DE4321258A1 - Bilderzeugungseinrichtung - Google Patents

Bilderzeugungseinrichtung

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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03GELECTROGRAPHY; ELECTROPHOTOGRAPHY; MAGNETOGRAPHY
    • G03G15/00Apparatus for electrographic processes using a charge pattern
    • G03G15/22Apparatus for electrographic processes using a charge pattern involving the combination of more than one step according to groups G03G13/02 - G03G13/20
    • G03G15/23Apparatus for electrographic processes using a charge pattern involving the combination of more than one step according to groups G03G13/02 - G03G13/20 specially adapted for copying both sides of an original or for copying on both sides of a recording or image-receiving material
    • G03G15/231Arrangements for copying on both sides of a recording or image-receiving material

Description

Die Erfindung betrifft eine Bilderzeugungseinrichtung, die ein beidseitiges Kopieren in einem Kopierer, einem Drucker, einem Faksimilegerät u.ä. ermöglicht, in welchen ein Toner­ bild auf beiden Seiten eines Aufzeichnungspapiers mit Hilfe einer elektro-photographischen Methode erzeugbar ist.
Eine Bilderzeugungseinrichtung, welche einen elektrophoto­ graphischen Prozeß in herkömmlichen Einrichtungen, wie einem Kopierer, einem Drucker, einem Faksimilegerät o. ä. benutzt, ist mit einer Aufzeichnungspapier-Zuführvorrichtung versehen. Das Aufzeichnungspapier, das von der Papierzuführvorrichtung zugeführt ist, wird in einen Bilderzeugungsteil befördert, der einen photoempfindlichen Körper in seiner Mitte aufweist, und ein Bild wird auf dem beförderten Papier erzeugt. Das Aufzeichnungspapier, das der Papierzuführvorrichtung zuge­ führt wird, ist gewöhnlich leer und hat auf keiner seiner beiden Seiten ein Bild. Dennoch ist es manchmal notwendig, ein Bild mit Hilfe der vorstehend erwähnten Bilderzeugungs­ einrichtung auf ein spezielles Aufzeichnungspapier mit einem vorbestimmtem Format zu schreiben, welches aus Zeichen, Lini­ en oder Abbildungen besteht, welche bereits aufgedruckt sind.
Jedoch gibt es bisher keine Bilderzeugungseinrichtung, welche speziell für eine Verwendung von Aufzeichnungspapier ausge­ legt ist, auf dessen einer Seite bereits kopiert ist, das in einer Papierzuführkassette oder -ablage untergebracht ist, und auf dem danach ein Bild auf der anderen Seite erzeugt wird, die noch leer ist.
Zur Zeit gibt es eine herkömmliche Vorrichtung, welche auto­ matisch die Größe des Aufzeichnungspapiers feststellen kann, das in der Papierzuführvorrichtung untergebracht ist. Jedoch gibt es keine Vorrichtung, welche beurteilen kann, ob nur eine Seite des Aufzeichnungspapiers bereits bedruckt ist.
Außerdem gibt es bisher keine Vorrichtung, welche beurteilen kann, ob die Größe des Aufzeichnungspapiers, das bei einem beidseitigen Kopierbetrieb ausgewählt wurde, in einer Papier­ rückführvorrichtung untergebracht werden kann, den Kopierbe­ trieb stoppt, wenn die ausgewählte Größe nicht in der Papier­ rückführvorrichtung untergebracht werden kann, und dem Bedie­ ner eine Warnung gibt.
Zum Beispiel offenbart die offengelegte japanische Patent­ anmeldung 58-40564/1983 eine Vorrichtung mit einem ersten und einem zweiten Blattunterbringungsteil, die so ausgeführt sind, daß die Größe des Blattes in einem Blattunterbringungs­ teil gefühlt wird, wenn kein Blatt in dem anderen Blattunter­ bringungsteil vorhanden ist, und daß der Blattunterbringungs­ teil umgestellt wird und das Papierblatt dem Blattunterbrin­ gungsteil zugeführt wird, welcher der Größe des Blattes ange­ paßt ist.
Außerdem offenbart die offengelegte japanische Patentanmel­ dung 63-87429/1988 eine Vorrichtung, die einen Kopiervorgang durchführen kann, und Alarm gibt, wenn Aufzeichnungspapier einer Größe ausgewählt wird, das nicht in der Papierrückführ­ vorrichtung untergebracht werden kann, wenn ein Kopiermodus ausgewählt ist, welcher die Unterbringung des Aufzeichnungs­ papiers in der Papierrückführvorrichtung erfordert.
Jedoch werden in allen vorstehend erwähnten Fällen nur Steu­ erprozesse und Anzeigen entsprechend der Größe des Aufzeich­ nungspapiers durchgeführt, welches in der Papierzuführvor­ richtung untergebracht ist. Es gibt weder die Funktion, zu fühlen und zu beurteilen, ob eine Seite des Aufzeichnungspa­ piers bereits bedruckt oder beide Seiten des Papiers leer sind, noch die Funktion, daß die Vorrichtung Steuerprozesse und Anzeigen entsprechend dem Ergebnis der vorstehenden Beur­ teilung durchführt.
In den vergangenen Jahren führt eine zunehmende Anzahl Benut­ zer eine Bilderzeugung auf der Rückseite von Aufzeichnungspa­ pier durch, bei dem auf einer Seite bereits ein Bild erzeugt wurde, um Ressourcen und Kosten einzusparen. Ferner wurde oft aus demselben Grund beidseitig kopiert. Wenn der Benutzer wahlweise eine der beiden Betriebsarten durchführt, nämlich Kopieren auf der Rückseite eines Aufzeichnungspapiers, bei welchem bereits auf einer Seite kopiert ist, oder ein beid­ seitiges Kopieren, muß daher jedesmal die Art des Aufzeich­ nungspapiers, das in der Papierzuführvorrichtung unterge­ bracht ist, bestätigt werden, d. h. ob beide Seiten des Pa­ pieres leer sind oder ob bereits auf eine Seite des Papieres kopiert ist, und es ist die Papierzuführkassette auszuwählen, in welcher das Aufzeichnungspapier untergebracht ist, das der gewählten Betriebsart entspricht.
In Anbetracht der vorstehend beschriebenen Umstände sollte daher eine Bilderzeugungseinrichtung für zwei Betriebsarten geschaffen werden, nämlich für eine Betriebsart, um auf die Rückseite eines Aufzeichnungspapiers zu kopieren, bei dem auf einer Seite bereits kopiert ist, und für eine weitere Be­ triebsart, um beidseitig zu kopieren. Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Bilderzeugungseinrichtung mit einer Auf­ zeichnungspapier-Auswahlfunktion zu schaffen, bei welcher das gewünschte Kopieren nur durch Auswählen und Ausführen des Durchführmodus erzielt werden kann, und ohne darauf zu ach­ ten, ob beide Seiten des Papieres leer sind oder ob auf einer Seite des Papiers bereits kopiert ist.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand von bevorzugten Aus­ führungsformen unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeich­ nungen im einzelnen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Gesamtansicht eines Kopierers mit einer Funktion, Auswählen von Aufzeichnungspa­ pier, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht einer Papierzu­ führvorrichtung mit mehreren Sensoren, um ein Vorhandensein/Fehlen eines Bildes zu fühlen, wel­ ches auf der Oberseite des Aufzeichnungsblattes aufgezeichnet ist;
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht der Ausführung einer Zwischenpapierzuführvorrichtung;
Fig. 4a und 4b ein Flußdiagramm bezüglich einer Beurteilung der Größe und Art des Aufzeichnungspapiers, wel­ ches in einer Papierzuführkassette untergebracht, bzw. eine Tabelle, welche die Beziehung zwischen der festgestellten Größe einer (Manuskript-)Vorla­ ge und deren Code -Nummer wiedergibt;
Fig. 5 und 6 ein Flußdiagramm bezüglich eines einseitigen Ko­ pierbetriebs, bei dem ein einseitig-kopiertes Papierblatt vorrangig ausgewählt wird;
Fig. 7 ein Blockdiagramm einer Ausführungsform einer Steuer- und Betriebseinrichtung, und
Fig. 8a und 8b Seitenansichten einer Ausführungsform einer Meldeeinrichtung, welche gleichzeitig Größe und Art des Aufzeichnungspapiers meldet, das in der Papierzuführablage untergebracht ist.
Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend anhand der anliegenden Zeichnungen beschrieben. Fig. 1 zeigt eine Gesamt- Umrißansicht einer Ausführungsform des Hauptteils eines Ko­ pierers mit einer Funktion, Auswählen von Aufzeichnungspapier gemäß der Erfindung. Der Kopierer weist einen Geräte-Haupt­ teil 1 und eine Vorlagen-Umlauftransportvorrichtung 2 (Vorla­ gen-Rückführer, der nachstehend als RDH-Einheit bezeichnet wird) auf, welche auf der oberen Seite des Geräte-Hauptteils 2 angebracht ist. Nachdem ein Bild auf der Oberseite eines Aufzeichnungspapiers P das von einer Papierzuführvorrichtung 3 über die Förderstrecke 9 zugeführt wurde, mit Hilfe einer Bilderzeugungseinrichtung 7 erzeugt worden ist, wird das Auf­ zeichnungspapier P erneut der Bilderzeugungseinrichtung 7 zu­ geführt. Somit kann ein Bild auf der anderen Seite des Auf­ zeichnungspapiers erzeugt werden, auf welcher noch kein Bild kopiert ist.
Eine Ablage 83 zum Unterbringen des Aufzeichnungspapiers, auf welches beidseitig kopiert werden soll (die nachfolgend als "Ablage für beidseitiges kopieren" bezeichnet ist), welche unter der Bilderzeugungseinrichtung 7 angeordnet ist, ist mit einer ersten Wendevorrichtung 82 versehen, um das einseitig­ kopierte Aufzeichnungspapier P zu wenden, das über eine Trennklaue 81 geleitet wurde, und um das Aufzeichnungspapier P auf die Ablage für beidseitiges Kopieren zu leiten, so daß die kopierte Seite nach unten weist, und ist ferner mit einer Papierrückführvorrichtung 84 versehen, um Blatt für Blatt zu trennen, und um das zu der Ablage 83 für beidseitiges Kopie­ ren geleitete Papier P, wobei mit dem untersten Blatt begonnen wird, unter Nutzung von Reibungskraft in einer Richtung zu­ rückzuführen, die derjenigen (Pfeil A) entgegengesetzt ist, in welcher das Papier zu der Ablage 83 für beidseitiges Ko­ pieren geleitet wurde.
Die Ablage 83 für beidseitiges Kopieren, die Wendevorrich­ tung 82 und die Papierrückführvorrichtung 84, usw. bilden eine Zwischenpapierzuführvorrichtung 8, um beidseitiges Ko­ pieren durchzuführen.
Eine Belichtungseinrichtung 6, welche eine Glasplatte 61 an ihrer oberen Seite aufweist, ist in dem Geräte-Hauptteil 1 angeordnet. Die Belichtungseinrichtung 6 weist ein erstes Ab­ tastsystem 62, welches aus einer Lichtquelle und einem Spie­ gel gebildet ist, eine Linsenanordnung 64, ein bewegliches Spiegelsystem 65, einen feststehenden Spiegel 66 usw. auf. Ferner weist die Bilderzeugungseinrichtung 7 eine photoemp­ findliche Trommel 70, einen Lader 71, eine Entwicklungsein­ heit 74, eine Übertragungseinheit 77, eine Reinigungseinheit 76 und eine Fixiereinheit 78 usw. auf und ist unter der Be­ lichtungseinrichtung 6 angeordnet.
Die Papierzuführvorrichtung 3 ist mit Papierzuführablagen 31A bis 31D, welche in vier Positionen (Stufen) unter einer horizontalen Transportvorrichtung 86 vertikal übereinander angeordnet sind, und mit einer Handeinführablage 4 versehen, welche auf der rechten Seite der horizontalen Transportvorrichtung 86 angeordnet ist. Neues Aufzeichnungspapier P wird ver­ einzelt wahlweise dem Bilderzeugungsbereich in der Bilderzeu­ gungseinrichtung 7 von einer der Ablagen 31A bis 31D und 4 zugeführt.
In Fig. 1 sind mit einem stark ausgezogenen Pfeil die Förder­ strecken zum Transportieren einer Vorlage D und eines Auf­ zeichnungspapiers P bezeichnet. Da die Aufbau einer RDH-Ein­ heit 2 aus der US-PS 4 954 849 bekannt ist, wird sie hier im einzelnen nicht mehr beschrieben. Eine große Anzahl Vorlagen­ blätter D, die in einem Vorlagen-Einbringteil 21 gestapelt sind, werden, beginnend mit dem untersten Blatt auf die Glasplatte 61 der Belichtungseinrichtung 6 gebracht, wie durch einen Pfeil angezeigt ist: hierzu sind eine Zuführrolle 22, eine Trennrolle 23 und ein Transportband 24 vorgesehen. Die Anzahl Vorlagenblätter werden dann über eine Umkehrrolle 25 durch eine Papieraustragrolle 26 zu dem Vorlageneinbring­ teil 21 zurückgebracht, so daß sie wieder in derselben Rei­ henfolge wie der Ausgangsreihenfolge abgelegt sind.
Das Aufzeichnungspapier P, auf dessen einer Seite (Ober­ fläche) das Bild mittels der Bilderzeugungseinrichtung 7 er­ zeugt worden ist, wird durch die Trennklaue 81 geführt und auf der Ablage 83 für beidseitiges Kopieren gestapelt.
Ein Kopiervorgang mit Hilfe des Kopierers gemäß der Erfindung wird nachstehend kurz beschrieben:
Wie in Fig. 1 dargestellt, werden die Vorlagen D auf das Vor­ lageneinbringteil 21 des RDH-Einheit 2 gelegt, so daß deren Bildseite nach oben weist und werden nach links abgezogen, wobei mit dem untersten Papierblatt begonnen wird. Die Vorla­ gen werden dann gewendet bzw. umgekehrt, so daß das Bild nach unten weist, werden auf die Glasplatte 61 gebracht und in einer vorherbestimmten Belichtungsposition angehalten.
Anschließend wird das Bild auf der (Manuskript-)Vorlage mit­ tels der Belichtungseinrichtung 6 (Belichtungsprozeß) auf die photoleitfähige Trommel 70 der Bilderzeugungseinrichtung 7 projiziert. Ein elektrostatisches latentes Bild wird somit auf der Oberfläche der photoleitfähigen Trommel 70 erzeugt, welche durch einen Lader 71 gleichmäßig geladen ist.
Nach der Beendigung des Belichtungsvorgang wird die (Manu­ skript-)Vorlage weitertransportiert, gewendet, so daß das Bild nach oben weist, und durch die Papieraustragrolle 26 in die Ausgangslage auf den Vorlageneinbringteil 21 zurückge­ bracht. Außerdem kann, wenn die Größe der Vorlage geändert wird, die Lage der Papieraustragrolle 26 in der Zeichnung (Fig. 1) nach links oder rechts verschoben werden.
Das elektrostatische latente Bild auf der photoleitfähigen Trommel 70 wird in ein sichtbares Bild umgewandelt, indem das latente Bild mit Hilfe von Toner in der Entwicklungseinheit 74 entwickelt wird. Das Aufzeichnungspapier P wird in den Bilderzeugungsbereich (in diesem Fall in dem Bereich, in wel­ chem es mittels eines Übertragungsbandes 77 übertragen wird) von einer der Papierzuführablagen 31A bis 31D oder von der Handeinführablage 4 gebracht; das sichtbare Bild wird auf die Oberfläche des Aufzeichnungspapiers P übertragen. Das über­ tragene Bild wird dann durch die Fixiereinheit 78 fixiert.
Zur Vorbereitung des nächsten Bilderzeugungsvorgangs wird auf der photoleitfähigen Trommel 70 verbliebener Toner durch die Reinigungseinheit 76 entfernt.
Die Steuerung der vorstehend erwähnten Vorgänge wird durch einen Steuerteil (CPU, ROM, RAM, E/A-Anschluß usw.) eines Mi­ krocomputers u.ä. durchgeführt, was in der Zeichnung (Fig. 1) nicht dargestellt ist. Wenn die Betriebsart, beidseitiges Kopieren durchführen (beidseitiger Kopiervorgang) gewählt wird, wird das Aufzeichnungspapier P, auf dessen einer Seite ein Bild kopiert ist,mittels der Trennklaue 81 nach unten geleitet, und entlang Richtung A in die Wendevorrichtung 82 gebracht.
Das Aufzeichnungspapier B wird in der Vorrichtung 82 gewendet, so daß seine Bildseite nach unten weist, und in der Ablage 83 für beidseitiges Kopieren gestapelt. Das einseitig-kopier­ te Aufzeichnungspapier P, welches in der Ablage 83 gestapelt ist, wird Blatt für Blatt, beginnend mit dem untersten gesta­ pelten Aufzeichnungspapier, mittels der Papierrückführvorrich­ tung 84 in entgegengesetzter Richtung zu der Richtung A zu­ rückgebracht, in welcher das Aufzeichnungspapier P zu der Ab­ lage 83 für beidseitiges Kopieren befördert wurde. Bei dieser Rückführung wird die Reibungskraft an einer Zuführrolle 87, welche durch einen Andrückarm 88 angedrückt wird, an einer Trennrolle 803 und an einem Trennband 302 usw. genutzt. (Sie­ he Fig. 3).
Das Aufzeichnungspapier P, welches durch die Papierrückführ­ vorrichtung 84 zurückgebracht wurde wird zu der Bilderzeu­ gungseinrichtung 7 über die zweite Wendevorrichtung 85 zu­ rückbefördert, welche die Trennrolle 803, das Trennband 802 und eine Führungsplatte usw. aufweist, wobei die Oberfläche des Aufzeichnungspapiers so umgekehrt wird, daß die Bildseite wieder nach oben weist (um so die leere Seite nach unten zu bringen). Auf diese Weise wird das Papier, bei welchem die leere Seite des Aufzeichnungspapiers P nach oben weist, in die Bilderzeugungseinrichtung 7 befördert, wo ein Bild auf dessen Rückseite erzeugt wird.
Das Aufzeichnungspapier P, welches auf beiden Seiten ein Bild hat, wird zu der Trennklaue 81 geleitet, in Fig. 1 geradeaus nach links gelenkt und auf einer Papieraustragablage 79 abge­ legt.
In Fig. 2 ist eine schematische Seitenansicht dargestellt, welche den Aufbau der Aufzeichnungspapier-Zuführvorrichtung 3 zeigt, die eine Anzahl von Sensoren zum Festellen des Vorhan­ denseins oder Fehlens des aufgezeichneten Bildes auf der obe­ ren Seite des Aufzeichnungspapiers aufweist. Das automatische Erkennen, ob eine Seite des Aufzeichnungspapiers P, welches in der Papierzuführvorrichtung 31 untergebracht ist, leer ist, wird nachstehend anhand von Fig. 2 beschrieben.
In dieser Ausführungsform sind eine Anzahl Detektoren 39, die das Vorhandensein/Fehlen eines Bildes feststellen, und einen reflektierenden optischen Sensor verwenden, (siehe US-PS 4 865 309) der Papierzuführablage 37 angeordnet. Die Oberfläche des auf die Papierzuführablage 37 gelegten Aufzeichnungspa­ piers P, auf welche das Bild übertragen werden soll, ist die untere Oberfläche in Fig. 2. Das vorhandene Bild kann daher auf der nach oben weisenden Seite des Aufzeichnungspapiers P erzeugt werden, welches auf der Papierzuführablage 37 liegt. Folglich kann, wenn der Detektor 39 fühlt, ob ein Bild auf der oberen Seite des Aufzeichnungspapiers in der Ablage vor­ handen ist, beurteilt werden, ob das Aufzeichnungspapier P, das in die Papierzuführablage 37 gelegt ist, auf einer seiner Seiten ein kopiertes Bild hat.
Wenn nämlich ein Bild irgendwo auf der oberen Seite des Auf­ zeichnungspapiers P vorhanden ist, ändert sich eines der De­ tektorsignale. Deshalb kann durch die Änderung des Detektor­ signals erkannt werden, daß ein einseitig-kopiertes Papier P vorliegt. Der Grund, warum eine Vielzahl Detektoren in der vorstehend beschriebenen Ausführungsform angeordnet sind, liegt darin, daß das Bild auf dem Aufzeichnungspapier manch­ mal von der normalen Position abweicht und somit sogar ein Bild in einer abgewichenen Position korrekt wahrgenommen wer­ den kann.
Jedoch kann auch zum Feststellen des Vorhandenseins/Fehlens eines Bildes die obere Seite des abgelegten Aufzeichnungspa­ piers P mittels eines beweglich gehalterten Detektors abgeta­ stet werden, ohne mehrere ortsfeste Detektoren zu verwenden. Ferner weist die Papierzuführvorrichtung 31 Papierzuführein­ heiten in Form der Papierzuführablagen 31A bis 31D zum Unter­ bringen des Aufzeichnungspapiers und eine Papierzuführrolle 34 usw. auf, um das untergebrachte Papier abzuziehen und um es der Bilderzeugungseinrichtung 7 zuzuführen.
Als nächstes wird ein Fall beschrieben, in welchem beispiels­ weise ein einseitig-kopiertes Aufzeichnungspapier P der Größe A4Y in der Papierzuführablage 31A untergebracht ist und ein beidseitig leeres Aufzeichnungspapier der Größe A4Y in der anderen Papierzuführablage 31B genau unter der Ablage 31A un­ tergebracht ist. Um die Erläuterung zu vereinfachen, wird der Fall beschrieben, daß Papier gleicher Größe verwendet und ein beidseitiger Kopiervorgang durchgeführt wird.
In Fig. 4a bzw. 4b sind ein Flußdiagramm, welches den Vorgang des Unterscheidens der Größe und der Art des Aufzeichnungspa­ piers, welches in der Papierzuführkassette untergebracht ist, veranschaulicht, bzw. eine Tabelle dargestellt, welche die entsprechende Beziehung zwischen der festgestellten (Manu­ skript-)Vorlagengröße und deren Codenummer zeigt.
Zuerst wird ein Signal, welches die Größe der (Manuskript-) Vorlage anfordert, von dem ( nicht dargestellten) Steuerteil abgegeben. Ein Größensignal wird dann von einem (nicht dar­ gestellten) die Dokumentengröße fühlenden Sensor abgegeben. Bei dieser Gelegenheit wird, wenn die Größe A4Y der Seiten­ größe A4 entspricht, ein Code "04" übermittelt und in dem Steuerteil als Datenwert A gespeichert (Schritte 1 bis 3).
Die Betriebsart zu diesem Zeitpunkt ist der APS-(der automa­ tische Papierauswahl-)Modus (Schritt 4), bei dem automatisch die Größe und der Typ des Aufzeichnungspapiers P erkannt wird, wobei "Papiertyp" bedeutet "beidseitig leer", "einsei­ tig-kopiert" usw. Im Fall eines 100%-ig größengleichen Ko­ piervorgangs (Schritt 5) wird bei Schritt 6 fortgefahren, und "1" wird als Datenwert B eingegeben (Positions-Nummer der Pa­ pierzuführablage) (Schritte 4 und 6).
Als nächstes wird beim Schritt 7 mit Hilfe der Sensoren 39a bis 39c beurteilt, ob das Aufzeichnungspapier, das in der er­ sten Position der Aufzeichnungspapier-Zuführablage 31A unter­ gebracht ist, einseitig-kopiertes Aufzeichnungspapier ist.
In diesem Fall wird, da das Aufzeichnungspapier P der ersten Position (das Aufzeichnungspapier, das in Ablage 31A der er­ sten Position untergebracht ist) auf einer Seite kopiert wor­ den ist, das Beurteilungsergebnis "ja", und mit der Beurtei­ lung des Aufzeichnungspapiers wird an der nächsten Papierzu­ führungsablage fortgefahren ohne die Größe des Papiers zu überprüfen, da das Papier in der Ablage 31A für beidseitiges Kopieren nicht geeignet ist. Beim Schritt 9 wird "2" als Da­ tenwert B eingegeben.
Beim Schritt 10 wird der Typ des Aufzeichnungspapiers P, wel­ ches in der zweiten Papierzuführablage 31B untergebracht ist, gefühlt. Da in diesem Fall das Aufzeichnungspapier leer ist, ist das Beurteilungsergebnis "nein"; zur Beurteilung der Pa­ piergröße wird auf Schritt 11 übergegangen.
Da die Größe des Aufzeichnungspapiers, welches in der zweiten Position der Papierzuführablage untergebracht ist, A4Y ist, ist der Code für dessen Größe "04". Der Code stimmt mit "04" überein, was in dem Speicher als der Datenwert 4 bezüglich der Größe der (Manuskript-)Vorlage gespeichert wurde. Folglich wird bei Schritt 18 fortgefahren, ohne zur Überprüfung der Papierzuführablage 31C beim Schritt 12 und den darauffolgen­ den Schritten fortzufahren; der Wert B = 2 als Identität des Papierzuführabschnitts wird an den Steuerteil abgegeben, um Papier von der Ablage 31B zuzuführen.
Die Auswahl der Papierzuführablage 31B in der zweiten Positi­ on wird auf dem Bedienungsfeld angezeigt und die Papierzufüh­ rung wird zu derselben Zeit ausgeführt.
Wenn alle untergebrachten Aufzeichnungspapiere P einseitig kopiert sind oder sich die Größe des Aufzeichnungspapiers von derjenigen der (Manuskript-)Vorlage unterscheidet, wird die Betriebsart beidseitiges Kopieren gestoppt und es erfolgt die Anzeige der Aufzeichnungspapier-Bestätigung, um sie dem Be­ nutzer bekanntzugeben. (Schritt 16).
Wenn eine andere Papierzuführvorrichtung, zum Beispiel eine andere Zuführung, welche der Vorrichtung 3 zum Zuführen einer großen Anzahl von Aufzeichnungspapieren ähnlich ist, mit dem Hauptteil der Bilderzeugungseinrichtung verbunden wird, wer­ den die Bestätigung des Vorhandenseins oder Fehlens des einsei­ tig kopierten Aufzeichnungspapiers bzw. die Nachprüfung der Papiergröße bei Schritt 15 in Verbindung mit dem Aufzeich­ nungspapier durchgeführt, welches in der anderen Papierzu­ führvorrichtung untergebracht ist.
Falls in der vorstehend beschriebenen Ausführungsform beid­ seitig leeres Aufzeichnungspapier in einer Papierzuführablage untergebracht ist, und einseitig kopiertes Aufzeichnungspa­ pier in der anderen Papierzuführablage untergebracht ist, wird vorzugsweise das einseitig kopierte Aufzeichnungspapier gewählt, wenn der einseitige Kopierbetrieb durchgeführt wird.
Außerdem wird in der vorstehend beschriebenen Ausführungsform, wenn beidseitig leeres Aufzeichnungspapier in einer Papierzu­ führablage untergebracht ist, und das einseitig kopierte Auf­ zeichnungspapier in einer anderen Papierzuführablage unterge­ bracht ist, das einseitig kopierte Aufzeichnungspapier vor­ rangig dann gewählt, wenn ein einseitiger Kopierbetrieb durch­ geführt wird, wie nachstehend anhand von Fig. 5 erläutert wird.
In Fig. 5 wird die Anforderung der Größe des Manuskripts beim Schritt 1 durchgeführt. Dementsprechend wird dann der Code "07" in die Adresse A in den Speicher eingegeben, welcher mit der Zentraleinheit (CPU, siehe Fig. 7) verbunden ist, da die Manuskriptgröße in diesem Fall A4 ist. Beim Schritt 4 wird beurteilt, ob die gewählte Betriebsart das beidseitige oder das einseitige Kopieren ist; in diesem Fall ist das Ergebnis der Beurteilung "nein", da der einseitige Kopierbetrieb vor­ her von dem Bedienungspersonal gewählt ist.
Beim Schritt 5 wird beurteilt, ob die Betriebsart APS-(der automatische Papierwähl-)Modus ist oder nicht; das Beurtei­ lungsergebnis ist "ja", da das Bedienungspersonal in diesem Fall vorher den APS-Modus gewählt hat. Beim Schritt 6 wird beurteilt, ob die Betriebsart ein größengleiches Kopieren ist oder nicht; das Beurteilungsergebnis ist "ja", da das Bedie­ nungspersonal in diesem Fall bereits vorher den größenglei­ chen Kopiermodus gewählt hat.
Beim Schritt 7 wird die Zahl 1, welche die erste Aufzeich­ nungspapier-Zuführkassette 31A darstellt, welche in dem ober­ sten Teil der Zuführvorrichtung 3 angeordnet ist (siehe Fig. 1), in welcher Aufzeichnungspapier-Blätter einer bestimmten Größe untergebracht sind, an der Adresse B gesetzt, die in einem bestimmten Teil der Adresse des Randomspeichers (RAM) festge­ legt ist, welcher mit der Zentraleinheit (siehe Fig. 7) verbun­ den ist.
Danach wird beurteilt, ob der Code für das in der ersten Kas­ sette untergebrachte Aufzeichnungspapier A+1 ist, welcher die Größe A4 und das einseitig-kopierte Aufzeichnungspapier darstellt. In diesem Fall wird der Code "07" an der Adresse A gesetzt; daher entspricht A+1 dem Code "08" und das Beur­ teilungsergebnis ist "nein ", da die Größe A4 und das beid­ seitig leere Papier in diesem Fall in der ersten Kassette 31A untergebracht sind, so daß Code für das Papier "07" anzeigt (jedoch nicht "08" anzeigt).
Als nächstes wird beim Schritt 9 die Zahl der Adresse B durch die Steuereinheit unter einem vorherbestimmten, in den Figu­ ren nicht dargestellten Programm bis zur Zahl 2 aufwärts ge­ zählt, welche die Beurteilung für die zweite Aufzeichnungs­ papier-Kassette 31B darstellt (siehe Fig. 1).
Beim Schritt 10 wird beurteilt, ob der Code für das in der zweiten Aufzeichnungspapier-Kassette 31B untergebrachte Auf­ zeichnungspapier der Code A+1 ist, und das Ergebnis ist "ja", da die Größe A4 und das einseitig-kopierte Aufzeich­ nungspapier in der zweiten Aufzeichnungspapier-Kassette 31B untergebracht sind, so daß die Aufzeichnungspapier-Kassette den Code "08" erzeugt.
Gleichzeitig wird die Zahl 2 in der Adresse B an die Haupt­ steuereinheit des Kopierers (siehe Fig. 7) als ein Datenwert abgegeben, welcher anzeigt, daß das Aufzeichnungspapier in der zweiten Kassette 31B sich für den Betrieb des Kopierers in dieser Betriebsart eignet.
Daher kann das Aufzeichnungspapier in der zweiten Kassette 31B zugeführt werden, wenn der Befehl, Papier zuzuführen, von der Hauptsteuereinheit abgegeben wird. Ferner kann in einem ähnlichen Fall, wenn das vorrangig gewählte, einseitig-kopier­ te Aufzeichnungspapier verwendet wird, der Vorgang des Papier­ zuführens ununterbrochen von verschiedenen Ablagen durchge­ führt werden, in welchen das einseitig-kopierte Aufzeich­ nungspapier derselben Größe untergebracht ist.
Ferner wird, wenn einseitig kopiertes Kopierpapier in keiner der übrigen Ablagen vorhanden ist, Papier von den Ablagen, in welchen das beidseitig leere Aufzeichnungspapier derselben Größe untergebracht ist, in einer Weise zugeführt, die nach­ stehend anhand von Fig. 7 erläutert wird.
Wenn einseitig kopiertes Aufzeichnungspapier in keiner der übrigen Ablagen vorhanden ist, wird die Beurteilung, ob der Code des Aufzeichnungspapiers in der ersten Kassette 31A "07" ist oder nicht, bei dem Schritt 2 in Fig. 6 statt des Codes "08" beim Schritt 8 in Fig. 5 durchgeführt, so daß das beid­ seitig leere Aufzeichnungspapier derselben Größe in diesem Fall gewählt werden kann.
Daher ist, wenn das beidseitig leere Aufzeichnungspapier der Größe A4 in der ersten Kassette 31A untergebracht ist, das Beurteilungsergebnis bei dem Schritt 2 in Fig. 6 "ja", und das Papier in der Kassette 31A wird zugeführt, wenn der Papierzu­ führbefehl von der Steuereinheit abgegeben wird.
Entsprechend der vorstehend beschriebenen Steuerung der Auf­ zeichnungspapier-Zuführung, die in den Fig. 5 und 6 darge­ stellt ist, wird das einseitig-kopierte Papier vorrangig bei dem einseitigen Kopiermodus gewählt, und wenn dasselbe Papier verwendet wird, dann wird das gleich große und beidseitig leere Papier gewählt, um ein Kopieren sicherzustellen, um so ein Stoppen des Betriebs zu vermeiden. Wenn kein geeignetes Papier in der ersten Papierkassette 31A vorhanden ist, folgt die nächste Beurteilung für die nächste Kassette 31B bis 31D, bis das entsprechende Papier gefunden wird (siehe Fig. 6, Schritte 1 bis 6).
Da kein größengleiches und beidseitig leeres Aufzeichnungspa­ pier bei jedem in Fig. 6 dargestellten Beurteilungsschritt festgestellt wird, erscheint schließlich die Anzeige, um dem Bedienungspersonal bekanntzugeben, daß kein entsprechendes Aufzeichnungspapier in einer der Aufzeichnungspapier-Kassetten für die Betriebsart vorhanden ist, welche die Bedienungsperson gewählt hat, um dadurch zu veranlassen, daß die entsprechende Kassette mit entsprechendem Papier aufgefüllt wird.
Der Sensor, um festzustellen, ob das Aufzeichnungspapier, welches in dem oberen Teil der Papierzuführablage unterge­ bracht ist, einseitig kopiertes Papier ist oder nicht, ist so wie in der vorstehend beschriebenen Ausführungsform angeord­ net. Jedoch zeigen Fig. 8(a) und 8(b) eine andere Ausführungs­ form, bei welcher durch Handeln des Benutzers zu dem Zeit­ punkt, an dem das Aufzeichnungspapier in die Papierzuführab­ lage gelegt wird, festgelegt wird, ob das Papier einseitig kopiert ist.
In dieser Ausführungsform ist nämlich in Photosensor 43 mit fünf Satz Stellgliedern 1 bis 5 auf der Seite der Bilderzeu­ gungseinrichtung beispielsweise des Kopierer-Hauptteils ange­ ordnet, und ist mit dem Steuerteil (Fig. 7) des Geräts verbun­ den. Eine Abdeckplatte 44, welche einen Ausschnitt (konkaves Teil) 44a zum Schalten der Stellglieder 1 bis 5 aufweist, ist auf der Seite der Papierzuführablage 37 angebracht, welche abnehmbar an der Bilderzeugungseinrichtung gehaltert ist. Ein beweglicher Zwischenteil 45, welcher von Hand in einer durch einen Pfeil angezeigten Richtung bewegt werden kann, ist ent­ lang der Abdeckplatte 44 angeordnet. Der Photosensor 43, die Abdeckplatte 44 und der bewegliche Zwischenteil 45 sind so angeordnet, daß sie mit dem Photosensor 43 zusammenwirken, wenn die Ablage 37 in der Bilderzeugungseinrichtung einge­ bracht wird, und bildet eine Meldeeinrichtung.
Beispielsweise wird in dem in Fig. 8a dargestellten Zustand, da der Ausschnitt 44a, der an der Seitenfläche der Abdeckplatte 44 ausgebildet ist, teilweise durch den beweglichen Zwischen­ teil 45 geschlossen ist, nur das zweite Stellglied nicht an­ geschaltet, wenn die Papierzuführablage 37 eingebracht wird. Aus diesem Grund erhält der Steuerteil der Bilderzeugungs­ einrichtung ein "Einschalt"-Signal von dem ersten, dritten, vierten und fünften Stellglied, und dadurch kann der Steuer­ teil von dem Typ und der Größe des Aufzeichnungspapiers in­ formiert werden, d. h. das Aufzeichnungspapier, das in die Pa­ pierzuführablage 27 gelegt ist, hat die Größe A4Y und beide Seiten des Aufzeichnungspapiers sind leer.
Umgekehrt wird, falls einseitig kopiertes Aufzeichnungspapier der Größe A4Y in die Papierzuführablage 37 gelegt wird, der Ausschnitt 44a von Hand weit geöffnet, beispielsweise, indem der bewegliche, kleine Zwischenteil 45, wie in Fig. 8b darge­ stellt, bewegt wird. Dann werden, wenn die Papierzuführablage 37 eingebracht wird, die Stellglieder 2 und 3 nicht ange­ schaltet. Folglich erhält der Steuerteil nur von dem ersten, vierten und fünften Stellglied das "Einschalt"-Signal und dem Steuerteil wird gemeldet, daß das Aufzeichnungspapier in der Papierzuführablage 37 die Größe A4Y hat und auf einer Seite des Aufzeichnungspapiers bereits kopiert ist.
Auf diese Weise können bei der in Fig. 8(a) und 8(b) dar­ gestellten Ausführungsform eine Meldung bezüglich der Größe des Aufzeichnungspapiers und/oder andere Meldungen, ob auf einer Seite des Aufzeichnungspapiers bereits kopiert ist, an dem Steuerteil ausgeführt werden, indem von Hand der bewegli­ che Zwischenteil 45, der an der Papierzuführungsablage 37 an­ gebracht ist, betätigt wird.
Vorteilhaft bei dieser Ausführungsform ist, daß die Kosten im Vergleich zu dem automatischen Feststellen des Vorhandenseins oder Fehlens einer Bildaufzeichnung in der ersten Ausführungs­ form geringer sind.
Außerdem wird die Meldevorrichtung, um dem Steuerteil die Größe des Aufzeichnungspapiers zu melden, und um zu melden, ob auf einer Seite des Aufzeichnungspapiers, wie in Fig. 8(a) und 8(b) dargestellt, bereits kopiert ist, so ausgeführt, daß die Größe des Papiers und das Vorhandensein/Fehlens eines aufgezeichneten Bildes durch das Kombinieren von "Einschal­ ten" und "Ausschalten" von einer Anzahl von Schaltern o.a. beurteilt werden kann. Jedoch ist dies nur ein Beispiel. Es können auch andere verschiedenartige Abänderungen verwendet werden.
Wie aus der vorstehenden Beschreibung gemäß der Erfindung zu ersehen ist, wird automatisch festgestellt, ob bereits ein Bild auf einer Seite des Aufzeichnungspapiers, welches in der Papierzuführablage der Papierzuführvorrichtung unter­ gebracht ist, kopiert wurde oder nicht, und eine solche Fest­ stellung wird zu dem Steuerteil zugeleitet, welcher entspre­ chend dem Feststellsignal die Beurteilungen ausführt.
Wenn beidseitiges Kopieren durchgeführt werden kann, ermög­ licht der Steuerteil der Vorrichtung beidseitig zu kopieren, wohingegen es verboten wird, wenn dies nicht durchgeführt werden kann. In beiden Fällen zeigt der Steuerteil die Mög­ lichkeit von beidseitigem Kopieren an. Folglich kann der Be­ nutzer weiter kopieren, ohne sich dafür zu interessieren, ob auf eine Seite des Aufzeichnungspapiers, das in der Ablage untergebracht ist, in dem beidseitigen Kopiermodus bereits kopiert worden ist oder nicht.
Daher kann der Benutzer die Einrichtung leicht handhaben und es kommt zu keinen Fehlern aufgrund beidseitigen Kopierens auf ein einseitig kopiertes Aufzeichnungspapier.
Ferner kann statt dessen dem Steuerteil der Bilderzeugungsein­ richtung gemeldet werden, ob auf das Aufzeichnungspapier bereits kopiert worden ist oder nicht, und es kann die Größe des Aufzeichnungspapiers zur Zeit des Einsetzens einer Ablage gemeldet werden, indem von Hand die Meldeeinrichtung, welche an der Papierzuführablage angebracht ist, betätigt wird, wenn das Aufzeichnungspapier in die Ablage gelegt wird. Die Kosten der Einrichtung können dann im Vergleich zu dem Feststellen des Vorhandenseins/Fehlens eines Bildes auf dem Aufzeichnungs­ papier mit Hilfe des Sensors verringert werden.
Ferner führt die Einrichtung, wenn beidseitiges Kopieren ge­ wählt ist, wenn beidseitig leeres Aufzeichnungspapier in kei­ ner Papierzuführablage untergebracht wurde, das beidseitige Kopieren nicht durch. Daher kann lästiges Doppelkopieren auf einseitig kopiertem Aufzeichnungspapier verhindert werden. Da die Einrichtung anzeigt, daß zu diesem Zeitpunkt beidsei­ tiges Kopieren nicht möglich ist, und da sie den Grund dafür anzeigt, kann der Benutzer ferner sofort korrigierende Hand­ lungen vornehmen.
Da die Einrichtung sogar mit Hilfe der Meldeeinrichtung, wel­ che an der Papierzuführablage angebracht ist und von Hand, wie vorstehend ausgeführt, eingestellt wird, stets auf dem Bedienungsfeld anzeigen kann, ob auf einer Seite des Auf­ zeichnungspapiers, das in der Papierzuführablage unterge­ bracht ist, bereits kopiert worden ist oder nicht, kann die Meldeeinrichtung ferner durch Bezugnahme auf die vorstehend erwähnte Anzeige der Vorrichtung eingestellt werden. Deshalb kann der Benutzer die Einrichtung ohne eine fehlerhafte Be­ dienung verwenden.
Ferner können, falls eine unwichtige Vorlage, beispielsweise eine formelle Geschäftsvorlage usw. kopiert wird, die Kosten gesenkt werden, da einseitig kopiertes Aufzeichnungspapier verwendet werden kann. Ferner kann, vorausgesetzt, daß ein­ seitig kopiertes Aufzeichnungspapier bzw. beidseitig leeres Aufzeichnungspapier als erste und zweite Auswahlreihenfolge vorliegt, selbst wenn eine große Anzahl Papierzuführablagen, in welchem Aufzeichnungspapier derselben Größe untergebracht ist, vorhanden ist, das Kopieren wirtschaftlich durchgeführt werden.
Zu Fig. 4(a)
S1 (Manuskript-)Vorlagengröße anfordern
S2 (Manuskript-)Vorlagengröße aufnehmen
S3 A ← (Manuskript-)Vorlagengröße
S7 Erstes Einbringen eines einseitig kopierten Aufzeich­ nungspapiers
S10 Zweites Einbringen eines einseitig kopierten Aufzeich­ nungspapiers
S13 Drittes Einbringen eines einseitig kopierten Aufzeich­ nungspapiers
S16 Bestätigung und Anzeigen von Aufzeichnungspapier
S17 Papierzuführposition Nr. ← Positionszahl von Papier­ zuführablage zum Unterbringen von Aufzeichnungspapier
S18 Papierzuführposition-Nr. ← B
Zu Fig. 5
S1 (Manuskript-)Vorlagengröße anfordern
S2 (Manuskript-)Vorlagengröße erhalten
S3 A ∫ (Manuskript-)Vorlagengröße
S4 Duplex-Kopierbetrieb
S8 Erstes Einbringen von einseitig kopiertem Aufzeich­ nungspapier
S10 Zweites Einbringen von einseitig kopiertem Aufzeich­ nungspapier
S12 Drittes Einbringen von einseitig kopiertem Aufzeich­ nungspapier
*5 Auswählen eines Teils von einseitig kopiertem Aufzeich­ nungspapier
Zu Fig. 6
1 Papierzuführposition-Nr. ← Positionszahl von Papier­ zuführablage, in welcher Aufzeichnungspapier unterge­ bracht ist
2 Bestätigung und Anzeige von Aufzeichnungspapier
3 Papierzuführposition-Nr. ← B
*6 Auswählen eines Teils von leerem Aufzeichnungspapier.

Claims (10)

1. Bilderzeugungseinrichtung mit einer Papierzuführvorrich­ tung, die eine Papierzuführablage zum Unterbringen von Auf­ zeichnungspapier aufweist, mit einer Papierzuführvorrichtung, um das Aufzeichnungspapier, das in der Papierzuführablage untergebracht ist, der Bilderzeugungseinrichtung zuzuführen, mit einer Zwischenpapierzuführvorrichtung zum Zuführen von Papier, auf dessen beiden Seiten Bilder aufgezeichnet sind, und mit einer Vorrichtung zum Auswählen der Aufzeichnungspa­ pierablage, gekennzeichnet durch
eine das Vorhandensein/Fehlen eines Bildes fühlende Einrich­ tung, um festzustellen, ob ein Bild bereits auf einer Seite eines Aufzeichnungspapiers, das in der Aufzeichnungspapierab­ lage untergebracht ist, aufgezeichnet worden ist, und
eine Steuereinheit mit einer Einrichtung, um entsprechend einem Fühlsignal von der ein Vorhandensein/Fehlen feststel­ lenden Einrichtung die Papierzuführablage auszuwählen.
2. Bilderzeugungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Steuereinheit ferner eine Einrichtung aufweist, um die Papierzuführablage mit Aufzeich­ nungspapier einer geforderten Größe auszuwählen, wenn die Steuereinheit das Feststellsignal von der ein Vorhandensein/ Fehlen feststellenden Einrichtung erhält.
3. Bilderzeugungseinrichtung mit einer Papierzuführeinrich­ tung, die eine Papierzuführablage zum Unterbringen von Auf­ zeichnungspapier aufweist, mit einer Papierzuführvorrichtung, um das Aufzeichnungspapier, das in der Papierzuführablage untergebracht ist, der Bilderzeugungseinrichtung zuzuführen, mit einer Zwischenpapierzuführvorrichtung, um Papier, zuzu­ führen, auf dessen beiden Seiten Bilder aufgezeichnet sind, und mit einer Vorrichtung zum Auswählen der Aufzeichnungspa­ pierablage, gekennzeichnet durch
eine Steuereinheit zum Auswählen der Papierzuführablage, in welcher Aufzeichnungspapier eines gewünschten Typs unterge­ bracht ist, wenn die Steuereinheit ein einen Aufzeichnungspa­ piertyp anzeigendes Signal erhält, und
eine manuell betätigbare Meldeeinrichtung an der Papierzu­ führablage zum Abgeben eines Aufzeichnungspapier-Typensig­ nals.
4. Bilderzeugungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit ferner eine Einrichtung zum Auswählen der Papierzuführablage auf­ weist, welche Aufzeichnungspapier der geforderten Größe hat, wenn die Steuereinheit das Aufzeichnungspapier-Typensignal erhält.
5. Bilderzeugungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuer­ einheit eine Einrichtung für ein Nicht-Durchführen eines beidseitigen Kopierbetriebs und/oder zum Anzeigen einer Nicht-Durchführung entsprechend dem Signal aufweist.
6. Bilderzeugungseinrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2, 3 oder 4, gekennzeichnet durch eine Anzeigeein­ heit zum Anzeigen des in der Ablage untergebrachten Aufzeich­ nungspapiertyps.
7. Bilderzeugungseinrichtung mit einer Anzahl Aufzeichnungs­ papier-Ablagen und einer Steuereinheit mit einer Einrichtung zum Auswählen einer der Aufzeichnungspapier-Ablagen, so daß, wenn beidseitig leeres Aufzeichnungspapier bzw. ein auf einer Seite mit einer Kopie versehenes (d. h. einseitig kopiertes) Aufzeichnungspapier in verschiedenen Papierzuführablagen un­ tergebracht sind, die Steuereinheit das auf einer Seite mit einer Kopie versehene Aufzeichnungspapier auswählt.
8. Bilderzeugungseinrichtung mit einer Steuereinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswähleinrichtung eine Einrichtung aufweist, so daß, wenn beidseitig leeres Aufzeichnungspapier und einseitig kopier­ tes Aufzeichnungspapier in verschiedenen Papierzuführablagen untergebracht sind, die Steuereinheit das einseitig kopierte Aufzeichnungspapier auswählt und zuführt, und wenn das ein­ seitig kopierte Aufzeichnungspapier verwendet wird, die Steuereinheit ohne Unterbrechung ein einseitig kopiertes Aufzeichnungspapier von einer anderen Ablage zuführt.
9. Bilderzeugungseinrichtung mit einer Steuereinheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuereinheit ferner eine Einrichtung aufweist, so daß, wenn einseitig kopiertes Aufzeichnungspapier in keiner anderen Pa­ pierzuführablage vorhanden ist, beidseitig leeres Aufzeich­ nungspapier zugeführt wird.
10. Bilderzeugungseinrichtung mit einer Papierzuführeinrich­ tung, die eine Papierzuführablage zum Unterbringen von Auf­ zeichnungspapier aufweist, mit einer Papierzuführvorrichtung, um das Aufzeichnungspapier, das in der Papierzuführablage untergebracht ist, der Bilderzeugungseinrichtung zuzuführen und mit einer Vorrichtung zum Auswählen der Aufzeichnungs­ papierablage, gekennzeichnet durch
eine das Fehlen eines Bildes fühlenden Einrichtung, um fest­ zustellen, ob ein Bild auf einer Seite von in der Papierzu­ führeinrichtung untergebrachten Aufzeichnungspapier noch nicht aufgezeichnet ist, und
eine Steuereinheit mit einer Einrichtung zum Auswählen der Papierzuführablage entsprechend einem Fühlsignal von der das Fehlen eines Bildes feststellenden Einrichtung.
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