DE4427072C1 - Einrichtung zur Rufweiterleitung von einem ersten Kommunikationsnetz in ein zweites räumlich entferntes Kommunikationsnetz - Google Patents

Einrichtung zur Rufweiterleitung von einem ersten Kommunikationsnetz in ein zweites räumlich entferntes Kommunikationsnetz

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Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Rufweiterleitung von einem ersten Kommunikationsnetz in ein zweites räumlich entferntes Kommunikationsnetz, wobei das zweite Kommunikationsnetz eines von mehreren GSM-Mobilfunknetzen ist.
In beinahe allen europäischen Ländern sowie einer zunehmenden Anzahl osteuropäischer, asiatischer und afrikanischer Länder und in Australien sind oder werden digitale Mobilfunknetze nach dem vom European Telecommunications Standards Institute (ETSI) standardisierten GSM-Verfahren installiert. Beschreibungen hierzu finden sich z. B. in Huber, J.F., "Grenzenlose Mobilkommunikation vereint Europa", in telcom report 15 (1992) Heft 2, S. 88 bis 91 oder Biala, J., "Mobilfunk und Intelligente Netze", F. Viehweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden, 1994.
Eine wichtige Eigenschaft des GSM-Standards ist die Möglichkeit eines Teilnehmers eines GSM-Mobilfunknetzes als temporärer Teilnehmer Dienste eines anderen
GSM-Mobilfunknetzes in Anspruch zu nehmen (International Roaming). Voraussetzung dazu ist, daß zwischen den Betreibern der betroffenen Mobilfunknetze eine Vereinbarung besteht. Teilnehmer von Mobilfunknetzen, die nicht nach dem GSM-Standard arbeiten, sind im allgemeinen weder in der Lage, GSM-Mobilfunknetze noch Mobilfunknetze abweichender Art zu nutzen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine virtuelle Erweiterung von Mobilfunknetzen, die nicht nach dem GSM-Standard arbeiten, um GSM-Mobilfunknetze zu ermöglichen.
Die erfindungsgemäße Aufgabe wird dadurch gelöst, daß im Bereich des ersten Kommunikationsnetzes ein als Brückenkopf dienender Netzübergangsknoten zu einem der GSM-Netze (Übergangsnetz) angeordnet ist, wobei dem Brückenkopf Rufnummern des ersten Kommunikationsnetzes zugeordnet sind, auf die andere Rufnummern des ersten Kommunikationsnetzes über Rufweiterleitung aufschaltbar sind, daß im Brückenkopf eine Umsetzung auf GSM-Rufnummern erfolgt und daß der Brückenkopf über Signalisierungs- und Nutzkanäle mit einer Mobilvermittlungsstelle des Übergangsnetzes verbunden ist und die Grundfunktionen von Teilnehmern eines GSM-Mobilfunknetzes aufweist.
Durch die erfindungsgemäße Einrichtung wird nicht nur die Nutzung eines GSM-Mobilfunknetzes durch Teilnehmer aus anderen Mobilfunknetzen ermöglicht, sondern auch die Gesamtheit aller GSM-Mobilfunknetze ohne weitere Maßnahmen, soweit die einzelnen Betreiber sogenannte Roaming-Abkommen abgeschlossen haben.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist zum Buchen des durch die Erfindung realisierten Dienstes vorgesehen, daß mit der Einrichtung einer Rufweiterleitung im ersten Kommunikationsnetz eine GSM-Rufnummer der durch die Rufweiterleitung erreichbaren Rufnummer des Brückenkopfes zugeordnet wird und daß die zugeordnete GSM-Rufnummer freigeschaltet und in ein Teilnehmerregister (HLR) des Übergangsnetzes eingetragen wird.
Eine wirtschaftlich bedeutsame Anwendung der erfindungsgemäßen Einrichtung ist im Verkehr zwischen USA und Europa und gegebenenfalls anderen GSM-Ländern zu sehen. Dazu ist ein Brückenkopf in den USA einzurichten, der über eine ständige Datenverbindung an eine Übergangs-Mobilvermittlungsstelle in Europa, beispielsweise im D1-Netz, angeschlossen ist. Ein Reisender aus den USA, der während einer Europareise unter seiner Rufnummer erreichbar sein möchte, beauftragt den US-Mobilfunknetzbetreiber, für die Zeit seiner Abwesenheit über Rufweiterleitung seine Rufnummer auf eine Nummer des Brückenkopfes zu schalten. Außerdem erhält er vor seiner Reise bzw. beim Antritt der Reise eine MSISDN, das heißt, eine Rufnummer eines europäischen GSM-Netzes, die spätestens bei seiner Ankunft in Europa freigeschaltet wird, und ein GSM-Mobilfunkgerät. Damit ist der Reisende für Anrufer erreichbar, ohne eine andere Rufnummer und/oder seinen jeweiligen Aufenthaltsort bekanntgeben zu müssen.
Die erfindungsgemäße Einrichtung hat ferner den Vorteil, daß zahlreiche Funktionalitäten des GSM-Mobilfunknetzes ohne weitere Maßnahmen nutzbar sind. Außerdem ist in der Phase des Verbindungsaufbaus lediglich ein Austausch von Signalisierungsinformationen über die Datenverbindung erforderlich.
Eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Einrichtung besteht darin, daß der Brückenkopf für die Abwicklung des MAP-Protokolls nach dem GSM-Standard ausgelegt ist. Ferner kann bei der erfindungsgemäßen Einrichtung vorgesehen sein, daß sich der Brückenkopf im Übergangsnetz wie eine Übergangs-Mobilvermittlungsstelle (Gateway Mobile Services Switching Center GMSC) verhält.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das erste Kommunikationsnetz ein weiteres Mobilfunknetz ist.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß dem Brückenkopf im Bereich des ersten Kommunikationsnetzes Mittel zur Speicherung und Wiedergabe von Sprachsignalen (Voice Mail System) zugeordnet sind. Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, daß in dem Voice Mail System sowohl über das erste als auch über das zweite Kommunikationsnetz Zuge führte Sprachsignale speicherbar sind und/oder daß im Voice Mail System gespeicherte Sprachsignale über das erste und über das zweite Kommunikationsnetz abrufbar sind.
Hierdurch wird ein Austausch von Nachrichten zwischen einem Anrufer im ersten Kommunikationsnetz und einem temporären Teilnehmer des GSM-Mobilfunknetzes wesentlich erweitert, was unter anderem durch Zeitunterschiede zwischen den Kontinenten Bedeutung hat.
Eine anderen Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß dem Brückenkopf im Bereich des ersten Kommunikationsnetzes ein Sprachspeicher zur Speicherung von Ansagen zugeordnet ist. Diese Weiterbildung kann dazu verwendet werden, dem möglicherweise nicht auf die Weiterleitung vorbereiteten Anrufer wichtige Informationen über die Rufweiterleitung zu übermitteln. So kann beispielsweise dem Anrufer angesagt werden, daß der Ruf in einen anderen Kontinent weitergeleitet wird, so daß der Anrufer Gelegenheit hat, je nach Wichtigkeit seines Anrufs diesen fortzusetzen oder abzubrechen.
Diese Weiterbildung kann vorzugsweise derart ausgebildet sein, daß die gespeicherten Ansagen bei Anrufen aus dem ersten Kommunikationsnetz in Abhängigkeit von Signalen aus dem zweiten Kommunikationsnetz wiedergebbar sind. Damit können dem Anrufer weitere Informationen gegeben werden, beispielsweise Hinweise auf Zeitunterschiede zwischen dem Ort des Anrufers und dem Ort des temporären GSM-Teilnehmers, wobei der Ort des temporären GSM-Teilnehmers als Landeskennzahl im GSM-Netz zur Verfügung steht, wenn sich der temporäre GSM-Teilnehmer in einem der GSM-Mobilfunknetze eingebucht hat.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung anhand mehrerer Figuren dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Einrichtung einschließlich der durch die erfindungsgemäße Einrichtung verbundenen Kommunikationsnetze,
Fig. 2 die gleiche Einrichtung mit einer Darstellung des Verbindungsaufbaus zur Rufweiterleitung aus einem Mobilfunknetz aus den USA in das D1-Netz,
Fig. 3 eine Rufweiterleitung zum Voice Mail System,
Fig. 4 eine Rufweiterleitung zu einem Teilnehmer eines GSM-Mobilfunknetzes außerhalb des D1-Netzes,
Fig. 5 den Verbindungsaufbau von einem Festnetz in Europa, wobei der Ruf mangels eingebuchtem temporären GSM-Teilnehmer zum Voice Mail System im Brückenkopf weitergeleitet wird, und
Fig. 6 eine erfindungsgemäße Einrichtung mit zugehörigen Verwaltungseinheiten.
Gleiche Teile sind in den Figuren mit gleichen Bezugszeichen versehen. Die Ziffern 1 bis 9 sind in den Fig. 2 bis 5 jedoch zur Kennzeichnung der Reihenfolge verschiedener Vorgänge verwendet, so daß gleiche Ziffern nicht immer gleiche Vorgänge bezeichnen.
Fig. 1 zeigt einen Brückenkopf 11 in den USA, der mit einem Mobilfunknetz 12 in den USA über Leitungen 13 verbunden ist, welche gestrichelt dargestellte Signalisierungskanäle und durchgezogen dargestellte Nutzkanäle enthalten. Der Brückenkopf 11 ist ferner über Transatlantikverbindungen 14, die ebenfalls Signalisierungs- und Nutzkanäle enthalten, mit einer Mobilvermittlungsstelle 15 in Europa, beispielsweise in Frankfurt/M., verbunden, die außer der eigentlichen Vermittlungsstelle MSC ein Besucherregister VLR enthält.
Die Mobilvermittlungsstelle 15 hat über Leitungen 16 Zugriff auf ein virtuelles Teilnehmerregister 17, das ferner als Authentikationszentrum dient. Ferner ist die Mobilvermittlungsstelle 15 über weitere Leitungen 18 mit einer Mobilvermittlungsstelle 19 verbunden, in deren Bereich sich der temporäre GSM-Teilnehmer 20 derzeit aufhält. Die weitere Mobilvermittlungsstelle wird daher auch Visitors Mobile Service Switching Center gleich VMSC genannt. Diese kann im gleichen Mobilfunknetz wie die Mobilvermittlungsstelle 15 - im dargestellten Ausführungsbeispiel also dem D1-Netz - oder in einem anderen GSM-Mobilfunknetz sein, mit welchem der Betreiber der Mobilvermittlungsstelle 15 ein Roaming-Abkommen hat.
An den Brückenkopf 11 sind ein Voice Mail System 21 und ein Sprachspeicher für Ansagezwecke 22 angeschlossen. Innerhalb des Mobilfunknetzes 12 haben die Rufnummer die in Fig. 1 angegebene Form. Bei Weiterleitung eines Rufs für die Rufnummer "+1 abc defghÿ" wird innerhalb des Brückenkopfes 11 ein Anschluß mit der Rufnummer "+1 212 klmnopq" erreicht. Diese wird in eine Rufnummer des D1-Netzes mit der Form "+49 171 rstuvwx" konvertiert.
Die Rufweiterleitung vom Mobilfunknetz 12 in den USA zum Brückenkopf 11 ist in Fig. 2 mit einem Pfeil 1 bezeichnet. Der Brückenkopf sendet dann eine Anfrage 2 (Interrogation) über die Mobilvermittlungsstelle 15, welche diese als Anfrage 3 (Interrogation) an das virtuelle Teilnehmerregister 17 weiterleitet, in dem die MSISDN-Nummer "+49 171 rstuvwx" des temporären GSM-Teilnehmers gespeichert ist. Ferner befindet sich im Teilnehmerregister 17 die Adresse des Besucherregisters VLR der VMSC 19. Bei 4 wird in der VMSC 19 die sogenannte Roaming-Number abgefragt, die bei 5 in das virtuelle Teilnehmerregister 17 übertragen wird. Anschließend wird bei 6 die Roaming Number zunächst in die Mobilvermittlungsstelle 15 und dann bei 7 zum Brückenkopf 11 übertragen. Der Brückenkopf 11 bewirkt dann das Durchschalten (routing) der Verbindung bei 8 zur Mobilvermittlungsstelle 15, dann über 9 zum VMSC 19 und damit in nicht dargestellter Weise zum temporären GSM-Teilnehmer 20.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Fall erfolgt die Interrogation 1, 2, 3 wie bei dem Fall nach Fig. 2. Im virtuellen Teilnehmerregister 17 wird jedoch keine Adresse eines Besucherregisters VLR gefunden. Es enthält allerdings eine Anweisung einer bedingten Rufweiterleitung (Conditional call forwarding CFC) zum Voice Mail System 21. Diese Anweisung wird bei 4 zur Mobilvermittlungsstelle 15 und bei 5 zum Brückenkopf 11 übertragen, wo der Ruf und das spätere Gespräch zum Zwecke der Speicherung oder der Wiedergabe von Sprachsignalen in das Voice Mail System geleitet wird.
Fig. 4 zeigt die Rufweiterleitung für den Fall, daß sich der temporäre GSM-Teilnehmer in einem anderen GSM-Mobilfunknetz als dem D1-Netz befindet. Die Rufweiterleitung erfolgt genauso wie im Zusammenhang mit Fig. 2 erläutert. Im Teilnehmerregister 17 ist lediglich die Adresse eines Besucherregisters VLR des anderen GSM-Mobilfunknetzes angegeben, zu dem dann die Durchschaltung wie im Falle von Fig. 2 erfolgt. Der temporäre Teilnehmer kann im übrigen von einem Festnetz und von anderen Teilnehmern des gleichen oder eines anderen GSM-Mobilfunknetzes in an sich bekannter Weise erreicht werden. Außerdem kann er die Dienste des GSM-Mobilfunknetzes als rufender Teilnehmer in Anspruch nehmen, insbesondere innerhalb des Mobilfunknetzes, in andere Mobilfunknetze und in Festnetze wählen.
Ist jedoch der temporäre GSM-Teilnehmer nicht erreichbar, kann die im folgenden beschriebene Rufweiterleitung zum Voice Mail System 21 in den USA durchgeführt werden. Ein Teilnehmer 31 eines Festnetzes 32 wählt die Rufnummer des in Fig. 5 nicht dargestellten temporären GSM-Teilnehmers. Sein Ruf wird über eine Netzübergangs-Mobilvermittlungsstelle 33 (Gateway MSC) zum virtuellen Teilnehmerregister 17 geleitet (Pfeile 1 und 2). Dort wird festgestellt, daß keine VLR-Adresse vorliegt, da der Teilnehmer voraussetzungsgemäß nicht erreichbar ist. Im virtuellen Teilnehmerregister 17 befindet sich jedoch die Anweisung für bedingte Rufweiterleitung zum Voice Mail System 21, worauf die Schritte 3, 4 und 5 in gleicher Weise wie die Schritte 4, 5 und 6 bei dem Fall gemäß Fig. 3 durchgeführt werden, so daß der Teilnehmer 31 eine Nachricht im Voice Mail System 21 hinterlassen oder abhören kann.
Fig. 6 zeigt eine erfindungsgemäße Einrichtung gemäß Fig. 1 mit einer Verwaltungseinheit 34, die über Telefon und Telefaxverbindungen 35 bis 38 mit dem Mobilfunknetz 12 in den USA, dem Brückenkopf 11 und der Teilnehmerverwaltung 40 des GSM-Mobilfunknetzes verbunden ist. Nach Eingehen eines Auftrags zur Einrichtung einer Rufweiterleitung werden von der Verwaltungseinheit 34 die beteiligten Netze und Netzelemente entsprechend informiert bzw. gesteuert. So wird im Mobilfunknetz 12 eine Rufweiterleitung zum Brückenkopf 11 eingerichtet, in der Teilnehmerverwaltung 40 die für den temporären GSM-Teilnehmer vorgesehene Rufnummer freigeschaltet und im Brückenkopf 11 die Zuordnung dieser Rufnummer zu derjenigen Rufnummer vorgenommen, die durch die Rufweiterleitung vom US-Mobilfunknetz 12 erreicht wird. Bei Beendigung des temporären GSM-Teilnehmerverhältnisses werden diese Schaltungen wieder rückgängig gemacht.

Claims (10)

1. Einrichtung zur Rufweiterleitung von einem ersten Kommunikationsnetz in ein zweites räumlich entferntes Kommunikationsnetz, wobei das zweite Kommunikationsnetz eines von mehreren GSM-Mobilfunknetzen ist, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß im Bereich des ersten Kommunikationsnetzes (12) ein als Brückenkopf (11) dienender Netzübergangsknoten zu einem der GSM-Netze (Übergangsnetz) angeordnet ist, wobei dem Brückenkopf (11) Rufnummern des ersten Kommunikationsnetzes (12) zugeordnet sind, auf die andere Rufnummern des ersten Kommunikationsnetzes (12) über Rufweiterleitung aufschaltbar sind,
  • - daß im Brückenkopf (11) den dem Brückenkopf im ersten Kommunikationsnetz zugeordneten Rufnummern GSM-Rufnummern zugeordnet werden können und
  • - daß der Brückenkopf (11) über Signalisierungs- und Nutzkanäle (14) mit einer Mobilvermittlungsstelle (15) des Übergangsnetzes verbunden ist und die Grundfunktionen von Teilnehmern eines GSM-Mobilfunknetzes aufweist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Einrichtung einer Rufweiterleitung im ersten Kommunikationsnetz (12) eine GSM-Rufnummer der durch die Rufweiterleitung erreichbaren Rufnummer des Brückenkopfes (11) zugeordnet wird und daß die zugeordnete GSM-Rufnummer freigeschaltet und in ein Teilnehmerregister (HLR) (17) des Übergangsnetzes eingetragen wird.
3. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Brückenkopf (11) für die Abwicklung des MAP-Protokolls nach dem GSM-Standard ausgelegt ist.
4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Brückenkopf (11) im Übergangsnetz wie eine Übergangs-Mobilvermittlungsstelle (Gateway Mobile Services Switching Center GMSC) verhält.
5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Kommunikationsnetz (12) ein weiteres Mobilfunknetz ist.
6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Brückenkopf (11) im Bereich des ersten Kommunikationsnetzes (12) Mittel (21) zur Speicherung und Wiedergabe von Sprachsignalen (Voice Mail System) zugeordnet sind.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Voice Mail System (21) sowohl über das erste (12) als auch über das zweite Kommunikationsnetz zugeführte Sprachsignale speicherbar sind.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Voice Mail System (21) gespeicherte Sprachsignale über das erste (12) und über das zweite Kommunikationsnetz abrufbar sind.
9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Brückenkopf (11) im Bereich des ersten Kommunikationsnetzes (12) ein Sprachspeicher (22) zur Speicherung von Ansagen zugeordnet ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die gespeicherten Ansagen bei Anrufen aus dem ersten Kommunikationsnetz (12) in Abhängigkeit von Signalen aus dem zweiten Kommunikationsnetz wiedergebbar sind.
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