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Technischer
Bereich
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Die
Erfindung bezieht sich auf Medizingeräte mit einer Greifanordnung
zum Greifen von Material in einem Körper. Insbesondere bezieht
sich die Erfindung auf Haltevorrichtungen wie Körbe, Greifer, Zangen und Siebe
zum Halten von Material wie etwa einem Stein in einem Körperteil,
um Material durch einen Steinzertrümmerer z. B. einen Laser-Steinzertrümmerer (Laser-Lithotripter)
zu bearbeiten.
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Hintergrund
der Erfindung
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Medizinische
Haltevorrichtungen werden allgemein dazu verwendet, um Material
wie etwa einen Stein aus einem Körperteil
herauszuziehen, oder um Material in einem Körperteil für das Zertrümmern mittels eines Steinzertrümmerers,
wie etwa einem Laser-Steinzertrümmerer,
zu stabilisieren. Bei bestehenden Haltevorrichtungen wird die Greifanordnung, wie
etwa ein Korb, aus einer Mehrzahl von Drahtarmen oder -schlingen
oder mittels eines Gewebes wie etwa ein Metallgewebe oder ein -netz
gebildet. Die Aufnahmevorrichtung wird dazu verwendet, das Material
wie etwa einen Harnleiter-, einen Harnröhren-, einen Nieren-, Gallen-
oder Gallenblasenstein zu greifen. Sobald der Stein in dem Korb
gegriffen ist, wird ein Versuch unternommen, den Stein durch Zurückziehen
der medizinischen Haltevorrichtung aus den Körper zu entfernen, während der
Stein in der Greifanordnung gehalten wird.
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In
einigen klinischen Situationen ist ein in einem Körperteil
gelegener Stein zu groß oder
zu kantig, um aus dem Körperteil
herausgezogen zu werden, während
er in der Greifanordnung einer medizinischen Haltevorrichtung gehalten
wird. Unter diesen Umständen
muss der Stein in kleinere Teile zerstückelt werden.
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Wenn
Steine innerhalb eines Körperteils durch
einen Steinzertrümmerer
zerstückelt
werden, muss der Stein zunächst
stabilisiert werden. Typischerweise wird eine medizinische Haltevorrichtung dazu
verwendet, um einen Stein in einer Halteanordnung zu greifen. Wenn
der Stein in einer Position innerhalb der Halteanordnung gehalten
wird, wird ein Steinzertrümmerer
wie etwa ein Laser-Steinzertrümmerer
in die Nähe
des Steins gebracht und der Stein durch den Steinzertrümmerer zerstückelt. Nachdem der
Stein zerstückelt
worden ist, können
die Bruchstücke
durch die gleiche oder einen andere medizinische Haltevorrichtung
entfernt werden, oder die Bruchstücke können in dem Körper verbleiben,
um auf natürlichen
Weg beseitigt zu werden.
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Laser-Steinzertrümmerer haben
einen weiten, wachsenden Anwendungsbereich bei der Behandlung von
Steinen erfahren, die innerhalb eines Körperteils liegen. Verschiedene
Leser wie etwa der Nd-YAG-Laser und der Holmium-YAG-Laser wurden für medizinische
Anwendungen verfügbar.
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Die
Druckschrift WO-A-99/16363, die sich auf eine medizinische Haltevorrichtung
bezieht, weist einen proximalen Handgriff, eine Hülle und
eine Greifanordnung auf, wobei die Greifanordnung eine Position
hat, in der sie innerhalb des Lumens der Hülle ist und eine Position in
der sie über
ein distales Ende der Hülle
vorragt.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Allgemein
betrifft die Erfindung eine medizinische Haltevorrichtung mit einem
proximalen Handgriff, einer sich von dem Handgriff distal weg erstreckenden
Hülle und
einem Lumen sowie einer Greifanordnung zum Ergreifen von Material
im Körperinneren,
wobei die Greifanordnung eine Mehrzahl von Schenkeln aufweist, von
denen jeder eine Innen- und Außenfläche hat,
wobei genau die Innenfläche
von zumindest einem Schenkeln mit einer gegenüber Beschädigungen durch Laserenergie
widerstandsfähigen
Substanz beschichtet ist, und die Greifanordnung weiter eine Stellung,
in der die Greifanordnung sich in dem Lumen der Hülle befindet,
und eine andere Stellung hat, in der die Greifanordnung von einem distalen
Ende der Hülle
und aus dem Lumen herausragt. Die laserfeste Substanz kann ein Fluorkohlenstoff-Kunststoff wie etwa
expandiertes Polytetrafluorethylen (EPTFE), Polytetrafluorethylen
(PTFE), Tetrafluorethylen (TFE), fluoriertes Ethylenpropylen (FEP),
ein Perfluoralkoy (PFA), Ethylen Tetrafluorethylen (ETFE) oder Polyvinylidenfluorid
(PVDF) sein. Die laserfeste Substanz kann auch eine Keramik-, Gold-,
Silber-, oder Nickelauflage sein, die zu einer reflektierenden Oberfläche poliert
wurde, oder irgendein Material (oder Kombination aus Materialien) sein,
die gegenüber
durch von medizinischen Lasern ausgesandter Laserenergie verursachten
Beschädigungen
widerstandsfähig
ist, wie etwa Medizin-Nd-YAG-Lasern oder Holmium-YAG-Lasern.
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Medizinische
Haltevorrichtungen mit Greifanordnungen, die erfindungsgemäß gegenüber Leserenergie
widerstandsfähige
sind, haben Vorteile gegenüber
herkömmlichen
medizinischen Haltevorrichtungen, wenn die erfindungsgemäßen Vorrichtung
i. V. m. einer Laserenergietherapie verwendet wird. Beispielsweise
sind Laser-Steinzertrümmerer
bei der Zerlegung von Steinen wirksam, die in einer Greifanordnung
einer medizinischen Haltevorrichtung gefangen sind. Ein Nachteil
der kombinierten Verwendung eines Laser-Steinzertrümmerers
und einer Greifanordnung ist die Empfindlichkeit der Greifanordnung, oder
von Teilen der Greifanordnung gegenüber durch Laserenergie verursachten
Beschädigungen.
Eine Beschädigung
kann durch Fehlschüsse,
daneben Zielen oder einer unvermeidbaren Fehlausrichtung des Laser-Steinzertrümmerers
gegenüber
dem Stein verursacht werden. Eine durch Laserenergie verursachte
Beschädigung
der Greifanordnung kann ein Aufrauhen oder Brechen von Teilen der
Greifanordnung, wie etwa der Schenkel, verursachen. Gebrochene oder
aufgerauhte Schenkel legen scharfe Enden oder Kanten frei, die den
Körpertrakt
bzw. Körperteil
verletzen können.
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Ein
Vorteil der erfindungsgemäßen medizinischen
Haltevorrichtung besteht darin, dass ihre Greifanordnung widerstandsfähig gegenüber Beschädigungen
durch Laserenergie ist. Jegliche Beschädigung der Greifanordnung,
die durch Laserenergie verursacht wird, könnte potenziell den Körperteil
verletzen, in dem die medizinische Vorrichtung angeordnet ist. Durch
Einbringen von Laserenergie-widerstandsfähigen Material in zumindest
einem Abschnitt der Greifanordnung wird das Risiko einer Verletzung des
Körperteils,
die durch eine beschädigte
Greifanordnung verursacht werden könnte, reduziert oder beseitigt.
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Unter
einem Gesichtspunkt kann ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel ein längsgestrecktes
Element umfassen, das sich innerhalb des Hüllen-Lumens erstreckt, an einem
distalen Ende in Wirkverbindung an der laserfesten Greifanordnung befestigt
und an seinem proximalen Ende mit einem Aktuator in dem Handgriff
verbunden ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel
wird die laserfeste Greifanordnung bewegt, wenn das längsgestreckte
Element durch den Aktuator in dem Handgriff bewegt wird.
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Andere
Ausführungsbeispiel
unter diesem Gesichtspunkt der Erfindung können eine laserfeste Greifanordnung
wie etwa einen chirurgischen Haltekorb mit einer Mehrzahl von Schenkeln
umfassen. Bei einigen Ausführungsbeispielen
hat der laserfeste medizinische Haltekorb eine stumpfe, oder nicht
verletzende Spitze am distalen Ende des Korbs. In noch weiteren
Ausführungsbeispielen
kann der laserfeste Korb zumindest einen einzeln abbeugbaren Schenkel,
oder einen D-förmigen,
V-förmigen
oder rechtwinkligen Schenkel haben. Die Innenoberfläche von zumindest
einem Schenkel kann mit zumindest einer laserfesten Substanz behandelt
sein.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel
hat die laserfeste Greifanordnung einen proximalen Abschnitt und
einen distalen Abschnitt. Ein distaler Abschnitt der laserfesten
Greifanordnung kann zum Greifen von Material in einem Körper verwendet
werden, wenn der distale Abschnitt über das distale Ende der Hülle ragt
und ein proximaler Abschnitt der Anordnungen innerhalb der Hülle zusammengezogen
ist. Mit diesem Ausführungsbeispiel
der laserfesten Greifanordnung, kann das gegriffene Material aus der
Greifanordnung gelöst
werden, wenn der distale und proximale Abschnitt der Greifanordnung über das
distale Ende der Hülle
ragen.
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Ebenso
wird ein Verfahren zur Behandlung von Material in einem Körper angegeben.
Das Verfahren umfasst die Schritte des Einbringens einer medizinischen
Haltevorrichtung in einen Körper
mit einem proximalen Handgriff, einer Hülle mit einem Lumen und einer
Greifanordnung. Die Greifanordnung hat zumindest eine Stellung,
in der die Greifanordnung innerhalb des Lumens der Hülle ist,
und eine andere Position, in der die Greifanordnung von einem distalen
Ende der Hülle
und aus dem Hüllen-Lumen herausragt.
Zumindest ein Abschnitt der Greifanordnung umfasst eine Substanz,
die widerstandsfähig gegenüber Beschädigungen
durch Laserenergie ist. Das Material in dem Körper wird durch die Greifanordnung
gehalten und durch den Laser bearbeitet. Die medizinische Vorrichtung
wird aus dem Körper entfernt.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Bei
den Zeichnungen beziehen sich Bezugszeichen allgemein auf die gleichen
Teile bei den verschiedenen Ansichten. Ebenso sind die Zeichnungen nicht
notwendig maßstäblich, da
stattdessen allgemein das Augenmerk auf die Erläuterung der Prinzipien der
Erfindung gelegt wurde.
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1A stellt
eine Aufsicht einer erfindungsgemäßen medizinischen Haltevorrichtung
mit einem Handgriff an einem proximalen Ende und einer laserfesten
Greifanordnung auf der dem Handgriff abgewandten Seite eingeschlossen
in eine Hülle
dar.
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1B stellt
eine Aufsicht der erfindungsgemäßen medizinischen
Haltevorrichtung dar, die in 1A dargestellt
ist, mit der von dem Handgriff abgewandten laserfesten Greifanordnung,
die aus dem distalen Ende der Hülle
herausragt.
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1C stellt
eine Aufsicht der erfindungsgemäßen medizinischen
Haltevorrichtung dar, die in 1A dargestellt
ist, mit einem im Inneren der laserfesten Greifanordnung gegriffenen
Stein und einem durch einen Kanal der medizinischen Haltevorrichtung
durchgeführten
Steinzertrümmerer.
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1D stellt
eine Aufsicht einer erfindungsgemäßen medizinischen Haltevorrichtung
dar, die in 2A dargestellt ist, mit einem
in dem Inneren der Greifanordnung gegriffenen Stein und einem Steinzertrümmerer in
einer zweiten endoskopischen Vorrichtung, die sich dem Stein nähert.
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2A stellt
eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
einer laserfesten Dreidraht-Gewebegreifanordnung
in voll entfalteter Position dar.
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2B stellt
eine Endansicht der in 2A dargestellten laserfesten
Dreidraht-Gewebegreifanordnung
in voll entfalteter Position dar.
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2C stellt
eine Endansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der in 2A dargestellten
laserfesten Dreidraht-Gewebegreifanordnung dar.
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2D stellt
eine Endansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der in 2A dargestellten
laserfesten Dreidraht-Gewebegreifanordnung dar.
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2E stellt
eine Endansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der in 2A dargestellten
laserfesten Dreidraht-Gewebegreifanordnung dar.
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3A stellt
eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
einer laserfesten Dreidraht-Gewebegreifanordnung
in einer teilweise entfalteten, konvexen Anordnung dar.
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3B stellt
eine Endansicht der in 3A dargestellten laserfesten
Gewebegreifanordnung in einer teilweise entfalteten, konvexen Anordnung
dar.
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4A stellt
eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
einer laserfesten Dreidraht-Gewebegreifanordnung
in einer teilweise entfalteten, konkaven, Greifer- oder Zangenanordnung
dar.
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4B stellt
eine Endansicht der in 4A dargestellten laserfesten
Gewebegreifanordnung in einer teilweise entfalteten, konkaven Anordnung
dar.
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5A stellt
eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels einer laserfesten
Dreidraht-Gewebegreifanordnung zusammengezogen innerhalb der Hülle dar.
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5B stellt
eine Endansicht der in 5A dargestellten erfindungsgemäßen laserfesten
Gewebegreifanordnung zusammengezogen innerhalb der Hülle dar.
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6A stellt
eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
einer laserfesten Vierdraht-Gewebegreifanordnung
in voll entfalteter Position dar.
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6B stellt
eine Endansicht der in 6A dargestellten erfindungsgemäßen laserfesten
Gewebegreifanordnung in voll entfalteter Position dar.
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6C stellt
eine Endansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der in 6A dargestellten
laserfesten Vierdraht-Gewebegreifanordnung dar.
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6D stellt
eine Endansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels liegen der
in 6A dargestellten laserfesten Vierdraht-Gewebegreifanordnung
dar.
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6E stellt
eine Endansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der in 6A dargestellten
laserfesten Vierdraht-Gewebegreifanordnung dar.
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7A stellt
eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
einer laserfesten Vierdraht-Gewebegreifanordnung
in einer teilweise entfalteten, konvexen Anordnung dar.
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7B stellt
eine Endansicht der in 7A dargestellten laserfesten
Gewebegreifanordnung in einer teilweise entfalteten, konvexen Anordnung
dar.
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8A stellt
eine Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels
einer laserfesten Vierdraht-Gewebegreifanordnung
in einer teilweise entfalteten, konkaven, Greifer- oder Zangenanordnung
dar.
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8B stellt
eine Endansicht der in 8A dargestellten laserfesten
Gewebegreifanordnung in einer teilweise entfalteten, konkaven Anordnung
dar.
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9A stellt
eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels einer laserfesten
Vierdraht-Gewebegreifanordnung zusammengezogen innerhalb der Hülle dar.
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9B stellt
eine Endansicht der in 9A dargestellten erfindungsgemäßen laserfesten
Gewebegreifanordnung zusammengezogen innerhalb der Hülle dar.
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10A stellt ein schematisches Bild einer erfindungsgemäßen medizinischen
Haltevorrichtung dar, die in einen Körperteil eindringt, um einen
Nierenstein aufzunehmen.
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10B stellt ein schematisches Bild der medizinischen
Haltevorrichtung der 10A mit einer laserfesten in
einem Nierenkelch voll entfalteten Greifanordnung dar.
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10C stellt ein schematisches Bild der in 10B dargestellten medizinischen Haltevorrichtung
mit der zum Greifen eines Steins angeordneten Greifanordnung dar.
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10D stellt ein schematisches Bild der in 10B dargestellten Haltevorrichtung mit dem durch
die voll entfaltete laserfeste Greifanordnung gegriffenen Stein
und einem Steinzertrümmerer
neben dem Stein dar.
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10E stellt ein schematisches Bild der in 10D dargestellten Haltevorrichtung mit der Greifanordnung,
die angeordnet ist, um die Steinfragmente zu einer Körperöffnung zu
schieben.
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11A stellt ein schematisches Bild eines im Inneren
einer teilweise entfalteten, konvexen laserfesten Greifanordnung
gegriffenen Steins dar, die in dem Lumen eines Nierenkelchs angeordnet
ist.
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11B stellt ein schematisches Bild einer Greifanordnung
der 11A und eines Steinzertrümmerer dar,
der sich dem gegriffenen Stein nähert.
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11C stellt eine schematisches Bild einer erfindungsgemäßen medizinischen
Haltevorrichtung dar, deren Greifanordnung in dem Lumen eines Harnleiters
zusammengezogen ist.
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11D stellt ein schematisches Bild einer erfindungsgemäßen medizinischen
Haltevorrichtung der 11C dar, deren Greifanordnung
distal zu dem Stein und teilweise entfaltetet angeordnet ist.
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11E stellt ein schematisches Bild der erfindungsgemäßen medizinischen
Haltevorrichtung wie dargestellt in 11C,
einen Steinzertrümmerer und
einen Stein dar, der durch den Steinzertrümmerer zerstückelt wurde.
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12A stellt ein schematisches Bild einer erfindungsgemäßen Greifanordnung
in zusammengezogener Stellung dar, die sich einem Stein in dem Nierenkelch
nähert.
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12B stellt ein schematisches Bild der in 12A dargestellten Greifanordnung in einer teilweise
entfalteten Position dar.
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12C stellt ein schematisches Bild der in 12A und 12B dargestellten
Greifanordnungen mit der Greifanordnung in einer konkaven Anordnung
und einem durch die Greifanordnung gegriffenen Stein dar.
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13A stellt ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer Greifanordnung
mit zwei Schenkeln dar, die zumindest eine Substanz aufweisen, die
widerstandsfähig
gegenüber
durch Laserenergie verursachten Beschädigungen ist.
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13B stellt einen Querschnitt der Greifanordnung
in 13A dar.
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14A stellt ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer Greifanordnung
mit vier Schenkeln dar, die zumindest eine Substanz aufweisen, die
widerstandsfähig
gegenüber
durch Laserenergie verursachten Beschädigungen ist.
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14B stellt einen Querschnitt der Greifanordnung
in 14A dar.
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15A stellt ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer Greifanordnung
dar, wobei ein Abschnitt eines jeden der vier Schenkel zumindest eine
Substanz aufweist, die gegenüber
durch Laserenergie verursachten Beschädigungen widerstandsfähig ist.
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15B stellt einen Querschnitt der Greifanordnung
in 15A dar.
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16A stellt eine Seitenansicht eines Schenkels
einer Greifanordnung dar, die zumindest mit einer Substanz bedeckt
ist, die widerstandsfähig gegenüber durch
Laserenergie verursachten Beschädigungen
ist.
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16B stellt einen Querschnitt einer nicht der vorliegenden
Erfindung entsprechenden und lediglich als Hintergrundinformation
beigefügten
Greifanordnung dar.
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16C stellt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Querschnitts
eines Schenkels der in 16A dargestellten
Greifanordnung dar.
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17A stellt ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer Greifanordnung
mit zwei Schenkeln dar, die mit zumindest einer Substanz bedeckt
sind, die widerstandsfähig
ist gegenüber
durch Laserenergie verursachten Beschädigungen.
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17B stellt einen Querschnitt einer nicht der vorliegenden
Erfindung entsprechenden und lediglich als Hintergrundinformation
beigefügten
Greifanordnung dar.
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18A stellt ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer Greifanordnung
mit vier Beinen dar, die mit zumindest einer Substanz bedeckt sind,
die widerstandsfähig
gegenüber
durch Laserenergie verursachten Beschädigungen ist.
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18B stellt einen Querschnitt einer nicht der vorliegenden
Erfindung entsprechenden und lediglich als Hintergrundinformation
beigefügten
Greifanordnung dar.
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19A stellt ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer Greifanordnung
dar, wobei ein Abschnitt eines jeden Schenkels mit zumindest einer Substanz
bedeckt ist, die widerstandsfähig
gegenüber
durch Laserenergie verursachten Beschädigungen ist.
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19B stellt einen Querschnitt einer nicht der vorliegenden
Erfindung entsprechenden und lediglich als Hintergrundinformation
beigefügten
Greifanordnung dar.
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20A stellt Querschnitte von vier rechtwinkligen
Schenkeln einer laserfesten Greifanordnung dar.
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20B stellt Querschnitte von vier D-förmigen Schenkeln
einer laserfesten Greifanordnung dar.
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20C stellt Querschnitte von zwei V-förmigen Schenkeln
einer laserfesten Greifanordnung dar.
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20D stellt einen Querschnitt eines runden Schenkels
einer laserfesten Greifanordnung dar.
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20E stellt einen Querschnitt eines D-förmigen Schenkels
mit Zähnen
an der Innenfläche
des Schenkels dar.
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20F stellt einen Querschnitt eines V-förmigen Schenkels
der laserfesten Greifanordnung mit Zähnen mit geschärften Schneidkanten
dar, die an der Innenfläche
des Schenkels angeordnet sind.
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21A, stellt eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels
einer laserfesten Greifanordnung mit einer nicht verletzenden distalen
Spitze dar.
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21B stellt eine Endansicht der Greifanordnung
der 21A dar.
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21C stellt eine Aufsicht eines erfindungsgemäßen X-Profil-Ausführungsbeispiels
zumindest eines distalen Endabschnitt einer laserfesten Greifanordnung
dar, die aus einem Stück
eines in wesentlichen flachen Materials herausgenommen wurde.
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22A stellt ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer laserfesten
Greifanordnung mit einer geknoteten Spitze dar.
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22B stellt ein weiteres erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel
eines distalen Abschnitts einer laserfesten Greifanordnung mit einer
geknoteten Spitze dar.
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23 stellt
ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel
einer laserfesten Greifanordnung mit zumindest einem einzelnen beweglichen
Schenkel dar.
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24A stellt ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer laserfesten
Greifanordnung mit mehreren innerhalb der Hülle eingeschlossenen Greifanordnungsabschnitten
dar.
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24B stellt einen Abschnitt der in 24A dargestellten Greifanordnung teilweise aus der
Hülle entfaltet
dar.
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24C stellt einen Abschnitt der in 24A dargestellten Greifanordnung voll aus der Hülle entfaltet
dar.
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25 stellt
ein nicht der Erfindung entsprechendes Ausführungsbeispiel einer laserfesten
Greifanordnung dar, die eine Mehrzahl von einander gegenüberstehenden
Schlingen aufweist, und ist nur zur Hintergrundinformation vorgesehen.
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26A stellt ein erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel einer laserfesten
Greifanordnung dar, die von der Wand der Hülle vorragt.
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26B stellt die in 26A dargestellte Greifanordnung
in einer expandierten Position dar.
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Beschreibung
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Alle
folgenden Ausführungsbeispiel
der Erfindung haben zumindest eine Sache gemeinsamen und dies ist,
dass die gesamte oder ein Teil der Zufass-Anordnung, Greifanordnung
oder Klemmanordnung einer medizinischen Haltevorrichtung widerstandsfähig gegenüber durch
Laserenergie verursachten Beschädigungen
ist.
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Unter
einem Gesichtspunkt der Erfindung und allgemein mit Bezug auf 1A,
umfasst eine erfindungsgemäße medizinischen
Haltevorrichtung 2 eine laserfeste Greifanordnung 10,
beispielsweise einen laserfesten Korb 10. Der laserfeste
Korb 10 ist von der Art, die innerhalb einer Hülle 12 für den Zugang
in den Körper
zusammengezogen werden kann und der mit Korbschenkeln gebildet werden
kann. Eine medizinischen Haltevorrichtung 2 die den laserfesten
Korb 10 und die Hülle 12 umfasst,
weist auch einen proximalen Handgriff 8 auf. Der Handgriff 8,
die Hülle 12 und
der laserfeste Korb 10, die in den 1A und 1B dargestellt
sind, werden nicht in ihrer richtigen Größe oder ihren Proportionen
zueinander gezeigt. Die Größe der Gesamtvorrichtung wird
so ausgelegt, dass sie die Anforderungen der Verwendung im Körper erfüllt. Beispielsweise
ist für urologische
Anwendungen die Größe des Abschnitts der
Vorrichtung, der in den Körperteil
eingeführt
wird, typischerweise 1.7–8.0
Fr. Die Hülle 12 hat
zumindest ein Lumen 14 in dieser und erstreckt sich von dem
Handgriff 8 zu einem distalen Ende 16 der Hülle. Zumindest
ein längsgestrecktes
Element wie ein Kabel, ein Spiraldraht, eine Welle, ein Führungsdraht oder
ein Spindeldraht 18 erstreckt sich innerhalb des Lumens 14 von
einem Betätigungsmechanismus 4 an
dem Vorrichtungshandgriff 8 zu der Basis 20 des laserfesten
Korbs 10. Der eine oder die mehreren Betätigungsmechanismen 4 sind
in Wirkverbindung an dem Korb 10 angebracht und werden
durch eine Bedienungsperson betätigt,
um den Korb 10 in die Hülle 12 hinein-
und aus dieser herauszubewegen, zwischen einer zusammengezogen/zurückgezogenen Position
innerhalb der Hülle 12,
wie dargestellt in 1A, zu einer herausragenden
Position außerhalb
der Hülle 12,
in der der laserfeste Korb 10 offen/entfaltet ist und über das
distale Ende der Hülle 16 ragt,
wie dargestellt in 1B. Alternativ bringt der Betätigungsmechanismus 4 die
Hülle 12 dazu, sich
in einer distalen Richtung über
die Kombinationen aus stationärem
laserfesten Korb 12 und Kabel 18 vorzuschieben,
um hierdurch den laserfesten Korb 10 innerhalb der Hülle 12 zusammenzuziehen, und
der Betätigungsmechanismus 4 schiebt
die bewegliche Hülle 12 in
eine proximale Richtung, um den stationären laserfesten Korb 10 freizugeben
und dem Korb das Öffnen/Auffalten
zu ermöglichen.
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Mit
Bezug auf 1C erstreckt sich bei einem
weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
der medizinischen Haltevorrichtung eine Steinzertrümmerervorrichtung 9 wie
etwa ein Laser-Steinzertrümmerer
längs durch
einen Kanal 200 in dem Handgriff 8 und der Hülle 12 in
das Lumen an der Korbbasis 20 des laserfesten Korbs 10.
Solche Laser-Steinzertrümmerervorrichtungen
werden verwendet, um Steine 50 zu zerstückeln, die von dem laserfesten
Korb 10 gegriffen wurden.
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Allgemein
sind beide Arten von laserfestem Korb-/Hüllenbewegungsaufbauten und
zugehörige Handgriffmechanismen
und viele Arten von Laser-Steinzertrümmerervorrichtungen
bekannt und können
bei bestehenden Produktgestaltungen gesehen werden, die beispielsweise
von der Boston Scientific Corporation (Natick, MA) zur Verfügung stehen.
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Mit
dem laserfesten Korb, wie dargestellt in 1A, innerhalb
der Hülle 12 zusammengezogen kann
die Hülle 12 in
den Körper
durch einen Anwender zu einer Stelle in dem Körper eingeführt werden, an der das zu entfernenden
Material lokalisiert ist (z. B. ein Stein im Harnleiter). Als Nächstes dehnt
der laserfeste Korb 10 durch das Platzieren des laserfesten
Korbs 10 in seiner offenen/entfalteten Positionen, d. h.
voll entfaltet wie in 1B dargestellt, den Körperteil,
in dem er platziert wurde und kann durch den Anwender manipuliert
werden, um Material durch Klammern, Zugreifen, Fassen, Einfangen
oder Tragen des Materials innerhalb des laserfesten Korbs 10 aufzunehmen.
Ein Laser-Steinzertrümmerer
kann durch die medizinische Haltevorrichtung 2 in das Lumen
des laserfesten Korbs 10 hindurch gelangen, wie in 1C dargestellt.
Wie in 1D dargestellt, kann ein Laser-Steinzertrümmerer 9 alternativ
in den laserfesten Korb 10 nahe dem Stein 50 eingeführt werden,
um den gegriffenen Stein 50 durch alternative Mittel 7 zu
zerstückeln,
die unabhängig
von der medizinischen Haltevorrichtung sind. Laserenergie kann auf
den Stein 50 aufgebracht werden, um diesen zu zerstückeln. Die
Steinbruchstücke
werden in dem laserfesten Korb entfernt, wenn dieser aus den Körper zurückgezogen
wird oder wenn die Bruchstücke
klein genug sind, werden die Bruchstücke innerhalb des Körpers belassen,
um auf natürlichem
Weg beseitigt zu werden.
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Unter
diesem Gesichtspunkt hat bei einem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel mit Bezug auf 2A und 2B die
laserfeste Greifanordnung 10 der medizinischen Haltevorrichtung
drei federnde Schenkel 11a, 11b und 11c.
Wie dargestellt in 2A und 2B ist
die laserfeste Greifanordnung 10 voll aus dem distalen
Ende 16 der Hülle 12 entfaltet.
Die Greifanordnung wird relativ zu der Hülle durch Bewegen der Hülle über die
stationäre
Greifanordnung oder durch Bewegen der Greifanordnung in eine stationäre Hülle oder
aus dieser heraus, wie oben diskutiert, bewegt. Das proximale Ende 20 eines
jeden der drei Schenkel 11a, 11b, 11c ist
mit längsgestreckten
Elementen 18 verbunden und das distale Ende 22 eines
jeden der drei Schenkel 11a, 11b, 11c ist
an einem laserfesten Gewebe 24 befestigt. Das Gewebe kann
durch alle nach dem Stand der Technik bekannten Mittel befestigt
werden, beispielsweise durch Erzeugen einer Öffnung in dem Gewebe, Durchschieben
eines Schenkels durch die Öffnung,
Biegen des Schenkels auf sich selbst und Verlöten des Schenkels mit sich
selbst.
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Das
in den 2A–2E dargestellte
Gewebe 24 ist laserfest. Laserfeste Materialien, die zur Erzeugung
des Gewebes verwendet werden, umfassen expandiertes Polytetrafluorethylen
(EPTFE), Polytetrafluorethylen (PTFE), Tetrafluorethylen (TFE), fluoriertes
Ethylenpropylen (FEP), Perfluoralkoy (PFA), Ethylen Tetrafluorethylen
(ETFE) oder Polyvinylidenfluorid (PVDF). Das laserfeste Material
kann auch eine Keramik-, Gold-, Silber-, oder Nickelauflage sein,
die zu einer reflektierenden Oberfläche poliert wurden.
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Das
laserfeste Gewebe kann aus einem Netzmaterial gemacht sein. Das
Netz kann Öffnungen
mit einem Durchmesser von 3.0 mm oder weniger aufweisen, um kleinen
Steinen das Hindurchkommen zu ermöglichen und größere Steine
zurückzuhalten.
Netzöffnungen
kleiner als 3.0 mm werden bevorzugt, um kleinere Steine zu halten
und die geringere Energieabschirmung zu maximieren. Die dargestellte
Dreiecksform soll keine Beschränkung
darstellen. Mit der Dreischenkel-Greifanordnung sind andere Gewebeformen
möglich,
wie rechtwinklige, ovale, halbkreis- oder kreisförmige. Die Struktur des laserfesten
Gewebes 24 umfasst ein Gitter oder Netz, ist jedoch nicht
darauf beschränkt.
Beispielsweise kann das laserfeste Gewebe 24 ein festes, nicht
gewebtes Blatt aus Material sein. Es können in das Gewebe Öffnungen
eingeschnitten oder aus gestanzt sein.
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Die
Schenkel der laserfesten Gewebe Greifanordnung werden aus Form-Memorymaterialien, rostfreiem
Stahl, Polymeren oder anderen Materialien gefertigt, deren Verwendung
bei medizinischen Haltevorrichtung bekannt ist.
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Mit
Bezug auf 2A weisen die federnden Schenkel 11a, 11b, 11c der
laserfesten Greifanordnung 10 zwei Abschnitte, einen proximalen
Abschnitt 26 und einen distalen Abschnitt 28 auf.
Der distale Abschnitt 28 jedes Schenkels 11 ist
von der zentralen Längsachse
der laserfesten Greifanordnung 10 unter einen Winkel von
annähernd
45° nach
außen
geneigt. Der Bereich möglicher
Winkel geht von 0° bis 90°. Demnach
sind, wenn die laserfeste Greifanordnung 10 durch Ausbreiten
des proximalen Abschnitts 26 und des distalen Abschnitts 28 der
Schenkel über das
distale Ende 16 der Hülle 12 entfaltet
ist, die distalen Enden 22 der Schenkel 11 maximal
um eine Distanz "1" von den distalen
Enden 22 der anderen Schenkel 11 der Greifanordnung 10 getrennt,
wie dargestellt in 2A. Das an den distalen Enden 22 der
drei Schenkel 11a, 11b, 11c der laserfesten
Greifanordnung 10 befestigte laserfeste Gewebe 24 bildet
eine gespannte, flache Fläche,
wie von der Seite in 2A dargestellt, und bildet das
Ende der laserfesten Greifanordnung 10 in den 2B–2E. Die
gespannte, flache Fläche
des dreischenkligen, laserfesten Gewebes 24 kann als ein
Schirm oder Rückhalt
für einen
Stein dienen, während
der Stein beispielsweise durch einen Laser-Steinzertrümmerer zerstückelt wird.
Alternativ kann das Gewebe 24 in seiner flachen, gespannten
Gestalt als ein Schaber verwendet werden, um Steine in eine Positionen
zurück
zu bewegen oder Steine aus dem Körper
zu entfernen.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung mit Bezug auf die 3A und 3B kann,
wenn die dreischenklige laserfeste Greifanordnung 10 lediglich
teilweise aus dem distalen Ende 16 der Hülle 12 entfaltet
wird, die laserfeste Greifanordnung 10 eine konvexe Gestalt
einnehmen. Wie von der Seite in 3A dargestellt
und von dem Ende der laserfesten Greifanordnung in 3B,
wird, wenn nur der distale Abschnitt 28 der federnden Schenkel
der laserfesten Greifanordnung 10 über das distale Ende 16 der
Hülle 12 hervorragt
und der proximalen Abschnitt 26 der Schenkel innerhalb
der Hülle
umschlossen bleibt, das laserfeste Gewebe 24, das an dem
distalen Ende 22 der Schenkel befestigt ist in eine konvexe
Form umgestülpt.
Die Spitze 30 der konvexe Form ist weiter von dem distalen
Ende 16 der Hülle 12 angeordnet
als die distalen Enden 22 der Schenkel der laserfesten
Greifanordnung 10. Dadurch nimmt die dreischenklige laserfeste
Greifanordnung 10 eine Schirmgestalt ein, wie in 3A dargestellt.
-
In
einem alternativen Aufbau dieses Ausführungsbeispiels der laserfesten
Greifanordnung mit Bezug auf die in 4A dargestellte
Seitenansicht der Greifanordnung 10 und die Endansicht
der laserfesten Greifanordnung 10, dargestellt in 4B, kann,
wenn der distale Abschnitt 28 der Schenkel 11 der
laserfesten Greifanordnung 10 über das distale Ende 16 der
Hülle 12 hinausragt
und der proximale Abschnitt 26 der Schenkel 11 durch
die Hülle 12 umschlossen
bleibt, das an dem distalen Ende 22 der Schenkel 11 der
laserfesten Greifanordnung 10 befestigte laserfeste Gewebe 24 zu
einer konkaven Form, oder Greifer- oder Zangen-Aufnahmeanordnung
umgedreht werden. Die Spitze 30 der konkaven Form ist näher an dem
distalen Ende 16 der Hülle
angeordnet, als die distalen Enden der laserfesten Greifanordnungsschenkel 11.
Dadurch nimmt die dreischenklige laserfesten Greifanordnung 10 eine
Greifer- oder Zangenanordnung ein.
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Die
dreischenklige laserfeste Greifanordnung 10 kann vollständig von
der Hülle
der medizinischen Haltevorrichtung umschlossen werden. Mit Bezug
auf die in 5A dargestellte Seitenansicht der
dreischenkligen laserfesten Greifanordnung 10 und die in 5b dargestellte
Endansicht der Greifanordnung 10, wird die laserfeste Greifanordnung
innerhalb der Hülle 12 eingeschlossen,
wenn der proximale Abschnitt 26 und der distale Abschnitt 28 der laserfesten
Greifanordnungsschenkel durch das distale Ende 16 der Hülle in das
Lumen 14 der Hülle 12 zurückgezogen
werden. In diesem Zustand kann die medizinischen Haltevorrichtung
leicht in einen Körperteil
eines Patienten eingeführt
werden.
-
Nun
mit Bezug auf die 6A und 6B hat
die laserfeste Greifanordnung 10 der medizinischen Haltevorrichtung
bei einem weiteren Ausführungsbeispiel
dieses Gesichtspunkt der Erfindung 4 Schenkel 11a, 11b, 11c und 11d.
Wenn die laserfeste Greifanordnung aus dem distalen Ende 16 der
Hülle 12,
wie dargestellt in 6A und 6B, voll
entfaltet ist, ist das proximale Ende 20 eines jeden der
vier Schenkel mit einem längsgestreckten
Element 18 verbunden und das distale Ende 22 eines
jeden der vier Schenkel an dem laserfesten Gewebe 24 befestigt.
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Das
laserfeste Gewebe 24 einer vierschenkligen Greifanordnung,
dargestellt in 6B–6E, ist
aus demselben Material gefertigt, wie das laserfeste Gewebe 24 der
dreischenkligen laserfesten Greifanordnung, die oben beschrieben
wurde. Wie in 6B–6E dargestellt,
weist das laserfeste Gewebe 24 allgemein eine rechteckige
Gestalt auf. Die in 6B–6E dargestellten
rechteckigen Formen sollen jedoch nicht auf diese dargestellte Formen
einschränken.
Andere Formen des laserfesten Gewebes sind ebenso möglich, wie
etwa Quadrat, Oval, Halbkreis oder Kreis. Die Struktur des laserfesten
Gewebes 24 umfasst ein Netz oder Gitter, ist jedoch nicht
hierauf beschränkt.
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Mit
Bezug auf 6A haben die Schenkel 11a, 11 Bertha, 11c, 11d der
laserfesten Greifanordnung 10 jeweils zwei Abschnitte,
einen proximalen Abschnitt 26 und einen distalen Abschnitt 28.
Der distale Abschnitt 28 jedes Schenkels 11 ist
von der zentralen Längsachse
der laserfesten Greifanordnung unter einen Winkel von annähernd 45° nach außen geneigt.
Der Bereich möglicher
Winkel geht von 0° bis
90°, bevorzugt
35° bis
60°. Demnach
sind, wenn die laserfeste Greifanordnung 10 durch Ausbreiten des
proximalen Abschnitts 26 und distalen Abschnitts 28 der
Schenkel über
das distale Ende 16 der Hülle 12 voll entfaltet
ist, die distalen Enden 22 der Schenkel 11 der
Greifanordnung 10 maximal um eine Distanz "1" von den distalen Enden 22 der
anderen Schenkel 11 getrennt, wie dargestellt in 6A.
Das an den distalen Enden 22 der vier Schenkel 11a, 11b, 11c, 11d der
laserfesten Greifanordnung 10 befestigte laserfeste Gewebe 24 bildet
eine gespannte, flache Fläche,
wie von der Seite der laserfesten Greifanordnung 10 in 6A dargestellt,
und bildet das Ende der laserfesten Greifanordnung 10 in
den 6B–6E.
Die gespannte, flache Fläche
des vierschenkligen, laserfesten Gewebes 24 kann als ein
Schirm oder Rückhalt
für einen
Stein dienen, während
der Stein beispielsweise durch einen Laser-Steinzertrümmerer zerstückelt wird.
Alternativ kann das Gewebe 24 in seiner flachen, gespannten Gestalt
als ein Schaber verwendet werden, um Steine in eine Positionen zurück zu bewegen.
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In
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung mit Bezug auf die 7A und 7B kann,
wenn die vierschenkligen laserfeste Greifanordnung 10 lediglich
teilweise aus dem distalen Ende 16 der Hülle 12 entfaltet
wird, die laserfeste Greifanordnung 10 eine konvexe Gestalt
einnehmen. Wie von der Seite in 7A dargestellt
und von dem Ende der laserfesten Greifanordnung in 7B, wird,
wenn nur der distale Abschnitt 28 der federnden Schenkel
der laserfesten Greifanordnung 10 über das distale Ende 16 der
Hülle 12 hervorragt
und der proximalen Abschnitt 26 der Schenkel innerhalb
der Hülle
umschlossen bleibt, das laserfeste Gewebe 24, das an dem
distalen Ende 22 der Schenkel befestigt ist in eine konvexe
Form umgestülpt.
Die Spitze 30 der konvexe Form ist weiter von dem distalen
Ende 16 der Hülle 12 angeordnet
als die distalen Enden 22 der Schenkel der laserfesten
Greifanordnung 10. Dadurch nimmt die vierschenklige laserfeste
Greifanordnung 10 eine Schirmgestalt ein.
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In
einem alternativen Aufbau dieses Ausführungsbeispiels der laserfesten
Greifanordnung mit Bezug auf die in 8A dargestellte
Seitenansicht der Greifanordnung 10 und die Endansicht
der laserfesten Greifanordnung 10, dargestellt in 8B, kann,
wenn der distalen Abschnitt 28 der Schenkel 11 der
laserfesten Greifanordnung 10 über das distalen Ende 16 der
Hülle 12 hinausragt
und der proximale Abschnitt 26 der Schenkel 11 durch
die Hülle 12 umschlossen
bleibt, das an dem distalen Ende 22 der Schenkel 11 der
laserfesten Greifanordnung 10 befestigte laserfeste Gewebe 24 zu
einer konkaven Form, oder Greifer- oder Zangen-Aufnahmeanordnung
umgedreht werden. Die Spitze 30 der konkaven Form ist näher an dem
distalen Ende 16 der Hülle
angeordnet, als die distalen Enden der laserfesten Greifanordnungsschenkel 11.
Dadurch nimmt die vierschenklige laserfeste Greifanordnung 10 eine
Greifer- oder Zangen-Aufnahmeanordnung ein.
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Die
vierschenkligen Greifanordnung 10 kann vollständig von
der Hülle
der medizinischen Haltevorrichtung 2 umschlossen werden.
Mit Bezug auf die in 9A dargestellte Seitenansicht
der vierschenkligen laserfesten Greifanordnung 10 und die
in 9b dargestellte Endansicht der vierschenkligen
laserfesten Greifanordnung 10, wird die laserfeste Greifanordnung
innerhalb der Hülle 12 eingeschlossen, wenn
der proximale Abschnitt 26 und der distale Abschnitt 28 der
laserfesten Greifanordnungsschenkel durch das distale Ende 16 der
Hülle in
das Lumen 14 der Hülle 12 zurückgezogen
werden. In diesem Zustand kann die medizinischen Haltevorrichtung 2 einschließlich einer
vierschenkligen laserfesten Greifanordnung 10 in einen
Körperteil
eines Patienten eingeführt
werden.
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Erfindungsgemäß kann die
medizinischen Haltevorrichtung mit einer laserfesten Gewebegreifanordnung
mehr als die drei oder vier dargestellten Schenkel, wie etwa 5,
6, 8, oder 10 Schenkel aufweisen (nicht dargestellt).
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Ein
Verfahren zum Greifen von Material wie etwa ein Stein, beispielsweise
einen Harnleiter-, Hahnröhren-,
Zysten-, Nieren-, oder Gallenstein in einen Körperteil mit der laserfesten
Gewebegreifanordnung wird ebenso beschrieben. Die laserfeste Gewebegreifanordnung
kann nahe dem zu greifenden Material aus Taschen oder schwer zugänglichen
Bereichen des Körpers
angeordnet werden, beispielsweise aus dem inneren der Nierenkelche.
Die laserfeste Gewebegreifanordnung ist relativ stumpf und kann
in engen Kontakt mit der Oberfläche
von Gewebe kommen, sogar den Wänden
oder Begrenzungen von taschenartigen Bereichen und ermöglicht das
Entfernen von Steinen und anderen Materialien die durch herkömmliche,
spitze Körbe,
die Verletzungen verursachen können
und durch das Vorhandensein einer vorstehenden Spitze Begrenzungen
unterliegen, inwieweit der Korb an den Geweberand heran kann, nicht
zu entfernen sind.
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Ein
Verfahren zum Greifen von Material in einem Körper umfasst das Einsetzen
einer Haltevorrichtung 2 mit einer laserfesten Gewebegreifanordnung 10 in
den Körper,
beispielsweise über
den Harnleiter 102 in den Nierenkelch 100 wie
dargestellt in 10A. Die laserfesten Gewebe
Greifanordnung dient als ein Rückhalt,
Schild, Schirm oder Schaber. Noch mit Bezug auf 10A ist die Haltevorrichtung 10, wenn
die Vorrichtung 2 anfänglich
in einen Patient eingeführt
wird, in einer engen oder zusammengezogen in Stellung (s. a. 1A)
und ist vollständig von
dem Lumen 14 der Hülle 12 umschlossen.
Nun mit Bezug auf 10B wird nach dem Eintritt des distalen
Endes 16 der Hülle 12 in
den Nierenkelch 100, die laserfesten Gewebegreifanordnung 10 ausgedehnt
und aus dem distalen Ende 16 der Hülle 12 durch Bewegen
der Gewebegreifanordnung 10 über einen oder mehrere Aktuatoren 4 an
dem Handgriff 8 (nicht dargestellt) oder Bewegen der Hülle 12 durch einen
oder mehrere Aktuatoren 4 an dem Handgriff 8 vollständig aufgefaltet.
Wie in 10b dargestellt, ragen im voll
entfalteten Zustand der proximale Abschnitt 26 und der
distale Abschnitt 28 der Schenkel der Greifanordnung 10 über das
distale Ende 16 der Hülle 12 hinaus.
In diesem Zustand werden die distalen Enden 22 der Schenkel 11 um
einen maximalen Abstand "1" getrennt und das
laserfeste Gewebe 24, das an den distalen Enden 22 der
Schenkel 11 angebracht ist, wird flach und eben gespannt.
Nun mit Bezug auf 10C wird die Kante 23 des
flachen, ebenen laserfesten Gewebes 24 benutzt, um den
Stein 50 in den Raum 17 zu schieben der zwischen
dem distalen Ende 16 der Hülle und dem Gewebe 24 liegt.
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Sobald
der Stein 50 durch die Gewebegreifanordnung 10 gefasst
ist und zwischen dem Ende der Hülle 16 und
dem Gewebe 24 in dem Raum 17 positioniert ist,
kann ein Laser- oder
andere Form von Steinzertrümmerer 9 nahe
dem Stein 50 positioniert werden, wie dargestellt in 10D. Mit Bezug auf 10D dient
bei diesem Ausführungsbeispiel das Gewebe 24 als
ein Rückhalt,
Schild, Filter, oder Schirm für
den Stein 50 während
er durch den Steinzertrümmerer 9 zerstückelt wird.
Der Steinzertrümmerer,
bevorzugt ein Laser-Steinzertrümmerer,
wird durch die medizinische Vorrichtung eingeführt, wie in 10D dargestellt, und nahe dem Stein 50 positioniert.
Alternativ wird der Steinzertrümmerer 9 über eine
separate Vorrichtungen eingeführt,
wie zuvor in 1D dargestellt.
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Mit
Bezug auf 10E kann, sobald der Stein 50 durch
den Steinzertrümmerer 9 zerstückelt ist
und während
die Gewebegreifanordnung 10 voll entfaltet ist, die Kante 23 des
Gewebes 24 benutzt werden, um die zertrümmerten Steine enger zu der Öffnung 104 des
Körperteils 102 zu
führen,
um deren Beseitigung aus dem Körper
zu unterstützen.
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Ein
Verfahren zum Greifen von Material in einen Körperteil durch Fassen des Materials
wird ebenso beschrieben. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird die Haltevorrichtung
in den Körperteil 100 eines Patienten
eingeführt,
während
die Gewebegreifanordnung 10 innerhalb der Hülle (nicht
dargestellt) eingeschlossen ist. Im nächsten Schritt wird gerade
der distale Abschnitt 28 der Schenkel 11 der Greifanordnung 10 vor
dem distalen Ende der Hülle 16 positioniert
indem einer oder mehrerere Aktuatoren an dem Handgriff betätigt werden,
um die Hülle
und die Greifanordnung relativ zueinander zu bewegen. Dadurch nimmt,
wie zuvor in 3A und 3B dargestellt, die
Gewebegreifanordnung eine konvexe Form ein. Dieser Zustand der Gewebegreifanordnung 10 kann entweder
durch Bewegen der Greifanordnung 10 von der geschlossenen
Positionen zu der teilweise entfalteten Positionen erreicht werden,
wobei der proximalen Abschnitt 26 der Schenkel 11 innerhalb
der Hülle eingeschlossen
bleibt, am besten dargestellt in 1A und 9A,
oder durch Bewegen der Gewebegreifanordnung 10 von der
voll entfalteten Positionen, wobei der distale Abschnitt 28 und
der proximale Abschnitt 26 der Schenkel 11 voll über das
distalen Ende 16 der Hülle 12 hinausragen,
zu der teilweise entfalteten konvexe Positionen, am besten dargestellt
in 2A, 2B und 6A, 6B.
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Als
nächstes
werden mit deren laserfesten Greifanordnung 10 in dem konvexförmigen Zustand der
Stein 50 oder Steinbruchstücke durch die laserfeste Greifanordnung 10 gegriffen,
wie dargestellt in 11a. Der distale Abschnitt 28 der
Schenkel 11 kann zumindest teilweise innerhalb des Lumens 14 des
distalen Endes der Hülle 12 durch Vorschieben der
Hülle 12 über den
distalen Abschnitt 28 oder Zurückziehen der Schenkel 11 in
das Lumen der Hülle 12 gezogen
werden, wodurch die konvexe Greifanordnung um den gefassten Stein 50 zusammenfällt, und
den Stein 50 fest greift. Der Stein 50 oder die Steinbruchstücke werden
innerhalb der konvexen laserfesten Greifanordnung 10 gehalten
und der Stein 50 oder die Steinbruchstücke aus dem Körper durch Zurückziehen
der medizinischen Haltevorrichtung aus dem Körper entfernt. Wie in 11B dargestellt, kann ein innerhalb der konvexförmigen laserfesten Greifanordnung 10 gefasster
Stein auch durch einen Steinzertrümmerer 9 zerstückelt werden.
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In
einigen Fällen
kann der innerhalb der Greifanordnung 10 in 11A in der dargestellten konvexe Positionen gefasste
Steinen zu groß sein,
um durch die Öffnung
des Körperteils
entfernt zu werden. Wenn der Stein 50 zu groß ist, um
entfernt zu werden, kann die Greifanordnung 10 aus dem
distalen Ende 16 der Hülle 12 durch
Ausdehnen der distalen Abschnitte 28 und der proximalen
Abschnitte 26 der Schenkel 11 der Greifanordnung 10 über das
distale Ende 16 der Hülle 12 voll
entfaltet werden, um den Abstand "1" zwischen
den getrennten Enden 22 der Schenkel 11, wie zuvor
in 11A dargestellt, maximal auszudehnen. In diesem
Zustand ist die Größe der Greifanordnung
maximal und erlaubt dadurch ein leichtes Entfernen des Steins 50 aus
dem Lumen der Greifanordnung 10. Alternativ können der
Stein 50 oder Steinbruchstücke, während sie durch die konvexe
Greifanordnung gefasst sind, zu einer anderen Stelle im Körper repositioniert
werden, an der der Stein besser für eine chirurgische Intervention
zugänglich
ist.
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Die
konvexförmige
Gewebegreifanordnung kann auch als Rückhalt, Schirm, Schild oder
Filter genutzt werden. Mit Bezug auf 11C ist
beispielsweise die medizinische Haltevorrichtung 2 in einen Körperteil 102 eingesetzt.
Das distale Ende der Hülle 16 ist über dem
Stein 50 angeordnet. Mit Bezug auf 11D ist
die Greifanordnung 10 teilweise aus dem distalen Ende 16 der
Hülle 12 entfaltet,
d.h. lediglich der distale Abschnitt 28 der Schenkel 11 der
Greifanordnung 10 ragt über
das distale Ende 16 der Hülle 12 vor. Dadurch
nimmt die Greifanordnung 10 einen konvexe Zustand ein,
wie dargestellt in 11D. Der Stein 50 wird
durch einen Steinzertrümmerer 9 zerstückelt, wie
in 11E dargestellt. Mit der konvexen Greifanordnung 10 distal
zu dem Stein 50 dient die Greifanordnung 10 als
ein Rückhalt
oder Filter für
die Steinbruchstücke,
wodurch sie verhindert, dass Steinbruchstücke weiter distal in den Körperteil vordringen.
Die Steinbruchstücke
können
aus dem Körper
in der Greifanordnung entfernt werden, wenn die medizinische Vorrichtung
aus dem Körper
zurückgezogen
wird, oder die Steinbruchstücke
können
innerhalb des Körperteils
belassen werden, um auf natürlichem
Weg aus dem Körper
entfernt zu werden.
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Es
wird ein Verfahren zum Greifen von Material wie etwa einem Stein
innerhalb des Körpers
beschrieben, wobei die laserfeste Gewebegreifanordnung eine greifende
oder klammerähnliche
Greifanordnung ist. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird als Erstes
die medizinische Haltevorrichtung 6 in den Körper 100 eingeführt, so
etwa in den Nierenkelch, wobei die Gewebegreifanordnung 10 innerhalb
der Hülle 12 eingeschlossen
ist, wie dargestellt in 12A.
Als Nächstes
wird die Greifanordnung 10 teilweise aus der Hülle 12 entfaltet,
wie in 12B dargestellt, um den Zustand
einer konvexförmigen greifenden
oder klammerähnlichen
Greifanordnung zu erreichen, wie oben beschrieben. In diesem Zustand
ragt lediglich der distale Abschnitt 28 der Schenkel 11 der
Gewebegreifanordnung 10 über das distale Ende 16 der
Hülle 12.
Im nächsten
Schritt wird die Außenseite
des konvexförmigen
laserfesten Gewebes 24, d.h. die Spitze 30 des
Gewebes 24 gegen den Stein 50 gedrückt, wodurch
sie das Gewebe 24 dazu bringt, sich umzudrehen und eine
Höhle,
oder einen Greifer oder eine Zangenanordnung zu bilden. Der Stein 50 wird
dadurch innerhalb des konkaven Gewebes 24 gegriffen. Der
Stein 50 kann innerhalb des konkaven Gewebes 24 durch
teilweises Zurückziehen
der Greifanordnung 10 in das Lumen 14 der Hülle 12 enger
gegriffen werden, indem die Hülle über den
distalen Abschnitt 28 der Schenkel 11 vorgeschoben
wird, oder indem zumindest ein Abschnitt des distalen Abschnitt 28 der
Schenkel in das Lumen 14 der Hülle 12 zurückgezogen
wird. Der durch die Gewebegreifanordnung 10 gefasste Stein 50 kann aus
dem Körper
entfernt werden, indem die medizinische Haltevorrichtung aus dem
Körper
zurückgezogen
wird. Alternativ kann der Stein durch die Greifanordnung an einer
anderen Stelle in dem Körper
repositioniert werden, die leichter zugänglich für eine Lasertherapie oder andere
Formen einer medizinischen/chirurgischen Intervention sind. Der
Stein kann aus der Konkavgreifer-Gewebegreifanordnung freigegeben
werden, wenn der Stein zu groß ist,
um in dem Körperteil
gehandhabt zu werden. Der Stein kann auch durch einen Steinzertrümmerer zerstückelt werden,
wie etwa ein Laser-Steinzertrümmerer. Der
Steinzertrümmerer
kann durch die medizinische Vorrichtung eingeführt werden, wie in 1C dargestellt,
oder kann über
eine andere getrennte medizinische Vorrichtung eingeführt werden,
wie dargestellt in 1D.
-
Mit
Bezug auf 13A weist bei einem anderen
Ausführungsbeispiel
der Erfindung die medizinische Haltevorrichtung zumindest eine von
einer Vielzahl von Greifanordnungsgestaltungen auf, die eine Mehrzahl
von Schenkeln zum Greifen von Material innerhalb eines Körpers aufweist,
bei denen zumindest ein Abschnitt der Greifanordnung eine Substanz
aufweist, die widerstandsfähig
gegenüber durch
Laserenergie verursachten Beschädigungen ist,
und wird nachfolgend detaillierter beschrieben.
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Zumindest
eine Substanz, die Eigenschaften hat, die eine Beschädigungen
durch eine durch Laserenergie verursachten Beschädigungen widerstehen, wird
bei der Herstellung zumindest eines Abschnitts der Aufnahmeanordnung
benutzt. Einige der laserfesten Materialien die benutzt werden können, sind
Fluorkohlenstoff-Kunststoffe wie etwa expandiertes Polytetrafluorethylen
(EPTFE), Polytetrafluorethylen (PTFE), Tetrafluorethylen (TFE),
fluoriertes Ethylenpropylen (FEP), Perfluoralkoy (PFA), Ethylen Tetrafluorethylen
(ETFE) oder Polyvinylidenfluorid (PVDF). Das laserfeste Material
kann auch eine Keramik-, Gold-, Silber-, oder Nickelauflage sein,
die zu einer reflektierenden Oberfläche poliert wurden, oder irgendein
Material, das gegenüber
durch Laserenergie verursachten Beschädigungen widerstandsfähig ist.
Wie in 13A dargestellt, kann die laserfeste Substanz
in den Materialien eingebettet sein, die zur Herstellung der Greifanordnung
verwendet werden. Wie dargestellt in 13A, 13B, 14A, 14B, 15A und 15B, können
alle oder ein Abschnitt der laserfesten Greifanordnung aus Materialien
gefertigt werden, die laserfeste Substanzen einbetten, oder einer
oder mehrere der Schenkeln oder andere Komponenten der Greifanordnung können aus
zumindest einer Substanz hergestellt sein, die widerstandsfähig gegenüber durch
Laserenergie verursachten Beschädigungen
ist.
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Bei
einer typischen in 13A dargestellte Greifanordnung
weisen Schenkel 11a und 11b zumindest eine laserfeste
Substanz über
ihre gesamte Länge
auf, d. h. vom proximalen Ende 40 bis zum distalen Ende 42 der
Schenkel 11a und 11b. Querschnitte der Greifanordnung
in den Ebenen (a), (b), und (c) sind in 13B dargestellt.
Eine Kreuzschraffur stellt das Vorhandensein von zumindest einer
laserfesten Substanz dar.
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Bei
einem andern Ausführungsbeispiel
der Erfindung, nun mit Bezug zu 14A weisen Schenkel 11a, 11b, 11c und 11d zumindest
eine laserfesten Substanz über
ihre gesamte Länge
auf, d. h. vom proximalen Ende 40 bis zum distalen Ende 42 der Schenkel.
Querschnitte der Greifanordnung in den Ebenen (a), (b), und (c)
sind in 14B dargestellt.
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Bei
einem alternativen Ausführungsbeispiel weist
mit Bezug auf 15A ein Abschnitt jedes Schenkels 11a, 11b, 11c und 11d der
Greifanordnung 10 zumindest eine laserfeste Substanz auf.
Nun mit Bezug auf 15B weisen in den Ebenen (a)
und (b), aber nicht (c), die Schenkel 11a, 11b, 11c und 11d zumindest
eine laserfesten Substanz auf.
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Die
dargestellte Greifanordnung, Kombinationen von Schenkeln und Abschnitten
von Schenkeln, die zumindest eine laserfesten Substanz ab umfassen,
sind zur Darstellung bestimmt und schränken in Bezug auf andere Arten
von Greifanordnungen nicht ein, die zumindest eine laserfeste Substanz
aufweisen, mögliche
Kombinationen von Schenkeln oder Abschnitten von Schenkeln, die
zumindest eine laserfeste Substanz aufweisen.
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Bei
einem weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
ist zumindest ein Abschnitt der Greifanordnung mit einer Substanz
bedeckt, die Eigenschaften hat, dass sie einer durch Laserenergie verursachten
Beschädigungen
widersteht, d. h. einer oder mehrere Abschnitte einer Greifanordnung
sind an der Oberfläche
mit einem laserfesten Material bedeckt. Solche Materialien umfassen
Fluorkohlenstoff-Kunststoffe wie etwa expandiertes Polytetrafluorethylen
(EPTFE), Polytetrafluorethylen (PTFE), Tetrafluorethylen (TFE),
fluoriertes Ethylenpropylen (FEP), Perfluoralkoy (PFA), Ethylen
Tetrafluorethylen (ETFE) oder Polyvinylidenfluorid (PVDF). Das laserfeste
Material kann auch eine Keramik-, Gold-, Silber-, oder Nickelauflage
sein, die zu einer reflektierenden Oberfläche poliert wurden.
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Ein
typischer Greifanordnungsschenkel ist in 16A dargestellt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
ist ein Schenkel 11 mit einer laserfesten Substanz (dargestellt
durch Kreuzschraffur) entlang der gesamte Länge des Schenkels 11 bedeckt.
Bei einem anderen erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
ist der gesamten Umfang des Schenkels, dargestellt durch einen Querschnitt
eines Schenkels in 16B, mit zumindest einer Substanz
bedeckt, die gegenüber
durch Laserenergie verursachten Beschädigungen widerstandsfähig ist.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel
ist lediglich ein Abschnitt des Umfangs des Schenkels, dargestellt
in 16C, mit zumindest einer Substanz bedeckt, die
gegenüber
durch Laserenergie verursachten Beschädigungen widerstandsfähig ist.
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Der
Teil des Schenkels der Greifanordnung, der in 16B und 16C dargestellt
ist und mit zumindest einer Substanz bedeckt ist, die widerstandsfähig gegenüber durch
Laserenergie verursachten Beschädigungen
ist, ist zur Darstellung bestimmt und soll in Bezug auf den Teil
des Schenkels, der mit der laserfesten Substanz bedeckt ist, nicht einschränken.
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Die
Schenkel der Greifanordnung werden mit der laserfesten Substanz
durch alle nach dem Stand der Technik bekannten Mittel bedeckt,
beispielsweise durch Tauchen, Streichen, Spritzen oder durch Verwendung
einer Umhüllung,
die zumindest ein laserfestes Material über dem Teil der Greifanordnung
aufweist. Die Umhüllung
kann beispielsweise 25,4 μm
(0.001 Inch) dick sein. Die Enden der Umhüllung werden an der Greifanordnung
mittels eines Cyanacrylatklebers befestigt. Eine Umhüllung aus
expandiertem PTFE widersteht Holmium Laserenergietreffern im Bereich
von 0,6 bis 1.0 Joule.
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Mit
Bezug auf 17A ist die Innenfläche der
Greifanordnung erfindungsgemäß mit zumindest einer
Substanz bedeckt, die Eigenschaften hat, dass sie widerstandsfähig gegenüber durch
Laserenergie verursachten Beschädigungen
ist. Einer oder mehrere der Schenkel oder andere Komponenten einer Greifanordnung
sind mit zumindest einer Substanz bedeckt, die Eigenschaften hat,
dass sie widerstandsfähig
gegenüber
durch Laserenergie verursachten Beschädigungen ist. Bei einer typischen Greifanordnung 10,
wie dargestellt in 17A, sind Schenkel 11a und 11b mit
zumindest einer Substanz über
ihre gesamte Länge
von dem proximalen Ende 40 bis zu dem distalen Ende 42 der
Schenkel 11a und 11b bedeckt, die Eigenschaften
hat, dass sie durch Laserenergie verursachten Beschädigungen
widersteht. Querschnitte einer Greifanordnung 10 in Ebenen
(a), (b) und (c) sind in 17B dargestellt.
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Bei
einem anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung nun mit Bezug auf 18A,
sind Schenkel 11a, 11b, 11c und 11d über ihre
gesamte Länge
von dem proximalen Ende 40 zu dem distalen Ende 42 der
Schenkel 11a, 11b, 11c, 11d mit
zumindest einer Substanz bedeckt, die Eigenschaften hat, dass sie
einer durch Laserenergie verursachten Beschädigung widersteht. Querschnitte
einer Greifanordnung 10 in den Ebenen (a), (b) und (c)
sind in 18B dargestellt.
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Bei
einem alternativen Ausführungsbeispiel nun
mit Bezug auf 19A umfasst ein Abschnitt eines
jeden Schenkels 11a, 11b, 11c und 11d der
Greifanordnung 10 zumindest eine laserfeste Substanz. Mit
Bezug auf 19B, sind Schenkel 11a, 11b, 11c und 11d in
Ebenen (a) und (b), aber nicht in Ebene (c) mit zumindest einer
laserfesten Substanz bedeckt.
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Die
dargestellte Greifanordnung, Kombinationen aus Schenkeln und Abschnitten
von Schenkeln, die mit zumindest einer Substanz bedeckt sind, die Eigenschaften
hat, dass sie durch Laserenergie verursachten Beschädigungen
widersteht, sind zur Darstellung bestimmt und sollen in Bezug auf
andere Arten von Greifanordnungen nicht einschränken, die mit zumindest einer
laserfesten Substanz bedeckt sind.
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Erfindungsgemäße, laserfeste
Greifanordnungen können
zusätzlich
zu den Greifanordnungen mit runden Schenkeln, dargestellt in den 13A–19B, auch zumindest eine Substanz umfassen, die
Eigenschaften hat, dass sie widerstandsfähig gegenüber durch Laserenergie verursachten
Beschädigungen
ist. Mit Bezug auf 20A–20F haben
solche Greifanordnungen Schenkel 11, die beispielsweise
rechteckig (20A), D-förmig (20B), V-förmig (20C) oder B-förmigen
(nicht dargestellt) sind. Greifkörbe,
die diese Merkmale umfassen, sind in US-B-618 34 82 beschrieben.
Die Schenkel der Greifanordnung können mehr als eine Oberfläche als
eine Innenfläche 13 und
eine Außenfläche 15 haben.
Die Innenfläche 13 kann
beispielsweise durch Zähne
aufgerauht sein, wie in 20E an
einem die D-förmigen
Schenkel dargestellt, oder durch Schneidkannten, wie an einem V-förmigen Schenkel
in 20F dargestellt. Jeder Abschnitt eines in 20A–20F dargestellten Schenkels kann zumindest eine
Substanz aufweisen, die widerstandsfähig gegenüber durch Laserenergie verursachten
Beschädigungen
ist. Beispielsweise kann irgendein Teil des Schenkels wie etwa die
Innenfläche 13 oder
die Außenfläche 15 mit einer
laserfesten Substanz bedeckt sein.
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Bei
einem weiteren in 21A dargestellten Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist das distale Ende 30 der Greifanordnung 10 stumpf
oder nicht verletzend. Greifkörbe,
die diese Merkmale umfassen, sind beschrieben in U.S.S.N. 09/296.327,
das insgesamt durch Bezugnahme mit aufgenommen wird, und U.S.S.N.
09/268.484, das insgesamt durch Bezugnahme mit aufgenommen wird.
Der distale Endabschnitt 30 der Greifanordnung ist durch
eine Form bestimmt, die eine einzelne durchgehenden Einheit aufweist,
die aus einem einzigen Stück
eines im wesentlichen flachen Materials gefertigt wird. Beispielsweise
wird, wie in Seitenansicht in 21B und
Endansicht in 21C dargestellt, die stumpfe
Greifanordnung 10 aus einem einzelnen Materialblatt gefertigt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel
wird eine Form mit Schenkeln 11a, 11b, 11c, 11d,
wie in 21C dargestellt, aus dem einzelnen
Materialblatt 101 herausgenommen. Die Greifanordnung 10 ist
so konturiert, dass sie die Gestalt wenigstens eines Abschnitts
des distalen Endes einer Greifanordnungen mittels Warmformen, Kaltformen
oder mit anderen nach dem Stand der Technik bekannten Verfahren bildet,
wobei die Form aus dem einzelnen Materialstück herausgenommen wird. Das
Materialblatt kann zumindest eine Substanz aufweisen, die widerstandsfähig gegenüber durch
Laserenergie verursachten Beschädigungen
ist. Alternativ kann zumindest eine gegen Laserenergie widerstandsfähige Substanz
auf eine oder mehrere Oberflächen
des Blattmaterials aufgebracht werden, so auf die obere Fläche, dargestellt
in 21C. Die Laserenergiewiderstandsfähige Substanz
kann aufgebracht werden bevor die Form aus dem einzelnen Materialstück herausgenommen
wird, oder die Laserenergiewiderstandsfähige Substanz kann auf die
Greifanordnung aufgebracht werden, nachdem die Greifanordnung aus
dem einzelnen Materialstück
herausgenommen wurde.
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Mit
Bezug auf 22A und 22B umfasst
ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer nicht verletzenden, laserfesten Greifanordnung eine Greifanordnung
mit einer Mehrzahl von Schenkeln, die an dem distalen Ende 30 der
Greifanordnung 10 verknotet sind. Zumindest ein Abschnitt
der in 22A und 22B dargestellten,
nicht verletzenden Greifanordnungen weist eine Substanz auf, die
widerstandsfähig
gegenüber
Beschädigungen
durch Laserenergie ist ihnen. Andere Ausführungsbeispiel einer Greifanordnung
mit einer Mehrzahl von Schenkeln, die an dem distalen Ende der Greifanordnung
verknotet sind, sind ebenso möglich
und nicht beschränkt
auf die in den 22A und 22B dargestellten
Ausführungsbeispiele.
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Bei
einem weiteren Ausführungsbeispiel
hat die laserfeste Greifanordnung zumindest einen einzeln bewegbaren
Schenkel. Greifanordnungen mit diesem Merkmal sind beschrieben in
US-A-6174318. Wie in 23 dargestellt, ist bei diesem
Ausführungsbeispiel
zumindest einer der Schenkel der laserfesten Greifanordnung unabhängig von
zumindest einem der anderen Schenkeln beweglich. Wenn daher die Greifanordnung
gehandhabt wird, um einen Stein in dem Lumen der Greifanordnung
zu fassen, kann zumindest ein Schenkeln unabhängig betätigt werden, um den Abstand
in dem Zwischenraum zwischen den Schenkeln einzustellen. Sobald
der Stein gefasst ist, kann der unabhängig betätigte Schenkel wieder eingestellt
werden, um den Stein in dem Lumen des Korbs zu halten.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
einer medizinischen Haltevorrichtung mit zumindest einem einzeln betätigbaren
Schenkel können
sich eines oder mehrere Lumen axial in einer Hülle mit zumindest einem längsgestreckten
Element, das innerhalb jedes Lumens angeordnet ist, erstrecken,
wobei die längsgestreckten
Elemente in Wirkverbindung mit zumindest einem Aktuator in dem Handgriff
(nicht dargestellt) verbunden sind. Das proximale Ende des zumindest einen
Schenkels ist in Wirkverbindung mit dem distalen Ende des zumindest
einen längsgestreckten
Element verbunden.
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Beispielsweise
sind mit Bezug auf 23 zwei Schenkel 11a und 11b bei
einer vierschenkligen laserfesten Greifanordnung 10 in
Wirkverbindung mit dem distalen Ende eines ersten längsgestreckten Element 18a verbunden.
Die verbleibenden zwei Schenkel 11c und 11d der
Greifanordnung 10 sind in Wirkverbindung an einem zweiten
längsgestreckten Element 18b befestigt.
Das längsgestreckte
Element 18a ist eingeschlossen innerhalb des Hüllen-Lumens 14a und
das längsgestreckten
Element 18b ist eingeschlossen innerhalb eines getrennten
Hüllen-Lumens 14b.
Wenn das erste längsgestreckte
Element 18a zu dem distalen Ende 16 in der Hülle 12 vorgeschoben
wird, dehnen sich die Schenkel 11a und 11b von
dem distalen Ende 16 der Hülle 12 über diese
hinaus aus. Die Greifanordnung 10 nimmt eine asymmetrische
Form an, wie dargestellt in 22a,
da die Schenkel 11a und 11b, die an dem längsgestreckten Element 18a befestigt
sind über-ausgedehnt
werden. Schließlich
weist ein Abschnitt der Greifanordnung, der zumindest einen einzelnen
beweglichen Schenkel hat, eine Substanz auf, die widerstandsfähig gegenüber durch
Laserenergie verursachten Beschädigungen
ist.
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Andere
Kombinationen von betätigbaren Schenkeln,
Hüllen-Lumen
und längsgestreckten
Elementen sind möglich
und die Erfindung ist nicht auf das in 23 dargestellte
Ausführungsbeispiel
beschränkt.
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Auch
kann bei einem anderen Ausführungsbeispiel
eine laserfeste Greifanordnung 10 zumindest zwei Abschnitte
haben, beispielsweise einen proximalen Abschnitt 22 und
einen distalen Abschnitt 24 wie z. B. in 24A–24C dargestellt. Greifanordnungen mit diesem Merkmal
sind beschrieben in der U.S.S.N. 09/369.269. Jeder von proximalem
und distalem Abschnitt der Greifanordnung 10 kann verschiedene
Formen wie beispielsweise eine Wulstform oder eine Keilform einnehmen.
Der distale Abschnitt 24 der Greifanordnung ist für das Greifen
von Material wie in 24B dargestellt, wenn der distale Abschnitt 24 über das
distale Ende 16 der Hülle 12 hinaus
ragt und der proximale Abschnitt 22 innerhalb des Lumens 14 der
Hülle 12 eingeschlossen
ist. Nun mit Bezug auf 24C kann
im Inneren der Greifanordnung 10 gegriffenes Material von
der Greifanordnung 10 durch Hinausschieben des proximalen
Abschnitts 22 der Greifanordnung 10 ebenso wie
des distalen Abschnitt 24 der Greifanordnung 10 aus
dem distalen Ende 16 der Hülle 12 freigegeben
werden.
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Wie
oben beschrieben können
Abschnitte oder die Gesamtheit der Greifanordnung, die mehrere Abschnitte
hat, eine Substanz aufweisen, die widerstandsfähig gegenüber durch Laserenergie verursachten
Beschädigungen
ist.
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In
einem weiteren, nicht der vorliegenden Erfindung entsprechenden
Ausführungsbeispiel
einer laserfesten Haltevorrichtung wird die laserfeste Greifanordnung
durch eine Mehrzahl von Schlingen gebildet. Greifanordnungen mit
diesem Merkmal sind beschrieben in der US-A-6099534. Mit Bezug auf 25 sind
bei einem Zweischlingen-Ausführungsbeispiel,
die Schlingen 14a, 14b an der Basis 20 der Greifanordnung 10 verbunden.
Die distalen Enden 30 der Schlingen 14a, 14b sind
an dem distalen Ende der Greifanordnung 10 nicht verbunden.
Eine oder mehrere Schlingen können
in ihrer Länge
kürzer
sein als die anderen Schlingen und ermöglichen es dadurch einer Schlinge,
durch die Öffnung
einer anderen Schlinge hindurch zu gehen. Die Greifanordnungsschlingen 14a, 14b sind
zwischen einer geschlossenen Position, wenn die Schlingen der Greifanordnung
vollständig
innerhalb des distalen Endes der Hülle (nicht dargestellt) eingeschlossen
sind, und einer offenen Position wenn die Schlingen 14a, 14b der
Greifanordnung 10 über
das distale Ende 16 der Hülle 12 hinausragen
beweglichen, dargestellt in 25. In
der offenen Position sind die distalen Enden 30 der Schlingen 14a, 14b getrennt.
In der offenen Position kann die Greifanordnung 10 über Material
wie etwa einen Stein in einen Körperteil
geführt werden.
Mit den in der offenen Position voneinander getrennten Schlingen
der Greifanordnung kann die Greifanordnung direkt über den
Stein vor der Greifanordnung geführt
werden, um den Stein einzuschließen, oder der Stein kann von
der Seite der Greifanordnung angegangen werden und von der Seite
umschlossen werden.
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Wie
oben beschrieben wurde, können
Abschnitte oder die Gesamtheit der Schlingengreifanordnung eine
Substanz aufweisen, die widerstandsfähig gegen durch Laserenergie
verursachte Beschädigungen
ist, oder Abschnitte oder die Gesamtheit der Schlingengreifanordnung
kann mit einer Substanz bedeckt sein, die widerstandsfähig gegenüber durch
Laserenergie verursachten Beschädigungen ist.
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Mit
Bezug auf 26A und 26B sind
bei einem weiteren Ausführungsbeispiel
der laserfesten Greifanordnung die Schenkel 11a, 11b, 11c 11d der Greifanordnung 10 Spiralfortsetzungen
der, oder sind eingebettet innerhalb der Hüllenwand an dem distalen Ende 16 der
Hülle 12.
Greifanordnungen mit diesem Merkmal sind beschrieben in dem US-Patent
Nr. 5,93 5,139 und in U.S.S.N 09/184,135. Eine Kanüle oder
ein längsgestrecktes
Element 18 ist in Wirkverbindung an dem distalen Ende 30 der
Greifanordnung angebracht. Wie in 26B dargestellt,
wird, wenn das distale Ende der Greifanordnung 10 axial
in Richtung des Teils (a) bewegt wird, das distale Ende 30 der
Greifanordnung 10 näher
zu dem Ende 16 der Hülle 12 gezogenen,
wodurch es eine zusammenpressende Kraft auf die Greifanordnung 10 ausübt. Die
zusammenpressende Kraft auf die Greifanordnung 10 bewegt
die Greifanordnung 10 zwischen einer in 36A dargestellten
zurückgezogenen
Positionen und einer in 26B dargestellten
ausgefahrenen Positionen. Der Zwischenabschnitt 31 der Greifanordnung 10 ist
radial auswärts
angeordnet, wenn die Greifanordnung 10 in der ausgefahrenen Positionen
ist, dargestellt in 26B. Je näher der distale Abschnitt 30 der
Greifanordnung 10 zu dem distalen Ende 16 der
Hülle 12 gebracht
wird, umso größer ist
die radial auswärtige
Ausdehnung des Zwischenabschnitts 31 der Greifanordnung 10.
Erfindungsgemäß kann die
Greifanordnung 10 in dieser Positionen benutzt werden,
um Material wie etwa Steine in Inneren der Greifanordnung zu fassen.
Alternativ kann die oben beschriebene Greifanordnung 10 in
der ausgefahrenen Positionen als ein Rückhalt, oder Schild benutzt
werden, wenn Steine durch eine Steinzertrümmerer wie etwa einen Laser-Steinzertrümmerer zerstückelt werden.
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Wie
oben beschrieben, können
Abschnitte oder die gesamte Spiralgreifanordnung eine Substanz aufweisen,
die widerstandsfähig
gegenüber durch
Laserenergie verursachten Beschädigungen ist,
oder Abschnitte oder die gesamte Spiralgreifanordnung können mit
einer Substanz bedeckt sein, die widerstandsfähig gegenüber durch Laserenergie verursachten
Beschädigungen
ist.
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Variationen,
Modifizierungen und andere Umsetzungen des hier beschriebenen können durch den
Durchschnittsfachmann vorgenommen werden, ohne von dem Geist und
den Schutzbereich der Erfindung wie beansprucht abzuweichen. Dementsprechend
wird die Erfindung nicht durch die vorangehende darstellende Beschreibung
sondern stattdessen durch den Schutzbereich der nachfolgenden Ansprüche definiert.