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Gebiet der
Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft allgemein Vorrichtungen und Verfahren zur Vernebelung
von Formulierungen. Insbesondere betrifft diese Erfindung eine Vernebelungsdüse, die
eine Membran mit Porenstrukturen für eine Vernebelung bei einem
verminderten Druck umfasst.
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Hintergrund
der Erfindung
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Eine
Vernebelung ist ein bevorzugtes Verfahren zur Abgabe therapeutischer
oder diagnostischer Mittel. Die Aerosolabgabe vermeidet die Probleme,
die mit anderen Abgabeverfahren, wie z.B. einer oralen Verabreichung
oder einer Injektion, zusammenhängen.
Injektionen sind schmerzhaft, stellen für das Pflegepersonal ein Infektionsrisiko
aufgrund eines versehentlichen Nadelstiches dar und erzeugen aus
der Nadel sowie der Spritze einen gefährlichen Abfall. Zusätzlich können wiederholte
Injektionen zu einer Narbenbildung führen. Eine orale Verabreichung
muss zur Abgabe von Mitteln mehrere Hemmnisse überwinden, einschließlich der
sauren Umgebung des Magens, des Vermögens des Mittels, durch die
Darmwand hindurchzutreten, und den „first-pass"-Metabolismus des
Mittels durch die Leber. Die Aerosolabgabe ermöglicht andererseits die direkte
Abgabe von Mitteln an Bereiche wie z.B. den Nasentrakt, den Atmungstrakt
oder das Auge, sowie eine systemische Abgabe in den Kreislauf durch
Verabreichung an den Atmungstrakt und eine Aufnahme in den Kreislauf.
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Gegenwärtig verfügbare Verfahren
zur Erzeugung und Abgabe von Aerosolen an den Nasen- und den Atmungstrakt
umfassen Dosierinhalatoren, Trockenpulverinhalatoren und Zerstäuber. Verfügbare Verfahren zur
Abgabe von Mitteln an das Auge umfassen Salben und Augentropfen.
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Die
US-Patente 5,544,646, 5,718,222, 5,660,166, 5,823,178, 5,709,202
und 5,906,202 des vorliegenden Anmelders beschreiben Vorrichtungen
und Verfahren, die bei der Erzeugung von Aerosolen nützlich sind, die
für eine
Arzneistoffabgabe geeignet sind. Eine Arzneistoffformulierung wird
unter Krafteinwirkung auf eine Seite einer Poren-enthaltenden Membran
aufgebracht, so dass auf der Austrittsseite der Membran ein Aerosol erzeugt
wird. Aerosole, die Teilchen mit einer einheitlicheren Größenverteilung
enthalten, können
unter Verwendung solcher Vorrichtungen und Verfahren erzeugt und
an bestimmte Stellen innerhalb des Atmungstrakts abgegeben werden.
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Die
hohen Drücke,
die zur Erzeugung akzeptabler Aerosole eingesetzt werden müssen, stellen
jedoch signifikante Beschränkungen
bezüglich
der Vernebelungsvorrichtungen dar. Um den gewünschten Druck zu erzeugen,
muss von den Vorrichtungen eine ausreichende Leistung bereitgestellt
werden. Größere Energiequellen
erhöhen
das Gewicht dieser Vorrichtungen und vermindern dadurch die Mobilität des Patienten.
In tragbaren Vorrichtungen wird durch einen höheren Energiebedarf auch die
Batterielebensdauer vermindert. Zusätzlich erhöhen höhere Drücke die erforderlichen Drucktoleranzen
anderer Systemkomponenten. Erhöhte Drücke können auch
zu einer Variabilität
bei der Aerosolqualität
führen.
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US-A-5,497,763,
auf dem die Oberbegriffe der Ansprüche 1 und 3 beruhen, beschreibt
eine Einmalverpackung zur Verwendung bei der vernebelten Abgabe
von Arzneistoffen an die Lunge. Der Durchgang umfasst einen zusammendrückbaren
Behälter
und eine poröse
Membran. Die poröse
Membran bedeckt eine Öffnung
in dem zusammendrückbaren
Behälter.
Die poröse
Membran ist mit einer Mehrzahl von Poren ausgestattet, wobei die
Poren eine konische Konfiguration aufweisen können, wobei der engste Punkt
der konischen Konfiguration eine Öffnung mit einem Durchmesser
im Bereich von 0,2 μm
bis 6 μm
aufweist. Eine Formulierung, die in dem zusammendrückbaren
Behälter
enthalten ist, ist so angeordnet, dass sie durch die Poren vernebelt
wird, wenn eine Kraft ausgeübt
wird, um den Behälter
zusammenzudrücken.
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US-A-5,497,944
beschreibt eine Zerstäubungsvorrichtung
mit einem Blatt einer flexiblen Membran, in der eine Öffnung eine
Eintrittsöffnung
von 70 μm
und eine Austrittsöffnung
von 6 μm
aufweisen kann. Die Öffnung
ist in einer Öffnungsplatte
mit einer Dicke in der Größenordnung
von 1 mm bereitgestellt.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Gemäß eines
ersten Aspekts der vorliegenden Erfindung wird eine Düse zum Vernebeln
einer fließfähigen flüssigen Formulierung
zur Abgabe an einen Patienten bereitgestellt, umfassend:
ein
Materialblatt mit einer Eintrittsseite, auf welche die Formulierung
aufgebracht wird, eine Austrittsseite, von der ein Aerosol freigesetzt
wird, und einen Düsenbereich,
wobei der Düsenbereich
eine Mehrzahl von Poren darin aufweist, durch welche die Formulierung
ausgestoßen
wird, wobei jede der Poren eine Eintrittsöffnung und eine Austrittsöffnung aufweist,
wobei das Material eine Dicke im Bereich von etwa 10 bis 100 μm aufweist, dadurch
gekenn zeichnet, dass das Verhältnis
der Poreneintrittsöffnungsgröße zur Porenaustrittsöffnungsgröße mindestens
etwa 10:1 beträgt.
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Gemäß eines
zweiten Aspekts der vorliegenden Erfindung wird eine Düse zum Vernebeln
einer fließfähigen flüssigen Formulierung
zur Abgabe an einen Patienten bereitgestellt, umfassend:
ein
Materialblatt mit einer Eintrittsseite, auf welche die Formulierung
aufgebracht wird, eine Austrittsseite, von der ein Aerosol freigesetzt
wird, und einen Düsenbereich,
wobei der Düsenbereich
eine Mehrzahl von Poren darin aufweist, durch welche die Formulierung
ausgestoßen
wird, wobei jede der Poren eine Eintrittsöffnung und eine Austrittsöffnung aufweist,
und wobei die Poren in dem Düsenbereich
in einer Dichte von mindestens etwa 100 Poren pro mm2 vorliegen,
dadurch gekennzeichnet, dass das Verhältnis der Poreneintrittsöffnungsgröße zur Porenaustrittsöffnungsgröße mindestens
etwa 15:1 beträgt.
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Gemäß eines
dritten Aspekts der vorliegenden Erfindung wird ein Behälter zum
Vernebeln einer fließfähigen flüssigen Formulierung
zur Abgabe an einen Patienten bereitgestellt, umfassend:
- (a) eine Düse
gemäß eines
des ersten oder zweiten Aspekts der vorliegenden Erfindung, der
vorstehend genannt worden ist;
- (b) Behälterwände, die
mit dem Blatt verbunden sind, wobei eine Wand durch das Ausüben einer
Kraft zusammendrückbar
ist; und
- (c) eine flüssige
Formulierung, die innerhalb der Behälterwände gehalten ist.
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Gemäß eines
vierten Aspekts der vorliegenden Erfindung wird ein Einmalbehälter bereitgestellt,
umfassend:
- (a) mindestens eine Wand, die durch
das Ausüben
einer Kraft zusammendrückbar
ist und mindestens eine Öffnung
aufweist, wobei die Öffnung
zu einem offenen Kanal mit einem Ende führt;
- (b) eine Düse
gemäß eines
des ersten oder zweiten Aspekts der vorliegenden Erfindung, der
vorstehend genannt worden ist wobei die Düse am Ende des offenen Kanals
angeordnet ist; und
- (c) Formulierung in einer Menge von 100 ml oder weniger in dem
Behälter.
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Die
nachstehend beschriebenen und veranschaulichten bevorzugten Ausführungsformen
der Düse dienen
zur Verwendung in Vernebelungsvorrichtungen zur Abgabe einer Formulierung,
die (einen) Arzneistoff(e) und/oder (ein) diagnostische(s) Mittel
enthalten können,
an eine Person. Erfindungsgemäße Vernebelungsdüsen umfassen
eine Membran mit Porenstruktu ren, die besonders gut zur Vernebelung
bei verminderten Ausstoßdrücken geeignet
sind. Durch Vermindern des Drucks, der zur Erzeugung eines einheitlichen
Aerosols angewandt werden muss, ermöglichen solche Düsen ein
geringeres Gewicht der Abgabevorrichtungen und eine erhöhte Mobilität des Patienten.
Die Batterielebensdauer wird dadurch erhöht, was zu einer weiteren Zunahme
der Mobilität
des Patienten führt.
Zusätzlich
sind bei niedrigeren Drücken
die erforderlichen Toleranzen anderer Systemkomponenten niedriger.
Ein verminderter Druck während
der Vernebelung kann auch zu einer erhöhten Aerosoleinheitlichkeit
und einer verbesserten Zuverlässigkeit
solcher Vernebelungsvorrichtungen führen.
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Die
Membran weist eine Eintrittsseite, auf die eine Formulierung unter
Druck aufgebracht wird, und eine Austrittsseite, von der das Aerosol
ausgestoßen
wird, sowie einen Düsenbereich
auf, der eine Mehrzahl von Poren aufweist, welche die Dicke der
Membran durchdringen. Die Membran ist vorzugsweise flexibel. Jede Pore
weist einen Eintrittsdurchmesser (oder -querschnittsfläche) und
einen Austrittsdurchmesser (oder -querschnittsfläche) auf. Die Austrittsöffnung der
Poren in der Düse
weist eine Größe auf,
die ausreichend ist, um ein vernebeltes Teilchen mit der gewünschten
Größe zu erzeugen.
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Die
Porenstrukturen der vorliegenden Erfindung weisen ein erhöhtes Verhältnis von
Eintrittsdurchmesser zu Austrittsdurchmesser im Vergleich zu denjenigen
in bisher beschriebenen Vernebelungsdüsen auf. Das Verhältnis beträgt mindestens
etwa 10:1. In manchen Ausführungsformen
beträgt
das Verhältnis
15:1. In anderen Ausführungsformen
ist dieses Verhältnis
25:1 oder größer.
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Diese
speziellen Porenstrukturen („Vernebelungsporen
für verminderten
Druck") stellen
dann, wenn sie in Vernebelungsmembranen ausgebildet sind, den wichtigen
Vorteil bereit, dass der Druck, der zum Drücken einer fließfähigen Formulierung
durch eine Düse,
welche diese speziellen Poren umfasst, so dass ein Aerosol erzeugt
wird, signifikant vermindert wird. Folglich beträgt der Druck, der zum Drücken einer
Formulierung durch die Poren erforderlich ist, so dass ein Aerosol
in einem akzeptabel kurzen Zeitraum erzeugt wird, in einigen Ausführungsformen
weniger als etwa 34,5 bar (500 psi), im Allgemeinen weniger als
etwa 27,6 bar (400 psi), üblicherweise
weniger als etwa 20,7 bar (300 psi) bis hinab zu etwa 13,8 bar (200
psi) oder weniger.
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Das
Querschnittsprofil der Poren kann diskontinuierlich (d.h. mehrstufig)
oder kontinuierlich (d.h. kegelförmig)
sein. Wenn das Querschnittsprofil einer Pore diskontinuierlich ist,
vermindert bzw. vermindern sich der Durchmesser und/oder die Querschnittsfläche einer
gegebenen Porenstufe bezogen auf die vorhergehende Porenstufe schrittweise.
Wenn das Quer schnittsprofil einer Pore kegelförmig ist, vermindert sich der
Durchmesser von der Eintrittsseite zur Austrittsseite in einer im
Wesentlichen kontinuierlichen Weise, d.h. es liegt eine graduelle
Verminderung des Durchmessers der Pore von der Eintrittsseite zur
Austrittsseite vor.
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Ein
Aspekt der Erfindung ist eine Düse
zum Vernebeln einer Formulierung für eine Atmungstraktabgabe,
wobei die Düse
eine Membran mit etwa 10 bis etwa 1000 Poren mit vermindertem Vernebelungsdruck
pro Quadratmillimeter aufweist, wobei die Poren einen durchschnittlichen
relaxierten Austrittsöffnungsdurchmesser
von etwa 0,5 bis etwa 5 μm
aufweisen und in einem Abstand von etwa 30 bis etwa 70 μm voneinander beabstandet
sind.
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In
einem anderen Aspekt der Erfindung wird eine Düse bereitgestellt, bei der
die Poren unvollständig ausgebildet
sind, so dass bei der Ausübung
eines Drucks auf die Eintrittsseite der Folie die Austrittsöffnung durch
Drücken
der Austrittsseite der Poren nach außen gebildet wird, wodurch
ein erhöhter
Bereich gebildet wird, der ein Eindringen von Flüssigkeit in die Austrittsöffnung verhindert.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Streifen bereitgestellt,
der mehrere Düsenbereiche enthält, die
Vernebelungsporen für
einen verminderten Druck bereitstellen.
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In
einem weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Behälter bereitgestellt, der mindestens
eine Wand umfasst, die bei der Ausübung einer Kraft reversibel
zusammendrückbar
ist, und der mindestens eine Öffnung umfasst,
die zu einem offenen Kanal führt,
an dessen Ende sich eine erfindungsgemäße Düse befindet. Der Behälter kann
eine fließfähige Formulierung
enthalten, die bei der Ausübung
einer Kraft auf die zusammendrückbare
Wand durch den Kanal und die Düse
gedrückt
wird, worauf ein Aerosol erzeugt wird. Die Erfindung stellt ferner
eine Verpackung bereit, die eine Mehrzahl solcher Behälter umfasst.
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In
einem anderen Aspekt wird eine Vernebelungsvorrichtung bereitgestellt,
die eine erfindungsgemäße Düse umfasst.
In bevorzugten Ausführungsformen
ist die Vorrichtung als Einmalverpackung bereitgestellt.
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Diese
und andere Aspekte, Merkmale und Vorteile werden für den Fachmann
beim Lesen dieser Offenbarung zusammen mit den Figuren, die einen
Teil derselben bilden, deutlich.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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1 ist
eine Rasterelektronenmikrographie einer Pore, die mittels einer
einstufigen Laserabtragung für
eine „Standard"-Düse gebildet
worden ist. Die Abmessungen sind in Mikrometer angegeben.
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2 ist
eine schematische Zeichnung einer zweistufigen Pore, die mittels
einer mehrstufigen Laserabtragung gebildet worden ist.
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3 ist
eine Rasterelektronenmikrographie einer zweistufigen Pore, die mittels
einer mehrstufigen Laserabtragung gebildet worden ist. Die Abmessungen
sind in Mikrometer angegeben.
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4 ist
eine Rasterelektronenmikrographie einer Pore, die mittels eines
Grauskalaverfahrens gebildet worden ist. Die Abmessungen sind in
Mikrometer angegeben.
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5 ist
eine Rasterelektronenmikrographie einer Pore, die unter Verwendung
eines Dithering-Verfahrens gebildet worden ist. Die Abmessungen
sind in Mikrometer angegeben.
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6 ist
eine Querschnittsansicht eines Behälters einer bevorzugten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Behälters.
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7 ist
eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Einmalverpackung.
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8 ist
eine Querschnittsansicht eines Teils einer erfindungsgemäßen Einmalverpackung.
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9 ist
eine Querschnittsansicht eines Behälters, der in einem Kanal einer
Aerosolabgabevorrichtung verwendet wird.
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10 ist
eine Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Aerosolabgabevorrichtung,
die einen Mehrfachdosisbehälter
und ein Band mit Filtern mit geringem Widerstand und ein Band poröser Membranen umfasst.
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11 ist
eine Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Aerosolabgabevorrichtung,
die einen Mehrfachdosisbehälter
und ein einzelnes Band aufweist, das miteinander verbundene Filter
mit geringem Widerstand und Düsen
umfasst, die poröse
Membranen umfassen.
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12 ist
eine Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Aerosolabgabevorrichtung.
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13 ist
eine Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Aerosolabgabevorrichtung,
die mit einer Kassette befüllt
ist.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Die
Erfindung stellt verbesserte Düsen
bereit, die eine Membran umfassen, die Poren mit einer geringen,
einheitlichen Größe zur Vernebelung
jedweden Typs von Arzneistoff oder diagnostischem Mittel umfasst, und
welche die Erzeugung einheitlicher Aerosole bei im Vergleich zu
herkömmlichen
Düsen verminderten
Drücken
ermöglicht.
Die Membranen weisen eine Eintrittsseite, auf der die Formulierung
unter Druck aufgebracht wird, und eine Austrittsseite auf, aus der
das Aerosol freigesetzt wird. Die geringen Größen der Austrittsöffnungen,
die erforderlich sind, um vernebelte Teilchen zu erzeugen, die für eine Abgabe
z.B. an die Lunge erforderlich sind, erfordern auch hohe Ausstoßdrücke zum
Drücken
einer flüssigen
Formulierung durch die Poren in der Düse. In bisherigen Vernebelungsdüsen lag
der erforderliche Druck zum Ausstoßen einer flüssigen Formulierung
durch einen Düsenbereich
mit Poren mit einem Verhältnis
des Eintrittsdurchmessers zum Austrittsdurchmesser von etwa 5 bis
6 im Bereich von etwa 44,8 bar (650 psi) bis etwa 51,7 bar (750
psi). Der Druck, der zur Vernebelung von einer Pore mit einer gegebenen
Austrittsöffnungsgröße erforderlich
ist, nimmt mit zunehmender Eintrittsöffnungsgröße ab. Folglich vermindert
die Erhöhung
der Eintrittsöffnungsgröße relativ
zur Austrittsöffnungsgröße (wobei
die anderen Faktoren gleich sind) den Druck, der zur Vernebelung
erforderlich ist, und verbessert dadurch die Systemleistung.
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In
der vorliegenden Erfindung weisen die Poren der Membran Strukturen
auf, die ein Ausstoßen
einer fließfähigen Formulierung
bei verminderten Drücken, üblicherweise
von weniger als etwa 34,5 bar (500 psi), im Allgemeinen in einem
Bereich von etwa 13,8 bar (200 psi) bis etwa 27,6 bar (400 psi)
oder weniger, ermöglichen,
wobei ein Aerosol erzeugt wird. Dies wird durch Erzeugen von Poren
mit Verhältnissen
des Eintrittsdurchmessers zu dem Austrittsdurchmesser von etwa 10:1,
etwa 25:1 oder größer erreicht.
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Die
Poren können
ein diskontinuierliches stufenartiges Querschnittsprofil oder ein
kontinuierliches kegelförmiges
Querschnittsprofil aufweisen. Die Poren werden so ausgebildet, dass
sie relativ zur Austrittsöffnungsgröße eine
relativ große
Eintrittsöffnungsgröße aufweisen
Düsen,
die auf diese Weise ausgebildet sind, ermöglichen eine verbesserte Handhabung
des Düsenmaterials
während
der Herstellung und erhöhen
die Zuverlässigkeit
von Vernebelungsvorrichtungen, welche diese enthalten, durch einen
Betrieb bei niedrigeren Drücken.
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Die
vorliegende Erfindung stellt Vernebelungsdüsen bereit, welche diese Membranen
umfassen, sowie Verfahren zur Erzeugung solcher Porenstrukturen.
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Ein
Verfahren zur Erzeugung eines Aerosols von solchen Düsen wird
ebenfalls bereitgestellt. Die im Zusammenhang mit der vorliegenden
Erfindung verwendeten Vorrichtungen können handgehaltene, in sich geschlossene,
sehr gut tragbare Vorrichtungen sein, die ein bequemes Mittel zur
Abgabe von Arzneistoffen oder diagnostischen Mitteln an einen Patienten
bereitstellen. Aufgrund des geringeren Energiebedarfs zur Vernebelung
können
die Vorrichtungen leichter sein und weisen eine erhöhte Batterielebensdauer
auf, was zu einer verbesserten Mobilität eines Patienten führt.
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Im
Allgemeinen wird ein Aerosol zur Abgabe an den Atmungstrakt oder
an das Auge aus einer Formulierung eines Arzneistoffs oder eines
diagnostischen Mittels erzeugt, vorzugsweise aus einer fließfähigen Formulierung,
mehr bevorzugt aus einer flüssigen,
fließfähigen Formulierung.
Die Formulierung eines Arzneistoffs oder eines diagnostischen Mittels
kann innerhalb eines Mehrfachdosisbehälters oder innerhalb eines
Behälterabschnitts
einer Einmalverpackung enthalten sein, wobei der Behälter der
Einmalverpackung mindestens eine Oberfläche aufweist, die zusammendrückbar ist.
Das Aerosol wird durch Ausüben
eines Drucks von 34,5 bar (500 psi) oder weniger, vorzugsweise von
27,6 bar (400 psi) oder weniger, mehr bevorzugt von 20,7 bar (300
psi) oder weniger bis hinab zu etwa 13,8 bar (200 psi) auf die zusammendrückbare Behälteroberfläche, wodurch
der Inhalt des Behälters
durch eine Düse
gedrückt
wird, die eine poröse
Membran umfasst, so dass ein Aerosol erzeugt wird, erzeugt. Die
poröse
Membran kann starr oder flexibel sein. Vorzugsweise ist die poröse Membran
flexibel, so dass bei der Ausübung
des Drucks, der erforderlich ist, um die Formulierung zu vernebeln,
die poröse
Membran der Düse
eine konvexe Form erhält,
wodurch der vernebelte Arzneistoff oder das vernebelte diagnostische
Mittel in den Strömungsweg
der Abgabevorrichtung in einen Bereich über die Strömungsgrenzschicht hinaus abgegeben
wird.
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Das
Ausmaß des
Drucks, das erforderlich ist, um ein Aerosol zu erzeugen, wird von
mehreren Faktoren bestimmt, einschließlich: (1) Dem Verhältnis der
Größe der Eintrittsöffnung zu
der Größe der Austrittsöffnung,
(2) der Größe der Austrittsöffnungen,
(3) der Porendichte, d.h. der Anzahl von Poren pro Einheitsfläche der
Membran, (4) der Menge an Flüssigkeit,
die vernebelt wird, (5) dem Zeitraum für die Vernebelung, (6) der Viskosität der vernebelten
Flüssigkeit,
und (7) dem Druck an der Austrittsöffnung. Andere Faktoren, wie
z.B. die Temperatur, der Luftdruck und die Feuchtigkeit, können ebenfalls
den Druck beeinflussen, der erforderlich ist, um ein Aerosol zu
erzeugen. Falls nichts anderes angegeben ist, bleiben Fakto ren,
die von dem Verhältnis des
Eintrittsdurchmessers zu dem Austrittsdurchmesser verschieden sind,
gleich und sind Standardfaktoren.
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Die
Formulierungen zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung können Konservierungsmittel
oder Verbindungen des bakteriostatischen Typs umfassen. Die Formulierung
umfasst jedoch vorzugsweise einen pharmazeutisch aktiven Arzneistoff
(oder ein diagnostisches Mittel) und einen pharmazeutisch verträglichen Träger. Die
Formulierung kann in erster Linie oder im Wesentlichen aus dem Arzneistoff
oder dem diagnostischen Mittel (d.h. ohne Träger) zusammengesetzt sein,
wenn der Arzneistoff oder das diagnostische Mittel frei fließfähig ist
und vernebelt werden kann. Geeignete Formulierungen können Formulierungen
umfassen, die gegenwärtig
zur Verwendung mit Zerstäubern
oder für
Injektionen zugelassen sind.
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Ferner
umfasst die erfindungsgemäße Abgabevorrichtung,
die zur Abgabe einer Formulierung eines Arzneistoffs oder eines
diagnostischen Mittels mit den erfindungsgemäßen Verfahren verwendet werden
kann, vorzugsweise elektronische und/oder mechanische Komponenten,
die eine direkte Betätigung
der Arzneistofffreisetzung durch den Anwender ausschließen. Insbesondere
dann, wenn die Vorrichtung in der Atmungstrakttherapie eingesetzt
wird, umfasst die Vorrichtung vorzugsweise ein Mittel zur Messung
der Einatemströmungsgeschwindigkeit
und des Einatemvolumens und zum Senden eines elektrischen Signals
als ein Ergebnis der gleichzeitigen Messung von beiden (so dass
ein Arzneistoff oder ein diagnostisches Mittel an einem vorprogrammierten
optimalen Punkt freigesetzt werden kann) und auch vorzugsweise einen
Mikroprozessor, der so programmiert ist, dass er das elektrische
Signal des Mittels zur Strömungsmessung
empfängt,
verarbeitet, analysiert und speichert, und beim Empfangen von Signalwerten
innerhalb geeigneter Grenzen ein Betätigungssignal an das mechanische
Mittel sendet, das verursacht, dass Arzneistoff (oder ein diagnostisches
Mittel) aus den Poren der porösen
Membran der Düse
ausgestoßen
wird. Folglich kann die vorliegende Erfindung ein Mittel zum wiederholten
(1) Spenden und (2) Abgeben der gleichen Menge des Arzneistoffs
oder diagnostischen Mittels an einen Patienten bei jedem Dosierereignis
bereitstellen, da bevorzugte Ausführungsformen der Vorrichtungen,
die im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung verwendet werden,
ein Mittel zum Analysieren der Atemströmung und einen Mikroprozessor
umfassen, der Berechnungen auf der Basis des Einatemprofils durchführen kann.
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Bevor
die vorliegenden Düsen
(die Membranen mit Vernebelungsporen für einen verminderten Druck umfassen),
Vorrichtungen, Behälter,
Formulierungen und Verfahren, die im Zusammenhang damit verwendet werden,
beschrieben werden, sollte beachtet werden, dass diese Erfindung
nicht auf die speziellen beschriebenen Verfahren, Vorrichtungen,
Behälter
und Formulierungen beschränkt
ist, da solche Verfahren, Vorrichtungen, Behälter und Formulierungen selbstverständlich variieren
können.
Es sollte auch beachtet werden, dass die hier verwendete Terminologie
lediglich dem Zweck der Beschreibung spezieller Ausführungsformen dient
und den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung nicht beschränken soll,
der lediglich durch die beigefügten
Ansprüche
beschränkt
wird.
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Es
sollte beachtet werden, dass sich die Singularformen „ein", „eine", „einer" und „der", „die", „das" hier und in den
beigefügten
Ansprüchen
auch auf den Plural beziehen, falls sich aus dem Zusammenhang klar nichts
anderes ergibt. Folglich umfasst eine Bezugnahme auf „eine Formulierung" Gemische verschiedener Formulierungen,
eine Bezugnahme auf „eine
Pore" umfasst eine
oder mehrere Pore(n), und eine Bezugnahme auf „das Behandlungsverfahren" und auf „das Diagnoseverfahren" umfasst eine Bezugnahme
auf äquivalente Schritte
und Verfahren, die dem Fachmann bekannt sind, usw.
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Falls
nichts anders definiert ist, haben alle technischen und wissenschaftlichen
Begriffe, die hier verwendet werden, die gleiche Bedeutung, wie
sie gewöhnlich
vom einschlägigen
Fachmann verstanden werden. Obwohl jedwede Verfahren und Materialien,
die denjenigen ähnlich
sind, die hier beschrieben sind, bei der Ausführung oder dem Testen der Erfindung
verwendet werden können,
werden nachstehend die bevorzugten Verfahren und Materialien beschrieben.
Alle hier genannten Veröffentlichungen
werden hier unter Bezugnahme einbezogen, um spezifische Informationen,
bezüglich
derer die Veröffentlichung
zitiert wurde, zu beschreiben und zu offenbaren.
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Die
hier vorstehend und nachstehend diskutierten Veröffentlichungen werden lediglich
bezüglich
deren Offenbarung vor dem Anmeldedatum der vorliegenden Anmeldung
bereitgestellt. In dieser Beschreibung sollte nichts als Eingeständnis aufgefasst
werden, dass die Erfindung nicht aufgrund eines früheren Erfindens zeitlich
vor einer solchen Offenbarung gemacht wurde.
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Definitionen
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Der
Begriff „poröse Membran" soll so interpretiert
werden, dass er für
eine Materialmembran steht, die jedwede gegebene äußere Parameterform
aufweist, jedoch vorzugsweise eine konvexe Form aufweist oder zu
einem Biegen zu einer konvexen Form fähig ist, wobei die Membran
eine Mehrzahl von Poren darin aufweist, wobei die Öffnungen
in einem regelmäßigen oder
unregelmäßigen Muster
angeordnet sein können.
Die Poren der Membran weisen einen Eintrittsdurchmesser auf, der
größer ist
als der Austrittsdurchmesser, und das Verhältnis Eintrittsdurchmesser:Austrittsdurchmesser
beträgt
10:1 oder mehr, mehr bevorzugt 15:1 oder mehr, mehr bevorzugt 25:1
oder mehr. Vorzugsweise weist die Membran Poren auf, die einen Durchmesser ihrer
Austrittsöffnung
im ungebogenen Zustand in einem Bereich von 0,25 μm bis 6 μm und eine
Porendichte im Bereich von 1 bis 1000 Poren pro Quadratmillimeter
für die
Atmungstraktabgabe aufweisen. Für
eine Abgabe an die Augen weisen die Poren einen Durchmesser ihrer
Austrittsöffnung
im ungebogenen Zustand in einem Bereich von 0,5 μm bis 50 μm, im Allgemeinen von 1,0 bis
25 μm, und
eine entsprechende Porendichte auf. Die poröse Membran weist eine Porosität von etwa
0,0005% bis 0,2%, vorzugsweise von etwa 0,01% bis 0,1% auf. In einer
Ausführungsform
umfasst die poröse
Membran eine einzelne Reihe von Poren auf z.B. einem großen Stück eines
Membranmaterials. Die Poren können
bezüglich
der Oberfläche
des porösen
Membranmaterials planar sein oder eine konische Konfiguration aufweisen.
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Für die Zwecke
der vorliegenden Erfindung weist eine poröse Membran eine Eintrittsseite,
auf die eine Formulierung unter Druck aufgebracht wird, und eine
Austrittsseite auf, von der das Aerosol freigesetzt wird. Die Membran
weist auch einen Düsenbereich
auf, durch den eine Mehrzahl von Poren verläuft. Die Poren verlaufen im
Wesentlichen senkrecht durch die Dicke der Membran, und zwar von
der Eintrittsseite zur Austrittsseite. Jede Pore weist einen Eintrittsdurchmesser
(oder -querschnittsfläche)
und einen Austrittsdurchmesser (oder -querschnittsfläche) auf.
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Der
Ausdruck „kegelförmige Pore", der hier verwendet
wird, bezieht sich auf eine Pore, deren Durchmesser und/oder Querschnittsfläche in einer
im Wesentlichen kontinuierlichen Weise von der Eintrittsseite zur Austrittsseite
der Membran abnimmt.
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Der
Ausdruck „gestufte
Pore" oder „mehrstufige
Pore", der hier
verwendet wird, soll für
eine Pore stehen, deren Durchmesser und/oder Querschnittsfläche in einer
schrittweisen, diskontinuierlichen Weise von der Eintrittsseite
zur Austrittsseite der porösen
Membran, durch welche die Pore verläuft, abnimmt, und zwar im Gegensatz
zu der im Wesentlichen kontinuierlichen, linearen Abnahme der Durchmessereigenschaften
eines Konus oder dem einheitlichen Durchmesser eines Zylinders.
Eine „gestufte
Pore" bezieht sich
auf eine Pore, die mindestens eine abrupte Änderung der Porengröße aufweist,
wobei jedoch nach der abrupten Änderung eine
zweite sanfte oder kontinuierliche Änderung der Größe folgen
kann, d.h. eine Porenstufe kann im Wesentlichen zylindrisch oder
konisch sein. Eine „gestufte
Pore" ist eine Pore
mit einem diskontinuierlichen Querschnittsprofil, wobei ein Beispiel
dafür schematisch
in der 2 gezeigt ist. Der Begriff „Porenstufe", der hier verwendet
wird, bezieht sich auf ein Segment einer mehrstufigen Pore. Eine
Porenstufe verläuft
durch einen Abschnitt der Höhe
h des Membranmaterials, das die Düse bildet, wobei h kleiner
als die Dicke der Membran ist. Der Ausdruck „mehrstufige Pore" soll für Poren
stehen, die zwei oder mehr solcher Stufen umfassen. Jede Stufe weist
progressiv und diskontinuierlich einen bezogen auf die vorhergehende
Stufe verminderten Durchmesser auf, und zwar von der Eintrittsseite
zu der Austrittsseite der Membran, und resultiert schließlich in
einer Austrittsöffnungsgröße, die
Aerosolteilchen mit der gewünschten
Größe erzeugen
kann. Mit anderen Worten: Der Durchmesser der Pore nimmt von einer
Stufe zur nächsten
von der Eintrittsseite der Membran zur Austrittsseite der Membran
abrupt ab. Eine gegebene mehrstufige Pore weist eine Poreneintrittsöffnung,
d.h. die Öffnung
auf der Eintrittsseite der Membran, und eine Porenaustrittsöffnung,
d.h. die Öffnung
auf der Austrittsseite der Membran, auf. Entsprechend weist eine
gegebene Porenstufe eine Porenstufeneintrittsöffnung und eine Porenstufenaustrittsöffnung auf.
Jede Öffnung
weist eine Größe auf.
Wenn eine gegebene Öffnung
etwa kreisförmig
ist, dann kann die Größe als der
Durchmesser beschrieben werden. Wenn eine gegebene Öffnung unregelmäßig geformt
oder in anderer Weise nicht-kreisförmig ist, dann kann die Größe als die
Querschnittsfläche
an der Öffnung
beschrieben werden. Die Position einer gegebenen Porenstufe relativ
zu einer anderen Porenstufe kann als die Nähe zu der Eintritts- oder Austrittsseite
der Membran beschrieben werden. Folglich kann z.B. die Eintrittsöffnungsgröße einer
gegebenen Porenstufe in Bezug auf die Austrittsöffnungsgröße der vorhergehenden Porenstufe „proximal
zum Eintritt" beschrieben
werden. Die Stufe der Pore unmittelbar angrenzend an die Austrittsseite
der Membran, bei welcher das Aerosol erzeugt wird, wird als „Durchgangsstufe" oder „Austrittsstufe" bezeichnet.
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Der
Begriff „Standard"-Düse, wie
er hier verwendet wird, bezeichnet eine Düse, die „Standard"-Porenstrukturen umfasst, d.h. Porenstrukturen
mit einem Verhältnis
der Eintrittsöffnungsgröße zur Austrittsöffnungsgröße von weniger
als 10:1. Ein Beispiel einer Standardporenstruktur ist in der 1 gezeigt.
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Der
Begriff „Porosität" wird hier verwendet,
um den Prozentsatz eines Bereichs einer Oberfläche zu bezeichnen, der aus
einem offenen Raum zusammengesetzt ist, z.B. eine Pore, ein Loch,
ein Kanal oder eine andere Öffnung
in einer Membran, einer Düse,
einem Filter oder einem anderen Material. Die prozentuale Porosität ist folglich
als die gesamte Fläche
eines offenen Raums dividiert durch die Fläche des Materials, ausgedrückt als
Prozentsatz (mit 100 multipliziert), definiert. Eine hohe Porosität (z.B.
eine Porosität
von mehr als 50%) ist mit hohen Strömungsgeschwindigkeiten pro
Einheitsfläche
und einem niedrigen Strömungswiderstand
verbunden. Im Allgemeinen beträgt
die Porosität
der Düse
weniger als 10% und kann von 10–3%
bis 10% variieren, während
die Porosität
des Filters mindestens 1% beträgt,
und vorzugsweise ist der Filter zu mindestens 50% porös.
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Die
Ausdrücke „Verpackung" und „Einmalverpackung" werden hier austauschbar
verwendet und sollen so interpretiert werden, dass sie für einen
Behälter
oder zwei oder mehr Behälter,
die durch ein Verbindungsmittel miteinander verbunden sind, stehen,
wobei jeder Behälter
vorzugsweise einen Kanal oder mehrere Kanäle umfasst, die eine Fluidverbindung
von dem Behälter
zu einer Düse,
die eine poröse
Membran umfasst, bereitstellen, wobei die Düse vorzugsweise nicht direkt über dem
Behälter
positioniert ist, und wobei jeder Behälter mindestens eine Oberfläche umfasst,
die in einer Weise zusammendrückbar
ist, so dass sie die erzwungene Verdrängung des Inhalts des Behälters durch
einen Filter mit niedrigem Widerstand und aus der Düse heraus
(ohne den Behälter
zu zerreißen)
in einer Weise ermöglicht,
dass der Inhalt vernebelt wird. Es gibt mindestens zwei Hauptvariationen
der Verpackung, und zwar abhängig
davon, ob der Arzneistoff stabil in einer flüssigen Form gelagert werden
kann oder ob er trocken gelagert und unmittelbar vor der Vernebelung mit
einer Flüssigkeit
kombiniert werden muss.
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Der
Inhalt jedes Behälters
umfasst vorzugsweise eine Formulierung, vorzugsweise eine fließfähige Formulierung,
mehr bevorzugt eine flüssige,
fließfähige Formulierung,
die einen pharmazeutisch aktiven Arzneistoff oder ein diagnostisches
Mittel umfasst. Wenn der Arzneistoff oder das diagnostische Mittel
nicht flüssig ist
und eine ausreichend niedrige Viskosität aufweist, so dass der Arzneistoff
vernebelt werden kann, wird der Arzneistoff oder das diagnostische
Mittel in einem Trägervehikel,
vorzugsweise ohne jedwedes zusätzliche Material,
wie z.B. Konservierungsmitteln, die den Patienten beeinträchtigen
könnten,
gelöst
oder dispergiert. Wenn der Inhalt in einem trockenen Zustand gelagert
werden muss, umfasst die Verpackung ferner einen weiteren Behälter, der
die Flüssigkeit
hält, die
mit dem trockenen Arzneistoff unmittelbar vor der Verabreichung vereinigt
werden kann.
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Der
Begriff „Behälter" wird hier verwendet,
um einen Behälter
zum Halten und/oder Lagern einer Arzneistoffformulierung zu bezeichnen.
Der Behälter
kann ein Einfachdosis- oder Mehrfachdosisbehälter und/oder ein Einmalbehälter oder
ein wiederbefüllbarer
Behälter
sein.
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Der
Begriff „Kassette" soll so interpretiert
werden, dass er für
einen Behälter
steht, der in einer Schutzabdeckung eine Verpackung oder eine Mehrzahl
von Verpackungen hält,
wobei die Verpackungen miteinander verbunden sind und in der Kassette
in einer organisierten Weise, z.B. zusammengefaltet oder aufgewickelt, gehalten
sind. Die Kassette kann mit einer Abgabevorrichtung verbunden werden,
wobei die Abgabevorrichtung eine Energiequelle, wie z.B. eine oder
mehrere Batterie(n) umfassen kann, die für die Abgabevorrichtung Energie
bereitstellt bzw. bereitstellen.
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Der
Ausdruck „Filter
mit niedrigem Widerstand" soll
so interpretiert werden, dass er für ein Filtermaterial mit jedweder äußerer Parameterform
steht, das eine Mehrzahl von Öffnungen
darin enthält,
wobei die Öffnungen
in einem regelmäßigen oder
unregelmäßigen Muster
angeordnet sein können.
Die Öffnungen
in dem Filter können
jedwede Form aufweisen und sie sind vorzugsweise im Wesentlichen
gleichmäßig über die
ganze Filteroberfläche
verteilt. Vorzugsweise beträgt
die Porosität
des Filters mit niedrigem Widerstand mehr als 50%, vorzugsweise
mindestens 60%, mehr bevorzugt mindestens 70%. Vorzugsweise verhindert
der Filter mit niedrigem Widerstand einen Durchgang von Teilchen
mit einer Größe von mehr
als etwa 0,5 μm
(d.h. mit einem Durchmesser von mehr als 0,5 μm). Wenn die Filteröffnungen
Poren sind, können
die Poren einen Durchmesser im Bereich von etwa 0,25 μm bis 6 μm für eine Atmungstraktabgabe
oder von etwa 5 μm
bis 50 μm
für eine Abgabe
an das Auge aufweisen. Der Filter weist eine Öffnungsdichte im Bereich von
etwa 10 bis 20000000 Öffnungen
pro mm2 auf. Vorzugsweise weist der Filter
Löcher
von etwa 0,5 μm
auf, die bei einer Dichte von 106 Löchern pro
mm2 etwa 0,5 μm beabstandet sind. Vorzugsweise
liegt das Verhältnis
der Porendichte der porösen
Membran zu der Porendichte des Filters mit niedrigem Widerstand
im Bereich von etwa 1:1,5 bis etwa 1:100000, und das Verhältnis des
Porendurchmessers der Poren der porösen Membran zu dem Durchmesser der Öffnungen
des Filters mit niedrigem Widerstand liegt im Bereich von etwa 1:0,95
bis 1:0,1. Vorzugsweise ist der Strömungswiderstand des Filters
mit dem Strömungswiderstand
der porösen
Membran, die zusammen mit dem Filter verwendet wird, identisch oder
niedriger als dieser. Der Filter umfasst vorzugsweise ein Material mit
einer Dichte im Bereich von 0,25 bis 3,0 mg/cm2,
mehr bevorzugt von 1,7 mg/cm2, und einer
Dicke von etwa 10 μm
bis 100 μm.
Der Filter kann aus jedwedem Material hergestellt sein, das zur
Verwendung in der Erfindung geeignet ist, wie z.B. aus Celluloseester,
gemischtem Celluloseester, modifiziertem Polyvinylidenfluorid, Polytetrafluorethylen,
Bisphen-Polycarbonat, Borosilikatglas, Silber, Polypropylen, Polyester,
Polyimid, Polyether oder jedwedem geeigneten polymeren Material.
Das Filtermaterial umfasst Materialien wie z.B. Polycarbonate und
Polyester, in denen die Poren mit jedwedem geeigneten Verfahren
ausgebildet worden sind, einschließlich einem anisotropen Ätzen oder
einem Ätzen
durch einen dünnen
Film aus Metall oder einem anderen geeigneten Material, einer Elektronenentladungsbearbeitung
oder einer Lasermikrobearbeitung. Der Filter weist vorzugsweise
eine ausreichende strukturelle Integrität auf, so dass er intakt bleibt
(d.h. nicht reißt),
wenn er während
des Ausstoßens
der Formulierung durch die Poren (des Filters oder der Membran)
einer Kraft bis zu etwa 40 bar, vorzugsweise bis zu etwa 50 bar
ausgesetzt ist.
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Die
Porosität
des Filters mit niedrigem Widerstand beträgt 5 bis 85%, vorzugsweise
70%, während
die Porosität
der Düse
10–4%
bis 1%, vorzugsweise 0,001% bis 0,1% beträgt.
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Der
Begriff „Strömungswiderstand" soll so interpretiert
werden, dass er für
den Widerstand steht, der mit dem Durchgang einer Flüssigkeit
oder eines Aerosols durch ein poröses Material zusammenhängt, d.h. durch
die poröse
Membran oder durch den Filter mit niedrigem Widerstand, die hier
beschrieben sind. Der Strömungswiderstand
wird durch die Größe und die
Dichte von Poren in dem porösen
Material, die Viskosität einer
Flüssigkeit,
die durch das Material hindurchtritt, und andere bekannte Faktoren
beeinflusst. Im Allgemeinen bedeutet ein „niedriger Widerstand" des „Filters
mit niedrigem Widerstand",
dass der Strömungswiderstand
des Filters mit niedrigem Widerstand mit dem Strömungswiderstand der porösen Membran,
die zusammen mit dem Filter mit niedrigem Widerstand verwendet wird,
im Wesentlichen identisch oder niedriger als dieser ist.
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Die
Begriffe „Arzneistoff", „Wirkstoff", „pharmazeutisch
aktiver Arzneistoff" und
dergleichen werden hier austauschbar verwendet, um Verbindungen
zu bezeichnen, die an einen Patienten verabreicht werden, um einen
gewünschten
pharmakologischen Effekt zu erhalten. Der Effekt kann ein lokaler
oder topischer Effekt im Auge oder im Atmungstrakt sein, wie z.B.
im Fall der meisten respiratorischen oder ophthalmischen Arzneistoffe,
oder es kann ein systemischer Effekt sein, wie z.B. bei Analgetika,
Narkotika, Hormonen, hämatopoetischen
Arzneistoffen, verschiedenen Arten von Peptiden, einschließlich Insulin,
und Hormonen, wie z.B. Erythropoietin (EPO). Ebenfalls umfasst sind
Polynukleotide, die Peptide und Polypeptide kodieren, Antisense-Polynukleotide
und Ribozyme, die einen gewünschten
pharmakologischen Effekt aufweisen. Polynukleotide umfassen unter
anderem Polynukleotide, die eine DNase, einen funktionellen, cystische
Fibrose-Transmembranregulator (CFTR) und ein Peptidhormon kodieren.
Kombinationen von einem oder mehreren der vorstehend genannten Arzneistoffe
sind ebenfalls von dem Begriff „Wirkstoff" umfasst. Andere Beispiele für Arzneistoffe sind
im US-Patent 5,419,315, US-Patent 5,884,620, US-Patent 5,888,477,
US-Patent 5,724,957, US-Patent 5,558,085, US-Patent 5,819,726, in
der internationalen Patentanmeldung WO 96/13291 und in der internationalen
Patentanmeldung WO 96/13290 beschrieben.
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Der
Begriff „Atmungstraktarzneistoff" soll so interpretiert
werden, dass er für
jedwede pharmazeutisch wirksame Verbindung steht, die bei der Behandlung
jedweder Atmungstrakterkrankung und insbesondere bei der Behandlung
von Erkrankungen wie z.B. Asthma, Bronchitis, Emphysem und cystischer
Fibrose verwendet werden. Geeignete „Atmungstraktarzneistoffe" umfassen diejenigen,
die im Physician's
Desk Reference (neueste Auflage) genannt sind. Solche Arzneistoffe
umfassen betaadrenerge Agonisten, die Bronchodilatoren einschließlich Albuterol,
Isoproterenolsulfat, Metaproterenolsulfat, Terbutalinsulfat, Pirbuterolacetat,
Salmeterol, Xinotoat, Formoterol umfassen; Steroide, einschließlich Corticosteroide,
die als Zusatz zu Betaagonisten-Bronchodilatoren verwendet werden,
einschließlich
Beclomethasondipropionat, Flunisolid, Fluticason, Budesonid und
Triamcinolonacetonid; Antibiotika, einschließlich fungizide und antibakterielle
Mittel, wie z.B. Chloramphenicol, Chlortetracyclin, Ciprofloxazin,
Framytecin, Fusidinsäure,
Gentamicin, Neomycin, Norfloxacin, Ofloxacin, Polymyxin, Propamidin,
Tetracyclin, Tobramycin, Chinoline und dergleichen, und auch noradrenerge,
nicht-cholinerge Peptid-Neurotransmitter und Anticholinergika. Entzündungshemmende
Arzneistoffe, die im Zusammenhang mit der Behandlung von Atmungstrakterkrankungen
verwendet werden, umfassen Steroide, wie z.B. Beclomethasondipropionat,
Triamcinolonacetonid, Flunisolid und Fluticason, sowie andere entzündungshemmende
Arzneistoffe und Antiasthmatika, die Cromoglykate wie z.B. Cromolyn-Natrium
umfassen. Andere Atmungstraktarzneistoffe, die als Bronchodilatoren
dienen können,
umfassen Anticholinergika, einschließlich Ipratropiumbromid. Andere
geeignete Atmungstraktarzneistoffe umfassen Leukotrien-Inhibitoren
(LT-Inhibitoren), vasoaktives intestinales Peptid (VIP), Tachykinin-Antagonisten, Bradykinin-Antagonisten, Endothelin-Antagonisten,
Heparin, Furosemid, Antiadhäsionsmoleküle, Cytokinmodulatoren,
biologisch aktive Endonukleasen, rekombinante menschliche (rh) DNase, α1-Antitrypsin
und Antibiotika, wie z.B. Gentamicin, Tobramycin, Cephalosporine
oder Penicilline, Nukleinsäuren
und Genvektoren. Die vorliegende Erfindung soll die freien Säuren, freien
Basen, Salze, Amine und verschiedene Hydratformen, einschließlich Halbhydratformen,
solcher Atmungstraktarzneistoffe umfassen und sie ist insbesondere
auf pharmazeutisch verträgliche Formulierungen
solcher Arzneistoffe gerichtet, die in einer Kombination mit pharmazeutisch
verträglichen
Vehikelmaterialien, die dem Fachmann allgemein bekannt sind, vorzugsweise
ohne andere Additive, wie z.B. Konservierungsmitteln, formuliert
sind. Bevorzugte Arzneistoffformulierungen umfassen keine zusätzlichen Komponenten,
wie z.B. Konservierungsmittel, die einen signifikanten Effekt auf
die Gesamtformulierung aufweisen. Folglich bestehen bevorzugte Formulierungen
im Wesentlichen aus einem pharmazeutisch aktiven Arzneistoff und
einem pharmazeutisch verträglichen
Träger
(z.B. Wasser und/oder Ethanol). Wenn jedoch ein Arzneistoff ohne
Vehikel flüssig
ist, kann die Formulierung im Wesentlichen aus dem Arzneistoff bestehen,
mit der Maßgabe,
dass er eine ausreichend niedrige Viskosität aufweist, so dass er unter
Verwendung einer Abgabevorrichtung der vorliegenden Erfindung vernebelt
werden kann.
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Der
Ausdruck „ophthalmischer
Arzneistoff" oder „ophthalmisches
Behandlungsfluid" bezieht
sich auf jedwede pharmazeutisch aktive Verbindung, die bei der Behandlung
jedweder Augenerkrankung verwendet wird. Therapeutisch geeignete
Verbindungen umfassen unter anderem (1) Antiglaukomverbindungen
und/oder Verbindungen, die den Augeninnendruck vermindern, wie z.B. β-Adrenozeptor-Antagonisten
(z.B. Cetamolol, Betaxolol, Levobunolol, Metipranolol, Timolol,
usw.), Mitotika (z.B. Pilocarpin, Carbachol, Physostigmin, usw.), Sympatomimetika
(z.B. Adrenalin, Dipivefrin, usw.), Kohlensäureanhydraseinhibitoren (z.B.
Acetazolamid, Dorzolamid, usw.), Prostaglandine (z.B. PGF-2 alpha),
(2) antimikrobielle Verbindungen, einschließlich antibakterielle und fungizide
Verbindungen (z.B. Chloramphenicol, Chlortetracyclin, Ciprofloxazin,
Framytecin, Fusidinsäure,
Gentamicin, Neomycin, Norfloxacin, Ofloxacin, Polymyxin, Propamidin,
Tetracyclin, Tobramycin, Chinoline, usw.), (3) antivirale Verbindungen
(z.B. Acyclovir, Cidofovir, Idoxuridin, Interferone, usw.), (4)
Aldosereduktaseinhibitoren (z.B. Tolrestat, usw.), (5) entzündungshemmende
und/oder antiallergische Verbindungen (z.B. steroidale Verbindungen,
wie z.B. Betamethason, Clobetason, Dexamethason, Fluorometholon,
Hydrocortison, Prednisolon, usw., und nicht-steroidale Verbindungen,
wie z.B. Antazolin, Bromfenac, Diclofenac, Indomethacin, Lodoxamid,
Saprofen, Natrium-Cromoglykat,
usw., (6) künstliche
Tränen/trockenes
Auge-Therapien, Komforttropfen, Spültropfen, usw. (z.B. physiologische
Kochsalzlösung,
Wasser oder Öle;
die alle gegebenenfalls polymere Verbindungen, wie z.B. Acetylcystein,
Hydroxyethylcellulose, Hydroxymellose, Hyaluronsäure, Polyvinylalkohol, Polyacrylsäurederivate,
usw., enthalten), (7) lokalanästhetische
Verbindungen (z.B. Amethocain, Lignocain, Oxbuprocain, Proxymetacain,
usw.), (8) Verbindungen, die bei der Heilung von Hornhautoberflächendefekten
unterstützen
(z.B. Cyclosporin, Diclofenac, Urogastron und Wachstumsfaktoren,
wie z.B. epidermaler Wachstumsfaktor, usw.), (9) Mydriatika und
Cycloplegika (z.B. Atropin, Cyclopentolat, Homatropin, Hyoscin,
Tropicamid, usw.), (10) Verbindungen zur Behandlung von Pterygium
(z.B. Mitomycin C., Kollagenase-Inhibitoren, wie z.B. Batimastat,
usw.), (11) Verbindungen für
die Behandlung einer Makuladegeneration und/oder einer diabetischen
Retinopathie und/oder für
eine Kataraktprävention,
(12) Verbindungen für
systemische Effekte nach der Absorption in den Blutstrom nach einer
Verabreichung an die Augen (z.B. Insulin, Narkotika, Analgetika,
Anästhetika).
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Die
Ausdrücke „Diagnostika" und „diagnostisches
Mittel" und dergleichen
werden hier austauschbar verwendet, um jedwede Verbindung zu beschreiben,
die an einen Patienten abgegeben wird, um einen diagnostischen Test
oder Assay an dem Patienten durchzuführen. Solche Mittel werden
häufig
mit einer radioaktiven oder fluoreszierenden Komponente oder einer
anderen Komponente markiert, die einfach nachgewiesen bzw. erfasst
werden kann, wenn sie an einen Patienten verabreicht wird. Beispiele
für diagnostische
Mittel umfassen unter anderem Methacholin, Histamin, Salz, spezifische
Allergene (wie z.B. Pollen oder Pollenextrakte), Sulfite und Bildgebungsmittel
für eine
Magnetresonanzbildgebung und/oder eine Scintigraphie. Diagnostische Mittel
können
z.B. zur Bewertung einer Bronchokonstriktion in Patienten verwendet
werden, die eine cystische Fibrose oder Asthma aufweisen, oder bei denen
vermutet wird, dass sie diese aufweisen. Radiomarkierte Aerosole
können
zur Diagnose einer Lungenembolie oder zur Bewertung einer mukociliären Funktion
bei verschiedenen chronisch-obstruktiven Erkrankungen der Lunge
verwendet werden. Andere diagnostische Verbindungen umfassen sensorische
Verbindungen, einschließlich
biologisch verträglicher
Verbindungen mit einem unterscheidbaren Geschmack, Geruch oder einer
unterscheidbaren Farbe, z.B. zur Bewertung der Effizienz einer Aerosolabgabe.
Diagnostische Mittel können
auch zur Bewertung ophthalmischer Zustände verwendet werden. Beispiele
für diagnostische
Augenmittel umfassen unter anderem Verbindungen wie Fluorescein
oder Rose bengal. Diagnostische Mittel sind in dem US-Patent 5,792,057
beschrieben und offenbart.
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Der
Begriff „Formulierung" soll jedwede Formulierung
eines Arzneistoffs oder eines diagnostischen Mittels umfassen, die
unter Verwendung der vorliegenden Erfindung an einen Patienten abgegeben
wird. Solche Formulierungen umfassen im Allgemeinen den Arzneistoff
oder das diagnostische Mittel, der bzw. das innerhalb eines pharmazeutisch
verträglichen
inerten Trägers
vorliegt. Die Formulierung liegt im Allgemeinen in einer flüssigen,
fließfähigen Form
vor, die leicht vernebelt werden kann, wobei die Teilchen eine Teilchengröße im Bereich
von 0,5 bis 12 μm,
bezogen auf den Durchmesser, für
eine Atmungstraktverabreichung aufweisen. Formulierungen können an
den Patienten unter Verwendung der Vorrichtung der Erfindung durch
eine nasale, intrapulmonale oder okulare Abgabe verabreicht werden.
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Die
Ausdrücke „Aerosol", „vernebelte
Formulierung" und
dergleichen werden hier austauschbar verwendet, um ein Luftvolumen
zu beschreiben, in dem Teilchen einer Formulierung suspendiert sind,
die einen Arzneistoff oder ein diagnostisches Mittel umfasst. Die
Teilchen weisen vorzugsweise einen Durchmesser im Bereich von 0,5
bis 12 μm
für eine
Atmungstrakttherapie oder im Bereich von 15 bis 50 μm für eine Augentherapie
auf.
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Der
Ausdruck „Aerosol-freie
Luft" wird verwendet,
um ein Luftvolumen zu beschreiben, das im Wesentlichen frei von
einem anderen Material und insbesondere frei von Teilchen eines
vernebelten Arzneistoffs ist.
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Der
Begriff „Dosierereignis" soll so interpretiert
werden, dass er für
die Verabreichung eines Arzneistoffs oder eines diagnostischen Mittels
an einen Patienten durch den Okularen oder respiratorischen (d.h.
nasalen oder intrapulmonalen) Verabreichungsweg (d.h. das Anwenden
einer Formulierung auf die Augen des Patienten oder den Atmungstrakt
des Patienten durch Einatmen vernebelter Teilchen) steht, wobei
das Ereignis eine oder mehrere Freisetzung(en) einer Formulierung
eines Arzneistoffs oder eines diagnostischen Mittels aus einer Abgabevorrichtung über einen
Zeitraum von 15 min oder weniger, vorzugsweise 10 min oder weniger und
mehr bevorzugt 5 min oder weniger bezeichnet, wobei während dieses
Zeitraums durch den Patienten mehrere Verabreichungen (z.B. Anwendungen
auf das Auge oder Einatemvorgänge)
durchgeführt
werden und mehrere Dosen eines Arzneistoffs oder eines diagnostischen
Mittels freigesetzt und verabreicht werden können. Ein Dosierereignis soll
die Verabreichung einer Formulierung eines Arzneistoffs oder eines
diagnostischen Mittels an den Patienten in einer Menge von etwa
10 μl bis
etwa 1000 μl
in einem einzelnen Dosierereignis umfassen. Abhängig von der Arzneistoffkonzentration
in der Formulierung kann eine einzelne Verpackung gegebenenfalls
nicht ausreichend Arzneistoff für
eine Therapie oder eine Diagnose enthalten. Demgemäß kann ein
Dosierereignis die Freisetzung eines Arzneistoffs oder eines diagnostischen
Mittels umfassen, der bzw. das innerhalb mehrerer Behälter einer
in einer Kassette gehaltenen Verpackung enthalten ist, oder eines
Arzneistoffs oder eines diagnostischen Mittels, der bzw. das innerhalb
einer Mehrzahl solcher Behälter enthalten
ist, wenn die Behälter über einen
Zeitraum verabreicht werden, z.B. mit einem Abstand von 5 bis 10 min,
vorzugsweise von 1 bis 2 min.
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Der
Begriff „Geschwindigkeit
des Arzneistoffs" oder „Geschwindigkeit
der Teilchen" steht
für die
Durchschnittsgeschwindigkeit der Teilchen einer Formulierung eines
Arzneistoffs oder eines diagnostischen Mittels, die sich von einem
Freisetzungspunkt, wie z.B. der porösen Membran der Düse oder
einem Ventil, zu dem Mund oder dem Auge eines Patienten bewegen.
In einer bevorzugten Ausführungsform
bezüglich
einer Atmungstrakttherapie ist die relative Geschwindigkeit der
Teilchen bezogen auf die Strömung,
die durch das Einatmen des Patienten erzeugt wird, Null oder im
Wesentlichen Null.
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Der
Begriff „Massenströmungsgeschwindigkeit" steht für die durchschnittliche
Geschwindigkeit, mit der sich Luft durch einen Kanal bewegt.
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Der
Begriff „Strömungsgrenzschicht" steht für einen
Satz von Punkten, die eine Schicht über der Innenfläche eines
Kanals bilden, durch den Luft strömt, wobei die Luftströmungsgeschwindigkeit
unterhalb der Grenzschicht wesentlich unter der Massenströmungsgeschwindigkeit
liegt und z.B. 50% oder weniger als die Massenströmungsgeschwindigkeit
beträgt.
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Der
Begriff „Träger" steht für ein fließfähiges, pharmazeutisch
verträgliches
Vehikelmaterial, das selbst nicht pharmazeutisch aktiv ist. Der
Träger
ist vorzugsweise ein flüssiges,
fließfähiges Material,
in dem ein Arzneistoff oder ein diagnostisches Mittel suspendiert
oder mehr bevorzugt gelöst
ist. Geeignete Träger
treten mit dem Arzneistoff oder dem diagnostischen Mittel nicht
nachteilig in Wechselwirkung und weisen Eigenschaften auf, welche
die Bildung von vernebelten Teilchen ermöglichen, wobei die Teilchen,
die erzeugt werden, wenn eine Formulierung, die den Träger und
einen Arzneistoff oder ein diagnostisches Mittel umfasst, durch
Poren mit einem ungebogenen Durchmesser von 0,25 bis 6,0 μm gedrückt wird,
für eine
Abgabe an den Atmungstrakt vorzugsweise einen Durchmesser im Bereich
von 0,5 bis 12,0 μm
aufweisen. Entsprechend tritt ein geeigneter Träger zur Abgabe an das Auge
mit dem Arzneistoff oder dem diagnostischen Mittel nicht nachteilig
in Wechselwirkung und weist Eigenschaften auf, welche die Bildung
von vernebelten Teilchen ermöglichen,
wobei die Teilchen, die erzeugt werden, wenn eine Formulierung,
die den Träger
und einen Arzneistoff oder ein diagnostisches Mittel umfasst, durch
Poren mit einem relaxierten Durchmesser von 7,5 bis 25 μm gedrückt wird,
vorzugsweise einen Durchmesser von 15 bis 50 μm aufweisen. Bevorzugte Träger umfassen
Wasser, Ethanol, Kochsalzlösungen
und Gemische davon, wobei reines Wasser bevorzugt ist. Es können auch
andere Träger verwendet
werden, mit der Maßgabe,
dass diese so formuliert werden können, dass sie ein geeignetes
Aerosol erzeugen und das menschliche Gewebe oder den Arzneistoff
oder das diagnostische Mittel, der bzw. das abgegeben werden soll,
nicht nachteilig beeinflussen.
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Der
Begriff „Messung" beschreibt ein Ereignis,
wodurch (1) die Totalkapazität,
(2) die Einatemströmungsgeschwindigkeit
oder (3) das Einatemvolumen des Patienten gemessen und/oder berechnet
und die Information verwendet wird, um einen optimalen Punkt in
dem Einatemzyklus zu bestimmen, bei dem ein vernebeltes und/oder
ein Aerosol-freies Luftvolumen freigesetzt werden soll(en). Es kann
eine tatsächliche
Messung sowohl der Geschwindigkeit als auch des Volumens durchgeführt werden
oder die Geschwindigkeit kann direkt gemessen werden und das Volumen
kann auf der Basis der gemessenen Geschwindigkeit berechnet werden. Die
Totalkapazität
kann auf der Basis der Größe, des
Geschlechts und des Alters des Patienten gemessen oder berechnet
werden. Es ist auch bevorzugt, die Messung der Einatemströmung während und
nach jedweder Arzneistoffabgabe durchzuführen und die Einatemströmungsgeschwindigkeit
und das Einatemvolumen vor, während
und nach der Arzneistofffreisetzung aufzuzeichnen. Solche Messwerte
ermöglichen
die Bestimmung, ob der Arzneistoff oder das diagnostische Mittel
richtig an den Patienten abgegeben worden ist.
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Der
Begriff „Überwachung" steht für die Messung
der Lungenfunktionen wie der Einatemströmung, der Einatemströmungsgeschwindigkeit
und/oder des Einatemvolumens, so dass die Lungenfunktion eines Patienten,
wie sie hier definiert ist, vor und/oder nach der Arzneistoffabgabe
bewertet werden kann, wodurch es möglich wird, den Effekt einer
Arzneistoffabgabe z.B. auf die Lungenfunktion des Patienten zu bewerten.
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Der
Begriff „Einatemströmungsprofil" soll so interpretiert
werden, dass er für
Daten steht, die in einem oder mehreren Messereignis(sen) der Einatemströmung und
des kumulierten Einatemvolumens berechnet worden sind, wobei das
Profil zur Bestimmung eines Punkts innerhalb des Einatemzyklus eines
Patienten verwendet werden kann, der für die Freisetzung des Arzneistoffs,
der an einen Patienten abgegeben werden soll, optimal ist. Ein optimaler
Punkt innerhalb des Einatemzyklus zur Freisetzung eines Aerosolvolumens
beruht zum Teil (1) auf einem Punkt, von dem es am wahrscheinlichsten
ist, dass er das Aerosolvolumen an einen bestimmten Bereich des
Atmungstrakts eines Patienten abgibt, zum Teil (2) auf einem Punkt
innerhalb des Einatemzyklus, der wahrscheinlich zu einer maximalen
Abgabe des Arzneistoffs führt,
und zum Teil (3) auf einem Punkt in dem Zyklus, der am wahrscheinlichsten
zu der Abgabe einer reproduzierbaren Menge an Arzneistoff an den
Patienten bei jeder Arzneistofffreisetzung führt. Die Kriterien 1 bis 3
sind in einer bevorzugten Abfolge der Wichtigkeit angeordnet. Die
Reihenfolge der Wichtigkeit kann sich jedoch je nach den Umständen ändern. Der
behandelte Bereich des Atmungstrakts wird durch Einstellen des Volumens
an Aerosol-enthaltender oder Aerosol-freier Luft und/oder durch
Einstellen der Teilchengröße des Aerosols
eingestellt. Die Wiederholbarkeit wird durch Freisetzung an dem
gleichen Punkt im Atmungszyklus bei jeder Freisetzung des Arzneistoffs
bestimmt. Um eine größere Abgabeeffizienz
sicherzustellen, wird der Arzneistoffabgabepunkt innerhalb gegebener
Parameter ausgewählt.
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Die
Begriffe „Formulierung" und „fließfähige Formulierung" und dergleichen
werden hier austauschbar verwendet, um einen beliebigen pharmazeutisch
wirksamen Arzneistoff (z.B. einen Atmungstraktarzneistoff oder einen
Arzneistoff, der lokal oder systemisch wirkt, und der für eine Atmungstraktabgabe
geeignet ist) oder ein beliebiges diagnostisches Mittel kombiniert
mit einem pharmazeutisch verträglichen
Träger
in fließfähiger Form
zu bezeichnen, die derartige Eigenschaften aufweisen, dass sie zu
Teilchen mit einem Durchmesser von 0,5 bis 12,0 um für eine Atmungstrakttherapie
oder von 15 bis 75 μm
für eine
Augentherapie vernebelt werden können.
Fließfähige Formulierungen
umfassen Pulver und Flüssigkeiten.
Fließfähige Formulierungen
sind vorzugsweise Lösungen,
z.B. wässrige
Lösungen,
ethanolische Lösungen,
wässrig/ethanolische
Lösungen, Kochsalzlösungen,
kolloidale Suspensionen und mikrokristalline Suspensionen. Bevorzugte
Formulierungen sind (ein) oder mehrere Arzneistoff(e) und/oder (ein)
diagnostische(s) Mittel, der bzw. das bzw. die in einer Flüssigkeit,
vorzugsweise in Wasser, gelöst
ist bzw. sind.
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Der
Ausdruck „im
Wesentlichen trocken" soll
bedeuten, dass die Teilchen der Formulierung eine Menge eines Trägers (z.B.
Wasser oder Ethanol), die mit der Menge des Arzneistoffs oder des
diagnostischen Mittels in dem Teilchen identisch (bezogen auf das
Gewicht) oder geringer als diese ist, umfassen, wobei dies mehr
bevorzugt bedeutet, dass kein freies Wasser vorliegt.
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Die
Ausdrücke „vernebelte
Teilchen" und „vernebelte
Formulierungsteilchen" sollen
für Formulierungsteilchen
stehen, die einen Träger
und einen Arzneistoff und/oder ein diagnostisches Mittel umfassen,
welche beim Drücken
der Formulierung durch eine Düse
gebildet werden, wobei die Düse
eine flexible poröse
Membran umfasst. Wenn eine Atmungstrakttherapie erwünscht ist,
weisen die Teilchen eine ausreichend geringe Größe auf, so dass dann, wenn
die Teilchen gebildet werden, diese für einen ausreichenden Zeitraum
zum Einatmen durch den Patienten durch dessen Nase oder Mund in
der Luft suspendiert bleiben. Wenn eine Augentherapie erwünscht ist,
weisen die gebildeten Teilchen eine Größe auf, die für eine Anwendung
auf das Auge optimal ist. Vorzugsweise weisen die Teilchen für eine Atemwegsabgabe
einen Durchmesser von etwa 0,5 μm
bis etwa 12 μm
auf und werden durch Drücken
der Formulierung durch die Poren einer flexiblen porösen Membran
gebildet, wobei die Poren einen ungebogenen Austrittsöffnungsdurchmesser
im Bereich von etwa 0,25 μm
bis etwa 6,0 μm
aufweisen. Mehr bevorzugt weisen die Teilchen für eine Atmungstraktabgabe einen
Durchmesser von etwa 1,0 bis 8,0 μm
auf, wobei die Teilchen durch Bewegen durch Poren mit einem ungebogenen
Austrittsöffnungsdurchmesser
von etwa 0,5 bis etwa 4 μm
erzeugt werden. Für
eine Abgabe an die Augen weisen die Teilchen einen Durchmesser von
etwa 15 μm
bis etwa 75 μm
auf und werden durch Drücken
der Formulierung durch die Poren einer flexiblen porösen Membran
erzeugt, wobei die Poren einen ungebogenen Austrittsöffnungsdurchmesser
im Bereich von etwa 5 μm
bis etwa 50 μm
aufweisen. Mehr bevorzugt weisen die Teilchen für eine Abgabe an die Augen
einen Durchmesser von etwa 15 bis 50 μm auf und können durch Drücken der
Formulierung durch die Poren einer flexiblen porösen Membran mit einem ungebogenen
Austrittsöffnungsdurchmesser
von etwa 7,5 bis etwa 25 μm
erzeugt werden. Sowohl bei der respiratorischen als auch bei der
Okularen Abgabe liegen die flexiblen Membranporen in einer Menge
von etwa 10 bis 10000 Poren auf einer Fläche mit einer Größe von etwa
1 mm2 bis etwa 1 cm2,
vorzugsweise von etwa 1 × 101 bis etwa 1 × 104 Poren
pro mm2, mehr bevorzugt von etwa 1 × 102 bis etwa 3 × 104 Poren
pro mm2 vor, und der Filter mit niedrigem
Widerstand weist eine Öffnungsdichte
im Bereich von 20 bis 1000000 Poren auf einer Fläche von etwa 1 mm2 auf.
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Der
Ausdruck „im
Wesentlichen durch" bezüglich der
Poren, die in der Membran oder dem Material gebildet werden, soll
für Poren
stehen, die entweder die Dicke der Membran vollständig durchdringen
oder so ausgebildet sind, dass sie über ihrer Austrittsöffnung eine
dün ne ablösbare Schicht
aufweisen. Die mit einer ablösbaren
Schicht über
ihren Austrittsöffnungen
ausgebildeten Poren sind so ausgebildet, dass sie sich bei einem
wesentlich geringeren Druck als demjenigen, der erforderlich wäre, um die
Membran in dem nicht-porösen
Bereich zu zerreißen,
nach außen
ablösen.
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Ein „Individuum", „Lebewesen" oder „Patient", wobei diese Begriffe
hier austauschbar verwendet werden, ist ein Säuger, vorzugsweise ein Mensch.
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Vernebelungsdüsen, die
spezielle Porenstrukturen umfassen
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Die
vorliegende Erfindung stellt dünne
Membranblätter
bereit, die spezielle Porenstrukturen umfassen. Diese Membranen
sind als Vernebelungsdüsen
geeignet. Die erfindungsgemäßen Düsen umfassen
Membranen mit einer Mehrzahl von Poren, durch die eine fließfähige Formulierung
zur Abgabe an ein Lebewesen vernebelt wird. Die Mehrzahl von Poren
verläuft
durch einen „Düsenbereich" der Membran, d.h.
den Bereich der Membran, durch den die Formulierung ausgestoßen und
vernebelt wird. Das verwendete Material kann jedwedes Material sein,
aus dem geeignete Poren gebildet werden können und das nicht in nachteiliger
Weise mit anderen Komponenten der Abgabevorrichtung, insbesondere
mit der verabreichten Formulierung, eine Wechselwirkung eingeht.
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Poreneigenschaften
und -konfigurationen
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Ein
kritisches Merkmal der Membranen der Erfindung, die spezielle Porenstrukturen
umfassen, ist das Verhältnis
des Eintrittsöffnungsdurchmessers
zu dem Austrittsöffnungsdurchmesser
der Pore, das wiederum mit dem Druck zusammenhängt, der zur Erzeugung eines
Aerosols erforderlich ist. Das Verhältnis des Eintrittsöffnungsdurchmessers
zu dem Austrittsöffnungsdurchmesser
dieser Poren ist signifikant höher
als dasjenige, das bisher erreicht wurde. Demgemäß stellt die vorliegende Erfindung
Düsen mit
Poren mit einem Verhältnis des
Eintrittsöffnungsdurchmessers
zu dem Austrittsöffnungsdurchmesser
von mindestens etwa 10:1, mehr bevorzugt von mindestens etwa 12,5:1,
mehr bevorzugt von mindestens etwa 15:1, mehr bevorzugt von mindestens
etwa 20:1, mehr bevorzugt von mindestens etwa 25:1 bis zu etwa 100:1
bereit.
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Die
Poren können
jedwede Form aufweisen, einschließlich unter anderem mehrstufige
und kegelförmige
Formen. Kegelförmige
Poren sind im Allgemeinen konisch, wobei „konisch" bedeutet, dass die Poren auf einer
Seite der Membran größer sind
als auf der anderen Seite, und dass der Durchmesser in einer kontinuierlichen,
linearen Weise, d.h. als glatte Kurve, abnimmt, und umfassen Fälle, bei
denen der Querschnitt der Poren konisch oder gekrümmt ist.
Mehrstufige Poren können
zwei, drei, vier oder mehr Stufen aufweisen, und zwar je nach Erfordernis
zum Erreichen einer Verminderung des Drucks, der zur Erzeugung eines
Aerosols erforderlich ist. Die Anzahl der Stufen ist für die erfindungsgemäßen Vernebelungsdüsen nicht
kritisch. Die Höhe
und die Öffnungsgröße jeder
Porenstufe kann von der Dicke des Membranmaterials abhängen. In
einigen Ausführungsformen
weist die Porenstufe angrenzend an die Eintrittsseite der Membran
eine Höhe
von etwa 20% bis etwa 90%, üblicherweise
von etwa 40% bis etwa 80% der Dicke des Materials auf. Jede Porenstufe
kann eine etwa zylindrische oder konische Form aufweisen, wobei „zylindrisch" bedeutet, dass die
Stufen senkrecht durch die Membran verlaufen und über ihre
gesamte Länge
etwa den gleichen Durchmesser aufweisen, und wobei „konisch" bedeutet, dass die
Poren auf einer Seite der Membran größer sind als auf der anderen
Seite, und dass der Durchmesser in einer kontinuierlichen, linearen
Weise abnimmt, und Fälle
umfasst, bei denen der Querschnitt der Poren konisch oder gekrümmt ist.
In einigen Ausführungsformen
sind die Durchgangsstufen konisch.
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Wenn
die Poren, Porenstufen oder Durchgangsstufen der Poren konisch sind,
liegt der größere Durchmesser
des Konus auf der Eintrittsseite der Pore vor, auf welche die Formulierung
unter Druck aufgebracht wird, während
der kleinere Durchmesser des Konus näher an der Austrittsseite der
Pore liegt, von der die Vernebelung stattfindet. Die Austrittsöffnungsgröße der Poren
ist vorzugsweise einheitlich. Gemäß den Verfahren, die hier gelehrt
werden, beträgt
die Variabilität
der Austrittsöffnungsgröße im Allgemeinen
weniger als etwa 10%, üblicherweise
weniger als etwa 5%. Die Düse
kann als integraler Teil der Formulierungsverpackung bereitgestellt
werden, oder sie kann separat bereitgestellt werden, z.B. integral
mit der Einatemvorrichtung, oder aufgewickelt auf eine Rolle für eine Einmalverwendung.
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Die
hier beschriebenen Porenstrukturen sind in einer Membran zur Verwendung
in einer Vernebelungsvorrichtung ausgebildet und ermöglichen
die Erzeugung von Aerosolen bei signifikant niedrigeren Vernebelungsdrücken, als
dies bisher erreichbar war. Demgemäß ermöglichen die Porenstrukturen
der vorliegenden Erfindung, wenn sie in Membranen ausgebildet sind,
die in einer Vernebelungsvorrichtung verwendet werden, eine Vernebelung
einer fließfähigen Formulierung
bei Ausstoßdrücken von
weniger als etwa 34,5 bar (500 psi), im Allgemeinen in einem Bereich
von etwa 6,7 bar (100 psi) bis etwa 34,5 bar (500 psi), üblicherweise
in einem Bereich von etwa 13,8 bar (200 psi) bis etwa 27,6 bar (400
psi). Im Allgemeinen ist der erforderliche Druck höher als
etwa 6,7 bar (100 psi) und niedriger als etwa 34,5 bar (500 psi).
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Für eine Atmungstraktabgabe
sind die Poren so ausgebildet, dass sie einen ungebogenen Austrittsöffnungsdurchmesser
mit einer Größe von etwa
0,25 bis 6,0 μm,
vorzugsweise von 0,5 bis 5,0 μm
aufweisen. Wenn die Poren diese Größe aufweisen, werden die Tröpfchen,
die gebildet werden, einen Durchmesser aufweisen, der etwa dem Doppelten
des Durchmessers der Porengröße entspricht.
In einigen Fällen
kann es bevorzugt sein, Aerosole mit einer aerodynamischen Größe in einem
speziellen Bereich zu erzeugen. Folglich kann es bevorzugt sein,
Teilchen mit einer aerodynamischen Größe im Bereich von 1 bis 3 μm, 4 bis
6 μm oder 7
bis 10 μm
zu erzeugen. Die Austrittsöffnungsgrößen würden dann
entsprechend angepasst werden.
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Die
Begriffe „Teilchendurchmesser", „Teilchengröße" und dergleichen
werden hier austauschbar verwendet, um die Teilchengröße gemäß der „aerodynamischen" Größe der Teilchen
zu bezeichnen. Der aerodynamische Durchmesser wird durch die Messung
eines Teilchens mit einer Einheitsdichte erhalten, welches die gleiche
terminale Sedimentationsgeschwindigkeit in Luft unter normalen atmosphärischen
Bedingungen aufweist wie das betreffende Teilchen. Wenn angegeben
wird, dass kleine Teilchen (z.B. mit einem Durchmesser von 1 bis
50 μm) den
gleichen Durchmesser aufweisen, dann weisen sie die gleiche terminale
Sedimentationsgeschwindigkeit auf. Dies wird deshalb betont, da
es schwierig ist, den Durchmesser kleiner Teilchen unter Verwendung
der gegenwärtigen
Technologie genau zu messen und sich die Form solcher kleiner Teilchen
kontinuierlich ändern
kann. Für
eine Abgabe an die Augen sind die Poren so ausgebildet, dass sie
einen ungebogenen Austrittsöffnungsdurchmesser
im Bereich von 5 μm
bis 50 μm,
vorzugsweise von 7,5 bis 25 μm
aufweisen.
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Die
Poren können
etwa 10 bis etwa 1000 μm
oder mehr voneinander beabstandet sein, sind jedoch vorzugsweise
etwa 30 bis etwa 70 μm
voneinander beabstandet, insbesondere etwa 50 μm. Der Porenabstand wird teilweise
von dem Erfordernis bestimmt, zu verhindern, dass sich das Aerosol
von angrenzenden Poren gegenseitig stört, und teilweise davon, die
eingesetzte Membranmenge und die damit verbundenen Herstellungsschwierigkeiten
und -kosten zu minimieren. Der Porenabstand ist vorzugsweise ziemlich
einheitlich, wobei eine Variabilität des Zwischenporenabstands
von vorzugsweise weniger als etwa 20%, mehr bevorzugt von weniger
als etwa 10% und insbesondere von etwa 2% oder weniger vorliegt
(< 1 μm Variabilität für Poren,
die einen Abstand von 50 μm
aufweisen).
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Die
Poren in einem Düsenbereich
können
in regelmäßigen Gruppierungen,
wie z.B. in Reihen oder in Gittern von Poren mit regelmäßigen, im
Wesentlichen einheitlichen Abständen voneinander
angeordnet sein. In einer Ausführungsform
der Erfindung sind die Poren in einer 7 × 48-Gruppierung von Poren,
die 50 μm
voneinander beabstandet sind, angeordnet.
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Eine
gegebene Membran kann eine Mehrzahl von Düsenbereichen bei einem gegebenen
Abstand von einem angrenzenden Düsenbereich
aufweisen und von einem angrenzenden Düsenbereich durch einen Abschnitt
einer nicht-porösen
Membran getrennt sein. In einigen Ausführungsformen ist die Membran
ein Streifen, der eine Mehrzahl von Düsenbereichen umfasst, die durch
nicht-poröse
Membranbereiche voneinander getrennt sind.
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Die
Menge an vernebelter Flüssigkeit
beträgt
im Allgemeinen etwa 10 μm
bis etwa 100 ml. In einigen Ausführungsformen
liegt die Flüssigkeitsmenge
in einem Bereich von etwa 5 ml bis etwa 100 ml, von etwa 10 ml bis
etwa 90 ml, von etwa 20 ml bis etwa 80 ml, von etwa 40 ml bis etwa
60 ml. In anderen Ausführungsformen
liegt die Flüssigkeitsmenge
in einem Bereich von etwa 0,5 ml bis etwa 10 ml, von etwa 1 ml bis
etwa 8 ml, von etwa 2 ml bis etwa 6 ml. In anderen Ausführungsformen
liegt die Flüssigkeitsmenge
in einem Bereich von etwa 10 μl
bis etwa 1000 μl,
von etwa 20 μl
bis etwa 100 μl.
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Die
Dichte der Poren in dem Düsenbereich
liegt im Bereich von 1 bis etwa 1000 Poren, im Allgemeinen bei etwa
100 bis etwa 900 Poren pro mm2. In einigen
Ausführungsformen
beträgt
die Porendichte in dem Düsenbereich
etwa 100 Poren pro mm2. In anderen Ausführungsformen
beträgt
diese Dichte etwa 200 Poren pro mm2.
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Der
Zeitraum, während
dessen die Formulierung verabreicht werden soll, muss auch berücksichtigt werden.
Die Abgabezeit ist ein kritischer Parameter, da es erforderlich
ist, das Aerosol während
eines ausreichend kurzen Zeitraums zu erzeugen, so dass das Aerosol
während
des Einatmens zu einem spezifischen Bereich des Atmungstrakts gebracht
werden kann. Für
einen gegebenen Porenaustrittsdurchmesser und einen gegebenen Formulierungsdruck
kann die Lochzahl eingestellt werden, um die Abgabezeit zu steuern.
Im Allgemeinen wird die Vernebelung innerhalb von etwa 0,5 bis etwa
5 Sekunden, üblicherweise
in einem Bereich von etwa 1 Sekunde bis etwa 2 Sekunden stattfinden.
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In
einer Ausführungsform
sind die Poren unvollständig
ausgebildet, so dass eine dünne
ablösbare Schicht
verbleibt, welche die Austrittsöffnungen
der Poren bedeckt. Diese ablösbare
Schicht wird bei dem unter Krafteinwirkung stattfindenden Aufbringen
der Arzneistoffformulierung auf die Düse während der Arzneistoffabgabe
nach außen
zerrissen, wodurch eine Vernebelung der Formulierung möglich wird.
Die ablösbare Schicht
der Poren ist so ausgebildet, dass sie einen Zerreißdruck signifikant
unter dem Zerreißdruck
der Gesamtmembran auf weist und der Druck, bei dem die Schicht zerreißt, liegt
signifikant unter dem Druck, der bei dem normalen Verlauf der Arzneistoffverabreichung
ausgeübt
wird, so dass die Poren im Wesentlichen einheitlich und vollständig aufgerissen
werden. Die unvollständig
ausgebildeten Poren können
durch Aufbringen einer dünnen
Schicht eines Materials auf die Außenseite der Membran nach der
Bildung vollständiger
Poren oder durch unvollständiges
Abtragen von Löchern
durch die Membran gebildet werden.
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In
einer anderen Ausführungsform
werden die Poren mit erhöhten
Bereichen ausgestattet, welche die Austrittsöffnung umgeben, so dass verhindert
wird, dass Flüssigkeit
von der Außenoberfläche der
Membran zurück
in die Pore dringt, wodurch die Vernebelung unterbrochen wird. Die
erhöhten
Bereiche können
jedwede Form aufweisen, wie z.B. kreisförmig oder rechteckig, oder
sie können
unregelmäßig geformt
sein. Die erhöhten
Bereiche können
mit jedwedem geeigneten Mittel erzeugt werden, z.B. durch Wegätzen von
Abschnitten der Außenschicht
der Membran, durch Laserbohrverfahren, die zum Sputtern von Material
um die Poren führen,
durch Formen oder Gießen,
durch Abscheiden von Material mittels einer Maske an Stellen, bei
denen Poren gebildet werden sollen, und dergleichen.
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Eine
Pore kann mittels einer Excimerlaserabtragung von der gegenüber liegenden
Seite der Membran so ausgebildet werden, dass sie einen erhöhten Bereich
aufweist. Die Bildung des erhöhten
Bereichs mittels Excimerlaserabtragung kann durch Verändern der
Pulszahl gesteuert werden: Eine minimale Anzahl von Pulsen, die
zum Durchdringen der Membran eingesetzt werden, wird einen erhöhten Bereich
um die Öffnung
auf der gegenüber
liegenden Seite der Membran bilden, ein Erhöhen der Anzahl von Pulsen wird
dann diesen erhöhten
Bereich entfernen. Beispielsweise werden bei einer 25 μm dicken
Polyimidmembran 120 Pulse mit einem 308 nm-Excimerlaser bei einer
Energiedichte von 630 mJ/cm2 eine Pore mit
einem erhöhten
Bereich bilden, während
die Erhöhung
der Anzahl von Pulsen auf über
150 den erhöhten
Bereich entfernen und die Porenöffnung
geringfügig
erweitern wird. Die erhöhten
Bereiche können
jedwede geeigneten Abmessungen aufweisen, erstrecken sich jedoch
vorzugsweise signifikant weniger weit als der Zwischenporenabstand,
so dass niedrigere Bereiche bereitgestellt werden, worin Fluid abgesondert
wird. Die erhöhten
Bereiche können
aus jedwedem geeigneten Material hergestellt werden, wie z.B. dem
Material, das die Masse der Membran bildet, oder sie können aus
Materialien mit gewünschten
Eigenschaften, wie z.B. einer Hydrophobie oder einer Lösungsmittel-
oder Arzneistoffabweisung, so dass die Arzneistoffformulierung von
einem Eintreten in die Austrittsöffnung
der Poren abgehalten wird, hergestellt werden.
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Membranmaterialien und
-eigenschaften
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Das
Membranmaterial ist vorzugsweise hydrophob und umfasst unter anderem
Materialien, wie z.B. Polycarbonate, Polyimide, Polyamide, Polysulfone,
Polyolefin, Polyurethan, Polyether, Polyetherimide, Polyethylen
und Polyester, worin die Poren mit jedwedem geeigneten Verfahren
ausgebildet werden können,
einschließlich
unter anderem Laserbohren, Bearbeiten mittels elektrischer Entladung
oder anisotropes Ätzen durch
einen dünnen
Film aus Metall oder einem anderen geeigneten Material. Copolymere
der vorstehend genannten Polymere können ebenfalls verwendet werden.
Formgedächtnispolymere,
die bekannt sind und unter anderem im US-Patent 5,910,357 beschrieben
worden sind, können
ebenfalls verwendet werden. Vorzugsweise handelt es sich bei der
Membran um eine Membran, die mit der vernebelten Substanz oder dem
Vernebelungslösungsmittel
keine chemische Wechselwirkung eingeht. Die Membran weist vorzugsweise
eine ausreichende strukturelle Integrität auf, so dass sie intakt bleibt
(nicht reißt),
wenn sie einer Kraft in einem Ausmaß bis etwa 40 bar (580 psi),
vorzugsweise bis etwa 50 bar (725 psi) ausgesetzt wird, während die
Formulierung durch die Poren gedrückt wird.
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In
einigen Ausführungsformen
ist das Material ein flexibles polymeres organisches Material, wie
z.B. ein Polyether, Polycarbonat, Polyimid, Polyetherimid, Polyethylen
oder Polyester. Eine Flexibilität
des Materials ist bevorzugt, so dass die Düse eine konvexe Form einnehmen
und bei der Ausübung
eines Drucks in den Luftstrom vorragen kann, wodurch das Aerosol
von der statischen Luftgrenzschicht entfernt gebildet werden kann.
Ein Material, das im Wesentlichen nicht flexibel ist, kann auch
verwendet werden, und wenn ein solches Material verwendet wird,
wird es vorzugsweise so geformt, dass es eine konvexe Konfiguration
aufweist.
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Wie
es dem Fachmann beim Lesen dieser Beschreibung klar wird, ist der
Düsenbereich
der poröse Membranbereich.
Dieser Bereich kann mit einem umgebenden Blattmaterial (d.h. einem
porösen
Bereich eines Blatts oder Bands) integral ausgebildet sein oder
es kann sich um eine separate Membran handeln, die eine Öffnung in
einem dünnen
Blatt oder Band (d.h. einem porösen
Membranblatt, das von dem umgebenden Blatt oder Band trennbar ist)
bedeckt. In einigen Ausführungsformen
ist die poröse
Membran durch ein entfernbares Abdeckblatt bedeckt, das abnehmbar
mit der porösen
Membran verbunden ist.
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Die
Dicke der Membran beeinflusst sowohl die Herstellung der Düsen und
Behälter
als auch den Druck, der zur Erzeugung des gewünschten Aerosols während der
Verabreichung erforderlich ist. Dünnere Membranen erfordern zur
Erzeugung eines Aerosols einen niedrigeren Druck, können jedoch
andererseits während
der Herstellung schwerer gehandhabt werden, wie z.B. beim Laminieren
der Membran an andere Komponenten des Formulierungsbehälters. Die
Membran weist vorzugsweise eine Dicke von etwa 10 bis etwa 100 μm, von etwa
15 bis etwa 40 μm,
von etwa 20 bis etwa 30 μm,
mehr bevorzugt von etwa 12 bis etwa 45 μm auf. In einer Ausführungsform
ist das Membranmaterial ein 25 μm
dicker Film aus Polyimid. Erwägungen bezüglich des
Membranmaterials umfassen die Einfachheit der Herstellung zusammen
mit dem Formulierungsbehälter,
die Flexibilität
der Membran und der Druck, der zur Erzeugung eines Aerosols von
Poren, die durch eine Membran aus einem gegebenen Material verlaufen,
erforderlich ist, die Dicke und die Flexibilität.
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Verfahren
zur Erzeugung von Poren in Ausstoßdüsen für verminderten Druck
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Die
vorliegende Erfindung stellt Verfahren zur Erzeugung spezieller
Porenstrukturen, wie sie vorstehend beschrieben worden sind, in
dünnen
Materialblättern
bereit. Geeignete Verfahren umfassen unter anderem eine Laserabtragung
(Mikrobearbeitung), anisotropes Ätzen
und Bearbeiten mittels elektrischer Entladung. Poren können durch
ein einstufiges oder ein mehrstufiges Verfahren gebildet werden.
Diese Verfahren umfassen unter anderem ein mehrstufiges Verfahren,
ein einstufiges Verfahren unter Verwendung einer einzelnen Maske
mit variabler Dichte und ein Dithering. Diese Verfahren sind nachstehend
beschrieben. Membranen, welche diese speziellen Porenstrukturen
umfassen, sind in Vernebelungsdüsen
geeignet. Demgemäß stellt
die Erfindung Verfahren zur Herstellung von Vernebelungsdüsen bereit.
Diese Düsen
können
in Vernebelungsvorrichtungen für
verminderten Druck verwendet werden.
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In
einigen Ausführungsformen
wird eine Laserabtragung verwendet, um kegelförmige oder mehrstufige Poren,
wie sie hier beschrieben sind, in der Membran zu bilden. Die jeweilige
Laserquelle, die in dem Verfahren der Erfindung verwendet wird,
wird in gewissem Ausmaß durch
das Material bestimmt, in dem die Poren ausgebildet werden sollen.
Im Allgemeinen muss die Laserquelle eine ausreichende Menge an Energie
mit einer Wellenlänge
liefern, die eine wirksame Vernebelungsdüse in dem abgetragenen Material
bilden kann. Typischerweise beträgt
die Wellenlänge
für eine
organische Polymermembran etwa 150 nm bis etwa 360 nm.
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Die
Ausgangsleistung der jeweiligen Laserquelle kann vor dem Anwenden
auf ein Material in verschiedenartiger Weise verändert werden. Beispielsweise
kann die Frequenz unter Verwendung eines Lithiumtriboratkristalls
oder einer Reihe von Lithiumtriboratkristallen oder einer Kombination
davon verdoppelt oder verdreifacht werden. Dieser Laserstrahl kann
ferner in mehrere Strahlen aufgespalten werden, so dass mehrere Poren
gleichzeitig erzeugt werden. Der Strahl kann auch durch eine Maske
geleitet oder räumlich
gefiltert werden, und er kann vor der Fokussierung auch erweitert
werden.
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Ein
Laser, der für
solche Düsen
effektiv ist, ist ein Neodym-Yttrium-Aluminium-Granat-Laser. Dieser Laser
kann so konfiguriert werden, dass eine gepulste Ultraviolettwellenlängenlichtquelle
bereitgestellt wird, die eine ausreichend hohe Spitzenleistung in
kurzen Pulsen bereitstellt, so dass eine präzise Abtragung in einem dünnen Material
ermöglicht
wird. Das Strahlprofil von diesem Laser ist radial symmetrisch,
wodurch eine Tendenz dahingehend besteht, dass radial symmetrische
Poren erzeugt werden.
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Ein
weiterer Laser, der zur Erzeugung von Poren in Materialien wie z.B.
Polyethern und Polyimiden effektiv ist, ist ein Excimerlaser. Dieser
Laser erzeugt auch Ultraviolettwellenlängenlicht. Der Strahl ist jedoch nicht
radial symmetrisch, sondern wird durch eine Maske projiziert, so
dass gleichzeitig ein oder mehrere konische(s) oder zylindrische(s)
Loch bzw. Löcher
gebohrt werden. In einigen Ausführungsformen
ist die Laserquelle ein Excimerlaser, der eine Wellenlänge von
308 nm bereitstellt. Die Energiedichte, die für einen solchen Laser verwendet
wird, liegt typischerweise im Bereich von etwa 300 bis etwa 800
mJ/cm2, von etwa 400 mJ/cm2 bis
etwa 700 mJ/cm2, von etwa 500 mJ/cm2 bis etwa 700 mJ/cm2.
In einigen Ausführungsformen
beträgt
die Energiedichte etwa 630 mJ/cm2. Bei der
Anwendung eines solchen Lasers auf eine 25 μm dicke Polyimidmembran beträgt die Anzahl
der Pulse typischerweise etwa 40 bis etwa 200. Dem Fachmann ist
klar, dass diese Parameter abhängig
von der Dicke der gebohrten Membran variiert werden können.
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Die
Verfahren der vorliegenden Erfindung zur Erzeugung einer porösen Membran
umfassen im Allgemeinen die Schritte: Richten von Laserenergie auf
eine Eintrittsoberfläche
einer Membran und Fortsetzen des Richtens der Energie, bis der Laser
eine Pore mit einer Eintrittsöffnung
und einer Austrittsöffnung
mit einer Poreneintrittsöffnungsgröße und einer
Porenaustrittsöffnungsgröße erzeugt
hat, wobei das Verhältnis
der Poreneintrittsöffnungsgröße zur Porenaustrittsöffnungsgröße mindestens
etwa 10:1 beträgt.
Das Richten der Laserenergie kann durch Repositionieren der Laserenergie
für jeden
Richtschritt oder durch Repositionieren der Membran für jeden
Richtschritt mehrfach wiederholt werden.
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Mehrstufige
Verfahren
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Eine
hier beschriebene Pore kann durch mehrstufige Verfahren hergestellt
werden. Die Poren werden schrittweise von der Eintrittsseite der
Membran her zur Bildung von Stufen mit abnehmendem Durchmesser in Richtung
der Austrittsseite der Membran abgetragen. Dies vermindert die Gesamtzahl
der Laserpulse, die zur Erzeugung einer Pore mit einer breiteren
Eintrittsöffnung
und einer engeren Austrittsöffnung
erforderlich sind, und ermöglicht
Eintrittsöffnungsdurchmesser,
die mit einstufigen Verfahren für
einen gegebenen Austrittsöffnungsdurchmesser
nicht erreicht werden konnten.
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Die
mehrstufigen Verfahren umfassen im Allgemeinen die Schritte: Richten
von Laserenergie auf eine erste Oberfläche einer Membran mit einer
Dicke X und Fortsetzen des Richtens der Energie, bis der Laser ein Eintrittsloch
in der ersten Oberfläche
mit einer Tiefe X/Y erzeugt hat, wobei Y größer als X und kleiner als 10X ist
und das Eintrittsloch einen Durchmesser D aufweist; Richten von
Laserenergie auf eine zweite Oberfläche an dem Boden des Lochs,
bis der Laser ein Austrittsloch mit einem Durchmesser d/D erzeugt
hat, wobei d größer als
D und kleiner als 10D ist, wobei die Tiefe des Eintrittslochs kombiniert
mit der Tiefe des Austrittslochs eine Tiefe im Bereich von X bis
0,95X ist. Im Allgemeinen liegt Y in einem Bereich von etwa 4X bis
etwa 0,5X, üblicherweise
in einem Bereich von etwa 2X bis etwa 1,0X. Typischerweise ist Y
etwa 2X ± 10%.
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Zur
Bildung einer mehrstufigen Pore wird eine erste Porenstufe zu einer
Tiefe h1 (die zu einer ersten Porenstufenhöhe h1 führt) in einer Membran ausgebildet,
wobei von der Eintrittsseite der Membran her begonnen wird, wobei
h1 kleiner ist als die Dicke der Membran und im Allgemeinen etwa
20% bis etwa 90%, im Allgemeinen etwa 40% bis etwa 80% der Dicke
der Membran beträgt.
Die erste Porenstufe weist eine Eintrittsöffnungsgröße und eine Austrittsöffnungsgröße auf.
Eine zweite Porenstufe wird dann zu einer Tiefe h2 ausgebildet (was
zu einer zweiten Porenstufenhöhe
h2 führt),
und weist wiederum eine Eintrittsöffnungsgröße und eine Austrittsöffnungsgröße auf.
Die Eintrittsöffnungsgröße der zweiten
Stufe beträgt
im Allgemeinen etwa 20% bis etwa 90%, im Allgemeinen etwa 40% bis
etwa 80% der Öffnungsgröße der ersten
Porenstufe. Die Austrittsöffnung
der zweiten Porenstufe kann auch der Porenaustritt sein oder zu
einer dritten Porenstufe führen.
Im Allgemeinen beträgt
die Eintrittsöffnungsgröße einer
gegebenen Porenstufe etwa 20% bis etwa 90%, im Allgemeinen etwa
40% bis etwa 80% der Austrittsöffnungsgröße der vorhergehenden,
proximal zur Membraneintrittsseite liegenden Porenstufe. Dieses
Verfahren ist schematisch in der 2 gezeigt.
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Beispielsweise
kann eine zweistufige Pore durch Richten von etwa 40 bis 60 Pulsen
eines Excimerlaserstrahls bei einem Fluenzniveau von 625 mJ/cm2 gebildet werden, so dass eine erste Porenstufe
mit einem Eintrittsöffnungsdurchmesser
von 25 μm
bis zu einer Tiefe von 10 bis 20 μm
durch einen 25 μm
dicken Polyimidfilm gebildet wird, was zu einer ersten Porenstufe
mit einer Höhe
von 10 bis 20 μm
führt.
Ein zweiter Strahl mit einer entsprechenden Fluenz kann dann koaxial
oder nahezu koaxial für
etwa 50 bis 75 Pulse in die partiell abgetragene erste Porenstufe
gerichtet werden, so dass ein 4 bis 6 μm-Eintrittsöffnungsdurchmesser von dem Boden
der partiell abgetragenen ersten Porenstufe durch die Austrittsseite
der Membran zur Erzeugung einer Pore vorliegt, die eine Austrittsöffnung von
etwa 1,0 bis etwa 1,5 μm,
wie z.B. 1,2 μm,
aufweist, wodurch eine zweite Porenstufe mit einem Eintrittsöffnungsdurchmesser
von 4 bis 6 μm
und einem Austrittsdurchmesser von 1,0 bis etwa 1,5 μm gebildet
wird. Die resultierende mehrstufige Pore weist ein Verhältnis des
Eintrittsöffnungsdurchmessers
zum Austrittsöffnungsdurchmesser
von etwa 20:1 bis etwa 25:1 auf.
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Jede
Stufe, die nicht durch die Austrittsseite der Membran verläuft, kann
eine oder mehrere weitere Stufe(n) oder Durchgangsstufe(n) aufweisen,
die von dessen Austrittsseitenende her abgetragen worden ist bzw.
sind. Bei der Bildung der ersten Stufe oder Reihe von Stufen kann
maximal die gesamte Düsenfläche der Membran
abgetragen werden. Die gesamte Gruppierung von Durchgangsstufen
kann dann in diesem abgetragenen Bereich abgetragen werden. Das
Ergebnis besteht darin, dass bei einem zweistufigen Verfahren die gesamte
Düsenfläche eines
25 μm dicken
Polyimidfilms in der ersten Stufe bis zu einer Tiefe von 10 bis
20 μm abgetragen
werden kann und die gesamte Gruppierung von Durchgangsstufen dann
durch den Rest der Membran abgetragen werden kann.
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Einstufige
Verfahren
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Jedwedes
einer Anzahl von einstufigen Verfahren steht zur Verwendung bei
der Erzeugung von Porenstrukturen für eine Vernebelung bei vermindertem
Druck zur Verfügung.
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Ein
solches Verfahren nutzt eine einzelne Maske mit einem Punktmuster
mit variabler Dichte, wie es in dem US-Patent 5,417,897 beschrieben
ist, wobei das Verfahren für
die Herstellung eines Lochs für
eine Tintenstrahldruckerdüse
spezifisch ist. Bei der Verwendung dieses Verfahrens kann eine Maske
einen offenen Zentralbereich umfassen, der eine 100%ige Durchlässigkeit
der Laserenergie ermöglicht.
Den offenen zentralen Bereich umgebend und mit diesem kontinuierlich
ist ein zweiter Bereich, in dem das Maskenmaterial in einem Muster
von lichtundurchlässigen
Punkten angeordnet ist, die dahingehend wirken, dass sie partiell
eine Membran abschirmen, in der Poren ausgebildet werden sollen.
Durch die Auswahl einer Dichte der lichtundurchlässigen Punkte in dem Umfangsbereich
um die zentrale Öffnung
wird der zentrale Bereich jeder gebildeten Düse dadurch vollständig abgetragen,
und die Umfangsbereiche der Düse
werden nur partiell abgetragen. Die Durchlässigkeit für die Laserenergie in dem ersten
Umfangsbereich beträgt
etwa 20 bis etwa 65%. Ein zweiter Umfangs bereich kann derart hergestellt
werden, dass die Durchlässigkeit
geringer ist als in dem ersten Umfangsbereich. Durch Variieren der
Dichte der lichtundurchlässigen
Punkte in dem ersten und (gegebenenfalls) dem zweiten Umfangsbereich
kann die Pore, die in der Düsenmembran
ausgebildet ist, in einer gewünschten
Form hergestellt werden. Dieses Verfahren wird hier manchmal als „Grauskalaverfahren" bezeichnet.
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Ein
weiteres Verfahren zur Herstellung von Poren, welche die vorstehend
genannten Eigenschaften aufweisen, umfasst ein Dithering bzw. das
Drehen eines optischen Spiegels zum Drehen eines Laserstrahls während des
Abtragungsverfahrens. Durch Ändern
der Drehung des Spiegels kann der Laserstrahl auf einen Bereich
mit nacheinander abnehmender Größe durch
die Dicke der Membran fokussiert werden, wodurch eine Vernebelungspore
für verminderten
Druck mit den hier beschriebenen Eigenschaften gebildet wird. Das
Dithering-Verfahren
wurde ausführlich
in der Literatur beschrieben, einschließlich z.B. im US-Patent 4,894,115.
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Düsen- und
Behälterkonfigurationen
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Die
vorliegende Erfindung stellt Behälter
zum Vernebeln einer fließfähigen Formulierung
bereit, wobei die Behälter
die vorstehend beschriebenen Düsen
mit speziellen Porenstrukturen umfassen. Ferner werden Verfahren
zur Herstellung der Behälter
bereitgestellt.
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Im
Allgemeinen kann die erfindungsgemäße Düse, die eine poröse Membran
umfasst, im Zusammenhang mit jedwedem Behälter verwendet werden, der
zur Aufnahme einer interessierenden Formulierung eines Arzneistoffs
oder diagnostischen Mittels geeignet ist. Der Behälter kann
z.B. ein Einzeldosisbehälter
oder ein Mehrfachdosisbehälter
sein. Beispiele für
Einzeldosis- und Mehrfachdosisbehälter sind im Beispiel 2 und
in den 6 und 7 bereitgestellt. Die Behälter können wiederbefüllbar, wieder
verwendbar und/oder Einmalbehälter
sein. Vorzugsweise ist der Behälter
ein Einmalbehälter.
Der Behälter
kann für
die Lagerung und Abgabe eines Arzneistoffs oder eines diagnostischen
Mittels gestaltet sein, das trocken, im Wesentlichen trocken oder
flüssig
ist oder in der Form einer Suspension vorliegt. Der Behälter kann
jedwede gewünschte
Größe aufweisen.
In den meisten Fällen
hängt die
Größe des Behälters nicht
direkt mit der Menge an Arzneistoff oder diagnostischem Mittel zusammen,
der bzw. das abgegeben wird, da die meisten Formulierungen relativ
große Mengen
an Vehikelmaterial, wie z.B. Wasser oder eine Kochsalzlösung, enthalten.
Demgemäß könnte eine
gegebene Behältergröße durch
Variieren der Konzentration der Arzneistoffkonzentration (oder der
Konzentration des diagnostischen Mittels) einen breiten Bereich
verschiedener Dosierungen umfassen.
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Die
vorliegende Erfindung stellt einen Behälter zum Vernebeln einer fließfähigen flüssigen Formulierung
zur Abgabe an einen Patienten bereit, umfassend: (a) ein Blatt aus
einem flexiblen Membranmaterial, das eine Eintrittsseite, auf die
Formulierung unter Druck aufgebracht wird, eine Austrittsseite,
aus der ein Aerosol freigesetzt wird, und einen Düsenbereich
umfasst, wobei der Düsenbereich
eine Mehrzahl von Poren darin aufweist, durch welche die Formulierung
ausgestoßen
wird, wobei jede der Poren eine Austrittsöffnung und eine Eintrittsöffnung mit
einer Poreneintrittsöffnungsgröße und einer
Porenaustrittsöffnungsgröße aufweist,
wobei das Verhältnis
der Poreneintrittsöffnungsgröße zur Porenaustrittsöffnungsgröße mindestens
etwa 10:1 beträgt; (b)
Behälterwände, die
mit dem Blatt verbunden sind, wobei eine Wand des Behälters durch
das Ausüben
einer Kraft zusammendrückbar
ist; und (c) eine flüssige
Formulierung, die innerhalb der Behälterwände gehalten ist.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ferner Verfahren zur Herstellung der
hier beschriebenen Vernebelungsbehälter bereit, die im Allgemeinen
das Positionieren eines Blatts aus einem flexiblen Membranmaterial, das
Düsenbereiche
mit Porenstrukturen umfasst, wie sie in der vorliegenden Erfindung
bereitgestellt werden, angrenzend an einen Behälter umfasst, der eine Formulierung
umfasst, so dass die Düse
mit dem Behälter verbunden
wird, wobei der Behälter
mindestens eine Wand umfasst, die durch das Ausüben einer Kraft zusammendrückbar ist.
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Da
der Behälter
eine Düse
umfasst, wie es vorstehend beschrieben worden ist, drückt eine
Kraft von etwa 34,5 bar (500 psi) oder weniger den Behälter zusammen
und drückt
die Formulierung aus Poren der Membran und vernebelt die Formulierung.
Im Allgemeinen beträgt
das Ausmaß des
Drucks, der zum Zusammendrücken
des Behälters,
zum Herausdrücken
der Formulierung aus den Poren der Membran und zum Vernebeln der
Formulierung erforderlich ist, in einem Bereich von etwa 6,7 bar
(100 psi) bis etwa 34,5 bar (500 psi), üblicherweise in einem Bereich
von etwa 13,8 bar (200 psi) bis etwa 27,6 bar (400 psi). Im Allgemeinen ist
das Ausmaß des
erforderlichen Drucks größer als
etwa 6,7 bar (100 psi) und weniger als etwa 34,5 bar (500 psi).
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Im
Allgemeinen beträgt
die Menge an flüssiger
Formulierung in dem Behälter
etwa 10 μl
bis etwa 100 ml. In einigen Ausführungsformen
liegt die Flüssigkeitsmenge
in einem Bereich von etwa 5 ml bis etwa 100 ml, von etwa 10 ml bis
etwa 90 ml, von etwa 20 ml bis etwa 80 ml, von etwa 40 ml bis etwa
60 ml. In anderen Ausführungsformen
liegt die Flüssigkeitsmenge
in einem Bereich von etwa 0,5 ml bis etwa 10 ml, von etwa 1 ml bis
etwa 8 ml, von etwa 2 ml bis etwa 6 ml. In anderen Ausführungsformen
liegt die Flüssigkeitsmenge
in einem Bereich von etwa 10 μl
bis etwa 1000 μl,
von etwa 20 μl
bis etwa 100 μl.
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Die
Zeit, die zum Vernebeln der Formulierung erforderlich ist, liegt
im Allgemeinen im Bereich von 0,5 Sekunden bis 5 Sekunden, im Allgemeinen
bei etwa 1 Sekunde bis etwa 2 Sekunden.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ferner einen Einmalbehälter bereit,
umfassend: (a) mindestens eine Wand, die durch das Ausüben einer
Kraft zusammendrückbar
ist und mindestens eine Öffnung
aufweist, wobei die Öffnung
zu einem offenen Kanal mit einem Ende führt; (b) eine Düse, wie
sie hier beschrieben ist, welche an dem Ende des offenen Kanals
angeordnet ist, wobei die Düse
umfasst: ein Blatt aus einem flexiblen Membranmaterial, das eine
Eintrittsseite, auf die Formulierung unter Druck aufgebracht wird,
eine Austrittsseite, von der ein Aerosol freigesetzt wird, und einen
Düsenbereich,
wobei der Düsenbereich
eine Mehrzahl von Poren darin aufweist, durch welche die Formulierung
ausgestoßen
wird, wobei jede der Poren eine Austrittsöffnung und eine Eintrittsöffnung mit
einer Poreneintrittsöffnungsgröße und einer
Porenaustrittsöffnungsgröße aufweist,
wobei das Verhältnis
der Poreneintrittsöffnungsgröße zur Porenaustrittsöffnungsgröße mindestens
etwa 10:1 beträgt;
und (c) Formulierung in einer Menge von 100 ml oder weniger in dem
Behälter.
In einigen Ausführungsformen
umfasst der offene Kanal eine Versiegelung, die beim Ausüben einer
Kraft auf die zusammendrückbare
Wand zu einem offenen Zustand abgelöst wird. In anderen Ausführungsformen
umfasst der Einmalbehälter
ferner einen Filter mit niedrigem Widerstand, der zwischen der Versiegelung
und der Düse
angeordnet ist. Die Erfindung stellt ferner eine Einmalverpackung
bereit, die einen erfindungsgemäßen Behälter oder
eine Mehrzahl von erfindungsgemäßen Behältern umfasst.
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Bei
dem Behälter
kann es sich auch um einen Behälter
handeln, der die Lagerung eines Arzneistoffs oder eines diagnostischen
Mittels in einer trockenen oder im Wesentlichen trockenen Form bis
zum Zeitpunkt der Verabreichung bereitstellt, wobei an diesem Punkt
der Arzneistoff oder das diagnostische Mittel gegebenenfalls mit
Wasser oder einer anderen Flüssigkeit
gemischt werden kann. Ein Beispiel für einen Doppelkammerbehälter zur
Durchführung
eines solchen Mischens eines trockenen Arzneistoffs mit einer Flüssigkeit
unmittelbar vor der Verabreichung ist in dem US-Patent 5,709,202
beschrieben.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
umfasst der Behälter,
der für
die vorliegende Erfindung geeignet ist, einen Einmalbehälter zur
einmaligen Verwendung mit einer einzelnen Dosis, der eine Formulierung
zur Abgabe an einen Patienten enthält und eine zusammendrück bare Wand
aufweist. Darüber
hinaus kann der Behälter
in der gleichen Verpackung mit einer porösen Membran und einem Filter
mit niedrigem Widerstand konfiguriert sein, wobei der Filter mit
niedrigem Widerstand zwischen der porösen Membran und einer in dem Behälter enthaltenen
Formulierung angeordnet ist. Der Behälter kann vorzugsweise nach
einem einzelnen Gebrauch zur Abgabe der darin enthaltenen Formulierung
entsorgt werden.
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In
einer Ausführungsform
wird der Behälter
durch eine zusammendrückbare
Wand geformt. Der Behälter
weist eine Öffnung
auf, die durch eine Düse
bedeckt wird, die eine flexible poröse Membran umfasst. Die Austrittsöffnungen
der Poren der Düse
sind von erhöhten
Bereichen umgeben, die ein Eindringen von Fluid zurück in die
Poren verhindern. Der Behälter
umfasst eine Öffnung,
die zu einem offenen Kanal führt,
wobei der Kanal eine Barriere (oder eine ablösbare Versiegelung) umfasst,
der beim Ausüben
einer Kraft, die durch die Formulierung erzeugt wird, die aus dem
Behälter
gedrückt
wird, zu einem offenen Zustand abgelöst wird. Zwischen der Formulierung
und der ablösbaren
Versiegelung kann ein Filter mit niedrigem Widerstand angeordnet
sein. Der Filter weist eine Porosität auf, die derart ist, dass
die Gegenwart des Filters den Druck, der zur Erzeugung eines Aerosols
durch Drücken
der Formulierung durch die poröse
Membran der Düse
erforderlich ist, nicht wesentlich erhöht. Wenn die Barriere zu einem
offenen Zustand abgelöst
wird, fließt
die Formulierung zu einem Bereich angrenzend an die flexible poröse Membran
der Düse
und wird durch eine nicht-zerbrechbare
Barriere daran gehindert, weiter in den Kanal zu fließen.
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Die 6 ist
eine Querschnittsansicht einer bevorzugten Ausführungsform eines Einmalbehälters 1 der
Erfindung. Der Behälter
ist durch eine zusammendrückbare
Wand 2 geformt. Der Behälter 1 umfasst
eine Öffnung,
die zu einem offenen Kanal 6 führt, wobei der Kanal 6 eine
Barriere (oder eine ablösbare
Versiegelung) 7 umfasst, die beim Ausüben einer Kraft, die durch
die Formulierung 5 erzeugt wird, die aus dem Behälter gedrückt wird,
zu einem offenen Zustand abgelöst
wird. Ein Filter mit niedrigem Widerstand 301 ist zwischen der
ablösbaren
Versiegelung 7 und der Düse 302 angeordnet.
Wenn die ablösbare
Versiegelung 7 zerstört wird,
fließt
die Formulierung 5 zu einem Bereich angrenzend an den Filter
mit niedrigem Widerstand 301, durch den Filter mit niedrigem
Widerstand 301, falls dieser vorliegt, und aus der Düse 302 heraus,
so dass ein Aerosol gebildet wird. Die Formulierung 5 wird
durch eine nicht-zerbrechbare Barriere 8 am weiteren Fließen in den Kanal 6 gehindert.
Eine Anzahl von Behältern
kann miteinander verbunden werden, so dass eine Verpackung 46 gebildet
wird, wie es in der 7 gezeigt ist. Die Verpackung 46 ist
in der Form eines länglichen
Bands gezeigt, jedoch kann sie in jedweder Konfiguration vorliegen
(z.B. kreisförmig,
quadratisch, rechteckig, usw.). Ferner ist die Verpackung 46 so
gezeigt, dass sie eine einzelne Reihe von Behältern umfasst, jedoch kann
sie auch zwei oder mehr Reihen umfassen.
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Die 9 ist
eine Querschnittsansicht des Einmalbehälters 1 von 6 im
Gebrauch für
eine Atmungstrakttherapie. Die Wand 2 wird durch eine mechanische
Komponente, wie z.B. die Nocke 9, zusammengedrückt, wie
es in der 9 gezeigt ist. Die Nocke kann
von einem Motor angetrieben werden, der mit Zahnrädern verbunden
ist, welche die Nocke 9 so drehen, dass die Nocke mit der
zusammendrückbaren
Wand 2 des Behälters 1 in
Kontakt gebracht wird und die erforderliche Kraft auf diese ausübt. Die
Formulierung 5 wird durch den Filter mit niedrigem Widerstand 301,
falls dieser vorliegt, in den offenen Kanal 6 (wobei die
in der 8 gezeigte Versiegelung 7 zerbrochen
wird) und gegen und durch die Düse 302 gedrückt, wodurch
die poröse
Membran der Düse 302 dazu
gebracht wird, sich nach außen
in eine konvexe Konfiguration vorzuwölben, wie es in der 7 gezeigt
ist. Die Nocke 9 wurde gegen die Behälterwand 2 gedrückt, nachdem
ein Patient 10 mit dem Einatmen in der Richtung des Pfeils „I" begonnen hat.
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Ein
beispielhaftes Verfahren zur Verwendung der Aerosolabgabevorrichtung 40,
wie sie in der 9 gezeigt ist, ist wie folgt.
Der Patient 10 atmet durch den Mund von einem röhrenförmigen Kanal 11 ein.
Die Geschwindigkeit der Luft, die sich durch den Strömungsweg 29 des
Kanals 11 bewegt, kann über
den Durchmesser des Kanals gemessen werden, um ein Strömungsprofil 12 zu
bestimmen, d.h. die Luft, die durch den Kanal 11 strömt, weist
in einer größeren Entfernung
von der Innenfläche
des Kanals eine höhere
Geschwindigkeit auf. Die Luftgeschwindigkeit unmittelbar angrenzend
an die Innenfläche
des Kanals 11 (d.h. infinitesimal nahe an der Oberfläche) ist
sehr niedrig (d.h. nähert
sich Null). Eine Strömungsgrenzschicht 13 definiert einen
Satz von Punkten, unterhalb derer (in einer Richtung von der Kanalmitte
in die Richtung der Innenfläche des
Kanals) die Luftströmung
im Wesentlichen unterhalb der Massenströmungsgeschwindigkeit, d.h.
50% oder weniger als die Massenströmungsgeschwindigkeit, liegt.
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Wie
es in der 9 gezeigt ist, spielt die konvexe
Form, welche die flexible poröse
Membran der Düse 302 während der
Verwendung einnimmt, eine wichtige Rolle. Vorzugsweise ist die obere
Fläche
der flexiblen porösen
Membran der Düse 302 im
Wesentlichen mit der Innenfläche
des Kanals 11 bündig
(d.h. sie liegt im Wesentlichen in der gleichen Ebene wie die Innenfläche des
Kanals 11), so dass Luft frei strömen kann. Wenn folglich die
Membran der Düse 302 an
Ort und Stelle gehalten würde,
wenn sich die Formulierung 5 durch die Poren bewegt, würde die
Formulierung in die sich langsam bewegende oder im Wesentlichen „tote Luft" unterhalb der Grenzschicht 13 freigesetzt
werden. Wenn jedoch die Formulierung 5 aus dem Behälter 1 durch eine
Kraft gedrückt
wird, die von einer Quelle, wie z.B. einer motorbetriebenen Nocke 22,
ausgeübt
wird, drückt die
Formulierung 5 gegen die flexible poröse Membran der Düse 302,
was dazu führt,
dass sich die poröse Membran über die
Ebene der ruhenden Oberfläche
der Düsenmembran 302 und über die
Ebene der Innenfläche
des Kanals 11 hinaus konvex nach außen wölbt. Die nach oben gerichtete,
konvexe Verzerrung der Membran der Düse 302 ist wichtig,
da sie die Poren der Membran über
die Grenzschicht 13 (in der 9 gezeigt) hinaus
in der sich schneller bewegenden Luft des Kanals 11 positioniert.
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Eine
Vorrichtung, die der Vorrichtung 40 von 9 entspricht,
kann entsprechend verwendet werden, um einen Arzneistoff durch eine
nasale Abgabe an den Atmungstrakt abzugeben. Beispielsweise werden
das Mundstück 30 und
die Öffnung 38 geeignet
modifiziert, um eine Abgabe durch ein Einatmen durch die Nase bereitzustellen.
Folglich platziert der Patient die Öffnung der modifizierten Vorrichtung
in seinem Nasenloch und nach dem Einatmen wird eine Dosis des Arzneistoffs
an den Atmungstrakt des Patienten in einer Weise abgegeben, wie
es vorstehend beschrieben ist.
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Die
Aerosolabgabe eines Arzneistoffs an das Auge kann unter Verwendung
einer Vorrichtung erreicht werden, die der vorstehend beschriebenen
Vorrichtung 40 ähnlich
ist, jedoch modifiziert ist. Beispielsweise wird die in der 9 gezeigte
Vorrichtung 40 so modifiziert, dass das Mundstück 30,
die Öffnung 38 und
der Kanal für
eine Aerosolabgabe an die Oberfläche
eines Auges des Patienten geeignet sind. Der Patient positioniert
die Vorrichtung derart, dass eine Aerosolformulierung, die aus der Öffnung 38 austritt,
die Oberfläche des
Auges kontaktiert, wobei der Kanal an dem Öffnungsende (Öffnung 38)
offen ist und vorzugsweise an dem Ende gegenüber dem Öffnungsende geschlossen ist.
Die Vorrichtung kann zusätzlich
ein Mittel zum Halten der Vorrichtung in einer stabilen Position über dem
Auge des Patienten und/oder ein Mittel, um den Zustand zu erfassen,
wenn das Auge des Patienten offen ist, umfassen. Bei der Aktivierung
der Vorrichtung drückt
eine Nocke 9 (oder eine andere mechanische Komponente)
die zusammendrückbare
Wand 2 des Behälters 1 ein. Die
Formulierung 5 wird durch den Filter 301 in den
offenen Kanal 6 (wobei die Versiegelung 7 zerstört wird) und
gegen und durch die Düse 302 gedrückt, wodurch
ein Aerosol erzeugt wird, das durch eine Öffnung aus der Vorrichtung
herausgedrückt
wird, so dass es mit der Oberfläche
des Auges in Kontakt kommt.
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Die
Vorrichtung der Erfindung kann einen Filter mit niedrigem Widerstand
und eine poröse
Membran nutzen, um ein Verstopfen der porösen Membran der Düse zu verhindern
und den Durchgang von ungelösten Teilchen
oder ungelöstem
Arzneistoff und/oder anderen unerwünschten Teilchen zu verhindern,
so dass sie nicht an den Patienten abgegeben werden. Im Allgemeinen
wird die Formulierung aus einem Behälter freigesetzt, durch mindestens
ei nen Filter mit niedrigem Widerstand geleitet und dann durch eine
poröse
Membran einer Düse
geleitet. Aus der Arzneistoffformulierung wird ein Aerosol gebildet,
wenn sie durch die Poren der porösen
Membran hindurchtritt, und das Aerosol wird an den Patienten abgegeben.
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Die
Düse kann
als Komponente einer Einmalverpackung einbezogen werden, die aus
einem Behälter, der
als Lagerbehälter
für die
Arzneistoffformulierung dient, einer porösen Membran und gegebenenfalls
einem Filter mit niedrigem Widerstand, der zwischen der Arzneistoffformulierung
und der Düse
angeordnet ist, zusammengesetzt ist. Solche Filter sind in dem US-Patent 5,829,435,
das am 3. November 1998 erteilt worden ist, beschrieben und offenbart.
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Die
Düse kann
auch separat von dem Arzneistoffbehälter und/oder der Einmalverpackung
bereitgestellt werden. Beispielsweise kann die Düse als einzelne Einmaleinheit
bereitgestellt werden, die in der geeigneten Position bezogen auf
den Behälter
eingesetzt werden kann. Die Einmaldüse kann vor der Verwendung eingesetzt
und nach jedem Gebrauch oder einer empfohlenen Anzahl von Gebrauchsvorgängen entsorgt
werden. Alternativ kann die Düse
als separates Band oder als separate Bänder bereitgestellt werden.
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Die
Formulierung kann eine flüssige
Formulierung mit niedriger Viskosität sein. Die Viskosität des Arzneistoffs
oder des diagnostischen Mittels selbst oder in einer Kombination
mit einem Träger
ist nicht besonders wichtig, mit der Ausnahme, dass die Formulierung
die Eigenschaften aufweisen muss, dass die Formulierung aus Öffnungen
unter Bildung eines Aerosols herausgedrückt werden kann. Wenn die Formulierung
z.B. durch die flexible poröse
Membran gedrückt
wird, wird sie ein Aerosol bilden, das vorzugsweise eine Teilchengröße im Bereich
von etwa 0,1 bis 12 μm
für eine
intrapulmonale Abgabe oder im Bereich von 15 bis 75 μm für eine Abgabe
an das Auge aufweist.
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Aerosolabgabevorrichtungen
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Die
vorliegende Erfindung stellt ferner Aerosolabgabevorrichtungen bereit,
die einen hier beschriebenen Behälter
umfassen. Im Allgemeinen umfassen Aerosolabgabevorrichtungen, die
in der Erfindung geeignet sind, (a) eine Vorrichtung zum Halten
eines Formulierungenthaltenden Behälters, vorzugsweise eines Einmalbehälters, mit
mindestens einem Behälter,
jedoch vorzugsweise einer Anzahl von Behältern, und (b) einen mechanischen
Mechanismus zum Drücken
des Inhalts eines Behälters
(auf der Verpackung) durch eine Düse, die eine poröse Membran
umfasst und erfindungsgemäße Porenstrukturen
aufweist, wobei gegebenenfalls vorher ein Filter mit niedrigem Widerstand
angeordnet ist. Wenn die Vorrich tung für eine Atmungstraktabgabe verwendet
wird, kann die Vorrichtung ferner (c) ein Mittel zum Steuern des
Einatemströmungsprofils,
(d) ein Mittel zum Steuern des Volumens, in dem der Arzneistoff
oder das diagnostische Mittel eingeatmet wird, (e) einen Schalter
zum automatischen Freigeben oder Auslösen des mechanischen Mittels
zur Freisetzung eines festgelegten Volumens an Aerosol und Aerosol-freier
Luft, wenn die Einatemströmungsgeschwindigkeit
und/oder das Volumen einen vorgegebenen Punkt erreicht bzw. erreichen,
(f) ein Mittel zum Halten und Bewegen einer Verpackung nach der
anderen in eine Arzneistofffreisetzungsposition, so dass eine neue
Verpackung an Ort und Stelle zum jeweiligen Freisetzen eines Arzneistoffs
angeordnet wird, und (g) eine Energiequelle, wie z.B. eine Feder
oder herkömmliche
Batterien oder andere elektrische Energiequellen umfassen.
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Die
vorliegende Erfindung stellt ferner Verfahren zur Herstellung von
hier beschriebenen Aerosolabgabevorrichtungen bereit, die im Allgemeinen
das Anordnen eines hier beschriebenen Behälters in einer Haltevorrichtung
umfassen, wobei die Haltevorrichtung mit einem mechanischen Mechanismus
zum Drücken
des Inhalts des Behälters
durch die Düse
des Behälters
gekoppelt ist.
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Die 10 ist
eine Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Aerosolabgabevorrichtung,
die einen Mehrfachdosisbehälter
und ein Band mit Filtern mit niedrigem Widerstand und ein Band mit
porösen
Membranen umfasst.
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Die 11 ist
eine Querschnittsansicht einer erfindungsgemäßen Aerosolabgabevorrichtung,
die einen Mehrfachdosisbehälter
und ein einzelnes Band umfasst, bei dem sowohl Filter mit niedrigem
Widerstand als auch Düsen,
die poröse
Membranen umfassen, miteinander verbunden sind.
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Die
erfindungsgemäßen Aerosolabgabevorrichtungen
können
auch zusätzliche
Komponenten umfassen, wie z.B. unter anderem eine Überwachungseinrichtung
zur Analyse der Einatemströmung
eines Patienten (z.B. einen Strömungssensor 31,
wie er in der 12 gezeigt ist, der Röhren 35 und 36 aufweist,
die mit einem Druckwandler 37 verbunden sind, wobei die
Röhren 35 und 36 mit
dem Strömungsweg 29 in
Verbindung stehen und wobei der Druckwandler elektrisch mit einem
Mikroprozessor 26 verbunden ist), einen Heizmechanismus
zum Hinzufügen
von Energie zu dem Luftstrom, in den die Aerosolteilchen freigesetzt
werden (z.B. einen Heizmechanismus 14, wie er in der 12 gezeigt
ist), Mittel zum Messen der Umgebungstemperatur und -feuchtigkeit
(z.B. ein Hygrometer 50 und ein Thermometer 51,
wie sie in der 12 gezeigt sind), Siebe, um zu
verhindern, dass unerwünschte
Teilchen in der Umgebung in den Strömungsweg eintreten (z.B. Siebe 32, 33 und 34,
wie sie in der 12 gezeigt sind), und/oder andere
Komponenten, welche die Aerosolabgabe und/oder die Patientencompliance
mit einer Aerosolabgabevorschrift verbessern könnten. Die Vorrichtung kann
auch Komponenten umfassen, die Informationen bezüglich der Aerosolabgabevorschrift
eines Patienten und dessen diesbezügliche Compliance, der Arten
und Mengen von Arzneistoff, der an einen Patienten abgegeben wird,
und/oder andere Informationen, die für den Patienten oder für den behandelnden
Arzt nützlich sind,
bereitstellen oder speichern. Vorrichtungen, die für eine erfindungsgemäße Aerosolabgabe
geeignet sind (d.h. die zur Verwendung mit einem Filter mit niedrigem
Widerstand und einer Düse,
wie sie hier beschrieben sind, angepasst werden können) sind
im US-Patent 5,544,646, erteilt am 13. August 1996, im US-Patent 5,497,763,
erteilt am 12. März
1996, im US-Patent 5,855,562, in der veröffentlichten PCT-Anmeldung
WO 96/13292, veröffentlicht
am 9. Mai 1996, und in der veröffentlichten
PCT-Anmeldung WO 96/09846, veröffentlicht
am 4. April 1996, beschrieben.
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Die
hier beschriebene Vernebelung kann mit einer Vorrichtung durchgeführt werden,
die von einer anschließbaren
Quelle Energie erhält.
Die Vorrichtung ist jedoch vorzugsweise eine in sich geschlossene,
tragbare Vorrichtung, die batteriebetrieben ist. Beispielsweise
kann das erfindungsgemäße Verfahren
unter Verwendung einer tragbaren, handgehaltenen batteriebetriebenen
Vorrichtung durchgeführt
werden, bei der ein Mikroprozessor (z.B. als Mittel zum Aufzeichnen
einer Charakterisierung des Einatemprofils) gemäß den US-Patenten 5,404,871,
5,450,336 und 5,906,202 eingesetzt wird. Der Mikroprozessor ist
so programmiert, dass er die hier beschriebenen Kriterien unter
Verwendung der Vorrichtung, der Dosiereinheiten und des Systems,
wie sie in den US-Patenten 5,709,202, 5,497,763, 5,544,646 und 5,823,178
beschrieben sind, mit den hier beschriebenen Modifizierungen nutzt.
Alternativ kann die erfindungsgemäße Verfahrensweise unter Verwendung
einer mechanischen (nicht-elektronischen) Vorrichtung durchgeführt werden.
Dem Fachmann ist klar, dass verschiedene Komponenten mechanisch
so eingestellt werden können,
dass sie bei einer gegebenen Einatemströmungsgeschwindigkeit und einem
gegebenen Volumen betätigt
werden (z.B. ein drehbares Schwungrad, das sich pro Volumen um ein
gegebenes Maß dreht).
-
Eine
beispielhafte Vorrichtung 40 der Erfindung ist in der 12 gezeigt.
Die Vorrichtung 40 ist eine handgehaltene, in sich geschlossene,
tragbare atmungsbetätigte
Inhalatorvorrichtung 40 mit einem Halter 20 mit
zylindrischen Seitenwänden
und einem Handgriff 21. Der Halter 20 wird „befüllt", d.h. mit einem
Behälter 1 verbunden,
der Dosiereinheiten mit flüssigen,
fließfähigen Formulierungen
eines pharmazeutisch aktiven Arzneistoffs oder eines diagnostischen
Mittels darin aufweist. Eine Mehrzahl von Behältern 1 (2 oder mehr)
ist vorzugsweise unter Bildung einer Verpackung 46 miteinander
verbunden. Die 13 ist eine Schnittansicht einer Kassette 500,
die in eine Abgabevorrichtung 40 eingebracht wird. Die
Einmalver packung 46 wird in einer Weise in der Kassette 500 gefaltet
oder aufgewickelt, die es ermöglicht,
die einzelnen Behälter 1 in
eine Formulierungsfreisetzungsposition innerhalb der Vorrichtung 40 zu
bewegen. Während
die Behälter 1 in
Position bewegt werden, wird die Abdeckung 400 entfernt.
Obwohl es möglich
ist, jedweden gebrauchten Abschnitt der Verpackung auf eine Walze 70 aufzuwickeln
und die gebrauchte Abdeckung 400 auf eine Walze 85 aufzuwickeln
oder sie beliebig in einer Kammer zu falten, ist es auch möglich, den
gebrauchten Teil aus der Kassette 500 und der Vorrichtung 40 auszugeben
und diesen sofort zu entsorgen.
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Während die
Erfindung im Zusammenhang mit ihren bevorzugten speziellen Ausführungsformen
beschrieben worden ist, sollte beachtet werden, dass die vorstehende
Beschreibung sowie die folgenden Beispiele den Schutzbereich der
Erfindung veranschaulichen und nicht beschränken sollen. Andere Aspekte,
Vorteile und Modifizierungen innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung
sind für
den einschlägigen
Fachmann offensichtlich.
-
Beispiele
-
Beispiel 1
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Erzeugung
von gestuften Poren in Vernebelungsdüsen für verminderten Druck
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Düsen wurden
aus einem dünnen
Polyimidfilm (25 μm,
KAPTONTM, Typ 100H, DuPont de Nemours Co.,
Inc.) unter Verwendung eines Excimerlasers hergestellt. Vor dem
Bohren der Poren wurde der Polyimidfilm auf eine Aluminium-Polyethylen-Verbunddeckelschicht
laminiert, die ein gestanztes Loch oder mehrere gestanzte Löcher umfasste,
die jeweils Abmessungen von etwa 6 mm × 1,5 mm aufwiesen. Das Laminat
wurde durch eine Vakuumplatte auf einem Dreiachsentisch gehalten.
-
Unter
Verwendung von 5X-Projektionslinsen wurde eine 7 × 48-Gruppierung
von Löchern
in einem Bereich von 2,8 mm × 0,5
mm in dem Polyimid abgetragen. Eine Maske, die eine Gruppierung
transparenter Bereiche mit einem Durchmesser von 125 μm enthielt,
wurde zur Erzeugung von Poren mit einem Eintrittsdurchmesser von
25 μm verwendet.
Etwa 40 Pulse eines Excimerlasers bei 630 mJ/cm2 wurden
verwendet, um eine erste Stufe bis zu einer Tiefe von etwa 15 μm partiell
durch die Membran abzutragen, wodurch die erste Porenstufe gebildet
wurde. Dann wurde die Maske zu einer anderen Position mit UV-durchlässigen Bereichen
von 20 μm
bewegt, um unter Verwendung von etwa 65 Pulsen des gleichen Lasers eine
zweite Porenstufe in den Poren zu erzeugen, wobei die zweite Stufe
eine Eintrittsöffnung
von 4 μm
und eine Austrittsöffnung
von etwa 1,25 μm
aufweist.
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Ein
Rasterelektronenmikrographiebild eines Beispiels einer zweistufigen
Pore ist in der 3 gezeigt.
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Beispiel 2
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Dosierungsformen
und Blisterverpackungen
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Ein
Polyimid-Aluminium/Polyethylen-Laminat wurde hergestellt und eine
7 × 48-Gruppierung
von Löchern
in einem Bereich von 2,8 mm × 0,5
mm des Polyimids wurde gemäß Beispiel
1 gebildet. Ein Abschnitt des Laminats, der eine 7 × 48-Gruppierung
von Löchern
umfasst, ist eine einzelne Düse.
Zur Herstellung einer Einzeldosierungsform wurde eine Aclam-Blisterschicht, die
mit einer Formulierung gefüllt
war, an eine einzelne Düse
heißgesiegelt.
Eine Einzeldosierungsform ist in der 6 gezeigt.
Eine Klammer wurde um den Blister- und Düsenbereich ausgebildet. Die
Ausübung
eines Drucks von 13,8 bis 27,6 bar (200 bis 400 psi) auf die Dosierungseinheit
führte
zum Ausstoß der
Formulierung aus dem Blister durch die Poren in der Düse, wodurch ein
Aerosol gebildet wurde. Die Zeit von der anfänglichen Ausübung des
Drucks bis zur Aerosolbildung betrug 1,5 Sekunden.
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Um
eine Blisterverpackung, die Mehrfachdosierungsformen umfasste, herzustellen,
wurde eine Polyimidschicht auf eine Aluminium/Polyethylenschicht
laminiert, wie es im Beispiel 1 beschrieben worden ist, wobei die
Aluminium/Polyethylen-Verbunddeckelschicht eine regelmäßige Gruppierung
von gestanzten Löchern von
jeweils 6 mm × 1,5
mm umfasste. Löcher
wurden in die Polyimidschicht in jedem der Düsenbereiche so gebohrt, wie
es im Beispiel 1 beschrieben ist. Eine Aclamschicht, die eine Mehrzahl
von Blistern umfasste, die mit flüssiger Formulierung gefüllt waren,
wurde so auf das Laminat heißgesiegelt,
dass jeder Düsenbereich
einem mit Formulierung gefüllten
Blister gegenüber
lag, wie es in den 7 und 8 gezeigt
ist.
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Beispiel 3
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Bildung von
Poren unter Verwendung des Grauskalaverfahrens
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Eine
Maske, die einen ersten, inneren kreisförmigen Bereich, der einen 100%igen
Energiedurchgang zulässt,
und einen zweiten, kreisförmigen
Bereich, der den ersten Bereich umgibt, zu diesem konzentrisch ist und
eine Dichte von lichtundurchlässigen
Punkten umfasst, so dass ein 50%iger Energiedurchgang zugelassen
wird, umfasste, wurde verwendet, um Poren in einem 25 μm dicken
KAPTONTM-Film zu erzeugen. Der erste kreisförmige Bereich
wies einen Durchmesser von 6 μm
auf, während
der zweite Bereich einen Durchmesser von 25 μm aufwies. Ein im Beispiel 1
beschriebener Excimerlaser wurde verwendet. 120 Pulse eines Excimerlasers
bei einer Energiedichte von 570 mJ/cm2 wurden
auf die Maske und durch den Film gerichtet, bis Poren gebildet wurden.
Ein Querschnittsbild einer auf diese Weise gebildeten Pore ist in
der 4 gezeigt.
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Auf
diese Weise wurden zwei Arten von Grauskalen-Düsen hergestellt. Typ I- und
Typ II-Düsen umfassen
Poren mit einem Innenkreis-Eintrittsdurchmesser von 6 μm bzw. 5 μm, wie es
in der Tabelle 1 gezeigt ist.
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Wenn
Grauskalen-Düsen
in einer Vernebelungsverpackung, die im Beispiel 2 beschrieben ist,
verwendet wurden, erzeugten sie Aerosole mit einer durchschnittlichen
Teilchengröße von 2,5 μm und einer
emittierten Dosis von etwa 65% (d.h. der Prozentsatz der in dem
Behälter
gehaltenen Formulierung, der emittiert worden ist). Diese Parameter,
d.h. die durchschnittliche Teilchengröße und die emittierte Dosis,
waren mit denjenigen identisch, die unter Verwendung einer „Standard"-Düse erhalten
wurden. Eine „Standard"-Düse weist Poren
mit einem Eintrittsdurchmesser von etwa 6 μm und einem Austrittsdurchmesser
von etwa 1 μm
auf, wie es in der 1 gezeigt ist, ist jedoch ansonsten
mit der Grauskalen-Düse
identisch.
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Die
Typ I- und Typ II-Grauskalen-Düsen
sowie die Standarddüse
wurden bezüglich
des Extrusionsdrucks analysiert, der zur Erzeugung eines Aerosols
mit einer durchschnittlichen Teilchengröße von 2,5 μm und einer emittierten Dosis
von etwa 65% erforderlich ist. Der zur Erzeugung eines solchen Aerosols
unter Verwendung einer Standarddüse
erforderliche Druck beträgt
etwa 44,8 bar (650 psi). Insgesamt 70 einzelne Verpackungen,
die Typ I- oder Typ II-Grauskalen-Düsen umfassten, wurden analysiert.
Der durchschnittliche Extrusionsdruck, der zur Erzeugung eines Aerosols
mit den vorstehend genannten Parametern erforderlich war, betrug
20,5 bar (297,14 psi) für
die Typ I-Grauskalendüse
und 24,7 bar (358,45 psi) für
die Typ II-Grauskalen-Düse.
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Beispiel 4
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Bildung von
Poren durch Dithering
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Ein
Laserstrahl mit einer Eintrittsöffnung
von 30 nm an der Maske wurde um 10 μm bezogen auf den Ausgangspunkt
verschoben. Der Strahl wurde während
des Abtragungsvorgangs gedreht, wodurch der Laser so gerichtet wurde,
dass die Membran in einem etwa kreisförmigen Muster durch die Dicke
der Membran in einem abnehmenden Radius mit jeder aufeinander folgenden
Stufe für
mehrere Stufen geätzt
wurde, so dass die Polyimidmembran (25 μm dick) unter Bildung von Poren
mit einem Querschnittsprofil gemäß 5 geätzt wurde.
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Während die
vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf ihre speziellen Ausführungsformen
beschrieben worden ist, sollte vom Fachmann beachtet werden, dass
verschiedene Änderungen
ausgeführt
und Äquivalente
verwendet werden können,
ohne vom Schutzbereich der Erfindung abzuweichen, der durch die Ansprüche festgelegt
ist. Darüber
hinaus können
viele Modifizierungen vorgenommen werden, um eine Anpassung an eine
spezielle Situation, ein spezielles Material, eine spezielle Zusammensetzung,
ein spezielles Verfahren, einen speziellen Verfahrensschritt oder
spezielle Verfahrensschritte innerhalb des Schutzbereichs der beigefügten Ansprüche vorzunehmen.