DE60019590T2 - Blutprobenentnahmeeinrichtung - Google Patents

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    • A61B5/150259Improved gripping, e.g. with high friction pattern or projections on the housing surface or an ergonometric shape

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Blutprobenentnahmeeinrichtung.
  • Eine übliche Blutprobenentnahmeeinrichtung ist ein Hautstecher, der eine federbelastete Lanzette in einem kleinem Kunststoffgehäuse zusammen mit einem Ausklinkmechanismus zum Auslösen der Lanzette aufweist. Einige verlangen, daß die Lanzette vor ihrer Auslösung gespannt oder vorbereitet wird, während andere im gespannten Zustand zusammengebaut sind und verkauft werden, also abschußbereit sind. Sie sind jedoch alle ziemlich einfach und billig und können nach einmaliger Verwendung weggeworfen werden.
  • Ein übliches Merkmal ist, daß die Lanzette ausreichend weit zurückspringt, so daß die Nadelspitze ins Gehäuseinnere zurückgezogen wird, nachdem sie momentan herausgeragt hat. Obgleich dadurch ein Schutz gegen nachfolgende Verletzungen gegeben ist, wurden verschiedenartige Maßnahmen ins Auge gefaßt, um zu versuchen, sicherzustellen, daß der Benutzer die Einrichtung nicht zurückstellen kann, um sie erneut abzuschießen. Dies ist sicherlich schwierig gemacht worden, jedoch sollte es im Idealfall unmöglich sein.
  • Eine Lösung dieses Problems wird in der EP-B-0 582 226 vorgeschlagen, wo die Lanzette mit Flügeln versehen ist, die anfänglich auf inneren Schultern der Abschußvorrichtung ruhen, um die Lanzette dadurch gegen eine Antriebsfeder zurückzuhalten. Ein Druckknopf am hinteren Ende wird eingedrückt, um dadurch die Flügel zu zwingen, abzubrechen oder sich zurückzufalten, so daß der Antriebsfeder die Möglichkeit gegeben wird, die Lanzette anzutreiben und sie vorwärts zu drücken. Wenn die Flügel sich falten, wie in 2 des Patents dargestellt, dann ziehen sie sich gegen die Innenseite des Laufs der Abschußvorrichtung und erschweren das Zurückziehen. In jedem Fall scheint es notwendig zu sein, eine Rückführfeder vorzusehen. Außerdem führen die Druckknopfwirkung und die radial vorstehenden Flügel gemeinsam dazu, daß das hintere Ende des Laufs ziemlich klobig ist, indem zunächst die inneren Schultern vorzusehen sind und dann äußere Schultern gebildet werden müssen, um für den Benutzer gegen den Vorwärtsdruck des Druckknopfes einen Griff zu schaffen. So ist das hintere Ende nicht besonders kompakt und erfordert eine beträchtliche Zahl Komponenten (Lauf, zwei Federn, Druckknopf und Lanzette), die zusammenzubauen sind.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, eine schlichte, nicht wiederbenutzbare Einrichtung mit weniger Komponenten zu schaffen.
  • WO-A-9 319 671 beschreibt eine Blutprobenentnahmeeinrichtung, die eine Hülse und eine federbelastete Lanzette aufweist, welche durch einen Auslöser, auch Klinke genannt, der mit der Hülse ein einheitliches Ganzes bildet, aus seiner hinteren, gespannten Lage lösbar ist. Die Verriegelung der Lanzette aktiviert automatisch den Auslösemechanismus. Das Auslösen der Lanzette geschieht durch Druck auf den Auslöser quer zur Hülse, wodurch die Lanzette entriegelt wird. Vor Verwendung muß der Lanzettenkörper in eine zurückgezogene Lage bewegt werden, um die Feder, durch die der Auslösemechanismus zeitweilig aktiviert wird, zusammenzudrücken. Der Patient muß also, bevor das Blut durch die Einrichtung entnommen werden kann, gewisse Schritte durchführen.
  • Erfindungsgemäß wird nun eine Blutprobenentnahmeeinrichtung geschaffen, die eine Hülse aufweist, in der sich eine federbelastete Lanzette befindet, welche durch einen Auslöser aus einer gespannten hinteren Lage lösbar ist, und zwar momentan, um dadurch ihre Spitze aus dem vorderen Ende der Hülse austreten zu lassen. Die Lanzette ist mit einem verformbaren oder entfernbaren Anhängsel versehen, das mit der Hülse in Eingriff steht und die Lanzette gegen eine Antriebsfeder drückt, wobei das Anhängsel sich von der Lanzette nach hinten erstreckt und mit einem Zapfen, der im Inneren der Hülse angeordnet ist, verriegelt ist, so daß die Lanzette durch einen Auslöser, der mit der Hülse ein einheitliches Ganzes bildet, dadurch entspannt wird, daß der Auslöser quer zur Hülse eingedrückt wird, um das Anhängsel zu entriegeln.
  • Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, das Gehäuse als einteiligen Spritzgußkörper mit zwei Hälften auszubilden, die zusammenklappbar sind, um die Lanzette und eine Feder einzuschließen. Der Auslöser ist vorzugsweise ein längliches Element, das von der einen Hälfte der Hülse nach außen und nach hinten springt und einen hinteren Endteil aufweist, der in eine in der Hülse vorhandene Öffnung hineinragt, um mit dem Anhängsel zusammenzuwirken. Sobald der Auslöser betätigt wird, kann er mit der Hülse in Schnappeingriff treten, um die Hülse in der Betätigungslage zu halten. Dies dient sowohl dazu, anzuzeigen, daß die Einrichtung benutzt wurde, als auch als eine Hilfe gegen erneutes Spannen.
  • Das Anhängsel kann flexibel sein, so daß es nach dem Lösen der Sperre und des Auslösers seine Ursprungslage wieder einnimmt und mit einem Teil des zurückgehaltenen Auslösers vor der Sperre in Eingriff tritt, wenn die Lanzette in Richtung auf ihre gespannte Lage zurückgedrückt wird. Wenn der Auslöser nicht vorher irgendwie gehindert wird, kann der Riegel mit der Vorderseite der Sperre in Eingriff treten. Alternativ dazu kann das Anhängsel an seinem Boden schwach sein, wodurch es nach dem Vorbeigang an der Sperre gebogen bleibt, so daß dann, wenn die Lanzette in ihre gespannte Lage zurückgedrückt wird, mit der Sperre nicht erneut verriegelt wird.
  • Die Sperre ist herkömmlich ausgebildet, indem sie zwei Querstege aufweist, die, sobald die Hälften zusammengebracht werden, eine Öffnung bilden, durch die sich das Anhängsel erstreckt. Ein Finger kann dann von dem hinteren Ende der Lanzette zurückragen und parallel zum Anhängsel liegen und mit dem Rand der Öffnung entfernt vom Auslöser in Eingriff treten, wodurch sichergestellt ist, daß dann, wenn der Auslöser eingedrückt wird, die Lanzette in ihrer richtigen Ausrichtung bleibt.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform hat das hintere Ende des Anhängsels einen schmalen Hals und einen Kopf, der hinter der Sperre, über der der Hals liegt, in Eingriff steht, während der Auslöser ein Teil aufweist, das als Klinge ausgebildet ist und anfänglich mit dem Hals in Überdeckung steht und, sobald der Auslöser eingedrückt wird, den Hals abschneidet, um dadurch zu bewirken, daß der Kopf freikommt und die Lanzette vorwärts springt.
  • Die Feder ist im allgemeinen eine Schraubenfeder, die die Lanzette umgibt und mit ihr verbunden ist und zwischen ihrem vorderen Ende und einem vorderen Anschlag der Sperre wirkt. Sie erstreckt sich über ihren entspannten Zustand hinaus, sobald die Lanzette vorwärts getrieben wird, so daß sie die Lanzettenspitze in die Hülse zurückzieht, nachdem die Spitze momentan aus ihr ausgetreten ist. Sie ist somit frei von dem Teil der Lanzette, der mit der Sperre zusammenwirkt, und wird die Verriegelungsanordnung nicht behindern.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 Eine Längsschnittansicht einer Fingerstechnadel im Zustand vor Benutzung;
  • 2 eine Querschnittsansicht längs der Linie II-II in 1;
  • 3 eine Draufsicht der Stechnadel;
  • 4 eine Längsschnittansicht der Stechnadel vor dem Abfeuern;
  • 5 eine Längsschnittansicht der Stechnadel im Augenblick des Eintretens in die Haut;
  • 6 eine Längsschnittansicht der Stechnadel nach Benutzung;
  • 7 eine Längsschnittansicht der Stechnadel nach Benutzung und mit zurückgezogener Lanzette beim Versuch der Neueinstellung; und
  • 8 ein längsgeschnittenes Detail einer anderen Fingerstechnadel im gespannten Zustand.
  • Die Stechnadel weist ein längliches, kastenähnliches Gehäuse 1 auf, das eine Lanzette 2 und eine Feder 3 enthält, wobei die Spitze 4 der Lanzettennadel anfänglich im hinteren Ende einer länglichen Kappe 5 verborgen ist, das mit dem Körper 6 der Lanzette ein einteiliges Spritzgußteil bildet. Das Gehäuse 1 ist ebenfalls einteilig spritzgegossen und weist zwei Seite an Seite liegende, kanalähnliche obere und untere Hälften 7 und 8 auf, wobei ein dünner Steg oder ein Satz Stege benachbarte Seiten überbrückt und ein Scharnier bildet. Diese Hälften sind zusammengefaltet und aneinander geheftet oder miteinander verschweißt worden, um die Lanzette 2 und die Feder 3 einzuschließen. Das hintere Ende des Gehäuses 1 ist geschlossen, jedoch weisen die vorderen Enden der Hälften 7 und 8 halbkreisförmige Ausschnitte auf, die gemeinsam eine Öffnung 9 bilden, durch die sich die Kappe 5 erstreckt.
  • Kurz vor dem hinteren Ende haben die Hälften 7 und 8 Querstege 10 bzw. 11. Der Steg 10 weist tatsächlich zwei getrennte Teile auf, die symmetrisch gegenüberliegen, um die Form eines umgekehrten T-Spalts 12 zu bilden, während der Steg 11 in seinem freien Rand einen zentralen Ausschnitt 13 besitzt. Etwa in der Mitte der Länge des Gehäuses 1 sind zwei weitere Querstege 14 und 15 ausgebildet, die geringfügig versetzt sind und für ihre jeweiligen Hälften durchaus bedeutsam sind. Wenn die Hälften 7 und 8 gemeinsam geschlossen werden, überlappen sich die Stege 14 und 15, haben jedoch an ihren freien Enden Ausschnitte, die gemeinsam eine kreuzförmige Öffnung bilden, welche komplementär zum Querschnitt der Lanzette sind, die nicht drehbar durch diese Öffnung läuft. Gegenüberliegende Rippenpaare 16 erstrecken sich in jeder Hälfte vom vorderen Ende aus bis fast zu den Stegen 14 und 15 und bilden Nuten, in die Finger eines vergrößerten Kopfes 17 der Lanzette geführt werden. Die Feder 3 erstreckt sich schraubenförmig um die Lanzette und wirkt zwischen dem Kopf 17, auf dem sie abgestützt ist, und den Stegen 14 und 15.
  • Ein Auslöser 18 ist als Zunge ausgebildet, die mit der oberen Hälfte 7 eine Einheit bildet. Ein breiter Teil 19 erstreckt sich unmittelbar hinter dem Steg 14 abfallend nach außen und nach hinten, und sein Ende verschmälert sich unmittelbar vor dem zweiteiligen Steg 10 zu einem mittleren messerartigen Finger 20, der schräg in Richtung auf das Gehäuse zurückgeführt ist. Die Oberseite des Teils 19 hat eine Fingerstütze 21. Die Form des Auslösers 18 führt zu einer in etwa rechteckigen Öffnung 22, die von dem Steg 10 innerhalb des Zapfens überbrückt wird, dessen T-förmiger Spalt 12 vom Finger 20 überdeckt wird. Aufgrund des Kunststoffmaterials, aus dem das Gehäuse spritzgegossen ist, kann sich der Auslöser biegen, so daß der Finger 20 aus der in 1 gezeigten Position weiter in den Spalt 12 hineinragen kann. Auf jeder Seite der freiliegenden Öffnung des Spaltes 12 hat der obere Rand des Stegs 10 nach vorne springende Nasen 23, die über das freie hintere Ende des Teils 19 schnappen können, und zwar auf jeder Seite des Fingers 20, sobald der Auslöser 18 ganz niedergedrückt wird, um den Auslöser dadurch nach der Benutzung in dieser Position zurückzuhalten. Dies ist eine weitere Maßnahme gegen Wiederverwendung, und zwar zusätzlich zu den unten beschriebenen Maßnahmen, sowie ein einfaches sichtbares Anzeichen für den Zustand der Einrichtung.
  • Ein Finger 24 und eine Zunge 25 ragen von dem hinteren Ende der Lanzette nach hinten, wobei der Finger 24 gerade ist und die Zunge 25 L-förmig gestaltet ist und somit einen äußeren, hinterschnittenen Haken 26 aufweist, der einen Riegel bildet. Dieser Haken 26 ist breiter als der Zapfen des Spaltes 12. Anfänglich erstreckt sich der Finger 24 durch den Ausschnitt 13, und der Haken 26 wird hinter den Ecken des geteilten Stegs 10 eingefangen, die örtlich so geformt sind, daß sie zu dem schrägen Hinterschnitt des Hakens 26 passen und damit einen zwangsläufigen Eingriff schaffen, der die Lanzette 2 bei zusammengepreßter Feder 3 in einer hinteren Position zurückhält.
  • Der Fingerstecher wird zusammengebaut, verpackt und in diesem Zustand verkauft. Zwecks Benutzung wird die Kappe 5 gedreht und gezogen, um sie, wie in 4 gezeigt, zu entfernen. Wie oben erwähnt, ist die Lanzette nicht drehbar und durch den Haken 26 in einer rückwärtigen Position gefangen. Das Vorderende des Gehäuses 1 wird dann mit einem Finger berührt, und auf die Auflage 21 des Auslösers 18 wird Druck ausgeübt. Der Finger 20 trifft auf die Oberseite des Hakens 26 und biegt die Zunge 25 so, daß der Haken 26 (aufgrund der Unterschneidung) mit dem Steg 10 außer Eingriff schnappt und durch den Querstab des umgekehrt T-förmigen Spaltes 12 einen freien vorderen Durchgang erhält. Der Finger 24 kann ein bißchen gebogen werden, wie dies übertrieben in 4 dargestellt ist. Die Reibung der Spitze des Fingers 20 auf dem Haken 26 und dann zwischen dem Finger 24 und dem Steg 11 reicht jedoch nicht aus, um die Lanzette gegen die Feder 3 festzuhalten, und daher schießt die Lanzette vorwärts, um, wie in 5 zu sehen, die Nadelspitze 4 kurzfristig austreten zu lassen. Die Lanzette federt dann in die Position von 6 zurück. Mittlerweile wird der Auslöser 18 durch die Höcker 23 in seinem niedergedrückten Zustand gefangen.
  • Falls jemand versucht, die Einrichtung dadurch wieder zu spannen, daß er die Lanzette durch ein Einsteckwerkzeug, daß durch die Öffnung 9 geführt wird, zurückschiebt, wird die Lanzette durch die Außenseite des Hakens 26, die gegen die Vorderkante des Fingers 20 läuft, wie in 7 gezeigt, arretiert. Dies dient als Hilfsmittel, und selbst wenn der Auslöser gelöst würde, würde der Haken 26 dann auf die Ecken des Stegs 10 treffen, der ihn vorher in der gespannten oder verriegelten Position gehalten hat. Der Haken 26 kann dann noch nicht durch den Spalt 12 hindurchlaufen.
  • Dies setzt voraus, daß die Zunge 25 elastisch ist und ihre ursprüngliche Lage wieder einnimmt, sobald sie nach dem Abschießen den Spalt 12 verlassen hat.
  • Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Zunge 25 mit einer Schwächungsstelle zu versehen und/oder aus einem Material zu formen, das, sobald es in die in 1 gezeigte Lage gebogen worden ist, diese Lage beibehält und sich nicht zurückformt. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, daß, obgleich die Lanzette nach dem Auslösen weiter zurückgedrückt werden kann, wobei der Auslöser 18 seine Anfangsposition einnimmt und der Finger 24 sowie die Zunge 25 sich durch den Ausschnitt 13 und den Spalt 12 hindurch erstrecken, der Haken 26 nicht wieder gefangen wird, und sobald das Einsteckwerkzeug zurückbewegt wird, sich die Lanzette wieder in ihre in 6 gezeigte Position vorwärts bewegt.
  • Anstelle die Zunge 25 zu biegen oder zu verformen, läßt sich ein anderer Weg wählen, um sicherzustellen, daß keine nochmalige Benutzung stattfindet. Dies ist in 8 gezeigt. Der Lanzettenkörper schnürt sich an seinem hinteren Ende zu einem Hals 26 ein und endet in einem Kopf 28, der hakenartig hinter dem Umfang des Ausschnitts 13 im Steg 11 einrastet. Der Steg 11 ist dicker als bei der vorhergehenden Ausführungsform und seine Vorderseite ist mit derjenigen des Stegs 10 bündig, jedoch ist seine Rückseite weiter hinten. Der Hals 27 befindet sich unmittelbar hinter dem Steg 10, und der Auslöserfinger 18 endet in einem querverlaufenden Schneidblatt, also unmittelbar hinter dem Steg 10.
  • Wenn der Auslöser vom Kopf 27 weggedrückt wird, wirkt der Steg wie ein Vollstreckungsblock. Der Kopf bleibt hinter den Stegen 10 und 11 gefangen, während die Lanzette nach vorne ragt und zurückfedert, wie oben beschrieben. Es versteht sich, daß keine Möglichkeit besteht, die Lanzette erneut in ihre gespannte Lage zu bringen und wieder abzuschießen.

Claims (11)

  1. Blutprobenentnahmeeinrichtung umfassend eine Hülse (1) mit einer federbelasteten Lanzette (2), die durch einen Auslöser (18) von einer gespannten rückwärtigen Position freisetzbar ist, um augenblicklich ihre Spitze aus dem vorwärtigen Ende der Hülse herausragen zu lassen, wobei die Lanzette ein ausbiegbares oder lösbares Anhängsel (26) aufweist, welches mit der Hülse zum Eingriff führbar ist und die Lanzette gegen den Druck der Feder hält, wobei das Anhängsel sich rückwärtig von der Lanzette (2) erstreckt und einen Vorsprung (10) hintergreift, welcher an einem inneren Aufbau der Hülse vorgesehen ist und die Freisetzung der Lanzette durch den Auslöser (18) erfolgt, welcher integral mit der Hülse ausgebildet ist und quer zur Hülse gedrückt wird, um das Anhängsel (26) zu entriegeln.
  2. Blutprobenentnahmeeinrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Hülse (1) eine integrale Ausformung ist mit zwei Hälften, die aneinander angelenkt sind, um die Lanzette und die Feder einzuschließen.
  3. Blutprobenentnahmeeinrichtung gemäß Anspruch 2, wobei der Auslöser (18) ein längliches Element ist, welches nach außen vorspringt und rückwärtig von einer Hälfte der Hülse, wobei der rückwärtige Endteil in der Lage ist, nach innen durch eine Öffnung in der Hülse vorzuragen, um mit dem Anhängsel zusammenzuwirken.
  4. Blutprobenentnahmeeinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, wobei der Auslöser (18), wenn er betätigt wird, einen Schnappeingriff mit der Hülse besitzt, um diese in ihrer betätigten Position zurückzuhalten.
  5. Blutprobenentnahmeeinrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Anhängsel (26) eine federnde Biegung derart besitzt, dass es nach dem Freisetzen des Vorsprunges und des Auslösers seine ursprüngliche Position wieder einnimmt und mit einem Teil des gehaltenen Auslösers vor dem Vorsprung in Eingriff tritt, wenn die Lanzette zurück in ihre gespannte Position gedrückt wird.
  6. Blutprobenentnahmeeinrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei das Anhängsel (26) eine federnde Biegung besitzt, derart, dass nach Freisetzen des Vorsprunges es seine ursprüngliche Position wieder einnimmt und in Abwesenheit einer vorherigen Behinderung durch den Auslöser mit der vorwärtigen Seite des Vorsprunges in Eingriff tritt, wenn die Lanzette zurückgedrückt wird in Richtung auf ihre gespannte Position.
  7. Blutprobenentnahmeeinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das Anhängsel (26) eine Schwächung an seinem Ausgangspunkt besitzt, welche es veranlasst, gebogen zu verbleiben nach dem Freisetzen des Vorsprunges, so dass dann, wenn die Lanzette zurückgedrückt wird in ihre gespannte Position, das Anhängsel sich nicht an dem Vorsprung wieder verriegelt.
  8. Blutprobeentnahmeeinrichtung gemäß Anspruch 2 sowie einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Vorsprung (10) gebildet wird durch zwei Querstege in den jeweiligen Hälften, welche, wenn die Hälften zusammengebracht werden, eine Öffnung bilden, durch welche sich das Anhängsel hindurcherstreckt.
  9. Blutprobeentnahmeeinrichtung gemäß Anspruch 8, wobei ein Finger sich zurück parallel zu dem Anhängsel (26) von dem rückwärtigen Ende der Lanzette (2) ausgehend erstreckt und mit der Kante der Öffnung entfernt von dem Auslöser in Eingriff tritt, um damit sicherzustellen, dass dann, wenn der Auslöser nach innen gedrückt wird, die Lanzette (2) in ihrer korrekten Ausrichtung gehalten wird.
  10. Blutprobeentnahmeeinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das Anhängsel (26) einen engen Hals und einen Kopf besitzt, der hinter den Vorsprung greift, über welchem der Hals liegt, und wobei der Auslöser einen Teil besitzt, welcher als Klinge ausgebildet ist, die ursprünglich auf den Hals ausgerichtet ist und, wenn der Drücker eingepresst ist, den Hals abtrennt, um den Kopf zu veranlassen, frei abzufallen und die Lanzette nach vorn springen zu lassen.
  11. Blutprobeentnahmeeinrichtung gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Feder (3) eine Spiralfeder ist, die die Lanzette (2) umgibt und an dieser angeschlossen ist, zwischen deren vorderem Ende und einem Anschlag vor dem Vorsprung wirkt und die sich über ihren entspannten Zustand hinaus erstreckt, wenn sie die Lanzette nach vorn treibt, so dass sie die Lanzettenspitze in die Hülse (1) zurückzieht nach dem augenblicklichen Hervorragen.
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