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Technisches
Gebiet
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Seit
Jahrzehnten wird vorgeschlagen, traditionelle Textilstoffe (Gewebe,
Gewirke) durch „Vliesstoffe" genannte Strukturen
zu ersetzen, die im Allgemeinen in drei übergeordnete Kategorien eingeteilt
werden können,
die aus ihrem Herstellungsvorgang resultieren, nämlich die mit „Trockenverfahren", „Schmelzverfahren" bezeichneten Vliesstoffe
und die mit „Nassverfahren" bezeichneten Vliesstoffe.
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In
der folgenden Beschreibung wird die vorliegende Erfindung unter
Bezugnahme auf die Verwendung zum Erhalt von Vliesstoffen mittels
der „Trockenverfahren" genannten Technik
beschrieben, es ist jedoch offensichtlich, dass das nicht einschränkend ist
und sie gegebenenfalls auf die zwei anderen Kategorien von Vliesstoffen
angewendet werden könnte.
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Eines
der Hauptprobleme, das sich bei der Herstellung von Vliesstoffen
stellt, besteht darin, den Zusammenhalt der Struktur zu erzielen,
um den Produkten mechanische Charakteristika entsprechend der geplanten
Anwendung zu verleihen und gleichzeitig bestimmte physikalische
Charakteristika, wie Bauschigkeit, Griff, Aussehen usw., zu bewahren
oder zu verleihen.
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Bei
den bisher vorgeschlagenen Techniken wird eine solche Kohäsion durch
Vermischen der Fasern in der Dicke des Vlieses durch die Bearbeitung
mit Flüssigkeitsstrahlen
und ganz besonders unter Druck stehenden Wasserstrahlen erreicht.
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Eine
solche Technik zur Behandlung mittels Wasserstrahlen wird seit Jahrzehnten
vorgeschlagen, wie aus den Patenten
US
3 214 819 , 3 508 308 und 3 485 706 hervorgeht.
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Im
Allgemeinen besteht diese Technik aus dem Herstellen der Verschränkung der
Grundfasern untereinander durch die Bearbeitung mit unter Druck
stehenden Wasserstrahlen, die wie Nadeln auf die Faserstruktur einwirken
und die Neuausrichtung eines Teils der Fasern, die das Vlies ausmachen,
in Richtung der Dicke ermöglichen.
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Eine
derartige Technik ist heutzutage weit entwickelt und wird nicht
nur zum Herstellen von „Spunlace" genannten Strukturen
zur textilen Verwendung eingesetzt, insbesondere für Anwendungen
in medizinischen Gebieten oder in Krankenhäusern, zum Wischen, zur Filtration,
für Hüllen für Teebeutel,
sondern auch zum Herstellen von winzigen Perforationen in Endlosträgern, wie
Papier, Pappen, Filmen, ja sogar Bahnen aus Kunststoff oder anderen
Materialien, wobei die erhaltenen Artikel regelmäßig und homogen sein müssen und die
Form einer ebenen Bahn aufweisen, die gegebenenfalls Perforationen
aufweisen kann, wie aus dem Patent
US
3 508 308 hervorgeht, sogar gegebenenfalls Motive umfasst,
die aus der Neuausrichtung der Fasern resultieren, die im Wesentlichen
einen ästhetischen
Zweck haben, wie aus
US 3 485
706 hervorgeht.
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Im
Hinblick auf die Anwendungen solcher Produkte der „Spunlace"-Art ist seit sehr
langer Zeit bekannt, dass die Endeigenschaften des erhaltenen Produkts
angepasst werden können,
indem Mischungen von Materialien hergestellt werden, beispielsweise
indem mehrere dünne
Lagen miteinander verbunden werden, die aus Fasern von unterschiedlicher
Beschaffenheit bestehen, beispielsweise Natur-, Kunst- oder Synthetikfasern,
ja sogar aus Vliesen, bei denen die Fasern zuvor vermischt werden,
wobei Verstärkungen
(Gewebe- oder Vliesstoffgitter, Vliese der „Spinnvlies"-Art usw.) gegebenenfalls
in die Vliesstoffstruk tur integriert werden können.
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Unter
den zahlreichen Anwendungen von Vliesstoffen können die Produkte zum Wischen
oder die „Feuchttücher" genannten Produkte,
die in dieser technischen Branche mit dem englischen Ausdruck „Wet Wipes" bezeichnet werden,
sowie die Produkte im Bereich der Hygiene erwähnt werden.
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Neben
den guten mechanischen Charakteristika sowohl in der Längsrichtung
als auch der Breitenrichtung, und das auch sowohl im trockenen Zustand
als auch im feuchten Zustand, müssen
solche Produkte ebenfalls das wichtige Charakteristikum aufweisen, über ein
gutes Vermögen
zur Absorption oder Zurückhaltung
von Flüssigkeit
oder Behandlungsprodukt, die bzw. das sie halten oder absorbieren
müssen,
zu verfügen. Sie
müssen
außerdem
eine gute Dimensionsstabilität
aufweisen und flexibel, weich, voluminös und beim Berühren angenehm
sein.
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Die
Erfindung ist insbesondere zum Herstellen derartiger Artikel geeignet
und wird in der folgenden Beschreibung ganz besonders zum Erlangen
derartiger Produkte beschrieben.
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Stand der
Technik
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Bisher
konnte, um Wischlappen oder Feuchttücher herzustellen, in Betracht
gezogen werden, nichtgewebte Vliesstoffe zu verwenden, die vollständig aus
absorbierenden Fasern bestehen, wie cellulosischen Fasern, insbesondere
Viskose. Um dem Produkt gute mechanische Charakteristika zu verleihen,
wird vorzugsweise eine Mischung von Synthetikfasern (Polyester,
Polypropylen) und Kunstfasern (Viskose) eingesetzt.
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Um
solche Artikel herzustellen, die aus einer Mischung von Fasern bestehen,
kann entweder eine innige Mischung der Fasern hergestellt werden,
die in ein homogenes einheitliches Vlies umgewandelt wird, oder die
Verbindung von zwei zuvor hergestellten Vliesen, nämlich auf
Stapelfasern oder synthetischen Endlosfäden (Polyester, Polypropylen)
basierendem Vlies, wobei das zweite Vlies auf Kunstfasern (Viskose)
basiert, durchgeführt
und die Vliese mittels hydraulischer Verflechtung verbunden werden.
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Zur
Herstellung derartiger Artikel wurde ebenfalls vorgeschlagen, die
Kunstfasern, die dem Vlies das Vermögen zur Absorption und Zurückhaltung
der Flüssigkeit
verleihen, gegen cellulosische Naturfasern, wie Holzfasern, auszutauschen,
die in denselben Verhältnissen
wie die vorherigen, auf Kunst- oder
Synthetikfasern basierenden Produkte eingebunden werden, wobei die
cellulosischen Naturfasern ebenfalls durch eine Behandlung mittels
Wasserstrahlen mit den chemischen Fasern verflochten werden.
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Ein
solches Produkt weist gute Charakteristika in Bezug auf die mechanische
Festigkeit, Charakteristika, die im Wesentlichen von den Synthetikfasern
erbracht werden, sowie gute Charakteristika in Bezug auf die Absorption
und Zurückhaltung
von Flüssigkeit,
die von den cellulosischen Fasern verliehen werden, auf.
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Die
französischen
Patente FR-A-2 730 246 und 2 734 285 – Patente, die den Patenten
US-A-5 718 022 bzw. US-A-5 768 756 entsprechen – beschreiben Lösungen,
die ermöglichen,
wasserabweisende Fasern oder Mischungen dieser Fasern erfolgreich
mit anderen wasseraufnehmenden Fasern oder sogar Vliesen, die komplett
aus Naturfasern bestehen, mittels Wasserstrahlen zu behandeln.
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Im
Allgemeinen besteht die Behandlung gemäß den Lehren dieser Schriften
aus dem Behandeln eines Basisvlieses, das aus Grundfasern von gleicher
Beschaffenheit oder unterschiedlicher Beschaffenheit zusammengesetzt
ist, dem Komprimieren und Befeuchten dieses Basisvlieses, dann dem
Verschränken
der Fasern mittels mindestens eines Verteilers aneinander grenzender,
unter hohem Druck stehender Wasserstrahlen, die auf das Basisvlies
einwirken.
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Dazu
wird das Basisvlies auf einem sich bewegenden, porösen Endlosträger positiv
vorgeschoben und auf die Oberfläche
einer perforierten, drehbaren zylindrischen Trommel gebracht, in
deren Inneren ein Teilvakuum erzeugt wird.
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Das
Basisvlies wird zwischen dem porösen
Träger
und der drehbaren Trommel, die beide im Wesentlichen mit derselben
Geschwindigkeit bewegt werden, mechanisch komprimiert.
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Unmittelbar
stromabwärts
der Kompressionszone wird ein Wasservorhang, der nacheinander über den
porösen
Träger,
das komprimierte Basisvlies und die stützende perforierte Trommel,
die das überschüssige Wasser
ansaugt, geführt
wird, auf das Vlies gerichtet.
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Anschließend werden,
noch immer auf der drehbaren zylindrischen Trommel, die Grundfasern
verschränkt,
indem das komprimierte und benetzte Vlies der Bearbeitung mit mindestens
einem Verteiler von unter hohem Druck stehenden Wasserstrahlen ausgesetzt
wird. Allgemein wird das Binden mittels mehrerer aufeinander folgender
Verteiler von Wasserstrahlen durchgeführt, die entweder auf ein und
dieselbe Seite oder alternativ gegen die zwei Seiten des Vlieses
gerichtet sind, wobei der Druck in den Verteilern und die Geschwindigkeit
der abgegebenen Strahlen von einem Verteiler zum nächsten und
für gewöhnlich schrittweise variiert.
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Des
Weiteren ist es daher angebracht anzumerken, wie aus
FR 2 734 285 hervorgeht, dass die
perforierte Walze vorzugsweise Mikroperforationen umfasst, die in
willkürlicher
Weise verteilt sind.
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Gegebenenfalls
kann die Vliesstoffstruktur nach dieser Behandlung zum Binden einer
zweiten Behandlung unterzogen werden, die auf die Rückseite
ausgeübt
wird.
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Darlegung
der Erfindung
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Nun
wurde ein Verfahren gefunden, und dieses bildet den Gegenstand der
vorliegenden Erfindung, das nicht nur ermöglicht, absorbierende Vliesstoffe
herzustellen, die herausragende physikalische Eigenschaften (Zugfestigkeit,
Zerreißfestigkeit,
Abriebfestigkeit), eine gute Fähigkeit
zur Absorption und Zurückhaltung von
Flüssigkeit
aufweisen, die Artikeln mit derselben Zusammensetzung ähneln, die
gemäß den Lehren
der FR-2 734 285 erhalten werden, sondern außerdem in Bezug auf solche
Artikel beim Berühren
angenehmer sind und eine verstärkte
Bauschigkeit aufweisen.
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Im
Allgemeinen betrifft die Erfindung somit ein Verfahren, das die
Herstellung einer neuartigen Art von Vliesstoff ermöglicht,
der zumindest teilweise aus wasseraufnehmenden Grundfasern besteht,
wobei das Verfahren die kontinuierlichen Schritte aufweist:
- – Herstellen
eines Faservlieses durch Kardieren oder ei ne andere konventionelle
Technik;
- – Komprimieren
und Befeuchten besagten Vlieses;
- – Unterziehen
des befeuchteten und komprimierten Vlieses einer Bearbeitung zum
Binden mittels Wasserstrahlen, die gegen mindestens eine der Seiten
gerichtet sind, wobei das Vlies durch eine drehbare Trommel, die
in willkürlicher
Weise verteilte Mikroperforationen aufweist, gestützt ist,
wobei ein Teilvakuum im Innern besagter Trommel erzeugt wird;
- – Bringen
besagten gebundenen Vlieses zu einer Anordnung, die seine Entwässerung
und seine Trocknung ermöglicht,
vor seiner Entgegennahme insbesondere in Form einer Aufwicklung.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist dadurch gekennzeichnet, dass, nach der Behandlung zum Binden
mittels Wasserstrahlen und vor der Trocknung und Entgegennahme,
das vorgebundene und befeuchtete Vlies zu einer zusätzlichen
Anordnung zur Behandlung durch Bearbeitung mit einer oder mehreren
Reihen von Wasserstrahlen gebracht wird, wobei besagte Anordnung
eine saugende bewegte Oberfläche
in Form einer Trommel aufweist, die mit einer durchbrochenen Struktur
bedeckt ist, die durch ein aus Metallfäden gewobenes Tuch gebildet
ist, das eingerichtet ist, eine Folge von Zonen mit Hervorhebungen
und Gräben
aufzuweisen.
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Zur
Umsetzung des Verfahrens gemäß der Erfindung
wird die erste Behandlung mittels Wasserstrahlen gemäß den Lehren
der FR-A-2 730 246 und FR-A-2 734 285 durchgeführt, deren Inhalt im erforderlichen Umfang
in die vorliegende Beschreibung auf genommen ist.
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Die
zusätzliche
Behandlung mit Strahlen, die vor der Trocknung des Vlieses durchgeführt wird,
wird, wie oben erwähnt,
erreicht, indem es auf die Oberfläche einer ansaugenden, perforierten,
drehbaren zylindrischen Trommel geleitet wird. Auf bekannte Weise
besteht eine solche Trommel aus einer Honigwabenstruktur, die mit
einem perforierten Blech bedeckt ist und die sich um eine zweite,
hohle, stationäre,
koaxiale zylindrische Trommel dreht, die mit einer Teilvakuumquelle
verbunden ist, um unter den Zonen, an denen die Wasserstrahlen wirken,
einen Ansaugraum zu bilden. Erfindungsgemäß ist besagte Trommel mit einer
ebenfalls an sich perforierten oder porösen Struktur bedeckt, die Zonen
mit Hervorhebungen und Gräben
aufweist, wobei diese Struktur vorzugsweise aus einem Gewebe in
Form einer abnehmbaren Manschette besteht.
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Dank
einer solchen Entwicklung ist es somit leicht, durch einfaches Austauschen
dieser Manschette das Aussehen und die Charakteristika des erhaltenen
Produkts zu verändern.
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Als
Struktur zur Bedeckung der ansaugenden Trommel wird vorzugsweise
ein gewobenes Tuch verwendet, das beispielsweise aus Bronzefäden hergestellt
wird und das Charakteristikum aufweist, geprägt werden zu können.
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In
einer solchen Struktur liegt das Verhältnis des Zwischenraums in
Bezug auf die Oberfläche
zwischen 10% und 50% und die Gesamthöhe zwischen dem Boden der Grabenbereiche
und dem höheren
Bereich der hervorgehobenen Zonen beträgt im Allgemeinen zwischen
0,5 mm und 2 mm.
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Die
Gestalt der Hervorhebungen und Gräben, die ein solches Tuch aufweisen
wird, kann beliebiger Art sein, beispielsweise in Form von Zickzackleisten,
Motiven mit präzisen
Konturen (kreisförmig,
viereckig) oder eines gaufrierten Aussehens, gekreppten Aussehens
usw.
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Gemäß einer
erfindungsgemäßen Variante
kann der Komplex vor der Behandlung an der geprägten Oberfläche gegebenenfalls eine zweite
Behandlung zum Binden mit Strahlen erhalten, die auf vergleichbare Weise
wie die Vorhergehende, jedoch an der gegenüberliegenden Seite durchgeführt wird.
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Nach
der Behandlung wird der Vliesstoff, noch immer im feuchten Zustand,
zu einer Auspresszone gebracht, worauf eine Trocknungszone folgt,
die aus einer Trommel mit hindurch strömender Luft besteht. Er wird schließlich in
Form einer Aufwicklung entgegengenommen.
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Ein
solches Verfahren kann für
Faservliese jeglicher Zusammensetzung, die aus Natur-, Kunst- und/oder
Synthetikfasern, alleine oder als Mischung, hergestellt sind, durchgeführt werden.
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Zur
Herstellung von absorbierenden Vliesstoffen kann in Betracht gezogen
werden, ein Vlies herzustellen, das vollständig aus Viskose-Fasern besteht.
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Vorzugsweise
wird allerdings eine Mischung von absorbierenden Kunstfasern (Viskose)
und Synthetikfasern, wie Polyester oder Polypropylen, verwendet.
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In
solchen Mischungen sind der Titer der Grundfasern und deren Länge vorzugsweise
vergleichbar und betragen beispielsweise zwischen 1 dtex und 3,3
dtex, wobei die Länge
zwischen 20 mm und 60 mm liegt.
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Es
kann ebenfalls in Betracht gezogen werden, das Verfahren anzupassen,
um Naturfasern, wie Holzfasern, beispielsweise durch pneumatische
Bewicklung einzubinden, worauf ein hydraulisches Binden mittels Verteilern
von Strahlen folgt, die gegen die Seite gerichtet sind, auf der
die Holzfasern verteilt waren.
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Dieser
Vorgang der pneumatischen Bewicklung und des Bindens wird vor der
Behandlung zur Gestaltung an der geprägten Anordnung durchgeführt, wobei
die Strahlen dieser Anordnung vorzugsweise gegen die Oberfläche gerichtet
sind, die mit Holzfasern überzogen
ist.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Die
Erfindung und die Vorteile, die aus dieser hervorgehen, werden allerdings
anhand der folgenden Ausführungsbeispiele
besser verständlich,
die zur Veranschaulichung, jedoch nicht zur Einschränkung angegeben
sind und die mittels der beiliegenden Diagramme veranschaulicht
sind, in denen:
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1 eine
schematische Ansicht der Anordnung einer Linie zur Produktion eines
erfindungsgemäßen nichtgewebten
Vliesstoffes ist, dessen Kohäsion
durch Bearbeitung mit unter Druck stehenden Wasserstrahlen verliehen
wird, wobei 1a und 1b vergrößerte Ansichten
der eingekreisten Zonen von 1 sind und 1c die
Struktur einer Zone konventionellen Bindens veranschaulicht, das
im Rahmen von Vergleichsbeispielen verwendet wird, die später gegeben
werden;
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2 eine
schematische Ansicht einer Linie zur Produktion eines nichtgewebten
Vliesstoffes ist, der erfindungsgemäß hergestellt wird und die
Herstellung von Mischvliesen, Synthetikfasern/Holzfasern ermöglicht,
wobei 2a, 2b, 2c, 2d vergrößerte Ansichten
der eingekreisten Zonen 2 sind;
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3 eine
Reproduktion einer geprägten
Struktur ist, die im Rahmen der Erfindung verwendet wird, und 4 die
Reproduktion auf dem Endprodukt erhaltenen Effekts ist;
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5 eine
andere Ausführungsform
ist, in der die geprägte
Oberfläche
ermöglicht,
einen Effekt mit Gräben
und Hervorhebungen vom „Krepp"-Typ zu erhalten.
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Umsetzung
der Erfindung
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Mit
Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren und insbesondere 1, 1a und 1b besteht eine
Produktionslinie, die ermöglicht,
einen Vliesstoff gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
herzustellen, im Wesentlichen aus einer Anordnung, die mit der allgemeinen
Bezugsziffer (1) bezeichnet ist und ermöglicht, durch Kardieren oder
eine andere ähnliche
Technik ein Vlies herzustellen, das entweder vollständig aus
Kunstfasern, insbesondere Viskose, oder einer Mischung von Kunstfasern
und Synthetikfasern, wie Polyester oder Polypropylen, bestehen kann.
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Am
Ausgang der Zone zur Gestaltung des Vlieses (10) wird die
letztere auf ein poröses
Förderband (11)
gebracht, das beispielsweise aus einem Endlostuch besteht, das aus
synthetischer Monofilseide, insbesondere aus Polyester, hergestellt ist
und eine Porosität
von zwischen 30 und 60% aufweist, das heißt, ein Verhältnis der
gefüllten
Flächen
zu den leeren Flächen
von zwischen 30 und 60%, vorzugsweise ungefähr 50%.
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Dieser
poröse
Träger
(11) ist auf den Lehren der FR-A-2 730 246 ähnliche
Weise mit einer Anordnung zur Behandlung mit Wasserstrahlen verbunden,
was einerseits ermöglicht,
die Komprimierung und die Benetzung des gebildeten Vlieses (10)
sicherzustellen und andererseits dieses Vlies der Bearbeitung mit
Verteilern von Wasserstrahlen zu unterziehen. Eine solche Anordnung
umfasst im Wesentlichen eine drehbare zylindrische Trommel, die
mit der allgemeinen Bezugsziffer (20) bezeichnet ist und
auf der Oberfläche
des Förderbands
(11) aufliegt.
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Ein
erster Verteiler von Wasserstrahlen (21) ist unter dem
Träger
(11) angeordnet und ermöglicht,
die Vorbenetzung des Vlieses (10) durchzuführen. Dieser
Verteiler ist in einem Abstand von zwischen 70 und 100 mm vom porösen Träger (11)
angeordnet und bildet einen Wasservorhang, der ermöglicht,
das komprimierte Vlies zu benetzen, und bringt eine erste leichte
Verschränkung
des Vlieses mit sich.
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Die
Trommel (20) setzt sich aus einem konventionellen drehbaren
Zylinder mit Honigwabenstruktur (in den beiliegenden Figuren nicht
dargestellt) zusammen, der mit einem Metallbogen (22),
der Mikroperforationen umfasst, die in willkürlicher Weise auf seiner Oberfläche verteilt
sind, oder mit einer gewebten Struktur bedeckt ist. Dieser drehbare
Zylinder umgibt eine zweite, hohle, stationäre, koaxiale zylindrische Trommel
(23), die mit einer Teilvakuumquelle verbunden ist, um
einen Ansaugraum zu bilden, wobei die Saugwirkung durch Schlitze
(26) ausgeübt
wird, die sich gegenüber
der Zone der Bearbeitung mit Wasserstrahlen befinden.
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Nach
der Vorbenetzung mittels des Verteilers (21), und wie aus 1 und 1a hervorgeht,
wird das Vlies (10) der Bearbeitung mit unter Druck stehenden
Wasserstrahlen (27) unterzogen, die von zwei konventionellen
Verteilern (24, 25) ausgehen.
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Gegebenenfalls
kann in Betracht gezogen werden, nur einen einzigen Verteiler (24)
oder mehr als zwei aufeinander folgende Verteiler zu haben, die
mit der Trommel (20) verbunden sind.
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Diese
Verteiler (21, 24, 25) werden von aneinander
grenzenden Injektoren gebildet, die in vorher festgelegten Abständen zueinander
angeordnet sind.
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Gegenüber jedem
Verteiler (21, 24, 25) umfasst die Trommel
einen Schlitz (26), der sich über die gesamte Länge eines
Generators erstreckt, dessen Größe im Allgemeinen
zwischen 5 mm und 30 mm ausmacht und über den die Wasserstrahlen
(27) zurückgewonnen
werden.
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Nach
dem Binden auf der Anordnung (20) wird das Vlies der Bearbeitung
mit einer zweiten Anordnung (28) unterzogen, die erfindungsgemäß umgesetzt
ist und deren allgemeine Struktur aus 1b hervorgeht. Diese
Anordnung (28) besteht aus einer ansaugenden, drehbaren
Trommel (29), die ebenfalls aus einer zylindrischen Honigwabenstruktur
besteht, die nicht in 1b dargestellt ist und die kein
mikroperforiertes Band wie die Anordnung zur Behandlung (20),
sondern eine Verkleidung stützt,
die aus einer durchbrochenen Platte (29) besteht. Als Anhaltspunkt
können
die Perforationen dieser Platte (29) einen Durchmesser
von 3 mm aufweisen, wobei der Reihenabstand zwischen zwei aufeinander
folgenden Öffnungen
4 mm ausmacht und die Öffnungen
von einer Reihe zur folgenden versetzt sind.
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Erfindungsgemäß ist die
perforierte Oberfläche
(29) mit einer durchbrochenen Struktur (30) in
Manschettenform überzogen,
die eine Folge von Zonen mit Hervorhebungen und Gräben aufweist.
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Diese
durchbrochene Struktur (30) besteht aus einem durchbrochenen
Tuch aus Metallfäden,
ganz besonders Bronzefäden,
das ein Öffnungsverhältnis von
zwischen 10% und 50% umfasst, wobei besagtes Tuch geprägt worden
ist, wie aus 3 und 5 hervorgeht,
um eine Folge von Zonen mit Hervorhebungen und Gräben zu umfassen.
Diese Zonen mit Hervorhebungen und Gräben können eine regelmäßige Struktur, beispielsweise
in Form von Zickzackleisten, wie in 3 dargestellt
ist, oder eine Gestalt, die unregelmäßige Motive bildet, die beispielsweise
ein gekrepptes Aussehen ergeben, wie in 5 dargestellt
ist, aufweisen.
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Wie
aus 1b hervorgeht, wird folglich das vorgebundene
Vlies bei seinem Durchlaufen dieser Zone zur zusätzlichen Behandlung (28)
durch Bearbeitung mit einer oder mehreren Reihen von Wasserstrahlen
umstrukturiert, die von konventionellen hydraulischen Injektoren
ausgehen, bei denen es sich im vorliegenden Fall um zwei handelt.
Unter der Bearbeitung mit diesen Strahlen übernimmt das Vlies die Gestalt
der Zonen mit Hervorhebungen und Gräben der durchbrochenen Struktur
(30). Nach der Behandlung wird das behandelte Vlies (31)
auf einem Transportband (32) mitgenommen, wo das Wasser
beseitigt wird, beispielsweise mittels eines Ansaugraums, der unter
dem Transportband (32) angeordnet ist, danach wird es mittels
Durchlaufen eines Zylinders mit hindurch strömender Luft (33) getrocknet,
der eine Temperatur in der Größenordnung
von 150°C
aufweist, bevor es in Form einer Aufwicklung (34) entgegengenommen
wird.
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2 stellt
eine zweite Ausführungsform
einer Linie zur Produktion eines Vliesstoffes dar, die die Herstellung
von Mischvliesen, Synthetikfasern/cellulosischen Fasern, beispielsweise
Holz, ermöglicht,
die angepasst ist, das erfindungsgemäße Verfahren durchzuführen.
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2a, 2b, 2c und 2d sind
vergrößerte Ansichten
von Zonen zur Behandlung, die in 2 eingekreist
sind.
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Im
Allgemeinen wird eine solche Produktionslinie gemäß den Lehren
des Dokuments FR-A-2 781 818 umgesetzt, was ermöglicht, Vliesstoffe herzustellen,
die aus einer Mischung von Grundfasern von unterschiedlicher Beschaffenheit
und ganz besonders einer Mischung von Synthetikfasern, die mit cellulosischen
Fasern, insbesondere Holzfasern, verbunden wird, bestehen.
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Im
Allgemeinen wird in einer solchen Anlage ein Mischvliesstoff auf
die folgende Art und Weise hergestellt. Zunächst wird durch Kardieren (1)
oder eine andere konventionelle Technik aus chemischen Fasern eine erste
dünne Lage
(10) hergestellt. Anschließend wird das produzierte Faservlies
(10) auf einer ersten Anordnung zur Behandlung, die mit
der Bezugsziffer (40) bezeichnet ist, einer Behandlung
zum Binden mit Wasserstrahlen unterzogen.
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In
dieser Behandlungsphase werden die zwei Seiten des Faservlieses
(10) durch Leiten um zwei ansaugende Zylinder, wobei der
erste Mikroperforationen auf der Oberfläche umfasst und der zweite
mit einem groben Tuch überzogen
ist, wie aus 2a hervorgeht, der Bearbeitung
mit Wasserstrahlen unterzogen.
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Nachdem
das Vlies behandelt wurde, wird dieses auf ein Transportband (50)
gebracht und Naturfasern (52), wie Holzfasern (siehe 2b),
werden auf der Oberfläche
des Vlieses (10) abgelegt.
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Die
komplexe Struktur, Vlies aus Synthetikfasern (10), das
mit Naturfasern (52) überzogen
ist, wird dann der Bearbeitung mit einer neuen Reihe von Wasserstrahlen
mittels einer Anordnung, die mit der allgemeinen Bezugsziffer (53)
bezeichnet ist und über
einem zweiten Transportband angeordnet ist, unterzogen. Diese Behandlung
stellt nicht nur das Binden, sondern auch die Vorbenetzung des Vlieses
sicher, die zum Durchführen
des erfindungsgemäßen Verfahrens
erforderlich ist.
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Die
so hergestellte komplexe Struktur wird anschließend erfindungsgemäß auf einer
Anordnung behandelt, die mit der allgemeinen Bezugsziffer (28)
bezeichnet ist und in 2d dargestellt ist, wobei die
Anordnung der in 1b dargestellten ähnlich ist
und oben beschrieben wurde.
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Nach
der Behandlung erhält
man einen Mischvliesstoff (31), der Motive mit Hervorhebungen
und Gräben
umfasst und der auf einem Band (32) entgegengenommen wird,
um anschließend
bei (33) getrocknet und bei (34) entgegengenommen
zu werden.
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Beispiel 1
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
wird auf einer Anlage umgesetzt, wie in 1, 1a und 1b dargestellt
ist, und besteht zum Zweck der Herstellung eines erfindungsgemäßen Produkts aus
einer einzigen Art von wasseraufnehmenden Fasern, nämlich Viskose-Fasern.
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Dazu
wird ein Vlies (10) hergestellt, das etwa 65 g/m2 wiegt und sich zu 100% aus Viskose-Fasern
von 1 dtex und mit einer Länge
von 38 mm zusammensetzt, wobei dieses Vlies mit einer Geschwindigkeit
von 50 m/min mit einer Vliesstoffkarde (1) produziert wird.
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Dieses
Vlies (10) wird mit einem Bandförderer (11) zu einer
Einheit zum hydraulischen Binden der Art, die unter dem Namen „Jetlace
2000" vermarktet
wird und die angepasst ist, das erfindungsgemäße Verfahren umzusetzen, fördert.
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Das
Vlies (10) wird zwischen dem Transportband (11)
und einem ersten Zylinder (20) zum Binden verdichtet, der
mit einer mikroperforierten Umhüllung überzogen
ist, wobei die Löcher
in willkürlicher
Weise angeordnet sind, wie in dem französischen Patent 2 734 285 beschrieben
ist. Beim Verdichten wird die dünne
Lage mittels des Verteilers (21) benetzt, der sich hinter
dem Transportband, kurz hinter dem Verdichtungspunkt befindet, wobei
der Verteiler senkrecht zum Generator des Zylinders angeordnet ist.
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Die
so verdichtete und benetzte dünne
Lage wird dann der Bearbeitung mit zwei aufeinander folgenden hydraulischen
Injektoren (24, 25) unterzogen, die Wasserstrahlen
(27) mit einem Durchmesser von 120 Mikron mit zunehmenden
Geschwindigkeiten von 100 und 125 m/Sekunde ausspritzen, wobei die
Wasserstrahlen voneinander um 1,2 mm beabstandet sind.
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Nach
der Behandlung zum Binden wird die gebundene dünne Lage einer erfindungsgemäßen zusätzlichen
Behandlung (1b) un terzogen, indem er über einen
Zylinder geleitet wird, der ebenfalls mit einer perforierten Umhüllung (29) überzogen
ist, auf der eine Manschette angeordnet ist, die aus einem Bronzegewebe (30)
besteht, das 15 Kettfäden/cm
und 15 Schussfäden/cm
umfasst, einen Durchmesser von 0,24 mm aufweist und ein Zwischenraumverhältnis von
40,8% aufweist.
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Diese
Manschette aus Bronze (30) wird derart geprägt, dass
sie ein Motiv in Form von Zickzackleisten (wie in 5 dargestellt)
aufweist, dessen Tiefe in der Größenordnung
von eineinhalb Millimeter (1,5 mm) liegt.
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Die
dünne Faserlage
wird der Bearbeitung mit zwei aufeinander folgenden hydraulischen
Injektoren unterzogen, die Strahlen mit einem Durchmesser von 120
Mikron mit einer Geschwindigkeit von 200 m/Sekunde-abgeben, wobei
die Strahlen voneinander um 0,6 mm beabstandet sind.
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Die
dünne Lage
wird anschließend
auf ein ansaugendes Band (32) gebracht, das mit einem Vakuumgenerator
verbunden ist, wird dann bei einer Temperatur von 145°C in einem
Ofen (33) mit hindurch strömender Luft getrocknet, um
schließlich
beispielsweise in Form einer Aufwicklung (34) entgegengenommen
zu werden.
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Man
erhält
einen Vliesstoff, der etwa 60 g/m2 wiegt
und der ein Motiv in Form von Zickzackleisten (35) aufweist,
wie in 4 dargestellt ist, wobei dieses Motiv über eine
herausragende Definition verfügt.
Es ist beständig
und abriebfest.
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Beispiel 2
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Die
Behandlungsbedingungen sind mit den im Beispiel 1 angege benen identisch.
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Es
wird ein Produkt hergestellt, das aus einer 70/30-Mischung von Viskose-Fasern
und Polyester besteht.
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Die
Fasern weisen einen Titer von 1,7 dtex und eine Länge von
38 mm auf.
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Das
gebildete Vlies wiegt am Ausgang der Karde etwa 65 g/m2 und
nach der Behandlung 60 g/m2.
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Beispiel 3
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Dieses
Beispiel veranschaulicht eine konkrete Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Vliesstoffes,
der aus einer Mischung von Synthetikfasern und Naturfasern und ganz
besonders cellulosischen Fasern, insbesondere Holzfasern, besteht.
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Gemäß diesem
Ausführungsbeispiel
wird eine Produktionslinie verwendet, wie in 2 dargestellt
ist und die im Allgemeinen gemäß der Lehren
des Dokuments FR-A-2 781 818 umgesetzt wird, mit der Ausnahme, dass
sie nach der Trocknung bei (33) und nach der Behandlung
zum Binden und zur Vorbenetzung, die von den Strahlen (53)
durchgeführt
wird, eine zusätzliche
Anordnung zur Behandlung (28) durch Bearbeitung mit Wasserstrahlen
umfasst, wobei besagte Anordnung eine saugende bewegte Oberfläche in Form
einer Trommel aufweist, die mit einer durchbrochenen Struktur (30) überzogen
ist, die durch ein aus Metallfäden gewobenes
Tuch gebildet ist, das eingerichtet ist, eine Folge von Zonen mit
Hervorhebungen und Gräben
aufzuweisen.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
wird bei 60 m/min eine erste dünne
Lage (10), der 30 g/m2 wiegt, aus Polyesterfasern
von 38 mm und 1,7 dtex besteht, hergestellt, der in eine Einheit
zum hydraulischen Binden der Art, die von der Anmelderin unter dem
Namen „Jetlace
2000" vermarktet
wird, über
ein Transportband (11) eingebracht wird.
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Die
dünne Lage
wird zwischen dem Transportband und einer ersten Anordnung verdichtet,
die mit der allgemeinen Bezugsziffer (40) bezeichnet ist
und die einen Zylinder zum Binden umfasst, der mit einer mikroperforierten
Umhüllung überzogen
ist, deren Löcher
in willkürlicher
Weise angeordnet sind. Nach dem Verdichten wird die dünne Lage
mittels eines Verteilers benetzt, der sich hinter dem Transportband
(11), kurz hinter dem Verdichtungspunkt befindet und senkrecht
zum Generator des Zylinders angeordnet ist.
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Die
so verdichtete und benetzte dünne
Lage wird dann der Bearbeitung mit zwei hydraulischen Injektoren
unterzogen, die Wasserstrahlen mit einem Durchmesser von 120 Mikron
mit zunehmenden Geschwindigkeiten von 78 und 94 m/s ausspritzen,
wobei die Wasserstrahlen voneinander um 1,2 mm beabstandet sind.
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Die
dünne Lage
wird dann in die Anordnung eingebracht, die mit der allgemeinen
Bezugsziffer (48) bezeichnet ist und die einen zweiten
Zylinder umfasst, der mit einem groben Tuch überzogen ist, das aus 9 Fäden aus
Bronze pro Zentimeter mit einem rechteckigen Querschnitt mit Seitenlängen von
0,33 mm mal 6,64 mm in Kettenrichtung und 9 Fäden, ebenfalls aus Bronze,
pro Zentimeter mit einem Durchmesser von 0,46 mm in Schussrichtung
besteht.
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Über diesem
Zylinder sind zwei hydraulische Injektoren ange ordnet. Sie spritzen
Wasserstrahlen mit einem Durchmesser von 120 Mikron mit Geschwindigkeiten
von 100 m/s auf die dünne
Lage aus, wobei die Wasserstrahlen voneinander um 0,5 mm beabstandet
sind.
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Die
dünne Lage
wird dann mittels eines Ansaugraums, der mit einem Vakuumgenerator
verbunden ist, ausgepresst.
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Das
Produkt am Ausgang dieses Transportbands weist ein gaufriertes Aussehen
der pyramidalen Art mit unterschiedlichen Faserdichtenzonen auf.
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Die
dünne Lage
wird dann in eine Maschine zur pneumatischen Bewicklung (51)
eingebracht, die 35 g/m2 Cellulosefasern
ablegt.
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Nach
dem Ablegen dieser Fasern wird die dünne Lage auf ein anderes Transportband
(54) gebracht, über
dem vier hydraulische Injektoren (53) angeordnet sind,
die Wasserstrahlen mit einem Durchmesser von 120 Mikron, die voneinander
um 0,6 mm beabstandet sind, mit Geschwindigkeiten von 150 m/s ausspritzen.
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Das
so erhaltene Produkt weist somit die Form eines vorgebundenen und
befeuchteten Vlieses auf, das anschließend zu einer zusätzlichen
Anordnung zur Behandlung gebracht wird, die mit der allgemeinen
Bezugsziffer (28) bezeichnet ist. Eine solche Anordnung
umfasst einen Zylinder, der mit einer Manschette aus Bronze überzogen
ist, die mit der im Beispiel (1) verwendeten identisch
ist und die so geprägt
ist, dass sie ein Motiv in Form von Zickzackleisten aufweist.
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Die
dünne Faserlage
wird der Bearbeitung mit zwei aufeinander folgenden hydraulischen
Injektoren unterzogen, die Strahlen mit einem Durchmesser von 120
Mikron mit einer Geschwindigkeit von 60 m/s abgeben, wobei die Strahlen
voneinander um 0,6 mm beabstandet sind.
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Das
so gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
erhaltene Produkt wird anschließend
auf ein ansaugendes Band (32) gebracht, das mit einem Vakuumgenerator
verbunden ist, wird dann bei einer Temperatur von 160°C in einem
Ofen mit hindurch strömender
Luft getrocknet, um schließlich
in Form einer Aufwicklung (34) entgegengenommen zu werden.
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Nach
dem Trocknen erhält
man einen Komplex, der Motive mit Hervorhebungen und Gräben aufweist, wie
in 4 dargestellt ist.
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Vergleichsbeispiele
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Es
werden dieselben Beispiele wie oben, mit den gleich folgenden Unterschieden
umgesetzt.
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In
Bezug auf die Beispiele 1 und 2 werden diese auf einer Anlage umgesetzt,
in der die Anlage zur Behandlung (28), wie in 1b dargestellt,
mittels einer zweiten Reihe von Behandlungen mit Strahlen, wie in 1c dargestellt,
umgesetzt wird, das heißt,
auf einer konventionellen ansaugenden Trommel, deren Oberflächenumhüllung aus
einem mikroperforierten Bogen (22) besteht, der dem für die Behandlung
zum Vorbinden verwendeten ähnlich
ist.
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Hinsichtlich
des Beispiels 3 wird dieses auf einer Produktionslinie, wie in 2 dargestellt,
umgesetzt, die jedoch nicht die Anordnung zur Behandlung (28)
aufweist.
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Unter
Vorgehen auf dieselbe Art und Weise erhält man Vliesstoffe mit derselben
Zusammensetzung und praktisch demselben Gewicht wie die erfindungsgemäß hergestellten,
die jedoch keine Motive aufweisen.
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Die
erfindungsgemäß erhaltenen
Produkte und die der Vergleichsbeispiele werden geprüft, um die
Dicke, die Dichte, die Festigkeit in Längsrichtung (LR) und in Querrichtung
(QR), die Dehnung in Längsrichtung und
in Querrichtung und die Wasserabsorptionsrate zu ermitteln.
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Die
Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
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Im
Vergleich zu den auf konventionelle Weise hergestellten Produkten,
und wie aus der obigen Tabelle hervorgeht, weisen die erfindungsgemäß hergestellten
Materialien den Vorteil auf, dass sie bei gleichem Gewicht viel
dicker sind.
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Außerdem sind
ihre Festigkeiten sowohl in Längsrichtung
als auch in Querrichtung mit denen von auf konventionelle Weise
hergestellten Produkten vergleichbar, wodurch sie Stabilität und Festigkeit
beim Gebrauch gewährleisten.
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Neben
ihrer größeren Dicke
weisen die neuartigen Produkte ein schönes und vorteilhaftes textiles Aussehen
auf, was ihren kommerziellen Wert steigert.
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Es
versteht sich, dass die Erfindung nicht auf die oben angegebenen
konkreten Beispiele beschränkt ist,
sondern dass sie alle umsetzbaren Varianten im selben Sinne erfasst.
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Außerdem kann,
obgleich in den angegebenen Beispielen ein geprägtes Tuch aus Bronze verwendet wird,
das 15 Fäden
in der Kette und im Schuss aufweist, deren Durchmesser 0,24 ist
und deren Öffnungsverhältnis 40,8%
ist, in Betracht gezogen werden, andere Arten von geprägten Strukturen
einzusetzen.
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Zum
Beispiel wurde festgestellt, dass, wenn Produkte hergestellt werden,
die den in den angeführten Beispielen
angegebenen ähnlich
sind, jedoch kein „Zickzackleisten"-Aussehen, wie in 3 und 4 dargestellt,
sondern ein „Krepp"-Aussehen, wie in 5 dargestellt,
aufweisen, bei Verwendung eines geprägten Gewebes, das aus Bronzefäden mit
geringerem Durchmesser und mit einer stärkeren Fadendichte hergestellt ist,
eine bessere Definition und eine Mehrung der Hervorhebungen von
Motiven erhalten wird.
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Zur
Veranschaulichung, um solche Gewebe herzustellen, weist das geprägte Tuch
aus Bronze 23,5 Fäden/cm
sowohl in der Kette als auch im Schuss auf, wobei besagte Fäden einen
Durchmesser von 0,19 mm aufweisen und das Öffnungsverhältnis 30,5 beträgt.
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Außerdem kann,
wie zuvor in der Beschreibung erwähnt und wie in 2 dargestellt
ist, das erfindungsgemäße Verfahren
ebenfalls zum Erlangen von Mischvliesstoffen, die aus einer Mischung
von unterschiedlichen Naturfasern bestehen, durchgeführt werden.