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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Knochenanker, insbesondere,
jedoch nicht ausschließlich,
auf einen Knochenanker zur Fixierung von Transplantaten, z.B. zur
Sehnen- oder Bänderfixierung.
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Aufgrund
der wachsenden Anzahl von Personen, die aktiv Sport betreiben, werden
Verletzungen, bei denen Gewebe wie Sehnen oder Bänder reißen oder sich vom Knochen ablösen, immer
häufiger. Chirurgische
Techniken sind entwickelt worden, um gerissenes Weichgewebe zu rekonstruieren
und es wieder an dem betroffenen Knochen zu befestigen. Eine der üblichsten
Arten derartiger Verletzungen ist der vordere Kreuzbandriss. Das
vordere Kreuzband verbindet den Oberschenkelknochen in der Mitte
des Kniegelenks mit dem Schienbein. Die Rekonstruktion derartigen
Gewebes beinhaltet im Allgemeinen das Ersetzen mit einem Transplantat,
beispielsweise einer autologen oder künstlichen Sehne. Ein autologes Sehnentransplantat
kann der Patellarsehne des Patienten entnommen werden, oder es kann
alternativ der Halbsehnenmuskel verwendet werden. Eine typische
Fixierungstechnik beinhaltet die Verwendung einer kreisförmigen Button-Fixierungs-Vorrichtung, die
sich an der Außenseite
des Oberschenkelknochens oberhalb des Knies befindet. Da ein gewisser Abstand
zu der Stelle vorliegt, an der das Transplantat in dem Kniegelenk
verwendet wird, werden chirurgische Nähte eingesetzt, um das Transplantat
an dem Oberschenkelknochen-Button zu befestigen. Der Hauptnachteil
dieser Technik ist, dass Schnitte durch die Haut und den Quadriceps-Muskel
erfolgen müssen,
was zu Beintrauma und einem kosmetisch unerwünschten Verfahren führt. Die
US 5645588 beschreibt eine
verbesserte Technik, bei der der Bänderanker durch einen Tunnel
im Oberschenkelknochen, der von der Mitte des Knies aus durch den Oberschenkelknochen
hindurch ausgebildet ist, geschoben werden kann, aber auch diese
Technik beinhaltet noch die Verwendung von chirurgischen Nähten, die
direkt an der Fixierungsvorrichtung an der Außenseite des Oberschenkelknochens
oberhalb des Knies befestigt sind und durch die das Transplantat
geschlungen wird, bevor es aus dem Tunnel im Oberschenkelknochen
austritt und an dem Schienbein befestigt wird. Die Verwendung derartiger
Techniken beinhaltet unweigerlich das Einführen potentieller Quellen des
Lösens
des Transplantats durch Dehnen der chirurgischen Naht. Dies kann
zu einer Bewegung des Transplantats im Laufe der folgenden Mobilität des Patienten
führen,
was den Heilungs- und Transplantationsprozess behindert. Des Weiteren
bringt die Verwendung chirurgischer Nähte das Binden von Knoten mit
sich, die zu einer gewissen Folgedehnung der chirurgischen Naht
führen,
wodurch sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass das Transplantat einer
Dehnung unterliegt, die für
den beabsich tigten Zweck nicht angemessen ist. Es kann auch sein,
dass die chirurgische Naht selbst der hohen Zugbelastung, der sie
während
der Benutzung ausgesetzt ist, nicht standhält. Die PCT/US97/22061 versucht,
dieses Problem durch Bereitstellen eines Einsatzelements mit Presspassung
mit proximaler Öffnung,
durch die ein Transplantat geschoben oder befestigt werden kann,
zu lösen.
Die Technik bringt das Befestigen des Endes der Vorrichtung mit
Presspassung an dem zentralen Spongiosabereich des Knochens mit
sich. Bedauerlicherweise ermöglicht dieser
weichere Bereich des Knochens keine ausreichende Verankerung der
Vorrichtung, um dem Zug, dem das Transplantat in Benutzung ausgesetzt
ist, zu widerstehen.
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Die
US 5037422 bezieht sich
ebenfalls auf das Verankern von chirurgischen Nähten zum Befestigen einer chirurgischen
Naht an einem Bohrloch in einem Knochen. Die Vorrichtung ist an
der Spongiosa befestigt gezeigt. Die Vorrichtung ist zur Verwendung bei
der Fixierung von Weichgewebe an der Außenseite des Knochens vorgesehen,
nicht zur Fixierung innerhalb des Bohrlochs selbst. Des Weiteren
ist sie nicht zur Fixierung von Transplantaten geeignet und kann
nur für
chirurgische Nähte
verwendet werden.
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Eine
Vorrichtung zur Fixierung von Transplantaten unter Verwendung chirurgischer
Nähte ist in
der
EP 0 619 982 beschrieben,
wobei der Anker einen Körper
und eine Vielzahl von Widerhaken aufweist, die sich in axial fluchtender,
umfangsseitig beabstandeter Beziehung zueinander um den Körper herum
befinden. Die Widerhaken weisen eine normale Konfiguration auf,
wobei sie sich von dem Ankerkörper
nach hinten und radial nach außen
zu äußeren Enden
erstrecken, die sich normalerweise außerhalb eines länglichen
Vorsprungs des größten geometrischen
Durchmessers des Körpers
quer zu seiner Längsachse
befinden. Die Vorrichtung verwendet chirurgische Nähte und
weist die vorher erörterten Nachteile
auf. Des Weiteren beruht sie auf der Interferenz zwischen den Widerhaken
und dem weichen Spongiosabereich.
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Die
US 5 632 748 zeigt eine
Endosteal-Verankerungsvorrichtung zum Drücken eines Sehnentransplantats
gegen eine Knochenoberfläche.
Die Vorrichtung wird in die obere seitliche Kondylenoberfläche des
Oberschenkelknochens eingeführt
und weist einen Kopf auf, der an der äußeren Oberfläche des
Oberschenkelknochens anschlägt
und die Sehnen hält,
sowie ein Element, das in dem Oberschenkelknochen ruht und eine
Vielzahl von Stützelementen
aufweist, die sich in die Spongiosa erstrecken, um den Anker weiter
zu befestigen.
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Die
FR 2 725 615 zeigt einen
zweiteiligen Anker, der ein Steckelement und ein Dosenelement aufweist.
Das Dosenelement kann in einen Knochentunnel eingeführt werden
und weist an seiner Oberfläche
Unebenheiten auf, um das Knochenwachstum anzuregen. Das Steckelement
kann in das Dosenelement eingeführt
werden, um das Dosenelement auszuweiten und es gegen die Knochenwand
festzulegen.
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Die
US 5 707 395 zeigt einen
zweiteiligen Knochenanker mit einer gezackten äußeren Oberfläche zur
Festlegung gegen den Knochen. Der Hauptteil des Ankers weist ein
Loch auf, in das ein Dübel eingeschraubt
werden kann, um den Anker gegen die Oberfläche eines Knochentunnels aufzuweiten.
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Die
EP 0 317 406 zeigt einen
Knochenanker, der eine verjüngte
Form und eine gezackte Außenkante
aufweist.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird ein Knochenanker nach dem Anspruch 1 bereitgestellt.
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Ein
weiterer Vorteil der Form des Kopfabschnitts ist es, dass sie es
dem Weichgewebe ermöglicht,
direkt durch das Ankerelement verankert zu werden, ohne dass verbindende
chirurgische Nähte erforderlich
sind.
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Um
die Funktion auszuführen,
in Benutzung gegen die Innenfläche
des kortikalen Knochens in dem Bereich um das Loch, das gebohrt
worden ist, gedrückt
zu werden, ist wenigstens ein Teil des Stützelements vorzugsweise breiter
oder kann breiter gemacht werden als das Loch, das gebohrt worden
ist.
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Bevorzugt
sind in dem Körper
des Ankerelements Zugriffselemente vorgesehen, die einen Zugriff
des Weichgewebes von der Außenseite
des Elements auf das Loch in dem Knochen ermöglichen.
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Die
Zugriffselemente können
in Form einer oder mehrerer Öffnungen
vorliegen. Bevorzugt liegt jedoch das Stützelement in Form einer Anzahl
von Beinen vor, die von dem Kopfabschnitt herabhängen, und ein Führungselement
oder Abstand zwischen benachbarten Beinen ermöglicht den Zugriff von der Außenseite
des Ankerelementes auf das Loch in dem Knochen.
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Bevorzugt
erstreckt sich die Form des Kopfabschnitts wenigstens teilweise
nach unten auf die Außenseite
der Seiten des Ankerelements, um das längliche Weichgewebe zu führen und
es vorzugsweise gegen die Wände
des Knochenlochs zu drücken.
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Vorteilhafterweise
fördert
dies die Transplantation des Weichgewebes an den umgebenden Knochen.
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Bevorzugt
erstreckt sich wenigstens der unterste Abschnitt des Stützelements
am proximalen Ende des Ankerelements weiter nach außen als
der Kopfabschnitt.
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Das
Stützelament
kann wenigstens an seinem untersten Abschnitt radial nach innen
elastisch verformbar sein, so dass durch Zusammendrücken der
Seiten des Stützelements
radial nach innen ein unterster Abschnitt, der breiter ist als das
Knochenloch, leicht hindurchtreten kann, und wenn der Druck nachlässt, kann
sich das Stützelement
in dem Loch so ausdehnen, dass es gegen den Knochen zurückgedrückt wird,
so dass die Unterseite an dem proximalen Ende des Stützelements
gegen die Innenfläche
des kortikalen Knochens im Bereich um das Loch herum anschlägt.
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Die
Beine können
an ihrer Außenseite
an dem proximalen Ende verdickt sein, um den breiteren untersten
Abschnitt des Ankers zu bilden. Vorzugsweise ist das Ankerelement
hohl und die Dicke der Unterseite an seinem proximalen Ende ist
derart, dass in Benutzung der äußerste Abschnitt
der Oberfläche
gegen die Innenfläche
des kortikalen Knochens um den Bereich des Lochs herum gedrückt wird,
während
der innerste Abschnitt der Oberfläche über das Loch vorsteht. Auf
diese Weise gewähren die
Abstände
zwischen benachbarten Beinen, wenn das proximale Ende die Enden
einer Anzahl von Beinen aufweist, Zugriff auf das Loch für zwischen
benachbarten Beinen geführtes
Gewebe. Alternativ oder zusätzlich
kann das Stützelement,
vorzugsweise durch Verwendung von Dehneinrichtungen, nach außen dehnbar
sein.
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Das
Stützelement
kann vorzugsweise mittels einer Keileinrichtung oder eines Dehnungswerkzeugs
gedehnt werden. Das Stützelement
weist bevorzugt eine Anzahl von Beinen auf, die von dem Kopfabschnitt
herunterhängen,
und das Dehnungswerkzeug oder die Keileinrichtung kann zwischen den
Beinen angebracht sein, um die Beine in Bezug auf das Knochenloch
radial nach außen
zu drücken. Die
Keileinrichtung kann in die Ankereinrichtung getrieben werden, um
die Beine in Bezug auf das Loch radial nach außen zu drücken. Die Keileinrichtung kann
nach Verwendung in dem Anker verbleiben. Die Keileinrichtung kann
in Form eines Dübels
vorliegen, es könnte
jedoch auch jede beliebige geeignete Form verwendet werden, die
von dem Anker zwischen den Beinen aufgenommen werden kann.
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Bevorzugt
hängen
wenigstens drei Beine von dem Kopfabschnitt herab, bevorzugter wenigstens
vier Beine; es ist am bevorzugtesten, wenn vier Beine von dem Kopfabschnitt
herabhängen.
Die Beine können über dem
untersten Abschnitt miteinander verbunden und nur an dem proximalen
Ende des Ankerelements voneinander beabstandet sein.
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Vorzugsweise
ist die Keileinrichtung enger als das gebohrte Loch, so dass in
Benutzung der Zugriff auf das Loch radial nach außen von
der Keileinrichtung möglich
ist.
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Bevorzugt
weist der geformte Kopfabschnitt über dem distalen Ende des Ankerelements
einen vertieften Abschnitt auf, der geeignet ist, längliches Weichgewebe
wie Sehnen, Bänder
oder deren Ersatz sicher aufzunehmen. Vorzugsweise weist der geformte
Kopfabschnitt eine Führungseinrichtung über das
distale Ende hinweg für
das längliche Weichgewebe
auf. Bevorzugt bildet der vertiefte Abschnitt einen Führungsabschnitt
für das
längliche Weichgewebe.
Vorzugsweise gibt es zwei derartige Führungseinrichtungen oder -abschnitte,
die einander bevorzugt in der Mitte der Außenseite des Kopfabschnitts
kreuzen. Die beiden Führungsabschnitte liegen
bevorzugt im Wesentlichen im rechten Winkel zueinander.
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Der
Kopfabschnitt kann die distalen Enden der Beine aufweisen, an denen
letztere an ihren distalen Enden verbunden sind.
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Typischerweise
ist ein Führungskanal
wenigstens teilweise zwischen benachbarten Beinen ausgebildet. An
dem proximalen Ende, an dem die Beine getrennt sind, kann der Kanal
durch die benachbarten Seiten benachbarter Beine und die Keileinrichtung
zwischen den Beinen ausgebildet werden.
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Der
Kopfabschnitt kann durch Verbinden der Beine ausgebildet werden.
Vorzugsweise durch Verbinden von wenigstens drei Beinen, bevorzugter durch
Verbinden von wenigstens vier Beinen, am bevorzugtesten durch Verbinden
von vier Beinen. Die Beine sind vorzugsweise gleich weit voneinander entfernt.
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Der
vertiefte Abschnitt kann durch die obere Fläche der Beine an dem distalen
Ende ausgebildet werden. Vorzugsweise ist die obere Fläche jedes Beins
nach unten auf die Mitte des Kopfabschnitts hin abgewinkelt, um
dadurch den vertieften Abschnitt bereitzustellen, der verhindert,
dass längliches
Weichgewebe, das sich über
dem Kopf befindet, in Benutzung von dem Kopf herunter rutscht.
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Die
Keileinrichtung kann bevorzugt durch eine geeignete Einrichtung
in dem Ankerelement befestigt sein, die verhindert, dass sie in
Benutzung heraustritt. Bei einigen Ausführungsformen kooperieren die
Keileinrichtung und die Innenfläche
der Beine in einer Nut- und Federanardnung. Die Nut kann sich an den
Beinen oder an der Keileinrichtung befinden. Um den Eintritt des
Keils zwischen die Beine zu erleichtern, ist die Feder im Allgemeinen
an dem proximalen Ende um die Keileinrichtung herum angeordnet,
und auf der Innenseite der Beine befinden sich an deren proximalem
Ende die Nuten.
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Vorzugsweise
erstrecken sich längliche
Führungen
nach unten entlang der Außenseite
des Knochenankers, um längliches
Weichgewebe zu führen. Bevorzugt
sind die Führungen
Vertiefungen in den Seiten des Knochenankers.
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Der
Bereich zwischen den Seiten benachbarter Beine bildet eine längliche
Führung,
um das längliche
Weichgewebe von dem Kopfabschnitt zu dem Knochenloch zu führen.
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Die
Führung
ist bevorzugt so ausgestaltet, dass sie die Gesamtstärke des
länglichen
Weichgewebes nur teilweise aufnimmt, so dass letzteres in Benutzung
gegen die Wände
des Lochs gedrückt wird,
um die Transplantation zu unterstützen.
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Vorzugsweise
ist das Ankerelement so ausgebildet, dass eine auf den Kopfabschnitt
aufgebrachte Druckkraft verursacht, dass sich die Beine nach außen spreizen.
Die untere Fläche
des proximalen Endes der Beine des Ankerelements ist bevorzugt gegen
die Mittellinie des Ankerelements abgewinkelt, so dass das nach
außen
Spreizen der Beine eine Verkleinerung des Winkels bewirkt, bis die
untere Fläche
im Wesentlichen in derselben Ebene liegt wie der kortikale Knochen,
an den sie anschlägt.
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Vorteilhafterweise
bewirkt dies in Benutzung, dass der Teil des proximalen Endes, der
mit dem Knochen in Kontakt steht, flach an der Innenfläche des
Knochens anliegt, um zusätzliche
Kraft und Sicherheit zu gewährleisten.
Vorzugsweise schlägt
in Benutzung der radial äußerste Teil
der unteren Fläche
an dem Bereich der Innenfläche
des kortikalen Knochens um das Loch herum an, und der innerste Teil
erstreckt sich über
das Loch in dem Knochen, um zusammen mit dem benachbarten Bein ein
Ausgangsloch für
das längliche
Weichgewebe bereitzustellen, und um das Weichgewebe gegen den kortikalen
Knochen des Lochs zu drücken,
um die Transplantation zu erleichtern.
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Beispiele
länglichen
Weichgewebes zum erfindungsgemäßen Einsatz
umfassen Bänder
oder Sehnen, insbesondere rekonstruierte Bänder oder Sehnen.
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Die
Erfindung kann bei einem Verfahren der Fixierung von Weichgewebe
an Knochen mittels des Knochenankers verwendet werden. Insbesondere bei
der Fixierung von Bändern
oder Sehnen an einem geeigneten Gelenk, beispielsweise Knie, Ellenbogen oder
Schulter. Die Erfindung ist besonders vorteilhaft bei der Rekonstruktion
des vorderen Kreuzbands im Knie oder des hinteren Kreuzbands im
Knie. Insbesondere die femorale Fixierung des rekonstruierten Bands.
Insbesondere die Fixierung am Schienbeinplateau (Intercondylar Notch)
durch Befestigen des Knochenankers an der Innenfläche des
kortikalen Knochens an dem Schienbeinplateau.
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Vorzugsweise
besteht der Knochenanker aus biokompatiblen Materialien. Das Material
kann beispielsweise ein bioresorbierbares Material oder ein nicht-resorbierbares,
beständiges
Material sein. Derartige resorbierende Materialien können Trimethylencarbonat
Copolymere, Polylactic Acid und Polygylkolsäure (Polyglycolic Acid) umfassen.
Beispiele für
nicht-resorbierbare Materialien umfassen Polyäthylen, Polypropylen, Polyester
und Acetal-Homopolymer. Alternativ können Copolymere aller vorgenannten
Materialien verwendet werden.
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Eine
Ausführungsform
der Erfindung wird nun beispielhaft unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen
beschrieben. Es zeigt:
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1a eine Draufsicht auf einen Knochenanker
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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1b eine Einzelheit einer Dübelbefestigungsnut
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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1c eine Vorderansicht des Knochenankers
der 1a;
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1d eine perspektivische Ansicht des Knochenankers;
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1e einen Querschnitt entlang der Linie K-K
der 1a;
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1f einen Querschnitt entlang der Linie P-P
der 1a;
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1g ein mögliches Sehnenprofil einer Sehne,
die sich über
dem Knochenanker befindet;
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2a einen erfindungsgemäßen Dübel;
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2b eine Detailansicht eines Teils der
Feder an dem proximalen Ende des Dübels der 2a;
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3 einen
Querschnitt durch einen Knochenanker, der an der Innenfläche des
kortikalen Knochens befestigt ist; und
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4 eine
Transplantats-Rekonstruktion eines vorderen Kreuzbands.
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Unter
Bezug auf die 1 und 2 weist
ein Knochenanker 2 vier längliche flächengleiche Beine auf, die
in Draufsicht kreuzförmig
angeordnet sind. Jedes Bein hat einen im Allgemeinen nicht einheitlichen
geradlinigen Querschnitt. Die Beine sind an dem oberen distalen
Ende 4 des Knochenankers miteinander verbunden, gehen jedoch
zu dem proximalen Ende 6 des Knochenankers hin auseinander. Nach
dem Auseinandergehen führen
die Innenflächen 8 (a – d) der
Beine strahlenförmig
nach außen, während sie
sich zu dem proximalen Ende 6 erstrecken, so dass durch
den Abstand zwischen den Beinen an der Innenseite des Knochenankers 2 ein
Keilaufnahmesockel 10 ausgebildet wird. Die Außenflächen 12 (a – d) jedes
Beins haben einen bogenförmigen
Querschnitt, um das Bohrlochprofil genau aufzunehmen. Der Hauptteil
dieser Oberfläche
des Beins erstreckt sich parallel zu der entsprechenden Oberfläche des
gegenüberliegenden
Beins. An dem proximalen Ende 6 des Knochenankers 2 erstreckt
sich jedoch die Oberfläche
radial nach außen,
um einen verdickten radialen Außenabschnitt 32 jedes
Beins auszubilden, und sie erstreckt sich an dem distalen Ende 4 des
Knochenankers 2 radial nach innen. Die untere Fläche 14 (a – d) jedes
Beins ist an ihrem proximalen Ende 6 distal auf die Mittellinie
des Knochenankers abgewinkelt, so dass sich einer darunterliegenden
Knochenfläche
eine ebene Fläche
präsentiert,
wenn sich die Beine 20–26 unter
den an dem distalen Ende 4 des Knochenankers 2 wirkenden Druckkräften nach
außen
spreizen. Die Druckkraft wird durch längliche Transplantate bereitgestellt,
die sich über
dem distalen Ende 4 befinden und zwischen benachbarten
Beinen des Knochenankers geführt
werden. An dem distalen Ende 4 jedes Beins 20–26 ist
die obere Endfläche
des Beins proximal gegen die Mitte des Knochenankers abgewinkelt.
Auf diese Weise ergibt sich an dem distalen Ende 4 des Knochenankers
eine Vertiefung.
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Die
Seiten 28, 30 jedes Beins erstrecken sich parallel
zueinander und sind im Allgemeinen entlang ihrer gesamten Länge planar.
Die Seiten sind jedoch an dem proximalen Ende 6 des Knochenankers durch
den nach außen
verdickten Abschnitt 32, der sich auch umfangsseitig an
dessen seitlichen Kanten erstreckt, verdickt. An dem distalen Ende
der Beine sind die Seiten nach innen abgewinkelt, um an einem Scheitelbereich 34 aufeinander
zu treffen. Die Linie des Scheitelbereichs selbst ist proximal gegen
die Mitte des Knochenankers abgewinkelt, wie bereits beschrieben
worden ist.
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Aufgrund
der beschriebenen Form des Knochenankers können zwei rekonstruierte Bänder oder Sehnen
kreuzweise über
dem distalen Ende 4 des Knochenankers 2 positioniert
werden, so dass deren Hinterkanten nach unten auf den Knochenausgang zwischen
benachbarten Beinen geführt
werden. Auf diese Weise wird das rekonstruierte Band oder die rekonstruierte
Sehne sicher zwischen benachbarten Beinen auf gegenüberliegenden
Seiten des Knochenankers und in der Vertiefung über dem Kopf des Knochenankers
an Ort und Stelle gehalten. Das andere rekonstruierte Band oder
die andere rekonstruierte Sehne ist auf ähnliche Weise im rechten Winkel zu
dem ersten rekonstruierten Band oder der ersten rekonstruierten
Sehne positioniert. Die Hinterkanten der rekonstruierten Bänder oder
Sehnen können dann
an dem proximalen Ende der Beine durch das Knochenloch hindurch
heraustreten. Indem die Hinterkanten der so fixierten Bänder unter
Spannung gelegt werden, wird auf den Knochenanker an dem distalen
Ende eine Druckkraft aufgebracht. Dies bewirkt, dass die Beine 20–26 sich
nach außen
spreizen, damit die Beine fester in das Bohrloch eingreifen. Da das
proximale Ende der Beine verdickt ist, wird ein Teil der unteren
Fläche 14 gegen
die Innenfläche
des kortikalen Knochens gedrückt,
durch den das Loch gebohrt worden ist. Das Spreizen der Beine bewirkt auch,
dass die distal abgewinkelte untere Fläche 14 in eine Ebene
mit der Innenfläche
des kortikalen Knochens kommt, so dass eine flache Basis zum Verankern
gegen den Knochen bereitgestellt wird.
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Durch
Platzieren des rekonstruierten Transplantats an der Außenseite
des Knochenankers wird es dem Transplantat erleichtert, an die Wände des Bohrlochs
und des kortikalen Knochens am Eingang des Tunnels verpflanzt zu
werden. Des Weiteren wird durch Erhöhen des Zugs in dem Transplantat,
was im Laufe der Folgebenutzung durch den Patienten auftreten kann,
der Knochenanker in Bezug auf das Bohrloch und die Innenfläche des
kortikalen Knochens nach außen
gedrückt,
was zu einer ausgeprägteren
Fixierung führt.
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In 1g ist gezeigt, dass das zwischen benachbarten
Beinen 20, 26 befindliche Sehnenprofil dem Profil
des Bohrlochs folgt. Durch sorgfältiges Konstruieren
des Ersatztransplantats und/oder der Dimensionen des Knochenankers
kann das Sehnenprofil 40 radial nach außen in das Bohrloch und den kortikalen
Knochen am Ausgang gedrückt
werden, was zu einer größeren Wahrscheinlichkeit
der Transplantatsfixierung führt. 2a zeigt einen Dübel 50, der so ausgestaltet
ist, dass er genau in den zwischen den Innenflächen der Beine 20–26 ausgebildeten
Dübelaufnahmehohlraum 10 passt.
In Benutzung kann der Dübel
nach der Knochenanker- und Bänderfixierung
in den Dübelaufnahmehohlraum
gedrückt
werden. Eine umlaufende Feder 52 ist nahe der Basis des
Dübels 50 ausgebildet,
und eine entsprechende gut passende Nut 54 ist an entsprechender
Höhe an
der Innenfläche
jedes Beins 20–26 ausgebildet.
Wenn der Dübel
weiter in den Dübelaufnahmehohlraum 10 gedrückt wird,
wird die Feder 52 schließlich in die an der Innenseite
jedes Beins ausgebildeten Nuten 54 eingesteckt, so dass
der Dübel im
Folgenden nicht von seiner Position entfernt wird. Der Dübel hat
zwei Vorteile, nämlich,
dass er verhindert, dass die Beine nach innen kollabieren, und dass er
die Beine so weit radial nach außen drücken kann, wie es ihre Ausgestaltung
erlaubt.
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Die 3 und 4 zeigen
einen Knochenanker 60 der vorher in Bezug auf die 1 und 2 beschriebenen
An im Querschnitt mit rekonstruierten vorderen Kreuzbändern 88 in
Position.
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Ein
Verfahren zum Befestigen eines Transplantats ist das bei der Rekonstruktion
des vorderen Kreuzbands oder des hinteren Kreuzbands verwendete
Verfahren. Zunächst
wird am Schienbeinplateau (Intercondylar Notch) eine Notchplastik
durchgeführt. Diese
Technik ist im US-Patent Nr. 5139520 (Rosenberg) beschrieben, worauf
hier Bezug genommen wird, und ist dem Fachmann bekannt. Typischerweise
wird eine Bohrerführung
verwendet, um einen tibialen Kanal 68 auszubilden. Die
an der femoralen Oberfläche
erforderliche isometrische Position wird unter Verwendung herkömmlicher
chirurgischer Techniken lokalisiert, und ein stirnseitig geschlossener
Sockel 70 wird in dem Oberschenkelknochen ausgebildet,
der sich mit dem für
die Fixierung des vorderen Kreuzbands erforderlichen Winkel von
dem Schienbeinplateau (Intercondylar Notch) aus erstreckt. Die Länge des
Sockels ist relativ kurz, nämlich
in der Größenordnung
von 2–3cm.
Ein Paar rekonstruierter Bänder
wird dann wie vorher beschrieben über dem Knochenanker positioniert.
Der Knochenanker wird dann mit den positionierten Bändern wie
in 3 dargestellt in den Schienbein-Sockel 70 eingeführt. Herkömmliche
Techniken können
dann durchgeführt
werden, um die Hinterenden 72, 74 am Schienbein
zu befestigen.
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3 zeigt
einen Knochenanker 76, der dieselbe Konstruktion aufweist
wie der in den 1 und 2 beschriebene
Knochenanker. Die proximalen Oberflächen 78 des Knochenankers 76 schlagen
an dem radial äußersten
Abschnitt der Oberfläche
an der Innenfläche 80 des
kortikalen Knochens 82 an, durch den ein Loch 84 gebohrt
worden ist. Der radial innerste Abschnitt der Oberfläche des
proximalen Endes 78 erstreckt sich über das Loch 84. Der
Knochenanker 76 ist vor der Einführung des (nicht gezeigten)
Dehnungsdübels
gezeigt, der komplett in einen Dehnungsdübelsockel 86 einzuführen ist,
der zwischen den Innenflächen
der Beine unter dem Kopfabschnitt 94 ausgebildet ist. Das
Einführen
des Dehnungsdübels
soll bewirken, dass die proximalen Enden 78 des Knochenankers 76 sich
radial ausdehnen und den Anteil der proximalen Endfläche 78 erhöhen, die
gegen die Innenfläche 80 des
kortikalen Knochens 82 anschlägt. Des Weiteren wird während der
chirurgischen Operation das rekonstruierte vordere Kreuzband 88 bis
zu dem erforderlichen Grad gespannt, was dazu führt, dass die Beine sich radial
dehnen, wodurch der Knochenanker 76 weiter an seiner Position
festgelegt wird. Wie aus 3 sehr deutlich hervorgeht,
führt das
Kanalisieren des rekonstruierten Bands 88 um die Außenfläche des
Knochenankers 76 herum dazu, dass das Band in direkten
Kontakt mit der Spongiosa 90 und dem kortikalen Knochen 92 kommt,
was den Transplantationsprozess fördert. Des Weiteren liegt aufgrund
des Fehlens von chirurgischen Nähten,
die das rekonstruierte Band 88 an dem Knochenanker 76 befestigen,
ein reduziertes Risiko der Längsbewegung
des rekonstruierten Bands 88 während der Benutzung vor, was
die Wahrscheinlichkeit weiter erhöht, dass das Transplantat angenommen
wird. Als weiterer Vorteil verhindert das Fehlen chirurgischer Nähte auch
das Versagen des Bänderankers
in Benutzung.