DE4414854A1 - Fotografischer Rollfilmpack mit einer Aufnahmelinse - Google Patents

Fotografischer Rollfilmpack mit einer Aufnahmelinse

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Description

Die Erfindung betrifft einen fotografischen Rollfilmpack nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Fotografische Filmpacks ähnlicher Art sind bereits in verschiedenen Varianten bekannt, beispielsweise durch im Handel befindliche Packs oder durch die DE- OS 37 16 812, DE-OS 37 21 556, DE-OS 37 33 403 oder die US-PS 4 882 600. Dabei besteht eine äußere Umhüllung gewöhnlich aus bedrucktem Karton und kann unter Umständen auch eine Sucherlinse enthalten oder sie ist wasserundurch­ lässig aus durchsichtigem Kunststoff ausgebildet, so daß der Filmpack auch als Unterwasserkamera benutzbar ist. Bei dem letztgenannten Typ muß die Wasser­ dichtigkeit unbedingt gewährleistet sein.
Nun werden Filmpacks der eingangs genannten Art vor allem in Ausflugsgebieten, am Meer, im Sand, bei Festen und Picknicks im Grünen, beim Sport und ähnlichen Gelegenheiten benutzt, wo sie an Ort und Stelle an Verkaufsständen angeboten werden und man eine eigene, wertvolle Kamera nicht mitgenommen hat, sei es wegen des größeren Gewichts, sei es, weil man sie vergessen hat, oder sei es, weil man Diebstahl oder Beschädigungen durch Feuchtigkeit, Wellen, Sand oder spielende Kinder, die sie mit Schokolade, Eis und anderem beschmieren könnten, befürchtet. Die Filme in bekannten Unterwasser-Filmpacks sind zwar gegen Was­ ser, Sand und Beschmieren durch Kleinkinder geschützt, dafür ist aber der Auf­ wand wegen der vollständigen Wasserdichtigkeit größer, als für den normalen Ge­ brauch erforderlich. Die anderen bekannten Filmpacks mit Pappkarton-Um­ hüllungen dagegen sind gegen Sand, Spritzwasser und Verschmieren überhaupt nicht geschützt. Außerdem ist es leicht möglich, die das Kerngehäuse großenteils freilassende Pappkarton-Umhüllung einfach, z. B. durch spielende Kinder, aufzu­ reißen, was gewöhnlich zur Funktionsunfähigkeit des ganzen Filmpacks führt.
Dadurch kann das Kerngehäuse häufig nach der Filmentnahme vom Hersteller nicht wieder benutzt werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Filmpack der eingangs ge­ nannten Art, ohne Wasserdichtigkeit zu erzielen, auf einfache Weise so auszuge­ stalten, daß ihm äußere Einwirkungen, wie Sand, Spritzwasser, spielende Kinder oder Schmutzeinwirkungen, nichts anhaben können und ein mechanisches Zerstören ohne größere Gewaltanwendung kaum möglich ist, er aber trotzdem von der den belichteten Rollfilm weiterverarbeitenden Stelle problemlos zu öffnen und neu zu konfektionieren ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Hauptanspruchs gelöst. Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Die starren Kunststoffschalen der Umhüllung geben dem Benutzer das Gefühl einer stabilen Kamera. Der zwar biegsame und elastische, aber doch stabile Streifen wird nicht als leicht abreißbare Verbindung der beiden Schalen empfunden, insbesondere wenn er über die Schalenflächen übersteht und Be­ dienungselemente, wie den Auslöser, enthält, sondern als fester Bestandteil des Filmpacks, so daß auch Kinder kaum in Versuchung kommen, ihn abreißen zu wollen. Der eigentliche Filmpack samt beweglichen Funktionselementen aber liegt innerhalb der Umhüllung geschützt, so daß bei Spiel, Sport oder Picknick mögliche Einwirkungen und Verschmutzungen keinen Einfluß auf ihn haben können. Hier­ durch ist sichergestellt, daß das Kerngehäuse vom Hersteller neu mit Film konfektioniert werden und gegebenenfalls in ein neues oder auch ein gebrauchtes Schutzgehäuse verpackt werden kann. Dabei sind Material, Herstellung, Montage und Wiederverwendbarkeit so günstig, daß sie die Wirtschaftlichkeit des Film­ packs nicht nur nicht beeinträchtigen, sondern erhöhen.
Die Erfindung wird anhand von Zeichnungen näher erläutert, wobei auch auf be­ sondere Vorteile einzelner Merkmale besonders hingewiesen wird.
Es zeigen
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rollfilmpacks mit Schutzgehäuse,
Fig. 2 eine Draufsicht auf den Rollfilmpack nach Fig. 1 bei aufge­ brochener Auslösermarkierung und teilweise aufgebrochenem Ver­ bindungsstreifen,
Fig. 3 die Draufsicht nach Fig. 2 bei entfernter Auslösermarkierung und über dem Auslöser aufgebrochenem Verbindungsstreifen,
Fig. 4 einen Schnitt durch Fig. 2 gemäß der Schnittlinie IV-IV,
Fig. 5 einen vergrößerten Schnitt durch den Gehäusedurchtritt der Film­ transporthandhabe gemäß der Schnittlinie V-V der Fig. 3,
Fig. 6 eine Ansicht des Filmpacks nach Fig. 1 in Richtung auf das Auf­ nahmeobjektiv,
Fig. 7 und 8 vergrößerte Darstellungen von Rast- oder Fixieranordnungen für die Schalen des Schutz- und Kerngehäuses,
Fig. 9 eine abgebrochene Darstellung einer anderen Ausführungsform eines Schutzgehäuses.
In den Figuren sind ein lichtdichtes, nachfolgend als Kerngehäuse bezeichnetes Gehäuse mit 1 und 2, ein Filmvorrats- oder Patronenraum mit 3, ein Film­ aufwickelraum mit 4, ein Bildschacht, der den entsprechend dem vorgesehenen Filmformat notwendigen Bildwinkel bzw. Strahlengang zwischen einem Auf­ nahmeobjektiv 5, 6 und der Filmbahn 1a, 2a begrenzt, mit 1b und ein Kamera­ verschluß unmittelbar hinter der inneren Objektivlinse 5 mit 7 bezeichnet. Der un­ belichtete Film, welcher nicht gezeigt ist, kann in einer Patrone oder als loser Filmwickel in den Filmvorratsraum 3 eingesetzt, über die Filmbahn 1a geführt und an einer nicht gezeigten, mit einer drehbaren Filmtransporthandhabe 8 verbun­ denen Aufwickelspule befestigt sein. Das Kerngehäuse 1, 2 mit Film wird vom Hersteller konfektioniert, der Film nach der Belichtung wieder vom Hersteller dem Kerngehäuse entnommen. Dieses kann dann erneut mit Film bestückt werden. Dementsprechend weist das Kerngehäuse alle für fotografische Aufnahmen notwendigen Bestandteile einer Kamera in irgendeiner bekannten und nicht gezeig­ ten Form auf, wie Verschlußauslöser, Bildzählwerk, eine Filmstoppeinrichtung, durch die der Film beim Drehen der Filmtransporthandhabe um einen Bildschritt angehalten wird, gegebenenfalls auch ein elektronisches Blitzgerät mit seinen funktionsnotwendigen Teilen, wie Ladehandhabe 9 und Ladeanzeige 10. Einige dieser Teile können auch außerhalb des Kerngehäuses 1, 2 angeordnet sein. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist das Kerngehäuse in einen vorderen Haupt­ teil 1 und eine abnehmbare Rückwand 2 mit gewölbter rückwärtiger Filmbahn 2a aufgeteilt. Es sind aber auch alle anderen bekannten Gehäuseanordnungen möglich, z. B. die Aufteilung in ein geschlossenes Gehäuse mit abnehmbarem Unterteil.
Bei bekannten Rollfilmpacks dieser Art ist nun das Kerngehäuse teilweise mit einer bedruckten Pappverkleidung umgeben, die die Betätigungshandhaben freiläßt. Diese Verkaufspackungen sind in keiner Weise gegen Beschädigungen geschützt. So sind sie Umwelteinflüssen, wie Nebel, Regen oder Gischt von Brandungen und ähnlichem ausgesetzt. Ebenso können die Pappverkleidungen z. B. von Kindern aufgerissen werden, wodurch der ganze Filmpack dann unbrauchbar wird, wenn in der Pappverkleidung Funktionsteile, wie Sucherausschnitte oder Linsen enthalten sind. Während bei wertvollen Kameras darauf geachtet wird, daß sie nicht un­ sachgemäß behandelt werden, ist dies gerade bei den an Verkaufsständen in Aus­ flugsgebieten erhältlichen Filmpacks nicht der Fall.
Demgegenüber wird der erfindungsgemäße Rollfilmpack, ohne deshalb für Unter­ wasseraufnahmen geeignet zu sein, gegen alle eben beschriebenen Beschädigungen dadurch geschützt, daß das Kerngehäuse 1, 2 durch ein Schutzgehäuse aus Schalen 11, 12 aus durchsichtigem, im wesentlichen starren Kunststoff umgeben wird. Die beiden Schalen 11, 12 können miteinander und/oder auf dem Kerngehäuse 1, 2 durch druckknopfähnliche oder hakenartige Rasten 11a, 12a bzw. 11b, 12b, wie sie nur beispielsweise in den Fig. 7 und 8 gezeigt sind, verrastet sein, aneinander fixiert oder auch befestigt werden. Sie könnten aber auch verschweißt oder ver­ klebt sein, wobei die Naht beim Öffnen des Filmpacks aufgeschnitten werden müßte.
Als besonders günstig erweist sich eine nur leichte Fixierung, wobei der eigentliche Zusammenhalt der Schalen 11, 12 durch einen über benachbarten Schalenkanten angeordneten Streifen 13 aus biegsamem, elastischem Kunststoff bewirkt wird. Dabei ist es bezüglich des Schutzes des Filmpacks gegen Beschä­ digungen und Verschmutzungen zweckmäßig, daß der Streifen 13 mindestens über einer, sinnvollerweise aber über allen durch Druck bedienbaren Betätigungs­ handhaben, wie Verschlußauslöser 14 und Ladehandhabe 9, liegt und letztere durch Drücken auf den Streifen 13 an hierfür eigens durch Aufkleber (vor­ teilhafterweise aus Kunststoff) 15, 16 markierten Stellen betätigbar sind. Es ist aber auch möglich, auf die Aufkleber zu verzichten, wenn der Streifen 13 aus durchsichtigem, gegebenenfalls an anderen Stellen bedrucktem Kunststoff besteht und die Betätigungshandhaben auffallend gefärbt und durch den Streifen 13 hin­ durch gut erkennbar sind. Bei aufgeklebten Markierungen 15, 16 ist es aus Gründen der Sicherheit und eines guten Aussehens angebracht, die offenen Enden des Streifens 13 unterhalb einer der aufgesetzten Markierungen 15 aneinander­ stoßen zu lassen und zu verkleben oder zu verschweißen, wobei die Markierung 15 wenigstens die Breite des Streifens 13 haben sollte. Eine weitere, nicht ge­ zeigte, weil leicht vorstellbare Ausführungsform des Streifens 13 könnte darin be­ stehen, daß der elastische, biegsame, flache Streifen als endloses, gummiband­ ähnliches Teil ausgebildet ist und unter vorübergehender Aufweitung über die Schalen 11, 12 gezogen wird und über den Schalenkanten aufgrund seiner Elastizität unter Spannung aufliegt und sie zusammenhält. Natürlich ist es bei allen Ausgestaltungen mit einem elastischen Streifen möglich, diesen mit den Schalen zu verkleben, oder in ähnlicher Weise, wie die Schalen miteinander oder mit dem Kerngehäuse verrastet sein können, zu befestigen.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 4 bilden beide Schalen 11, 12 gegebenenfalls zusammen Ausnehmungen 17, 18 an den Stellen, an denen eine Betätigungshandhabe bedienbar sein muß. Dabei ragt die Ladehandhabe 9 durch die Ausnehmung 17 und liegt so unmittelbar unter dem Streifen 13. Für die Betätigung des nicht sichtbaren Verschlußauslösers am Kerngehäuse 1 ist dagegen in der Ausnehmung 18 ein federnder Auslösearm 11c mit der Auslöserfläche 14 an die Schale 11 angeformt, wobei die Auslöserfläche 14 unter dem Aufkleber 15 liegt und durch Drücken auf den Aufkleber 15 und damit den Streifen 13 über den federnden Auslösearm 11c der Auslöser am Kerngehäuse 1 betätigt wird. Danach federt der Auslösearm 11c wieder zurück und gibt den Auslöser am Kerngehäuse wieder frei.
Um eine einfache Montage des Filmpacks nach Konfektionierung und zwar möglichst eine automatische Montage zu erreichen, weist wenigstens eine der Schalen 11, 12 des Schutzgehäuses an wenigstens einer einem optischen Strahlen­ gang des Kerngehäuses 1, 2 zugeordneten Stelle eine optisch wirksame Ausge­ staltung auf. Diese optisch wirksame Ausgestaltung kann ein Objektivlinsenteil 6, eine Sucherlinse 19, eine Lupe 20 für die Ladeanzeige 10 oder eine Streuscheibe 25 für ein eingebautes, nicht gezeigtes elektronisches Blitzgerät sein. Zweck­ mäßigerweise sind alle optisch wirksamen Teile, die von ihrer Lage her in einer der Schalen 11, 12 angeordnet werden können, auch dort eingeformt. Das Objektivlinsenteil 6 z. B. kann ein in die Schale 11 eingeformter Meniskus sein, der zusammen mit einem am Kerngehäuse 1 gelagerten weiteren Meniskus 5 das Aufnahmeobjektiv bildet. Dabei ist die weitere Linse 5 an einem am Kerngehäuse 1 befestigten Teil 22 angeordnet, der z. B. mittels eines Zapfens 22a an der Stirnseite des Bildschachtes 1b gelagert sein kann. Seine Außenform ist schalenartig der Innenform der den Meniskus 6 tragenden Schale 11 angepaßt. Der Teil 22 samt Linse 5 könnte einstuckig aus durchsichtigem Kunststoff hergestellt sein und außerhalb der Linse 5 eine Färbung haben, die eine einer Objektivfassung ähnliche Wirkung hervorruft.
Drehbare Betätigungshandhaben, wie die Filmtransporthandhabe 8, die am Kernge­ häuse 1 drehbar gelagert und mit einer Filmaufwickelspule verbunden ist, können naturgemäß durch das Schutzgehäuse 11, 12 nicht völlig eingeschlossen sein. Eine sinnvolle Anordnung hierfür ist in Fig. 5 gezeigt. Dabei weist die Schale 12 einen Schlitz auf, durch den die drehbare Filmtransporthandhabe 8 teilweise nach außen ragt, wie auch in den Fig. 2 und 3 sichtbar ist. Damit der Filmpack trotzdem in der geforderten Weise voll geschützt ist, sind zu beiden Seiten des Schlitzes elastische Dichtungslippen 23, 24 an den Schlitzkanten gelagert, die mit einem U- ähnlichen Profil 23a, 24a die Schlitzkanten übergreifen. Ihre an den Flachseiten der Filmtransporthandhabe 8 anliegenden lippenartig auslaufenden Enden 23b, 24b laufen nach außen derart trichterförmig aufeinander zu, daß bei Überdruck im Filmpack, z. B. bei Erwärmung, Luft zwischen den Dichtungslippen 23, 24 und der Filmtransporthandhabe entweichen kann. Der Schlitz mit den Dichtungslippen 23, 24 erfüllt also eine doppelte Aufgabe, die der Abdichtung nach innen und der Ent­ lüftung des Inneren nach außen.
Naturgemäß sind noch andere Ausgestaltungen auf der Grundlage des Patentan­ spruchs zur Lösung der gestellten Aufgabe möglich. So könnten die Schalen 11, 12 verklebt oder verschweißt oder fest und mit Werkzeugen lösbar miteinander verrastet sein, ohne daß der Streifen 13 über den Fugen liegt, vgl. Fig. 9. An allen Stellen, an denen durch Druck zu betätigende Handhaben liegen, könnten die Schalen trotzdem Ausnehmungen aufweisen. Diese Ausnehmungen sind dann durch elastische Plaketten überklebt und somit abgedichtet. Zur Anpassung an den jeweiligen Geschmack können die Schalen 11, 12 des Schutzgehäuses an ihrer Innen- oder Außenseite außerhalb optischer Strahlengänge bedruckt sein oder innen mit bedruckter Folie oder dergleichen hinterlegt sein. Es liegt auch im Rahmen der Erfindung, die Schalen mehrfarbig zu spritzen, insbesondere die optischen Teile aus durchsichtigem Kunststoff und die übrigen Schalenbereiche aus undurchsichtigem Kunststoff. Schließlich können gegebenenfalls die Schalen auch anders gestaltet und aneinander angepaßt sein, so daß ihre Trennebene bei­ spielsweise parallel zur Ober- oder Unterseite des Filmpacks verläuft.

Claims (19)

1. Fotografischer Rollfilmpack, bestehend aus einem lichtdichten Kerngehäuse mit Rollfilm, einem fotografischen Verschluß, Filmtransportmitteln mit Be­ dienungshandhabe, einem Bildzählwerk, einer Verschlußauslösevorrichtung und optischen Strahlengänge definierenden Ausschnitten und/oder Linsen eines Aufnahmeobjektivs und/oder Suchers, mit einer Umhüllung für das Kerngehäuse, die mindestens eine Betätigungshandhabe freigibt, dadurch gekennzeichnet, daß die Umhüllung (11, 12) durch ein aus Schalen (11, 12) aus durchsichtigem, im wesentlichen starrem Kunststoff zusammenge­ setztes, das Kerngehäuse (1, 2) umschließendes Schutzgehäuse gebildet wird.
2. Rollfilmpack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalen (11, 12) durch Rastelemente (11a, 12a; 11b, 12b) miteinander und/oder mit dem Kerngehäuse (1, 2) verrastbar sind.
3. Rollfilmpack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalen (11, 12) miteinander verschweißt sind.
4. Rollfilmpack nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalen (11, 12) durch einen über benachbarten Schalenkanten an­ geordneten Streifen (13) aus biegsamem, elastischem Kunststoff zusammen­ gehalten sind.
5. Rollfilmpack nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (13) über mindestens einer Betätigungshandhabe (9, 14) liegt und diese durch den elastischen Streifen hindurch betätigbar ist.
6. Rollfilmpack nach den Ansprüchen 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der elastische Streifen (13) an Betätigungsstellen (9, 14) Markierungen (15, 16) für erstere aufweist.
7. Rollfilmpack nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß freie Enden des elastischen Streifens (13) unterhalb einer der aufgesetzten Markierungen (15) aneinander stoßen und miteinander verbunden sind.
8. Rollfilmpack nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der elastische Streifen (13) mit den Schalen (11, 12) verklebt ist.
9. Rollfilmpack nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß der elastische Streifen (13) als endloses, flaches, gummiringähnliches Teil ausgebildet ist und über die benachbarten Schalenkanten gezogen ist und infolge seiner Elastizität straff auf den Schalen (11, 12) sitzt.
10. Rollfilmpack nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Schalen (11, 12) oberhalb einer Bestätigungshandhabe im Kerngehäuse (1) und unterhalb des elastischen Streifens (13) als elastisch federnder Arm (11c) mit Be­ tätigungsfläche (14) ausgebildet ist.
11. Rollfilmpack nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Schalen (11, 12) an der Stelle einer Betätigungshandhabe (9) im Kerngehäuse (1) und unterhalb des elastischen Streifens (13) eine Ausnehmung (17) aufweist, durch die die Betätigungshandhabe (9) mittels des elastischen Streifens (13) bedienbar ist.
12. Rollfilmpack nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schutzgehäuse (11, 12) an wenigstens einer einem optischen Strahlengang des Kerngehäuses (1, 2) zugeordneten Stelle (6) eine optisch wirksame Ausgestaltung hat.
13. Rollfilmpack nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine optisch wirksame Ausgestaltung ein Objektivlinsenteil (6), ein Sucherlinsenteil (19), eine Lupe (20) z. B. einer Ladeanzeige (10) oder eine Streuscheibe (25) für ein in das Kerngehäuse (1) eingebautes elektronisches Blitzgerät ist.
14. Rollfilmpack nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Objektivlinsenteil (6) ein Meniskus ist, der zusammen mit einer im Kern­ gehäuse (1) gelagerten weiteren Linse (5) das Aufnahmeobjektiv bildet.
15. Rollfilmpack nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Linse (5) an einem am Kerngehäuse (1) gelagerten, der Innenform der das Objektivlinsenteil (6) aufweisenden Schale (11) angepaßten schalenartigen Teil (22) angeordnet ist.
16. Rollfilmpack nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für jede dreh- oder verschiebbare Be­ tätigungshandhabe (8) des Kerngehäuses (1) ein zugeordneter Schlitz in der zugeordneten Schale (11) des Schutzgehäuses (11, 12) angeordnet ist und Dichtungslippen (23, 24) die Schlitzkanten gegen die dreh- oder verschieb­ bare Betätigungshandhabe (8) hin abdichten.
17. Rollfilmpack nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungslippen (23, 24) gegen die Betätigungshandhabe (8) hin trichter­ förmig nach außen weisen.
18. Rollfilmpack nach einem der Ansprüche 1 bis 3 oder einem anderen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalen (11, 12) über durch Drücken bedienbaren Betätigungshandhaben Aus­ nehmungen aufweisen, die durch Papier- oder Kunststoffplaketten abge­ deckt oder überklebt sind.
19. Rollfilmpack nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalen (11, 12) des Schutzgehäuses an Stellen außerhalb optischer Strahlengänge mit bedrucktem, dünnem Karton, Papier oder Kunststoff unterlegt oder an ihrer Innenseite bedruckt sind.
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