DE60011994T2 - Lichtreflektierende formteile - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Anmeldung stellt eine Teilfortführungsanmeldung der US-Patentanmeldung laufende Nummer 09/110,040, eingereicht am 2. Juli 1998 unter dem Titel STRUCTURE FOR ACHIEVING A LINEAR LIGHT SOURCE GEOMETRY [Aufbau zur Erzielung einer linearen Lichtquellengeometrie] dar, die selbst wiederum eine Teilfortführungsanmeldung der US-Patentanmeldung laufende Nummer 09/061,562, eingereicht am 16. April 1998 unter dem Titel LINEAR ILLUMINATION SOURCES AND SYSTEMS [Lineare Beleuchtungsquellen und -systeme] darstellt.
  • ALLGEMEINER STAND DER TECHNIK
  • Bereich der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft lichtreflektierende geformte oder extrudierte Gehäuse mit einem zur Erhöhung des Wirkungsgrades von Beleuchtungsquellen ausreichenden Reflexionsgrad sowie Verfahren zur Herstellung derselben. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung lichtreflektierende Gehäuse aus synthetischen organischen Polymeren ("Kunststoffen"), deren Baufestigkeit, Maßhaltigkeit und andere Eigenschaften sie zum Einsatz als in Verbindung mit Lichtquellen zu verwendende lichtreflektierende Gehäuse geeignet machen. Die erfindungsgemäßen Kunststoffgegenstände weisen einen Gesamtreflexionsgrad von mindestens etwa 93 Prozent, vorzugsweise mindestens etwa 94 Prozent, besonders bevorzugt mindestens etwa 95 Prozent und ganz besonders bevorzugt mindestens etwa 96 Prozent auf, der erzielt wird, ohne daß es notwendig wäre, reflektierende Folien oder Metallbeschichtungen einzusetzen.
  • Stand der Technik
  • US-Patent 5589524, Y. Ogita et al am 31. Dezember 1996 erteilt, stellt eine Polyphenylensulfidharzzusammensetzung zur Verfügung, die zur Herstellung eines lichtreflektierenden Formartikels mit 40 bis 60 Gewichtsprozent an einem 30 bis 50 Gewichtsprozent Calciumcarbonat mit einer mittleren Teilchengröße von 1 bis 7 Mikron enthaltenden Polyphenylensulfidharz und mit 8 bis 25 Gewichtsprozent an Glimmer mit einer mittleren Teilchengröße von 1 bis 10 Mikron geeignet sein soll. (Siehe Zusammenfassung.) Die Verwendung weiterer Füllstoffe in der Zusammensetzung wird in Spalte 4, Zeilen 38–48 offenbart, "so long as the effect of the present invention is not impaired." [soweit die Wirkung der vorliegenden Erfindung nicht beeinträchtigt wird.") Eine Liste derartiger weiterer Füllstoffe führt unter zahlreichen anderen Beispielen Antimontrioxid, Zinkoxid und Titanoxide an.
  • US-Patent 4132563, Burke Jr. et al am 2. Januar 1979 erteilt, offenbart eine Zusammensetzung aus Intraleucosphäruloiden und organischem Farbpigment sowie ein Verfahren zur Herstellung derselben. Wie die Zusammenfassung der Offenbarung darlegt, besteht die Zusammensetzung aus Intraleucosphäruloiden und organischem Farbpigment im wesentlichen aus Sphäruloiden aus im wesentlichen lichtdurchlässigem Polymermaterial mit Primärteilchen einer mittleren Größe nicht über einem Durchmesser von 4 Mikron, in die eine teilchenförmige Leucopigmentzusammensetzung eingebettet ist. Diese besteht im wesentlichen aus anorganischem lichtundurchlässigem weißem und/oder lichtdurchlässigem weißem Pigmentmaterial mit einem Brechungsindex, der sich von jenem des Polymers unterscheidet, und aus Primärteilchen mit einer mittleren Größe nicht über einem Durchmesser von 0,2 Mikron plus einem organischen Pigmentmaterial. Das organische Pigmentmaterial bestehe aus Zusammensetzungen mit organischem Farbpigment mit Primärteilchen einer mittleren Größe von unter 0,2 Mikron im Durchmesser. Laut Offenbarung dieses Patents ab Spalte 1, Zeile 38, weisen die erfindungsgemäßen Pigmentzusammensetzungen sehr hochgradige Lichtfestigkeit auf, ganz gleich wie sie eingesetzt werden, und ermöglichen auch verbesserte physische Eigenschaften wie Lagerungsbeständigkeit, leichte Handhabbarkeit und Einarbeiten in Vehikel wie Farben und thermoplastische Werkstoffe.
  • US-Patent 5672409, K. Miyakawa et al am 30. September 1997 erteilt, offenbart, wie in der Zusammenfassung dargestellt, einen in einer Flächenlichtquelle eingesetzten, weißen Polyesterfolienreflektor. Die weiße Polyesterfolie weist feine darin ausgebildete Hohlräume auf, und ihre Rohdichte liegt im Bereich von 0,5 bis 1,2. Das Reflexionsvermögen der Polyesterfolie werde durch das Vorliegen der feinen Hohlräume erhöht. Eine offenbarte Verwendung für den Reflektor besteht in einer Flächenlichtquelle mit einem Seitenlichtsystem, etwa um einen hellen Bildschirm für eine Flüssigkristallanzeige zur Verfügung zu stellen.
  • US-Patent 5428105, F.J. McGarry am 27. Juni 1995 erteilt, gründet sich auf eine Teilung der Anmeldung, die am 27. Dezember 1994 zum US-Patent 5376721 ausreifte. Dieses Patent offenbart eine härtbare Polyesterformzusammensetzung, die ein als hohlraumhaltige, kautschukartige Teilchen durch die gesamte Zusammensetzung verteiltes elastomeres Niederprofiladditiv enthält. Zusammen mit dem Additiv wird ein verträglichmachendes Mittel eingesetzt, um einen Duroplast-Formartikel mit sehr glatten lichtreflektierenden Oberflächen der Klasse A und weiteren beispielsweise in der Zusammenfassung aufgezählten Eigenschaften herzustellen.
  • Eine technische Broschüre mit einem Urheberrechthinweis aus dem Jahre 1997 der Firma E.I. Du Pont de Nemours and Company trägt den Titel "Ti-Pure® Titanium Dioxide". Diese Broschüre beschreibt optische und andere Eigenschaften von Titandioxid und erörtert die Auswirkung der Teilchengröße der Titanerde auf den Farbton von transmittiertem Licht. Beispielsweise wird auf Seite 1 der Broschüre festgestellt, daß getönte oder weiße Stoffe, die Titanerdequalitäten mit kleiner Teilchengröße enthalten, im Durchlicht gelber erscheinen als ähnliche Produkte, die Titanerde höherer Teilchengröße enthalten. Im Anhang C der Broschüre wird die Auswirkung der Teilchengröße des Titanerdezusatzes auf das Aussehen und die Leistung der Produkte, in denen er verwendet wird, erörtert. Tabelle 1 führt Brechungsindizes für einige weiße Pigmente, darunter Rutil- und Anatasetitanerde, sowie einige gebräuchliche Kunststoffe an.
  • JP 05271515 offenbart eine Harzzusammensetzung mit Lichtbeständigkeit und Flammwidrigkeit, die ABS-Harz, halogeniertes Polyethylen, eine weitere halogenhaltige Verbindung, chloriertes Polyethylen, Benztriazol, lichtfesten Stabilisator vom Amin-Typ, Titanoxid und Sb2O3 enthält. JP 59020347 offenbart eine Harzzusammensetzung, die ABS-Harz, Tetrabrombisphenol, Antimontrioxid, MMA-Butadien-Styrol-Copolymerisatharz und wahlweise Flammhemmer-Zersetzungstemperaturregler enthält. US 5837757 offenbart nichtbromhaltige, flammhemmende, reflektierende Polycarbonatharzzusammensetzungen. JP 07242781 offenbart eine reflektierende Harzzusammensetzung, die ein Harz aus Styrol- und Methacryl-Oligomeren und -Polymeren, aromatisches Polycarbonat und Titandioxid umfaßt, und EP 0717079 offenbart ein Spritzgußteilchen für photographische, lichtempfindliche Materialien aus einer nichtkristallinen Harzzusammensetzung.
  • DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Erfindungsgemäß wird ein lichtreflektierendes Gehäuse nach Anspruch 1 zur Verfügung gestellt.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung weist der Artikel eine Flammhemmung entsprechend einer Einstufung gemäß UL-94 (nachstehend definiert) von mindestens V-1 auf, d.h. V-1 oder V-0. Gemäß einem weiteren Aspekt enthält das flammhemmende Material (i) Teilchen eines Metalloxidsynergisten, z.B. einen oder mehrere Stoffe aus der Reihe Antimontrioxid, Antimonpentoxid und Natriumantimonat, und (ii) eine halogenierte organische Verbindung als Löschmittel, z.B. eine bromierte organische Verbindung wie Bis(tribromphenoxy)ethan oder ein organisches Phosphat oder Borat. Das flammhemmende Material liegt in solcher Menge vor, daß die Entflammbarkeit des Gehäuses gegenüber jener eines das flammhemmende Material nicht enthaltenden, sonst aber identischen Gehäuses verringert wird, z.B. die Entflammbarkeit wird auf ein einer UL-94-Klassifizierung von V-1 oder V-0 entsprechendes Niveau verringert. Ferner liegen der Füllstoff und das flammhemmende Material in solchen Mengen vor, daß das Gehäuse einen Reflexionsgrad von mindestens etwa 93 Prozent für Licht in einem Wellenlängenbereich von etwa 400 bis 700 Nanometer aufweist, gemessen als Gesamtreflexionsgrad (spiegelnd plus diffus) an einer ebenen Probe.
  • Ein notwendiger Aspekt der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß die Füllstoffteilchen einen Größenbereich aufweisen, wobei: wenn der Füllstoff Titanerde enthält, mindestens etwa 70 Gewichtsprozent der Titanerdeteilchen einen Durchmesser von etwa 0,12 bis 0,44 Mikron aufweisen; wenn der Füllstoff Zinksulfid enthält, mindestens etwa 70 Gewichtsprozent der Zinksulfidteilchen einen Durchmesser von etwa 0,17 bis 0,65 Mikron aufweisen; und wenn der Füllstoff Strontiumtitanat enthält, mindestens etwa 70 Gewichtsprozent der Strontiumtitanatteilchen einen Durchmesser von etwa 0,16 bis 0,62 Mikron aufweisen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist die Zugabe eines aus der Reihe der fluoreszierenden Materialien, die im Ultraviolettbereich des elektromagnetischen Spektrums (Wellenlängen 300 Nanometer bis 400 Nanometer) Strahlungsenergie absorbieren und diese Energie als sichtbares Licht im blauen Bereich des Spektrums (Wellenlängen von 400 Nanometer bis 470 Nanometer) ausstrahlen, gewählten Aufhellers bereitgestellt. Als Beispiele für derartige Materialien sind etwa Eastobrite® OB-1 und OB-3, erzeugt von Eastman Chemical Corp., Kingsport, Tennessee, Uvitex®-OB und Uvitex®-MD, hergestellt durch die Firma Ciba Specialty Chemicals, Basel, Schweiz, sowie Leucopure® EGM, Hostalux KCB sowie Hostalux KSB der Firma Clariant, Muttenz, Schweiz zu nennen.
  • Die vorliegende Erfindung sieht auch vor, daß das Gehäuse wie vorstehend erwähnt wenigstens eine darin ausgebildete Öffnung aufweist und so bemessen und ausgelegt ist, daß es eine Lichtquelle aufnehmen kann, die so innerhalb des Gehäuses angeordnet ist, daß sie Licht durch die Öffnung transmittieren kann.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann es sich bei der Polymermatrix um jedes beliebige im wesentlichen klare oder weiße thermoplastische oder duroplastische Polymer handeln, wie etwa die aus der Reihe Polyacrylsäurenitril, Polyester, Epoxyharze, Polyurethane, Acrylsäurenitril-Butadien-Styrol-Terpolymerisat, Poly(methylpenten), Polypropylen, Polystyrol, Polycarbonat, Polymethacrylat, Polyacrylat, Polyvinylchlorid, chloriertes Polyethylen und substituierte Derivate, Copolymere, Mischungen und Verbundmaterialien aus beliebigen aus dieser Reihe gewählten Stoffen. Gemäß einem damit zusammenhängenden bevorzugten Aspekt der Erfindung enthält die Polymermatrix eine Mischung des Acrylsäurenitril-Butadien-Styrol-Copolymerisats mit Polyvinylchlorid-Polymerisat oder eine Mischung des Acrylsäurenitril-Butadien-Styrol-Terpolymerisats mit einem Polycarbonat-Polymerisat. Beispielsweise kann die Polymermatrix etwa 10 bis 50 Gewichtsprozent an Acrylsäurenitril-Butadien-Styrol-Terpolymerisat und etwa 40 bis 90 Gewichtsprozent an Polycarbonat-Polymerisat enthalten.
  • Weitere Aspekte der vorliegenden Erfindung sind in der nachfolgenden Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen dargelegt.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 stellt eine schematische perspektivische Sicht einer linearen Beleuchtungsquelle dar, die eine lineare Lichtquelle und ein lichtreflektierendes Gehäuse gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfaßt;
  • 1A stellt eine schematische Querschnittansicht der Beleuchtungsquelle der 1, senkrecht zur Längsachse derselben dar;
  • 2 stellt eine schematische perspektivische Sicht einer linearen Beleuchtungsquelle dar, die eine lineare Lichtquelle und ein lichtreflektierendes Gehäuse gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfaßt;
  • 2A stellt eine schematische Querschnittansicht der Beleuchtungsquelle der 2, senkrecht zur Längsachse derselben dar;
  • 3 ist eine graphische Darstellung des Lichtquellenenergiewirkungsgrades, verglichen mit dem Reflexionsgrad der Innenfläche einer Beleuchtungsquelle;
  • 4 ist eine graphische Darstellung des Gesamtreflexionsgrades einer ebenen Probe eines Materials gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung als Funktion der Beladung des Titanerdefüllstoffs darin;
  • 5 ist eine graphische Darstellung des Gesamtreflexionsgrades einer ebenen Probe gegen die Wellenlänge des reflektierten Lichts für zwei Materialien mit unterschiedlichen Qualitäten der Polymermatrix gemäß unterschiedlichen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung;
  • 6 ist eine graphische Darstellung des Gesamtreflexionsgrades einer ebenen Probe gegen die Wellenlänge des reflektierten Lichts für zwei Materialien mit unterschiedlichen Flammhemmern gemäß unterschiedlichen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung; und
  • 7 ist eine graphische Darstellung des Gesamtreflexionsgrades einer ebenen Probe gegen die Wellenlänge des reflektierten Lichts für zwei Materialien, eines mit Aufheller und eines ohne solchen, gemäß unterschiedlichen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER VORLIEGENDEN ERFINDUNG UND BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN DERSELBEN
  • Die erfindungsgemäßen Gehäuse finden Anwendung als lichtreflektierende Gehäuse jenes Typs, in dem ein Schlitz oder eine andere Öffnung ausgebildet ist, durch den bzw. die Licht aus einer Lichtquelle, etwa einer in dem Gehäuse enthaltenen linearen Lichtquelle ausgestrahlt wird. Das ausgestrahlte Licht umfaßt sowohl reflektiertes Licht, das von der Innenfläche des lichtreflektierenden Gehäuses reflektiert wird, als auch einen Anteil an nicht reflektiertem Licht, das von der Lichtquelle direkt durch die Öffnung ausgestrahlt wird. Derartige Vorrichtungen finden vielerlei Anwendung, beispielsweise als Beleuchtungsquelle in Photokopierern und optischen Scannern. Bei derartigen Anwendungen, in denen häufig eine schmale, schlitzartige Öffnung eingesetzt wird, ist der Wirkungsgrad häufig beeinträchtigt, da ein Großteil des von der umschlossenen Lichtquelle ausgestrahlten Lichts viele Male reflektiert werden muß, bevor es aus der Öffnung austritt. Bei Anwendungen wie Photokopierern und optischen Scannern ist eine hohe Ausgangsstrahlungsleistung erwünscht, um einen schmalen Streifen des zu scannenden oder zu photokopierenden Bereichs zu beleuchten. Bei anderen Anwendungen wie Flachbildschirmen ist ein Beleuchtungssystem mit sehr geringer Dicke äußerst erwünscht, und eine erhebliche Tiefenverringerung läßt sich durch Bereitstellung einer hocheffizienten, linearen Beleuchtungsquelle mit hoher Ausgangsstrahlungsleistung erzielen, die effizient mit einem dünnen planaren Wellenleiter gekoppelt werden kann. (Bestrahlungsleistung ist der Lichtstrom pro Flächeneinheit und kann beispielsweise als Watt pro Quadratzentimeter ausgedrückt werden. Die Strahlungsdichte ist die Helligkeit des Lichtes und kann beispielsweise als Watt pro Quadratzentimeter pro Steradiant ausgedrückt werden, wobei ein Steradiant die Einheit des Raumwinkels darstellt.) Da wie nachstehend besprochen der Reflexionsgrad derartiger lichtreflektierender Gehäuse sich stark auf den Wirkungsgrad des Beleuchtungssystems auswirkt, ist es sehr erwünscht, daß die Kunststoffzusammensetzung einen Gesamtreflexionsgrad für Licht im Wellenlängenbereich von 400 bis 700 Nanometern von mindestens 93 Prozent, vorzugsweise mindestens 94 Prozent, besonders bevorzugt mindestens etwa 95 Prozent und ganz besonders bevorzugt mindestens etwa 96 Prozent aufweist, gemessen als Gesamtreflexionsgrad an einer ebenen (planen) Probe.
  • Die erfindungsgemäßen hochreflektierenden Kunststoffgehäuse werden oft in Umgebungen eingesetzt, wo sie nach engen Toleranzen gefertigt werden müssen und wo die Maßhaltigkeit äußerst wichtig ist. Es ist daher sehr erwünscht, daß für solche Anwendungszwecke die Gehäuse nach engen Abmessungstoleranzen extrudiert oder geformt werden können und daß derartige Toleranzen auch dann eingehalten werden, wenn sie mechanischer Belastung, hohen Temperaturen und Feuchtigkeiten, aber auch weiten Schwankungen der Temperatur und Feuchtigkeit unterworfen werden. Ferner müssen angesichts der häufigen Verwendung derartiger Artikel in äußerster Nähe zu Hochspannungslichtquellen hoher Lichtstärke die Gehäuse feuerfest und selbst bei hohen Temperaturen kriechfest unter dem Druck von Schrauben und anderen mechanischen Befestigungsmitteln sein. Die Kunststoffgehäuse sollten in vielen Fällen auch Ultraviolettbeständigkeit besitzen, da sie bei vielen Anwendungen über längere Zeiträume der Ultraviolettausstrahlung verschiedener Lichtquellen ausgesetzt sind.
  • Da der Füllstoff, der erforderlich ist, um dem Kunststoffgehäuse den gewünschten hohen Reflexionsgrad zu verleihen, oft in erheblichen Mengen eingesetzt wird, neigt er dazu, die Verarbeitbarkeit und Zähigkeit der Kunststoffzusammensetzung, aus der das erfindungsgemäße lichtreflektierende Gehäuse extrudiert oder geformt wird, zu verschlechtern. Erwünscht ist daher, daß es sich bei der Polymermatrix um ein Polymer handelt, das leicht zu verarbeiten ist, d.h. das einen verhältnismäßig hohen Schmelzindex aufweist, sich aber dennoch eine gute Schmelzelastizität bewahrt und eine erwünscht hohe Schlagzähigkeit und Bruchdehnung aufweist. Eine hohe Wärmestandfestigkeit, ein hoher Biegungsmodul und eine hohe Festigkeit der Polymermatrix werden dazu beitragen, sicherzustellen, daß die erfindungsgemäßen lichtreflektierenden Kunststoffgehäuse auch unter Biege- und Torsionsspannung ihre Form behalten und nicht nachgeben. Diese erwünschten Eigenschaften sind erfindungsgemäß durch die Praktiken der vorliegenden Erfindung zu erzielen, ohne den Reflexionsgrad der Gehäuse allzu sehr zu beeinträchtigen. Es ist ein Merkmal der vorliegenden Erfindung, daß der erforderliche Gesamtreflexionsgrad mittels der geformten oder extrudierten Kunststoffzusammensetzung selbst erzielt werde, ohne daß auf die Kunststoffgehäuse reflektierende Folien oder andere metallisierte Beschichtungen aufgebracht werden müßten. Schließlich sollten die Kunststoffzusammensetzungen, aus denen die lichtreflektierenden Gehäuse gefertigt werden, wünschenswerterweise mittels herkömmlicher Methoden extrudiert oder geformt werden können.
  • Die erfindungsgemäßen Gehäuse entsprechen derartigen Kriterien.
  • Um nur einen Gehäusetyp gemäß der vorliegenden Erfindung zu veranschaulichen, zeigen die 1 und 1A eine lineare Beleuchtungsquelle 10 mit einer Linearlichtquelle 12, die eine Breite W aufweist und von einem lichtreflektierenden Gehäuse 14 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umschlossen wird. Das lichtreflektierende Gehäuse 14 weist einen Innendürchmesser ID und eine darin ausgebildete, sich über dessen Länge, im allgemeinen parallel zur Längsachse (nicht dargestellt) des lichtreflektierenden Gehäuses 14 erstreckende, schlitzartige Öffnung 16 auf. Lineare Öffnung 16 besitzt eine Breite w1, und das lichtreflektierende Gehäuse 14 weist eine Innenfläche 14a auf. Es dürfte klar sein, daß das lichtreflektierende Gehäuse 14 jede beliebige Querschnittsform aufweisen kann; neben der in den 1 und 1A dargestellten kreisförmigen Querschnittsform kann die Querschnittsform elliptisch oval, spitz auslaufend oder vieleckig (facettiert) sein, ohne jedoch auf diese Möglichkeiten beschränkt zu sein.
  • Dies gilt auch für die in den 2 und 2A dargestellte Ausführungsform, die eine bis auf folgendes mit der Ausführungsform der 1 und 1A identische lineare Beleuchtungsquelle 10' darstellt. Anstelle der (auf herkömmliche, in den 1 und 1A nicht dargestellte Weise) entlang der Längsachse des lichtreflektierenden Gehäuses 14 abgestützten Lichtquelle 12 ist eine lineare Lichtquelle 12' in das lichtreflektierende Gehäuse 14 eingebettet und so abgestützt und ragt aus dessen Innenfläche 14a heraus. Alle anderen Komponenten der linearen Beleuchtungsquelle 10' der 2 und 2A sind identisch mit jenen der in den 1 und 1A dargestellten linearen Beleuchtungsquelle 10 und sind identisch beziffert. Ihre Beschreibung wird daher nicht wiederholt.
  • Die linearen Beleuchtungsquellen 10 und 10' bilden Teil der Offenbarung der gleichzeitig anhängigen, eigenen US-Patentanmeldung laufende Nummer 09/061562, eingereicht am 16. April 1998, die eine Verbesserung derartiger Vorrichtungen gegenüber der Verwendung von Leuchtstofflampen mit zum Konzentrieren und Ausrichten des ausgestrahlten Lichts in einen engen Winkelbereich eingesetzter Innenschlitzöffnung beschreibt. Es wird einleuchten, daß die linearen Lichtquellen 12 und 12' ohne Einschränkung eine oder mehrere Leuchtstofflampen, Leuchtdioden, Laserdioden, organische Leuchtdioden, Elektrolumineszenz-Bandleuchten und Hochleistungsentladungslampen umfassen können. Eine derartige lineare Lichtquelle muß nicht als Einheit aufgebaut sein, sondern kann beispielsweise aus einer Vielzahl von in Linearanordnung arrangierten Leuchtdioden aufgebaut werden. Hier und in den Ansprüchen wird der Begriff „Licht" im weiteren Sinne verwendet und bezieht verschiedene Lichtspektren einschließlich des sichtbaren Lichts, Ultraviolettlichts und ausgewählten breiten und engen Wellenlängenbereichen, z.B. 400 bis 700 Nanometer, ein.
  • Es wird einleuchten, daß der Energiewirkungsgrad einer Lichtquelle wie den linearen Beleuchtungsquellen 10 und 10' stark durch den Reflexionsgrad des lichtreflektierenden Gehäuses 14 beeinflußt wird, da ja ein Großteil oder der größte Teil des von der linearen Lichtquelle 12 oder 12' emittierten Lichts vielmals reflektiert werden muß, bevor es aus der linearen Öffnung 16 tritt. Beispielsweise kann der Beleuchtungswirkungsgrad der linearen Beleuchtungsquelle 10 der 1 und 1A als Prozentsatz des von der linearen Lichtquelle 12 emittierten Lichts definiert werden, das durch die lineare Öffnung 16 entweicht. Beträgt die Breite w1 der linearen Öffnung ein Zehntel des Umfangs des lichtreflektierenden Gehäuses 14, so entweichen nur 10% des von der linearen Lichtquelle 12 emittierten Lichts unmittelbar durch die lineare Öffnung 16, d.h. ohne erst durch die Innenfläche 14a reflektiert worden zu sein. Die übrigen 90 Prozent der Lichtleistung der linearen Lichtquelle 10 werden einmal oder mehrere Male reflektiert werden, z.B. zehnmal oder öfter, bevor sie durch die lineare Lichtöffnung 16 entweichen. Angesichts der großen Zahl an Reflexionen ist es sehr wichtig, daß der Reflexionsgrad der Innenfläche 14a möglichst nahe bei 100 Prozent liegt. Die grundlegende Auswirkung des Reflexionsgrades der Innenfläche 14a auf den Wirkungsgrad einer linearen Beleuchtungsquelle 10 wird gut durch eine Reihe von Versuchen veranschaulicht, in denen der Reflexionsgrad der Innenfläche einer linearen Beleuchtungsquelle mit dem Wirkungsgrad der Quelle verglichen wird. Die Versuche wurden mit einer linearen Beleuchtungsquelle des gleichen allgemeinen Konstruktionstyps wie in den 1 und 1A dargestellt durchgeführt, deren Komponentenbezifferung in Klammern auf die Komponente der Testquelle in nachfolgender Beschreibung bezogen wird. Die lineare Beleuchtungsquelle (10) umfaßte eine Kaltkathoden-Leuchtstofflampe (12), die einen Durchmesser (W) von 2,6 mm und eine Länge von 268 mm aufwies und in einem lichtreflektierenden Acrylgehäuse (14) mit einem Innendurchmesser (ID) von 6,4 mm und einer linearen Öffnung (16) konstanter Breite von 1,5 mm (w1) eingeschlossen war. Die Lampe (12) wurde durch einen Wechselrichter mit einer Eingangsleistung von etwa 3,7 Watt gespeist. Fünf verschiedene Folien aus reflektierendem Material (nicht erfindungsgemäß) wurden nacheinander innerhalb des Gehäuses (14) angebracht. Bei den Folienwerkstoffen handelte es sich um:
    Polyethersulfonfilter-Material (der Firma Pall Gelman Sciences, Port Washington, NY), SpectraflectTM (der Firma Labsphere, North Sulton, NH), DuraflectTM (der Firma Labsphere), SilverluxTM (der Firma 3M, Minneapolis, MN), und PredatorTM (der Firma Pall Gelman Sciences). Alle reflektierenden Materialien mit Ausnahme der SilverluxTM-Folie waren diffuse Reflektoren. Die nachstehende Tabelle A zeigt die gemessenen Beleuchtungsquellenwirkungsgrade (Ausgangsleistung in Lumen je Watt Eingangsleistung) als Funktion des gemessenen Gesamtreflexionsgrades (spiegelnd plus diffus) des Folienmaterials.
  • Tabelle A
    Figure 00140001
  • Aus Tabelle A ist ersichtlich, daß auch kleine Änderungen des Reflexionsgrades der Innenfläche (entsprechend der Innenfläche 14a der 1 und 1A) zu großen Veränderungen des Wirkungsgrades der linearen Beleuch tungsquelle führen können. In 3 sind die Daten der Tabelle A aufgetragen, wobei der Leistungswirkungsgrad der Beleuchtungsquelle auf der senkrechten Achse gegen den Reflexionsgrad der geprüften Folien auf der waagrechten Achse aufgetragen ist. 3 veranschaulicht, daß die Erhöhung des Wirkungsgrades selbst bei so hohen Reflexionsgraden wie 98% und darüber immer noch rasch ansteigt.
  • Daher ist zum Beispiel zur Beleuchtungsquelle 10 der 1 und 1A festzustellen, daß bei einem Reflexionsgrad der Innenfläche 14a von 90 Prozent und bei durchschnittlich zehnmaliger Reflexion des Lichtes durch jene Oberfläche, bevor es durch die lineare Öffnung 16 entweicht, der Reflexionswirkungsgrad insgesamt (0,90)10 oder 35 Prozent beträgt. Wird der Reflexionsgrad der Innenfläche 14a jedoch von 90 auf 95 Prozent pro Reflexion erhöht, und das Licht wird zehnmal durch die Oberfläche reflektiert, so beträgt der Reflexionswirkungsgrad insgesamt (0,95)10 oder 60 Prozent. Man sieht, daß durch eine Erhöhung des Reflexionsgrades der Innenfläche 14a von 90 Prozent auf 95 Prozent der Wirkungsgrad der Ausgangsleistung von zehnmal reflektiertem Licht von 35 auf 60 Prozent gesteigert wird. Weitere Erhöhungen des Reflexionsgrades über 95 Prozent ergeben natürlich entsprechend stärkere Erhöhungen des Reflexionswirkungsgrades insgesamt. Es wird daher einleuchten, daß es äußerst wichtig ist, eine Innenfläche 14a mit dem höchsten erzielbaren Reflexionsgrad zur Verfügung zu stellen. Die Praxis der vorliegenden Erfindung erreicht dieses Ziel mittels des Reflexionsgrades des Kunststoffs, aus dem das lichtreflektierende Gehäuse 14 selbst gefertigt ist, und vermeidet so die Kosten und Komplikationen, die sich ergäben, wenn auf der Innenfläche 14a eine reflektierende Folienauskleidung vorzusehen wäre. Erreicht wird dieser hohe Reflexionsgrad des Kunststoffmaterials gemäß der Praxis der vorliegenden Erfindung, während dem lichtreflektierenden Gehäuse 14 dennoch gute physische Eigenschaften zuteil werden. Wie vorstehend aufgezählt, zählen zu diesen physischen Eigenschaften annehmbar hohe Werte für Biegefestigkeit, Zug- und Druckfestigkeit, die Fähigkeit, nach engen Toleranzen geformt oder extrudiert zu werden, Feuerfestigkeit, Kriechfestigkeit und Maßhaltigkeit bei Hochtemperatureinsatz für längere Zeiträume bei gleichzeitig großen Schwankungen der Temperatur und Feuchtigkeit. Temperaturschwankungen ergeben sich beispielsweise zwischen bei der Verwendung von Photokopierern, optischen Scannern und dergleichen auftretenden hohen Temperaturen und der Umgebungstemperatur über Zeiträume, während derer derartige Vorrichtungen nicht verwendet werden.
  • Wie schon erwähnt, wurde gefunden, daß diese Eigenschaften erreicht werden können, ohne daß es notwendig wäre, eine reflektierende Folie oder eine metallische Beschichtungsauskleidung auf dem Kunststoffgehäuse vorzusehen, daß jedoch ein geformtes oder extrudiertes, mit Duroplast oder Thermoplast gefülltes Gehäuse erzielt werden kann, das selbst die vorstehend erwähnten Eigenschaften aufweist und den beschriebenen hohen Gesamtreflexionsgrad liefert. Hier und in den Ansprüchen ist unter dem Begriff „Gesamtreflexionsgrad" die Summe der spiegelnden und diffusen Reflexion, gemittelt über den sichtbaren Wellenlängenbereich und nach der Empfänglichkeit des menschlichen Auges gewichtet, zu verstehen. Die lichtreflektierenden Gehäuse können aus Kunststoffzusammensetzungen hergestellt werden, die annehmbare Verarbeitbarkeit aufweisen, d.h. die ohne weiteres mittels bekannter Verfahren geformt und extrudiert werden können. Gefunden wurde, daß derartige Kunststoffgehäuse hergestellt werden können, indem auf einer Matrix aus einem geeigneten thermoplastischen oder duroplastischen Polymer reflektierende Teilchen von ausgewählter Größe und mit auf die optischen Eigenschaften des Polymers bezogenen optischen Eigenschaften dispergiert werden.
  • Die Polymermatrix
  • Zwar können im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung eine große Anzahl von thermoplastischen oder duroplastischen Polymeren eingesetzt werden, doch haben sich Acrylsäurenitril-Butadien-Styrol-Terpolymerisate (hier manchmal einfach als „ABS" bezeichnet), substituierte Derivate derselben sowie Verbundmaterialien und Mischungen aus beliebig gewählten Stoffen der vorstehenden Reihe als besonders wünschenswert erwiesen, da derartige Polymerisate im allgemeinen nur mäßige Kosten verursachen und gute Verarbeitbarkeitseigenschaften selbst dann aufweisen, wenn sie in erheblichem Ausmaß mit einem Füllstoff aus anorganischem Material beladen sind. Zwar sind viele ABS-Qualitäten schon an sich reflektierend, infolge von Lichtstreuung durch größere Phasentrennungsgebiete, doch verleihen in den meisten ABS-Polymerisat-Qualitäten enthaltene Verunreinigungen dem Polymerisat eine bräunliche Farbe, was zu verringertem Reflexionsgrad führt, wenigstens in bestimmten Lichtwellenlängenbereichen. Für manche Anwendungszwecke ist es daher vorteilhaft, klare, lichtdurchlässige, nichtgelbe Matrixpolymere einzusetzen, und lichtdurchlässige ABS-Qualitäten sind im Handel erhältlich. Hergestellt werden derartige lichtdurchlässige ABS-Qualitäten üblicherweise entweder, indem man eine Kautschukfraktion (Styrol-Butadien- oder Butadien-Kautschuk) wählt, deren Domänengröße wesentlich kleiner ist als die Wellenlänge oder der Wellenlängenbereich des durch den Artikel zu reflektierenden Lichts, und/oder die den Brechungsindex der aufgepfropften Phase jenem des Kautschuks anpaßt. Bestimmte Qualitäten eines derartigen lichtdurchlässigen ABS können auch einen auf Methylmethacrylat basierenden Anteil enthalten, was zu der erwünschten Angleichung der Brechungsindizes der kontinuierlichen Matrix und der in dem Polymer enthaltenen, eingeschlossenen Kautschukteilchen beiträgt.
  • Ein Fall, in dem die Verwendung eines klaren, nichtgelben ABS besonders günstig ist, tritt dann ein, wenn die Rutilform von Titanerde als Füllstoff eingesetzt wird. Rutil-Titanerde wird bei Lichtwellenlängen unter 420 Nanometern immer lichtundurchlässiger. Diese Eigenschaft wird durch die Tatsache demonstriert, daß bei Rutil-Titanerde über einem Minimalwert von 7% enthaltenden ABS-Proben das reflektierte Licht unter 420 Nanometern im allgemeinen rasch absinkt. Durch die vereinte Wirkung der Verunreinigungen in ABS und der Lichtundurchlässigkeit von Rutil-Titanerde unter 420 Nanometern weist das durch das Gehäuse reflektierte Licht ein gewisses Defizit am blauen Ende des sichtbaren Spektrums auf. Diesem Problem kann man durch den Einsatz von klaren, lichtdurchlässigen Matrixpolymeren begegnen. Im allgemeinen wurde gefunden, daß bei Verwendung von lichtdurchlässigem ABS im Gegensatz zu den gelben bis bräunlichen hochschlagzähen ABS-Polymerisaten ein etwas höherer Gehalt an Titanerde erforderlich war, um ein entsprechendes Reflexionsvermögen zu erzielen. Beispielsweise ergaben 25 Gewichtsprozent an Rutil-Titanerde in dem lichtdurchlässigen ABS ein ähnliches Gesamtreflexionsvermögen wie 18 Gewichtsprozent an Rutil-Titanerde in hochschlagzähem ABS. Daß eine höhere Beladung erforderlich ist, ergibt sich aus der Tatsache, daß das Matrixpolymer selbst zur Lichtstreuung nichts mehr beiträgt, wodurch die Anzahl an Streuzentren sinkt und diese nun durch den Füllstoff allein zur Verfügung gestellt werden müssen. Trotzdem bietet das klare ABS-Polymerisat Vorteile hinsichtlich erhöhten Reflexionsgrades, wobei die Spektralverteilung nur durch die Titanerde gesteuert wird und der Reflexionsgrad am blauen Ende des sichtbaren Spektrums zwischen 420 und 550 Nanometern viel höher ist, wo die bräunliche Absorption von gewöhnlichem ABS-Polymerisat das Reflexionsverhalten früher verschlechtert hatte. Zur Erzielung eines verhältnismäßig gleichmäßigen Reflexionsgrades über das sichtbare Spektrum ist die Polymermatrix vorzugsweise im wesentlichen nichtgelb.
  • Die Gelbheit lichtdurchlässiger Kunststoffe kann gemäß dem ASTM-Standardprüfverfahren auf Gelbheit von Kunststoffen, ASTM D 1925-70 (1988 wieder genehmigt), das einen Gelbindex („YI") definiert, gemessen werden. Dieses Prüfverfahren ist in erster Linie zur Ermittlung des Gelbgrades oder der Veränderung des Gelbgrades unter Tageslichtbeleuchtung homogener, nicht fluoreszierender, fast farbloser, lichtdurchlässiger oder fast weißer durchscheinender oder lichtundurchlässiger Kunststoffe vorgesehen. Normalerweise gründen sich die Prüfergebnisse auf Farbwerte, die aus auf einem Spektrophotometer vom Typ Hardy-GE ermittelten Daten berechnet werden, doch können auch andere Geräte verwendet werden, wenn dies zu gleichwertigen Ergebnissen führt. Der Gelbindex („YI") ist der Gelbheitswert, bezogen auf Magnesiumoxid für CIE-Quelle C. Der Gelbindex wird wie folgt ausgedrückt: YI = [100 (1,28XCIE – 1,06CIE)]/YCIE wobei:
    XCIE, YCIE, und ZCIE = Farbwerte (Fußnote 1) der Probe, bezogen auf Quelle C.
    Fußnote 1 – Mittels dieses Prüfverfahrens beschreibt ein positiver (+) Gelbindex das Vorliegen und den Wert der Gelbheit. Eine Probe mit negativem (–) Gelbindex wird ein bläuliches Aussehen aufweisen.
    Die Veränderung des Gelbindexes (ΔYI) ist der Unterschied zwischen einem Ausgangswert, YI0, und dem nach einer vorgeschriebenen Behandlung des Kunststoffs ermittelten YI. ΔYI = YI – YI0 Fußnote 2 – Mittels dieser Berechnung weist ein positives (+)ΔYI auf erhöhte Gelbheit und ein negatives (–)ΔYI auf verringerte Gelbheit oder erhöhte Blauheit hin.
  • Erforderlich ist für die Prüfung unter anderem, daß lichtundurchlässige Proben mindestens eine planare Oberfläche und daß lichtdurchlässige Proben zwei im wesentlichen planare und parallele Oberflächen aufweisen, wobei die Messungen von den planaren Oberflächen erfolgen. Proben, die keine planaren Oberflächen aufweisen, können unter Bezugnahme miteinander verglichen werden, wenn sie dieselbe Form aufweisen und für die Messung ähnlich positioniert werden. Die Bezugsnormale, wie in Absatz 6 der Prüfvorschrift ASTM D 1925 dargelegt, erfordern als Primärnormal eine Schicht aus frisch hergestelltem Magnesiumoxid, hergestellt gemäß empfohlener Praxis ASTM E 259, deren Inhalt hiermit voll umfänglich unter Bezugnahme auf die vorliegende Anmeldung einbezogen wird. Absatz 6.2 sieht vor, daß Meßnormale aus Magnesiumcarbonat, Bariumsulfat oder geeichten Stücken weißen, als Vitrolite bekannten Konstruktionsglases gefertigt werden. Prüflinge werden vor den Untersuchungen nicht weniger als vierzig Stunden lang bei 21 bis 25°C und einer relativen Feuchtigkeit von 45 bis 55% konditioniert, und die Untersuchungen erfolgen in Laboratoriumsnormalatmosphäre bei gleicher Temperatur und relativer Feuchtigkeit. Der Gelbindex lichtdurchlässiger und durchscheinender Kunststoffe ist eine Funktion der Dicke der Prüflinge. Vergleiche unterschiedlicher Proben sollten daher nur zwischen Proben vergleichbarer Dicke angestellt werden.
  • Für die vorliegende Erfindung geeignete Polymere umfassen jene mit YI-Werten unter etwa 10, vorzugsweise unter etwa 5 und besonders bevorzugt unter etwa 2.
  • Bei der breiten Ausübung der vorliegenden Erfindung kann es sich bei der Polymermatrix um jedes geeignete Polymer handeln. Die folgenden thermoplastischen Polymere sind bei der Ausübung der Erfindung besonders günstig: Acrylsäurenitril-Butadien-Styrol (ABS), Polyethylenterephthalat (PET), Polybutylenterephthalat (PBT), Poly(methylpenten), Polypropylen, Polystyrol (PS), Polycarbonat (PC), Polymethacrylat, Polyacrylat, Polyvinylchlorid (PVC), chloriertes Polyethylen (CPE), sowie substituierte Derivate, Copolymere, Mischungen und Verbundmaterialien aus beliebig aus der Reihe der vorstehenden Verbindungen gewählten Stoffen. Im allgemeinen werden Polyacrylate und Polymethacrylate sowie Polyolefine wie Poly(methylpenten) und Polypropylen weniger bevorzugt, da sie nur schwer flammhemmend gemacht werden können. Zu den nützlichen duroplastischen Polymeren zählen Epoxyharze, Urethane, Acrylate und duroplastische Polyester. Bevorzugt als Polymermatrix wird eine aus der Reihe Acrylsäurenitril-Butadien-Styrol-Terpolymerisat, substituierte Derivate und Mischungen und Verbundmaterialien aus diesen. Ein günstiger Füllstoff für diese Polymermatrix-Klasse enthält Titanerde, insbesondere Rutil-Titanerde. Beispiele für geeignete handelsübliche Polymerverbundmaterialen und Mischungen sind unter anderem eine lichtdurchlässige ABS-Qualität Terlux® der Firma BASF, Ludwigshafen, BRD, als flammhemmende Qualitäten erhältliche ABS/PC-Mischungen, 2500F der Firma RTP Co., Winona, Minnesota, Bayblend FR2000 der Firma Bayer, Leverkusen, BRD, oder Iupilon GP-3L der Firma Mitsubishi Gas Chemical, Tokio, Japan, flammhemmende ABS/PVC-Mischungen wie Cycovin® der Firma Geon, Cleveland, Ohio, oder Suprel® der Firma Condea Vista Co., Houston, Texas, ABS/PC-Acrylatmischungen wie Terblend® S KR2864 oder KR2865wu der Firma BASF, Ludwigshafen, Deutschland, oder flammhemmendes Silikon-PC-Verbundmaterial wie NuCycle® der Firma Sumitomo Dow Ltd., Osaka, Japan.
  • Der Füllstoff
  • Wie nachstehend erörtert, liegen die Brechungsindizes des Polymers und des darin verwendeten Füllstoffs wünschenswerterweise weit auseinander. Um ein hohes Streuvermögen zu erzielen, beträgt der Absolutwert der Indexdifferenz des Füllstoffs und der Matrix vorzugsweise mindestens etwa 0,5, weiter bevorzugt mindestens etwa 0,75 und am meisten bevorzugt mindestens etwa 1. Beispielsweise hat sich ein ABS-Polymerisat mit einem Brechungsindex von 1,54 in Verbindung mit einer geeigneten Menge an Rutil-Titanerdefüllstoff mit einem Brechungsindex von etwa 2,6 bis 2,9 als sehr erfolgreich erwiesen. Die Rutil-Titanerde weist einen Brechungsindex auf, der den Anforderungen der vorliegenden Erfindung ohne weiteres mit jeder geeigneten Polymermatrix genügt, wie etwa den hier angeführten, die Brechungsindizes im Bereich von etwa 1,48 bis 1,60 aufweisen. Zwar können auch gasgefüllte Hohlräume (Index = 1,0) als Füllstoff eingesetzt werden, doch sind derartige Hohlräume nur schwer zu erzeugen und während der Herstellung des erfindungsgemäßen Artikels aufrechtzuerhalten. Daher werden Hohlräume als Füllstoff weniger bevorzugt.
  • Ferner wurde gefunden, daß Teilchengröße und Verteilung des Füllstoffs den erzielbaren Lichtreflexionsgrad beeinflussen, und die Bereitstellung von Teilchen mit einer Größe über einer bestimmten Untergrenze, bezogen auf die mittlere Wellenlänge des zu reflektierenden Lichtes, sowie die Bereitstellung einer genügenden und vorzugsweise einer maximalen Anzahl von verteilten Teilchen pro Volumeneinheit der gefüllten Matrix ist anzustreben. Eine weitere Verringerung der primären Teilchengröße des Füllstoffs läßt sich im allgemeinen durch Mischen nicht erzielen, sobald die Füllstoffteilchen in der Polymerschmelze verteilt sind. Daher ist die Teilchengrößenverteilung des der Polymerschmelze zugesetzten Füllstoffs wesentlich. Titanerdepulver sind im Handel mit primären Teilchengrößen im Submikronbereich erhältlich, wenngleich das Pulver eine große Anzahl an Aggregaten oder Agglomeraten einzelner Teilchen enthalten kann, die natürlich wesentlich größer sind als die primäre Teilchengröße. Um einen hinreichend hohen Lichtreflexionsgrad zu erzielen, müssen die Teilchen in einem Abstand voneinander verteilt sein, der im Vergleich mit der mittleren Wellenlänge (λ) des zu reflektierenden Lichtes weit voneinander entfernt ist, das heißt mindestens etwa einen Abstand von 3λ zwischen einander. Hinsichtlich der Erhöhung der optischen Streuleistung durch entsprechende Wahl der Teilchengröße und Verteilung des Füllstoffs bedient man sich der durch Mie entwickelten Theorie, wie sie in der Arbeit „Principles of Optics" [Prinzipien der Optik] von M. Born und E. Wolf, 6. Ausgabe, Pergamon, New York 1993, S. 657–664 dargelegt wird. Bei der Wahl der Teilchengröße ist eine vereinfachte Fassung der Mie-Gleichungen vorteilhaft. Werden die Abmessungen von Teilchen klein im Vergleich zur Wellenlänge des zu reflektierenden Lichtes, so streuen die Teilchen bekanntlich nicht mehr stark. Die Mie-Streuung setzt bei einer vorgegebenen minimalen Teilchengröße ein und erfährt bei zunehmender Teilchengröße eine Reihe von Resonanzen. Anhand dieser Betrachtungen läßt sich wie folgt eine Beziehung zwischen den Brechungsindizes der thermoplastischen und duroplastischen Polymermatrix und jenen des Füllstoffs, der Füllstoffteilchengröße und der Lichtwellenlänge entwickeln. Bei einer Polymermatrix mit einem Brechungsindex von n1, in der Teilchen eines reflektierenden Füllstoffs mit einem Brechungsindex von n2 verteilt sind, sollten die Füllstoffteilchen einen Größenbereich aufweisen, bei dem ein bestimmter Anteil der Füllstoffteilchen, z.B. mindestens etwa 60 Gewichtsprozent, vorzugsweise mindestens etwa 70 Prozent und besonders bevorzugt mindestens etwa 80 Gewichtsprozent der Teilchen einen Durchmesser von etwa D bis 4D aufweisen, wobei D = λ0/πn1δ, wo λ0 die mittlere Freiraumwellenlänge des zu reflektierenden Lichtbereichs darstellt (z.B. λ0 = 530 Nanometer für grünes Licht) und δ = |n2 – n1|. Stärker bevorzugt wird ein Teilchendurchmesserbereich von etwa 1,5D bis etwa 2,5D. Wird ein stärkerer Blaustich angestrebt, so kann der Teilchengrößenbereich zu einer etwas niedrigeren Teilchengröße verschoben werden, z.B. D bis 2D.
  • Der Füllstoff sollte in einer solchen Menge vorliegen, daß der Artikel einen Reflexionsgrad von mindestens etwa 93 Prozent, z.B. mindestens etwa 94 Prozent und vorzugsweise mindestens etwa 95 Prozent, für Licht in einem Wellenlängenbereich von etwa 400 bis 700 Nanometer, aufweist. (Der Reflexionsgrad wird als Gesamtreflexionsgrad an einer ebenen Probe gemessen.)
  • Aus dem vorstehend Gesagten ist abzuleiten, daß die günstigste Teilchengröße für eine bestimmte Lichtwellenlänge desto kleiner ist, je größer die Absolutdifferenz zwischen den Brechungsindizes des Matrixpolymers und des Füllstoffs. Beispielsweise können bei Verwendung von Rutil-Titanerde (Brechungsindex = 2,7) als Füllstoff für lichtdurchlässiges ABS mit einem Brechungsindex von 1,54 die Werte der minimalen und optimalen Teilchengröße des Füllstoffs wie in der nachfolgenden Tabelle A angeführt vorhergesagt werden. Die Daten der Tabelle A veranschaulichen, daß bei gewünschtem hohem Reflexionsgrad über einen größeren Wellenlängenbereich die Teilchengröße über einen Bereich verteilt werden muß, der die Resonanzstreubedingungen für Licht an den Grenzen des gewünschten Wellenlängenbereichs mit einschließt. Beispielsweise sollte zur wirksamen Reflexion von blauem, grünem und rotem Licht die Teilchengröße für Rutil-Titanerde über einen Bereich von mindestens etwa 160 Nanometern bis mindestens etwa 239 Nanometern verteilt sein.
  • Tabelle B – Optimale Teilchengröße für Rutil-Titanerde als Füllstoff
    Figure 00250001
  • Der optimale Teilchengrößenbereich verschiebt sich je nach verändertem Brechungsindex des Füllstoffs. Wollte man Tonerdeteilchen (Brechungsindex = 1,77) als Füllstoff einsetzen, so wären die in der vorstehenden Tabelle A für Rutil-Titanerde angeführten minimalen und optimalen Teilchengrößen etwa zu verfünffachen. Für die Ausübung der vorliegenden Erfindung geeignete Füllstoffe sind in der nachfolgenden Tabelle C angeführt.
  • Tabelle C – Füllstoffe
    Figure 00250002
  • Figure 00260001
  • Die vorliegende Erfindung wählt Füllstoffe aus der Reihe Titanerde, Zinksulfid und Strontiumtitanat, da diese infolge ihrer im Vergleich mit günstigen Matrixpolymeren hohen Brechungsindizes ein hohes Streuvermögen bieten. Die Füllstoffteilchen weisen einen Größenbereich auf, in dem: wenn der Füllstoff Titanerde, z.B. Rutil-Titanerde enthält, mindestens etwa 60 Gewichtsprozent der Titanerdeteilchen einen Durchmesser von etwa 0,12 bis 0,44 Mikron aufweisen; wenn der Füllstoff Zinksulfid enthält, mindestens etwa 60 Gewichtsprozent der Zinksulfidteilchen einen Durchmesser von etwa 0,17 bis 0,65 Mikron aufweisen; und wenn der Füllstoff Strontiumtitanat enthält, mindestens etwa 60 Gewichtsprozent der Strontiumtitanatteilchen einen Durchmesser von etwa 0,16 bis 0,62 Mikron aufweisen.
  • Wie oben schon besprochen werden die Füllstoffe bei gegenseitiger Annäherung der Brechungsindizes des Füllstoffs und des Matrixpolymers nicht wirksam Licht streuen, und der Gesamtreflexionsgrad wird daher geringer.
  • Die Dispergierbarkeit des Füllstoffs in der Polymermatrix ist wichtig. Bei starken Füllstoffbeladungen kann es notwendig oder wünschenswert sein, eine Vormischung (Master batch) oder ein Konzentrat der Polymerschmelze mit sehr hoher Füllstoffbeladung herzustellen. Beispielsweise kann das Konzentrat Füllstoff im Bereich von 50 bis 60 Gewichtsprozent, bezogen auf das Gesamtgewicht an Füllstoff und Polymer, enthalten. Eine hohe Füllstoffbeladung im Konzentrat erhöht die Viskosität der Schmelze und führt zu einem hohen Eintrag von Dispergierenergie in die Schmelze während des Mischens unter hoher Scherkraft.
  • Wünschenswert ist auch die Verwendung von Dispergierhilfsmitteln, die das Dispergieren der Füllstoffteilchen in die Polymermatrix verbessern. Als solche werden im allgemeinen Verträglichmacher oder Benetzungsmittel verwendet. Bekannt ist der Einsatz von Silanen und organischen Titanaten oder Zirkonaten als Koppler zur Verbesserung der Oberflächenwechselwirkung zwischen dem Füllstoff und der Matrixpolymerschmelze. Die Verwendung von Titanaten zusammen mit Titanerde ist eine glückliche Wahl. Die Verträglichmacher oder Benetzungsmittel können auf die Füllstoffteilchen vor oder während dem Compoundieren aufgebracht werden. Beispielsweise ist im Handel Titanerde in vorbehandelter Form erhältlich, die mit einem die Oberflächenenergiediskrepanz zwischen den Titanerdeteilchen und dem Matrixpolymer verringernden, organischen, hydrophoben Koppler beschichtet wurde. Benetzungsmittel wirken ebenso. Bekannt ist auch die Verwendung einer Reihe von Stearaten und verwandten Verbindungen als Benetzungsmittel. Zu den handelsüblichen, entsprechend mit Verträglichmachern oder Benetzungsmitteln behandelten Formen der Titanerde zählen TiONA® RCL-4 und TiONA® RCL-188, die von der Firma Millennium Inorganic Chemicals, Hunt Valley, Maryland vertrieben werden, oder TiPure® R-103 und R-104, die von der Firma DuPont, Wilmington, Delaware vertrieben werden. Das RCL-4-Material wird mit Tonerde und einer organischen Verbindung wie auch TiPure® R-103 und R-104 oberflächenbehandelt, und das RCL-188-Material wird mit Phosphat und einer organischen Verbindung oberflächenbehandelt. Die unter Verwendung dieser handelsüblichen oberflächenbehandelten Titanerden in ABS und ABS/PC-Mischungen erhaltenen Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle C dargestellt. Der blaustichige Farbton ergibt sich aus der niedrigen mittleren Teilchengröße dieser bestimmten Titanerdepulver, die ihren Reflexionsgrad am blauen Ende des Lichtspektrums erhöht. Die Tonerdebeschichtung der Titanerdeteilchen bewirkt eine Verringerung der Reaktivität derselben mit dem Matrixpolymer, ob diese nun durch die Temperatur während der Verarbeitung oder durch Einwirkung von ultraviolettem Licht während der späteren Verwendung herbeigeführt wird. Da Titanerde in Kunststoffen am häufigsten in PVC für den Freilufteinsatz angewendet wird, beurteilen die Hersteller die W-Beständigkeit danach, inwiefern der PVC/Titanerde-Verbundstoff während des längeren Freilufteinsatzes zur Verkreidung neigt. Eine dicke Beschichtung mit Tonerde kann Verkreidung verhindern, indem sie die Photoreaktivität der Titanerde in Grenzen hält. Tabelle C enthält auch die von diesem Hersteller stammende Einstufung der W-Beständigkeit für die untersuchten Titanerdeproduktqualitäten. Für die Verwendung im vorliegenden Fall, je nach den spezifischen Anforderungen an die Helligkeit der Beleuchtungsquelle und die Standzeit dieser Quelle, ist der Wunsch nach hohem Reflexionsgrad mit den Anforderungen an die W-Beständigkeit in Einklang zu bringen.
  • Tabelle D – Oberflächenbehandelte Titanerdepulvercompoundmassen
    Figure 00290001
  • Die Polymermatrix kann in einer Menge von etwa 50 bis 94 Gewichtsprozent des Artikels, und der Füllstoff, z.B. Rutil-Titanerde, kann in einer Menge von etwa 6 bis 50 Gewichtsprozent des Artikels vorliegen, mit der Maßgabe, daß die Mengen an Polymermatrix und/oder Rutil-Titanerde so eingestellt werden, daß die Anwesenheit des flammhemmenden Materials in einer zur Verringerung der Entflammbarkeit des Artikels ausreichenden Menge möglich bleibt. Die Mengen an diesen Komponenten werden natürlich auch so eingestellt, daß die wahlweise Anwesenheit von Aufheller möglich bleibt.
  • Flammhemmer-Paket
  • Bekanntlich kann die Flammhemmung von Polymeren durch Einbeziehen von Flammhemmern in die Zusammensetzung erhöht werden. Leider wird durch das Einbeziehen derartiger Flammhemmer der Reflexionsgrad des gefüllten Polymerverbundkörpers häufig beeinträchtigt. Es wurde jedoch gefunden, daß erstrebenswerte Feuerbeständigkeitseigenschaften der erfindungsgemäßen aus Kunststoff gefertigten, lichtreflektierenden Gehäuse ohne allzu große Einbuße beim Gesamtreflexionsgrad erzielt werden können, indem man mit dem Polymer und den reflektie renden Teilchen („Füllstoff") ein ein Löschmittel und einen wahlweisen Synergisten umfassendes Flammhemmer-Paket kombiniert. Am weitesten verbreitet als Flammhemmer des Löschmittel-Typs sind halogenierte Verbindungen, die in der Dampfphase eine Löschwirkung auf Radikale ausüben, die eine Zwischenstufe in Verbrennungsreaktionen darstellen. Derartige Verbindungen werden daher oft als „Löschmittel" bezeichnet. Bekannt ist insbesondere, daß bromierte organische Verbindungen als wirksame, flammhemmende Löschmittel dienen. Erfindungsgemäße Löschmittel werden aus der einen oder mehrere Stoffe aus der Dekabromdiphenyloxid, Oktabromdiphenyloxid, Tetrabrombisphenol A, Bis(tribromphenoxy)ethan, bromiertes epoxyliertes Tetrabrombisphenol A, Diglycidylether des Tetrabrombisphenols A, Ethylenbis(tetrabromphthalamid), Septabromtrimethylphenylindan sowie Oktabromtrimethylphenylindan enthaltenden Reihe umfassenden Gruppe gewählt. Das Löschmittel Bis(tribromphenoxy)ethan wird bei manchen Anwendungen bevorzugt. Weitere übliche Löschmittel basieren auf Phosphat- und Boratverbindungen und werden für die vorliegende Erfindung weniger bevorzugt.
  • Ein vollständiges Flammhemmer-Paket, das Teil der Zusammensetzung eines Polymers ausmachen soll, enthält oft auch einen Synergisten, der die Funktion hat, das Halogen, meist Chlor oder Brom, in die Flamme einzutragen, indem es verdampfbare Oxyhalogenid-Verbindungen bildet. Derartige Metalloxid-Synergisten, die sich bei der Ausübung der vorliegenden Erfindung als besonders nützlich erwiesen haben, sind Antimontrioxid, Antimonpentoxid und Natriumantimonat. Der Synergist kann aus der aus einem oder mehreren Stoffen der Reihe Antimontrioxid, Antimonpentoxid und ein Natriumantimonat bestehenden Gruppe gewählt werden und das Löschmittel kann eine bromierte organische Verbindung enthalten. Der Synergist, beispielsweise Antimontrioxid, kann einen derartigen Größenbereich aufweisen, daß mindestens etwa 60 Gewichtsprozent der Synergistteilchen, z.B. mindestens etwa 70 Gewichtsprozent, einen Durchmesser von etwa 0,18 bis 0,72 Mikron aufweisen. Handelsübliche Antimontrioxid-Feinteilchenqualitäten wie Microfine AO/5 der Firma Anzon, Inc., Philadelphia, Pennsylvania, weisen im allgemeinen eine Teilchengrößenverteilung auf, die breiter ist als die optimale. Daher werden im Einsatz bei hohen Beladungswerten (mehr als etwa 6 Gewichtsprozent) die Verarbeitbarkeit und die mechanischen Eigenschaften des Polymer-Artikels, z.B. die Schlagzähigkeit und die Bruchdehnung, erheblich beeinträchtigt. Es ist daher günstig, die Menge des eingesetzten Synergisten möglichst gering zu halten. Günstig sind solche Synergist- und Löschmittel-Anteile, daß der Synergist in einer Menge von etwa 4 bis 12 Gewichtsprozent des Gehäuses (jedoch vorzugsweise unter etwa 6 Gewichtsprozent) und das Löschmittel in einer Menge von etwa 10 bis 25 Gewichtsprozent des Gehäuses vorliegt. Beispielsweise enthält eine günstige Zusammensetzung für die erfindungsgemäßen Artikel etwa 31 bis etwa 70 Gewichtsprozent an Acrylsäurenitril-Butadien-Styrol, substituierten Derivaten und Mischungen und Verbundmaterialien aus denselben als Matrixpolymer, etwa 15 bis etwa 30 Gewichtsprozent an Rutil-Titanerde als Füllstoff; und etwa 3 bis etwa 5 Gewichtsprozent an Antimontrioxid als Synergist. Als Löschmittel können etwa 12 bis 24 Gewichtsprozent an einer bromierten organischen Verbindung, gewählt aus der aus einem oder mehreren Stoffen der Reihe Dekabromdiphenyloxid, Oktabromdiphenyloxid, Tetrabrombisphenol A, Bis(tribromphenoxy)ethan, bromiertes Epoxyharz, Septabromtrimethylphenylindan sowie Oktabromtrimethylphenylindan bestehenden Gruppe vorliegen. Die Mengen an Matrixpolymer und/oder Füllstoff werden so eingestellt, daß die Anwesenheit des flammhemmenden Materials. in einer zur Verringerung der Entflammbarkeit des Gehäuses hinreichenden Menge noch möglich ist. Es kann auch ein Aufheller zugegeben werden, wobei die Mengen der anderen Bestandteile entsprechend angepaßt werden, um die Zugabe eines derartigen Aufhellers und etwaiger weiterer fakultativer zusätzlicher Bestandteile zu ermöglichen.
  • Da die Verwendung eines Synergisten zur Beeinträchtigung von mechanischen Eigenschaften und des Reflexionsgrades führen kann, ist die Verwendung von Matrixpolymeren mit inhärent geringerer Entflammbarkeit anzustreben, die zur Erzielung des erforderlichen Gehalts an Flammhemmer keines Synergisten bedürfen. Ein Beispiel für eine bevorzugte Mischung, die die erforderliche leichte Verarbeitbarkeit bei hohen Füllstoffbeladungen vereinigt und nicht den Einsatz eines Synergisten erfordert, ist eine ABS/PC-Mischung. Derartige Mischungen können durch den alleinigen Einsatz von organischen Löschmitteln auf Halogen- oder Phosphatbasis flammhemmend gemacht werden. Unter den Löschmitteln auf Halogen- und Phosphatbasis wird Löschmitteln auf Halogenbasis der Vorzug gegeben.
  • Verbessern lassen sich flammhemmende Eigenschaften auch durch Verwendung von halogenierten organischen Verbindungen als Teil einer Polymermatrixmischung oder eines Polymermatrixverbundmaterials, beispielsweise durch Verwendung von chloriertem Polyethylen oder Polyvinylchlorid als Polymermatrix oder als Teil einer solchen. Beispielsweise lassen sich sowohl chloriertes Polyethylen als auch Polyvinylchlorid ohne weiteres mit ABS-Polymeren zu einem Verbundmaterial verbinden, so daß eine geeignete Matrix eine Mischung oder ein Verbundmaterial aus einer oder aus beiden dieser halogenierten organischen Verbindungen mit einem ABS-Polymer oder einem Polymer auf ABS-Basis sein kann. Wird genügend halogenierte organische Verbindung als Teil der Polymermatrixmischung eingesetzt, so läßt sich eine für bestimmte Anwendungen hinreichende flammhemmende Wirkung erzielen, ohne daß ein Paket aus einem oder mehreren Löschmitteln und/oder Synergisten erforderlich wäre.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung sieht ein Polymer auf Basis von Acrylsäurenitril-Butadien-Styrol als Polymermatrix, Titanerde (vorzugsweise Rutil-Titanerde) als reflektierendes Füllstoffmaterial, und ein flammhemmendes Material vor, das Teilchen eines Metalloxidsynergisten sowie eine halogenierte organische Verbindung als Löschmittel, vorzugsweise eine bromierte organische Verbindung als Löschmittel enthält.
  • Aufheller
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung sieht den Zusatz eines aus der Reihe der fluoreszierenden Materialien, die Strahlungsenergie im Ultraviolettbereich des elektromagnetischen Spektrums (Wellenlängen 300 Nanometer bis 400 Nanometer) absorbieren und diese Energie als sichtbares Licht im blauen Bereich des Spektrums (Wellenlängen von 400 Nanometer bis 470 Nanometer), ausgewählten Aufhellers vor. Bei diesen Materialien kann es sich beispielsweise um Eastobrite® OB-1 und OB-3, hergestellt von der Firma Eastman Chemical Corp., Kingsport, Tennessee, Uvitex®-OB, Uvitex®-MD, hergestellt von Ciba Specialty Chemicals, Basel, Schweiz, und Leucopure® EGM, Hostalux KCB, und Hostalux KSB, von der Firma Clariant, Muttenz, Schweiz, handeln. Brauchbare optische Aufheller basieren im allgemeinen auf konjugierten organischen Molekülen oder Oligomeren. Ein Beispiel für eine brauchbare Verbindungsklasse sind jene, die Stilbensegmente oder dergleichen enthalten, wie etwa 4,4'-Bis(2-benzoxazolyl)stilben.
  • Bei Verwendung von Rutil-Titanerde als Füllstoff kann die optische Absorption des Füllstoffs bei Wellenlängen unter etwa 420 Nanometer die Wirkung des Aufhellers stören. Nur auf jenen Anteil des Aufhellers, der verhältnismäßig nahe der Oberfläche liegt, wird zur Aktivierung der Fluoreszenz des Aufhellers genügendes Ultraviolettlicht einwirken. Es können etwas höhere Aufhellergehalte erforderlich sein als normalerweise für niedrige TiO2-Beladungswerte eingesetzt werden (z.B. 1000 ppm statt 250 ppm). Auch liegt die Wellenlänge der maximalen Absorption des Aufhellers vorzugsweise verhältnismäßig nahe 420 Nanometern (z.B. bei etwa 400 Nanometern), und die Wellenlänge der maximalen Emission vorzugsweise über 420 Nanometern (z.B. bei etwa 450 Nanometern).
  • Auch können verschiedene zusätzliche fakultative Zusatzstoffe in die thermoplastische oder duroplastische Zusammensetzung eingearbeitet werden, je nach den Anforderungen an die gewählten Polymere und die Umgebungen, in der sie eingesetzt werden. Zu diesen zählen beispielsweise Antioxidantien, Photostabilisatoren, Radikalfänger und UV-Absorber. Zu den Antioxidantien zählen Verbindungen wie Phenole und insbesondere sterisch gehinderte Phenole wie etwa Irganox 1010 der Firma Ciba Specialty Chemicals, Basel, Schweiz, Sulfide, organische Borverbindungen, organische Phosphorverbindungen, N,N'-Hexamethylenbis(3,5-di-tert.-butyl-4-hydroxyhydrozimtsäureamid), zu beziehen von der Firma Ciba Specialty Chemicals unter dem Handelsnamen Irganox 1908. Ein neues Antioxidansprodukt, das spezifisch für Verwendung mit ABS empfohlen wird, stellt Irganox 1141 der Firma Ciba Specialty Chemicals dar. Als nicht einschränkende Beispiele für Photostabilisatoren und insbesondere sterisch gehinderte Amine als Lichtstabilisatoren sind Poly[6-morpholino-s-triazin-2,4-diyl)[2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidyl)imino]hexamethylen], von der Firma Cytec Industries, Kalamazoo, Michigan unter dem Handelsnamen Cyasorb UV3346 erhältlich, und Hostavin N-30 der Firma Clariant, Muttenz, Schweiz, zu nennen. Zu den geeigneten Radikalfängern zählen Sauerstoff, sterisch gehinderte Amin-Lichtstabilisatoren, sterisch gehinderte Phenole, 2,2,6,6-Tetramethyl-1-piperidinyloxy-Radikal (TEMPO), und ähnliche. Zu den UV-Absorbern zählen Benzotriazol, Hydroxybenzophenon und dergleichen. Diese Zusatzstoffe können in Mengen von etwa 0% bis etwa 6% und vorzugsweise von etwa 0,1% bis etwa 1%, bezogen auf das Gesamtgewicht der Zusammensetzung, zugegeben werden. Vorzugsweise liegen alle Komponenten der Gesamtzusammensetzung in Vermischung miteinander vor und ganz besonders bevorzugt in im wesentlichen gleichmäßiger Vermischung.
  • Die nachfolgenden Beispiele veranschaulichen verschiedene, spezifische Aspekte der vorliegenden Erfindung illustrierende Zusammensetzungen sowie Vergleiche, die die Auswirkung spezifischer Komponenten der Formzusammensetzung, aus der die Gehäuse (Prüfplättchen) hergestellt werden, auf den Gesamtreflexionsgrad aufzeigen.
  • Die Entflammbarkeitsmessungen, auf die in der vorliegenden Schrift, insbesondere in den folgenden Beispielen und Tabellen und in den Ansprüchen, Bezug genommen wird, wurden an Formstäben der beschriebenen Zusammensetzungen gemäß Normprüfung UL 94 (Underwriters Laboratory) durchgeführt. Die Prüfvorschriften sind in „UL 94 Standard for Test for Flammability of Plastic Materials for Parts in Devices and Appliances" [Norm UL 94 zur Prüfung der Entflammbarkeit von Kunststoffmaterialien für Teile in Vorrichtungen und Einrichtungen], 4. Hrsg., 18. Juni 1991 („UL-94-Prüfverfahren"), herausgegeben von Underwriters Laboratories, Northbrook, Illinois dargelegt. Die Offenbarung dieser Schrift wird hiermit vollumfänglich durch Bezugnahme in die vorliegende Anmeldung einbezogen.
  • Bei dem UL-94-Prüfverfahren wird ein Horizontalbrenn-Test (94 HB) an drei Prüfstäben des Materials durchgeführt, die vorkonditioniert worden waren, indem sie gemäß Teil 6 des UL-94-Prüfverfahrens eine bestimmte Zeit lang auf einer bestimmten Feuchtigkeit und Temperatur gehalten wurden. Die Probe wird auf eine Länge von 125 mm und eine Breite von 13 mm zugeschnitten und wird an einem Ende so festgeklemmt, daß ihre Längsachse horizontal liegt, und am anderen Ende mit Hilfe eines Methangasbrenners angezündet. Eine Klassifizierung nach 94 HB (Horizontalbrennen) wird erreicht, wenn drei Proben einer Dicke von 3 bis 13 Millimetern („mm") eine maximale
    [LÜCKE]
    jede Probe bis zur Halteklemme am oberen Ende der Probe, und keine Entzündung des Baumwollindikators durch brennende Teilchen oder von der Probe herrührende Tropfen. Wird allen Anforderungen für eine Klassifizierung mit 94V-1 entsprochen, nur daß Entzündung des Baumwollzünders durch brennende Teilchen oder von der Probe herrührende Tropfen erfolgt, so ist eine Klassifizierung mit 94V-2 erreicht.
  • In den Tabellen und auch sonstwo in der vorliegenden Beschreibung und in den Ansprüchen bedeutet „HB" = 94 HB, „V-0" = 94 V-0, „V-1" = 94V-1 und „V-2" = 94V-2, jeweils gemäß dem UL-94-Prüfverfahren. Eine Klassifizierung mit „mindestens V-1" bedeutet eine Klassifizierung mit V-1 oder V-0. Alle nachstehenden Tabellen, in denen Entflammbarkeitsbereiche angeführt sind, weisen die höchste (die am stärksten flammhemmende) durch die Proben erzielte Klassifizierung auf, wobei eine Bewertung mit V-0 als die höchstmögliche Bewertung gilt. Wo keine Bewertung („KB") angegeben ist, konnte der geprüften Probe keine UL-Bewertung für die jeweilige Prüfung zugeordnet werden, was in der Praxis bedeutet, daß die geprüfte Probe über einen längeren Zeitraum hin weiterflammte oder weiterglühte, als in den UL-Prüfkriterien festgelegt ist.
  • Beispiel 1
  • Proben von reflektierenden ABS-Zusammensetzungen wurden durch Compoundieren hergestellt, indem ein hochglänzendes ABS-Harz mit unterschiedlichen Mengen, wie in Tabelle 1 nachstehend aufgezeigt, an Rutil-Titanerde, die zur besseren Dispersion oberflächenmodifiziert worden war, mit hoher Scherkraft vermischt wurde. Bei dem ABS-Polymer handelte es sich um ein Hochglanzmaterial mit einer Entflammbarkeit gemäß UL-94-Norm, HB (Horizontalbrennversuch), das unter der Bezeichnung Magnum 9010 von der Firma Dow Chemical Company, Midland, Michigan, vertrieben wird. Die Titanerde wurde unter dem Handelsnamen TiONA® RCL-4 von der Firma Millennium Inorganic Chemicals Co., Hunt Valley, Maryland, bezogen. Aus dem compoundierten Harz wurden mit Hilfe einer Bereiche mit glänzenden und matten Oberflächenbeschaffenheiten aufweisenden Form Plättchen der ABS-Zusammensetzungen geformt. An den glänzenden Bereichen des Plättchens (1,9 mm dick) wurden mit Hilfe eines Minolta-Reflektometers, Modell CM-508d, Messungen des Reflexionsvermögens durchgeführt, deren Ergebnisse in Tabelle 1 dargestellt sind. Diese Messungen kombinierten sowohl die diffusen als auch die spiegelnden Beiträge zum Reflexionsgrad und sind gemäß der relativen Empfindlichkeit des menschlichen Auges gewichtet. Näherte sich die Titanerdebeladung hohen Werten, so waren Anzeichen für das Erreichen eines Plateaus oder die Sättigung des Reflexionsgrades über einer Beladung von etwa 25 Gew.-% zu beobachten.
  • Tabelle 1
    Figure 00370001
  • Die Daten aus Tabelle 1 sind in 4 aufgetragen, in der das Gesamtreflexionsvermögen auf der Vertikalachse dargestellt und der Gewichtsprozentsatz an Titan in der Probe auf der waagrechten Achse dargestellt ist. 4 zeigt graphisch die Zunahme des Gesamtreflexionsvermögens mit zunehmendem Gewicht an Titanerde.
  • Beispiel 2
  • Drei Proben aus flammhemmenden, reflektierenden ABS-Zusammensetzungen wurden durch Compoundieren des hochglänzenden ABS-Harzes und oberflächenbehandelter Rutil-Titanerde wie in Beispiel 1 verwendet, hergestellt. Zwei der Proben wurden mit zwei flammhemmenden Zusatzstoffen compoundiert, wobei es sich bei einem derselben (FH1) um einen ein feinpulvriges Antimontrioxid mit hoher Färbekraft enthaltenden Synergisten handelte. Bei dem anderen Flammhemmer (FH2) handelte es sich um eine Bis(tribromphenoxy)ethan umfassende bromierte organische Verbindung, die unter der Bezeichnung FF680 von der Firma Great Lakes Chemical Co., Wilmington, Delaware, vertrieben wird. Die flammhemmenden compoundierten Harze wurden dann mit der Rutil-Titanerde vereinigt. Aus dem compoundierten Harz wurden mit Hilfe einer Bereiche mit glänzenden und matten Oberflächenbeschaffenheiten aufweisenden Form Plättchen geformt. An den glänzenden Bereichen des Plättchens (1,9 mm dick) wurden mit Hilfe eines in Beispiel 1 beschriebenen Minolta-Reflektometers Messungen des Reflexionsvermögens durchgeführt, deren Ergebnisse in der nachstehenden Tabelle 2 dargestellt sind. Diese Messungen kombinierten sowohl die diffusen als auch die spiegelnden Beiträge zum Reflexionsgrad. Es wurde gefunden, daß bei einer bestimmten konstanten Menge an Titanerde (18 Gewichtsprozent) das Gesamtreflexionsvermögen durch die Anwesenheit der Flammhemmer erheblich verschlechtert wurde. Zugabe einer erheblich größeren Menge an Titanerde (30,5 Gew.-% gegenüber 18 Gew.-%) war erforderlich, um den Reflexionsgrad auf einen Wert in der Nähe von 95% zurückzuführen.
  • Die Ergebnisse des Reflexionsvermögenstests und des UL-94-Prüfverfahrens für die Proben nach Beispiel 2 sind nachstehend angeführt. Die in diesem Beispiel und den nachstehenden Beispielen wiedergegebenen Reflexionsvermögenstests wurden wie in Beispiel 1 beschrieben durchgeführt, sofern nichts anderes angegeben ist.
  • Tabelle 2
    Figure 00390001
  • Aus Tabelle 2 ist ersichtlich, daß Probe 2-1 eine Bewertung mit 94 HB nicht aber eine Bewertung mit 94 V-0 erreichte, während die Proben 2-2 und 2-3 eine Bewertung mit 94 V-O erzielten.
  • Beispiel 3
  • Es wurden Proben von reflektierenden Zusammensetzungen unter Verwendung unterschiedlicher Matrixharze compoundiert. Probe 3-1 wurde aus gewöhnlichem hochglänzendem ABS-Harz (Magnum 9010 der Firma Dow Chemical), wie in Beispiel 1 verwendet, compoundiert, und Probe 3-2 wurde aus einer lichtdurchlässigen ABS-Spezialqualität (Terlux 2802TR), von der Firma BASF Inc., Ludwigshafen, Deutschland und Mount Olive, New Jersey, vertrieben, compoundiert. Beide Harze wurden mit einem Rutil-TiO2 compoundiert, das zur besseren Dispersion oberflächenmodifiziert worden war, nämlich TiONA® RCL-4, bezogen von der Firma Millennium Inorganic Chemicals Co., in den in der nachstehenden Tabelle 3 angeführten Mengen. Aus dem compoundierten Harz wurden mit Hilfe einer Bereiche mit glänzenden und matten Oberflächenbeschaffenheiten ergebenden Form Plättchen geformt. An 1,9 mm dicken glänzenden Bereichen der Plättchen wurden mit Hilfe des in Beispiel 4 angegebenen MacBeth-Reflektometers Messungen des Reflexionsvermögens durchgeführt. Die Daten aus diesen Untersuchungen sind in 5 aufgetragen, in der das Gesamtreflexionsvermögen (diffus plus spiegelnd aus glänzenden Bereichen der Prüfplättchen) auf der senkrechten Achse aufgetragen sind und die Wellenlänge des reflektierten Lichts auf der waagrechten Achse. Die durchschnittlichen Werte für das Gesamtreflexionsvermögen über den Wellenlängenbereich sind in der nachstehenden Tabelle 3, zusammen mit den Ergebnissen der Entflammbarkeitsprüfungen, aufgeführt. Wenngleich die Ergebnisse für das durchschnittliche Reflexionsvermögen über den Bereich des sichtbaren Lichts ähnlich waren, wie Tabelle 3 zeigt, erwies sich die spektrale Leistung bei der lichtdurchlässigen ABS-Zusammensetzung der Probe 3-2 als weit konstanter als Funktion der Wellenlänge, wie 5 zeigt. Ein gleichmäßigeres spektrales Reflexionsvermögen ermöglicht es einem einen derartigen Reflektor verwendenden Beleuchtungskörper, Licht mit einer effektiven Farbtemperatur auszusenden, die jener der Lampe weit näher kommt.
  • Tabelle 3
    Figure 00400001
  • Beispiel 4
  • Aus den Ergebnissen des Beispiels 2 ging hervor, daß die flammhemmenden Zusatzstoffe für ABS sich deutlich nachteilig auf das Reflexionsvermögen der hergestellten Zusammensetzungen auswirken. Daher wurde eine Reihe von alternativen flammhemmenden Zusatzstoffen als mögliche Alternativen aufgrund ihrer hohen Weißheit, guten Wärmebeständigkeit, guten W-Beständigkeit und in manchen Fällen guten Befähigung zur Verbesserung der Fließ- und Schlagzähigkeitseigenschaften ermittelt. Eine Serie derartiger Zusammensetzungen wurde hergestellt, indem das ABS-Harz und oberflächenbehandelte Titanerde wie in Beispiel 1 beschrieben mit ausgewählten bromierten flammhemmenden Verbindungen, wie in nachstehender Tabelle 4A angeführt, wobei die chemischen Bezeichnungen und Lieferanten der Flammhemmer in nachstehender Tabelle 4 angegeben sind, mit hoher Scherkraft vermischt wurden.
  • Tabelle 4
    Figure 00410001
  • Die flammhemmende Wirkung ist ganz grob gesprochen proportional dem Bromgehalt, bezogen auf das Gewicht. Die Vorhersage der Verbesserung des Fließverhaltens gründet sich darauf, ob das flammhemmende Material während der Verarbeitung schmelzen und sich auflösen oder mit mindestens einer Phase des Matrixpolymers verbinden kann. Die Verbesserung des Fließverhaltens kann als Erhöhung des Schmelzindex für eine Zusammensetzung mit konstanter Menge an TiO2 gemessen werden. F-2016, ein amorphes Material mit einem Erweichungspunkt bei niedriger Temperatur (110°C), vermischt sich ohne weiteres mit ABS. FF-680 und FR-1808 vermischen sich gleichfalls mit ABS, sobald sie über ihre Schmelzpunkte hinaus erwärmt werden. Als einzige der in Tabelle 4A eingetragenen Stoffe bildet nur Saytex 8010, das einen hohen Schmelzpunkt aufweist, unter normalen Verarbeitungsbedingungen keine Schmelzmischung mit ABS. Dieser Flammhemmer liegt dann als teilchenförmige Dispersion in dem ABS-Verbund vor. Alle anderen bromierten organischen Verbindungen weisen eine größere Wärmebeständigkeit auf als FF-680, wie aus der Temperatur, bei der während der thermogravimetrischen Analyse (TGA) des compoundierten Harzes ein 5%iger Gewichtsverlust auftritt, hervorgeht. Durchgeführt wird die TGA, indem man eine Probe des Flammhemmers in einen Ofen einbringt und die Probe durch Erhöhung der Ofentemperatur erhitzt und gleichzeitig das Gewicht der Probe während deren Erhitzung überwacht und die Temperatur notiert, bei der ein Gewichtsverlust von 5% des Ausgangsgewichts der Probe erreicht wird. Diese Werte, von den Herstellern zur Verfügung gestellt, sind in Tabelle 4A gleichfalls angeführt.
  • Tabelle 4A
    Figure 00420001
  • Figure 00430001
  • Die Ergebnisse für das Reflexionsvermögen bei Titanerde enthaltenden Materialien, die mit unterschiedlichen Mengen dieser Flammhemmer, dispergiert in einer unter dem Handelsnamen Magnum 9010 von Dow Chemical vertriebenen ABS-Polymermatrix, sind nachstehend in Tabelle 4B angeführt. Die Messungen des Reflexionsvermögens wurden wie nachstehend in diesem Beispiel beschrieben durchgeführt. Zu Vergleichszwecken wurden die Herstellerspezifikationen für Magnum 9010 in Tabelle 4B als Probe 4B-1 aufgenommen.
  • Tabelle 4B – Teil 1
    Figure 00430002
  • Figure 00440001
  • Tabelle 4B – Teil 2
    Figure 00440002
  • Die Messungen des Reflexionsvermögens wurden sowohl mit einem MacBeth-Gerät (Modell 7000) als auch einem Minolta Model CM-508d durchgeführt. Das MacBeth-Reflektometer lieferte das Reflexionsvermögen als Funktion der Wellenlänge, aber auch als Durchschnittswert des Reflexionsvermögens über das sichtbare Spektrum gewichtet nach der Empfindlichkeit des menschlichen Auges. Das Minolta und das Macbeth-Instrument sollen beide so ausgelegt sein, daß sie das gleiche mittlere Reflexionsvermögen liefern. Die Unterschiede bei den für die jeweiligen Proben in Tabelle 4B erstellten Daten ergeben sich aus geringfügigen Unterschieden für die zwei Geräte und deren Eichung. Die Messungen erfolgten an flachen Plättchen mit glänzendem Aussehen und einer Dicke von etwa 1,9 mm. In 6 ist das GesamtReflexionsvermögen der glänzenden Prüfplättchen der Proben 4B-2 und 4B-5 aufgetragen. Die höhere Weißheit des Flammhemmers F-2016, verglichen mit dem Flammhemmer FF680 (siehe Tabelle 4), und die höhere Titanerdebeladung in Probe 4B-5, verglichen mit Probe 4B-2, führte zu einem gleichmäßigeren spektralen Ansprechverhalten über das sichtbare Spektrum für Probe 4B-5. Dies veranschaulicht 6.
  • Mit Saytex 8010 (Probe 4B-3 in Tabelle 4B – Teil 1) wurde bei dem angewendeten Beladungswert eine Flammhemmerbewertung mit V-0 nicht erzielt. Alle anderen Zusammensetzungen erreichten eine Entflammbarkeitsbewertung mit V-0. In den neuen Zusammensetzungen wurden die Mengen an Antimontrioxid gegenüber der in Probe 4B-2 eingesetzten erhöht, da dadurch eine Verringerung der Menge der zur Erzielung der Bewertung mit V-0 erforderlichen Menge an bromierter organischer Verbindung ermöglicht wurde. Da die organische Verbindung die primäre Quelle für die thermische Instabilität, UV-Instabilität und Gelbheit darstellt, wurde die nötige Menge so gering wie möglich gehalten, um das optische Verhalten zu verbessern. Eine gewisse Verbesserung des optischen Verhaltens wurde bei Probe 4B-5 insofern beobachtet, daß die höhere Weißheit des Flammhemmers F-2016 (Tabelle 4), zusammen mit der höheren Beladung mit Antimontrioxid, dem Formartikel der Probe 4B-5 ein gleichmäßigeres spektrales Ansprechverhalten über das sichtbare Spektrum verlieh als in der Probe 4B-2. Die mechanischen Eigenschaften von aus der Zusammensetzung nach 4B-5 geformten Artikeln waren jedoch nicht so gut wie die für Probe 4B-2, wie aus einem Vergleich der in Tabelle 4 angeführten Bruchdehnungs- und IZOD-Kerbschlagmessungen ersichtlich ist.
  • Beispiel 5
  • Die Auswirkung der Zugabe eines Aufhellers wurde geprüft, indem man die ohne Aufheller in einer 6,7 Gew.-% an Rutil-Titandioxid enthaltenden ABS-Probe (Magnum 9010) und in einer die gleiche Menge an Rutil-Titandioxid mit 0,17 Gew.-% an Aufheller enthaltenden Probe erzielten Ergebnisse miteinander verglich. Diese Proben enthielten keine flammhemmenden Materialien. Der Aufheller (OB-1 der Firma Eastman Chemical) diente dazu, von der Lampe im ultravioletten und violetten Teil des Spektrums emittiertes Licht zu absorbieren und dieses Licht bei blauen Wellenlängen zu reemittieren. In 7 ist das gesamte (diffuses plus spiegelndes) Reflexionsvermögen (gemessen mit Hilfe des in Beispiel 4 beschriebenen MacBeth-Geräts) auf der Vertikalachse gegen die Wellenlänge des reflektierten Lichts auf der Horizontalachse aufgetragen. Das Reflexionsvermögen wurde an den glänzenden Bereichen von Prüfplättchen gemessen. 7 zeigt ein Gangkurvenmaximum für den Reflexionsgrad im blauen Wellenlängenbereich für die Aufheller enthaltende Probe, doch geht dies auf Kosten des unter etwa 425 Nanometern ("nm") gelieferten Lichts. Mit Hilfe dieses Tests ließ sich zeigen, daß die Zugabe von Aufheller zu erhöhtem Ansprechen bei um etwa 450 nm zentrierten blauen Wellenlängen beitragen kann und die über das sichtbare Spektrum gemittelte Farbtemperatur des reflektierten Lichts wirksam erhöhen kann. Zur Erfüllung der Anforderungen bei bestimmten spezifischen Anwendungen kann dies erwünscht sein.
  • Beispiel 6
  • Eine Probe aus einer eine ABS-PC-Mischung verwendenden reflektierenden Zusammensetzung wurde mit einer flammhemmenden Polymermischung, RTP 2500 FR A, von der Firma RTP Co., Winona, Minnesota zu beziehen, hergestellt. Diese Mischung enthielt Polycarbonat (etwa 63 Gew.-%), ABS (etwa 21 Gew.-%), einen bromierten organischen Flammhemmer (etwa 15 Gew.-%) und einen herkömmlichen Stabilisator (etwa 1 Gew.-%), jedoch keinen Synergisten wie etwa Antimontrioxid. Dieses Harz wurde mit unterschiedlichen Mengen einer Rutil-Titanerde, TiPure® R-104, hergestellt von der Firma DuPont, compoundiert. An Prüfstäbchen wurden Entflammbarkeitsmessungen gemäß UL-94-Normen für Vertikalbrennprüfungen für die jeweiligen Zusammensetzungen durchgeführt.
  • Aus diesen titanerdegefüllten Harzcompoundmassen wurden mit Hilfe einer eine glänzende Oberflächenbeschaffenheit bewirkenden Form Plättchen hergestellt. Die Reflexionsgradmessungen wurden mit Hilfe eines MacBeth-Reflektometers, Modell 7000, an einem Abschnitt der Plättchen mit einer Dicke von etwa 1,9 Millimetern durchgeführt. Diese Messungen sind in Tabelle 5 tabelliert.
  • Tabelle 5
    Figure 00480001
  • Diese Ergebnisse können mit jenen der Tabelle 2, Beispiel 2, für ein kein Polycarbonat enthaltendes, ein Löschmittel und einen Synergisten umfassendes Flammhemmerpaket verwendendes ABS-Harz verglichen werden. Die Proben 2-2 und 5-1 weisen dieselbe Entflammbarkeitsbewertung und etwa den gleichen Titanerdegehalt auf, Probe 5-1 besitzt jedoch ein erheblich höheres Reflexionsvermögen (95,1 gegenüber 93,96%. Die Proben der Tabelle 5 ergeben auch einen vergleichsweise höheren blauen Reflexionsgrad und infolgedessen einen gleichmäßigeren Reflexionsgrad über das sichtbare Spektrum.
  • Beispiel 7
  • Die W-Stabilität verschiedener reflektierender Compoundmassen wurde als Funktion des Harzes und der TiO2-Sorte und -Gehalts untersucht. Bei den dabei verwendeten Harzen handelte es sich um Acrylsäurenitril-Butadien-Styrol ("ABS"), wie in Beispiel 1, ABS/PC, wie in Beispiel 6, und ABS/Polyvinylchlorid ("ABS/PVC"). Auch wurden drei Sorten Rutil-TiO2 verwendet, nämlich TiPure R-104 und TiPure R-103 der Firma DuPont, sowie RCL-4 der Firma Millenium Chemicals. All diesen war eine ähnlich feine Teilchengröße und ein ähnlicher blauer Farbton gemein. Das R-103 wies eine schwerere Oberflächenbeschichtung aus Tonerde auf als die Titanerden R-104 oder RCL-4, weshalb der Hersteller die R-103-Titanerde als nichtkreidende Qualität bezeichnete. Eine der Proben, 7-1, enthielt einen Aufheller (OB-1) wie in Beispiel 5.
  • Erste Messungen des durchschnittlichen Reflexionsgrades und der Gelbheit nach "ASTM Standard Test Method for Indexes of Whiteness und Yellowness of Near-White, Opaque Materials" [ASTM-Prüfverfahren für Weiß- und Gelbindizes fast weißer, lichtundurchlässiger Materialien], ASTM E-313-73 (1992 wiedergenehmigt) wurden an einer glänzenden Oberfläche geformter Proben mit Hilfe eines MacBeth-Reflektometers durchgeführt. Die vorstehende ASTM-Norm wird hiermit durch Bezugnahme voll umfänglich in den Bereich der vorliegenden Anmeldung aufgenommen und wird andernorts in der Beschreibung und in den Ansprüchen als "ASTM-E-313-Prüfung" bezeichnet. Die ASTM-E-313-Prüfung korreliert die visuellen Bewertungen nach Gelbheit oder Weißheit bestimmter weißer und fast weißer Oberflächen, einschließlich jener von Kunststoffen. Prüflinge müssen über den gesamten zur Messung präsentierten Bereich gleichmäßig gefärbt und eben sein (Absatz 8.1 der ASTM-E-313-Prüfung), und als Prüfgerät muß ein mit einem Farbwert-Integrator ausgerüstetes Spektrofotometer, ein fotoelektrisches Reflektometer oder ein Kolorimeter mit solchen Quellen-, Filter- und Empfängereigenschaften, daß es Reflexionsvermögen von weißen und fast weißen Proben mit einer Genauigkeit von mindestens 1,0% des Meßbereichs mißt und Grün-Blau-Reflexionsvermögensdifferenzen derartiger Proben mit einer Genauigkeit von plus oder minus 0,5 ergibt, verwendet werden. Absatz 6 der E-313-Prüfung sind Einzelheiten für die erforderliche Prüfausrüstung zu entnehmen.
  • Wie in Absatz 7.1 der ASTM-E-313-Prüfung dargelegt, kommt als Prüfnormal eine Tablette aus Magnesium- oder Bariumsulfat in Form von weißem Pulver einer Reflexionsgradnormal-Qualität, nach Spezifikation hergestellt, oder das ideale, vollkommen reflektierende, vollkommen zerstreuende Weißnormal in Frage. Das in Absatz 7.2 der ASTM-E-313-Prüfung angesprochene Meßnormal kann mit Porzelan emaillierte Metallplättchen, lichtundurchlässiges Weißglas oder andere derartige Materialien, deren Reflexionsvermögen und Oberflächeneinheitlichkeit einigermaßen dauerhaft sind, umfassen.
  • Wie in Absatz 10 der ASTM-F-313-Prüfung dargelegt können der Gelbindex ("YI"), aber auch der Weißindex, aus den gewonnenen Prüfwerten, wie nachstehend dargelegt, berechnet werden.
    • 1) Man berechnet wie gefordert jeweils den Mittelwert der Meßwerte für Normal und Probe.
    • 2) Bei Verwendung eines Reflektometers berechnet man das grüne, G, und blaue, B, Reflexionsvermögen der jeweiligen Probe gemäß den Anleitungen des Geräteherstellers. Liegen keine ausdrücklicheren Anweisungen vor, so läßt sich das Reflexionsvermögen der Probe wie folgt berechnen: R = cx(RS/e)wobei: R = Reflexionsvermögen der Probe für das betreffende Filter, c = mittlerer Meßwert für die Probe, e = mittlerer Meßwert für das jeweilige Normal, und RS = dem Normal mit dem jeweiligen Filter zugeordnetes Reflexionsvermögen.
    • 3) Für die Berechnung der Gelbheit gilt dann YI = 100 (1–B/G)
    • 4) Der Weißindex kann wie folgt berechnet werden: WI = 48–3G
  • Die Proben 7-1 bis einschließlich 7-10 wurden aus den vorstehend beschriebenen ABS-, ABS/PC- und ABS/PVC- Harzen, mit den vorstehend beschriebenen Titanerden, hergestellt, wobei die Zusammensetzung der Proben in der nachstehenden Tabelle 7B angegeben ist. Aus den compoundierten Harzen wurden mit Hilfe einer Form, die Bereiche mit glänzender beziehungsweise matter Oberflächenbeschaffenheit aufwies, Probeplättchen einer Dicke von 1,9 mm geformt.
  • Die Formplättchen der Proben 7-1 bis einschließlich 7-10 wurden dann in einem Bewitterungsapparat wie in Tabelle 7A angeführt mit UV belichtet. Mit Hilfe geeigneter Filter wurde eine UV-Quelle, deren Spektralverteilung etwa jener der Sonne entsprach, gewählt. Die Plättchen wurden auf Umgebungstemperatur von 40°C gehalten, doch mögen die Oberflächentemperaturwerte bis zu 60°C erreicht haben. Bei allen Proben wurden nach dem ersten (2-teiligen) Belichtungsintervall, hier als Intervall 1 bezeichnet, sichtbare Anzeichen der Vergilbung festgestellt. Die aufgetretenen Veränderungen bei Reflexionsvermögen und Gelbheit sind in Tabelle 7B detailliert. Die berechneten prozentuellen Änderungen bei Reflexionsgrad und Gelbheit werden in Tablle 7C vorgelegt. Der gemessene Reflexionsgrad stellt den Gesamt-(spiegelnd plus diffus)Reflexionsgrad dar, gemessen an glänzenden Bereichen der Prüfplättchen mit Hilfe eines MacBeth-Reflektometers wie in Beispiel 4 beschrieben. Die gemessene Gelbheit war die mittels des MacBeth-Geräts gemäß der vorstehend beschriebenen ASTM-E-313-Prüfung gemessene.
  • Tabelle 7A – Bewitterungsbedingungen reflektierende Materialien Interval 1
    Figure 00510001
  • Figure 00520001
  • Bezüglich des Einflusses der Probenzusammensetzung auf die W-Stabilität wurde eine Reihe von Beobachtungen gemacht. Deren erste ist, daß die W-Stabilität eine Funktion des Harzes ist, wobei die Rangordnung, von der niedrigsten zur höchsten Stabilität, ABS/PVC, ABS, ABS/PC war. Was die Titanerdesorte betrifft, so ergab die nichtverkreidende TiO2-Qualität (R-103) eine etwas höhere Stabilität als die verkreidenden Qualitäten (R-104 und RCL-4). Der geringste Gelbgrad und die prozentuell geringste Veränderung des Reflexionsgrades wurden mit dem TiO2 R-103 erzielt. Weitaus am stärksten wirkte sich auf W-Stabilität der TiO2-Beladungswert aus. Höhere Beladungswerte ergaben erheblich stabilere Compoundmassen, wie aus den Tabellen 7B und 7C ersichtlich, sowohl hinsichtlich der Bewahrung eines hohen Reflexionsgrades als auch kleineren Vergilbungswerten. Die Feuerhemmungsbewertung (Tabelle 7B) war jedoch gegenläufig zu der in dem Verbundmaterial vorliegenden Menge an TiO2. Die höchste erzielte Bewertung, wobei V-O und V-1 höher eingestuft wurden als HB, ist in Tabelle 7B dargestellt. Probe 7-3 5 vereint einen hohen Reflexionsgrad (>95%) mit einer Klassifizierung mit V-0 und mäßiger Neigung zur Vergilbung. Die Proben 7-7 und 7-8 zeigten die geringste Veränderung des Reflexionsvermögens, ein Hinweis auf die Tatsache, daß die Verwendung von R-103-10 Titanerde eine gegenüber verkreidende Titanerdequalität wie R-104 verwendenden Proben erhöhte W-Stabilität bietet.
  • Tabelle 7B – Zusammengefaßte Daten
    Figure 00530001
  • Zwar wird die Erfindung an Hand bestimmter Ausführungsbeispiele beschrieben, doch versteht sich, daß sich für den Fachmann nach dem Durchlesen und Begreifen des vorstehenden auch andere Ausführungsformen der Erfindung ergeben werden, die alle als in den Schutzbereich der beigefügten Ansprüche fallend zu betrachten sind.

Claims (14)

  1. Lichtreflektierendes Gehäuse, das wenigstens eine darin ausgebildete Öffnung aufweist und so bemessen und ausgelegt ist, daß es eine Lichtquelle aufnehmen kann, die so innerhalb des Gehäuses angeordnet ist, daß sie Licht durch die Öffnung transmittieren kann, wobei das Gehäuse ein Verbundmaterial aus einer thermoplastischen oder duroplastischen Polymermatrix mit darin dispergiertem flammhemmendem Material sowie dispergierten Teilchen eines reflektierenden Füllstoffs umfaßt; wobei der reflektierende Füllstoff ein dielektrisches Material mit einer Teilchengröße und mit Reflexionseigenschaften enthält, durch die der Gesamtreflexionsgrad des Verbundmaterials erhöht wird, und der Füllstoff ferner einen Brechungsindex aufweist, der sich so weit von dem effektiven Brechungsindex der übrigen Verbundmaterialkomponenten unterscheidet, daß der Gesamtreflexionsgrad dadurch erhöht wird; wobei das flammhemmende Material einen oder mehrere Stoffe aus der Reihe Dekabromdiphenyloxid, Oktabromdiphenyloxid, Tetrabrombisphenol A, Bis(tribromphenoxy)ethan, bromiertes epoxyliertes Tetrabrombisphenol A – Diglycidylether des Tetrabrombisphenols A, Ethylenbis(tetrabromphthalamid), Heptabromtrimethylphenylindan sowie Oktabromtrimethylphenylindan enthält; wobei der Füllstoff und das flammhemmende Material so weit dispergiert sind und in solchen Mengen voliegen, daß das Gehäuse einen durchschnittlichen Gesamtreflexionsgrad, gemessen an einer ebenen Probe, von mindestens etwa 93 Prozent über den Bereich des sichtbaren Lichts aufweist; wobei der Füllstoff aus der Reihe Titanerde, Zinksulfid und Strontiumtitanat gewählt ist und wobei, wenn der Füllstoff Titanerde enthält, mindestens 60 Gew.-% der Titanerdeteilchen einen Durchmesser von 0,12 bis 0,44 Mikron aufweisen, wenn der Füllstoff Zinksulfid enthält, mindestens 60 Gew.-% der Zinksulfidteilchen einen Durchmesser von 0,17 bis 0,65 Mikron aufweisen, und wenn der Füllstoff Strontiumtitanat enthält, mindestens 60 Gew.-% der Strontiumtitanatteilchen einen Durchmesser von 0,16 bis 0,62 Mikron aufweisen.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, wobei das flammhemmende Material (i) Teilchen eines Metalloxidsynergisten und (ii) eine halogenierte organische Verbindung als Löschmittel enthält, wobei das flammhemmende Material in solcher Menge vorliegt, daß die Entflammbarkeit des Gehäuses gegenüber jener eines das flammhemmende Material nicht enthaltenden, sonst aber identischen Gehäuses verringert wird, wobei der Füllstoff und das flammhemmende Material in solchen Mengen vorliegen, daß das Gehäuse einen durchschnittlichen Reflexionsgrad von mindestens etwa 93 Prozent über einen Wellenlängenbereich von etwa 400 bis 700 Nanometer aufweist, gemessen als Gesamtreflexionsgrad an einer ebenen Probe.
  3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei das flammhemmende Material in solcher Menge vorliegt, daß die Entflammbarkeit des Gehäuses auf eine Klassifizierung nach UL-94 mindestens der Klasse V-1 gesenkt wird.
  4. Gehäuse nach Anspruch 2, wobei der Synergist aus der aus einem oder mehreren Stoffen der Reihe Antimontrioxid, Antimonpentoxid und ein Natriumantimonat bestehenden Gruppe gewählt ist und das Löschmittel eine bromierte organische Verbindung enthält.
  5. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Polymermatrix aus der Reihe Acrylsäurenitril-Butadien-Styrol-Terpolymerisat, Polyethylenterephthalat, Polybutylenterephthalat, Polyurethan, Polyacrylsäurenitril, Poly(methylpenten), Polystyrol, Polycarbonat, Polymethacrylat, Polyacrylat, Polyvinylchlorid, chloriertes Polyethylen, und substituierte Derivate, Copolymere, Mischungen und Verbundmaterialien aus diesen gewählt ist.
  6. Gehäuse nach Anspruch 2 oder Anspruch 4 mit etwa 31 bis etwa 70 Gewichtsprozent an Acrylsäurenitril-Butadien-Styrol, substituierten Derivaten, Mischungen und Verbundmaterialien aus demselben als Matrixpolymer; etwa 15 bis etwa 30 Gewichtsprozent an Rutil-Titanerde als Füllstoff; etwa 3 bis etwa 5 Gewichtsprozent an Antimontrioxid als Synergist; sowie als Löschmittel etwa 12 bis 24 Gewichtsprozent an einer bromierten organischen Verbindung, gewählt aus der aus einem oder mehreren Stoffen der Reihe Dekabromdiphenyloxid, Oktabromdiphenyloxid, Tetrabrombisphenol A, Bis(tribromphenoxy)ethan, gesetzlich geschütztes aromatisches Bromid, bromiertes Epoxyharz, Heptabromtrimethylphenylindan sowie Oktabromtrimethylphenylindan bestehenden Gruppe, wobei die Menge an Matrixpolymer und/oder Füllstoff so eingestellt wird, daß das flammhemmende Material in einer zur Verringerung der Entflammbarkeit des Erzeugnisses ausreichenden Menge vorliegen kann.
  7. Gehäuse nach Anspruch 4, wobei der Synergist Antimontrioxid enthält.
  8. Gehäuse nach Anspruch 4, wobei der Synergist Antimontrioxid enthält und das Löschmittel Bis(tribromphenoxy)ethan enthält.
  9. Gehäuse nach Anspruch 1, wobei die Polymermatrix einen Brechungsindex von etwa 1,48 bis 1,60 aufweist.
  10. Gehäuse nach Anspruch 1, wobei die Polymermatrix eine Mischung aus einem Acrylsäurenitril-Butadien-Styrol-Terpolymerisat und einem Polycarbonat enthält.
  11. Gehäuse nach Anspruch 1, das außerdem einen Aufheller aus der Reihe der konjugierten oder teilweise konjugierten organischen Verbindungen enthält, die dadurch gekennzeichnet sind, daß sie fluoreszierende Materialien sind, die im Ultraviolettbereich (Wellenlänge etwa 300 bis 400 Nanometer) des elektromagnetischen Spektrums Strahlungsenergie absorbierer. und entsprechende Strahlungsenergie als sichtbares Licht im blauen Bereich (Wellenlänge etwa 400 bis 470 Nanometer) des elektromagnetischen Spektrums ausstrahlen.
  12. Gehäuse nach Anspruch 2 oder Anspruch 4, wobei der Synergist Antimontrioxid enthält und einen solchen Größenbereich besitzt, daß mindestens etwa 60 Prozent der Synergistteilchen einen Durchmesser von etwa 0,18 bis 0,72 Mikron aufweisen.
  13. Gehäuse nach Anspruch 1, wobei die thermoplastische oder duroplastische Masse nichtgelb ist, mit einem Gelbindex unter 10, bestimmt nach ASTM D 1925-70.
  14. Gehäuse nach Anspruch 1, wobei das Gehäuse einen Reflexionsgrad von mindestens etwa 95 Prozent besitzt.
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