DE60022116T2 - Mobilkommunikationsendgerät mit entfernbarer Chipkarte und Verfahren zum Netzwerkzugang - Google Patents

Mobilkommunikationsendgerät mit entfernbarer Chipkarte und Verfahren zum Netzwerkzugang Download PDF

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Hiroyuki Yokohama-shi Oshima
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W88/00Devices specially adapted for wireless communication networks, e.g. terminals, base stations or access point devices
    • H04W88/02Terminal devices
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W12/00Security arrangements; Authentication; Protecting privacy or anonymity
    • H04W12/12Detection or prevention of fraud
    • H04W12/126Anti-theft arrangements, e.g. protection against subscriber identity module [SIM] cloning
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W12/00Security arrangements; Authentication; Protecting privacy or anonymity
    • H04W12/40Security arrangements using identity modules
    • H04W12/48Security arrangements using identity modules using secure binding, e.g. securely binding identity modules to devices, services or applications

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein ein Mobilkommunikationsgerät mit einer entnehmbaren oder entfernbaren Chipkarte (IC-Karte) und ein Netzzugriffsverfahren dafür.
  • In jüngster Zeit besteht eine starke Nachfrage für ein in einem Mobilkommunikationssystem oder einem Fahrzeugtelefonsystem verwendbares Mobilkommunikationsendgerät für persönliche Kommunikationen.
  • Bei einem Mobilkommunikationsendgerät besteht jedoch die Gefahr, daß es verloren gehen oder gestohlen werden kann, weil ein Besitzer es normalerweise mit sich trägt und verwendet. Daher müssen hinsichtlich des Verlusts oder Diebstahls des Mobilkommunikationsgeräts Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Herkömmlich sind viele Sicherheitsmaßnahmen oder Sicherungsverfahren für ein Mobilkommunikationsgerät bereitgestellt worden.
  • In der JP-A-7-193865 wird ein Sicherungsverfahren für ein Mobilkommunikationsendgerät für den Fall eines Verlusts oder Diebstahls beschrieben. Dieses herkömmliche Beispiel eines Mobilkommunikationsendgeräts kann über eine Kommunikationsleitung Betriebsdaten von einer abgesetzten Kommunikationsvorrichtung empfangen. Dann führt dieses herkömmliche Beispiel des Mobilkommunikationsendgeräts gemäß dem Inhalt der empfangenen Betriebsdaten eine vorgegebene Schutzverarbeitung bezüglich des Mobilkommunikationsendgeräts aus. Dadurch schützt dieses herkömmliche Beispiel des Mobilkommunikationsendgeräts interne Daten, falls es verloren geht, und bietet auch einen Schutz gegen Gebührenerhebungs- oder Abrechnungsprobleme, die verursacht werden können, falls es durch eine andere Person unberechtigt verwendet wird.
  • Außerdem wird ein Mobilkommunikationsendgerät in verschiedenartigen Umgebungen verwendet, z.B. in analogen zellularen Systemen, digitalen zellularen Systemen und Schnurlostelefonsystemen. Ein GSM- (Global System for Mobile Communication) System ist eines der digitalen zellularen Systeme und wird als paneuropäisches einheitliches Standardsystem eingerichtet. Das GSM-System ermöglicht einen digitalen Mobiltelefondienst.
  • Ein Mobilkommunikationsendgerät dieses GSM-Systems kann unter Verwendung einer Chipkarte, die mehrere Daten in einem Speicher der Chipkarte speichert, auf ein Netz zugreifen (das Netz anrufen). Diese Chipkarte wird im GSM-System als SIM- (Subscriber Identity Module) bezeichnet. In den im Speicher der SIM-Karte gespeicherten mehreren Daten sind Daten enthalten, die mit dem Benutzer des Mobilkommunikationsendgeräts in Beziehung stehen.
  • Die mit dem Benutzer des Mobilkommunikationsendgeräts in Beziehung stehenden Daten enthalten eine Teilnehmernummer (IMSI: International Mobile Subscriber Identity), eine Identifikationsnummer (PIN: Personal Identification Number), einen Dienststatuscode und durch einen Teilnehmer eingegebene Kurzwahlnummern.
  • Ein Mobilkommunikationsendgerät, in das die SIM-Karte eingesetzt ist, wird als MS (Mobilstation) bezeichnet, und ein Mobilkommunikationsendgerät, in das die SIM-Karte nicht eingesetzt ist, wird als ME (Mobileinrichtung) bezeichnet. D.h., die ME und die SIM-Karte bilden in Kombination die MS, durch die ein Zugriff auf das Netz ermöglicht wird. Daher ist die SIM-Karte im GSM-System ein wesentliches Element.
  • Im GSM-System kann eine MS, d.h. eine beliebige ME, in die die SIM-Karte eines Teilnehmers eingesetzt ist, auf das Netz zugreifen. D.h., der Teilnehmer muß lediglich die SIM-Karte mitnehmen, ohne seine ME mitzunehmen. Dadurch kann der Teilnehmer beispielsweise auf einer Reise nur die SIM-Karte mitnehmen und sich an seinem Reiseziel eine ME ausleihen und hat dann unter Verwendung der MS, d.h. der ausgeliehenen ME mit seiner eingesetzten SIM-Karte Zugriff auf das Netz.
  • Im GSM-System kann eine MS, d.h. eine beliebige ME, in die eine beliebige SIM-Karte eingesetzt ist, auf das Netz zugreifen. Wenn die MS verloren geht oder gestohlen wird, kann eine MS auf das Netz zugreifen, indem eine in eine verloren gegangene oder gestohlene MS eingesetzte SIM-Karte herausgezogen wird, eine andere SIM-Karte eingesetzt und eine entsprechende PIN eingegeben wird. Daher besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, daß die ME nicht ihrem Besitzer zurückgegeben wird.
  • Folgende andere herkömmliche Techniken sind bezüglich einer Chipkarte und eines Mobilkommunikationsendgeräts veröffentlicht worden.
  • In der JP-A-10-200522 sind ein Verfahren zum Codieren von Daten mit Hilfe einer Chipkarte, ein System zum Codieren von Daten mit Hilfe einer Chipkarte und eine Chipkarte beschrieben. Dieses herkömmliche Beispiel betrifft die Codierung von Daten mit Hilfe einer Chipkarte. Insbesondere werden gemäß diesem herkömmlichen Beispiel Daten codiert, die Benutzerdaten enthalten, die den Berechtigungsstatus von Benutzern anzeigen, die berechtigt sind, die Daten zu decodieren, und die codierten Daten werden auf der Chipkarte gespeichert. Nur Benutzer, die dem Berechtigungsstatus entsprechen, können die codierten Daten auf der Chipkarte decodieren und die decodierten Daten von der Chipkarte lesen. Außerdem wird der Speicherbereich auf der Chipkarte in die sem herkömmlichen Beispiel von einem abgesetzten Ort aus gemanagt.
  • In der JP-A-9114948 sind eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Schützen und Managen eines Sicherheitszustands unter Verwendung einer Chipkarte beschrieben. Dieses herkömmliche Beispiel betrifft ein Verfahren zum Schützen und Managen des Sicherheitszustands unter Verwendung einer Chipkarte und insbesondere die Aufrechterhaltung der Sicherheit, wenn die Chipkarte auch als Kreditkarte geeignet ist.
  • In der JP-A-8-511144 ist eine digitale Funktelefoneinrichtung mit einem Mobilkommunikationsendgerät beschrieben. Dieses herkömmliche Beispiel betrifft eine digitale Funktelefoneinrichtung, die mit einer entfernbaren oder entnehmbaren SIM-Karte betreibbar ist, die durch jedes Mobilkommunikationsendgerät verwendet werden kann. Durch dieses herkömmliche Beispiel wird eine digitale Funktelefoneinrichtung bereitgestellt, bei der das Mobilkommunikationsendgerät eine Hilfs-SIM-Karte aufweist, durch die ein Dienst bereitgestellt wird, z.B. eine automatische Anrufbeantworterfunktion und/oder einer Kurzmeldungsempfangsfunktion. Wenn die SIM-Karte aus dem Mobilkommunikationsendgerät herausgezogen ist, kann das Mobilkommunikationsendgerät den Dienst der Hilfs-SIM-Chipkarte des Benutzers empfangen, dessen SIM-Karte zuvor eingesetzt war.
  • In der JP-C-2659637 ist ein Mobilkommunikationsgerät beschrieben. Dieses herkömmliche Beispiel betrifft ein Mobilkommunikationsgerät, das dazu geeignet ist, eine mit einer Gebühr, die im voraus für ein Telefongespräch entrichtet wird, in Beziehung stehende Kommunikation auszuführen. Durch dieses herkömmliche Beispiel eines Mobilkommunikationsgeräts kann die Aufrechterhaltung des Sicherheitszustands und die Zuverlässigkeit bezüglich Gebührendaten gewährleistet werden, wobei die Daten zwischen einer Gebührenerhebungsvor richtung an einer Sendeseite und einer Vorausgebührenentrichtungsvorrichtung an einer Empfangsseite übertragen werden und Gebührendaten zur Vorausgebührenentrichtungsvorrichtung an der Empfangsseite übertragen werden.
  • Im Benutzerhandbuch des Geräts Nokia 3110 wird ein Telefonsicherheitsverfahren beschrieben, gemäß dem dem Telefon ein fünfstelliger Sicherheitscode zugeführt wird, der es ermöglicht, das Telefon gegen unerlaubte Benutzung zu schützen. Gemäß diesem Verfahren wird ein Sicherheitscode angefordert, wenn das Telefon unter Verwendung einer SIM-Karte eingeschaltet wird, die zuvor nicht mit dem Telefon verwendet worden ist.
  • Die EP-0607767 betrifft eine Vorrichtung zum Zugreifen auf Dienste, wie beispielsweise Telefonkommunikationen, wobei die Vorrichtung eine Endgeräteinheit und eine Zugriffseinheit aufweist. Die Endgeräteinheit weist eine Endgeräteinheitidentifizierungseinrichtung (PINt) auf, die in der Endgeräteinheit gespeichert ist, und die Zugriffseinheit weist eine erste Zugriffsidentifizierungseinrichtung (IMSI) in der Form eines Codes oder ähnlicher Information auf, wobei sowohl die Endgeräteinheit als auch die Zugriffseinheit verriegelbar oder blockierbar sind.
  • In der JP-A-11-15927 ist ein Chipkartensystem beschrieben. Dieses herkömmliche Beispiel betrifft ein Serversystem. Durch dieses herkömmliche Beispiel wird eine Verbindung zu einem vorgegebenen Serversystem basierend auf auf einer Chipkarte gespeicherten Daten automatisch hergestellt, und das Serversystem bietet einem System oder einer Vorrichtung Information an, das/die durch die auf der Chipkarte gespeicherten Daten automatisch definiert ist.
  • Gemäß den herkömmlichen Techniken kann, wenn eine dritte Person ein Mobilkommunikationsendgerät erhält, das zurückgelassen wurde, verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, weil das Ziel verfolgt wird, die Benutzung der Chipkarte im GSM-System bequemer zu machen, nicht verhindert werden, daß die ME des Mobilkommunikationsendgeräts durch die dritte Person im GSM-System verwendet wird. Außerdem kann die vom Mobilkommunikationsgerät herausgezogene SIM-Karte zurückgelassen oder ausgesondert werden. Daher ist es schwierig, für einen Benutzer wichtige persönliche Daten wiederzugewinnen. Insbesondere ist in den letzten Jahren eine kleine SIM-Karte mit einer Längs- und einer Querabmessung von mehreren Zentimetern und einer Dicke von mehreren Millimetern verwendet worden. Daher kann eine SIM-Karte, die in das zurückgelassene, verloren gegangene oder gestohlene Mobilkommunikationsendgerät eingesetzt wird, leicht ausgesondert werden.
  • Die vorliegende Erfindung wurde entwickelt, um die vorstehend erwähnten Probleme zu lösen.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Mobilkommunikationsendgerät bereitzustellen, das in Kombination mit einer entnehmbaren Chipkarte kommunizieren kann, und ein Verfahren, das es dem Mobilkommunikationsendgerät ermöglicht, auf ein Netz zuzugreifen, wobei das Mobilkommunikationsendgerät erfaßt, ob die im Mobilkommunikationsendgerät eingesetzte (oder montierte) Chipkarte eine Chipkarte ist, die bereits zuvor eingesetzt war, als das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat.
  • Es ist eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Mobilkommunikationsendgerät bereitzustellen, das in Kombination mit einer entnehmbaren Chipkarte kommunizieren kann, und ein Verfahren, das es dem Mobilkommunikationsendgerät ermöglicht, auf ein Netz zuzugreifen, wobei eine bestimmte Prozedur für das Mobilkommunikationsendgerät erforderlich ist, wenn eine im Mobilkommunikationsendgerät eingesetzte (oder montierte) Chipkarte von einer Chipkarte ver schieden ist, die zuvor in das Mobilkommunikationsendgerät eingesetzt (oder montiert) war, als das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat.
  • Es ist eine noch andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Mobilkommunikationsendgerät bereitzustellen, das in Kombination mit einer entnehmbaren Chipkarte kommunizieren kann, und ein Verfahren, das es dem Mobilkommunikationsendgerät ermöglicht, auf ein Netz zuzugreifen, wobei ein Körper bzw. Körperteil des Mobilkommunikationsendgeräts entscheidet, ob ein Benutzer des Körperteils bzw. des Geräts dazu berechtigt ist, das Körperteil zu benutzen. Diese Aufgaben der Erfindung werden durch die Merkmale der Patentansprüche gelöst.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Mobilkommunikationsendgerät mit einem Körper bzw. Körperteil und einer auf dem Körper montierten Chipkarte bereitgestellt, wobei der Körper aufweist: einen Eingabeabschnitt zum Eingeben eines ersten Codes oder eines zweiten Codes, einen Erfassungsabschnitt zum Erfassen, ob die montierte Chipkarte mit einer vorherigen Chipkarte identisch ist, die montiert war, als das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf ein Netzwerk zugegriffen hat, und einen ersten Controller, der den Körper bzw. das Gerät in Antwort auf den ersten Code vom Eingabeabschnitt aktiviert, wenn der Erfassungsabschnitt erfaßt, daß die montierte Chipkarte sich von der vorherigen Chipkarte unterscheidet, einen zweiten Controller, der den Körper aktiviert, wenn der Erfassungsabschnitt erfaßt, daß die montierte Chipkarte mit der vorherigen Chipkarte identisch ist, und einen dritten Controller, der es dem Mobilkommunikationsendgerät in Antwort auf den zweiten Code vom Eingabeabschnitt ermöglicht, auf das Netz zuzugreifen, nachdem der erste Controller den Körper aktiviert hat.
  • Im Mobilkommunikationsendgerät kann der Körper einen Körperidentifizierungscode speichern, und der erste Controller kann den Körper aktivieren, wenn der erste Code mit dem Körperidentifizierungscode übereinstimmt.
  • Im Mobilkommunikationsendgerät kann die montierte Chipkarte einen Kartenidentifizierungscode speichern, und der dritte Controller kann es dem Mobilkommunikationsendgerät ermöglichen, auf ein Netz zuzugreifen, wenn der zweite Code mit dem Kartenidentifizierungscode übereinstimmt.
  • Im Mobilkommunikationsendgerät kann der Erfassungsabschnitt erfassen, daß die vorherige Chipkarte durch die montierte Chipkarte ersetzt wurde, nachdem das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat.
  • Das Mobilkommunikationsendgerät kann ferner einen am Körperteil montierten Energieversorgungsabschnitt zum Zuführen von Energie zum Körper aufweisen, und der Erfassungsabschnitt kann durch Erfassen, ob der Energieversorgungsabschnitt vom Körper getrennt wurde, nachdem das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat, erfassen, daß die vorherige Chipkarte durch die montierte Chipkarte ersetzt wurde.
  • Der Körper des Mobilkommunikationsendgeräts kann ferner einen Speicher zum Speichern eines ersten Datenelements aufweisen, das in einem vorgegebenen Speicherbereich der vorherigen Chipkarte gespeichert ist, und der dritte Controller kann ein zweites Datenelement lesen, das in einem vorgegebenen Speicherbereich der Chipkarte gespeichert ist, und den Körper aktivieren, wenn das erste Datenelement mit dem zweiten Datenelement übereinstimmen.
  • Der Speicher des Mobilkommunikationsendgeräts kann mindestens eine Adresse aufweisen, und der vorgegebene Speicherbereich kann durch die mindestens eine Adresse angezeigt werden.
  • Die montierte Chipkarte und die vorherige Chipkarte des Mobilkommunikationsendgerät können SIM- (Subscriber Identity Module) Karten sein.
  • Der Speicher des Mobilkommunikationsendgeräts kann ein nichtflüchtiger Speicher sein.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs eines Mobilkommunikationsendgeräts bereitgestellt, wobei das Mobilkommunikationsendgerät einen Körper, einen Energieversorgungsabschnitt zum Zuführen von Energie zum Körper und eine am Körper montierte Chipkarte aufweist, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: (a) Erfassen, ob die montierte Chipkarte mit einer vorherigen Chipkarte identisch ist, die montiert war, als das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf ein Netz zugegriffen hat; (b) Aktivieren des Körper, wenn der Erfassungsabschnitt erfaßt, daß die montierte Chipkarte mit der vorherigen Chipkarte identisch ist; (c) Eingeben eines ersten Codes, wenn der Erfassungsabschnitt erfaßt, daß die montierte Chipkarte sich von der vorherigen Chipkarte unterscheidet; (d) Aktivieren des Körpers in Antwort auf den ersten Code; (e) Eingeben eines zweiten Codes, nachdem der erste Controller den Körper aktiviert hat; und (f) Ermöglichen des Netzzugriffs des Mobilkommunikationsendgeräts in Antwort auf den zweiten Code.
  • Das Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs des Mobilkommunikationsendgeräts kann ferner einen Schritt (g) zum Speichern eines Körperidentifizierungscodes im Körper aufweisen; und im Steuerungsschritt (d) kann ermöglicht werden, dass der Körper aktiviert wird, wenn der erste Code mit dem Körperidentifizierungscode übereinstimmt.
  • Das Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs eines Mobilkommunikationsendgeräts kann ferner die Schritte aufweisen: (h) Speichern eines Kartenidentifizierungscodes auf der Chipkarte; und der Steuerungsschritt (f) kann das Ermöglichen eines Netzzugriffs des Mobilkommunikationsendgeräts aufweisen, wenn der zweite Code mit dem Kartenidentifizierungscode übereinstimmt.
  • Im Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs eines Mobilkommunikationsendgeräts kann der Schritt (a) den Schritt aufweisen: Erfassen, ob die vorherige Chipkarte durch die montierte Chipkarte ersetzt wurde oder nicht, nachdem das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat.
  • Im Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs eines Mobilkommunikationsendgeräts kann der Schritt (a) den Schritt aufweisen: Erfassen, ob die vorherige Chipkarte durch die montierte Chipkarte ersetzt wurde oder nicht, durch Erfassen, ob der Energieversorgungsabschnitt vom Körper getrennt wurde, nachdem das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat.
  • Das Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs eines Mobilkommunikationsendgeräts kann ferner den Schritt (i) zum Speichern eines ersten Datenelements aufweisen, das in einem vorgegebenen Speicherbereich der vorherigen Chipkarte gespeichert wurde, als das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat; und der Erfassungsschritt (a) kann die Schritte (j) zum Lesen eines zweiten Datenelements, das im vorgegebenen Speicherbereich der montierten Chipkarte gespeichert ist, und (k) Vergleichen des ersten Datenelements mit dem zweiten Datenelement aufweisen; und der Schritt (b) kann das Aktivieren des Körpers aufweisen, wenn das erste Datenelement mit dem zweiten Datenelement übereinstimmt, und der Eingabeschritt (c) kann das Eingeben eines ersten Codes aufweisen, wenn das erste Datenelement sich vom zweiten Datenelement unterscheidet.
  • Das Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs eines Mobilkommunikationsendgeräts kann ferner den Schritt (1) zum Speichern mindestens einer Adresse aufweisen, und der vorgegebene Speicherbereich kann durch die mindestens eine Adresse angezeigt werden.
  • Im Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs eines Mobilkommunikationsendgeräts können die montierte Chipkarte und die vorherige Chipkarte SIM- (Subscriber Identity Module) Karten sein.
  • 1A zeigt eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsendgeräts;
  • 1B zeigt eine Rückansicht eines erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsendgeräts;
  • 1C zeigt eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsendgeräts;
  • 2 zeigt ein Funktionsblockdiagramm des erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsendgeräts;
  • 3 zeigt eine in einem SIM-Datenspeicherabschnitt gespeicherte Tabelle;
  • 4A und 4B zeigen ein Ablaufdiagramm zum Darstellen einer Verarbeitung einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsendgeräts; und
  • 5 zeigt ein Ablaufdiagramm einer Verarbeitung einer zweiten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsendgeräts.
  • Nachstehend wird eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezug auf die Zeichnungen ausführlich beschrieben.
  • Die 1A, 1B und 1C zeigen eine Struktur einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsendgeräts (Mobilstation). 1A zeigt eine Vorderansicht des Mobilkommunikationsendgeräts, 1B zeigt eine Rückansicht des Mobilkommunikationsendgeräts, und 1C zeigt eine Seitenansicht des Mobilkommunikationsendgeräts.
  • Eine Antenne 11, ein Display 12 und ein Tasteneingabeabschnitt 13 sind auf einem Vorderflächenabschnitt einer erfindungsgemäßen Mobilstation 10 angeordnet. Die Antenne 11 dient zum Übertragen und Empfangen von Signalen. Das Display 12 stellt verschiedenartige Daten dar, z.B. eine abgehende Telefonnummer. Der Tasteneingabeabschnitt 13 weist verschiedenartige Tasten auf, und ein Benutzer kann verschiedene Daten, z.B. eine Telefonnummer, über den Tasteneingabeabschnitt 13 der Mobilstation 10 eingeben. Der Tasteneingabeabschnitt 13 weist eine Ein-/Ausschalttaste 14 auf. Wenn die Ein-/Ausschalttaste 14 betätigt wird, wird der Mobilstation 10 Energie bzw. Spannung zugeführt.
  • Ein Abschnitt 15 zum Aufnehmen einer abnehmbaren Energieversorgungseinheit ist an der Rückseite der Mobilstation 10 angeordnet. Eine Energieversorgungseinheit 16 kann am Abschnitt 15 zum Aufnehmen einer abnehmbaren Spannungsversorgungseinheit angebracht (montiert) werden. Die an der Mobilstation 10 montierte Spannungsversorgungseinheit 16 kann der Mobilstation 10 Energie zuführen. Ein SIM-Karteninstallationsabschnitt 17 ist in einem Teil des Abschnitts 15 zum Aufnehmen einer abnehmbaren Energieversorgungseinheit angeordnet. Eine SIM-Karte 18 ist am SIM-Karteninstallationsabschnitt 17 angebracht.
  • Der SIM-Karteninstallationsabschnitt 17 ist auf der Energieversorgungseinheit 16 abgedeckt, wenn die Energieversorgungseinheit 16 in der Mobilstation 10 montiert ist. Die Mobilstation 10 hat eine derartige Konfiguration, daß vermieden wird, daß die SIM-Karte 18 durch den Benutzer entnommen oder berührt werden kann, während die Mobilstation 10 in Gebrauch ist.
  • Die Funktion der erfindungsgemäßen Mobilstation 10 wird nachstehend beschrieben.
  • 2 zeigt ein Funktionsblockdiagramm des erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsendgeräts.
  • Gemäß 2 weist die Mobilstation 10 einen Controller 21, einen Tasteneingabeabschnitt 22, ein Display 23, einen Sende-/Empfangs- bzw. Transceiverabschnitt (TRX) 24 und einen Speicherabschnitt 25 auf. Außerdem weist die Mobilstation 10 eine SIM-Karte 26 auf, die an der Mobilstation 10 lösbar angebracht ist. Während die SIM-Karte 26 in der Mobilstation 10 angebracht ist, kann die Mobilstation 10 auf einen Mobilkommunikationsnetzdienst zugreifen.
  • Der Speicherabschnitt 25 weist einen SIM-Datenspeicherabschnitt 252 zum Speichern eines Teils verschiedenartiger Daten auf, die auf der in die Mobilstation 10 eingesetzten SIM-Karte 26 gespeichert wurden, als die Mobilstation 10 zuvor auf einen Mobilkommunikationsnetzdienst zugegriffen hat. Der Speicherabschnitt 25 weist einen Geheimnummerspeicherabschnitt 251 zum Speichern einer in der Mobilstation 10 selbst gespeicherten Geheimnummer auf.
  • Nachdem die Energieversorgung der Mobilstation 10 eingeschaltet wurde und der Mobilstation 10 Energie zugeführt wird, erhält der Controller 21 Daten von der eingesetzten SIM-Karte 26. Daraufhin entscheidet der Controller 21 durch Vergleichen des Teils der verschiedenartigen Daten, die im SIM-Datenspeicherabschnitt 252 gespeichert sind, mit den erhaltenen Daten, ob die eingesetzte SIM-Karte 26 mit der zuvor eingesetzten SIM-Karte 26 identisch ist.
  • Wenn die eingesetzte SIM-Karte 26 sich von der zuvor eingesetzten SIM-Karte 26 unterscheidet, fordert der Controller einen Benutzer auf, eine Geheimnummer über den Tasteneingabeabschnitt 22 einzugeben. Wenn eine Nummer über den Tasteneingabeabschnitt 22 eingegeben wird, vergleicht der Controller 21 die eingegebene Nummer mit einer im Geheimnummerspeicherabschnitt 251 gespeicherten Geheimnummer.
  • Wenn die eingegebene Nummer mit der Geheimnummer übereinstimmt, kann die Mobilstation mit der eingesetzten neuen SIM-Karte 26 auf einen Mobilkommunikationsnetzdienst zugreifen. Wenn die eingegebene Nummer sich von der Geheimnummer unterscheidet, führt die Mobilstation 10 mit der eingesetzten neuen SIM-Karte 26 mit Ausnahme der vorstehend beschriebenen Operation zum Ein-/Ausschalten der Ein-/Ausschalttaste keine Operation aus.
  • Der Controller 21 umfasst eine (nicht dargestellten) Logikschaltung, z.B. einem Mikrocomputer. Der Tasteneingabeabschnitt 22, das Display 23, der Transceiverabschnitt (TRX) 24, der Speicherabschnitt 25 und die SIM-Karte 26 sind mit dem Controller 21 verbunden.
  • Der Tasteneingabeabschnitt 22 entspricht dem in 1A dargestellten Tasteneingabeabschnitt 13. Der Tasteneingabeabschnitt 22 weist verschiedene Tasten auf, die in einer vorgegebenen Konfiguration angeordnet sind. Durch Betätigen einer Taste des Tasteneingabeabschnitts 22 wird veranlaßt, daß dem Controller 21 Daten zugeführt werden. Der Tasteneingabeabschnitt 22 weist eine Ein-/Ausschalttaste 221 auf. Die Ein-/Ausschalttaste 221 entspricht der in 1A dargestellten Ein-/Ausschalttaste 14. Die an der Mobilstation 10 angebrachte Energieversorgungseinheit beginnt der Mobilstation 10 Energie zuzuführen, nachdem die Ein-/Ausschalttaste 221 eingeschaltet wurde. Die an der Mobilstation 10 angebrachte Energieversorgungseinheit unterbricht die Energiezufuhr zur Mobilstation 10, wenn die Ein-/Ausschalttaste 221 ausgeschaltet wurde.
  • Das Display 23 entspricht dem in 1A dargestellten Display 12 und stellt Bilddaten, eine Telefonnummer eines Rufziels, usw. dar.
  • Der Transceiverabschnitt (TRX) 24 dient als Sende- und Empfangsabschnitt und weist die in 1 dargestellten Antenne 11 auf.
  • Der Speicherabschnitt 25 weist einen ROM-Speicher (Festwertspeicher) und einen RAM-Speicher (Direktzugriffspeicher) auf. Im ROM-Speicher sind ein Betriebsprogramm der Mobilstation 10, ein durch den Controller 21 auszuführendes Programm und auf dem Display 23 darzustellende Zeichendaten vorspeichert. Im RAM-Speicher werden verschiedene Daten zwischengespeichert, z.B. in der SIM-Karte 26 gespeicherte Kurzwahldaten. Der Controller 21 steuert das Auslesen von Daten aus dem Speicherabschnitt 25 und das Schreiben von Daten in den Speicherabschnitt 25. Außerdem kann der Speicherabschnitt 25 einen nichtflüchtigen RAM-Speicher, z.B. einen Flash-Speicher oder einen EEPROM aufweisen, und der nichtflüchtige RAM-Speicher kann den Geheimnummerspeicherabschnitt 251 und den SIM-Datenspeicherabschnitt 252 aufweisen.
  • Auf der SIM-Karte 26 sind eine IMSI-Nummer, eine PIN-Nummer, Telefonnummerdaten eines Teilnehmers und durch einen Benutzer registrierte Kurzwahlnummern gespeichert. Eine CPU (Zentraleinheit) ist in der SIM-Karte 26 montiert. Die CPU vergleicht eine auf der SIM-Karte 26 gespeicherte PIN-Nummer mit einer durch einen Benutzer der Mobilstation 10 eingegebenen Geheimnummer.
  • Nachstehend wird die Konfiguration des SIM-Datenspeicherabschnitts 252 beschrieben.
  • 3 zeigt eine im SIM-Datenspeicherabschnitt 252 gespeicherte Tabelle.
  • Der SIM-Datenspeicherabschnitt 252 wird verwendet, wenn die Mobilstation 10 identifiziert, ob die eingesetzte SIM-Karte 26 mit der zuvor eingesetzten SIM-Karte 26 identisch ist oder nicht. In diesem SIM-Datenspeicherabschnitt 252 ist mindestens ein Datenpaar gespeichert, das aus einer Adressennummer 253 und einem gespeicherten Datenelement 254 besteht, das in einem durch die Adressennummer 253 angezeigten Speicherbereich der SIM-Karte 26 gespeichert ist. Wenn das gespeicherte Datenelement 254 aus Codedaten besteht, die aus mindestens einem Bit gebildet werden, ist ein Anfangsbit der Codedaten in einem durch die Adressennummer 253 angezeigten Speicherbereich der SIM-Karte 26 gespeichert.
  • Der Controller liest ein in der Adressennummer 253 der SIM-Karte 26 gespeichertes Datenelement aus und speichert es als das gespeicherte Datenelement 254 im SIM-Datenspeicherabschnitt 252, wenn das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat. Wenn die SIM-Karte 26 ausgewechselt wird, nachdem das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat, stimmt das gespeicherte Datenelement 254 nicht mit einem in der Adressennummer 253 der ausgewechselten SIM-Karte 26 gespeicherten Datenelement überein. Wenn die SIM-Karte 26 nicht ausgewechselt wird, nachdem das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat, stimmt das gespeicherte Datenelement 254 mit einem in der Adressennummer 253 der nicht ausgewechselten SIM-Karte 26 gespeicherten Datenelement überein. Daher prüft die Mobilstation 10, wenn die Energiezufuhr zur Mobilstation 10 beginnt, ob das gespeicherte Datenelement 254 mit einem in der Adressennummer 253 in der SIM-Karte 26 gespeicherten Datenelement übereinstimmt oder nicht, um zu identifizieren, ob die SIM-Karte 26 ausgewechselt wurde oder nicht.
  • Die Adressennummer 253 und das gespeicherte Datenelement 254 werden nachstehend in Verbindung mit einer ersten konkreten Ausführungsform beschrieben.
  • Hierbei sind die in der SIM-Karte 26 gespeicherten Daten in erste und zweite Daten klassifiziert. Die ersten Da ten werden nicht aktualisiert. In jeder SIM-Karte 26 sind jeweilige erste Daten gespeichert. Die zweiten Daten werden durch durch den Benutzer eingegebene Daten aktualisiert. In der SIM-Karte 26 sind die ersten Daten und die zweiten Daten in einem vorgegebenen Speicherbereich gespeichert. Die ersten Daten beinhalten Gebührenerhebungsdaten, eine INIT-Nummer, eine PIN-Nummer und eine Telefonnummer des Besitzers der SIM-Karte 26. Die zweiten Daten beinhalten durch den Benutzer eingegebene persönliche Daten, z.B. Telefonnummern (mit Ausnahme der Telefonnummer des Besitzers), Namen und Adressen.
  • Hinsichtlich der Adressennummer 253 und der gespeicherten Daten 254 ist gemäß der ersten konkreten Ausführungsform die Adressennummer 253 vorgegeben und in dem Bereich enthalten, in dem die ersten Daten auf der SIM-Karte 26 gespeichert sind. In diesem Fall werden, wenn Daten auf der SIM-Karte 26 aktualisiert werden, die ersten Daten nicht aktualisiert, so daß ein durch die Adressennummer 253 angezeigtes Datenelement in der SIM-Karte nicht geändert wird. Daher werden die gespeicherten Daten 254 nicht geändert, so lange die in die Mobilstation 10 eingesetzte SIM-Karte 26 nicht ausgewechselt wird. In der ersten konkreten Ausführungsform werden die gespeicherten Daten 254 bis unmittelbar vor Unterbrechung der Energiezufuhr zur Mobilstation 10 nicht aktualisiert. Es ist wünschenswert, die erste konkrete Ausführungsform zu verwenden, um die Operation bezüglich des SIM-Datenspeicherabschnitts zu vereinfachen.
  • Nachstehend werden die Adressennummer 253 und die gespeicherten Daten 254 in Verbindung mit einer zweiten konkreten Ausführungsform beschrieben.
  • Hinsichtlich der Adressennummer 253 und der gespeicherten Daten 254 ist gemäß der zweiten konkreten Ausführungsform die Adressennummer 253 vorgegeben und in dem Bereich enthalten, in dem die zweiten Daten auf der SIM-Karte 26 gespeichert sind. In diesem Fall werden, wenn Daten auf der SIM-Karte 26 aktualisiert werden, die zweiten Daten aktualisiert, so daß durch die Adressennummer 253 angezeigte Daten auf der SIM-Karte geändert werden. Daher werden die gespeicherten Daten 254 geändert, wenn die in die Mobilstation 10 eingesetzte SIM-Karte 26 ausgewechselt wird. In der zweiten konkreten Ausführungsform müssen die gespeicherten Daten 254 unmittelbar vor Unterbrechung der Spannungszufuhr zur Mobilstation 10 aktualisiert werden.
  • Nachstehend werden die Adressennummer 253 und die gespeicherten Daten 254 in Verbindung mit einer dritten konkreten Ausführungsform beschrieben.
  • Hinsichtlich der Adressennummer 253 und der gespeicherten Daten 254 ist gemäß der dritten konkreten Ausführungsform die Adressennummer 253 änderbar und in dem Bereich enthalten, in dem die ersten Daten auf der SIM-Karte 26 gespeichert sind. In diesem Fall werden, wenn die Adressennummer 253 aktualisiert wird, die entsprechenden gespeicherten Daten unter Bezugnahme auf die in der aktualisierten Adressennummer 253 auf der SIM-Karte 26 gespeicherten Daten aktualisiert.
  • Nachstehend werden die Adressennummer 253 und die gespeicherten Daten 254 in Verbindung mit einer vierten konkreten Ausführungsform beschrieben.
  • Hinsichtlich der Adressennummer 253 und der gespeicherten Daten 254 ist gemäß der vierten konkreten Ausführungsform die Adressennummer 253 änderbar und in dem Bereich enthalten, in dem die zweiten Daten auf der SIM-Karte 26 gespeichert sind. In diesem Fall werden, wenn die Daten auf der SIM-Karte 26 aktualisiert werden, die zweiten Daten aktualisiert, so daß durch die Adressennummer 253 angezeigte Daten auf der SIM-Karte 26 geändert werden. Daher werden die gespeicherten Daten 254 geändert, wenn die in die Mobilstation 10 eingesetzte SIM-Karte 26 ausgewechselt wird. Außerdem werden, wenn die Adressennummer 253 aktualisiert wird, die entsprechenden gespeicherten Daten unter Bezugnahme auf die in der aktualisierten Adressennummer 253 auf der SIM-Karte 26 gespeicherten Daten aktualisiert.
  • Außerdem können in den ersten bis vierten konkreten Ausführungsformen die gespeicherten Daten 254 zufällig mit den in der Adressennummer 253 auf der ausgewechselten SIM-Karte 26 gespeicherten Daten übereinstimmen. Der SIM-Datenspeicherabschnitt 252 kann mehrere Paare aus einer Adressennummer 253 und gespeicherten Daten 254 aufweisen, um die Wahrscheinlichkeit einer zufälligen Übereinstimmung zu reduzieren. Hinsichtlich der Reduzierung einer nicht nutzbaren internen Kapazität des Speicherabschnitts 25, wodurch eine Wiedergewinnungsoperation schneller und elektrische Leistung eingespart wird, kann der SIM-Datenspeicherabschnitt 252 geeigneterweise zwei bis fünf verschiedene Adressennummern 253 und entsprechende gespeicherte Daten 254 aufweisen.
  • Ansonsten bestehen die gespeicherten Daten gemäß den ersten bis vierten konkreten Ausführungsformen aus mehreren Bits, deren Anfangsbit ein in der Adressennummer 253 auf der SIM-Karte gespeichertes Bit ist, um die Wahrscheinlichkeit der zufälligen Übereinstimmung zu reduzieren. Auch in diesem Fall können die gespeicherten Daten 254 hinsichtlich der Reduzierung der nicht nutzbaren internen Speicherkapazität des Speicherabschnitts 25 geeigneterweise etwa zwei Bits bis 16 (24) Bits aufweisen, wodurch die Wiedergewinnungsoperation schneller und elektrische Leistung eingespart wird.
  • Nachstehend werden verschiedene Ausführungsformen der Arbeitsweise des erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsendgeräts beschrieben.
  • Zunächst wird eine erste Ausführungsform der Arbeitsweise des erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsendgeräts beschrieben.
  • Die 4A und 4B zeigen ein Ablaufdiagramm zum Darstellen einer ersten Ausführungsform einer Arbeitsweise des erfindungsgemäßen Mobilkommunikationsendgeräts. In dieser ersten Ausführungsform kann die Mobilstation 10 nicht prüfen, ob die in die Mobilstation 10 eingesetzte SIM-Karte 26 ausgewechselt wurde, wenn die Energiezufuhr der Mobilstation 10 zuvor unterbrochen war und der Mobilstation 10 erneut Energie zugeführt wurde. Außerdem speichert die Mobilstation 10 die Adressennummer 253 und die gespeicherten Daten 254 im SIM-Datenspeicherabschnitt 252. Hierbei werden die gespeicherten Daten 254 von der eingesetzten SIM-Karte 26 erhalten, bevor die Spannungszufuhr zur Mobilstation 10 zuvor unterbrochen wurde.
  • In einem Schritt S01 schaltet ein Benutzer der Mobilstation 10, an der die Energieversorgungseinheit 16 angebracht ist, die Ein-/Ausschalttaste 221 des Tasteneingabeabschnitts 22 ein. Dadurch beginnt die Energiezufuhr von der Energieversorgungseinheit 16 zur Mobilstation 10, und der Controller 21 wird aktiviert.
  • In Schritt S02 liest der Controller 21 die Daten, die auf der in die Mobilstation 10 eingesetzten SIM-Karte 26 gespeichert sind, aus und zwischenspeichert minimale Daten im Speicherabschnitt 25. Die minimalen Daten werden verwendet, um zu entscheiden, ob die SIM-Karte 26 ausgewechselt wurde oder nicht.
  • Wenn hierbei der SIM-Datenspeicherabschnitt 252 aus der in 3 dargestellten Tabelle besteht, können die minimalen Daten aus den in der Adressennummer 253 der eingesetzten SIM-Karte 26 gespeicherten Daten bestehen. Wenn hierbei die gespeicherten Daten 254 Codedaten mit einer vorgegebenen Co dedatenlänge aufweisen, können die minimalen Daten aus einer vorgegebenen Länge eines Codedatenelements bestehen, dessen Anfangsbit ein in der Adressennummer 253 der eingesetzten SIM-Karte 26 gespeichertes Bit ist.
  • In Schritt S03 vergleicht der Controller 21 die gespeicherten Daten 254 und die minimalen Daten. Wenn die gespeicherten Daten 254 mit den minimalen Daten identisch sind, erkennt der Controller 21, daß die eingesetzte SIM-Karte 26 nicht ausgewechselt wurde, und es wird ein Schritt S11 ausgeführt. Wenn die gespeicherten Daten 254 nicht mit den minimalen Daten identisch sind, erkennt der Controller, daß die eingesetzte SIM-Karte 26 ausgewechselt wurde, und es wird ein Schritt S04 ausgeführt.
  • In Schritt S04 gibt der Benutzer in Antwort auf eine Aufforderung zum Eingeben der Geheimnummer durch die Mobilstation 10 eine Nummer über den Tasteneingabeabschnitt 22 ein. Die eingegebene Nummer wird im Speicherabschnitt 25 zwischengespeichert.
  • In Schritt S05 vergleicht der Controller 21 die in Schritt S04 im Speicherabschnitt 25 zwischengespeicherte Nummer mit einer im Geheimnummerspeicher 251 des Speicherabschnitts 25 vorgespeicherten Geheimnummer. Wenn die eingegebene Nummer mit der Geheimnummer identisch ist, wird ein Schritt S21 ausgeführt. Wenn die eingegebene Nummer mit der Geheimnummer nicht identisch ist, wird ein Schritt S06 ausgeführt.
  • In Schritt S06 wird zu einem Zählwert, der die Nichtübereinstimmungen der Geheimnummer anzeigt, der Wert "1" addiert.
  • In Schritt S07 wird, wenn der die Nichtübereinstimmungen der Geheimnummer anzeigende Zählwert größer oder gleich einem vorgegebenen Zählwert ist, Schritt S08 ausgeführt. Wenn der die Nichtübereinstimmungen der Geheimnummer anzei gende Zählwert kleiner ist als der vorgegebene Zählwert, wird Schritt S04 erneut ausgeführt. Hierbei kann der vorgegebene Zählwert für die Geheimnummer eine natürliche Zahl sein, die größer oder gleich 1 ist. Der vorgegebene Zählwert für die Geheimnummer beträgt hinsichtlich einer fehlerhaften Eingabe durch den Benutzer und einer Reduzierung des Leistungsverbrauchs der Mobilstation 10 vorzugsweise 3 bis 5.
  • Wenn hierbei der vorgegebene Zählwert für die Geheimnummer auf "1" gesetzt ist, sind die Verarbeitungen der Schritt S06 und S07 nicht erforderlich. In diesem Fall wird, wenn die eingegebene Nummer in Schritt S05 nicht mit der Geheimnummer übereinstimmt, ein Schritt S08 ausgeführt.
  • In Schritt S08 sperrt der Controller 21 alle Eingangssignale mit Ausnahme des Eingangssignals, das erzeugt wird, wenn die Ein-/Ausschalttaste 221 des Tasteneingabeabschnitts 22 ein- oder ausgeschaltet wird. Die Mobilstation 10 schaltet dann in einen Zustand, in dem sie auf ein in Antwort auf das Ein- und Ausschalten der Ein-/Ausschalttaste 211 erzeugtes Eingabesignal wartet.
  • In Schritt S11 liest der Controller eine PIN-Nummer von der eingesetzten SIM-Karte 26 aus. Zu diesem Zeitpunkt wird ein die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigender Zählwert initialisiert (d.h. der die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigende Zählwert wird auf einen Anfangswert gesetzt).
  • In Schritt S12 gibt der Benutzer in Antwort auf eine Anforderung zum Eingeben der PIN-Nummer durch die Mobilstation 10 eine Nummer über den Tasteneingabeabschnitt 22 ein.
  • In Schritt S13 vergleicht der Controller 21 die von der eingesetzten SIM-Karte 26 ausgelesene PIN-Nummer mit der durch den Benutzer eingegebenen Nummer. Wenn die PIN-Nummer mit der eingegebenen Nummer identisch ist, wird ein Schritt S14 ausgeführt. Wenn die PIN-Nummer nicht mit der eingegebenen Nummer identisch ist, wird ein Schritt S15 ausgeführt.
  • In Schritt S14 kann die Mobilstation 10 mit dem Netz verbunden werden. Dann wird die Bestätigungsverarbeitung für den Benutzer in der Mobilstation 10 beendet.
  • In Schritt S15 wird zu dem die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigenden Zählwert der Wert "1" addiert.
  • In Schritt S16 vergleicht der Controller den die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigenden Zählwert mit einem vorgegebenen Zählwert für die PIN-Nummer. Wenn der die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigende Zählwert größer oder gleich dem vorgegebenen Zählwert für die PIN-Nummer ist, wird ein Schritt S17 ausgeführt. Wenn der die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigende Zählwert kleiner als der vorgegebene Zählwert für die PIN-Nummer ist, wird Schritt S12 erneut ausgeführt. Hierbei kann der vorgegebene Zählwert für die PIN-Nummer eine natürliche Zahl sein, die größer oder gleich 1 ist. Der vorgegebene Zählwert für die PIN-Nummer beträgt hinsichtlich einer fehlerhaften Eingabe durch den Benutzer und einer Reduzierung des Leistungsverbrauchs der Mobilstation vorzugsweise 3 bis 5.
  • Wenn hierbei der vorgegebene Zählwert für die PIN-Nummer auf "1" gesetzt ist, sind die Verarbeitungen der Schritt S15 und S16 nicht erforderlich. In diesem Fall wird, wenn die eingegebene Nummer in Schritt S13 nicht mit der PIN-Nummer übereinstimmt, Schritt S17 ausgeführt.
  • In Schritt S17 kann der Controller keine Daten von der SIM-Karte 26 lesen, so daß die Mobilstation 10 nicht auf das Netz zugreifen kann. Dann sperrt der Controller 21 alle Eingangssignale mit Ausnahme des Eingangssignals, das erzeugt wird, wenn die Ein-/Ausschalttaste 221 des Tasteneingabeabschnitts 22 ein- oder ausgeschaltet wird. Die Mobilstation 10 schaltet dann in einen Zustand, in dem sie auf ein in Antwort auf das Ein- und Ausschalten der Ein-/Ausschalttaste 211 erzeugtes Eingabesignal wartet.
  • In Schritt S21 liest der Controller eine PIN-Nummer aus der eingesetzten SIM-Karte 26 aus. Zu diesem Zeitpunkt wird der die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigende Zählwert initialisiert (d.h. der die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigende Zählwert wird auf einen Anfangswert gesetzt).
  • In Schritt S22 gibt der Benutzer in Antwort auf eine Anforderung zum Eingeben der PIN-Nummer durch die Mobilstation 10 eine Nummer über den Tasteneingabeabschnitt 22 ein.
  • In Schritt S23 vergleicht der Controller 21 die von der eingesetzten SIM-Karte 26 ausgelesene PIN-Nummer mit der durch den Benutzer eingegebenen Nummer. Wenn die PIN-Nummer mit der eingegebenen Nummer identisch ist, wird ein Schritt S24 ausgeführt. Wenn die PIN-Nummer nicht mit der eingegebenen Nummer identisch ist, wird ein Schritt S26 ausgeführt.
  • In Schritt S24 werden die im SIM-Datenspeicherabschnitt 252 des Speicherabschnitts 25 der Mobilstation 10 gespeicherten Daten in die Daten der ausgewechselten SIM-Karte aktualisiert.
  • In Schritt S25 kann die Mobilstation 10, deren SIM-Datenspeicherabschnitt 252 in Schritt S24 aktualisiert wurde, mit dem Netz verbunden werden. Dann endet die Bestätigungsverarbeitung für den Benutzer in der Mobilstation 10.
  • In Schritt S26 wird zu dem die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigenden Zählwert der Wert "1" addiert.
  • In Schritt S27 vergleicht der Controller den die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigenden Zählwert mit einem vorgegebenen Zählwert für die PIN-Nummer. Wenn der die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigende Zählwert größer oder gleich dem vorgegebenen Zählwert für die PIN-Nummer ist, wird ein Schritt S28 ausgeführt. Wenn der die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigende Zählwert kleiner als der vorgegebene Zählwert für die PIN-Nummer ist, wird Schritt S22 erneut ausgeführt. Hierbei kann der vorgegebene Zählwert für die PIN-Nummer eine natürliche Zahl sein, die größer oder gleich 1 ist. Der vorgegebene Zählwert für die PIN-Nummer beträgt hinsichtlich einer fehlerhaften Eingabe durch den Benutzer und einer Reduzierung des Leistungsverbrauchs der Mobilstation vorzugsweise 3 bis 5.
  • Wenn hierbei der vorgegebene Zählwert für die PIN-Nummer auf "1" gesetzt ist, sind die Verarbeitungen der Schritt S26 und S27 nicht erforderlich. In diesem Fall wird, wenn die eingegebene Nummer in Schritt S23 nicht mit der PIN-Nummer übereinstimmt, ein Schritt S28 ausgeführt.
  • In Schritt S28 kann der Controller 21 keine Daten von der SIM-Karte 26 auslesen, so daß die Mobilstation 10 nicht auf das Netz zugreifen kann. Dann blockiert oder sperrt der Controller 21 alle Eingangssignale mit Ausnahme des Eingangssignals, das erzeugt wird, wenn die Ein-/Ausschalttaste 221 des Tasteneingabeabschnitts 22 ein- oder ausgeschaltet wird. Die Mobilstation 10 schaltet dann in einen Zustand, in dem sie auf ein in Antwort auf das Ein- und Ausschalten der Ein-/Ausschalttaste 211 erzeugtes Eingabesignal wartet.
  • Wie vorstehend erwähnt wurde, prüft die Mobilstation 10 in der ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verarbeitung, ob die SIM-Karte 26 ausgewechselt wurde oder nicht, wenn die Energieversorgung der Mobilstation 10 eingeschaltet wird. Wenn die SIM-Karte 26 ausgewechselt wurde, bestätigt die Mobilstation 10, ob das Körperteil der Mobilstation sowie die SIM-Karte 26 einem Besitzer oder Mitbesitzer zugeordnet sind oder nicht. Dadurch kann, wenn eine dritte Person die Mobilstation an sich nimmt und er oder sie die eingesetzte SIM-Karte von der Mobilstation 10 entnimmt und eine eigene SIM-Karte in die Mobilstation 10 einsetzt, der Netz zugriff der Mobilstation 10 mit der ausgewechselten SIM-Karte begrenzt werden.
  • Nachstehend wird eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verarbeitung des Mobilkommunikationsendgeräts beschrieben.
  • Gemäß der zweiten Ausführungsform kann die Mobilstation 10 bestätigen, ob eine SIM-Karte 26 nach einem vorherigen Gebrauch entnommen wurde oder nicht. Beispielsweise weist die Mobilstation 10 ein in einem vorgegebenen Bereich eines Speicherabschnitts 27 gespeichertes Flag auf. Das Flag wird in Antwort auf das Öffnen und Schließen des in 1 dargestellten SIM-Installationsabschnitts 17 von 0 auf 1 aktualisiert. Eine Aktivierungsschaltung (nicht dargestellt) ist im SIM-Installationsabschnitt 17 montiert. Diese Aktivierungsschaltung ist aktiviert, wenn der SIM-Installationsabschnitt 17 geschlossen ist. Die Aktivierungsschaltung ist nicht aktiviert, wenn der SIM-Installationsabschnitt 17 geöffnet wird. Wenn der SIM-Installationsabschnitt 17 beispielsweise eine Klinke oder Raste zum Fixieren der eingesetzten SIM-Karte 18 aufweist, ist die Klinke so konstruiert, daß sie einen Schalter der Aktivierungsschaltung bildet. In diesem Fall ist, wenn der SIM-Installationsabschnitt 17 geöffnet ist, die Klinke von der Mobilstation beabstandet und getrennt, so daß die Aktivierungsschaltung deaktiviert ist. Wenn die Aktivierungsschaltung deaktiviert ist, wird das Flag von 0 auf 1 aktualisiert. Das Flag wird auf 0 zurückgesetzt, während die Energieversorgung der Mobilstation 10 eingeschaltet ist (das Flag wird zurückgesetzt). Insbesondere wird das Flag zurückgesetzt unmittelbar bevor die Spannungszufuhr zur Mobilstation 10 unterbrochen wird oder wenn die Mobilstation auf das Netz zugreift.
  • Außerdem kann gemäß 1 die SIM-Karte 18 in der erfindungsgemäßen Mobilstation 10 physisch nicht ausgewechselt werden, wenn nicht die Energieversorgungseinheit 16 von der Mobilstation 10 entfernt wird. In diesem Fall weist der Körper der Mobilstation 10 außerdem einen Akku (nicht dargestellt) zum Bereitstellen einer elektrischen Spannung bzw. Energie auf, bei der die Operationen zum Aktivieren und aktualisieren des Flags auch dann möglich sind, wenn die Energieversorgung 15 entfernt ist. Die vorstehend erwähnte Operation zum Aktualisieren des Flags wird durch den Controller 21 ausgeführt, der unter Verwendung der im Akku gespeicherten Energie betrieben wird.
  • 5 zeigt ein Ablaufdiagramm zum Darstellen einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Verarbeitung des Mobilkommunikationsendgeräts.
  • In Schritt S01 schaltet ein Benutzer der Mobilstation 10 mit der daran angebrachten Energieversorgungseinheit 16 die Ein-/Ausschalttaste 221 des Tasteneingabeabschnitts 22 ein. Dadurch beginnt die Energiezufuhr von der Energieversorgungseinheit 16 zur Mobilstation 10, und der Controller 21 wird aktiviert.
  • In Schritt S31 erhält der Controller 21 den Wert des Flags im Speicherabschnitt 25. Wenn der Wert des Flags "0" beträgt, entscheidet der Controller 21, daß die SIM-Karte 26 nicht ausgewechselt wurde, und Schritt S11 wird ausgeführt. Wenn der Wert des Flags "1" beträgt, entscheidet der Controller 21, daß die SIM-Karte 26 ausgewechselt wurde, und Schritt S04 wird ausgeführt.
  • In Schritt S04 gibt der Benutzer in Antwort auf eine Aufforderung zum Eingeben der Geheimnummer durch die Mobilstation 10 eine Nummer über den Tasteneingabeabschnitt 22 ein. Die eingegebene Nummer wird im Speicherabschnitt 25 zwischengespeichert
  • In Schritt S05 vergleicht der Controller 21 die in Schritt S04 im Speicherabschnitt 25 zwischengespeicherte eingegebene Nummer mit einer im Geheimnummerspeicher 251 des Speicherabschnitts 25 vorgespeicherten Nummer. Wenn die eingegebene Nummer mit der Geheimnummer identisch ist, wird ein Schritt S21 ausgeführt. Wenn die eingegebene Nummer nicht mit der Geheimnummer identisch ist, wird ein Schritt S06 ausgeführt.
  • In Schritt S06 wird zu dem die Nichtübereinstimmungen der Geheimnummer anzeigenden Zählwert der Wert "1" addiert. In Schritt S07 wird, wenn die Anzahl der Nichtübereinstimmungen des Zählwerts der Geheimnummer größer oder gleich einem vorgegebenen Zählwert ist, Schritt S08 ausgeführt. Wenn die Anzahl der Nichtübereinstimmungen des Zählwerts der Geheimnummer kleiner als der vorgegebene Zählwert ist, wird Schritt S04 erneut ausgeführt. Hierbei kann der vorgegebene Zählwert für die Geheimnummer eine natürliche Zahl sein, die größer oder gleich 1 ist. Der vorgegebene Zählwert für die Geheimnummer beträgt hinsichtlich einer fehlerhaften Eingabe durch den Benutzer und einer Reduzierung des Leistungsverbrauchs der Mobilstation vorzugsweise 3 bis 5.
  • Wenn der vorgegebene Zählwert der Geheimnummer auf "1" gesetzt ist, sind die Verarbeitungen der Schritt S06 und S07 nicht erforderlich. In diesem Fall wird, wenn die eingegebene Nummer in Schritt S05 nicht mit der Geheimnummer übereinstimmt, Schritt S08 ausgeführt.
  • In Schritt S08 sperrt der Controller 21 alle Eingangssignale mit Ausnahme des Eingangssignals, das erzeugt wird, wenn die Ein-/Ausschalttaste 221 des Tasteneingabeabschnitts 22 ein- oder ausgeschaltet wird. Die Mobilstation 10 schaltet dann in einen Zustand, in dem sie auf ein in Antwort auf das Ein- und Ausschalten der Ein-/Ausschalttaste 211 erzeugtes Eingabesignal wartet.
  • In Schritt S11 liest der Controller eine PIN-Nummer von der eingesetzten SIM-Karte 26 aus. Zu diesem Zeitpunkt wird der die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigende Zählwert initialisiert (der die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigende Zählwert wird auf einen Anfangswert gesetzt).
  • In Schritt S12 gibt der Benutzer in Antwort auf eine Anforderung zum Eingeben der PIN-Nummer durch die Mobilstation 10 eine Nummer über den Tasteneingabeabschnitt 22 ein.
  • In Schritt S13 vergleicht der Controller 21 die von der eingesetzten SIM-Karte 26 ausgelesene PIN-Nummer mit der durch den Benutzer eingegebenen Nummer. Wenn die PIN-Nummer mit der eingegebenen Nummer identisch ist, wird ein Schritt S14 ausgeführt. Wenn die PIN-Nummer nicht mit der eingegebenen Nummer identisch ist, wird ein Schritt S15 ausgeführt.
  • In Schritt S14 kann die Mobilstation 10 mit dem Netz verbunden werden. Dann wird die Bestätigungsverarbeitung für den Benutzer in der Mobilstation 10 beendet.
  • In Schritt S16 vergleicht der Controller den die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigenden Zählwert mit einem vorgegebenen Zählwert für die PIN-Nummer. Wenn der die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigende Zählwert größer oder gleich dem vorgegebenen Zählwert für die PIN-Nummer ist, wird ein Schritt S17 ausgeführt. Wenn der die Nichtübereinstimmungen der PIN-Nummer anzeigende Zählwert kleiner als der vorgegebene Zählwert für die PIN-Nummer ist, wird Schritt S12 erneut ausgeführt. Hierbei kann der vorgegebene Zählwert für die PIN-Nummer eine natürliche Zahl sein, die größer oder gleich 1 ist. Der vorgegebene Zählwert für die PIN-Nummer beträgt hinsichtlich einer fehlerhaften Eingabe durch den Benutzer und einer Reduzierung des Leistungsverbrauchs der Mobilstation vorzugsweise 3 bis 5.
  • Wenn der vorgegebene Zählwert für die PIN-Nummer auf "1" gesetzt ist, sind die Verarbeitungen der Schritte S15 und S16 nicht erforderlich. In diesem Fall wird, wenn die eingegebene Nummer in Schritt S13 nicht mit der PIN-Nummer übereinstimmt, Schritt S17 ausgeführt.
  • In Schritt S17 kann der Controller keine Daten von der SIM-Karte 26 lesen, so daß die Mobilstation 10 nicht auf das Netz zugreifen kann. Dann sperrt der Controller 21 alle Eingangssignale mit Ausnahme des Eingangssignals, das erzeugt wird, wenn die Ein-/Ausschalttaste 221 des Tasteneingabeabschnitts 22 ein- oder ausgeschaltet wird. Die Mobilstation 10 schaltet dann in einen Zustand, in dem sie auf ein in Antwort auf das Ein- und Ausschalten der Ein-/Ausschalttaste 211 erzeugtes Eingabesignal wartet.
  • Wie vorstehend erwähnt wurde, prüft die Mobilstation 10 in der zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verarbeitung ähnlich wie bei der ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verarbeitung, ob die SIM-Karte 26 ausgewechselt wurde oder nicht, wenn die Spannungsversorgung der Mobilstation 10 eingeschaltet wird. Wenn die SIM-Karte 26 ausgewechselt wurde, bestätigt die Mobilstation 10, ob das Körper der Mobilstation sowie die SIM-Karte 26 einem Besitzers oder Mitbesitzers zugeordnet sind oder nicht. Dadurch kann, wenn eine dritte Person die Mobilstation an sich nimmt und er oder sie die eingesetzte SIM-Karte von der Mobilstation 10 entnimmt und eine eigene SIM-Karte in die Mobilstation 10 einsetzt, der Netzzugriff der Mobilstation 10 mit der ausgewechselten SIM-Karte begrenzt werden.
  • In der zweiten Ausführungsform der Verarbeitung der erfindungsgemäßen Mobilstation 10 prüft die Mobilstation 10 den Wert des Flags, um zu entscheiden, ob die SIM-Karte 26 ausgewechselt wurde oder nicht. Dieses Flag wird gemäß einem Vorgang zum Öffnen des SIM-Installationsabschnitts 17 erhalten. Daher wird in der zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verarbeitung die Prüfung, ob die SIM-Karte 26 ausgewechselt wurde oder nicht (in der ersten Ausführungs form der erfindungsgemäßen Verarbeitung in den Schritten S02, S03 und S24) durch Prüfen des Wertes des Flags ausgeführt. Daher ist die zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verarbeitung einfacher implementierbar als die erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verarbeitung.
  • Außerdem ist in der zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Mobilstation 10 der im Funktionsblockdiagramm von 2 dargestellte SIM-Datenspeicherabschnitt 252 nicht erforderlich. In der zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verarbeitung wird der Wert des Flags verwendet, um zu entscheiden, ob die SIM-Karte 26 ausgewechselt wurde oder nicht, und der SIM-Datenspeicherabschnitt 252 wird nicht als Vorrichtung zum Entscheiden, ob die SIM-Karte 26 ausgewechselt wurde oder nicht, verwendet.
  • Wie vorstehend erwähnt wurde, kann das erfindungsgemäße Mobilkommunikationsendgerät den Eigentümer des Körpers des Mobilkommunikationsendgeräts bestätigen. Wenn der Benutzer das erfindungsgemäße Mobilkommunikationsendgerät verliert oder das Gerät gestohlen wird und eine dritte Person das verloren gegangene oder gestohlene Mobilkommunikationsendgeräts erhält, bietet der Körper des Mobilkommunikationsendgeräts einen Schutz davor, daß die dritte Person die SIM-Karte in dem verloren gegangenen oder gestohlenen Mobilkommunikationsendgerät auswechselt und das Mobilkommunikationsendgerät unberechtigterweise benutzt.

Claims (17)

  1. Mobilkommunikationsendgerät mit: einem Körper (10); und einer an dem Körper montierten Chipkarte (18); wobei der Körper (10) aufweist: einen Eingabeabschnitt (13) zum Eingeben eines ersten Codes oder eines zweiten Codes; einen Erfassungsabschnitt (21) zum Erfassen, ob die montierte Chipkarte (18) mit einer vorherigen Chipkarte (18) identisch ist, die montiert war, als das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf ein Netz zugegriffen hat; und einen Controller (21), der ermöglicht, daß der Körper (10) in Antwort auf den ersten Code vom Eingabeabschnitt (13) aktiviert wird, wenn der Erfassungsabschnitt (21) erfaßt, daß die montierte Chipkarte (18) sich von der vorherigen Chipkarte (18) unterscheidet; wobei der Controller (21) ermöglicht, daß der Körper (10) aktiviert wird, wenn der Erfassungsabschnitt (21) erfaßt, daß die montierte Chipkarte (18) mit der vorherigen Chipkarte (18) identisch ist; und wobei der Controller (21) es dem Mobilkommunikationsendgerät in Antwort auf den zweiten Code vom Eingabeabschnitt (13) ermöglicht, auf das Netz zuzugreifen, nachdem der Controller (21) den Körper (10) aktiviert hat.
  2. Mobilkommunikationsendgerät nach Anspruch 1, wobei der Körper (10) einen Körperidentifizierungscode (251) speichert und der Controller (21) ermöglicht, daß der Körper (10) aktiviert wird, wenn der erste Code mit dem Körperidentifizierungscode (251) übereinstimmt.
  3. Mobilkommunikationsendgerät nach Anspruch 1 oder 2, wobei die montierte Chipkarte (18) einen Kartenidentifizierungscode speichert, und wobei der Controller (21) es dem Mobilkommunikationsendgerät ermöglicht, auf ein Netz zuzugreifen, wenn der zweite Code mit dem Kartenidentifizierungscode übereinstimmt.
  4. Mobilkommunikationsendgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Erfassungsabschnitt (21) erfaßt, daß die vorherige Chipkarte (18) durch die montierte Chipkarte (18) ersetzt wurde, nachdem das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat.
  5. Mobilkommunikationsendgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, ferner mit: einem an dem Körper angeordneten Energieversorgungsabschnitt (16) zum Zuführen von Energie zum Körper (10); wobei der Erfassungsabschnitt (21) durch Erfassen, ob der Energieversorgungsabschnitt (16) von dem Körper (10) getrennt wurde, nachdem das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat, erfaßt, daß die vorherige Chipkarte (18) durch die montierte Chipkarte (18) ersetzt wurde.
  6. Mobilkommunikationsendgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei der Körper (10) ferner aufweist: einen Speicher (25) zum Speichern eines ersten Datenelements (252), das in einem vorgegebenen Speicherbereich der vorherigen Chipkarte (18) gespeichert ist; wobei der Controller (21) ein in dem vorgegebenen Speicherbereich (253) der Chipkarte (18) gespeichertes zweites Datenelement liest und ermöglicht den Körper (10) zu aktivieren, wenn das erste Datenelement (252) mit dem zweiten Datenelement übereinstimmt.
  7. Mobilkommunikationsendgerät nach Anspruch 6, wobei der Speicher (25) mindestens eine Adresse aufweist, und wobei der vorgegebene Speicherbereich (253) durch die mindestens eine Adresse angezeigt wird.
  8. Mobilkommunikationsendgerät nach Anspruch 6 oder 7, wobei der Speicher (25) einen nichtflüchtigen Speicher aufweist.
  9. Mobilkommunikationsendgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die montierte Chipkarte (18) und die vorherige Chipkarte (18) SIM- (Subscriber Identity Module) Karten umfassen.
  10. Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs eines Mobilkommunikationsendgeräts, wobei das Mobilkommunikationsendgerät einen Körper (10), einen Energieversorgungsabschnitt (16) zum Zuführen von Energie zum Körper (10) und eine am Körper montierte Chipkarte (18) aufweist, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: (a) Erfassen, ob die montierte Chipkarte (18) mit einer vorherigen Chipkarte (18) identisch ist, die montiert war, als das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf ein Netz zugegriffen hat; (b) Ermöglichen den Körper (10) zu Aktivieren, wenn im Erfassungsabschnitt (21) erfaßt wird, daß die montierte Chipkarte (18) mit der vorherigen Chipkarte (18) identisch ist; (c) Eingeben eines ersten Codes, wenn im Erfassungsabschnitt (21) erfaßt wird, daß die montierte Chipkarte nicht mit der vorherigen Chipkarte identisch ist; (d) Ermöglichen den Körper (10) zu Aktivieren in Antwort auf den ersten Code; (e) Eingeben eines zweiten Codes, nachdem der Controller (21) ermöglicht den Körper zu aktivieren; (f) Ermöglichen des Netzzugriffs des Mobilkommunikationsendgeräts in Antwort auf den zweiten Code.
  11. Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs eines Mobilkommunikationsgeräts nach Anspruch 10, ferner mit dem Schritt: (g) Speichern eines Körperidentifizierungscodes im Körper (10) wobei in Schritt (d) ermöglicht wird, daß der Körper aktiviert wird, wenn der erste Code mit dem Körperidentifizierungscode übereinstimmt.
  12. Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs eines Mobilkommunikationsgeräts nach Anspruch 10 oder 11, ferner mit dem Schritt: (h) Speichern eines Kartenidentifizierungscodes in der Chipkarte (18); wobei in Schritt (f) dem Mobilkommunikationsendgerät ermöglicht wird, auf das Netz zuzugreifen, wenn der zweite Code mit dem Kartenidentifizierungscode übereinstimmt.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, wobei in Schritt (a) erfaßt wird, ob die vorherige Chipkarte (18) durch die montierte Chipkarte (18) ersetzt wurde oder nicht, nachdem das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat.
  14. Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs eines Mobilkommunikationsgeräts nach einem der Ansprüche 10 bis 13, wobei in Schritt (a) erfaßt wird, ob die vorherige Chipkarte (18) durch die montierte Chipkarte (18) ersetzt wurde oder nicht, indem erfaßt wird, ob der Energieversorgungsabschnitt (16) vom Körper (10) getrennt wurde, nachdem das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat.
  15. Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs eines Mobilkommunikationsgeräts nach einem der Ansprüche 10 bis 13, ferner mit den Schritten: (i) Speichern eines ersten Datenelements, das in einem vorgegebenen Speicherbereich der vorherigen Chipkarte (18) gespeichert wird, wenn das Mobilkommunikationsendgerät zuvor auf das Netz zugegriffen hat; wobei der Erfassungsschritt (a) die Schritte aufweist: (j) Lesen eines zweiten Datenelements, das im vorgegebenen Speicherbereich der montierten Chipkarte gespeichert ist; und (k) Vergleichen des ersten Datenelements mit dem zweiten Datenelement; wobei in Schritt (b) ermöglicht wird den Körper zu aktivieren, wenn das erste Datenelement mit dem zweiten Datenelement übereinstimmt; und in Schritt (c) ein erster Code eingegeben wird, wenn das erste Datenelement nicht mit dem zweiten Datenelement übereinstimmt.
  16. Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs eines Mobilkommunikationsgeräts nach Anspruch 15, ferner mit dem Schritt: (l) Speichern mindestens einer Adresse; wobei der vorgegebene Speicherbereich durch die mindestens eine Adresse angezeigt wird.
  17. Verfahren zum Ermöglichen eines Netzzugriffs eines Mobilkommunikationsgeräts nach einem der Ansprüche 10 bis 16, wobei die montierte Chipkarte (18) und die vorherige Chipkarte (18) SIM- (Subscriber Identity Module) Karten umfassen.
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