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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Infrarotthermometer.
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Wie bekannt haben sich zur Zeit auf dem Markt neben den herkömmlichen Thermometern, z. B. Quecksilberthermometern mit Temperaturablesung des Körpers in Berührung mit dem Patienten, Infrarotthermometer verbreitet, die imstande sind, die Temperatur eines bestimmten Subjektes aufgrund der von diesem erzeugten Infrarotausstrahlung zu erfassen.
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Insbesondere umfassen die Infrarotthermometer einen Ableseabschnitt, in dem ein Infrarotstrahlensensor wirkt, dem die Infrarotstrahlung zugeführt wird, die vom Körperbereich ausgestrahlt wird, dessen Wärmeerfassung durchzuführen ist.
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Die zur Zeit am Markt verfügbaren Infrarotthermometer werden im Wesentlichen in zwei große Familien unterteilt: teilweise invasive Thermometer und nicht invasive Thermometer.
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Die erste Infrarotthermometertypologie sieht vor, dass ein Abschnitt oder eine Sonde des Thermometers in die Ohrmuschel des Subjektes eingeführt wird, von dem die Temperatur zu messen ist, so dass die Infrarotstrahlung dieses Bereiches in Richtung eines Fühlerorgans zugeführt werden kann. Dank der Wärmestabilität der in Frage stehenden Erfassungszone ist es möglich, Temperaturablesungen mit einer guten Genauigkeit und Wiederholbarkeit zu erhalten.
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Auch wenn im allgemeinen gültig, weisen die oben angegebenen Thermometer jedoch einige Grenzen auf, die mit der Benutzung der Thermometer unter hygienischen Bedingungen verbunden sind, was die Notwendigkeit mit sich bringt, Schutzkappen für die Sonde zu verwenden, und auch mit einer begrenzten Verwendung in der Praxis derselben verbunden sind, da die Sonde des Thermometers in jedem Fall einen lästigen Fremdkörper darstellt, der teilweise in die Ohrmuschel des Patienten eingeführt werden muss.
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Die zweite Infrarotthermometertypologie, d. h. jene nicht invasive, sieht die Möglichkeit vor, das zur Zuführung der Infrarotstrahlung in Richtung des Fühlerorgans bestimmte Thermometerende auf einen vorgegebenen Abstand von der Oberfläche des Subjektes zu halten, von dem man das Temperaturniveau kennen möchte.
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Bei dieser zweiten Thermometertypologie ist zur Erzielung einer guten Ablesung des Temperaturniveaus notwendig, das Thermometer auf einen vorbestimmten Abstand von der zu erfassenden Oberfläche innerhalb gut begrenzter Bereiche zu positionieren.
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Es ist nämlich wesentlich, dass der zur Erfassung der Infrarotstrahlung bestimmte Sensor von Ausstrahlungen erreicht wird, die von dem der Ablesung unterworfenen Patienten herstammen, und insbesondere Ausstrahlungen von einer vorbestimmten Fläche des Patienten selbst. Es hätte nämlich keine Messung eine Bedeutung, die zur Übertragung auf den im Thermometer vorhandenen Sensor von Strahlen führt, die von Körpern stammen, die gar keine Beziehung zum Patienten haben, oder von nicht näher bestimmten Flächen des Patienten. Es ist nämlich verständlich, dass der menschliche Körper selbst bei ein und demselben Subjekt, verschiedene Temperaturniveaus in Abhängigkeit des Ablesebereiches haben kann. Typisch ist die Tendenz, die Ablesung im Bereich der Stirn durchzuführen, die eine genügend gleichförmige, im wesentlichen flache Oberfläche besitzt, die frei von Elementen ist, welche die Messung verfälschen könnten.
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Nach dem was oben kurz beschrieben wurde, ist hervorzuheben, dass dieselbe Anmelderin verschiedene Systeme untersucht hat, um den Erfassungsabschnitt eines Infrarotthermometers auf die gegenüber dem Subjekt richtige Position auszurichten und zu positionieren, bei dem die Temperaturmessung durchgeführt werden soll (siehe z. B. die Veröffentlichung
PCT/IT89/00379 ).
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Außer den obigen Ausführungen ist es klar, dass zur Erreichung einer zuverlässigen und wiederholbaren Ablesung es notwendig wäre, dass die Infrarotstrahlung einer Ablesefläche entnommen wird, die am deutlichsten umrissen und typischerweise die kleinstmögliche ist. Dies wäre beispielsweise durch Verwendung von verhältnismäßig langen Wellenleitern und durch große Annäherung in axialer Richtung an die Ausstrahlfläche des der Temperaturmessung unterzogenen Subjektes möglich.
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Eine solche Art und Weise des Vorgehens würde jedoch unvermeidlich zu einer erheblichen Senkung des Signals führen, das vom Fühlerorgan wahrgenommen werden kann, sowie zu einer verringerten Praxistauglichkeit des Thermometers: wäre man gezwungen sich der Erfassungsfläche zu sehr zu nähern, würde die Gefahr einer Berührung bestehen und dies würde das wünschenswerte Merkmal eines absolut nicht invasiven Charakters gefährden, das die Infrarotthermometer der, beschriebenen zweiten Typologie haben müssen.
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Aus dem Dokument
US 5820264 ist auch ein Wellenleiter für ein Trommelfellthermometer bekannt, das aus einem länglichen Hohlorgan mit einer hoch reflektierenden inneren Fläche gebildet ist.
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Der Hohlkörper hat eine Gesamtlänge, die einen ersten, geraden Rohrabschnitt mit einem gleichförmigen Durchmesser und einer Länge von etwa 4/5 der Gesamtlänge des Hohlkörpers und einen zweiten Abschnitt umfasst, der fest mit dem ersten Abschnitt verbunden ist und eine Halbellipsenstumpfform und eine Länge von etwa 1/5 der Gesamtlänge des Hohlkörpers aufweist.
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Das Dokument
US 4854730 beschreibt ein aktives Infrarotthermometer mit einem Infrarotstrahlen ausstrahlenden Thermistor, der im Brennpunkt eines parabelförmigen Wellenleiters angeordnet ist.
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Der reflektierende Hohlraum trägt dazu bei, die Strahlen in Richtung des Ziels auszusenden.
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Im Lichte der obigen Ausführungen betrifft ein ungelöstes technisches Problem die Herstellung eines Infrarotthermometers, das imstande ist, mit einem gewissen Abstand von der Oberfläche des von der thermischen Messung betroffenen Subjekts zu arbeiten und das auch imstande ist, das Signal der Strahlung ausschließlich einem begrenzten Bereich des Subjektes zu entnehmen, ohne übermäßig das Signal zu senken, das am Infrarotstrahlensensor ankommt und ohne negative Rückwirkungen unter dem Gesichtspunkt des Signal/Rausch-Verhältnisses.
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Es ist auch wünschenswert, dass das oben angegebene Problem gelöst werden kann, ohne auf komplizierte optische Systeme zurückgreifen zu müssen, die es unvorteilhaft machen würden, das so erhaltene Produkt auf dem Markt anzubieten.
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Das oben angegebene technische Problem und noch weitere Probleme werden im Wesentlichen durch ein Infrarotthermometer mit den in den beigefügten Ansprüchen angegebenen Merkmalen gelöst.
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Weiter Merkmale und Vorteile werden durch die detaillierte Beschreibung einer bevorzugten, aber nicht ausschließlichen Ausführungsform eines Infrarotthermometers gemäß der vorliegenden Erfindung verdeutlicht. Diese Beschreibung erfolgt nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügten, im Zuge eines Beispiels gelieferten und daher nicht ausschließlichen Zeichnungen. Es zeigen:
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1 eine schematische Gesamtansicht eines Infrarotthermometers, das Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist;
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2 einen schematischen Längsschnitt eines Wellenleiters, der in einem Messabschnitt eines Infrarotthermometers gemäß der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist, wobei auch Strahlen dargestellt sind, die von der Ausstrahlfläche stammen und parallel zur Längsachse des Wellenleiters gerichtet sind;
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3 schematisch das Verhalten des in 2 angegebenen Messabschnittes in Bezug auf die von der Ausstrahlfläche stammenden Strahlen in gegenüber der Längsachse des Wellenleiters geneigten Richtungen;
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4 einen schematischen Längsschnitt einer alternativen Ausführungsform eines Wellenleiters und eines Messabschnittes eines erfindungsgemäßen Thermometers; und
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6 eine weitere alternative Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Wellenleiters, wieder im Längsschnitt.
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Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, ist mit der Bezugsziffer 1 insgesamt ein Infrarotthermometer gemäß der vorliegenden Erfindung angegeben.
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Das Infrarotthermometer umfasst auf herkömmliche Weise ein Hauptgehäuse 2, das einen Griffbereich 3 für einen Benutzer festlegt. Der Griff kann herkömmliche Betriebsmittel 4 tragen, wie Tastenfelder und ähnliches, sowie auch ein oder mehrere Displays 5 für eine eventuelle Ablesung der Temperatur oder von weiteren Informationen.
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An einem Ende des Hauptgehäuses sind Infrarotstrahlenmessmittel 6 vorgesehen, die ein die Stärke der Infrarotstrahlung messendes Fühlerelement 7 und einen mit dem Fühlerelement operativ verbundenen Wellenleiter 8 umfassen, um dem Fühlerelement die vom Körperbereich 9 ausgestrahlte Strahlung geeignet zuzuleiten, von dem man das Temperaturniveau zu messen wünscht.
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Näher betrachtet besitzt der Wellenleiter 8 ein erstes Ende 8a, das in Richtung des Körpers gerichtet ist, von dem man die Temperatur messen möchte, und ein zweites Ende 8b, das in Richtung des Fühlerelementes 7 gerichtet ist.
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Wie aus den beigefügten Zeichnungen ersichtlich, ist der Wellenleiter ein Aufbau in der Form eines Rohrkörpers mit einer inneren Spiegelfläche 10, der einen Durchgang festlegt, der imstande ist eine erste und eine zweite Öffnung 11 und 12 des Rohrkörpers, die einander gegenüber liegen, optisch in Verbindung zu setzen.
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Die Innenfläche 10 des Wellenleiters hat ein Ausdehnung, die in Richtung der zweiten Öffnung 12 konvergiert, d. h. sie besitzt einen Innendurchmesser, der von der ersten Öffnung 11 des Wellenleiters 8 zu seiner zweiten Öffnung, wo im Wesentlichen das Fühlerelement 7 angeordnet ist, zunehmend abnimmt.
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Genauer gesagt wird man gemäß der vorliegenden Erfindung verstehen, dass die Konvergenz des Wellenleiters 8 immer ausgeprägter ist, je mehr man sich der zweiten Öffnung 12 des Rohrkörpers nähert.
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Der erfindungsgemäße Wellenleiter ist derart ausgeführt, dass man bei Gleichheit eines axialen Vorschubs in Annäherung an die zweite Öffnung eine zunehmend größere Verkleinerung im Durchmesser erhält, wenn man sich von der ersten Öffnung zur zweiten Öffnung bewegt.
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Bei den Wellenleitern, die beispielhaft in den beigefügten Zeichnungen dargestellt sind, wo Längsschnitte derselben gezeigt sind, ist zu bemerken, dass die Innenfläche 10 des Wellenleiters durch bogenförmige Linien 13, 14 und bevorzugt durch Kegelschnitte definiert ist, deren Achse mit der Symmetrielängsachse des Wellenleiters zusammenfällt und deren Konkavität in Richtung der ersten Öffnung 11 gerichtet ist.
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Wie ersichtlich, wird die Konvergenz dieser parabelförmigen Bögen zunehmend größer, je mehr man sich der zweiten Öffnung nähert; die obige Aussage ist geometrisch dargestellt, indem zwei Tangenten tg1, tg2 zur Linie 13 gezogen werden, die im Längsschnitt die Innenfläche des Wellenleiters darstellt; es ist zu bemerken, wie der durch die genannten Tangenten mit der Richtung der Symmetrielängsachse der Parabel festgelegte spitze Winkel zunehmend weiter wird, je mehr man sich entlang der genannten bogenförmigen Linien der zweiten Öffnung nähert (β2 > β1).
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Unter dem Gesichtspunkt der Konstruktion umfasst der im Messabschnitt des vorliegenden Thermometers vorgesehene Wellenleiter (siehe 4) einen äußeren Hauptkörper 15 mit rohrförmiger Ausbildung und eine Innenverkleidung 16, welche die Innenfläche 10 festlegt und Spiegelähnliche Eigenschaften besitzt, um die auf sie einfallende Strahlung reflektieren zu können.
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Bevorzugt ist der Außenkörper 15 in Kunststoff ausgeführt, während die Innenverkleidung 16 aus einem dünnen Film aus Metall besteht, bevorzugt aus einer Gold-Legierung, die aufgrund ihrer Oberflächenbeschaffenheit und daher Spiegelähnlichen Merkmale besonders wirksam ist, während sie gleichzeitig nicht übermäßig empfindlich ist und daher nicht beschädigt werden kann, wenn sie Reinigungsarbeiten unterworfen wird.
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Es ist nämlich zu bemerken, dass vorteilhafter Weise der erfindungsgemäße Wellenleiter im Bereich der ersten Öffnung bevorzugt ohne Schutzmaske ausgebildet sein kann, wie jene, die für diese Verwendungen typischerweise an herkömmlichen Wellenleitern vorgesehen sind und daher einer periodischen Reinigung seitens der Benutzer unterzogen werden müssen, um die notwendige Leistungsfähigkeit gewährleisten zu können.
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Es versteht sich, dass das mögliche Fehlen einer Schutzmaske äußerst vorteilhaft ist, da man einen nutzlosen Signalverlust bei der in den Wellenleiter eintretenden Strahlung vermeidet.
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Der Messabschnitt des erfindungsgemäßen Thermometers, kann bevorzugt auch ein Strahlenabsorptionselement 17 ringförmiger Ausgestaltung aufweisen, das zwischen dem Wellenleiter 8 und dem Fühlerelement 7 zwischengeschaltet ist.
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Genauer gesagt ist dieses ringförmige Absorptionselement zwischen einem Endrand 18 des Wellenleiters, der die zweite Öffnung 12 begrenzt, und einer Aufnahme 19, die zur Aufnahme des Infrarotstrahlenfühlers vorgesehen ist, angeordnet.
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Das Absorptionselement 17 besteht bevorzugter Weise aus einem verformbaren Material, wie z. B. Plastik oder Gummi, oder einem anderen Material, das fähig ist, sich wenigstens axial derart zu verformen, dass ein eventuelles auf Bearbeitungstoleranzen zurückzuführendes Spiel ausgeglichen wird. Das Strahlenabsorptionselement besitzt eine poröse Struktur und bevorzugt eine schwarze Farbe, um im Wesentlichen ohne Reflektionen alle Strahlungen zu absorbieren, die auf dieses Element einfallen.
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In der Praxis werden die Infrarotstrahlen, die in der Nähe der zweiten Öffnung 12 und daher des Fühlerelementes mit einer großen Neigung gegenüber der Längsachse des Wellenleiters ankommen, im Wesentlichen durch das Absorptionselement absorbiert, ohne irgendeinen Einfluss auf die Thermometerablesung zu haben.
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Im Falle eines Paraboloid-förmigen Wellenleiters kann der Fühler im Wesentlichen in Nähe des Brennpunktes der parabelförmigen Oberfläche angeordnet sein, um mit Wirksamkeit insbesondere die Strahlen zu erfassen, die aus Richtungen kommen, die gegenüber der Längsachse des Wellenleiters selbst parallel oder geringfügig geneigt sind.
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Eine weitere alternative Ausführungsform des Messabschnittes und daher des erfindungsgemäßen Wellenleiters ist in 4 dargestellt.
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In diesem Fall ist der Messabschnitt frei von einem Absorptionselement, und der Wellenleiter weist einen Rohrkörper mit einem Endrand 18 auf, der die zweite Öffnung 12 begrenzt und in Richtung des Fühlerelementes gerichtet ist, wobei der Endrand sich quer zur Längsachse des Rohrkörpers entwickelt und eine blanke aktive Oberfläche 18a aufweist, die fähig ist, mindestens einen Teil der auf sie einfallenden Strahlen im Wesentlichen in Richtung des Fühlerelementes zu reflektieren.
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Die Oberfläche des Endrandes kann kegelstumpfförmig sein (und daher im Längsschnitt der 4 durch einen geradlinigen Abschnitt dargestellt sein) oder eine leichte Konizität aufweisen, die in Richtung des Fühlerelementes gerichtet ist (ein in den beigefügten Zeichnungen nicht dargestellter Fall).
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Anzumerken ist, dass außer der dem Wellenleiter gegebenen Struktur dieser Wellenleiter sowie das operativ damit verbundene Fühlerelement typischerweise innerhalb eines Hilfsrohrkörpers 20 aus Metall, bevorzugt aus Kupfer oder einer Zn + Mg + Al-Legierung, aufgenommen sind, was insbesondere aus den 2, 3 und 4 ersichtlich ist.
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Das vorliegende Infrarotthermometer umfasst außer den oben beschriebenen Bestandteilen eine Auswerteinheit (nicht dargestellt), die imstande ist, das Signal am Ausgang des Infrarotstrahlenfühlerelementes zu verarbeiten und über zweckmäßige Algorithmen die Temperaturablesung zu erzeugen, die auf das Display übertragen wird oder dem Benutzer über andere Darstellungssysteme gezeigt wird, beispielsweise durch Projektionssysteme wie jene, die in der Anmeldung
PCT/IT98/00379 unter dem Namen derselben Anmelderin beschrieben sind.
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Das Infrarotthermometer gemäß der vorliegenden Erfindung kann auch mit Kontrollmitteln vorgesehen sein, die mit dem Gehäuse operativ verbunden sind und mit der Auswerteinheit zusammenwirken;
solche Kontrollmittel sind konzipiert, um eine Bedingung einer einwandfreien Positionierung des Fühlerelementes 7 mit einem vorbestimmten Abstand ”D” von der Messfläche zu bestimmen, indem der Abstand einer einwandfreien Positionierung, der für die Ausführung einer sorgfältigen Ablesung und für die Begrenzung der Ablesefläche ausschließlich auf den interessierenden Bereich als optimal angesehen wird, ausgewählt wird.
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Es ist offensichtlich, dass außer der besonderen oben beschriebenen Profilierung des erfindungsgemäßen Wellenleiters, eine einwandfreie Positionierung mit einem angemessenen Abstand D zwischen Fühlerelement und Messelement dazu beiträgt, eine äußerst genaue Temperaturablesung zu erhalten.
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Bei der Umsetzung der Kontrollmittel können verschiedene technische Lösungen in Betracht gezogen werden, die alleine oder in Kombination miteinander verwendbar sind. Insbesondere kann die Verwendung von Lichtemittern oder Ziellichtern 21 (sieh 1) vorgesehen sein. Genauer gesagt können zwei oder drei sichtbare Lichtstrahlen vorgesehen sein, die bevorzugt konvergent und nicht zueinander komplanar sind. Im Einzelnen ist vorgesehen, dass solche nicht komplanaren Lichtstrahlen derart in Richtung der Stelle P zusammenlaufen, dass eine Figur gebildet wird (beispielsweise ein Punkt oder anderes), wenn das Fühlerelement mit dem einwandfreien Abstand ”D” von der Messfläche angeordnet ist.
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Alternativ können die eingesetzten Kontrollmittel aus einem Emitter eines Lichtbündels bestehen, das dazu bestimmt ist, auf die Messfläche einzufallen und von dieser reflektiert zu werden, um ein Rücksignal zu erzeugen, das von einem Messelement erfassbar ist, welches die Neigung zwischen einfallendem und reflektiertem Strahl berechnen kann. Insbesondere können ein oder zwei Messelemente des genannten Winkels zwischen einfallendem Strahl – reflektiertem Strahl vorgesehen sein, die an zueinander symmetrisch gegenüberliegenden Positionen angeordnet sind und mit der Auswerteinheit zusammenarbeiten, um die Neigung des reflektierten Strahls zu ermitteln und daher ausgehend von dieser Neigung auf den wirklichen Abstand des Fühlerelementes von der Messfläche kommen zu können.
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Wenn dieser Abstand dem Abstand einer korrekten Positionierung ”D” entspricht, könnten optische/akustische Mittel vorgesehen sein, um dem Benutzer das Erreichen einer solchen Bedingung anzuzeigen.
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In Übereinstimmung mit einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, dass das vorliegende Thermometer eine Lichtquelle 22 umfasst, die mit einem vorgegebenen Abstand von den Fühlermitteln angeordnet ist und auch operativ mit dem Hauptgehäuse 2 verbunden ist. Eine solche Lichtquelle kann beispielsweise über eine geeignete Taste aktiviert werden, die am Gehäuse angeordnet ist, um die Mundhöhle des Patienten zu untersuchen und daher die Anwesenheit von eventuellen Pathologien zu erfassen.
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Vorteilhafter Weise ist eine solche Lichtquelle eine Kaltlichtquelle und sendet ein Lichtbündel in einer derartigen Richtung aus, dass das Fühlerelement nicht beeinflusst wird. Mit anderen Worten sendet die Lichtquelle ein Bündel aus, das in einen Raumwinkel gerichtet ist, der nicht das Fühlerelement beleuchtet. Bevorzugt weist das Gehäuse des erfindungsgemäßen Infrarotthermometers eine längliche Struktur auf und sieht vor, dass der Messabschnitt und daher die Mittel zur Zuleitung der Infrarotstrahlung zum Fühlerelement an einem ersten Ende 2a des Gehäuses angeordnet sind, während die Lichtquelle im Bereich eines zweiten Endes 2b angeordnet ist, das dem ersten Ende des Gehäuses entgegengesetzt und davon genügend beabstandet ist.
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Auf diese Art und Weise hat das eventuelle Einführen des zweiten Endes 2b, auch nur teilweise, beispielsweise in eine Mundhöhle keinen wesentlichen Einfluss auf das Fühlerelement und die thermische Masse, der fähig wäre, eventuelle nachfolgende Messungen zu verfälschen.
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Natürlich können zwei oder mehrere solcher Lichtquellen, je nach Bedarf vorgesehen sein. In jedem Fall ist es bevorzugt, dass solche Lichtquellen aus LEDs (Licht-emittierende Dioden) bestehen, die weißes Licht oder Licht in einem Wellenlängenintervall zwischen 330 und 380 Nanometern oder zwischen 480 und 580 Nanometern aussenden. Solche Wellenlängenintervalle haben sich nämlich als äußerst vorteilhaft erwiesen, da die entsprechende Lichtstrahlung imstande ist, die typischen Pathologien besser identifizieren zu können, von denen beispielsweise die Mundhöhle, der Kehlkopf, der Rachen usw. betroffen sein können.
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Nach den obigen Ausführungen unter konstruktiven Gesichtspunkten, ist die Wirkungsweise des Wellenleiters und des Infrarotthermometers gemäß der Erfindung wie folgt.
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Dank der Form der Innenfläche des Wellenleiters, die bei Annäherung an das Fühlerelement fortschreitend und zunehmend konvergenter ist, werden im Wesentlichen die folgenden Effekte erzielt.
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Die parallel zur Längsachse des Wellenleiters oder gegenüber dieser Achse leicht geneigt ausgerichteten Strahlen, werden durch den Wellenleiter zugeführt und im Wesentlichen auf das Fühlerelement fokussiert, unabhängig vom Bereich, wo sie mit der Innenfläche des Wellenleiters selbst in Berührung kommen.
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Umgekehrt können die Strahlen mit einer übermäßigen Neigung, die von einem nicht interessierenden Bereich der Oberfläche des Patienten stammen und die die Temperaturmessung verfälschen können, infolge von mehrfachen Reflektionen (in der Praxis hat man bei einer jeden Reflektion eine Zunahme der Neigung des Strahls bis die 90° gegenüber der Achse des Wellenleiters überwunden werden, wie der kritische Strahl rC in 3 darstellt) entweder in Richtung der Eingangsöffnung des Wellenleiters zurückgesandt werden oder durch das Absorptionselement absorbiert werden.
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Im allgemeinen gelingt es dank der Ausbildung der Innenfläche des Wellenleiters den Strahlen mit größerer Neigung gegenüber der Längsachse des Wellenleiters nicht, die zweite Öffnung des Wellenleiters zu erreichen, die entweder Strahlen mit kleiner Neigung (die das Fühlerelement treffen) oder Strahlen erreichen, die je nach Neigung durch das Absorptionselement (falls vorhanden) absorbiert werden oder durch den Endrand des Wellenleiters (falls vorhanden) reflektiert werden, oder an den Innen- oder Außenwänden des Gehäuses des Fühlerelement gebrochen werden.
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Es ist jedoch klar, dass dank der dem Wellenleiter und dem Messabschnitt erteilten Ausbildung in ihren verschiedenen, hier beschriebenen Ausführungsformen eine erhebliche Verringerung und vor allem eine genaue Umschreibung der realen Strahlenmessfläche auf der Oberfläche des zu messenden Körpers erhalten werden; tatsächlich stellt der Wellenleiter eine Art von optischem Filter für die aus übermäßig gegenüber der Längsachse des Wellenleiters geneigten Richtungen kommenden Strahlen dar.
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Außer einer Herausfilterung der übermäßig geneigten Strahlen zu erreichen, gelingt es dem erfindungsgemäßen Wellenleiter jedoch im Wesentlichen einen Großteil der Strahlen, die von der Ablesefläche von wirklichem Interesse stammen, auf verbesserte Art und Weise zu fokussieren, wobei insgesamt ein Signal erhalten wird, das ausreicht, um die Temperaturablesung ohne Strahlen zu ermöglichen, die von Bereichen stammen, die nicht von Interesse sind, und ohne übermäßige Herabsetzung des Signal/Rausch-Verhältnisses.
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Aus den obigen Ausführungen sind die durch den Wellenleiter und das Thermometer gemäß Erfindung erzielten Vorteile klar: Definition des Ablesebereiches und Verkleinerung desselben auf die Fläche von wirklichem Interesse, um so äußerst zuverlässige Temperaturablesungen zu erhalten, einfacher Aufbau der vorgeschlagenen Ausführungsformen, Möglichkeit, stets ein gutes Signal/Rausch-Verhältnis zu erhalten und daher Möglichkeit, die Signale am Ausgang aus dem Fühlerelement bequem zu verstärken, alles ohne die Notwendigkeit, übermäßig lange Wellenleiter herzustellen oder die Messvorgänge bei einem stark verringertem Abstand von der Oberfläche oder vom Körper des Subjektes durchführen zu müssen, das der Temperaturmessung unterzogen wird.