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Sachgebiet
der Erfindung
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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Halbleiterverarbeitung
und insbesondere auf eine keramische Auskleidung für eine Verarbeitungskammer
wie z.B. eine Plasma-Ätzkammer.
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Hintergrund
der Erfindung
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In
der Halbleiterherstellung werden Vakuumkammern allgemein zum Ätzen und
zur chemischen Dampfabscheidung (Chemical Vapour Deposition, CVD)
von Materialien auf Substraten eingesetzt, wobei der Vakuumkammer
ein Ätz-
oder Abscheidungsgas zugeführt
und das Gas einem Hochfrequenzfeld ausgesetzt wird, dessen Energie
das Gas in den Plasmazustand versetzt. Beispiele wie ein transformatorgekoppeltes
Plasma (TCPTM)mit Parallelplatten, das auch
als induktiv gekoppeltes Plasma (ICP) bezeichnet wird, sowie Elektron-Cyclotron-Resonanz-Reaktoren
(ECR-Reaktoren) und Komponenten davon werden in den öffentlich
zugänglichen US-Patenten
Nr. 4,340,462; 4,948,458; 5,200,232 und 5,829,723 beschrieben. Wegen
der korrosiven Wirkung des Plasmas in solchen Reaktoren und der Forderung
einer möglichst
geringen Partikel- und/oder Schwermetallverunreinigung ist eine
hohe Korrosionsbeständigkeit
der Komponenten solcher Anlagen höchst wünschenswert.
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Während der
Verarbeitung von Halbleitersubstraten werden diese typisch mit Hilfe
von mechanischen Klemmen und elektrostatischen Klemmen (Electrostatic
Clamps, ESCs) an ihrer Position auf Substrathaltern innerhalb der
Vakuumkammer fixiert. Beispiele für solche Klemmsysteme und Komponenten
davon sind in den öffentlich
zugänglichen
US-Patenten Nr. 5,262,029 und 5,838,529 zu finden. Die Prozessgase
können
der Kammer auf unterschiedliche Weise zugeführt werden, beispielsweise über Gasdüsen, Gasringe
oder Gasverteilerplatten. Ein Beispiel für eine temperaturgeregelte
Gasverteilerplatte in einem induktiv gekoppelten Plasmareaktor und
Komponenten davon ist im öffentlich
zugänglichen
US-Patent Nr. 5,863,376 zu finden.
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Als
Werkstoff für
die Wände
von Plasmareaktoren werden im allgemeinen Aluminium oder Aluminiumlegierungen
verwendet. Um eine Korrosion der Wände zu vermeiden, wurden verschiedene Techniken
zum Beschichten der Aluminiumoberfläche mit unterschiedlichen Beschichtungen
vorgeschlagen. So wurde beispielsweise im US-Patent Nr. 5,641,375
veröffentlicht,
dass die Aluminiumwände der
Kammern eloxiert wurden, um die Plasmaerosion und den Verschleiß der Wände zu verringern.
Wie in diesem Patent '375
erwähnt
wird, wird die eloxierte Schicht schließlich durch Sputtern behandelt
oder weggeätzt,
und die Kammer muss ausgewechselt werden. Im US-Patent Nr. 5,680,013
wird erwähnt, dass
eine Technik zum Flammsprühen
von Al2O3 auf die
Metalloberflächen
einer Ätzkammer
im US-Patent Nr. 4,491,496 beschrieben wird. Im Patent '013 heißt es ferner,
dass die Unterschiede in den Wärmeausdehnungskoeffizienten
zwischen Aluminium und keramischen Beschichtungen wie z.B. Aluminiumoxid wegen
thermischer Zyklen zu Rissen in den Beschichtungen und letztlich
zum Ausfall der Beschichtungen unter korrosiven Bedingungen führen. Im US-Patent
Nr. 5,085,727 wird eine Kohlenstoffbeschichtung für die Wände einer
Plasmakammer beschrieben, bei welcher die Beschichtung mit einem plasmagestützten CVD-Verfahren
aufgebracht wird.
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Zum
Schutz der Kammerwände
werden in den US-Patenten Nr. 5,366,585; 5,556,501; 5,788,799; 5,789,016
und 5,885,356 Auskleidungsanordnungen vorgeschlagen. So wird beispielsweise im
Patent '585 eine
freistehende Keramikauskleidung beschrieben, die eine Dicke von
mindestens 0,005 Zoll hat und mechanisch aus Vollaluminium gefertigt ist.
Im Patent '585 wird
außerdem
die Verwendung keramischer Schichten erwähnt, die aufgebracht werden,
ohne das darunter liegende Aluminium anzugreifen, was durch flammgesprühtes oder
plasmagesprühtes
Aluminiumoxid bewerkstelligt werden kann. Im Patent '501 wird eine prozesstaugliche
Auskleidung aus Polymer, Quarz oder Keramik beschrieben. Im Patent '799 wird eine temperaturgeregelte Keramikauskleidung
beschrieben, in welche ein Heizwiderstand integriert ist, und wobei
die Keramik aus Aluminium, Siliziumdioxid, Titan, Zirkon, Siliziumkarbid,
Titankarbid, Zirkonkarbid, Aluminiumnitrid, Bornitrid, Siliziumnitrid
und Titankarbid bestehen kann. Im Patent '016 wird eine Auskleidung aus Keramik,
Aluminium, Stahl und/oder Quarz beschrieben, wobei Aluminium wegen
seiner leichten Bearbeitungsfähigkeit
bevorzugt wird und die Auskleidung eine Beschichtung aus Aluminiumoxid,
Sc2O3 oder Y2O3, wobei Al2O3 für die Beschichtung
von Aluminium zum Schutz des Aluminiums gegen das Plasma bevorzugt
wird. Im Patent '356
werden eine Keramikauskleidung und eine aus Aluminiumnitrid bestehende
Keramikabschirmung für
den Wafersockel zur Verwendung in CVD-Kammern beschrieben. Im US-Patent Nr.
5,904,778 wird eine SiC-CVD-Beschichtung
auf freistehendem SiC zur Verwendung als Kammerwand, als Kammerdach
oder als Ring um den Wafer herum beschrieben. Im US-Patent Nr. 5,292,399
wird ein SiC-Ring beschrieben, der einen Wafersockel umgibt. Eine
Technik zur Vorbereitung von gesintertem SiC wird im US-Patent Nr.
5,182,059 beschrieben.
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Im
Hinblick auf Plasmareaktor-Komponenten wie z.B. Showerhead-Gasverteilungssysteme
wurden verschiedene Vorschläge
bezüglich
der Werkstoffe für
den Showerhead (Gasauslass) gemacht. So wird beispielsweise im öffentlich
zugänglichen US-Patent
Nr. 5,569,356 ein Showerhead aus 'Silizium, Graphit oder Siliziumnitrid
beschrieben. Im US-Patent Nr. 5,88,907 wird eine Showerhead-Elektrode
aus amorphem Kohlenstoff, SiC oder Al beschrieben. In den US-Patenten
Nr. wird eine Showerhead-Elektrode beschrieben, die entweder ganz
aus SiC hergestellt ist oder aus einer Kohlenstoffbasis besteht,
die im CVD-Verfahren mit SiC bedampft wurde, so dass eine Oberflächenschicht
aus hochreinem SiC entsteht.
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Angesichts
der Forderung nach hoher Reinheit und Korrosionsbeständigkeit
von Komponenten für
Halbleiter-Verarbeitungsanlagen werden in diesem Bereich der Technik
Verbesserungen bei den Werkstoffen und/oder Beschichtungen benötigt, die für solche
Komponenten verwendet werden. Im Hinblick auf die Kammerwerkstoffe,
wären überdies
alle Werkstoffe, die zu einer Verlängerung der Nutzungslebensdauer
einer Plasmareaktorkammer und somit zu einer Verringerung der Standzeiten
der Apparatur führen,
von Vorteil, was die Reduzierung der Kosten für die Verarbeitung der Halbleiter-Wafer
betrifft.
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Zusammenfassende Beschreibung
der Erfindung
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Mit
der Erfindung wird eine Kachelauskleidung für eine Plasmaverarbeitungskammer
vorgeschlagen, in welcher Halbleitersubstrate verarbeitet werden
können.
Die Kachelauskleidung beinhaltet eine Baugruppe aus keramischen
Kacheln, die auf der Innenseite einer Seitenwand der Kammer angeordnet
sind. Die Plasmakammer kann einen Substratträger, eine Gaszuleitung und
eine Energiequelle beinhalten. Der Substratträger, auf welchem ein oder mehrere
Substrate verarbeitet werden können,
ist im. Innenraum der Kammer angeordnet. Die Kammer-Seitenwand ist
von einer Peripherie des Substratträgers aus nach außen gerichtet
und in Abständen
verteilt, und über
die Gaszuleitung wird dem Innenraum Prozessgas zugeführt. Die
Energiequelle führt
dem im Innenraum befindlichen Prozessgas während der Verarbeitung des
Substrats Energie zu.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform wird
die Kachelauskleidung von einem nachgiebigen Stützelement wie zum Beispiel
einem Elastomer-Verbindungsstück oder
einem elastisch biegsamen Metallrahmen gehalten. Das nachgiebige
Stützelement kann
beispielsweise ein Elastomer-Verbindungsstück beinhalten, das jede der
Keramikkacheln mit einem zugehörigen
Metall-Stützelement
verbindet. Die Metall-Stützelemente
können
auf einem elastisch biegsamen Metallrahmen montiert sein, welcher
von einem temperaturgeregelten Element so getragen wird, dass Wärme von
den Keramikkacheln über
einen thermischen Pfad abgeführt
werden kann, der durch das Elastomer-Verbindungsstück, die
Metall-Stützelemente
und den biegsamen Metallrahmen zum temperaturgeregelten Element
verläuft.
Alternativ dazu kann das biegsame Stützelement ein Elastomer-Verbindungsstück beinhalten,
das zwischen den einzelnen Keramikkacheln und der Kammer-Seitenwand
angeordnet ist.
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Die
Kacheln können
aus einer Serie von ineinandergreifenden Keramikkacheln wie z.B. SiC-Kacheln
bestehen. Der elastisch biegsame Metallrahmen kann ein inneres Rahmenelement
und ein äußeres Rahmenelement
beinhalten, wobei das innere Rahmenelement vom äußeren Rahmenelement und das äußere Rahmenelement
von der Kammer gehalten wird. Das innere und das äußere Metallrahmenelement
können
so konfiguriert sein, dass Differenzen in den thermischen Spannungen,
die auf die Kachelauskleidung und die Rahmenelemente wirken, während des
Betriebs des Plasma-Verarbeitungssystems kompensiert werden. In
einer solchen Anordnung kann ein oberer Teil des äußeren Rahmenelements
von einem temperaturgeregelten Teil der Kammer gehalten werden,
ein unterer Abschnitt des äußeren Rahmenelements
mit einem unteren Abschnitt des inneren Rahmenelements verbunden sein
und die Kachelauskleidung vom inneren Rahmenelement gehalten werden.
Weiterhin kann der biegsame Metallrahmen einen durchgehenden oberen
Abschnitt und einen segmentierten unteren Abschnitt beinhalten.
So kann beispielsweise der biegsame Metallrahmen zylindrisch geformt
sein und der segmentierte untere Abschnitt axial verlaufende Segmente
beinhalten, die durch axial verlaufende Spalte voneinander getrennt
sind. Wenn die innerem und äußeren Metallrahmenelemente
zylindrisch geformt sind und durchgehende obere Abschnitte und segmentierte
untere Abschnitte enthalten, beinhalten die segmentierten unteren
Abschnitte axial verlaufende Segmente, die durch axial verlaufende
Spalte voneinander getrennt sind.
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Gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung verläuft
ein keramischer Plasmaschirm von einem unteren Abschnitt der Kachelauskleidung aus
nach innen und weist Durchgänge
auf, durch welche während
der Verarbeitung eines Substrats Prozessgas und Reaktionsnebenprodukte
aus dem Inneren der Kammer abgezogen werden. So kann der keramische
Plasmaschirm beispielsweise mehrere einzelne Schirmsegmente beinhalten,
die in einem ringförmigen
Raum zwischen der Kammer-Seitenwand und dem Substratträger gehalten
werden, wobei die Durchgänge
Spalte beinhalten, die von der Kammer-Seitenwand aus radial nach
innen verlaufen. Der keramische Plasmaschirm kann über ein elektrisch
leitendes Elastomer-Verbindungsstück mit dem biegsamen Metallrahmen
verbunden sein und über
das Elastomer-Verbindungsstück zum biegsamen
Metallrahmen hin elektrisch geerdet sein.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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1 zeigt eine Plasmareaktionskammer gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung, wobei eine auf einem biegsamen Rahmen montierte Kachelauskleidung
einen Substratträger
umgibt.
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2 zeigt die Plasmareaktionskammer aus 1 unter Auslassung verschiedener
Komponenten wie z.B. der Auskleidung.
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3 zeigt eine Ausführungsform
der Erfindung, wobei die keramische Auskleidung eine Serie von Kacheln
beinhaltet, die auf Verstärkungsplatten montiert
sind.
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4 zeigt eine perspektivische
Ansicht der Plasmareaktionskammer aus 3.
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5 zeigt Details eines Wafer-Zuführschlitzes
in der Plasmareaktionskammer aus 3.
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6 zeigt das Ineinandergreifen
der Kanten der Kacheln aus 3.
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7 zeigt eine grafische Darstellung
der Temperaturen des Heizelementeflansches, der Kachel und des unteren
Flansches der in 3 gezeigten
Anordnung im Verlauf einer Verarbeitung von 200 Wafern.
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Detailbeschreibung der
bevorzugten Ausführungsformen
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Erfindungsgemäß lassen
sich mit einer aus einer Baugruppe von Keramikkacheln bestehenden Kachelauskleidung
eines oder mehrere der folgenden Ziele erreichen: Aufrechterhaltung
einer guten Plasmabildung durch Schaffung eines über die Auskleidung verlaufenden
elektrischen Pfades zur Erde, Vermeidung von Prozessdriften durch
thermisches Regulieren der Auskleidung, Kompensation unterschiedlicher
thermischer Ausdehnungen von Keramik- und Metallkomponenten durch
Anordnung eines nachgiebigen Auskleidungsträgers und Vermeidung einer Aluminium-
("Al"-) Kontamination
durch Abschirmung der Al-Seitenwände
und Komponenten vom verarbeiteten Substrat. Hinsichtlich der elektrischen
Erdung der Auskleidung besteht die Keramikauskleidung aus einem
elektrisch leitenden Werkstoff. Bevorzugte Keramikwerkstoffe sind
Si oder SiC, also Materialien, die sich in hochreiner Form herstellen
lassen und eine hohe Beständigkeit
gegenüber
Korrosionseinwirkungen gezeigt haben, die in Plasmareaktoren wie
z.B. Plasma-Ätzkammern herrschen.
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Mit
der Erfindung wird eine Plasmakammer vorgeschlagen, in welcher verschiedene
Komponenten einschließlich
einer Keramikauskleidung aus Si oder SiC bestehen. Solche Werkstoffe
halten den in einem Plasma herrschenden Bedingungen stand, da durch
Plasmaerosion von Si oder SiC gasförmige Si- oder C-Verbindungen
entstehen, die aus der Kammer abgezogen werden können, so dass es zu keiner Kontamination
des Substrats mit Partikeln kommt. Im Hinblick auf die Temperaturregelung
hat sich gezeigt, dass SiC eine außerordentlich hohe Wärmeleitfähigkeit
aufweist, so dass die Auskleidung während der Verarbeitung von
Substraten wie z.B. Siliziumwafern auf eine gewünschte Temperatur aufgeheizt
oder abgekühlt
werden kann. Bezüglich
der Kompensation unterschiedlicher Ausdehnungen ist der erfindungsgemäße nachgiebige
Träger
so ausgelegt, dass sich die keramische Auskleidung innerhalb der
Kammer frei ausdehnen oder zusammenziehen kann. Hinsichtlich der
Vermeidung einer Al-Kontamination begrenzt die Auskleidung das Plasma
auf die Innenseite der Auskleidung, wodurch vermieden wird, dass die
Al-Wände
oder -Komponenten vom Plasma angegriffen werden.
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Eine
Vakuum-Verarbeitungskammer gemäß der vorliegenden
Erfindung kann für
verschiedene Halbleiter-Plasmaverarbeitungsschritte wie etwa das Ätzen, das
Abscheiden oder das Ablösen
von Schutzschichten (Resists) verwendet werden. Ein Beispiel für eine Einzelwafer-Vakuumverarbeitungskammer 2 mit
einer induktiv gekoppelten Plasmaquelle ist in 1 dargestellt, wobei der Verarbeitungskammer 2 mit
einer (hier nicht abgebildeten) geeigneten Vorrichtung wie etwa
Gasverteilerringen, einer Gasverteilerplatte oder Einspritzdüsen Prozessgas
zugeführt
und im Inneren 4 der Kammer mit einer geeigneten Vakuumpumpvorrichtung
ein Vakuum aufrechterhalten wird. Das in der Kammer zu verarbeitende
Substrat kann aus einem Silizium-Halbleiterwafer 6 bestehen,
der auf einem Substratträger 8 ruht.
Der Substratträger 8 kann
eine elektrostatische Aufspannvorrichtung und einen Fokussierring 10 beinhalten.
Die Vakuumpumpe kann an eine große Auslassöffnung 12 in einer
Endwand wie etwa den Boden der Prozesskammer angeschlossen werden.
Die Vakuum-Verarbeitungskammer kann ein dielektrisches Fenster 14 und
eine Gasverteilerplatte 16 beinhalten und durch eine externe
HF-Antenne wie z.B. eine außerhalb
des dielektrischen Fensters 14 an einer Endwand wie etwa
der Kammerdecke angeordnete Planarspule 18 mit Hochfrequenzenergie
beaufschlagt werden. Als Plasmaquelle kann. gleichwohl jede Art von
Plasmaerzeugungsgerät
Verwendung finden, beispielsweise ein ECR-Reaktor, ein Parallelplattenreaktor,
ein Helikonreaktor oder ein Helixresonator. Das Plasmaerzeugungsgerät kann an
eine modulare Montageanordnung angeschlossen werden, beispielsweise
einen ringförmigen
Montageflansch, der herausnehmbar an der Endwand der Kammer montiert
ist.
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Zur
Aufrechterhaltung eines vakuumdichten Abschlusses zwischen dem Montageflansch
und der Kammer 2 können
geeignete O-Ring-Dichtungen in Nuten innerhalb der Endwand der Kammer 2 eingelegt
werden und die Vakuumdichtungen von HF-Abschirmelementen umgeben
sein. Wenn die Vakuumpumpe einen hohen Unterdruck aufbaut, kann
auf Befestigungselemente zur Anbringung des Montageflansches an
der Endwand der Kammer 2 verzichtet werden. Statt dessen
kann der Montageflansch einfach auf der Endwand der Kammer 2 aufliegen.
Falls gewünscht,
kann der Montageflansch oder ein anderer Teil des Plasmaerzeugungsgeräts schwenkbar
an der Kammer 2 befestigt werden, so dass das Plasmaerzeugungsgerät durch
Schwenken beispielsweise vertikal ausgerichtet werden kann, damit
es auf den Innenraum 4 der Kammer 2 wirkt.
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Die
Kammer beinhaltet eine aus Keramikkacheln bestehende Auskleidung 20.
Ein Plasmaschirm 22 zur Begrenzung des Plasmas auf den
Raum um den Wafer 6 herum verläuft vom unteren Ende der Auskleidung 20 aus
nach innen.
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In
der in 1 gezeigten Ausführungsform wird
die Auskleidung 20 von einem elastisch biegsamen Metallrahmen
gehalten, zu dem ein innerer Trägerrahmen 24 und
ein äußerer Trägerrahmen 26 gehören. Um
die Auskleidung während
der Verarbeitung eines Substrats auf einer gewünschten Temperatur zu halten,
ist oben am inneren Trägerrahmen 24 ein
Heizelement 28 angeordnet. Im Betrieb heizt das Heizelement 28 die
Auskleidung 20 auf, während
das Abführen
der Wärme
von der Auskleidung 20 mit einem temperaturgeregelten Element 30 bewerkstelligt werden
kann, das der Auskleidung durch den inneren und den äußeren Rahmen
Wärme entzieht.
Andere Heizanordnungen wie z.B. ein in die Auskleidung eingebettetes
Heizelement oder geeignete Strahlungsheizanordnungen können ebenfalls
verwendet werden.
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Wie
in 2 gezeigt, kann die
Kammer modular aufgebaut sein,. so dass darin verschiedene Quellen
zur Plasmaerzeugung montiert werden können. Weiterhin kann der Substratträger 8 an
einem Ende eines einseitig eingespannten Trägerarmes unterstützt werden,
so dass die gesamte Baugruppe aus Substratträger und Trägerarm durch eine Öffnung 32 in
der Kammerseitenwand hindurch aus der Kammer entnommen werden kann.
Die Kammer kann aus jedem beliebigen geeigneten Material hergestellt
sein und besteht gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung aus einem einzigen Teil aus Aluminium oder aus einer
Aluminiumlegierung.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung beinhaltet die Plasmakammerauskleidung 20 ineinandergreifende
keramische Auskleidungselemente, etwa in Form von flachen Kacheln 34,
wie sie in den 3 und 4 dargestellt sind. Damit
für das Plasma
ein elektrischer Erdungspfad vorhanden ist, bestehen die Kacheln 34 vorzugsweise
aus einem elektrisch leitenden Material wie z.B. Silizium oder Siliziumkarbid.
Ein solches Material bietet den zusätzlichen Vorteil, dass es kein
Aluminium enthält
und somit die Al-Kontamination der verarbeiteten Substrate reduziert.
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
sind SiC-Kacheln fest mit einer Aluminium-Verstärkungsplatte 36 verbunden.
Ein bevorzugtes Verbindungsmaterial ist ein elektrisch leitendes
Elastomer 38, das seitliche mechanische Spannungen absorbieren
kann, die durch unterschiedliche Wärmeausdehnungskoeffizienten von
SiC und Al verursacht werden. Jede einzelne Kachel-Verstärkungsplatten-Baugruppe kann mit
einem elastisch biegsamen Rahmen 40, der aus einem Innenrahmen 42 und
einem Außenrahmen 44 besteht,
an der Kammerwand angebracht werden. Die Temperaturregelung der Auskleidung
wird mit einem Heizelement 48, dem über die elektrischen Leitungen 49 Energie
zugeführt wird,
sowie einem temperaturgeregelten Element 50 bewerkstelligt.
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Das
Elastomer-Verbindungsstück
kann aus jedem beliebigen geeigneten Elastomerverkstoff bestehen,
beispielsweise aus einem Polymermaterial, das Vakuumbedingungen
standhält
und keine Beeinträchtigungen
seiner Eigenschaften bei hohen Temperaturen auch über 200°C zeigt.
Der Elastomerwerkstoff kann optional ein Füllmaterial aus elektrisch und/oder
thermisch leitenden Partikeln oder ein anderes geformtes Füllmaterial
wie etwa ein Drahtgitter oder einen leitfähigen Gewebe- oder Vliesstoff
aufweisen. Polymermateralien, die unter Plasmabedingungen oberhalb
von 160°C
verwendet werden können,
sind unter anderem Polyimid, Polyketon, Polyetherketon, Polyethersulfon,
Polyethylenterephthalat, Fluoroethylen-Propylen-Kopolymere, Zellulose, Triazetate,
Silikon und Gummi. Beispiele für
hochreine Elastomerwerkstoffe sind bei Zimmertemperatur aushärtende Einkomponentenkleber,
die von General Electric unter der Produktbezeichnung RTV 133 und RTV
167 vertrieben werden, ein unter Wärmeeinwirkung (z.B. über 100°C) aushärtender,
fließfähiger Einkomponentenkleber,
der bei General Electric unter der Produktbezeichnung TSE 3221 erhältlich ist, und
ein durch Addition aushärtendes
Zweikomponenten-Elastomer, das Dow Corning unter der Bezeichnung "SILASTIC" herstellt. Ein besonders
bevorzugtes Elastomer ist ein polydimethylsiloxanhaltiges Elastomer
wie das unter Einwirkung eines Katalysators (beispielsweise Pt)
aushärtende
Elastomer V217 von Rhodia, das auch noch bei Temperaturen von 250°C und darüber stabil
ist. Sofern das Elastomer elektrisch leitend ist, kann das elektrisch
leitende Füllmaterial
Partikel eines elektrisch leitenden Metalls oder einer elektrisch
leitenden Metalllegierung beinhalten. Ein bevorzugtes Metall für die Verwendung
in der verunreinigungsempfindlichen Betriebsumgebung einer Plasmareaktionskammer
ist eine Aluminiumlegierung wie z.B. eine Legierung auf Aluminiumbasis
mit einem Siliziumanteil von 5–20 Gewichts-%.
Die Aluminiumlegierung kann beispielsweise 15 Gewichts-% Silizium
enthalten. Gleichwohl können
aber auch Silizium- oder Siliziumkarbid-Füllpartikel verwendet werden.
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Ein
Plasmaschirm 52 verläuft
von einer Unterkante der Kacheln 34 aus nach innen. Der
Plasmaschirm 52 besteht vorzugsweise aus einem elektrisch leitenden
Keramikwerkstoff wie z.B. Silizium oder Siliziumkarbid und enthält Öffnungen 54,
die klein genug sind, um das Plasma zu begrenzen, aber andererseits
durchlässig
für das
Prozessgas und Prozessnebenprodukte sind, die mit der Vakuumpumpe
abgezogen werden sollen.
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Das
Heizelement 48 kann ein in ein Aluminiumgehäuse eingebettetes
Heizwiderstandselement beinhalten. Somit wird immer dann, wenn ein
elektrischer Strom durch das Heizelement geleitet wird, dem Aluminiumgehäuse Wärme zugeführt, das
seinerseits Wärme
an den Innenrahmen 42, die Aluminium-Verstärkungsplatten 36 und
das elektrisch leitende Elastomer 38 sowie in die Kacheln 34 leitet. Beim
Aufheizen und Abkühlen
des Aluminiumgehäuses
des Heizelements dehnt sich das Heizelement stärker aus als die durch die
Kacheln 34 gebildete Auskleidung. Um diese Expansions-
und Kontraktionseffekte zu kompensieren, sind der innere und der äußere Trägerrahmen
elastisch biegsam ausgelegt. So können ,die Rahmen beispielsweise
so segmentiert sein, dass ihre axial verlaufenden unteren Abschnitte
durch axial verlaufende Schlitze getrennt sind. Außerdem können der
innere und der äußere Rahmen
so konfiguriert werden, dass sie einen bestimmten gewünschten
Wärmeleitfähigkeitsbetrag aufweisen.
So kann beispielsweise der Außenrahmen 44 aus
einem Metall wie z.B. Aluminium oder einer Aluminiumlegierung bestehen,
wobei ein unterer Abschnitt des Außenrahmens eine Dicke aufweist, die
groß genug
ist, um der Auskleidung Wärme
zu entziehen, während
ein dünner
oberer Abschnitt eine passende Durchbiegung des äußeren Rahmens aufgrund von
thermischen Spannungen während
der Verarbeitung eines Halbleitersubstrats gestattet.
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5 zeigt einen Bereich der
Kammerwand, in welchem ein Substrat wie z.B. ein Wafer durch einen
Transportschlitz 55 in die Kammer eingebracht und aus dieser
entnommen werden kann. In der in 5 gezeigten
Anordnung sind einige der Kacheln in der Nähe des Schlitzes 55 in
axialer Richtung kürzer.
Der Schlitz 55 kann aus einem integralen Stück von keramischem
Material oder anderem Material wie z.B. eloxiertem Aluminium bestehen.
So kann beispielsweise das keramische Material, in welchem sich
der Schlitz 55 befindet, aus jedem beliebigen geeigneten
Material wie z.B. schlickergegossenem SiC bestehen, das mit CVD-SiC,
Substrat-CVD-SiC, gesintertem SiC mit oder ohne CVD-SiC-Beschichtung,
reaktionsgebundenem SiC, durch Graphitumwandlung gewonnenem SiC
oder ähnlichen
Substanzen beschichtet ist. 5 zeigt im
Detail, wie der innere Trägerrahmen
um den Schlitz 55 herum angeordnet werden kann. Der (hier nicht
dargestellte) äußere Trägerrahmen
kann in ähnlicher
Weise konfiguriert werden.
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Damit
keine Sichtlinie zwischen dem Wafer 6 und der Kammerwand 46 entsteht,
kann jede Kachel 34 mit Kanten 56 versehen sein,
die in zugehörige Kanten
der benachbarten Kacheln greifen, wie in 6 gezeigt. Wie diese alternative Ausführungsform
zeigt, kann die Kammer 58 polygonale Innenflächen 60 aufweisen,
in welchen die Kacheln über
ein elektrisch und thermisch leitendes Elastomer direkt mit den
ebenen Oberflächen 60 der
Kammer verbunden sind. Eine solche Anordnung bietet den Vorteil, dass
sie aus weniger Teilen als die Kachel-Grundplatten-Anordnung besteht
und ein schnelleres Entnehmen der Auskleidung zu Reinigungs- und
Austauschzwecken gestattet.
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In
den vorgenannten Ausführungsformen kann
das Plasma durch die Si- oder
SiC-Oberflächen der
Gasverteilerplatte, die Auskleidung, den Plasmaschirm und den durch
die Innenperipherie des Plasmaschirmes nach oben verlaufenden Substratträger begrenzt
werden. Da die Si- und SiC-Oberflächen zwischen
dem Plasma und den Aluminiumoberflächen der Kammer angeordnet
sind, wird das Sputtern der Al-Oberflächen durch das Plasma minimiert
und eine Kontamination verarbeiteter Wafer mit Al im Vergleich zu
Kammern, bei denen eine Sichtlinie zwischen den Al-Oberflächen und
dem verarbeiteten Wafer besteht, reduziert.
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In
der Ausführungsform,
in der die Auskleidung Si- oder SiC-Kacheln beinhaltet, die über ein elektrisch
und/oder thermisch leitendes Elastomer-Verbindungsmaterial mit einer Aluminium-Verstärkungsplatte
verbunden sind, können
die Kacheln so dimensioniert und/oder konfiguriert werden, dass sie
so ineinander passen, dass der gesamte Umfang einer Innenwand der
Plasmakammer abgedeckt ist. Für
die Kammerwand kann jede gewünschte
Konfiguration (zylindrisch, polygonal usw.) gewählt werden. Eine geeignete
Zugangsöffnung
gestattet das Einbringen und Herausnehmen einzelner Wafer in die
bzw. aus der Kammer, und es können
zusätzliche Öffnungen
vorgesehen werden, die es gestatten, mit herkömmlichem Zubehör wie z.B.
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Prozessüberwachungsanlagen
verschiedene Messungen vorzunehmen. Die Kacheln können eine
flache rechteckige Oberfläche
aufweisen, die zum Inneren der Kammer ausgerichtet sind. Alternativ
dazu können
die den Kammerbedingungen ausgesetzten Oberflächen auch so gekrümmt sein,
dass die Kacheln eine zylindrische Innenwand der Kammer bilden.
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In
der Ausführungsform,
in der die Kachel-Verstärkungsplatten-Baugruppen mit einem
inneren Al-Trägerrahmen
verschraubt sind, der um die Innenwand der Kammer herum verläuft, können die bei
der Inbetriebnahme, im Betrieb und beim Herunterfahren der Plasmakammer
entstehenden thermischen Spannungen kompensiert werden. Die Zahl der
Kacheln lässt
sich so wählen,
dass ein gewünschter
Grenzwert der mechanischen Spannung erreicht wird, die sich aufgrund
der in der Plasmakammer auftretenden thermischen Kräfte aufbaut und
auf ein Bauteil und/oder eine Verbindung wirkt.
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In
der Ausführungsform,
in der ein unterer Flansch des inneren Trägerrahmens mit der unteren Kante
eines äußeren Al-Trägerrahmens
und ein Flansch an der oberen Kante des äußeren Trägerrahmens mit einer oberen
Platte auf der Oberseite der Kammer verschraubt ist, ist der äußere Träger in vertikal
verlaufende Platten segmentiert, die durch Schlitze voneinander
getrennt sind, welche vom unteren Ende des äußeren Trägerrahmens zum oberen Flansch
verlaufen. Um eine Temperaturregelung der mit SiC ausgekleideten
Oberfläche
zu bewerkstelligen, kann ein über
dem oberen Flansch des inneren Trägerrahmens angeordnetes Heizelement
mit dem inneren Rahmen verschraubt werden. In einer solchen Anordnung
kann das Heizelement Wärme
erzeugen, die durch Wärmeleitung
vom inneren Trägerrahmen
auf die Grundplatte und die SiC-Kachel übergeht. Das Heizelement kann
einen einzelnen Heizwiderstand beinhalten, der ganz um die Innenwand
der Kammer herum verläuft.
Alternativ dazu kann das Heizelement auch aus einer beliebigen anderen
geeigneten Heizelementanordnung bestehen, mit der die gewünschte Temperaturregelung
der Auskleidung bewerkstelligt werden kann, also etwa aus einer
Anordnung, mit der die Innenfläche
der Auskleidung während
des Plasmaätzens
von dielektrischen Werkstoffen wie Siliziumoxid auf der gewünschten Temperatur,
beispielsweise im Bereich von 80°C
bis 160°C,
gehalten wird.
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Die
Kammer kann einen Plasmaschirm beinhalten, der den Substratträger umgibt.
Der ringförmige
Schirm kann mit jeder beliebigen geeigneten Technik mit einem Trägerring
verbunden werden. So kann der Schirm beispielsweise durch eine Klebung mit
dem bereits erläuterten
Elastromer-Verbindungsmaterial mit dem Trägerring verbunden werden. Darüber hinaus
kann der Trägerring
mit einem unteren Flansch auf dem inneren Rahmen so verschraubt werden,
dass der Schirm zwischen Trägerring
und Flansch eingespannt ist. Der Schirm kann aus jedem beliebigen
geeigneten Material bestehen, das den Bedingungen eines zur Halbleiterproduktion
verwendeten Plasmas standhält.
Ein bevorzugter Werkstoff für
den Schirm ist Siliziumkarbid. Der Schirm kann aus einem einzelnen
Ring, aber auch aus mehreren gegeneinander versetzten Ringsegmenten
bestehen. Beispielsweise kann der Schirm aus Ringsegmenten bestehen,
die über
den Umfang versetzt sind.
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In
den Ausführungsformen,
in denen ein Wafer durch einen Transportschlitz in die Kammer eingebracht
und aus dieser entnommen wird, weisen der innere und der äußere Rahmen
Ausschnitte darin auf, und die den Schlitz umgebenden Kacheln sind so
angeordnet, dass sich unter dem Schlitz kleinere und über dem
Schlitz größere Kacheln
befinden. Das Innere des Schlitzes kann durch einen Einsatz für die Waferzuführung gebildet
werden. Ein bevorzugter Werkstoff für diesen Einsatz ist Siliziumkarbid.
Der Einsatz kann aus einem einzelnen Werkstück, aber auch aus mehreren
Werkstücken bestehen.
Die mittelhohen und die kurzen Kacheln werden vorzugsweise durch
Verkleben mit dem Elastomer mit ähnlich dimensionierten
Grundplatten verbunden, die ihrerseits mit dem inneren Rahmen verschraubt
sind.
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Gemäß der Ausführungsform
der Erfindung, in welcher Sichtlinien-Oberflächen von Aluminiumkomponenten
vermieden werden, indem die Oberflächen mit den SiC-Kacheln ausgekleidet
werden, sind die Kanten der Kacheln vorzugsweise so ausgelegt, dass
sie sich überlappen.
So können
die Kacheln beispielsweise Passkanten aufweisen, wobei das Relief einer
Kachel der Formgebung einer zugehörigen Vertiefung einer benachbarten
Kachel entspricht. Dieser Effekt lässt sich durch jede beliebige
Kantenform erreichen, bei der kein geradliniger Pfad zwischen den gegenüberliegenden
Oberflächen
der Kachel vorhanden ist. Somit kann eine gekrümmte Passkante oder eine mehrseitige
Kantenoberfläche
wie z.B. eine Kante in V-Form, U-Form, W-Form, Nutform, Kerbform
oder Versatzform die gewünschte
Passkante der Kachel bilden.
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Die
ineinandergreifenden Kachel-Verbindungselemente eliminieren eine
Sichtlinie zu Aluminiumkomponenten und gleichen unterschiedliche thermische
Expansionen und Kontraktionen der Auskleidungskomponenten während der
Inbetriebnahme, des Betriebs und/oder des Herunterfahrens des Plasmareaktors
aus. So wird beispielsweise Energie vom Heizelement und/oder thermische
Plasmaionenenergie, die sich auf den Kacheln ansammelt, per Wärmeleitung über den
inneren Rahmen, durch die Elastomerverbindung, über den äußeren Rahmen und in die obere
Kammerplatte übertragen.
Durch die Wasserkühlung,
die in der oberen Platte mit Hilfe von Kühlkanälen bewerkstelligt wird, wird
die durch den äußeren Rahmen übertragene
Wärme aus
der Kammer abgeführt.
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Während der
Verarbeitung von Halbleitersubstraten können die Kacheln mit dem Heizelement vorgeheizt
werden, bevor das Plasma in der Kammer erzeugt wird. Beispielsweise
können
die Kacheln mit dem Heizelement auf eine gewünschte Temperatur gebracht
werden, und mit einem Temperaturregelsystem kann die dem Heizelement
zugeführte
Energie so reguliert werden, dass die Kacheln auf der gewünschten
Temperatur gehalten werden. Weiterhin lassen sich die Wärmewiderstände des
inneren und/oder äußeren Rahmens
so regulieren, dass der gewünschte
Kachel-Betriebstemperaturbereich
erreicht und die Maximaltemperatur des Heizelements begrenzt wird.
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7 zeigt Temperaturen, die
am Heizelementeflansch des inneren Trägers, am unteren Flansch des
inneren Trägers
und an der Kachel-Verstärkungsplatte
während
des Plasmaätzens
einer Charge von Halbleiterwafern gemessen wurden. Die Oszillation
der Temperatur um 2°C
resultierte aus Schwankungen der Plasmaionenenergie während eines Ätzzyklus'. Der Sollwert der
Temperatur für
den unteren Flansch betrug 100°C.
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Um
während
der Verarbeitung von Halbleitersubstraten wie z.B. beim Plasmaätzen von
Siliziumwafern eine Minimierung von Polymerablagerungen aus gasförmigen Nebenprodukten
zu erzielen, die während
des Ätzvorgangs
entstehen, ist es wünschenswert,
die dem Plasma ausgesetzten Kammeroberflächen auf Temperaturen von etwa
80°C bis etwa
160°C und
vorzugsweise im Bereich von 110°C bis
150°C zu
halten. Außerdem
bewirkt eine Temperaturregelung dieser Oberflächen eine Reduktion der Prozessdrift
während
der sequentiellen Verarbeitung einzelner Wafer. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der in den 1-7 gezeigten Anordnungen heizt
ein Heizwiderstand die Keramikauskleidung vor der Beaufschlagung
mit einem Plasma in der Kammer durch Wärmeleitung auf, d.h. die vom Heizelement
erzeugte Wärme
geht über
einen biegsamen Al-Rahmen auf die Keramikauskleidung über. In
einer solchen Anordnung können
sich das Heizelement und ein Teil des mit ihm in Berührung stehenden
Al-Rahmens auf rund 300°C
erwärmen,
damit die Keramikauskleidung auf eine Temperatur von etwa 150°C aufgeheizt
wird. Der aus dem inneren und dem äußeren Rahmen bestehende nachgiebige Al-Rahmen
ermöglicht
es dem mit dem Heizelement in Berührung stehenden Teil des Al-Rahmens,
sich relativ zum Anteil des mit dem Heizelement in Berührung stehenden
Abschnitts des Al-Rahmens auszudehnen und kompensiert auf diese
Weise alle auf den mittleren Teil des Al-Rahmens wirkenden Biegespannungen.
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Zur
Realisierung hochreiner und/oder thermisch gut leitender SiC-Komponenten können diese aus
CVD-SiC hergestellt werden. Das CVD-SiC kann auf einem Substrat
wie z.B. Graphit abgeschieden und auf die gewünschte Dicke gezüchtet werden,
woraufhin das Substrat beispielsweise durch mechanische Bearbeitung
entfernt wird. Im Fall einer zylindrischen Auskleidung beispielsweise
kann CVD-SiC auf eine gewünschte
Dicke auf einem Graphitzylinder abgeschieden werden, der später mechanisch
entfernt wird, so dass die Zylinderauskleidung aus CVD-SiC zurückbleibt.
Zu den Vorteilen von CVD-SiC gehören
hohe Wärmeleitfähigkeit (CVD-SiC
hat beispielsweise eine doppelt so hohe Wärmeleitfähigkeit wie gesintertes SiC)
und eine ein weiten Grenzen einstellbare elektrische Leitfähigkeit (die
Leitfähigkeit
von CVD-SiC kann zwischen elektrisch leitend bis halbleitend eingestellt
werden). Ein Vorteil von CVD-SiC für die Reaktorkomponenten besteht
darin, dass sich mit diesem Werkstoff eine hochgradig gleichförmige Temperaturverteilung über der
Oberfläche
der Komponenten im Reaktorinneren erzielen lässt. Im Falle von Verarbeitungsprozessen, in
denen die Komponente auf einer Temperatur gehalten wird, die hoch
genug ist, um eine Polymeransammlung auf den der Reaktoratmosphäre ausgesetzten
Oberflächen
der Komponenten zu minimieren, ist die Verwendung von CVD-SiC unter dem Aspekt
der Temperaturregelung und der Minimierung der Partikelerzeugung
besonders vorteilhaft.
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In
den vorangegangenen Ausführungen
wurden die Prinzipien, die bevorzugten Ausführungsformen und die Betriebsarten
der vorliegenden Erfindung beschrieben. Die Erfindung sollte jedoch
nicht ausgelegt werden, als gelte sie lediglich für die hier erläuterten
Ausführungsformen.