DE4322691A1 - Motorsäge mit beweglicher Blattschutz-Betätigungsverbindung - Google Patents

Motorsäge mit beweglicher Blattschutz-Betätigungsverbindung

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DE4322691A1
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine motorisch betriebene Feinsäge oder eine Feinsäge mit kombinierter Gleitbewegung zum Einsatz auf dem Gebiet des Zimmerhandwerks und zur Durchführung anderer Schneidbearbeitungen. Insbesondere be­ faßt sich die Erfindung mit einer Verbindungsanordnung, wel­ che automatisch einen beweglichen Blattschutz ausrichtet, eine freie Drehbewegung des Blattschutzes in eine Nichtum­ schließungsposition gestattet und eine Sperre vornimmt, welche wirksam den Einsatz der Schneideinheit verhindert, wenn der Blattschutz in die Nichtumschließungsposition be­ wegt worden ist.
Motorisch betriebene Feinsägen und motorisch betriebene Fein­ sägen mit Gleitkombination wurden als eine schnelle und ef­ fiziente Weise zur Erstellung von Winkelschnitten in einem Werkstück eingesetzt, wie z. B. einem Teil einer Stuhlschie­ ne bzw. eines Kantenschutzes, einer Grundbegrenzung, einer Kranzausbildung oder einer Aluminiumverkleidung. Ein Winkel­ schnitt ist erforderlich, um eine Paßverbindung mit einem ähnlichen Holzstück herzustellen, welches eine Paßfläche hat, die eine Fläche mit einem komplementären Gegenwinkel zu je­ nem des passend zu bearbeitenden Werkstücks besitzt. Typi­ scherweise sind derartige Verbindungen bei Ecken von Räu­ men, Türen und Fenstern erforderlich. Der erforderliche Win­ kel variiert nach Maßgabe der Form des Raumes und weiteren Erfordernissen, welche speziell auf die Anwendungsfälle abgestimmt sind.
Motorisch betriebene Feinsägen u. dgl. haben in typischer Weise eine Basis, an welcher ein Drehtisch angebracht ist. Eine Schneideinheit ist an einem Drehtisch zur Ausführung einer Bewegung zwischen einer Schneidposition und einer keinen Schnitt bewirkenden Position gelagert und umfaßt ei­ nen elektrischen Motor, welcher ein kreisförmiges Sägeblatt trägt. Die Kombination aus Motor und Sägeblatt ist typi­ scherweise in der Schneideinheit untergebracht. Das Schneid­ einheitsgehäuse überdeckt etwa die obere Hälfte des kreisför­ migen Sägeblatts, so daß die untere Hälfte des Blatts frei­ gelegt bleibt.
Ein unterer Blattschutz ist normalerweise vorgesehen, welcher in möglichst großem Umfang die untere Hälfte des kreisförmi­ gen Sägeblatts schützt oder abdeckt. Es ist auf diesem Gebiet bekannt, einen beweglichen unteren Blattschutz mit einer Be­ tätigungseinrichtung in einer solchen Weise vorzusehen, daß, wenn die Schneideinheit in der Ruhestellung, der keinen Schnitt bewirkenden Position, sich befindet, der bewegliche Blattschutz in einer Umschließungsposition ist, in welcher das Sägeblatt abgedeckt wird. Wenn die Schneideinheit in eine Schneidposi­ tion bewegt wird, wird der bewegliche Blattschutz, ausgehend von der Umschließungsposition zu einer Nichtumschließungsposi­ tion, verdreht, um zu ermöglichen, daß das Sägeblatt in Kon­ takt mit einem Werkstück kommt und dort einen Schnitt er­ stellt. Um diese Arbeitsweise zu erzielen, muß der untere be­ wegliche Blattschutz genau auf die optimale Umschließungspo­ sition relativ zur unteren Hälfte des Blattes abgestimmt wer­ den. Da die oberen und unteren Blattschutzteile in Kombina­ tion im wesentlichen das Sägeblatt abdecken, müssen Vorkeh­ rungen getroffen sein, um zu ermöglichen, daß der untere be­ wegliche Blattschutz manuell in eine Nichtumschließungsposi­ tion bewegbar ist, um ein Austauschen oder ein Wechseln des Blattes zu ermöglichen.
Im Stand der Technik wurde erkannt, daß es erwünscht ist, eine unbeabsichtigte, manuelle Bewegung des beweglichen Schutzteiles in die Nichtumschließungsposition zu verhin­ dern, und es ist bekannt, eine Art Schutzsperrenordnung vorzusehen, welche entriegelt werden muß, bevor der beweg­ liche Schutz in die Nichtumschließungsposition bewegt wer­ den kann. Derartige Sperranordnungen machen häufig den Einsatz eines gesonderten Werkzeugs erforderlich, um eine Entriegelung vorzunehmen. Anwender bevorzugen es, daß kei­ ne Sperranordnung vorhanden ist, so daß der Schutz frei in eine Nichtumschließungsposition bewegt werden kann, ohne daß man einen Entriegelungsvorgang ausführen muß. Wenn je­ doch die Schutzauslegung eine derartige freie Bewegung der Schutzeinrichtung gestattet, läßt sich die Schneideinheit in eine Schneidposition bewegen, ohne daß der Schutz in eine Blattumschließungsposition zurückgeführt wird. Wenn zusätz­ lich der bewegliche Blattschutz freibeweglich ist, könnte der Schutz ständig in der Nichtumschließungsposition blei­ ben.
Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich bei der Montage des beweglichen Schutzes und der Betätigungseinrichtung an der Schneideinheit. Bei der Montage von Feinsägen erfolgt die Einstellung des beweglichen Schutzes auf eine optimale Um­ schließungsposition manuell durch den Monteur. Zusätzlich muß die Betätigungseinrichtung für den Blattschutz ebenfalls von Hand zur Erzielung einer geeigneten Schutzanhebewirkung eingestellt werden. Da diese beiden Einstellungen unterein­ ander zusammenhängen und die Durchführung einer Einstellung häufig zu der Veränderung der anderen Einstellung führt, ist dann eine Nachjustierung erforderlich. Die Einstell- und Nachstellausrichtungsvorgänge sind zeitraubend, die Montage­ kosten erhöhen sich und es kann vorkommen, daß die Säge zu Beginn mit ungeeigneten Einstellungen montiert ist, wodurch sich die Kosten und die Wartung und die Qualitätssicherung erhöhen.
Zusammenfassend besteht daher die Problematik, eine einfach ausgelegte, mit geringen Kosten verbundene und widerstands­ fähige Schutzanordnung bereitzustellen, welche die ge­ wünschte freie manuelle Bewegung des beweglichen Schutzes für das Feinsägeblatt in eine Nichtumschließungsposition gestattet, und welche automatisch verhindert, daß die Schneid­ einheit in eine Schneidposition bewegt wird, wenn der be­ wegliche Schutz in der Nichtumschließungsposition ist. Zu­ sätzlich befassen sich die bekannten Schutzanordnungen nicht mit den Montageausricht-Einstellproblemen, und es besteht ein Bedürfnis nach einer Schutzanordnung, welche ermöglicht, daß ein Monteur eine einfache Ausrichteinstellung vornehmen kann, bei der gleichzeitig der bewegliche Blattschutz in eine opti­ male Umschließungsposition bewegbar ist und auch die Schutz­ betätigungsverbindung für ihren geeigneten Betrieb einge­ stellt wird.
In US-A-5,054,352, erteilt für Fushiya et al. ist eine moto­ risch betriebene Feinsäge angegeben, welche einen unteren Blattschutz umfaßt, welcher von einer Umschließungsposition zu einer Nichtumschließungsposition bewegbar ist. Der unte­ re Blattschutz ist frei in der Weise bewegbar, daß er keine Sperreinrichtung enthält, welche entriegelt werden müßte, be­ vor der Blattschutz aus der Umschließungsposition zu der Nichtumschließungsposition verdreht werden kann. Bei der Feinsäge nach diesem Patent ist keine Anordnung enthalten, welche eine Absenkbewegung der Schneideinheit verhindert, wenn der untere Blattschutz in der Nichtumschließungsposition ist.
In US-A-4,934,233, erteilt für Grundage et al. ist eine mo­ torisch betriebene Feinsäge gezeigt, welche einen schwenk­ baren, unteren Blattschutz zum Abdecken des unteren Teils oder des Schneidteils des kreisförmigen Sägeblatts dient. Um den unteren Blattschutz in die Nichtumschließungsposition zu verdrehen und das Blatt zur Entnahme freizulegen, muß zuerst eine Gewindebefestigungseinrichtung gelöst werden.
In US-A-4,805,504, erteilt für Fushiya et al. ist eine mo­ torisch betriebene Feinsäge angegeben, welche eine Betä­ tigungseinrichtung hat, welche zwischen der Schneideinheit und dem unteren Blattschutz angeordnet ist, wobei die Bewe­ gung des unteren Blattschutzes direkt mit der Drehbewegung bzw. Schwenkbewegung der Schneideinheit gekoppelt ist. Ein Eingriffsstift muß zuerst gelöst werden, um zu ermöglichen, daß die Betätigungseinrichtung sich drehen kann und der untere Blattschutz sich bewegen kann.
In US-A-4,774,866, erteilt für Dehari et al. ist eine Säge­ blatt-Schutzanordnung für eine elektrisch betriebene Motor­ säge gezeigt. Die Verbindungsanordnung, welche den unteren Blattschutz zur Ausführung einer Drehbewegung von einer Umschließungsposition zu einer Nichtumschließungsposition trägt, ermöglicht eine freie manuelle Bewegung des Blatt­ schutzes. Die Feinsäge nach diesem Patent umfaßt auch eine Einrichtung zur Einstellung der Position des Sägearms und als Folge hiervon der Position des unteren Blattschutzes; es ist aber keine Verbindungsanordnung angegeben, welche die Schneideinheit in der keinen Schnitt bewirkenden Posi­ tion sperrt, wenn der Blattschutz in der Nichtumschlie­ ßungsposition ist.
In US-A-4,581,966, erteilt für Kaiser et al. ist eine mo­ torisch betriebene Feinsäge angegeben, welche ein Verbindungs­ system zur Lagerung des unteren Blattschutzes umfaßt, so daß dieser von einer Umschließungsposition zu einer Nichtum­ schließungsposition bewegbar ist. Um Änderungen des Säge­ blatts ausgleichen zu können, muß ein Drehbolzen teilweise unter Einsatz eines Handwerkzeugs abgezogen werden, um die Verbindungsanordnung zu entriegeln und zu ermöglichen, daß der Blattschutz frei eine Drehbewegung ausführen kann. Der Drehbolzen hat einen Kopf, welcher verhindert, daß die Schneideinheit in die Schneidposition abgesenkt werden kann, bis der Hebel zu seiner Grundposition zurückge­ kehrt ist und der Drehbolzen in seine vorbestimmte Stelle zurückgebracht worden ist.
In US-A-4,343,213, erteilt für Drixler ist eine motorisch betriebene Feinsäge gezeigt, welche einen unteren Blatt­ schutz hat, welcher derart ausgelegt ist, daß er von einer Umschließungsposition zu einer Nichtumschließungsposition bewegbar ist. Die untere Blattschutzanordnung umfaßt eine Nockennachlaufrolle 78, welche mit einer Ausnehmung 76 zusammenarbeitet, um zwangsläufig den unteren Blattschutz in der maximalen Abdeckungsposition zu sichern, wenn die Schneideinheit in der hochgehobenen Position, d. h. in der Ruheposition, ist; es ist dort aber keine Anordnung ent­ halten, welche eine freie Bewegung des unteren Blatt­ schutzes gestattet, wenn die Schneideinheit in der Ruheposi­ tion ist.
Ferner soll zum allgemeinen Stand der Technik bezüglich Schutzanordnungen für Sägeblätter noch auf die folgenden US-Patente hingewiesen werden:
US. Pat. No. 5,042,348 Brundage et al. 27/08/91
US. Pat. No. 5,020,406 Sasaki et al. 04/06/91
US. Pat. No. 4,869,142 Sato et al. 26/09/89
US. Pat. No. 4,799,416 Kumasaka et al. 24/01/89
US. Pat. No. 4,532,841 Stackhouse, Jr. 06/08/85
US. Pat. No. 3,998,121 Bennett 21/12/76
US. Pat. No. 3,922,785 Fushiya 02/12/75
US. Pat. No. 3,913,437 Speer et al. 21/10/75
US. Pat. No. 3,787,973 Beisch et al. 29/01/74
US. Pat. No. 3,730,239 Kaman et al. 01/05/73
US. Pat. No. 3,706,332 George 19/12/72.
Die Erfindung stellt eine motorisch betriebene Säge bereit, welche eine Basis umfaßt, die eine Werkstückauflage besitzt, und eine Schneidstation umfaßt, an welcher das Werkstück geschnitten wird. Die Schneideinheit hat einen Motor, eine Welle, auf welcher ein Sägeblatt lösbar zur Ausführung ei­ ner Drehbewegung um eine Wellenachse angebracht werden kann, welche durch den Motor angetrieben wird, und einen bewegli­ chen Schutz, welcher zwischen einer Umschließungsposition und einer Nichtumschließungsposition relativ zu einem unte­ ren Teil des Sägeblattes bewegbar ist. Die Säge umfaßt eine Lagereinrichtung, um die Schneideinheit auf der Basisein­ richtung zur Ausführung einer Bewegung zwischen einer keinen Schnitt bewirkenden Position, in welcher diese von der Schneidstation abgerückt ist, und einer Schneidposition fest­ gehalten ist, in welcher das Sägeblatt in der Schneidsta­ tion angeordnet wird. Eine Betätigungseinrichtung für den beweglichen Schutz ist zwischen der Basis und dem bewegli­ chen Schutz vorgesehen, um progressiv den beweglichen Schutz in Richtung zu der Nichtumschließungsposition zu bewegen, wenn das Sägeblatt an der Schneidstation in das Werkstück schneidet. Die Säge hat auch eine Betätigungseinrichtung, welche eine Totgangeinrichtung umfaßt, die gestattet, daß der bewegliche Schutz frei durch manuelle Betätigung in eine Nichtumschließungsposition nur dann bewegt werden kann, wenn die Schneideinheit in der keinen Schnitt bewirkenden Position ist, um das Sägeblatt zur Entnahme freizulegen. Ferner ist eine Sperreinrichtung vorgesehen, welche automa­ tisch die bewegliche Schutzbetätigungseinrichtung kontak­ tiert, wenn der bewegliche Schutz in der Nichtumschließungs­ position ist. Die Sperreinrichtung verhindert eine Bewe­ gung der Schneideinheit von der keinen Schnitt bewirkenden Position weg, bis der bewegliche Schutz in die das Säge­ blatt umschließenden Position zurückgekehrt ist.
Die Konstruktion der Säge gemäß der Erfindung ist eine Ver­ besserung gegenüber üblichen Sägen dahingehend, daß eine Schutzanordnung bereitgestellt wird, welche eine freie ma­ nuelle Bewegung des Blattschutzes der Feinsäge, ausgehend von einer Umschließungsposition zu einer Nichtumschließungsposition gestattet, wenn die Schneideinheit in der kei­ nen Schnitt bewirkenden Position ist, und welche verhindert, daß die Schneideinheit in eine Schneidposition bewegt wird, wenn zugleich der Schutz in der Nichtumschließungsposition ist. Ferner stellt die Erfindung eine einfach ausgelegte An­ ordnung bereit, bei welcher ein Monteur nur eine Einstellung vorzunehmen braucht, um den Schutz in einer optimalen Um­ schließungsposition anzuordnen und die Schutzverbindung für ihren geeigneten Betrieb einzustellen.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung von bevor­ zugten Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung. Darin zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Feinsäge zur Verdeutlichung der Schneideinheit in der Schneidposition,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Feinsäge zur Verdeutli­ chung der Schneideinheit in der keinen Schnitt bewirkenden Position,
Fig. 3 eine Vorderansicht der Feinsäge zur Verdeutli­ chung der Schneideinheit in der Schneidposition,
Fig. 4 eine Seitenansicht der Feinsäge zur Verdeutli­ chung des Sägeverlaufs in einem Bereich des Schnittweges mit abnehmbarer Abdeckung und zur Verdeutlichung von abgeschnittenen Teilen,
Fig. 5 eine Teilseitenansicht zur Verdeutlichung der Schneideinheit in der keinen Schnitt bewirken­ den Position, wobei der bewegliche Blattschutz in die Sperrposition angehoben ist,
Fig. 6 eine Seitenansicht der Feinsäge zur Verdeutli­ chung der Schneideinheit in ihrer keinen Schnitt bewirkenden Position, wobei Teile ausgeschnitten dargestellt sind, um die Verbindungsanordnung für den beweglichen Blattschutz zu verdeutlichen,
Fig. 7 eine Teilseitenansicht der Schneideinheit, wobei Teile ausgeschnitten dargestellt und teilweise verdeckt sind, um die Verbindungsanordnung des beweglichen Blattschutzes in einer Zwischenposi­ tion der Bewegungsbahn zu verdeutlichen,
Fig. 8 eine vergrößerte Ansicht der Lagereinrichtung zum Festlegen der Schneideinheit auf der Basis,
Fig. 9 eine Schnittansicht entlang der Linie 9-9 in Fig. 7, und
Fig. 10 eine vergrößerte auseinandergezogene Darstel­ lung der Funktionselemente der Verbindungsan­ ordnung für den beweglichen Schutz.
Die Fig. 1, 2, 3 und 4 verdeutlichen allgemein die Feinsäge 10, welche eine Verbindungsanordnung 198 für einen bewegli­ chen Blattschutz gemäß der Erfindung hat. Die Feinsäge 10 wird zuerst beschrieben und dann werden die Einzelheiten der Verbindungsanordnung 198 für den beweglichen Blattschutz und die Arbeitsweise desselben näher erläutert.
Die Feinsäge 10 umfaßt im allgemeinen eine Basiseinrichtung oder eine Basis 14, welche eine Werkstück-Auflagefläche 18 hat, und eine Schneidstation 22, an der ein zu schneidendes Werkstück (nicht gezeigt) angeordnet werden kann. Die Schneid­ station umfaßt eine Begrenzung 26, welche an der Werkstück- Auflagefläche 18 angeschraubt ist, um eine Auflage bereitzu­ stellen, in die das Werkstück während des Söhneidvorganges gehalten werden kann. Die Basis 14 umfaßt auch eine stabile Auflageeinrichtung 30, welche vier in großem Abstand angeordne­ te Füße 34 aufweist, die jeweils eine Bohrung 38 enthalten, welche eine Schraube (nicht gezeigt) aufnehmen kann, um die Sägeeinheit 10 an einer Werkbank oder einem Tisch (nicht ge­ zeigt) festzulegen.
Die Basis 14 umfaßt auch einen Drehtisch 42, welcher auf der­ selben zur Ausführung einer Drehbewegung um eine vertikale Achse 46 angeordnet ist, welche in Längsrichtung entlang ei­ ner Drehtischdrehwelle 50 (Fig. 2) verläuft. Die Drehtisch­ drehwelle 50 kann einfach unbefestigt in der Basis ruhen, oder alternativ kann der Drehtisch 20 eine Schrauben- oder Mutter­ einrichtung (nicht gezeigt) umfassen, um den Drehtisch an der Basis zur Ausführung einer Drehbewegung um die vertikale Achse 46 festzulegen. Bei den Auslegungen, bei denen der Drehtisch nicht fest mit der Basis mit irgendwelchen anderen Einrichtun­ gen verbunden ist, dient die Werkstückbegrenzung 26 auch zum Halten des Drehtisches 42 an Ort und Stelle auf der Basis 14. Der Drehtisch ist in jeder gewünschten und einstellbaren Winkel­ position mit Hilfe einer Drehtischpositions-Sperreinrichtung 52 gehalten.
Wie ebenfalls in den Fig. 1, 2, 3 und 4 gezeigt ist, ist eine Schneideinheit 54 an dem Drehtisch angebracht. Die Schneidein­ heit gemäß der bevorzugten Ausführungsform umfaßt eine moto­ risch angetriebene Kreissäge, welche einen Zugarm oder ein Betätigungsgriffteil 58 mit einem Auslöseschalter 62, eine Welle 66, welche von einem Motor 74 angetrieben wird, um eine Drehbewegung um eine Wellenachse 70 (Fig. 3) auszuführen, ein auswechselbares Sägeblatt 78, welches auf der Welle zur Ausführung einer Drehbewegung um die Achse der Welle ange­ bracht ist, einen oberen, festen Blattschutz 82 und einen be­ weglichen unteren Blattschutz 86 hat. Während die in der Zeich­ nung dargestellte bevorzugte Ausführungsform eine Feinsäge ein­ fach zum Schneiden von Winkeln ist, kann die Säge nach der Er­ findung auch als eine zusammengesetzte Feinsäge ausgelegt sein, mit der sich Verbundwinkel schneiden lassen oder sie kann als ein anderes ähnliches, motorisch betriebenes Werkzeug ausge­ legt sein.
Die Schneideinheit umfaßt auch eine Lagereinrichtung 90 zum Festlegen der Schneideinheit 54 auf dem Drehtisch 42 der Ba­ sis 14 zur Ausführung einer Bewegung, ausgehend von einer keinen Schnitt bewirkenden Position, welche entfernt von der Schneidstation liegt, zu einer Schneidposition, in welcher das Sägeblatt in der Schneidstation ist. Es ist allgemein auf diesem Gebiet üblich, die Bewegung der Schneideinheit 54 zu­ gleich in eine Bewegung des beweglichen Blattschutzes 86 um­ zuwandeln. Somit bewegt sich der bewegliche Blattschutz 86 in typischer Weise, ausgehend von einer Umschließungsposition, wenn die Schneideinheit in der keinen Schnitt bewirkenden Po­ sition (Fig. 6) ist, zu einer Nichtumschließungsposition, wenn die Schneideinheit in der Schneidposition (Fig. 4) ist. Ein­ zelheiten dieser Bewegung werden nachstehend näher beschrie­ ben.
Bei der bevorzugten Ausführungsform ist die Schneideinheit 54 an dem Drehtisch 42 mit Hilfe der Lagereinrichtung 90 an­ gebracht und sie bewegt sich mit dem Drehtisch, wenn sich die­ ser um die zuvor angegebene vertikale Achse 46 dreht. Die Lagereinrichtung 90 umfaßt eine Drehlagereinrichtung oder ei­ ne Gelenkanordnung 94, welche eine Drehbewegung der Schneid­ einheit um eine im allgemeinen horizontale Achse oder eine Hauptdrehachse 98 (in Fig. 1 gezeigt) ermöglicht. Die Gelenk­ anordnung 94 umfaßt ein unteres Gelenkteil oder ein Schneid­ einheits-Tragteil 102, welches fest mit der Basis, vorzugs­ weise mit Hilfe eines Paars von Schrauben 106 (von denen nur eine in den Fig. 2 und 4 gezeigt ist) verbunden ist, und die durch das untere Gelenkteil 102 in den Drehtisch 102 ge­ schraubt sind. Auch umfaßt sie ein oberes Gelenkteil oder ein Hauptdrehteil 110, welches mit dem unteren Gelenkteil 102 mit Hilfe einer Achse oder eines Drehbolzens 114 (am besten aus Fig. 1 zu ersehen) verbunden ist. Das Hauptdrehteil 110 ist derart angeordnet, daß eine Drehbewegung der Schneideinheit 54 um die horizontale Drehachse oder die Hauptdrehachse 98 ermöglicht wird. Somit hat beim Arbeiten die Schneideinheit 54 die folgenden beiden relativen Bewegungsebenen: Die erste ist die Drehbewegung um die im allgemeinen horizontale Haupt­ drehachse 98 des Bolzens 114 und relativ zum Drehtisch 42, und die zweite ist die Drehbewegung um die im allgemeinen ver­ tikale Achse 46 relativ zu der Basiseinrichtung 14. Das Schneideinheit-Tragteil 102 umfaßt auch ein Endteil 118, wel­ ches radial einen Abstand von der Hauptdrehachse 98 hat, und wie in Fig. 8 gezeigt ist, ist eine Vorbelastungseinrichtung 122 an dem Endteil des Schneideinheit-Tragteils 102 angebracht, um den beweglichen Schutz 86 ständig in die Blattumschließungs­ position zu drücken. Während irgendeine Vorbelastungseinrich­ tung hierzu geeignet ist, ist bei der bevorzugten Ausführungs­ form eine Flachfeder 126 vorgesehen, welche derart betriebs­ verbunden ist, daß die Vorbelastungskraft auf den beweglichen Blattschutz auf die nachstehend näher beschriebene Weise über­ tragen wird.
Die Gelenkanordnung 94 umfaßt vorzugsweise, wie am besten aus Fig. 8 zu ersehen ist, eine Vorbelastungseinrichtung 130 zum Vorbelasten der Schneideinheit 54 in die keinen Schnitt be­ wirkende Position. Die dargestellte Vorbelastungseinrich­ tung umfaßt eine Spiralfeder 134, welche ein oberes Ende 138 hat, welches durch ein Teil 142 gelagert wird, welches verti­ kal von dem Schneideinheit-Tragteil 102 sich wegerstreckt. Das untere Ende 146 der Feder ist mit einem Sperrarm 150 ver­ bunden, welcher an dem Hauptdrehteil 110 angebracht ist.
Bei der bevorzugten Ausführungsform ist das Hauptdrehteil 110 der Schneideinheit 54 integral mit dem oberen, festen Säge­ blattschutz 82 ausgebildet, welcher einen Teil des Sägeblat­ tes 78 abdeckt. Der feste Schutz 82 weist zwei Komponenten auf: Ein Hauptgehäuseteil 170 (Fig. 3), welches aus einem ge­ eigneten Material ausgebildet oder gegossen ist, und welches das Hauptdrehteil 110 (Fig. 4, 5 und 6) der Schneideinheit um­ faßt; und ein ähnliches gegossenes oder ausgebildetes, abnehm­ bares Abdeckteil 174 zum Lagern des Hauptgehäuseteils. Die beiden Gehäuseteile sind lösbar mit Hilfe einer geeigneten Ein­ richtung, wie Befestigungsschrauben (nicht gezeigt) oder an­ deren geeigneten Einrichtungen fest miteinander verbunden. Das Hauptgehäuseteil 170 hat eine erste Einstelleinrichtung 158 in Form einer aufgegossenen Wulstlinie, deren Funktion nachstehend näher erläutert wird. Zusätzlich umfaßt das ab­ nehmbare Abdeckteil 174 des festen Sägeblattschutzes 82 ein Anschlagteil für den beweglichen Schutz oder ein zweites An­ schlagteil 162, welches verhindert, daß der bewegliche Schutz 86 in eine Position gedreht wird, in der er in der Nichtum­ schließungsposition gesperrt werden könnte. Das Anschlagteil 162 ist am deutlichsten in den Fig. 5, 7 und 9 in einem aus­ geschnittenen Teil des abnehmbaren Abdeckteils 174 verdeut­ licht.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 6 umfaßt die Schneidein­ heit gemäß der bevorzugten Ausführungsform zusätzlich die Sägeblattwelle 66 (am besten in Fig. 3 zu sehen), welche durch den Motor drehangetrieben wird. Das Sägeblatt 78 ist lösbar an der Welle mit Hilfe einer Kopfschraube 178 auf üb­ liche Weise angebracht. Die Kopfschraube 178 kann entfernt werden, um eine Abnahme des Sägeblatts zu ermöglichen. Wenn das Sägeblatt an der Welle angebracht ist, ist ein oberer Teil 182 im allgemeinen durch den festen Blattschutz 82 abgedeckt, und ein unteres, freilegbares Teil 186, welches in Kontakt mit dem Werkstück bringbar ist, ist durch den beweglichen Blattschutz 86 abgedeckt, wenn die Schneidein­ heit in der keinen Schnitt bewirkenden Position ist. Wenn es erwünscht ist, kann eine Abdeckung 88 für die Blattwel­ len-Kopfschraube nach Fig. 2 vorgesehen sein, um die Kopf­ schraube 178 zu schützen. Eine derartige Abdeckung ist nicht wesentlich, jedoch könnte sie, wenn sie vorhanden ist, dreh­ beweglich zur Ausführung einer Bogenbewegung in und aus einer übereinanderliegenden Zuordnung zur Kopfschraube 178 gela­ gert sein, und es kann eine Gleitaussparung vorgesehen sein, welche ermöglicht, daß sie in der darüberliegenden Anord­ nung mit Hilfe einer geeigneten, lösbaren Befestigungsein­ richtung festgelegt ist.
Der bewegliche Blattschutz 86 gemäß der bevorzugten Ausfüh­ rungsform weist eine Kunststoffabdeckung 190 (am deutlich­ sten aus Fig. 10 zu ersehen) auf, welche im allgemeinen ähnlich einem drittel Stückteil einer im allgemeinen kreis­ förmigen Scheibe ausgelegt ist, und welche ein oberes Ende 194 hat, welches eine zweite Einstelleinrichtung bildet, de­ ren Funktion nachstehend näher erläutert wird. Wie aus den Fig. 4 bis 7 und auch aus Fig. 10 zu ersehen ist, ist der bewegliche Blattschutz gemäß der bevorzugten Ausführungs­ form zur Ausführung einer Drehbewegung um die Wellenachse 70 gelagert, um eine Drehbewegung des beweglichen Blatt­ schutzes, ausgehend von einer Umschließungsposition zu ei­ ner Nichtumschließungsposition relativ zu dem unteren Teil des Sägeblatt zu ermöglichen.
Die motorisch angetriebene Feinsäge gemäß der bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung umfaßt auch eine Betäti­ gungseinrichtung für den beweglichen Schutz oder eine Ver­ bindungseinrichtung 198 (Fig. 4 bis 7 und 10), welche als Zwischenverbindung zwischen der Basiseinrichtung 14 und dem beweglichen Schutz 86 vorgesehen ist, um den bewegli­ chen Schutz progressiv um die Wellenachse 70 in Richtung einer Nichtumschließungsposition zu drehen, wenn die Schneideinheit 54 in die Schneidposition bewegt wird und das Sägeblatt das Werkstück in der Schneidstation durch­ schneidet. Die Betätigungseinrichtung für den beweglichen Schutz umfaßt erste und zweite Verbindungseinrichtungen 202 und 238. Die erste Verbindungseinrichtung 202 ist in Form eines Winkelhebels 206 (Fig. 10) ausgebildet. Die erste Verbindungseinrichtung hat ein Ende 210, welches als ein Drehpunkt dient, der an dem Schneideinheit-Tragteil und dessen Endteil 118 zur Ausführung einer Drehbewegung um eine erste Drehachse 214 vorgesehen ist, und ein freies Ende 218 ist in einem Abstand zu dem Drehpunktende 210 ange­ ordnet, welches mit der zweiten Verbindungseinrichtung 238 verbunden ist, wie dies nachstehend noch näher erläutert wird. Insbesondere hat der Winkelhebel 206 ein Paar von Ar­ men 222, 226, welche ausgehend von dem Drehpunktsende aus wegverlaufen, wobei einer der Arme 222 ein freies Ende 218 hat, welches einen Abstand zu einem Ende 210 hat, und der andere Arm 226 eine Auflage für eine Nockennachlaufrolle oder eine Nockennachlaufeinrichtung 230 bildet, welche da­ rauf angebracht ist.
Der Winkelhebel 206 umfaßt auch erste und zweite Vorsprünge 234 und 242. Der erste Vorsprung ist ein erster Anschlag zum Kontaktieren der zweiten Verbindungseinrichtung 238, und der zweite Vorsprung bildet einen Kontaktpunkt für die Flach­ feder-Vorbelastungseinrichtung 126. An dem Kontaktpunkt wird die Vorbelastungskraft der Flachfeder durch die Verbindungs­ anordnung auf den beweglichen Schutz übertragen, um den Schutz in die Umschließungsposition vorzubelasten, wenn die Schneideinheit in der keinen Schnitt bewirkenden Position ist.
Die zweite Verbindung 238 hat ein Endteil 246, welches mit dem freien Ende 218 der ersten Verbindungseinrichtung 202 zur Ausführung einer Bewegung um eine zweite Achse 250 ver­ bunden ist. Die zweite Verbindungseinrichtung hat ein wei­ teres Endteil 254, welches drehbeweglich an der beweglichen Blattführung 86 mit Hilfe einer Verbindungseinrichtung 256 zur Ausführung einer Bewegung um eine dritte Achse 258 an­ gebracht ist. Bei der bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung ist die dritte Achse 258 der zweiten Verbindungs­ einrichtung exzentrisch zu der Wellenachse 70 der Schneid­ einheit angeordnet.
Die Betätigungseinrichtung 198 für den beweglichen Schutz umfaßt auch eine Nockeneinrichtung 262, welche an dem Haupt­ drehteil 110 angebracht ist. Die vorgesehene Nockeneinrich­ tung umfaßt eine Nockenplatte 266 mit einer Nut 270, welche derart dimensioniert ist, daß ein Führungskeil 154 aufge­ nommen werden kann, welcher direkt in das Hauptdrehteil ein­ gegossen ist. Der Führungskeil hat eine Lagerfläche, welche einen Drehpunkt 272 für die Nockenplatte bereitstellt. Die Nut 270 fluchtet zu der Lagerfläche, um eine Winkeleinstel­ lung der Nockenplatte um den Drehpunkt zu ermöglichen. Die Einstellung ermöglicht, daß man die Nockenplatte 266 in ei­ ner optimalen Arbeitsposition relativ zu der Nockennachlauf­ einrichtung 230 anordnen kann und daß man auch den Winkel­ grad einstellen kann, mit dem der bewegliche Schutz 86 das untere Teil 186 des Blattes umgibt. Die detaillierte Auslegung der Nockenplatte 266, eine Ausrichteinrichtung 278 zum Anordnen der Nockenplatte 266 in der optimalen Position und einer lösbaren Befestigungseinrichtung 274 werden nachstehend näher erläutert, mittels welcher die Nockenplatte in der optimalen Position festgehalten wird.
Wie in den Fig. 4 bis 7 gezeigt ist und wie insbesondere un­ ter Bezugnahme auf Fig. 7 zu ersehen ist, umfaßt die Nocken­ platte gemäß der bevorzugten Ausführungsform auch einen bo­ genförmigen Nockenschlitz 290, welcher einen inneren Nocken­ nachlaufrand 294 hat, welcher ein inneres Abschlußende 298 und eine äußere Nockenbegrenzung 302 hat, die radial im Ab­ stand von dem inneren Nockennachlaufrand 294 nach außen an­ geordnet ist, welcher ein äußeres Abschlußende 306 hat. Die inneren und äußeren Anschlußenden sind radial mit Winkel­ richtung versetzt und bilden zusammen einen Totgangraum 310 in der Nähe des äußeren Abschlußendes des äußeren Nocken­ randes und oberhalb des inneren Nockennachlaufrandes, in welchem die Nockennachlaufeinrichtung 230 im Grundzustand ruht, wenn die Schneideinheit der hochgehobenen und in Fig. 6 gezeigten Position ist, d. h. der keinen Schnitt bewirkenden Position ist. Unmittelbar oberhalb des Totgangraums 310 ist eine Sperreinrichtung 314 in Form einer Anlage vorgesehen, welche auch in Kontakt mit der Nockennachlaufeinrichtung 230 bringbar ist.
Wie früher bereits erläutert wurde, umfaßt die Betätigungs­ einrichtung für den beweglichen Schutz auch die Nocken­ nachlaufeinrichtung 230, welche an einem der Arme 226 der ersten Verbindungseinrichtung 202 zum Kontakt entweder mit der Nockeneinrichtung 262 oder der Anlage 314 für die Sperr­ einrichtung angebracht ist. Beim normalen Schneidvorgang, welcher in den Fig. 4 und 6 gezeigt ist und während der Be­ wegung der Schneideinheit 54 von der keinen Schnitt be­ wirkenden Position (Fig. 6) zu der Schneidposition (Fig. 4) folgt die Nockennachlaufeinrichtung 230 dem inneren Nocken­ nachlaufrand 294 der Nockeneinrichtung 262 derart, daß sich der bewegliche Schutz 86, ausgehend von der Umschließungs­ position zu der Nichtumschließungsposition, verdreht. Diese Wirkung wird nachstehend noch näher erläutert.
Die lösbare Befestigungseinrichtung 274 mit einer zugeordneten Ausrichteinrichtung 278 (in den Fig. 4 und 6 gezeigt) ar­ beitet derart, daß die Nockenplatte auf dem Hauptdrehteil 110 festgelegt ist, wenn die Nut 270 und der Führungskeil 154 zueinander fluchten. Bei der bevorzugten Ausführungs­ form nach der Erfindung umfaßt die lösbare Befestigungs­ einrichtung 274 ein lösbares Befestigungsmittel oder eine Kopfschraube 282, welche in eine größer bemessene Öffnung 286 in der Nockenplatte 266 paßt und in eine Gewindeboh­ rung (nicht gezeigt) in dem Hauptdrehteil 110 geschraubt ist. Die übergroß bemessene Öffnung 286 ermöglicht eine Winkeleinstellung der Nockenplatte 266 um die Lagerfläche des Führungskeils 154 auf die nachstehend näher beschrie­ bene Weise. Die Nockenplatte ist in der Nut 270 fluchtend zu der Lagerfläche 274 angeordnet. Die Kopfschraube 282 wird dann durch die übergroß bemessene Öffnung 286 gesteckt und in die Aufnahmebohrung an dem Schneideinheit-Tragteil 102 geschraubt. Bevor die Kopfschraube 286 vollständig angezogen wird, kann die Nockenplatte 266 in die optimale Position dadurch eingestellt werden, daß die übergroß be­ messene Öffnung 286 um die Kopfschraube 282 gelegt wird, wodurch man eine nachstehend näher beschriebene Ausrichtung erhält. Eine Ausrichteinrichtung 278 wird eingesetzt, um die optimale Position der Nockenplatte einzustellen. Unter Bezugnahme auf Fig. 6 umfaßt die Ausrichteinrichtung die ersten und zweiten Einstelleinrichtungen 158 und 194. Die erste Einstelleinrichtung 158 weist die erhabene Wulst­ linie auf der Innenseite des oberen, festen Schutzes 82 auf. Die zweite Einstelleinrichtung 194 weist das obere radiale Ende des beweglichen Schutzes auf, könnte aber auch eine Einstellinie auf den Schutz selbst sein. Die zweite Ein­ stelleinrichtung fluchtet mit der ersten Einstelleinrich­ tung durch die Einstellung der Nockenplatte 266 durch den Monteur sowie durch die hieraus resultierenden Wirkungen der Nockeneinrichtungen 262 der Nockennachlaufeinrichtung 230, und dann treten die ersten und zweiten Verbindungs­ einrichtungen 206 und 238 jeweils in Wirkverbindung und wirken auf den beweglichen Blattschutz 86 ein. Wenn diese Einstellung beendet ist, kann die Nockenplatte 226 in der optimalen Position mittels der lösbaren Befestigungsein­ richtung 274 festgelegt werden, welche zuvor beschrieben wurde.
Wenn die Schneideinheit 54 in der Ruheposition, wie in Fig. 6 gezeigt, ist, läßt sich der bewegliche Schutz 86 vollständig frei manuell, ausgehend von der Umschließungs­ position zu der Nichtumschließungsposition (Fig. 5) ver­ drehen. Wenn jedoch dies ausgeführt wird, verläßt die Nocken­ nachlaufeinrichtung 230 unmittelbar den inneren Nockennach­ laufrand 294 und kommt in Eingriff mit der Anlage 314 der Sperreinrichtung, welche bei der bevorzugten Ausführungsform sich in der Nähe des äußeren Abschlußendes 306 des äußeren Nockennachlaufrandes 302 befindet. Das Sägeblatt 78 ist nun­ mehr zur Entnahme und zum Auswechseln freigelegt. In dieser Position bewirkt jeglicher Versuch, die Schneideinheit 54 in Richtung der Schneidposition mit dem freigelegten Blatt 78 zu bewegen, daß die Betätigungseinrichtung 198 für den beweglichen Schutz die Nockennachlaufeinrichtung 230 gegen die Anlage 314 drückt, wie dies in Fig. 5 gezeigt ist, und hierdurch wird eine Bewegung der Schneideinheit 54 von der keinen Schnitt bewirkenden Position verhindert, bis der bewegliche Blattschutz in die das Sägeblatt umgebende Posi­ tion zurückgekehrt ist.
Wenn wie in Fig. 5 der bewegliche Schutz 86 in der Nichtum­ schließungsposition ist, berührt das erste Anschlagteil 234 des Winkelhebels 206 die zweite Verbindungseinrichtung 238, um eine weitere Bewegung des beweglichen Blattschutzes 86 zu verhindern. Dieses Anschlagteil 234 ist vorgesehen, um zu verhindern, daß die dritte Drehachse 258 an einer Mittel­ linie 318 vorbeigeht, welche zwischen der zweiten Drehachse 250 und der Wellenachse 70 verläuft (Fig. 5). Wenn man es zuläßt, daß eine derartige Bewegung auftritt, würde die Verbindung in einem betriebslosen Zustand blockiert, wobei der bewegliche Blattschutz in der Nichtumschließungsposi­ tion ist, und es würde dann verhindert, daß die Schneidein­ heit 54 vollständig in ihre keinen Schnitt bewirkende Posi­ tion zurückgeführt werden könnte.
Wenn während des normalen Schneidvorganges die Schneidein­ heit 54 von der keinen Schnitt bewirkenden Position in Rich­ tung zu der Schneidposition bewegt wird, beginnt sich die Nockennachlaufeinrichtung 230 entlang des Nockennachlauf­ randes 294 zu bewegen. Die Nockennachlaufeinrichtung 230 wird an dem Nockenrand 294 auf Grund einer Kraft gehalten, welche auf Grund der Schwerkraft auf den unteren Blatt­ schutz 86 wirkt und auf die Nockennachlaufeinrichtung 230 über die Verbindungsanordnung 198 übertragen wird. Somit dreht sich der Winkelhebel 206, an dem die Nockennachlauf­ einrichtung 230 angebracht ist, um die erste Drehachse 214. Hierdurch wird eine relative Drehbewegung des Winkelhebels 206 und der zweiten Verbindungseinrichtung 238 um die zwei­ te Drehachse 250 bewirkt. Jedoch umfaßt die Verbindungsan­ ordnung 198 eine eingebaute mechanische Hysterese zwischen der Umlaufdrehbewegung der zweiten Drehachse 250 um die erste Drehachse 214 und der Drehbewegung der Schneidein­ heit 54 um die Hauptdrehachse 98 an dem Tragteil 102. Als Folge hiervon läuft die zweite Drehachse 215 relativ zur Drehbewegung der Schneideinheit nach. Diese Hysterese be­ wirkt, daß der Winkelhebel 206 eine "Zugkraft" auf die zweite Verbindungseinrichtung ausübt, wodurch eine Tendenz bewirkt wird, nach der die dritte Drehachse 258 (erzeugt durch die Verbindung der zweiten Verbindungseinrichtung 238 mit dem beweglichen Schutz) sich um die erste Drehachse 214 dreht. Auf Grund der exzentrischen Lage der dritten Drehachse 258 auf den beweglichen Schutz ward der beweg­ liche Schutz gezwungen, sich um die Wellenachse 70 ent­ lang der dritten Drehachse 258 zu drehen. Auf diese Weise wird der bewegliche Schutz 86 in eine Nichtumschließungs­ position gebracht, wenn die Schneideinheit 54 in die Schneidposition bewegt wird. Wenn in dieser Position die Schneideinheit 54 in der Schneidposition ist, muß dafür gesorgt werden, daß der bewegliche Schutz 86 nicht weiter verdreht wird, um hierdurch die dritte Drehachse 255 über die Mittellinie 318 hinaus zu drehen, welche von der zwei­ ten Drehachse 250 zu der Wellenachse 70 verläuft. Hierzu ist das zweite Anschlagteil 162 (Fig. 7 und 9) an der ab­ nehmbaren Abdeckung 174 der Schneideinheit 54 vorgesehen. Jeglicher Versuch, den beweglichen Blattschutz 86 weiter in den festen Blattschutz 82 zu verdrehen, wird durch den Kontakt zwischen dem beweglichen Schutz 86 und dem zwei­ ten Anschlagteil 162 verhindert.
Wenn die Schneideinheit 54, ausgehend von der Schneidposi­ tion zu der keinen Schnitt bewirkenden Position angehoben wird, wird durch die Wirkung der Verbindungseinrichtung 198 im wesentlichen die Umkehrbewegung bewirkt, welche zu­ vor angegeben ist, um den beweglichen Schutz 86 in die Um­ schließungsposition zurückzuführen. Wenn sich die Schneid­ einheit 54 der angehobenen Ruheposition nähert, überträgt die Flachfeder 126 eine Kraft auf die Verbindungsanordnung 198 über den Kontakt mit dem Flachfeder-Kontaktpunkt 242, und zwar zusätzlich zu der Schwerkraft, so daß der beweg­ liche Blattschutz 86 in die Umschließungsposition gezogen wird und hierdurch der bewegliche Blattschutz 86 in die Umschließungsposition stärker, gleichmäßiger und zwangs­ läufiger gedreht wird. Sollte bei dem beweglichen Blatt­ schutz 86 eine Reibung oder ein anderer Widerstand auf­ treten, wenn die Schneideinheit 54 in die keine Schnitt bewirkende Position angehoben wird, kommt die Nockennach­ laufeinrichtung 230 in Eingriff mit dem äußeren Nocken­ rand 302, wodurch bewirkt wird, daß die Nockennachlauf­ einrichtung 230 entlang der vorbestimmten Bahn zwangsläufig geführt wird, um hierdurch den beweglichen Blattschutz 86 in die Umschließungsposition zu zwingen.
Es sind weitere Abänderungen und Modifikationen möglich, ohne den Erfindungsgedanken zu verlassen.

Claims (18)

1. Motorsäge, gekennzeichnet durch
eine Basiseinrichtung (14), welche eine Werkstückauf­ lage (18) und eine Schneidstation (22) hat, an welcher ein Werkstück geschnitten wird;
eine Schneideinheit (54), welche einen Motor (74), eine Welle (66), auf der ein Sägeblatt (78) lösbar zur Ausführung einer Drehbewegung um eine Innenachse (70) an­ bringbar ist, welche durch den Motor (74) angetrieben wird und einen beweglichen Schutz (86) umfaßt, welcher zwischen einer Umschließungsposition und einer Nichtumschließungs­ position relativ zu einem unteren Teil des Sägeblatts (78) bewegbar ist;
eine Lagereinrichtung (90), mittels welcher die Schneideinheit (54) an der Basiseinrichtung (14) zur Aus­ führung einer Bewegung zwischen einer keinen Schnitt be­ wirkenden Position entfernt von der Schneidstation und ei­ ner Schneidposition festgehalten ist, in welcher das Säge­ blatt (78) in der Schneidstation angeordnet wird;
eine Betätigungseinrichtung (198) für den beweglichen Schutz (86), welche als Zwischenverbindung zwischen der Ba­ siseinrichtung (14) und dem beweglichen Schutz (86) vorge­ sehen ist, um den beweglichen Schutz (86) progressiv in Richtung der Nichtumschließungsposition zu bewegen, wenn das Sägeblatt (78) das Werkstück an der Schneidstation durch­ schneidet, wobei die Betätigungseinrichtung (198) eine Tot­ gangeinrichtung umfaßt, welche gestattet, daß der beweg­ liche Schutz (86) durch manuelle Betätigung frei in die Nicht­ umschließungsposition nur dann bewegbar ist, wenn die Schneideinheit (54) in der keinen Schnitt bewirkenden Po­ sition ist, um das Sägeblatt (78) zur Abnahme freizu­ legen; und
eine Sperreinrichtung (314), welche automatisch durch die Betätigungseinrichtung (198) für den beweglichen Schutz (86) kontaktierbar ist, wenn der bewegliche Schutz (86) in der Nichtumschließungsposition ist, um eine Bewe­ gung der Schneideinheit (54) von der keinen Schnitt be­ wirkenden Position weg zu verhindern, bis der bewegliche Schutz (86) in die das Sägeblatt umschließende Position zurückgeführt ist.
2. Motorsäge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung (198) für den beweglichen Schutz (86) folgendes umfaßt:
eine erste Verbindungseinrichtung (202), welche ein Ende hat, das drehbeweglich an der Basiseinrichtung (14) zur Ausführung einer Bewegung um eine erste Achse ange­ bracht ist und ein freies Ende in einem Abstand zu einem Ende hat;
eine zweite Verbindungseinrichtung (238), welche ein Endteil hat, das mit dem freien Ende der Verbindungs­ einrichtung (202) zur Ausführung einer Bewegung um eine zweite Achse verbunden ist und ein weiteres Endteil hat, welches mit dem unteren Schutz (86) zum Ausführen einer Bewegung um eine dritte Achse verbunden ist;
eine Nockeneinrichtung (262), welche an der Schneid­ einheit (54) angebracht ist, und
eine Nockennachlaufeinrichtung (230), welche an der ersten Verbindungseinrichtung (202) in Kontakt mit der Nockeneinrichtung (262) oder der Sperreinrichtung (314) an­ gebracht ist, wobei bei einer Bewegung der Schneideinheit (54) in Richtung zu der Schneidposition dann, wenn der be­ wegliche Schutz (86) in der das Blatt fließenden Position ist, bewirkt wird, daß die Nockennachlaufeinrichtung (230) in Kontakt mit der Nockeneinrichtung (262) bleibt, um den beweglichen Schutz (86) progressiv in die Nichtumschließungsposition zu bewegen, und wobei bei einer manuellen Be­ tätigung des beweglichen Schutzes (86) in die Nichtum­ schließungsposition zur Abnahme des Blattes, wenn die Schneideinheit (54) in der Einschnitt bewirkenden Position ist, die Nockennachlaufeinrichtung (230) in Kontakt mit der Sperreinrichtung (314) gebracht wird, um jegliche an­ schließende Bewegung der Schneideinrichtung (54) in die Schneidposition zu verhindern, bis der bewegliche Schutz (86) in die das Blatt umschließende Position zurückgeführt ist.
3. Motorsäge nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Verbindungseinrichtung (202) ein erstes An­ schlagteil darauf umfaßt, welches in Kontakt mit der zwei­ ten Verbindungseinrichtung (238) bringbar ist, wenn der bewegliche Schutz (86) zu der Nichtumschließungsposition bewegt wird, und die Schneideinheit (54) in einer keinen Schnitt bewirkenden Position ist, um zu verhindern, daß die dritte Drehachse an einer Mittellinie vorbeigeht, welche zwischen der zweiten Drehachse und der Wellenachse (70) verläuft.
4. Motorsäge nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinheit (54) ein zweites Anschlagteil um­ faßt, welches durch den beweglichen Schutz (86) kontaktier­ bar ist, wenn der bewegliche Schutz (86) in die Nichtum­ schließungsposition bewegt wird und die Schneideinheit (54) in der Schneidposition ist, um zu verhindern, daß die dritte Drehachse an einer Mittellinie vorbeigeht, welche zwischen der zweiten Drehachse und der Wellenachse (70) verläuft.
5. Motorsäge nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Verbindungseinrichtung (202) einen Winkel­ hebel (206) aufweist, welcher einen Drehpunkt (210) hat, der an der Basiseinrichtung (14) zur Ausführung einer Dreh­ bewegung um die erste Drehachse angebracht ist, und ein Paar von Armen (222, 226) hat,
die Nockennachlaufeinrichtung (230) an einem der Winkelhebelarme (222, 226) angebracht ist; und
ein Ende der zweiten Verbindungseinrichtung (238) drehbeweglich mit dem anderen der Winkelhebelarme (226, 222) verbunden ist.
6. Motorsäge nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinheit (54) einen Führungskeil (154) hierauf hat und daß die Nockeneinrichtung (262) eine Nockenplatte (266) aufweist, welche eine Nut (270) hat, die derart dimen­ sioniert ist, daß sie den Führungskeil (154) darin aufnimmt, und eine Befestigungseinrichtung hat, um die Nockenplatte (266) an der Schneideinheit (54) festzulegen, wobei die Nut (270) und das Führungskeilteil (154) zueinander fluchten.
7. Motorsäge nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungskeil (154) eine Lagerfläche umfaßt, welche einen Drehpunkt für die Nockenplatte (266) bildet;
die Nut (270) mit der Lagerfläche fluchtet, um eine Winkeleinstellung der Nockenplatte (266) um den Drehpunkt in eine optimale Nockenplattenposition relativ zu der Nockennachlaufeinrichtung (230) zu ermöglichen; und
die Befestigungseinrichtung (274) eine lösbare Be­ festigungseinrichtung und eine übergroß bemessene Öffnung der Nockenplatte (266) umfaßt, wobei die lösbare Befesti­ gungseinrichtung in der übergroß bemessenen Öffnung anorden­ bar ist, um eine Winkeleinstellung der Nockenplatte (266) zu ermöglichen, und die Nockenplatte (266) in der optimalen Nockenplattenposition an der Schneideinheit (54) nach der Einstellung festzulegen.
8. Motorsäge nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Nockeneinrichtung (262) einen bogenförmigen Nocken­ schlitz (290) umfaßt, welcher einen inneren Nockennachlaufrand (294) hat, der ein inneres Abschlußende hat, und einen äuße­ ren Nockenrand (302) hat, welcher von dem inneren Nockennach­ laufrand einen Abstand nach außen hat und ein äußeres Ab­ schlußende besitzt;
die inneren und äußeren Abschlußenden in Winkelrich­ tung versetzt sind, um einen Totgangraum (310) in der Nähe des äußeren Endes des äußeren Nockenrandes und oberhalb des inneren Nockennachlaufrandes zu bilden;
die Sperreinrichtung (314) ein Anlageteil in der Nähe des äußeren Abschlußendes aufweist; und
wenn die Schneideinheit (54) in der keinen Schnitt bewirkenden Position ist, die Nockennachlaufeinrichtung (230) in dem Totgangraum (310) ist, um entweder eine Bewegung entlang des inneren Nockennachlaufrandes auszuführen, um den beweglichen Schutz (86) in die Nichtumschließungsstel­ lung zu bringen, wenn die Schneideinheit (54) in die Schneid­ position bewegt wird, oder in Kontakt mit dem Sperr-Anlage­ teil zu bringen, wenn der bewegliche Schutz (86) von Hand in die Nichtumschließungsposition bewegt wird, um die Schneideinheit (54) in der keinen Schnitt bewirkenden Posi­ tion zu sperren.
9. Motorsäge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung (198) für den beweglichen Schutz (86) eine Vorbelastungseinrichtung umfaßt, welche den beweglichen Schutz (86) in die das Blatt (78) um­ schließende Position drückt.
10. Motorsäge nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorbelastungseinrichtung ein Flachfederteil umfaßt, welches betriebsmäßig als Zwischenverbindung zwischen der Basiseinrichtung (14) und der ersten Verbindungseinrich­ tung (202) an einer Stelle derselben zwischen den ersten und zweiten Achsen vorgesehen ist.
11. Motorsäge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Basiseinrichtung (14) einen Drehtisch (42) umfaßt, welcher drehbeweglich darauf angeordnet ist, und ein Schneideinheit-Tragteil umfaßt, welches auf dem Drehtisch (42) vorgesehen ist und einte Hauptdrehachse hat; und
die Lagereinrichtung (90) ein Hauptlagerteil zum La­ gern der Schneideinheit (54) auf dem Schneideinheit-Trag­ teil zur Ausführung einer Drehbewegung um die Hauptdreh­ achse zwischen einer keinen Schnitt bewirkenden Position und einer Schneidposition umfaßt.
12. Motorsäge nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneideinheit-Tragteil ein Endteil umfaßt, welches radial in einem Abstand von der Hauptdrehachse angeordnet ist;
die erste Verbindungseinrichtung (202) drehbeweg­ lich mit dem Endteil zur Ausführung einer Drehbewegung um die erste Achse verbunden ist; und
eine Flachfeder an einem Endteil angebracht ist, um den beweglichen Schutz (86) in die Umschließungsposition vorzubelasten.
13. Motorisch betriebene Feinsäge, gekenn­ zeichnet durch
eine Basiseinrichtung (14);
eine Schneideinheit (54), welche einen Motor (74), eine von dem Motor angetriebene Welle (66), auf der ein Sägeblatt (78) lösbar angebracht werden kann, und einen be­ weglichen Schutz (86) umfaßt, welcher zwischen einer Um­ schließungsposition und einer Nichtumschließungsposition relativ zu einem unteren Teil des Sägeblatts (78) bewegbar ist;
eine Lagereinrichtung (90) zum Festlegen der Schneid­ einheit (54) an der Basiseinrichtung (14) zur Ausführung einer Bewegung zwischen einer keinen Schnitt bewirkenden Position und einer Schneidposition;
eine Betätigungseinrichtung (198) für den bewegli­ chen Schutz (86), welche als Zwischenverbindung zwischen der Basiseinrichtung (14) und dem beweglichen Schutz (86) vorgesehen ist, und den beweglichen Schutz (86) progressiv in die Nichtumschließungsposition bewegen, wenn die Schneid­ einheit (54) in die Schneidposition bewegt wird, und eine Totgangeinrichtung vorgesehen ist, welche gestattet, daß der bewegliche Blattschutz (86) frei durch manuelle Betä­ tigung in die Nichtumschließungsposition nur dann beweg­ bar ist, wenn die Schneideinheit (54) in der keinen Schnitt bewirkenden Position ist, um das Sägeblatt (78) zur Abnahme freizulegen; und
eine Sperreinrichtung (314), welche automatisch durch die Betätigungseinrichtung (198) für den beweglichen Schutz (86) kontaktierbar ist, wenn der bewegliche Blatt­ schutz (86) in der Nichtumschließungsposition ist, um eine Bewegung der Schneideinheit (54) von der keinen Schnitt be­ wirkenden Position weg zu verhindern, bis der bewegliche Blattschutz (86) in die das Sägeblatt (78) umschließende Position zurückgeführt ist.
14. Motorsäge, gekennzeichnet durch eine Basiseinrichtung (14);
eine Schneideinrichtung (54), welche einen Motor (74), eine durch den Motor angetriebene Welle (66), an welcher ein Sägeblatt (78) lösbar angebracht werden kann, und einen be­ weglichen Schutz (86) hat, welcher zwischen einer Umschließungsposition und einer Nichtumschließungsposition relativ zum Sägeblatt (78) bewegbar ist;
eine Lagereinrichtung (90) zum Befestigen der Schneid­ einheit (54) an der Basiseinrichtung und zur Ausführung einer Bewegung zwischen einer keinen Schnitt bewirkenden Position und einer Schneidposition;
eine Betätigungseinrichtung (198) für den beweglichen Schutz (86), welche betriebsmäßig als Zwischenverbindung zum progressiven Bewegen als beweglichen Schutz (86) zwischen der Umschließungsposition und der Nichtumschließungsposi­ tion vorgesehen ist, wenn die Schneideinheit (54) zwischen der keinen Schnitt bewirkenden Position und der Schneidpo­ sition bewegt wird, wobei ein Nockennachlaufteil (230) und ein Nockenteil (262) vorgesehen sind, welche zwischen der Schneideinheit (54) und dem beweglichen Schutz (86) derart vorgesehen sind, daß eine relative Einstellbewegung in eine optimale Arbeitsstellung für den Betrieb der Nocken­ nachlaufeinrichtung (230) ermöglicht wird;
eine Ausrichteinrichtung, welche eine Ausrichtan­ zeigeposition hat, wobei die Nockeneinrichtung und die Nockennachlaufeinrichtung eine Bewegung ausführen können, um die Ausrichteinrichtung in die angezeigte Ausrichtposi­ tion zu bringen, wodurch der bewegliche Schutz (86) in der Umschließungsposition positioniert wird; und
eine Sperreinrichtung (314), welche die Nockennach­ laufeinrichtung (230) und die Nockenteile der optimalen Arbeitsposition festlegt.
15. Motorsäge nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der bewegliche Schutz (86) eine optimale Umschließungs­ position relativ zum Sägeblatt (78) hat; und
wenn die angezeigte Ausrichtposition bei der Ausricht­ einrichtung erreicht ist, angegeben wird, daß die Nockenein­ richtung (262) und die Nockennachlaufeinrichtung (230) ihre optimale Arbeitsposition einnehmen und auch der bewegliche Schutz (86) in der optimalen Umschließungsposition ist.
16. Motorsäge nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausrichteinrichtung eine erste Einstelleinrichtung an der Schneideinheit (54) und eine zweite Einstelleinrich­ tung an dem beweglichen Schutz (86) umfaßt, welche zueinan­ der ausrichtbar sind, um die Anzeigeposition für die Aus­ richtung bereitzustellen.
17. Motorsäge nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinheit (54) eine Drehlagereinrichtung auf­ weist;
die Nockeneinrichtung (262) einen bogenförmigen Nockennachlaufrand umfaßt und an der Drehlagereinrichtung zur Ausführung einer Drehbewegung angebracht ist, wodurch bewirkt wird, daß der Nockennachlaufrand sich in Richtung auf die Nockennachlaufeinrichtung (230) zu und von dieser wegbewegt; und
bei der Ausrichtung der ersten und der zweiten Ein­ stelleinrichtungen auf die Ausrichtposition durch die rela­ tive Bewegung zwischen der Nockenplatte (266) und der Schneideinheit (54) der bewegliche Schutz (86) in die opti­ male Arbeitsposition gebracht wird.
18. Motorsäge nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneideinheit (54) einen Führungskeil (154) daran umfaßt;
das Nockenteil (262) eine Nockenplatte (266) umfaßt, welche eine Nut (270) hat, welche derart dimensioniert ist, daß der Führungskeil (154) darin aufnehmbar ist; und
die Sperreinrichtung (314) eine übergroß bemessene Öffnung in der Nockenplatte (266) und eine lösbare Befesti­ gungseinrichtung umfaßt, welche in der übergroß bemessenen Öffnung angebracht ist, um zu ermöglichen, daß die Nocken­ platte (266) eine Drehbewegung ausführen kann und die Nocken­ platte (266) entgegen einer Bewegung relativ zur Schneidein­ heit (54) festgelegt werden kann, wenn die optimale Arbeits­ position eingestellt ist.
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