DE4321258C2 - Elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät - Google Patents

Elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät

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    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03GELECTROGRAPHY; ELECTROPHOTOGRAPHY; MAGNETOGRAPHY
    • G03G15/00Apparatus for electrographic processes using a charge pattern
    • G03G15/22Apparatus for electrographic processes using a charge pattern involving the combination of more than one step according to groups G03G13/02 - G03G13/20
    • G03G15/23Apparatus for electrographic processes using a charge pattern involving the combination of more than one step according to groups G03G13/02 - G03G13/20 specially adapted for copying both sides of an original or for copying on both sides of a recording or image-receiving material
    • G03G15/231Arrangements for copying on both sides of a recording or image-receiving material

Description

Die Erfindung betrifft ein elektrophotographisches Bilderzeugungsgerät nach dem Anspruch 1.
Aus der JP 63-311268 ist ein Duplex-Kopiergerät bekannt, bei dem mit Hilfe eines Detektors an der Papiervorratskassette festgestellt wird, ob ein bereits mit einem Bild versehenes Blatt in der Kassette vorliegt. Um ein Aufbringen eines zweiten Bildes auf die bereits mit einem Bild versehene Seite dieses Blattes zu verhindern, wird das Blatt auf das Kopien-Entnahmefach transportiert, ohne einen Kopier­ vorgang an ihm auszuführen.
Aus der JP 01-38 763 ist ein Duplex-Kopiergerät bekannt, bei dem ebenfalls mit Hilfe einer Detektoreinrichtung überprüft wird, ob das aus der Papierkassette abgezogene Blatt auf mindestens einer Seite ein Bild aufweist. Stellt die Steuerein­ richtung anhand des Detektorsignals fest, daß beide Blattseiten unbedruckt sind, wird ein Kopierprozeß ausgeführt. Stellt sie dagegen fest, daß eine der beiden Seiten bedruckt ist, wird eine Anzeige am Gerät angesteuert, die den Gerätebenutzer auf diesen Umstand hinweist und ihn vor der Aktivierung der Duplex-Betriebsart warnt.
Eine Bilderzeugungseinrichtung, welche einen elektrophotographischen Prozeß in herkömmlichen Einrichtungen, wie einem Kopierer, einem Drucker, einem Faksimi­ legerät o. ä. benutzt, ist mit einer Aufzeichnungspapier-Zuführvorrichtung versehen. Das Aufzeichnungspapier, das von der Papierzuführvorrichtung zugeführt wird, wird in einen Bilderzeugungsteil befördert, der einen photoleitfähigen Köprer in seiner Mitte aufweist, und ein Bild wird auf dem beförderten Papier erzeugt. Das Auf­ zeichnungspapier, das der Papierzuführvorrichtung zugeführt wird, ist gewöhnlich leer und hat auf keiner seiner beiden Seiten ein Bild. Dennoch ist es manchmal not­ wendig, ein Bild mit Hilfe der vorstehend erwähnten Bilderzeugungseinrichtung auf ein spezielles Aufzeichnungspapier mit einem vorbestimmten Format zu schreiben, welches Zeichen, Linien oder Abbildungen aufweist, welche bereits aufgedruckt sind. Jedoch gibt es bisher keine Bilderzeugungseinrichtung, welche speziell für eine Verwendung von Aufzeichnungspapier ausgelegt ist, auf dessen einer Seite bereits kopiert ist, das in einer Papierzuführkassette oder -ablage untergebracht ist, und auf dem danach ein Bild auf der anderen Seite erzeugt wird, die noch leer ist.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, ein elektrophotogra­ phisches Bilderzeugungsgerät mit einer Simplex-Betriebsart, in der jeweils ein Bild auf einer Seite eines Blattes erzeugt wird, und mit einer Duplex-Betriebsart, in der Bilder auf beiden Seiten eines Blattes erzeugt werden, zu schaffen, das einen besonders wirtschaftlichen Betrieb ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 aufgeführten Merk­ male gelöst.
Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsformen unter Hinweis auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Gesamtansicht eines Kopierers mit einer Funktion des Auswählens von Aufzeichnungspa­ pier, gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht einer Papierzu­ führvorrichtung mit mehreren Sensoren, um ein Vorhandensein/Fehlen eines Bildes zu fühlen, wel­ ches auf der Oberseite des Aufzeichnungsblattes aufgezeichnet ist;
Fig. 3 eine schematische Seitenansicht der Ausführung einer Zwischenpapierzuführvorrichtung;
Fig. 4a und 4b ein Flußdiagramm bezüglich einer Beurteilung der Größe und Art des Aufzeichnungspapiers, wel­ ches in einer Papierzuführkassette untergebracht ist, bwz. eine Tabelle, welche die Beziehung zwischen der festgestellten Größe einer Vorla­ ge und deren Code-Nummer wiedergibt;
Fig. 5 und 6 ein Flußdiagramm bezüglich eines einseitigen Ko­ pierbetriebs, bei dem ein einseitig-kopiertes Papierblatt vorrangig ausgewählt wird;
Fig. 7 ein Blockdiagramm einer Ausführungsform einer Steuer- und Betriebseinrichtung, und
Fig. 8a und 8b Seitenansichten einer Ausführungsform einer Meldeeinrichtung, welche gleichzeitig Größe und Art des Aufzeichnungspapiers meldet, das in der Papierzuführablage untergebracht ist.
Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend anhand der anliegenden Zeichnungen beschrieben. Fig. 1 zeigt eine Gesamt- Umrißansicht einer Ausführungsform des Hauptteils eines Ko­ pierers mit einer Funktion zum Auswählen von Aufzeichnungspapier gemäß der Erfindung. Der Kopierer weist ein Geräte-Haupt­ teil 1 und eine Vorlagen-Umlauftransportvorrichtung 2 (Vorla­ gen-Rückführer, der nachstehend als RDH-Einheit bezeichnet wird) auf, welche auf der oberen Seite des Geräte-Hauptteils 2 angebracht ist. Nachdem ein Bild auf der Oberseite eines Aufzeichnungspapiers P, das von einer Papierzuführvorrichtung über die Förderstrecke 9 zugeführt wurde, mit Hilfe einer Bilderzeugungseinrichtung 7 erzeugt worden ist, wird das Auf­ zeichnungspapier P erneut der Bilderzeugungseinrichtung 7 zu­ geführt. Somit kann ein Bild auf der anderen Seite des Auf­ zeichnungspapiers erzeugt werden, auf welcher noch kein Bild kopiert ist.
Eine Ablage 83 zum Unterbringen des Aufzeichnungspapiers, auf welches beidseitig kopiert werden soll (die nachfolgend als "Ablage für beidseitiges Kopieren" bezeichnet ist), welche unter der Bilderzeugungseinrichtung 7 angeordnet ist, ist mit einer ersten Wendevorrichtung 82 versehen, um das einseitig kopierte Aufzeichnungspapier P zu wenden, das über eine Weiche 81 geleitet wurde, und um das Aufzeichnungspapier P auf die Ablage für beidseitiges Kopieren zu leiten, so daß die kopierte Seite nach unten weist, und ist ferner mit einer Papierrückführvorrichtung 84 versehen, um Blatt für Blatt zu trennen, und um das zu der Ablage 83 für beidseitiges Kopie­ ren geleitete. Papier P, wobei mit dem untersten Blatt begonnen wird, unter Nutzung von Reibungskraft in einer Richtung zu­ rückzuführen, die derjenigen (Pfeil A) entgegengesetzt ist, in welcher das Papier zu der Ablage 83, für beidseitiges Ko­ pieren geleitet wurde.
Die Ablage 83 für beidseitiges Kopieren, die Wendevorrich­ tung 82 und die Papierrückführvorrichtung 84, usw. bilden eine Zwischenpapierzuführvorrichtung 8, um beidseitiges Ko­ pieren durchzuführen.
Eine Belichtungseinrichtung 6, welche eine Glasplatte 61 an ihrer oberen Seite aufweist, ist in dem Geräte-Hauptteil 1 angeordnet. Die Belichtungseinrichtung 6 weist ein erstes Ab­ tastsystem 62, welches aus einer Lichtquelle und einem Spie­ gel gebildet ist, eine Linsenanordnung 64, ein bewegliches Spiegelsystem 65, einen feststehenden Spiegel 66 usw. auf Ferner weist die Bilderzeugungseinrichtung 7 eine photoleit­ fähige Trommel 70, einen Lader 71, eine Entwicklungsein­ heit 74, eine Übertragungseinheit 77, eine Reinigungseinheit 76 und eine Fixiereinheit 78 usw. auf und ist unter der Be­ lichtungseinrichtung 6 angeordnet.
Die Papierzuführvorrichtung 3 ist mit Papierzuführablagen 31A bis 31D, welche in vier Positionen (Stufen) unter einer horizontalen Transportvorrichtung 86 vertikal übereinander angeordnet sind, und mit einer Handeinführablage 4 versehen, welche auf der rechten Seite der horizontalen Transportvorrichtung 86 angeordnet ist. Neues Aufzeichnungspapier P wird Ver­ einzelt dem Bilderzeugungsbereich in der Bilderzeugungsein­ richtung 7 wahlweise von einer der Ablagen 31A bis 31D oder 4 zugeführt.
In Fig. 1 sind mit einem ausgezogenen Pfeil die Förder­ strecken zum Transportieren einer Vorlage D und eines Auf­ zeichnungspapiers P bezeichnet. Da die Aufbau einer RDH-Ein­ heit 2 aus der US-PS 4 954 849 bekannt ist, wird sie hier im einzelnen nicht mehr beschrieben. Eine große Anzahl Vorlagen­ blätter D, die in einem Vorlagen-Einbringteil 21 gestapelt sind, werden, beginnend mit dem untersten Blatt auf die Glasplatte 61 der Belichtungseinrichtung 6 gebracht, wie durch einen Pfeil angezeigt ist: Hierzu sind eine Zuführrolle 22, eine Trennrolle 23 und ein Transportband 24 vorgesehen.
Die Anzahl Vorlagenblätter werden dann über eine Umkehrrolle 25 durch eine Papieraustragrolle 26 zu dem Vorlageneinbring­ teil 21 zurückgebracht, so daß sie wieder in derselben Rei­ henfolge wie der Ausgangsreihenfolge abgelegt sind.
Das Aufzeichnungspapier P, auf dessen einer Seite (Ober­ fläche) das Bild mittels der Bilderzeugungseinrichtung 7 er­ zeugt worden ist, wird durch die Umlenkweiche 81 geführt und auf der Ablage 83 für beidseitiges Kopieren gestapelt. Ein Kopiervorgang mit Hilfe des Kopierers gemäß der Erfindung wird nachstehend kurz beschrieben:
Wie in Fig. 1 dargestellt, werden die Vorlagen D auf das Vor­ lageneinbringteil 21 der RDH-Einheit 2 gelegt, so daß deren Bildseite nach oben weist und werden nach links abgezogen, wobei dem untersten Papierblatt begonnen wird. Die Vorla­ gen werden dann gewendet bzw. umgekehrt, so daß das Bild nach unten weist, werden auf die Glasplatte 61 gebracht und in einer vorherbestimmten Belichtungsposition angehalten.
Anschließend wird das Bild auf der Vorlage mit­ tels der Belichtungseinrichtung 6 auf die photoleitfähige Trommel 70 der Bilderzeugungseinrichtung 7 projiziert. Ein elektrostatisches latentes Bild wird somit auf der Oberfläche der photoleitfähigen Trommel 70 erzeugt, welche durch einen Lader 71 gleichmäßig geladen ist.
Nach der Beendigung des Belichtungsvorgangs wird die Vorlage weitertransportiert, gewendet, so daß das Bild nach oben weist, und durch die Papieraustragrolle 26 in die Ausgangslage auf den Vorlageneinbringteil 21 zurückge­ bracht. Außerdem kann, wenn die Größe der Vorlage geändert wird, die Lage der Papieraustragrolle 26 in der Zeichnung (Fig. 1) nach links oder rechts verschoben werden.
Das elektrostatische latente Bild auf der photoleitfähigen Trommel 70 wird in ein sichtbares Bild umgewandelt, indem das latente Bild mit Hilfe von Toner in der Entwicklungseinheit 74 entwickelt wird. Das Aufzeichnungspapier P wird in den Bilderzeugungsbereich (in diesem Fall in dem Bereich, in wel­ chem es mittels eines Übertragungsbandes 77 übertragen wird) von einer der Papierzuführablagen 31A bis 31D oder von der Handeinführablage 4 gebracht; das sichtbare Bild wird auf die Oberfläche des Aufzeichnungspapiers P übertragen. Das über­ tragene Bild wird dann durch die Fixiereinheit 78 fixiert.
Zur Vorbereitung des nächsten Bilderzeugungsvorgangs wird auf der photoleitfähigen Trommel 70 verbliebener Toner durch die Reinigungseinheit 76 entfernt.
Die Steuerung der vorstehend erwähnten Vorgänge wird durch einen Steuerteil (CPU, ROM, RAM, E/A-Anschluß usw. ) eines Mi­ krocomputers u. ä. durchgeführt, was in der Zeichnung (Fig. 1) nicht dargestellt ist. Wenn die Betriebsart des beidseitigen Kopierens gewählt wird, wird das Aufzeichnungspapier P, auf dessen einer Seite ein Bild kopiert ist, mittels der Umlenkweiche 81 nach unten geleitet und entlang Richtung A in die Wendevorrichtung 82 gebracht.
Das Aufzeichnungspapier P wird in der Vorrichtung 82 gewendet, so daß seine Bildseite nach unten weist, und in der Ablage 83 für beidseitiges Kopieren gestapelt. Das einseitig mit einer Kopie versehene Aufzeichnungspapier P, welches in der Ablage 83 gestapelt ist, wird Blatt für Blatt, beginnend mit dem untersten gesta­ pelten Aufzeichnungspapier, mittels der Papierrückführvorrich­ tung 84 in entgegengesetzter Richtung zu der Richtung A zu­ rückgebracht, in welcher das Aufzeichnungspapier P zu der Ab­ lage 83 für beidseitiges Kopieren befördert wurde. Bei dieser Rückführung wird die Reibungskraft an einer Zuführrolle 87, welche durch einen Andrückarm 88 angedrückt wird, an einer Trennrolle 803 und an einem Trennband 302 usw. genutzt. (Sie­ he Fig. 3).
Das Aufzeichnungspapier P, welches durch die Papierrückführ­ vorrichtung 84 zurückgebracht wurde, wird zu der Bilderzeu­ gungseinrichtung 7 über die zweite Wendevorrichtung 85 zu­ rückbefördert, welche die Trennrolle 803, das Trennband 802 und eine Führungsplatte usw. aufweist, wobei die Oberfläche des Aufzeichnungspapiers so umgekehrt wird, daß die Bildseite wieder nach oben weist, um so die leere Seite nach unten zu bringen. Auf diese Weise wird das Papier in die Bilderzeugungs­ einrichtung 7 befördert, in welcher die leere Seite des Aufzeich­ nungspapiers P nach oben weist und in der ein Bild auf dessen Rückseite erzeugt wird.
Das Aufzeichnungspapier P, welches auf beiden Seiten ein Bild hat, wird zu der Umlenkweiche 81 geleitet, in Fig. 1 geradeaus nach links gelenkt und auf einer Papieraustragablage 79 abge­ legt.
In Fig. 2 ist eine schematische Seitenansicht dargestellt, welche den Aufbau der Aufzeichnungspapier-Zuführvorrichtung 3 zeigt, die eine Anzahl von Sensoren zum Feststellendes Vorhan­ denseins oder Fehlenseinesaufgezeichneten Bildes auf der obe­ ren Seite des Aufzeichnungspapiers aufweist. Das automatische Erkennen, ob eine Oberseite des Aufzeichnungspapiers P, welches in der Papierzuführvorrichtung 31 untergebracht ist, leer ist, wird nachstehend anhand von Fig. 2 beschrieben.
In dieser Ausführungsform sind eine Anzahl Detektoren 39, die das Vorhandensein/Fehlen eines Bildes feststellen, und einen reflektierenden optischen Sensor verwenden, (siehe US-PS 4 865 309) der Papierzuführablage 37 angeordnet. Die Seite des auf die Papierzuführablage 37 gelegten Aufzeichnungspa­ piers P, auf welche das Bild übertragen werden soll, ist die untere Oberfläche in Fig. 2.
Folglich kann, wenn der Detektor 39 fühlt, ob ein Bild auf der oberen Seite des Aufzeichnungspapiers in der Ablage vor­ handen ist, beurteilt werden, ob das Aufzeichnungspapier P, das in die Papierzuführablage 37 gelegt ist, auf seiner Ober­ seite ein kopiertes Bild hat.
Wenn nämlich ein Bild irgendwo auf der oberen Seite des Auf­ zeichnungspapiers P vorhanden ist, ändert sich eines der De­ tektorsignale. Deshalb kann durch die Änderung des Detektor­ signals erkannt werden, daß ein einseitig bedrucktes Papier P vorliegt. Der Grund, warum eine Vielzahl Detektoren in der vorstehend beschriebenen Ausführungsform angeordnet sind, liegt darin, daß das Bild auf dem Aufzeichnungspapier manch­ mal von der normalen Position abweicht; und somit kann mit der Detektoranordnung sogar ein Bild in einer abweichenden Position korrekt wahrgenommen werden.
Jedoch kann zum Feststellen des Vorhandenseins/Fehlens eines Bildes die obere Seite des abgelegten Aufzeichnungspa­ piers P auch mittels eines beweglich gehalterten Detektors abgeta­ stet werden, ohne mehrere ortsfeste Detektoren zu verwenden. Ferner weist die Papierzuführvorrichtung 31 Papierzuführein­ heiten in Form der Papierzuführablagen 31A bis 31D zum Unter­ bringen des Aufzeichnungspapiers und eine Papierzuführrolle 34 usw. auf, um das untergebrachte Papier abzuziehen und um es der Bilderzeugungseinrichtung 7 zuzuführen.
Als nächstes wird ein Fall beschrieben, in welchem beispiels­ weise ein einseitig bedrucktes Aufzeichnungspapier P der Größe A4Y in der Papierzuführablage 31A untergebracht ist und ein beidseitig nicht bedrucktes Aufzeichnungspapier der Größe A4Y in der anderen Papierzuführablage 31B genau unter der Ablage 31A un­ tergebracht ist. Um die Erläuterung zu vereinfachen, wird der Fall beschrieben, daß Papier gleicher Größe verwendet und ein beidseitiger Kopiervorgang durchgeführt wird.
In Fig. 4a bzw. 4b ist ein Flußdiagramm, welches den Vorgang des Unterscheidens der Größe und der Art des Aufzeichnungspa­ piers, welches in der Papierzuführkassette untergebracht ist, veranschaulicht, bzw. eine Tabelle dargestellt, welche die entsprechende Beziehung zwischen der festgestellten Vorlagengröße und deren Codenummer zeigt.
Zuerst wird ein Signal, welches die Größe der Vorlage anfordert, von dem (nicht dargestellten) Steuerteil abgegeben. Ein Größensignal wird dann von einem (nicht dar­ gestellten) die Vorlagengröße fühlenden Sensor abgegeben. Bei dieser Gelegenheit wird, wenn die Größe A4Y der Seiten­ größe A4 entspricht, ein Code "04" übermittelt und in dem Steuerteil als Datenwert A gespeichert (Schritte 1 bis 3).
Die Betriebsart zu diesem Zeitpunkt ist der APS- der automa­ tische Papierauswahl- Modus (Schritt 4), bei dem automatisch die Größe und der Typ des Aufzeichnungspapiers P erkannt wird, wobei "Papiertyp" bedeutet "beidseitig leer", "einsei­ tig kopiert" usw. Im Fall eines 100%-ig größengleichen Ko­ piervorgangs (Schritt 5) wird bei Schritt 6 fortgefahren, und "1" wird als Datenwert B eingegeben (Positions-Nummer der Pa­ pierzuführablage) (Schritte 4 und 6).
Als nächstes wird beim Schritt 7 mit Hilfe der Sensoren 39a bis 39c beurteilt, ob das Aufzeichnungspapier, das in der er­ sten Position der Aufzeichnungspapier-Zuführablage 31A unter­ gebracht ist, einseitig kopiertes Aufzeichnungspapier ist.
In diesem Fall wird, da das Aufzeichnungspapier P der ersten Position (das Aufzeichnungspapier, das in Ablage 31A der er­ sten Position untergebracht ist) auf einer Seite kopiert wor­ den ist, das Beurteilungsergebnis "ja", und mit der Beurtei­ lung des Aufzeichnungspapiers wird an der nächsten Papierzu­ führungsablage fortgefahren ohne die Größe des Papiers zu überprüfen, da das Papier in der Ablage 31A für beidseitiges Kopieren nicht geeignet ist. Beim Schritt 9 wird "2" als Da­ tenwert B eingegeben.
Beim Schritt 10 wird der Typ des Aufzeichnungspapiers P, wel­ ches in der zweiten Papierzuführablage 31B untergebracht ist, gefühlt. Da in diesem Fall das Aufzeichnungspapier verbraucht ist, ist das Beurteilungsergebnis "nein"; zur Beurteilung der Pa­ piergröße wird auf Schritt 11 übergegangen.
Da die Größe des Aufzeichnungspapiers, welches in der zweiten Position der Papierzuführablage untergebracht ist, A4Y ist, ist der Code für dessen Größe "04". Der Code stimmt mit "04" überein, was in dem Speicher als der Datewert 4 bezüglich der Größe der Vorlage gespeichert wurde. Folglich wird bei Schritt 18 fortgefahren, ohne zur Überprüfung der Papierzuführablage 31C beim Schritt 12 und den darauffolgen­ den Schritten fortzufahren; der Wert B = 2 als Identität des Papierzuführabschnitts wird an den Steuerteil abgegeben, um Papier von der Ablage 31B zuzuführen.
Die Auswahl der Papierzuführablage 31B in der zweiten Positi­ on wird auf dem Bedienungsfeld angezeigt und die Papierzufüh­ rung wird zu derselben Zeit ausgeführt.
Wenn alle untergebrachten Aufzeichnungspapiere P einseitig kopiert sind oder sich die Größe des Aufzeichnungspapiers von derjenigen der Vorlage unterscheidet, wird die Betriebsart beidseitiges Kopieren gestoppt und es erfolgt eine entsprechende Anzeige, um sie dem Be­ nutzer bekanntzugeben. (Schritt 16).
Wenn eine andere Papierzuführvorrichtung, zum Beispiel eine andere Zuführung, welche der Vorrichtung 3 zum Zuführen einer großen Anzahl von Aufzeichnungspapieren ähnlich ist, mit dem Hauptteil der Bilderzeugungseinrichtung verbunden wird, wer­ den die Bestätigung des Vorhandenseins oder Fehlens des einsei­ tig kopierten Aufzeichnungspapiers bzw. die Nachprüfung der Papiergröße bei Schritt 15 in Verbindung mit dem Aufzeich­ nungspapier durchgeführt, welches in der anderen Papierzu­ führvorrichtung untergebracht ist.
Falls in der vorstehend beschriebenen Ausführungsform beid­ seitig leeres Aufzeichnungspapier in einer Papierzuführablage untergebracht ist, und einseitig kopiertes Aufzeichnungspa­ pier in der anderen Papierzuführablage untergebracht ist, wird vorzugsweise das einseitig kopierte Aufzeichnungspapier gewählt, wenn der einseitige Kopierbetrieb durchgeführt wird.
Außerdem wird in, der vorstehend beschriebenen Ausführungsform, wenn beidseitig unbedrucktes Aufzeichnungspapier in einer Papierzu­ führablage untergebracht ist, und das einseitig kopierte Auf­ zeichnungspapier in einer anderen Papierzuführablage unterge­ bracht ist, das einseitig kopierte Aufzeichnungspapier vor­ rangig dann gewählt, wenn ein einseitiger Kopierbetrieb durch­ geführt wird, wie nachstehend anhand von Fig. 5 erläutert wird.
In Fig. 5 wird die Anforderung der Größe der Vorlage beim Schritt 1 durchgeführt. Dementsprechend wird dann der Code "07" in die Adresse A in den Speicher eingegeben, welcher mit der Zentraleinheit (CPU, siehe Fig. 7) verbunden ist, da die Manuskriptgröße in diesem Fall A4 ist. Beim Schritt 4 wird beurteilt, ob die gewählte Betriebsart das beidseitige oder das einseitige Kopieren ist; in diesem Fall ist das Ergebnis der Beurteilung "nein", da der einseitige Kopierbetrieb vor­ her von dem Bedienungspersonal gewählt ist.
Beim Schritt 5 wird beurteilt, ob die Betriebsart APS-, nämlich der automatische Papierwähl-Modus ist oder nicht; das Beurtei­ lungsergebnis ist "ja", da das Bedienungspersonal in diesem Fall vorher den APS-Modus gewählt hat. Beim Schritt 6 wird beurteilt, ob die Betriebsart ein größengleiches Kopieren ist oder nicht; das Beurteilungsergebnis ist "ja", da das Bedie­ nungspersonal in diesem Fall bereits vorher den größenglei­ chen Kopiermodus gewählt hat.
Beim Schritt 7 wird die Zahl 1, welche die erste Aufzeich­ nungspapier-Zuführkassette 31A darstellt, welche in dem ober­ sten Teil der Zuführvorrichtung 3 angeordnet ist (siehe Fig. 1), in welcher Aufzeichnungspapier-Blätter einer bestimmten Größe untergebracht sind, an der Adresse B gesetzt, die in einem bestimmten Teil der Adresse des Randomspeichers (RAM) festge­ legt ist, welcher mit der Zentraleinheit (siehe Fig. 7) verbun­ den ist.
Danach wird beurteilt, ob der Code für das in der ersten Kas­ sette untergebrachte Aufzeichnungspapier A + 1 ist, welcher die Größe A4 und das einseitig-kopierte Aufzeichnungspapier darstellt. In diesem Fall wird der Code "07" an der Adresse A gesetzt; daher entspricht A + 1 dem Code "08" und das Beur­ teilungsergebnis ist "nein" II, da die Größe A4 und das beid­ seitig unbedrucktes Papier in diesem Fall in der ersten Kassette 31A untergebracht sind, so daß der Code für das Papier "07" anzeigt (jedoch nicht "08" anzeigt).
Als nächstes wird beim Schritt 9 die Zahl der Adresse B durch die Steuereinheit unter einem vorherbestimmten, in den Figu­ ren nicht dargestellten Programm bis zur Zahl 2 aufwärts ge­ zählt, welche die Beurteilung für die zweite Aufzeichnungs­ papier-Kassette 31B darstellt (siehe Fig. 1).
Beim Schritt 10 wird beurteilt, ob der Code für das in der zweiten Aufzeichnungspapier-Kassette 31B untergebrachte Auf­ zeichnungspapier der Code A + 1 ist, und das Ergebnis ist "ja", da die Größe A4 und das einseitig kopierte Aufzeich­ nungspapier in der zweiten Aufzeichnungspapier-Kassette 31B untergebracht sind, so daß die Aufzeichnungspapier-Kassette den Code "08" erzeugt.
Gleichzeitig wird die Zahl 2 in der Adresse B an die Haupt­ steuereinheit des Kopierers (siehe Fig. 7) als ein Datenwert abgegeben, welcher anzeigt, daß das Aufzeichnungspapier in der zweiten Kassette 31B sich für den Betrieb des Kopierers in dieser Betriebsart eignet.
Daher kann das Aufzeichnungspapier in der zweiten Kassette 31B zugeführt werden, wenn der Befehl, Papier zuzuführen, von der Hauptsteuereinheit abgegeben wird. Ferner kann in einem ähnlichen Fall, wenn das vorrangig gewählte, einseitig kopier­ te Aufzeichnungspapier verwendet wird, der Vorgang des Papier­ zuführens ununterbrochen von verschiedenen Ablagen durchge­ führt werden, in welchen das einseitig kopierte Aufzeich­ nungspapier derselben Größe untergebracht ist.
Ferner wird, wenn einseitig kopiertes Kopierpapier in keiner der übrigen Ablagen vorhanden ist, Papier von den Ablagen, in welchen das beidseitig unbedruckte Aufzeichnungspapier derselben Größe untergebracht ist, in einer Weise zugeführt, die nach­ stehend anhand von Fig. 7 erläutert wird.
Wenn einseitig kopiertes Aufzeichnungspapier in keiner der übrigen Ablagen vorhanden ist, wird die Beurteilung, ob der Code des Aufzeichnungspapiers in der ersten Kassette 31A "07" ist oder nicht, bei dem Schritt 2 in Fig. 6 statt des Codes "08" beim Schritt 8 in Fig. 5 durchgeführt, so daß das beid­ seitig leere Aufzeichnungspapier derselben Größe in diesem Fall gewählt werden kann.
Daher ist, wenn das beidseitig leere Aufzeichnungspapier der Größe A4 in der ersten Kassette 31A untergebracht ist, das Beurteilungsergebnis bei dem Schritt 2 in Fig. 6 "ja", und das Papier in der Kassette 31A wird zugeführt, wenn der Papierzu­ führbefehl von der Steuereinheit abgegeben wird.
Entsprechend der vorstehend beschriebenen Steuerung der Auf­ zeichnungspapier-Zuführung, die in den Fig. 5 und 6 darge­ stellt ist, wird das einseitig kopierte Papier vorrangig bei dem einseitigen Kopiermodus gewählt, und wenn dasselbe Papier verwendet wird, dann wird das gleich große und beidseitig unbe­ druckte Papier gewählt, um ein Kopieren sicherzustellen, um so ein Stoppen des Betriebs zu vermeiden. Wenn kein geeignetes Papier in der ersten Papierkassette 31A vorhanden ist, folgt die nächste Beurteilung für die nächste Kassette 31B bis 31D, bis das entsprechende Papier gefunden wird (siehe Fig. 6, Schritte 1 bis 6).
Da kein größengleiches und beidseitig leeres Aufzeichnungspa­ pier bei jedem in Fig. 6 dargestellten Beurteilungsschritt festgestellt wird, erscheint schließlich die Anzeige, um dem Bedienungspersonal bekanntzugeben, daß kein entsprechendes Aufzeichnungspapier in einer der Aufzeichnungspapier-Kassetten für die Betriebsart vorhanden ist, welche die Bedienungsperson gewählt hat, um dadurch zu veranlassen, daß die entsprechende Kassette mit entsprechendem Papier aufgefüllt wird.
Der Sensor, um festzustellen, ob das Aufzeichnungspapier, welches in dem oberen Teil der Papierzuführablage unterge­ bracht ist, einseitig kopiertes Papier ist oder nicht, ist so wie in der vorstehend beschriebenen Ausführungsform angeord­ net. Jedoch zeigen Fig. 8(a) und 8(b) eine andere Ausführungs­ form, bei welcher durch Handeln des Benutzers zu dem Zeit­ punkt, an dem das Aufzeichnungspapier in die Papierzuführab­ lage gelegt wird, festgelegt wird, ob das Papier einseitig kopiert ist.
In dieser Ausführungsform ist nämlich ein Photosensor 43 mit fünf Satz Stellgliedern 1 bis 5 auf der Seite der Bilderzeu­ gungseinrichtung)beispielsweise des Kopierer-Hauptteils ange­ ordnet, und ist mit dem Steuerteil (Fig. 7) des Geräts verbun­ den. Eine Abdeckplatte 44, welche einen Ausschnitt (konkaves Teil) 44a zum Schalten der Stellglieder 1 bis 5 aufweist, ist auf der Seite der Papierzuführablage 37 angebracht, welche abnehmbar an der Bilderzeugungseinrichtung gehaltert ist. Ein beweglicher Zwischenteil 45, welcher von Hand in einer durch einen Pfeil angezeigten Richtung bewegt werden kann, ist ent­ lang der Abdeckplatte 44 angeordnet. Der Photosensor 43, die Abdeckplatte 44 und der bewegliche Zwischenteil 45 sind so angeordnet, daß sie mit dem Photosensor 43 zusammenwirken, wenn die Ablage 37 in der Bilderzeugungseinrichtung einge­ bracht wird, und bilden eine Meldeeinrichtung.
Beispielsweise wird in dem in Fig. 8a dargestellten Zustand, da der Ausschnitt 44a, der an der Seitenfläche der Abdeckplatte 44 ausgebildet ist, teilweise durch den beweglichen Zwischen­ teil 45 geschlossen ist, nur das zweite Stellglied nicht an­ geschaltet, wenn die Papierzuführablage 37 eingebracht wird. Aus diesem Grund erhält der Steuerteil der Bilderzeugungs­ einrichtung ein "Einschalt"-Signal von dem ersten, dritten, vierten und fünften Stellglied, und dadurch kann der Steuer­ teil von dem Typ und der Größe des Aufzeichnungspapiers in­ formiert werden, d. h. das Aufzeichnungspapier, das in die Pa­ pierzuführablage 27 gelegt ist, hat die Größe A4Y und beide Seiten des Aufzeichnungspapiers sind unbedruckt.
Umgekehrt wird, falls einseitig bedrucktes Aufzeichnungspapier der Größe AY in die Papierzuführablage 37 gelegt wird, der Ausschnitt 44a von Hand weit geöffnet, beispielsweise, indem der bewegliche, kleine Zwischenteil 45, wie in Fig. 8b darge­ stellt, bewegt wird. Dann werden, wenn die Papierzuführablage 37 eingebracht wird, die Stellglieder 2 und 3 nicht ange­ schaltet. Folglich erhält der Steuerteil nur von dem ersten, vierten und fünften Stellglied das "Einschalt"-Signal und dem Steuerteil wird gemeldet, daß das Aufzeichnungspapier in der Papierzuführablage 37 die Größe A4Y hat und auf einer Seite des Aufzeichnungspapiers bereits kopiert ist.
Auf diese Weise können bei der in Fig. 8(a) und 8(b) dar­ gestellten Ausführungsform eine Meldung bezüglich der Größe des Aufzeichnungspapiers und/oder andere Meldungen, ob auf einer Seite des Aufzeichnungspapiers bereits kopiert ist, an dem Steuerteil ausgeführt werden, indem von Hand der bewegli­ che Zwischenteil 45, der an der Papierzuführungsablage 37 an­ gebracht ist, betätigt wird.
Vorteilhaft bei dieser Ausführungsform ist, daß die Kosten im Vergleich zu dem automatischen Feststellen des Vorhandenseins oder Fehlens einer Bildaufzeichnung in der ersten Ausführungs­ form geringer sind.
Außerdem wird die Meldevorrichtung, um dem Steuerteil die Größe des Aufzeichnungspapiers zu melden, und um zu melden, ob auf einer Seite des Aufzeichnungspapiers, wie in Fig. 8(a) und 8(b) dargestellt, bereits kopiert ist, so ausgeführt, daß die Größe des Papiers und das Vorhandensein/Fehlens eines aufgezeichneten Bildes durch das Kombinieren von "Einschal­ ten" und "Ausschalten" von einer Anzahl von Schaltern o. ä. beurteilt werden kann.
Wie aus der vorstehenden Beschreibung gemäß der Erfindung zu ersehen ist, wird automatisch festgestellt, ob bereits ein Bild auf einer Seite des Aufzeichnungspapiers, welches in der Papierzuführablage der Papierzuführvorrichtung unter­ gebracht ist, kopiert wurde oder nicht, und eine solche Fest­ stellung wird zu dem Steuerteil zugeleitet, welcher entspre­ chend dem Feststellsignal die Beurteilungen ausführt.
Wenn beidseitiges Kopieren durchgeführt werden kann, ermög­ licht der Steuerteil der Vorrichtung, beidseitig zu kopieren, wohingegen es verboten wird, wenn dies nicht durchgeführt werden kann. In beiden Fällen zeigt der Steuerteil die Mög­ lichkeit von beidseitigem Kopieren an. Folglich kann der Be­ nutzer weiter kopieren, ohne sich dafür zu interessieren, ob auf eine Seite des Aufzeichnungspapiers, das in der Ablage untergebracht ist, in dem beidseitigen Kopiermodus bereits kopiert worden ist oder nicht.
Daher kann der Benutzer die Einrichtung leicht handhaben und es kommt zu keinen Fehlern aufgrund beidseitigen Kopierens auf ein einseitig kopiertes Aufzeichnungspapier.
Ferner kann stattdessen dem Steuerteil der Bilderzeugungsein­ richtung gemeldet werden, ob auf das Aufzeichnungspapier bereits kopiert worden ist oder nicht, und es kann die Größe des Aufzeichnungspapiers zur Zeit des Einsetzens einer Ablage gemeldet werden, indem von Hand die Meldeeinrichtung, welche an der Papierzuführablage angebracht ist, betätigt wird, wenn das Aufzeichnungspapier in die Ablage gelegt wird. Die Kosten der Einrichtung können dann im Vergleich zu dem Feststellen des Vorhandenseins/Fehlens eines Bildes auf dem Aufzeichnungs­ papier mit Hilfe des Sensors verringert werden.
Ferner führt die Einrichtung, wenn beidseitiges Kopieren ge­ wählt ist, wenn beidseitig unbedrucktes Aufzeichnungspapier in kei­ ner Papierzuführablage untergebracht wurde das beidseitige Kopieren nicht durch. Daher kann fehlerhaftes Doppelkopieren auf einseitig kopiertem Aufzeichnungspapier verhindert werden. Da die Einrichtung anzeigt, daß zu diesem Zeitpunkt beidsei­ tiges Kopieren nicht möglich ist, und da sie den Grund dafür anzeigt, kann der Benutzer ferner sofort korrigierende Hand­ lungen vornehmen.
Da die Einrichtung sogar mit Hilfe der Meldeeinrichtung, wel­ che an der Papierzuführablage angebracht ist und von Hand, wie vorstehend ausgeführt, eingestellt wird, stets auf dem Bedienungsfeld anzeigen kann, ob auf einer Seite des Auf­ zeichnungspapiers, das in der Papierzuführablage unterge­ bracht ist, bereits kopiert worden ist oder nicht, kann die Meldeeinrichtung ferner durch Bezugnahme auf die vorstehend erwähnte Anzeige der Vorrichtung eingestellt werden. Deshalb kann der Benutzer die Einrichtung ohne eine fehlerhafte Be­ dienung verwenden.
Ferner können, falls eine unwichtige Vorlage, beispielsweise eine formelle Geschäftsvorlage usw. kopiert wird, die Kosten gesenkt werden, da einseitig kopiertes Aufzeichnungspapier verwendet werden kann. Ferner kann, vorausgesetzt, daß ein­ seitig kopiertes Aufzeichnungspapier bzw. beidseitig leeres Aufzeichnungspapier als erste und zweite Auswahlreihenfolge vorliegt, selbst wenn eine große Anzahl Papierzuführablagen, in welchem Aufzeichnungspapier derselben Größe untergebracht ist, vorhanden ist, das Kopieren wirtschaftlich durchgeführt werden.

Claims (7)

1. Elektrofotografisches Bilderzeugungsgerät mit einer Simplex-Betriebsart, in der jeweils ein Bild auf einer Seite eines Blattes erzeugt wird, und mit einer Duplex- Betriebsart, in der Bilder auf beiden Seiten eines Blatts erzeugt werden, mit
  • 1. - mehreren Blattvorratskassetten, aus denen Blätter mittels Blattzuführein­ richtungen einer elektrofotografischen Bilderzeugungsstation des Gerätes zugeführt werden, in der ein Bild auf der in der Papiervorratskassette nach unten zeigenden Seite des jeweils zugeführten Blattes erzeugt wird,
  • 2. - einer Blatt-Zwischenablage, in der in der Duplex-Betriebsart auf einer Seite mit einem Bild versehene Blätter zeitweilig zwischengespeichert werden, bevor sie mit Hilfe von Blatt-Wiederzuführeinrichtungen erneut der Bild­ erzeugungsstation des Gerätes zugeführt werden, um ein weiteres Bild auf der anderen Seite der Blätter zu erzeugen,
  • 3. - einer an den Blattvorratskassetten angeordneten Detektoreinrichtung, die feststellt, ob das in der jeweiligen Blattvorratskassette jeweils oben liegende Blatt auf seiner Oberseite ein Bild trägt oder nicht, und mit -
    einer Steuereinrichtung, die dann, wenn die Detektoreinrichtung in einer der Blattvorratskassetten ein auf seiner Oberseite mit einem Bild versehenes Blatt feststellt, in der Simplex-Betriebsart des Gerätes diese Blattvorratskassette anwählt.
2. Bilderzeugungsgerät nach Anspruch 1, bei dem die Steuereinheit die bevor­ zugte Blattvorratskassette nur dann anwählt, wenn in ihr Papierblätter einer vor­ bestimmten Größe abgelegt sind.
3. Bilderzeugungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Detektorein­ richtung von Hand betätigbare Stellglieder aufweist, über die die Steuereinrichtung Informationen über die in die jeweilige Blattvorratskassette eingelegten Blätter erhält.
4. Bilderzeugungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Steuereinrichtung einen Duplexbetrieb verhindert und den verhinderten Duplex­ betrieb anzeigt, wenn die Detektoreinrichtung in allen Blattvorratskassetten auf ihrer Oberseite mit einer Kopie versehene Blätter feststellt.
5. Bilderzeugungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, mit einer Anzeige­ einrichtung zur Anzeige des Aufzeichnungspapiertyps, der in der Blattvorratskassette abgelegt ist.
6. Bilderzeugungsgerät nach Anspruch 1, bei dem die Steuereinrichtung dafür ausgebildet ist, dann, wenn nicht bedrucktes Aufzeichnungspapier und einseitig bedrucktes Aufzeichnungspapier in verschiedenen Blattvorratskassetten abgelegt ist, die Blattvorratskassette auszuwählen, in der einseitig bedrucktes Aufzeichnungs­ papier abgelegt ist und erst dann eine Blattvorratskassette mit nicht bedrucktem Aufzeichnungspapier auszuwählen, wenn keine Blattvorratskassette mehr vorhanden ist, die einseitig bedrucktes Aufzeichnungspapier enthält.
7. Bilderzeugungsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Steuereinrichtung ferner dafür ausgebildet ist, eine Anzeige zu erzeugen, daß kein unbedrucktes Papier in den Blattvorratskassetten vorhanden ist.
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