DE60012975T2 - Verschluss für einen musterbeutel - Google Patents

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    • B65D27/32Opening devices incorporated during envelope manufacture
    • B65D27/34Lines of weakness

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verschließen und Öffnen einer Packung, und eine Packung, vorzugsweise für gefährliche Proben und dergleichen.
  • Aus dem schwedischen Patent 8304910-6 ist eine Packung bekannt, die in erster Linie für gefährliche Proben ausgebildet ist, und die ein Innenfach zum Aufnehmen der gefährlichen Proben oder dergleichen und ein das Innenfach umschließende Außenfach zum Einschieben eines Dokuments, wie z.B. einen Packzettel oder dergleichen, aufweist. Das Außenfach besitzt eine schlitzförmige Öffnung benachbart der Öffnung des Innenfaches. Beide Fächer können mit ein und derselben Verschlussklappe verschlossen werden, wobei die Klappe das Innenfach wasserdicht verschließt. Das Außenfach kann mit Hilfe eines Reißfadens geöffnet werden, wobei allerdings das Innenfach verschlossen bleibt.
  • Packungen dieser Art erfüllen ihre Zwecke einigermaßen zufriedenstellend, besitzen allerdings den Nachteil, dass sie nicht kostengünstig genug hergestellt werden können, so dass sie in großen Stückzahlen zu geringen Kosten produziert werden können. Ferner besteht ein gewisses Risiko dahingehend, dass aus Versehen die gefährliche Probe nicht in das dafür ausgebildete Fach, sondern in das benachbarte Fach gelegt wird. Ferner hat das nicht allzu geringe Risiko bestanden, dass eine an der Außenseite verschmutzte Probe, falls sie in das korrekte Fach gelegt wird, ebenso die Deckelklappe des Teils berührt, der zum Verschließen des anderen Faches ausgebildet ist – das Dokumentenfach – wodurch ein Infektionsrisiko beim Öffnen bestanden hat.
  • In dem schwedischen Patent 9102569-2 ist eine Packung offenbart, dessen Zweck es ist, ein solches Infektionsrisiko vom ersten Fach zum zweiten Fach zu vermeiden, und zwar im Falle einer möglicherweise auslaufenden Probe oder einer an ihrer Außenseite verschmutzten Probe, insbesondere beim Öffnen des zweiten Faches. Ferner ist ein Herstellungsverfahren für eine Packung dieser Art vorgeschlagen, das eine kostengünstige und einfache Massenproduktion ermöglicht und das Risiko einer Verwechslung zwischen dem Fach, das für die gefährliche Probe oder dergleichen ausgebildet ist, und dem zweiten Fach, das für begleitende Dokumente ausgebildet ist, verringert.
  • Mit diesem Verfahren erzielt man den Vorteil, dass die Packung in großen Stückzahlen auf kostengünstige und einfache Weise unter effizienter Ausnutzung der Maschinenzeit und hoher Zugänglichkeit hergestellt werden kann. Dabei können gewissermaßen große Toleranzen hinsichtlich des Materials und der Positionierung toleriert werden, und eine Exaktheit ist lediglich bei gewissen Endvorgängen erforderlich, was wiederum die Herstellung vereinfacht und kostengünstiger gestaltet und ein preiswertes Produkt ergibt. Der Prozess kann kontinuierlich und effizient dadurch durchgeführt werden, dass vorzugsweise eine Papierbahn und die stoßdämpfenden Materialien von Rollen abgewickelt werden, und die Längsseiten derselben derart eingestellt werden, dass sie Kante an Kante positioniert sind, was wiederum ein mehr oder weniger einfacher Vorgang ist.
  • Ein Nachteil der in der SE-9102569-2 patentierten Packung ist, dass das Öffnen des Faches auf optimale Weise gelegentlich erschwert sein kann. Weitere Nachteile dieser Packung sind, dass es vorkommen kann, dass eine flüssige Probe aus der Packung auslaufen und den Schlitz, der in dem Kraftliner, aus dem die Packung hergestellt ist, vorgesehen ist, durchdringen kann. Die PE-Schicht, welche die Flüssigkeit abdichtet, ist durchtrennt worden, und Versuche haben gezeigt, dass ein Risiko darin besteht, dass Flüssigkeiten durch den Verschluss hindurchdringen, wenn auch erst nach relativ langer Zeit, d.h. einigen Tagen. Dies kann jedoch in manchen Fällen nicht toleriert werden.
  • Die vorliegende Erfindung versucht daher, die Öffnungsfunktion einer Packung der in dem SE-9102569-2 offenbarten Art zu verbessern.
  • Dies wird durch eine Packungsvorrichtung mit einem selbstklebenden Verschlussmittel, mit einer Verschlussvorrichtung, die eine Abziehfunktion besitzt und die im Anspruch 1 bestimmt ist, erzielt.
  • Dadurch kann der Durchgangsschlitz, der bei der bekannten Packung verwendet wird, weggelassen werden, und der Abziehstreifen ist an der Innenseite der Klappe bzw. des Elements anstatt an der Außenseite desselben vorgesehen worden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist der Abziehstreifen an seiner Außenseite, d.h. der Seite, die nicht gegenüber der Klappe befestigt wird, mit einer Silikonschicht versehen. Dabei haftet die Klebstoffschicht, die auf die Klappe aufgetragen ist und die dazu dient, dass die Klappe beim Verschließen nicht anklebt, nicht nennenswert über einen Großteil derselben an der Klappe. Der Abziehstreifen nimmt auch nicht beim Verschweißen in dem Fall teil, in dem sich der Abziehstreifen zwischen zwei PE-Schichten befindet, die miteinander zu verbinden sind, d.h. an einer Kantenschweißnaht einer Packung. Dabei wird ein Kanal oder ein "Tunnel" gebildet, der sich an der mit Silikon versehenen Oberfläche des Abziehstreifens und der Klebeschicht befindet, oder zwischen der mit Silikon versehenen Oberfläche des Abziehstreifens und der PE-Schicht an der Seitenschweißnaht. Wird die Klappe an die Packung zum Zeitpunkt des Verschließens geklebt, so haftet der Abziehstreifen deshalb weniger an dem Teil der Packung an, an dem die Klebstoffschicht beim Schließen aufgetragen wird, was wiederum das Abziehen des Streifens durch die Papierklappe vereinfacht und so ein Öffnen erzielt wird. Die Verschlussvorrichtung besitzt jedoch eine allgemeine Eignung, und die dargestellte Verwendung mit der zuvor bekannten Beutelpackung ist lediglich eine Möglichkeit.
  • Durch diese neue Erfindung wird eine Vorrichtung vorgesehen, die es ermöglicht, gefährliche Proben flüssigkeitsdicht zu transportieren, und die gegenüber Manipulationen gesichert ist, d.h. ein nicht-autorisierter Zugang zum Packungsinneren kann nicht passieren, ohne dass er bemerkt wird. Die Erfindung wird nun im Detail mit Bezug auf eine Ausführungsform einer voranstehend Bezug genommenen Packung, die ein Verschluss- und Öffnungsmittel gemäß der Erfindung besitzt, beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Querschnitt durch eine Packung mit einem Verschluss- und einem Öffnungsmittel gemäß der Erfindung;
  • 2 eine Draufsicht von einem Ende der Packung, das die hervorstehende Klappe besitzt.
  • Wie anhand der schematischen Querschnittsansicht gemäß der 1 zu sehen ist, besteht die dargestellte Ausführungsform der Packung aus einem ersten Fach P, die für die infrage kommende Probe ausgebildet ist, und die mit einer ersten Klappe bzw. Element H2 verschließbar ist, und einem zweiten Fach M, das als Dokumenten- oder Beipackzettelfach ausgebildet ist, und das mit der zweiten Klappe bzw. Element H1 verschließbar ist. Wie in 1 deutlich zu sehen ist, befinden sich sowohl das erste Element H2 und das zweite als Element H1 als auch die Öffnung des ersten Faches P und die Öffnung des zweiten Faches M an gegenüberliegenden Seiten der Packung. In dem ersten Fach P, das mit dem ersten Element H2 verschließbar ist, ist ein Flüssigkeitsabsorber A vorgesehen, welcher an seiner am rechten Ende befindlichen Kante (von der Figur aus betrachtet) in unmittelbarer Nähe der Öffnung des Faches P befestigt ist. Eine Probe R, die sich in dem Fach P befindet, ist so nicht sichtbar, und aufgrund dessen, dass der Absorber A nicht durchsichtig ist, ist es nicht möglich zu lesen, was auf der Probe geschrieben ist.
  • Wie aus den 1 und 2 deutlich wird, befindet sich ferner das Element H2, das zum Verschließen des Probefaches P in seinem nicht verschlossenen Zustand ausgebildet ist, außerhalb beider Fächer der Packung. Das Element H1 des Zulassungsdokumentenfaches besitzt jedoch eine äußere Form, die im wesentlichen mit der benachbarten äußeren Form der Packung übereinstimmt. Beide Elemente H1 und H2 sind mit einer Schicht aus selbstklebendem Klebstoff L1 und L2 versehen, von denen jede mit einer lösbaren Schutzschicht F1, F2 bedeckt ist, wobei diese ebenso als Trennschichten bezeichnet sind. Diese Schutzschichten bestehen vorzugsweise aus einem mit Silikon behandelten Folienmaterial, z.B. einem mit Silikon behandelten Papier.
  • Die obere begrenzende Wand B des Probenfaches P in 1 weist z.B. eine doppelschichtige Blasenfolie, die aus Polyethylen hergestellt ist, und die Abmessungen von 250 × 200 mm besitzt (Rollenbreite 200 mm), auf. Die Absorptionsschicht, die bei a angebracht ist, kann dabei Abmessungen von 230 × 270 mm (Rollenbreite 270 mm) besitzen. Der Absorber ist entlang einer oder beider seiner kurzen Kanten an der doppelschichtigen Blasenfolie angebracht. Es ist wichtig, dass der Absorber an seinem linken Ende (von 1 aus betrachtet) sich nicht zu nahe bis an das linke Ende der Schicht B erstreckt, so dass es genügend Raum gibt für das Verschweißen der Schicht B mit der Schicht C, die sich darunter befindet, wobei die Schicht C z.B. eine dreischichtige Blasenfolie aus Polyethylen aufweisen kann, möglicherweise mit den Abmessungen von 270 × 200 mm (Rollenbreite 270 mm). Unterhalb diesen beiden Schichten gibt es eine Schicht D aus Polyethylen, die mit Kraftliner beschichtet ist, und die im vorliegenden Fall die Abmessung von 320 × 200 mm (Rollenbreite 320 mm) besitzt.
  • Die stoßabsorbierende Schicht C ist zusammen mit dem Kraftliner D in der Schweißnaht c1 unmittelbar benachbart der Öffnungskante des Probenfaches P verschweißt worden. Zusätzlich sind die Schichten C und D ebenso mit Hilfe der in Längsrichtung verlaufenden Schweißnähte d1 und d2 verschweißt worden.
  • Die stoßabsorbierende Schicht B sollte transparent sein, um so zu ermöglichen, dass Veränderungen im Erscheinungsbild des flüssigkeitsabsorbierenden Materials A im Falle einer auslaufenden Probe beobachtet werden können. Die zweite stoßabsorbierende Schicht C kann, muss aber nicht notwendigerweise transparent, klar oder undurchsichtig sein. Die Schicht D, die mit den Elementen bzw. Klappen versehen ist, sollte normalerweise nicht klar oder transparent sein, in jedem Fall dann, wenn es erwünscht ist, dass der Inhalt der Dokumententasche nicht von außen lesbar ist. Das Material für die Schicht D ist aus bekannten Materialien ausgewählt, und zwar in Bezug auf die Eigenschaften, die man sich für die Schicht D erwünscht. Zum Beispiel könnte die Schicht D stoßabsorbierend und die Schicht C nicht stoßabsorbierend sein.
  • Praktische Versuche mit Prototypen haben gezeigt, dass es sehr einfach ist, beide Fächer der Packung zu verschließen und diese getrennt voneinander zu öffnen.
  • Gemäß der Erfindung ist jedes Element H1, H2 an der Innenseite, d.h. der Seite, die in der Nähe des verschlossenen Beutels liegt, mit einem selbstklebenden Abziehstreifen (oder Abziehband) G1, G2 versehen, der in seitlicher Richtung seitlich über das jeweilige Abziehband verläuft. Dieses Abziehband ist so auf die PE-Schicht K des Kraftliners D aufgebracht, dass es an der PE-Schicht mit seinem Klebstoff anhaftet. Das Abziehband G1, G2 ist ein selbstklebendes Band, z.B. bestehend aus einem Polypropylenträger, der mit einer klebenden Verbindung L3, L4 beschichtet ist und mit einer Trennschicht aus Silikon versehen ist. Alternativ kann es ein selbstklebendes Abziehband sein, das ein monoaxiales Polypropylen besitzt, welches mit Polyethylen und einer Klebstoffverbindung beschichtet ist, und ist mit einer Trennschicht aus Silikon versehen. Diese Bänder sind von Beiersdorf, Deutschland unter dem Handelsnamen Tesa 4235 bzw. Tesa 511235 erhältlich.
  • Nachdem das Abziehband an der PE-Schicht gemäß der voranstehenden Beschreibung angebracht worden ist, wird eine Klebstoffschicht auf einen Bereich um und über den Streifen aufgetragen, wodurch ein Verschlussmittel gebildet wird, wie z.B. ein Element bzw. eine Klappe, die über eine Öffnung gefaltet werden kann und dabei die Packung verschließt. Diese Klebstoffschicht L1, L2 haftet aufgrund der mit Silikon behandelten Oberfläche des Abziehstreifens nicht an dem Abziehband bis zu einem gewissen Ausmaß an. Die Haftung ist jedoch groß genug, um zu erzielen, dass der Streifen stationär gehalten wird. Die Trennpapier- oder Schutzfolie F1, F2 wird auf die Klebstoffschicht L1, L2 und auf den Abziehstreifen aufgebracht.
  • Aufgrund der geringeren Haftung zwischen dem Abziehstreifen und der Klebstoffschicht L1, L2 wird ein "Tunnel" zwischen der Klappe und dem Abziehstreifen gebildet. Dieses "Tunnel" besitzt kein eigentliches Volumen und ist eher als ein Bereich anzusehen, an dem die beiden Materialien auf einfache Weise voneinander getrennt werden können.
  • Dies kann am deutlichsten daran gesehen werden, wenn man die Klebstoffschicht mit einem Finger berührt, wo die infrage kommende Schicht über dem Abziehstreifen liegt. Da der Klebstoff ein sehr klebriger Klebstoff ist, klebt er sofort am Finger. Falls im Anschluss der Versuch unternommen wird, den Finger zu entfernen, so wird der Klebstoff von dem Abziehstreifen abgehoben und es bildet sich eine Blase, da er hartnäckig ist und nicht an dem Abziehstreifen anhaftet. Ist die Klappe an dem Packungsmaterial zum Zeitpunkt des Verschließens angebracht worden, so vereinfacht dieser Effekt das Abziehen des Streifens durch die Klappe. Der Abziehstreifen entfernt sich einfacher von dem Packungsmaterial, an das die Klappe beim Schließen der Packung angeklebt worden ist. Möglicherweise kann es erforderlich sein, geringfügig mehr Silikon aufzutragen als auf dem kommerziell erhältlichen Band vorhanden ist, um eine optimale Funktion zu erzielen.
  • Der Abziehbandstreifen G1 an der schmäleren Klappe der Klappen H1 ist derart vorgesehen, dass er sich in dem Bereich befindet, in dem der Beutel in Längsrichtung an den Kanten verschweißt ist. Er nimmt jedoch nicht beim Verschweißen aufgrund der Silikonschicht teil. Dabei wird ein Vorteil auf die gleiche Weise wie mit der anderen Klappe dahingehend erzielt, dass es einfacher ist, die Schichten zu trennen und so einen Halt am Ende des Bandes zu bekommen, um so ihn durch das Papier der Verschlussklappe H1 abzuziehen.
  • Es ist ebenso möglich, einen Klebstoff der gleichen Sorte wie für die Klebstoffschichten L1, L2 zu verwenden, anstelle dem Verschweißen der Seitenkanten der Packung. Dabei erzielt man den gleichen Effekt wie in der voranstehend beschriebenen ersten Ausführungsform, bei der der Abziehstreifen sich auf einer Verschlussklappe befindet und mit einer Klebstoffschicht bedeckt ist, die nicht an dem Silikon zu einem signifikanten Ausmaß anhaftet.
  • Um die Funktion weiter zu verbessern, ist es gemäß der Erfindung möglich, Randschnitte E11, E12 an dem Streifen G1 und E21, E22 an dem Streifen G2 vorzusehen. Diese Randschnitte werden an beiden Seiten der Enden der Bänder vorgenommen, und zwar um einen kleinen Abstand von dem Kantenbereich des Beutels. Dadurch werden Greifklappen GF gebildet, die es erleichtern, den Abziehstreifen zu greifen. Dies ist am deutlichsten anhand der 2 zu sehen. Solche Randschnitte werden geeigneterweise von zwei parallelen Messern oder Industrieklingen vorgenommen, die bei der Herstellung vorgesehen sind. Die Randschnitte können auch durch Stanzen erzielt werden. Stanzen kann dahingehend bevorzugt sein, da es möglich ist, die Greifklappen nach Wunsch zu formen, z.B. indem Schnitte breiter gemacht werden, und den Greifklappen kann eine abgerundete Form verliehen werden, um sie so leichter greifen zu können. Ein Fachmann erkennt auf einfache Weise, wie ein solcher Vorgang in einer Fabrik umgesetzt werden kann.

Claims (11)

  1. Verschlussvorrichtung für Packungen mit zumindest einem selbstklebenden Verschlussmittel, umfassend eine selbstklebende Klebstoffschicht (L1, L2) auf dem Verschlussmittel, die zum Verschließen der Packung angeordnet ist; eine Trennschicht (F1, F2) , die die Klebstoffschicht (L1, L2) bedeckt; und zumindest einen Abziehstreifen (G1, G2), der auf einem Teil der Packung, der das Verschlussmittel bildet, vorgesehen ist; dadurch gekennzeichnet , dass der Abziehstreifen derart vorgesehen ist, dass er durch die Packung beim Verschliessen der Packung abgezogen werden kann, um so eine Öffnung zu bilden; der Abziehstreifen (G1, G2) auf einer Seite des Verschlussmittels vorgesehen ist, die beim Verschliessen der Packung nach innen gerichtet ist, und dass der Abziehstreifen (G1, G2) mit einer Silikonschicht auf der Seite versehen ist, die zum Material der Packung hin gerichtet ist, wenn sich die Packung in einem verschlossenen Zustand befindet.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Abziehstreifen (G2) auf einem Verschlusselement (H2) der Packung vorgesehen ist, und wobei die Klebstoffschicht (L2) zumindest die Endabschnitte des Abziehstreifens (G2) bedeckt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Abziehstreifen (G1) derart angeordnet ist, dass seine Endabschnitte in einer Randschweißnaht zwischen zwei Polyethylenschichten vorgesehen sind, und wobei durch die Silikonschicht die Adhäsion zwischen der Silikonoberfläche des Abziehstreifens und einer der Polyethylenschichten so gering ist, dass es ohne Schwierigkeit möglich ist, den Abziehstreifen von der Polyethylenschicht in der Schweißnaht zu lösen.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei der Abziehstreifen (G1) derart angeordnet ist, dass seine Endabschnitte in einer Klebstoffverbindungsstelle der Packung zwischen zwei Klebstoffschichten vorgesehen sind, und wobei durch die Silikonschicht die Adhäsion zwischen der Silikonoberfläche des Abziehstreifens und einer der Klebstoffschichten so gering ist, dass es ohne Schwierigkeit möglich ist, den Abziehstreifen von der Klebstoffschicht der Verbindungsstelle zu lösen.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend Randschnitte (E11, E12, E21, E22) auf zumindest einem der Elemente (H1, H2) an beiden Seiten des zugehörigen Abziehstreifens (G1, G2), um ein Greifelement (GF1, GF2) zu bilden.
  6. Verpackung, umfassend ein erstes Fach (P), welches über ein erstes Element (H2) verschlossen werden kann, und mit einem zweiten Fach (M), welches mit einem zweiten Element (H1) verschlossen werden kann, wobei die Elemente (H1, H2) mit einer Schicht versehen sind, und wobei jede Schicht einen selbstklebenden Klebstoff (L1, L2) aufweist, der von einer entfernbaren Schutzschicht (F1, F2) aus Folienmaterial bedeckt ist, und wobei das erste und das zweite Element als auch die Öffnung des ersten Faches und die Öffnung des zweiten Faches sich an gegenüberliegenden Rändern der Verpackung befinden, und wobei die Seite (C) des ersten Faches (P), das durch das erste Element (H2) verschlossen werden kann und die Seite nach außen hin gerichtet ist, ein stoßdämpfendes Material aufweist, und wobei die Packung ferner eine Verschlussvorrichtung gemäß Anspruch 1 aufweist, und wobei der zumindest eine Abziehstreifen (G1, G2) auf zumindest einem der Elemente (H1, H2) angeordnet ist.
  7. Verpackung nach Anspruch 6, wobei die selbstklebende Klebstoffschicht (L1, L2) den Abziehstreifen zumindest teilweise bedeckt, und wobei die Trennschicht (F1, F2) den Abziehstreifen (G1, G2) und die Klebstoffschicht (L1, L2) bedeckt, und wobei es einen Bereich entlang einem überwiegenden Teil der Länge des Abziehstreifens gibt, der ein geringeres Adhäsionsvermögen hinsichtlich des Klebstoffes in der Schicht (L1, L2) als das Material der Verpackung besitzt.
  8. Verpackung nach Anspruch 6, umfassend Randschnitte (E11, E12, E21, E22) auf zumindest einem der Elemente (H1, H2) an beiden Seiten des zugehörigen Abziehstreifens (G1, G2), um so ein entsprechendes Greifelement (GF1, GF2) zu bilden.
  9. Verpackung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, wobei der Abziehstreifen (G2) auf einem Verschlusselement (H2) der Verpackung vorgesehen ist, und wobei die Klebstoffschicht (L2) zumindest die Endabschnitte des Abziehstreifens bedeckt.
  10. Verpackung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, wobei der Abziehstreifen (G1) derart vorgesehen ist, dass seine Endabschnitte sich in einer Randschweißnaht zwischen zwei Polyethylenschichten befinden, und wobei durch die Silikonschicht die Adhäsion zwischen der Silikonoberfläche des Abziehstreifens und einer der Polyethylenschichten so gering ist, dass es ohne Schwierigkeit möglich ist, den Abziehstreifen von der Polyethylenschicht in der Schweißnaht zu lösen.
  11. Verpackung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, wobei der Abziehstreifen (G1) derart vorgesehen ist, dass seine Endabschnitte in der Klebstoffverbindungsstelle der Verpackung zwischen zwei Klebstoffschichten vorgesehen sind, und wobei durch die Silikonschicht die Adhäsion zwischen der Silikonoberfläche des Abziehstreifens und einer der Klebstoffschichten so gering ist, dass es ohne Schwierigkeit möglich ist, den Abziehstreifen von der Klebstoffschicht der Verbindungsstelle zu lösen.
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