DE60006114T2 - Vorrichtung und verfahren zum laden eines mobilen endgerätes mit einem applikationsprogramm, gespeichert in einem gleichrangigen gerät - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein den elektronischen Handel (E-Commerce). Die vorliegende Erfindung betrifft etwas genauer ein Gerät und ein zugehöriges Verfahren zum Laden eines Anwendungsprogramms, welches an einem mobilen Anbieterendgerät installiert ist, auf ein mobiles Empfängerendgerät und zum anschließenden Bezahlen an eine zuständige Einheit für die Nutzung des Anwendungsprogramms an dem mobilen Empfängerendgerät. Dabei wird eine leistungsstarke Methode zum Vertrieb des Anwendungsprogramms bereitgestellt.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Die Nutzbarmachung von kabellosen Kommunikationssystemen zur telefonischen Kommunikation, hat in den letzten Jahren eine weite Popularität erlangt. Da eine Kabelverbindung nicht notwendig ist, um telefonische Kommunikation auszuführen, ist die Kommunikation mittels eines kabellosen Kommunikationssystems an einem Ort möglich, zu dem die Herstellung von Kabelverbindungen unpraktisch oder unmöglich wäre.
  • Zum Beispiel wurden überall in wesentlichen Teilen der Welt aus Zellen bestehende Kommunikationsnetzwerke installiert. Große Anzahlen von Teilnehmern derartiger aus Zellen bestehender Netzwerke können telefonisch kommunizieren, wenn sie sich in Gebieten aufhalten, die von derartigen aus Zellen bestehenden Netzwerken umfasst werden. In solchen Netzwerken ist sowohl telefonische Sprach- als auch Daten-Kommunikation möglich.
  • Ein Teilnehmer eines aus Zellen bestehenden Kommunikationsnetzwerks kommuniziert damit über ein mobiles Endgerät. Einige aus Zellen bestehende Kommunikationsnetzwerke setzen digitale Kommunikationstechniken ein, wobei Informationen vor der Übermittlung und im Anschluss an ihren Empfang digitalisiert werden. Verarbeitungsschaltkreise werden eingesetzt, um auf Informationen, vor deren Übertragung und im Anschluss an deren Empfang, zu agieren.
  • Technologische Fortschritte haben die Verkleinerung der Schaltkreise der Verarbeitungsschaltkreise als auch der anderen Schaltkreise, aus denen mobile Endgeräte bestehen, ermöglicht. Derartige Fortschritte haben es möglich gemacht, die Gehäuse der mobilen Endgeräte entsprechend zu verkleinern, um die Tragbarkeit derartiger mobiler Endgeräte zu verbessern. Mobile Endgeräte besitzen in der Regel physikalische Abmessungen, die ihr Mitführen durch den Nutzer und die Aufbewahrung zum Beispiel in einer Hemdtasche oder ähnlichem des Nutzers ermöglichen.
  • Die technologischen Fortschritte, die die Verkleinerung der Schaltkreise des mobilen Endgerätes ermöglicht haben, haben auch die Verkleinerung anderer elektronischer Geräte, wie zum Beispiel Computergeräte, ermöglicht. Weiter hat das Zusammenwachsen von Technologien zur Entwicklung von mobilen Endgeräten geführt, die Fähigkeiten aufweisen, die üblicherweise mehr mit Computergeräten in Zusammenhang gebracht werden. Weiter beinhalten Computergeräte als ein Ergebnis der technologischen Fortschritte und des Zusammenwachsens der Technologien zunehmend zusätzliche Kommunikationsfähigkeiten. Der Begriff „mobiles Endgerät" soll sich hier auf einen breiten Bereich von Geräten beziehen und nicht allein auf Geräte, die lediglich zur Kommunikation in aus Zellen bestehenden Kommunikationsnetzwerken betrieben werden können. Punkt-zu-Punkt-Verbindungen, die herkömmlich zwischen Computergeräten vorgesehen waren, wie zum Beispiel Infrarot- order Bluetooth-Verbindungen, sind demgemäß zwischen mobilen Endgeräten, so wie sie hier definiert werden, möglich.
  • Es sind verschiedene Techniken zur Nutzung eines mobilen Endgerätes in Verbindung mit Einkäufen und der Bezahlungen von Rechnungen bekannt. Zum Beispiel offenbart die WO 97 458 14 ein kabelloses/zullulares-Endgerät und ein Verfahren, die es einem Nutzer ermöglichen Ferneinkäufe und Überweisungen zum Bezahlen von Rechnungen vorzunehmen und Ferngeld (Telecash) und andere benötigte Daten zu anderen Endgeräten zu übertragen.
  • Verarbeitungsschaltkreise können im Allgemeinen einen Inhalt, hier auch als Anwendungsprogramm bezeichnet, ablaufen lassen, d. h. ausführen. Die Begriffe Inhalt und Anwendungsprogramm sollen hier untereinander austauschbar verwendet werden und sollen sich jeweils auf digitale Informationen beziehen. Inhalt, ausführbar oder in anderer Weise mittels der Verarbeitungsschaltkreise verwendbar, wird üblicherweise in einem Speichergerät gespeichert, auf das vom Verarbeitungsschaltkreis zugegriffen werden kann. Der Inhalt wird zu Beginn in dem Speichergerät gespeichert, durch Herunterladen (Download) des Inhalts auf dieses. Das Herunterladen von Inhalt auf ein mobiles Endgerät erfolgt in herkömmlicher Weise. Die Übertragung von Informationen durch zum Beispiel eine Nutzung des World Wide Web (WWW) betrifft in erster Linie eine derartige Informationsübertragung. Weiter ermöglicht ein Gerät der NOKIA 9000 ReiheTM das Herunterladen von Inhalt von einer Quelle, wie bspw. ein Personalcomputer, darauf über ein Kabel oder eine Infrarotverbindung.
  • Die Herkunft und Unverfälschtheit von heruntergeladenem Inhalt wird mittels verschiedener Methoden gewährleistet. Zum Beispiel ist das von MicrosoftTM bereitgestellt AuthenticodeTM ein Beispiel für eine kommerziell verfügbare Methode, durch die die Herkunft und die Unverfälschtheit von heruntergeladenem Inhalt überprüft werden kann. Die Anwendung von AuthenticodeTM macht Gebrauch von Zertifikaten, die in einem ISOX.509 Standard definiert sind, um die Herkunft und die Unverfälschtheit von heruntergeladenem Inhalt zu überprüfen. Andere Methoden, zum Überprüfen der Herkunft und der Unverfälschtheit heruntergeladenen Inhalts, machen typischer Weise Gebrauch von derartigen Zertifikaten. Wie oben angemerkt, können gegenwärtige mobile Endgeräte Inhalte empfangen, die darauf heruntergeladen werden. Wahrscheinlich wird eine vergrößerte Anzahl von und Arten von Inhalt in Zukunft zum Herunterladen auf ein mobiles Endgerät verfügbar sein. Einiger und vielleicht mehr solchen Inhalts wird Inhalt aus dem privaten Bereich (Private-Domain) sein. Das heißt, ein Inhaber oder eine Einheit besitzt Eigentumsrechte an einem derartigen Inhalt und hat Anspruch auf Bezahlung für die Nutzung eines derartigen Inhalts. Es gibt einen Bedarf an bequemen Methoden zum Vermarkten, Vertreiben und Rechnungstellen für die Nutzung von derartigem Inhalt.
  • Vielleicht eine der leistungsstärksten Methoden zum Vermarkten von Inhalt an einen potenziellen Nutzer des Inhalts erfolgt über einen anderen Nutzer des Inhalts, der bereits an dem mobilen Endgerät des anderen Nutzers installiert ist. Eine derartige Vermarktung ist im Wesentlichen eine Mund-zu-Mund-Vermarktungsmethode.
  • Wenn eine Methode bereitgestellt werden könnte, durch die ein unmittelbares Herunterladen von Inhalt von einem mobilen Endgerät, auf dem der Inhalt bereits installiert ist, auf ein mobiles Endgerät eines Nutzers, der einen derartigen Inhalt auf seinem mobilen Endgerät installiert haben möchte, wobei gleichzeitig auch eine Methode bereitgestellt wird, durch die sichergestellt ist, dass die Private-Domain-Einheit, die die Eigentumsrechte an dem Inhalt hat, ordnungsgemäß für die Nutzung des Inhalts durch den zusätzlichen Nutzer bezahlt wird, würde eine neue und leistungsfähige Methode zum Vermarkten des Inhalts die Vermarktungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Inhalt verbessern.
  • Im Anbetracht dieser Hintergrundinformationen bezüglich der Ausbreitung und der Ausführung von Inhalt an mobilen Endgeräten haben sich die wesentlichen Verbesserungen der vorliegenden Erfindung entwickelt.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Demgemäß stellt die vorliegende Erfindung vorteilhaft ein Gerät und ein zugehöriges Verfahren zum Laden von auf einem mobilen Anbieterendgerät installierten Inhalts von dem Anbieterendgerät auf ein mobiles Empfängerendgerät bereit. Der Inhalt weist einen Freimachungsvermerk bzw. ein Zeichen der Einheit, die die Eigentumsrechte an dem Anwendungsprogramm besitzt, auf. Sobald der Inhalt auf das mobile Empfängerendgerät geladen ist, wird an die Einheit, die die Eigentumsrechte an dem Inhalt besitzt, mittels elektronischer Bezahlung für die Nutzung des Inhalts an dem mobilen Empfängerendgerät bezahlt.
  • Das mobile Anbieterendgerät wird als eine Quelle für den Inhalt verwendet. Vor dem Laden des Inhalts auf das mobile Empfängerendgerät wird festgestellt, ob Mittel zum Bezahlen der Einheit, die die Eigentumsrechte an dem Inhalt besitzt, verfügbar sind, falls der Inhalt heruntergeladen und später an dem mobilen Empfängerendgerät ausgeführt wird. Falls festgestellt wird, dass Mittel verfügbar sind, wird der Inhalt auf das mobile Empfängerendgerät heruntergeladen. Danach wird eine elektronische Bezahlung von dem mobilen Empfängerendgerät zu Gunsten der Einheit, die die Eigentumsrechte an dem Inhalt besitzt, durchgeführt, um es dadurch zu ermöglichen, dass der Inhalt an dem mobilen Empfängerendgerät ausgeführt wird.
  • Dadurch wird eine leistungsfähige Methode zur Vermarktung der Nutzung von Inhalt bereitgestellt. Das heißt, dass ein Nutzer eines mobilen Empfängerendgeräts die Möglichkeit hat, die Ausführung des Inhalts an dem mobilen Anbieterendgerät anzuschauen und in Reaktion darauf zu entscheiden, dass der Inhalt auf das mobile Empfängerendgerät heruntergeladen werden soll, um darauf verwendet zu werden. Ein derartiges Herunterladen kann nahezu unmittelbar ausgelöst werden. Eine Entscheidung, den Inhalt herunterzuladen, kann auch von dem Nutzer des mobilen Empfängerendgerätes aufgrund zum Beispiele der Empfehlung des Nutzers des mobilen Anbieterendgerätes getroffen werden. Das mobile Anbieterendgerät, das ein gleichrangiges Gerät zum mobilen Empfängerendgerät ist, bildet lediglich eine Quelle für den Inhalt für das mobile Empfängerendgerät. Die Registrierung des oder eine andere Form der Überprüfung des mobilen Empfängerendgerätes muss nicht durch das mobile Anbieterendgerät durchgeführt werden. Die Beträge für die Nutzung des und die Erlaubnis zur Nutzung des Inhalts an dem mobilen Empfängerendgerät werden durch elektronische Bezahlung von dem mobilen Empfängerendgerät zugunsten der Einheit, die die Eigentumsrechte an dem Inhalt besitzt, durchgeführt.
  • In einem Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Gerät für ein mobiles Endgerät vorgesehen, um eine Auswahl eines Anwendungsprogramms, welches von einem gleichrangigen Gerät darauf heruntergeladen werden soll, zu ermöglichen. Das mobile Endgerät kann zum Beispiel in einem aus Zellen bestehenden Kommunikationssystem betrieben werden und das Anwendungsprogramm, das darauf heruntergeladen wird, besteht aus irgendeiner aus verschiedenen Inhaltsarten, wie zum Beispiel Bildern oder ausführbaren Anwendungsprogrammen. Eine Verbindungseinrichtung, gebildet aus einer Herunterladeanwendung, wird auf dem mobilen Empfängerendgerät ausgeführt. Eine zuständige Verbindungseinrichtung, die hier auch von einer Herunterladeanwendung gebildet wird, wird auf dem mobilen Anbieterendgerät ausgeführt. Als ein Ergebnis der Ausführung der Herunterladeanwendung werden Informationen zwischen dem mobilen Anbieter- und Empfängerendgerät ausgetauscht. Dann wird die Auswahl des Anwendungsprogramms getroffen, das auf das mobile Empfängerendgerät heruntergeladen werden soll. Die Kreditwürdigkeit des mobilen Empfängerendgerätes wird festgestellt. Das heißt, dass eine Feststellung dahingehend getroffen wird, ob finanzielle Mittel für anfallende Beträge als Folge der Nutzung des Anwendungsprogramms an dem mobilen Empfängerendgerät verfügbar sind, um die anfallenden Beträge an eine zuständige Zahlungsempfängereinheit zu bezahlen. Falls eine Feststellung dahingehend getroffen wird, dass finanzielle Mittel verfügbar sind, wird das Herunterladen des Anwendungsprogramms auf das mobile Empfängerendgerät mittels einer Kommunikationsverbindung, die zwischen den Verbindungseinrichtungen aufgebaut wird, durchgeführt.
  • In einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein elektronischer Freimachungsvermerk bzw. ein Zeichen für die Kreditwürdigkeit an dem mobilen Empfängerendgerät verwaltet. Auf das Zeichen für die Kreditwürdigkeit wird zugegriffen, um festzustellen, ob finanzielle Mittel verfügbar sind, um die Zahlung für die Nutzung des Anwendungsprogramms an dem mobilen Empfängerendgerät an die zuständige Zahlungsempfängereinheit durchzuführen. In einer Ausführungsform besteht das Zeichen für die Kreditwürdigkeit aus einer Zahlungskarte, die wiederlösbar mit dem mobilen Empfängerendgerät in Eingriff bringbar ist. In einer anderen Ausführungsform besteht das Zeichen für die Kreditwürdigkeit aus einer elektronischen Geldbörsensoftware bzw. Elektronikgeldbörsensoftware, die in dem mobilen Empfängerendgerät integriert und ausführbar ist. Weiter wird das Zeichen für die Kreditwürdigkeit mit Beträgen belastet, um die Bezahlung für die Nutzung des Anwendungsprogramms an dem mobilen Empfängerendgerät zu veranlassen.
  • In einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Gerät für ein mobiles Empfängerendgerät vorgesehen, um im Anschluss an das Herunterladen des Programms darauf eine Zahlung an eine Zahlungsempfängereinheit für die Nutzung eines Anwendungsprogramms an dem mobilen Empfängerendgerät auszulösen. Eine Verbindungseinrichtung ist vorgesehen, um eine Verbindung zu einem Zahlungskontoaufbewahrungsort, der der Zahlungsempfängereinheit zugeordnet ist, herzustellen. Eine Verbindung wird zum Beispiel über eine Internet-Hauptleitung bzw. einen Internet-Backbone hergestellt, mit der der Zahlungskontoaufbewahrungsort verbunden ist. Der Zahlungskontoaufbewahrungsort ist zum Beispiel auf einem Servercomputer untergebracht, auf dem der Betrag von dem Zeichen für die Kreditwürdigkeit an dem mobilen Empfängerendgerät einem Konto der Zahlungsempfängereinheit gutgeschrieben wird. Sobald die Zahlung veranlasst ist, wird die Ausführung des Anwendungsprogramms an dem mobilen Empfängerendgerät erlaubt.
  • Daher sind in diesen und anderen Aspekten der vorliegenden Erfindung ein Gerät und ein zugehöriges Verfahren zur Erleichterung des Kopierens von Inhalt, der an einem mobilen Anbieterendgerät ausführbar ist, auf ein mobiles Empfängerendgerät vorgesehen. Danach ist der Inhalt durch einen Nutzer des Empfängerendgeräts an dem mobilen Empfängerendgerät ausführbar. Die Ausführung des Inhalts an dem mobilen Empfängerendgerät verursacht wahlweise wenigstens eine Gebühr, die an eine Zahlungsempfängereinheit zahlbar ist. Das mobile Empfängerendgerät ist ein gleichrangiges Gerät zu dem mobilen Anbieterendgerät. Eine Empfängerendgerät-Herunterladeverbindungseinrichtung ist wahlweise betreibbar, um eine Kommunikationsverbindung mit dem mobilen Anbieterendgerät herzustellen. Weiter beinhaltet ein Kredit-Zahlungsindikator wenigstens ein Zeichen für die Kreditwürdigkeit des mobilen Empfängerendgeräts. Eine Herunterladesteuerung ist mit dem Zahlungsindikator und zu der Herunterlade-Verbindungeinrichtung gekoppelt. Die Herunterladesteuerung ermöglicht der Empfängerendgerät-Herunterladeverbindungseinrichtung das Herunterladen des Anwendungsprogramms auf das mobile Empfängerendgerät durchzuführen, falls der Zahlungsindikator anzeigt, dass das Zeichen für die Kreditwürdigkeit zumindest einem gewählten Schwellwert entspricht.
  • Eine umfassendere Beurteilung der vorliegenden Erfindung und deren Anwendungsbereich kann den begleitenden Zeichnungen, die unten kurz zusammengefasst werden, der folgenden Beschreibung der gegenwärtig bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung und den angefügten Ansprüchen entnommen werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt ein funktionales Blockdiagramm eines mobilen Endgeräts entsprechend einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung, zum Herunterladen eines Anwendungsprogramms von einem gleichrangigen Gerät hierauf und danach zum Durchführen der Bezahlung an eine Zahlungsempfängereinheit für die Nutzung des Anwendungsprogramms.
  • 2 zeitgt ein funktionales Blockdiagramm eines herunterladbaren Anwendungsprogramms, das während des Betriebs eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung herunterladbar ist.
  • 3 zeigt eine funktionale Darstellung des Ablaufs des Betriebs eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung.
  • 4 zeigt ein Verfahrensablaufdiagramm, das das Betriebsverfahren eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung auflistet.
  • Genaue Beschreibung
  • Nun wird Bezug auf 1 genommen, wobei ein System, das allgemein bei 10 gezeigt ist, ein mobiles Empfängerendgerät 12 und ein mobiles Anbieterendgerät 14 beinhaltet. Das mobile Empfängerendgerät und das mobile Anbieterendgerät sind zueinander gleichrangig, und in einer beispielhaften Implementierung sind die mobilen Endgeräte 12 und 14 in einem mobilen Kommunikationssystem, wie zum Beispiel einem aus Zellen bestehenden Kommunikationssystem, betreibbar. Es sei jedoch zu Beginn angemerkt, dass, während die Endgeräte 12 und 14 im Hinblick auf ihre beispielhafte Implementierung beschrieben werden sollen, in anderen Implementierungen, die mobilen Endgeräte alternativ als andere Gerätearten ausgebildet sind.
  • Das mobile Endgerät 12 beinhaltet mobile Endgeräte-Betriebsschaltkreise 16, der hier Sende-Empfangsschaltkreise beinhaltet, wie sie gewöhnlich einem mobilen Endgerät, das in einem aus Zellen bestehenden oder einem anderen Funk-Kommunikationssystem, betreibbar sind, zuzuordnen sind. Weiter beinhaltet das mobile Endgerät 14 mobile Endgeräte-Betriebsschaltkreise 18, die hier auch Sende-Empfangsschaltkreise sind, wie sie gewöhnlich einem mobilen Endgerät, das in einem aus Zellen bestehenden oder einem anderen Funk-Kommunikationssystem, betreibbar sind, zuzuordnen sind. In anderen Umsetzungen bestehen die Schaltkreise 16 und 18 aus einem veränderten oder aus einem zusätzlichen Aufbau.
  • Das mobile Empfängerendgerät beinhaltet eine Verbindungseinrichtung 22, die hier sowohl aus Hardware-Bestandteilen als auch aus Software-Anwendungen, wie zum Beispiel WAP, besteht. Das mobile Anbieterendgerät beinhaltet analog auch eine Verbindungseinrichtung 24, die auch sowohl aus Hardware-Bestandteilen als auch aus Software-Anwendungen, wie zum Beispiel WAP, besteht. Die Verbindungseinrichtungen 22 und 24 sind betreibbar, um eine Kommunikationsverbindung 26 zwischen den beiden Endgeräten herzustellen. In einer beispielhaften Implementierung kann die Kommunikationsverbindung eine kabellose Verbindung, wie zum Beispiel WAP über Bluetooth, sein. In einer anderen Umsetzung wird die Kommunikationsverbindung 26 von einer Infrarotverbindung, wie zum Beispiel WAP über Infrarot, gebildet.
  • Das mobile Empfängerendgerät enthält weiter eine Verbindungseinrichtung und eine Herunterladesteuerung 28. Die Verbindungseinrichtung und die Herunterladesteuerung sind hier mit der Verbindungseinrichtung 22 mittels einer Leitung 32 verbunden dargestellt. In der beispielhaften Implementierung sind die funktionalen Bestandteile, aus denen die Verbindungseinrichtung 22 und die Steuerung 28 gebildet werden, wenigstens teilweise, in Software implementiert. Derartige Implementierungen werden durch Ausführen derartiger Bestandteile durch die Verarbeitungsschaltkreise 34 bewirkt, die hier mit dem gestrichelten Block dargestellt sind. In analoger Weise beinhaltet das mobile Anbieterendgerät 12 auch eine Steuerung, die bei 38 gezeigt ist, die mit einer Verbindungseinrichtung 24 mittels einer Leitung 42 gekoppelt ist. Abermals, da die funktionalen Bestandteile 24 und 38 in der beispielhaften Implementierung, wenigstens teilweise, Software-implementiert sind, werden derartige Bestandteile als durch die Verarbeitungsschaltkreise 44 verkörpert dargestellt.
  • Das mobile Empfängerendgerät beinhaltet hier weiter eine Zahlungskarten-Empfangsplattform 46, die eine elektronische Zahlungskarte 48 aufnimmt und mittels eines unterstützenden Eingriffs unterstützt. Die Zahlungskarte 48 kann wiederlösbar an dem mobilen Endgerät in Eingriff gebracht werden. Die Zahlungskarte beinhaltet einen Magnetstreifen oder ein anderes Speichermedium zum Speichern eines Kredit-Zeichens, das hier bei 52 gezeigt ist, wie zum Beispiel ein Vorauszahlungs-Zeichen, das darauf gespeichert ist.
  • In einer alternativen Ausführungsform ersetzt eine elektronische Geldbörsensoftware bzw. Elektronikgeldbörsensoftware 54, die hier durch den gestrichelten Block dargestellt ist, die Zahlungskarte, die aber in analoger Weise arbeitet. Das heißt, dass die elektronische Geldbörsensoftware ein Zeichen der Kreditwürdigkeit, das darin gespeichert ist, enthält. In einer Ausführungsform, in der die elektronische Geldbörsensoftware verwendet wird, braucht in dem mobilen Empfängerendgerät nicht auch noch eine Zahlungskarten-Empfangsplattform 46 enthalten zu sein. Weiter kann das mobile Anbieterendgerät, obwohl nicht separat gezeigt, auch einen Aufbau beinhalten, der entsprechend oder äquivalent zu der Zahlungskarten-Empfangsplattform und der Zahlungskarte 46 bzw. 48 ist.
  • Das mobile Empfängerendgerät 12 ist weiter mit einem Speichergerät 58 gezeigt, in dem die Anwendungsprogramme gespeichert werden können. Weiter beinhaltet auch das mobile Anbieterendgerät 14 ein Speicherelement, das hier bei 62 gezeigt ist, in dem auch Anwendungsprogramme gespeichert werden können. Hier ist eine Vielzahl von Anwendungsprogrammen 64 dargestellt, die in dem Speicherelement 62 gespeichert sind. Abermals wird der Begriff Anwendungsprogramm hier synonym für den Begriff Inhalt verwendet, um jegliche digitale Information zu identifizieren.
  • Das System 10 stellt weiter eine Netzwerkhauptleitung bzw. einen Netzwerk-Backbone, hier einen Internet-Backbone 66, dar. Die Verbindungseinrichtung 22 des mobilen Empfängerendgeräts 12 kann auch betrieben werden, um eine Kommunikationsverbindung mit dem Internet-Backbone, hier bei 68 gezeigt, herzustellen. Ein Zahlungs-Server 72 ist auch an dem Internet-Backbone angebunden dargestellt. Der Zahlungs-Server beinhaltet einen Zahlungskontoaufbewahrungsort, von dem ein einzelner Zahlungskontoaufbewahrungsort 74 in der Zeichnung dargestellt ist. Ein Kommunikationsweg ist dabei zwischen dem mobilen Empfängerendgerät und dem Zahlungs-Server mittels des Internet-Backbone ausgebildet. Abermals, obwohl nicht separat gezeigt, ermöglicht die Verbindungseinrichtung 24 des mobilen Anbieterendgeräts 14 ermöglicht in einer Implementierung auch die Verbindung des mobilen Endgerätes 14 mit dem Internet-Backbone. In der beispielhaften Implementierung ist der Zahlungs-Server ein Computer, auf dem eine Zahlungssoftware abläuft und der mit einem öffentlichen Netzwerk, wie zum Beispiel dem Internet, verbunden ist. Ein Zahlungs-Server kann zum Beispiel von einer Kreditkartengesellschaft, von einer Bank oder einem Service-Portal, wie zum Beispiel einer Internet-Spieleseite, betrieben werden. Der Zahlungs-Server selbst ist üblicher Weise weiter mit einem Computersystem einer Kreditkartengesellschaft oder einer Bank verbunden. Die wesentliche Funktion eines Zahlungs-Servers ist die, dass er entweder eine elektronische finanzielle Überweisung mit einem mobilen Endgerät durchführen kann oder eine derartige Überweisung zwischen einem mobilen Endgerät und einem Finanzinstitut, wie zum Beispiel einer Bank, vermittelt.
  • Ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung stellt eine Methode bereit, mit der ein ausgewähltes Anwendungsprogramm 64, das an einem mobilen Anbieterendgerät 14 vorliegt, auf ein mobiles Empfängerendgerät 12 herunterzuladen. Das mobile Anbieterendgerät 14 stellt dabei eine Quelle des Inhalts für das mobile Empfängerendgerät dar. Im Anschluss an das Herunterladen des ausgewählten Anwendungsprogramms auf das mobile Empfängerendgerät wird das mobile Anbieterendgerät 14 aus der Verbindung mit dem mobilen Empfängerendgerät entfernt. Daraufhin wird eine elektronische Bezahlung durch das mobile Empfängerendgerät an den Zahlungskontoaufbewahrungsort 74 des Zahlungs-Servers 72 durchgeführt, um die anschließende Nutzung des darauf heruntergeladenen Anwendungsprogramms durch das mobile Empfängerendgerät zu erlauben. Dadurch wird eine Einheit, die Eigentumsrechte an dem Anwendungsprogramm, das auf das mobile Empfängerendgerät heruntergeladen wird, unterstützt. Weiter wird, da das Anwendungsprogramm direkt von einem gleichrangigen Gerät zu einem anderen heruntergeladen wird, das heißt von dem mobilen Anbieterendgerät auf das mobile Empfängerendgerät, eine leistungsstarke Methode bereitgestellt, durch die ein Anwendungsprogramm vermarktet und vertrieben werden kann.
  • 2 stellt ein beispielhaftes Anwendungsprogramm 64 dar. Das Programm 64 ist hier mit einem tatsächlichen Inhalt 82, wie zum Beispiel Daten, die in ihrer Gesamtheit einen Quellcode definieren, oder Daten, die ein Bild definieren, etc. gezeigt. Das Anwendungsprogramm ist ein digital signiertes Paket und beinhaltet ein Zahlungsdaten-Zeichen 84. Hier beinhaltet das Zeichen 84 ein Preisschild 86, das heißt, ein Kosten-Zeichen, welches der Nutzung des Anwendungsprogramms zugeordnet ist. Die Zahlungsdaten 84 enthalten hier weiter ein digitales Eigentümer-Zertifikat 88, das auf eine Einheit hinweist, die die Eigentumsrechte an dem Anwendungsprogramm besitzt, um hier auf den Zahlungskontoaufbewahrungsort 74 (gezeigt in 1), an dem die Einheit ein Konto eingerichtet hat, hinzuweisen. Weiter beinhaltet die Zahlungsdaten 84 eine Zahlungs-Server-Identifikation 92 zum Identifizieren, wie zum Beispiel mit einer IP-Adresse, des Ortes des Zahlungs-Servers 72 (auch oben in 1 gezeigt), an dem der Zahlungskontoaufbewahrungssort 74 lokalisiert ist.
  • 3 zeigt noch einmal das System 10, das vorher in 1 gezeigt war. Die mobilen Empfänger- und Anbieterendgeräte 12 und 14 sind wieder gezeigt. Weiter ist der Zahlungs-Server 72, der mit dem Internet-Backbone 66 verbunden ist, auch wieder gezeigt. In der in der Zeichnung gezeigten Implementierung ist eine Zahlungskarte 48 in das mobile Empfängerendgerät einsetzbar, die an der Zahlungskarten-Empfangsplattform 46 aufgenommen wird (gezeigt in 1).
  • Die mobilen Endgeräte 12 und 14 können in herkömmlicher Weise betrieben werden, hier um Kommunikationssignale in einem aus Zellen bestehenden Kommunikationssystem zu übertragen und zu empfangen. Abermals sind die mobilen Endgeräte 12 und 14 in einer anderen Implementierung in einer anderen Weise aufgebaut, um andere Funktionen auszuführen. Ein Nutzer des mobilen Empfängerendgeräts kann die Ausführung eines Anwendungsprogramms, das an dem mobilen Endgerät vorhanden ist, an dem mobilen Endgerät 12 veranlassen. Weiter kann ein Nutzer des mobilen Endgeräts 14 die Ausführung eines Anwendungsprogramms, das an dem mobilen Endgerät 14 vorhanden ist, veranlassen. Ein Nutzer des mobilen Empfängerendgeräts 12 kann die Ausführung eines Anwendungsprogramms an dem mobilen Anbieterendgerät 1 bemerken, oder anderweitig auf dessen Anwesenheit an dem mobilen Anbieterendgerät aufmerksam werden.
  • Falls der Nutzer des mobilen Empfängerendgeräts gerne möchte, dass das Anwendungsprogramm, das in dem mobilen Anbieterendgerät gespeichert ist, auf dem mobilen Empfängerendgerät vorhanden ist, damit es an dem mobilen Empfängerendgerät ausführbar ist, wird die Kommunikationsverbindung 26 zwischen den beiden mobilen Endgeräten durch Betrieb der Verbindungseinrichtungen 22 und 24 der jeweiligen Endgeräte 12 und 14 aufgebaut. In der beispielhaften Implementierung wird eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung (PPP) zwischen den Endgeräten, zum Beispiel durch Nutzung von WAP über Bluetooth oder über einen Infrarotkanal, aufgebaut. An beiden Endgeräten 12 und 14 werden Herunterladeanwendungen ausgeführt. Derartige Herunterladeanwendungen sind an den Endgeräten vorinstalliert und sind konzeptionell in einer Weise analog zu der Kabel-Direkt-Verbindung (Direct Cable Connection TM) in Windows95TM betreibbar. Informationen, einschließlich Anforderungen an das mobile Anbieterendgerät von dem mobilen Empfängerendgerät, werden während der Ausführung der Herunterladeanwendungen ausgetauscht, angezeigt durch die Linie 102, um das Anwendungsprogramm 64, das in dem mobilen Anbieterendgerät gespeichert ist, anzufordern. Eine Auswahl des Anwendungsprogramms, das der Nutzer gerne auf das mobile Empfängerendgerät herunterladen möchte, wird durch den Nutzer des mobilen Empfängerendgeräts getroffen.
  • Vor dem Herunterladen des ausgewählten Anwendungsprogramms wird zuerst festgestellt, ob monetäre Mittel für anfallende Beträge bei dem Nutzer des mobilen Empfängerendgeräts für die Nutzung des Anwendungsprogramms darauf, an dem mobilen Empfängerendgerät verfügbar sind. Eine derartige Feststellung wird mittels eines Vergleichs der Kosten-Zeichen 52 (gezeigt in 1) der Zahlungskarte (oder elektronischen Geldbörse) durchgeführt. Die Feststellung zeigt an, ob finanzielle Mittel an dem mobilen Empfängerendgerät verfügbar sind, um die Bezahlung für anfallende Beträge für die Nutzung des Anwendungsprogramms zu bewirken, falls es auf das mobile Empfängerendgerät heruntergeladen wird. Im Anschluss an eine derartige Feststellung, falls bestätigt, wird das Anwendungsprogramm, wie durch die Linie 104 angezeigt, heruntergeladen. Danach werden das mobile Anbieterendgerät und das mobile Empfängerendgerät von der zwischen ihnen bestehenden Verbindung getrennt.
  • Dann wird eine Verbindung zwischen dem mobilen Empfängerendgerät und dem Internet-Backbone und in diesem Zuge mit dem Zahlungs-Server 72 aufgebaut. In der beispielhaften Implementierung wird ein abgesichertes WAP aufgebaut. Eine elektronische Überweisung von Geld von der Zahlungskarte 48 (elektronischen Geldbörse) wird dann zu dem Zahlungskontoaufbewahrungsort 74 (gezeigt in 1) des Zahlungs-Servers 72 veranlasst. Sobald die Überweisung durchgeführt ist, benachrichtigt die Herunterladeanwendung des mobilen Empfängerendgeräts den Nutzer des mobilen Empfängerendgeräts, dass die notwendige Überweisung veranlasst worden ist. Falls eine elektronische Bezahlung nicht veranlasst worden ist, zum Beispiele durch einen Fehler der Kommunikationsverbindung zwischen dem mobilen Empfängerendgerät und dem Zahlungs-Server, verbleibt das zuvor heruntergeladene, ausgewählte Anwendungsprogramm an dem mobilen Empfängerendgerät unausführbar.
  • Dadurch wird eine Methode bereitgestellt, um ein Anwendungsprogramm leistungsfähig zu vermarkten und zu vertreiben. Die Bezahlung an eine Einheit, die die Eigentumsrechte an dem Anwendungsprogramm hat, wird sichergestellt, da das mobile Empfängerendgerät unfähig ist, die Ausführung des heruntergeladenen Anwendungsprogramms auszulösen, ohne dass eine elektronische Bezahlung für die Nutzung des Anwendungsprogramms an den Zahlungskontoaufbewahrungsort der Einheit, die die Eigentumsrechte an dem Anwendungsprogramm besitzt, durchgeführt worden ist.
  • 4 stellt ein Verfahren, das allgemein gezeigt ist bei 112, eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung dar. Das Verfahren 112 ist durchführbar, um das Kopieren eines Anwendungsprogramm, das an einem mobilen Anbieterendgerät ausführbar ist, auf ein mobiles Empfängerendgerät zu erleichtern. Sobald es auf das mobile Empfängerendgerät kopiert ist, ist das Anwendungsprogramm durch den Nutzer des mobilen Empfängerendgeräts ausführbar.
  • Zuerst und wie durch Block 114 gezeigt, wird eine Kommunikationsverbindung zwischen dem mobilen Empfängerendgerät und dem mobilen Anbieterendgerät aufgebaut.
  • Dann, wie durch Block 116 gezeigt, wird festgestellt, ob ein Zeichen der Kreditwürdigkeit, das an dem mobilen Empfängerendgerät angeordnet ist, wenigstens einen gewählten Schwellwert aufweist.
  • Dann und wie durch Block 118 gezeigt, wird das Anwendungsprogramm auf das mobile Empfängerendgerät heruntergeladen, falls festgestellt worden ist, dass das Zeichen der Kreditwürdigkeit wenigstens den gewählten Schwellwert aufweist.
  • Dadurch wird eine Methode bereitgestellt, durch die unmittelbares Herunterladen von Inhalt von einem mobilen Anbieterendgerät auf ein mobiles Empfängerendgerät möglich ist, wobei gleichzeitig auch sichergestellt ist, dass eine Private-Domain-Einheit, die Eigentumsrechte an dem Inhalt besitzt, ordnungs gemäß für die Nutzung des Inhalts durch den zusätzlichen Nutzer bezahlt wird.
  • Die vorstehenden Beschreibungen sind bevorzugte Beispiele für die Implementierung der Erfindung, und der Anwendungsbereich der Erfindung soll nicht notwendigerweise durch diese Beschreibungen beschränkt werden. Der Umfang der vorliegenden Erfindung soll durch die folgenden Ansprüche definiert werden:

Claims (18)

  1. Mobiles Empfängerendgerät (12) umfassend eine Vorrichtung zum Ermöglichen des Kopierens eines an einem mobilen Anbieterendgerät (14) ausführbaren Inhalts, damit dieser danach durch einen Empfängerendgerätenutzer an dem mobilen Empfängerendgerät ausführbar ist, wobei der Inhalt einen darauf bezogenen Kostenfreimachungsvermerk bzw. ein darauf bezogenes Kosten-Zeichen aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausführung des Inhalts an dem mobilen Empfängerendgerät zumindest wahlweise eine an eine Zahlungsempfängereinheit zu zahlende Gebühr auslöst, wobei das mobile Empfängerendgerät ein gegenüber dem Anbieterendgerät gleichgestelltes Gerät ist, wobei die Vorrichtung umfasst: eine Empfängerendgerät-Herunterladeverbindungseinrichtung (22), die wahlweise betreibbar ist zum Herbeiführen einer Kommunikationsverbindung (26) mit dem mobilen Anbieterendgerät; einen Kreditzahlungsindikator (48, 54) zum Aufnehmen von zumindest einem Freimachungsvermerk über bzw. einem Zeichen für die Kreditwürdigkeit des Empfängerendgerätenutzers, wobei das Zeichen für die Kreditwürdigkeit vor dem Herüberkopieren des Inhalts an dem mobilen Empfängerendgerät verwaltet wird; und eine Herunterladesteuerung (28), die mit dem Zahlungsindikator und der Herunterladeverbindungseinrichtung (22) gekoppelt ist, wobei die Herunterladesteuerung im Ansprechen auf eine Erlaubnis des Empfängerendgerätenutzers das mit dem Inhalt verbundene Kosten-Zeichen (86) und das Zeichen (52) für die Kreditwürdigkeit miteinander vergleicht und wahlweise der Empfängerendgerät-Herunterladeverbindungseinrichtung (22) die Erlaubnis erteilt, die Kommunikationsverbindung (26) mit dem Anbieterendgerät (14) herbeizuführen, wodurch der Inhalt zu dem mobilen Empfängerendgerät (12) heruntergeladen wird, falls der Zahlungsindikator (48, 54) angibt, dass das Zeichen für die Kreditwürdigkeit zumindest einem gewählten Schwellwert entspricht.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei das mobile Anbieterendgerät (14) eine Anbieterendgerät-Herunterladeverbindungseinrichtung (24) aufweist und wobei die Empfängerendgerät-Herunterladeverbindungseinrichtung (22) mit der Anbieterendgerät-Herunterladeverbindungseinrichtung (24) koppelbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung gebildet ist zwischen dem mobilen Anbieterendgerät (14) und dem mobilen Empfängerendgerät (12), wenn die Anbieterendgerät-Herunterladeverbindungseinrichtung (24) mit der Empfängerendgerät-Herunterladeverbindungseinrichtung (22) gekoppelt ist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei die Anbieterendgerät-Herunter-ladeverbindungseinrichtung (24) und die Empfängerendgerät-Herunterlade-verbindungseinrichtung (22) jeweils ausführbare Herunterladeprogramme umfassen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Empfängerendgerät-Herunter-ladeverbindungseinrichtung (22) ein ausführbares Herunterladeprogramm umfasst, das an dem mobilen Empfängerendgerät (12) ausführbar ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der an dem mobilen Anbieterendgerät (14) ausführbare Inhalt ein ausgewähltes Anwendungsprogramm umfasst, das aus einer Vielzahl von Anmeldungsprogrammen (64) ausgewählt ist, und wobei die Empfängerendgerät-Herunterladeverbindungseinrichtung (22) durch den Empfängerendgerätenutzer betätigbar ist zum Auswählen des gewählten Anwendungsprogramms aus der Vielzahl von Anwendungsprogrammen (64).
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Zahlungsindikator (48, 54) mit dem mobilen Empfängerendgerät (12) wiederlösbar in Eingriff gebracht ist, gekoppelt mit der Herunterladesteuerung (28), wenn im Eingriff mit dem mobilen Empfängerendgerät.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, wobei das Empfängerendgerät des weiteren umfasst eine Karteninhaberempfangsplattform (46) und wobei der Zahlungsindikator (48) eine Zahlungskarte aufweist, die das Zeichen (52) für die Kreditwürdigkeit des dort gespeicherten Empfängerendgerätenutzers enthält, wobei der Zahlungsindikator (48) wiederlösbar positionierbar ist an der Karteninhaberempfangsplattform, (46) um bei dessen dortiger Positionierung mit der Herunterladesteuerung (28) gekoppelt zu sein.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Zahlungsindikator (48, 54) eine Elektronikgeldbörsensoftware umfasst, die an dem mobilen Empfängerendgerät ausführbar ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei ein Zahlungskontoaufbewahrungsort (74) ein mit dem Empfängerendgerätenutzer verknüpftes elektronisches Zahlungskonto führt und wobei die Empfängerendgerät-Herunterladeverbindungseinrichtung (22) des weiteren wahlweise betreibbar ist zum Herbeiführen einer Kommunikationsverbindung mit dem Zahlungskontoaufbewahrungsort.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei die Herunterunterladesteuerung (28) des weiteren vorgesehen ist zum Erlauben des Herbeiführens der Kommunikationsverbindung mit dem Zahlungskontoaufbewahrungsort (74) durch die Empfängerendgerät-Herunterladeverbindungseinrichtung (22).
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei der Inhalt einen damit verknüpften Inhaberfreimachungsvermerk bzw. ein Inhaber-Zeichen (88) aufweist, wobei das Inhaber-Zeichen die Zahlungsempfängereinheit angibt, bei der der mit der Ausführung des Inhalts verknüpfte Betrag wahlweise angefallen ist, und wobei das Zeichen (52) für die Kreditwürdigkeit zum Nutzen bzw. zu Gunsten der Zahlungsempfängereinheit belastet wird, um eine Ausführung des Inhalts an dem mobilen Empfängerendgerät (12) zu erlauben.
  13. Vorrichtung nach Anspruch (12), wobei der Inhalt des weiteren einen damit verknüpften Zahlungskontoaufbewahrungsortsfreimachungsvermerk bzw. ein Zahlungskontoaufbewahrungsorts-Zeichen (92) aufweist, wobei das Zahlungskontoaufbewahrungsorts-Zeichen den Ort angibt, zu dem die Empfängerendgerät-Herunterladeverbindungseinrichtung (22) die Kommunikationsverbindung herbeizuführen hat.
  14. Verfahren zum Ermöglichen des Kopierens eines an einem mobilen Anbieterendgerät (14) ausführbaren Inhalts zu einem mobilen Empfängerendgerät (12), um danach an dem mobilen Empfängerendgerät durch einen Mobilempfängerendgerätenutzer ausführbar zu sein, dadurch gekennzeichnet, dass das Verfahren umfasst: Bereitstellen eines Freimachungsvermerks (52) über bzw. eines Zeichens (52) für die Kreditwürdigkeit für das mobile Empfängerendgerät (12), das eine Kommunikationsverbindung (26) zwischen dem mobilen Empfängerendgerät (12) und dem mobilen Anbieterendgerät (14) herstellt; Feststellen ob ein an dem mobilen Empfängerendgerät (12) vorhandenes Zeichen (52) für die Kreditwürdigkeit zumindest mit einem gewählten Schwellwert übereinstimmt, durch Miteinander-Vergleichen des mit dem Inhalt verknüpften Kosten-Zeichens (86) und des Zeichens (52) für die Kreditwürdigkeit; und Herunterladen des Inhalts zu dem mobilen Empfängerendgerät (12), falls das Zeichen (52) für die Kreditwürdigkeit während der Feststellungsoperation als zumindest mit dem gewählten Schwellwert übereinstimmend bestimmt wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, wobei die Bereitstellungsoperation des Zeichens (52) für die Kreditwürdigkeit des mobilen Empfängerendgeräts ein Positionieren einer Zahlungskarte (48), die das Zeichen (52) für die Kreditwürdigkeit enthält, an dem mobilen Empfängerendgerät (12) umfasst.
  16. Verfahren nach Anspruch 14, wobei das Zeichen (52) für die Kreditwürdigkeit einen Teil einer Elektronikgeldbörsensoftware bzw. elektronischen Geldbörsensoftware (54) umfasst, die an dem mobilen Empfängerendgerät ausführbar ist, und wobei die Feststellungsoperation ein Aktualisieren des Teils der Elektronikgeldbörsensoftware umfasst.
  17. Verfahren nach Anspruch 14, wobei der Inhalt einen damit verknüpften Inhaberfreimachungsvermerk bzw. ein damit verknüfptes Inhaber-Zeichen (88) aufweist, wobei das Inhaber-Zeichen eine Zahlungsempfängereinheit angibt, der ein mit der Ausführung des Inhalts verknüpfter Betrag wahlweise zufließen soll und wobei das Verfahren des weiteren umfasst die Operation des: Belastens des Zeichens für die Kreditwürdigkeit für den zu dem mobilen Empfängerendgerät (12) heruntergeladenen Inhalt; und Gutschreiben der Zahlungsempfängereinheit für die Ausführung des Inhalts an dem mobilen Empfängerendgerät (12).
  18. Verfahren nach Anspruch 17, wobei der Inhalt ein damit verknüpftes Zahlungskontoaufbewahrungsorts-Zeichen (92) aufweist, wobei das verknüpfte Zahlungskontoaufbewahrungsorts-Zeichen einen Ort angibt, an dem sich ein Zahlungskontoaufbewahrungsort (74) der Zahlungsempfängereinheit befindet, und wobei die Operation des Gutschreibens umfasst: Herstellen einer Kommunikationsverbindung (68) zwischen dem mobilen Empfängerendgerät (12) und dem Zahlungskontoaufbewahrungsort (74); und Bewirken einer elektronischen Zahlung an den Zahlungskontoaufbewahrungsort (74).
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