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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine transdermale Probenahme von
Wirkstoffen. Genauer gesagt betrifft die Erfindung die transdermale
Probenahme von Wirkstoffen wie Glukose, körpereigene Elektrolyte und
missbräuchliche
Substanzen, wie Alkohol und illegale Rauschmittel. Die vorliegende
Erfindung verwendet Haut durchdringende Mikroklingen, um den transdermalen
Fluss der Wirkstoffe während
der transdermalen Probenahme zu erhöhen, und eine Unterdruckaufbringvorrichtung,
die den transdermalen Abfluss von Flüssigkeit (d.h. interstitieller
Flüssigkeit)
unterstützt,
die den Wirkstoff/Analyt für
die Probenahme trägt.
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Stand der
Technik
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Üblicherweise
wird die Tröpfchenentnahme von
Blut zum Zwecke der Probenahme eines Bestandteils (z.B. Glukose)
durchgeführt,
indem die Haut mittels einer Lanzette oder eines anderen klingenähnlichen
Elements durchstochen wird. Viele solcher Vorrichtungen zum Durchstechen
der Haut sind federgetrieben, so dass das Durchstechen automatisch
von einem Stift oder einer ähnlichen
Vorrichtung mit integrierter Feder vorgenommen wird. Siehe hierzu
z.B. Suzuki et al. (US-Patent 5,368,047).
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Viele
Blutprobenentnahmevorrichtungen legen nach dem Durchstechen der
Haut mit der Lanzette einen Sog an die Wunde an. Dieser Sog unterstützt die
Entnahme einer Blutprobe geeigneter Größe zum Testen von Blutbestandteilen
wie Glukose. Siehe z.B. Suzuki et al., US-Patent 5,368,047; Swierczek,
US-Patent 5,054,499; Ishibashi, US-Patent 5,320,607; Haber et al.,
US-Patent 5,231,993; und Swierczek, US-Patent 5,201,324.
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Ein
an die Haut angelegtes Teilvakuum wurde ebenfalls verwendet, um
Saugbläschen
zu erzeugen, bei denen die obere Epidermisschicht der Haut von der
Dermisschicht der Haut getrennt wird. Um die Epidermis von der Dermis
zu trennen, wird ein Teilvakuum von etwa 2.5 × 104 Nm–2 (0.25
atm) über
einen Zeitraum von etwa 2 Stunden angelegt. Nach dem Trennen der
Epidermis von der Dermis wird die Epidermisschicht durchstochen
oder entfernt, wodurch die darunter liegende Dermisschicht für die nachfolgende
erhöhte
transdermale Abgabe von therapeutischen Wirkstoffen wie Rauschmitteln
frei liegt. Siehe z.B. Svedman, US-Patent 5,441,490.
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Ein
Teilvakuum wurde auch verwendet, um den Blutgasgehalt zu bestimmen,
indem ein Teilvakuum an die intakte Haut angelegt wird. Das Teilvakuum
verursacht, dass "Saugausflussflüssigkeit" an der Hautoberfläche erscheint
und Blutgase daraus verdampfen. Siehe z.B. Kaneyoshi, US-Patent 5,417,206.
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Zusätzlich zur
Blutprobenentnahme wurden Versuche durchgeführt, interstitielle Flüssigkeit
zu entnehmen und den Analytgehalt in der interstitiellen Flüssigkeit
mit dem im Blut zu korrelieren. Siehe z.B. Joseph, US-Patent 5,161,532;
Erickson et al., US-Patent 5,582,184; Brinda, US-Patent 5,682,233; Erickson
et al., US-Patent 5,746,217; und Erickson et al., US-Patent 5,820,570.
Einer der Vorteile der Probenahme von interstitieller Flüssigkeit
liegt darin, dass die in der Haut erzeugte Wunde nicht so tief ist wie
die Wunde, die für
eine Blutprobenentnahme benötigt
wird. Deshalb wird die Probenahme von interstitieller Flüssigkeit
im allgemeinen als weniger invasiv als eine Blutprobenentnahme angesehen.
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Es
wurden Versuche durchgeführt,
um den transdermalen Fluss durch mechanisches Punktieren der Haut
vor der transdermalen Wirkstoffentnahme zu erhöhen. Siehe z.B. US-Patent 5,279,544
an Gross et al., US-Patent 5,250,023 für Lee et al., und US-Patent
3,964,482 für
Gerstel et al. Diese Vorrichtungen verwenden im allgemeinen rohrförmige oder zylindrische
Strukturen, um die äußere Hautschicht zu
durchstechen, obwohl Gerstel auch die Verwendung anderer Formen
offenbart. Jede dieser Vorrichtungen bringt Herausforderungen bei
der Herstellung und/oder ungewünschte
Irritationen der Haut mit sich.
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Eine
Anzahl an Vorrichtungen wurde entwickelt, um Schlangen- oder Insektengift
aus einer Haut zu saugen, die von einem Schlangenbiss oder Insek tenbiss
bzw -stich durchstochen wurde. Diese Vorrichtungen bestehen aus
einer Saugspritze mit einem offenen Ende, das über der Hautstelle angeordnet
wird, die von der Schlange oder dem Insekt gebissen wurde. Das Hinunterdrücken eines
Kolbens erzeugt ein Teilvakuum, das an die Haut angelegt wird, was
wenigstens zu einer teilweisen Entnahme des injizierten Gifts führt. Siehe
z.B. Emerit, US-Patent 4,287,819, und Emerit, WO 97/14452.
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WO
99/27852 offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Erhalten
einer Probe interstitieller Flüssigkeit
für einen
diagnostischen Test. Das Verfahren umfasst die Behandlung eines
Hautbereichs mit Vakuum und/oder Wärme, das Ausbilden einer Öffnung in
dem behandelten Hautbereich und das Extrahieren der Probe aus der Öffnung.
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Es
besteht jedoch immer noch die Notwendigkeit für noch weniger invasive Probenahmen
von interstitieller Flüssigkeit
zum Zwecke der Bestimmung von Analytkonzentrationen im Blut, z.B.
Blutglukosekonzentrationen. Leider neigen weniger invasive Techniken
dazu, immer kleinere Flüssigkeitsproben
zu entnehmen, so dass eine genaue Analyse der Analytkonzentration
problematisch wird.
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Beschreibung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine reproduzierbare, ein großes Volumen
liefernde und kostengünstige
Vorrichtung, die für
die transdermale Probenahme von interstitieller Flüssigkeit
zum Messen des Gehalts oder der Konzentration eines darin enthaltenen
Wirkstoffs (d.h. eines Körperanalyts
wie Glukose) geeignet ist. Die Vorrichtung weist ein Einstechelement
mit einer Vielzahl von das Stratum Corneum durchstechenden Mikroklingen
auf, die auf einem das Stratum Corneum berührenden Abschnitt der Vorrichtung
angeordnet sind. Nachdem das Stratum Corneum von den Mikroklingen
durchstochen wurde, wird ein Teilvakuum im Bereich von etwa 1.5 × 104 bis 8.1 × 104 Nm–2 (etwa
0.1 bis 0.8 atm), und vorzugsweise etwa 3.0 × 104 bis
7.1 × 104 Nm–2 (etwa 0.3 bis 0.7
atm) an die durchstochene Stelle des Stratum Corneum angelegt. Der
angelegte Unterdruck bewirkt, dass Körperflüssigkeit (d.h. interstitielle
Flüssigkeit)
aus den Mikroschlitzen gezogen wird, die durch die Mikroklingen
erzeugt wurden. Die Mikroklingen können eine Länge von etwa 25 bis 500 m besitzen,
eine Breite von etwa 10 bis 400 m und eine Dicke von etwa 10 bis
100 m. Aufgrund ihrer sehr geringen Länge durchstechen die Mikroklingen
lediglich die äußerste Schicht
der Haut (d.h. die Schicht des Stratum Corneum), dringen aber nicht
tief genug vor, um die blutführenden
Kapillare oder Nervenenden zu berühren. Somit verursacht das
Durchstechen des Stratum Corneum mit dem Einstechelement der vorliegenden
Erfindung keine signifikante Empfindung (d.h. keinen Schmerz) oder
Blutung. Die Körperflüssigkeit,
die durch einen solchen oberflächlichen Schnitt
im Stratum Corneum zum Vorschein kommt, ist interstitielle Flüssigkeit.
Da die Glukosekonzentration in der interstitiellen Flüssigkeit
dem Blutglukoseniveau entspricht, kann die vorliegende Erfindung verwendet
werden, um das Blutglukoseniveau eines menschlichen Patienten zu überwachen.
Somit besitzt die Erfindung einen besonderen Nutzwert bei der Handhabung
von Diabetes.
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Trotz
ihrer geringen Größe können die
Mikroklingen des Einstechelements eine extrem reproduzierbare Größe und Form
besitzen, so dass die Mikroschlitze, die durch die Klingen erzeugt
werden, welche die Haut punktieren, auch eine sehr reproduzierbare
Größe und Tiefe
besitzen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist das Einstechelement eine Platte auf, die eine
Vielzahl von Öffnungen
und eine Vielzahl von Mikroklingen aufweist, die sich von dort aus
nach unten erstrecken. Die Mikroklingen werden in die Haut gedrückt, so
dass sie enge und oberflächliche Schlitze
durch zumindest die äußere Schicht
des Stratum Corneum schneiden. Wegen ihrer geringen Länge (etwa
0.025 bis 0.5 mm) durchdringen die Mikroklingen lediglich die äußerste(n)
Schichten) der Haut, um zur interstitiellen Flüssigkeit zu gelangen, dringen
aber nicht bis zur Tiefe der Blut führenden Kapillarbetten vor.
Das Einstechelement besitzt eine Vielzahl von Flüssigkeitsflussleitungen. Eine
Saugvorrichtung, die mit der hautabgewandten Seite des Einstechelements
verbunden ist, legt ein Teilvakuum im Bereich von etwa 1.0 × 104 bis 8.1 × 104 Nm–2 (etwa
0.1 bis 0.5 atm), und vorzugsweise etwa 3.0 × 104 bis
7.1 × 104 Nm–2 (etwa 0.3 bis 0.7
atm) durch die Öffnungen
im Einstechelement an das durchstochene Stratum Corneum an. Das
Teilvakuum wird über einen
Zeitraum von etwa 2 bis 30 Sekunden, und vorzugsweise etwa 5 bis
15 Sekunden, angelegt. Das Teilvakuum wird optional durch die Flüssigkeitskanäle des Einstechelements
in Fällen
angelegt, bei dem das Einstechelement nach dem Durchstechen der Haut
auf seinem Platz auf der Haut bleibt. Der angelegte Sog zieht interstitielle
Flüssigkeit
aus den Mikroschlitzen heraus. Optional kann die interstitielle Flüssigkeit
durch die Öffnungen
in der Platte herausgezogen werden, um einen Analyten oder eine
andere Substanz, die darin enthalten ist, zu sammeln und eine Probe
davon zu entnehmen.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine vergrößerte Perspektivansicht der
hautzugewandten Seite eines bei der vorliegenden Erfindung hilfreichen
Einstechelements für
das Stratum Corneum;
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2 ist
eine perspektivische Explosionsansicht einer anderen Ausführungsform
eines für
die vorliegende Erfindung hilfreichen Einstechelements für das Stratum
Corneum;
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3 ist
eine teilweise Draufsicht auf das Einstechelement für das Stratum
Corneum aus 1, bevor die Mikroklingen aus
der Ebene der Platte heraustreten;
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4 ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Abschnitts der Klingen des Klingenmatrixmusters aus 3;
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5 ist
eine skizzierte Querschnittsansicht einer weiteren Ausführungsform
des für
die vorliegende Erfindung hilfreichen Einstechelements für das Stratum
Corneum;
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6 ist
eine Perspektivansicht einer integralen Vorrichtung zum Durchstechen
des Stratum Corneum und zum Anlegen eines Unterdrucks;
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7 ist
eine Querschnittsansicht der in 6 dargestellten
Vorrichtung;
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8 ist
eine nachfolgende Ansicht der in 7 dargestellten
Vorrichtung, wenn die Vorrichtung mittels Fingerdruck auf die Haut
aufgebracht wurde;
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9 ist
eine Querschnittsansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen integralen Vorrichtung
zum Durchstechen des Stratum Corneum und zum Anlegen eines Unterdrucks;
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10 ist
eine nachfolgende Ansicht der in 9 dargestellten
Vorrichtung, wobei der Knauf 125 teilweise heruntergedrückt ist;
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11 ist
eine nachfolgende Ansicht der in den 9 bis 10 dargestellten
Vorrichtung, wobei die mit einer Feder versehene Kolbeneinheit 123 sprunghaft
in Kontakt mit der Haut 30 gekommen ist;
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12 ist
eine nachfolgende Ansicht der in den 9 bis 11 dargestellten
Vorrichtung, wobei der Knauf 125 weiter herunter gedrückt ist,
das Lüftungsloch 136 unter
dem Endabschnitt 127 angeordnet ist und ein Unterdruck
an die Haut 30 angelegt wird;
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13 ist
eine teilweise Querschnittsansicht einer Schlangengift-Entnahmevorrichtung,
die verwendet werden kann, um eine Probe eines Körperanalyts zu entnehmen; und
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14 ist
eine teilweise Querschnittsansicht der in 13 dargestellten
Vorrichtung, nachdem das Lüftungsloch 36 unter
den Endabschnitt 27 bewegt und ein Unterdruck an die Haut 30 angelegt wurde.
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Ausführungsformen
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren
zum Ausbilden von Mikroschlitzen durch wenigstens die äußerste Hautschicht
und zum anschließenden
Anlegen eines Teilvakuums im Bereich von 1.0 × 104 bis
8.1 × 104 Nm–2 (etwa 0.1 bis 0.8
atm), und vorzugsweise etwa 3.0 × 104 bis
7.1 × 104 Nm–2 (etwa 0.3 bis 0.7
atm) an die Haut im Bereich des Mikroschlitzes, um interstitielle Flüssigkeit
daraus zu entnehmen. Die interstitielle Flüssigkeit wird zum Zwecke der
Probenahme eines Körperanalyts
(z.B. Glukose), der darin enthalten ist, entnommen. Die hier beschriebenen
Vorrichtungen lassen sich zwei generellen Arten zuordnen; der erste
Typ sind diejenigen, bei denen das Gerät zum Ausbilden der Mikroschlitze
und das Gerät
zum Anlegen eines Teilvakuums voneinander getrennt sind; und der
zweite Typ, bei dem das Gerät
zum Ausbilden der Mikroschlitze und das Gerät zum Anlegen eines Teilvakuums
in einer einzigen Vorrichtung integriert sind. Integrale Vorrichtungen
sind in den 6 bis 12 dargestellt.
Die Vorrichtungen zum Ausbilden der Schlitze sind in den 1 bis 5 dargestellt.
Separate Vorrichtungen zum Anlegen eines Teilvakuums sind in den 13 und 14 dargestellt.
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Eine
integrale Vorrichtung 10 zur Bildung von Schlitzen und
zum Anlegen eines Teilvakuums ist in den 6 bis 8 dargestellt.
Die Vorrichtung 10 be steht aus einem kuppelförmigen Körper 12,
der aus einem deformierbaren Material wie Gummi oder Kunststoff
gebildet ist. Der Körper 12 besitzt
einen Flansch 14, der vorzugsweise an der Unterseite mit einem
Klebstoff 16 beschichtet ist, wie in 7 dargestellt
ist. Der Klebstoff 16 ist vorzugsweise ein Kontaktkleber
des Typs, der bei Klebebinden verwendet wird. Der Körper 12 besitzt
auch ein in eine Richtung gerichtetes Luftventil 11, das
es ermöglicht,
dass Luft in der Kammer 13 durch das Ventil 11 nach
außen gelangt,
wenn das kuppelförmige
Element 12 wie in 8 dargestellt
zusammengedrückt
wird. An der Unterseite des Körpers 12 ist
ein Einstechelement 2 für
das Stratum Corneum befestigt (z.B. durch Kleben). Das Element 2 ist
eine dünne
Metallplatte mit einer Mehrzahl von Haut durchstechenden Mikroklingen 4 und
einer Mehrzahl von darin befindlichen Öffnungen 8. Das Element 2 wird
unter Bezugnahme auf die 1 bis 5 detaillierter
erläutert.
Entlang der Körper
abgewandten Oberfläche
des Elements 2 ist ein absorbierendes Material 15 angeordnet,
das zur Absorption der interstitiellen Flüssigkeit aus der aufgeschlitzten
Haut 30 durch die Öffnungen 8 im
Element 2 dient. Bei der Anwendung wird die Vorrichtung 10 auf
der Hautoberfläche 30 wie
in 7 dargestellt angeordnet. Anschließend wird
auf die Spitze des Körpers 12 Druck
ausgeübt,
beispielsweise durch Anlegen von Fingerdruck mittels eines Fingers 9,
wie in 8 dargestellt ist. Der nach unten gerichtete Druck
lässt die
Mikroklingen 4 durch die äußerste Schicht (d.h. die Schicht
des Stratum Corneum) der Haut 30 dringen und verursacht,
dass die Klebeschicht 16 die Haut 30 berührt und
an dieser klebt. Der vom Finger 9 nach unten ausgeübte Druck
lässt das
Volumen der Kammer 13 kleiner werden. Die Luft in der Kammer 13 wird
durch das in eine Richtung gerichtete Ventil 11 aufgrund
des angelegten Fingerdrucks nach außen befördert. Als nächstes wird
der Fingerdruck gelöst
und das kuppelförmige
Element 12 springt aufgrund seiner elastischen Eigenschaft
in den Ausgangszustand zurück
(d.h. in die in 7 dargestellte Form). Alternativ
können
kleine Federn (in den 7 und 8 nicht
dargestellt) in der Kammer 13 zwischen der oberen Innenoberfläche der Kuppel 12 und
dem Einstechelement 2 angeordnet sein, um das Zurückspringen
des Elements 12 in die ursprüngliche Kuppelform zu unterstützen. Das
Zurückspringen
des Elements 12 in die ursprüngliche Kuppelform erzeugt
ein Teilvakuum im Bereich von etwa 1.0 × 104 bis
8.1 × 104 Nm–2 (etwa 0.1 bis 0.8 atm),
und vorzugsweise von etwa 3.0 × 104 bis 7.1 × 104 Nm–2 (etwa
0.3 bis 0.7 atm) auf dem Abschnitt der Hautoberfläche, der
durch die umlaufende Klebeschicht 16 umgeben wird. Dieses
Teilvakuum sorgt dafür,
dass interstitielle Flüssigkeit
aus den durch die Mikroklingen 4 gebildeten Mikroschlitzen
durch die Öffnungen 8 in
das absorbierende Material 15 gezogen wird.
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Optional
weist die Vorrichtung ein transparentes Fenster 18 (z.B.
aus einem transparenten Kunststoffmaterial hergestellt) auf, und
das Material 15 weist ein chemisches Reagenz auf, das abhängig von
der Konzentration oder Menge eines in der entnommenen interstitiellen
Flüssigkeit
enthaltenen Analyts eine sichtbare Veränderung vollzieht (z.B. eine
farbliche Veränderung).
Das Fenster 18 erlaubt es dem Benutzer, jede Farbveränderung
im absorbierenden Material 15 wahrzunehmen, ohne die Vorrichtung 10 zu
entfernen und die Schicht 15 zum Zwecke der Analyse der
Konzentration des absorbierten Analyts zu entfernen.
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Das
absorbierende Material 15 sollte ausreichend porös sein,
damit der Unterdruck, der durch das Lösen des Fingerdrucks auf den
Körper 12 erzeugt
wurde, durch das Material 15 auf die Hautoberfläche angelegt
wird. Beispielsweise kann das Material 15 ein gewebter
oder nicht-gewebter Faserstoff, Filterpapier und ähnliche
poröse
absorbierende Materialien sein.
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Eine
Ausführungsform
einer integralen Vorrichtung zum Durchstechen des Stratum Corneum und
zum Anlegen eines Teilvakuums gemäß der Erfindung ist in den 9 bis 12 dargestellt.
Die Vorrichtung 120 weist einen Körper 122 auf, eine
federbeaufschlagte Kolbeneinheit 123 und eine Kolben-Stangen-Einheit 124,
die mit einem Betätigungsknauf 125 ausgestattet
ist. Jedes dieser Elemente kann aus Metall oder aus geformten Kunststoffmaterialien
hergestellt sein.
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Der
Körper 122 besitzt
eine im allgemeinen zylindrische Form und weist ein Rohr 126 mit
einem flachen Endabschnitt 127 und radial nach außen gerichteten
Ohren 128 auf. Der Endabschnitt 127 ist mit einer
Zentralöffnung 129 ausgestattet,
dessen oberer Teil durch einen relativ flexiblen dünnen Flansch
begrenzt wird. Der Kolben 131 weist an seinem Außenumfang
einen abstehenden winkelförmigen
Lippenabschnitt 132 mit geringer axialer Ausdehnung auf, der
sich nach unten erstreckt. Ein axialer Durchlass 133 erstreckt
sich von der unteren Fläche
des Kolbens 131 durch den längeren Teil der Stange 134 und ist
zur Umgebung hin mittels einer Öffnung 136 hin offen.
Der Durchmesser der Stange 134 ist im groben gleich dem
des unteren Teils der Öffnung 129 im
Endabschnitt 127, so dass eine im wesentlichen luftdichte
Abdichtung zwischen der Stange 134 und dem Endabschnitt 127 ausgebildet
wird.
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Die
federbeaufschlagte Stempelkolbeneinheit 123 weist auf (i)
eine Feder 135 (die Feder 135 ist in den 9 und 10 im
zusammengedrückten Zustand
dargestellt), (ii) einen Stempelkolben 137 mit einem geflanschten
Kopf 139, eine Schnappvorrichtung 140 und (iii)
eine geflanschte Hülse 141 mit einem
Flansch 142 und einem Schlitz 145. Die Hülse 141 ist
fest mit dem Inneren des Rohrs 126 mittels Schweißen und/oder
Kleben des Außenumfangs
des Flansches 142 an die Innenseite des Rohrs 126 befestigt.
Der Stempelkolben 137 bewegt sich innerhalb der Hülse 141.
Der Stempelkolben 137 besitzt einen zentralen Durchlass 138.
Der Durchlass 138 und der Schlitz 145 liefern
eine Verbindung für
den Luftdurchtritt zwischen der unteren Kammer 144 und
der Haut 30. Der geflanschte Kopf 139 ist vorzugsweise
porös oder
besitzt Luftkanäle,
um einen noch besseren Luftdurchlass zwischen der unteren Kammer 144 und
der Haut 30 zu schaffen. Auf der hautzugewandten Fläche des
Kopfes 139 ist ein Einstechelement 2 befestigt,
wie es in 1 bis 5 dargestellt
und detailliert beschrieben wurde.
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Die
Vorrichtung arbeitet folgendermaßen. Wenn der Kolben 131 wie
in 9 dargestellt in der oberen Position ist, wird
die Vorrichtung 120 in üblicher
Weise mit zwei Fingern unter den Ohren 128 und dem Daumen
auf dem Knauf 125 in einer Hand gehalten. Der Knauf 125 wird
herabgedrückt,
wodurch der Kolben 131 nach unten bewegt wird. Die Luft
in der Kammer 144 gelangt von der Vorrichtung 120 durch
den Durchlass 133 und die Öffnung 136 nach außen.
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Wenn
der Kolben 131 sich der in 10 dargestellten
Position nähert,
kommt das Ende 119 der Stange 134 mit der Schnappverbindung 140 in
Eingriff. Wenn der Knauf 125 aus der in 10 dargestellten
Position weiter nach unten in die in 11 dargestellte
Position gedrückt
wird, verbiegt sich die Schnappverbindung 140 am Biegungspunkt 142 aufgrund
des nach unten gerichteten Druckes, der vom Ende 119 ausgeübt wird.
Die Bewegung/das Verbiegen der Schnappverbindung 140 veranlasst
die Schnappverbindung 140, den Flansch 142 freizugeben.
An diesem Punkt (wie in 11 dargestellt)
wird die Feder 135 aus der Kompression gelöst und treibt den
Kopf 139 und das darauf befestigte Einstichelement 2 in
die Haut 30, wodurch die Mikroklingen 4 (1)
im Einstechelement 2 durch die Schicht des Stratum Corneum
der Haut 30 dringen.
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In
den in 10 und 11 dargestellten Stellungen
ist die Öffnung 136 immer
noch über
dem Endabschnitt 127 angeordnet. Ein weiteres Herabdrücken des
Knaufs 125 verursacht jedoch, dass die Öffnung 136 bis genau
unterhalb des Endabschnitts 127 bewegt wird (siehe 12).
Die Kammer 142 (die sich nun aufgrund der nach unten gerichteten Bewegung
des Kolbens 131 unter einem Teilvakuum befindet) wird mit
der unteren Kammer 144 und über den zentralen Durchlass 138,
dem Schlitz 145 und optional durch die Poren/Luftdurchlässe durch
den Kopf 139 mit der Hautoberfläche 30 verbunden.
Dies ruft ein Teilvakuum im Bereich von etwa 1.0 × 104 bis 8.1 × 104 Nm–2 (etwa
0.1 bis 0.8 atm), und vorzugsweise von etwa 3.0 × 104 bis
7.1 × 104 Nm–2 (etwa 0.3 bis 0.7
atm) hervor, das an den Abschnitt der Hautoberfläche angelegt wird, der sich
innerhalb der Grenzen des hautzugewandten Endes des Rohrs 126 befindet.
Da das Einstechelement 2 eine Mehrzahl von Öffnungen 8 aufweist
(siehe 1), wird das im zentralen Durchlass 138 vorhandene
Teilvakuum durch die Öffnungen
im Einstechelement 2 an die Hautoberfläche angelegt. Der Kopf 139 ist
vorzugsweise porös
oder weist alternativ eine Mehrzahl von Luftdurchlässen auf,
so dass der Unterdruck vorzugsweise über die gesamte Oberfläche des
Einstechelements 2 angelegt wird.
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Als
alternatives vergleichendes Beispiel zu den in 6 bis 12 dargestellten
erfindungsgemäßen integralen
Vorrichtungen 10 und 120 zum Durchstechen des
Stratum Corneum und zum Anlegen eines Teilvakuums kann das Einstechelement 2 separat
an die Haut 30 angelegt werden, um darin Mikroschlitze
zu bilden, und kann anschließend
nach der Mikroschlitzbildung wieder entfernt werden. Nach der Entfernung
des Elements 2 kann eine gesonderte Vorrichtung zum Anlegen
eines Teilvakuums, wie die in den 13 und 14 dargestellte,
auf der Haut 30 mit den Mikroschlitzen angebracht werden,
um interstitielle Flüssigkeit
herauszuziehen. Nach dieser Entnahme kann die interstitielle Flüssigkeit
nach der Entfernung der Unterdruckvorrichtung gesammelt werden (z.B.
durch Anordnen eines absorbierenden Materials über der Haut mit den Mikroschlitzen)
und anschließend
auf den Analytgehalt hin analysiert werden. Eine Vorrichtung, die
verwendet werden kann, um ein Teilvakuum an der Oberfläche der
Haut anzulegen, ist offenbart bei Emerit, US-Patent 4,287,819, und
wird durch Sawyer Products aus Safety Harbor, FL unter der Produktbezeichnung
Extractor® zur
Verwendung beim Herausziehen von Schlangen- oder Insektengift verkauft.
Die Extractor®-Vorrichtung
ist in den 13 und 14 dargestellt
und weist eine Spritze 20 mit vier Elementen auf: einem
Körper 22,
einem Deckel 23 und einer Kolben-Stangen-Einheit 24,
die mit einem Betätigungsknauf 25 versehen
ist. Jedes dieser Elemente kann aus Metall oder aus geformten Kunststoffmaterialien hergestellt
sein.
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Der
Körper 22 weist
eine im allgemeinen zylindrische Form auf und weist ein Rohr 26 mit
einem flachen Endabschnitt 27 und radial nach außen ragenden
Ohren 28 auf. Für
eine leichtere Beschreibung wird vorausgesetzt, dass die Achse vertikal
ist und dass der Endabschnitt 27 und die Ohren 28 sich am
oberen Ende des Rohrs 26 befinden. Das andere Ende des
letzteren ist offen. Der Endabschnitt 27 ist mit einer
zentralen Öffnung 29 versehen,
deren oberer Teil durch einen relativ flexiblen dünnen Flansch begrenzt
wird. Der Deckel 23 ist eine Scheibe, deren äußerer Durchmesser
dem des Rohrs 26 entspricht, und weist in seiner Mitte
eine sich nach oben verjüngende Öffnung 21 auf.
Der Kolben 31 besitzt an seinem Außenumfang einen abstehenden
ringförmigen Lippenabschnitt 32 mit
kurzer axialer Ausdehnung, der sich nach unten erstreckt. Ein axialer
Durchlass 33 erstreckt sich von der unteren Fläche des
Kolbens 31 durch den längeren
Teil der Stange 34 und endet in einem Knick 35,
der über
eine Öffnung 36 radial nach
außen
hin offen ist. Der Durchmesser der Stange 34 ist etwa identisch
zu dem des unteren Teils der Öffnung 29 des
Endabschnitts 27.
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Die
Spritze 20 wird folgendermaßen zusammengesetzt: die Stange 34 wird
durch den Boden des Rohrs 26 in das Rohr eingeführt und
durch die Öffnung 29 geleitet.
Der Flansch der letzteren wird dann nach oben deformiert und bildet
einen ringförmigen Lippenabschnitt 32,
der hermetisch gegen die Stange 34 drückt und gleichzeitig deren
Gleiten erlaubt, wobei der Lippenabschnitt 32 des Kolbens 31 hermetisch
an der inneren Wand des Rohrs 26 gleitet. Der Knauf 25 wird
dann beispielsweise durch Klebung am oberen Ende der Stange 34 festgelegt,
und der Deckel 23 wird ebenso an der unteren ebenen Endfläche 37 des
Rohrs 26 gesichert.
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Diese
Spritze 20 funktioniert folgendermaßen: wenn sich der Kolben 31 in
der oberen Position befindet, wird die Spritze 20 in üblicher
Weise mit zwei Fingern unter den Ohren 28 und dem Daumen auf
dem Knauf 25 in einer Hand gehalten. Der hautzugewandte
Abschnitt 40 der Spritze 20 wird über der mit
Mikroschlitzen versehenen Haut angeordnet. Beim Gebrauch der Spritze 20 ist
es möglich,
das Einstechelement 2 wie in 13 und 14 dargestellt
an seinem Ort zu lassen. Vorzugsweise trägt das Einstechelement 2 ein
absorbierendes Material mit einem Analytreagenz auf seiner hautabgewandten
Oberfläche.
Beispielsweise kann das Material 45 aus einem ähnlichen
Material zusammengesetzt sein wie das Material 15, das
in Verbindung mit der Vorrichtung 10 beschrieben wurde,
und enthält
ein Glukosereagenz, das die Farbe ändert, wenn es mit der in der
entnommenen interstitiellen Flüssigkeit
enthaltenen Glukose reagiert. Alternativ kann der hautzugewandte
Abschnitt 40 der Spritze 20 auf der mit Mikroschlitzen
versehenen Haut nach Anwendung und Entfernung des Einstechelements 2 angeordnet
werden. Bei einer solchen Verwendung verursacht das durch die Spritze 20 angelegte
Teilvakuum, dass die interstitielle Flüssigkeit aus den Mikroschlitzen
im Stratum Corneum herausgezogen wird und anschließend gesammelt
oder anderweitig auf einem Reagenzteststreifen für die Analyse des darin enthaltenen
Körperanalyts
plaziert wird.
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Der
Knauf 125 wird herabgedrückt, wodurch sich der Kolben 31 absenkt.
Die Luft in der Kammer 44 gelangt durch den Durchlass 33 und
die Öffnung 36 nach
außen.
Möglicherweise
könnte
sie auch durch die Öffnung 21 entweichen,
wenn letztere nach außen
hin offen ist.
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Am
Ende der Bewegung des Kolbens 31, also wenn er gegen den
Deckel 23 stößt, hat
sich die Öffnung 36 genau
bis unterhalb des Endabschnitts 27 bewegt (14).
Die Kammern 42 und 43 des Körpers werden dann über den
Durchlass 33 miteinander in Verbindung gebracht, so dass
das in der oberen Kammer 42 durch das Absenken des Kolbens 31 erzeugte
Vakuum ein plötzliches
Teilvakuum in der unteren Kammer 43 erzeugt, deren Volumen
zu diesem Zeitpunkt sehr gering ist.
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In
die Öffnung 21 kann
ein Endelement 38 eingepasst sein, das einen kegelstumpfförmigen oberen
Verbinder 39 aufweist, der axial mit einem zylindrischen
unteren Randabschnitt 40 ausgestattet ist, der an der Unterseite
offen ist und mit dem Verbinder 39 über einen Flansch verbunden
ist. Wenn dieser Randabschnitt 40 auf die Hautoberfläche gesetzt
wird, bevor sich der Kolben nach unten bewegt hat, oder wenigstens
bevor der Kolben den Deckel 23 erreicht hat, führt das
weitere Absenken des Kolbens zu einem plötzlichen Teilvakuum im Bereich
von 1.0 × 104 bis 8.1 × 104 Nm–2 (etwa
0.1 bis 0.8 atm), und vorzugsweise etwa 3.0 × 104 bis
7.1 × 104 Nm–2 (etwa 0.3 bis 0.7
atm), wodurch es möglich
ist, die interstitielle Flüssigkeit
aus der mit Mikroschlitzen versehenen Haut herauszuziehen. Die Betätigung der
Spritze kann man bei sich selbst auf sehr bequeme Weise an praktisch
jedem Kör perteil
durchführen,
da eine Hand ausreicht, um den Saugeffekt zu erzeugen.
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Um
eine ausreichende Menge interstitieller Flüssigkeit zum Zwecke der Probenahme
von Glukose zu entnehmen, wurde herausgefunden, dass ein Teilvakuum
von etwa 1.0 × 104 bis 8.1 × 104 Nm–2 (etwa
0.1 bis 0.8 atm), vorzugsweise etwa 3.0 × 104 bis 7.1 × 104 Nm–2 (etwa 0.3 bis 0.7
atm) über
Zeiträume von
etwa 2 bis 30 Sekunden, vorzugsweise etwa 5 bis etwa 15 Sekunden
ausreicht, um Mikrolitermengen zu entnehmen, die verwendet werden
können, um
die Menge oder Konzentration des entnommenen Analyts zu bestimmen.
Es sollte klar sein, dass das Anlegen eines Teilvakuums im Bereich
von 1.0 × 104 bis 8.1 × 104 Nm–2 (etwa
0.1 bis 0.8 atm) über
einen Zeitraum von weniger als 1 Minute nicht zu einer Bildung einer
Saugblase führt,
die üblicherweise
eine Anwendung von 2.5 × 104 Nm–2 (0.25 atm) über wenigstens
zwei Stunden erfordert.
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Das
Einstechelement 2 für
das Stratum Corneum ist in deutlich vergrößerter Ansicht in 1 bis 5 dargestellt.
Speziell bezugnehmend auf 1 weist
das Element 2 eine Mehrzahl von Mikroklingen 4 auf
(d.h. eine Mikroklingenmatrix), die sich von einer Oberfläche eines
Blechs oder einer Platte 6 nach unten erstrecken (siehe 1,
in der das Element 2 sich in einer umgedrehten Position
befindet, um die Mikroklingen zu zeigen).
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Die
Mikroklingen 4 durchdringen das Stratum Corneum der Epidermis,
wenn Druck auf die Vorrichtung ausgeübt wird, um die Probenahme
einer Substanz durch eine Körperoberfläche (d.h.
die Haut eines Lebewesens und insbesondere eines Menschen) zu erhöhen.
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Die
Mikroklingen 4 bestehen im allgemeinen aus einem einzelnen
Materialstück
und sind ausreichend scharf und lang, um das Stratum Corneum der Haut
zu punktieren. In einer Ausführungsform
sind die Mikroklingen 4 und die Platte 6 im wesentlichen nicht
permeabel oder nicht permeabel für
den Durchtritt eines Wirkstoffs. Die Platte 6 ist mit einer
Mehrzahl von Öffnungen 8 zwischen
den Mikroklingen 4 ausgestattet, um die Bewegung eines
Wirkstoffs hierdurch zu verstärken.
Während
der Probenahme des Wirkstoffs (z.B. eines Körperanalyts) wandert der Analyt
(oder die interstitielle Flüssigkeit,
die den Analyten enthält)
vom Körper
durch die Mikroschlitze in das Stratum Corneum, das durch die Mikroklingen 4 aufgeschlitzt
wird. In einer Ausführungsform
entspricht die Öffnung 8 dem
Abschnitt der Platte 6, der durch die Mikroklingen 4 besetzt
ist, bevor die Mikroklingen 4 in die nach unten gerichtete
Stellung befördert
werden. Die Anzahl von Mikroklingen 4 pro Öffnung 8 kann
beliebig sein, vorzugsweise aber zwischen 1 und etwa 30, und mehr
bevorzugt zwischen 1 und 3. Außerdem
sind die Anzahl an Öffnungen 8 pro
Einstechelement 2 und die Anzahl an Klingen pro Einstechelement
unabhängig.
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Wie
am besten in 1 dargestellt ist, besitzen
die Mikroklingen 4 eine Dicke, die deutlich geringer ist
als die Breite der Mikroklingen in der Nähe ihrer Basis, d.h. nahe dem
Punkt, wo die Mikroklingen 4 an der Platte 6 befestigt
sind. Diese Mikroklingengeometrie liefert einen maximalen Wirkstoffdurchflussbereich
mit einem minimalen Klingeneindringbereich und verursacht somit
weniger Gewebeschäden. Der
Wirkstoffdurchflussbereich ist der Hautbereich, der sich in Kontakt
mit den Klingen befindet und den Fluss der interstitiellen Flüssigkeit
und des Wirkstoffs durch die Haut liefert. Die Mikroklingen sind
vorzugsweise so geformt, dass sie eine größtmögliche Oberfläche bei
minimaler Querschnittsfläche
besitzen, um einen möglichst
großen
Durchflussbereich zu erzeugen. Dünne
Mikroklingen sind für
diesen Zweck besser als runde Vorwölbungen, denn bei gleichem Querschnitt
erzeugt eine dünne
Mikroklinge einen größeren Durchflussbereich
und weniger Gewebeschäden
als eine runde Vorwölbung.
Dies ist ein Vorteil gegenüber
im Querschnitt runden Hautdurchdringungselementett wie Nadeln oder
Röhrchen.
Dünne Mikroklingen
erfordern auch eine geringere Kraft zum Einführen als runde Vorwölbungen.
Die Breite jeder Mikroklinge kann beliebig sein. Die Breiten können von
Mikroklinge zu Mikroklinge im Matrixmuster differieren. Ebenso kann
die Breite entlang der Länge
der Mikroklinge variieren. Die Breite der Mikroklinge am Schnittpunkt
der Mikroklinge mit der Körperoberfläche liegt,
nachdem die Mikroklingenmatrix eingeführt wurde, vorzugsweise im
Bereich von etwa 25 m bis etwa 500 m, mehr bevorzugt von etwa 50
m bis etwa 400 m, mehr bevorzugt von etwa 100 m bis etwa 300 m.
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Wie
am besten in 4 dargestellt sind die Mikroklingen 4 vorzugsweise
auch mit schrägen
(d.h. abgewinkelten) Führungskanten 64 versehen,
um die Kraft zum Einführen
weiter zu reduzieren, die notwendig ist, um die Mikroklingen in
das Hautgewebe zu drücken.
Der Winkel der Führungskante
wird mit bezeichnet. Die schrägen
Führungskanten
liefern einen Schnitt durch das Hautgewebe, der der vollen Breite
der Mikroklinge 4 entspricht, wobei gleichzeitig die Menge
an Metall reduziert wird, die sich im Hautgewebe befindet. Mit anderen
Worten produziert eine flache Führungskante
(d.h. = 90°)
eine Mikroklinge mit einer größeren Menge
an Klingenmaterial im Hautgewebe, als es bei einer Mikroklinge mit
einer schrägen
Führungskante
der Fall ist. Die Führungskanten
jeder Mikroklinge können
alle den selben Winkel oder unterschiedliche Winkel wie in 4 dargestellt
aufweisen. Der Winkel einer jeden Führungskanten kann jeder Winkel
zwischen etwa 10° und
90°, vorzugsweise
zwischen etwa 10° und
60°, mehr
bevorzugt zwischen etwa 10° und
40° sein.
Die Führungskante
kann auch in zwei Abschnitte mit verschiedenen Winkeln segmentiert
sein. Beispielsweise kann das erste Segment einen Winkel von zwischen
etwa 10° und
40° besitzen
und dann kann ein Übergang
zu einem zweiten Segment vorliegen, das einen Winkel von zwischen
20° und
60° besitzt.
Alternativ kann die Führungskante
einer jeden Mikroklinge gekrümmt
(d.h. kurvenförmig)
sein und z.B. eine konvexe oder konkave Form besitzen. In einer
Ausführungsform
ist die Führungskante
eine gekrümmte Spitze über die
gesamte Breite der Mikroklinge.
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Optional
verbessert das Einstechelement 2 die Verbindung der Vorrichtung
mit der Haut, so dass die Durchflussbereiche und ein kontinuierlicher Durchlass
während
der Bewegung der Körperoberfläche aufrecht
erhalten werden. In der in 1 dargestellten
Ausführungsform
unterstützen
Vorsprünge in
Form von Widerhaken 50 an wenigstens einer der Mikroklingen 4 das
Verankern des Einstechelements 2 und jeder entsprechenden
Vorrichtung oder Struktur, die in Kombination hiermit verwendet
wird, in der Haut. Die Widerhaken 50 können auf einer beliebigen Anzahl
von Mikroklingen, also von einer Mikroklinge bis hin zu allen Mikroklingen,
vorhanden sein.
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Die
Mikroklingen 4 können
durch ein Photoätzverfahren
ausgebildet werden, das detailliert bei Cormier et al., WO 97/48440
beschrieben ist. Dieses Verfahren ermöglicht es, dass Mikroklingen 4 reproduzierbar
mit sehr geringen Abmessungen (d.h. im zweistelligen Mikrometerbereich)
ausgebildet werden.
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Die
Vielzahl von Mikroklingen 4 zum Punktieren des Stratum
Corneum ist auf einer Oberfläche 48 des
Einstechelements 2 in einer vorbestimmten Anordnung vorhanden,
beispielsweise als Cluster von Mikroklingen, die in beabstandeten
Reihen angeordnet sind, wobei jede beliebige Anzahl in einer Reihe angeordnet
ist, oder in jeder beliebigen beabstandeten Anordnung der einzelnen
Mikroklingen. Das in 1 dargestellte Einstechelement 2 wird
durch das in 3 dargestellte Muster hergestellt.
In der Ausführungsform
aus 3 gibt es sechs Mikroklingen 4 in jeder Öffnung 8 in
der Platte 6. Jede Öffnung 8 in dieser
Ausführungsform
ist 1 mm lang und 300 m breit.
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Dementsprechend
ist die Breite jeder Mikroklinge zwischen etwa 137.5 m bis etwa
175 m, und die Länge
ist etwa 250 m. Die erforderliche Länge der Mikroklingen hängt von
der Veränderung
der zu durchdringenden Körperoberfläche ab und
entspricht der natürlichen
Dicke des Stratum Corneum, denn eines der grundsätzlichen Merkmale der Erfindung liegt
darin, dass die Mikroklingen das Stratum Corneum bis hin zur Epidermis
durchdringen. Gewöhnlich werden
die Mikroklingen etwa 25 m bis etwa 500 m lang sein, wobei die Länge für die meisten
Anwendungen zwischen etwa 50 m und etwa 400 m liegt.
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Im
allgemeinen sind die Mikroklingen 4 unter einem Winkel
von etwa 90° zur
Oberfläche 48 der Platte 6 angeordnet,
nachdem sie ausgestanzt wurden, aber sie können unter jedem beliebigen
Winkel vorwärts
oder rückwärts von
der senkrechten Stellung angeordnet sein, der das Durchdringen des Stratum
Corneum erleichtert.
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In
einer Ausführungsform
(5) wird die Verankerung der Vorrichtung erreicht,
indem die Oberfläche 48 der
Platte 6 und optional auch die Oberfläche 82 jeder Mikroklinge 4 mit
einem Klebstoff beschichtet wird. Ein Verfahren zum Herstellen dieser
Ausführungsform
umfasst das Aufsprühen
des Klebstoffs auf das Einstechelement 2 entlang der Richtung,
die durch die Pfeile 84 gekennzeichnet ist. Bei dieser
Ausführungsform
kann der Wirkstoff frei durch die Öffnungen 8 und entlang
der Oberfläche 86 jeder
Mikroklinge wandern, ohne von dem Klebstoff behindert zu werden.
Es ist auch möglich,
den Klebstoff lediglich auf die Oberfläche 48 und nicht auf
die Oberflächen 82 der
Mikroklingen aufzubringen. Dies kann beispielsweise erreicht werden,
indem der Klebstoff auf die Oberfläche 48 aufgebracht
wird, nachdem die Mikroklingen 82 ausgestanzt wurden, und
zwar indem der Klebstoff in einer Richtung aufgesprüht wird,
die parallel zur Achse der Klingen 82 ist. Es ist außerdem möglich, den
Klebstoff lediglich auf die Oberflächen 82 der Mikroklingen
und nicht auf die Oberfläche 48 der
Platte 6 aufzubringen, um die Vorrichtung zu verankern,
obwohl dieses letzte Design das am wenigsten bevorzugte Klebstoffverankerungsmittel
darstellt.
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Alle
in 1 und 3 bis 5 dargestellten
Einstechelemente 2 besitzen Mikroklingen 4, die unter
einem Winkel relativ zur Ebene der Platte 6 ausgerichtet
sind, und die Platte 6 ist etwa parallel zur Hautoberfläche ausgerichtet.
Eine andere Ausführungsform
eines Einstechelements 2' ist
in 2 dargestellt und besitzt Mikroklingen, die in
der selben Ebene wie die Platte liegen, wo bei die Ebene der Platte
unter einem Winkel (z.B. senkrecht) zur Hautoberfläche ausgerichtet
ist. Die Platte 106 weist eine Mehrzahl von Mikroklingen
in der selben Ebene wie die Platte auf, die sich von einer körpernahen
Kante der Platte zum Durchstechen der Körperoberfläche nach außen erstrecken. Das Einstechelement 2' weist eine
Mehrzahl von einzelnen Platten 106 auf, die gestapelt angeordnet
und aneinander befestigt sind. Jede der Platten 106 besitzt
ein Paar von Löchern 102, 103,
durch die Bolzen 105 eingeführt werden. Abstandshalter
(z.B. Röhrchen) 107 sind
zwischen allen aneinander grenzenden Teilen der Platten 106 angeordnet,
um Lücken 108 dazwischen
zu bilden. Die beabstandeten Platten 106 werden als eine
Einheit von den Sicherungsmuttern 104 an den Enden der
Bolzen 105 zusammen gehalten, oder durch Verwendung anderer
bekannter Befestigungsmittel. Die Lücken 108 können mit
einem Matrix-artigen Aufnahmematerial (z.B. einem Gel oder einem absorbierenden
Material des Typs, der für
das Material 15 in 7 verwendet
wird) gefüllt
sein, das darauf ausgerichtet ist, den zu testenden Körperanalyt aufzunehmen.
Fachmänner
werden erkennen, dass Abstandshalter mit anderen als der röhrchenförmigen Konfiguration
(z.B. quadratische oder rechteckige Blöcke) ebenfalls verwendet werden
können,
um Lücken 108 zwischen
aneinander grenzenden Platten 106 zu erzeugen. Desweiteren
können
mehr als zwei Sätze
von Bolzen 105 oder anderen Befestigungsstiften verwendet
werden, um die Platten 106 und Abstandshalter 105 aneinander
zu sichern. Die dünne
Platte 106 überträgt eine
Kraft, die auf die körperabgewandte
Kante der Platte 106 ausgeübt wird, bei deutlich weniger
Zerstreuung der Kraft in der dünnen
Platte auf die Mikroklingen als das in 1 dargestellte
Einstechelement 2. Die feste Struktur, die durch die aneinander
gereihten und aneinander befestigten dünnen Platten 106 gebildet
wird, liefert eine sichere Übertragung
einer extern aufgebrachten Kraft auf die Mikroklingen, ohne Energie
durch Ablenkung irgendeines Abschnitts der Vorrichtung zu verschwenden,
wodurch eine einfachere, vollständige und
reproduzierbare Hautpenetration erreicht wird. Die verbesserte Penetration
der Haut durch die Mikroklingen aufgrund der festen Struktur, die
durch die dünne
Platte 106 gebildet wird, ist besonders vorteilhaft angesichts
des erzeugten erhöhten
Wirkstoffflusses. Die übertragene
Kraft führt
zu einer nahezu vollständigen
Penetration aller Mikroklingen, so dass eine beträchtliche
Anzahl von Mikroschlitzen im Stratum Corneum ausgebildet wird, die
für einen
kontinuierlichen und reproduzierbaren transdermalen Wirkstofffluss
sorgen.
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Die
Platte 106 mit der Mehrzahl von Mikroklingen kann leichter
und günstiger
hergestellt werden als die Ausgestaltungen, die aus einer dünnen Platte 6 (1)
mit Mikroklingen 4 bestehen, die senkrecht dazu ausgestanzt
sind, da keine separate Stanzhandlung notwendig ist.
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Die
Platte und die Klingen für
die Mikroklingenvorrichtung 2 können aus Materialien hergestellt sein,
die eine ausreichende Stärke
und Verarbeitbarkeit besitzen, um Klingen herzustellen, wie z.B.
Glas, Silizium, Keramik, feste Polymere, Metalle und Metalllegierungen.
Beispiele von Metallen und Metalllegierungen sind, ohne dass dies
eine Einschränkung bedeuten
soll, beispielsweise Edelstahl, Eisen, Stahl, Zinn, Zink, Kupfer,
Platin, Aluminium, Germanium, Nickel, Zirkonium, Titan und Titanlegierungen
mit Nickel, Molybdän
und Chrom, und Metalle, die mit Nickel, Gold, Rhodium, Iridium,
Titan, Platin und dergleichen überzogen
sind. Ein Beispiel von Glas ist ein entglastes Glas, z.B. "Photoceram", das von Corning in
Corning, NY erhältlich
ist. Beispiele von festen Polymeren sind etwa Polystyrol, Polymethacrylat,
Polypropylen, Polyethylen, "Bakelite", Celluloseacetat, Ethylcellulose,
Styrol/Acrylnitril-Copolymere, Styrol-Butadien-Copolymere, Acrylnitril/Butadien/Styrol-Polymere
(ABS), Polyvinylchlorid und Acrylsäurepolymere einschließlich Polyacrylate
und Polymethacrylate.
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Sehr
dichte Muster können
durch Einheitszellen erzeugt werden, wobei eine Einheitszelle eine Breite
A und eine Länge
B wie in 3 dargestellt aufweist. In einer
Ausführungsform
(nicht gezeigt) besitzt das Muster die folgenden Eigenschaften:
einen Einheitszellenbereich von 0.63 mm × 3.8 mm; die geradlinige Länge eines
Schnitts in einer Einheitszelle entspricht etwa 15 mm; und die Länge der offenen
Haut pro cm2 ist 625 mm.
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Die
Mikroklingen der vorliegenden Erfindung machen einen länglichen,
dünnen
Mikroschnitt (d.h. einen Schlitz) in die Hautoberfläche, weil
die Klingen eine geringe Dicke (in Bezug auf ihre Breite und Länge) besitzen,
was zu einem minimalen Klingenquerschnittsbereich für die Abschnitte
der Klingen in der Haut führt.
Die Geometrie der Mikroklingen 4 führt zu einem minimalen Klingenvolumen
in der Haut bei maximaler Klingenoberfläche in der Haut. Die Vorteile der
vorliegenden Erfindung sind u.a.: (1) die Geometrie mit dünnen Klingen
liefert für
einen gegebenen Querschnitt der Klinge den maximalen Wirkstoffdurchflussbereich;
(2) es treten minimale Gewebeschäden
auf, da die Menge des Klingenmaterials in der Haut und somit das
belastete Volumen minimiert wird; (3) schräge Führungskanten (oder äquivalente spit ze
Formen) minimieren das belastete Volumen oder die Gewebeschäden weiter,
während
sie gleichzeitig einen großen
Durchflussbereich bewahren; (4) für ein vorgegebenes belastetes
Volumen gilt: je größer die
Oberfläche,
desto größer die
zurückhaltende Reibungskraft
in der Haut; und (5) für
einen vorgegebenen gewünschten
Durchflussbereich sind weniger Klingen notwendig, und deswegen ist
die Kraft auf jeder Spitze größer, was
die Hautpenetration einfacher macht.
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Die
Anzahl an Mikroklingen und Öffnungen
in jeder der Ausführungsformen
der Vorrichtung 2 ist bezüglich der gewünschten
Fließrate,
dem zu entnehmenden Wirkstoff, der verwendeten Probenahmevorrichtung
und anderer Faktoren variabel, was einem Fachmann klar sein wird.
Im allgemeinen führt eine
größere Anzahl
von Klingen pro Einheitsbereich (d. h. die Klingendichte) zu einer
größeren Verteilung des
Flusses des Wirkstoffs durch die Haut, da es eine größere Anzahl
von Wirkstoff fördernden
Durchlässen
durch die Haut gibt. Folglich führt
eine kleinere Anzahl von Klingen pro Einheitsbereich zu einem konzentrierteren
Fluss des Wirkstoffes durch die Haut, da weniger Durchlässe existieren.
Vorzugsweise ist die Klingendichte wenigstens etwa 20 Klingen pro
cm2 und weniger als etwa 1000 Klingen pro
cm2, mehr bevorzugt wenigstens etwa 100
Klingen pro cm2, noch mehr bevorzugt wenigstens
etwa 200 Klingen pro cm2. In diesen Ausführungsformen,
die aus einer Platte 6 mit darin befindlichen Öffnungen 8 bestehen,
ist die Anzahl von Öffnungen
pro Einheitsbereich, durch die der Wirkstoff hindurch geht, wenigstens
etwa 10 Öffnungen
pro cm2 und weniger als etwa 1000 Öffnungen
pro cm2. In einer Ausführungsform liefert die vorliegende
Erfindung einen Durchflussbereich von etwa 0.005 bis 0.05 cm2 pro cm2 Körperfläche, vorzugsweise
etwa 0.01 cm2 pro cm2 Körperfläche.
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Der
entnommene Analyt wird im allgemeinen in einer Aufnahmematrix für die (z.B.
nachfolgende) Analyse gesammelt. Die Aufnahmematrix sollte mit dem
entnommenen Wirkstoff und allen darin enthaltenen Materialien (z.B.
Analytwirkstoffen) kompatibel sein. Bei der Probenahme eines in
einer interstitiellen Flüssigkeit
enthaltenen Analyts kann jedes beliebige konventionelle wasserabsorbierende
Material (z.B. Papier oder absorbierende hydrophile Polymere) als Aufnahmematrix
verwendet werden.
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Die
erfindungsgemäßen Vorrichtungen
können
verwendet werden, um jeden beliebigen aus einer Vielzahl von Wirkstoffen
durch eine Körperoberfläche als
Probe zu entnehmen, einschließlich
Glukose, Körperelektrolyte,
Alkohol, Blutgase und illegale Substanzen wie mißbrauchte Rauschmittel. Die
Begriffe "Substanz", "Wirkstoff' und "Analyt" werden hier austauschbar
verwendet und beinhalten bei Säugetieren
weit verbreitet Substanzen wie Glukose, Elektrolyt, Alkohol, illegale
Rauschmittel etc., die durch die Haut von Lebewesen einschließlich Menschen und
Primaten, Vögeln,
wertvollen Haustieren, Sporttieren oder Farmtieren entnommen werden
können, oder
auch von Labortieren wie Mäusen,
Ratten, Meerschweinen und dergleichen.
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Das
folgende Beispiel ist lediglich zur Veranschaulichung der vorliegenden
Erfindung gedacht und sollte nicht den Schutzumfang der Erfindung
auf irgendeine Weise einschränken,
da dieses Beispiel und andere Äquivalente
dazu bei Studium der vorliegenden Offenbarung, der Zeichnungen und
der beigefügten
Ansprüche
jedem Fachmann offensichtlich erscheinen werden.
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Beispiel
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Das
Durchstechen des Stratum Corneum und die Entnahme interstitieller
Flüssigkeit
durch Anlegen eines Unterdrucks wurde am Unterarm eines normalen
männlichen
Freiwilligen durchgeführt.
Das Durchstechen des Stratum Corneum wurde durch Verwendung eines
federbeaufschlagten Anwendungskopfes erreicht, auf dem ein Element
zum Durchstechen des Stratum Corneum nach der allgemeinen Konfiguration,
die in 1 dargestellt ist, befestigt ist. Das Einstechelement
bestand aus einer Edelstahlplatte mit einer Dicke von 0.025 mm (1
mil). Die Platte besaß einen
Flächenbereich
von 1 cm2 und eine Mikroklingendichte von
190 Mikroklingen pro cm2. Die Platte hatte
190 Öffnungen
pro cm2 und eine Mikroklinge pro Öffnung in
der Platte, und jede Mikroklinge besaß eine Länge von 0.4 mm.
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Unmittelbar
nach Anwendung des Einstechelements wurden das Anwendungsgerät und das Einstechelement
von der Haut entfernt, und ein Extractor® (vertrieben
von Sawyer Products aus Safety Harbor, FL) wurde verwendet, um einen
Unterdruck an die durchstochene Haut anzulegen. Der Extractor® war
mit einem Napf ausgestattet, der eine Größe von 2 cm2 besaß. Ein Unterdruck
von etwa 2.0 × 104 Nm–2 (0.2 atm) wurde für etwa 5
Sekunden angelegt. Eine visuelle Beobachtung zeigte, dass interstitielle Flüssigkeit
vermischt mit einigem Blut unmittelbar nach dem Anlegen des Unterdrucks
aus der Oberfläche
der Haut heraus sickerte. Nach dem Entfernen des Extractor® von
der Haut wurde ein First ChoiceTM-Reagenzteststreifen
zum Testen der Blutglukose (vertrieben von Polymer Technology Internatio nal aus
Issaquah, WA) für
einige Sekunden auf die Haut gelegt. Sofort konnte eine Farbveränderung
des Teststreifens beobachtet werden, die normale Blutglukoseniveaus
offenbarte.
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Identische
Ergebnisse wurden erzielt, wenn ein Unterdruck von etwa 5.1 × 104 Nm–2 (0.5 atm) verwendet
wurde, was hinsichtlich der Schmerzempfindlichkeit akzeptabler ist.
Identische Ergebnisse wurden auch bei 5.1 × 104 Nm–2 (0.5
atm) bei Verwendung ähnlicher
Mikroklingenmatritzen mit Mikroklingenlängen von 400 m, 300 m und 230
m erzielt. Alle Anwendungen wurden von der Versuchsperson als schmerzlos
und akzeptabel eingestuft.
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Zum
Vergleich wurde der First ChoiceTM-Reagenzteststreifen
auf Hautstellen gelegt, die entweder von der Mikroklingenmatrix
durchstochen wurden oder an die Unterdruck angelegt wurde, aber
nicht beides gleichzeitig. In all diesen Vergleichstests wurde keine
Farbveränderung
des Glukoseteststreifens beobachtet.