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Gebiet der
Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf ein System zur
Unterstützung
des Herzens und insbesondere auf ein extrakardiales Pumpensystem,
um unter Einsatz eines minimalinvasiven Eingriffs sowohl den Blutkreislauf
durch den Patienten zu ergänzen
als auch die vaskuläre
Blutmischung anzureichern.
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Hintergrund
der Erfindung
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Im
letzten Jahrzehnt entwickelte sich kongestive Herzinsuffizienz (CHF – congestive
heart failure) zum größten öffentlichen
Gesundheitsproblem in der Herzgefäßmedizin. Wie bei Gilum, R.F.,
Epidemiology of Heart Failure in the U.S.,126 Am. Heart J. 1042
(1993) berichtet wird, werden jährlich
vierhunderttausend (400.000) neue Fälle kongestiver Herzinsuffizienz
diagnostiziert. Man geht davon aus, dass fast 5 Millionen Menschen
in diesem Land und nahezu 20 Millionen Menschen weltweit von dieser
Störung
befallen sind. Die Anzahl von Krankenhauseinweisungen wegen kongestiver
Herzinsuffizienz hat in den letzten 15 Jahren um mehr als das Dreifache
zugenommen. Unglücklicherweise
sterben beinahe 250.000 Patienten jährlich an Herzversagen. Nach der
Framingham-Herzstudie
beträgt
die 5 Jahres-Mortalitätsrate
bei Patienten mit kongestiver Herzinsuffizienz 75 Prozent bei Männern und
62 Prozent bei Frauen (Ho, K.K.L., Anderson, K.M., Kannel, W.B.,
et al., Survival After the Onset of Congestive Heart Failure in
Framingham Heart Study Subject, 88 Circulation 108 (1993)). Diese
Störung
stellt die verbreitetste Entlassungsdiagnose bei Patienten über 65 Jahren
dar. Obwohl das Auftreten der meisten kardiovaskulären Störungen über die
vergangenen 10 bis 20 Jahre abgenommen hat, hat das Auftreten und die
Prävalenz
kongestiver Herzinsuffizienz drastisch zugenommen. Diese Zahl wird,
wenn Patienten, die normalerweise an einem akuten Herzinfarkt (einer Herzattacke)
sterben würden, überleben,
und wenn die Bevölkerung älter wird,
noch zunehmen.
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Kongestive
Herzinsuffizienz manifestiert sich in erster Linie durch Atemnot
(schwieriges oder erschwertes Atmen) und Müdigkeit. Es werden drei Paradigmen
verwendet, um Ursachen und Therapie für kongestive Herzinsuffizienz
zu beschreiben. Das erste betrachtet diesen Zustand von einer veränderten Pumpfunktion
und abnormaler Kreislaufdynamik her. Andere Modelle beschreiben
sie größtenteils
im Hinblick auf veränderte
Leistung der Herzmuskelzellen oder veränderte Genexpression in den
Zellen des atrophierten Herzens. Im weitesten Sinne kann kongestive
Herzinsuffizienz als die Unfähigkeit
des Herzens definiert werden, Blut in der notwendigen Menge und
Geschwindigkeit durch den ganzen Körper zu pumpen, um einen adäquaten Blutstrom
und viele der normalen Körperfunktionen
aufrechtzuerhalten.
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Um
sich der kongestiven Herzinsuffizienz anzunehmen, wurden viele Arten
von Herzunterstützungsvorrichtungen
entwickelt. Eine Herz- oder Kreislaufunterstützungsvorrichtung ist eine
Vorrichtung, die das schwache Herz unterstützt, indem sie seine Pumpfunktion
erhöht
oder ihm eine bestimmte Menge an Ruhe zugesteht, damit sich seine
Pumpfunktion erholen kann. Weil kongestive Herzinsuffizienz chronisch
oder akut sein kann, gibt es verschiedene Arten von Herzunterstützungsvorrichtungen. Für den Fall
kurz vor einer Herztransplantation wurden zumindest zwei Arten von
chronischen Herzunterstützungssystemen
entwickelt. Eine Art nutzt eine Voll- oder Teilprothese, die zwischen
Herz und Aorta angeschlossen wird, wovon ein Beispiel allgemein als
LVAD – Left
Ventricular Assist Device – also
Unterstützungsvorrichtung
für die
linke Herzkammer bezeichnet wird. Mit Bezug auf die hiesige 1 ist
ein Beispiel einer LVAD 2 gezeigt. Die LVAD umfasst eine
Pumpe und dazugehörige
Klappen 4, die Blut direkt aus dem Apex der linken Herzkammer 6 abpumpt
und das Blut zum Aortenbogen 8 leitet, wobei die Aortenklappe
umgangen wird. In dieser Anwendung hört die linke Herzkammer zu
arbeiten auf und kontrahiert oder expandiert sich nicht. Die linke
Herzkammer wird nämlich
zu einer Verlängerung
der linken Vorkammer, wobei die LVAD 2 die Arbeit der linken
Herzkammer übernimmt.
Auf diese Weise wird die Herzkammer zu einer Niedrigdruckkammer.
Weil beabsichtigt wird, der linken Herzkammer die Arbeit abzunehmen,
wirkt die LVAD so, dass sie Blut mit Herzschlagraten pumpt. Mit
einer LVAD wird ein mit Sauerstoff angereicherter Blutkreislauf
hergestellt, der ausreicht, um den Bedarf der Organe des Patienten
zu stillen. Unter diesen Umständen
kann es jedoch sein, dass kein ständiger Strom gewünscht wird,
weil dem Arteriensystem des Patienten der Pulswellenstrom abgeht,
was sich auf bestimmte Teile des Patienten günstig auswirkt.
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Eine
andere Art chronisches Herzunterstützungssystem ist in dem an
Moulder erteilten US-Patent Nr. 5,267,940 aufgezeigt. Moulder beschreibt eine
Pumpe, die in die proximale absteigende Aorta eingesetzt wird, um
die Blutzirkulation durch die Aorta zu unterstützen. Weil die Pumpe Blut pumpen
soll, das direkt aus dem Herzen herausfließt, ist es wichtig, dass die
Vorrichtung von Moulder auf eine zeitlich richtig abgestimmte, gepulste
Weise arbeitet. Wird die Pumpe nicht in direkter Synchronisation
mit dem Patientenherz betrieben, besteht insofern eine Gefahr, als
sie das „Karotisanzapfsyndrom" hervorrufen kann,
wobei Blut durch die Karotisarterien aus dem Gehirn des Patienten
abgezogen wird, wenn sich nicht genügend Blut in der linken Herzkammer
befindet.
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Um
auf akute kongestive Herzinsuffizienz anzusprechen, wurden zwei
Arten von Herzunterstützungsvorrichtungen
verwendet. Eine ist von der Gegenpulsationsart und wird beispielhaft
durch eine intraaortale Ballonpumpe (IABP – intra-aortic balloon pump)
verkörpert.
Mit einer IABP wird der Ballon während
der isovolumetrischen Kontraktion kollabiert, wodurch ein reduzierter
Druck bereitgestellt wird, gegen den das Herz Blut anpumpen muss,
wodurch die auf das Herz während
der Systole wirkende Belastung gesenkt wird. Dann wird der Ballon
expandiert, wodurch das Blut in allen Richtungen durch das Arteriensystem
gepresst wird. Ein weiteres Beispiel für diese erste Art umfasst eine
oder mehrere kollabierbare Kammer/n, bei der/denen Blut während der Systole
passiv in die Kammer fließt,
wie in dem an Robinson et al. erteilten US-Patent Nr. 4,240,409
aufgezeigt ist. Die Kammer wird dann kollabiert und das Blut zwangsweise
zur Aorta zurückgeleitet.
Diese Vorrichtungen simulieren eine Kammer des Herzens und Hängen von
einer aufblasbaren Blase zur Bewerkstelligung der Pumpwirkung ab,
was einen externen pneumatischen Antrieb erfordert. Darüber hinaus
arbeiten sie nicht als kontinuierliches Strömungssystem, sondern arbeiten
ausschließlich
auf Pulsationsbasis.
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Eine
zweite Art von akuter Unterstützungsvorrichtung
benutzt eine extrakorporale Pumpe wie eine Zentrifugalpumpe von
Biomedicus, um Blut durch den Patienten zu pumpen, während eine
Operation am Herzen stattfindet. In einem Beispiel, das im an Nelson
erteilten US-Patent Nr. 4,968,293 beschrieben ist, bedient sich
das Herzunterstützungssystem
einer Zentrifugalpumpe, bei welcher der Muskel des Patienten genutzt
wird, um dem Blutstrom zusätzliche
Pulsationsfähigkeit
zu verleihen. Die Vorrichtung von Nelson wird dazu verwendet, einen
Teil der absteigenden Aorta zu umgehen.
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Eine
weitere Vorrichtung, die in dem an Bregman et al. erteilten US-Patent
Nr. 4,080,958 aufgezeigt ist, verwendet eine aufblasbare und kollabierbare
Blase, um zur Blutperfusion während
eines Herztraumas beizutragen, und soll eine herkömmliche Herz/Lungenmaschine
ergänzen,
indem sie einen Pulsantrieb überträgt. In der
ersten bei Bregmann offenbarten Ausführungsform wird der Ballon
so gesteuert, dass er einen ausreichenden Druck an der Aortenwurzel
während
der Diastole aufrechterhält, um
eine ausreichende Blutdurchströmung
zu den Herzarterien zu gewährleisten.
In einer alternativen Ausführungsform
wird ein Ausgang mit niedrigem Widerstand aus der Aorta zur unteren
Körperhohlvene bereitgestellt,
um den Aortendruck während
der Systole zu senken, wodurch die auf die linke Herzkammer wirkende
hämodynamische
Belastung gesenkt wird.
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Andere
Vorrichtungen wie diejenige, die in dem an Thoma erteilten US-Patent
Nr. 4,034,742 aufgezeigt ist, hängen
von der Wechselwirkung und Koordination mit einer mechanischen Pumpenkammer ab,
die eine bewegliche Pumpenmembran enthält. Diese Vorrichtungen sind
primär
zur Anwendung nahe am Herzen und im Brustkorb des Patienten vorgesehen,
was einen größeren chirurgischen
Eingriff notwendig macht.
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Andere
Vorrichtungen sind in der UK-Anmeldung GB 2,174,151A, welche ein
Blutrückperfusionssystem
offenbart, in dem an Donaldson erteilten US-Patent Nr. 2,935,068,
welches ein Blutzirkulationssystem offenbart, und in der WO 98/14225
aufgezeigt, welche ein Kreislaufunterstützungssystem offenbart.
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Viele
Vorrichtungen für
kongestive Herzinsuffizienz werden akut in der perioperativen Zeit
eingesetzt. Beispielsweise offenbart das an Arnold erteilte US-Patent
Nr. 4,995,857 eine perioperative Vorrichtung, um Blut während der
Operation im Wesentlichen mit Herzschlagraten zu pumpen, wenn das Herz
ausgefallen ist oder zur Durchführung
einer Herzoperation in Stillstand versetzt wurde. Das System von
Arnold ersetzt vorübergehend
Herz und Lunge des Patienten und pumpt Blut mit Herzschlagraten,
typischerweise 5 bis 6 Liter/Minute. Wie alle Systeme, die Herz
und Lungen umgehen, wird ein Sauerstoffgerät benötigt. Natürlich kann der Patient mit jedem
System, das ein Sauerstoffgerät
einschließt, wie
eine herkömmliche
Herz/Lungenmaschine, nicht mobil sein.
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Bei
intraaortalen Ballonpumpenvorrichtungen wird ein Ballon aus Polyurethan
an einem Gefäßkatheter
angebracht, in die Oberschenkelarterie eingeführt und in der absteigenden
Aorta genau hinter der linken Unterschlüsselbeinarterie positioniert.
Der Ballonkatheter wird an eine Pumpenkonsole angeschlossen, die
während
der Diastole Helium oder Kohlendioxid in den Ballon pumpt, um ihn
aufzublasen. Während
der isovolumetrischen Kontraktion, d.h. in der kurzen Zeit, in der
die Aortenklappe geschlossen ist und die linke Herzkammer sich weiter zusammenzieht,
wird das Gas, das zur Betätigung des
Ballons verwendet wird, schnell abgelassen, um den Ballon zu entleeren.
Dies senkt den Druck an der Aortenwurzel, wenn sich die Aortenklappe öffnet. Während der
Diastole hingegen ist der Ballon aufgeblasen, wodurch der diastolische
Blutdruck zum Ansteigen gebracht und das Blut in der Aorta (auf
einer Seite des Ballons) distal zum unteren Teil des Körpers und
(auf der anderen Seite) proximal zum Herzen und in die Koronararterien
hin gedrückt
wird.
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Der
größte Vorteil
bei einem solchen Gegenpulsationssystem ist die diastolische Entleerung,
welche das intraaortale Volumen und den intraaortalen Druck senkt,
wodurch sowohl die Nachbelastung als auch der Sauerstoffverbrauch
des Herzmuskels reduziert wird. Anders ausgedrückt erzeugt der Ballon, wenn
er aufgeblasen ist, künstlich
einen höheren Druck
in der Aorta, welcher den günstigen
Nebeneffekt einer größeren Durchströmung der
Koronararterien hat. Wenn sich der Ballon genau vor dem Öffnen der
Aortenklappe entleert, nehmen Druck und Volumen der Aorta ab, wodurch
ein Teil der auf das Herz wirkenden hämodynamischen Last genommen
wird. Diese physiologischen Antworten verbessern das Herzminutenvolumen
und den Koronarkreislauf des Patienten, wodurch die Hämodynamik
zeitweilig verbessert wird. Allgemein kann die Gegenpulsation mit einer
intraaortalen Ballonpumpe das Herzminutenvolumen um ca. 15% erhöhen, was
häufig
ausreicht, um den hämodynamischen
Zustand des Patienten zu stabilisieren, der sich andernfalls schnell
verschlechtern könnte.
Ist eine wirksamere Pumpfähigkeit
des Herzens bewiesen und der Patient in eine verbesserte Klasse
des hämodynamischen
Zustands eingetreten, kann die Gegenpulsation durch langsames Ausklingenlassen
und gleichzeitige Überwachung
auf eine Verschlechterung hin beendet werden.
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Bis
1979 wurden alle intraaortalen Ballonpumpenkatheter über einen
operativen Einschnitt, im Allgemeinen der Oberschenkelarterie, eingesetzt. Seitdem
hat die Entwicklung perkutaner intraaortaler Ballonpumpenkatheter
ein schnelleres und vielleicht sichereres Einsetzen ermöglicht und
zum rascheren Einleiten von Therapie und zur Ausweitung klinischer Anwendungen
geführt.
Das Aufblasen und Entleeren des Ballons erfordert jedoch eine pneumatische Pumpe,
die so groß ist,
dass sie außerhalb
des Körpers
eingesetzt werden muss, wodurch die Bewegungen und die Möglichkeit
des Patienten eingeschränkt
sind, normale, alltägliche
Tätigkeiten
durchführen
zu können.
Intraaortale Ballonpumpenvorrichtungen sind deshalb auf einen Kurzzeitgebrauch
in der Größenordnung
von ein paar Tagen bis zu einigen Wochen beschränkt.
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Wie
vorstehend erläutert,
wurden mannigfaltige Pumpenmechanismen zur Kammerunterstützung entworfen.
Typischerweise sind mit den Unterstützungsvorrichtungen für die linke
Herzkammer Klappen verbunden, die in den Einlass- und Auslassleitungen
verwendet werden, um einen unidirektionalen Blutstrom sicherzustellen.
Aufgrund der engen Nähe
zum Herzen, war ein unidirektionaler Strom notwendig, um einen versehentlichen
Rückfluss
ins Herz zu vermeiden. Der Einsatz solcher Klappen minimierte auch
das thromboseerzeugende Potential der Unterstützungsvorrichtung für die linke
Herzkammer.
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Typischerweise
war die mit älteren
Unterstützungsvorrichtungen
für die
linke Herzkammer verbundene Pumpe eine sperrige Pulsstrompumpe von der
Art mit einer Schubplatte oder -membran, wie diejenigen, die von
Baxter Novacor bzw. TCI hergestellt werden. Dadurch, dass die Pumpe
im Brustkorb und/oder der Bauchhöhle
implantiert wurde, war ein größerer chirurgischer
Eingriff notwendig. Die Pumpen wurden typischerweise durch eine
perkutane Antriebsleitung von einer tragbaren externen Konsole angetrieben,
die die Funktionen überwachte
und umprogrammierte.
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Alternativ
wurden Rotationspumpen wie Zentrifugal- oder Axialpumpen in Herzunterstützungssystemen
verwendet. Bei Zentrifugalpumpen tritt das Blut praktisch in derselben
Ebene in das Herz ein und daraus aus. Eine Axialpumpe leitet hingegen das
Blut entlang der Rotationsachse des Rotors. Von der Archimedes-Schraube
inspiriert wurde eine Konstruktion einer Axialpumpe auf in etwa
die Größe eines
Radiergummis verkleinert, obwohl andere Konstruktionen größer sind.
Trotz ihrer geringen Größe kann
eine Axialpumpe ausreichend leistungsstark sein, um Strömungen zu
erzeugen, die denen nahekommen, die bei älteren Unterstützungsvorrichtungen
für die
linke Herzkammer eingesetzt werden. Auch bei miniaturisierten Pumpen
wird die Pumpe jedoch durch die Aortenklappe oder den Apex des Herzens
in die linke Herzkammer eingeführt,
und ihre Funktion muss von einer Konsole außerhalb des Körpers über perkutane
Leitungen kontrolliert werden.
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Alle
der vorstehend angesprochenen Herzunterstützungssysteme dienen einem
oder beiden von zwei Zwecken: (1) die Leistung eines zwar operativen
aber geschädigten
Patientenherzens vom Minimum, was als NYHAC Klasse IV eingestuft
wird, auf praktisch normal zu verbessern, was als I oder 0 eingestuft
wird; oder (2) dem Patienten zusätzlich eine
mit Sauerstoff angereicherte Blutzirkulation zukommen zu lassen,
um den Bedarf der Organe zu decken, wenn das Patientenherz unter
kongestiver Herzinsuffizienz leidet. Bei solchen Systemen fallen eine
extreme Pumpleistung und große
Beträge
an Energie, Volumen und Wärmeableitung
an.
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Viele
dieser Herzunterstützungssysteme
haben mehrere allgemeine Merkmale gemein: 1) die Vorrichtungen sind
von der Art her Herzvorrichtungen, d.h. sie werden direkt in das
oder nahe am Herzen oder in eines der primären Gefäße eingesetzt, die mit dem
Herzen verbunden sind (Aorta), und sind oftmals am Herzen und/oder
an der Aorta befestigt; 2) die Vorrichtungen streben die Reproduktion
eines pulsierenden Blutstroms an, wie er natürlicherweise im Kreislaufsystem
von Säugetieren
vorkommt, und erfordern deshalb Klappen, die einen Rückfluss
verhindern, 3) die Vorrichtungen werden von externen Konsolen, oftmals
durch das Elektrokardiogramm des Patienten ausgelöst, angetrieben;
und 4) die Größe der Blutpumpe
einschließlich
ihrer Anschlüsse und
Zubehörteile
lässt sich
im Allgemeinen innerhalb der Anatomie und Physiologie des Empfängers nicht handhaben.
Aufgrund dessen, dass sie eines oder mehrere dieser Merkmale aufweisen,
sind die Herzunterstützungsvorrichtungen
aus dem Stand der Technik in ihrer Wirksamkeit und/oder praktischen Einsetzbarkeit
eingeschränkt.
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Viele
dieser vorstehend aufgezeigten Systeme aus dem Stand der Technik,
die im Allgemeinen als mechanische Kreislaufunterstützungsvorrichtungen
(Mechanical Circulatory Assist Devices) bezeichnet werden, sind
jedoch nicht die einzigen Einrichtungen, die verwendet werden, um
Patienten mit kongestiver Herzinsuffizienz (CHF) zu behandeln. Den meisten
Patienten werden fünf
bis sieben verschiedene Medikamente verschrieben, um ihre Krankheitsanzeichen
und Symptome zu lindern. Bei diesen Medikamenten kann es sich um
Diuretika, Angiotensin konvertierende Enzymhemmer (ACE-Hemmer), Betablocker,
Herzglycoside und periphere Vasodilatanzien handeln. Das logische
Grundprinzip für
eine pharmakologische Intervention bei Herzinsuffizienz umfasst
die Minimierung der auf das Herz wirkenden Belastung, die Verbessung
der Pumpleistung des Herzens durch Verstärkung der Kontraktionsfähigkeit der
Muskelfasern, und die Unterdrückung
schädlicher
neurohormoneller Kompensationsmechanismen, die aufgrund der gesenkten
Pumpfunktion des Herzens aktiviert werden.
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Eine
Nichtbefolgung dessen, was oftmals eine komplexe Medikamentierung
darstellt, kann die Erholung eines CHF-Patienten drastisch negativ
beeinflussen, was zu einem notwendigen Krankenhausaufenthalt und
möglicherweise
zu Morbidität und
Mortalität
führt.
Außerdem
können
ACE-Hemmer und Diuretika Hypotonie verursachen, welche zu einer
schwächeren
Blutversorgung der Organe führt, oder
dazu, dass das Herz mehr Blut pumpen muss. Dies macht es in vielen
Fällen
unmöglich,
die wirksamste Dosierung an ACE-Hemmern zu verschreiben, und führt zu einem
suboptimalen Ergebnis für den
Patienten. Bei Patienten, die unter CHF mit der zugrundeliegenden
Ursache einer Mitralklappeninsuffizienz litten, konnten die Diuretikumgaben
nach einer operativen Wiederherstellung ihrer Mitralklappe gesenkt
werden. Und zwar aufgrund von verstärkter Herzleistung und verstärkten Arteriendrücken (als
Ergebnis der Behebung des Problems), was zu einer wirksameren Organdurchblutung
führt.
Mit der Reduktion der Diuretikumgaben und der sich daraus ergebenden
Hypotonie, können
wirksame Dosierungen von ACE-Hemmern mit günstigeren Resultaten eingesetzt
werden. Zusätzlich
ist es für
den Patienten leichter, einen weniger komplexen Medikamentenplan
zu befolgen, wodurch die kostspieligen und lebensbedrohlichen Risiken
ausgeschaltet werden, die mit einer Nichteinhaltung einhergehen.
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Wenn
der Blutstrom durch die Herzarterien aufgrund eines Verschlusses
in den Herzarterien unter einen Pegel fällt, der zur Bereitstellung
der Energie nötig
ist, um die Myokardfunktion aufrechtzuerhalten, tritt ein Herzmuskelinfarkt
oder Herzanfall auf. Dies ist ein Ergebnis des Verschlusses in den
Herzarterien, der verhindert, dass Blut dem der Blockade nachgeordneten
Gewebe Sauerstoff zuführt.
Je näher
der Verschluss jedoch an der Koronarostia liegt, umso stärker und
lebensbedrohlicher ist der Myokardinfarkt. Je weiter die Verschlussstelle
von der Koronarostia entfernt liegt, umso geringer ist der Gewebe-
oder der Herzmuskelbereich, der in Gefahr ist. Wenn die im befallenen
Bereich gespeicherte Energie abnimmt, beginnen die Herzmuskelzellen
abzusterben. Je größer der
aufgrund von Sauerstoffmangel absterbende Bereich ist, umso verheerender
ist der Infarkt. Um den gefährdeten
Bereich klein zu halten, bestehen zumindest zwei bekannte Wahlmöglichkeiten
darin, entweder die Sauerstoffzufuhr zum befallenen Bereich zu erhöhen, oder
den Energiebedarf des Herzens zu senken, um die Energiespeicher zu
verlängern,
bis der Verschluss entfernt oder reduziert werden kann. Ein bestimmtes
Verfahren zur Erhöhung
des Blutstroms, wodurch die Sauerstoffzufuhr zum befallenen Bereich
erhöht
wird, erfolgt durch eine Technik, die Retroperfusion oder Rückdurchblutung
genannt wird. Diese wird bewerkstelligt, indem eine Kanüle entweder
in die rechte oder linke Herzkammer (je nach dem Bereich des Verschlusses)
eingeführt
und mit Sauerstoff angereichertes Blut auf der dem Verschluss nachgeordneten Seite
die Koronararterie in umgekehrter Richtung hinauf perfundiert wird.
Ein anderes Verfahren besteht darin, Medikamente zur Verstärkung der
Kontraktionskraft des Herzmuskels einzusetzen, wodurch ein verstärkter Blutstrom
durch den blockierten Bereich erzeugt wird. Noch ein weiteres Verfahren
besteht darin, Medikamente wie Pentoxifyllin, Aspirin oder TPA (Tissue
Plaminogen Activator- Gewebe-Plaminogen-Aktivator) einzusetzen,
um die Viskosität
des Blutes zu senken (es dünnflüssiger zu
machen), die Thrombozyten-Aggregation
zu hemmen bzw. Thrombi (Blutpfropfen) zum Auflösen zu bringen, wodurch mehr
Blut den Verschluss umgehen kann. Das Ziel aller dieser Verfahren
besteht darin, die Sauerstoffzufuhr zu dem gefährdeten Gewebe zu erhöhen.
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Bei
der vorstehend erwähnten
alternativen Wahlmöglichkeit
handelt es sich darum, den Energiebedarf des Herzmuskels zu senken
und die Zeit hinauszuzögern,
bis ein irreversibler Schaden auftritt. Dies kann dadurch erzielt
werden, dass die auf die linke Herzkammer (welche der größte energieverbrauchende
Teil des Herzens ist) wirkende Arbeitsbelastung reduziert wird.
Eine intraaortale Ballonpumpe wird in die Aorta eingesetzt und wie
vorstehend beschrieben verwendet, was zu einer gesenkten Nachbelastung
des Herzens und einer erhöhten Durchblutung
der Koronararterien und peripherer Organe führt. Ein alternativer Weg,
um den Herzmuskelsauerstoffbedarf zu senken, besteht darin, das Blutvolumen
zu reduzieren, das die linke Herzkammer pumpen muss. Dies kann dadurch
bewerkstelligt werden, dass die auf die linke Herzkammer wirkende Belastung
wie bei einem kardiopulmonalem Bypass oder der Verwendung einer
Unterstützungsvorrichtung
für die
linke Herzkammer gesenkt wird. Eine Entlastung der linken Herzkammer
senkt den Energiebedarf des Herzmuskels und verlängert die Zeit, bis ein irreversibler
Schaden eintritt. Dies bietet die Gelegenheit, den Verschluss wirksamer
zu entfernen oder zu verkleinern und die Herzmuskelfunktion zu retten.
Um erfolgreich zu sein, muss jede dieser Techniken innerhalb kurzer
Zeit nach Eintreten eines Myokardinfarkts eingesetzt werden. Der
Nachteil ist jedoch, dass jede dieser Techniken nur in einem Notaufnahmeraum
oder in einer Krankenhausumgebung durchgeführt werden kann. Falls sich
der Patient nicht schon im Krankenhaus befindet, wenn der Myokardinfarkt
auftritt, bleibt für
gewöhnlich
ein gewisser Grad an irreversiblem Schaden und anschließendem Verlust
der Herzmuskelfunktion zurück.
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Es
wäre deshalb
von Vorteil, ein Herzunterstützungssystem
zu verwenden, das größere chirurgische
Eingriffe vermeidet, und das auch den Einsatz von Peripheriegeräten vermeidet,
welche die Bewegungsfreiheit eines Patienten stark einschränken. Es wäre auch
von Vorteil, über
ein solches Herzunterstützungssystem
zu verfügen,
das in einer krankenhausfernen Umgebung zur leichteren Behandlung akuter
Herzprobleme unter Notbedingungen verwendet werden kann.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, sich dem Gesichtspunkt
kongestiver Herzinsuffizient (CHF) zuzuwenden, die von veränderter
Pumpfunktion und abnormaler Kreislaufdynamik herrührt, und
gleichzeitig die Einschränkungen der
Herzunterstützungssysteme
aus dem Stand der Technik zu überwinden.
Ohne als Bypass für
eines oder mehrere der Organe eines Patienten zu fungieren, umfasst
die vorliegende Erfindung ein wie in den Ansprüchen definiertes extrakardiales
Pumpensystem, um den Blutkreislauf durch den Patienten zu ergänzen, wobei
kein Bauteil des Pumpensystems am Herz oder an primären Gefäßen des
Patienten angeschlossen ist. Somit ist es von der Art her extrakardial.
Mit der Möglichkeit,
im Rahmen eines minimalinvasiven Eingriffs angelegt zu werden, verbessert
die vorliegende Erfindung den Zustand des an kongestiver Herzinsuffizienz
leidenden Patientens signifikant, was dazu führt, dass sich der Patient
viel besser fühlt, auch
wenn die kongestive Herzinsuffizienz weiter anhält. Indem die Pumpwirkung des
Herzens ergänzt und
nicht ersetzt wird, nutzt das vorliegende System die Pulsationswirkung
des Herzens trotz seines geschwächten
Zustands, um Körperorganen
wirksam Blut zuzuführen,
die von der pulsierenden Zufuhr von mit Sauerstoff angereichertem
Blut profitieren. Im Ergebnis kann das vorliegende System mit kontinuierlicher
Strömung
oder, falls gewünscht,
mit pulsierender Strömung
betrieben werden.
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Ein
beiläufiger
aber wichtiger Nutzen der vorliegenden Erfindung liegt in der Möglichkeit,
die vorliegende Erfindung so anzuwenden, dass auch die Pumpbelastung
des Herzens gesenkt wird, wodurch es dem Herzen gegebenenfalls möglich ist,
sich während
des Gebrauchs zu erholen. Mit der vorliegenden Erfindung wird keine
sperrige Gruppe aus Pumpe, Klappen oder Sauerstoffgerät erforderlich,
und es ist auch kein Eingriff in den Brustkorb mit einer größeren Herzoperation
notwendig. Tatsächlich
liegt ein signifikanter Vorteil der vorliegenden Erfindung in ihrer Einfachheit,
während
sie gleichzeitig außerordentliche
Ergebnisse bei der Verbesserung des Zustands eines an kongestiver
Herzinsuffizienz leidenden Patientens erzielt.
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Das
extrakardiale System der vorliegenden Erfindung umfasst in einem
Beispiel vorzugsweise eine Rotationspumpe, die so ausgelegt ist,
dass sie Blut mit subkardialen Raten durch den Patienten pumpt,
d.h. mit einer Strömungsrate,
die signifikant unter derjenigen des Patientenherzens liegt. Andere Arten
von Pumpen oder strömungserzeugenden
Einrichtungen können
ebenso wirksam sein. Das Blut zu pumpen läuft darauf hinaus, das Blut
in gewissem Maße
zu revitalisieren, indem dem von der Pumpe abgegebenen Blut kinetische
und potentielle Energie verliehen wird. Wichtig ist, dass die Pumpe,
die für das
Pumpensystem der vorliegenden Erfindung bevorzugt wird, im Vergleich
zu Pumpen aus dem Stand der Technik, die dazu ausgelegt sind, mit
Herzraten zu pumpen, einen relativ niedrigen Betrag an Eingangsenergie
braucht. Die Pumpe kann je nach der Fähigkeit, der praktischen Umsetzungsmöglichkeit oder
dem Bedürfnis
des Patienten, gehfähig
zu sein, implantiert bzw. nicht implantiert sein.
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Das
vorliegende System umfasst auch eine Zuflussleitung, die in Fließverbindung
mit der Pumpe steht, um Blut aus einem ersten peripheren Blutgefäß zur Pumpe
zu leiten, und eine Abflussleitung, die in Fließverbindung mit der Pumpe steht,
um Blut aus der Pumpe zu einem zweiten peripheren Blutgefäß zu leiten.
Die Verbindung von Zufluss-und
Abflussleitung zu den jeweiligen Blutgefäßen erfolgt subkutan, und ist
somit nicht so tief. dass eine stärker invasive Operation nötig wäre. Anders
ausgedrückt
liegt diese Verbindung nur minimal unter der Haut. Dies ermöglicht ein
Anlegen der Verbindungen in einem minimalinvasiven Eingriff. Vorzugsweise
liegen die Verbindungen zu den Blutgefäßen, je nach den in Frage kommenden
Blutgefäßen oder
der Stelle der Verbindung, genau unter der Haut oder genau unter
der ersten Muskelschicht, obwohl etwas tiefere Eindringtiefen bei
manchen Patienten oder Anwendungen notwendig sein können.
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Das
vorliegende System wird auf eine einzelne, mit Kanüle versehene
Stelle unter Verwendung des Multilumenkatheters angewandt, der mindestens ein
Lumen als Zuflusslumen und ein zweites Lumen als Abflusslumen aufweist.
Der Multilumenkatheter hat eine Zuflussöffnung, die mit dem Zuflusslumen
in Fließverbindung
steht. Bei dieser Ausführungsform wird
Blut aus einer ersten peripheren Blutgefäßstelle, vorzugsweise dem Blutgefäß, in welches
der Multilumenkatheter eingesetzt ist, in die Zuflussöffnung des ersten
Lumens gesaugt. Die Leistung der Pumpe leitet das Blut durch eine
zweite Öffnung
(Abflussöffnung)
am distalen Ende des zweiten Lumens, das sich vorzugsweise in einer
zweiten peripheren Blutgefäßstelle
befindet. Dieses Verfahren erzielt dieselben günstigen Ergebnisse, wie sie
in den zuvor beschriebenen Ausführungsformen
erreicht werden, erfordert aber nur eine einzige, mit Kanüle versehene Stelle
und nicht zwei solcher Stellen. Es sollte klar sein, dass der Multilumenkatheter
auf eine Weise verwendet werden könnte, bei der der Abfluss aus der
Kanüle
zur ersten peripheren Stelle stattfindet, während der Zufluss aus dem zweiten
peripheren Gefäß abgesaugt
wird. Es sollte darüber
hinaus auch noch klar sein, dass der Zufluss so positioniert werden
könnte,
dass Blut aus einem peripheren Gefäß an der Eintrittsstelle in
den Patienten abgesaugt werden könnte,
während
der Abfluss in der Aorta, nahe am Arterienzweig positioniert werden
könnte.
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In
einer Ausführungsform
des extrakardialen Systems ist die Pumpe eine Konstantstrompumpe, eine
Pulsationspumpe und/oder eine Pumpe, die so ausgelegt ist, dass
sie sowohl eine konstante Strömung
als auch Strömung
in Pulsationsart erzeugt. Die Pumpe kann implantierbar sein und
wird dazu verwendet, zwei periphere Arterien, wie die Oberschenkelarterie
am Zufluss und die linke Achselhöhlenarterie
am Abfluss, zu verbinden, obwohl auch andere periphere Blutgefäße einschließlich anderer
Arterien und/oder Venen sowie auch irgendeine singuläre und/oder
kumulative Kombination davon ins Auge gefasst werden kann. Ein alternative
Ausführungsform
verwendet sowohl eine Konstantstrom- als auch eine Pulsationsströmungspumpe,
die parallel oder in Reihe angeschlossen sind und gleichzeitig oder
alternierend arbeiten. Noch eine weitere alternative Ausführungsform
verwendet eine Rotationspumpe, die so gesteuert werden kann, dass
sie synchron gleich- oder gegenpulsiert oder in irgendeiner nicht
phasengleichen Zwischenform davon. In einer Anwendung wird in Erwägung gezogen,
die vorliegende Erfindung so anzuwenden, dass das Herz an der Aortenwurzel
während
der Systole einen reduzierten Druck (Nachbelastung) und/oder einen
reduzierten Diastolenenddruck der linken Herzkammer (Vorbelastung)
erfährt,
wodurch die hämodynamische
Last oder Arbeitsbelastung, die auf das Herz wirkt, gesenkt wird
und es somit dem Herzen ermöglicht,
sich zu erholen.
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Es
ist beabsichtigt, dass, wenn das gesamte System der vorliegenden
Erfindung implantiert wird, es subkutan und vorzugsweise außerhalb
des Brustkorbs implantiert wird, ohne dass dabei ein größerer Eingriff
notwendig wird. Beispielsweise kann die Pumpe in der Leistengegend
implantiert werden, wobei die Zuflussleitung an der Oberschenkel-
oder der in der Nähe
liegenden Darmbeinarterie und die Abflussleitung an der Achselhöhlenarterie
nahe der Schulter befestigt wird. Es ist beabsichtigt, die Abflussleitung
unter der Haut von der Pumpe zur Achselhöhlenarterie zu verlegen. Wenn
sie implantiert ist, wird die Pumpe vorzugsweise von einer implantierbaren
Stromquelle wie beispielsweise einer Batterie, die von außen durch
ein HF-Induktionssystem wieder aufgeladen oder periodisch ausgetauscht werden
kann, und/oder einer selbstaufladenden Stromquelle mit Strom versorgt,
die beispielsweise Energie aus dem menschlichen Körper bezieht
(z.B. Muskeln, chemischen Verbindungen, Wärme).
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Die
vorliegende Erfindung kann in einem Verfahren zur Ergänzung des
Blutkreislaufs beim Patienten und zur möglichen Senkung der Arbeitsbelastung
eingesetzt werden, die auf das Herz eines Patienten wirkt, ohne
dass irgendein Bauteil am Heizen des Patienten angeschlossen wird.
Das Verfahren umfasst die Schritte des Implantierens einer Pumpe, die
dazu ausgelegt ist, einen Blutstrom mit Volumenraten zu erzeugen,
die durchschnittlich unter der normalen Herzschlagrate liegen, wobei
die Pumpe eine daran angeschlossene Zufluss- und Abflussleitung umfasst;
Anschließen
eines distalen Endes der Zuflussleitung an ein erstes peripheres
Blutgefäß mit einem
minimalinvasiven chirurgischen Eingriff, damit Blut vom ersten peripheren
Blutgefäß des Patienten zur
Pumpe fließen
kann; subkutanes Implantieren der Zuflussleitung; Anschließen eines
distalen Endes der Abflussleitung an ein zweites peripheres Blutgefäß mit einem
minimalinvasiven chirurgischen Eingriff, damit Blut von der Pumpe
weg zum zweiten peripheren Blutgefäß des Patienten fließen kann;
und die Pumpe zu betätigen,
um Blut durch das Kreislaufsystem des Patienten zu perfundieren.
Handelt es sich beim zweiten peripheren Blutgefäß um sie Achselhöhlenarterie,
erfolgt der Schritt des Anschließens des distalen Endes der
Abflussleitung so, dass ein ausreichender Blutstrom zur Hand geleitet
wird, um eine Blutleere in den Extremitäten zu vermeiden, während gleichzeitig
sichergestellt wird, dass ein ausreichender Strom zur Aorta gelenkt
wird, ohne die Endothelschicht des zweiten peripheren Blutgefäßes zu beschädigen. Dieselben
Vorsichtsmaßnahmen, um
Blutleere in den Extremitäten
und Beschädigung der
Endothelschicht zu vermeiden, würden
allerdings auch ungeachtet der Wahl des zweiten peripheren Blutgefäßes zutreffen.
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In
einer speziellen Anwendung kann die Pumpe synchron gesteuert werden,
wobei der Schritt der Betätigung
der Pumpe die Schritte umfasst, mit dem Ausströmen des Bluts aus der Pumpe
während der
isovolumetrischen Kontraktion zu beginnen, und das Ausströmen von
Blut zu unterbrechen, wenn sich die Aortenklappe nach der Systole
schließt.
In Abhängigkeit
vom Patienten und der speziellen Anordnung des vorliegenden Systems
führt dieses
spezielle Verfahren zu einer reduzierten, auf das Herz wirkenden
Nach- und/oder Vorbelastung, während gleichzeitig
auch der Kreislauf ergänzt
wird. Beispielsweise handelt es sich in einer Ausführungsform bei
dem ersten und zweiten Blutgefäß um die
Oberschenkel- bzw. Achselhöhlenarterie.
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In
einem alternativen Verfahren zur Anwendung der vorliegenden Erfindung
wird die Pumpe nicht implantiert, und die Zufluss- und Abflussleitungen
werden perkutan an das erste und zweite Blutgefäß unter Verwendung einer schnellabnehmbaren Anschlussvorrichtung
wie eine Kanüle
angeschlossen, um die distalen Enden jeder Leitung an die Blutgefäße anzuschließen.
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Ein
wichtiger Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, dass sie
die günstigen
Eigenschaften einer intraaortalen Ballonpumpe nutzt, ohne dass dabei
eine extrakorporale Ausrüstung
notwendig ist oder ein Ballon oder eine ähnliche Vorrichtung vorgesehen
werden muss, der/die ein Blutgefäß teilweise verschließt. Zusätzlich zu
den Vorteilen einer intraaortalen Ballonpumpe, bietet sie auch den
Vorteil, die auf das Herz wirkende Vorbelastung zu senken. Die vorliegende
Erfindung bietet somit Einfachheit und Langzeiteinsatz.
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Ein
weiterer wichtiger Vorteil der vorliegenden Erfindung ist ihre Fähigkeit,
die Durchmischung des systemischen Arterienblutes, speziell in der
Aorta, zu begünstigen
und dadurch Blut mit einer höheren
sauerstofftransportierenden Leistung zu Organen zu bringen, die
von arteriellen Seitenzweigen abseits der Aorta versorgt werden.
Dies überwindet
das Problem der Blutströmung
in der absteigenden Aorta, was manchmal bei Patienten vorkommen
kann, die an einer niedrigen Herzleistung oder anderen Krankheiten
leiden, die zu einem niedrigen Kreislauf führen. Das Fehlen der Durchmischung
des Bluts in der absteigenden Aorta, das sich aus einer Blutströmung ergeben
kann, könnte
zu einer höheren
Konzentration von roten Blutzellen und Nährstoffen im Zentralbereich
der Aorta und einer niedrigeren Konzentration von roten Blutzellen
näher an
der Aortenwand führen. Dies
könnte
dazu führen,
dass hämatokritärmeres Blut
aus der Aorta in die Seitenarterien fließt. Wenn gewünscht wird,
dass das potentielle Problem der Blutströmung behandelt wird, kann ein
Verfahren zur Verwendung der vorliegenden Erfindung die Schritte umfassen,
bestimmte Parameter des Patienten zu ermitteln und dann die Mindestleistung
der Pumpe zu bestimmen, die einen Wirbelstrom in der Aorta erzeugt,
wodurch die Blutdurchmischung begünstigt wird.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Diese
und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nun mit Bezug
auf die Zeichnungen beschrieben, welche die Erfindung veranschaulichen
und nicht einschränken
sollen. Die 1 bis 7 stellen
nicht die Erfindung dar, wie sie beansprucht wird.
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1 ist
eine Schemaansicht einer Herzunterstützungsvorrichtung, die als
Unterstützungsvorrichtung
für die
linke Herzkammer bekannt ist, die einen Bypass vom Apex der linken
Herzkammer zum Aortenbogen zeigt;
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2 ist
eine Schemaansicht einer ersten Ausführungsform, die in Anwendung
auf das Kreislaufsystem eines Patienten gezeigt ist;
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3 ist
eine Schemaansicht einer zweiten Ausführungsform, die in Anwendung
auf das Kreislaufsystem eines Patienten gezeigt ist;
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4 ist
eine Schemaansicht einer Variante der ersten Ausführungsform
von 2, die in einen Patienten implantiert gezeigt
ist;
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5 ist
eine Schemaansicht einer dritten Ausführungsform, die auf das Kreislaufsystem
eines Patienten angewandt gezeigt ist;
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6 ist
eine Schemaansicht einer vierten Ausführungsform, die auf das Kreislaufsystem
eines Patienten angewandt gezeigt ist;
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7 ist
eine Schemaansicht einer L-förmigen
Zuflussanschlussvorrichtung, die in ein Blutgefäß eingeführt gezeigt ist;
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8 ist
eine Schemaansicht der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die einen Multilumenkatheter für eine Einzelstellenanwendung
an einem Patienten zeigt;
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8 ist
eine Schemaansicht einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die einen Behälter und ein tragbares Gehäuse zum
Haltern eines Teils der Erfindung direkt am Patienten zeigt.
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Ausführliche
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
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Mit
Bezug auf die hier wiedergegebenen Zeichnungen erfolgt nachstehend
eine ausführlichere
Beschreibung der Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung. Es sollte jedoch festgehalten werden,
dass, obwohl einige Ausführungsformen
alle der hier aufgeführten
Vorteile aufweisen, es sein kann, dass andere Ausführungsformen
nur manche aber nicht alle Vorteile aufweisen.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ein Herzunterstützungssystem bereit, das von
extrakardialer Natur ist. Anders ausgedrückt ergänzt die vorliegende Erfindung
die Blutperfusion, ohne dazu direkt mit dem Herzen und der Aorta
in Wechselwirkung treten zu müssen.
Somit wird für
den Gebrauch der vorliegenden Erfindung kein größerer chirurgischer Eingriff nötig. Die
vorliegende Erfindung verringert auch die auf das Herz wirkende
hämodynamische
Belastung oder Arbeitsbelastung, indem sie den Druck an der Aortenwurzel
während
der Systole (Nachbelastung) und/oder den Druck und das Volumen der
linken Herzkammer am Ende der Diastole (Vorbelastung) senkt.
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Mit
Bezug auf 2 ist eine erste Ausführungsform 10 gezeigt,
die auf einen Patienten 12 mit einem kranken Herzen 14 und
einer Aorta 16 angewandt wird, von der sich periphere brachiozephale Blutgefäße erstrecken,
welche die rechte Unterschlüsselbeinarterie 18,
die rechte Halsarterie 20, die linke Halsarterie 22 und
die linke Achselhöhlenarterie 24 umfassen.
Von der absteigenden Aorta ausgehend erstreckt sich eine andere
Gruppe peripherer Blutgefäße, die
rechte und linke Femoral- oder Oberschenkelarterie 26, 28.
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Die
erste Ausführungsform 10 umfasst
eine Pumpe 32 mit einem Zufluss 34 und einem Abfluss 36,
an die flexible Leitungen angeschlossen werden sollen. Die Pumpe 32 ist
vorzugsweise eine Rotationspumpe, entweder von der axialen oder
zentrifugalen Art, obwohl auch andere Arten von Pumpen verwendet
werden können,
ob sie nun handelsübliche
oder an Benutzerwünsche
angepasste Pumpen sind. In jedem Fall sollte die Pumpe klein genug
sein, um subkutan und vorzugsweise außerhalb des Brustkorbs, beispielsweise
in der Leistengegend des Patienten implantiert werden zu können, ohne
dass dabei ein größerer chirurgischer
Eingriff notwendig wird. Weil es sich bei der vorliegenden Erfindung
um ein extrakardiales System handelt, sind keine Klappen notwendig.
Ein unbeabsichtigter Rückfluss
durch die Pumpe und/oder die Zuflussleitung würde dem Patienten keinen Schaden
zufügen.
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Ungeachtet
der gewählten
Art oder Beschaffenheit ist die Pumpe 32 der vorliegenden
Erfindung so dimensioniert, dass sie eine Blutströmung mit
Volumenraten erzeugt, die unter der normalen Herzrate, unter ca.
50% der Durchflussgeschwindigkeit eines durchschnittlichen gesunden
Herzens liegen, obwohl auch höhere
Durchflussgeschwindigkeiten wirksam sein können. Somit ist die Pumpe 32 der
vorliegenden Erfindung so dimensioniert und ausgelegt, dass sie
Blut mit Durchflussvolumengeschwindigkeiten von irgendwo im Bereich
von 0,1 bis 3 Litern pro Minute je nach der gewünschten Anwendung und/oder dem
Grad an benötigter
Herzunterstützung
durchlässt.
Beispielsweise kann es für
einen Patienten mit fortgeschrittener kongestiver Herzinsuffizienz
vorzuziehen sein, eine Pumpe zu verwenden, die eine durchschnittliche,
unter der normalen Volumengeschwindigkeit liegende Rate von 2,5
bis 3 Litern pro Minute hat. Bei anderen Patienten, insbesondere
solchen mit minimalen Graden an Herzinsuffizienz, kann es vorzuziehen
sein, eine Pumpe zu verwenden, die eine durchschnittliche, unter
der normalen Volumengeschwindigkeit liegende Rate von 0,5 Litern
pro Minute oder darunter hat. Bei noch anderen Patienten kann es
vorzuziehen sein, eine Pumpe zu verwenden, bei der es sich um einen
Druckwellengenerator handelt, der Druck einsetzt, um die vom Herzen
erzeugte Blutströmung
zu erhöhen.
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In
einer Ausführungsform
ist die ausgewählte
Pumpe eine Konstantstrompumpe, so dass die Blutperfusion durch das
Kreislaufsystem kontinuierlich ist. In einer alternativen Ausführungsform
kann die Pumpe synchron betätigt
werden, d.h. sie kann in der pulsierenden Betriebsart, entweder
gleich- oder gegenpulsierend betrieben werden.
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Für eine gleichpulsierende
Wirkung ist beabsichtigt, dass die Pumpe 32 betätigt würde, um
Blut im Allgemeinen während
der Systole durchzulassen, wobei die Betätigung beispielsweise während der isovolumetrischen
Kontraktion, bevor sich die Aortenklappe öffnet bzw. wenn sich die Aortenklappe öffnet, beginnt.
Die Pumpe würde
stillstehen, während die
Aortenklappe nach der Systole geschlossen ist, wobei sie ihre Betätigung beispielsweise
beendet, wenn sich die Aortenklappe schließt.
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Für eine gegenpulsierende
Betätigung
ist beabsichtigt, dass die Pumpe 32 im Allgemeinen während der
Diastole betätigt
würde,
wobei sie ihre Betätigung
beispielsweise vor oder während
der isovolumetrischen Kontraktion beendet. Solch eine Anwendung
würde die
Koronarblutperfusion zulassen und/oder verstärken. In dieser Anwendung ist
beabsichtigt, dass die Pumpe während
des Systolenausgleichs stillsteht, nachdem sich die Aortenklappe
geschlossen hat, um die Last zu verringern, gegen die das Herz anpumpen
muss. Der offene Zustand der Aortenklappe umfasst die Perioden des Öffnens und Schließens, in
denen Blut durch sie hindurchfließt.
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Es
sollte klar sein, dass die Bezeichnungen gleich- und gegenpulsierend
allgemeine Kennzeichnungen und nicht auf spezifische Punkte im Herzzyklus
des Patienten, wenn die Pumpe zu laufen beginnt oder damit aufhört, beschränkt sind.
Sie sollen sich nur allgemein auf die Pumpenbetätigung beziehen, bei der die
Pumpe zumindest teilweise während der
Systole bzw. Diastole läuft.
Beispielsweise ist beabsichtigt, dass die Pumpe so aktiviert werden
kann, dass sie je nach den speziellen Bedürfnissen des Patienten oder
dem gewünschten
Ergebnis nicht phasengleich zur echten hier beschriebenen gleich-
oder gegenpulsierenden Betätigung
aber immer noch synchron ist Man könnte die Betätigung der
Pumpe so verschieben, dass sie vor oder nach der isovolumetrischen
Kontraktion oder vor oder nach der isovolumetrischen Expansion anläuft.
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Darüber hinaus
kann die Pulsationspumpe so betätigt
werden, dass sie asynchron zum Patientenherzen pulsiert. Wenn das
Patientenherz unregelmäßig schlägt, kann
typischerweise der Wunsch bestehen, die Pumpe asynchron pulsieren
zu lassen, damit die vom extrakardialen Pumpensystem bewirkte Blutperfusion
regelmäßiger und
somit wirksamer bei der Sauerstoffversorgung der Organe ist. Wenn das
Patientenherz regelmäßig aber
schwach schlägt, kann
ein synchrones Pulsieren der extrakardialen Pumpe vorzuziehen sein.
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Die
Pumpe 32 wird von einem Motor 40 und/oder einer
anderen Art von Antriebseinrichtung angetrieben und wird vorzugsweise
von einem programmierbaren Steuergerät 42 gesteuert, das
in der Lage ist, die Pumpe, wenn gewünscht, in pulsierender Weise
zu betätigen,
und auch die Geschwindigkeit oder Leistung der Pumpe zu steuern.
Für eine synchrone
Steuerung würde
das Patientenherz vorzugsweise mit einem EKG überwacht, wobei dem Steuergerät 42 eine
Rückmeldung
bereitgestellt würde.
Das Steuergerät 42 wird
vorzugsweise unter Verwendung externer Einrichtungen programmiert.
Dies kann beispielsweise unter Verwendung von HF-Telemetrieschaltungen von der Art erfolgen,
die allgemein in implantierbaren Schrittmachern und Defibrillatoren
verwendet werden. Das Steuergerät
kann auch selbsteinstellend sein, um eine automatische Einstellung
der Geschwindigkeit und/oder eine Einstellung des synchronen oder
asynchronen Pulsierens der Pumpe basierend auf der Rückmeldung
von Umgebungssensoren zu ermöglichen,
die Parameter überwachen,
wie den Druck oder das Patienten-EKG. Es ist auch beabsichtigt,
dass, falls gewünscht,
eine Gegenstrompumpe verwendet wird, bei der das Steuergerät in der
Lage ist, die Richtung entweder der Antriebseinrichtung oder der
Laufräder der
Pumpe umzukehren. Solch eine Pumpe könnte eingesetzt werden, wenn
es wünschenswert
wäre, die
Wahl zu haben, die Zirkulationsrichtung zwischen zwei peripheren
Blutgefäßen umkehren
zu können.
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Strom
für den
Motor 40 und das Steuergerät 42 kann von einer
Stromquelle 44 wie einer Batterie bereitgestellt werden,
die vorzugsweise durch eine (nicht gezeigte) externe Induktionsquelle
wie eine HF-Induktionsspule wieder aufgeladen werden kann, die elektromagnetisch
mit der Batterie gekoppelt werden kann, um eine Ladung in sie zu
induzieren. Es sind auch alternative Stromquellen einschließlich einer
Vorrichtung möglich,
die Energie direkt aus dem Patientenkörper bezieht, z.B. den Muskeln
des Patienten, aus chemischen Verbindungen oder Wärme. Die
Pumpe kann während
des Wiederaufladens temporär
ohne nennenswerte lebensbedrohliche Auswirkung angehalten werden,
weil das System nur das Herz zusätzlich
unterstützt
und es nicht ersetzt.
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Während das
Steuergerät 42 und
die Stromquelle 44 vorzugsweise in die, Pumpe 32 voreingebaut
sind und mit dieser implantiert werden, ist auch vorstellbar, dass
die Pumpe 32 und der Motor 40 an einer Stelle
und das Steuergerät 42 und
die Stromquelle 44 an einer anderen Stelle implantiert
werden. In einer alternativen Anordnung kann die Pumpe 32 über eine
perkutane Antriebsleitung von außen angetrieben werden. In
einer anderen Alternative können die
Pumpe, der Motor und das Steuergerät implantiert und von einer
extrakorporalen Stromquelle mit Strom versorgt werden. Im letztgenannten
Fall könnte
die Stromquelle an der Seite des Patienten befestigt werden, um
ihm volle Bewegungsfreiheit zu ermöglichen.
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Der
Zufluss 34 der Pumpe 32 wird vorzugsweise an eine
flexible Zuflussleitung 50 und eine flexible Abflussleitung 52 angeschlossen,
um einen Blutstrom von einem peripheren Blutgefäß zu einem anderen zu leiten.
Die Zufluss- und Abflussleitungen 50, 52 können beispielsweise
aus Materialen wie Dacron, Hemashield oder Goretex bestehen, obwohl sich
auch andere synthetische Materialien eignen können. Die Zufluss- und Abflussleitungen 50, 52 können auch
biologische oder pseudobiologische (hybride) Materialien umfassen
(z.B. biologisches Gewebe auf einem synthetischen Gerüst). Die
Zufluss- und Abflussleitungen sind vorzugsweise so gestaltet, dass
Knicke auf ein Mindestmaß reduziert sind,
so dass der Blutstrom durch normale Bewegungen des Patienten nicht
nennenswert unterbrochen wird bzw. sie durch von außen wirkende
Kräfte
nicht leicht zusammengedrückt
werden. In manchen Fällen
können
die Zufluss- und/oder
Abflussleitungen handelsüblich
bereits fertig an der Pumpe installiert geliefert werden. Wenn die
Pumpe 32 und die Leitungen 50, 52 implantiert
werden sollen, sollte der Innendurchmesser der Leitungen vorzugsweise
weniger als 25 mm betragen, obwohl etwas größere Durchmesser auch wirksam
sein können.
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Die
erste Ausführungsform
lässt sich
bei einer Verbindung von Arterie zu Arterie anwenden, beispielsweise
als Verbindung Oberschenkel-Achselhöhle, wie in 2 ge zeigt
ist. Dem durchschnittlichen Fachmann sollte klar sein, das eine
Verbindung Achselhöhle-Oberschenkel,
welche die hier beschriebenen Ausführungsformen verwenden, auch wirksam
sein würde.
Dem durchschnittlichen Fachmann sollte nämlich klar sein, dass sich
die vorliegende Erfindung auf jedes der peripheren Blutgefäße des Patienten
anwenden lässt.
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Die
Zuflussleitung 50 hat ein erstes, proximales Ende 56,
das eine Verbindung mit dem Zufluss 34 der Pumpe 32 herstellt,
und ein zweites, distales Ende 58, das eine Verbindung
mit einem ersten peripheren Blutgefäß herstellt, bei dem es sich
vorzugsweise um die linke Oberschenkelarterie 26 des Patienten 12 handelt,
obwohl auch die rechte Oberschenkelarterie oder irgendeine andere
periphere Arterie in Frage kommen könnte. In einer Anwendung erfolgt
die Verbindung zwischen der Zuflussleitung 50 und dem ersten
Blutgefäß über eine End-zu-Seit-Anastomose,
obwohl auch eine Seit-zu-Seit-Anastomoseverbindung
auf halbem Wege der Leitung verwendet werden könnte, wo die Zuflussleitung
an ihrem zweiten Ende an ein zusätzliches
Blutgefäß oder an
eine andere Stelle am selben Blutgefäß angeschlossen würde (beides
nicht gezeigt).
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Entsprechend
hat die Abflussleitung 52 ein erstes, proximales Ende 62,
das eine Verbindung mit dem Abfluss 36 der Pumpe 32 herstellt,
und ein zweites, distales Ende 64, das eine Verbindung
mit einem zweiten peripheren Blutgefäß, vorzugsweise der linken
Achselhöhlenarterie 24 des
Patienten 12 herstellt, obwohl auch die rechte Achselhöhlenarterie oder
irgendeine andere periphere Arterie in Frage kommen könnte. In
einer Anwendung erfolgt die Verbindung zwischen der Abflussleitung 52 und
dem zweiten Blutgefäß über eine
End-zu-Seit-Anastomose, obwohl auch eine Seit-zu-Seit-Anastomoseverbindung
auf halbem Wege der Leitung verwendet werden könnte, wo die Abflussleitung
an ihrem zweiten Ende an noch ein weiteres Blutgefäß (nicht
gezeigt) oder an irgendeiner anderen Stelle desselben Blutgefäßes angeschlossen
würde.
Vorzugsweise wird die Abflussleitung am zweiten Blutgefäß in einem
Winkel angeschlossen, der zu einem vorherrschenden Blutstrom proximal
aus der Pumpe heraus zur Aorta und zum Herzen führt, wie in 2 gezeigt ist,
während
gleichzeitig immer noch eine ausreichende Strömung distal zur Hand aufrechterhalten wird,
um eine Extremitätenblutleere
zu verhindern.
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Es
wird bevorzugt, dass die Anwendung der vorliegenden Erfindung auf
die peripheren Blutgefäße subkutan
bewerkstelligt wird, d.h. in einer geringen Tiefe genau unter der
Haut oder der ersten Muskelschicht, um einen größeren chirurgischen Eingriff zu
vermeiden. Es wird auch bevorzugt, dass die vorliegende Erfindung
außerhalb
des Brustkorbs angewandt wird, um nicht in die Brusthöhle des
Patienten eindringen zu müssen.
Falls gewünscht,
kann das gesamte extrakardiale System 10 im Patienten 12 implantiert
werden. In diesem Fall kann die Pumpe 32 beispielsweise
in der Leistengegend implantiert werden, wobei die Zuflussleitung 50 subkutan
zum Beispiel an die nahe an der Pumpe 32 befindliche Oberschenkelarterie 26 angeschlossen
wird. Die Abflussleitung würde
subkutan beispielsweise zur linken Achselhöhlenarterie 24 verlegt.
In einer alternativen Anordnung könnten die Pumpe 32 und
der dazugehörige
Antrieb und das dazugehörige
Steuergerät temporär außen an der
Haut des Patienten befestigt werden, wobei die Zufluss- und Abflussleitungen 50, 52 perkutan
angeschlossen würden.
In jedem Fall kann der Patient dann ohne durch irgendwo angeschlossene
Leitungen eingeschränkt
zu werden, herumgehen.
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Es
wird beabsichtigt, dass, falls keine Anastomoseverbindung gewünscht wird,
eine Spezialanschlussvorrichtung verwendet werden kann, um die Leitungen 50, 52 an
die peripheren Blutgefäße anzuschließen. Mit
Bezug auf 3 ist eine zweite Ausführungsform
gezeigt, bei der die Zuflussleitung 50 und die Abflussleitung 52 über eine
erste und eine zweite Anschlussvorrichtung 68, 70,
die jeweils Anschlussstücke
mit drei Öffnungen
umfassen, an die peripheren Blutgefäße angeschlossen werden. In
der bevorzugten Ausführungsform
umfassen die Anschlussvorrichtungen 68,70 ein
intravaskuläres,
allgemein T-förmiges
Anschlussstück 72 mit
einem proximalen Ende 74, einem distalen Ende 76 und
einem Winkelabzweiger 78, der einen Anschluss an die Zufluss-
und Abflussleitungen 50, 52 und die Blutgefäße ermöglicht.
Das proximale und distale Ende 74, 76 der Anschlussstücke 72 ermöglicht einen
Anschluss an das Blutgefäß, in dem
das Anschlussstück
positioniert wird. Der Winkel des Abzweigers 78 kann 90 Grad
oder weniger in jeder Richtung der Strömungsachse durch das Blutgefäß betragen,
wenn er optimal ausgewählt
wird, um die nötige
Strömung
distal zur Hand zur Vermeidung von Extremitätenblutleere zu erzeugen, und
um genügend
Strömung
und Druck zur Aorta sicherzustellen, um die nötige Kreislaufunterstützung und
Arbeitsbelastungssenkung bereitzustellen und gleichzeitig eine Beschädigung des Endothels
des Gefäßes zu minimieren
oder zu vermeiden. In einer anderen Ausführungsform sind die Anschlussvorrichtungen 68, 70 Hülsen (nicht
gezeigt), die die peripheren Blutgefäße umgeben und außen daran
befestigt sind, wobei im Inneren der Hülse eine Öffnung zum Blutgefäß hin vorgesehen
ist, damit Blut aus den Leitungen 50, 52 fließen kann,
wenn sie jeweils an die Anschlussvorrichtungen 68, 70 angeschlossen
sind.
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Andere
Arten von Anschlussvorrichtungen mit anderen Gestaltungen sind vorstellbar,
die den Bedarf nach einer Anastomoseverbindung vermeiden bzw. die
einen Anschluss der Leitungen an die Blutgefäße zulassen. Beispielsweise
wird beabsichtigt, dass eine L-förmige
Anschlussvorrichtung verwendet wird, falls sie gewünscht wird,
um Blut vorwiegender aus einer Richtung eines peripheren Gefäßes abzuziehen
oder Blut vorwiegender in ein peripheres Gefäß zu leiten. Mit Bezug auf 7 steht eine
Zuflussleitung 50 mittels einer L-förmigen Anschlussvorrichtung 310 in
Fließverbindung
mit einem peripheren Gefäß, beispielsweise
der linken Oberschenkelarterie 26. Die Anschlussvorrichtung 310 hat
eine Einlassöffnung 312 an
einem proximalen Ende und eine Auslassöffnung 314, durch
welche Blut in die Zuflussleitung 50 fließt. Die
Anschlussvorrichtung 310 weist auch eine Anordnung von
Löchern 316 in
einer Wand auf, die an einem distalen Ende gegenüber der Einlassöffnung 312 positioniert
ist, so dass ein Teil der in die Anschlussvorrichtung 310 eingesaugten
Strömung
durch die Löcher 312,
insbesondere der Anschlussvorrichtung nachgeordnet, wie es in dieser
Anwendung der Fall ist, verteilt wird. Je nach Größe und Anordnung
könnte
auch ein einziges Loch in der Wand wirksam sein. Bei der Anschlussvorrichtung
kann es sich um einen verformbaren L-förmigen Katheter handeln, der
perkutan an das Blutgefäß angelegt
ist, oder in einer alternativen Ausführungsform für eine langfristigere
Anwendung direkt an den Wänden
des Blutgefäßes angeschlossen
ist. Indem ein Teil des Blutstroms während der Entnahme von Blut
aus dem Gefäß zur stromabwärts liegenden
Seite der Anschlussvorrichtung geleitet wird, kann ein Ischämieschaden
auf der der Anschlussvorrichtung nachgeordneten Seite vermieden werden.
Solch ein Ischämieschaden
könnte
ansonsten auftreten, wenn der größte Teil
des Bluts, das in die Zuflussanschlussvorrichtung fließt, vom
Blutgefäß in die
Zuflussleitung abgezweigt würde.
Es ist auch beabsichtigt, dass eine Verbindung zu den Blutgefäßen über eine Kanüle erfolgen
könnte,
wobei die Kanüle
zusammen mit den Zufluss- und Abflussleitungen gelegt wird.
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Der
Vorteil eigenständiger
Anschlussvorrichtungen ist ihre mögliche Anwendung auf Patienten mit
chronischer kongestiver Herzinsuffizienz. Eine Anschlussvorrichtung
erübrigt
den Bedarf nach einer Anastomoseverbindung zwischen den Leitungen
des Systems der vorliegenden Erfindung und den peripheren Blutgefäßen, wenn
das System mehr als einmal entfernt und/oder ausgetauscht werden
soll. Die Anschlussvorrichtungen könnten semipermanent an das
erste und zweite Blutgefäß angelegt
werden, wobei für
einen späteren
Schnellanschluss des Systems der vorliegenden Erfindung an den Patienten eine
Verschlusskappe am Abzweigen angebracht wird. In dieser Hinsicht
könnte
ein Patient den Nutzen der vorliegenden Erfindung periodisch erfahren, ohne
dass dabei jedes Mal die Leitungen über einen Anastomosevorgang
wieder an das Blutgefäß angeschlossen
oder davon getrennt werden müssen.
Jedes Mal, wenn die vorliegende Erfindung in Gebrauch genommen werden
soll, würden
die Verschlusskappen entfernt und die Leitungen schnell an den Anschlussvorrichtungen
befestigt werden.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
der Anschlussvorrichtung 70, ist der Abzweigen 78,
wie in 3 gezeigt, in einem spitzen Winkel ausgerichtet, der
deutlich weniger als 90° von
der Achse des Anschlussstücks 72 beträgt, so dass
ein Großteil
des Bluts, das durch die Abflussleitung 52 in das Blutgefäß (z.B.
die linke Achselhöhlenarterie 24)
fließt,
in eine Richtung proximal zum Herzen 14 und nicht in die
distale Richtung fließt.
In einer alternativen Ausführungsform
kann das proximale Ende 74 des Anschlussstücks 72 einen
größeren Durchmesser
haben als das distale Ende 76, ohne dass dabei ein Winkelabzweiger
notwendig wäre,
um dasselbe Ergebnis zu erzielen.
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Mit
oder ohne eine Anschlussvorrichtung kann, wobei der Blutstrom proximal
zur Aorta geleitet wird, das Ergebnis ein parallel laufender Blutstrom die
absteigende Aorta hinab sein, was zur Drucksenkung an der Aortenwurzel
führt.
Somit kann die vorliegende Erfindung angewandt werden, um die auf das
Patientenherz wirkende Nachbelastung zu senken, wodurch eine zumindest
teilweise, wenn nicht gar vollständige
Erholung von der kongestiven Herzinsuffizienz möglich wird, während gleichzeitig
der Blutkreislauf ergänzt wird.
Ein paralleler Strom hängt von
der Betriebsphase der Pulsationspumpe und der Wahl des zweiten Blutgefäßes ab,
an welches die Abflussleitung angeschlossen ist.
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Während sich
die vorliegende Erfindung dazu anwenden lässt, einen Strömungspfad
von Arterie zu Arterie herzustellen, kann aufgrund der Beschaffenheit
der vorliegenden Erfindung, d.h. die Kreislaufergänzung zum
Stillen des Organbedarfs, auch ein Strömungspfad von Vene zu Arterie
verwendet weiden. Beispielsweise kann mit Bezug auf 4 eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung 10 dem Patienten 12 so
angelegt werden, dass die Zuflussleitung 50 an eine periphere
Vene wie die Oberschenkelvene 80 angeschlossen wird. In
dieser Anordnung kann die Abflussleitung 52 an eine der
peripheren Arterien wie die linke Achselhöhlenarterie 24 angeschlossen
werden. Arterien-Venen-Anordnungen sind genauso vorstellbar. In
den Fällen
einer Venen-Arterien-Verbindung, bei denen der Zufluss an eine Vene
und der Abfluss an eine Arterie angeschlossen ist, sollte die Pumpe 32 so
dimensioniert sein, dass sie eine ausreichend geringe Strömung zulässt, damit
sauerstoffarmes Blut in den Arterien nicht auf unannehmbare Pegel
ansteigt. Es sollte klar sein, dass die Verbindungen zu den peripheren
Venen durch ein oder mehrere der vorstehend beschriebenen Verfahren
zum Anschluss an eine periphere Arterie erfolgen können. Es
sollte auch klar sein, dass die vorliegende Erfindung auch als ein
Strömungspfad
von Vene zu Vene angelegt werden könnte, wobei Zu- und Abfluss
an separate periphere Venen angeschlossen werden. Zusätzlich umfasst
eine alternative Ausführungsform
zwei eigenständige Pumpen-
und Leitungsanordnungen, wobei eine als Strömungspfad von Vene zu Vene
und die andere als Strömungspfad
von Arterie zu Arterie angelegt wird. Wenn sich Venenblut am Einlass
oder Auslass der Pumpe mit Arterienblut vermischt, sollte das Verhältnis Venenblut
zu Arterienblut so gesteuert werden, dass eine Arteriensättigung
von mindestens 80% am Ein- oder Auslass der Pumpe aufrechterhalten
wird. Die Arteriensättigung
kann durch Pulsoximetrie-, Laserdoppler-, Kolorimetrie- oder andere
Verfahren, die zur Überwachung
der Blutsauerstoffsättigung
eingesetzt werden, gemessen und/oder überwacht werden. Der Venenblutstrom
in das System kann dann gesteuert werden, indem die Blutmenge geregelt wird,
die man die Leitung vom venenseitigen Anschluss her durchfließen lässt.
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Eine
teilweise externe Anwendung der vorliegenden Erfindung wird in Erwägung gezogen, wenn
die Herzinsuffizienz eines Patienten akut ist, d.h. man davon ausgeht,
dass sie nicht lang dauert, oder in früheren Stadien der Herzinsuffizienz
(in denen der Patient in der New York Heart Association Klassifizierung
(NYHAC) in die Funktionsklassen II oder III eingestuft wird). Mit
Bezug auf 5 ist eine dritte Ausführungsform 110 perkutan
an einen Patienten 112 angelegt, um zwei periphere Blutgefäße zu verbinden,
wobei eine Pumpe 132 und ihre dazugehörigen Antriebs- und Steuereinrichtungen
extrakorporal verwendet werden. Die Pumpe 132 hat eine
Zuflussleitung 150 und eine Abflussleitung 152,
die ihr zugeordnet sind, um an zwei periphere Blutgefäße angeschlossen
zu werden. Die Zuflussleitung 150 hat ein erstes Ende 156 und
ein zweites Ende 158, wobei das zweite Ende mittels einer
Kanüle 180 an ein
erstes peripheres Blutgefäß (z.B.
die Oberschenkelarterie 126) angeschlossen ist. Die Kanüle 180 hat ein
erstes Ende 182, das abdichtbar am zweiten Ende 158 der
Zuflussleitung 150 angeschlossen ist. Die Kanüle 180 hat
auch ein zweites Ende 184, das durch eine chirurgische Öffnung 186 oder
eine Einführhülse (nicht
gezeigt) und in die Blutgefäßquelle (z.B.
die Oberschenkelarterie 126) eingeführt wird.
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Entsprechend
hat die Abflussleitung 152 ein erstes Ende 162 und
ein zweites Ende 164, wobei das zweite Ende mittels einer
Kanüle 180 an
ein zweites peripheres Blutgefäß (z.B.
die linke Achselhöhlenarterie 124)
angeschlossen ist. Wie die Zuflusskanüle hat die Abflusskanüle 180 ein
erstes Ende 182, das abdichtbar am zweiten Ende 164 der Abflussleitung 152 angeschlossen
ist. Die Abflusskanüle 180 hat
auch ein zweites Ende 184, das durch eine chirurgische Öffnung 190 oder
eine Einführhülse (nicht
gezeigt) und in das zweite Blutgefäß (z.B. die linke Achselhöhlenarterie 124)
eingeführt
wird. Durch den Einsatz einer perkutanen Anwendung lässt sich die
vorliegende Erfindung temporär
anlegen, ohne dass irgendein Teil von ihr implantiert oder Anastomoseverbindungen
zu den Blutgefäßen hergestellt werden
müssen.
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Es
ist auch beabsichtigt, eine Einrichtung zur Minimierung des Wärmeenergieverlusts
des Bluts des Patienten vorzusehen, wenn das System der vorliegenden
Erfindung extrakorporal angewandt wird. Solch eine Einrichtung zur
Minimierung des Wärmeenergieverlusts
kann beispielsweise ein Wärmebad umfassen,
durch welches die Zufluss- und Abflussleitungen laufen, oder alternativ
Heizelemente, die außen
an den Zu- und Abflussleitungen angebracht werden. Mit Bezug auf 9 umfasst
eine Ausführungsform
der Erfindung eine die Abflussleitung 152 umgebende Isolierumhüllung 402 mit
einem Heizelement oder mehreren Heizelementen, die darin verlaufen.
Die Elemente können
beispielsweise von einer (nicht gezeigten) Batterie mit Strom versorgt
werden. Ein Vorteil von Heizelementen ist, dass der Patient, falls
gewünscht,
herumgehen kann. Es sind auch andere Einrichtungen vorstellbar,
die dem durchschnittlichen Fachmann bekannt sind, um sicherzustellen,
dass die Temperatur des Patientenbluts annehmbar hoch bleibt, während es
außerhalb des
Körpers
verläuft.
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Eine
alternative Variante der dritten Ausführungsform kann verwendet werden,
wenn gewünscht wird,
dass ein Patient periodisch, aber bei jeder Gelegenheit nur kurze
Zeitdauern lang und ohne den Einsatz von Spezielanschlussvorrichtungen
behandelt wird. Mit dieser Variante sollen die zweiten Enden der
Zu- und Abflussleitungen beispielsweise über eine Anastomoseverbindung
dauerhafter an die dazugehörigen
Blutgefäße angeschlossen
werden, wobei ein Teil jeder Leitung nahe am Blutgefäßanschluss
perkutan mit einer abnehmbaren Kappe implantiert wird, die das außen freiliegende
erste Ende (oder ein Eingriffsende) der Leitung außen am Patienten
umschließt.
Wenn gewünscht
wird, einen Kreislaufströmungspfad
zur Ergänzung
des Blutstroms bereitzustellen, könnte die abnehmbare Kappe jeder
freiliegenden perkutan gesetzten Leitung entfernt und die Pumpe
(oder die Pumpe mit einer daran befestigten Länge einer Zufluss- und/oder Abflussleitung)
zwischen den freiliegenden perkutanen Leitungen eingeschoben werden.
In dieser Hinsicht kann ein Patient den Nutzen der vorliegenden
Erfindung periodisch erfahren, ohne dass dabei jedes Mal die Leitungen
wieder an die Blutgefäße angeschlossen
oder davon getrennt werden müssen.
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Eine
andere Ausführungsform
umfasst mehrere Zufluss- und/oder Ablussleitungen. Beispielsweise
umfasst mit Bezug auf 6 eine vierte Ausführungsform 210 eine
Pumpe 232, die in Fließverbindung
mit mehreren Zuflussleitungen 250A, 250B und mehreren
Abflussleitungen 252A, 252B steht. Jedes Paar
von Leitungen läuft
an einem allgemein Y-förmigen
Zusammenlauf 296 zusammen, der die Strömung am Zuflussende zusammenlaufen
lässt und
die Strömung
am Abflussende sich verteilen lässt.
Jede Leitung kann an ein separates Blutgefäß angeschlossen werden, obwohl
es möglich
ist, zwei Verbindungen zu demselben Blutgefäß an voneinander entfernten
Stellen zu haben. In einer Anordnung sind alle vier Leitungen an
periphere Arterien angeschlossen. Alternativ könnte eine oder könnten mehrere
der Leitungen an Venen angeschlossen werden. In der in 6 gezeigten
Anwendung ist die Zuflussleitung 250A an die linke Oberschenkelarterie 226 angeschlossen,
während
die Zuflussleitung 250B an die linke Oberschenkelvene 278 angeschlossen
ist. Die Abflussleitung 252A ist an die linke Achselhöhlenarterie 224 angeschlossen,
während
die Abflussleitung 252B an die linke Karotisarterie 222 angeschlossen
ist. Es sollte festgehalten werden, dass die Verbindungen irgendwelcher
oder aller Leitungen zu den Blutgefäßen wie vorstehend beschrieben über eine
Anastomoseverbindung oder über
eine Spezialanschlussvorrichtung erfolgen können. Zusätzlich kann die Ausführungsform
von 6 auf irgendeine Kombination peripherer Blutgefäße angewandt
werden, die sich am besten für
den Zustand des Patienten eignet. Beispielsweise kann gewünscht werden, über eine
Zuflussleitung und zwei Abflussleitungen zu verfügen, oder umgekehrt. Es sollte
festgehalten werden, dass mehr als zwei Leitungen an der Zufluss-
oder Abflussseite verwendet werden können, wobei die Anzahl der
Zuflussleitungen nicht unbedingt gleich der Anzahl der Abflussleitungen
sein muss.
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Falls
gewünscht,
kann das System der vorliegenden Erfindung darüber hinaus einen Behälter umfassen,
der entweder in der Zuflussleitung enthalten ist oder mit ihr in
Fließverbindung
steht. Dieser Behälter
besteht vorzugsweise aus Materialien, die keine Thrombose erzeugen.
Mit Bezug auf 9 ist ein Behälter 420 in
direkter Fließverbindung
mit der Zuflussleitung 150 angeordnet. Der Behälter 420 dient
dazu, ausreichend Blut im System zu halten, wenn der Pumpenbedarf
vorübergehend
das Blutvolumen übersteigt,
das in dem peripheren Blutgefäß zur Verfügung steht,
in dem die Zuflussleitung liegt, bis die Pumpenleistung reguliert
werden kann. Der Behälter
reduziert das Risiko eines übermäßigen Abziehens
von Blut aus dem peripheren Blutgefäß, was passieren kann, wenn
die Herzleistung weiter abfällt als
der bereits verringerte Grundpegel der Herzleistung, oder wenn eine
systemische Gefäßerweiterung besteht,
was beispielsweise bei einem septischen Schock auftreten kann. Es
ist beabsichtigt, dass der Behälter
zu Anfang mit einer zulässigen
Lösung,
wie Kochsalzlösung,
befällt
wird, wenn das vorliegende System zum ersten Mal an den Patienten
angelegt wird.
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Das
vorliegende System umfasst einen Multilumenkatheter, wodurch es
sich an einer einzigen mit Kanüle
versehenen Stelle durch Einschieben anlegen lässt, während die Zu- und Abflussleitungen immer
noch in Fließverbindung
mit peripheren Gefäßen stehen.
Mit Bezug auf 8 könnte ein Multilumenkatheter 510 beispielsweise
in die linke Oberschenkelarterie 26 eingeführt und
weiter oben durch die absteigende Aorta zu einer von zahlreichen
Stellen geführt
werden. Das Blut könnte
beispielsweise direkt in die absteigende Aorta nahe eines Arterienzweigs
wie der linken Unterschlüsselbeinarterie ausfließen, oder,
wie beispielhaft in 2 gezeigt ist, direkt in die
periphere Eingeweidearterie 30. Der Multilumenkatheter 510 hat
eine Zuflussöffnung 512,
die in der linken Oberschenkelarterie 26 angeordnet werden
kann, wenn der Katheter 510 voll eingeschoben ist, so dass
Blut, das aus der linken Oberschenkelarterie abgezogen wird, durch
die Zuflussöffnung 512 in
ein erstes Lumen 514 des Katheters geleitet wird. Dieses
Blut wird dann durch ein zweites Lumen 516 im Katheter
und durch eine Abflussöffnung 520 am distalen
Ende des Katheters 510 herausgepumpt. Die Abflussöffnung 520 kann
sich beispielsweise in der Eingeweidearterie 30 befinden,
so dass sich ein Blutstrom von der linken Oberschenkelarterie 26 zur Eingeweidearterie 30 ergibt.
Wenn der Wunsch besteht, dass der Patient mobil sein soll, sollte
der Multilumenkatheter 510 vorzugsweise aus einem ausreichend
flexiblen und nachgiebigen Material bestehen, damit sich der Patient,
während
der Katheter in den Blutgefäßen des
Patienten verweilt, ohne irgendwelche Gefäßverletzungen hervorzurufen,
bequem bewegen kann.
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Wie
vorstehend für
verschiedene Ausführungsformen
erläutert
wurde, besteht einer der Vorteile des vorliegenden Herzunterstützungssystems darin,
es dem Patienten zu ermöglichen,
mobil zu sein. Falls gewünscht,
kann das System tragbar ausgelegt werden, so dass es direkt am Patienten
getragen werden kann. Mit Bezug auf 9 kann dies durch
die Verwendung eines tragbaren Gehäuses 610 mit Bandgurt 612 zur
Unterbringung der Pumpe, der Stromversorgung und/oder des Steuergeräts nötigenfalls
zusammen mit bestimmten Teilen der Zufluss- und/oder Abflussleitungen
erreicht werden. Es kann auch mit einem Schultergurt oder einer
anderen Technik wie einer Rücken-
oder Gürteltasche
erreicht werden, die eine effiziente Tragbarkeit ermöglicht. Wie
in 9 gezeigt ist, wird Blut durch die Zuflussleitung 150 in
eine Pumpe abgezogen, die in dem tragbaren Gehäuse 610 enthalten
ist, wo es in die Abflussleitung 152 und zurück in den
Patienten fließt.