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Gebiet der
Erfindung
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Diese
Erfindung bezieht sich auf Tintenstrahldrucker. Insbesondere bezieht
sich diese Erfindung auf neuartige Entwürfe und Verfahren zur Herstellung
von Tintenstrahldruckköpfen,
die in der Lage sind, eine Tintentröpfchenendenabbruchsteuerung zu
liefern und ein Meniskusüberschießen zu verhindern,
um die Probleme einer Pfützenbildung
(Puddling), Stiftdirektionalität
und Rüschenbildung
(ruffling) zu lösen,
die mit einem thermischen Tintenstrahldrucken in Zusammenhang stehen.
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Hintergrund
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Druckkopfstrukturen
zur Verwendung beim Liefern von Tinte an ein Substrat und insbesondere auf
eine neuartige Öffnungsplatte,
die zur Anbringung an einen Druckkopf konzipiert ist. Die Öffnungsplatte
umfasst eine Anzahl von wichtigen Strukturmerkmalen, die es ermöglichen,
dass hohe Druckqualitätsniveaus
während
der Lebensdauer des Druckkopfs aufrechterhalten werden.
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Beträchtliche
Entwicklungen haben auf dem Gebiet der elektronischen Drucktechnologie
stattgefunden. Derzeit existiert eine große Vielzahl von unterschiedlichen
hocheffizienten Drucksystemen, die in der Lage sind, Tinte auf eine
rasche und genaue Weise abzugeben. Thermische Tintenstrahlsysteme sind
in dieser Hinsicht von besonderer Bedeutung. Druckeinheiten, die
thermische Tintenstrahltechnologie verwenden, umfassen grundsätzlich eine
Vorrichtung, die zumindest eine Tintenreservoirkammer in Fluidkommunikation
mit einem Substrat (das bevorzugt aus Silizium [Si] und/oder anderen
vergleichbaren Materialien hergestellt ist) umfasst, das eine Mehrzahl
von Dünnfilmheizwiderständen darauf
aufweist. Das Substrat und die Widerstände werden in einer Struktur
gehalten, die normalerweise als ein „Druckkopf" charakterisiert wird. Eine selektive
Aktivierung der Widerstände
bewirkt eine thermische Anregung der Tintenmaterialien, die in der
Reservoirkammer gespeichert sind, und einen Ausstoß derselben
aus dem Druckkopf. Repräsentative
thermische Tintenstrahlsysteme sind erörtert in den U.S.-Patentschriften Nr.
4,500,895 für
Buck u. a.; 4,771,295 für Baker
u. a.; 5,278,584 für
Keefe u. a.; und im Hewlett-Packard
Journal, Bd. 39, Nr. 4 (August 1988).
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Die
im Vorhergehenden beschriebenen Tintenlieferungssysteme (und vergleichbare
Druckeinheiten, die thermische Tintenstrahl- und andere Tintenausstoßtechnologien
verwenden) umfassen normalerweise eine Tintenaufnahmeeinheit (z.
B. ein Gehäuse,
ein Gefäß oder einen
Tank), die einen in sich geschlossenen Tintenvorrat darin aufweist,
um eine Tintenkassette zu bilden. Bei einer standardmäßigen Tintenkassette
ist die Tintenaufnahmeeinheit direkt an den verbleibenden Komponenten
der Kassette angebracht, um eine einstückige und unitäre Struktur
zu erzeugen, wobei der Tintenvorrat als eingebaut betrachtet wird,
wie es z. B. in der U.S.-Patentschrift
Nr. 4,771,295 für
Baker u. a. gezeigt ist. In einigen Fällen ist die Tintenaufnahmeeinheit
jedoch an einem entfernten Ort innerhalb des Druckers bereitgestellt,
wobei die Tintenaufnahmeeinheit unter Verwendung von ein oder mehr
Tintenübertragungsleitungen
wirksam mit dem Druckkopf verbunden ist und in Fluidkommunikation
mit demselben steht. Diese bestimmten Systeme sind üblicherweise
als „außeraxiale" Druckeinheiten bekannt.
Repräsentative, nicht
einschränkende
außeraxiale
Tintenlieferungssysteme sind in der ebenfalls der vorliegenden Anmelderin
gehörenden
anhängigen
U.S.-Patentanmeldung Nr. 08/869,446 (eingereicht am 05.06.1997)
mit dem Titel „AN
INK CONTAINMENT SYSTEM INCLUDING A PLURAL-WALLED BAG FORMED OF INNER
AND OUTER FILM LAYERS" (Olsen
u. a.) und in der ebenfalls der vorliegenden Anmelderin gehörenden anhängigen U.S.- Patentanmeldung Nr. 08/873,612
(eingereicht am 11.06.1997) mit dem Titel „REGULATOR FOR A FREE-INK
INKJET PEN" (Hauck
u. a.) erörtert.
Die vorliegende Erfindung (wie dieselbe im Folgenden erörtert ist)
kann sowohl bei eingebauten als auch bei außeraxialen Systemen angewendet
werden, was ohne Weiteres aus der hier gelieferten Erörterung
ersichtlich wird.
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Um
wirksam Tintenmaterialien an ein ausgewähltes Substrat zu liefern,
umfassen thermische Tintenstrahldruckköpfe normalerweise ein äußeres Plattenbauglied,
das als eine „Düsenplatte" oder „Öffnungsplatte" bekannt ist, das
eine Mehrzahl von Tintenausstoßöffnungen
(z. B. Löcher
oder Bohrungen) durch dasselbe aufweist. Anfänglich wurden diese Öffnungsplatten
aus einer oder mehr Metallzusammensetzungen hergestellt, die einschließlich, aber nicht
ausschließlich,
goldplattiertes oder palladiumplattiertes Nickel und ähnliche
Materialien umfassten. Aktuelle Entwicklungen beim Entwurf von thermischen
Tintenstrahldruckköpfen
haben jedoch auch zur Herstellung von Öffnungsplatten geführt, die
aus einer Vielzahl von unterschiedlichen organischen Polymeren (z.
B. Kunststoffen) hergestellt werden, die einschließlich, aber
nicht ausschließlich,
Filmprodukte umfassen, die Polytetrafluorethylen (z. B. Teflon®), Polyimid,
Polymethylmethacrylat, Polycarbonat, Polyester, Polyamid, Polyethylen-Terephthalat
und Mischungen derselben umfassen. Eine repräsentative polymere (z. B. polyimidbasierte)
Zusammensetzung, die zu diesem Zweck geeignet ist, ist ein Handelsprodukt,
das unter dem Warenzeichen „KAPTON" durch E. I. du Pont
de Nemours & Company aus
Wilmington, DE (USA), verkauft wird. Öffnungsplattenstrukturen, die
aus den oben beschriebenen Nicht-Metallzusammensetzungen hergestellt
sind, weisen normalerweise eine gleichmäßige Dicke auf und sind hochflexibel.
Ebenso bieten sie zahlreiche Vorteile, die von verringerten Herstellungskosten
bis zu einer wesentlichen Vereinfachung der gesamten Druckkopfstruktur
reichen, die zu einer verbesserten Zuverlässig keit, Wirtschaftlichkeit
und einer einfachen Herstellung führt.
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Die
Herstellung von Polymer-/Kunststofffilmtyp-Öffnungsplatten
und die entsprechende Herstellung der gesamten Druckkopfstruktur
wird normalerweise unter Verwendung einer herkömmlichen automatischen Folienbondtechnologie
(„TAB") erreicht, wie es
allgemein in der U.S.-Patentschrift
Nr. 4,944,850 für
Dion erörtert
ist. Zusätzliche
Informationen bezüglich
polymerer Nicht-Metall-Öffnungsplatten
des Typs, der im Vorhergehenden beschrieben ist, werden in den folgenden
U.S.-Patentschriften geliefert: Nr. 5,278,584 für Keefe u. a. und 5,305,015
für Schantz
u. a. (hier durch Bezugnahme aufgenommen). Ebenfalls von Interesse
ist die ebenfalls anhängige,
ebenfalls der vorliegenden Anmelderin gehörende U.S.-Patentanmeldung
Nr. 08/921,678 (eingereicht am 28.08.1997) mit dem Titel „IMPROVED PRINTHEAD
STRUCTURE AND METHOD FOR PRODUCING THE SAME" (Meyer u. a.). In dieser Druckschrift
werden eine Anzahl von Lösungsansätzen zum
Verbessern der Gesamtdauerhaftigkeit von Polymerfilmtyp-Öffnungsplatten
umrissen. Zum Beispiel wird bei einem Ausführungsbeispiel eine Schutzbeschichtung
auf die obere Oberfläche und/oder
die untere Oberfläche
der Öffnungsplatte aufgebracht.
Repräsentative
Beschichtungen umfassen diamantähnlichen
Kohlenstoff (der auch als „DLC" bekannt ist), zumindest
eine Metallschicht (z. B. Chrom [Cr], Nickel [Ni], Palladium [Pd],
Gold [Au], Titan [Ti], Tantal [Ta], Aluminium [Al] und Mischungen derselben)
und/oder ein ausgewähltes
dielektrisches Material (z. B. Siliziumnitrid, Siliziumdioxid, Bornitrid, Siliziumkarbid
und Silizium-Kohlenstoffoxid). Dieser Lösungsansatz ist konzipiert,
um insgesamt die Abriebs- und Verformungsbeständigkeit der Dünnfilmöffnungsplattenstruktur
zu verbessern, und vermeidet Vertiefungsbildungs- („Dimpling"-Probleme, die mit diesen Komponenten
zusammenhängen.
Außerdem
wird insgesamt die Dauerhaftigkeit der fertigen Strukturen insbesondere
durch die Verwendung von DLC und den anderen oben angeführten Zusammensetzungen
verbessert.
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Die
Europäische
Patentanmeldung
EP 0 787 588 für Sony Corporation
offenbart einen Druckkopf, der verhindert, dass sich Tinte an einem
Abschnitt des Druckkopfs um eine Düse anlagert oder verteilt. Der
Druckkopf weist eine erste Düse,
die ein Ausstoßmedium
ausstößt, und
eine zweite Düse
auf, die ein Messmedium ausstößt. Die Öffnungen
der ersten und der zweiten Düse
sind in einer Düsenauslassseite
des Druckkopfs zueinander benachbart. Eine Rille, ein hydrophiler
Abschnitt oder ein inselartiger Vorsprung ist zwischen der ersten
und der zweiten Düse gebildet,
um die Verteilung von Tinte um die Düsen zu steuern. Der hydrophile
Abschnitt kann durch einen nicht bearbeiteten Abschnitt der Auslassseite des
Druckkopfs hergestellt sein, und ein anderer als der nicht bearbeitete
Abschnitt kann ein hydrophober Abschnitt sein.
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Die
japanische Patentanmeldung Nr. 10-175299 für Canon, Inc., offenbart eine
Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, die mit einer Öffnung zum
Ausstoßen
von Tintentröpfchen,
einer Öffnungsplatte,
die mit der Öffnung
ausgestattet ist, und einem Tintenflussweg, der mit der Öffnung kommuniziert,
ausgestattet ist. Eine Aufzeichnung wird durch ein Ausstoßen von
Tintentröpfchen
aus der Öffnung durchgeführt. Die Öffnung ist
aus zwei Öffnungen
zusammengesetzt. Eine Öffnung
ist auf einer Tintenflusswegseite und die andere Öffnung ist
auf einer Öffnungsplattenseite
einer Grenzoberfläche
zwischen den zwei Öffnungen.
Der Öffnungslochbereich an
der Öffnungsplattenseite
und der Öffnungslochbereich
an der Tintenflusswegseite weisen Lochbereiche auf, die größer sind
als der Öffnungslochbereich an
der Grenzoberfläche.
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Andere
wichtige Faktoren müssen
jedoch ebenfalls in Erwägung
gezogen werden, um einen Druckkopf unter Verwendung einer Nicht-Metall-Öffnungsplatte
zu erzeugen, der in der Lage ist, klare, deutliche und intensive
gedruckte Bilder über
längere Zeiträume hinweg
zu erzeugen. Zum Beispiel kann ein Zustand, der als „Rüschenbildung" oder „Rüschen" bekannt ist, bei
Druckköpfen
auftreten, die die Dünnfilmpolymer-
(z. B. Kunststoff-) Öffnungsplatten des
hier erörterten
Typs verwendet. Dieser Zustand kann eine beträchtliche Verschlechterung der
Druckqualität
verursachen, wenn er nicht unter Kontrolle gehalten wird. Thermische
Tintenstrahldrucker eines herkömmlichen
Entwurfs verwenden normalerweise zumindest ein Wischerelement (das
normalerweise aus einem Elastomergummi, Kunststoff oder einem anderen
vergleichbaren Material hergestellt ist), um die äußere Oberfläche der Öffnungsplatte
sauber und frei von Tintenrückständen und
anderen Fremdsubstanzen, einschließlich Papierfasern und dergleichen,
zu halten. Ein repräsentatives
Wischersystem, das zu diesem Zweck verwendet wird, ist in der U.S.-Patentschrift
Nr. 5,786,830 für
Su u. a. beschrieben. Druckköpfe,
die auf einem organischen Polymer basierende Dünnfilmöffnungsplatten verwenden, werden
oft durch den Wischprozess beeinträchtigt. Im Einzelnen kann der
Durchgang der ein oder mehr Wischerelemente über diesen Typ von Öffnungsplatte
ein „Anheben" der Plattenstruktur
entlang der Kanten der Öffnungen
verursachen, wodurch ein „rüschenartiges" Erscheinungsbild
mit „kamm"-artigen Strukturen,
die an den Umfangskanten jeder Öffnung gebildet
sind, erzeugt wird. Diese physische Verformung der Öffnungsplatte
(und die sich ergebende Veränderung
der Öffnungsgeometrie/-planarität) kann
erhebliche Veränderungen
der Tintentropfenbahn verursachen, nämlich des vorgesehenen Weges,
den der Tintentropfen verfolgen soll, um das gedruckte Endbild zu
erzeugen. Diese unerwünschten Veränderungen
der Öffnungsplattengeometrie
verhindern, dass der Tintentropfen sich in seiner vorgesehenen Richtung
bewegt. Stattdessen wird der Tropfen nicht ordnungsgemäß ausgestoßen und
wird an einen unerwünschten
Ort auf dem Druckmedienmaterial (z. B. Papier und/oder andere Substrate)
geliefert. Eine Verformung der Öffnungsplatte,
wie sie im Vorhergehenden umrissen ist (einschließlich der Erzeugung
von Kamm-Fremdstrukturen um die Umfangskanten der Öffnungen),
kann auch die Sammlung oder „Pfützenbildung" von Tinte in diesen
Regionen verursachen. Diese Situation kann die Tintentropfenbahn
weiter verändern
durch ein Hervorrufen einer unerwünschten Wechselwirkung zwischen
dem Tintentropfen, der ausgestoßen
wird, (insbesondere dem Endabschnitt jedes Tropfens oder seinem „Ende") mit der angesammelten
Tinte neben den Öffnungen.
Folglich tritt eine Druckqualitätsverschlechterung
im Laufe der Zeit auf. Diese Probleme werden wiederum durch zwei
Hauptfaktoren verursacht, nämlich
(1) die dünne,
flexible Beschaffenheit der Öffnungsplatten
aus organischem Polymer, die hier beschrieben sind; und (2) die
physischen Kräfte,
die auf die Öffnungsplatten
durch herkömmliche
Wischerstrukturen (oder andere Objekte, die in Kontakt mit den Platten
kommen können)
ausgeübt
werden.
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Zusammenfassend
hängen
zahlreiche negative Zustände
mit „Rüschenbildung" bei einem auf einem
organischen Polymer basierenden Dünnfilmöffnungsplattensystem zusammen,
die von einer merklichen Verschlechterung der Druckqualität bis zu
einem verringerten Grad an Druckkopflanglebigkeit und gesteigerten
Wartungsanforderungen reichen. Vor dem Abschluss der vorliegenden
Erfindung bestand somit ein Bedarf an einem Polymer- (z. B. Kunststoff-) Öffnungsplattensystem,
das gegenüber den
Auswirkungen eines wiederholten Wischens unter Verwendung von ein
oder mehr Tintenwischerelementen hochgradig beständig ist und nicht die Tintenbahnprobleme
aufweist, die durch „Rüschenbildung", wie im Vorhergehenden
erörtert,
verursacht werden. Die vorliegende Erfindung ist konzipiert, um diese
Ziele in einer in hohem Maße
effektiven und wirtschaftlichen Weise zu erreichen. Insbesondere liefern
die neuartigen Öffnungsplatten-
und Druckkopfentwürfe,
die hier beschrieben sind (die im Folgenden in dem Abschnitt „Detaillierte
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele" in großem Detail umrissen
werden), die folgenden wichtigen Vorteile: (1) eine beträchtliche
Steigerung der Druckkopf-/Öffnungsplattenlanglebigkeit;
(2) die Fähigkeit,
eine genaue Steuerung der Tintentropfenbahn während der Lebensdauer des Druckkopfs
aufrechtzuerhalten; (3) Kompatibilität der beanspruchten Öffnungsplatte
mit Druckeinheiten, die eine Vielzahl von unterschiedlichen Wischersystemen
verwenden, die verwendet werden, um den Druckkopf zu reinigen; (4)
die Vermeidung einer vorzeitigen Beschädigung der Öffnungsplatte trotz ihres Dünnfilmpolymercharakters; und
(5) das Erreichen dieser Ziele unter Verwendung einer Technik, die
die Aufbringung von zusätzlichem Material,
Schichten und/oder chemischen Zusammensetzungen auf die Öffnungsplatte
vermeidet, die die Kosten, Komplexität und insgesamt die Arbeitsanforderungen,
die mit dem Druckkopfherstellungsprozess zusammenhängen, steigern
kann. Die vorliegende Erfindung stellt deshalb einen beträchtlichen
Fortschritt in der Druckkopfentwurfstechnik und der Bilderzeugungstechnologie
dar.
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Weitere
Informationen bezüglich
der beanspruchten Öffnungsplatte
und den beanspruchten Druckkopfstrukturen (einschließlich spezifischer
Daten, die die technischen Aspekte der Erfindung zusammen mit bevorzugten
Betriebsparametern und repräsentativen
Herstellungsmaterialien umfassen) werden in den folgenden Abschnitten „Zusammenfassung
der Erfindung" und „Detaillierte
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele" geliefert. Ebenso
wird die spezielle Art und Weise, auf die die beanspruchte Erfindung
alle oben beschriebenen Vorteile liefert, ohne Weiteres aus den
detaillierten Informationen ersichtlich, die in diesen Abschnitten präsentiert
werden.
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Dementsprechend
ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Entwürfe für und Verfahren zum
Herstellen von Tintenstrahldruckköpfen zu schaffen, die in der
Lage sind, einen Tintentröpfchenendenabbruch
zu steuern und ein Meniskusüberschießen zu verhindern,
um die Probleme der Pfützenbildung,
Stiftdirektionalität
und Rüschenbildung, die
mit thermischem Tintenstrahldrucken zusammenhängen, zu lösen.
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Es
ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen verbesserten
Druckkopf zur Verwendung bei einem Tintenlie ferungssystem zu schaffen,
das durch hohe Betriebswirkungsgradniveaus gekennzeichnet ist.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Druckkopf
zu schaffen, der insgesamt eine größere Langlebigkeit verglichen
mit herkömmlichen
Systemen aufweist.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Druckkopf
zu schaffen, der eine Polymer- (z. B. Kunststoff-) Öffnungsplatte
verwendet, die dünn
und flexibel, jedoch dauerhaft und beständig gegenüber einer Verformung während der Ausübung von
physischer Kraft auf dieselbe ist.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Druckkopf
zu schaffen, der die neuartige, im Vorhergehenden beschriebene Öffnungsplatte
verwendet, wobei die Öffnungsplatte
besonders beständig
gegenüber
den Auswirkungen eines wiederholten Wischens durch Tintenwischerelemente
ist, die normalerweise zu Reinigungszwecken verwendet werden.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Druckkopf
zu schaffen, der die neuartige, im Vorhergehenden beschriebene Öffnungsplatte
verwendet, wobei die Öffnungsplatte „Rüschenbildungs"-Probleme vermeidet.
Wie es im Vorhergehenden ausgeführt
wurde, umfasst eine „Rüschenbildung" eine Störung oder
ein „Anheben" der Öffnungsplatte
um die Umfangskanten der Öffnungen,
die durch eine physische Ineingriffnahme der Platte mit den im Vorhergehenden
erwähnten
Wischereinheiten (oder anderen Strukturen, die den Druckkopf während der
Verwendung in Eingriff nehmen) verursacht wird. Dieses Problem verursacht normalerweise
unerwünschte
Veränderungen
der Tintentropfenbahn, was zu einer Verschlechterung der Druckqualität führt.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Druckkopf
zu schaffen, der die neuartige, im Vorherge henden beschriebene Öffnungsplatte
verwendet, die allgemein durch einen verbesserten Betriebswirkungsgrad,
verringerte Wartungsprobleme, eine minimale Systemausfallzeit und gleichmäßige Druckqualitätsniveaus
im Laufe der Zeit gekennzeichnet ist.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Druckkopf
zu schaffen, der die neuartige, im Vorhergehenden beschriebene Öffnungsplatte
verwendet, die mit einer großen
Vielzahl von unterschiedlichen Tintenausstoßsystemen (einschließlich derer,
die eine thermische Tintenstrahltechnologie verwenden, aber nicht
ausschließlich diese)
verwendet werden kann.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Druckkopf
zu schaffen, der die neuartige, im Vorhergehenden beschriebene Öffnungsplatte
verwendet, die bei vielen unterschiedlichen Druckereinheiten verwendet
werden kann, einschließlich
(1) „eingebauten", in sich geschlossenen Tintenkassetten,
die einen internen Tintenvorrat aufweisen, der denselben zugeordnet
ist; (2) „außeraxialen" Systemen, bei denen
der Druckkopf (und zugeordnete Strukturen) in wirksamer Verbindung/Fluidkommunikation
mit einem entfernt angeordneten Tintenvorrat stehen.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Druckkopf
zu schaffen, der die neuartige, im Vorhergehenden beschriebene Öffnungsplatte
verwendet, wobei die im Vorhergehenden genannten Vorteile auf eine
höchst
wirtschaftliche Weise erreicht werden, die sich speziell für Massenfertigungsherstellungsprozesse
eignet.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, einen verbesserten Druckkopf
zu schaffen, der die neuartige, im Vorhergehenden beschriebene Öffnungsplatte
verwendet, bei der die im Vorhergehenden genannten Vorteile ohne
die Aufbringung von zusätzlichen
Materialschichten oder Chemikalien auf die Öffnungsplatte erreicht werden.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Eine
neuartige und hocheffiziente Druckkopfstruktur ist im Folgenden
beschrieben, die zahlreiche Vorteile gegenüber früheren Systemen liefert. Wie
es im Vorhergehenden dargelegt wurde, verwendet der beanspruchte
Druckkopf eine spezielle Öffnungsplatte
verbesserter Dauerhaftigkeit, die Probleme vermeidet, die mit dem
Durchgang von Wischereinheiten (oder anderen Strukturen) entlang
der Plattenoberfläche
zusammenhängen.
Die Öffnungsplatte
ist aus einer Organisches-Polymer-Zusammensetzung hergestellt, die
speziell für
diesen Zweck konzipiert ist. Frühere
Systeme, die Dünnfilmöffnungsplatten
eines Organisches-Polymer-Ursprungs verwendeten, unterlagen einem
Umstand, der als „Rüschen" oder „Rüschenbildung" bekannt ist, der
während
eines physischen Kontakts zwischen der Öffnungsplattenoberfläche und
verschiedenen Objekten, einschließlich Tintenwischereinheiten
und dergleichen, auftrat. Dieser Umstand führte zur Verformung der Öffnungsplatte
um die Umfangskanten der Öffnungen
(und/oder benachbarter Regionen), was zu der Bildung von „wellenartigem" Kräuseln oder „Kämmen" führte. In
vielen Fällen
verursachten diese Verformungen auch eine unerwünschte Tintenansammlung oder „Pfützenbildung" um die Öffnungen.
Folglich wurde die Tintentropfenbahn (im Vorhergehenden definiert)
beeinträchtigt,
wodurch eine Verschlechterung der Druckqualität im Laufe der Zeit hervorgerufen
wurde.
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Die
vorliegende Erfindung ist konzipiert, um die im Vorhergehenden aufgelisteten
Probleme zu vermeiden, während
ermöglicht
wird, dass Dünnfilmpolymeröffnungsplattenstrukturen
auf eine hochwirksame Weise verwendet werden. Außerdem werden die hier umrissenen
Vorteile (einschließlich
einer verbesserten Druckqualität
im Laufe der Lebensdauer des Druckkopfs) ohne die Aufbringung von
zusätzlichen
Materialschichten auf die Öffnungsplatte und/oder
eine chemische Behandlung derselben erreicht.
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Die
Information wird vorausgeschickt, dass die vorliegende Erfindung
nicht auf bestimmte Typen, Größen oder
Anordnungen von internen Druckkopfkomponenten beschränkt sein
soll, es sei denn, dies ist hier anders angegeben. Ebenso stellen
die numerischen Parameter, die in diesem Abschnitt und den anderen
folgenden Abschnitten aufgelistet sind, bevorzugte Ausführungsbeispiele
dar, die konzipiert sind, um optimale Ergebnisse zu liefern, und
sollen die Erfindung in keinerlei Hinsicht einschränken. Die beanspruchte
Erfindung und ihre neuartigen Entwicklungen sind bei allen Typen
von Drucksystemen ohne Einschränkung
anwendbar, vorausgesetzt, dass dieselben Folgendes umfassen: (1)
zumindest ein Substrat, wie es im Folgenden erörtert ist; (2) zumindest eine
Tintenausstoßvorrichtung,
die an dem Substrat positioniert ist, die, wenn dieselbe aktiviert
ist, bewirkt, dass Tintenmaterialien auf Abruf aus dem Druckkopf
ausgestoßen
werden; und (3) eine Öffnungsplatte,
die ein oder mehr Tintenausstoßlöcher oder „Öffnungen" durch dieselbe aufweist,
die über dem
Substrat positioniert ist, das die ein oder mehr Tintenausstoßvorrichtungen
darauf aufweist. Die beanspruchte Erfindung soll nicht als „tintenausstoßvorrichtungsspezifisch" angesehen werden
und ist nicht auf bestimmte Anwendungen, Verwendungen und Tintenzusammensetzungen
beschränkt.
Ebenso soll der Begriff „Tintenausstoßvorrichtung" so aufgefasst werden,
dass derselbe ein Ausstoßelement
oder Gruppen von mehreren Tintenausstoßvorrichtungen unabhängig von
Form, Gestalt oder Konfiguration abdeckt. Spezifische Beispiele
für verschiedene
Tintenausstoßvorrichtungen,
die in Verbindung mit der Erfindung verwendet werden können, sind
im Folgenden in dem Abschnitt „Detaillierte
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele" aufgelistet. Es
ist jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die vorliegende Erfindung
besonders geeignet ist zur Verwendung bei Tintenlieferungssystemen,
die eine thermische Tintenstrahltechnologie verwenden. Bei thermischen Tintenstrahldruckeinheiten
werden zumindest ein oder mehr einzelne Dünnfilmwiderstandselemente als
Tintenausstoßvor richtungen
verwendet, um selektiv Tintenmaterialien zu erhitzen und dieselben
auf Abruf aus dem Druckkopf auszustoßen. Dementsprechend werden
die neuartigen Öffnungsplattenstrukturen,
die im Folgenden erörtert
sind, in Verbindung mit einer thermischen Tintenstrahltechnologie beschrieben,
wobei zu berücksichtigen
ist, dass die Erfindung nicht auf diesen Systemtyp beschränkt sein
soll. Die beanspruchte Technologie ist stattdessen voraussichtlich
bei einer großen
Vielzahl von unterschiedlichen Druckvorrichtungen anwendbar, vorausgesetzt,
dass dieselben wiederum die oben angeführten Grundstrukturen verwenden,
die ein Substrat, zumindest eine Tintenausstoßvorrichtung an dem Substrat
und eine Öffnungsplatte,
die über
dem Substrat/den Tintenausstoßvorrichtung(en)
positioniert ist, umfassen.
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Es
sei auch darauf hingewiesen, dass die beanspruchte Erfindung nicht
auf bestimmte Herstellungstechniken beschränkt sein soll (einschließlich jeglicher
spezifischer Materialaufbringungsprozeduren oder Bohrungsbildungsverfahren),
es sei denn, dies ist in der detaillierten Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
anders angegeben. Zum Beispiel sollen die Begriffe „Bilden", „Aufbringen", „Liefern", „Platzieren" und dergleichen,
wie dieselben durchweg in dieser Erörterung verwendet werden, um
die Anordnung des beanspruchten Druckkopfs und der Öffnungsplatte
zu beschreiben, in breitem Sinne jegliche geeigneten Herstellungsprozeduren umfassen.
Diese Prozesse reichen von Dünnfilmherstellungstechniken
zu Laserablationsverfahren und physischen Fräsprozessen. In dieser Hinsicht
soll die Erfindung nicht als „produktionsverfahrensspezifisch" betrachtet werden,
es sei denn, dies ist hier anders angegeben.
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Wie
es im Vorhergehenden bereits erwähnt wurde,
wird ein hochwirksamer und deuerhafter Druckkopf zur Verwendung
bei einem Tintenlieferungssystem geschaffen. Der Begriff „Tintenlieferungssysteme" soll ohne Einschränkung eine
große Vielzahl
von unterschiedlichen Vorrichtungen umfassen, einschließlich Kassetteneinheiten
des „in
sich geschlossenen" Typs,
in denen ein Tintenvorrat gespeichert ist. In diesem Begriff eingeschlossen
sind auch Druckeinheiten der „außeraxialen" Varietät, die einen
Druckkopf verwenden, der durch ein oder mehr Leitungsbauglieder
mit einer entfernt positionierten Tintenaufnahmeeinheit in Form
eines Tanks, Gefäßes, Gehäuses oder
einer anderen äquivalenten Struktur
verbunden ist. Unabhängig
davon, welches Tintenlieferungssystem in Verbindung mit dem beanspruchten
Druckkopf und der Öffnungsplatte
verwendet wird, ist die vorliegende Erfindung in der Lage, die im
Vorhergehenden aufgelisteten Vorteile zu liefern, die einen effizienteren
Betrieb umfassen, der die Aufrechterhaltung hoher Druckqualitätsniveaus über längere Zeiträume hinweg
erleichtert.
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Die
vorliegende Erfindung, wie dieselben in diesem Abschnitt beschrieben
ist, umfasst eine spezielle Öffnungsplattenstruktur,
die aus einer Organisches-Polymer-Zusammensetzung hergestellt ist. Der
Begriff „organisches
Polymer" soll hier
in einer herkömmlichen
Weise definiert und verwendet sein. Organische Polymere umfassen
herkömmlicherweise
kohlenstoffhaltige Strukturen aus sich wiederholenden chemischen
Untereinheiten. Ebenso sollen die Begriffe „organisches Polymer" und „Polymer" allgemein auf eine
nicht einschränkende
Weise verwendet werden, um eine Struktur zu bezeichnen, die am besten
aus ein oder mehr Kunststofftypverbindungen hergestellt ist, wobei
Beispiele derselben im Folgenden geliefert werden. Die vorliegende
Erfindung soll jedoch nicht auf bestimmte Kunststoff/Polymerverbindungen,
die der beanspruchten Öffnungsplatte
zugeordnet sind, (oder Öffnungsplattengrößen, -formen
und -konfigurationen) beschränkt
sein, vorausgesetzt, dass die fertigen Öffnungsplattenstrukturen in
der Lage sind, Tintenmaterialien auf eine genaue und konsistente
Weise zu liefern.
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Die
folgende Erörterung
soll einen kurzen und allgemeinen Überblick über die Erfindung geben. Spezifischere
Informa tionen, die bestimmte Ausführungsbeispiele, beste Ausführungen
und andere wichtige Merkmale der Erfindung umfassen, werden erneut
in dem im Folgenden ausgeführten
Abschnitt „Detaillierte
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele" dargelegt. Alle
wissenschaftlichen Termini, die in dieser Erörterung verwendet werden, sollen
gemäß den herkömmlichen
Bedeutungen aufgefasst werden, die denselben durch Fachleute auf
dem Gebiet, zu dem diese Erfindung gehört, zugewiesen werden, es sei
denn, es wird hier eine spezielle Definition geliefert.
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Die
beanspruchte Erfindung umfasst einen hochspezialisierten Druckkopf,
der eine neuartige Öffnungsplattenstruktur
verwendet. Die Öffnungsplatte
(die aus zumindest einer Organisches-Polymer-Zusammensetzung hergestellt
ist) ist in hohem Maße
dauerhaft und beständig
gegenüber
den Auswirkungen eines physischen Kontakts mit einer Anzahl von
Objekten, die einschließlich,
aber nicht ausschließlich,
die Wischereinheiten umfassen, die normalerweise bei herkömmlichen
Drucksystemen angetroffen werden. Folglich sind die Öffnungsplatte und
der sich ergebende Druckkopf durch verbesserte Zuverlässigkeitsgrade
und die Vermeidung einer „Rüschenbildung" oder anderer Verformungsprobleme
gekennzeichnet. Diese Ziele werden erreicht durch ein Bereitstellen
eines „eingesetzten" Öffnungsplattenentwurfs, bei
dem das „Haupt"-Tintenausstoßloch, das
jeder Öffnung
durch die Platte zugeordnet ist, unter der oberen Oberfläche der
Platte so angeordnet ist, dass die Wischer (oder andere physische
Strukturen), die in Kontakt mit der Öffnungsplatte kommen können, dieses
Loch nicht direkt in Eingriff nehmen. Das Loch wird somit vor den Auswirkungen
eines physischen Abriebs geschützt und
ist in der Lage, seine geometrische und strukturelle Integrität insgesamt
aufrechtzuerhalten. Dieser Entwurf vermeidet auch die Bildung von übermäßigen Tinten-„Pfützen" an der oberen Oberfläche der Öffnungsplatte
um die Öffnungen,
so dass eine ordnungsgemäße Tintentropfenbahn
aufrechterhalten wird. Wie es im Folgenden erörtert ist, wird diese „eingesetzte" Konfigura tion erreicht
durch ein Bereitstellen einer speziellen „Ausnehmung" (z. B. einer Vertiefung/vertieften
Region) über
jeder Tintenübertragungsbohrung
durch die Platte (im Folgenden genauer beschrieben). Jede Ausnehmung
beginnt an der oberen Oberfläche
der Öffnungsplatte
und erstreckt sich nach innen in das Innere der Platte.
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Detailliertere
Informationen werden nun im Hinblick auf die im Vorhergehenden erörterten
bestimmten Strukturen geliefert, wobei zu berücksichtigen ist, dass spezifische
Informationen bezüglich
der Öffnungsplatte,
der Herstellungsmaterialien, der Abmessungen und anderer Betriebsparameter
erneut in dem Abschnitt „Detaillierte
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele" geliefert werden.
In dieser Hinsicht soll die vorliegende Zusammenfassung einen allgemeinen Überblick über die
Erfindung vermitteln und die Erfindung in keiner Weise einschränken.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird ein Drucker geliefert, der folgende Merkmale aufweist: eine
Druckkopfkomponente, die folgende Merkmale aufweist: ein Substrat,
das zumindest eine Tintenausstoßvorrichtung
an demselben umfasst; und ein Öffnungsbauglied,
das über
dem Substrat positioniert ist, wobei das Öffnungsbauglied zumindest eine Tintenübertragungsbohrung
aufweist, die sich durch dasselbe erstreckt, wobei jede Tintenübertragungsbohrung
einzeln agiert zum Abgeben von vorgemischter Tinte, wobei das Öffnungsbauglied
ferner folgende Merkmale aufweist: eine obere Oberfläche, die
eine obere Öffnung
für die
Tintenübertragungsbohrung
definiert; eine untere Oberfläche,
die eine untere Öffnung
für die
Tintenübertragungsbohrung definiert;
eine Gegenbohrung in der oberen Oberfläche, wobei die Gegenbohrung
mit der Tintenübertragungsbohrung
nicht konzentrisch ist; und eine mittlere Oberfläche zwischen der oberen und
der unteren Oberfläche,
die durch die Gegenbohrung definiert ist; und einen Wischer zum
Reinigen der oberen Oberfläche
der Druckkopfkomponente von Tinte, wobei die obere Oberfläche dem
Wischer ausgesetzt ist, und die mittlere Oberfläche durch die obere Oberfläche vor
dem Wischer geschützt
ist, um eine Beeinträchtigung
der mittleren Oberfläche
durch den Wischer zu verhindern.
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Viele
unterschiedliche Tintenausstoßvorrichtungen
können
zu diesem Zweck ohne Einschränkung
verwendet werden, obwohl die Dünnfilmwiderstandselemente,
die normalerweise bei thermischen Tintenstrahldrucksystemen verwendet
werden, bevorzugt werden. Obwohl die beanspruchte Erfindung hier
aus praktischen Gründen
und Gründen
der Übersichtlichkeit
erneut mit hauptsächlichem
Bezug auf die thermische Tintenstrahltechnologie beschrieben wird,
soll dieselbe nicht in dieser Hinsicht eingeschränkt sein. Anschließend wird
ein neuartiges Öffnungsplattenbauglied
(oder einfacher eine „Öffnungsplatte") geliefert, die
aus zumindest einer Organisches-Polymer- (z. B. Kunststoff-) Zusammensetzung
hergestellt ist. Diese Öffnungsplatte
ist vom allgemeinen, im Vorhergehenden beschriebenen Typ und ist
speziell in den U.S.-Patentschriften Nr. 5,278,584 für Keefe
u. a. und 5,305,015 für
Schantz u. a. offenbart, sowie in der ebenfalls anhängigen, ebenfalls
der vorliegenden Anmelderin gehörenden U.S.-Patentanmeldung
Nr. 08/921,678 (eingereicht am 28.08.1997) mit dem Titel „IMPROVED
PRINTHEAD STRUCTURE AND METHOD FOR PRODUCING THE SAME" (Meyer u. a.).
-
Die Öffnungsplatte
(die sicher über
dem Substrat positioniert ist, das die Tintenausstoßvorrichtung
darauf aufweist) umfasst eine obere Oberfläche und eine untere Oberfläche. Der
Begriff „obere
Oberfläche", wie derselbe hier
verwendet und beansprucht wird, soll so definiert. sein, dass derselbe
die bestimmte Oberfläche
umfasst, die der Öffnungsplatte
zugeordnet ist, die relativ zu dem Druckkopf ganz außen ist
und tatsächlich
die „äußere" Oberfläche der Öffnungsplatte/des
Druckkopfs bildet, die der externen (äußeren) Umgebung ausgesetzt
ist. Sie ist die letzte „Oberfläche", durch die die Tinte
auf ihrem Weg zu dem ausgewählten
Druckmedienmaterial hindurchgeht. Ebenso ist sie die Oberfläche, die
unter Verwendung von ein oder mehr Wischbaugliedern „abgewischt" wird, die bei herkömmlichen
Druckeinheiten verwendet werden, wie es z. B. in der U.S.-Patentschrift Nr.
5,786,830 für
Su u. a. offenbart ist.
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Im
Gegensatz dazu ist die untere Oberfläche der Öffnungsplatte die spezifische
Oberfläche,
die in (z. B. innerhalb) dem Druckkopf positioniert ist, und ist
die anfängliche
Oberfläche
der Öffnungsplatte, durch
die die Tinte eintritt, wenn dieselbe ausgestoßen wird. Die untere Oberfläche ist
die innerste (z. B. „nicht
freiliegende") Oberfläche der Öffnungsplatte, die
tatsächlich
zwischen der oberen Oberfläche
der Öffnungsplatte
und dem Substrat, das die ein oder mehr Tintenausstoßvorrichtungen
darauf aufweist, angeordnet ist. Schließlich ist sie die spezifische Oberfläche der Öffnungsplatte,
die tatsächlich
an die darunter liegenden Druckkopfkomponenten, einschließlich der
Tintensperrschicht, angehaftet ist, wie es im Folgenden genauer
erörtert
ist. Nachdem diese spezifischen Definitionen der oberen und der
unteren Oberfläche
der Öffnungsplatte,
die die Ausrichtung der Platte relativ zu dem Rest des Druckkopfs
definieren, vorgestellt wurden, werden nun die neuartigen Merkmale
der Öffnungsplatte
erörtert.
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Bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird
zumindest eine „Ausnehmung" (oder vertiefte Region/Vertiefung)
in der Öffnungsplatte
bereitgestellt, die an der oberen Oberfläche derselben beginnt und an
einer Position innerhalb der Öffnungsplatte
zwischen der oberen und der unteren Oberfläche innerhalb der Hauptplattenstruktur
endet. Die Ausnehmung umfasst ein oberes Ende, ein unteres Ende
und eine Seitenwand dazwischen, die die internen Grenzen der Ausnehmung
definiert. Die Querschnittskonfiguration der Ausnehmung (im Folgenden
genauer erörtert)
kann viele unterschiedliche Konfigurationen ohne Einschränkung umfassen,
die einschließlich,
aber nicht ausschließlich,
quadratische, dreieckige, ovalförmige
und kreisförmige
(bevorzugt) umfassen. Das obere Ende der Ausnehmung an der oberen
Oberfläche
der Öffnungsplatte weist
darin ein erstes Loch auf, wobei das untere Ende der Ausnehmung
ein zweites Loch darin aufweist. Das erste Loch ist in seiner Größe größer als das
zweite Loch, wobei das zweite Loch gemäß dem oben beschriebenen Entwurf „eingesetzt" ist. Die Einsetzposition
des zweiten Lochs (das tatsächlich
als das „Hauptloch" fungiert, durch
das Tinte während
einer Bilderzeugung hindurchgeht) liefert die im Vorhergehenden
aufgelisteten Vorteile. Aufgrund seiner eingesetzten und „geschützten" Position ist es
keiner physischen Beschädigung
und keiner „Rüschenbildung" ausgesetzt, die
durch einen physischen Abrieb und externe Kräfte verursacht werden.
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Eine
weitere wichtige Charakteristik der Ausnehmung bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
ist eine strukturelle Beziehung, in der die im Vorhergehenden beschriebene
Seitenwand in einem Winkel von etwa 90° (in etwa einem rechten Winkel) relativ
zu der oberen Oberfläche
des Öffnungsplattenbauglieds
ausgerichtet ist. Dieser Entwurf liefert einen hohen Grad an struktureller
Integrität
und ermöglicht
es, dass jegliche physischen Kräfte,
die auf die obere Oberfläche
(erstes Loch) der Öffnungsplatte
ausgeübt
werden, wirksam auf diese Region beschränkt werden, ohne im Wesentlichen
nach unten in die Ausnehmung und das zweite Loch übertragen zu
werden. Folglich werden die Integrität und Planare Geometrie des
zweiten Lochs (und der umgebenden Strukturen) insgesamt aufrechterhalten,
so dass eine ordnungsgemäße Tintentropfenbahn
während
der Lebensdauer des Druckkopfs stattfinden kann. Ebenso befindet
sich die Ausnehmung entweder teilweise oder (bevorzugt) in vollständiger axialer
Ausrichtung mit der Tintenübertragungsbohrung
darunter (und umgekehrt), wobei die Tintenübertragungsbohrung im Folgenden
genauer beschrieben wird. Im Einzelnen befinden sich die Längsachsen,
die sowohl der Ausnehmung als auch der Bohrung zugeordnet sind, in
Ausrichtung miteinander und sind übereinstimmend, wie es in den
Zeichnungsfiguren gezeigt ist, die im nächsten Abschnitt beschrieben
werden.
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An
diesem Punkt sind weitergehende erklärende Informationen bezüglich der
Beziehung zwischen dem ersten Loch und dem zweiten Loch angebracht,
wobei das erste Loch „in
seiner Größe größer" als das zweite Loch
ist. Der Begriff „in
seiner Größe größer" umfasst grundsätzlich eine
Situation, in der die Querschnittsfläche des ersten Lochs die Querschnittsfläche des
zweiten Lochs übersteigt, wobei
der Begriff „Fläche" auf herkömmliche
Weise gemäß der Form
des betrachteten Lochs definiert ist. Zum Beispiel umfasst die Querschnittsfläche in Situationen,
die ein quadratisches oder rechteckiges Loch umfassen, die Länge des
Lochs multipliziert mit seiner Breite. Bezüglich des ersten und/oder des zweiten
Lochs, die kreisförmig
sind, ist die Querschnittsfläche
derselben auf herkömmliche
Weise definiert, um die Formel „πr2" zu umfassen, wobei
r = der Radius des kreisförmigen
Lochs. Ebenso können die
herkömmlichen
Formeln, die verwendet werden, um die Fläche anderer Formen (Ovale,
Dreiecke usw.) zu berechnen, verwendet werden, um die Größe des ersten
und/oder zweiten Lochs zu bestimmen.
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In
Situationen, die ein kreisförmiges
erstes und zweites Loch umfassen (die aus zahlreichen Gründen bevorzugt
werden, einschließlich
einfacher Herstellung, der Abwesenheit von gewinkelten Oberflächen und
dergleichen), kann der Begriff „in seiner Größe größer" auch einen Vergleich
der jeweiligen Durchmesserwerte der Löcher umfassen. Bei einem optimalen
Ausführungsbeispiel,
das konzipiert ist, um wirksame Ergebnisse zu liefern, sind das
erste Loch und das zweite Loch, wie im Vorhergehenden definiert,
beide im Querschnitt kreisförmig,
wobei das erste Loch einen ersten Durchmesser aufweist und das zweite
Loch einen zweiten Durchmesser aufweist. Bei diesem bestimmten Ausführungsbeispiel ist
der erste Durchmesser des ersten Lochs bevorzugt zumindest etwa
40 μm oder
mehr länger
(z. B. größer) als
der zweite Durchmesser des zweiten Lochs. Die vorliegende Erfindung
soll jedoch nicht auf diesen numerischen Bereich oder andere numerische
Parameter beschränkt
sein, es sei denn, dies ist hier anders angegeben.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung sollte das erste Loch aus mehreren Gründen größer als das zweite Loch sein.
Durch ein Bereitstellen eines ersten Lochs an der oberen Oberfläche der Öffnungsplatte,
das in seiner Größe größer als
das zweite Loch ist, wird die Übertragung
von störenden
physischen Kräften
von der oberen Oberfläche
(nämlich dem
ersten Loch) zu dem zweiten Loch innerhalb der Ausnehmung erneut
gemäß der im
Vorhergehenden umrissenen strukturellen Beziehung minimiert. Obwohl
der genaue physikalische Mechanismus, durch den dieser Vorteil erreicht
wird, nicht vollständig
geklärt
ist, stellt derselbe ein neuartiges und wichtiges Merkmal der Erfindung
dar. Ebenso erleichtert die im Vorhergehenden beschriebene Größenbeziehung, bei
der das erste Loch in seiner Größe größer als
das zweite Loch ist, weiter die ordnungsgemäße Tintentropfenbahn. Jegliche
Verformungen bei den Umfangskanten des ersten Lochs an der oberen
Oberfläche
der Öffnungsplatte,
die durch ein Wischen oder einen anderen physischen Abrieb verursacht
werden, beeinträchtigen
nicht den Tintentropfen, der das zweite Loch in der Ausnehmung verlässt, in
Anbetracht der größeren Größe des ersten
Lochs relativ zu (1) dem zweiten Loch; und (2) dem Tintentropfen, der
hindurchgeht (wobei die Tintentropfengröße im Wesentlichen durch die
Größe des zweiten
Lochs innerhalb der Ausnehmung vorgegeben ist). Da der Tintentropfen
in seiner Größe kleiner
ist als das erste Loch an der oberen Oberfläche der Öffnungsplatte, nimmt der Tropfen
im Wesentlichen keine der Kanten in Eingriff, die dem ersten Loch
zugeordnet sind, und wird deshalb nicht durch irgendwelche Verformungen (z.
B. „Rüschen") an den Umfangskanten
derselben beeinflusst.
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Außerdem soll
die vorliegende Erfindung nicht auf bestimmte Größen oder Formen beschränkt sein,
die der Ausnehmung, dem ersten Loch und dem zweiten Loch zugeordnet
sind. Obwohl alle diese Strukturen innerhalb einer gegebenen Öffnung bevorzugt
eine einheitliche Querschnittsform aufweisen (z. B. kreisförmig, quadratisch
usw. von dem ersten Ende zu dem zweiten Ende), wird auch in Erwägung gezogen,
dass die Ausnehmung und ihre verschiedenen Komponenten unterschiedliche
Querschnittsformen an verschiedenen Orten aufweisen könnten. Zum
Beispiel könnte
das erste Loch an dem ersten Ende der Ausnehmung im Wesentlichen
im Querschnitt kreisförmig
sein, während
das zweite Loch an dem zweiten Ende im Querschnitt quadratisch sein könnte, obwohl
ein einheitlicher Entwurf erneut bevorzugt wird und im Rest dieser
Erörterung
betont wird.
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Um
optimale Ergebnisse bei einem repräsentativen und nicht einschränkenden
Ausführungsbeispiel
der beanspruchten Öffnungsplatte
zu erreichen, weist die beanspruchte Ausnehmung ferner eine untere
Wand an dem zweiten Ende der Ausnehmung auf. Das im Vorhergehenden
beschriebene zweite Loch geht durch die untere Wand hindurch. Die
untere Wand ist bevorzugt in ihrer Konfiguration planar und im Wesentlichen
parallel zu der oberen Oberfläche
der Öffnungsplatte.
Ebenso ist die untere Wand bevorzugt in einem Winkel von etwa 90° (in etwa
einem rechten Winkel) relativ zu der Seitenwand der Ausnehmung ausgerichtet.
Wie bereits erwähnt,
ist die Seitenwand der Ausnehmung Idealerweise in einem Winkel von
etwa 90° (in
etwa einem rechten Winkel) relativ zu der oberen Oberfläche des Öffnungsplattenbauglieds
ausgerichtet. Bei dieser Konfiguration, bei der beide im Vorhergehenden
beschriebenen rechtwinkligen Beziehungen in Kombination verwendet
werden, ist die Ausnehmung im Wesentlichen zylindrisch oder scheibenförmig, wie es
in den beiliegenden Zeichnungsfiguren gezeigt ist. Dieser Entwurf
liefert einen besonders hohen Grad an struktureller Integrität, Verformungsbeständigkeit und
die Fähigkeit,
im Laufe der Zeit eine ordnungsgemäße Tintentropfenbahn aufrechtzuerhalten.
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Die
beanspruchte Ausnehmung soll jedoch nicht auf die im Vorhergehenden
bereitgestellten Winkelbeziehungen beschränkt sein, die repräsentative
Ausführungsbeispiele
darstellen, die zu Beispielszwecken bereitgestellt sind. In Situationen,
die die Verwendung einer Ausnehmung umfassen, die eine untere Wand
aufweist, wie es im Vorhergehenden beschrieben ist, sind viele andere
Variationen innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung möglich, vorausgesetzt,
dass die beanspruchte Ausnehmung, die die gewünschten Funktionsfähigkeiten
aufweist, hergestellt wird. Zum Beispiel werden, wie es deutlich in
den beiliegenden Zeichnungsfiguren gezeigt und in der im Folgenden
präsentierten
detaillierten Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele umrissen ist,
eine Anzahl von unterschiedlichen Winkelbeziehungen in Erwägung gezogen,
die die Seitenwand, die untere Wand und die obere Oberfläche der Öffnungsplatte
relativ zueinander betreffen. Zum Beispiel kann, wie es in den beiliegenden
Zeichnungsfiguren veranschaulicht ist, die Seitenwand, die der Ausnehmung
zugeordnet ist, tatsächlich
in einem Winkel ausgerichtet sein, der etwa 90° relativ zu der oberen Oberfläche der Öffnungsplatte übersteigt.
Im Einzelnen kann die Winkelbeziehung zwischen der Seitenwand der
Ausnehmung und der oberen Oberfläche
der Öffnungsplatte
Folgendes umfassen: (1) einen Winkel von etwa 90° (in etwa einen rechten Winkel);
oder (2) einen „stumpfen" Winkel, d. h. einen Winkel,
der 90° übersteigt
(aber kleiner als 180° ist), wobei
eine bevorzugte, nicht einschränkende
obere Grenze etwa 145° beträgt. Ebenso
kann die untere Wand an dem zweiten Ende der Ausnehmung (durch die
das zweite Loch hindurchgeht) in einem Winkel von etwa 45 – 165° relativ
zu der Seitenwand der Ausnehmung ausgerichtet sein. Obwohl die doppelte 90°-Winkel-Beziehung
zwischen (A) der Seitenwand und der oberen Oberfläche der Öffnungsplatte;
und (B) der unteren Wand der Ausnehmung und der Seitenwand, die
eine zylindrische oder scheibenförmige Ausnehmung
erzeugt, erneut bevorzugt wird, können auch die im Vorhergehenden
aufgelisteten (oder andere) verschiedene Winkelwerte in vielerlei
Kombinationen ohne Einschränkung
verwendet werden. Die Auswahl von beliebigen gegebenen Ausmessungen, Winkeln
und dergleichen bei der vorliegenden Erfindung soll gemäß einem
routinemäßigen Pilottesten vorab
bestimmt werden, das zahlreiche diverse Faktoren berücksichtigt,
die von den Typen der Herstellungsmaterialien, die den Öffnungsplatten
zugeordnet sind, bis zu der Weise, auf die die beanspruchten Druckköpfe verwendet
werden, reichen.
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Nachdem
die neuartige Ausnehmung beschrieben wurde, die in der beanspruchten Öffnungsplatte
bereitgestellt ist (die zahlreiche Vorteile bietet, die die Erzeugung
eines „eingesetzten" Tintenausstoßloches
umfassen, das gegenüber
einer Verformung beständig
ist, die durch einen physischen Abrieb, ein Abwischen und dergleichen
verursacht wird, aber nicht darauf beschränkt ist), werden nun die verbleibenden
Abschnitte der Öffnung,
die unter der Ausnehmung liegen, erörtert. Unter der Ausnehmung positioniert
und in Fluidkommunikation damit befindet sich eine Tintenübertragungsbohrung.
Die Tintenübertragungsbohrung
befindet sich in teilweiser oder (bevorzugt) vollständiger axialer
Ausrichtung mit der Ausnehmung und umgekehrt, wie es im Vorhergehenden
erörtert
ist. Folglich gehen Tintenmaterialien, die durch die ein oder mehr
Tintenausstoßvorrichtungen
ausgestoßen
werden, nach oben durch die Bohrung, durch die Ausnehmung an der
oberen Oberfläche
der Öffnungsplatte
und aus dem Druckkopf hinaus zur Lieferung an ein ausgewähltes Druckmedienmaterial
(aus Papier, Metall, Kunststoff und dergleichen). Um dieses Ziel
zu erreichen und aus einem funktionellen Gesichtspunkt heraus beginnt
die Tintenübertragungsbohrung
an dem zweiten Ende der Ausnehmung (z. B. an dem zweiten Loch darin)
und endet an der unteren Oberfläche
des Öffnungsplattenbauglieds.
Die Tintenübertragungsbohrung
ist die erste Struktur innerhalb der Öffnungsplatte, die tatsächlich während des
Ausstoßprozesses
Tintenmaterialien empfängt,
wobei die Tinte dann durch die Bohrung und die Ausnehmung hindurchgeht
zur schließlichen
Lieferung, wie bereits erwähnt.
Obwohl eine Anzahl von unterschiedlichen Strukturentwürfen in
Verbindung mit der Tintenübertragungsbohrung verwendet
werden kann, wie es im Folgenden in dem Abschnitt „Detaillierte
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele" umrissen ist, ist
die Bohrung Idealerweise in ihrem Querschnitt entlang ihrer gesamten
Länge gleichförmig. Ebenso
umfasst die Bohrung eine Seitenwand darin, die bevorzugt in einem „spitzen" (kleiner als 90°) Winkel
relativ zu der oberen Oberfläche
des Öffnungsplattenbauglieds ausgerichtet
ist, um eine im Wesentlichen „kegelförmige" Struktur zu bilden.
Dieser Entwurf fördert
einen raschen und vollständigen
Tinteneintritt in und durch die Öffnungsplatte.
Andere Seitenwandentwürfe
können
jedoch in Verbindung mit der Tintenübertragungsbohrung verwendet
werden, einschließlich, aber
nicht ausschließlich,
derjenigen, die einen Winkel von etwa 90° (in etwa einen rechten Winkel)
oder mehr relativ zu der oberen Oberfläche des Öffnungsplattenbauglieds bilden.
Die Auswahl eines beliebigen gegebenen internen Entwurfs relativ
zu der beanspruchten Tintenübertragungsbohrung
kann erneut unter Verwendung eines routinemäßigen Pilottestens vorab bestimmt
werden.
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Zusätzliche
Daten, die Druckkopfassemblierungstechniken und andere diesbezügliche Informationen
umfassen, werden im Folgenden dargelegt (einschließlich einer
Vielzahl von Herstellungsverfahren, die verwendet werden können, um
die verschiedenen Strukturmerkmale der Öffnungsplatte herzustellen).
Zum Beispiel reichen repräsentative
Herstellungsverfahren, die verwendet werden können, um die beanspruchte Ausnehmung
und Tintenübertragungsbohrung
herzustellen, von Laserablationsverfahren bis zu chemischem Ätzen und
physischen Bearbeitungstechniken, bei denen Bohrvorrichtungen verwendet
werden. Dementsprechend kann eine Anzahl von herkömmlichen
Prozeduren ohne Einschränkung
für die
im Vorhergehenden beschriebenen Zwecke verwendet werden. Es sei
auch betont, dass viele unterschiedliche Druckkopfkomponenten, Tintenausstoßvorrichtungen,
Größenparameter
und dergleichen bei der vorliegenden Erfindung anwendbar sind, vorausgesetzt,
dass die neuartige Öffnungsplatte
als ein Teil der Grunddruckkopfstruktur verwendet wird. Diese Öffnungsplatte
liefert wiederum eine verbesserte Dauerhaftigkeit und eine Steuerung
der ordnungsgemäßen Tintentropfenbahn.
Zusätzlich
zu der hier aufgeführten
neuartigen Öffnungsplatte
wird ebenso ein verbessertes „Tintenlieferungssystem" geliefert, bei dem
ein Tintenaufnahmegefäß wirksam
mit dem im Vorhergehenden erörterten
beanspruchten Druckkopf verbunden ist und mit demselben in Fluidkommunikation
steht. Wie es umfassend in dem Abschnitt „Detaillierte Beschreibung
bevorzugter Ausführungsbeispiele" behandelt ist, soll
der Begriff „wirksam
verbunden" relativ
zu dem Druckkopf und dem Tintenaufnahmegefäß eine Anzahl von unterschiedlichen
Situationen umfassen, die einschließlich, aber nicht ausschließlich, die
Verwendung von (1) Kassetteneinheiten des „in sich geschlossenen" Typs, bei dem das
Tintenaufnahmegefäß direkt
an dem Druckkopf angebracht ist, um ein System zu erzeugen, das
einen „eingebauten" Tintenvorrat aufweist;
und (2) Druckeinheiten der „außeraxialen" Varietät umfassen,
die einen Druckkopf verwenden, der durch ein oder mehr Leitungsbauglieder
(oder ähnliche
Strukturen) mit einer entfernt positionierten Tintenaufnahmeeinheit
in Form eines Tanks, eines Gefäßes, eines
Gehäuses
oder einer anderen äquivalenten
Struktur verbunden ist. Die neuartigen Druckköpfe und Öffnungsplatten der vorliegenden
Erfindung sollen nicht auf eine Verwendung mit bestimmten Tintenaufnahmegefäßen, die Nähe dieser
Gefäße zu den
Druckköpfen
und die Mittel, durch die die Gefäße und Druckköpfe aneinander angebracht
sind, beschränkt
sein.
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Schließlich soll
die Erfindung auch ein Verfahren zum Erzeugen der beanspruchten
hocheffizienten Druckköpfe
umfassen. Die Erzeugungsschritte, die zu diesem Zweck verwendet
werden, sind in Anspruch 15 definiert. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist die Öffnungsplatte
eine Ausnehmung mit einer Seitenwand darin auf, die in einem Winkel
von etwa 90° (etwa
einem rechten Winkel) relativ zu der oberen Oberfläche der
Platte und/oder einer unteren Wand an dem zweiten Ende der Ausnehmung,
die im Wesentlichen parallel zu der oberen Oberfläche ist,
ausgerichtet ist. Andere Variationen sind, wie bereits erwähnt, möglich, wobei
die beanspruchte Öffnungsplatte
nicht auf die spezifischen in diesem Abschnitt angeführten Merkmale
beschränkt
ist. Es sei ebenso darauf hingewiesen, dass die Erzeugung der Ausnehmung
in der oberen Oberfläche
der Öffnungsplatte
vor oder nach der Anbringung der Öffnungsplatte in Position an
den darunter liegenden Abschnitten des Druckkopfs vorgenommen werden
kann, wobei beide Techniken als äquivalent
betrachtet werden. Dementsprechend umfassen alle Aussagen, die hier
präsentiert
sind und anzeigen, dass eine Öffnungsplatte,
die die beanspruchten Merkmale (einschließlich der Ausnehmung) aufweist, „bereitgestellt" wird, durch Äquivalenz
beide oben aufgelisteten Alternativen.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt einen wesentlichen Fortschritt in der
Technik der thermischen Tintenstrahltechnologie und der Erzeugung
von qualitativ hochwertigen Bildern mit verbesserter Zuverlässigkeit,
Geschwindigkeit und Langlebigkeit dar. Die neuartigen Strukturen,
Komponenten und Verfahren, die hier beschrieben sind, bieten viele
wichtige Vorteile, die (1) eine beträchtliche Steigerung der Druckkopf-/Öffnungsplattenlanglebigkeit;
(2) die Fähigkeit,
eine genaue Steuerung der Tintentropfenbahn während der Lebensdauer des Druckkopfs
aufrechtzuerhalten; (3) Kompatibilität der beanspruchten Öffnungsplatte
mit Druckeinheiten, die eine Vielzahl von unterschiedlichen Wischersystemen
verwenden, die verwendet werden, um den Druckkopf zu reinigen; (4)
die Vermeidung einer vorzeitigen Beschädigung der Öffnungsplatte trotz ihres Dünnfilmpolymercharakters;
(5) die Fähigkeit,
eine Dünnfilmpolymeröffnungsplattenstruktur
hoher Dauerhaftigkeit zu liefern, die ihr leichtes und dünnes Profil
aufrechterhalten kann, während
die im Vorhergehenden erörterten
Probleme verhindert werden; und (6) das Erreichen dieser Ziele unter
Verwendung einer Technik, die die Aufbringung von zusätzlichen
Materialschichten und/oder chemischen Zusammensetzungen auf die Öffnungsplatte
vermeidet, die die Kosten, Komplexität und insgesamt die Arbeitsanforderungen,
die mit dem Druckkopfherstellungsprozess zusammenhängen, steigern
kann, umfas sen, jedoch nicht darauf beschränkt sind. Diese und andere
Nutzen, Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nun
in der folgenden kurzen Beschreibung der Zeichnungen und detaillierten
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
erörtert.
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Zusätzlich zu
dem Vorhergehenden können andere
Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung im breiten Sinne wie folgt zusammengefasst werden.
Bei einem Ausführungsbeispiel
umfasst ein Druckkopf zur Verwendung bei einem Tintenlieferungssystem
ein Substrat, das zumindest eine Tintenausstoßvorrichtung an demselben aufweist.
Ein Öffnungsplattenbauglied
ist über
dem Substrat positioniert. Das Öffnungsplattenbauglied
weist zumindest eine Tintenübertragungsbohrung
auf, die sich durch dasselbe erstreckt. Das Öffnungsplattenbauglied umfasst
ferner folgende Merkmale: eine obere Oberfläche, die ein oberes Loch bzw.
eine obere Öffnung
für die
Tintenübertragungsbohrung
definiert, eine untere Oberfläche,
die eine untere Öffnung
für die
Tintenübertragungsbohrung
definiert, und eine Gegenbohrung in der oberen Oberfläche. Die
Gegenbohrung ist mit der Tintenübertragungsbohrung nicht
konzentrisch. Und die Gegenbohrung steht in Fluidkommunikation mit
der Tintenübertragungsbohrung.
Durch ein Bereitstellen einer nicht konzentrischen Gegenbohrung
an der oberen Oberfläche
des Öffnungsplattenbauglieds
ist die vorliegende Erfindung in der Lage, den Endenabbruch von
ausgestoßenen
Tintenstrahltröpfchen
zu steuern und somit die Pfützenbildungsprobleme
zu lösen,
die thermischen Tintenstrahldruckmechanismen gemäß dem Stand der Technik zugeordnet
sind.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
definiert die Tintenübertragungsbohrung
zumindest eine Seitenwand. Und wenn eine Gegenbohrung in der oberen
Oberfläche
des Öffnungsplattenbauglieds erzeugt
wird, wird zumindest ein Abschnitt der Seitenwand derart entfernt,
dass zumindest ein Teil der Seitenwand dicker ist als zumindest
ein anderer Teil der Seitenwand. Somit kann dieses Ausführungsbeispiel
auch verwendet werden, um die Tintenstrahltröpfchenbahn zu steuern und folglich
die Probleme des Stands der Technik zu lösen.
-
Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel weist
die Gegenbohrung eine ausreichende Tiefe auf, um den Meniskus zu
halten und jegliche Tintenpfützen
zurück
zu der Tintenübertragungsbohrung
zu leiten. Dies minimiert und/oder verhindert ein Meniskusüberfließen und
verbessert somit die Tintentröpfchenendenabbruchsteuerung.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
umfasst das Öffnungsplattenbauglied
eine Teilgegenbohrung anstelle einer Vollgegenbohrung. Die Teilgegenbohrung
definiert einen gegengebohrten Abschnitt der oberen Oberfläche und
einen nicht ablatierten Abschnitt der oberen Oberfläche. Der
gegengebohrte Abschnitt steht in Fluidkommunikation mit der Tintenübertragungsbohrung.
Der nicht ablatierte Abschnitt zieht die Tinte an, wenn dieselbe
von dem Druckkopf geliefert wird. Dies verbessert die Tintentröpfchenendenabbruchsteuerung
und überwindet die
Einschränkungen
des Stands der Technik.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
erzeugt die Gegenbohrung in der oberen Oberfläche eine glatte und gleichförmige Kante
um die Tintenübertragungsbohrung,
um Rüschen
in der oberen Oberfläche
zu minimieren. Die Gegenbohrung kann auch zumindest teilweise die
Kante um die Tintenübertragungsbohrung
abrunden. Dieses Ausführungsbeispiel
verbessert auch die Tintentröpfchenendenabbruchsteuerung
und überwindet
die Einschränkungen
des Stands der Technik.
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Natürlich können die
Druckköpfe,
Druckkassetten und Verfahren dieser Ausführungsbeispiele auch andere
zusätzliche
Komponenten und/oder Schritte umfassen.
-
Andere
Ausführungsbeispiele
werden hier ebenfalls offenbart und beansprucht.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
-
Die
vorliegende Erfindung kann in bestimmten Teilen und Schritten physische
Form annehmen, wobei Ausführungsbeispiele
derselben im Detail in dieser Beschreibung beschrieben sind und
in den beiliegenden Zeichnungen, die einen Teil derselben bilden,
veranschaulicht sind. Es zeigen:
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1 eine
schematisch dargestellte, auseinandergezogene perspektivische Ansicht
eines repräsentativen
Tintenlieferungssystems in Form einer Tintenkassette, die geeignet
ist zur Verwendung mit den Komponenten und Verfahren der vorliegenden Erfindung.
Die Tintenkassette von 1 weist ein Tintenaufnahmegefäß auf, das
direkt an dem Druckkopf der beanspruchten Erfindung so angebracht
ist, dass ein „eingebauter" Tintenvorrat bereitgestellt
ist.
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2 eine
schematisch dargestellte, vergrößerte Teilquerschnittsansicht
des Druckkopfs, der in der Tintenkassetteneinheit von 1 verwendet wird,
wobei eine herkömmliche Öffnungsplattenstruktur
verwendet ist.
-
3 eine
schematisch dargestellte perspektivische Ansicht eines Tintenaufnahmegefäßes, das
bei einem alternativen Tintenlieferungssystem des „außeraxialen" Typs verwendet wird,
das ebenfalls wirksam mit dem Druckkopf der vorliegenden Erfindung
verbunden sein kann.
-
4 eine
Teilquerschnittsansicht des Tintenaufnahmegefäßes, das in 3 gezeigt
ist, die entlang der Linie 4-4 vorgenommen ist.
-
5 eine
schematisch dargestellte, vergrößerte Teilquerschnittsansicht
einer auf einem organischen Polymer basierenden Dünnfilmöffnungsplattenstruktur,
die eine der Öffnungen
durch die Platte bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung zeigt.
-
6 eine
Draufsicht der Öffnungsplattenstruktur
von 5, wobei nach unten in die beanspruchte Ausnehmung
geblickt wird.
-
7 eine
schematisch dargestellte, vergrößerte Teilquerschnittsansicht
einer auf einem organischen Polymer basierenden Öffnungsplattenstruktur, die
eine der Öffnungen
durch die Platte bei einem alternativen Ausführungsbeispiel zeigt.
-
8 eine
schematisch dargestellte, vergrößerte Teilquerschnittsansicht
einer auf einem organischen Polymer basierenden Öffnungsplattenstruktur, die
eine der Öffnungen
durch die Platte bei einem weiteren alternativen Ausführungsbeispiel
zeigt.
-
9 eine
schematisch dargestellte, vergrößerte Teilquerschnittsansicht
einer auf einem organischen Polymer basierenden Öffnungsplattenstruktur, die
eine der Öffnungen
durch die Platte bei einem weiteren alternativen Ausführungsbeispiel
zeigt.
-
10 eine schematisch dargestellte, vergrößerte. Teilquerschnittsansicht
einer auf einem organischen Polymer basierenden Öffnungsplattenstruktur, die
eine der Öffnungen
durch die Platte bei einem weiteren alternativen Ausführungsbeispiel zeigt.
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11 eine schematisch dargestellte, vergrößerte Teilquerschnittsansicht
einer auf einem organischen Polymer basierenden Öffnungsplattenstruktur, die eine
der Öffnungen
durch die Platte bei einem weiteren alternativen Ausführungsbeispiel zeigt.
-
12 eine vergrößerte Teilquerschnittsansicht
einer auf einem organischen Polymer basierenden Dünnfilmöffnungsplattenstruktur,
die ein typisches Gegenbohrungsprofil und einen konzentrischen Bohrungsausgang,
der in der Gegenbohrung angeordnet ist, zeigt.
-
13 eine vergrößerte Teilquerschnittsansicht
einer auf einem organischen Polymer basierenden Dünnfilmöffnungsplattenstruktur,
die ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zeigt, bei dem die Gegenbohrung und der
Bohrungsausgang nicht konzentrisch sind.
-
14 eine vergrößerte Teilquerschnittsansicht
einer auf einem organischen Polymer basierenden Dünnfilmöffnungsplattenstruktur,
die ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zeigt, bei dem die Gegenbohrung kreisförmig und
tief genug ist, um den Tintenmeniskus zu halten.
-
15 eine vergrößerte Teilquerschnittsansicht
einer auf einem organischen Polymer basierenden Dünnfilmöffnungsplattenstruktur,
die ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zeigt, bei dem die Gegenbohrung nicht
kreisförmig
und tief genug ist, um den Tintenmeniskus zu halten.
-
16 eine vergrößerte Teilquerschnittsansicht
einer auf einem organischen Polymer basierenden Dünnfilmöffnungsplattenstruktur,
die ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zeigt, bei dem eine Teilgegenbohrung
einen teilweise asymmetrischen Bohrungsausgang definiert.
-
17 eine Draufsicht der Öffnungsplattenstruktur von 16, wobei nach unten in die Ausnehmung geblickt
wird.
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18 eine vergrößerte perspektivische
Ansicht einer Bohrung gemäß dem Stand
der Technik in einer auf einem organischen Polymer basierenden Dünnfilmöffnungsstruktur,
die durch Laserablation erzeugt ist.
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19 eine vergrößerte perspektivische
Ansicht einer flachen Gegenbohrung, die durch Laserablation erzeugt
ist, in einer auf einem organischen Polymer basierenden Dünnfilmöffnungsstruktur.
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20 eine vergrößerte perspektivische
Ansicht einer flachen Gegenbohrung, die durch Laserablation erzeugt
ist, in einer auf einem organischen Polymer basierenden Dünnfilmöffnungsstruktur.
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21 eine isometrische Zeichnung eines typischen
Druckers, der eine Tintenstrahldruckkassette verwenden kann, die
die vorliegende Erfindung verwendet.
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22 eine schematische Darstellung eines Druckers,
der die vorliegende Erfindung verwenden kann.
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Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsbeispiele
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Die
vorliegende Erfindung liefert unter anderem neuartige Entwürfe und
Verfahren zum Herstellen eines Tintenstrahldruckkopfs, der in der
Lage ist, Tintenmengen variierenden Tropfengewichts zu drucken.
Insbesondere löst
diese Erfindung die Probleme des Stands der Technik durch bevorzugt ein Ätzen eines
Substrats, um Abfeuerkammern mit unterschiedlichen Öffnungsschichtdicken
zu liefern. Dies liefert variable Abstände zwischen Tintenenergieversorgungselementen
in den Abfeuerkammern und ihren entsprechenden Öffnungen. Alternativ dazu kann die
Erfindung Abfeuerkammern mit unterschiedlichen Volumen, unterschiedlich
dimensionierte Tintenenergieversorgungselemente und/oder lateral
versetzte Tintenenergieversorgungselemente verwenden. Durch ein
Verringern des Abstands zwischen den Öffnungen und ihren Tintenenergieversorgungselementen,
ein Bereitstellen von Abfeuerkammern mit unterschiedlichen Volumen,
ein Bereitstellen von unterschiedlich dimensionierten Tintenenergieversorgungselementen
und/oder ein laterales Versetzen der Tintenenergieversorgungselemente
von ihren entsprechenden Öffnungen
kann ein Hersteller somit Tintenstrahldruckköpfe liefern, die in der Lage
sind, Tintenmengen variierenden Tropfengewichts zu drucken.
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Die
vorliegende Erfindung umfasst einen einzigartigen Druckkopf für ein Tintenlieferungssystem, das
eine spezialisierte Öffnungsplatte
umfasst, durch die die Tinte hindurchgeht. Die Tinte wird dann unter Verwendung
herkömmlicher
Drucktechniken an ein ausgewähltes
Druckmedienmaterial (Papier, Metall, Kunststoff und dergleichen)
geliefert. Thermische Tintenstrahldrucksysteme sind zu diesem Zweck
besonders geeignet. Sie verwenden zumindest ein oder mehr Dünnfilmwiderstandselemente
auf einem Substrat, die selektiv auf Abruf Tinte erhitzen und ausstoßen. Die beanspruchte Erfindung wird in diesem Abschnitt
mit Hauptbezugnahme auf die thermische Tintenstrahltechnologie beschrieben.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Erfindung auch bei anderen
Tintenlieferungssystemen anwendbar ist, vorausgesetzt, dass dieselben
ein Substrat, zumindest eine Tintenausstoßvorrichtung an dem Substrat
und eine Öffnungsplatte
umfassen, die über
dem Substrat/der Tintenausstoßvorrichtung
positioniert ist. Andere repräsentative
Tintenausstoßvorrichtungen
werden im Folgenden zu Referenzzwecken aufgeführt.
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Die
beanspruchten Druckköpfe
umfassen eine Öffnungsplatte
mit mehreren Löchern
durch dieselbe. Die Öffnungsplatte
ist aus einem nicht metallischen, organischen Polymer- (z. B. Kunststoff-)
Film erzeugt, wobei spezifische Beispiele ebenfalls im Folgenden
vorgestellt sind. Um die Dauerhaftigkeit dieser Struktur zu verbessern,
umfasst die Öffnungsplatte
einen neuartigen Öffnungsentwurf,
der ein Problem vermeidet, das als „Rüschen" oder „Rüschenbildung" bekannt ist. Diese
Situation tritt auf, wenn die Öffnungsplattenoberfläche (nämlich die
obere Oberfläche,
wie es hier definiert ist) in Kontakt mit einem Objekt kommt, das über die
Oberfläche
in einer physisch in Eingriff nehmenden Weise „reibt" oder sich anderweitig darüber bewegt.
Zum Beispiel kann eine „Rüschenbildung" auftreten, wenn
eine Dünnfilmpolymeröffnungsplatte
durch ein Elastomerwischerelement des Typs, der in der U.S.-Patentschrift
Nr. 5,786,830 für
Su u. a. gezeigt ist, „abgewischt" wird.
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Wie
es im Folgenden genauer erörtert
ist, verursacht eine „Rüschenbildung" der Öffnungsplatte,
dass sich angehobene „kamm"-artige Strukturen entlang
der Umfangskanten der Öffnungen
bilden. Diese physische Verformung der Öffnungsplatte (und die sich
ergebende Veränderung
der Öffnungsgeometrie/-planarität) kann
erhebliche Veränderungen der
Tintentropfenbahn verursachen, d. h. des vorgesehenen Weges, dem
der Tintentropfen folgen soll, um das gedruckte Endbild zu erzeugen.
Diese unerwünschten
Veränderungen
der Öffnungsplattengeometrie
verhindern, dass sich der Tintentropfen in seiner vorgesehenen Richtung
bewegt. Stattdessen wird der Tropfen nicht ordnungsgemäß ausgestoßen und
an einen unerwünschten
Ort auf dem Druckmedienmaterial geliefert. Die Verformung der Öffnungsplatte,
wie dieselbe im Vorhergehenden umrissen ist (einschließlich der
Bildung von „Kamm"-Fremdstrukturen
um die Umfangskanten der Öffnungen),
kann auch die Ansammlung oder „Pfützenbildung" von Tinte in diesen
Regionen verursachen. Diese Situation kann die Tintentropfenbahn
weiter verändern,
indem eine unerwünschte Wechselwirkung
zwischen dem Tintentropfen, der ausgestoßen wird, (insbesondere dem
Endabschnitt jedes Tropfens oder seinem „Ende") mit angesammelter Tinte neben den Öffnungen bewirkt
wird. Folglich tritt eine Tintenqualitätsverschlechterung im Laufe
der Zeit auf. Diese Probleme werden wiederum durch zwei Hauptfaktoren
verursacht, nämlich
(1) die dünne,
flexible Beschaffenheit der Öffnungsplatten
aus organischem Polymer, die hier beschrieben sind; und (2) die
physischen Kräfte, die
auf die Öffnungsplatten
durch herkömmliche
Wischerstrukturen (oder andere Objekte, die mit denselben in Kontakt
kommen können)
ausgeübt
werden.
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Um
diese Probleme zu lösen,
wird ein neuartiger Öffnungsentwurf
bei der beanspruchten Öffnungsplatte
verwendet. Im Einzelnen ist das „Hauptloch" (im Folgenden definiert), das in die Öffnung führt, durch
ein Bereitstellen dieses Loches in einer „Ausnehmung" „eingesetzt". Die Ausnehmung
beginnt an der oberen Oberfläche
der Platte und endet an einem Ort innerhalb der Platte zwischen
der oberen und der unteren Oberfläche. Durch ein „Isolieren" dieses Lochs, wie
es im Vorhergehenden angezeigt ist, ist dasselbe vor Schaden „geschützt", der durch den Durchgang
von Tintenwischern und anderen Strukturen über die obere Oberfläche der Öffnungsplatte
verursacht wird. Auf diese Weise werden auf „Rüschenbildung" basierende Tintenbahnprobleme vermieden.
Die beanspruchte Erfindung stellt deshalb einen bedeutenden Fortschritt
in der Drucktechnologie dar, wobei die Vorteile und spezifischen
Details derselben im Folgenden umrissen sind.
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Wie
im Vorhergehenden erwähnt,
soll die vorliegende Erfindung hier mit Hauptbezugnahme auf die
thermische Tintenstrahltechnologie beschrieben werden. Der Begriff „thermischer
Tintenstrahldruckkopf",
wie derselbe in dieser Erörterung
verwendet wird, soll im breiten Sinne so aufgefasst werden, dass
derselbe ohne Einschränkung
jeden beliebigen Typ von Druckkopf umfasst, der zumindest einen
Heizwiderstand darin aufweist, der verwendet wird, um Tintenmateria lien
zur Lieferung an ein Druckmedienmaterial thermisch anzuregen. In
dieser Hinsicht soll die Erfindung nicht auf bestimmte thermische
Tintenstrahldruckkopfentwürfe
beschränkt sein,
wobei viele unterschiedliche Strukturen und interne Komponentenanordnungen
möglich
sind, vorausgesetzt, dass dieselben die im Vorhergehenden erwähnten Widerstandselemente
umfassen, die Tinte auf Abruf unter Verwendung thermischer Prozesse ausstoßen. Ebenso
soll die Erfindung nicht auf bestimmte Druckkopfstrukturen, Technologien
oder Tintenausstoßvorrichtungstypen
beschränkt
sein, es sei denn, dies ist hier anders angegeben, und ist voraussichtlich
bei vielen thermischen Tintenstrahlsystemen anwendbar sowie bei
Systemen, die andere Technologien verwenden, die keine thermischen
Tintenstrahlvorrichtungen verwenden.
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Die
beanspruchten Druckköpfe
und Öffnungsplatten
sind auch bei vielen unterschiedlichen Tintenlieferungssystemen
anwendbar, wie es im Vorhergehenden dargelegt ist, einschließlich (1)
Einbaukassettentypeinheiten, die einen in sich geschlossenen Tintenvorrat
darin aufweisen, der wirksam mit dem Druckkopf verbunden ist und
mit demselben in Fluidkommunikation steht; und (2) „außeraxiale" Einheiten, die ein
entfernt positioniertes Tintenaufnahmegefäß verwenden, das unter Verwendung
von ein oder mehr Fluidübertragungsleitungen
wirksam mit dem Druckkopf verbunden ist und mit demselben in Fluidkommunikation
steht. Der Druckkopf, der im Folgenden beschrieben ist, soll deshalb
nicht als „systemspezifisch" relativ zu den Tintenspeichervorrichtungen,
die demselben zugeordnet sind, angesehen werden. Um ein klares und
vollständiges
Verständnis der
Erfindung zu liefern, wird die folgende detaillierte Beschreibung
in sieben Abschnitte aufgeteilt, nämlich (1) „A. Allgemeiner Überblick über die
Druckkopftechnologie";
(2) „B.
Die neuartigen Öffnungsplattenstrukturen
der vorliegenden Erfindung";
(3) „C.
Tintenlieferungssysteme unter Verwendung der neuartigen Druckköpfe/Öffnungsplatten
und zugeordnete Herstellungsverfahren"; (4) „D. Erzeugen einer nicht konzentrischen
Gegenbohrung in einer Öffnung"; (5) „E. Erzeugen
einer tiefen Gegenbohrung in einer Öffnung"; (6) „F. Erzeugen einer Teilgegenbohrung
in einer Öffnung"; und (7) „G. Ausgangsseitenablation
der Bohrungsausgangskante einer Öffnung".
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A. Allgemeiner Überblick über die
Druckkopftechnologie
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Wie
bereits erwähnt,
ist die vorliegende Erfindung bei einer großen Vielzahl von unterschiedlichen
Tintenkassettendruckköpfen
anwendbar, die (1) ein Öffnungsplattenbauglied,
das ein oder mehr Löcher
durch dasselbe aufweist; und (2) ein Substrat unter dem Öffnungsplattenbauglied
umfassen, das zumindest eine oder mehr Tinten-„Ausstoßvorrichtungen" darauf oder demselben
zugeordnet aufweist. Der Begriff „Tintenausstoßvorrichtung" soll so definiert
sein, dass derselbe einen beliebigen Typ von Komponente oder System
umfasst, der selektiv Tintenmaterialien aus dem Druckkopf durch
das Plattenbauglied ausstößt oder
auswirft. Thermische Tintenstrahldrucksysteme, die mehrere Heizwiderstände als
Tintenausstoßvorrichtungen
verwenden, werden für
diesen Zweck bevorzugt. Die vorliegende Erfindung soll jedoch nicht
auf einen bestimmten Typ von Tintenausstoßvorrichtung oder Tintenstrahldrucksystem
beschränkt
sein, wie es im Vorhergehenden ausgeführt ist. Stattdessen kann eine
Anzahl von unterschiedlichen Tintenlieferungsvorrichtungen in die
Erfindung eingeschlossen sein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf,
piezoelektrische Tropfensysteme des allgemeinen Typs, die in der
U.S.-Patentschrift Nr. 4,329,698 für Smith offenbart sind, Punktmatrixsysteme
der Varietät,
die in der U.S.-Patentschrift
Nr. 4,749,291 für
Kobayashi u. a. beschrieben sind, sowie andere vergleichbare und
funktionell äquivalente
Systeme, die konzipiert sind, um Tinte unter Verwendung von ein
oder mehr Tintenausstoßvorrichtungen
zu liefern. Die spezifischen Tintenausstoßvorrichtungen, die diesen
alternativen Systemen zugeordnet sind (z. B. die piezo elektrischen
Elemente bei dem System der U.S.-Patentschrift Nr. 4,329,698), sollen
in dem Begriff „Tintenausstoßvorrichtungen" enthalten sein,
wie es im Vorhergehenden erörtert
ist. Dementsprechend sei darauf hingewiesen, dass, obwohl die vorliegende
Erfindung hier mit Hauptbezugnahme auf die thermische Tintenstrahltechnologie
erörtert
wird, andere Systeme gleichermaßen
anwendbar und für
die beanspruchte Technologie relevant sind.
-
Um
ein vollständiges
Verständnis
der vorliegenden Erfindung zu erleichtern, wie dieselbe bei der thermischen
Tintenstrahltechnologie gilt (bei der es sich um das hauptsächlich interessierende
bevorzugte System handelt), wird nun ein Überblick über dieses Technikfeld geliefert.
Die Tintenlieferungssysteme, die in den oben aufgelisteten Zeichnungsfiguren (z.
B. 1 – 4)
schematisch gezeigt sind, werden nur zu Beispielszwecken bereitgestellt
und sind nicht einschränkend.
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Mit
Bezugnahme auf 1 ist eine repräsentative
thermische Tintenstrahltintenkassette 10 veranschaulicht.
Diese Kassette gehört
zu einem allgemeinen Typ, der in der U.S.-Patentschrift Nr. 5,278,584 für Keefe
u. a. und im Hewlett-Packard Journal,
Bd. 39, Nr. 4 (August 1988), gezeigt und beschrieben ist. Es sei
erneut betont, dass die Kassette 10 in schematischem Format
gezeigt ist, wobei detailliertere Informationen bezüglich der
Kassette 10 in der U.S.-Patenschrift
Nr. 5,278,584 bereitgestellt sind. Wie es in 1 veranschaulicht
ist, umfasst die Kassette 10 zunächst ein Gehäuse 12,
das bevorzugt aus Kunststoff, Metall oder einer Kombination von beiden
hergestellt ist. Das Gehäuse 12 weist
ferner eine obere Wand 16, eine untere Wand 18,
eine erste Seitenwand 20 und eine zweite Seitenwand 22 auf. Bei
dem Ausführungsbeispiel
von 1 sind die obere Wand 16 und die untere
Wand 18 im Wesentlichen parallel zueinander. Ebenso sind
die erste Seitenwand 20 und die zweite Seitenwand 22 ebenfalls
im Wesentlichen parallel zueinander.
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Das
Gehäuse 12 umfasst
außerdem
eine vordere Wand 24 und eine hintere Wand 26,
die Idealerweise parallel zu der vorderen Wand 24 ist.
Von der vorderen Wand 24, der oberen Wand 16,
der unteren Wand 18, der ersten Seitenwand 20,
der zweiten Seitenwand 22 und der hinteren Wand 26 umgeben
ist eine innere Kammer oder ein inneres Fach 30 innerhalb
des Gehäuses 12 (in 1 mit
gestrichelten Linien gezeigt), das konzipiert ist, um darin einen Tintenvorrat
zu halten. Viele Zusammensetzungen können in Verbindung mit der
Tinte verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
diejenigen, die in der U.S.-Patentschrift Nr. 5,185,034 für Webb u.
a. aufgeführt
sind. Die vordere Wand 24 umfasst ferner eine extern positionierte,
sich nach außen
erstreckende Druckkopftragestruktur 34, die einen im Wesentlichen
rechteckigen Mittelhohlraum 50 in derselben aufweist. Der
Mittelhohlraum 50 umfasst eine untere Wand 52,
die in 1 gezeigt ist, mit einem Tintenauslasstor 54 darin.
Das Tintenauslasstor 54 geht ganz durch das Gehäuse 12 hindurch
und kommuniziert folglich mit dem Fach 30 innerhalb des Gehäuses 12,
so dass Tintenmaterialien aus dem Fach 30 durch das Tintenauslasstor 54 nach
außen fließen können.
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Ebenfalls
in dem Mittelhohlraum 50 positioniert ist ein rechteckiger,
sich nach oben erstreckender Befestigungsrahmen 56, dessen
Funktion im Folgenden erörtert
wird. Wie es schematisch in 1 gezeigt
ist, ist der Befestigungsrahmen 56 im Wesentlichen auf
gleicher Ebene (bündig)
mit der vorderen Seite 60 der Druckkopftragestruktur 34.
Der Befestigungsrahmen 56 umfasst im Einzelnen zwei längliche
Seitenwände 62, 64,
die ebenfalls im Folgenden genauer beschrieben sind.
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Unter
weiterer Bezugnahme auf 1 ist ein Druckkopf, der in 1 allgemein
mit Bezugszeichen 80 bezeichnet ist, fest an dem Gehäuse 12 der Tintenkassetteneinheit 10 befestigt
(d. h. an der sich nach außen
erstreckenden Druckkopftragestruktur 34 angebracht). Für die Zwecke
dieser Erfin dung und gemäß der herkömmlichen
Technologie weist der Druckkopf 80 tatsächlich zwei Hauptkomponenten auf,
die fest aneinander befestigt sind (wobei bestimmte Teilkomponenten
dazwischen positioniert sind). Diese Komponenten und zusätzliche
Informationen bezüglich
des Druckkopfs 80 sind wieder in der U.S.-Patentschrift
Nr. 5,278,584 für
Keefe u. a. umrissen, die die Tintenkassette in großem Detail
erörtert. Die
erste Hauptkomponente, die verwendet wird, um den Druckkopf 80 zu
erzeugen, besteht aus einem Substrat 82, das bevorzugt
aus Silizium [Si] oder anderen herkömmlichen Materialien, die in
der Technik für
diesen Zweck bekannt sind, hergestellt ist. Befestigt an und positioniert
auf der oberen Oberfläche 84 des
Substrats 82 unter Verwendung von standardmäßigen Dünnfilmherstellungstechniken
ist eine Mehrzahl von einzeln mit Energie versorgbaren Dünnfilmwiderständen 86,
die als „Tintenausstoßvorrichtungen" fungieren und bevorzugt
aus einer Tantal-Aluminium- [TaAl] Zusammensetzung hergestellt sind,
die in der Technik für
die Widerstandsherstellung bekannt ist. Nur eine kleine Anzahl von
Widerständen 86 ist
in der Darstellung von 1 gezeigt, wobei die Widerstände 86 aus Übersichtlichkeitsgründen in
einem vergrößerten schematischen
Format präsentiert
sind. Es sei ebenso darauf hingewiesen, dass jegliche hier gelieferte
Aussagen, die die Verwendung eines Substrats betreffen, das zumindest
eine Tintenausstoßvorrichtung
daran aufweist, eine Situation umfassen sollen, bei der (1) die
Tintenausstoßvorrichtung
direkt auf und an der Oberfläche des
Substrats befestigt ist, ohne dazwischenliegende Materialschichten
dazwischen; oder (2) die Tintenausstoßvorrichtung durch das Substrat
(z. B. darauf positioniert) getragen wird, bei dem ein oder mehr Zwischenmaterialschichten
zwischen dem Substrat und der Tintenausstoßvorrichtung angeordnet sind, wobei
beide Alternativen als äquivalent
und in den vorliegenden Ansprüchen
enthalten angesehen werden. Zum Beispiel können herkömmliche thermische Tintenstrahlsysteme
tatsächlich
eine elektrisch isolierende Basisschicht auf dem Substrat verwenden,
die aus Siliziumdioxid [SiO2] hergestellt
ist, wobei die Wider standselemente auf der Basisschicht platziert sind.
Dementsprechend soll die Platzierung der ausgewählten Tintenausstoßvorrichtungen
(z. B. Widerstände 86)
auf einem gegebenen Substrat wieder so aufgefasst werden, dass dieselbe
beide im Vorhergehenden umrissenen Alternativen umfasst.
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Ebenfalls
an der oberen Oberfläche 84 des Substrats 82 unter
Verwendung herkömmlicher
photolithographischer/Metallisierungstechniken bereitgestellt ist
eine Mehrzahl von metallischen Leiterbahnen 90, die elektrisch
mit den Widerständen 86 kommunizieren.
Die Leiterbahnen 90 kommunizieren auch mit mehreren metallischen
anschlussflächenartigen
Kontaktregionen 92, die an den Enden 94, 95 des
Substrats 82 an der oberen Oberfläche 84 positioniert
sind. Die Funktion all dieser Komponenten, die in Kombination hier
zusammen als eine Widerstandsanordnung 96 bezeichnet werden,
ist im Folgenden näher
erörtert.
Viele unterschiedliche Materialien und Entwurfskonfigurationen können verwendet werden,
um die Widerstandsanordnung 96 herzustellen, wobei die
vorliegende Erfindung nicht auf bestimmte Elemente, Materialien
und Komponenten für diesen
Zweck beschränkt
ist. Bei einem bevorzugten, repräsentativen
und nicht einschränkenden
Ausführungsbeispiel,
das in der U.S.-Patentschrift
Nr. 5,278,584 für
Keefe u. a. erörtert
ist, ist die Widerstandsanordnung 96 jedoch etwa 12,7 mm
(0,5 Zoll) lang und enthält
gleichermaßen
300 Widerstände 86, wodurch
eine Auflösung
von 600 Punkten pro Zoll („DPI") ermöglicht ist.
Das Substrat 82, das die Widerstände 86 darauf enthält, hat
bevorzugt eine Breite „W" (1),
die geringer ist als der Abstand „Q" zwischen den Seitenwänden 62, 64 des
Befestigungsrahmens 56. Folglich sind Tintenflussdurchgänge 100, 102 (schematisch
in 2 gezeigt) an beiden Seiten des Substrats 82 gebildet,
so dass Tinte, die aus dem Tintenauslasstor 54 in dem Mittelhohlraum 50 fließt, schließlich in
Kontakt mit den Widerständen 86 kommen
kann, wie es im Folgenden näher
erörtert
ist.
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Es
sei ebenfalls darauf hingewiesen, dass das Substrat 82 eine
Anzahl von anderen Komponenten darauf umfassen kann (nicht gezeigt),
abhängig
von dem Typ der betrachteten Tintenkassette 10. Zum Beispiel
kann das Substrat 82 ebenso eine Mehrzahl von Logiktransistoren
zum genauen Steuern des Betriebs der Widerstände 86 sowie einen „Demultiplexer" einer herkömmlichen
Konfiguration umfassen, wie in der U.S.-Patentschrift Nr. 5,278,584 umrissen.
Der Demultiplexer wird verwendet, um ankommende gemultiplexte Signale
zu demultiplexen und diese Signale danach an die verschiedenen Dünnfilmwiderstände 86 zu
verteilen. Die Verwendung eines Demultiplexers zu diesem Zweck ermöglicht eine
Verringerung der Komplexität
und der Menge der Schaltungsanordnung (z. B. Kontaktregionen 92 und
Bahnen 90), die an dem Substrat 82 gebildet ist.
Andere Merkmale des Substrats 82 (z. B. die Widerstandsanordnung 96)
werden hier vorgestellt.
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Sicher
in ihrer Position über
dem Substrat 82 und den Widerständen 86 befestigt
(mit einer Anzahl von dazwischenliegenden Materialschichten dazwischen,
einschließlich
einer Tintensperrschicht und einer Haftschicht, bei dem herkömmlichen
Entwurf von 1, wie es im Folgenden näher erörtert ist)
ist die zweite Hauptkomponente des Druckkopfs 80. Im Einzelnen
ist eine Öffnungsplatte 104 herkömmlichen Entwurfs
(verglichen mit der neuartigen Struktur der beanspruchten Erfindung)
bereitgestellt, die verwendet wird, um die ausgewählten Tintenzusammensetzungen
auf ein bezeichnetes Druckmedienmaterial (das aus Papier, Metall,
Kunststoff und dergleichen hergestellt ist) zu verteilen. Frühere Öffnungsplattenentwürfe umfassten
eine starre Plattenstruktur, die aus einer inerten Metallzusammensetzung
(z. B. goldplattiertes Nickel) hergestellt war. Neuere Entwicklungen
in der thermischen Tintenstrahltechnologie haben jedoch zu der Verwendung
von nichtmetallischen organischen Polymerfilmen geführt, um
die Öffnungsplatte 104 herzustellen.
Wie es in 1 veranschaulicht ist, besteht
dieser Typ von Öffnungsplatte 104 aus
einem flexiblen länglichen
Filmtyp-Bauglied 106, das aus einem ausgewählten organi schen
Polymerfilmprodukt hergestellt ist, das Metallatome in oder angebracht
an der Grundpolymerstruktur umfassen kann oder auch nicht (bevorzugt). Der
Ausdruck „organisches
Polymer" soll in
herkömmlicher
Weise definiert sein. Organische Polymere umfassen grundsätzlich kohlenstoffhaltige Strukturen
von sich wiederholenden organischen chemischen Untereinheiten. Eine
Anzahl von unterschiedlichen Polymerzusammensetzungen kann zu diesem
Zweck verwendet werden, wobei die vorliegende Erfindung nicht auf
bestimmte Herstellungsmaterialien beschränkt ist. Zum Beispiel kann
die Öffnungsplatte 104 aus
den folgenden Zusammensetzungen hergestellt sein: Polytetrafluorethylen
(z. B. Teflon®),
Polyimid, Polymethylmethacrylat, Polycarbonat, Polyester, Polyamid,
Polyethylen-Terephthalat oder Mischungen derselben. Ebenso ist eine
repräsentative
handelsübliche
Organisches-Polymer- (z. B. polyimidbasierte) Zusammensetzung, die
zum Herstellen der Öffnungsplatte 104/des
länglichen Bauglieds 106 geeignet
ist, ein Produkt, das unter dem Warenzeichen „KAPTON" von E. I. du Pont de Nemours & Company aus Wilmington,
DE (USA), verkauft wird. Öffnungsplattenstrukturen,
die aus den nichtmetallischen Zusammensetzungen, die im Vorhergehenden
beschrieben sind, erzeugt werden, weisen normalerweise eine gleichmäßige Dicke
und eine hohe Flexibilität
auf. Ebenso liefern dieselben zahlreiche Vorteile, die von verringerten
Produktionskosten bis zu einer wesentlichen Vereinfachung der Druckkopfarchitektur
insgesamt reichen, die zu einer verbesserten Zuverlässigkeit,
Wirtschaftlichkeit und einer einfachen Herstellung führt. Wie
es in der schematischen Darstellung von 1 gezeigt
ist, ist die flexible Öffnungsplatte 104 konzipiert,
um die sich nach außen
erstreckende Druckkopftragestruktur 34 in der fertigen
Tintenkassette 10 „zu
umhüllen".
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Das
längliche
Filmtyp-Bauglied 106, das verwendet wird, um die Öffnungsplatte 104 zu
bilden, umfasst ferner eine obere Oberfläche 110 und eine untere
Oberfläche 112 (1 und 2).
An der unteren Oberfläche 112 der Öffnungsplatte 104 gebildet und
in 1 mit gestrichelten Linien gezeigt ist eine Mehrzahl
von Metall- (z. B. Kupfer-) Schaltungsbahnen 114, die an
der unteren Oberfläche 112 unter Verwendung
bekannter Metallaufbringungs- und photolithographischer Techniken
angebracht sind. Viele unterschiedliche Schaltungsbahnmuster können an
der unteren Oberfläche 112 des
länglichen Bauglieds 106 (Öffnungsplatte 104)
verwendet werden, wobei das spezifische Muster von dem bestimmten
Typ von betrachteter Tintenkassette 10 und Drucksystem
abhängt.
Ebenfalls an Position 116 auf der oberen Oberfläche 110 der Öffnungsplatte 104 bereitgestellt
ist eine Mehrzahl von Metall- (z. B. goldplattiertes Kupfer) Kontaktanschlussflächen 120.
Die Kontaktanschlussflächen 120 kommunizieren
mit den darunter liegenden Schaltungsbahnen 114 auf der
unteren Oberfläche 112 der
Platte 104 über
Löcher
oder „Durchgangslöcher" (nicht gezeigt)
durch das längliche
Bauglied 106. Während
der Verwendung der Tintenkassette 10 in einer Druckereinheit kommen
die Anschlussflächen 120 in
Kontakt mit entsprechenden Druckerelektroden, um elektrische Steuersignale
von der Druckereinheit zu den Kontaktanschlussflächen 120 und den Schaltungsbahnen 114 auf
der Öffnungsplatte 104 zur
schließlichen
Lieferung an die Widerstandsanordnung 96 zu übertragen.
Die elektrische Kommunikation zwischen der Widerstandsanordnung 96 und
der Öffnungsplatte 104 ist
im Folgenden erörtert.
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In
der Mittenregion 122 des länglichen Bauglieds 106,
das verwendet wird, um die Öffnungsplatte 104 herzustellen,
positioniert ist eine Mehrzahl von Löchern oder Öffnungen 124, die
ganz durch die Platte 104 hindurchgehen. Diese Öffnungen 124 sind in
den 1 – 2 in
vergrößertem Format
gezeigt. Bei dem fertigen Druckkopf 80 sind alle im Vorhergehenden
aufgelisteten Komponenten so angeordnet (im Folgenden erörtert),
dass jede der Öffnungen 124 mit
zumindest einem der Widerstände 86 (z. B. „Tintenausstoßvorrichtungen") an dem Substrat 82 ausgerichtet
ist. Folglich bewirkt die Versorgung eines gegebenen Widerstands 86 mit
Energie einen Tintenausstoß aus
der gewünschten Öffnung 124 durch die Öffnungsplatte 104.
Bei einem repräsentativen
Ausführungsbeispiel,
wie es in 1 präsentiert ist, sind die Öffnungen 124 in
zwei Reihen 126, 130 an dem länglichen Bauglied 106 angeordnet. Ebenso
sind, falls diese Anordnung von Öffnungen 124 verwendet
wird, die Widerstände 86 an
der Widerstandsanordnung 96 (z. B. dem Substrat 82)
auch in zwei entsprechenden Reihen 132, 134 angeordnet,
so dass die Reihen 132, 134 von Widerständen 86 sich
in wesentlicher Ausrichtung mit den Reihen 126, 130 von Öffnungen 124 befinden.
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Schließlich sind,
wie es in 1 gezeigt ist, zwei rechteckige
Fenster 150, 152 an jedem Ende der Reihen 126, 130 von Öffnungen 124 bereitgestellt.
Teilweise in den Fenstern 150, 152 positioniert sind
Balkentypanschlussleitungen 154, die bei einem repräsentativen
Ausführungsbeispiel
goldplattiertes Kupfer sind und die Anschlussenden (z. B. die Enden gegenüber den
Kontaktanschlussflächen 120)
der Schaltungsbahnen 114 darstellen, die an der unteren Oberfläche 112 des
länglichen
Bauglieds 106/der Öffnungsplatte 104 positioniert
sind. Die Anschlussleitungen 154 sind für eine elektrische Verbindung durch
Löten,
Thermokompressionsverbinden und dergleichen mit den Kontaktregionen 92 auf
der oberen Oberfläche 84 des
Substrats 82, das der Widerstandsanordnung 96 zugeordnet
ist, konzipiert. Die Anbringung der Anschlussleitungen 154 an
die Kontaktregionen 92 auf dem Substrat 82 wird
während Massenproduktionsherstellungsprozessen
durch die Fenster 150, 152 erleichtert, die einen
direkten Zugriff auf diese Komponenten ermöglichen. Folglich wird eine
elektrische Kommunikation von den Kontaktanschlussflächen 120 zu
der Widerstandsanordnung 96 über die Schaltungsbahnen 114 an
der Öffnungsplatte 104 hergestellt.
Elektrische Signale von der Druckereinheit (nicht gezeigt) können dann über die
Leiterbahnen 90 auf dem Substrat 82 zu den Widerständen 86 laufen,
so dass ein Erhitzen (eine Energieversorgung) der Widerstände 86 auf
Abruf erfolgen kann. An diesem Punkt ist es wichtig, kurz auf Herstellungstechniken
in Verbindung mit den im Vorhergehenden beschriebenen Strukturen
einzugehen, die verwendet werden, um den Druckkopf 80 herzustellen.
Mit Bezug auf die Öffnungsplatte 104 werden alle
Löcher
durch dieselbe, einschließlich
der Fenster 150, 152 und der Öffnungen 124, normalerweise
unter Verwendung herkömmlicher
Laserablationstechniken gebildet, wie es wieder in der U.S.-Patentschrift Nr.
5,278,584 für
Keefe u. a. erörtert
ist. Im Einzelnen wird eine Maskenstruktur, die anfangs unter Verwendung
von standardmäßigen lithographischen
Techniken erzeugt wird, zu diesem Zweck verwendet. Ein Lasersystem
herkömmlichen
Entwurfs wird dann ausgewählt,
das bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
einen Excimer-Laser eines Typs umfasst, der aus den folgenden Alternativen
ausgewählt ist:
F2, ArF, KrCl, KrF oder XeCl. Unter Verwendung dieses
bestimmten Systems (zusammen mit bevorzugten Pulsenergien von mehr
als etwa 100 Millijoule/cm2 und Pulsdauern
von weniger als etwa 1 Mikrosekunde) können die im Vorhergehenden
aufgelisteten Löcher
(z. B. Öffnungen 124)
mit einem hohen Grad an Genauigkeit, Präzision und Steuerung gebildet
werden. Andere Verfahren sind ebenfalls zum Erzeugen der fertigen Öffnungsplatte 104/Öffnungen 124 geeignet,
einschließlich
herkömmlicher Ultraviolettablationsprozesse
(z. B. unter Verwendung von ultraviolettem Licht in dem Bereich
von etwa 150 – 400
nm) sowie standardmäßigem chemischen Ätzen, Stanzen,
reaktivem Ionenätzen,
Ionenstrahlfräsen,
mechanischem Bohren und ähnlichen bekannten
Prozessen.
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Nachdem
die Öffnungsplatte 104 erzeugt
ist, wie es im Vorhergehenden erörtert
ist, wird der Druckkopf 80 fertiggestellt durch ein Anbringen
der Widerstandsanordnung 96 (z. B. des Substrats 82, das
die Widerstände 86 darauf
aufweist) an der Öffnungsplatte 104.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
wird die Herstellung des Druckkopfs 80 unter Verwendung
einer automatischen Folienbondtechnologie („TAB") erreicht. Die Verwendung dieses bestimmten
Prozesses, um den Druckkopf 80 zu erzeugen, ist wieder
in großem
Detail in der U.S.-Patentschrift Nr. 5,278,584 erörtert. Ebenso
werden Hintergrundinformationen bezüglich der TAB- Technologie auch
allgemein in der U.S.-Patentschrift Nr. 4,944,850 für Dion bereitgestellt.
Bei einem TAB-Typ-Herstellungssystem
existiert das bearbeitete längliche
Bauglied 106 (z. B. die fertige Öffnungsplatte 104),
die bereits ablatiert und mit den Schaltungsbahnen 114 und
den Kontaktanschlussflächen 120 strukturiert
wurde, tatsächlich
in Form von mehreren, verbundenen „Rahmen" an einer länglichen „Folie", wobei jeder „Rahmen" eine Öffnungsplatte 104 darstellt.
Die Folie (nicht gezeigt) wird danach (nach einem Reinigen auf eine
herkömmliche
Weise, um Verunreinigungen und andere Rückstandsmaterialien zu entfernen)
in einer TAB-Bondvorrichtung positioniert, die ein Optische-Ausrichtung-Untersystem aufweist.
Eine derartige Vorrichtung ist in der Technik bekannt und im Handel
von vielen verschiedenen Quellen erhältlich, einschließlich, aber
nicht beschränkt
auf Shinkawa Corporation aus Japan (Modell Nr. IL-20 oder ein anderes
vergleichbares Modell). In der TAB-Bondvorrichtung werden das Substrat 82,
das der Widerstandsanordnung 96 zugeordnet ist, und die Öffnungsplatte 104 ordnungsgemäß so ausgerichtet,
dass (1) die Öffnungen 124 sich
in genauer Ausrichtung mit den Widerständen 86 auf dem Substrat 82 befinden;
und (2) die Balkentypanschlussleitungen 154, die den Schaltungsbahnen 114 auf
der Öffnungsplatte 114 zugeordnet
sind, sich in Ausrichtung mit den Kontaktregionen 92 auf
dem Substrat 82 befinden und gegen dieselben positioniert
sind. Die TAB-Bondvorrichtung verwendet dann ein „Gruppenbond"-Verfahren (oder
andere ähnliche Prozeduren),
um die Anschlussleitungen 154 auf die Kontaktregionen 92 zu
pressen (was durch die offenen Fenster 150, 152 in
der Öffnungsplatte 104 erreicht
wird). Die TAB-Bondvorrichtung legt dann gemäß herkömmlicher Bondprozesse Wärme an,
um diese Komponenten aneinander zu befestigen. Es ist auch wichtig,
darauf hinzuweisen, dass andere standardmäßige Bondtechniken ebenfalls
zu diesem Zweck verwendet werden können, einschließlich, aber
nicht beschränkt
auf Ultraschallbonden, Leitfähiges-Epoxid-Bonden,
Feststoffpastenaufbringungsprozesse und ähnliche Verfahren. In diesem
Hinblick soll die beanspruchte Erfindung nicht auf bestimmte Bearbeitungstechniken,
die dem Druckkopf 80 zugeordnet sind, beschränkt sein.
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Wie
es im Vorhergehenden in Verbindung mit der herkömmlichen Tintenkassette 10 von 1 erwähnt wurde,
befinden sich normalerweise zusätzliche
Schichten von Materialien zwischen der Öffnungsplatte 104 und
der Widerstandsanordnung 96 (z. B. dem Substrat 82 mit
den Widerständen 86 darauf).
Diese zusätzlichen
Schichten üben
verschiedene Funktionen aus, einschließlich einer elektrischen Isolierung,
einer Anhaftung der Öffnungsplatte 104 an
die Widerstandsanordnung 96 und dergleichen. Mit Bezugnahme
auf 2 ist der Druckkopf 80 im Querschnitt
nach der Anbringung an dem Gehäuse 12 der
Kassette 10 schematisch dargestellt, wobei die Anbringung
dieser Komponenten im Folgenden näher erörtert ist. Wie es in 2 gezeigt
ist, umfasst die obere Oberfläche 84 des
Substrats 82 (und die verschiedenen zusätzlichen Materialien, die an
dieser Komponente positioniert sind, wie es später in diesem Abschnitt umrissen
wird) ebenso eine Zwischentintensperrschicht 156 darauf,
die die Leiterbahnen 90 (1) bedeckt,
jedoch zwischen und um die Widerstände 86 positioniert
ist, ohne dieselben zu bedecken. – Folglich ist eine Tintenverdampfungskammer 160 (2)
direkt über
jedem Widerstand 86 gebildet. In jeder Kammer 160 werden
Tintenmaterialien erhitzt, verdampft und nachfolgend durch die Öffnungen 124 in
der Öffnungsplatte 104 ausgestoßen.
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Die
Sperrschicht 156 (die herkömmlicherweise aus herkömmlichen
organischen Polymeren, Photoresistmaterialien oder ähnlichen
Zusammensetzungen hergestellt ist, wie es in der U.S.-Patentschrift Nr.
5,278,584 umrissen ist) wird unter Verwendung von Standardtechniken,
die in der Technik für
diesen Zweck bekannt sind, auf das Substrat 82 aufgebracht.
Spezifische Materialien, die verwendet werden können, um die Tintensperrschicht 156 herzustellen,
umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, (1) Trockenphotoresistfilme,
die Halbacrylolester von Bisphenol enthalten; (2) Epoxidmo nomere;
(3) Acryl- und Melaminmonomere [z. B. diejenigen, die unter dem
Warenzeichen „Vacrel" von E. I. DuPont
de Nemours & Company
aus Wilmington, DE (USA) verkauft werden]; und (4) Epoxid-Acrylatmonomere
[z. B. diejenigen, die unter dem Warenzeichen „Parad" von E. I. DuPont Nemours & Company aus Wilmington,
DE (USA) verkauft werden]. Die beanspruchte Erfindung soll jedoch
nicht auf bestimmte Sperrenzusammensetzungen oder Verfahren zum
Aufbringen der Tintensperrschicht 156 in ihrer Position
beschränkt
sein. Bezüglich
bevorzugter Aufbringungsverfahren wird die Sperrschicht 156 herkömmlicherweise
durch Hochgeschwindigkeitszentrifugalschleuderbeschichtungsvorrichtungen,
Sprühbeschichtungseinheiten,
Rollenbeschichtungssysteme und dergleichen geliefert. Das bestimmte
Aufbringungsverfahren für
eine gegebene Situation hängt
jedoch von der betrachteten Sperrschicht 156 ab.
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Die
Sperrschicht 156 definiert nicht nur klar die Verdampfungskammern 160,
sondern fungiert auch als eine chemische und elektrische Isolierschicht.
Auf der Sperrschicht positioniert, wie es in 2 gezeigt
ist, ist eine Haftschicht 164, die eine Anzahl von unterschiedlichen
Zusammensetzungen umfassen kann. Repräsentative Haftmaterialien,
die zu diesem Zweck geeignet sind, umfassen ein Epoxidharz und Cyanacrylathaftmittel,
die im Handel erhältlich
sind und in der Technik für
diesen Zweck bekannt sind. Ebenso kann die Haftschicht 164 die
Verwendung von nicht gehärteten
Polyisopren-Photoresist-Verbindungen umfassen, wie es in der U.S.-Patentschrift
Nr. 5,278,584 ausgeführt
ist, sowie (1) Polyacrylsäure;
und/oder (2) ein ausgewähltes
Silanhaftmittel. Der Begriff „Polyacrylsäure" soll herkömmlich definiert
sein, um eine Verbindung zu umfassen, die die folgende chemische
Grundstruktur aufweist: [CH2CH(COOH)n], wobei n = 25 – 10.000. Polyacrylsäure ist
im Handel aus zahlreichen Quellen erhältlich, einschließlich, aber
nicht beschränkt
auf Dow Chemical Corporation aus Midland, MI (USA). Repräsentative
Silanhaftmittel, die in Verbindung mit der Haftschicht 164 verwendet
werden können,
umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf im Handel erhältliche
Produkte, die von Dow Chemical Corporation aus Midland, MI (USA)
[Produktnummern 6011, 6020, 6030 und 6040] sowie OSI Specialties
aus Danbury, CT (USA) (Produktnummer „Silquest" A-1100)] verkauft werden. Die im Vorhergehenden aufgelisteten
Materialien sind jedoch nur zu Beispielszwecken aufgeführt und
sollen die Erfindung in keiner Weise einschränken.
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Die
Haftschicht 164 wird im Einzelnen dazu verwendet, die Öffnungsplatte 104 an
und in dem Druckkopf 80 anzubringen/zu befestigen, so dass
die Öffnungsplatte 104 fest
in ihrer Position über
dem Substrat 82, das die Widerstände 86 darauf aufweist, befestigt
ist. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sein kann, dass
die Verwendung einer getrennten Haftschicht 164 tatsächlich nicht
nötig ist,
falls die obere Oberfläche
der Tintensperrschicht 156 in irgendeiner Weise haftend
gemacht werden kann (z. B. falls dieselbe aus einem Material besteht,
das bei Erwärmung
nachgiebig mit Haftcharakteristika wird). Gemäß den herkömmlichen Strukturen und Materialien,
die in den 1 – 2 gezeigt
sind, wird jedoch eine getrennte Haftschicht 164 verwendet.
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Es
sei ebenfalls darauf hingewiesen, dass normalerweise eine Anzahl
von zusätzlichen
Materialschichten zwischen der Sperrschicht 156, wie in 2 veranschaulicht,
und dem darunter liegenden Substrat 82 positioniert sind,
die aus praktischen Gründen
und zu Übersichtszwecken
nicht gezeigt sind. Für
Informationen zu diesen Strukturen können die U.S.-Patentschriften
Nr. 4,535,343 für
Wright u. a.; 4, 616, 408 für
Lloyd; und 5, 122, 812 für
Hess u. a. konsultiert werden. Zusammenfassend umfassen diese Materialien
normalerweise die folgenden Schichten (nicht gezeigt): (1) eine
dielektrische „Basisschicht" (herkömmlicherweise
aus Siliziumdioxid [SiO2] hergestellt),
die direkt an dem Substrat 82 angeordnet ist und konzipiert
ist, um das Substrat 82 elektrisch von den Widerständen 86 zu
isolie ren; (2) eine Schicht aus einem „Widerstandsmaterial" auf der Basisschicht,
die verwendet wird, um die Widerstandselemente 86 zu erzeugen
oder „zu
bilden" (normalerweise
aus einer Mischung von elementarem Aluminium [Al] und elementarem
Tantal [Ta] hergestellt, die auch als „TaAl" bekannt ist, die in der Technik für Dünnfilmwiderstandsherstellung
bekannt ist), wobei andere exemplarische Widerstandsmaterialien
phosphordotiertes polykristallines Silizium [Si], Tantalnitrid [Ta2N], Nickelchrom- (NiCr) Hafniumbromid [HfBr4], elementares Niobium [Nb], elementares Vanadium
[V], elementares Hafnium [Hf], elementares Titan [Ti], elementares
Zirconium [Zr], elementares Yttrium [Y] und Mischungen derselben
umfassen; (3) eine „Leitschicht" aus einem Material
(z. B. elementares Aluminium [Al], elementares Gold [Au], elementares
Kupfer [Cu] und/oder elementares Silizium [Si]), die auf der Widerstandsschicht
in diskreten Abschnitten mit Zwischenräumen dazwischen positioniert
ist, wobei die „freiliegenden" Abschnitte der Widerstandsschicht
zwischen den Zwischenräumen
die Widerstandselemente 86 bilden; (4) eine „erste
Passivierungsschicht",
die z. B. aus Siliziumdioxid [SiO2], Siliziumnitrid
[SiN], Aluminiumoxid [Al2O3]
oder Siliziumkarbid [SiC] hergestellt ist, die zu Schutzzwecken über der
Leitschicht/den Widerstandselementen 86 positioniert ist;
(5) eine wahlweise schützende „zweite
Passivierungsschicht",
die z. B. aus Siliziumkarbid [SiC], Siliziumnitrid [SiN], Siliziumdioxid
[SiO2] oder Aluminiumoxid [Al2O3] hergestellt ist, die auf der ersten Passivierungsschicht
positioniert ist; (6) eine elektrisch leitfähige und schützende „Kavitationsschicht", die z. B. aus elementarem
Tantal [Ta], elementarem Molybdän
[Mo], elementarem Wolfram [W] oder Mischungen/Legierungen derselben
hergestellt ist, die auf der zweiten Passivierungsschicht oder der ersten
Passivierungsschicht platziert ist, abhängig davon, ob die zweite Passivierungsschicht
verwendet wird; und (7) eine wahlweise interne Haftschicht, die
auf der Kavitationsschicht platziert ist, die ohne Einschränkungen
eine Anzahl von unterschiedlichen Zusammensetzungen umfassen kann,
die herkömmliche
Epoxidharzmateria lien, standardmäßige Cyanacrylathaftmittel,
Silanhaftmittel und dergleichen umfassen. Diese Schicht (falls dieselbe
benötigt
wird, wie es durch ein routinemäßiges Testen
vorab bestimmt wird) wird verwendet, um die Sperrschicht 156 in
ihrer Position auf den darunter liegenden Druckkopfkomponenten zu
befestigen.
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Gemäß den im
Vorhergehenden gelieferten Informationen sei deshalb darauf hingewiesen,
dass die Struktur, die in 2 gezeigt
ist, von schematischer Beschaffenheit ist und nur die grundlegendsten Komponenten
veranschaulichen soll, die dem Druckkopf 80 zugeordnet
sind. Da die vorliegende Erfindung hauptsächlich auf die neuartige Öffnungsplatte der
vorliegenden Erfindung gerichtet ist, wie dieselbe in dem nächsten Abschnitt
umrissen ist, wird aus praktischen Gründen und zu Übersichtlichkeitszwecken
die abgekürzte
Darstellung von 2 geliefert, wobei Bezug genommen
wird auf die Patentdokumente, die im Vorhergehenden angeführt sind,
falls weitergehende Informationen gewünscht werden sollten.
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Mit
Rückbezugnahme
auf den TAB-Bondprozess, wie im Vorhergehenden erörtert, wird
der Druckkopf 80 schließlich in einer Erhitzungs-/Druckausübungsstation
in der TAB-Bondvorrichtung
Hitze und Druck ausgesetzt. Dieser Schritt (der ebenso unter Verwendung
anderer Erhitzungsverfahren, einschließlich einer externen Erhitzung
des Druckkopfs 80, erreicht werden kann) bewirkt eine thermische Haftung
der internen Komponenten untereinander (z. B. unter Verwendung der
Haftschicht 164, die in dem Ausführungsbeispiel von 2 gezeigt
und im Vorhergehenden erwähnt
ist). Folglich wird der Druckkopfassemblierungsprozess bei dieser
Stufe abgeschlossen.
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Der
einzige verbleibende Schritt umfasst ein Schneiden und Trennen der
einzelnen „Rahmen" auf dem TAB-Streifen
(wobei jeder „Rahmen" einen einzelnen,
fertigen Druckkopf 80 aufweist), gefolgt von einer Anbringung
des Druckkopfs 80 an dem Gehäuse 12 der Tintenkassette 10.
Die Anbringung des Druckkopfs 80 an dem Gehäuse 12 kann
auf viele unterschiedliche Arten erreicht werden. Bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel,
das in 2 schematisch veranschaulicht
ist, kann jedoch eine Portion eines Haftmaterials 166 entweder
auf den Befestigungsrahmen 56 an dem Gehäuse 12 und/oder
auf ausgewählte
Orte an der unteren Oberfläche 112 der Öffnungsplatte 104 aufgebracht
werden. Die Öffnungsplatte 104 wird
dann haftend an dem Gehäuse 12 befestigt
(z. B. an dem Befestigungsrahmen 56, der der sich nach
außen
erstreckenden Druckkopftragestruktur 34, die in 1 gezeigt
ist, zugeordnet ist).
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Gemäß dem vorhergehenden
Befestigungsprozess wird das Substrat 82, das der Widerstandsanordnung 96 zugeordnet
ist, genau in dem Mittelhohlraum 50 positioniert, wie es
in 2 veranschaulicht ist, so dass das Substrat 82 in
der Mitte des Befestigungsrahmens 56 angeordnet ist (im
Vorhergehenden erörtert
und in 2 gezeigt). Auf diese Weise werden
die Tintenflussdurchgänge 100, 102 (2) gebildet,
die es ermöglichen,
dass Tintenmaterialien von dem Tintenauslasstor 54 in dem
Mittelhohlraum 50 in die Verdampfungskammern 160 fließen, zum Ausstoß aus der
Kassette 10 durch die Öffnungen 124 in
der Öffnungsplatte 104.
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Um
ein gedrucktes Bild 170 (1) unter Verwendung
der Kassette 10 auf einem ausgewählten bildaufnehmenden Druckmedium 172 (normalerweise
aus Papier, Kunststoff oder Metall hergestellt) zu erzeugen, fließt ein Vorrat
einer Tintenzusammensetzung 174 (schematisch in 1 veranschaulicht), der
sich in dem inneren Fach 30 des Gehäuses 12 befindet,
in und durch das Tintenauslasstor 54 in der unteren Wand 52 des
Mittelhohlraums 50. Viele unterschiedliche Materialien
können
in Verbindung mit der Tintenzusammensetzung 174 verwendet
werden, einschließlich,
aber nicht beschränkt
auf diejenigen, die in der U.S.-Patentschrift Nr. 5,185,034 angeführt sind,
die hier durch Bezugnahme aufgenommen ist. Die Tintenzusammensetzung 174 fließt danach
in und durch die Tintenflussdurchgänge 100, 102 in
der Richtung der Pfeile 176, 180 zu dem Substrat 82 hin, das
die Widerstände 86 darauf
aufweist. Die Tintenzusammensetzung 174 tritt dann in die
Verdampfungskammern 160 direkt über den Widerständen 86 ein.
In den Kammern 160 kommt die Tintenzusammensetzung 174 in
Kontakt mit den Widerständen 86.
Um die Widerstände 86 zu
aktivieren (z. B. mit Energie zu versorgen), bewirkt das Druckersystem (nicht
gezeigt),, das die Kassetteneinheit 10 enthält, dass
elektrische Signale von der Druckereinheit zu den Kontaktanschlussflächen 120 auf
der oberen Oberfläche 110 der Öffnungsplatte 104 laufen.
Die elektrischen Signale gehen dann durch Durchgangslöcher (nicht
gezeigt) in der Platte 104 hindurch und laufen nachfolgend
entlang den Schaltungsbahnen 114 auf der unteren Oberfläche 112 der
Platte 104 zu der Widerstandsanordnung 96, die
die Widerstände 86 enthält. Auf
diese Weise können
die Widerstände 86 selektiv
mit Energie versorgt werden (z. B. erhitzt werden), um eine Tintenverdampfung
und einen Ausstoß aus
dem Druckkopf 80 über
die Öffnungen 124 durch
die Öffnungsplatte 104 zu
bewirken. Die Tintenzusammensetzung 174 kann dann auf einer
in hohem Grade selektiven Abrufbasis an das ausgewählte bildaufnehmende
Druckmedium 172 geliefert werden, um ein Bild 170 darauf
zu erzeugen (1).
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Es
ist wichtig zu betonen, dass der im Vorhergehenden erörterte Druckprozess
bei einer großen
Vielzahl von unterschiedlichen thermischen Tintenstrahlkassettenentwürfen anwendbar
ist. In dieser Hinsicht sollen die im Folgenden erörterten
erfindungsgemäßen Konzepte
nicht auf ein bestimmtes Drucksystem beschränkt sein. – Ein repräsentatives nicht einschränkendes
Beispiel einer thermischen Tintenstrahlkassette des im Vorhergehenden
beschriebenen Typs, die in Verbindung mit der beanspruchten Erfindung
verwendet werden kann, umfasst jedoch eine Tintenstrahlkassette,
die von Hewlett-Packard Company aus Palo Alto, CA (USA) unter der
Bezeichnung „51645A" verkauft wird. Ebenso sind
weitere Details bezüglich
thermischer Tintenstrahlprozesse im Allgemeinen wieder in dem Hewlett-Packard
Journal, Bd. 39, Nr. 4 (August 1988), der U.S.-Patentschrift Nr.
4,500,895 für
Buck u. a. und der U.S.-Patentschrift Nr. 4,771,295 für Baker
u. a. umrissen.
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Die
Tintenkassette 10, die im Vorhergehenden in Verbindung
mit 1 erörtert
ist, umfasst ein „in
sich geschlossenes" Tintenlieferungssystem,
das einen „eingebauten" Tintenvorrat umfasst.
Die beanspruchte Erfindung kann ebenso bei anderen Systemen verwendet
werden, die einen Druckkopf und einen Tintenvorrat verwenden, der
in einem Tintenaufnahmegefäß gespeichert
ist, das entfernt beabstandet ist, jedoch wirksam mit dem Druckkopf
verbunden ist und in Fluidkommunikation mit demselben steht. Eine
Fluidkommunikation wird normalerweise unter Verwendung von einer
oder mehr Röhrenleitungen erreicht.
Ein Beispiel für
ein derartiges System (das als eine „außeraxiale" Vorrichtung bekannt ist) ist wieder
in der ebenfalls der vorliegenden Anmelderin gehörenden, anhängigen U.S.-Patentanmeldung
Nr. 08/869,446 (eingereicht am 05.06.1997) mit dem Titel „AN INK
CONTAINMENT SYSTEM INCLUDING A PLURAL WALLED BAG FORMED OF INNER
AND OUTER FILM LAYERS" (Olsen
u. a.) und in der ebenfalls der vorliegenden Anmelderin gehörenden, anhängigen U.S.-Patentanmeldung
Nr. 08/873,612 (eingereicht am 11.06.1997) mit dem Titel „REGULATOR
FOR A FREE-INK INKJET PEN" (Hauck
u. a.) offenbart. Wie es in den 3 – 4 veranschaulicht
ist, ist ein repräsentatives
außeraxiales
Tintenlieferungssystem gezeigt, das ein tankartiges Tintenaufnahmegefäß 180 umfasst,
das für
eine entfernte wirksame Verbindung mit einem ausgewählten thermischen
Tintenstrahldruckkopf konzipiert ist (bevorzugt auf einer Schwerkraftzuführungs-
oder anderen vergleichbaren Basis). Wieder sollen die Begriffe „Tintenaufnahmeeinheit", „Gefäß", „Gehäuse" und „Tank" in diesem Ausführungsbeispiel
als äquivalent betrachtet
werden. Das Tintenaufnahmegefäß 180 ist in
Form einer äußeren Hülle oder
eines Gehäuses 182 konfiguriert,
das bzw. die einen Hauptkörperabschnitt 184 und
ein Plattenbauglied 186 umfasst, das ein Einlass /Auslasstor 188 aufweist,
das durch dasselbe hindurchgeht (3 – 4).
Obwohl dieses Ausführungsbeispiel
nicht auf bestimmte Anordnungsverfahren in Verbindung mit dem Gehäuse 182 beschränkt sein
soll, wird das Plattenbauglied 186 Idealerweise als eine
von dem Hauptkörperabschnitt 184 getrennte
Struktur erzeugt. Das Plattenbauglied 186 wird danach unter
Verwendung von bekannten thermischen Schweißprozessen oder herkömmlichen
Haftmitteln (z. B. Epoxidharz- oder
Cyanacrylatverbindungen) an dem Hauptkörperabschnitt 184 befestigt.
Das Plattenbauglied 186 soll jedoch bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
als ein Teil des gesamten Tintenaufnahmegefäßes 180/ Gehäuses 182 betrachtet
werden.
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Unter
weiterer Bezugnahme auf 4 weist das Gehäuse 182 auch
eine interne Kammer oder einen internen Hohlraum 190 darin
auf zum Speichern eines Vorrats einer Tintenzusammensetzung 174. Zusätzlich umfasst
das Gehäuse 182 ferner
ein sich nach außen
erstreckendes Röhrenbauglied 192,
das durch das Plattenbauglied 186 hindurchgeht und bei einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
einstückig darin
gebildet ist. Der Begriff „Röhre", wie derselbe in dieser
Beschreibung verwendet wird, soll so definiert sein, dass derselbe
eine Struktur umfasst, die zumindest einen oder mehr Mitteldurchgänge durch
dieselbe umfasst, die durch eine äußere Wand umgeben sind. Das
Röhrenbauglied 192 umfasst
das Einlass-/Auslasstor 188 darin, wie es in 4 veranschaulicht
ist, das einen Zugang zu dem internen Hohlraum 190 in dem
Gehäuse 182 liefert.
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Das
Röhrenbauglied 192,
das in dem Plattenbauglied 186 des Gehäuses 182 positioniert
ist, weist einen oberen Abschnitt 194, der außerhalb
des Gehäuses 182 angeordnet
ist, und einen unteren Abschnitt 196 auf, der in der Tintenzusammensetzung 174 in
dem internen Hohlraum 190 (4) angeordnet
ist. Der obere Abschnitt 194 des Röhrenbauglieds 192 ist
wirksam durch Haftmaterialien (z. B. herkömmliche Cyanacrylat- oder Epoxidverbindungen), eine
Reibungsein griffnahme und dergleichen an einer Röhrentintenübertragungsleitung 198 angebracht,
die in dem Tor 188 positioniert ist, was schematisch in 4 gezeigt
ist. Bei dem Ausführungsbeispiel
von 4 umfasst die Tintenübertragungsleitung 198 ein
erstes Ende 200, das unter Verwendung der im Vorhergehenden
aufgelisteten Verfahren an und in dem Tor 188 in dem oberen
Abschnitt 194 des Röhrenbauglieds 192 angebracht
ist. Die Tintenübertragungsleitung 198 umfasst
ferner ein zweites Ende 202, das wirksam und entfernt an
einem Druckkopf 204 angebracht ist, der eine Anzahl von
unterschiedlichen Entwürfen,
Konfigurationen und Systemen umfassen kann, einschließlich derjenigen,
die dem Druckkopf 80, der in 1 veranschaulicht
ist, zugeordnet sind, der als zu dem Druckkopf 204 äquivalent
betrachtet werden soll. Ebenso ist es wichtig, darauf hinzuweisen,
dass die Druckköpfe 80, 204 beide
die neuartigen Öffnungsplattenstrukturen
der vorliegenden Erfindung, wie in dem nächsten Abschnitt umrissen,
umfassen können;
alle diese Komponenten sind geeignet in einer ausgewählten Druckereinheit
an vorbestimmten Orten darin befestigt, abhängig von dem Typ, der Größe und der
Gesamtkonfiguration des gesamten Tintenlieferungssystems. Außerdem kann
die Tintenübertragungsleitung 198 zum
Erleichtern der Tintenübertragung
zumindest eine wahlweise eingereihte Pumpe eines herkömmlichen
Entwurfs (nicht gezeigt) umfassen.
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Die
Systeme und Komponenten, die in den 1 – 4 vorgestellt
sind, sind von veranschaulichender Beschaffenheit. Sie können tatsächlich zusätzliche
Betriebskomponenten umfassen, abhängig von den bestimmten betrachteten
Vorrichtungen. Die im Vorhergehenden bereitgestellten Informationen sollen
die vorliegende Erfindung und ihre verschiedenen Ausführungsbeispiele
nicht ein- oder beschränken.
Stattdessen können
die Systeme der 1 – 4 nach
Bedarf variiert werden und sind insgesamt präsentiert, um die Anwendbarkeit
der beanspruchten Erfindung bei Tintenlieferungssystemen zu demonstrieren,
die viele verschiedene Anordnungen von Komponenten verwenden. In
dieser Hinsicht soll jede Erörte rung
von bestimmten Tintenlieferungssystemen, Tintenaufnahmegefäßen und
diesbezüglichen
Daten lediglich als repräsentativ
betrachtet werden.
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21 zeigt eine isometrische Ansicht eines typischen
Tintenstrahldruckers 2100, der die vorliegende Erfindung
verwenden kann. Eine Eingangsablage 2102 lagert Papier
oder andere bedruckbare Medien 2104.
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Unter
Bezugnahme auf die schematische Darstellung eines Druckermechanismus,
die in 22 gezeigt ist, rückt eine
Medieneingabe 2200 ein einzelnes Medienblatt 2104 in
einen Druckbereich vor durch ein Verwenden einer Rolle 2202,
eines Walzenmotors 2204 und Zugvorrichtungen (nicht gezeigt).
Bei einem typischen Drucker 2100 werden ein oder mehr Tintenstrahlstifte
durch einen Wagenmotor 2206 inkremental über das
Medium 2104 auf der Walze in einer Richtung senkrecht zu
der Richtung des Eintritts des Mediums gezogen. Der Walzenmotor 2204 und
der Wagenmotor 2206 unterliegen normalerweise der Steuerung
einer Medien- und Kassettenpositionssteuerung 2208. Ein
Beispiel einer derartigen Positionierungs- und Steuervorrichtung
kann in der U.S.-Patentschrift
Nr. 5,070,410 mit dem Titel „Apparatus
and Method Using a Combined Read/Write Head for Processing and Storing
Read Signals and for Providing Firing Signals to Thermally Actuated
Ink Ejection Elements" beschrieben
gefunden werden. Somit wird das Medium 2104 an einem Ort
so positioniert, dass die Stifte Tintentröpfchen ausstoßen können, um
Punkte auf dem Medium zu platzieren, wie es die Daten erfordern,
die in die Tropfenabfeuersteuerung 2210 des Druckers eingegeben werden.
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Diese
Tintenpunkte werden aus den ausgewählten Öffnungen in einem Druckkopfelement
ausgewählter
Stifte in einem Band, parallel zu der Bewegungsrichtung ausgestoßen, wenn
die Stifte durch den Wagenmotor 2206 über das Medium verschoben werden.
Wenn die Stifte das Ende ihrer Bewegung an einem Ende eines Druckbandes
erreichen, rücken die
Positionssteu erung 2208 und der Walzenmotor 2204 das
Medium 2104 normalerweise vor. Wenn die Stifte das Ende
ihres Durchlaufs in der X-Richtung an einem Stab oder einem anderen
Druckkassettentragemechanismus erreicht haben, werden dieselben entweder
entlang dem Tragemechanismus zurückbewegt,
während
weitergedruckt wird, oder ohne ein Drucken zurückbewegt. Das Medium 2104 kann
um einen inkrementalen Betrag vorgerückt werden, der der Breite
des tintenausstoßenden
Abschnitts des Druckkopfs oder einem Bruchteil derselben, der mit der
Beabstandung zwischen den Düsen
in Beziehung steht, entspricht. Die Positionssteuerung 2208 bestimmt
die Steuerung des Mediums 2104, die Positionierung der
ein oder mehr Stifte und die Auswahl der richtigen Tintenausstoßvorrichtungen
des Druckkopfs zur Erzeugung eines Tintenbildes oder eines Schriftzeichens.
Die Steuerung 2208 kann in einer herkömmlichen elektronischen Hardwarekonfiguration
implementiert sein und Betriebsanweisungen von einem herkömmlichen
Speicher 2212 geliefert bekommen. Wenn ein Drucken abgeschlossen
ist, stößt der Drucker 2100 das
Medium 2104 in eine Ausgangsablage aus zur Entfernung durch
den Benutzer. Natürlich
verbessern Tintenstrahlstifte, die die hier erörterten Druckkopfstrukturen
verwenden, wesentlich den Betrieb des Druckers.
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Nachdem
herkömmliche
thermische Tintenstrahlkomponenten und ihnen zugeordnete Druckverfahren
beschrieben wurden, werden nun die beanspruchte Erfindung und ihre
vorteilhaften Merkmale vorgestellt.
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B. Die neuartigen Öffnungsplattenstrukturen
der vorliegenden Erfindung
-
Wie
es im Vorhergehenden angezeigt ist, umfasst die beanspruchte Erfindung
eine neuartige Öffnungsplattenstruktur,
die insbesondere konzipiert ist, um Probleme zu vermeiden, die mit
einer „Rüschenbildung" zusammenhängen, wie
dieselbe im Vorhergehenden erörtert
und definiert ist. Noch einmal, diese negative Situation tritt auf,
wenn die Öffnungsplatte
in Kontakt mit einem sich bewegenden oder stationären Objekt
gebracht wird. Zum Beispiel kann der gleitende Durchgang eines Tintenwischers über die Öffnungsplatte
bewirken, dass diese Situation eintritt. Dieser Kontakt führt zu einer örtlich begrenzten
Störung
der Öffnungsplattenstruktur
mit besonderer Bezugnahme auf die Umfangsregionen, die die Öffnungen
umgeben (z. B. entlang der Außenkanten
derselben). Folglich wird die Geometrie der Öffnungen an der oberen Oberfläche der
Platte verändert.
Ebenso kann eine Tinten-„Pfützenbildung" bei benachbarten
Abschnitten der Öffnungsplatte auftreten,
die „angehoben" werden. Diese „Pfützenbildung" (die die Ansammlung
von Rückstandstinte
in diskreten Bereichen um die Öffnungen
umfasst) kann den ausgestoßenen
Tintentropfen stören,
wenn derselbe aus der Öffnung
austritt, wodurch Tintentropfenbahnprobleme hervorgerufen werden.
Diese Probleme führen
normalerweise zu unerwünschten
und unkontrollierten Veränderungen
der Tintentropfenbahn, die die Druckqualität verschlechtern. Es ist deshalb
in hohem Maße
erwünscht,
die im Vorhergehenden umrissenen Situationen zu vermeiden, so dass
die Langlebigkeit des Druckkopfs und die Druckqualität insgesamt
für die
Lebensdauer des Druckkopfs maximiert werden können.
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Mit
Bezugnahme auf 2 ist eine herkömmliche Öffnungsplatte 104 schematisch
veranschaulicht. In dieser Figur ist ein repräsentativer Elastomertintenwischer 210,
der z. B. aus Gummi oder Kunststoff hergestellt ist, veranschaulicht,
der zum allgemeinen Typ gehört,
der z. B. in der U.S.-Patentschrift
Nr. 5,786,830 erörtert
ist. Der Wischer 210 befindet sich in physischer, dynamischer
(z. B. Bewegungs-) Ineingriffnahme mit der oberen Oberfläche 212 der Öffnungsplatte 104.
Wie es in der 2 gezeigt ist, hat die physische
Tätigkeit
des Wischers 210, wenn derselbe in Kontakt mit den Umfangskanten 214 der Öffnung 124 kommt,
jedoch bewirkt, dass eine „Rüsche" in Form eines angehobenen
Abschnitts 216 erzeugt wurde. Das Vorhandensein dieses
angehobenen Abschnitts 216 führt zu einer beträchtlichen Modifizierung
der Gesamtgeometrie der Öffnung 124 in
der Platte 104 an der oberen Oberfläche 212 davon. Ebenso
ist die innere Seitenwand 220, die der Öffnung 124 zugeordnet
ist, neben der oberen Oberfläche 212 der Öffnungsplatte 104 (z.
B. an einer Position 222) diskontinuierlich und gestört. Diese
bestimmte Situation kann wieder eine Anzahl von Problemen hervorrufen,
einschließlich,
aber nicht beschränkt
auf unkontrollierte Veränderungen der
Tintentropfenbahn.
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Um
die im Vorhergehenden umrissenen Schwierigkeiten zu vermeiden, wurde
festgestellt, dass das Hauptloch (im Folgenden erörtert),
das in die Öffnung
führt,
die der betrachteten Öffnungsplatte zugeordnet
ist, von den Auswirkungen von Wischerstrukturen und dergleichen „isoliert" werden kann durch
ein Bilden einer „Ausnehmung" (z. B. einer Vertiefung
oder einer vertieften Region) in der oberen Oberfläche der Öffnungsplatte
direkt über
und in axialer Ausrichtung mit den verbleibenden Abschnitten der Öffnung.
Folglich ist das Hauptloch, das in die Öffnung führt, „eingesetzt" und sicher unter
der Ebene positioniert, auf der jegliche Wischer und/oder andere
physische Objekte während
eines Druckkopfbetriebs passieren. Diese Merkmale tragen zusammen zu
der genauen Steuerung der Tintentropfenbahn und der Vermeidung anderer
Probleme, die der im Vorhergehenden definierten „Rüschenbildung" zugeordnet sind,
bei.
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Repräsentative
und bevorzugte Ausführungsbeispiele
des neuartigen Öffnungsplattenbauglieds,
das der Erfindung zugeordnet ist, werden nun genauer erörtert. Wie
bereits erwähnt,
soll die vorliegende Erfindung in Verbindung mit der beanspruchten Öffnungsplatte
nicht auf spezifische Herstellungsmaterialien, numerische Größenparameter,
Formen und dergleichen beschränkt
sein, es sei denn, dies ist hier anders angegeben.
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Mit
Bezugnahme auf 5 ist eine vergrößerte Teilquerschnittsansicht
einer repräsentativen Öffnungsplatte 250 (hier
auch als ein „Öffnungsplattenbauglied" 250 charakterisiert)
veranschaulicht, die gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung hergestellt ist. Die Öffnungsplatte 250 ist aus
einer Organisches-Polymer(z. B. Kunststoff-) Dünnfilmzusammensetzung hergestellt,
wobei die repräsentativen
Materialien, die im Vorhergehenden in Verbindung mit der Öffnungsplatte 104 erörtert wurden,
bei der Öffnungsplatte 250 anwendbar
sind. In 5 ist eine einzige Öffnung 252 gezeigt,
wobei zu berücksichtigen
ist, dass die Platte 250 Idealerweise eine beträchtliche
Anzahl von Öffnungen
darin umfasst, von denen einige oder (bevorzugt) alle die beanspruchten
Strukturmerkmale aufweisen. In Bezug auf die Herstellungsmaterialien,
den organischen Charakter der Platte 250 (mit oder ohne
zugeordnete Metallatome), die Anzahl der Öffnungen und andere Merkmale
der Öffnungsplatte 250 (abgesehen
von neuartigen Elementen, die in diesem Abschnitt [Abschnitt „B"] beschrieben sind),
sind alle diese Elemente im Wesentlichen identisch mit denjenigen,
die im Vorhergehenden im Abschnitt „A" in Verbindung mit der Polymeröffnungsplatte 104 erörtert wurden.
In dieser Hinsicht sollen die technischen Informationen, die die
Herstellungsmaterialien und die anderen Merkmale relativ zu der Öffnungsplatte 104,
die im Vorhergehenden aufgelistet sind, betreffen, im Zusammenhang
mit der Öffnungsplatte 250 durch
Bezugnahme aufgenommen sein, es sei denn, dies ist anders angegeben.
Wie es ohne Weiteres aus der folgenden Erörterung ersichtlich wird, betrifft
der Hauptunterschied zwischen der herkömmlichen Öffnungsplatte 104 und
der Öffnungsplatte 250 der
vorliegenden Erfindung die strukturelle Konfiguration der Öffnungen 252 in
der Platte 250, wie es im Folgenden ziemlich genau umrissen
wird.
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Unter
weiterer Bezugnahme auf 5 umfasst die Öffnungsplatte 250 eine
obere Oberfläche 254,
eine untere Oberfläche 256 und
eine Mittelregion 260 zwischen der oberen Oberfläche 254 und
der unteren Oberfläche 256.
Bei einem bevorzugten und nicht einschränkenden Ausführungsbeispiel
sind sowohl die obere als auch die untere Oberfläche 254, 256 zueinander
im Wesentlichen parallel, wie es veranschaulicht ist. Wie bereits
erwähnt,
ist es wichtig, die obere und die untere Oberfläche 254, 256 relativ zu
den anderen Komponenten in dem Druckkopf 80/der Öffnungsplatte 250 genau
zu charakterisieren und auszurichten. Der Begriff „obere
Oberfläche", wie derselbe hier
verwendet und beansprucht wird, soll so definiert sein, dass derselbe
die bestimmte Oberfläche,
die der Öffnungsplatte 250 zugeordnet ist,
die ganz außen
liegt, umfasst und tatsächlich
die „äußere" Oberfläche der Öffnungsplatte 250/des Druckkopfs 80 bildet,
die der externen (äußeren) Umgebung
ausgesetzt ist. Es handelt sich dabei um die letzte „Oberfläche", durch die die Tintenzusammensetzung 174 auf
ihrem Weg zu dem ausgewählten Druckmedienmaterial
(Druckmedium 172) hindurchgeht. Ebenso handelt es sich
dabei um die Oberfläche,
die unter Verwendung von einem oder mehr Wischbaugliedern (einschließlich des
Wischers 210 von 2) „abgewischt" wird, die bei herkömmlichen Druckeinheiten
verwendet werden, wie es z. B. in der U.S.-Patentschrift Nr. 5,786,830
offenbart ist.
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Im
Gegensatz dazu handelt es sich bei dem Begriff „untere Oberfläche", wie derselbe in
Verbindung mit der Öffnungsplatte 250 verwendet
wird, um die spezifische Oberfläche,
die in (z. B. innerhalb) dem Druckkopf 80 positioniert
ist und die anfängliche Oberfläche der Öffnungsplatte 250 ist,
durch die die Tintenzusammensetzung 174 hindurchgeht, wenn dieselbe
ausgestoßen
wird. Die untere Oberfläche 256 ist
die innerste (z. B. „nicht
freiliegende") Oberfläche der Öffnungsplatte 250,
die tatsächlich
zwischen der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 und
dem Substrat 82, das die ein oder mehr Tintenausstoßvorrichtungen/Widerstände 86 darauf
aufweist, angeordnet ist. Schließlich ist die untere Oberfläche 256 die
spezifische Oberfläche
der Öffnungsplatte 250,
die an den darunter liegenden Druckkopfkomponenten, einschließlich der
Tintensperrschicht 156 (2), wie
im Vorhergehenden erörtert,
angehaftet ist. Nachdem diese spezifischen Definitionen der oberen
und unteren Oberfläche 254, 256 der Öffnungsplatte 250 präsentiert
wurden, die die Ausrichtung der Platte 250 relativ zu dem
Rest des Druckkopfs 80 definieren, werden nun die neuartigen
Merkmale der beanspruchten Öffnungsplatte 250 angesprochen.
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Um
die wesentlichen hier umrissenen Vorteile zu liefern (einschließlich, aber
nicht beschränkt
auf die Vermeidung von „Rüschenbildungs"-bezogenen Problemen
und die Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Tintentropfenbahn), umfasst
die neuartige Öffnungsplatte 250 zumindest
eine „Ausnehmung" 262 (vertiefte
Region/Vertiefung) darin, die an der oberen Oberfläche 254 der
Platte beginnt und an einer Position „P" in der Öffnungsplatte 250 zwischen
der oberen Oberfläche 254 und
der unteren Oberfläche 256 derselben
endet (z. B. in der Mittelregion 260, wie es in 5 gezeigt
ist). Die Ausnehmung 262 umfasst ein oberes Ende 264 (das
an und bündig
mit der oberen Oberfläche 254 der
Platte 250 angeordnet ist) und ein unteres Ende 266,
das im Wesentlichen an einer Position „P" in der Mittelregion 260 angeordnet
ist). Zusätzlich
umfasst die Ausnehmung 262 ferner eine innere Seitenwand 270,
die die inneren Grenzen der Ausnehmung 262 definiert, wobei
sich die Seitenwand 270 durchgehend (bevorzugt auf ununterbrochene
Weise) zwischen dem oberen Ende 264 und dem unteren Ende 266 der
Ausnehmung 262 erstreckt. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
von 5, das konzipiert ist, um wirksame Ergebnisse
zu liefern, ist die Seitenwand 270 in einem Winkel „X" von etwa 90° (in etwa
einem „rechten
Winkel") relativ
zu der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 ausgerichtet.
Ebenso ist die Seitenwand 270 gemäß dieser Beziehung und bei
dem Ausführungsbeispiel
von 5 im Wesentlichen senkrecht zu der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 und
umgekehrt, wie es gezeigt ist.
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Die
Querschnittskonfiguration der Ausnehmung 262 kann je nach
Bedarf und Wunsch ohne Einschränkung
variiert werden. Insbesondere kann dieselbe ohne Einschränkung eine
Anzahl von unterschiedlichen Konfigurationen umfassen, einschließlich, aber
nicht beschränkt
auf diejenigen, die eine quadratische, dreieckige, ovalförmige, kreisförmige (bevorzugt,
wie in 6 veranschaulicht) oder eine beliebige
andere regelmäßige oder
unregelmäßige Form
aufweisen. Der Rest dieser Erörterung
(einschließlich
der folgenden Beschreibung zusätzlicher Ausführungsbeispiele)
soll eine kreisförmige
Ausnehmung 262 umfassen, wobei zu berücksichtigen ist, dass andere
Konfigurationen möglich
sind. Obwohl es bevorzugt wird, dass die Ausnehmung 262 entlang
ihrer gesamten Länge
von dem oberen Ende 264 zu dem unteren Ende 266 eine
gleichförmige Querschnittsform
(z. B. kreisförmig,
quadratisch usw.) aufweist, ist es auch möglich, dass eine Formveränderung
ein- oder zweimal an einer beliebigen Position entlang der Länge/Tiefe
der Ausnehmung 262 auftritt, falls dies gewünscht ist.
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Das
obere Ende 264 der Ausnehmung 262 an der oberen
Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 weist
ein erstes Loch oder eine Öffnung 272 darin
auf. Das erste Loch 272 (mit besonderer Bezugnahme auf
die Umfangskanten 274 desselben) ist Idealerweise bündig mit
der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250.
Erneut soll die vorliegende Erfindung nicht auf eine bestimmte Form
oder Konfiguration in Verbindung mit dem ersten Loch 272 beschränkt sein,
das eine kreisförmige
(bevorzugt, wie in 6 veranschaulicht), quadratische,
ovale, dreieckige oder eine beliebige andere regelmäßige oder unregelmäßige Form
aufweisen kann. Die Funktion des ersten Lochs 272 wird
im Folgenden genauer erörtert.
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Wie
es in den 5 – 6 veranschaulicht ist,
weist das untere Ende 266 der Ausnehmung 262 in
der Öffnungsplatte 250 ferner
(bei einem bevorzugten und nicht einschränkenden Ausführungsbeispiel)
eine untere Wand 276 auf, die idealer weise eine planare
Konfiguration aufweist. Bei dem repräsentativen Ausführungsbeispiel
von 5 ist die untere Wand 276 bevorzugt in
einem Winkel „X" von etwa 90° (in etwa
einem rechten Winkel) relativ zu der Seitenwand 270 ausgerichtet
und ist deshalb im Wesentlichen senkrecht zu derselben. Bei dieser Konfiguration
ist die untere Wand 276 im Wesentlichen parallel zu der
oberen Oberfläche 254 (und
der unteren Oberfläche 256)
der Öffnungsplatte 250,
wie es gezeigt ist. Ebenso weist die untere Wand 276 bei dem
bevorzugten und nicht einschränkenden
Ausführungsbeispiel
von 5 im Wesentlichen die gleiche Größe/Fläche wie
das erste Loch 272 auf, so dass die Umfangskanten 274 des
ersten Lochs 272 sich direkt über den äußeren Kantenabschnitten 280 der
unteren Wand 276 befinden, wie es in 5 veranschaulicht
ist. Obwohl die Beziehung eines rechten Winkels (in etwa 90°) zwischen
(1) der unteren Wand 276 und der Seitenwand 270;
und (2) der Seitenwand 270 und der oberen Oberfläche 254 der
beanspruchten Öffnungsplatte 250 erneut
bevorzugt wird, sei darauf hingewiesen, dass diese geometrische
Beziehung gemäß einer
Anzahl von alternativen Ausführungsbeispielen
variiert werden kann, wie es im Folgenden angezeigt ist.
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In
der Öffnungsplatte 250,
die in den 5 – 6 veranschaulicht
ist, weist die Ausnehmung 262 eine im Wesentlichen zylindrische
oder scheibenförmige
Form auf, die wieder konzipiert ist, um hochwirksame Ergebnisse
bei der vorliegenden Erfindung zu liefern. Die Länge „L", die der Ausnehmung 262 bei
dem Ausführungsbeispiel
der 5 – 6 zugeordnet
ist (die auch als die Tiefe der Ausnehmung 262 charakterisiert
sein kann, falls gewünscht),
kann ohne Einschränkung
variiert werden, wie es gemäß einem
routinemäßigen Pilottesten
vorab bestimmt ist, das zahlreiche Aspekte berücksichtigt, einschließlich des
Typs des Drucksystems, bei dem der Druckkopf 80 verwendet
wird, und anderer äußerlicher
Faktoren. Bei einem bevorzugten und nicht einschränkenden
Ausführungsbeispiel
beträgt die
Länge „L" der Ausnehmung 262 jedoch
etwa 1 – 3 μm (was wiederum je
nach Bedarf einer Änderung unterliegt).
Bei dem System von 5 umfasst die Länge „L" tatsächlich den
Abstand zwischen Punkt „P", auf den im Vorhergehenden
Bezug genommen wurde, und der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250.
Im Übrigen
sei darauf hingewiesen, dass die Gesamtdicke „T" der Öffnungsplatte 250 bei
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel,
das bei allen Versionen der hier beschriebenen beanspruchten Erfindung
anwendbar ist, etwa 25 – 50 μm beträgt, obwohl
andere Werte verwendet werden können,
falls dies gewünscht
wird.
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An
dem unteren Ende 266 der Ausnehmung 262 in der Öffnungsplatte 250 angeordnet
ist ein zweites Loch oder eine zweite Öffnung 282, das Umfangskanten 284 aufweist.
Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel
der 5 – 6 geht
das zweite Loch 282 durch die untere Wand 276 hindurch und
befindet sich idealerweise in der Mitte derselben, wie es veranschaulicht
ist (obwohl das zweite Loch 282 an einer beliebigen nicht-mittigen
Position in der unteren Wand 276 platziert sein kann, falls
dies nötig ist).
Bei der bevorzugten Ausrichtung der 5 – 6 befindet
sich der Mittelpunkt „C" des ersten Lochs 272 in
axialer Ausrichtung mit (z. B. direkt über) dem Mittelpunkt „C1" des
zweiten Lochs 282. Ebenso ist das zweite Loch 282 idealerweise
bündig mit
der unteren Wand 276 an dem unteren Ende 266 der
Ausnehmung 262, wie es veranschaulicht ist. Die vorliegende
Erfindung soll nicht auf eine bestimmte Form oder Konfiguration
beschränkt
sein in Verbindung mit dem zweiten Loch 282, das eine kreisförmige (bevorzugt,
wie in 6 veranschaulicht), quadratische,
ovale, dreieckige oder eine beliebige andere regelmäßige oder
unregelmäßige Form
aufweisen kann. Obwohl die besten Ergebnisse erhalten werden, wenn
die Querschnittsform des ersten Lochs 272 und des zweiten
Lochs 282 beide gleich sind (z. B. kreisförmig wie
bei dem Ausführungsbeispiel
der 5 – 6),
können
die beiden Löcher 272, 282 unterschiedliche
Formen relativ zueinander aufweisen, falls dies gemäß einem
routinemäßigen Testen vorab
erforderlich und gewünscht
ist.
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Wie
im Vorhergehenden erörtert,
fungiert das zweite Loch 282 grundsätzlich als das „Hauptloch", das der Öffnung 252 zugeordnet
ist, durch das die Tintenzusammensetzung 174 auf ihrem
Weg zu dem Druckmedium 172 (1) hindurchgeht.
Es ist ein wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung, das allen
aufgelisteten Ausführungsbeispielen
gemeinsam ist, dass das zweite Loch 282 (z. B. das „Hauptloch") unter der oberen
Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 positioniert
ist, um zu vermeiden, dass dasselbe in Kontakt mit Tintenabwischbaugliedern
(z. B. dem Wischer 210) oder anderen Objekten, die entlang
der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 passieren,
in Kontakt kommt. Gemäß der „geschützten" Position, die durch
das zweite Loch 282 eingenommen wird, wie es hier beschrieben
ist, kann dasselbe durch den Durchgang der erwähnten Objekte entlang der oberen
Oberfläche 254 der
Platte 250 nicht verunstaltet oder anderweitig „gekräuselt" werden.
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An
diesem Punkt sind weitere Informationen bezüglich der Beziehung zwischen
dem ersten Loch 272 und dem zweiten Loch 282 angebracht.
Grundsätzlich
sind das erste Loch 272 und das zweite Loch 282 voneinander
durch einen Abstand getrennt, der durch die Länge „L" definiert ist, wie es im Vorhergehenden
erörtert
ist. Zusätzlich
ist ein neuartiges Merkmal der beanspruchten Erfindung, das ebenfalls allgemein
bei allen in diesem Abschnitt beschriebenen Ausführungsbeispielen anwendbar
ist, die Größenbeziehung
des ersten Lochs 272 relativ zu dem zweiten Loch 282.
Grundsätzlich
weist das erste Loch 272 eine größere Größe auf als das zweite Loch 282,
wobei das zweite Loch 282 wiederum gemäß dem oben beschriebenen Entwurf „eingesetzt" ist. Der Begriff „größere Größe", wie derselbe in
Verbindung mit dem ersten und dem zweiten Loch 272, 282 verwendet
wird, umfasst grundsätzlich
eine Situation, bei der die Querschnittsfläche des ersten Lochs 272 die
Querschnittsfläche
des zweiten Lochs 282 übersteigt,
wobei der Begriff „Fläche" auf herkömmliche Weise
definiert ist, abhängig
von der Form des betrachteten Lochs. Zum Beispiel umfasst die Querschnittsfläche bei
Situationen, die quadratische oder rechteckige Löcher 272, 282 umfassen,
die Länge des
Lochs 272 und/oder des Lochs 282 multipliziert mit
seiner Breite. Bei einer Öffnungsplatte 250,
die kreisförmige
erste und zweite Löcher 272, 282 umfasst,
ist die Querschnittsfläche
derselben herkömmlich
so definiert, dass dieselbe die Formel „πr2" umfasst, wobei r
= der Radius des Lochs 272 und/oder des Lochs 282.
Ebenso würden
bei Situationen, die Löcher 272, 282 umfassen,
die andere Formen (z. B. Dreiecke, Ovale usw.) umfassen, die „herkömmlichen" Formeln verwendet,
die normalerweise verwendet werden, um die Fläche dieser Formen zu berechnen.
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Wenn
kreisförmige
erste und zweite Löcher 272, 282 verwendet
werden, wie es z. B. in den 5 – 6 gezeigt
ist (die aus zahlreichen Gründen
bevorzugt werden, einschließlich
einer einfachen Herstellung, der Abwesenheit von gewinkelten Oberflächen und
dergleichen), kann der Begriff „größere Größe" auch bezüglich des relativen Durchmessers jedes
Lochs 272, 282 definiert sein. Mit Bezugnahme auf
das bevorzugte Ausführungsbeispiel
von 5 sind das erste Loch 272 und das zweite
Loch 282 beide vollständig
kreisförmig
in ihrem Querschnitt, wie bereits erwähnt, wobei das erste Loch 272 einen
ersten Durchmesser „D" aufweist, und das
zweite Loch 282 einen zweiten Durchmesser „D" aufweist. Es sei darauf
hingewiesen, dass alle hier gezeigten Zeichnungsfiguren und Längen-/Durchmesserabmessungen
nicht unbedingt maßstabsgetreu
gezeichnet sind und deshalb nach Bedarf variiert werden können. Bei diesem
bestimmten nicht einschränkenden
Ausführungsbeispiel
ist der erste Durchmesser „D" des ersten Lochs 272 bevorzugt
um zumindest etwa 40 μm oder
mehr länger
(z. B. größer) als
der zweite Durchmesser „D1" des
zweiten Lochs 282. Ein proportional vergleichbarer Wert
ist ebenso bei Situationen anwendbar, bei denen die relativen Größen des
ersten und des zweiten Lochs 272, 282 auf Querschnittsflächen basieren,
wie sie im Vorhergehenden erörtert wurden.
Außerdem
beträgt
der erste Durchmesser „D", der dem ersten
Loch 272 zugeordnet ist, bei einem repräsentativen und nicht einschränkenden Ausführungsbeispiel
etwa 50 – 80 μm, wobei
der zweite Durchmesser „D1" des
zweiten Loches 282 etwa 10 – 40 μm beträgt. Wie es jedoch bereits angedeutet
wurde, soll die beanspruchte Erfindung nicht auf diesen numerischen
Bereich oder andere numerische Parameter beschränkt sein, es sei denn, dies ist
hier anders angegeben. Derartige Werte sollen deshalb als repräsentativ
und nicht einschränkend betrachtet
werden.
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Durch
die Verwendung eines ersten Lochs 272, das größer ist
als das zweite Loch 282, bei allen verschiedenen Ausführungsbeispielen,
die in diesem Abschnitt beschrieben sind, wird die Übertragung von
physischen Kräften
von der oberen Oberfläche 254/dem
ersten Loch 272 der Öffnungsplatte 250 auf die
untere Wand 276/das zweite Loch 282 in der Ausnehmung 262 aufgrund
der strukturellen Beziehungen und der Größendifferenz zwischen diesen
Komponenten minimiert. Obwohl die genauen physikalischen Mechanismen,
durch die diese Vorteile zustande kommen, nicht vollkommen geklärt sind,
sind dieselben trotzdem wichtig und liefern hervorragende Ergebnisse.
Insbesondere erleichtert die im Vorhergehenden erörterte Größenbeziehung,
bei der das erste Loch 272 eine größere Größe aufweist als das zweite
Loch 282, wirksam die ordnungsgemäße Tintentropfenbahn. Jegliche
Verformungen, die den Umfangskanten 274 des ersten Lochs 272 (5)
an der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 zugeordnet
sind, die durch ein Abwischen oder andere physische Abriebprozesse
(z. B. „Rüschenbildung") verursacht werden,
beeinträchtigen
nicht die Bahn des Tintentropfens, der das zweite Loch 282 verlässt. Im
Einzelnen bleibt die Tintentropfenbahn unbeeinträchtigt in Anbetracht der größeren Größe des ersten
Lochs 272 relativ zu (1) dem zweiten Loch 282;
und (2) dem Tintentropfen, der durch das erste Loch 272 hindurchgeht,
wobei die Größe des Tintentropfens
grundsätzlich
durch die Größe des zweiten Lochs 282 definiert
ist. Der Tintentropfen ist gemäß seinem
anfänglichen
Durchgang durch das zweite Loch 282 ausrei chend klein,
um zu verhindern, dass derselbe in wesentlichen Kontakt mit dem
vergrößerten ersten
Loch 272 (und den Umfangskanten 274, die demselben
zugeordnet sind) kommt. Jegliche „Rüschen" in den Umfangskanten 274 des
ersten Lochs 272 stellen deshalb angesichts der „eingesetzten" Beschaffenheit des
zweiten Lochs 282 keine Tintenbahnprobleme dar.
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Andere
wichtige Charakteristika, die der Ausnehmung 262 bei diesem
Ausführungsbeispiel der
Erfindung zugeordnet sind (von einem Funktionsstandpunkt aus), umfassen
die Ausrichtung der Seitenwand 270 in einem Winkel „X" von etwa 90° (in etwa
einem rechten Winkel) relativ zu der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250.
Dieser Entwurf liefert einen hohen Grad an struktureller Integrität/Festigkeit
und ermöglicht,
dass physische Kräfte, die
auf die obere Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 ausgeübt werden,
wirksam auf diese Region beschränkt
werden, ohne eine wesentliche Übertragung
in die Ausnehmung 262, die untere Wand 276 und
das zweite Loch 282. Die Verwendung der unteren Wand 276 und
ihre Ausrichtung in einem Winkel „X1" von etwa 90° (in etwa einem rechten Winkel)
relativ zu der Seitenwand 270 liefert ebenso eine zusätzliche
Verstärkung
der Öffnungsplatte 250,
so dass die strukturelle Integrität des zweiten Lochs 282 selbst
dann aufrechterhalten wird, wenn die obere Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 einer
physischen Kraft ausgesetzt ist.
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Unter
weiterer Bezugnahme auf 5 umfasst eine weitere wichtige
Komponente der Öffnung 252 in
der Öffnungsplatte 250 eine
längliche
Tintenübertragungsbohrung 286.
Die Tintenübertragungsbohrung 286 ist
unter der Ausnehmung 262 positioniert und steht in Fluidkommunikation
mit derselben. Die Tintenübertragungsbohrung 286 befindet
sich in teilweiser oder (bevorzugt) vollständiger axialer Ausrichtung
mit der Ausnehmung 262 und umgekehrt, wie es im Vorhergehenden
erörtert
ist. Diese Beziehung ist in 5 veranschaulicht,
wobei die Längsmittelachse „A" der Ausnehmung 262 sich
in im Wesentlichen vollständiger
Ausrichtung und übereinstimmend
mit der Längsmittelachse „A" der Bohrung 286 befindet.
Als eine Folge dieser bevorzugten strukturellen Beziehung bewegen
sich Tintenmaterialien (Tintenzusammensetzung 174), die
durch die ein oder mehr Tintenausstoßvorrichtungen/Widerstände 86 ausgestoßen werden,
anfangs nach oben, treten in die Bohrung 286 ein, gehen
durch die Ausnehmung 262 hindurch und treten aus der Öffnungsplatte 250/dem
Druckkopf 80 aus zur Lieferung an das gewünschte Druckmedium 172.
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Um
dieses Ziel zu erreichen und von einem funktionellen Standpunkt
her, beginnt die Tintenübertragungsbohrung 286 wieder
an dem unteren Ende 266 der Ausnehmung 262 (z.
B. an dem zweiten Loch 282 darin). Das zweite Loch 282 der
Ausnehmung 262 weist tatsächlich das obere Ende 290 der
Bohrung 286 auf, wobei sich beide Komponenten an diesem
Punkt (z. B. Position „P" in 5)
treffen. Das obere Ende 290 der Bohrung 286 weist
ein drittes Loch 292 darin auf, das in Wirklichkeit identisch
mit und äquivalent
zu dem zweiten Loch 282 in der Ausnehmung 262 ist.
Dementsprechend sind alle Informationen, Größenparameter und dergleichen,
die dem zweiten Loch 282 zugeordnet sind, gleichermaßen relativ
zu dem dritten Loch 292 (das von einem visuellen Standpunkt
aus bezüglich
des zweiten Lochs 282 nicht separat erkennbar/trennbar
ist) anwendbar und durch Bezugnahme aufgenommen.
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Die
Bohrung 286 umfasst auch einen Mittelabschnitt 294,
der sich durch die Öffnungsplatte 250 weiter
nach unten erstreckt, wie es veranschaulicht ist, und schließlich an
der unteren Oberfläche 256 der Platte 250 endet.
Wie es in 5 gezeigt ist, endet die Bohrung 286 an
einem unteren Ende 296, das ein viertes Loch 297 darin
umfasst, das im Wesentlichen bündig
mit der unteren Oberfläche 256 der Öffnungsplatte 250 ist.
Das vierte Loch 297 ist das unterste Loch in der gesamten Öffnung 252/Öffnungsplatte 250 und
ist der erste Teil der Öffnung 252,
der die thermisch angeregte Tintenzusammensetzung 174 während des
Tintenausstoßprozesses
aufnimmt. Die beanspruchte Erfindung soll in Verbindung mit der Größe und Form
des vierten Lochs 297 nicht beschränkt sein, das nach Bedarf und
Wunsch gemäß einem
routinemäßigen Pilottesten
vorab variiert werden kann. Zum Beispiel kann die Querschnittskonfiguration
des vierten Lochs 297 eine kreisförmige (bevorzugte), quadratische,
ovale, dreieckige oder eine beliebige andere regelmäßige oder
unregelmäßige Form
aufweisen, abhängig
von vielen Faktoren, einschließlich
der beabsichtigten Verwendung des Druckkopfs 80. Bei einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel,
bei dem das vierte Loch 297 eine vollkommen kreisförmige Form
aufweist, weist dasselbe einen repräsentativen und nicht einschränkenden Durchmesser „D2" von
etwa 20 – 80 μm auf, wobei
zu berücksichtigen
ist, dass dieser Bereich nur zu Beispielszwecken angegeben ist.
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Wieder
sollen die Öffnungsplatten 250 in
allen hier vorgestellten Ausführungsbeispielen
nicht auf eine bestimmte numerische Abmessung, einen Durchmesser
oder Flächenwerte
beschränkt
sein. Bei einem repräsentativen
und nicht einschränkenden
Ausführungsbeispiel,
das kreisförmige
erste, zweite, dritte und vierte Löcher 272, 282, 292, 297 aufweist,
liefern jedoch die folgenden exemplarischen Beziehungen hervorragende
Ergebnisse: (1) D1 = 10 – 40 μm, (2) D = D, + 40 μm und (3)
D2 = 2 (D1) .
-
Obwohl
eine Anzahl unterschiedlicher Strukturentwürfe in Verbindung mit der Tintenübertragungsbohrung 286 verwendet
werden kann, ist die Bohrung 286 in ihrer Querschnittsform
entlang ihrer gesamten Länge
Idealerweise gleichförmig.
Die Bohrung 286 kann jedoch so konfiguriert sein, dass
dieselbe ihre Querschnittsform ein- oder mehrmals an einer oder
mehr beliebigen Positionen entlang der Länge derselben ändert. Repräsentative
Querschnittskonfigurationen, die der Bohrung 286 zugeordnet
sind, umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf eine kreisförmige (bevorzugte),
quadratische, ovale, dreieckige oder eine beliebige andere regelmäßige oder unregelmäßige Form.
Wie es in 5 veranschaulicht ist, umfasst
die Tintenübertragungsbohrung 286 ferner
eine durchgehende innere Seitenwand 299, die die Grenzen
der Bohrung 286 in der Mittelregion 260 der Öffnungsplatte 250 festlegt.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist die Seitenwand 299 so ausgerichtet, dass dieselbe einen spitzen
Winkel „X2" relativ
zu der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 bildet,
wobei der Begriff „spitzer" Winkel wieder so
definiert ist, dass derselbe einen Winkel von weniger als 90° (wobei etwa
25 – 75° in einer
nicht einschränkenden
Weise bevorzugt werden) umfasst. Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel,
das die Erfindung in keiner Weise beschränken soll, kann der Winkel „X" jedoch tatsächlich 90° oder mehr
betragen, falls dies erforderlich und gewünscht ist. Somit kann bei einem
repräsentativen,
nicht einschränkenden
Ausführungsbeispiel ein
breiter Winkelbereich von etwa 25 – 145° (oder sogar mehr als 145°) in Verbindung
mit dem Winkel „X2" verwendet
werden.
-
Die
Verwendung eines spitzen Winkels „X2" in Verbindung mit
der Seitenwand 299 der Tintenübertragungsbohrung 286 wird
aus einer Anzahl von Gründen
bevorzugt, einschließlich
einer einfachen Herstellung unter Verwendung von Massenproduktionsherstellungstechniken,
die Laserablation und dergleichen umfassen. Diese Winkelausrichtung
bildet eine Bohrung 286, die im Wesentlichen kegelförmig ist
(genauer gesagt ein abgeschnittener Kegel oder eine kegelstumpfförmige Konfiguration),
die ein vergrößertes viertes
Loch 297 darin aufweist, das verglichen mit dem dritten
Loch 292 eine größere Größe aufweist.
Der Begriff „größere Größe", wie derselbe in
Verbindung mit dem dritten und dem vierten Loch 292, 297 verwendet
wird, soll in einer äquivalenten Weise
relativ zu der Beziehung zwischen dem ersten und dem zweiten Loch 272, 282 definiert
sein. Gemäß diesem
Entwurf treten Tintenmaterialien (z. B. die Tintenzusammensetzung 174)
ohne Weiteres während
des Tintenausstoßprozesses
in die Bohrung 286 ein (mit besonderer Bezugnahme auf das
vergrößerte vierte
Loch 297, das diesen Prozess erleich tert). Die Auswahl
eines gegebenen internen Entwurfs relativ zu der beanspruchten Tintenübertragungsbohrung 286 und
Ausnehmung 262 in der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 kann
jedoch wieder unter Verwendung eines routinemäßigen Pilottestens vorab bestimmt
werden, das die im Vorhergehenden angeführten Faktoren berücksichtigt,
die die letztendliche Verwendung, die dem Druckkopf 80 zugeordnet
ist, die ausgewählten
Erzeugungsmaterialien und dergleichen umfassen.
-
Bezüglich der
Gesamtlänge
der Tintenübertragungsbohrung 286 soll
die Erfindung nicht auf bestimmte Werte beschränkt sein. Bei einem repräsentativen
Ausführungsbeispiel,
das konzipiert ist, um optimale Funktionsfähigkeiten zu liefern, weist
die Bohrung 286 eine exemplarische Länge „L1" von etwa 24 – 47 μm auf, die
wiederum nach Bedarf einer Veränderung
unterliegt.
-
Nachdem
das bevorzugte Ausführungsbeispiel
der 5 – 6 beschrieben
worden ist, ist es wichtig zu betonen, dass alle im Vorhergehenden aufgelisteten
Winkel- und Abmessungsbeziehungen die Erfindung in keiner Weise
beschränken
sollen und stattdessen exemplarische Werte darstellen, die als bevorzugte
Versionen der Erfindung vorgestellt werden. Viele andere Variationen
sind innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung möglich, vorausgesetzt,
dass die beanspruchte Öffnungsplatte 250,
die die Ausnehmung 262 und die Bohrung 286 darin
aufweist, die gewünschten
im Vorhergehenden erörterten
Funktionsfähigkeiten
aufweist. Zum Beispiel wird, wie es in 7 veranschaulicht
ist, eine innere Seitenwand 299, die der Tintenübertragungsbohrung 286 zugeordnet
ist, bereitgestellt, bei der (1) der Winkel „X2" etwa 90° beträgt (in etwa
ein rechter Winkel); und (2) die Seitenwand 270/untere
Wand 276 (mit besonderer Bezugnahme auf die äußeren Kantenabschnitte 280 derselben) „geglättet" wurden, um eine eine
untere Wand enthaltende Ausnehmung 262 zu bilden, die im
Wesentlichen „schalenförmig" ist. Es sei darauf
hingewiesen, dass eines oder beide der im Vorherge henden aufgeführten zwei
Elemente in dem Ausführungsbeispiel
von 5 enthalten sein können (oder in einem beliebigen
anderen hier aufgeführten
Ausführungsbeispiel,
falls dies erforderlich und gewünscht
ist). Tatsächlich
können
alle Variationen/Modifizierungen, die in diesem Abschnitt (Abschnitt „B") umrissen sind,
in der Öffnungsplatte 250 in
verschiedenen Kombinationen und Permutationen ohne Einschränkung enthalten
sein. Einige zusätzliche
Alternativen werden nun erörtert,
die ebenso in die vorliegenden Erfindung eingeschlossen sind, wie dieselbe
beansprucht ist, wobei zu berücksichtigen ist,
dass die Erfindung nicht auf lediglich die im Folgenden umrissenen
Alternativen beschränkt
sein soll.
-
Mit
Bezugnahme auf 8 ist ein weiteres alternatives
Ausführungsbeispiel
der Erfindung schematisch veranschaulicht. Alle Informationen, Materialien,
numerischen Parameter, Funktionscharakteristika, Betriebsmerkmale
und anderen Aspekte der Ausführungsbeispiele
der 5 – 7 sind
gleichermaßen
auf das Ausführungsbeispiel
von 8 anwendbar (außer den im Folgenden aufgeführten bestimmten
Modifizierungen). Die spezifischen Informationen, die den Ausführungsbeispielen
der 5 – 7 zugeordnet
sind, sind deshalb relativ zu der Öffnungsplatte 250 von 8 durch
Bezugnahme aufgenommen. Die Öffnungsplatte 250,
die in dem Ausführungsbeispiel
von 8 veranschaulicht ist, wurde jedoch hinsichtlich
der Winkelbeziehung zwischen (1) der Seitenwand 270, die
der Ausnehmung 262 zugeordnet ist; und (2) der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 modifiziert.
Im Einzelnen wurde der Winkel „X" bei dem Ausführungsbeispiel von 8 vergrößert, um
90° zu überschreiten,
wodurch ein „stumpfer" Winkel gebildet
ist. Ein stumpfer Winkel ist wieder allgemein so definiert, dass
derselbe einen Winkel umfasst, der größer als 90° ist. Obwohl die vorliegende
Erfindung in diesem Fall nicht auf bestimmte stumpfe Winkel beschränkt sein
soll, wird bevorzugt, dass der Winkel „X", der diesem Ausführungsbeispiel zugeordnet ist,
etwa 100 – 145° beträgt, um die Öffnungsplatte 250 zu erzeugen,
die in 8 gezeigt ist. Diese Struktur
liefert wieder eine Anzahl von wichtigen Vorteilen, einschließlich einer „Isolierung" des zweiten Lochs 282 in
der Ausnehmung 262 gemäß der „eingesetzten" Beschaffenheit des
zweiten Lochs 282. Ebenso kann bei der Betrachtung beider
Ausführungsbeispiele,
die in den 5 und 8 veranschaulicht
sind, allgemein gesagt werden, dass ein repräsentativer breiter Bereich,
der dem Winkel „X" zugeordnet ist,
etwa 90 – 145° beträgt (was
die Beziehung eines rechten Winkels von 5 und
die bevorzugte Beziehung eines stumpfen Winkels von 8 umfasst).
-
Mit
weiterer Bezugnahme auf das alternative Ausführungsbeispiel von 8 ist
das erste Loch 272 noch größer als das erste Loch 272,
das in den 5 – 6 gezeigt
und im Vorhergehenden beschrieben ist. In welchem Maß das erste
Loch 272 gemäß dem Ausführungsbeispiel
von 8 vergrößert ist,
schwankt abhängig
von dem stumpfen Winkel „X", der zur Verwendung
bei der Öffnungsplatte 250 ausgewählt ist.
Die Gesamtgröße des ersten Lochs 272 (sowie
seine Form, wie es im Vorhergehenden erörtert ist) soll nicht eingeschränkt sein,
vorausgesetzt, dass das erste Loch 272 tatsächlich eine
größere Größe aufweist
(im Vorhergehenden definiert) als das zweite Loch 282.
Es wird jedoch erwartet, dass die Implementierung des Ausführungsbeispiels
von 8 gemäß den allgemeinen
im Vorhergehenden gelieferten Informationen zu einer typischen,
nicht einschränkenden
Steigerung der Größe des ersten
Lochs 272 (z. B. der Querschnittsfläche und/oder des Durchmessers)
um etwa 10 – 50
% verglichen mit der Größe des ersten
Lochs 272 bei dem Ausführungsbeispiel
der 5 – 6 führt. Dieser Bereich
ist jedoch nur repräsentativ
und soll die Erfindung in keiner Weise einschränken. Die Gesamtlänge/-tiefe
der Ausnehmung 262 bei dem Ausführungsbeispiel von 8 kann
nach Bedarf oder Wunsch eingestellt werden, bevorzugt in dem „L"-Wertebereich, der
im Vorhergehenden in Verbindung mit dem System der 5 – 6 aufgeführt wurde,
oder bei Bedarf größer. Die
gewünschten
Parameter, die allen Variablen bei dem vorliegenden Ausfüh rungsbeispiel zugeordnet
sind (mit besonderer Bezugnahme auf „L", „X" und „X1"),
werden gemäß einem
routinemäßigen Pilottesten
vorab bestimmt, das eine Anzahl von Elementen berücksichtigt,
einschließlich
der anderen Komponenten, die verwendet werden, um den Druckkopf 80 zu
erzeugen, sowie der Weise, in der der Druckkopf 80 verwendet
werden wird.
-
Schließlich wird
der Winkel „X1",
der die Beziehung zwischen (1) der unteren Wand 276; und
(2) der Seitenwand 270 definiert, bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel,
das in 8 gezeigt ist, ebenfalls „stumpf", wie es im Vorhergehenden
definiert ist, d.h. über
90°. Obwohl
die beanspruchte Erfindung in Verbindung mit dem Winkel „X1" nicht
auf gegebene Werte beschränkt
sein soll, ist dieser Winkel allgemein äquivalent zu dem Wert, der
dem Winkel „X" zugeordnet ist (unter
der Annahme, dass die untere Wand 276 im Wesentlichen parallel
zu der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 bleibt,
wie es in 8 veranschaulicht ist, was
nicht unbedingt erforderlich, aber bevorzugt ist). Falls z. B. der
Winkel „X" 120° beträgt, dann
beträgt
der Winkel „X1" ebenfalls
120°, erneut
unter der Annahme, dass eine im Wesentlichen parallele Beziehung
zwischen der unteren Wand 276 und der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 aufrechterhalten
wird. Es sei jedoch erneut betont, dass das Ausführungsbeispiel von 8 (und
die im Vorhergehenden aufgeführten numerischen
Werte) nur repräsentativ
ist und die Erfindung in keiner Weise beschränken soll. Bezüglich der
Konfiguration der Tintenübertragungsbohrung 286 kann
dieser Abschnitt der Öffnung 252 die
Merkmale aufweisen, die im Vorhergehenden in Verbindung mit den
Ausführungsbeispielen
der 5 – 7 aufgeführt wurden,
wobei die damit zusammenhängenden
Daten durch Bezugnahme relativ zu dem System von 8 aufgenommen
sind.
-
9 veranschaulicht
ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Alle Informationen, Materialien, numerischen Parameter,
Funktionscharakteristika, Betriebsmerkmale und anderen Aspekte der Ausführungsbeispiele
der 5 – 8 sind
gleichermaßen
auf das Ausführungsbeispiel
von 9 anwendbar (außer den im Folgenden angegeben
besonderen Modifizierungen). Die spezifischen Informationen, die
den Ausführungsbeispielen
der 5 – 8 zugeordnet
sind, sind deshalb relativ zu dem System von 9 durch
Bezugnahme aufgenommen. Bezüglich
des Ausführungsbeispiels
von 9 unterscheidet sich dasselbe von dem System der 5 – 6 hinsichtlich
der Winkelbeziehung zwischen (1) der unteren Wand 276 in
der Ausnehmung 262; und (2) der Seitenwand 270 in
der Ausnehmung 262. Im Einzelnen weist der Winkel „X1" zwischen diesen
beiden Komponenten eine stumpfe Beschaffenheit auf, wie es im Vorhergehenden
definiert ist, d.h. über
90°. Gleichzeitig
bleibt der Winkel „X" relativ zu der Seitenwand 270 und
der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 bei
etwa 90° (in
etwa einem rechten Winkel), in Übereinstimmung
mit dem System der 5 – 6. Obwohl
dieses bestimmte Ausführungsbeispiel
nicht auf einen gegebenen stumpfen Winkel „X1" beschränkt sein
soll (wobei eine Anzahl von Variationen möglich ist), beträgt ein repräsentativer
und bevorzugter Bereich, der dem Winkel „X1" zugeordnet ist,
bei dem Ausführungsbeispiel
von 9 etwa 100 – 145°. Obwohl
der Winkel „X" Idealerweise etwa
90° beträgt (in etwa
einen rechten Winkel), wie es im Vorhergehenden erwähnt ist,
sei betont, dass der Winkel „X" auch größer als dieser
Wert sein kann, wobei die Werte eines stumpfen Winkels, die im Vorhergehenden
in Verbindung mit dem Ausführungsbeispiel
von 8 aufgeführt sind,
relativ zu dem System von 9 ebenso
anwendbar und durch Bezugnahme aufgenommen sind, falls dies gewünscht ist.
Außerdem
ist die untere Wand 276 bei der Öffnungsplatte 250 von 9 nicht
mehr parallel zu der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250.
-
Die
Gesamtlänge/-tiefe
der Ausnehmung 262 bei dem Ausführungsbeispiel von 9 (gemessen
von der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 zu
dem zweiten Loch 282) kann nach Bedarf oder Wunsch eingestellt
werden, bevorzugt innerhalb des „L"-Wertebereichs, der im Vorhergehenden
in Verbindung mit dem System der 5 – 6 aufgeführt ist,
oder bei Bedarf größer. Die
gewünschten Parameter,
die allen Variablen bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel zugeordnet sind
(mit besonderer Bezugnahme auf „L", „X" und „X1")
werden gemäß einem
routinemäßigen Pilottesten
vorab bestimmt, das eine Anzahl von Elementen berücksichtigt,
einschließlich
der anderen Komponenten, die verwendet werden, um den Druckkopf 80 herzustellen,
sowie der Weise, in der der Druckkopf 80 verwendet werden
wird. Unter weiterer Bezugnahme auf 9 bleiben
das erste und das zweite Loch 272, 282 bei dieser
Version der beanspruchten Öffnungsplatte 250 von
einem Größenstandpunkt
her relativ zu dem anfänglichen
Ausführungsbeispiel
der 5 – 6 Idealerweise
größtenteils
identisch, obwohl die Größenwerte,
die diesen Elementen zugeordnet sind, nach Bedarf modifiziert werden
können.
Bezüglich der
Konfiguration der Tintenübertragungsbohrung 286 in 9 kann
dieser Abschnitt der Öffnung 252 die
Merkmale aufweisen, die im Vorhergehenden in Verbindung mit den
Ausführungsbeispielen
der 5 – 8 aufgeführt wurden,
wobei die damit zusammenhängenden
Daten durch Bezugnahme in das System von 9 aufgenommen
sind. Schließlich
liefert die Öffnungsplatte 250 von 9 wieder eine
Anzahl von wichtigen Vorteilen, die eine „Isolierung" und einen Schutz
des zweiten Lochs 282 in der Ausnehmung 262 gemäß der „eingesetzten" Beschaffenheit des
zweiten Lochs 282 umfassen.
-
Mit
Bezugnahme auf 10 ist ein weiteres alternatives
Ausführungsbeispiel
der Erfindung schematisch veranschaulicht. Alle Informationen, Materialien,
numerischen Parameter, Funktionscharakteristika, Betriebsmerkmale
und anderen Aspekte der Ausführungsbeispiele
der 5 – 9 sind
gleichermaßen
auf das Ausführungsbeispiel
von 10 anwendbar (außer den
im Folgenden aufgeführten
bestimmten Modifizierungen). Die spezifischen Informationen, die
den Ausführungsbeispielen
der 5 – 9 zugeordnet
sind, sind deshalb relativ zu der Öffnungsplatte 250 von 10 durch Bezugnahme aufgenommen. Die Öffnungsplatte 250,
die bei dem Ausführungsbeispiel
von 10 veranschaulicht ist, wurde
jedoch weiter modifiziert hinsichtlich der Winkelbeziehung zwischen
(1) der Seitenwand 270, die der Ausnehmung 262 zugeordnet
ist; und (2) der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250.
Im Einzelnen wurde der Winkel „X" bei dem Ausführungsbeispiel
von 10 vergrößert, um 90° zu überschreiten, wodurch ein „stumpfer" Winkel gebildet
ist, wie er im Vorhergehenden definiert ist. Obwohl die vorliegende
Erfindung in diesem Fall nicht auf bestimmte stumpfe Winkel beschränkt sein
soll, wird bevorzugt, dass der Winkel „X", der diesem Ausführungsbeispiel (10) zugeordnet ist, etwa 100 – 145° beträgt, um die Struktur von 10 zu erzeugen. Ebenso wurde die Öffnungsplatte 250,
die in 10 dargestellt ist, weiter
modifiziert hinsichtlich der Winkelbeziehung zwischen (1) der unteren
Wand 276 in der Ausnehmung 262; und (2) der Seitenwand 270 der
Ausnehmung 262. Im Einzelnen wurde der Winkel „X1",
der diesem Ausführungsbeispiel
zugeordnet ist, vergrößert, um
90° zu überschreiten,
wodurch ebenfalls ein „stumpfer" Winkel gebildet
ist, wie er im Vorhergehenden definiert ist. Obwohl die vorliegende
Erfindung in diesem Fall nicht auf bestimmte stumpfe Winkel beschränkt sein
soll, wird bevorzugt, dass der Winkel „X1", der diesem Ausführungsbeispiel
(10) zugeordnet ist, etwa 120 – 165° beträgt, um die Öffnungsplatte 250 von 10 herzustellen. Ebenso sollte der Winkel „X1",
der der Struktur von 10 zugeordnet ist, ausreichend
sein, um zu bewirken, dass die untere Wand 276 relativ
zu der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 nicht parallel
und nach unten geneigt ist. Dieser Entwurf liefert wieder eine Anzahl
von wichtigen Vorteilen, die eine „Isolierung" und einen Schutz
des zweiten Lochs 282 in der Ausnehmung 262 gemäß der „eingesetzten" Beschaffenheit des
zweiten Lochs 282 umfassen.
-
Unter
weiterer Bezugnahme auf das alternative Ausführungsbeispiel von 10 ist das erste Loch 272 größer als
das erste Loch 272, das in den 5 – 6 gezeigt
und im Vorhergehenden beschrieben ist. In welchem Maß das erste
Loch 272 in dem System von 10 vergrößert ist,
schwankt abhängig
von dem stumpfen Winkel „X", der zur Verwendung
bei der Öffnungsplatte 250 ausgewählt ist. Die
Gesamtgröße des ersten
Lochs 272 (sowie seine Form, wie es im Vorhergehenden erörtert ist)
soll nicht eingeschränkt
sein, vorausgesetzt, dass das erste Loch 272 tatsächlich eine
größere Größe aufweist
(im Vorhergehenden definiert) als das zweite Loch 282.
Es wird jedoch erwartet, dass die Implementierung des Ausführungsbeispiels
von 10 gemäß den allgemeinen im Vorhergehenden
gelieferten Informationen zu einer typischen, nicht einschränkenden
Steigerung der Größe des ersten Lochs 272 (z.
B. der Querschnittsfläche
und/oder des Durchmessers) um etwa 10 – 50 % verglichen mit der Größe des ersten
Lochs 272 bei dem Ausführungsbeispiel
der 5 – 6 führt. Dieser
Bereich ist jedoch nur repräsentativ
und soll die Erfindung in keiner Weise einschränken. Die Gesamtlänge/-tiefe
der Ausnehmung 262 in der Öffnungsplatte 250 von 10 (gemessen von der oberen Oberfläche 254 der
Platte 250 zu dem zweiten Loch 282) kann nach Bedarf
oder Wunsch eingestellt werden, bevorzugt in dem „L"-Wertebereich, der im Vorhergehenden
in Verbindung mit dem System der 5 – 6 aufgeführt wurde,
oder nach Bedarf größer. Die
gewünschten
Parameter, die allen Variablen bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
zugeordnet sind (mit besonderer Bezugnahme auf „L", „X" und „X1"), werden
wieder gemäß einem
routinemäßigen Pilottesten
vorab bestimmt, das eine Anzahl von Elementen berücksichtigt,
einschließlich
der anderen Komponenten, die verwendet werden, um den Druckkopf 80 zu
erzeugen, sowie der Weise, in der der Druckkopf 80 verwendet
werden wird.
-
Es
sei erneut betont, dass das Ausführungsbeispiel
von 10 (und die im Vorhergehenden
aufgeführten
numerischen Werte) nur repräsentativ
sind und die Erfindung in keiner Weise einschränken sollen. Bezüglich der
Konfiguration der Tintenübertragungsbohrung 286 in 10 kann dieser Abschnitt der Öffnung 252 die Merkmale
aufweisen, die im Vorhergehenden in Verbindung mit den Ausführungsbeispielen der 5 – 9 aufgeführt wurden,
wobei die damit zusammenhängenden
Daten durch Bezugnahme relativ zu dem System von 10 aufgenommen sind.
-
Ein
weiteres nicht einschränkendes
Ausführungsbeispiel
der beanspruchten Erfindung ist in 11 veranschaulicht.
Wieder sind alle Informationen, Materialien, numerischen Parameter,
Funktionscharakteristika, Betriebsmerkmale und anderen Aspekte der
Ausführungsbeispiele
der 5 – 10 gleichermaßen auf
das Ausführungsbeispiel
von 11 anwendbar (außer den
im Folgenden angegebenen bestimmten Modifizierungen). Die spezifischen
Informationen, die den Ausführungsbeispielen der 5 – 10 zugeordnet
sind, sind deshalb relativ zu dem System von 11 durch
Bezugnahme aufgenommen.
-
Bezüglich der Öffnungsplatte 250 von 11 unterscheidet sich dieselbe von dem System der 5 – 6 auf
eine Anzahl von Weisen. Erstens wurde die Öffnungsplatte 250,
die in 11 veranschaulicht ist, hinsichtlich
der Winkelbeziehung zwischen (1) der Seitenwand 270, die
der Ausnehmung 262 zugeordnet ist; und (2) der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplatte 250 modifiziert.
Im Einzelnen wurde der Winkel „X" bei dem Ausführungsbeispiel
von 11 vergrößert, um 90° zu überschreiten, wodurch ein „stumpfer" Winkel gebildet
ist. Ein stumpfer Winkel ist erneut allgemein so definiert, dass
derselbe einen Winkel umfasst, der größer als 90° ist. Insbesondere umfasst der
Winkel „X", der bei einer bevorzugten
Version des Ausführungsbeispiels von 11 verwendet ist, die gleichen Charakteristika
wie der Winkel „X", der bei dem Ausführungsbeispiel
von 8 verwendet ist, wobei die Informationen, die
im Vorhergehenden in Verbindung mit dem System von 8 aufgeführt sind,
durch Bezugnahme relativ zu der Öffnungsplatte 250 von 11 aufgenommen sind. Obwohl die vorliegende Erfindung in
diesem Fall nicht auf bestimmte stumpfe Winkel beschränkt sein
soll, wird bevorzugt, dass der Winkel „X", der diesem Ausführungsbeispiel zugeordnet ist, etwa
100 – 145° beträgt (im Wesentlichen
das Gleiche wie in 8), um die Öffnungsplatte 250,
die in 11 gezeigt, ist zu erzeugen.
Wie es jedoch bereits erwähnt
wurde, sind auch andere Werte in Verbindung mit dem Winkel „X" anwendbar. Zum Beispiel
könnte
der Winkel „X", falls gewünscht, etwa 90° (etwa einen
rechten Winkel) oder weniger („spitz") betragen, vorausgesetzt,
dass das erste Loch 272 eine größere Größe aufweist (im Vorhergehenden
definiert) als das zweite Loch 282.
-
Das
System von 11 unterscheidet sich auch
auf eine andere Weise von dem der 5 – 6,
die nun erörtert
wird. Dieser Unterschied umfasst die Winkelbeziehung zwischen (1)
der unteren Wand 276 der Ausnehmung 262; und (2)
der Seitenwand 270 in der Ausnehmung 262. Im Einzelnen weist
der Winkel „X1" zwischen
diesen beiden Komponenten bei dem spezifischen Ausführungsbeispiel von 11 einen Wert auf, der ausreichend ist, um eine
sich nach oben erstreckende „Kronen"-Struktur 300 zu
erzeugen, aus der die Tintenmaterialien (einschließlich der
Tintenzusammensetzung 174) während des Betriebs des Druckkopfs 80 ausgestoßen werden.
Insbesondere sollte der Winkel „X1" ausreichend sein,
um zu bewirken, dass die untere Wand 276 in der Ausnehmung 262 relativ
zu der unteren Oberfläche 256 der Öffnungsplatte 250 (zumindest
in einem gewissen Maß)
nach oben geneigt ist, wie es veranschaulicht ist, so dass die Kronenstruktur 300 erzeugt
werden kann. Obwohl diese bestimmte Version der Erfindung nicht
auf einen gegebenen Winkel „X1" beschränkt sein
soll (wobei eine Anzahl von Variationen möglich ist), werden wirksame
Ergebnisse erreicht, wenn der Winkel „X1" spitz ist (kleiner
als 90°),
wobei ein repräsentativer
und bevorzugter Bereich, der dem Winkel „X1" bei dem Ausführungsbeispiel
von 11 zugeordnet ist, etwa 45 – 80° beträgt. Es sei
jedoch darauf hingewiesen, dass der Winkel „X1" tatsächlich 90° oder mehr
betragen kann, falls dies erforderlich ist, vorausgesetzt, dass
eine Struktur erzeugt wird, bei der die untere Wand 276 zumindest
in einem gewissen Maß relativ
zu der unteren Oberfläche 256 der Öffnungsplatte 250 nach oben
geneigt ist, wie bereits erwähnt.
Folglich ist die untere Wand 276 nicht parallel zu der
unteren Oberfläche 256 der Öffnungsplatte 250 und
bildet einen nach oben geneigten Winkel relativ zu der unteren Oberfläche 256,
um die Kronenstruktur 300 zu erzeugen.
-
Die
Gesamtlänge/-tiefe
der Ausnehmung 262 in der Öffnungsplatte 250 von 11 (gemessen von der oberen Oberfläche 254 der
Platte 250 zu dem zweiten Loch 282) kann nach
Wunsch eingestellt werden, bevorzugt in dem „L"-Wertebereich,
der im Vorhergehenden in Verbindung mit dem System der 5 – 6 aufgeführt ist,
oder bei Bedarf größer. Die
gewünschten
Parameter, die allen Variablen bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
zugeordnet sind (mit besonderer Bezugnahme auf „L", „X" und „X1"),
werden wieder gemäß einem
routinemäßigen Pilottesten
vorab bestimmt, das eine Anzahl von Elementen berücksichtigt,
einschließlich
der anderen Komponenten, die verwendet werden, um den Druckkopf 80 herzustellen,
sowie der Weise, in der der Druckkopf 80 verwendet werden
wird. Unter weiterer Bezugnahme auf 11 bleiben
das erste und das zweite Loch 272, 282 bei dieser
Version der beanspruchten Öffnungsplatte 250 Idealerweise
von einem Größenstandpunkt
her relativ zu dem anfänglichen
Ausführungsbeispiel
der 5 – 6 im
Wesentlichen gleich, obwohl die Größenwerte, die diesen Elementen
zugeordnet sind, nach Bedarf modifiziert werden können. Bezüglich der
Konfiguration der Tintenübertragungsbohrung 286 in 11 kann dieser Abschnitt der Öffnung 252 die Merkmale
aufweisen, die im Vorhergehenden in Verbindung mit den Ausführungsbeispielen
der 5 – 10 aufgeführt sind,
wobei die damit zusammenhängenden Daten
durch Bezugnahme relativ zu dem System von 11 aufgenommen
sind. Schließlich
liefert die Öffnungsplatte 250 von 11 wieder eine Anzahl von wichtigen Vorteilen,
die eine „Isolierung" und einen Schutz
des zweiten Lochs 282 in der Ausnehmung 262 gemäß der „eingesetzten" Beschaffenheit des zweiten
Lochs 282 umfassen. Zusätzlich
liefert die Kronenstruktur 300, die im Vorhergehenden erörtert ist,
sogar noch mehr strukturelle Integrität bei der Öffnungsplatte 250.
-
Ungeachtet
der Informationen und Parameter, die im Vorhergehenden in Verbindung
mit allen verschiedenen Entwürfen,
die in den 5 – 11 gezeigt
sind, aufgeführt
sind, sollen diese mehreren Ausführungsbeispiele
die Erfindung in keiner Weise beschränken und stattdessen verschiedene
Versionen der Erfindung darstellen, die die gewünschten Vorteile liefern können. Weitere
Variationen sind möglich
und in der Erfindung enthalten, wie dieselbe durch die im Folgenden
präsentierten
Ansprüche
definiert ist.
-
C. Tintenlieferungssysteme
unter Verwendung der neuartigen Druckköpfe/Öffnungsplatten und zugeordnete
Herstellungsverfahren
-
Gemäß den im
Vorhergehenden bereitgestellten Informationen werden eine einzigartige Öffnungsplatte 250 und
ein ihr zugeordneter Druckkopf 80 bereitgestellt, die ein
hohes Maß an
Dauerhaftigkeit, Langlebigkeit und Beständigkeit gegenüber den Auswirkungen
einer physischen Ineingriffnahme mit Tintenwischern und anderen
Strukturen aufweisen. Diese Vorteile werden gemäß den spezialisierten Öffnungsplatten 250 erreicht,
die den im Vorhergehenden beschriebenen einzigartigen Öffnungsentwurf aufweisen,
wobei die Platte 250 einen Organisches-Polymer-Aufbau aufweist.
Es ist ein in hohem Maße
erwünschter
und neuartiger Aspekt der vorliegenden Erfindung, dass alle erwähnten Vorteile
unter Verwendung einer Dünnfilmpolyeröffnungsplatte 250 des
Typs, der hier erörtert
ist, erreicht werden können.
Zusätzliche
Vorteile, die dieser Öffnungsplatte 250 zugeordnet
sind, sind in den vorhergehenden Abschnitten zusammengefasst. Zusätzlich zu
den Komponenten, Merkmalen und neuartigen Elementen der Öffnungsplatte 250,
die hier umrissen sind (einschließlich der spezialisierten Ausnehmung 262, die
in Verbindung mit den Öffnungen 252 in
der Platte 250 verwendet wird), soll diese Erfindung auch
(1) ein „Tintenlieferungssystem", das unter Verwendung des
beanspruchten Druckkopfs 80, an dem die Öffnungsplatte 250 angebracht
ist, hergestellt wird; und (2) ein neuartiges Verfahren zum Herstellen
des Druckkopfs 80 umfassen, das die spezialisierten Komponenten
verwendet, die in den vorhergehenden Abschnitten „A" – „B" aufgeführt sind. Dementsprechend sollen
alle Daten in den Abschnitten „A" – „B" vollständig durch Bezugnahme in den
vorliegenden Abschnitt (Abschnitt „C") aufgenommen sein.
-
Um
das Tintenlieferungssystem der Erfindung zu erzeugen, wird ein Tintenaufnahmegefäß bereitgestellt,
das wirksam mit dem beanspruchten Druckkopf 80, der die
neuartige, im Vorhergehenden erörterte Öffnungsplatte 250 aufweist
(einschließlich jedes
beliebigen der vorhergehenden Ausführungsbeispiele, wie in den 5 – 11 gezeigt,
und anderer, die in der beanspruchten Erfindung enthalten sind),
verbunden ist und mit demselben in Fluidkommunikation steht. Der
Begriff „Tintenaufnahmegefäß", wie derselbe im
Vorhergehenden definiert ist, kann einen beliebigen Typ von Gehäuse, Tank
oder anderer Struktur umfassen, die konzipiert ist, um einen Tintenvorrat
darin zu halten (einschließlich
der Tintenzusammensetzung 174). Die Begriffe „Tintenaufnahmegefäß", „Gehäuse", „Kammer" und „Tank" sollen alle als
von einem Funktions- und Strukturstandpunkt her äquivalent betrachtet werden.
Das Tintenaufnahmegefäß kann z.
B. das Gehäuse 12 umfassen,
das bei der in sich geschlossenen Kassette 10 von 1 verwendet
wird, oder das Gehäuse 172,
das dem „außeraxialen" System der 3 – 4 zugeordnet
ist. Ebenso soll der Ausdruck „wirksam
verbunden" eine
Situation umfassen, bei der der beanspruchte Druckkopf 80 (an
dem die neuartige Öffnungsplatte 250 angebracht
ist) direkt an einem Tintenaufnahmegefäß befestigt ist, wie es in 1 gezeigt
ist, oder entfernt in einer „außeraxialen" Weise mit einem
Tintenaufnahmegefäß verbunden
ist, wie es in den 3 – 4 veranschaulicht ist.
Wieder wird ein Beispiel für
ein „eingebautes" System des Typs,
der in 1 präsentiert ist, in der U.S.-Patentschrift Nr.
4,771,295 für
Baker u. a. geliefert, wobei „außeraxiale" Tintenlieferungseinheiten
in der ebenfalls der vorliegenden Anmelderin gehörenden anhängigen U.S.-Patentanmeldung
Nr. 08/869,446 (eingereicht am 05.06.1997) mit dem Titel „AN INK
CONTAINMENT SYSTEM INCLUDING A PLURAL-WALLED BAG FORMED OF INNER
AND OUTER FILM LAYERS" (Olsen
u. a.) und in der ebenfalls der vorliegenden Anmelderin gehörenden anhängigen U.S.-Patentanmeldung
Nr. 08/873,612 (eingereicht am 11.06.1997) mit dem Titel „REGULATOR
FOR A FREE-INK INKJET PEN" (Hauck
u. a.) beschrieben sind. Diese Druckschriften beschreiben und stützen eine „wirksame
Verbindung" des
beanspruchten Druckkopfs (z. B. Druckkopf 80 oder 204) mit
einem geeigneten Tintenaufnahmegefäß, wobei die Daten und Vorteile,
die in den Abschnitten „A" – „B" aufgeführt sind, erneut durch Bezugnahme
in den vorliegenden Abschnitt (Abschnitt „C") aufgenommen sind. Diese Daten umfassen
repräsentative
Herstellungsmaterialien, Parameter und die beanspruchten neuartigen
Merkmale, die der Öffnungsplatte 250, der Öffnung 252 und
den Druckköpfen 80, 204 zugeordnet
sind. In dieser Hinsicht umfassen die Tintenlieferungssysteme der
vorliegenden Erfindung bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
(1) ein Tintenaufnahmegefäß, das eine
Anzahl von unterschiedlichen Typen umfassen kann, wie es im Vorhergehenden
erörtert
ist; (2) einen Druckkopf, der ein Substrat, zumindest eine Tintenausstoßvorrichtung
an dem Substrat aufweist (wobei viele unterschiedliche Tintenausstoßvorrichtungen
zur Verwendung geeignet sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
ein oder mehr Widerstandselemente); und (3) ein neuartiges Öffnungsplattenbauglied,
das über
dem Substrat positioniert ist. Die Öffnungsplatte weist die Charakteristika
und Merkmale auf, die bei allen hier vorgestellten Ausführungsbeispielen
(siehe 5 – 11)
und jeglichen anderen Ausführungsbeispielen,
die in der beanspruchten Erfindung enthalten sind, wie bereits erwähnt, umrissen
sind. Das sich ergebende Tintenlieferungssystem liefert alle im Vorhergehenden
aufgelisteten Vorteile, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
eine verbesserte Dauerhaftigkeit und die Aufrechterhaltung einer
ordnungsgemäßen Tintentropfenbahn
während
der Lebensdauer des Druckkopfs.
-
Hinsichtlich
des beanspruchten Verfahrens zum Erzeugen des neuartigen Druckkopfs 80 der
vorliegenden Erfindung wird ein spezialisiertes Öffnungsplattenbauglied (nämlich Öffnungsplatte 250) bereitgestellt,
das die Strukturen, Komponenten und Merkmale umfasst, die im Vorhergehenden
aufgeführt
und in den 5 – 11 gezeigt
sind. In dieser Hinsicht sind wieder alle Informationen hinsichtlich
der neuartigen Öffnungsplatte 250,
die in den Abschnitten „A" – „B" präsentiert
sind, auf das beanspruchte Verfahren anwendbar und sind durch Bezugnahme
in diesen Abschnitt (Abschnitt „C") aufgenommen. Ein Substrat 82,
das zumindest eine Tintenausstoßvorrichtung
darauf aufweist (bevorzugt einen Widerstand 86), ist ebenfalls
bereitgestellt. Die Komponenten, die in Verbindung mit dem Substrat 82 und
der Tintenausstoßvorrichtung
verwendet werden können,
sollen ebenso die allgemeinen Typen aufweisen, die im Vorhergehenden
in den Abschnitten „A" – „B" erörtert
sind. Es sei auch darauf hingewiesen, dass die beanspruchten Verfahren,
Vorrichtungen und Systeme nicht ausschließlich auf die repräsentativen
Komponenten, die in den Abschnitten „A" – „B" umrissen sind, beschränkt sein
sollen und nicht auf die Strukturkonfigurationen der neuartigen Öffnungsplatte 250 beschränkt sein
sollen, die in den 5 – 11 präsentiert
sind. Stattdessen soll die vorliegende Erfindung jede beliebige
und alle Modifizierungen, Variationen und Äquivalente umfassen, die geeignet
in den im Folgenden aufgelisteten Ansprüchen enthalten sind.
-
Wenn
das Substrat 82 und die Tintenausstoßvorrichtung bereitgestellt
worden sind, wird das neuartige Öffnungsplattenbauglied 250 (das
die spezialisierte Ausnehmung 262 darin aufweist) fest
in seiner Position über
dem Substrat 82 befestigt, um den fertigen Druckkopf 80 zu
erzeugen.
-
Repräsentative
Verfahren zum Anbringen dieser Komponenten aneinander sind in dem
obigen Abschnitt „A" aufgeführt. Geeignete
Techniken zum Erreichen dieser Ziele umfassen die Verwendung von
verschiedenen Haftmitteln, um die Öffnungsplatte 250 in
ihrer Position (gegen die darunter liegende Tintensperrschicht 156)
zu befestigen, oder durch Selbsthaftung der Öffnungsplatte 250,
wie es im Vorhergehenden angedeutet ist. Hinsichtlich der Haftmaterialien
erörtert
Abschnitt „A" die Tintensperrschicht 6 (die
in 2 gezeigt ist) zusammen mit der Platzierung einer
Haftschicht 164 darauf zum Anhaften der Sperrschicht 156 an
der darüber
liegenden Öffnungsplatte 250.
Die Haftschicht 164 kann eine Anzahl von unterschiedlichen
Zusammensetzungen umfassen, wie es im Vorhergehenden erörtert ist.
Repräsentative
Haftmaterialien, die für
diesen Zweck geeignet sind, umfassen im Handel erhältliche
Epoxidharz- und Cyanacrylatverbindungen, die in der Technik bekannt
sind. Ebenso kann die Haftschicht 164 die Verwendung von
nicht gehärteten
Polyisopren-Photoresist-Verbindungen umfassen, wie es in der U.S.-Patentschrift
Nr. 5,278,584 aufgeführt
ist, sowie (1) Polyacrylsäure;
und/oder (2) ein ausgewähltes
Silanhaftmittel. Der Begriff „Polyacrylsäure" soll herkömmlich definiert
sein, um eine Verbindung zu umfassen, die die folgende chemische
Grundstruktur aufweist: [CH2CH(COOH)n], wobei n = 25 – 10.000. Polyacrylsäure ist
im Handel aus zahlreichen Quellen erhältlich, einschließlich, aber
nicht beschränkt
auf Dow Chemical Corporation aus Midland, MI (USA). Repräsentative
Silanhaftmittel, die zur Verwendung hier geeignet sind, umfassen,
sind jedoch nicht beschränkt
auf im Handel erhältliche
Produkte, die von Dow Chemical Corporation aus Midland, MI (USA)
[Produktnummern 6011, 6020, 6030 und 6040] sowie OSI Specialties
aus Danbury, CT (USA) (Produktnummer „Silquest" A-1100)] verkauft werden. Die im Vorhergehenden
aufgelisteten Materialien sind jedoch wieder nur zu Beispielszwecken
aufgeführt
und sollen die Erfindung in keiner Weise einschränken.
-
Die
Haftschicht 164 wird speziell dazu verwendet, die Öffnungsplatte 250 (oder
beliebige andere Öffnungsplatten,
die in der beanspruchten Erfindung enthalten sind) an und in dem
Druckkopf 80 so anzubringen/zu befestigen, dass dieselbe
fest in ihrer Position über
dem Substrat 82, das die Tintenausstoßvorrichtungen (Widerstände 86)
darauf aufweist, befestigt ist. Es ist wieder wichtig, darauf hinzuweisen,
dass es sein kann, dass die Verwendung einer getrennten Haftschicht 164 tatsächlich nicht
nötig ist, falls
das obere Ende der Sperrschicht 156 auf irgendeine Weise
haftbar gemacht werden kann (z. B. falls dieselbe aus einem Material
besteht, das bei Erhitzung nachgiebig mit Haftcharakteristika wird). Dementsprechend
soll die vorliegende Erfindung nicht auf bestimmte Verfahren, Techniken
oder Materialien zur Assemblierung des Druckkopfs 80 beschränkt sein,
mit besonderer Bezugnahme auf die Anbringung der Öffnungsplatte 250 an
den darunter liegenden Komponenten des Druckkopfs 80.
-
Schließlich sind
einige zusätzliche
Informationen bezüglich
der Bildung der Öffnung 252,
die im Vorhergehenden beschrieben ist, einschließlich der neuartigen Ausnehmung 262 (alle
Ausführungsbeispiele)
und der Tintenübertragungsbohrung 286 darunter,
angebracht. Viele unterschiedliche Verfahren zum Bilden von Löchern in
Kunststoffen/Polymeren und dergleichen, die in der Technik bekannt
sind, können
zu diesem Zweck ohne Einschränkung
verwendet werden, einschließlich,
aber nicht beschränkt auf
Laserablationstechniken, chemische Ätzverfahren und die Verwendung
von standardmäßigen mechanischen
Bohrinstrumenten. Derartige Instrumente sind speziell geformt und
anderweitig konfiguriert, um die gewünschten Entwürfe zu erzeugen,
die der Ausnehmung 262 und der Tintenübertragungsbohrung 286 in
jeder der beanspruchten Öffnungen 252 zugeordnet
sind. Hinsichtlich der Verwendung von Laserablationstechniken sollen
die Verfahren, die in den U.S.-Patentschriften Nr. 5,305,015 und
5,278,584 beschrieben sind, als anwendbar und hier durch Bezugnahme
aufgenommen betrachtet werden. Im Einzelnen wird eine Maskenstruktur,
die anfangs unter Verwendung von standardmäßigen lithographischen Techniken
erzeugt wird, zu diesem Zweck verwendet. Ein Lasersystem herkömmlichen
Entwurfs wird dann ausgewählt,
das bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
einen Excimer-Laser eines Typs umfasst, der aus den folgenden Alternativen
ausgewählt
ist: F2, ArF, KrCl, KrF oder XeCl. Unter
Verwendung dieses bestimmten Systems (zusammen mit bevorzugten Pulsenergien
von mehr als etwa 100 Millijoule/cm2 und
Pulsdauern von weniger als etwa 1 Mikrosekunde) können die Öffnungen 252 und
die ihnen zugeordneten Strukturen (z. B. die Ausnehmungstintenübertragungsbohrungen 286)
mit einem hohen Grad an Genauigkeit, Präzision und Steuerung gebildet
werden. Die beanspruchte Erfindung soll jedoch nicht auf ein bestimmtes
Herstellungsverfahren beschränkt
sein, wobei andere Verfahren ebenfalls geeignet sind zum Herstellen
der fertigen Öffnungsplatte 250/Öffnungen 252,
einschließlich herkömmlicher
Ultraviolettablationsprozesse (z. B. unter Verwendung von ultraviolettem
Licht in dem Bereich von etwa 150 – 400 nm) sowie standardmäßigem chemischen Ätzen, Stanzen,
reaktivem Ionenätzen,
Ionenstrahlfräsen
und vergleichbaren bekannten Prozessen.
-
D. Erzeugen einer nicht
konzentrischen Gegenbohrung in einer Öffnung
-
Wie
es im Vorhergehenden genau beschrieben ist, gibt es viele bekannte
entwurfs- und prozessbedingte Merkmale, die einen Endenabbruchsort
beeinflussen. Diese Merkmale umfassen, ob der Widerstand (nicht
gezeigt) und die Öffnung 252 versetzt sind,
die Form der Bohrung 286, die Topologie der Öffnung 252,
die Glätte
und Gleichmäßigkeit
der Ausgangskante der Bohrung 286 und andere zugeordnete
Fehler, wie z. B. örtlich
begrenzte Pfützenbildung,
Kratzer und Rüschen.
Alle diese Merkmale führen
eine relativ unkontrollierte Schwankung des Endenabbruchsorts und
der sich ergebenden Tropfendirektionalität ein.
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Durch
eine Verwendung einer nicht konzentrischen Gegenbohrung in der Öffnung kann
der Endenabbruchsort jedoch gesteuert werden. Wie es in den 12 und 13 veranschaulicht
ist, nutzt dieses Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung die natürliche Topographie, die aufgrund
des flachen Ausgangsseitenablationsprozesses erzeugt ist, der durchgeführt wird,
um eine flache Gegenbohrung 400 zu erzeugen. Wenn ein flacher
Ausgangsseitenablationsprozess an der oberen Oberfläche 254 einer Öffnungsplatte 250 durchgeführt wird,
wird ein einzigartiges Profil erzeugt. Das Profil der unteren Wand 276 der
Gegenbohrung 400 ist halbkugelförmig um die Mitte der Gegenbohrung 400.
Ein Abschnitt der unteren Wand 276 ist im Wesentlichen eben 402 und
ein Abschnitt ist leicht geneigt 404. Folglich ist ein
Graben 406 zwischen der Seitenwand 270 und dem
geneigten Abschnitt 404 der unteren Wand 276 gebildet.
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In 13 ist die Gegenbohrung 400 mit der Bohrung 286 nicht
zentrisch, wohingegen die Gegenbohrung in 12 mit
der Bohrung konzentrisch ist. Durch ein Versetzen der Gegenbohrung 400 von
der Bohrung 286 modifiziert das halbkugelförmige Profil der
Gegenbohrung die durchgehende Bohrungsseitenwand 299 derart,
dass ein Abschnitt der Seitenwand 408 niedriger ist als
der gegenüberliegende
Abschnitt 410. Anders ausgedrückt besteht der Grundgedanke
darin, den Bohrungsausgang 252 und die Gegenbohrung 400 derart
anzuordnen, dass der Bohrungsausgang von der Mitte der Gegenbohrung weg
zentriert (d. h. außermittig)
ist und eine Seite der Bohrung in einer Höhe angeordnet ist, die bei
der interessierenden Achse, bei der es sich allgemein um die Bewegungsachse
handelt, höher
als die andere ist. Diese Höhendifferenz
ergibt einen konsistenten Endenabbruch zu dem höheren Abschnitt 410 der Seitenwand
hin. Folglich liefert dieser konsistente Abbruch eine verbesserte
Bewegungsachsendirektionalitätssteuerung.
-
Bevorzugt
kann dieses Ausführungsbeispiel erzeugt
werden durch ein Durchführen
der Ausgangsseitenablation des vorgesehenen Gegenbohrungsentwurfs
an der Ausgangsseite des flexiblen Elements in einem zweischrittigen
Ablationsprozess unter Verwendung einer geeignet konzipierten Maske.
Die Form des ablatierten Oberseitenmerkmals ist nicht entscheidend
und es könnte
sich dabei um einen nicht konzentrischen Kreis oder eine beliebige andere
symmetrische oder asymmetrische Form um den Ausgang handeln. Außerdem könnte bzgl.
des Grabens 406 im Wesentlichen jede Größe verwendet werden. Die Tiefe
der Gegenbohrung 400 sollte jedoch bevorzugt so optimiert
sein, dass dieselbe nicht tief genug ist, um den Tintenmeniskus
zu halten.
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Zusammenfassend
liefert dieses nicht konzentrische Ausführungsbeispiel eine neue Möglichkeit,
den Endenabbruchsort zu steuern, und verbessert die Direktionalität. ausgestoßener Tinte,
ohne irgendeinen der Abfeuerkammerentwurfsparameter zu beeinflussen.
Alle Möglichkeiten
gemäß dem Stand der
Technik, den Endenabbruchsort zu beeinflussen, beeinflussen den
Abfeuerkammerentwurf und somit die Tropfenausstoßcharakteristika. Außerdem kann dieses
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung mit einem Abfeuerkammerentwurf kombiniert werden,
der für
andere Entwurfsvariablen optimiert ist, der jedoch eine schlechte
endenabbruchsbedingte Direktionalität bei den Bewegungsvorteilen
aufweist.
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E. Erzeugen einer tiefen
Gegenbohrung in einer Öffnung
-
Wie
im Vorhergehenden erörtert,
kann ein Meniskusüberschießen oder
eine endenabbruchbedingte Pfützenbildung
zu einer Direktionalitätsverschlechterung
von thermischen Tintenstrahlstiften führen. Diese Verschlechterung
schwankt abhängig von
der Größe und Form
der Tintenpfütze
an der Öffnungsoberfläche. Folglich
ist die Tintendirektionalität in
hohem Maße
variabel.
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Das
Tiefgegenbohrungsausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung liefert einen Entwurf, der die Pfützenbildung
eindämmt
und einschränkt.
Zusätzlich
minimiert und/oder beseitigt dieses Ausführungsbeispiel auch das Meniskusüberschießen. Somit
verhindert dieses Ausführungsbeispiel
eine Direktionalitätsverschlechterung.
-
Insbesondere
wird die Direktionalitätsverschlechterung
durch eine Verwendung einer tiefen symmetrischen oder asymmetrischen
Gegenbohrung verhindert. Eine derartige tiefe symmetrische Gegenbohrung 414 ist
in 14 gezeigt, und eine tiefe asymmetrische Gegenbohrung 416 ist
in 15 gezeigt. Natürlich könnten diese tiefen Gegenbohrungen 414, 416 jede
beliebige Form aufweisen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf
eine kreisförmige,
dreieckige, quadratische, fünfeckige,
usw., sowie eine beliebige unregelmäßige Form. Zusätzlich könnten die
tiefen Gegenbohrungen 414, 416 entweder konzentrisch
(wie in den 14 und 15 gezeigt) oder
nicht konzentrisch (wie in. 13 gezeigt)
mit der Bohrung 286 sein.
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Die
Gegenbohrungen 414, 416 sind bevorzugt tief genug,
um den Tintenmeniskus 418 zu halten und als eine Fluidleitung
zu fungieren, um jegliche Tintenpfützen zurück zu der Tintenübertragungsbohrung 286 zu
verbinden. Somit verhindert und/oder minimiert dieses Ausführungsbeispiel
das Ausmaß jeder
Pfütze,
die gebildet wird. Dies wiederum hilft dabei, die pfützenbildungbedingte
Direktionalitätsverschlechterung,
die dem thermischen Tintenstrahldrucken zugeordnet ist, zu verringern.
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Dieses
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung wird bevorzugt hergestellt durch ein Durchführen einer
Ausgangsseitenablation des vorgesehenen Gegenbohrungsentwurfs an
der oberen Oberfläche 254 der Öffnungsplattenstruktur 250. Wieder
könnte
jeder beliebige Oberseitenablationsentwurf verwendet werden, solange
die Gegenbohrung 414, 416 tief genug ist, um den
Tintenmeniskus 418 zu halten und als eine Fluidleitung
für Tintenpfützen zu
fungieren.
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Zusammenfassend
liefert dieses Tiefgegenbohrungsausführungsbeispiel eine neue Möglichkeit, das
Ausmaß einer
Pfützenbildung
zu steuern und die zugeordnete Verschlechterung der Direktionalität zu verringern,
ohne Abfeuerkammerentwurfsparameter zu beeinflussen. Alle bislang
bekannten Möglichkeiten
zur Steuerung oder Verringerung von Pfützenbildung beeinflussen die
Tinte oder den Abfeuerkammerentwurf und beeinträchtigen somit die Tropfenausstoß- und Druckqualitätscharakteristika
des thermischen Tintenstrahlstifts. Außerdem kann dieses Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung mit einem Abfeuerkammerentwurf kombiniert
werden, der für
andere Entwurfsvariablen optimiert ist, der jedoch aufgrund einer
großen
und variablen Pfützenbildung
eine schlechte Direktionalität
aufweist. Beispiele hierfür
umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf asymmetrische Bohrungen
mit einem hohen Seitenverhältnis,
die einen einseitigen Endenabbruch und einen großen Betrag an Hochfrequenzpfützenbildung aufweisen.
Somit kann dieses Ausführungsbeispiel
z. B. verwendet werden, um eine verbesserte Hochfrequenzdirektionalität kombiniert
mit den Entwurfsvorteilen von asymmetrischen nicht-kreisförmigen Bohrungen
zu erreichen.
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F. Erzeugen einer Teilgegenbohrung
in einer Öffnung
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Wie
im Vorhergehenden erörtert,
unterliegen thermische Tintenstrahlstifte gemäß dem Stand der Technik Bahn-
und Direktionalitätsschwankungen während des
Druckens. Ein Grund hierfür
ist die traditionelle Verwendung von kreisförmigen Öffnungen. Da die Öffnungen
kreisförmig
waren, gab es keinen besonderen Grund dafür, dass das Ende eines Tintenstrahltropfens
den einen oder anderen Ort an dem Umfang der Bohrung vorziehen sollte,
um schließlich abzugehen.
Dies führt
wieder zu der Möglichkeit, dass
der Enden abbruch aufgrund von Ereignissen, die in der Abfeuerkammer
auftreten, oder Oberseitenpfützen
an der Öffnungsplattenstruktur
von einer Seite der Bohrung zu der anderen schwankt. Natürlich kann
diese Schwankung des Endenabbruchs direkt zu Punktplatzierungsfehlern
führen.
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Um
dieses Problem zu lösen,
gibt dieses Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung der Öffnung
zumindest eine gewisse Asymmetrie. Durch das Einführen dieser
Asymmetrie zwingt dieses Ausführungsbeispiel
das Ende, jedes Mal in die gleiche Richtung zu gehen.
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Insbesondere
modifiziert dieses Ausführungsbeispiel
einen Gegenbohrungsentwurf so, dass ein Abschnitt 420 der
Oberseitenoberfläche 254 der Öffnungsplattenstruktur 250 nicht
entfernt wird. In anderen Worten wird nur eine Teil- (d. h. asymmetrische)
Gegenbohrung 422 in der Oberseitenoberfläche 254 erzeugt,
anstatt eine kreisförmige
Gegenbohrung in der Oberseitenoberfläche 254 zu ätzen. Diese
Teilgegenbohrung 422 ist in den 16 und 17 gezeigt.
Die Teilgegenbohrung 422 kann z. B. unter Verwendung einer
Laserablation und einer geeignet geformten Maske erzeugt werden.
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Durch
ein Ablatieren des nicht maskierten Abschnitts der Oberseitenoberfläche 54 liefert
das Ausführungsbeispiel
einen nicht ablatierten Abschnitt 420 der Öffnungsplattenstruktur 250,
der sich von der Gegenbohrungswand 424 für den Abschnitt 420 direkt
in die Bohrung 286 selbst erstreckt. Somit fungiert dieser
Abschnitt 420 als eine Modifikationseinrichtung für den Tintenmeniskus
an dem Punkt, an dem sich derselbe mit dem Bohrungsausgang schneidet.
Insbesondere zieht der Abschnitt 420 das Tropfenende bei
ausgestoßenen
Tintentropfen an diesem Schnittpunkt an. Folglich zwingt dieses
Ausführungsbeispiel
das Ende, jedes Mal in die gleiche Richtung zu gehen, und überwindet
deshalb die Endenabbruchsschwankungen des Stands der Technik.
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G. Ausgangsseitenablation
der Bohrungsausgangskante einer Öffnung
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Wie
bereits erwähnt,
verwenden thermische Tintenstrahldrucker normalerweise ein oder
mehr Wischerelemente, die die äußere Oberfläche der Öffnungsplatte
sauber und frei von Tintenrückständen sowie
anderen Fremdsubstanzen, wie z. B. Papierfasern, halten. Außerdem beeinträchtigt der
Wischprozess oft Druckköpfe,
die verschiedene Öffnungsplatten
verwenden. Insbesondere verursacht der Durchgang der ein oder mehr
Wischerelemente über
die Öffnungsplatten
häufig
physische Verformungen (d. h. Rüschen)
an den Öffnungsplattenkanten.
Die sich ergebenden Veränderungen
der Öffnungsgeometrie/-planarität verursachen
erhebliche Veränderungen
der Tintentropfenbahn. Diese unerwünschten Veränderungen der Öffnungsplattengeometrie
verhindern, dass der Tintentropfen sich in seiner vorhergesehenen
Richtung bewegt. Stattdessen wird der Tropfen nicht ordnungsgemäß ausgestoßen und
wird an einen unerwünschten
Ort auf dem Druckmedienmaterial (z. B. Papier und/oder andere Substrate)
geliefert. Eine Verformung der Öffnungsplatte,
wie dieselbe im Vorhergehenden umrissen ist (einschließlich der
Bildung von Fremdkammstrukturen um die Umfangskanten der Öffnungen),
kann auch die Ansammlung oder „Pfützenbildung" von Tinte in diesen Regionen
verursachen. Wie bereits erörtert,
kann diese Situation ferner die Tintentropfenbahn verändern durch
ein Bewirken einer unerwünschten
Wechselwirkung zwischen dem Tintentropfen, der ausgestoßen wird,
insbesondere dem Endabschnitt jedes Tropfens oder seinem „Ende", mit angesammelter Tinte
neben den Öffnungen.
Folglich findet im Laufe der Zeit eine Druckqualitätsverschlechterung
statt.
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Eine
perspektivische Ansicht einer typischen Bohrung gemäß dem Stand
der Technik ist in 18 gezeigt. Wie es in der Figur
veranschaulicht ist, sind laserablatierte Bohrungsausgangskanten 426 scharf und
nicht gleichmäßig, wie
dieselben erzeugt werden. Insbesondere sind Laserablatierboh rungen
einem Bohren eines Lochs in einem Stück Metall ähnlich. Die Eingangsseite der
Bohrungskante ist relativ glatt, während die Ausgangsseitenkante
scharf ist und Grate aufweist. Dabei handelt es sich um das gleiche
Phänomen,
das bei einer Laserablation und den sich ergebenden scharfen und
nicht gleichmäßigen Bohrungsausgangskanten 426 auftritt.
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Dieses
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung liefert eine Lösung für dieses Problem der „Rüschen". Insbesondere löst dieses
Ausführungsbeispiel
das Rüschenproblem
durch ein Bereitstellen einer Bohrung 286 mit einer glatten
und gleichmäßigen Ausgangskante.
Vor dieser Erfindung gab es keine bekannten Lösungen zum Erzeugen einer glatten
und gleichmäßigen Bohrungsausgangskante.
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Insbesondere
liefert dieses Ausführungsbeispiel
eine Ausgangskantenglättung
durch ein Durchführen
eines Ablationsprozesses an der Oberseite einer bereits bestehenden
Bohrung. In anderen Worten wird, nachdem die Bohrung 286 erzeugt
werden ist, ein Ablationsprozess an der Oberseite der Bohrung durchgeführt. Dieses
Ausgangskantenglätten
wird bevorzugt durch ein Erzeugen einer Gegenbohrung bei der Bohrung 2E6 erreicht.
Die Gegenbohrung kann entweder eine flache Gegenbohrung 428 sein, wie
es in 19 gezeigt ist, oder eine tiefe
Gegenbohrung 430, wie es in 20 gezeigt
ist. In jedem Fall erzeugt das Erzeugen einer Gegenbohrung bei einer
bestehenden Bohrung 286 glatte und gleichmäßige Bohrungsausgangskanten 432.
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Obwohl
die flache und die tiefe Gegenbohrung 428, 430 so
gezeigt sind, dass dieselben kreisförmig und konzentrisch sind,
könnte
jede beliebige Form und Ausrichtung für die Ablationsmaske verwendet
werden. Zum Beispiel könnten
die Gegenbohrungen 428, 430 symmetrisch oder asymmetrisch sein
und könnten
konzentrisch oder nicht konzentrisch mit der Bohrung 286 sein.
Zusätzlich
könnte jede
beliebige Breite eines durchgehenden Kanals oder Grabens um die
Düsensäule bereitgestellt
sein. Außerdem
könnte,
falls es gewünscht
wird, die gesamte Oberseitenoberfläche 254 der Öffnungsplattenstruktur
ablatiert werden, anstatt einfach eine Gegenbohrung in einem Bereich
um jede Bohrung 286 zu erzeugen.
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Somit
löst dieses
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung die Probleme des Stands der Technik,
ohne neues Material oder eine neue Grenzfläche hinzuzufügen, um
das Rüschenproblem
zu überwinden.
Dies ist besonders wichtig, da es schwierig und teuer ist, neue
Materialien und Grenzflächen
zu testen und zur Herstellung zuzulassen. Außerdem können neue Materialien und Grenzflächen beim
Vorhandensein von aggressiven Tintenchemikalien Zuverlässigkeitsprobleme
verursachen.
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H. Schlussfolgerung
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Abschließend umfasst
die vorliegende Erfindung eine neuartige Druckkopfstruktur und eine
spezialisierte Öffnungsplatte,
die durch viele Vorteile gekennzeichnet sind. Diese Vorteile umfassen
noch einmal (1) eine beträchtliche
Steigerung der Druckkopf-/Öffnungsplattenlanglebigkeit;
(2) die Fähigkeit, eine
genaue Steuerung der Tintentropfenbahn aufrechtzuerhalten; (3) eine
Kompatibilität
der beanspruchten Öffnungsplatte
mit Druckeinheiten, die eine Vielzahl von unterschiedlichen Wischersystemen
verwenden, die verwendet werden, um den Druckkopf zu reinigen; (4)
die Vermeidung einer frühzeitigen
Beschädigung
der Öffnungsplatte
trotz ihres Dünnfilm-Kunststoff/Polymer-Charakters;
(5) die Fähigkeit,
eine Dünnfilmpolymeröffnungsplattenstruktur hoher
Dauerhaftigkeit zu liefern, die ihr leichtes und dünnes Profil
aufrechterhalten kann, während
die im Vorhergehenden erörterten
Probleme vermieden werden; und (6) das Erreichen dieser Ziele unter
Verwendung einer Technik, die die Aufbringung von zusätzlichen
Materialschichten und/oder chemischen Zusammensetzungen auf die Öffnungsplatte
vermeidet.
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Die
vorliegende Erfindung wurde hier mit Bezugnahme auf spezifische
exemplarische Ausführungsbeispiele
derselben beschrieben. Es ist für Fachleute
ersichtlich, dass jemand, der diese Erfindung versteht, Änderungen
oder andere Ausführungsbeispiele
oder Variationen entwickeln kann, die die Grundsätze dieser Erfindung verwenden,
ohne von dem Schutzbereich der Erfindung abzuweichen, wie derselbe
in den angehängten
Ansprüchen
dargelegt ist. Zum Beispiel soll die Erfindung nicht auf bestimmte
Tintenlieferungssysteme, Betriebsparameter, numerische Werte, Abmessungen,
Tintenzusammensetzungen und Komponentenausrichtungen innerhalb der
allgemeinen Richtlinien, die im Vorhergehenden dargelegt sind, beschränkt sein,
es sei denn, dies ist hier anders angegeben. Alle werden als innerhalb
des Schutzbereichs der Erfindung liegend betrachtet. Die Beschreibung
und die Zeichnungen sind deshalb in einem veranschaulichenden Sinn, nicht
in einem beschränkenden
Sinn zu verstehen. Dementsprechend soll die Erfindung nicht eingeschränkt sein,
wenn es nicht in Anbetracht der angehängten Ansprüche notwendig ist.