugbelastungen in der Ebene der Bleche
und in axialer Richtung der Gesenke zu widerstehen.
Das US-Patent Nr. 4,459,735 von Sawdon lehrt eine ähnliche
Methode, bei der das Gleiten der Blöcke durch ein Schwenken
der Blöcke ersetzt wurde. Die Matrizenblöcke wurden gegenüber
dem Amboß in einer scherenähnlichen Art durch eine Druckfeder
vorgespannt. Wie bei der Lehre von Wolf et al. besteht die
Wirkung der Schwenkmöglichkeit der Matrizenblöcke darin, eine
laterale Ausdehnung der Gesenke in einen Bereich zu gestat
ten, der an den Amboß angrenzt, um die verbundenen Bleche zu
verhaken. Sawdon betonte insbesondere die Bedeutung des
Aufrechterhaltens der Stärke der Bleche im Zentrum der Ver
bindung entsprechend der Formel:
T=0.2(1.2(M1+M2));
wobei T die Gesamtstärke des Metalls im Zentrum der Verbin
dung, und M1 und M2 die Stärken der oberen bzw. der unteren
Tafel vor dem Verbindungsvorgang sind. Verbindungen, die in
Anlehnung an diese Lösung gebildet wurden, zeigten eine er
höhte Festigkeit der Verbindung, aber diese Lösung machte es
notwendig, daß die Druck- oder Stempelvorrichtung kalibriert
werden mußte, um die Ausgangsstärke der Tafeln zu berücksich
tigen. Die US-Patente Nr. 4,757,609, 4,910,853 und 5,027,503
von Sawdon und US-Patente Nr. 5,031,442 von Kynl führten die
Verwendung eines elastischen Bandes anstatt einer Feder zur
Vorspannung der Matrizenblöcke gegen den Amboß ein.
Obwohl in der Industrie weitgehend der Methode nach Sawdon
gefolgt wurde, ergab sich durch das Festhalten an der obigen
Form ein bemerkenswerter Nachteil, der darin bestand, daß die
Stärke der Tafel hinreichend weit variieren kann, so daß eine
Veränderung der Stempel- und Matrizenvorrichtung erforderlich
ist, um die bevorzugte Verbindungsstärke zu erzielen. Dar
überhinaus besteht der Hauptnachteil von Wolf et al. zusammen
mit der Sawdon Methode darin, daß eine mechanische Bewegung
der Matrizenblöcke notwendig war, um eine laterale Extrusion
hervorzurufen, die zu einer gemeinsamen Verhakung der Bleche
notwendig war. Die sich ergebende Matrizenkonstruktion war
ziemlich groß, schwerfällig und teuer, verglichen mit der al
leinigen Verwendung eines einstückigen Ambosses ohne bewegli
che Matrizenblöcke.
Im Gegensatz dazu vermied die Methode nach dem US-Patent Nr.
4,584,753 von Eckold et al. die Verwendung mechanisch beweg
licher Matrizenblöcke, indem die Matrizenblöcke als freitra
gende Elemente, die sich von einer Grundfläche zum Umfang des
Ambosses hin erstreckten, gebildet wurden. Dementsprechend
ermöglichte es die federnde Eigenschaft des Materials, aus
dem die freitragenden Elemente gebildet waren, daß sich die
freitragenden Elemente während des Arbeitsganges des Stempels
federnd nach außen bogen, so daß eine seitliche Extrusion der
Bleche stattfand. Weitere Anpassungen an dieses Prinzip
lehrten die US-Patente Nr. 4,614,017, 4,658,502, 4,928,370,
4,972,565 und 5,046,228 von Eckold et al. Der Nachteil des
Stützens auf den beweglichen Matrizenblöcken blieb dennoch
ein bedeutendes Merkmal bei der Arbeitsweise einer Stempel-
und Matrizenanordnung nach Eckold et al.
Ein Beispiel eines Stempelverfahrens zur Befestigung von Me
tallblechen, welches sich nicht auf bewegliche Matrizenblöcke
stützt, ist in dem US-Patent Nr. 4,911,591 von Oaks darge
stellt. Ähnlich zu den Lehren von Sawdon und Eckold et al.
stützt sich auch Oaks auf eine seitliche Extrusion von wenig
Blechmaterial um die Bleche zu verhaken. Der Unterschied bei
Oaks besteht jedoch darin, daß das Verhaken zwischen dem Teil
eines Bleches stattfindet, welcher durch einen Stempel in
eine Ausnehmung extrudiert wird, die vorher in dem zweiten
Blech gebildet wurde. Diese Methode verhindert die Notwendig
keit für die Blöcke entweder zu gleiten, zu schwenken oder
sich relativ zum Amboß zu biegen. Ein Nachteil der Lehre von
Oaks besteht dennoch darin, daß das zweite Blech zuerst einem
vorausgehenden Arbeitsvorgang unterzogen werden muß, um einen
Teil desselben zu versetzen, um eine Ausnehmung zu bilden.
Aus obiger Diskussion ist es klar entnehmbar, daß keine Vor
richtung für ein Verbindungsverfahren von Blechen nach dem
Stand der Technik einen Schritt offenbart, bei dem die Ma
trize aus einem einheitlichen Stück ohne bewegliche Teile ge
bildet ist. Darüberhinaus ergibt sich aus dem Stand der Tech
nik kein Verfahren, bei dem nicht entweder die Bildung einer
Ausnehmung in einem der Bleche hierin, oder die federnde
Ausdehnung eines Teiles der Matrize erforderlich ist, um die
Extrusion einer oder mehrerer Metallbleche wirkungsvoll auf
zunehmen und dauerhaft die Bleche in einer Art zu befestigen,
die eine leckdichte Verbindung gewährleistet.
Demgemäß bedarf es einer preiswerten, einstückigen Matrize
für die Verwendung herkömmlicher Pressen, die in Zusammenwir
ken mit einem herkömmlichen Stempel fähig sind, ein oder meh
rere Metallbleche verschiedener Dicken zusammenzufügen, ohne
daß es für die Matrize notwendig ist, bewegliche Teile zu um
fassen und ohne daß es notwendig ist eine teuere Vorbereitung
der Metallbleche vor dem Verbindungsvorgang vorzusehen.
Dementsprechend ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfin
dung ein Verfahren zum Verbinden von Schichtmaterial durch
einen Präge- oder Preßvorgang und eine Matrize für den Präge-
oder Preßvorgang zur Verfügung zu stellen, bei dem zwei oder
mehrere Materialschichten zur Bildung einer leckdichten dau
erhaften Verbindung befestigt werden können.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, die Matrize ein
stückig ohne bewegliche Teile auszubilden.
Eine darüberhinausgehende Ausgabe der Erfindung besteht
darin, daß die Matrize eine Amboßoberfläche mit einem Hohl
raum oder einer Ausnehmung umfaßt, in welche die Schichten
durch einen Stempel gedrückt werden.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, daß der Hohlraum
einen Rand begrenzt, der wenigstens eine Absatz aufweist,
welcher sich mit dem Hohlraum fortsetzt, durch welchen ein
Teil der Schichten plastisch extrudierbar ist.
Schließlich ist es eine weitere Aufgabe der Erfindung, daß
die Absätze in Form von langgestreckten eingebuchteten Durch
gängen unterhalb der Amboßfläche der Matrize ausgebildet
sind, wobei das Aufnahmevermögen der Durchgänge ausreichend
für zu befestigende Schichten unterschiedlicher Stärke ist.
Es ist darüberhinaus eine weitere Aufgabe der Erfindung, daß
die randlichen Absätze über den Umfang des Hohlraumes gleich
beabstandet sind, um Zug- und Scherlasten zwischen den
Schichten gleichmäßig zu verteilen.
Diese Ziele werden durch die kennzeichnenden Teile der unab
hängigen Ansprüche gelöst, wobei zweckmäßige Weiterbildungen
der Erfindung durch die Merkmale der jeweiligen abhängigen
Ansprüche gekennzeichnet sind.
Entsprechend der vorliegenden Erfindung wird eine Matrize zur
Verwendung mit einem herkömmlichen Stempel zur dauerhaften
Verbindung oder Befestigung zweier oder mehrerer Metallbleche
oder anderer geeigneter verformbarer Materialien zur Verfü
gung gestellt. Die Matrize ist speziell ausgebildet, um
sowohl den Stempel aufzunehmen und eine oder mehrere seitli
che Durchgänge vorzusehen, die eine Extrusion einer gewissen
Menge an Blechmaterial gewährleisten, welche dazu dient, die
Bleche zu verhaken. Die Matrize selbst hat keine beweglichen
Teile und bietet ein ökonomisches Design, welches an die ver
schiedenen Typen von Pressen und Anwendungen anpaßbar ist.
Darüberhinaus können die seitlichen Durchgänge Blechmaterial
in verschiedener Stärke aufnehmen und dennoch einen genügen
den Verhakungseffekt hervorrufen, ohne daß es notwendig ist,
den Stempel oder die mit der Matrize verwendete Presse genau
zu kalibrieren.
Die Matrize ist im wesentlichen ein Teil einer herkömmlichen
Stempel- und Matrizenanordnung, die einen Stempel mit einem
kreisförmigen Querschnitt aufweist, obwohl andere Formen, wie
ein ovaler oder rechteckiger Querschnitt voraussichtlich mit
zufriedenstellenden Ergebnissen verwendet werden können. Die
Matrize ist geeignet, mit dem Stempel zusammenzuwirken, so
daß ein Befestigungs- und verbindungsverarbeitungsschritt
durchführbar ist. Grundsätzlich dient die Matrize als ein Am
boß mit einer vorgesehenen Eindruckoberfläche, auf welche der
Stempel eindrückt. Es ist besonders hervorzuheben, daß die
Eindruckfläche der Matrize auch den Rand einer Wand begrenzt,
die den Umgang einer Ausnehmung beschreibt, die die Form der
Verbindung bestimmt und als Führung für den Stempel dient,
und andererseits die Art und Weise, mit der die Materialien
verbunden werden sollen, beeinflußt. Der Stempel ist axial
mit der Matrize ausgerichtet und treibt gegen die Eindruck
fläche, entweder handbetrieben oder durch eine mechanische
Vorrichtung, wie eine Schlagpresse oder eine Presse.
Für die Zwecke der vorliegenden Erfindung kann die in der
Oberfläche der Matrize gebildete Ausnehmung oder Ausfüllung
jede Form annehmen, gleichwohl entspricht die Querschnitts
form des Hohlraums weitgehend der des Stempels. Ein geeigne
ter Zwischenraum zwischen dem Stempel und dem Hohlraum ge
währleistet, daß der Stempel die zu verbindenden Bleche nicht
schneidet oder durchbricht. Der Hohlraum begrenzt mit der
Eindruckfläche der Matrize eine umlaufende Kante. Darüber
hinaus ist in der Eindruckfläche in Fortsetzung mit dem Hohl
raum wenigstens ein randlicher Absatz gebildet, der den Rand
des Hohlraumes schneidet. Der randliche Absatz ist vorzugs
weise in der Endfläche der Matrize eingebuchtet, um einen Ex
trusionsweg für das Blechmaterial vorzusehen und ebenso dafür
zu sorgen, daß zusätzliches umgebendes Blechmaterial in den
Hohlraum hineingezogen wird, wenn der Stempel das auf der Ma
trize gehaltene Blechmaterial eindrückt. Der extrudierte Teil
des Blechmaterials stellt eine mechanische Befestigung zwi
schen den Blechen zur Verfügung, um eine dauerhafte leck
dichte Verbindung zu bilden.
Um einen gleichförmigen Befestigungsvorgang zwischen Schich
ten verformbaren Materials zur Verfügung zustellen, ist es
vorzuziehen, daß mehrere gleich beabstandete randliche Ab
sätze in sich radial vom Hohlraum erstreckender Art und Weise
angeordnet sind, um mehrere Durchgänge, durch welche das ex
trudierte Schichtmaterial fließen kann, zur Verfügung zu
stellen. Um darüberhinaus verschiedene Stärken von Schichtma
terial aufnehmen zu können, ist es vorzuziehen, daß sich die
randlichen Absätze quer über die volle Breite der Eindruck
fläche erstrecken. Folglich besorgen die randlichen Absätze
eine unbegrenzte seitliche Extrusion des Schichtmaterials aus
dem Hohlraum.
Entsprechend einem bevorzugten Gesichtspunkt dieser Erfindung
stellen die randlichen Absätze, die im Randbereich des Hohl
raums gebildet sind, Durchgänge zur Verfügung, durch welche
das Schichtmaterial plastisch während des Preßvorgangs ex
trudiert werden kann. Folglich wird das Schichtmaterial in
dem Hohlraum durch den Stempel verformt, wobei ein Teil des
verformten Materials in die Durchgänge extrudiert wird. Die
obere Schicht des Materials wird am weitesten entfernt in die
Durchgänge extrudiert, wobei die untere Schicht in enger Aus
formung mit der oberen Schicht eine seitliche Ausbuchtung
bildet.
Die seitliche Ausbuchtung dient zum Verhaken der Schichten in
Vorschubrichtung des Stempels, um eine Relativbewegung zwi
schen den Schichten zu vermeiden. Die Verformung in den
schichten entsprechend dem Hohlraum dient als ersten Bewe
gungshemmnis zwischen den Schichten in der Schichtfläche.
Daraus ergibt sich eine Verbindung zwischen den Schichten,
die geeignet ist Ermüdung, Scher- und Zugbelastung zwischen
den Schichten in einem größeren Maße als nach dem Stand der
Technik zu widerstehen. Darüberhinaus wird die Verbindung
ohne einen Durchbruch zwischen den Schichten erreicht, um
eine leckdichte Verbindung zu gewährleisten, die zum Formen
von Flüssigkeitsbehältern und verschiedener anderer Artikel
geeignet ist, bei denen eine flüssigkeitsdichte Bauweise, wie
z. B. bei korrosiven Umgebungen erforderlich ist.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung
besteht darin, daß der Aufbau der Matrize vereinfacht ist,
und aus einer einstückigen Matrizenkonstruktion besteht, die
einen Amboß und einen Hohlraum bildet, in welchem der Stempel
aufgenommen wird. Es ist nicht notwendig gleitende, schwen
kende oder federnde Matrizenblöcke zur Aufnahme der Extrusion
des Schichtmaterials zu Verfügung zustellen. Folglich ist die
Matrize einfach an herkömmliche Stempel- und Preßvorrichtun
gen und an automatisierte Maschinen anpaßbar. Darüberhinaus
kann die Matrize aufgrund ihrer kompakten Bauweise dort ange
wendet werden, wo die Verwendung von Stempel und Matrizenan
ordnungen nach dem Stand der Technik lästig oder aufgrund der
räumlichen Begrenzung unmöglich wäre.
Weitere Vorteile dieser Erfindung gehen klar aus der folgen
den detaillierten Beschreibung in Zusammensicht mit den bei
liegenden Zeichnungen vor. Hierin zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Matrize in Übereinstim
mung mit einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
dieser Erfindung;
Fig. 2 eine Draufsicht entlang der Linie 2-2 in der An
sicht der Matrize nach Fig. 1, wobei ein Hohlraum
und Extrusionskanäle in Übereinstimmung min einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel dieser Erfindung
dargestellt sind;
Fig. 3 eine teilweise Querschnittsansicht entlang der
Linie 3-3 nach Fig. 2 einer erfindungsgemäßen Ma
trize, wobei ein Paar Metallbleche durch einen
Stempel eingepreßt wurden;
Fig. 4 eine teilweise Querschnittsansicht ähnlich zu
Fig. 3 entlang der Linie 4-4 nach Fig 2;
Fig. 5 eine Draufsicht auf die obere Schicht nach Fig. 3
und 4, wobei das Verformungsmuster auf der oberen
Oberfläche gezeigt ist, und
Fig. 6 eine rückwärtige Draufsicht der unteren Schicht
nach Fig. 3 und 4, wobei das Deformationsmuster
in der unteren Oberfläche gezeigt ist.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 4 ist eine Matrize 10 zur
Verwendung mit einem Stempel 28 oder einem Preßvorgang ge
zeigt, bei dem zwei oder mehrere Bleche aus Metall oder Ta
feln oder dünne, blechartige Platte aus anderem geeigneten
verformbaren Material als Metall dauerhaft verbunden werden
können. Um die dem Begriff "Bleche" innewohnende Beschränkung
auf Metall zu vermeiden, wird im folgenden auch die Bezeich
nung Schichtmaterialien verwendet. Der Stempel 28 kann von
jedem bekannten herkömmlichen Typ sein, wie in den Fig. 3 und
4 gezeigt ist, bei dem ein Ende 26 des Stempels 28 einen
kreisförmigen Querschnitt aufweist. Es können auch Stempel
mit einer ovalen, rechteckigen oder anderen Querschnittsfor
men mit zufriedenstellenden Ergebnissen verwendet werden. Die
Matrize 10 ist genügend bemessen, um das Ende 26 des Stempels
28 aufzunehmen und den Stoß des Stempels 28 zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Befestigungsschrittes zu absorbieren.
Die Matrize 10 dient in erster Linie als einstückiger Amboß,
der eine druckfeste Oberfläche zur Verfügung stellt, gegen
den der Stempel 28 wirkt. Bei der Verwendung ist der Stempel
axial mit der Matrize 10 ausgerichtet, wobei zwei oder meh
rere Schichten von Metall bzw. Metallbleche (in den Fig. 3
und 4 ist eine obere Schicht 12 und eine untere Schicht 14
dargestellt) oder jedes andere geeignete verformbare Mate
rial, oberhalb der Matrize 10 angeordnet sind, und das Ende
26 des Stempel 28 dann gegen die Schichten 12 und 14 und die
Matrize 10, drückt, entweder mittels Hand oder durch eine me
chanische Vorrichtung, wie eine Presse oder eine Schlagpresse
(nicht gezeigt).
Wie in den Fig. 1 und 2 dargestellt, umfaßt die Matrize 10
einen zylindrischen Körper 18, der dazu ausgelegt ist, in
einen Hohlraum (nicht gezeigt) der in der Preßvorrichtung
(nicht gezeigt) gebildet ist in Ausrichtung mit dem Stempel
28 zu passen. Die Matrize 10 ist vorzugsweise mit einem Trä
ger 16 gebildet, der in seiner Form dazu geeignet ist, es
einer Klemm- oder Stellschraube zu ermöglichen, die Matrize
10 innerhalb des Hohlraumes zu halten. Gegenüber dem Träger
16 ist die Amboßoberfläche 20 angeordnet, die quer zur Achse
der Matrize 10 orientiert ist. Die aus der Draufsicht nach
Fig. 2 hervorgeht, ist eine Ausnehmung oder ein Hohlraum 22
in der Amboßoberfläche 20 gebildet, von der aus sich vier
gleich beabstandete seitliche Kanäle 24 radial erstrecken.
Folglich sind die seitlichen Kanäle 24 im wesentlichen Unter
brechungen im Umfang in der ansonsten geschlossenen Umfangs
wand des Hohlraumes 22. Hinsichtlich dieses Ausführungsbei
spiels ist eine zylindrische Ausnehmung oder ein zylindri
scher Hohlraum gezeigt. Es muß jedoch verstanden werden, daß
auch jede andere Ausnehmungsform in der Amboßoberfläche zu
sammen mit Unterbrechungen in dem Randbereich der Ausnehmung
verwendet werden können.
In einem Ausführungsbeispiel, welches für Testzwecke verwen
det wurde, betrug der Durchmesser des Hohlraumes 22 nahezu
5,6 mm, was es erforderlich macht, daß das Ende 26 des Stem
pels 28 einen etwas kleineren Durchmesser aufweist. Die
breite der seitlichen Kanäle 24 betrug nahezu 2,3 mm, während
sich die Länge der seitlichen Kanäle 24 bis zu dem äußeren
Umfangsrand der Amboßoberfläche 20 erstreckte. Im Testfall
betrug der Durchmesser der Amboßoberfläche 20 ungefähr
12,7 mm, obgleich es klar vorhersehbar ist, daß die Am
boßoberfläche 20 einen größeren oder einen kleineren Durch
messer haben kann, oder daß längere oder kürzere seitliche
Kanäle 24 verwendet werden können, ohne daß eine wesentliche
Auswirkung auf die Durchführung der vorliegenden Erfindung
ausgeübt wird.
Darüberhinaus betrug die Tiefe sowohl der Ausnehmung 22 als
auch der seitlichen Kanäle 24 ungefähr 1,3 mm gegenüber der
Amboßoberfläche 20 mit einem Konizitätswinkel von nahezu 7°.
Die Tiefe und der Konizitätswinkel können jedoch verändert
werden um wesentlich dickere oder dünnere Materialien oder
Materialien, die eine wesentlich unterschiedliche Fließcha
rakteristik während der Extrusion aufweisen, aufzunehmen.
Darüberhinaus müssen die seitlichen Kanäle 24 nicht mit der
unteren Oberfläche des Hohlraumes 22 koplanar sein, aber sie
können etwas oberhalb oder unterhalb der Ausnehmungsfläche,
die durch den Hohlraum 22 begrenzt wird, eingebuchtet sein.
Die Anzahl, der Abstand und die Orientierung der seitlichen
Kanäle 24 kann zur Anpassung an verschiedene Schichtmateria
lien und Anwendungen ebenfalls verändert werden. Ein besonde
rer Vorteil der Verwendung seitlicher Kanäle 24 ist jedoch
ihr Aufnahmevermögen, um extrudiertes Material der unter
schiedlich starben Schichten 12 und 14 aufzunehmen, ohne daß
eine Veränderung des Hohlraumes 22 oder der seitlichen Kanäle
24 erforderlich ist. Dementsprechend ist es besonders wich
tig, daß die seitlichen Kanäle 24 zusammenhängend mit dem
Hohlraum 22 derart sind, daß es möglich ist, das Material in
die seitlichen Kanäle 24 während des Druckvorganges fließen
kann.
Beim Arbeitsvorgang wird die Matrize 10 durch irgendwelche
geeigneten Mittel getragen, so daß sie axial unterhalb des
Stempels 28 ausgerichtet ist. Sodann wird ein Paar von Me
tallblechen 12 und 14 auf der Matrize 10 angeordnet, und der
Stempel 28 wird mit einer ausreichenden Kraft gegen das Ober
blech 12 gebracht, um die Metallbleche 12 und 14 in den Hohl
raum 22 der Matrize 10 einzuformen, wie aus den Fig. 3 und 4
ersichtlich ist. Die Fig. 3 zeigt eine Teilschnittansicht des
Stempels 28 im Eingriff mit den Metallblechen 12 und 14 und
dem Hohlraum 22, bei der der Querschnitt in einem Durchmesser
durch einen Abschnitt im Hohlraum 22 ohne Absatz aufgenommen
ist. Wie ersichtlich ist, sind sowohl das obere als auch das
untere Blech 12 und 14 stark verformt, so daß sie sich durch
den Zwischenraum zwischen den Hohlraum 22 und dem Stempel 28
erstrecken und eine zylindrische Ausbuchtung 30 bilden. Der
Durchmesser der zylindrischen Ausbuchtung 30 ist gleich dem
Durchmesser des Hohlraumes 22.
Im Gegensatz dazu zeigt Fig. 4 einen Querschnitt, der durch
ein gegenüberliegendes Paar von seitlichen Kanälen 24 auf ge
nommen wurde, so daß die Art und Weise in der beide Bleche 12
und 14 seitlich in die seitlichen Kanäle 24 extrudiert wer
den, um seitliche Ausbuchtungen 32 auf dem zylindrischen Ge
senke 30 zu bilden, dargestellt sind. Die seitlichen Ausbuch
tungen 32 ragen unter der unteren Oberfläche durch ihre ent
sprechenden seitlichen Kanäle 24 vor, um die oberen und unte
ren Bleche 12 und 14 zu verhaken und dadurch eine dauerhafte
Verbindung zu bilden. Sieht man die Verbindung von der Seite
des oberen Bleches 12, wie in Fig. 5 gezeigt, so erscheint
die Verbindung als eine im wesentlichen kreisförmige Ausneh
mung 34 mit einer quadratischen Eintiefung 38 im oberen Blech
12. Sieht man die Verbindung von der Seite des unteren Ble
ches 14, wie in Fig. 6 gezeigt, so wird das zylindrisch her
ausragende Gesenk 30 mit den lateralen Ausbuchtungen 32 deut
lich, die sich radial hiervon erstrecken. Die Abbildungen deu
ten an, daß die Ecken 36 des quadratischen Eindrucks, der im
oberen Blech 12 ersichtlich ist, durch einen Fluß des Materi
als in die seitlichen Kanäle 24 hervorgerufen werden, um die
lateralen Ausbuchtungen 32 zu bilden. Ansonsten bleibt sowohl
das obere als auch das untere Blech 12 und 14 praktisch durch
die Arbeitsweise des Stempels und der Matrize nach der vor
liegenden Erfindung unbeeinflußt.
Laborversuche in Übereinstimmung mit der Lehre der vorliegen
den Erfindung haben eine Verbesserung der Scherfestigkeit ge
genüber Verbindungen ergeben, die nach der Lehre von Sawdon
(US-Patent Nr. 4,459,735, oben) ergeben. Unter Bezugnahme auf
Fig. 3 ergaben Druckvorgänge, die mit Blechen 12 und 14 aus #
1008 kaltgewalztem Stahl mit einer Stärke von 1,07 mm (Kali
ber 19) durchgeführt wurden kombinierte Radialstärken zwi
schen 0,13 und 0,20 mm hinsichtlich des zylindrischen Gesenks
30 und 1,01 mm hinsichtlich der axialen Endfläche des zylin
drischen Gesenks 30. Unter Bezugnahme auf Fig. 4 betrug im
Gegensatz dazu die radiale Stärke des zylindrischen Gesenks
30 nahezu 0,64 mm, wobei sich die laterale Ausbuchtung 32 ra
dial mit zusätzlichen 1,1 mm erstreckten, um das Unterblech
14 mit dem Oberblech 12 zu verhaken. Versuche mit Metallble
chen 12 und 14 verschiedener Zusammensetzungen und Stärken
haben ähnliche Verbesserungen gegenüber dem Stand der Technik
ergeben, trotz der offensichtlichen Unterschiede hinsichtlich
der Dimension bzgl. der verschiedenen Materialien und verwen
deten Stärken.
Dementsprechend ist es ein wesentlicher Vorteil der erfin
dungsgemäßen Matrize 10, daß die seitlichen Kanäle 24, die in
dem Randbereich des Hohlraumes 22 gebildet sind, gleichbeab
standete Durchgänge zur Verfügung stellen, durch welche die
Materialbleche 12 und 14 plastisch während des Druckvorganges
extrudierbar sind, um eine leckdichte Verbindung zu bilden,
die eine erhöhte Scherfestigkeit im Vergleich zu ähnlich ge
bildeten Verbindungen nach dem Stand der Technik zeigt. Die
Metallbleche 12 und 14 werden durch den Stempel 28 in den
Hohlraum 22 eingeformt, wobei ein Teil des eingeformten Mate
rials in die seitlichen Kanäle 24 extrudiert wird, um die la
teralen Ausbuchtungen 32 zu bilden, die von dem Gesenk 30
hervorragen, welches durch den Rest des Hohlraumes 22 gebil
det wird. Jede seitliche Ausbuchtung 32 dient als Verhakung
der Metallbleche 12 und 14 in Vorschubrichtung des Stempels
um eine erhöhte Zugfestigkeit in der Verbindung zum Wider
stand gegen eine Relativbewegung zwischen den Blechen 12 und
14 unter Last einzurichten. Die Verformung der Schichten 12
und 14 entsprechend dem Hohlraum 22 dient als erstes Hinder
nis gegenüber einer Bewegung zwischen den Schichten 12 und 14
in der Ebene der Schichten 12 und 14, während eine zusätzli
che Festigkeit derart erzeugt wird, daß die oberen und unte
ren Schichten 12 und 14 zusammen in der Nähe der unteren
Schicht 14 und in die seitlichen Kanäle 24 extrudiert werden.
Die Verbindung zeigt darüberhinaus eine verbesserte Scher-
und Zugfestigkeit zwischen den Schichten in einem größeren
Maß als nach dem Stand der Technik.
Ein anderer wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung
besteht darin, daß der Aufbau der Matrize 10 aus einer ein
stückigen Matrize mit Amboßfläche 20 und dem Hohlraum 22, in
dem der Stempel 28 auf genommen wird, gebildet ist. Im Gegen
satz zum Stand der Technik ist es nicht mehr notwendig, ver
schiebbare, verschwenkbare oder federnde Matrizenblöcke zur
Aufnahme der Extrusion des Schichtmateriales zur Verfügung zu
stellen. Folglich kann die Matrize 10 schnell an herkömmliche
Stempel- und Matrizenanordnungen und automatische Maschinen
angepaßt werden, und sie kann ohne Bedenken hinsichtlich
eines beschränkten Arbeitsraumes eingesetzt werden.
Darüberhinaus können die Vorteile der Einstellvorrichtung mit
Blechmaterialien verschiedener Stärke verwirklicht werden.
Die seitlichen Kanäle 24 sind groß genug bemessen, um ver
schiedene Ausmaße seitlicher Extrusionen Blechmaterials vom
Matrizenhohlraum 22 aufzunehmen. Folglich sind Änderungen
oder Anpassungen an die Matrize 10 zur Erzielung akzeptabler
Ergebnisse mit Blechen, die sich in ihrer Anzahl und Stärke
in einem bestimmten Bereich bewegen, nicht notwendig.
Dementsprechend stellt die vorliegende Erfindung die Matrize
10 zur Verfügung, die zur Bildung dauerhafter Verbindungen
oder Befestigungen zwischen zwei oder mehreren Metallblechen
oder anderen geeigneten verformbaren Materialien geeignet
ist. Die Matrize 10 ist besonders so gebildet, um sowohl
einen herkömmlichen Stempel innerhalb des hierin gebildeten
Hohlraumes 22 aufzunehmen als auch einen oder mehrere seitli
che Kanäle 24 zur Verfügung zu stellen, die eine Extrusion
einer Menge an Blechmaterial gewährleisten. Die seitlichen
Ausbuchtungen 32, die durch das obige Verfahren gebildet
sind, dienen als Verhakung der Bleche. Die Matrize 10 selbst
hat keine beweglichen Teile und bietet ein ökonomisches De
sign, welches an verschiedene Arten von Pressen und Anwendun
gen anpaßbar ist. Darüberhinaus können die seitlichen Kanäle
24 Bleche verschiedener Stärken aufnehmen und dennoch einen
ausreichenden Befestigungseffekt erzeugen, ohne daß eine ge
naue Kalibrierung des Stempels oder der verwendeten Presse
gegenüber der Matrize 10 notwendig ist.
Claims (23)
1. Verfahren zur Verbindung von Schichtmaterial, gekenn
zeichnet durch:
Übereinanderlegen von wenigstens zwei Schichtmaterialien auf eine Matrize mit einem Hohlraum (22) mit wenigstens einer Umfangsunterbrechung (24);
Drücken der wenigstens zwei Materialschichten gegen die Matrize, wobei der Eindrückschritt die folgen den Schritte umfaßt:
Einformen der wenigstens zwei Schichtma terialien in den Hohlraum (22); und
gleichzeitiges Einformen eines Teiles der wenigstens zwei Schichtmaterialien in wenigstens eine Um fangsunterbrechung (24);
wobei die wenigstens eine Umfangsunter brechung (24) einen Extrusionsweg für einen Teil der wenigstens zwei Schichtmaterialien zur Verfügung stellt, wenn diese gegen die Matrize gedrückt werden, so daß die wenigstens zwei verformten Schichtmaterialien eine mecha nische Verhakung zwischen den wenigstens zwei Schichtma terialien zur Verfügung stellen, um die wenigstens zwei Schichtmaterialien zu verbinden.
Übereinanderlegen von wenigstens zwei Schichtmaterialien auf eine Matrize mit einem Hohlraum (22) mit wenigstens einer Umfangsunterbrechung (24);
Drücken der wenigstens zwei Materialschichten gegen die Matrize, wobei der Eindrückschritt die folgen den Schritte umfaßt:
Einformen der wenigstens zwei Schichtma terialien in den Hohlraum (22); und
gleichzeitiges Einformen eines Teiles der wenigstens zwei Schichtmaterialien in wenigstens eine Um fangsunterbrechung (24);
wobei die wenigstens eine Umfangsunter brechung (24) einen Extrusionsweg für einen Teil der wenigstens zwei Schichtmaterialien zur Verfügung stellt, wenn diese gegen die Matrize gedrückt werden, so daß die wenigstens zwei verformten Schichtmaterialien eine mecha nische Verhakung zwischen den wenigstens zwei Schichtma terialien zur Verfügung stellen, um die wenigstens zwei Schichtmaterialien zu verbinden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schritt des Eindrückens gegen die wenigstens zwei
Schichtmaterialien das Einformen eines Teiles der wenig
stens zwei Schichtmaterialien seitlich in wenigstens eine
Umfangsunterbrechung (24) umfaßt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schritt des Eindrückens das Einformen eines Teils der
wenigstens zwei Schichtmaterialien seitlich relativ zum
Hohlraum (22) in eine Mehrzahl von Umfangsunterbrechungen
bzw. seitlicher Absätze (24) umfaßt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schritt des Eindrückens das Extrudieren eines Teiles
jeder der wenigstens zwei Schichtmaterialien in wenig
stens eine Umfangsunterbrechung bzw. einen randlichen Ab
satz (24) umfaßt.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Schritt des Eindrückens das Eindrücken von Schichtma
terial mit einem im wesentlichen zylindrischen Stempel
(28) umfaßt.
6. Verfahren zur Verbindung von wenigstens zwei Schicht
materialien, wobei das Verfahren die folgenden Schritte
umfaßt:
Aufleben von wenigstens zwei Materialschichten auf eine Matrize, so daß die untere Fläche auf der Ma trize aufliegt und die obere Fläche von der Matrize weg gerichtet ist, wobei die Matrize eine Grundfläche mit einem Hohlraum (22) aufweist, der hierin gebildet ist, und eine Mehrzahl von sich vom Hohlraum (22) erstrecken den Kanälen (24) aufweist;
Ausrichten eines Stempels (28) mit dem Hohl raum (22) der Matrize;
Bewegen des Stempels (28) in wenigstens zwei Materialschichten in eine Richtung gegen die Grundfläche der Matrize, wobei der Bewegungsschritt folgende Schritte umfaßt:
Ziehen der wenigstens zwei Schichten von Material in den Hohlraum (22), um eine Ausnehmung in der oberen Fläche der wenigstens zwei Schichten des Materials zu bilden und ein Gesenk in der unteren Oberfläche der wenigstens zwei Schichten des Materials zu bilden; und
gleichzeitiges Extrudieren eines Teiles jeder der wenigstens zwei Materialschichten in eine Mehr zahl von Kanälen (24), um eine Mehrzahl von Ausbuchtungen (32) zu bilden, die sich in einer Richtung weg vom dem Gesenk hervorstrecken;
wobei die Mehrzahl der Kanäle (24) Extrusionswege in eine Richtung weg von dem Gesenk zur Verfügung stellt, wenn der Stempel in wenigstens zwei Schichtmaterialien gegen die Grundfläche bewegt wird, um eine Mehrzahl sich von dem Gesenk hervorstreckender Ausbuchtungen (32) zu bilden, wobei die Mehrzahl der Ausbuchtungen (32) eine mechanische Verhakung zwischen den wenigstens zwei Schichtmate rialien zur Verfügung stellt, so daß die wenigstens zwei Schichtmaterialien mechanisch verbunden werden.
Aufleben von wenigstens zwei Materialschichten auf eine Matrize, so daß die untere Fläche auf der Ma trize aufliegt und die obere Fläche von der Matrize weg gerichtet ist, wobei die Matrize eine Grundfläche mit einem Hohlraum (22) aufweist, der hierin gebildet ist, und eine Mehrzahl von sich vom Hohlraum (22) erstrecken den Kanälen (24) aufweist;
Ausrichten eines Stempels (28) mit dem Hohl raum (22) der Matrize;
Bewegen des Stempels (28) in wenigstens zwei Materialschichten in eine Richtung gegen die Grundfläche der Matrize, wobei der Bewegungsschritt folgende Schritte umfaßt:
Ziehen der wenigstens zwei Schichten von Material in den Hohlraum (22), um eine Ausnehmung in der oberen Fläche der wenigstens zwei Schichten des Materials zu bilden und ein Gesenk in der unteren Oberfläche der wenigstens zwei Schichten des Materials zu bilden; und
gleichzeitiges Extrudieren eines Teiles jeder der wenigstens zwei Materialschichten in eine Mehr zahl von Kanälen (24), um eine Mehrzahl von Ausbuchtungen (32) zu bilden, die sich in einer Richtung weg vom dem Gesenk hervorstrecken;
wobei die Mehrzahl der Kanäle (24) Extrusionswege in eine Richtung weg von dem Gesenk zur Verfügung stellt, wenn der Stempel in wenigstens zwei Schichtmaterialien gegen die Grundfläche bewegt wird, um eine Mehrzahl sich von dem Gesenk hervorstreckender Ausbuchtungen (32) zu bilden, wobei die Mehrzahl der Ausbuchtungen (32) eine mechanische Verhakung zwischen den wenigstens zwei Schichtmate rialien zur Verfügung stellt, so daß die wenigstens zwei Schichtmaterialien mechanisch verbunden werden.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt des Extrudierens das Extrudieren
eines Teiles der wenigstens zwei Schichtmaterialien
seitlich relativ zum Hohlraum (22) in die Mehrzahl
der Kanäle (24) umfaßt, um eine Mehrzahl seitlicher
Ausbuchtungen (32) in einer Richtung weg von dem Ge
senk zu bilden.
8. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt des Extrudierens das Extrudieren von
wenigstens zwei Schichtmaterialien umfaßt, um eine
Mehrzahl gleichbeabstandeter Ausbuchtungen (32) zu
bilden, die sich in einer Richtung weg von dem Gesenk
hervor strecken.
9. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt des Extrudierens das Extrudieren
eines Teiles der wenigstens zwei Schichtmaterialien
umfaßt, um eine Mehrzahl von Ausbuchtungen (32) zu
bilden, die sich radial in Richtung weg von dem Ge
senk hervorstrecken.
10. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schritt des Ziehens und Extrudierens ohne
Bruch der wenigstens zwei Schichtmaterialien durchge
führt wird, so daß eine Ausbuchtung oder eine Mehr
zahl von Ausbuchtungen gebildet wird.
11. Matrize zur Verwendung mit Stempelmitteln (28) zur
Verbindung von Schichtmaterial, wobei die Matrize um
faßt:
einen Matrizenkörper (18);
eine Endfläche (20), die an einem Ende des Körpers angeordnet ist;
einen Hohlraum (22), der in der Endfläche ge bildet ist, so daß der Hohlraum (22) einen Rand bil det;
Mittel (16) zur Befestigung des Körpers in Ausrichtung mit den Stempelmitteln (28); und
wenigstens eine Umfangsunterbrechung bzw. einen randlichen Absatz (24), der im Randbereich des Hohlraumes (22) gebildet ist;
wobei der wenigstens eine randliche Absatz (24) einen Extrusionsweg für einen Teil des Schicht materials zur Verfügung stellt, wenn die Stempelmit tel (28) gegen das Schichtmaterial in einer Position gegenüber der Endfläche (20) der Matrize gedrückt werden, wobei der Extrusionsweg für einen Teil des Schichtmaterials die mechanischen Verhakung zwischen den Schichtmaterialien vergrößert.
einen Matrizenkörper (18);
eine Endfläche (20), die an einem Ende des Körpers angeordnet ist;
einen Hohlraum (22), der in der Endfläche ge bildet ist, so daß der Hohlraum (22) einen Rand bil det;
Mittel (16) zur Befestigung des Körpers in Ausrichtung mit den Stempelmitteln (28); und
wenigstens eine Umfangsunterbrechung bzw. einen randlichen Absatz (24), der im Randbereich des Hohlraumes (22) gebildet ist;
wobei der wenigstens eine randliche Absatz (24) einen Extrusionsweg für einen Teil des Schicht materials zur Verfügung stellt, wenn die Stempelmit tel (28) gegen das Schichtmaterial in einer Position gegenüber der Endfläche (20) der Matrize gedrückt werden, wobei der Extrusionsweg für einen Teil des Schichtmaterials die mechanischen Verhakung zwischen den Schichtmaterialien vergrößert.
12. Matrize nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Befestigungsmittel (16) Mittel zur Fixierung der
Matrize relativ zu den Stempelmitteln umfassen.
13. Matrize nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens einer der randlichen Absätze (24) mit dem
Rand derart verbunden ist, daß er mit dem Hohlraum
(22) zusammenhängend ist.
14. Matrize nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
der wenigstens eine randliche Absatz eine Mehrzahl
randlicher Absätze umfaßt, die entlang des Randberei
ches des Hohlraumes (22) beabstandet sind.
15. Matrize nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
der Rand des Hohlraumes (22) eine im wesentlichen
kreisförmige Form aufweist.
16. Matrize nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
der wenigstens eine randlicher Absatz (24) sich über
die volle Breite der Matrizenfläche erstreckt.
17. Matrize nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
der wenigstens eine randliche Absatz sich seitlich
von dem Hohlraum (22) erstreckt.
18. Matrize zur Verwendung mit einem Stempel (28) zur me
chanischen Verbindung wenigstens zweier Material
schichten, wobei die Matrize umfaßt:
einen Matrizenkörper (18) mit einem Fixie rungsteil (16) an einem Ende und einer Endfläche (20), die am gegenüberliegenden ende des Körpers (18) angeordnet ist;
einen Hohlraum (22), der eine Ausnehmungsflä che in der Endfläche (20) bildet, so daß der Hohlraum (22) einen Rand bildet;
eine Mehrzahl von Kanälen (24), die mit dem durch den Hohlraum (22) gebildeten Rand in Verbindung stehen, derart, daß sie mit dem Hohlraum (22) zusam menhängen; und
Mittel zur Befestigung des Matrizenkörpers in Ausrichtung mit dem Stempel;
wobei die Vielzahl von Kanälen (24) Extrusi onswege zur Verfügung stellt, in die ein Teil der we nigstens zwei Materialschichten extrudiert wird, wenn der Stempel (28) gegen das Schichtmaterial gedrückt wird, wobei wenigstens zwei Materialschichten gegen die Matrizenfläche angeordnet werden, um eine mecha nische Verhakung zwischen wenigstens den zwei Materi alschichten und eine mechanische Verbindung zwischen den wenigstens zwei Materialschichten zur Verfügung zu stellen.
einen Matrizenkörper (18) mit einem Fixie rungsteil (16) an einem Ende und einer Endfläche (20), die am gegenüberliegenden ende des Körpers (18) angeordnet ist;
einen Hohlraum (22), der eine Ausnehmungsflä che in der Endfläche (20) bildet, so daß der Hohlraum (22) einen Rand bildet;
eine Mehrzahl von Kanälen (24), die mit dem durch den Hohlraum (22) gebildeten Rand in Verbindung stehen, derart, daß sie mit dem Hohlraum (22) zusam menhängen; und
Mittel zur Befestigung des Matrizenkörpers in Ausrichtung mit dem Stempel;
wobei die Vielzahl von Kanälen (24) Extrusi onswege zur Verfügung stellt, in die ein Teil der we nigstens zwei Materialschichten extrudiert wird, wenn der Stempel (28) gegen das Schichtmaterial gedrückt wird, wobei wenigstens zwei Materialschichten gegen die Matrizenfläche angeordnet werden, um eine mecha nische Verhakung zwischen wenigstens den zwei Materi alschichten und eine mechanische Verbindung zwischen den wenigstens zwei Materialschichten zur Verfügung zu stellen.
19. Matrize nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
die Befestigungsmittel (16) Mittel zur Fixierung der
Matrize relativ zum Stempel (28) umfassen.
20. Matrize nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mehrzahl von Kanälen (24) entlang dem Randbereich
des Hohlraumes (22) beabstandet sind.
21. Matrize nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
der Rand des Hohlraumes (22) eine im wesentlichen
kreisförmige Form aufweist.
22. Matrize nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Kanal der Mehrzahl der Kanäle (24) sich über
die volle Breite der Matrizenfläche erstreckt.
23. Matrize nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Kanal der Vielzahl der Kanäle (24) sich im
wesentlichen radial von dem Hohlraum (22) erstreckt.
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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