DE4427072C1 - Einrichtung zur Rufweiterleitung von einem ersten Kommunikationsnetz in ein zweites räumlich entferntes Kommunikationsnetz - Google Patents
Einrichtung zur Rufweiterleitung von einem ersten Kommunikationsnetz in ein zweites räumlich entferntes KommunikationsnetzInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Rufweiterleitung
von einem ersten Kommunikationsnetz in ein zweites räumlich
entferntes Kommunikationsnetz, wobei das zweite
Kommunikationsnetz eines von mehreren GSM-Mobilfunknetzen
ist.
In beinahe allen europäischen Ländern sowie einer
zunehmenden Anzahl osteuropäischer, asiatischer und
afrikanischer Länder und in Australien sind oder werden
digitale Mobilfunknetze nach dem vom European
Telecommunications Standards Institute (ETSI)
standardisierten GSM-Verfahren installiert.
Beschreibungen hierzu finden sich z. B. in
Huber, J.F., "Grenzenlose Mobilkommunikation vereint Europa",
in telcom report 15 (1992) Heft 2, S. 88 bis 91
oder Biala, J., "Mobilfunk und Intelligente Netze", F. Viehweg &
Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden, 1994.
Eine wichtige Eigenschaft des GSM-Standards ist die
Möglichkeit eines Teilnehmers eines GSM-Mobilfunknetzes als
temporärer Teilnehmer Dienste eines anderen
GSM-Mobilfunknetzes in Anspruch zu nehmen (International Roaming). Voraussetzung dazu ist, daß zwischen den Betreibern der betroffenen Mobilfunknetze eine Vereinbarung besteht. Teilnehmer von Mobilfunknetzen, die nicht nach dem GSM-Standard arbeiten, sind im allgemeinen weder in der Lage, GSM-Mobilfunknetze noch Mobilfunknetze abweichender Art zu nutzen.
GSM-Mobilfunknetzes in Anspruch zu nehmen (International Roaming). Voraussetzung dazu ist, daß zwischen den Betreibern der betroffenen Mobilfunknetze eine Vereinbarung besteht. Teilnehmer von Mobilfunknetzen, die nicht nach dem GSM-Standard arbeiten, sind im allgemeinen weder in der Lage, GSM-Mobilfunknetze noch Mobilfunknetze abweichender Art zu nutzen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine virtuelle
Erweiterung von Mobilfunknetzen, die nicht nach dem
GSM-Standard arbeiten, um GSM-Mobilfunknetze zu ermöglichen.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird dadurch gelöst, daß im
Bereich des ersten Kommunikationsnetzes ein als Brückenkopf
dienender Netzübergangsknoten zu einem der GSM-Netze
(Übergangsnetz) angeordnet ist, wobei dem Brückenkopf
Rufnummern des ersten Kommunikationsnetzes zugeordnet sind,
auf die andere Rufnummern des ersten Kommunikationsnetzes
über Rufweiterleitung aufschaltbar sind, daß im Brückenkopf
eine Umsetzung auf GSM-Rufnummern erfolgt und daß der
Brückenkopf über Signalisierungs- und Nutzkanäle mit einer
Mobilvermittlungsstelle des Übergangsnetzes verbunden ist
und die Grundfunktionen von Teilnehmern eines
GSM-Mobilfunknetzes aufweist.
Durch die erfindungsgemäße Einrichtung wird nicht nur die
Nutzung eines GSM-Mobilfunknetzes durch Teilnehmer aus
anderen Mobilfunknetzen ermöglicht, sondern auch die
Gesamtheit aller GSM-Mobilfunknetze ohne weitere Maßnahmen,
soweit die einzelnen Betreiber sogenannte Roaming-Abkommen
abgeschlossen haben.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
zum Buchen des durch die Erfindung realisierten Dienstes
vorgesehen, daß mit der Einrichtung einer Rufweiterleitung
im ersten Kommunikationsnetz eine GSM-Rufnummer der durch
die Rufweiterleitung erreichbaren Rufnummer des
Brückenkopfes zugeordnet wird und daß die zugeordnete
GSM-Rufnummer freigeschaltet und in ein Teilnehmerregister
(HLR) des Übergangsnetzes eingetragen wird.
Eine wirtschaftlich bedeutsame Anwendung der
erfindungsgemäßen Einrichtung ist im Verkehr zwischen USA
und Europa und gegebenenfalls anderen GSM-Ländern zu sehen.
Dazu ist ein Brückenkopf in den USA einzurichten, der über
eine ständige Datenverbindung an eine
Übergangs-Mobilvermittlungsstelle in Europa, beispielsweise
im D1-Netz, angeschlossen ist. Ein Reisender aus den USA,
der während einer Europareise unter seiner Rufnummer
erreichbar sein möchte, beauftragt den
US-Mobilfunknetzbetreiber, für die Zeit seiner Abwesenheit
über Rufweiterleitung seine Rufnummer auf eine Nummer des
Brückenkopfes zu schalten. Außerdem erhält er vor seiner
Reise bzw. beim Antritt der Reise eine MSISDN, das heißt,
eine Rufnummer eines europäischen GSM-Netzes, die spätestens
bei seiner Ankunft in Europa freigeschaltet wird, und ein
GSM-Mobilfunkgerät. Damit ist der Reisende für Anrufer
erreichbar, ohne eine andere Rufnummer und/oder seinen
jeweiligen Aufenthaltsort bekanntgeben zu müssen.
Die erfindungsgemäße Einrichtung hat ferner den Vorteil, daß
zahlreiche Funktionalitäten des GSM-Mobilfunknetzes ohne
weitere Maßnahmen nutzbar sind. Außerdem ist in der Phase
des Verbindungsaufbaus lediglich ein Austausch von
Signalisierungsinformationen über die Datenverbindung
erforderlich.
Eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Einrichtung besteht
darin, daß der Brückenkopf für die Abwicklung des
MAP-Protokolls nach dem GSM-Standard ausgelegt ist. Ferner
kann bei der erfindungsgemäßen Einrichtung vorgesehen sein,
daß sich der Brückenkopf im Übergangsnetz wie eine
Übergangs-Mobilvermittlungsstelle (Gateway Mobile Services
Switching Center GMSC) verhält.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das erste
Kommunikationsnetz ein weiteres Mobilfunknetz ist.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß
dem Brückenkopf im Bereich des ersten Kommunikationsnetzes
Mittel zur Speicherung und Wiedergabe von Sprachsignalen
(Voice Mail System) zugeordnet sind. Dabei ist vorzugsweise
vorgesehen, daß in dem Voice Mail System sowohl über das
erste als auch über das zweite Kommunikationsnetz Zuge führte
Sprachsignale speicherbar sind und/oder daß im Voice Mail
System gespeicherte Sprachsignale über das erste und über
das zweite Kommunikationsnetz abrufbar sind.
Hierdurch wird ein Austausch von Nachrichten zwischen einem
Anrufer im ersten Kommunikationsnetz und einem temporären
Teilnehmer des GSM-Mobilfunknetzes wesentlich erweitert, was
unter anderem durch Zeitunterschiede zwischen den
Kontinenten Bedeutung hat.
Eine anderen Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß dem
Brückenkopf im Bereich des ersten Kommunikationsnetzes ein
Sprachspeicher zur Speicherung von Ansagen zugeordnet ist.
Diese Weiterbildung kann dazu verwendet werden, dem
möglicherweise nicht auf die Weiterleitung vorbereiteten
Anrufer wichtige Informationen über die Rufweiterleitung zu
übermitteln. So kann beispielsweise dem Anrufer angesagt
werden, daß der Ruf in einen anderen Kontinent
weitergeleitet wird, so daß der Anrufer Gelegenheit hat, je
nach Wichtigkeit seines Anrufs diesen fortzusetzen oder
abzubrechen.
Diese Weiterbildung kann vorzugsweise derart ausgebildet
sein, daß die gespeicherten Ansagen bei Anrufen aus dem
ersten Kommunikationsnetz in Abhängigkeit von Signalen aus
dem zweiten Kommunikationsnetz wiedergebbar sind. Damit
können dem Anrufer weitere Informationen gegeben werden,
beispielsweise Hinweise auf Zeitunterschiede zwischen dem
Ort des Anrufers und dem Ort des temporären GSM-Teilnehmers,
wobei der Ort des temporären GSM-Teilnehmers als
Landeskennzahl im GSM-Netz zur Verfügung steht, wenn sich
der temporäre GSM-Teilnehmer in einem der GSM-Mobilfunknetze
eingebucht hat.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
anhand mehrerer Figuren dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen
Einrichtung einschließlich der durch die
erfindungsgemäße Einrichtung verbundenen
Kommunikationsnetze,
Fig. 2 die gleiche Einrichtung mit einer Darstellung des
Verbindungsaufbaus zur Rufweiterleitung aus einem
Mobilfunknetz aus den USA in das D1-Netz,
Fig. 3 eine Rufweiterleitung zum Voice Mail System,
Fig. 4 eine Rufweiterleitung zu einem Teilnehmer eines
GSM-Mobilfunknetzes außerhalb des D1-Netzes,
Fig. 5 den Verbindungsaufbau von einem Festnetz in Europa,
wobei der Ruf mangels eingebuchtem temporären
GSM-Teilnehmer zum Voice Mail System im Brückenkopf
weitergeleitet wird, und
Fig. 6 eine erfindungsgemäße Einrichtung mit zugehörigen
Verwaltungseinheiten.
Gleiche Teile sind in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen
versehen. Die Ziffern 1 bis 9 sind in den Fig. 2 bis 5
jedoch zur Kennzeichnung der Reihenfolge verschiedener
Vorgänge verwendet, so daß gleiche Ziffern nicht immer
gleiche Vorgänge bezeichnen.
Fig. 1 zeigt einen Brückenkopf 11 in den USA, der mit einem
Mobilfunknetz 12 in den USA über Leitungen 13 verbunden ist,
welche gestrichelt dargestellte Signalisierungskanäle und
durchgezogen dargestellte Nutzkanäle enthalten. Der
Brückenkopf 11 ist ferner über Transatlantikverbindungen 14,
die ebenfalls Signalisierungs- und Nutzkanäle enthalten, mit
einer Mobilvermittlungsstelle 15 in Europa, beispielsweise
in Frankfurt/M., verbunden, die außer der eigentlichen
Vermittlungsstelle MSC ein Besucherregister VLR enthält.
Die Mobilvermittlungsstelle 15 hat über Leitungen 16 Zugriff
auf ein virtuelles Teilnehmerregister 17, das ferner als
Authentikationszentrum dient. Ferner ist die
Mobilvermittlungsstelle 15 über weitere Leitungen 18 mit
einer Mobilvermittlungsstelle 19 verbunden, in deren Bereich
sich der temporäre GSM-Teilnehmer 20 derzeit aufhält. Die
weitere Mobilvermittlungsstelle wird daher auch Visitors
Mobile Service Switching Center gleich VMSC genannt. Diese
kann im gleichen Mobilfunknetz wie die
Mobilvermittlungsstelle 15 - im dargestellten
Ausführungsbeispiel also dem D1-Netz - oder in einem anderen
GSM-Mobilfunknetz sein, mit welchem der Betreiber der
Mobilvermittlungsstelle 15 ein Roaming-Abkommen hat.
An den Brückenkopf 11 sind ein Voice Mail System 21 und ein
Sprachspeicher für Ansagezwecke 22 angeschlossen. Innerhalb
des Mobilfunknetzes 12 haben die Rufnummer die in Fig. 1
angegebene Form. Bei Weiterleitung eines Rufs für die
Rufnummer "+1 abc defghÿ" wird innerhalb des Brückenkopfes
11 ein Anschluß mit der Rufnummer "+1 212 klmnopq" erreicht.
Diese wird in eine Rufnummer des D1-Netzes mit der Form
"+49 171 rstuvwx" konvertiert.
Die Rufweiterleitung vom Mobilfunknetz 12 in den USA zum
Brückenkopf 11 ist in Fig. 2 mit einem Pfeil 1 bezeichnet.
Der Brückenkopf sendet dann eine Anfrage 2 (Interrogation)
über die Mobilvermittlungsstelle 15, welche diese als
Anfrage 3 (Interrogation) an das virtuelle
Teilnehmerregister 17 weiterleitet, in dem die MSISDN-Nummer
"+49 171 rstuvwx" des temporären GSM-Teilnehmers gespeichert
ist. Ferner befindet sich im Teilnehmerregister 17 die
Adresse des Besucherregisters VLR der VMSC 19. Bei 4 wird in
der VMSC 19 die sogenannte Roaming-Number abgefragt, die bei
5 in das virtuelle Teilnehmerregister 17 übertragen wird.
Anschließend wird bei 6 die Roaming Number zunächst in die
Mobilvermittlungsstelle 15 und dann bei 7 zum Brückenkopf 11
übertragen. Der Brückenkopf 11 bewirkt dann das
Durchschalten (routing) der Verbindung bei 8 zur
Mobilvermittlungsstelle 15, dann über 9 zum VMSC 19 und
damit in nicht dargestellter Weise zum temporären
GSM-Teilnehmer 20.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Fall erfolgt die
Interrogation 1, 2, 3 wie bei dem Fall nach Fig. 2. Im
virtuellen Teilnehmerregister 17 wird jedoch keine Adresse
eines Besucherregisters VLR gefunden. Es enthält allerdings
eine Anweisung einer bedingten Rufweiterleitung (Conditional
call forwarding CFC) zum Voice Mail System 21. Diese
Anweisung wird bei 4 zur Mobilvermittlungsstelle 15 und bei
5 zum Brückenkopf 11 übertragen, wo der Ruf und das spätere
Gespräch zum Zwecke der Speicherung oder der Wiedergabe von
Sprachsignalen in das Voice Mail System geleitet wird.
Fig. 4 zeigt die Rufweiterleitung für den Fall, daß sich der
temporäre GSM-Teilnehmer in einem anderen GSM-Mobilfunknetz
als dem D1-Netz befindet. Die Rufweiterleitung erfolgt
genauso wie im Zusammenhang mit Fig. 2 erläutert. Im
Teilnehmerregister 17 ist lediglich die Adresse eines
Besucherregisters VLR des anderen GSM-Mobilfunknetzes
angegeben, zu dem dann die Durchschaltung wie im Falle von
Fig. 2 erfolgt. Der temporäre Teilnehmer kann im übrigen von
einem Festnetz und von anderen Teilnehmern des gleichen oder
eines anderen GSM-Mobilfunknetzes in an sich bekannter Weise
erreicht werden. Außerdem kann er die Dienste des
GSM-Mobilfunknetzes als rufender Teilnehmer in Anspruch
nehmen, insbesondere innerhalb des Mobilfunknetzes, in
andere Mobilfunknetze und in Festnetze wählen.
Ist jedoch der temporäre GSM-Teilnehmer nicht erreichbar,
kann die im folgenden beschriebene Rufweiterleitung zum
Voice Mail System 21 in den USA durchgeführt werden. Ein
Teilnehmer 31 eines Festnetzes 32 wählt die Rufnummer des in
Fig. 5 nicht dargestellten temporären GSM-Teilnehmers. Sein
Ruf wird über eine Netzübergangs-Mobilvermittlungsstelle 33
(Gateway MSC) zum virtuellen Teilnehmerregister 17 geleitet
(Pfeile 1 und 2). Dort wird festgestellt, daß keine
VLR-Adresse vorliegt, da der Teilnehmer voraussetzungsgemäß
nicht erreichbar ist. Im virtuellen Teilnehmerregister 17
befindet sich jedoch die Anweisung für bedingte
Rufweiterleitung zum Voice Mail System 21, worauf die
Schritte 3, 4 und 5 in gleicher Weise wie die Schritte 4, 5
und 6 bei dem Fall gemäß Fig. 3 durchgeführt werden, so daß
der Teilnehmer 31 eine Nachricht im Voice Mail System 21
hinterlassen oder abhören kann.
Fig. 6 zeigt eine erfindungsgemäße Einrichtung gemäß Fig. 1
mit einer Verwaltungseinheit 34, die über Telefon und
Telefaxverbindungen 35 bis 38 mit dem Mobilfunknetz 12 in
den USA, dem Brückenkopf 11 und der Teilnehmerverwaltung 40
des GSM-Mobilfunknetzes verbunden ist. Nach Eingehen eines
Auftrags zur Einrichtung einer Rufweiterleitung werden von
der Verwaltungseinheit 34 die beteiligten Netze und
Netzelemente entsprechend informiert bzw. gesteuert. So wird
im Mobilfunknetz 12 eine Rufweiterleitung zum Brückenkopf 11
eingerichtet, in der Teilnehmerverwaltung 40 die für den
temporären GSM-Teilnehmer vorgesehene Rufnummer
freigeschaltet und im Brückenkopf 11 die Zuordnung dieser
Rufnummer zu derjenigen Rufnummer vorgenommen, die durch die
Rufweiterleitung vom US-Mobilfunknetz 12 erreicht wird. Bei
Beendigung des temporären GSM-Teilnehmerverhältnisses werden
diese Schaltungen wieder rückgängig gemacht.
Claims (10)
1. Einrichtung zur Rufweiterleitung von einem ersten
Kommunikationsnetz in ein zweites räumlich entferntes
Kommunikationsnetz, wobei das zweite Kommunikationsnetz
eines von mehreren GSM-Mobilfunknetzen ist, dadurch
gekennzeichnet,
- - daß im Bereich des ersten Kommunikationsnetzes (12) ein als Brückenkopf (11) dienender Netzübergangsknoten zu einem der GSM-Netze (Übergangsnetz) angeordnet ist, wobei dem Brückenkopf (11) Rufnummern des ersten Kommunikationsnetzes (12) zugeordnet sind, auf die andere Rufnummern des ersten Kommunikationsnetzes (12) über Rufweiterleitung aufschaltbar sind,
- - daß im Brückenkopf (11) den dem Brückenkopf im ersten Kommunikationsnetz zugeordneten Rufnummern GSM-Rufnummern zugeordnet werden können und
- - daß der Brückenkopf (11) über Signalisierungs- und Nutzkanäle (14) mit einer Mobilvermittlungsstelle (15) des Übergangsnetzes verbunden ist und die Grundfunktionen von Teilnehmern eines GSM-Mobilfunknetzes aufweist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß mit der Einrichtung einer Rufweiterleitung im ersten
Kommunikationsnetz (12) eine GSM-Rufnummer der durch die
Rufweiterleitung erreichbaren Rufnummer des Brückenkopfes
(11) zugeordnet wird und daß die zugeordnete GSM-Rufnummer
freigeschaltet und in ein Teilnehmerregister (HLR) (17) des
Übergangsnetzes eingetragen wird.
3. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Brückenkopf (11) für die Abwicklung
des MAP-Protokolls nach dem GSM-Standard ausgelegt ist.
4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sich der Brückenkopf (11) im
Übergangsnetz wie eine Übergangs-Mobilvermittlungsstelle
(Gateway Mobile Services Switching Center GMSC) verhält.
5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste Kommunikationsnetz
(12) ein weiteres Mobilfunknetz ist.
6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Brückenkopf (11) im Bereich
des ersten Kommunikationsnetzes (12) Mittel (21) zur
Speicherung und Wiedergabe von Sprachsignalen (Voice Mail
System) zugeordnet sind.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß in dem Voice Mail System (21) sowohl über das erste (12)
als auch über das zweite Kommunikationsnetz zugeführte
Sprachsignale speicherbar sind.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß im Voice Mail System (21) gespeicherte
Sprachsignale über das erste (12) und über das zweite
Kommunikationsnetz abrufbar sind.
9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Brückenkopf (11) im Bereich
des ersten Kommunikationsnetzes (12) ein Sprachspeicher (22)
zur Speicherung von Ansagen zugeordnet ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die gespeicherten Ansagen bei Anrufen aus dem ersten
Kommunikationsnetz (12) in Abhängigkeit von Signalen aus dem
zweiten Kommunikationsnetz wiedergebbar sind.
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