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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Infrarotthermometer.
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Wie
bekannt haben sich zur Zeit auf dem Markt neben den herkömmlichen
Thermometern, z.B. Quecksilberthermometern mit Temperaturablesung
des Körpers
in Berührung
mit dem Patienten, Infrarotmesser verbreitet, die imstande sind,
die Temperatur eines bestimmten Subjektes aufgrund der von diesem
erzeugten Infrarotausstrahlung zu erfassen.
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Insbesondere
umfassen die Infrarotthermometer einen Ableseabschnitt auf, in dem
ein Infrarotstrahlensensor wirkt, dem die Infrarotstrahlung zugeführt wird,
die vom Körperbereich
ausgestrahlt wird, dessen Wärmeerfassung
durchzuführen
ist.
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Die
zur Zeit am Markt verfügbaren
Infrarotthermometer werden im wesentlichen in zwei große Familien
unterteilt: Teilweise invasive Thermometer und invasive Thermometer.
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Die
erste Infrarotthermometertypologie sieht vor, dass ein Abschnitt
des Thermometers oder Sonde, in die Ohrmuschel des Subjektes eingeführt wird, von
dem man die Temperatur derart zu messen ist, dass die Infrarotstrahlung
dieses Bereiches in Richtung eines Fühlerorgans zugeführt werden
kann. Dank der Wärmestabilität der in
Frage stehenden Erfassungszone ist es möglich, Temperaturablesungen mit
einer guten Genauigkeit und Wiederholbarkeit zu erhalten.
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Auch
wenn im allgemeinen gültig,
weisen die oben angegebenen Thermometer jedoch einige Grenzen auf,
die mit der Benutzung derselben unter hygienischen Bedingungen verbunden
sind, was die Notwendigkeit beträgt,
Schutzkappen für
die Sonde zu verwenden, und auch mit einer begrenzten Verwendung
in der Praxis derselben verbunden sind, da die Sonde des Thermometers
in jedem Fall einen lästigen
Fremdkörper
darstellt, der teilweise in die Ohrmuschel des Patienten eingeführt werden
muss.
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Die
zweite Infrarotthermometertypologie, d.h. jene nicht invasive, sieht
die Möglichkeit
vor, das zur Zuführung
der Infrarotstrahlung in Richtung des Fühlerorgans bestimmte Thermometerende
auf einen vorgegebenen Abstand von der Oberfläche des Subjektes zu halten,
von dem man das Temperaturniveau kennen möchte.
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In
dieser zweiten Thermometertypologie ist zur Ertielung einer guten
Ablesung des Temperaturniveaus notwendig, das Thermometer auf einen
vorbestimmten Abstand von der zu erfassenden Oberfläche innerhalb
gut begrenzter Bereiche zu positionieren.
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Es
ist nämlich
wesentlich, dass der zur Erfassung der Infrarotstrahlung bestimmte
Sensor von Ausstrahlungen erreicht wird, die von dem der Ablesung
unterworfenen Patienten herstammen, und insbesondere Ausstrahlungen
von einer vorbestimmten Fläche
des Patienten selbst. Es hätte
nämlich
keine Messung eine Bedeutung, die zur Übertragung auf den im Thermometer
anwesenden Sensor von Strahlen führt,
die von Körpern
stammen, die völlig
vom Patienten fremd sind oder von nicht näher bestimmten Flächen des
Patienten. Es ist nämlich
verständlich,
dass der menschliche Körper,
auch wenn desselben Subjektes, verschiedene Temperaturniveaus in
Abhängigkeit
des Ablesebereiches haben kann. Typisch ist die Tendenz, die Ablesung
im Bereich der Stirne durchzuführen,
die eine genügend
gleichförmige,
im wesentlichen flache Oberfläche
besitzt, die frei von Elementen ist, welche die Messung fälschen könnten.
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Nach
dem was oben kurz beschrieben wurde, ist hervorzuheben, dass dieselbe
Anmelderin verschiedene System untersucht hat, um jeden Erfassungsabschnitt
eines Infrarotthermometers in der gegenüber dem Subjekt richtigen Position
anzuzielen und zu positionieren, bei dem die Temperaturmessung durchgeführt werden
soll (siehe z.B. die Veröffentlichung
PCT/IT89/00379).
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Außer den
obigen Ausführungen
ist es klar, dass zur Erreichung einer zuverlässigen und wiederholbaren Ablesung
es notwendig wäre,
dass die Infrarotstrahlung einer Ablesefläche entnommen wird, die am
meisten festgelegt und typischerweise die kleinstmögliche ist.
Dies wäre
beispielsweise über die
Verwendung von verhältnismäßig langen
Wellenleitern möglich,
indem eine große
Annäherung
in axialer Richtung an die Ausstrahlfläche des der Temperaturmessung
unterzogenen Subjektes erfolgt.
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Eine
solche Art und Weise beim Vorgehen würde jedoch unvermeidlich zu
einer erheblichen Senkung des Signals führen, das vom Fühlerorgan wahrgenommen
werden kann, sowie zu einer herabgesetzten Verwendung des Thermometers
führen würde: so
würde man
gezwungen sich der Erfassungsfläche
zu weit zu nähern,
es würde
die Gefahr einer Berührung
bestehen und dies würde
das wünschenswerte
Merkmal eines absolut nicht invasiven Charakters gefährden, indem
die Infrarotthermometer der zweiten, beschriebenen Typologie haben müssen.
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Aus
dem Dokument
US 5820264 ist
auch ein Wellenleiter für
einen Trommelfellthermometer bekannt, der aus einem länglichen
Hohlorgan mit einer hoch reflektierenden inneren Fläche gebildet
ist.
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Der
Hohlkörper
hat eine Gesamtlänge,
die einen ersten, geraden Rohrabschnitt mit einem gleich förmigen Durchmesser
und eine Länge
von etwa 4/5 der Gesamtlänge
des Hohlkörpers
und einen zweiten Abschnitt umfasst, der fest mit dem ersten Abschnitt
verbunden ist, mit einer Halbellipsenstumpfform und einer Länge von
etwa 1/5 der Gesamtlänge
des Hohlkörpers
gebildet ist.
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Das
Dokument
US 4854730 beschreibt
einen aktiven Infrarotthermometer mit einem Infrarotstrahlen ausstrahlenden
Heißleiter,
der in der Mitte eines parabelförmigen
Wellenleiters angeordnet ist.
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Der
reflektierende Hohlraum trägt
dazu bei, die Strahlen in Richtung der Stelle "Ziel" auszusenden.
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Im
Lichte der obigen Ausführung
betrifft ein nicht gelöstes
technisches Problem die Herstellung eines Infrarotthermometers,
das imstande ist, mit einem gewissen Abstand von der Oberfläche des
für die
thermische Messung betroffenen Subjekts zu wirken und das auch imstande
ist, das Signal der Strahlung ausschließlich einem begrenzten Bereich
des Subjektes zu entnehmen, ohne übermäßig das Signal zu senken, das
am Infrarotstrahlensensor ankommt und ohne negative Rückwirkungen
unter dem Gesichtspunkt des Verhältnisses
Signal/Lärm.
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Es
ist auch wünschenswert,
dass das oben angegebene Problem gelöst werden kann, ohne auf komplizierte
optische Systeme zurückgreifen
zu müssen,
die den Vorschlag unvorteilhaft machen würden, das so erhaltene Produkt
auf dem Markt anzubieten.
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Das
oben angegebene technische Problem und weitere werden im wesentlichen
durch einen Infrarotthermometer gemäß der vorliegenden Erfindung
gelöst.
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Diese
Beschreibung erfolgt nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten, beispielsweise gelieferten
und daher nicht ausschließlichen
Zeichnungen. Es zeigen:
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1 eine
schematische Gesamtansicht des Infrarotthermometers gemäß der vorliegenden Erfindung;
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2 einen
schematischen Längsschnitt
eines Wellenleiters, der in einem Messabschnitt eines Infrarotthermometers
gemäß der vorliegenden
Erfindung vorgesehen ist, wobei auch Strahlen dargestellt sind,
die von der Ausstrahlfläche
stammen und parallel zur Längsachse
des Wellenleiters gerichtet sind;
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3 schematisch
das Verhalten des in 2 angegebenen Messabschnittes
in Richtung der von der Ausstrahlfläche stammenden Strahlen in gegenüber der Längsachse
des Wellenleiters geneigten Richtungen;
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4 einen
schematischen Längsschnitt
einer alternativen Ausführungsform
eines Wellenleiters und eines Messabschnittes eines erfindungsgemäßen Thermometers;
und
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6 eine
weitere alternative Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Wellenleiters,
wieder im Längsschnitt.
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Unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen, ist mit 1 insgesamt ein
Infrarotthermometer gemäß der vorliegenden
Erfindung angegeben.
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Das
Infrarotthermometer umfasst auf herkömmliche Weise ein Hauptgehäuse 2,
das einen Griffbereich 3 für einen Benutzer festlegt.
Der Griff kann herkömmliche
Betriebsmittel 4 tragen, wie Tasten und ähnliche,
sowie auch einen oder mehrere Displays 5 für eine eventuelle
Ablesung der Temperatur oder von weiteren Informationen.
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An
einem Ende des Hauptgehäuses
sind Infrarotstrahlenmessmittel 6 vorgesehen, die ein die Stärke der
Infrarotstrahlen umfassendes Fühlerelement
dienen und mindestens einem dem Fühlerelement wirksam zugeordneten
Wellenleiter 8 umfassen, um in Richtung diesen letzteren
die vom Körperbereich 9 ausgestrahlte
Strahlung vor teilhaft zuzuleiten, von dem man das Temperaturniveau
zu messen wünscht.
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Näher gesehen
besitzt der Wellenleiter 8 ein erstes Ende 8a,
das in Richtung des Körpers
gerichtet ist, von dem man die Temperatur messen möchte, und
ein zweites Ende 8b, das in Richtung des Fühlerelementes 7 gerichtet
ist.
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Wie
aus den beigefügten
Zeichnungen ersichtlich, ist der Wellenleiter ein Aufbau in der
Form eines Rohrkörpers
mit einer inneren Spiegelfläche 10,
der einen Durchgang festlegt, der imstande ist eine erste und eine
zweite Öffnung 11 und 13 des Rohrkörpers festlegt,
die voneinander abgewandt sind und gegenseitig optisch verbunden
sind.
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Die
Innenfläche 10 des
Wellenleiters hat einen Verlauf, die in Richtung der zweiten Öffnung 12 zuläuft, d.h.
sie besitzen einen Innendurchmesser, die allmählich von der zweiten Öffnung 11 des
Wellenleiters zu ihrer zweiten Öffnung
abnimmt, wo im wesentlichen das Fühlerelement 7 angeordnet
ist.
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Näher gesehen,
wird man gemäß der vorliegenden
Erfindung verstehen, dass die Konvergenz des Wellenleiters 8 immer
mehr ausgesprochen ist, je mehr man sich der zweiten Öffnung 12 des
Rohrkörpers
sich nähert.
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Mit
anderen Worten, kann der Wellenleiter gemäß der vorliegenden Erfindung
zwei oder mehrere zueinander axial aufeinanderfolgende Abschnitte aufweisen,
die eine entsprechende Konvergenz aufweisen, die in jedem Abschnitt
konstant und allmählich
ausgesprochener wird, wobei von einem auf dem nachfolgenden Abschnitt
in Richtung der zweiten Öffnung 12 des
den Wellenleiter festlegenden Rohrkörpers übergegangen wird.
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In
der Praxis wird sich mindestens der zusammenlaufende Abschnitt des
Wellenleiters als eine Reihenfolge von kegelstumpfförmigen Oberflächen mit
immer mehr einer ausgesprochenen Konizität zeigen, je mehr man sich
der zweiten Öffnung 12 nähert.
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Alternativ
kann als Ersatz von zwei oder bevorzugter Weise von einer Vielzahl
von nacheinanderfolgenden Abschnitten mit immer größerer Konvergenz
ein Wellenleiter vorgesehen sein, bei dem die Innenfläche gekrümmt ist
und allmählich
und kontinuierlich immer mehr ausgesprochen zusammenläuft, je
mehr von der ersten Öffnung
auf die zweite Öffnung übergegangen
wird.
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Jedenfalls
ist der erfindungsgemäße Wellenleiter
derart ausgeführt,
dass bei Gleichheit eines axialen Vorschubs in Annäherung an
die zweite Öffnung man
eine immer größere Verkleinerung
im Durchmesser hat, je mehr von der er sten Öffnung auf die zweite Öffnung selbst übergegangen
wird.
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Bei
den dargestellten, beispielhaften, in den beigefügten Zeichnungen dargestellten
Wellenleiter, wo Längsschnitte
derselben dargestellt sind, ist zu bemerken, dass die Innenfläche 10 des
Wellenleiters durch bogenförmige
Linien 13, 14 und bevorzugter Weise von Kegelbögen mit
einer Achse festgelegt ist, die mit der Symmetrielängsachse
des Wellenleiters sowie mit der Konkavität zusammenfällt, die in Richtung der ersten Öffnung 11 gerichtet
ist.
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Wie
ersichtlich, wird die Konvergenz dieser parabelförmigen Bögen immer größer, je
mehr man sich der zweiten Öffnung 12 nähert; in 4 ist
dies geometrisch dargestellt, indem zwei Tangenten tg1, tg2 zur
Linie 13 gezogen werden, die im Längsschnitt die Innenfläche des
Wellenleiters darstellt; es ist zu bemerken, wie der durch die genannten
Tangenten mit der Richtung der Symmetrielängsachse der Parabel festgelegte
Winkel desto weiter wird, je mehr längs der genannten, bogenförmigen Linien
in Annäherung
an die zweite Öffnung
(β2 > β1) vorgegangen wird.
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Unter
dem Gesichtspunkt der Konstruktion, umfasst der im Messabschnitt
des Thermometers vorgesehenen Wellenleiter (siehe 4)
einen äußeren Hauptkörper rohrförmiger Ausbildung 15 und eine
Innenverkleidung 16, welche die Innenfläche 10 festlegt, und
Merkmale an Spiegelung besitzt, um fähig zu sein, die auf sie einfallenden
Strahlen zu reflektieren.
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Bevorzugter
Weise ist der Außenkörper 15 in Kunststoff
ausgeführt,
während
die Innenverkleidung 16 aus einem dünnen Film aus Metall besteht,
bevorzugter Weise aus einer Legierung der Basis von Gold, was sich
besonders wirksam für
seine Merkmale in der Außenfeinbearbeitung
und daher der Spiegelbildlichkeit auf besonders wirksame Weise,
auch wenn sie gleichzeitig nicht übermäßig empfindlich ist und daher
beschädigbar,
wenn sie Reinigungsarbeiten unterworfen werden.
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Es
ist nämlich
zu bemerken, dass vorteilhafter Weise der erfindungsgemäße Wellenleiter
im Bereich der ersten Öffnung
bevorzugter Weise keine Schutzmaske aufweisen kann, wie jene typischerweise
an herkömmlichen
Wellenleitern für
diese Verwendungen vorgesehen sind und daher einer periodischen
Reinigung seitens der Benutzer unterzogen werden muss, um die notwendigen
Leistungen gewährleisten
zu können.
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Es
ist zu bemerken, dass die eventuelle Abwesenheit einer Schutzmaske äußerst vorteilhaft
ist, da man einen nutzlosen Signalverlust in der in den Wellenleiter
eintretenden Strahlung vermeidet.
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Der
Messabschnitt des erfindungsgemäßen Thermometers,
kann bevorzugter Weise auch ein Strah lenabsorptionselement 17 längsförmiger Ausbildung
aufweisen, das zwischen dem Wellenleiter 8 und dem Fühlerelement 7 zwischengeschaltet
ist.
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Genauer
gesehen ist dieses ringförmige
Absorptionselement zwischen einem Endrand 18 des Wellenleiters
angeordnet, der die zweite Öffnung 12 begrenzt,
und der Aufnahme 19, die zur Aufnahme des Infrarotstrahlenfühlers vorgesehen
ist.
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Das
Absorptionselement 17 besteht bevorzugter Weise aus einem
verformbaren Material, wie z.B. Plastik oder Gummi oder einem anderen
Material, das fähig
ist, sich wenigstens axial derart zu verformen, dass eventuelle
Spiele ausgeglichen werden, die auf die Bearbeitungstoleranzen zurückzuführen sind.
Das Strahlenabsorptionselement besitzt eine poröse Struktur und bevorzugter
Weise eine schwarze Farbe, um im Wesentlichen ohne Reflektionen
alle Strahlungen zu absorbieren, die auf diesen Element einfallen.
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In
der Praxis werden die Infrarotstrahlen, die in der Nähe der zweiten Öffnung 12 ankommen
und daher des Fühlerelementes
mit einer großen
Neigung gegenüber
der Längsachse
des Wellenleiters ankommen, sollten im wesentlichen durch das Absorptionselement
absorbiert ohne irgend einen Einfluss auf die Temperaturablesung
zu haben.
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Im
Falle eines paraboloidförmigen
Wellenleiters kann der Fühler
im wesentlichen im Bereich des Brennpunktes der parabelförmigen Oberfläche angeordnet
sein, um mit Wirksamkeit insbesondere die Strahlen zu fangen, die
von Richtungen kommen, die gegenüber
der Längsachse
des Wellenleiters selbst parallel oder wenig geneigt sind.
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Eine
weitere Ausführungsvariante
des Messabschnittes und daher des erfindungsgemäßen Wellenleiters ist in 4 dargestellt.
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In
diesem Fall ist der Messabschnitt frei von einem Absorptionselement
und der Wellenleiter weist einen Rohrkörper mit einem Endrand 18 auf,
der die zweite Öffnung 12 begrenzt
und in Richtung des Fühlerelementes
gerichtet ist, wobei der Endrand sich quer zur Längsachse des Rohrkörpers entwickelt
und eine wirksame, blanke Fläche 18a aufweist,
die fähig ist,
mindestens einen Teil der auf sie einfallenden Strahlen im wesentlichen
in Richtung des Fühlerelementes
zu reflektieren.
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Die
Oberfläche
des Endrandes kann kegelstumpfförmig
(und daher durch eine geradlinige Spur im Längsschnitt wie in 4 dargestellt
sein) oder mit einer leichten Konkavität, die in Richtung des Fühlerelementes
gerichtet ist (ein in den beigefügten Zeichnungen
nicht dargestellter Fall).
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Es
ist hervorzuheben, dass außer
der dem Wellenleiter gegebenen Struktur, dieser letztere sowie das
Fühlerelement,
das diesem wirksam zugeordnet ist, typischerweise innerhalb eines
Hilfsrohrkörpers 20 aus
Metall, bevorzugter Weise aus Kupfer oder Zamak, aufgenommen sind,
so wie insbesondere in 2, 3 und 4 ersichtlich.
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Es
ist zu bemerken, dass das gegenständliche Infrarotthermometer,
außer
den oben beschriebenen Bestandteilen, eine Auswerteinheit (nicht
dargestellt) umfasst, die imstande ist, das Signal am Ausgang des
Infrarotstrahlenfühlerelementes
auszuarbeiten und über
zweckmäßige Algorithmen,
die Temperaturablesung zu erzeugen, die dem Display übertragen
wird oder dem Benutzer über
andere Darstellungssysteme, beispielsweise durch Projektion gezeigt
wird, wie jene die in der Anmeldung PCT/IT98/00379 unter dem Namen
derselben Anmelderin beschrieben sind.
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Das
Infrarotthermometer gemäß der vorliegenden
Erfindung kann auch mit Kontrollmitteln vorgesehen sein, die dem
Gehäuse
wirksam zugeordnet sind und mit der Auswerteinheit zusammenwirken; solche
Kontrollmittel sind vorangesetzt, um eine Bedingung einer einwandfreien
Positionierung des Fühlerelementes 7 mit
einem vorbestimmten Abstand "D" von der Messfläche zu bewirken,
Abstand einer einwandfreien Positionierung, der man für die Ausführung einer
sorgfältigen
Ablesung und für
die Begrenzung der Ablesefläche
ausschließlich
auf den interessierenden Bereich als optimal hält.
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Es
ist klar, dass außer
der besonderen oben beschriebenen Profilierung des erfindungsgemäßen Wellenleiters,
trägt eine
einwandfreie Positionierung mit einem angemessenen Abstand D zwischen
Fühlerelement
und Messelement dazu bei, eine äußerst genaue
Temperaturablesung zu erhalten.
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In
der Ausführung
können
die Kontrollmittel aus verschiedenen technischen Lösungen bestehen, die
für sich
oder in Kombination miteinander verwendbar sind. Insbesondere kann
die Verwendung von Lichtemittern oder Ziellichtern 21 (sieh 1) vorgesehen
sein. Insbesondere können
zwei oder drei sichtbare Lichtstrahlen vorgesehen sein, die bevorzugter
Weise nicht zueinander koplanar und konvergent sind. Im einzelnen
ist vorgesehen, dass solche nicht koplanare Lichtstrahlen in Richtung
der Stelle P derart zusammenlaufen, dass eine Figur festgelegt wird
(beispielsweise ein Direktstrahler oder anderes), wenn das Fühlerelement
mit der dem einwandfreien Abstand "D" von
der Messfläche
angeordnet ist.
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Alternativ
kann die Verwendung von Kontrollmitteln vorgesehen sein, die aus
einem Lichtbündelemitter
bestehen, der dazu bestimmt ist, auf die Messfläche einzufallen und von dieser
letzteren reflektiert zu werden, um ein Rücksignal zu erzeugen, das von einem
Messelement abnehmbar ist, das imstande ist, die Neigung zwischen einfallendem
und reflektiertem Strahl zu berechnen. Insbesondere können einer oder
zwei Messelemente des genannten Winkel einfallender Strahl – reflektierter
Strahl vorgesehen sein, die in zueinander symmetrisch gegenüberliegenden Positionen
angeordnet sind und mit der Auswerteinheit zusammenarbeiten um die
Neigung des reflektierten Strahls zu erhalten und daher imstande
ist von diesem letzteren auf den wirklichen Abstand des Fühlerelementes
von der Messfläche
zu kommen.
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Sowie
dieser Abstand dem Abstand einer korrekten Positionierung "D" entspricht, können dazu optische/akustische
Mittel vorgesehen sein, um das Erreichen einer solchen Bedingung
dem Verwender anzuzeigen.
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In Übereinstimmung
mit einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein,
dass das erfindungsgemäße Thermometer
eine Lichtquelle 22 umfasst, die mit einem vorgegebenen Abstand
von den Fühlermitteln
angeordnet ist und auch diese wirksam dem Hauptgehäuse 2 zugeordnet
ist. Eine solche Lichtquelle kann beispielsweise über eine
zweckmäßige Taste
aktiviert werden, die am Gehäuse
angeordnet ist, um die Mundhöhle
zu untersuchen und daher die Anwesenheit von eventuellen Pathologien
zu erfassen.
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Vorteilhafter
Weise ist eine solche Lichtquelle eine Kaltlichtquelle und sendet
ein Lichtbündel gemäß einer
derartigen Richtung aus, dass das Fühlerelement nicht beeinflusst
wird. Mit anderen Worten sendet die Lichtquelle ein Bündel aus,
das gemäß einem
festen Winkel gerichtet ist, der nicht das Fühlerelement beleuchtet. Bevorzugter
Weise ist zu bemerken, dass das Gehäuse des erfindungsgemäßen Infrarotthermometers
eine längliche
Struktur aufweist und vorsieht, dass der Messabschnitt und daher
die Mittel zur Zuleitung der Infrarotstrahlung zum Fühlerelement
an einem ersten Ende 2a des Gehäuses angeordnet sind, während die
Lichtquelle im Bereich eines zweiten Endes 2b angeordnet
ist, das entgegengesetzt und genügend
vom ersten Ende des Gehäuses
selbst beabstandet ist.
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Auf
diese Art und Weise beträgt
das eventuelle Einführen,
auch nur teilweise des zweiten Endes 2b, beispielsweise
in eine Mundhöhle
keine fühlbare Beeinflussung
des Fühlerelementes
und der thermischen Masse betragen, die fähig wäre eventuelle nachfolgende
Messungen zu ändern.
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Klarerweise
können
zwei oder mehrere solcher Lichtquellen, je nach Bedürfnis vorgesehen sein.
In jedem Fall ist vorzusehen, dass solche Lichtquellen aus Leds
mit Aussendung von weißem
Licht oder mit Aussendung eines Lichtes in einem Wellenlängenintervall
zwischen 330 und 380 Nanometern oder zwischen 480 und 580 Nanometern
bestimmt sind. Solche Wellenlängenintervalle
haben sich nämlich äußerst vorteilhaft
erwiesen, da die entsprechende Lichtstrahlung im stande ist, die
typischen Pathologien besser identifizieren zu können, von denen beispielsweise
Mundhöhle,
der Kehlkopf, der Rachen usw. betroffen sind.
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Nach
den obigen Ausführungen
unter dem konstruktiven Gesichtspunkt, ist die Wirkungsweise des
Wellenleiters und des Infrarotthermometers in Übereinstimmung mit der Erfindung
wie folgt.
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Dank
der Form der Innenfläche
des Wellenleiters, die allmählich
und immer mehr in Annäherung an
das Fühlerelement
konvergent ist, hat man im wesentlichen die folgenden Effekte; die
parallel zur Längsachse
des Wellenleiters oder gegenüber
die diesem letzteren leicht geneigt ausgerichteten Strahlen, werden
durch den Wellenleiter zugeführt
und im wesentlichen am Fühlerelement
fokussiert, unabhängig
vom Bereich, wo sie mit der Innenfläche des Wellenleiters selbst
in Berührung
kommen.
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Umgekehrt
können
die Strahlen mit einer übermäßigen Neigung,
die von einem Bereich der Oberfläche
des Patienten ohne Interesse stammen, die die Temperaturmessung
verfälschen
kann, entweder in Richtung der Eingangsöffnung des Wellenleiters zufolge
von mehrfachen Reflektionen (in der Praxis hat man bei einer jeden
Reflektion eine Zunahme der Neigung des Strahls bis die 90° gegenüber der
Achse des Wellenleiters überwunden
werden, wie der kritische Strahl rc in 3 darstellt)
zurückgesandt werden
oder durch das Absorptionselement absorbiert werden.
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Im
allgemeinen gelingt es, dank der Ausbildung der Innenfläche des
Wellenleiters, den Strahlen mit größerer Neigung gegenüber der
Längsachse des
Wellenleiters nicht, die zweite Öffnung
des Wellenleiters selbst zu erreichen, die entweder Strahlen mit
kleiner Neigung (die das Fühlerelement
treffen) oder Strahlen erreichen, die je nach Neigung durch das
Absorptionselement (falls vorhanden) absorbiert werden oder durch
den Endrand des Wellenleiters (falls vorhanden) reflektiert werden
oder an den Innen- oder Außenwänden des
Gehäuses
des Fühlerelement
gebrochen werden.
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Es
ist jedoch klar, dass dank der im Wellenleiter und dem Messabschnitt
erteilten Ausbildung in ihrer verschiedenen, beschriebenen Ausführungsform
man eine erhebliche Herabsetzung und vor allem eine genaue Definition
der wirksamen Messfläche
der Strahlung auf der Fläche
des zu messenden Körpers
erhalten werden; der Wellenleiter übt gleichermaßen eine
Art von Filter der von den übermäßig gegenüber der
Längsachse
des Wellenleiters selbst geneigten Richtungen kommenden Strahlen
aus.
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Außer einer
Absonderung der übermäßig geneigten
Strahlen zu erreichen, gelingt es dem erfindungsgemäßen Wellenleiter
jedoch auf beste Art und Weise im wesentlichen einen großen Teil
der Strahlen zu fokussieren, die von der Ablesefläche von wirklichem
Interesse stammen, wobei insgesamt ein Signal erhalten wird, das
die Temperaturablesung ohne Strahlen erlaubt, die von Bereichen
stammen, die von keinem Interesse sind und ohne übermäßige Herabsetzung des Verhältnisses
Signal/Lärm.
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Aus
den obigen Ausführungen
sind die durch den erfindungsgemäßen Wellenleiter
und dem Thermometer erzielten Vorteile klar: Definition und Herabsetzung
des Ablesebereiches der Fläche
von wirklichem Interesse derart, dass äußerst zuverlässige Temperaturablesungen
erhalten werden, eine konstruktive Einfachheit der vorgeschlagenen
technischen Lösungen,
Möglichkeit,
in jedem Fall ein gutes Verhältnis
Signal/Lärm
zu erhalten und daher die Möglichkeit,
die Signale am Ausgang aus dem Fühlerelement
zu verstärken,
alles ohne die Notwendigkeit, übermäßig lange
Wellenleiter auszuführen
oder die Messung mit einem übermäßig herabgesetzten Abstand
von der Fläche
oder vom Körper
des Subjektes durchführen
zu müssen,
das der Temperaturmessung unterzogen wird.