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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein chirurgische Vorrichtungen,
die zur Wirbelsäulenstabilisierung
verwendet werden, und insbesondere Instrumente und Techniken zum
Einführen
eines Wirbelsäulenimplantats
in den Bandscheibenraum zwischen benachbarten Wirbeln. Wenngleich
Aspekte der vorliegenden Erfindung andere Anwendungen haben können, sieht
die Erfindung insbesondere Instrumente und Implantate vor, die besonders
für das Implantieren
von einem oder mehreren Fusionskäfigen
in einen nicht erweiterten Bandscheibenraum geeignet sind.
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Es
gibt eine große
Anzahl von Versuchen, um ein außergewöhnliches
intradiskales Implantat zu entwickeln, das verwendet werden könnte, um
die Höhe
und die Stabilität
des Bandscheiben-Zwischenraums zwischen benachbarten Wirbeln, zumindest bis
eine vollständige
Arthrodese erreicht wurde, aufrechtzuerhalten. Diese "Zwischenkörper-Fusionsvorrichtungen" können viele
Formen annehmen. Beispielsweise nimmt eine der weiter verbreiteten
Konstruktionen die Form eines zylindrischen Implantats an. Diese
Typen von Implantaten sind in den US-Patenten 4 501 269 von Bagby,
4 878 915 von Brantigan, 4 961 740 und 5 055 104 von Ray und 5 015
247 von Michelson vorgestellt. In den zylindrischen Implantaten
kann der äußere Abschnitt
des Zylinders mit einem Gewinde versehen sein, um das Einführen der Zwischenkörper-Fusionsvorrichtung
zu erleichtern, wie in den Patenten von Ray, Brantigan und Michelson
dargestellt ist. Alternativ sind einige der Fusionsimplantate dafür ausge legt,
mit einer geringen Drehung oder ohne Drehung in den Intradiskalraum
eingetrieben zu werden. Dieser Vorrichtungstyp ist beispielsweise
im Patent von Brantigan dargestellt. Ein Kombinationsimplantat mit
der Fähigkeit
zum geschraubten Einführen
oder zum eingedrückten
Einführen
ist in dem US-Patent 5 782 919 von Zdeblick u.a. offenbart.
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In
dem US-Patent 5 484 437 von Michelson sind eine Technik und zugeordnete
Instrumente zum Einführen
einer Fusionsvorrichtung offenbart. Wie im Patent mit der Endnummer
437 in weiteren Einzelheiten beschrieben ist, werden bei der chirurgischen Technik
ein Distraktor mit einem eindringenden Abschnitt, der die Wirbelkörper auseinander
drängt,
und eine hohle Hülse
mit Zähnen
an einem Ende, die in die Wirbel eingetrieben werden, welche an
den vom Distraktor erzeugten Bandscheibenraum angrenzen, verwendet.
Diese Zähne
greifen in den Wirbel ein, um die Höhe des Bandscheibenraums während anschließender Schritte
der Prozedur nach dem Entfernen des Distraktors aufrechtzuerhalten.
Gemäß einem
Aspekt des Patents mit der Endnummer 437 wird ein Bohrer durch die
hohle Hülse
geführt,
um Teile des Bandscheibenmaterials und des Wirbelknochens zu entfernen,
um den Bandscheibenraum zu erweitern und die Endplatten bis auf
den Blutpunkt zu reduzieren, um eine präparierte Bohrung für die Einführung der
Fusionsvorrichtung zu erzeugen. Der Bohrer wird dann aus der Hülse entfernt,
und eine Fusionsvorrichtung mit einem Durchmesser, der größer ist
als die Höhe
des Bandscheibenraums, wird unter Verwendung eines Einführungswerkzeugs
innerhalb des Bandscheibenraums positioniert.
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Die
im Patent von Michelson dargestellte Vorrichtung ist repräsentativ
für diesen
Typ eines hohlen Implantats, das typischerweise mit einer das Knochenwachstum
induzierenden Substanz gefüllt ist,
um das Knochenwachstum in die Vorrichtung hinein und durch diese
hindurch zu fördern.
Dieses Implantat weist mehrere kreisförmige Aussparungen auf, welche
mit dem hohlen Innenbereich des Implantats in Verbindung stehen,
wodurch ein Weg für
das Gewebewachstum zwischen den Wirbelendplatten und dem Knochenwachstumsmaterial
innerhalb des Implantats bereitgestellt ist.
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Ein
Problem, das durch die vorstehend erwähnten Vorrichtungen aus dem
Stand der Technik nicht angemessen adressiert wird, betrifft das
Wiederherstellen und Beibehalten der normalen Anatomie des fusionierten
Wirbelsäulensegments.
Natürlich
kann, sobald die Bandscheibe entfernt wurde, die normale lordotische
oder kyphotische Krümmung
der Wirbelsäule
geändert
werden. Ansprechend auf dieses Problem können die benachbarten Wirbelkörper mit
einer zylindrischen Ahle erweitert werden, die zur bestimmten Form
des Implantats passt. In manchen Fällen werden Distraktionstechniken
verwendet, um die normale Krümmung
vor dem Erweitern herzustellen. Für ein zylindrisches Implantat
ist das übermäßige Erweitern
des posterioren Abschnitts jedoch wegen des umfangreichen Entfernens
Last tragenden Knochens der Wirbel im Allgemeinen nicht gut akzeptiert.
Im Laufe der Zeit neigt das Implantat dazu, in die Wirbelkörper zu
wandern, weil die Last tragenden Flächen der Endplatten nicht mehr
angemessen sind, damit das Implantat die Wirbelsäulenlasten tragen kann. Diese
Wanderung wird häufig
als Nachgeben bezeichnet. Wenn ein Implantat in einen benachbarten
Knochen nachgibt, kann der Bandscheibenraum kollabieren, was zu
möglicherweise
nachteiligen Folgen für
die Gesundheit des Patienten führt.
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Ein
anderes Problem besteht darin, dass, wenn der Bandscheibenraum und
benachbarte Endplatten erweitert werden, das Implantat eine Höhe aufweisen
muss, die größer ist
als jene der ursprünglichen
Höhe des
Bandscheibenraums, um den Bandscheibenraum zu seiner normalen Anatomie
wiederherzustellen. Wenn große
Implantate beidseitig in den Bandscheibenraum eingeführt werden,
sind der laterale Abstand und die laterale Trennung zwischen den
Implantaten, die erreicht werden können, kleiner als jene, die
mit kleineren Implantaten erreichbar sind, welche im selben Bandscheibenraum
verwendet werden. Hierdurch werden die größeren Implantate dichter am
medialen Abschnitt des Bandscheibenraums und der Wirbelendplatten
positioniert, wodurch das Risiko einer Wanderung in die Wirbelkörper und
eines Nachgebens der Wirbelsäule
um das Implantat herum erhöht
wird. Weiterhin ist die laterale Stabilität der Wirbelsäule verringert,
weil an dem harten peripheren Knochenring der benachbarten Wirbelkörper weniger
Unterstützung
bereitgestellt wird. Demgemäß ist es
wünschenswert,
eine geeignete laterale Trennung der Implantate im Bandscheibenraum
aufrechtzuerhalten, so dass jedes Implantat auf dem stärksten Abschnitt
der Wirbelkörper
aufliegt und die laterale Stabilität der Wirbelsäule aufrechterhalten
wird.
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Die
EP-A-880 938 offenbart ein chirurgisches Retraktorinstrument mit
in Längsrichtung
verlaufenden Retraktorarmen.
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Wenngleich
die neueren Techniken und Instrumente einen Fortschritt gegenüber früheren chirurgischen
Prozeduren für
die Präparation
des Bandscheibenraums und die Einführung der Fusionsvorrichtung
darstellen, bleibt der Bedarf an Verbesserungen bestehen. Es bleibt
ein Bedarf an Zwischen körper-Fusionskäfigen, die
in einen nicht erweiterten Bandscheibenraum eingeführt werden
können,
sowie an Instrumenten und Techniken für das Einführen dieser Fusionskäfige in
einen nicht erweiterten Bandscheibenraum, um die Wirbelsäule zu stabilisieren, bestehen.
Die vorliegende Erfindung richtet sich auf diesen Bedarf und stellt
zweckmäßige Instrumente und
Implantate für
eine wirksame Präparation
eines nicht erweiterten Bandscheibenraums in Zusammenhang mit einer
Implantatanordnung bereit.
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine Vorrichtung, die in einen Scheibenzwischenraum
bzw. Bandscheibenraum zwischen benachbarten Wirbeln einfügbar ist,
bereit, mit:
einem ersten Fusionskäfig, der an einem ersten Ort in
dem Scheibenzwischenraum anordenbar ist, wobei der erste Fusionskäfig einen
Körper
aufweist, der sich zwischen einem Vorderende und einem Hinterende
erstreckt und eine hohle Innenöffnung
an dem Hinterende definiert, gekennzeichnet durch
ein Abstandsstück, das
ein Verbindungselement aufweist, das in der Hinterendenöffnung des
ersten Käfigs
anordenbar ist, um das Abstandsstück an dem ersten Fusionskäfig zu befestigen,
wobei das Abstandsstück
des weiteren ein Beabstandungselement umfasst, das von dem Verbindungselement
beabstandet ist und außerhalb
des Körpers
anordenbar ist, wenn das Abstandsstück an dem ersten Fusionskäfig befestigt
ist, wobei das Beabstandungselement eine Führungsfläche entgegengesetzt dem ersten Fusionskäfig aufweist,
wobei die Führungsfläche das Einfügen eines
zweiten Fusionskäfigs
an einem zweiten Ort in dem Scheibenzwischenraum führt, der von
dem ersten Fusionskäfig
beabstandet ist.
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Für eine mögliche Verwendung
mit der vorliegenden Erfindung sind erste und zweite Distraktoren
mit ersten und zweiten zentralen Abstandsstücken bereitgestellt. Jedes
zentrale Abstandsstück weist
eine Breite zwischen seiner Führungsfläche und
dem Körperabschnitt
des Distraktors, von dem es ausgeht, auf. Die zentralen Abstandsstücke erstrecken
sich medial vom Körperabschnitt
in den Bandscheibenraum, so dass die Führungsflächen aneinander angrenzen.
Bei einer Ausgestaltung hat das erste zentrale Abstandsstück eine
Breite, die größer ist
als die Breite des zweiten zentralen Abstandsstücks. Die Führungsflächen halten den Abstand zwischen
den Körperabschnitten
aufrecht, wenn die ersten und zweiten Distraktoren in den Bandscheibenraum
eingeführt
werden. Alternativ sind die zentralen Abstandsstücke mit der gleichen Breite
versehen. In einer anderen Form weisen die ersten und zweiten Distraktoren
jeweils weiter ein laterales Abstandsstück mit einer Breite auf, die
von einer maximalen Breite am Hinterende des Körperabschnitts zu einer minimalen
Breite am distalen Ende des Körperabschnitts
abnimmt. Es ist bevorzugt, dass der Körperabschnitt einen Durchmesser
aufweist, der im wesentlichen gleich dem Durchmesser des Vorderendes
des Fusionskäfigs
ist, der in den Bandscheibenraum einzuführen ist. Bei einer bevorzugten
Form führt
die Führungsfläche des
zentralen Abstandsstücks
des ersten Distraktors die Einführung
eines Implantats in den Distraktionskanal, der durch den nicht erweiterten
Bandscheibenraum gebildet ist, der nach dem Entfernen des zweiten
Distraktors verbleibt.
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Gemäß einer
anderen spezifischen Ausführungsform
der Distraktoren verengt sich das Vorderende des Körperabschnitts,
um das Einführen
des Distraktors in den nicht erweiterten Bandscheibenraum zu erleichtern.
Alternativ ist das Vorde rende des Körperabschnitts abgerundet.
Es wird auch erwogen, dass die obere und/oder die untere Fläche des
Körperabschnitts,
welche die Wirbelendplatten berühren,
entlang einem Abschnitt der Länge
des Körperabschnitts,
beginnend am Hinterende, aufgeraut werden können. Die aufgeraute Fläche schabt die
Wirbelendplatte während
der Einführung
und widersteht der Wanderung der Distraktoren im Bandscheibenraum.
Die Körperabschnitte
der Distraktoren können
auch ein zylindrisches Hohlgewindeloch oder eine zylindrische Hohlgewindebohrung
aufweisen, um den Distraktor mit einem Obturator oder Schaft zu
verbinden, der zum Einführen
und Herausziehen der Distraktoren verwendet wird.
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Als
Teil der Erfindung ist ein Fusionskäfig zum Einführen in
einen nicht erweiterten Bandscheibenraum vorgesehen. Der Käfig weist
einen Körper mit
einem hohlen Innenbereich, der sich zwischen einem Hinterende und
einem Vorderende erstreckt, auf. Bei einer Ausgestaltung ist der
Körper
mit einem Gewinde versehen und verengt sich, um die Lordose wiederherzustellen,
wenn er in den Bandscheibenraum eingeführt wird. Der Käfig hat
eine obere Fläche und
eine untere Fläche,
die in Kontakt mit den intakten Endplatten der Wirbel positioniert
werden, wenn der Käfig
implantiert wird. Der Körper
definiert eine Anzahl von Öffnungen
in der oberen und der unteren Fläche.
Vorzugsweise erstrecken sich Außengewinde
vom Körperabschnitt
nach außen
und bringen den Käfig
in Eingriff mit den Knochenendplatten und tragen Bandscheibenmaterial
und Knochen von den Endplatten ab, um sie durch die Öffnungen
zu entnehmen und im hohlen Innenbereich abzulagern. Bei einer anderen
Ausgestaltung ist der Fusionskäfig
mit Gewinden versehen, die ein zurückgeführtes Profil aufweisen, dessen
Tiefe vom Vorderende zum Hinterende zunimmt, um ein Austreten des
eingeführten Käfigs aus dem
Bandscheibenraum zu verhindern.
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Gemäß einer
Ausführungsform
wird das Bereitstellen eines Zwischenkörper-Fusionskäfigs oder einer
Zwischenkörper-Fusionsvorrichtung
mit entgegengesetzten oberen und unteren Auflageflächen, die
durch eine Höhe
getrennt sind, erwogen. Bei einer Ausgestaltung nimmt die Höhe entlang
der Vorrichtung ab, um der Winkelstellung zwischen Endplatten benachbarter
Wirbel zu entsprechen. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung weist
die Vorrichtung einer Wanderung Widerstand entgegensetzende Strukturen
auf, welche dafür
vorgesehen sind, die Bewegung der Fusionsvorrichtung im Bandscheibenraum
zu begrenzen. Vorzugsweise können
diese einer Wanderung Widerstand entgegensetzenden Strukturen Gewinde,
Stege, Rändelungen,
Spitzen oder andere Oberflächenunregelmäßigkeiten
aufweisen, welche sich von der Auflagefläche erstrecken. Eine Verbesserung
von Zwischenkörper-Fusionsvorrichtungen
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann dadurch gekennzeichnet werden, dass die Beabstandung
im wesentlichen gleich dem Abstand zwischen nicht erweiterten Endplatten
benachbarter Wirbel ist, wodurch es unnötig wird, Wirbelendplattenknochen zu
entfernen, um einen Einführungskanal
zu bilden.
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Eine
Bandscheibenraum-Distraktoranordnung kann mit der Erfindung verwendet
werden. Die Distraktoranordnung weist eine Mittelachse auf, die sich
dadurch erstreckt. Vorzugsweise weist die Anordnung ein Paar Seite
an Seite angeordneter Distraktoren auf, wobei die Distraktoren dazwischen eine
Führungsfläche bilden.
Vorzugsweise ist die Führungsfläche um eine
Strecke gegenüber
der Mittelachse versetzt.
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Verwandte
Aspekte, Merkmale, Ausgestaltungen, Ausführungsformen, Aufgaben und
Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der folgenden
Beschreibung, die nur als Beispiel dient, und mit Bezug auf die
Zeichnung verständlich
werden.
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1 ist
eine Draufsicht einer Distraktoranordnung, die mit der vorliegenden
Erfindung verwendet werden kann.
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2 ist
eine Endansicht der Distraktoranordnung der 1.
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3 ist
eine Teil-Draufsicht einer Schaftanordnung, die mit der Distraktoranordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung verbindbar ist.
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4 ist
eine Draufsicht eines dritten Distraktors, der mit der Distraktoranordnung
der 1 verwendbar ist.
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5(a) ist ein Seitenriss einer weiteren Ausführungsform
eines Distraktors der Distraktoranordnung der 1.
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5(b) ist ein Seitenriss einer anderen Ausführungsform
eines Distraktors der Distraktoranordnung der 1.
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6 ist
eine Endansicht einer weiteren Ausführungsform eines Distraktors
der Distraktoranordnung der 1.
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7 ist
eine perspektivische Ansicht einer Distraktoranordnung gemäß einer
anderen Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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8 ist
eine Ansicht des linken Endes der Distraktoranordnung der 7.
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9 ist
eine Ansicht des rechten Endes der Distraktoranordnung der 7.
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10 ist
eine Teil-Schnittansicht entlang der Wirbelsäule von einem Segment der Wirbelsäule.
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11 ist
eine Teil-Schnittansicht des Endes von in einen Bandscheibenraum
eingeführten
Fusionsvorrichtungen aus dem Stand der Technik.
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12 ist
eine Teil-Schnittansicht des Endes von in den Bandscheibenraum eingeführten Fusionsvorrichtungen
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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13 ist
ein Seitenriss eines Fusionskäfigs als
Teil der vorliegenden Erfindung.
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13a ist eine vergrößerte Schnittansicht eines
Abschnitts des Gewindes des Käfigs
der 13.
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14 ist
eine perspektivische Ansicht vom Vorderende des Fusionskäfigs der 13.
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15 ist
eine Endansicht des Hinterendes des Fusionskäfigs der 13.
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16 ist
eine perspektivische Ansicht vom Hinterende des Fusionskäfigs der 13.
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17 ist
eine Draufsicht des Fusionskäfigs der 13.
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18 ist
ein Seitenriss eines Fusionskäfigs als
Teil der vorliegenden Erfindung.
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19 ist
eine perspektivische Ansicht vom Vorderende des Fusionskäfigs der 18.
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20 ist
eine Endansicht des Hinterendes des Fusionskäfigs der 18.
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21 ist
eine perspektivische Ansicht vom Hinterende des Fusionskäfigs der 18.
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22 ist
eine Draufsicht des Fusionskäfigs der 18.
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23 ist
eine perspektivische Ansicht einer Abstandsvorrichtung und eines
Fusionskäfigs
gemäß einem
anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung, bevor die Abstandsvorrichtung
an einem Fusionskäfig
befestigt wird.
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24 ist
eine Ansicht des linken Endes der Abstandsvorrichtung der 23.
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die 25(a) bis 25(h) zeigen
verschiedene Schritte eines Verfahrens zur Verwendung einer Vorrich tung
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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26 ist
ein Seitenriss eines Fusionskäfigs als
Teil der vorliegenden Erfindung.
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27 ist
eine Draufsicht des Fusionskäfigs der 26.
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28 ist
eine Draufsicht einer Abstandsvorrichtung gemäß einer anderen Ausführungsform als
Teil der vorliegenden Erfindung.
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29 ist
ein Seitenriss der Abstandsvorrichtung der 28.
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30 ist
eine Endansicht des Hinterendes des Fusionskäfigs der 26 mit
der damit verbundenen Abstandsvorrichtung der 28.
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31 ist
eine Endansicht des Hinterendes einer alternativen Ausführungsform
des Fusionskäfigs
der 26.
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32 ist
eine Draufsicht eines Fusionskäfigs
als Teil der vorliegenden Erfindung.
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33 ist
eine Schnittansicht durch eine Linie 33-33 der 32.
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34 ist
eine Endansicht des Hinterendes des Fusionskäfigs der 32.
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die 35 bis 37 zeigen
verschiedene chirurgische Instrumente, die nicht Teil der Erfindung sind,
aber in Zusammenhang damit verwendet werden können.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein Instrumente und Vorrichtungen
zum Ausführen
einer Wirbelzwischenkörperfusion.
Wenngleich es verständlich
sein sollte, dass die hier offenbarten Instrumente und Vorrichtungen
viele Verwendungen haben, wird insbesondere davon ausgegangen, dass sie
verwendet werden können,
um eine Wirbelzwischenkörperfusion
in einem nicht erweiterten Bandscheibenraum auszuführen, wobei
die Endplatten vollständig
oder im wesentlichen intakt bleiben. Es wird auch insbesondere davon
ausgegangen, dass die Instrumente in "offenen" oder nicht laparoskopischen Prozeduren
verwendet werden können.
Es wird auch davon ausgegangen, dass diese Prozeduren ausgeführt werden
können,
ohne dass die Verwendung von Kanülen
oder Führungsrohren
erforderlich wäre
und dass Käfige
unter Verwendung freihändiger
Techniken und anderer auf dem Fachgebiet wohlbekannter Instrumente
in den Bandscheibenraum eingesetzt werden können. Die Instrumente und Vorrichtungen
können
jedoch, wie auf dem Fachgebiet bekannt ist, falls erforderlich,
für die
Verwendung mit Führungsrohren
und laparoskopischen Prozeduren verwendet und angepasst werden.
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In
den 1 bis 2 ist eine Distraktoranordnung
dargestellt, welche mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden
kann. Die Distraktoranordnung 10 kann mit einem oder mehreren
Obturatoren oder einer oder mehreren Schaftanordnungen gekoppelt
werden, wie nachstehend detailliert mit Bezug auf 3 beschrieben
wird, um Distraktoren 12a und 12b in einen Bandscheibenraum
zwischen den Endplatten be nachbarter Wirbel einzuführen und dadurch
die geeignete Höhe
des Bandscheibenraums wiederherzustellen, bevor ein Fusionskäfig oder
ein anderes Implantat darin eingefügt wird. Die Distraktoranordnung 10 hat
eine Mittelachse A, und sie weist einen ersten Distraktor 12a und
einen angrenzend an den ersten Distraktor 12a positionierten zweiten
Distraktor 12b auf. Die Distraktoren 12a und 12b weisen
Mittelachsen A1 und A2 auf, die durch einen lateralen Abstand S
getrennt sind.
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Der
Distraktor 12a weist einen Körperabschnitt 14a um
eine Achse A1 auf. Der Körperabschnitt 14a erstreckt
sich zwischen einem Vorderende 22a und einem Hinterende 24a und
definiert vorzugsweise am Hinterende 24a eine hohle Öffnung 20a.
Lateral vom Körperabschnitt 14a erstreckt
sich ein laterales Abstandsstück 16a,
und medial vom Körperabschnitt 14a erstreckt
sich ein zentrales Abstandsstück 18a.
Das zentrale Abstandsstück 18a definiert
eine Führungsfläche 26a angrenzend
an den zweiten Distraktor 12b. Der zweite Distraktor 12b weist
einen Körperabschnitt 14b um
eine Achse A2 auf und definiert vorzugsweise eine hohle Öffnung 20b an
einem Hinterende 24b. Der Körperabschnitt 14b erstreckt
sich zwischen einem Vorderende 22b und einem Hinterende 24b.
Lateral vom Körperabschnitt 14b erstreckt
sich ein laterales Abstandsstück 16b,
und medial vom Körperabschnitt 14b erstreckt sich
ein zentrales Abstandsstück 18b.
Das zentrale Abstandsstück 18b definiert
eine Führungsfläche 26b angrenzend
an die Führungsfläche 26a des
ersten Distraktors 12a und erstreckt sich zusammen mit dieser.
Es wird davon ausgegangen, dass die Führungsflächen 26a und 26b aneinander
anstoßen, wenn
die Distraktoranordnung 10 in den Bandscheibenraum eingeführt wird,
sie wurden jedoch aus Gründen
der Klarheit in den 1–2 als leicht ver schoben
dargestellt. Die Komponenten des ersten Distraktors 12a und
des zweiten Distraktors 12b können hier gemeinsam erwähnt werden,
indem sie beispielsweise als Körperabschnitt 14 oder
laterales Abstandsstück 16 bezeichnet
werden.
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Es
wird weiter erwogen, dass eine Schaftanordnung in der Art der in 3 dargestellten
mit der Distraktoranordnung 10 bereitgestellt werden kann. Die
Schaftanordnung 40 weist Obturatoren oder Schäfte 41a und 41b auf.
Der Schaft 41a definiert eine Achse L1 und weist einen
Gewindeabschnitt 42a zum Verbinden des Schafts mit einem
Distraktor auf. Eine Schulter 44a ist konfiguriert, um
an das Hinterende 24a anzustoßen, wenn der Distraktor 12a mit dem
Schaft 41a verbunden ist, wobei sich die Achsen A1 und
L1 gemeinsam erstrecken. Der Gewindeabschnitt 42a wird
vorzugsweise in entsprechende Gewinde eingeschraubt, die in der Öffnung 20a ausgebildet
sind, und passt zu diesen. Der Schaft 41a weist auch einen
Nocken 43a mit einer Nockenfläche 45a entlang dem
Schaft 41b auf. Der Schaft 41b definiert eine
Achse L2 und weist einen Gewindeabschnitt 42b auf. Eine
Schulter 44b ist konfiguriert, um an das Hinterende 24b anzustoßen, wenn
der Distraktor 12b mit dem Schaft 41b verbunden
ist, wobei sich die Achsen A2 und L2 gemeinsam erstrecken. Wenngleich
die Abschnitte 42b vorzugsweise geschraubt werden, ist
zu verstehen, dass beliebige Fachleuten bekannte Mittel verwendet
werden können,
um den Schaft mit seinem entsprechenden Distraktor zu verbinden,
und dass die Schäfte
nicht entfernbar sein müssen.
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Zum
Einführen
der Distraktoren 12a und 12b in den Bandscheibenraum
wird jeder der Distraktoren 12a und 12b mit dem
entsprechenden Verbindungsabschnitt 42a und 42b verbun den.
Der Nocken 43a hält
die relative Trennung und relative Ausrichtung der Schäfte 41a und 41b aufrecht,
wenn der Schaft 41b an die Nockenfläche 45a anstößt. Gemäß einer alternativen
Ausführungsform
weist der Schaft 41a den Nocken 43a nicht auf,
sondern der Schaft 41a hat eine laterale Abmessung, die
so bemessen ist, dass der Kontakt und die Ausrichtung zwischen den Schäften 41a und 41b erhalten
bleibt. Die Distraktoren 12a und 12b werden unter
Verwendung einer Vorschlagkappe und von Hammertechniken, die auf das
proximale Ende der Schäfte 41a und 41b angewendet
werden, gleichzeitig in den Bandscheibenraum eingetrieben und positioniert,
wie auf dem Fachgebiet bekannt ist. Die lateralen Abstandsstücke 16 führen die
Distraktoranordnung 10 in das Zentrum des Bandscheibenraums,
um zu gewährleisten,
dass sich die Distraktoranordnung 10 an der geeigneten Stelle
befindet.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
der Distraktor 12 eine gerändelte oder aufgeraute Oberfläche 28 am
oberen und am unteren Teil des Körperabschnitts 14 angrenzend
an die Wirbelendplatten auf. Zum Erleichtern des Einführens ist es
bevorzugt, dass die Oberfläche
des Körperabschnitts 14 angrenzend
an das Vorderende 22 im wesentlichen glatt ist und dass
sich die aufgeraute Oberfläche 28 nicht
zum Vorderende 22 erstreckt. Gemäß einer spezifischen Ausführungsform
erstreckt sich diese glatte Oberfläche in etwa 10 Millimeter vom
Vorderende 22 bis zum Hinterende 24. Die gerändelte oder
aufgeraute Oberfläche 28 kann durch
Zähne oder
eine beliebige Kombination oder ein beliebiges Muster von Vertiefungen
und Vorsprüngen,
die an der Oberfläche
des Körpers 14 ausgebildet
sind, gebildet sein. Jede aufgeraute Oberfläche 28 schabt eine
Portion Knochenmaterial von der benachbarten Endplatte des Wirbels
ab oder entfernt diese, wenn die Distraktoranordnung 10 in
den Bandscheibenraum eingeführt
wird. Die Oberflächen 28 helfen
dabei, den Distraktor 12 während der Einführung des
Käfigs
in der Einführungsposition
zu halten. Die aufgerauten Endplatten erleichtern das Knochenwachstum
durch Bereitstellen einer größeren Oberfläche für den Kontakt
zwischen dem Käfig
und den Endplatten und auch zwischen den Endplatten und innerhalb
des Käfigs
angeordnetem Knochenwachstumsmaterial.
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Der
Körperabschnitt 14 jedes
Distraktors hat eine laterale Abmessung D und eine Höhe h1. Es
ist bevorzugt, dass der Körperabschnitt 14 zylindrisch geformt
ist und dass D gleich h1 ist und zwischen dem Vorderende 22 und
dem Hinterende 24 konstant ist. Hier werden jedoch auch
andere Abmessungen für
D erwogen, so dass der Körperabschnitt 14 andere
Querschnitte aufweist, wie einen quadratischen, rechteckigen, ovalen
und elliptischen Querschnitt, um einige zu erwähnen. In jedem Fall entspricht
die Höhe
h1 der Höhe
des in den Bandscheibenraum einzuführenden Käfigs. Die lateralen Abstandsstücke 16 haben
eine Breite w1, die sich vom Körperabschnitt 14 am
Hinterende 24 erstreckt. Die Breite des lateralen Abstandsstücks nimmt
ab, so dass sie mit dem Körperabschnitt 14 am
Vorderende 22 zusammenläuft.
Es wird gemäß einer
alternativen Ausführungsform
auch erwogen, dass die lateralen Abstandsstücke 16 am Vorderende 22 eine
Breite aufweisen, die kleiner als w1 ist. Das zentrale Abstandsstück 18a hat
eine Breite w1, die sich vom Körperabschnitt 14a bis
zur Führungsfläche 26a erstreckt.
Die Breite w1 gleicht vorzugsweise der Breite des lateralen Abstandsstücks 16a am
Hinterende 22a, es wird jedoch auch eine Breite w1 für das zentrale
Abstandsstück 18a erwogen,
die sich von der Breite des lateralen Abstandsstücks 16a unterscheidet.
Das zentrale Abstandsstück 18b hat
eine Breite w2, die sich vom Körperabschnitt 14b zur
Führungsfläche 26b erstreckt.
Die Breite w2 ist vorzugsweise kleiner als die Breite w1 des zentralen
Abstandsstücks 18a. Die
zentralen Abstandsstücke 18 und
die lateralen Abstandsstücke 16 haben
eine Höhe
h2, die kleiner ist als die Höhe
h1 des Körperabschnitts 14.
Es ist bevorzugt, dass die Höhe
h2 4 bis 6 Millimeter kleiner ist als die Höhe h1, es werden jedoch auch
andere Höhendifferenzen
erwogen.
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Die
laterale Gesamtabmessung (w1 + D + w2) des Distraktors 12b an
seinem Hinterende 24b entspricht vorzugsweise der maximalen
Querschnittsabmessung des Hinterendes des einzuführenden Käfigs. Das Vorderende 22b hat
eine Breite, die der maximalen lateralen Breite des Vorderendes
des einzuführenden
Käfigs
entspricht. Weiterhin hat die Schaftanordnung 40 Schäfte 40a und 40b,
die jeweils eine Breite aufweisen, welche der lateralen Gesamtabmessung
(w1 + D + w2) des Distraktors 12b entspricht. Der Nocken 43a hat
eine Breite, die ausreicht, um sich vom Schaft 41a bis
zum Kontakt mit dem Schaft 41b zu erstrecken. Gemäß einer
alternativen Ausführungsform
wird erwogen, dass der Schaft 40a eine Breite hat, die
gleich der Breite (w1 + D + w1) des Hinterendes 24a des
Distraktors 12a ist.
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Wie
in 1 dargestellt ist, sind die Längsachsen A1 und A2 der Distraktoren 12a und 12b durch
einen lateralen Trennungsabstand S getrennt und jeweils um einen
Abstand 1/2 S gegenüber
der Mittelachse A der Distraktoranordnung 10 verschoben.
Es ist am bevorzugtesten, dass dieser Trennungsabstand die Position
der Achsen A1 und A2 im Bandscheibenraum in Bezug auf die Mittellinie
der Wirbelsäule
maximiert. Falls es erwünscht
oder notwendig ist, den Trennungsabstand S weiter zu erhöhen, kann
ein dritter Distraktor 12c, wie jener, der in 4 dargestellt
ist, an Stelle des Distraktors 12a verwendet werden. Der
Distraktor 12c ist mit dem Distraktor 12a identisch,
abgesehen davon, dass das zentrale Abstandsstück 18c eine Breite
w3 aufweist, die größer als
die Breite w1 des Distraktors 12a ist. Die Verwendung des
Distraktors 12c erhöht
auf diese Weise den Trennungsabstand S zwischen den Distraktorachsen
L3 und L2 um einen Betrag, der der Erhöhung der Breite w3 über die
Breite w2 entspricht. Alternativ kann der Chirurg eine zweite Erhöhung der Breite
w3 über
die Breite w1 verwenden. Alternativ kann der Chirurg einen zweiten
Betrag verwenden, der der Erhöhung
der Breite w1 über
w2 entspricht.
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Es
wird hier des weiteren erwogen, dass die Distraktoranordnung 10 modular
ist, wodurch die Austauschbarkeit von Distraktoren 12 verschiedener Größe mit der
damit verwendeten Schaftanordnung ermöglicht wird, um den medial-lateralen Abstand der
Distraktoren und die Bandscheibendistraktionshöhe nach Bedarf zu erhöhen. Es
ist bevorzugt, dass das Vorderende 22 der Distraktoren 12 die
gleiche Geometrie aufweist wie der Fusionskäfig, der in den distrahierten
Bandscheibenraum zu implantieren ist. Beispielsweise könnten verschiedene
Distraktoren 12 bereitgestellt werden, deren Höhe h1 in
Inkrementen von 1 Millimeter von 9 Millimeter bis 17 Millimeter reicht.
Der Chirurg wählt
Distraktoren 12 mit einer Höhe h1 aus, die dem Vorderende
des in den Bandscheibenraum einzuführenden Käfigs entspricht. Es wird auch
davon ausgegangen, dass die Distraktoranordnung 10 für die endgültige Distraktion
des Bandscheibenraums, d.h. als der letzte Distraktor, der vor der
Einführung
der Fusionskäfige
oder anderer Implantate in den Bandscheibenraum eingeführt wird, verwendet
werden kann. Die Distraktion des Bandscheibenraums vor der Einführung der Distraktoranordnung 10 kann
unter Verwendung eines beliebigen bekannten Distraktorinstrumentariums
und einer beliebigen bekannten Technik erreicht werden.
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In
den 5(a) und 5(b) sind
Seitenrisse alternativer Ausführungsformen
für den
Distraktor 12 dargestellt. In 5(a) weist
der Distraktor 12 ein Vorderende 22 auf, das zu
einer Höhe
verengt ist, die kleiner als h1 ist. Das verengte Vorderende erleichtert
die Einführung
des Distraktors 12 in den Bandscheibenraum. In 5(b) ist das Vorderende 22 abgerundet,
um eine "stumpfe
Nase" zu bilden.
Andere Formen und Konfigurationen für das Vorderende 22 werden
hier auch erwogen. In 6 ist das laterale Abstandsstück 16 mit
einer abgerundeten Kante 17 dargestellt, welche sich vom
Vorderende 22 zum Hinterende 24 erstreckt. Die
abgerundete Kante 17 erleichtert weiter die Einführung des
Distraktors 12 in den Bandscheibenraum.
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In
den 7 bis 9 ist eine weitere Ausführungsform
einer mit der vorliegenden Erfindung zu verwendenden Distraktoranordnung
dargestellt. Die Distraktoranordnung 500 kann mit einem
oder mehreren Obturatoren oder einer oder mehreren Schaftanordnungen
gekoppelt werden, wie vorstehend mit Bezug auf 3 beschrieben
wurde, um Distraktoren 512a und 512b in einen
Bandscheibenraum zwischen den Endplatten benachbarter Wirbeln einzuführen, um
die geeignete Höhe
des Bandscheibenraums vor der Einführung eines Fusionskäfigs oder eines
anderen Implantats darin wiederherzustellen. Die Distraktoranordnung 500 hat
eine Mittelachse A5 und weist einen ersten Distraktor 512a und
einen neben dem ersten Distraktor 512a angeordneten zweiten
Distraktor 512b auf. Die Distraktoren 512a und 512b weisen
Mittelachsen A6 und A7 auf, die durch einen lateralen Abstand S5
getrennt sind.
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Der
Distraktor 512a weist einen Körperabschnitt 514a um
die Achse A6 auf. Der Körperabschnitt 514a erstreckt
sich zwischen einem Vorderende 522a und einem Hinterende 524a.
Medial vom Körperabschnitt 514a erstreckt
sich ein zentrales Abstandsstück
oder ein medialer Abschnitt 518a. Der mediale Abschnitt 518a definiert
eine Führungsfläche 526a angrenzend
an den Körperabschnitt 514b des zweiten
Distraktors 512b und daran anstoßend. Zusammen mit dem Hinterende 524a des
Körperabschnitts 514a ausgebildet
und sich proximal davon erstreckend ist ein Verbindungsabschnitt 530a zum Verbinden
des Distraktors 512a mit einem Schaft. Der Verbindungsabschnitt 530a weist
einen Führungsarm 532a auf,
der sich proximal davon erstreckt. Der Führungsarm 532a weist
eine medial weisende Führungsfläche 534a auf,
die mit der Führungsfläche 526a des
medialen Abschnitts 518a koplanar ist und eine Erweiterung
davon bildet. Wie nachstehend beschrieben wird, ist ein Schaft eines Implantateinführungsinstruments
während
der Implantateinführung
gegen die Führungsfläche 534a positionierbar,
um beim Aufrechterhalten der geeigneten Positionierung und Beabstandung
des Käfigs während der
Einführung
entlang der Führungsfläche 518a zu
helfen. Eine Kerbe 536a ist im proximalen Ende des Arms 532a ausgebildet.
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Der
zweite Distraktor 512b weist einen Körperabschnitt 514b um
eine Mittelachse A7 auf. Der Körperabschnitt 514b erstreckt
sich zwischen einem Vorderende 522b und einem Hinterende 524b.
Der Distraktor 512b weist weiter einen Verbindungsabschnitt 530b auf,
der sich proximal vom Hinterende 524b des Körperabschnitts 514b erstreckt,
um den Distraktor 512b mit einem Schaft zu verbinden. Der Verbindungsabschnitt 530b weist
einen sich proximal erstreckenden Erweiterungsarm 531b mit
einem Vorsprung 533b auf, der sich medial davon zum ersten Distraktor 512a erstreckt.
Der Vorsprung 533b ist in der Kerbe 536a positionierbar,
um zu verhindern, dass sich die Distraktoren 512a und 512b während der
Einführung
der Distraktoranordnung 500 in den Bandscheibenraum relativ
zueinander drehen. Es wird erwogen, dass die Seite des Körperabschnitts 514b,
die an die Führungsfläche 526a anstößt, konvex
gerundet ist und dass die Führungsfläche 526a konkav
gerundet ist, so dass sie in engen Eingriff mit dem Körperabschnitt 514b passt.
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Die
Verbindungsabschnitte 530a und 530b haben jeweils
eine Höhe
h5, die größer als
die Höhe h4
ihres jeweiligen Verbindungskörperabschnitts 514a und 514b ist.
Weiterhin weist der Distraktor 512a zwei Verankerungselemente 538a,
die sich vom Verbindungsabschnitt 530a zum Vorderende 522a entlang
der oberen Fläche
des Körperabschnitts 514a erstrecken,
und zwei Verankerungselemente 538a, die sich entlang der
unteren Fläche
des Körperabschnitts 514a erstrecken,
auf. Ähnlich
weist der Distraktor 512b ein Verankerungselement 538b, das
sich vom Verbindungsabschnitt 531b entlang der oberen Fläche des
Körperabschnitts 514b zum
Vorderende 522b erstreckt, und ein Verankerungselement 538b,
das sich entlang der unteren Fläche
des Körperabschnitts 514b erstreckt,
auf. Es sei bemerkt, dass mehr oder weniger Verankerungselemente 538a, 538b bereitgestellt
werden können
und dass die Verankerungselemente 538a, 538b nur
entlang der oberen Fläche
oder der unteren Fläche
der Distraktorkörperabschnitte 514a und 514b bereitgestellt werden
können.
Die Verankerungselemente 538a, 538b sind vorzugsweise
keilförmig,
so dass sie in den Rindenknochen der Wirbelendplatte eingreifen, wenn
die Distraktoranordnung 500 in den Bandscheibenraum eingetrieben
wird, um einer lateralen Migrati on der Distraktoranordnung 500 und
der Distraktoren 512a, 512b während der chirurgischen Prozedur Widerstand
entgegenzusetzen.
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Gleiche
Komponenten des ersten Distraktors 512a und des zweiten
Distraktors 512b können
hier gemeinsam beschrieben werden, indem beispielsweise auf den
Körperabschnitt 514 Bezug
genommen wird. Eine Schaftanordnung in der Art der vorstehend mit
Bezug auf 3 beschriebenen kann mit der
Distraktoranordnung 500 versehen werden. Wie in 9 dargestellt
ist, beinhaltet die proximate oder hintere Endwand des Distraktors 512a eine
im Verbindungsabschnitt 530a gebildete Gewindeöffnung 520a und
die proximale oder hintere Endwand des Distraktors 512b eine
im Verbindungsabschnitt 531b gebildete Gewindeöffnung 520b.
Der Gewindeabschnitt 42a des Schafts 41a kann
in die Öffnung 520a geschraubt
werden, und der Gewindeabschnitt 42b des Schafts 41b kann
in die Öffnung 520b geschraubt
werden.
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Zum
Einführen
der Distraktoren 512a und 512b in den Bandscheibenraum
ist jeder Distraktor 512a und 512b mit dem entsprechenden
Gewindeabschnitt 42a bzw. 42b des Schafts 41a bzw. 41b verbunden.
Die proximalen Enden der Schäfte 41a und 41b sind
durch eine Vorschlagkappe gesichert, welche die Schäfte zusammenhält und eine
Antriebskraft zwischen dem Distraktor 512a und dem Distraktor 512b verteilt,
um die Distraktoren 512a und 512b gleichzeitig
in den Bandscheibenraum zu treiben.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform weist
jeder Distraktor 512 eine gerändelte oder aufgeraute Fläche in Form
von Zähnen 528 am
oberen Teil und am unteren Teil des Körperabschnitts 514 angrenzend
an die Wirbelendplatten auf.
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Zum
Erleichtern des Einführens
ist es bevorzugt, dass die Oberfläche des Körperabschnitts 514 angrenzend
an das Vorderende 522 im wesentlichen glatt und abgerundet
ist und dass sich die Zähne 528 nicht
zum Vorderende 522 erstrecken. Es wird auch erwogen, dass
das Vorderende 522 des Körperabschnitts 514 eine
Höhe h3
hat, die der Wurzeldurchmesserhöhe
des Vorderendes des einzuführenden Käfigs entspricht.
Die Zähne 528 können durch
eine beliebige Kombination oder ein beliebiges Muster von Vertiefungen
oder Einsenkungen und Vorsprüngen
gebildet sein, die an der oberen und der unteren Fläche des
Körpers 514 ausgebildet
sind. Jeder Zahn 528 kann auch so konfiguriert sein, dass
er eine Portion Knochenmaterial von der benachbarten Endplatte des
Wirbels abschabt oder entfernt, wenn die Distraktoranordnung 500 in
den Bandscheibenraum eingeführt
wird. Die Zähne 528 helfen
dabei, den Distraktor 512 während der Einführung des
Käfigs
in seiner Einführungsposition
zu halten. Die aufgerauten Wirbelendplatten erleichtern das Knochenwachstum, indem
sie eine größere Oberfläche für den Kontakt zwischen
dem Käfig
und den Endplatten und auch zwischen den Endplatten und dem innerhalb
des Käfigs
angeordneten Knochenwachstumsmaterial bereitstellen.
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Der
mediale Abschnitt 518a hat eine Breite w3, die sich von
der medialen Hinterkante des Körperabschnitts 514a zum
Abschnitt der Führungsfläche 526a,
der dem Körperabschnitt 514a am
nächsten
liegt, erstreckt. Die Breite w3 ist so bemessen, dass der gewünschte laterale
Abstand zwischen den Distraktoren 512a und 512b und
anschließend
den Fusionskäfigen,
die in die Bandscheibenorte eingefügt werden, die anfänglich von
diesen Distraktoren belegt wurden, erreicht wird. Beispielsweise
stellt gemäß einer
spezifischen Ausführungsform
der mediale Abschnitt 518a einen Abstand w3 von 2 Millimetern bereit.
Gemäß einer
anderen spezifischen Ausführungsform
stellt der mediale Abschnitt 518a einen Abstand von 4 Millimetern
bereit. Andere Abstandsabmessungen werden auch erwogen. Der mediale
Abschnitt 518a hat eine Höhe h4, die kleiner ist als
die Höhe
h3 des Körperabschnitts 514a.
Es ist bevorzugt, dass die Höhe
h4 4 bis 6 Millimeter kleiner ist als die Höhe h3, es werden jedoch auch
andere Höhendifferenzen
erwogen. Der sich medial erstreckende Abschnitt 518a hat
eine Länge,
die sich vom Hinterende des Körperabschnitts 514a bis
zu einer Position in der Nähe
des Vorderendes 522a erstreckt, und er hat gemäß der erläuterten
Ausführungsform
eine Länge
von etwa drei Vierteln der Länge
des Körperabschnitts 514a.
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Wie
in 8 dargestellt ist, sind die Längsachsen A6 und A7 der Distraktoren 512a und 512b durch
einen lateralen Trennungsabstand S5 getrennt, und sie sind jeweils
um einen Abstand 1/2 S5 gegenüber
der Mittelachse A5 der Distraktoranordnung 500 versetzt.
Es ist bevorzugt, dass dieser Trennungsabstand die Trennung der
Achsen A6 und A7 im Bandscheibenraum in Bezug auf die Mittellinie der
Wirbelsäule
maximiert. Die Führungsfläche 526a ist
lateral gegenüber
der Mittelachse zum zweiten Distraktor 512b hin versetzt.
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Es
wird hier weiter erwogen, dass die Distraktoranordnung 500 modular
ist, wodurch die Austauschbarkeit von Distraktoren 512 verschiedener Größen miteinander
und mit der damit verwendeten Schaftanordnung ermöglicht wird,
um den medial-lateralen Abstand der Distraktoren und die Bandscheibendistraktionshöhe nach
Bedarf zu erhöhen
oder zu verringern. Es ist bevorzugt, dass das Vorderende 522 der
Distraktoren 512 die gleiche Geometrie aufweist wie der
Fusionskäfig,
der in den distrahierten Bandscheibenraum zu im plantieren ist. Beispielsweise
könnten
verschiedene Distraktoren 512 mit einer Höhe h3 bereitgestellt
werden, die in Inkrementen von 1 Millimeter von 9 Millimeter bis
17 Millimeter reicht. Der Chirurg wählt Distraktoren 512 mit
einer Höhe
h3 aus, die dem Vorderende des in den Bandscheibenraum einzuführenden
Käfigs
entspricht. Es wird auch erwogen, dass die Distraktoranordnung 500 für die endgültige Distraktion
des Bandscheibenraums, d.h. als der letzte Distraktor, der vor der
Einführung
der Fusionskäfige
oder anderer Implantate in den Bandscheibenraum eingeführt wird,
verwendet werden kann. Falls erforderlich, kann die Distraktion des
Bandscheibenraums vor dem Einführen
der Distraktoranordnung 500 unter Verwendung eines beliebigen
bekannten Distraktorinstrumentariums und einer beliebigen bekannten
Technik erreicht werden.
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Nach
dem Einführen
der Distraktoranordnung 500 in den Bandscheibenraum, wobei
sich die Vorderenden 522a und 522b in der geeigneten
Tiefe distal im Bandscheibenraum befinden und sich die Distraktorachsen
A6 und A7 in dem gewünschten
lateralen Abstand S5 befinden, kann der Distraktor 512b aus
dem distrahierten Bandscheibenraum entfernt werden, wobei der Distraktor 512a in
seiner Einführungsposition
bleibt. Der Distraktionskanal, der im Bandscheibenraum durch den
entfernten Distraktor 512b gebildet wurde, wirkt als eine
Führung
für einen ersten
Fusionskäfig,
der während
des Einführens
zu folgen ist. Der Distraktor 512a wirkt auch als eine Führung zum
Einführen
des ersten Fusionskäfigs
in den Abschnitt des Bandscheibenraums, der vom Distraktor 512b belegt
wird. Der Distraktionskanal und die Führungsfläche 526a des medialen
Abschnitts 518a halten die laterale Positionierung des
ersten Fusionskäfigs
in Bezug auf die Achse A und den Distraktor 512a aufrecht
und setzen auch einer medialen Migration des ersten Käfigs im
Bandscheibenraum während
seiner Einführung
Widerstand entgegen. Nachdem der erste Käfig eingeführt wurde, wird der Distraktor 512a entfernt,
und der erste Käfig
führt die Einführung und
setzt der medialen Migration des zweiten Käfigs, wenn er in den Bandscheibenraum eingeführt wird,
Widerstand entgegen. Es ist bevorzugt, dass die Käfige mit
einem Gewinde versehen sind, um einem Wiederaustritt aus dem Bandscheibenraum
Widerstand entgegenzusetzen, und sie sind vorzugsweise auch verengt,
um die Wirbelsäulenkrümmung wiederherzustellen.
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In 10 ist
ein Beispiel eines Segments der Wirbelsäule dargestellt, worauf die
vorliegende Erfindung anwendbar ist. Das Wirbelsäulensegment 50 weist
benachbarte Wirbel V1 und V2 und einen dazwischen liegenden Bandscheibenraum
DS um eine Mittelachse 68 auf. Ein Anulus 64 umgibt
den Bandscheibenraum DS und erstreckt sich zwischen den Wirbeln
V1 und V2. Jeder der Wirbel V1 und V2 weist eine Knochenendplatte 52 bzw. 54 und
einen äußeren peripheren
Ring 60 bzw. 62, der einen weicheren inneren Abschnitt 56 bzw. 58 umgibt,
auf. Die Endplatten 52, 54 haben jeweils eine
Dicke t und weisen typischerweise konkave Bereiche 53 bzw. 55 auf.
Die Endplatten 52, 54 und die peripheren Ringe 60, 62 bestehen
aus hartem Knochenmaterial und stellen die laterale Stabilität und die
Lastverteilungsfähigkeiten
eines gesunden Wirbelsäulensegments 50 bereit.
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Die
Distraktoren 12a, 12b und 512a, 512b können jeweils
einen Kanal an einem gewünschten lateralen
Ort in einem nicht erweiterten Bandscheibenraum für den Käfig bilden,
dem während
des Einführens
zu folgen ist. Die Distraktoranordnungen 10 und 500 sind
besonders nützlich,
um die gewünschte laterale
Positionierung der Käfige
in Bezug auf die Mittelachse 68 innerhalb eines nicht erweiterten Bandscheibenraums
DS bereitzustellen und aufrechtzuerhalten, so dass jeder Käfig in der
gewünschten
Position implantiert werden kann, während die Dicke t der Knochenendplatten 52, 54 bewahrt
bleibt. Die Distraktoranordnungen 10 und 500 vergrößern auch
den lateralen Abstand zwischen Fusionskäfigen in Bezug auf die Achse 68,
wodurch die Lastverteilung auf die peripheren Ringe 60, 62 erhöht wird
und die laterale Stabilität
des Wirbelsäulensegments
erhöht
wird. Diese Erhöhung
des lateralen Abstands ist in den 11 und 12 dargestellt. 11 zeigt
eine Teil-Schnittansicht von zwei Zwischenkörper-Fusionskäfigen 310 und 320 aus
dem Stand der Technik, die in einem Bandscheibenraum D4 zwischen
benachbarten Wirbelkörpern
V3 und V4 angeordnet sind. Hier soll der Begriff Käfig jede
beliebige Fusionsvorrichtung oder jedes beliebige Implantat aus
dem Stand der Technik einschließen.
Der Bandscheibenraum D4 hat eine Höhe H4. Die Fusionskäfige 310 und 320 haben
eine Höhe
H5. Die Höhe
H5 der Fusionskäfige
ist um typischerweise 4 bis 6 mm größer als die Höhe H4 des
Bandscheibenraums. Demgemäß müssen Öffnungen 312, 314, 322 und 324 in
dem Wirbel gebildet werden, um der zusätzlichen Höhe der Implantate Rechnung
zu tragen. Diese Öffnungen
durch den stärkeren
Knochen der Endplatten neigen dazu, den an die Implantate angrenzenden
Knochenbereich zu schwächen,
wodurch das Risiko eines Nachgebens des Implantats erhöht wird.
Weiterhin macht es die erhöhte
Größe der Implantate
notwendig, dass sie dicht beieinander angeordnet werden, um eine
Erstreckung über
die lateralen Kanten des Bandscheibenraums hinaus zu verhindern.
Der Abstand zwischen den Mittellinien der Käfige 310 und 320 beträgt S4.
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Mit
Bezug auf 12 sei bemerkt, dass die vorliegende
Erfindung verbesserte Zwischenkörper-Fusionsvorrichtungen
bereitstellt. Der Bandscheibenraum D6 befindet sich zwischen den
Wirbeln V5 und V6 und hat eine Höhe
H6. Aus Darstellungsgründen
ist die Höhe
H6 im wesentlichen identisch mit der Höhe h4 aus 11.
Demgemäß werden
Käfige
gemäß der vorliegenden
Erfindung, welche durch die Käfige 330 und 340 repräsentiert
werden, im Bandscheibenraum D6 positioniert, wobei die Endplatten
der Wirbel V5 und V6 im wesentlichen intakt sind und von den Käfigen 330 und 340 gestützt werden.
Der intakte Rindenknochen verringert das Risiko eines Nachgebens
der Käfige 330 und 340 in die
Wirbel V5 und V6. Die Käfige 330 und 340 haben im
wesentlichen den gleichen lateralen Abstand von den Seiten des Bandscheibenraums
wie die Käfige 310 und 320 aus
dem Stand der Technik, die in 11 dargestellt
sind. Der Mittellinienabstand S6 ist jedoch erheblich größer als
der Mittellinienabstand 54. Demgemäß wird ein Hohlraum 350 erzeugt,
der mit einem größeren Volumen
an Knocheneinwachsmaterial gefüllt
werden kann als dies mit den Käfigen aus
dem Stand der Technik möglich
ist, die in 11 dargestellt sind. Des weiteren
sind die Endplattenkontakte 332, 334, 342 und 344 weiter
voneinander beabstandet, wodurch die Stabilität der Konstruktion und der
anschließenden
Fusion erhöht
ist.
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Gemäß diesem
Aspekt der Erfindung ist ein Fusionskäfig 200 bereitgestellt,
wie in den 13 bis 17 dargestellt
ist. Der Fusionskäfig 200 ist
besonders für
das Einführen
in einen nicht erweiterten Bandscheibenraum entweder im Lendenbereich
oder im Halsbereich der Wirbelsäule
geeignet. Der Käfig 200 macht
eine Kanaldiscektomie und/oder ein Erweitern des Bandscheibenraums
vor der Einführung des
Käfigs 200 überflüssig. Der
Fusionskäfig 200 benötigt weder
eine Kanüle
noch ein Führungsrohr
oder ein laparoskopisches Instrument für die Einführung in den Bandscheibenraum,
wenngleich die Verwendung solcher Instrumente und Techniken, die
damit verbunden sind, durch den Käfig 200 nicht ausgeschlossen
wird. Es wird davon ausgegangen, dass der Fusionskäfig 200 unter
Verwendung der hier beschriebenen Techniken und Instrumente eingeführt werden
kann. Es können
jedoch auch andere bekannte Techniken und Instrumente verwendet
werden, um diese Käfige
einzuführen.
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Der
Käfig 200 weist
einen Körper 202 auf, der
sich zwischen dem Vorderende 204 und dem Hinterende 206 erstreckt.
Eine Anzahl von Gewinden oder ein einziges Gewinde 208 erstrecken
sich um den Körper 202 zwischen
dem Vorderende 204 und dem Hinterende 206 quer
zu einer Mittelachse C. Der Körper 202 definiert
eine Anzahl seitlicher Aussparungen 212 in den Seitenwänden 224,
die in Verbindung mit einem hohlen Innenbereich 214 stehen.
Der Käfig 200 weist
eine obere Lagerfläche
bzw. Auflagefläche 219 auf,
die an die obere Wirbelendplatte angrenzt, wenn der Käfig 200 eingeführt ist.
An der oberen Auflagefläche 219 definiert
der Körper 202 eine Anzahl
oberer Aussparungen 220. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
sind vier obere Aussparungen 220 bereitgestellt, die im
wesentlichen die gleiche Größe aufweisen
und symmetrisch um die Achse C positioniert sind. Eine untere Auflagefläche 221 weist
eine Anzahl unterer Aussparungen 222 auf, die in der Größe, der
Form und dem Ort den oberen Aussparungen 220 entsprechen.
Es ist wünschenswert,
dass der hohle Innenbereich 214 mit BMP-Material, Knochentransplantat,
Spänen
oder einer anderen Knochenwachstumsmischung gefüllt ist, um die Fusion zwischen
den Wirbeln zu bewirken.
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Eine
Endkappe oder eine Endnase 216 ist am Vorderende 204 bereitgestellt
und mit dem Körper 202 ausgebildet.
Die Endnase 216 weist eine Vertiefung 217 auf,
die darin entlang einer Mittelachse des Käfigs 200 ausgebildet
ist. Die Endnase 216 weist weiter eine Öffnung 218 auf, die
in der Mitte der Vertiefung 217 ausgebildet ist, welche
mit dem Innenbereich 214 in Verbindung steht, um einen
Weg für den
Blutfluss durch das Vorderende 204 des Käfigs 200 bereitzustellen,
wodurch die Porosität
des Käfigs 200 für die Fusion
weiter erhöht
ist. Die Vertiefung 217 ermöglicht es, dass die Öffnung 218 proximal oder
zum Hinterende 206 hin in Bezug auf das am weitesten distale
Ende des Vorderendes 204 versetzt ist. Dies schützt das
Gewebe im Bandscheibenraum vor einem Kontakt mit scharfen oder abrupten
Kanten, die um das Loch 218 herum gebildet sein könnten. Die
Endnase 216 weist vorzugsweise eine abgerundete Konfiguration
zwischen der oberen und der unteren Auflagefläche auf, welche mit dem Profil
des zum Distrahieren des Bandscheibenraums verwendeten Distraktors übereinstimmt.
Dies ermöglicht
es, dass die Endnase 216 auch den Bandscheibenraum distrahiert,
falls dies erforderlich ist, wenn der Käfig 200 in den Bandscheibenraum
geschraubt wird. Vorzugsweise weist die Endnase 216 kein
Gewinde auf und hat eine Länge
entlang der Achse C, die etwa 15% der Gesamtlänge des Käfigs 200 zwischen
dem Vorderende 204 und dem Hinterende 206 entspricht.
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Zum
Erleichtern des Einführens
und des Aufrechterhaltens der Position im Bandscheibenraum wird
erwogen, dass der Körper 202 ein
oder mehrere Gewinde 208 entlang mindestens einem Abschnitt der
Länge des
Körpers 202 aufweist,
welche selbstschneidend sind. Vorzugsweise sind die Gewinde 208 ausreichend
beabstandet, so dass der Körper 202 die
Wirbel endplatten zwischen den benachbarten Gewinden berühren kann.
Gemäß einer
spezifischen Ausführungsform
hat das Gewinde 208 eine Steigung 3, so dass sich
der Käfig 200 bei
einer vollständigen
Umdrehung um die Achse C 3 mm in die Bandscheibe vorbewegt. Es wird
auch erwogen, dass die Tiefen der Gewinde allmählich von d1 zu d2 zunehmen,
wenn die Gewinde 208 vom Vorderende 204 zum Hinterende 206 laufen.
Gemäß einer
spezifischen Ausführungsform
wird davon ausgegangen, dass die Tiefe d1 etwa 1,0 mm entspricht
und die Tiefe d2 etwa 1,5 mm entspricht.
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Die
Formen der Gewinde 208 erleichtern das Schneiden der Gewinde 208 in
den Rindenknochen der intakten Wirbelendplatten im nicht erweiterten Bandscheibenraum.
Wie in 13a in weiteren Einzelheiten
dargestellt ist, weist das Gewinde 208 einen scharfen Kamm 230,
der leicht abgeschnitten sein kann, eine konkave hintere Wand 232,
die sich vom Kamm 230 zum Körper 202 erstreckt,
und eine konvexe vordere Wand 234, die sich vom Kamm 230 zum
Körper 202 erstreckt,
auf. Der scharfe Kamm 230 schneidet in den Rindenknochen
und bewegt den Käfig 200 vor,
während
er in den Bandscheibenraum geschraubt wird. Eine solche Konfiguration
verhindert, dass die benachbarten Wirbelkörper auf den Gewinden 208 nach
oben laufen, wodurch verhindert wird, dass die Höhe des Bandscheibenraums oberhalb
des Körpers 202 des
Käfigs 200 erheblich
zunimmt, während
er in Position geschraubt wird. Die Rindenknochen-Endplatten werden
auf diese Weise in erheblichem Kontakt mit dem Körper 202 zwischen den
Gewinden 208 gehalten, und die Gewinde 208 werden
in den Rindenknochen der Endplatten eingebettet. Ein unerwünschtes
Nachgeben der Wirbel entlang den Gewinden 208 wird verhindert,
und die Gewinde 208 befestigen den Käfig 200 am Rindenknochen
der Wirbelendplatten, statt an der Knochenschwammsubstanz. Dem Nachgeben
wird auch durch den Körper 202 des
Käfigs 200 Widerstand entgegengesetzt,
weil der Körper 202 den
harten Rindenknochen der benachbarten Wirbelendplatten stützt. Der
Widerstand gegen das Ausstoßen
des Käfigs 200 aus
dem Bandscheibenraum wird auch erhöht, weil das Gewinde 208 ein
größeres Eingreifen in
den Rindenknochen erreicht.
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Wenn
der Käfig 200 in
den Bandscheibenraum eingeschraubt wird, wird das vom Gewinde 208 abgetragene
Material durch die Öffnungen 220 und 222 herausgeführt und
im hohlen Innenbereich 214 abgelagert. Dieses Ablagern
von Material wird durch die Konfiguration des Gewindes 208 verbessert.
Wie in 13a dargestellt ist, hat der
Kamm 230 eine vertikal orientierte Mittellinie M1 senkrecht
zur Mittelachse C des Käfigs 200.
Die Basis des Gewindes 208 hat eine zweite Mittellinie
M2 senkrecht zur Mittelachse C. Die Mittellinie M2 ist gegenüber der
Mittellinie M1 distal zum Vorderende 204 versetzt. Das nach
hinten geführte
Profil des Gewindes 208 und der konkaven hinteren Wand 232 unterstützen das Ablagern
von Knochenmaterial in den Öffnungen 220 und 222,
wenn der Käfig 200 in
den Bandscheibenraum geschraubt wird.
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Der
Körper 202 ist
in Längsrichtung
von der Höhe
H1 am Vorderende 204 zur Höhe H2 am Hinterende 206 verengt,
wodurch ein Winkel definiert ist, der die natürliche Krümmung der Wirbelsäule wiederherstellt,
wenn er in den Bandscheibenraum eingeführt ist. Der sich verengende
Körper 202 distrahiert des
weiteren den proximalen Abschnitt des Bandscheibenraums entsprechend
der Höhenvergrößerung,
die mit der Verengung des Körpers 202 verbunden
ist, wenn der Käfig 200 in
den Bandscheibenraum eingeschraubt wird. Wenn der Käfig 200 eingeführt wird,
erreichen die Gewinde 208 das Eingreifen in den intakten
Rindenknochen der benachbarten Wirbelendplatten. Die Erhöhung der
Gewindetiefe vom Vorderende 204 zum Hinterende 206 stellt
ein größeres Eingreifen
des an das Hinterende 206 angrenzenden Abschnitts des Gewindes 208 in
die Knochenendplatte bereit und reduziert, zusammen mit dem zurückgeführten Profil
des Gewindes 208, das Risiko, dass der Käfig 200 wieder
aus dem Bandscheibenraum herausgelangt oder aus diesem herausgeschraubt
wird. Demgemäß wird das
Aufrechterhalten der Hals- und Lendenkrümmung verbessert und das Risiko
eines Nachgebens, das mit in einen erweiterten Bandscheibenraum
eingeführten
Implantaten verbunden ist, beseitigt.
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Andere
Vorteile, die durch den Käfig 200 erreicht
werden, sind mit seiner verhältnismäßig geringen
Größe, verglichen
mit in erweiterte Öffnungen eingeführten Käfigen, verbunden.
Weil die Endplatten der Wirbel nicht erweitert sind, sind die Gesamthöhen H1 und
H2 des Käfigs 200 kleiner
als jene, die für
einen in einen erweiterten Bandscheibenraum eingeführten Käfig erforderlich
ist. Typischerweise sind die Höhen
H1 und H2 etwa 4 bis 6 Millimeter kleiner als die entsprechenden
Höhen eines
Käfigs
für einen
erweiterten Bandscheibenraum. Weiterhin verringern die konkaven
Seitenwände 224 des
Käfigs 200 die
laterale Abmessung des eingeführten
Käfigs 200.
Falls demgemäß zwei Käfige 200 beidseitig
in den Bandscheibenraum eingeführt
werden, kann ein größerer Trennungsabstand
verwirklicht werden als bei Käfigen,
die beidseitig in einen erweiterten Bandscheibenraum eingeführt werden,
oder bei Käfigen mit
einer lateralen Abmessung, die sich der Höhe des Käfigs nähert. Dies ermöglicht es,
dass der Fusionskäfig 200 näher am peripheren
Knochenring des Wirbelkörpers
angeordnet wird, was zu einer erhöhten lateralen Stabilität und dazu,
dass mehr Last auf die stärksten
Abschnitte der benachbarten Wirbel verteilt wird, führt. Der
Käfig 200 ermöglicht auch
das Anordnen eines bilateralen Fusionskäfigs in einem Bandscheibenraum
geringerer Größe, weil
eine geringere laterale Breite im Bandscheibenraum erforderlich
ist, um die Fusionskäfige 200 auf
zunehmen.
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Eine
andere Ausführungsform
eines Fusionskäfigs
ist in den 18 bis 22 dargestellt. Wie
vorstehend mit Bezug auf den Fusionskäfig 200 erörtert wurde,
ist der Fusionskäfig 400 auch
besonders geeignet für
das Einführen
in einen nicht erweiterten Bandscheibenraum entweder im Lendenbereich
oder im Halsbereich der Wirbelsäule.
Es wird auch davon ausgegangen, dass der Fusionskäfig 400 unter
Verwendung der hier beschriebenen Techniken und Instrumente und
anderer eingeführt
werden kann.
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Der
Käfig 400 weist
einen Körper 402 auf, der
sich zwischen einem Vorderende 404 und einem Hinterende 406 erstreckt.
Ein oder mehrere Gewinde 408 erstrecken sich zwischen dem
Vorderende 404 und dem Hinterende 406 quer zu
einer Mittelachse C um den Körper 402.
Der Körper 402 definiert
eine Anzahl seitlicher Aussparungen 412 in den Seitenwänden 424,
welche mit einem hohlen Innenbereich 414 in Verbindung
stehen. Eine Endplatte 416 ist am Vorderende 404 bereitgestellt.
Die Endplatte 416 definiert eine Anzahl dadurch verlaufender Öffnungen 418,
die mit dem Innenbereich 414 in Verbindung stehen, um die
Porosität
des Käfigs 400 für die Fusion weiter
zu erhöhen.
Ein sich verengender Abschnitt 417 erstreckt sich vom Vorderende
zum Körper 402 und
weist vorzugsweise eine Form auf, die jener des zuvor eingeführten Distraktors
entspricht, um das Einführen
des Käfigs 400 in
den Bandscheibenraum zu erleichtern. Gemäß einer spezifischen Ausführungsform
ist der sich verengende Abschnitt 417 nicht mit einem Gewinde
versehen und hat eine Länge
von etwa 2,5 Millimetern.
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Wie
in 22 dargestellt ist, hat der Käfig 400 eine obere
Fläche 419,
die an die obere Wirbelendplatte angrenzt, wenn der Käfig 400 eingeführt ist.
An der oberen Fläche 419 definiert
der Körper 402 eine
Anzahl oberer Aussparungen 420. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
sind vier obere Aussparungen 420 bereitgestellt, welche
im wesentlichen die gleiche Größe aufweisen
und symmetrisch um die Achse C positioniert sind. Eine untere Fläche 421 weist
eine Anzahl unterer Aussparungen 422 auf, deren Größe, Form
und Ort den oberen Aussparungen 420 entsprechen. Es ist
wünschenswert, dass
der hohle Innenbereich 414 mit BMP-Material, Knochentransplantat, Spänen oder
einer anderen Knochenwachstumsmischung gefüllt ist, um die Fusion zwischen
den Wirbeln zu bewirken.
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Zum
Erleichtern des Einführens
und der Wartung im Bandscheibenraum wird davon ausgegangen, dass
der Körper 402 zumindest
entlang einem Abschnitt seiner Länge
Gewinde 408 aufweist, die selbstschneidend sind. Es wird
auch davon ausgegangen, dass sich die Tiefe der Gewinde 408 allmählich von
d1 zu d2 erhöht,
wenn sie vom Vorderende 404 zum Hinterende 406 laufen.
Gemäß dieser Ausführungsform
des Käfigs 400 haben
die Gewinde 408 einen geneigten Kamm 430, der
sich zwischen einer hinteren Wand 432 und einer vorderen
Wand 434 erstreckt, wodurch ein im wesentlichen rechteckiges
Gewindeprofil gebildet ist. Wenn der Käfig 400 in den Bandscheibenraum
eingeschraubt wird, wird das von den Gewinden 408 abgetragene
Material durch die Öffnungen 420 und 422 entnommen
und im hohlen Innenbereich 414 abgelagert. Der Körper 402 verengt
sich entlang seiner Längsabmessung
von der Höhe
H1 am Vorderende 404 bis zur Höhe H2 am Hinterende 406,
wodurch ein Winkel definiert ist, der den lordotischen Winkel der
Wirbelsäule
wiederherstellt, wenn er in den Bandscheibenraum eingeführt wird.
Der sich verengende Körper 402 distrahiert
weiterhin den Bandscheibenraum entsprechend der Vergrößerung der
Höhe, die
mit der Verengung des Körpers 402 verbunden
ist, wenn der Käfig 400 in
den Bandscheibenraum eingeschraubt wird. Wenn der Käfig 400 eingeführt wird,
erreichen die Gewinde 408 das Eingreifen in die intakten
Knochenendplatten der benachbarten Wirbel. Die Erhöhung der
Gewindetiefe vom Vorderende 404 zum Hinterende 406 ermöglicht ein
größeres Eingreifen
der an das Hinterende 406 angrenzenden Gewinde in die Knochenendplatte,
wodurch das Risiko verringert wird, dass der Käfig 400 aus dem Bandscheibenraum
herausgelangt oder ausgeschraubt wird. Demgemäß wird das Aufrechterhalten
der Hals- und Lendenkrümmung
verbessert und das Risiko eines Nachgebens, das mit in einen erweiterten
Bandscheibenraum eingeführten
Implantaten verbunden ist, beseitigt.
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Andere
Vorteile, die durch den Käfig 400 erreicht
werden, sind mit seiner verhältnismäßig geringen
Größe, verglichen
mit in erweiterte Öffnungen eingeführten Käfigen, verbunden.
Weil die Endplatten der Wirbel nicht erweitert sind, sind die Gesamthöhen H1 und
H2 des Käfigs 400 kleiner
als jene, die für
einen in einen erweiterten Bandscheibenraum eingeführten Käfig erforderlich
ist. Typischerweise sind die Höhen
H1 und H2 etwa 4 bis 6 Millimeter kleiner als die entsprechenden
Höhen eines
Käfigs
für einen
erweiterten Bandscheibenraum. Weiterhin weisen die Seitenwände 424 des
Käfigs 400 jeweils
einen Ausschnitt 426 auf, der die late rale Abmessung des
eingeführten
Käfigs 400 verringert.
Falls demgemäß zwei Käfige 400 beidseitig
in den Bandscheibenraum eingeführt
werden, kann ein größerer Trennungsabstand
verwirklicht werden als bei Käfigen, die
beidseitig in einen erweiterten Bandscheibenraum eingeführt werden,
oder bei Käfigen
mit einer lateralen Abmessung, die sich der Höhe des Käfigs nähert. Dies ermöglicht es,
dass der Fusionskäfig 400 näher am peripheren
Knochenring des Wirbelkörpers
angeordnet wird, was zu einer erhöhten lateralen Stabilität und dazu,
dass mehr Last auf die stärksten
Abschnitte der benachbarten Wirbel verteilt wird, führt. Der
Käfig 400 ermöglicht auch
das Anordnen eines bilateralen Fusionskäfigs in einem Bandscheibenraum
geringerer Größe, weil
eine geringere laterale Breite im Bandscheibenraum erforderlich
ist, um die Fusionskäfige 400 aufzunehmen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
weist der Käfig 400 am
Hinterende 406 Werkzeugführungen 428 auf, wie
in 21 dargestellt ist. Die Werkzeugführungen 428 sind
konfiguriert, um den Schaft eines in den Innenbereich 414 des
Käfigs 400 eingeführten Instruments
aufzunehmen und seine Bewegung zu führen. Der vorstehend beschriebene
Käfig 200 könnte in ähnlicher
Weise mit solchen Werkzeugführungen
versehen sein.
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In
den 23 und 24 ist
ein Abstandsstück 600 dargestellt,
das in Eingriff mit einem Abstandsstückeinführungsschaft 602 gebracht
werden kann. Das Abstandsstück 600 ist
mit einem Fusionskäfig
in der Art des dargestellten Fusionskäfigs 200 verbindbar,
um einen zweiten Fusionskäfig
(nicht dargestellt) während
seiner Einführung
in den Bandscheibenraum zu führen
und seinen lateralen Abstand aufrechtzuerhalten. Das Abstandsstück 600 weist
ein Käfig verbindungselement 604 auf,
das sich in den hohlen Innenbereich des Käfigs 200 erstreckt. Vorzugsweise
hat das Verbindungselement 604 eine Querschnittsform, die
in die am Hinterende des Käfigs 200 ausgebildete
Wandöffnung
passt, so dass das Abstandsstück 600 nicht
drehbar am Käfig 200 befestigt
ist. Proximal vom Verbindungselement 604 erstreckt sich
ein proximaler Endabschnitt 608, der eine proximale Endwand
mit einer Gewindeöffnung (nicht
dargestellt) zum Herstellen eines Eingriffs des Abstandsstücks 600 mit
dem Schaft 602 aufweist. von der medialen Seite des proximalen
Endabschnitts 608 erstreckt sich ein Beabstandungselement 606,
das vom Verbindungselement 604 durch einen Zwischenraum 610 getrennt
ist. Der Zwischenraum 610 ist so bemessen, dass eine mediale
Seitenwand des Käfigs 200 in
diesen passen kann, wenn das Abstandsstück 600 mit dem eingeführten Käfig 200 verbunden
ist, wobei das Verbindungselement 604 im Innenbereich des
Käfigs
und das Beabstandungselement 606 entlang der Seitenwand
des Käfigs 200 positioniert
sind. Das Beabstandungselement 606 hat eine Dicke t, die
dem gewünschten
Abstand zwischen den eingeführten
Fusionskäfigen entspricht.
Das Beabstandungselement 606 hat entlang seiner medialen
Seite eine konkave Führungsfläche 612
zum Führen
des geschraubten Einführens des
zweiten Käfigs.
Das Beabstandungselement 606 und die Führungsfläche 612 erstrecken
sich vorzugsweise zur Hinterendwand des proximalen Endabschnitts 608 außerhalb
des Bandscheibenraums, um den Schaft der Implantateinführungsvorrichtung zu
unterstützen
und zu führen.
Das Beabstandungselement 606 weist auch eine konvexe laterale
Seitenwand auf, die in der Form mit der konkaven Seitenwand des
Käfigs 200 übereinstimmt,
um einen sicheren und eng anliegenden Sitz zwischen dem Käfig 200 und
dem Abstandsstück 600 bereitzustellen. Nachdem
der zweite Käfig
in den Bandscheibenraum eingeführt
wurde, wird das Abstandsstück 600 aus dem
ersten Käfig 200 entfernt.
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Mit
Bezug auf die 25(a) bis 25(h) wird
nun ein bevorzugtes Verfahren für
die Verwendung der vorliegenden Erfindung mit Bezug auf den Käfig 200,
die Distraktoranordnung 500 und das Abstandsstück 600 beschrieben.
Es ist jedoch zu verstehen, dass die anderen Ausführungsformen
von Käfigen,
Abstandsstücken
und Instrumenten, die hier beschrieben werden, auch auf das beschriebene Verfahren
anwendbar sind. In 25(a) ist
eine Distraktoranordnung 500 dargestellt, die für die Einführung in
den Bandscheibenraum präpariert
ist. Zugang zum Bandscheibenraum wird unter Verwendung einer beliebigen
bekannten chirurgischen Technik, einschließlich jener, die einen anterioren
Zugang zum Bandscheibenraum durch einen offenen Einschnitt, durch
ein oder mehrere Rohre oder durch ein doppelwandiges Rohr bereitstellen,
und durch laparoskopische Instrumente, die einen gedichteten Arbeitskanal
bereitstellen, erreicht. Die Operationsstelle wird für den Eintritt
der Distraktoranordnung 500 präpariert, und die Distraktoren 512a und 512b werden
zusammengesetzt und angrenzend an den Bandscheibenraum positioniert.
Wenngleich die Distraktoren individuell eingeführt werden können, ist
es bevorzugt, dass die proximalen Enden der Distraktorschäfte 41a, 41b mit
einer Vorschlagkappe gekoppelt sind und die Distraktoren 512a, 512b gleichzeitig
in den Bandscheibenraum eingetrieben werden.
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In 25(b) wurde die Distraktoranordnung 500 eingeführt und
der zweite Distraktor 512b herausgezogen. Der Fusionskäfig 200 ist
mit dem Einführungsschaft 700 gekoppelt.
Der Führungsarm 532a führt das
Einführen
des Käfigs 200 in
den Bandscheibenraum, und der mediale Abschnitt 518a führt den Käfig 200,
während
er in den Bandscheibenraum geschraubt wird, wobei der Einführungsschaft 700 durch
den Führungsarm 532a geführt wird,
bis der Käfig 200 bis
zur gewünschten
Position im Bandscheibenraum geschraubt wurde, wie in 25(c) dargestellt ist.
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In 25(d) ist der erste Distraktor 512a entfernt
und das Abstandsstück 600 am
Schaft 602 befestigt. Das Verbindungselement 604 des
Abstandsstücks 600 ist
mit dem Beabstandungselement 606, das entlang der medialen
Seite des Käfigs 200 positioniert
ist, wie in 25(e) dargestellt ist, am Käfig 200 befestigt.
In 25(f) ist der Schaft 602 entfernt und
ein zweiter Käfig 200' mit dem Implantateinführungsschaft 700 verbunden.
Das Beabstandungselement 606 führt die Einführung des
Käfigs 200', während er
in den Bandscheibenraum eingeschraubt wird, wie in 25(g) dargestellt ist. Wie in 25(h) dargestellt ist, ist das Abstandsstück 600 aus
dem Käfig 200 entfernt
und sind die Käfige 200, 200' in den Bandscheibenraum
eingeführt
und wurde der gewünschte
laterale Abstand zwischen den Käfigen 200, 200' erreicht.
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In
den 26 bis 27 ist
ein Fusionskäfig 150 dargestellt,
der in einen nicht erweiterten Bandscheibenraum einführbar ist,
welcher durch die Distraktoranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung distrahiert
wurde. Wenngleich davon ausgegangen wird, dass zwei Fusionskäfige 150 bilateral
in den Bandscheibenraum eingeführt
werden, wird auch davon ausgegangen, dass ein einziger Fusionskäfig 150 oder
mehr als zwei Fusionskäfige 150 in
den nicht erweiterten Bandscheibenraum eingeführt werden können.
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Der
Fusionskäfig 150 weist
einen Körper 152 auf,
der sich zwischen einem Hinterende 154 und einem Vorderende 156 befindet.
Der Körper 152 weist mehrere
Gewinde 158 auf, die sich zumindest teilweise darum erstrecken,
um teilweise in die Dicke der Wirbelendplatten zu schneiden. Die
Gewinde 158 haben vorzugsweise eine Dicke, die von p1 am
Vorderende 156 zu p2 am Hinterende 154 zunimmt.
Das Bereitstellen tieferer Gewinde zum Hinterende 154 hin
erhöht
den Widerstand gegen ein Herausziehen des Käfigs 150 im Bandscheibenraum.
Ein Käfig 150 mit
Gewinden 158, die eine konstante Tiefe aufweisen, wird
auch erwogen. Die obere Fläche 170 weist eine
obere Aussparung 162 auf, und die untere Fläche 172 weist
eine untere Aussparung (nicht dargestellt) auf, die mit einem hohlen
Innenbereich 168 in Verbindung stehen. Mehrere Öffnungen 166,
die mit dem hohlen Innenbereich 168 in Verbindung stehen, sind
zwischen der oberen Fläche 170 und
der unteren Fläche 172 über Seitenwände 153 bereitgestellt, um
die Porosität
des Käfigs 150 für die Fusion
zu erhöhen.
Das Hinterende 154 des Körpers 152 kann eine
Kerbe 174 aufweisen. Die Kerbe 174 ist konfiguriert,
um einen Drehverhinderungsstab (nicht dargestellt) durch sie hindurch
aufzunehmen. Der Drehverhinderungsstab ist in die Kerbe 174 eines
ersten Fusionskäfigs 150 eingebracht
und erstreckt sich zu einer Kerbe eines zweiten Fusionskäfigs (nicht
dargestellt), der beidseitig mit dem ersten Fusionskäfig 150 eingeführt ist.
Der Drehverhinderungsstab verhindert eine Drehung der Fusionskäfige im
Bandscheibenraum.
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In
den 28 bis 29 ist
eine andere Ausführungsform
der Abstandsvorrichtung 180 dargestellt. Die Abstandsvorrichtung 180 weist
ein Beabstandungselement 182 mit einer Dicke t1 und einen
Käfigverbindungselement 184,
das vom Körperabschnitt 182 ausgeht,
auf. Das Beabstandungselement 182 und das Verbindungselement 184 definieren
dazwischen eine Einsenkung 186. Wie in 30 dargestellt
ist, kann das Abstandsstück 180 nach dem
Einführen
des Käfigs 150 in
den Bandscheibenraum mit der medialen Seite des Käfigs 150 verbunden
werden und als eine Führung
für die
bilaterale Anordnung eines zweiten Käfigs im Bandscheibenraum verwendet
werden. Die Einsenkung 186 empfängt einen Abschnitt der Wand
des Körpers 152 am Hinterende 154 und
verbindet das Abstandsstück 180 mit
dem Käfig 150 entlang
der medialen Seitenwand 153. Das Beabstandungselement 182 erstreckt sich
vom Hinterende 154 entlang dem Körper 152 im wesentlichen über seine
gesamte Länge.
Die Dicke t1 des Beabstandungselements 182 ist durch den
gewünschten
Trennungsabstand zwischen dem ersten und dem zweiten Käfig bestimmt.
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Ein
anderer Vorteil, der durch den Käfig 150 verwirklicht
wird, besteht darin, dass der Abschnitt der Endplatte, der mit dem
Innenbereich 168 durch Aussparungen 162 in Verbindung
steht, entfernt oder reduziert werden kann, um die Vorteile zu erhalten, die
mit in einen erweiterten Bandscheibenraum eingeführten Implantaten verbunden
sind. Wie nachstehend beschrieben wird, wird ein Schneidinstrument mit
einer Kürette
oder einem Grat in das Innere des eingeführten Käfigs 100 eingeführt, um
Knochenmaterial von den Wirbelendplatten durch die Aussparungen 162 in
der oberen Fläche 170 und
der unteren Fläche 172 zu
entfernen. Die restlichen Abschnitte der Endplatten bleiben intakt
und stellen eine starke Auflagefläche in Kontakt mit dem Körper 152 und
den Gewinden 158 bereit. Knochenwachstumsmaterial kann
dann im hohlen Innenbereich 168 angeordnet werden, und
die Fusion zwischen den Wirbeln wird durch einen in einen erweiterten
Bandscheibenraum eingeführten
Fusionskäfig
erreicht, während
die erhöhte
Stabilität
und verbesserten Lastverteilungseigenschaften, die mit dem Einführen des
Fusionskäfigs 150 in
einen nicht erweiterten Bandscheibenraum verbunden sind, beibehalten
werden.
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Eine
alternative Ausführungsform
des Käfigs 150' ist in 31 dargestellt.
Der Käfig 150' ähnelt dem
Käfig 150,
weist jedoch Seitenwände 153' auf, welche
zwischen der oberen Fläche 170' und der unteren
Fläche 172' nach innen
gekrümmt
sind. Die Abstandsvorrichtung 180 wäre dementsprechend so geformt,
dass sie mit der Seitenwand 153' übereinstimmt, um eine Verbindung
zwischen der Abstandsvorrichtung 180 und dem Käfig 150' zu ermöglichen. Die
Dicke t1 des Körperabschnitts 182 ist
demgemäß durch
die Konkavität
der Seitenwand 153' erhöht. Ein Käfig 150' mit konkaven
Seitenwänden 153' ermöglicht das
Vergrößern der
Distraktionshöhe
und der Gewindetiefe des einzuführenden
Käfigs
ohne eine entsprechende Vergrößerung des
lateralen Abschnitts des vom Käfig
belegten Bandscheibenraums.
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In
den 32 bis 34 ist
eine weitere Ausführungsform
eines Fusionskäfigs
dargestellt. Der Fusionskäfig 100 ist
für die
Einführung
in einen nicht erweiterten Bandscheibenraum entweder im Lendenbereich
oder im Halsbereich der Wirbelsäule vorgesehen.
Die Einführung
des Käfigs 100 in
einen nicht erweiterten Bandscheibenraum macht eine Kanaldiscektomie
und/oder ein Erweitern des Bandscheibenraums vor der Einführung des
Käfigs 100 überflüssig. Der
Fusionskäfig 100 benötigt weder eine
Kanüle
noch ein Führungsrohr
noch ein laparoskopisches Instrument für die Einführung in den Bandscheibenraum,
wenngleich die Verwendung solcher Instrumente und Techniken, die
damit verbunden sind, durch den Käfig 100 nicht ausgeschlossen werden.
Es wird auch davon ausgegangen, dass der Fusionskäfig 100 unter
anderem unter Verwendung der hier beschriebenen Techniken und Instrumente eingeführt werden
kann.
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Der
Käfig 100 weist
einen Körper 102 auf, der
sich zwischen dem Vorderende 104 und dem Hinterende 106 erstreckt.
Eine Anzahl von Verstrebungen 108a, 108b und 108c ist
zwischen den Enden 104 und 106 angeordnet und
verläuft
quer zu einer Mittelachse L des Käfigs 100 um den Körper 102. Eine
Längsverstrebung 110 erstreckt
sich entlang der Achse L zwischen den Enden 104 und 106 entlang dem
Körper 102.
Wenngleich nur eine Verstrebung 110 in 13 dargestellt
ist, wird davon ausgegangen, dass zusätzliche Verstrebungen 110 um
den Körper 102 entlang
der Achse L angeordnet sind. Die Verstrebungen 108 und 110 verstärken und
stützen den
Körper 102.
Der Körper 102 definiert
eine Anzahl großer Öffnungen 112,
welche mit einem hohlen Innenbereich 114 in Verbindung
stehen. Eine stumpfe Nase 116 ist am Vorderende 104 bereitgestellt.
Die stumpfe Nase 116 drückt
Bandscheibenmaterial aus dem Vorderende 104 und um den
Körper 102 herum, wenn
der Käfig 100 eingeführt wird.
Eine Kappe 118 kann am Hinterende 106 angeordnet
werden, um den hohlen Innenbereich 114 zu schließen. Es
ist wünschenswert,
dass der hohle Innenbereich 114 vor dem Anordnen der Endkappe 118 mit
BMP-Material, Knochentransplantat,
Spänen
oder einer anderen Knochenwachstumsmischung gefüllt wird, um eine Fusion zwischen
den Wirbeln zu bewirken. Die Kappe 118 kann mit Gewinden
versehen sein, so dass sie zu entsprechenden Gewinden passt, die
am Ende 106 im Innenbereich 114 des Körpers 102 ausgebildet
sind, oder die Kappe 118 kann durch Druck am Ende 106 in
den hohlen Innenbereich 114 eingepasst werden.
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Es
wird davon ausgegangen, dass der Körper 102 zum Erleichtern
des Einführens
zumindest entlang einem Teil der Länge des Körpers 102 ein oder
mehrere darum verlaufende Gewinde 122 aufweist. Vorzugsweise
wird das von den Gewinden 122 des Körpers 102 abgetragene
Material durch Öffnungen 112 entnommen
und im hohlen Innenbereich 114 abgelagert. Der Körper 102 verengt
sich in Längsrichtung
von der Höhe
H1 am Hinterende 106 zur Höhe H2 am Vorderende 104,
wodurch ein Winkel definiert ist, der dem lordotischen Winkel der
Wirbelsäule
entspricht, wenn er in den Bandscheibenraum eingeführt ist.
Die stumpfe Nase 116 und der verstärkte sich verengende Körper 102 distrahieren
den Bandscheibenraum, wenn der Käfig 100 eingeführt wird,
wodurch das Distrahieren des Bandscheibenraums abgeschlossen oder
unterstützt
wird. Wenn der Käfig 100 eingeführt wird,
erreichen die Gewinde 122 einen Eingriff in die intakten
Knochenendplatten der benachbarten Wirbel. Auf diese Weise wird
das Aufrechterhalten der Hals- und Lendenkrümmung verbessert, indem das
Risiko eines Nachgebens in Zusammenhang mit einem in einen erweiterten Bandscheibenraum
eingeführten
Implantat beseitigt wird. Der Käfig 100 wird
auch in einer Position eingeführt,
welche der Anatomie des Bandscheibenraums Rechnung trägt, weil
der Käfig 100 selbst
ausgerichtet ist, wenn er darin eingeführt wird.
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Andere
Vorteile, die durch den Käfig 100 erreicht
werden, sind mit seiner verhältnismäßig geringen
Größe, verglichen
mit in erweiterte Öffnungen eingeführten Käfigen, verbunden.
Weil die Endplatten der Wirbel nicht erweitert sind, sind die Gesamthöhen H1 und
H2 des Käfigs 100 kleiner
als jene, die für
einen in einen erweiterten Bandscheibenraum eingeführten Käfig erforderlich
ist. Typischerweise sind die Höhen
H1 und H2 etwa 4 bis 6 Millimeter kleiner als die entsprechenden
Höhen eines
Käfigs
für einen
erweiterten Bandscheibenraum. Falls demgemäß zwei Käfige 100 beidseitig
in den Bandscheibenraum einzuführen
sind, kann ein größerer Trennungsabstand
verwirklicht werden als bei Käfigen, die
beidseitig in einen erweiterten Bandscheibenraum eingeführt werden.
Dies ermöglicht
es, dass der Fusionskäfig 100 dichter
am peripheren Knochenring des Wirbelkörpers positioniert wird, was
zu einer erhöhten
lateralen Stabilität
führt und
dazu führt,
dass mehr Last auf die stärksten
Abschnitte der benachbarten Wirbel verteilt wird.
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Verschiedene
Instrumente können
für die Präparation
des Bandscheibenraums und der Wirbelendplatte bereitgestellt werden,
wie in den 35–37 dargestellt
ist. In 35 weist das Schneidinstrument 250 einen
Schaft 252 auf, der sich von einem Griff 254 zu
einem distalen Abschnitt 256 erstreckt. Vorzugsweise ist
der distale Abschnitt 256 unter einem Winkel R in Bezug
auf den Schaft 252 abgelenkt. Eine Kürette oder eine Schneide 258 ist am
Ende des distalen Abschnitts 256 positioniert. Die Schneide 258 ist
geschärft
und konfiguriert, um Knochenmaterial bei der Anwendung einer Kraft,
die vom Chirurgen über
den Griff 254 ausgeübt
wird, von den Wirbelendplatten zu entfernen. Der Schaft 252 und der
distale Abschnitt 256 erstrecken sich in einen in den Bandscheibenraum
eingeführten
Fusionskäfig
in der Art des vorstehend beschriebenen Käfigs 100 oder 150 oder
des nachstehend beschriebenen Käfigs 200.
Die Schneide 258 erstreckt sich vom Innenbereich des Käfigs durch Öffnungen
im Fusionskäfig in
der Art der Öffnungen 162 des
Käfigs 150,
der Öffnungen 112 des
Käfigs 100 oder
der Öffnungen 220 des
Käfigs 200.
Die Schneide 258 berührt
den Abschnitt der Wirbelendplatte, der mit den Öffnungen im Käfig in Verbindung
steht.
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Ein
Schneidinstrument 250 stellt ein Instrument dar, das es
dem Chirurgen ermöglicht,
Knochenmaterial von den Endplatten der Wirbelkörper zu entfernen, nachdem
der Fusionskäfig
in den Bandscheibenraum eingeführt
wurde. Das Nachgeben des Implantats und das Absetzen des Implantats
in den benachbarten Wirbeln wird verhindert, weil der Körper des
Fusionskäfigs
vollständig
durch das restliche Knochenmaterial der Endplatten gestützt ist. Wie
es bei Prozeduren verwirklicht wird, die einen erweiterten Bandscheibenraum
verwenden, kann eine verbesserte Fusion durch Entfernen der Knochenendplatten
erreicht werden, um das Knochenwachstum zwischen den Wirbelkörpern durch
das Fusionsimplantat zu fördern.
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36 ist
eine alternative Ausführungsform eines
Schneidinstruments 270 mit einem Schaft 272, der
von einem Griff 274 ausgeht. Ein distaler Abschnitt 276 des
Schafts 272 ist nach oben ausgelenkt und bildet einen Winkel
R in Bezug auf den Schaft, wie vorstehend mit Bezug auf die Kürette 250 beschrieben
wurde. Das Schneidinstrument 270 ist abgesehen davon mit
dem Schneidinstrument 250 identisch, dass der distale Abschnitt 276 einen
gegabelten Abschnitt 280 mit einem Paar von Schneiden 278 aufweist.
Die Schneiden 278 sind vorzugsweise lateral voneinander
beabstandet. Das Schneidinstrument 270 hat eine besondere
Anwendung auf einen Fusionskäfig
mit einem Paar von Löchern,
die mit der Wirbelendplatte in Verbindung stehen und lateral aneinander
angrenzen. Siehe beispielsweise die Aussparungen 112 des
Fusionskäfigs 100 und
die Aussparungen 220 des Fusionskäfigs 200 (nachstehend beschrieben).
Das Schneidinstrument 270 ermöglicht es dem Chirurgen, Knochenmaterial
gleichzeitig und gleichmäßig durch
benachbarte Löcher
im Fusionskä fig
zu entfernen.
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Die
Schneidinstrumente 250 und 270 können einen
mechanischen Bohrer oder eine sich hin und her bewegende Schneide
an Stelle der Schneiden 258 und 278 aufweisen.
Die Instrumente 250 und 270 weisen eine Schaltungsanordnung
und einen Motor zur Verbindung mit einer Leistungsquelle auf, wodurch
der mechanische Bohrer angetrieben wird, um Knochenmaterial von
den Endplatten zu entfernen.
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Eine
bevorzugte Technik, bei der diese Instrumente verwendet werden,
wird mit Bezug auf den Käfig 400 beschrieben.
Es sei bemerkt, dass die Technik ähnlich mit den anderen hier
beschriebenen Käfigen
oder anderen auf dem Fachgebiet bekannten Käfigen verwendet werden könnte. Das
Schneidinstrument 250 oder 270 wird durch obere
Aussparungen 420 und untere Aussparungen 422 in
den Käfig 400 eingeführt und
verwendet, um die Wirbelendplatten zu präparieren, wie vorstehend erörtert wurde.
Die Führungen 428 empfangen
den Schaft 252 oder 272, um die Endplattenpräparation
zu erleichtern, indem die Positionierung der Schneidinstrumente 250, 270 aufrechterhalten
wird, während
sie innerhalb des Fusionskäfigs
manipuliert werden. Die Führung
ermöglicht
es auch, dass der Schaft sicher darin aufgenommen ist, so dass die
vom Chirurgen auf die Wirbelendplatten mit den Schneiden 258, 278 ausgeübte Kraft
erhöht
werden kann.
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37 ist
ein Teil-Aufriss eines anderen Instruments. Ein Kanalstarter 290 wird
verwendet, um einen Kanal durch die anteriore Lippe der Wirbelendplatten
an dem an das Hinterende 24 angrenzenden Bandscheibenraumabschnitt
zu präparieren,
wenn der Distraktor 12 darin positioniert wird. Der Kanalstarter 290 weist
einen äußeren Schaft 291 und
einen inneren Schaft 292 auf. Eine Schneidklinge 295 ist zwischen
dem äußeren Schaft 291 und
dem inneren Schaft 292 positioniert. Der innere Schaft 292 hat
einen Endabschnitt 293, der vorzugsweise mit einem Gewinde
versehen ist und konfiguriert ist, um innerhalb der Gewindeöffnung 20 des
Distraktors 12 aufgenommen zu werden. Der innere Schaft 294 wirkt als
eine Führung
für den äußeren Schaft 291 und
die Schneidklinge 295. Ein Anschlag 294 ist am
inneren Schaft 292 angeordnet und berührt das Hinterende 24,
um das Einführen
der Schneidklinge 295 bis zu einer vorgegebenen Tiefe innerhalb
des anterioren Abschnitts des Bandscheibenraums zu begrenzen. Die
Schneidklinge 295 entfernt einen Abschnitt der Endplattendicke
an der anterioren Lippe der Wirbelkörper, wodurch ein Anfangskanal
im Bandscheibenraum gebildet wird, der sich gemeinsam mit dem vom Körperabschnitt 14 des
Distraktors 12 im Bandscheibenraum gebildeten Distraktorkanal
erstreckt. Der Anfangskanal erleichtert das Einführen des Fusionskäfigs in
den Bandscheibenraum durch Bereitstellen einer Richtungsführung für das Einführen des
Vorderendes des Käfigs.
Der Anfangskanal behält
auch die Ausrichtung des Körpers
des Fusionskäfigs
während seiner
Einführung
bei.