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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf medizinische Gefäßkatheter,
die so beschaffen sind, dass sie von einem Einschnitt durch die
Haut eines Patienten in ein Blutgefäß eingeführt werden, um andere Vorrichtungen
oder Fluide für
diagnostische oder therapeutische Zwecke einzuführen, und insbesondere auf
eine distale weiche Spitze mit einem Wolfram enthaltenden Bandsegment
zwischen dem Katheterschaft und der distalen weichen Spitze, wobei
das Wolfram enthaltende Band Röntgenstrahlen mehr
dämpft
als die distale weiche Spitze.
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Katheter
sind röhrenähnliche
medizinische Instrumente, die aus diagnostischen oder therapeutischen
Gründen
in ein Organ in einer Körperhöhle oder
ein Blutgefäß eingeführt werden.
Medizinische Gefäßkatheter
sind besonders für
das Einführen
in das Gefäßsystem
konstruiert, wobei sie für
eine breite Vielzahl von Zwecken verfügbar sind, einschließlich Diagnose,
eingreifende Therapie, die Medikamentenzufuhr, Drainage, Perfusion
und dergleichen. Medizinische Gefäßkatheter für jeden dieser Zwecke können in
zahlreiche Zielstellen innerhalb des Körpers eines Patienten eingeführt werden,
indem der Katheter durch einen in der Haut des Patienten ausgeführten Einschnitt
und ein Blutgefäß und dann durch
das Gefäßsystem
zur Zielstelle geführt
wird.
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Medizinische
Gefäßkatheter
umfassen im Allgemeinen ein verlängertes
flexibles Katheterrohr oder einen verlängerten flexiblen Katheterkörper mit einer
Katheterseitenwand, die einen Katheterhohlraum umschließt, der
sich zwischen dem proximalen Ende des Katheterkörpers, das an eine verhältnismäßig starrere
Katheternabe gekoppelt ist, und dem distalen Ende des Katheterkörpers erstreckt.
Der Katheterkörper
kann verhältnismäßig gerade
sein, oder kann sich inhärent
krümmen,
oder er kann durch das Einsetzen eines gekrümmten aussteifenden Drahtes oder
Führungsdrahtes
durch den Katheterhohlraum gekrümmt
werden. Der Katheterkörper
und die Katheterseitenwand sind typischerweise gefertigt und dimensioniert,
um den Außendurchmesser
des Katheterkörpers
und die Seitenwanddicke zu minimieren, und um den Durchmesser des
Katheterhohlraums zu maximieren, während ausreichende Flexibilitäts- und Stärkeeigenschaften
der Seitenwand beibehalten werden, um zu ermöglichen, dass der Katheter
für den
beabsichtigten medizinischen Zweck verwendet wird.
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Eine
der auf die vorliegende Erfindung anwendbaren therapeutischen Prozeduren
ist als perkutane transluminale Koronarangioplastie ("PTCA") bekannt. Die PTCA
kann z. B. verwendet werden, um den arteriellen Aufbau von Cholesterin-Fetten
oder arteriosklerotischer Plaque zu verringern. Die Katheter müssen sowohl
eine ausreichende Steifigkeit besitzen, um durch die Gefäße geschoben
zu werden, als auch eine Starrheit, um einen hohen Grad der Torsionssteuerung
bereitzustellen. Die Steifigkeit oder Starrheit in der Katheterspitze
verursacht die Gefahr, ein Gefäß zu durchstechen
oder anderweitig zu beschädigen,
da sie sich durch das Gefäßsystem windet.
Es ist deshalb erwünscht,
dass die Katheter eine weiche oder flexible distale Spitze aufweisen.
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Die
ebenfalls im Besitz befindliche US-Patentanmeldung, Nummer 09/188.760,
eingereicht am 9. Nov. 1998, für
GUIDING CATHETER AND METHOD OF FABRICATION, im Namen von Thierry Benjamin,
beschreibt verschiedene Verfahren des Standes der Technik, um distale
weiche Spitzen an proximalen Katheterschäften anzubringen und ihre Verbesserungen
durch diese Verfahren.
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Die
US-Patentanmeldung, Nummer 09/046.241, eingereicht am 23. März 1998,
für CATHETER
HAVING EXTRUDED RADIOPAQUE STRIPES EMBEDDED IN SOFT TIP AND METHOD OF
FABRICATION, im Namen von Nasser Rafiee u. a., beschreibt einen
Katheterschaft mit Röntgenstrahlen
dämpfenden
Streifen, die in der Seitenwand des Katheterschafts gemeinsam extrudiert
sind. Im Prozess des gemeinsamen Extrudierens können einer oder mehrere Röntgenstrahlen
dämpfende
Streifen ausgebildet werden, sodass sich jeder im Wesentlichen parallel
zur Achse des Rohrs erstreckt und sie sich parallel zueinander erstrecken.
Alternativ kann der Schaft gedreht werden, wenn das gemeinsame Extrudieren
stattfindet, um einen oder mehrere spiralförmige Streifen des Röntgenstrahlen
dämpfenden
Werkstoffs auszubilden. Ein Nachteil der Erfindung ist, dass, wenn
die Streifen breit genug gemacht werden, damit sie bei Fluoroskopie
zu sehen sind, dies den Schaft steifer und weniger flexibel macht.
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Das
US-Patent 5.045.072 an Castillo u. a. für CATHETER HAVING HIGHLY RADIOPAQUE,
FLEXIBLE TIP beschreibt eine distale Spitze aus einer Kunststoffmischung,
die ausreichend Röntgenstrahlen
dämpfendes
Agens (40–75
Gew.-%) enthält,
damit sie im wesentlichen Röntgenstrahlen
stärker dämpft und
vorzugsweise weicher als die Abschnitte des Katheters proximal zur
Spitze ist. Typischerweise ist die Übergangszone 13 frei
von röhrenförmigen Verstärkungsgeflecht,
während
der Katheterkörper 15 in
seinem Innern ein derartiges Verstärkungsgeflecht in einer herkömmlichen
Weise trägt.
Ein Nachteil der '072-Erfindung
ist, dass das Hinzufügen
von Metall zur distalen weichen Spitze sie steifer macht, wobei
dies zu einer größeren Wunde
in den Blutgefäßen führt. Ein
weiterer Nachteil der '072-Erfindung ist,
dass sie kein Verstärkungsgeflecht
in der Übergangszone aufweist
und dadurch die Verdrehbarkeit und den Knickwiderstand gefährdet.
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Das
US-Patent 5.234.416 an Macaulay u. a. für INTRAVASCULAR CATHETER WITH
A NONTRAUMATIC DISTAL TIP beschreibt ein geflochtenes röhrenförmiges Element,
das aus mehreren Multifilament-Litzen ausgebildet ist, die mit einem
thermofixierten Polymerharz imprägniert
sind, wobei das thermofixierte Polymerharz im distalen Abschnitt
des geflochtenen röhrenförmigen Elements
enthalten ist. Die distale Spitze besitzt wenigstens zwei verhältnismäßig kurze
röhrenförmige Elemente,
die ein erstes (proximales) röhrenförmiges Element,
das am distalen Ende des Katheterschafts befestigt ist, und ein zweites
(distales) röhrenförmiges Element,
das am ersten (proximalen) röhrenförmigen Element
befestigt ist und das weicher als das erste röhrenförmige Element ist, enthalten.
Das erste (proximale) röhrenförmige Element
besitzt einen Röntgenstrahlen dämpfenden
Füllwerkstoff,
der darin enthalten ist, wie z. B. Wismuttrioxid, um die distale
Spitze innerhalb eines Patienten fluoroskopisch beobachtbar zu machen.
Die ersten und zweiten röhrenförmigen Elemente
sind jedoch durch geeignete Mittel miteinander verbunden, wie z.
B. durch Heißverschmelzung oder
durch geeigneten Klebstoff, wie z. B. Klebstoff auf Cyanoacrylat-Basis,
z. B. Loctite® 405.
Ein Nachteil des Führungskatheters
nach Macaulay u. a. ist, dass der geflochtene Werkstoff vor dem
Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bereich endet und dadurch die Verdrehbarkeit und den Knickwiderstand
gefährdet.
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Die
Probleme, denen begegnet wird, wenn ein Röntgenstrahlen dämpfender
Werkstoff zu einem Abschnitt eines Katheters hinzugefügt wird,
umfassen die Versteifung des Bereichs mit dem Röntgenstrahlen dämpfenden
Werkstoff und das Erhöhen
der Schmelztemperatur des Bereichs mit dem Röntgenstrahlen dämpfenden
Werkstoff, wobei dadurch die Schmelztemperaturen mit den umgebenden
Bereichen inkompatibel gemacht werden, wodurch folglich eine Schmelzverbindung
mit den angrenzenden Bereichen erschwert wird.
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Die
Visualisierung der distalen Spitze eines Katheters bei Fluoroskopie
ist für
die richtige Anordnung der Spitze wichtig. Das durch die auf die
Röntgenstrahlen
dämpfende
Beladung zurückzuführende Versteifung
dargestellte Problem ist, dass die Versteifung unverhältnismäßig zunimmt,
wie die Wände des
Katheters dünner
werden. In dünnwandigen
Kathetern kann deshalb weniger Röntgenstrahlen dämpfender
Werkstoff enthalten sein als in Katheter mit dickeren Wänden, wobei
dadurch die Visualisierung der dünnwandigen
Katheter verringert wird. 35–40
Gew.-% BaSO4 in einem Katheter mit einem Außendurchmesser von 1,4 mm (5
French) würden
z. B. bei Fluoroskopie nicht sichtbar sein. Das Einbringen von ausreichend
hohen Mengen eines derartigen Röntgenstrahlen
dämpfenden
Werkstoffs, die für die
Visualisierung der distalen Spitze ausreichend sind, macht jedoch
die distale Spitze zu steif.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, dem Arzt zu ermöglichen, den distalen Bereich
des Katheters bei Fluoroskopie zu sehen, ohne die Flexibilität der distalen
weichen Spitze zu gefährden.
Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, einen Bereich zu besitzen,
der bei Fluoroskopie sichtbar ist und trotzdem die Drehmomentübertragung
erlaubt und knickfest bleibt.
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Die
vorliegende Erfindung umfasst einen Katheterkörper, mit.
- einem
proximalen, röhrenförmigen Katheterschaft, der
aus einem verhältnismäßig steifen
Polymerwerkstoff gebil det ist und sich zwischen einem proximalen Katheterschaft-Ende
und einem distalen Katheterschaft-Ende erstreckt, wobei der Katheterschaft
einen Katheterschaft-Außendurchmesser
besitzt und wenigstens einen Katheterschaft-Hohlraum (-Lumen) definiert,
der sich zwischen dem proximalen und dem distalen Katheterschaft-Ende
erstreckt;
- einem röntgenopaken
bzw. radiopaken bzw. Röntgenstrahlen
dämpfenden
Band, das aus einem Polymerwerkstoff hergestellt ist, der einen
Röntgenstrahlen
dämpfenden
Werkstoff in einem Anteil von mehr als 40 Gew.-% enthält, wobei
das Röntgenstrahlen dämpfende
Band einen Innendurchmesser, einen Außendurchmesser, ein distales
Ende und ein proximales Ende besitzt und wenigstens einen Hohlraum definiert,
wobei das Röntgenstrahlen
dämpfende Band
einen Röntgenstrahlen
dämpfenden
Werkstoff enthält,
der bei Fluoroskopie in Kathetern sichtbar gemacht werden kann;
- einer distalen weichen Spitze, die aus einem verhältnismäßig flexiblen
Polymerwerkstoff gebildet ist und einen Röntgenstrahlen dämpfenden
Werkstoff enthält,
der Röntgenstrahlung
weniger stark als das Röntgenstrahlen
dämpfende
Band dämpft,
wobei die distale weiche Spitze die Form eines Rohrs hat und sich
zwischen einem proximalen Ende der weichen Spitze und einem distalen
Ende der weichen Spitze erstreckt, wobei die distale weiche Spitze
einen Außendurchmesser
besitzt, der im Wesentlichen gleich dem Katheterschaft-Außendurchmesser
ist, und wenigstens einen (Weichspitzen-) Hohlraum besitzt, der sich
zwischen dem proximalen Ende der weichen Spitze und dem distalen
Ende der weichen Spitze erstreckt, wobei das proximale Ende des
Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bandes an das distale Ende des Katheterschafts angrenzt und das
distale Ende des Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bandes an das proximale Ende der distalen Spitze angrenzt, um eine Befestigungsverbindungsstelle
zu bilden;
- einer röhrenförmigen Hülse, die
einen Hohlraum definiert, wobei die röhrenförmige Hülse einen Außendurchmesser
besitzt, der etwas größer als
die Außendurchmesser
des Katheterschafts, des Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bandes und der distalen weichen Spitze ist, wobei die röhrenförmige Hülse koaxial über das
Röntgenstrahlen
dämpfende
Band, das distale Ende des Katheterschafts und das proximale Ende
der distalen weichen Spitze passt bzw. geschoben ist, wobei die
röhrenförmige Hülse eine
Haftung des distalen Endes des Katheterschafts an dem proximalen
Ende des Röntgenstrahlen
dämpfenden Bandes
schafft und wobei die röhrenförmige Hülse eine
Haftung des proximalen Endes der weichen Spitze an dem distalen
Ende des Röntgenstrahlen dämpfenden
Bandes schafft, wodurch der Hohlraum der weichen Spitze und der
Außendurchmesser
der weichen Spitze, der Hohlraum des Röntgenstrahlen dämpfenden
Bandes und dessen Außendurchmesser
sowie der Hohlraum des Katheterschafts und dessen Außendurchmesser
aufeinander ausgerichtet sind, wobei das proximale Ende der röhrenförmigen Hülse an einen
distalen Abschnitt des Katheterschafts geklebt ist, das distale
Ende der röhrenförmigen Hülle an das
proximale Ende der distalen weichen Spitze geklebt ist und das Röntgenstrahlen dämpfende
Band an die röhrenförmige Hülse geklebt ist,
wodurch die Befestigungsverbindungsstelle überbrückt wird; und
- wobei die röhrenförmige Hülse aus
einem Polymerwerkstoff hergestellt ist, der einen Röntgenstrahlen dämpfenden
Werkstoff enthält,
der Röntgenstrahlen weniger
stark als das Röntgenstrahlen
dämpfende Band
abhält,
wobei die röhrenförmige Hülse schmelzkompatibel
mit dem Röntgenstrahlen
dämpfenden
Band, dem distalen Ende des Katheterschafts und der distalen weichen
Spitze ist, sodass die röhrenförmige Hülse, das
distale Ende des Katheterschafts, das Röntgenstrahlen dämpfende
Band und das proximale Ende der distalen weichen Spitze zusammenkleben.
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Die
Aufgaben, Vorteile und Merkmale der Erfindung werden aus der folgenden
ausführlichen
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
offensichtlich, die lediglich beispielhaft zusammen mit der Zeichnung
gegeben wird, worin:
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1 ein
Grundriss eines beispielhaften medizinischen Gefäßkatheters gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist, das mit der Spitze, die das Wolfram enthaltende
Band enthält, und
einer überlagerten
Hülse konstruiert
ist;
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2 eine
längs der
Linien 2-2 in 1 genommene vergrößerte Querschnittsansicht
des Katheterschafts ist;
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3 eine
perspektivische Ansicht eines Abschnitts des Katheterschafts ist,
die abgeschält
ist, um eine innere röhrenförmige Hülle, eine äußere röhrenförmige Höhe und ein
Drahtgeflechtrohr, das zwischen den inneren und äußeren röhrenförmigen Hüllen eingelegt ist, zu zeigen;
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4 bis 8 Grundrisse
der Schritte eines bevorzugten Verfahrens sowohl zum Anbringen der
distalen weichen Spitze und des Wolfram enthaltenden Bandes am distalen
Ende des Katheterschafts längs
einer Befestigungsverbindungsstelle als auch zum Verwenden des Gießens einer
Hülse des
thermoplastischen Werkstoffs über
die Befestigungsverbindungsstelle. Das geflochtene Rohr 115 ist
gezeigt, bevor die Schaftabschnitte 30, 33 und 35 befestigt
werden. Die Nummern der Komponenten geben an, wo die Schaftabschnitte 30, 33 und 35 angeordnet
werden;
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9 ist
ein Grundriss der Hülse,
die die distale Spitze überlagert.
Die Schaftabschnitte 30/110, 33 und 35 sind
befestigt worden;
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10 ist
eine vergrößerte Querschnittsansicht
der resultierenden Katheterwand längs der Schnittlinien 10-10
in 9;
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11 ist
eine längs
der Linien 11-11 in 9 genommene vergrößerte Schnittansicht
des distalen Endes des Katheters; und
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12 ist
eine längs
der Linien 12-12 in 9 genommene vergrößerte Querschnittsansicht des
distalen Endes des Katheters.
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Die
vorliegende Erfindung schafft eine verbesserte Konstruktion für Katheter
des Typs mit Röntgenstrahlen
dämpfenden
distalen Enden. Das Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140 vergrößert die
Undurchlässigkeit
für Röntgenstrahlen
in dünnwandigen
Kathetern. Das Wolfram enthaltende Röntgenstrahlen dämpfende
Band 140 bietet einen hohen Grad der Undurchlässigkeit
für Röntgenstrahlen
in der Nähe
der distalen Spitze des Katheters, ohne die Flexibilität, die Verdrehbarkeit
und den Knickwiderstand der distalen Spitze 40 ungünstig zu
beeinflussen. Die vorliegende Erfindung kann mit einer Vielzahl
von Kathetern verwendet werden, z. B. Führungskatheter, diagnostische
Katheter, Ballonkatheter, Hüllen
und Hülsen.
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In
einem breiten Überblick
der vorliegenden Erfindung umfasst der Katheterkörper 15 wenigstens einen
Katheterschaft, ein Röntgenstrahlen
dämpfendes
Band 140 und eine distale weiche Spitze 40. Der Katheterschaft
kann in irgendeiner annehmbaren Weise konstruiert sein, um die gewünschten
Eigenschaften bereitzustellen. 1 ist vorgesehen,
um jede derartige Konstruktion einzuschließen und um den fertig gestellten
Katheter 10 gemäß der vor liegenden
Erfindung zu veranschaulichen.
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1 stellt
einen verlängerten
Katheterkörper
und die Katheternabe 90 am proximalen Ende des Katheterkörpers mit
wenigstens einem Katheterhohlraum 100 dar, der sich durch
die Katheternabe und den Katheterkörper zu einem distalen Ende
des Katheterkörpers
erstreckt. Der Katheterkörper 15 ist aus
einem Katheterschaft 30, der ein proximales Ende des Katheterschafts
aufweist, das mit der Katheternabe 70 verbunden ist, und
aus einer verhältnismäßig kurzen
und röhrenförmigen distalen
weichen Spitze 40, die mit dem distalen Ende des Katheterschafts
verbunden ist, ausgebildet. Derartige Konstruktionen sind besonders
nützlich,
um medizinische Gefäßkatheter
in einem weiten Bereich der Längen
und Außendurchmesser
des Katheterkörpers auszubilden.
Derartige Katheter enthalten Gefäßkatheter
mit kleinem Durchmesser, die Außendurchmesser
des Katheterkörpers
von 4 mm (12 F), vorzugsweise unter 2,67 mm (8 F) und häufig so
klein wie 1 mm (3 F) und darunter besitzen, wie z. B. diejenigen,
die in neurologischen diagnostischen und eingreifenden Prozeduren
verwendet werden. Derartige Gefäßkatheter
mit kleinem Durchmesser sind außerdem
für andere
Prozeduren nützlich,
wie z. B. gynäkologische
Prozeduren, kardiale Prozeduren, allgemeine eingreifende Radiologieprozeduren
und dergleichen, um auf das kleine Gefäßsystem zuzugreifen, wie es
notwendig ist. Die Konstruktionen der vorliegenden Erfindung sind
jedoch nicht auf derartige Katheter mit kleinem Durchmesser eingeschränkt, wobei
sie ebenso für
Katheter mit größerem Durchmesser
nützlich
sind, wie z. B. Gefäßführungskatheter
und PTCA-Ballonkatheter, die Außendurchmesser
aufweisen können,
die größer als
4 mm sind.
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Die
medizinischen Gefäßkatheter
gemäß der vorliegenden
Erfindung umfassen einen Katheterkörper, der Abmessungen, eine
spezielle Seitenwandkonstruktion und eine Geometrie besitzt, die
für die vorgesehene
Verwendung ausgewählt
sind. Der Katheterkörper 15 besitzt
typischerweise eine Länge
im Bereich von etwa 40 cm bis 200 cm, normalerweise besitzt er eine
Länge im
Bereich von etwa 60 cm bis 175 cm. Der Außendurchmesser des Katheterkörpers liegt
typischerweise im Bereich von etwa 0,33 mm (1 F) bis 4 mm (12 F),
wobei er normalerweise im Bereich von etwa 0,66 mm (2 F) bis etwa
3,33 mm (10 F) liegt. Der Katheterkörper definiert einen inneren
Hohlraum 25, der typischerweise einen Durchmesser im Bereich
von etwa 0,1 mm bis 3,6 mm aufweist, der normalerweise im Bereich
von etwa 0,3 mm bis 3,0 mm liegt, wobei Katheter mit größeren Außendurchmessern
normalerweise größere Durchmesser
des Katheterhohlraums aufweisen.
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1 ist
ein Grundriss eines beispielhaften medizinischen Gefäßkatheters 10,
das mit einer einheitlichen Katheternabe und -zugentlastung 60 des Typs
konstruiert ist, der z. B. in den ebenfalls im Besitz befindlichen '682- und '214-Patentanmeldungen, auf
die oben Bezug genommen worden ist, offenbart ist. In dieser veranschaulichten
Ausführungsform
ist die einheitliche Katheternabe und -zugentlastung 60 als
ein einzelnes Stück über einer
Katheter-Naben/Körper-Verbindungsstelle 70 durch
Spritzguss ausgebildet, wobei sie einen proximalen Nabenabschnitt 90 und
eine Zugentlastungsspule 65 enthält, die aus einem Polymer hergestellt
sind, wie z. B. dem von Huls America Inc., Turner Place, Piscataway,
NJ 08855-0365, verfügbaren
Vestamid®.
Vestamid® ist ein
Polyamid 12. Die Fachleute auf dem Gebiet würden erkennen,
dass irgendeine geeignete Nabe und Zugentlastung zufriedenstellend
sein würden.
Ein Beispiel einer geeigneten Naben- und Zugentlastungskombination
ist in 1 dargestellt, worin der Nabenabschnitt 90 einen
Nabenhohlraum 100 umgibt und definiert, der sich zum Katheterkörper-Hohlraum 25 des
Katheterkörpers 15 erstreckt.
Der proximale Nabenabschnitt 90 ist mit dem proximalen
Ende 75 der Zugentlastungsspule der Zugentlastungsspule 65 einteilig
verbunden. Die Zugentlastungsspule 65 ist eine kontinuierliche
Spule mit konstanter oder variabler Ganghöhe, die Spulenwindungen aufweist, deren
Durchmesser vom proximalen Ende 75 der Zugentlastungsspule
zum distalen Ende 80 der Zugentlastungsspule abnimmt. Die
Windungen der Zugentlastungsspule 65 sind vorzugsweise über einen
distalen Abschnitt der äußeren Oberfläche des
Katheterkörpers 15 in
der Katheter-Naben/Körper-Verbindungsstelle 70 gegossen
und in einem Spiralmuster an die äußere Oberfläche des Katheterkörpers geklebt.
In dieser Weise wird ein Hohlraum 85 der Zugentlastungsspule
effektiv ausgebildet, weil der distale Abschnitt der äußeren Oberfläche des
Katheterkörpers 15,
der sich längs
der Katheter-Naben/Körper-Verbindungsstelle 70 erstreckt,
als ein Dorn funktioniert. Diese Konstruktion ist lediglich beispielhaft, wobei
es selbstverständlich
ist, dass die vorliegende Erfindung außerdem in einem Katheter implementiert sein
kann, das eine Katheternabe mit irgendeiner der bekannten Konfigurationen
verwendet.
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Der
Katheterkörper 15 ist
normalerweise längs
seiner gesamten Länge
oder des meisten seiner Länge
gerade, d. h., er nimmt eine gerade oder lineare Konfiguration an,
wenn er keine externen Biegekräfte
aufweist. Der Katheterkörper 15 ist
jedoch im hohen Grade flexibel, sodass der durch die verschlungenen
Windungen und Kurven des Gefäßsystems
eines Patienten gehen kann. In einigen Fällen kann der Katheterkörper 15 einen
geformten distalen Endabschnitt aufweisen, der Krümmungen
und Biegungen aufweist, die ausgewählt sind, um die Einführung und
Anordnung des Katheters 10 (normalerweise über einen
getrennten Führungsdraht)
im Gefäßsystem
zu unterstützen.
Eine spezielle Geometrie der Krümmungen
und/oder Biegungen kann ausgewählt
werden, um eine Anpassung an die vorgesehene Verwendung des Katheters 10 vorzunehmen.
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In 1 erstreckt
sich der Katheterschaft 30 von der einheitlichen Katheternabe
und -zugentlastung 60 zu einem Ort, der sich innerhalb
eines Abstandes von 1 cm vom distalen Ende 50 des Katheterkörpers befindet,
normalerweise von 2 mm bis 6 mm vom distalen Ende 50 des
Katheterkörpers
und vorzugsweise etwa 3,5 mm. Der proximale Katheterschaft 30 ist
vorzugsweise in der Katheterschaft-Seitenwand 20 verstärkt, wie
im Folgenden beschrieben ist, um eine ausreichende Knickfestigkeit
und Mantelfestigkeit für
die Beförderung
durch den Einschnitt in der Haut des Patienten und das Blutgefäß und durch das
gewundene Gefäßsystem
zu besitzen. Es ist selbstverständlich,
dass der Katheterschaft in anderen Arten als denjenigen konstruiert
sein kann, die im Folgenden spezifisch beschrieben sind, um dieses Ziel
zu erreichen. Die Konstruktion des Katheterschafts macht es jedoch
verhältnismäßig steif,
wobei dies es möglich
macht, die Wand eines Blutgefäßes zu durchbohren,
falls das distale Ende des Katheterschafts dagegen zielt und vorgeschoben
wird. Die distale weiche Spitze 40, die am distalen Ende
des Katheterschafts angebracht ist, ist vorgesehen, um diese Möglichkeit
wettzumachen.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Konstruktion der Katheterschaft-Seitenwand 20 des Katheterschafts 30 ist
in den 2 und 3 dargestellt. Der Außendurchmesser
der Katheterseitenwand 20 beträgt z. B. etwa 1,6875 mm (0,0675
Zoll) bei einem Innendurchmesser von etwa 1,4 mm (0,058 Zoll) für einen
Führungskatheter
mit einem Außendurchmesser
(OD) von 1,4 mm (5 French). Die Erfindung ist jedoch auf einen Katheter
mit irgendeiner herkömmlichen
French-Größe anwendbar.
Die Katheterschaft-Seitenwand 20 ist vorzugsweise in der
Weise ausgebildet, die in der übertragenen '682-Patentanmeldung,
auf die oben Bezug genommen worden ist, gelehrt wird. Gemäß dieser
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist wenigstens der proximale Katheterschaft 30 aus
einer äußeren röhrenförmigen Hülle 110,
einer inneren röhrenförmigen Hülle 105 und
einem Drahtgeflechtrohr 115, das in ein Polymer eingebettet
und zwischen die äußeren und
inneren röhrenförmigen Hüllen 110 und 105 eingelegt
ist, ausgebildet.
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Typischerweise
ist die innere röhrenförmige Hülle 105 aus
einem einzelnen Werkstoff ausgebildet, der als eine Zwischenlage
geeignet ist, wie z. B. ein Polymer mit Schmierwirkung, z. B. Fluorkohlenwasserstoff
(z. B. Polytetrafluorethylen (PTFE), ein Polyamid (z. B. Nylon),
Polyether-Blockamide (PEBA), ein Polyolefin, ein Polyamid oder dergleichen). Es
wird außerdem
möglich
sein, die innere röhrenförmige Hülle 105 als
eine laminierte Struktur auszubilden, die eine äußere Schicht ohne Schmierwirkung und
eine innere, den Hohlraum umgebende Schicht oder Beschichtung aus
einem Werkstoff mit mehr Schmierwirkung umfasst. In einer bevorzugten
Ausführungsform
ist die innere Hülle 105 aus
einem Polyether-Blockpolyamid oder einem Fluorpolymer extrudiert,
wie z. B. TEFLON® von E. I. Du Pont de
Nemours & Company,
Wilmington, Delaware. Die Zwischenlage der röhrenförmigen Hülle 105 besitzt z.
B. in dünnwandigen
Kathetern, wie z. B. mit 1,4 mm OD (5 French), eine Seitenwanddicke
von etwa 0,0254 mm bis 0,08 mm.
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Das
Drahtgeflechtrohr 115 umfasst "Ketten"- und "Einschlag"-Drahtfilamente, die in einem Gewebekorb-Webmuster
geflochten sind, das gewickelt wird, um ein Rohr auszubilden. Das
Drahtgeflechtrohr 115 kann direkt über die innere röhrenförmige Hülle 105 unter
Verwendung herkömmlicher
Gewebewebtechniken gewoben werden. Alternativ kann das Drahtgeflechtrohr 115 unter
Verwendung herkömmlicher
Flechttechniken über
einem Dorn gewoben und dann über
die innere röhrenförmige Hülle 105 geschoben
werden. Die Drahtfilamente besitzen eine sehr kleine Querschnittsfläche, während sie eine
ausreichende Zugfestigkeit besitzen, um dem Flechtprozess unterzogen
zu werden. Vorzugsweise werden Flachdrahtfilamente aus rostfreiem
Stahl oder einer Legierung mit Formgedächtnis (z. B. Nitinol) oder
Polymerfasern oder dergleichen verwendet. Die Filamente aus rostfreiem
Stahl, die einen flachen Querschnitt mit einer Dicke von 0,03 mm
besitzen, sind z. B. für
dünnwandige
Katheter, wie z. B. mit 1,4 mm OD (5 French), besonders bevorzugt.
Ein geflochtenes Rohr 115 mit einer Querschnittdicke von weniger
als 0,03 mm zeigt einen schlechten Knickwiderstand und eine schlechte
Verdrehbarkeit. Für dünnwandige
Katheter ist Flachdrahtgeflecht Runddrahtgeflecht vorzuziehen, weil
es die Wanddicke verringert.
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Der
Katheterschaft ist aus einer äußeren röhrenförmigen Hülle 110 konstruiert,
die über
das Drahtgeflechtrohr 115 extrudiert oder heißgeleimt wird,
nachdem das Drahtgeflechtrohr 115 über der inneren röhrenförmigen Hülle 105 angebracht
oder ausgebildet worden ist. Die äußere röhrenförmige Hülle 110 kann aus einer
Vielzahl von Werkstoffen ausgebildet sein, wobei sie vorzugsweise
aus einem thermoplastischen Werkstoff besteht, der eine Härte im Bereich
von Shore 30A bis Shore 81D besitzt. Beispielhafte Werkstoffe enthalten
Polyamid-Polyether-Blockamide, Polyurethane, Silicongummi, Nylone,
Polyethylene, fluorierte Kohlenwasserstoff-Polymere und dergleichen.
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In
der bevorzugten Ausführungsform,
die in 1 zu sehen ist, kann der Katheterschaft in mehreren
Abschnitten hergestellt sein, wie z. B. 3 Abschnitte, die am proximalen
Ende beginnend mit dem proximalen Katheterschaft 30, dem
Zwischen-Katheterschaft 33 und dem distalen Katheterschaft 33 seriell
angeordnet sind. Die Fach leute auf dem Gebiet würden erkennen, dass eine kleinere
Anzahl von Abschnitten oder eine größere Anzahl von Abschnitten annehmbar
sein würde.
Jeder aufeinander folgende proximale Abschnitt sollte flexibler
als sein unmittelbarer distaler Abschnitt sein. Der proximale Katheterschaft 30 kann
die äußere Ummantelung 110 umfassen,
wobei er aus einem Polyether-Blockpolyamid, wie z. B. Nylon 12,
hergestellt sein kann. Der Zwischen-Katheterschaft 33 kann
ebenfalls aus einem Polyether-Blockpolyamid hergestellt sein, vorzugsweise
mit einer Härte,
die kleiner als die des proximalen Katheterschafts 30 ist,
und einer Härte,
die größer als
die des distalen Katheterschafts 35 ist. Der distale Katheterschaft 35 kann
ebenfalls aus einem Polyether-Blockpolyamid hergestellt sein, das
vorzugsweise flexibler als der Zwischen-Katheterschaft 33 ist.
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Das
Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140 ist genau distal zum distalen Abschnitt des Katheterschafts 35 seriell
angeordnet, wobei es koaxial über dem
Drahtgeflechtrohr 115 angeordnet ist. Das Einbringen von
Röntgenstrahlen
dämpfenden
Werkstoff in das Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140 genau proximal zur distalen Spitze 40 ist
gegenüber
dem Einbringen von Röntgenstrahlen
dämpfenden
Metallen in die distale Spitze 40 bevorzugt. Das Weglassen
oder Verringern der Röntgenstrahlen
dämpfenden
Metalle in der distalen Spitze 40 erhält die Flexibilität in der
distalen Spitze 40 aufrecht, während es dem Arzt ermöglicht,
genau zu approximieren, wo sich die distale Spitze befindet. Das
Einbringen von mehr als 40 Gew.-% des Röntgenstrahlen dämpfenden
Werkstoffs in das Röntgenstrahlen
dämpfende Band 140 ist
für die
erfolgreiche Visualisierung der dünnwandigen Katheter mit Größen zwischen
0,95 mm OD (3 French) und 1,4 mm OD (5 French) erforderlich, wobei
die bevorzugte Beladung 80 Gew.-% beträgt.
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Das
Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140 kann aus jedem Polyether-Blockpolyamid in einem Bereich
zwischen Shore 40D und 70D, wie z. B. Nylon 12, und bevorzugter
einem Shore E62D-S3 Vestamid®-Trägerharz hergestellt sein. Der
bevorzugte Röntgenstrahlen
dämpfende
Werkstoff für
das Einbringen in das Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140 ist Wolfram mit 80 Gew.-%. Die relativ hohe Dichte
des Wolframs (19,3 spezifisches Gewicht) ist in dünnwandigen
Führungskathetern
besonders nützlich,
wie z. B. denjenigen im Bereich von 0,95 bis 1,44 mm OD (3 French
bis 5 French). Die höhere
Dichte des Wolframs bedeutet, dass weniger davon erforderlich ist,
um die Visualisierung zu erreichen. Dies ist wichtig, wenn die Wände dünn sind.
Die Fachleute auf dem Gebiet würden
erkennen, dass andere weniger dichte Röntgenstrahlen dämpfende
Werkstoffe als Wolfram annehmbar sein würden, wie z. B. BaSO4, BiSCO3
oder TiO2, obwohl sie in dünnwandigen
Kathetern wie z. B. mit 0,95 bis 1,4 mm (3 French bis 5 French)
bei Fluoroskopie nicht so hell erscheinen würden.
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Der
Röntgenstrahlen
dämpfende
Werkstoff wird in das Polymer eingebracht, anstatt einen metallischen
Ring wie im Stand der Technik zu verwenden, weil der metallische
Ring weniger flexibel ist. Es ist außerdem schwierig, einen metallischen
Ring an die angrenzenden Abschnitte mit anderen Materialeigenschaften,
wie z. B. einer anderen Schmelztemperatur, zu verschmelzen. Das
Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140 befindet sich unmittelbar distal vom distalen
Ende des distalen Katheterschafts 35, wobei es vom distalen
Ende 50 des Katheterkörpers
einen Abstand innerhalb 30 cm aufweist, normalerweise von 1 cm bis
10 cm vom distalen Ende 50 des Katheterkörpers. Das
Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140 befindet sich unmittelbar proximal von der distalen
weichen Spitze 40. Die distale weiche Spitze 40 umfasst
die letzten 3 mm des Katheters. Das Röntgenstrahlen dämpfende
Band 140 besitzt eine Länge im
Bereich von 1,0 mm bis 3,0 mm mit einer bevorzugten Länge von
etwa 1,5 mm. Jede Länge,
die bei Fluoroskopie gesehen werden kann, würde geeignet sein. Für Katheter
mit 1,4 mm OD (5 French) würde das
Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140 z. B. einen Innendurchmesser von etwa 1,725 mm (0,069 Zoll),
einen Außendurchmesser
von etwa 1,825 mm (0,073 Zoll) und eine Wanddicke von etwa 0,05
mm (0,002 Zoll) besitzen. Der Innendurchmesser des Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bandes 140 sollte so bemessen sein, dass er über das
Geflechtrohr 115 und die innere röhrenförmige Hülle 110 darin passt.
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Das
Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140 besitzt ein dazwischenliegendes Niveau der Steifigkeit,
der Knickfestigkeit und der Mantelfestigkeit zwischen den verhältnismäßig niedrigen
Niveaus des distalen Katheterschafts 30 (der z. B. aus
Shore E40-S3 Vestamid® hergestellt ist) und
den verhältnismäßig niedrigen
Niveaus der distalen weichen Spitze 40 (die z. B. aus PEBAX
40D hergestellt ist, das BaSO4 enthält). Die Auswahl der Werkstoffe,
die Röntgenstrahlen
nicht dämpfen,
für das
Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140, wie z. B. ein Polymer, basiert sowohl auf Betrachtungen
der Zugfestigkeit, der Kompatibilität der Verarbeitungstemperatur
mit den Polymeren, die den distalen Katheterschaft 35 und
die distale weiche Spitze 40 umfassen, als auch auf Betrachtungen
der Biegemodule. Die Werkstoffe werden ausgewählt, um bei gegebenem Außendurchmesser
und gegebener Wanddicke des Katheterkörpers zu einer minimalen notwendigen
Zugfestigkeit zu führen.
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Wenn
das Röntgenstrahlen
dämpfende Band 140 mit
dem Metallgeflechtrohr 115, einem Röntgenstrahlen dämpfenden
Metall, wie z. B. rostfreier Stahl, verschmolzen wird, wird das
Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140 bei Fluoroskopie noch besser angezeigt. Das Vorhandensein
des Metallgeflechtrohrs 115 in dem Röntgenstrahlen dämpfenden Band 140 verleiht
außerdem
Knickwiderstand und Verdrehbarkeit. Die Abschnitte mit verschiedenen Werkstoffen,
die verbunden sind, neigen an der Verbindungsstelle zum Knicken.
Das Fortsetzen des Metallgeflechtrohrs 115 in das Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140 verringert das Knicken an der Verbindungsstelle 57.
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Das
Einbringen großer
Mengen des Röntgenstrahlen
dämpfenden
Werkstoffs in das Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140 erhöht
die Schmelztemperatur dieses Abschnitts, macht jedoch die Schmelztemperatur
des Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bandes 140 mit den angrenzenden Abschnitten der Polymerwerkstoffe,
die Röntgenstrahlen
nicht dämpfen,
inkompatibel. Folglich ist es schwierig, einen Abschnitt, der den
Röntgenstrahlen
dämpfenden Werkstoff
enthält,
mit den angrenzenden Werkstoffen, die Röntgenstrahlen nicht dämpfen, durch Schmelzen
zu verkleben. Das Einbringen von Werkstoffen, die mit dem Röntgenstrahlen
dämpfenden Band 140 kompatibel
sind, in die angrenzende röhrenförmige Hülse 120 und
in die distale weiche Spitze 40 löst dieses Problem, weil das
Röntgenstrahlen dämpfende
Band 140 sowohl mit der distalen weichen Spitze 40 als
auch der röhrenförmigen Hülse 120 schmelzkompatibeler
wird, wobei die röhrenförmige Hülse 120 als
eine Brücke
wirkt, um den Aufbau zusammenzuhalten. Die für den distalen Schaft 35, das
Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140, die distale Spitze 40 und die Hülse 120 ausgewählten Werkstoffe
sollten außerdem
schmelzkompatibel sein, um das erfolgreiche Verkleben dieser Abschnitte
zu erlauben.
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Die
röhrenförmige Hülse 120 ist
aus einem Polyether-Blockpolyamid,
das eine Härte
im Bereich von Shore 40D bis 70D aufweist, und das einen Röntgenstrahlen
dämpfenden
Werkstoff enthält,
und bevorzugter aus Shore E62D Vestamid®, in
das 35–40 Gew.-%
BaSO4 eingebracht worden sind, hergestellt. BaSO4 dämpft Röntgenstrahlen
schwach, wobei es wegen seiner metallischen Eigenschaften ausgewählt worden
ist, die es mit dem Wolfram, das in dem Röntgenstrahlen dämpfenden
Band 140 enthalten ist, und mit dem BaSO4, das in der distalen
weichen Spitze 40 enthalten ist, schmelzkompatibel machen.
Das Polymer der röhrenförmigen Hülse 120 wird
wegen seiner Klebekompatibilität
mit den Polymeren des distalen Katheterschafts 35, der
distalen weichen Spitze 40 und des Röntgenstrahlen dämpfenden
Bandes 140 ausgewählt.
Die röhrenförmige Hülse 120 ist
etwa 6 cm lang und erstreckt sich über das ganze Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140, das proximale Ende der distalen Spitze 40 und
das distale Ende des distalen Endes 35 des Katheterschafts 35,
die röhrenförmige Hülse 120 wirkt
als eine Brücke,
um zu verursachen, dass das Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140, die distale weiche Spitze 40 und die
röhrenförmige Hülse 120 Schmelztemperaturen
erreichen, die ausreichend kompatibel sind, um zu einem Heißverkleben
dieser Bereiche zu führen.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
ist der distale Schaft 35 des Katheters am proximalen Ende des
Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bandes 140 befestigt. Das distale Ende des Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bandes 140 ist am proximalen Ende der weichen Spitze 40 befestigt.
Die distale weiche Spitze 40 ist röhrenförmig, wobei sie eine Seitenwand
aufweist, die den Hohlraum der weichen Spitze umgibt, der der distale
Teil des Katheterkörper-Hohlraums 25 ist
und in der Öffnung 45 des
distalen Endes des Hohlraums endet.
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Die
distale weiche Spitze 40 ist im Allgemeinen verhältnismäßig kurz,
wobei sie typischerweise eine Länge
im Bereich von etwa 1,0 mm bis 3,0 cm besitzt. Vorzugsweise erstreckt
sich die distale weiche Spitze 40 etwa 0,5 mm bis 3,5 mm
und vorzugsweise 2,0 mm distal vom distalen Ende der Hülse 120.
Die distale weiche Spitze erstreckt sich proximal in der Hülse 120.
Die Seitenwand der distalen weichen Spitze 40 ist flexibel
genug, sodass die Seitenwand ein wenig gebogen werden kann, wenn
sie gegen die Seitenwand des Blutgefäßes stößt, wobei sie die Seitenwand
des Blutgefäßes nicht
durchbohren wird. Die Auswahl der Polymerwerkstoffe für die distale
weiche Spitze 40 in Bezug auf die Polymerwerkstoffe der äußeren röhrenförmigen Hülle 110 des
Katheterschafts basiert außerdem
auf Betrachtungen des Biegemoduls und der Zugfestigkeit.
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Die
distale weiche Spitze 40 ist bevorzugt vorgeformt, wobei
sie einen inneren Hohlraum, eine Seitenwanddicke und einen Außendurchmesser
aufweist, die mit den Abmessungen des Katheterschafts 30, 33, 35 oder
irgendwelcher zusätzlicher
dazwischenliegender Übergangssegmente
kompatibel sind. Gemäß der '241-Anmeldung, auf
die oben Bezug genommen worden ist, können ein oder mehrere Röntgenstrahlen
dämpfende
Streifen mit dem Extrudieren der röhrenförmigen Seitenwand des Rohrs, aus
dem die distale weiche Spitze 40 geschnitten wird, gemeinsam
extrudiert werden.
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4–8 zeigen
aufeinander folgende Befestigungsschritte. 4 stellt
das Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140 und die distale weiche Spitze 40 dar,
die über
einen Dorn 95 geschoben sind, um auf den distalen Katheterschaft 35 ausgerichtet und
an ihm befestigt zu werden. Der Dorn 95 aus rostfreiem
Stahl ist bemessen, dass er gleitend in den Katheterschaft-Hohlraum 25 passt,
und um Steifheit bereitzustellen und die Konzentrizität für das anschließende Kleben
der Komponenten aufrechtzuerhalten. Jedes herkömmliche Verfahren zum Befestigen
der Katheterabschnitte kann verwendet werden, z. B. Heißkleben,
Hochfrequenzkleben oder Klebstoffe.
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Für den Zusammenbau
wird die extrudierte innere röhrenförmige Hülle 105 bei
etwa 5,0 cm des Dorns 95, der sich distal zur röhrenförmigen Hülle 105 des
Katheters erstreckt, positioniert. Das Drahtgeflechtrohr 115 wird
koaxial über
die röhrenförmige Hülle 105 geschoben
oder direkt über
der röhrenförmigen Hülle 105 geflochten.
Der Zwischenschaft 33 wird koaxial über das Drahtgeflechtrohr 115 geschoben,
wobei das proximale Ende des Zwischenschafts 33 das distale
Ende der äußeren Ummantelung
(des proximalen Schaftes 30) um etwa 1 mm überlappt. Der
distale Schaft 35 wird koaxial über das Drahtgeflechtrohr 115 geschoben,
wobei das distale Ende des Zwischenschafts am proximalen Ende des
distalen Schafts 35 anliegt. Das Röntgenstrahlen dämpfende
Band 140 wird koaxial über
das Drahtgeflechtrohr 115 geschoben, wobei das distale
Ende des distalen Schafts 35 am proximalen Ende des Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bandes anliegt, sodass die innere röhrenförmige Hülle 105 und das Geflechtrohr 115 unter
dem Röntgenstrahlen
dämpfenden
Band verlaufen. Die distalen Enden des Röntgenstrahlen dämpfenden
Bandes 140, der inneren röhrenförmigen Hülle 105 und des Geflechtrohrs 115 besitzen
einen gemeinsamen Endpunkt. Der Zwischen-Katheterschaft 33, der distale
Katheterschaft 35 und das Röntgenstrahlen dämpfende
Band 140 werden unter Verwendung irgendeines herkömmlichen
Verfahrens des Befestigens der Katheterabschnitte befestigt, wie z.
B. das Gießen
des Zusammenbaus in einen heißen
Block unter Verwendung eines Wärmeschrumpfrohrs.
Das überschüssige Drahtgeflecht 115 jenseits des
distalen Endes des Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bandes 140 wird entfernt, da sich das Drahtgeflecht 115 nicht
in die distale Spitze 40 erstrecken sollte, da es eine übermäßige Versteifung
verursachen würde.
Die distale Spitze 40 wird koaxial über den Dorn 95 geschoben,
wobei die distalen Enden des Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bandes 140, der inneren röhrenförmigen Hülle und des Geflechtrohrs 115 am
proximalen Ende der distalen Spitze 40 anliegen. Die distale
weiche Spitze 40 wird unter Verwendung irgendeines herkömmlichen
Verfahrens des Klebens, wie z. B. HF-Energie, Klebstoffe oder Heißkleben,
an dem Röntgenstrahlen
dämpfenden
Band befestigt. Die röhrenförmige Hülse 120 wird über das ganze
Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140, das distale Ende des distalen Schafts 35 und
das proximale Ende der distalen weichen Spitze 40 geschoben,
sodass sich die Hülse 120 um
etwa 0,75 mm über
das proximale Ende des Röntgenstrahlen dämpfenden
Bandes 140 hinaus erstreckt, wie in 5 zu sehen
ist, und die Befestigungsverbindungsstellen 55 und 57 bedeckt.
Die Hülse 120 wird unter
Verwendung irgendeines herkömmlichen
Verfahrens zum Befestigen der Katheterabschnitte, einschließlich des
Wärmeschrumpfrohrs 130,
befestigt, wie in 6 zu sehen ist. Der Zusammenbau
wird in einen erwärmten
heißen
Formblock gegossen, wie in 7 zu sehen
ist. Das Wärmeschrumpfrohr 130 wird
entfernt, wie in 8 zu sehen ist. Zwischen dem
distalen Ende des Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bandes 140 und dem proximalen Ende der distalen Spitze 40 tritt
die Befestigungsverbindungsstelle 55 auf. Zwischen dem
distalen Ende des distalen Schafts 35 und dem proximalen
Ende des Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bandes 140 tritt die Befestigungsverbindungsstelle 57 auf.
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Es
wird eine Unterbaugruppe aus dem Katheterschaft 30, 33 und 35,
dem Röntgenstrahlen dämpfenden
Band 140 und der distalen weichen Spitze 40 ausgebildet,
da die Werkstoffe der anliegenden Enden miteinander verschmelzen.
In diesem Prozess kann, zurückzuführen auf
das Schmelzen und die Schrumpfung der äußeren röhrenförmigen Hülle 110 des Katheterschafts,
das Verstärkungsdrahtgeflechtrohr 115 genau
proximal zur Verbindungsstelle 55 freigelegt werden. Das
Röntgenstrahlen
dämpfende
Band 140 wirkt als ein Mittel, um die distalen Enden des
Verstärkungsdrahtgeflechtrohrs 115 weiter
abzudecken.
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Die
Hülse 120 besitzt
z. B. für
einen Führungskatheter
mit 1,4 mm OD (5 French) vorzugsweise einen Innendurchmesser von
1,725 mm (0,069 Zoll) und einen Außendurchmesser von 1, 825 mm (0,
073 Zoll). Dies führt
zu einer Dicke der Rohrwand von 0, 05 mm (0, 002 Zoll). Die Hülse besitzt
eine Länge
von 3,0 mm. Der Innendurchmesser der Hülse 120 ist ausgewählt, sodass
er gerade ausreichend größer als
der Außendurchmesser
des Katheterkörpers
ist, sodass er über
die distale weiche Spitze 40, das Röntgenstrahlen dämpfende
Band 140 und den distalen Katheterschaft 35 in
die in 5 gezeigte Position geschoben werden kann.
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Nachdem
die Hülse 120 positioniert
ist, wie in 5 gezeigt ist, wird ein weiteres
(in den 6–8 im Querschnitt
gezeigtes) Wärmeschrumpfrohr 130 über die
Hülse 120 geschoben,
wie in 6 gezeigt ist. Das Wärmeschrumpfrohr 130 erstreckt
sich proximal eine Strecke von etwa 50 mm vom proximalen Ende der
Hülse 120 und
distal etwa 13,5 mm zum distalen Ende der Hülse 120, wobei es sich
optional über
den Dorn 95 erstrecken kann. Der Zusammenbau nach 6 wird
der Wärme
ausgesetzt, um die Schrumpfung des Wärmeschrumpfrohrs 130 dicht
gegen die Hülse 120 und
die Abschnitte der distalen weichen Spitze 40 und des Katheterschafts 30 zu
verursachen, wie in 7 gezeigt ist. Die Wärmezufuhr
wird für
eine ausreichende Zeit fortgesetzt, um zu verursachen, dass die
Hülse 120, das
darunter liegende Röntgenstrahlen
dämpfende Band 140,
die distale weiche Spitze 40, das Drahtgeflechtrohr 115,
der distale Katheterschaft 35 und die innere auskleidende
röhrenförmige Hülle 105 teilweise
verschmelzen und zusammenkleben. Das Wärmeschrumpfrohr 130 ist
vorzugsweise aus Teflon FEP (fluoriertes Ethylen-Propylen) ausgebildet, das nicht schmilzt
und sich mit diesen Katheterkörper- und
Hülsen-Werkstoffen
nicht mischt. Die Schrumpfung des Wärmeschrumpfrohrs 130 übt eine
Druckkraft auf die dünnwandige
Hülse 120 aus
und zwingt sie gegen die angrenzenden Oberflächen. Die Hülse 120 wird von ihrer
Anfangswanddicke von etwa 0,76 mm auf eine resultierende Dünnfilmdicke
von etwa 0,38 mm zusammengedrückt,
die den Außendurchmesser
des Katheterkörpers
nur ein wenig vergrößert.
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In 8 wird
das Wärmeschrumpfrohr 130 unter
Verwendung einer Klinge 135 längs seiner Länge aufgeschnitten,
wobei darauf geachtet wird, das Einschneiden der darunter liegenden
Hülse 120 zu vermeiden,
um den resultierenden Katheterkörper 15 enthüllen, wie
in 9 gezeigt ist. In 9 ist die
Dicke der Hülse 120 über das übertrieben,
was unter Verwendung dieses Prozesses mit den obenbeschriebenen
Werkstoffen und Hülsenwanddicken
tatsächlich
verwirklicht wird. In der Praxis besitzt die röhrenförmige Hülse einen Außendurchmesser,
der 2,108 mm bis 2,159 mm größer als
die Außendurchmesser
des Katheterschafts und der distalen weichen Spitze ist. Die Dicke
der Hülse 120 ist
gerade noch durch Berührung
oder Betrachtung wahrnehmbar, wobei das Vorhandensein der Hülse 120 nur
beobachtet werden kann, weil sie leicht gefärbt ist, damit sie für die Identifikation
eine andere Farbe als die Farben des distalen Katheterschafts 35,
des Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bandes 140 und der distalen weichen Spitze 40 besitzt.
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Die
zusammengesetzte Wand des Katheterkörpers an den Befestigungsverbindungsstellen 55 und 57 ist
in 10 gezeigt. Die Schmelzzonenfarmen längs der
Befestigungsverbindungsstellen 55 und 57 füllen alle
in den Zwischenräumen
liegenden Räume,
die durch die unregelmäßigen Punkte
des wechselseitigen Kontakts des Röntgenstrahlen dämpfenden
Bandes 140 verursacht werden.
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Wenn
ein Zwischen- oder Übergangssegment
zwischen dem distalen Ende des distalen Katheterschafts 35 und
dem proximalen Ende des Röntgenstrahlen
dämpfenden
Bandes 140 verwendet wird, kann die Hülse 120 über das
(die) zusätzliche(n)
Segment(e) und über
einen distalen Abschnitt des distalen Katheterschafts 35 und
einen proximalen Abschnitt der distalen weichen Spitze verlängert werden,
wie oben in Bezug auf die bevorzugte Ausführungsform beschrieben worden
ist. Alternativ kann eine zusätzliche
getrennte hülsenähnliche
Hülse 120 positioniert
werden, um die Befestigungsverbindungsstelle(n) der anliegenden
distalen und proximalen Enden des Katheterschafts 30, 33 und 35 und des Übergangssegments
zu überbrücken. Die
gleiche Technik kann für
irgendeine Anzahl von Zwischensegmenten befolgt werden. In allen
derartigen Fällen
werden die Verfahrensschritte nach den 4–8 befolgt,
um die Dicke der Hülse 120 zu minimieren
und ein starkes Anhaften zwischen ihr und dem darunter liegenden
Katheterschaft-Abschnitt und den darunter liegenden Segmentabschnitt-Außenwänden, die
an jede Befestigungsverbindungsstelle angrenzen, zu schaffen.
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In
allen derartigen Fällen
kann an jeder anliegenden Befestigungsverbindungsstelle eine starke Bindung
ausgebildet werden, falls die Polymerwerkstoffe des distalen Katheterschafts 35,
jedes Zwischensegments, des Röntgenstrahlen
dämpfenden Bandes 140 und
der distalen weichen Spitze gewählt sind,
damit sie innerhalb eines gemeinsamen Temperaturbereichs eine Schmelzkompatibilität besitzen. Die
oben spezifizierten Rohrwerkstoffe aus Vestamid®- und
PEBAX®-Polyether-Blockpolyamid,
die unterschiedliche Shore-Härten
besitzen, besitzen kompatible Schmelztemperaturen und kleben gut
aneinander.