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Hintergrund
der Erfindung
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Das
atriale natriuretische Peptid (ANP) ist das erste beschriebene Peptid
in einer Familie von Hormonen, die die Homöostase der Körperflüssigkeiten
regeln (siehe Brenner et al., 1990). Die Beschreibung der starken
diuretischen und natriuretischen Eigenschaften von atrialen Extrakten
durch de Bold et al., (1981) war der erste Beweis, dass das Herz
ein endokrines Organ sein kann. Die nachfolgende Isolierung und
Charakterisierung dieser Aktivität
durch Gruppen, zu denen Flynn et al. (1981) gehörte, charakterisierte ANP als
das erste sezernierte Herzhormon. ANP wird von atrialen Myozyten
als Reaktion auf einen Anstieg des intravaskulären Volumens sezerniert. Sobald
es einmal im Kreislauf ist, beeinflusst es in erster Linie die Niere,
das Gefäßgewebe
und die Nebennierendrüse,
wobei seine Wirkungen zur Ausscheidung von Natrium und Wasser durch
die Nieren und eine Verringerung des intravaskulären Volumens und Blutdrucks
führen
(Atlas et al., 1987).
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Matsuo
und seine Mitarbeiter isolierten zwei andere natriuretische Peptide.
Das natriuretische Peptid des Gehirns (Brain natriuretic peptide
(BNP) und das natriuretische Peptid vom C-Typ (CNP) wurden beide
anhand ihrer starken relaxierenden Wirkungen auf den Hühnerenddarm
aus Schweinehirnextrakten isoliert (Sudeh et al., 1988; Sudeh et
al., 1990). BNP stammt aus den Myokardzellen und zirkuliert wie
ANP im menschlichen Plasma (de Bold et al., 1981; Burnett et al.,
1984). BNP ist natriuretisch, reninhemmend, vasodilatierend und
lusitrop (Mukoyama et al., 1991; Yamamoto et al., 1996; Grantham
et al., 1996). CNP stammt aus den Endothelzellen und fungiert als
vasodilatierendes und wachstumsinhibierendes Peptid (Suga et al.,
1992; Stingo et al., 1992; Koller et al., 1991). ANP und BNP nehmen
im Plasma und im Herzen während
des kongestiven Herzversagens (congestive heart failure, CHF) beim
Menschen zu, und zusätzlich
dazu, dass sie als Serummarker für
Ventrikeldysfunktion dienen, erfüllen
sie wichtige Herz-Nieren-Schutzfunktionen
(Stevens et al., 1995; Yamamoto et al., 1997; McDonagh et al., 1998).
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ANP,
BNP und CNP werden aus großen
Vorläuferproteinen
synthetisiert, und die reifen, aktiven Peptide haben eine 17-Aminosäure-Schleife,
die aus einer intramolekulären
Disulfid-Brücke
gebildet wird. Bei den menschlichen Peptiden sind elf dieser Aminosäuren zwischen
ANP, BNP und CNP identisch, während
die – und
C-terminalen Schwänze
sowohl in ihrer Länge
als auch in ihrer Zusammensetzung variieren (siehe Kambayashi et
al., 1990; und Tawaragi et al., 1991). CNP hat keinen C-terminalen
Schwanz, und Untersuchungen der Struktur des Gens für CNP zeigten,
dass die Translation durch ein Stopcodon unmittelbar nach dem letzten Cysteincodon
in der mRNA terminiert wird.
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Zwischen
den Spezies sind die Aminosäurensequenzen
sowohl von ANP als auch von CNP in hohem Maße konserviert, wohingegen
die Struktur von BNP stark variiert. Zum Beispiel sind die reifen
28-Aminosäuren-ANPs
aus dem Menschen und dem Schwein identisch, und im Rattenpeptid
gibt es nur eine Substitution. Zusammen mit der Existenz von mindestens
drei Arten von für
natriuretische Peptide spezifischen Rezeptoren lässt die Existenz dieser Strukturvariation
vermuten, dass die physiologische Kontrolle der Homöostase der Körperflüssigkeiten
komplex ist. Sowohl ANP als auch CNP verringern die Herz-Vorlast.
Jedoch ist CNP im Gegensatz zu ANP nicht natriuretisch (Stingo et
al., 1992).
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Die
unterschiedlichen Wirkungen von ANP, BNP und CNP sowohl auf das
Herz-Kreislaufsystem
als auch auf die Niere ebenso wie ihre Rollen bei pathophysiologischen
Zuständen
wie Herzversagen, Bluthochdruck und Nierenerkrankung haben die nativen
Peptide und ihre molekularen Analoga sowohl für klinische Forscher als auch
für Grundlagenforscher
sehr interessant gemacht. Siehe z. B. Lewicki et al., (US Patent
Nrn. 5,114,923, 4,804,650 und 4,757,048), Johnson et al., (US Patent
Nr. 5,047,397) und Johnson et al. (US Patent Nr. 4,935,492) und
Wei et al. (US Patent Nr. 5,583,108). US Patent Nr. 5,583,108 betrifft
eine Chimäre
von ANP und CNP, als Vasonatrinpeptid (VNP) bezeichnet. VNP, das
22 Aminosäuren
des CNP und die 5 Aminosäuren am
Carboxyterminus des ANP umfasst, hat arterielle und venöse vasodilatierende
und natriuretische Effekte.
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Ein
viertes natriuretisches Peptid (NP), das natriuretische Peptid von
Dendroaspis (DNP), besitzt Strukturähnlichkeit mit ANP, BNP und
CNP. DNP, aus dem Gift von Dendroaspis angusticeps, der Grünen Mamba,
isoliert, ist ein 38 Aminosäuren-Peptid,
das eine 17-Aminosäuren-Disulfidringstruktur
enthält,
die der von ANP, BNP und CNP ähnelt
(1), von denen alle biologische Wirkungen durch
bestimmte Guanylylcyclaserezeptoren und die Erzeugung von zyklischem
Guanosinmonophosphat (cGMP) vermitteln (Schweitz et al., 1992).
DNP führt
zu Vasorelaxation in der Nagetieraorta und in isolierten Hundeherzkranzgefässen mit
einer Wirksamkeit, die mit der von ANP vergleichbar ist (Schweitz
et al., 1992; Wennberg et al., 1997). Weiterhin steigert DNP in
erheblichem Maße
die Bildung von cGMP, den „second
messenger" für die anderen
natriuretischen Peptide, in Aortenendothelzellen (Schweitz et al.,
1992).
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Daher
gibt es ein fortbestehendes Bedürfnis
nach der Identifikation von Peptiden mit Eigenschaften wie denen
der natriuretischen Peptide, die verwendbar zur Vorbeugung oder
Behandlung von Herz-/Kreislauferkrankungen, z. B. kongestivem Herzversagen,
sind.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung stellt eine isolierte und gereinigte Peptidverbindung
bereit, die bei Säugern mindestens
eine Wirkung ausgewählt
unter Natriurese, Renin-Suppression, Diurese und/oder Vasodilation
besitzt. Dieses Peptid ist ein Fragment des Carboxyterminus des
natriuretischen Peptids von Dendroaspis, umfassend SEQ ID NO: 3
oder eine biologisch aktive Variante oder ein Fragment von SEQ ID
NO: 3. Es kann weiterhin einen Teil eines natriuretischen Peptides
umfassen, das nicht das natriuretische Peptid von Dendroaspis ist.
Wenn letzteres vorliegt, ist dieses Fragment der N-Terminus des
menschlichen BNP, d. h. Ser-Pro-Lys-Met-Val-Gln-Glu-Ser-Gly-Cys-Phe-Gly-Arg-Lys-Met-Asp-Arg-Ile-Ser-Ser-Ser-Ser-Gly-Leu-Gly (SEQ
ID NO: 7), oder der N-Terminus des menschlichen CNP, d. h. Gly-Leu-Ser-Lys-Gly-Cys-Phe-Gly-Leu-Lys-Leu-Asp-Arg-Ile-Gly-Ser-Met-Ser-Gly-Leu-Gly
(SEQ ID NO: 8).
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Ein
bevorzugtes erfindungsgemäßes Peptid
umfasst ein chimäres
Peptid, das ein 41-Aminosäuren-Peptid
ist, das die BNP-Kernringstruktur mit dem DNP-C-Terminus kombiniert.
Somit ist eine bevorzugte Verbindung der Formel (I) ein chimäres Peptid,
umfassend Ser-Pro-Lys-Met-Val-Gln-Gly-Ser-Gly-Cys-Phe-Gly-Arg-Lys-Met-Asp-Arg-Ile-Ser-Ser-Ser-Ser-Gly-Leu-Gly-Cys-Pro-Ser-Leu-Arg-Asp-Pro-Arg-Pro-Asn-Ala-Pro-Ser-Thr-Ser-Ala
(SEQ ID NO: 1; BD-NP; siehe 4), oder
eine biologisch aktive Variante oder ein Fragment davon. Vorzugsweise
hat das chimäre
Peptid eine Disulfid-Brücke
zwischen Cys-10 und Cys-26. Zu anderen bevorzugten erfindungsgemäßen Peptiden
gehören ein
37-Aminosäuren-Peptid,
das die CNP-Kernringstruktur mit dem DNP-C-Terminus kombiniert.
Somit ist eine andere bevorzugte Verbindung der Formel (I) ein chimäres Peptid,
umfassend Gly-Leu-Ser-Lys-Gly-Cys-Phe-Gly-Leu-Lys-Leu-Asp-Arg-lle-Gly-Ser-Met-Ser-Gly-Leu-Gly-Cys-Pro-Ser-Leu-Arg-Asp-Pro-Arg-Pro-Asn-Ala-Pro-Ser-Thr-Ser-Ala
(SEQ ID NO: 2; CD-NP; siehe 4) oder
eine biologisch aktive Variante oder ein Fragment davon. Vorzugsweise
hat das chimäre
Peptid eine Disulfid-Brücke
zwischen Cys-6 und Cys-22. Noch ein anderes bevorzugtes Peptid umfasst
einen Anteil des Carboxyterminus von DNP, vorzugsweise einen, der
die carboxyterminalen 15 Aminosäuren
umfasst (SEQ ID NO: 3; siehe 4), oder eine
biologisch aktive Variante oder ein Fragment davon. Hier wird die
Bezeichnung „biologisch
aktiv" verwendet,
um zu bezeichnen, dass ein erfindungsgemäßes Peptid mindestens eine
der Aktivitäten
eines nativen natriuretischen Peptids besitzt.
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Wie
nachfolgend beschrieben, hat BD-NP in vivo einen kombinierten Effekt,
der starke Vasodilation mit einem Schwerpunkt auf pulmonarer Vasodilation,
Natriurese und Renin-Suppression umfasst. Zum Beispiel erhöht bei normalen
Säugern
die Verabreichung von BD-NP in erheblichem Maße die glomeruläre Filtrationsrate
(GFR), während
sie die proximate fraktionale Natriumreabsorption (PFRNa) verringert
und im Vergleich zur DNP-Verabreichung
stärker
die Plasmareninaktivität
supprimiert. Weiterhin hat die Verabreichung von BD-NP (z. B. mit
50 ng/kg/Minute) bei normalen Säugern
keine Wirkung auf die Nierendurchblutung (renal blood flow (RBF)),
steigert die Urin-cGMP-Exkretion (UcGMPV), hat eine starke reninsupprimierende
Wirkung, und senkt im Vergleich zur BNP-Verabreichung stärker den mittleren Arteriendruck
(mean arterial pressure (MAP)) und in stärkerem Maße den rechtsatrialen Druck
(RAP) und den Lungenkapillardruck (pulmonary capillary wedge pressure,
PCWP) mit stärkerer
pulmonarer Vasodilation.
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Wie
gleichfalls nachfolgend beschrieben, lag DNP-artige Immunreaktivität (DNP-LI)
in menschlichem Plasma und im atrialen Myokard ebenso wie im menschlichen
Urin vor. Des Weiteren war DNP-LI in menschlichem Plasma von CHF-Patienten
erhöht.
DNP liegt auch in anderen Säugerspezies
vor, z. B. in Hundeplasma, -urin und -myokard. In vivo ist DNP ein
sehr starker Stimulator der Bildung von cGMP in Plasma und Urin und
hat starke natriuretische, diuretische, vasodilatorische und reninsupprimierende
Eigenschaften (Lisy et al., 1999b). Weiterhin zeigt DNP therapeutische
Wirksamkeit bei normalen Hunden (siehe Lisy et al., 1999b) ebenso
wie bei einem Hundemodell des experimentellen Herzversagens (Lisy
et al, 1999a).
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Wie
weiterhin nachfolgend beschrieben, führte die exogene Verabreichung
von DNP an Hunde mit mildem oder manifestem kongestivem Herzversagen
zum Absinken von Herzfülldruck
und mittlerem Arteriendruck, erhält
die Herzleistung und steigert die glomeruläre Filtrationsrate. Somit stellt
die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Medikaments
zur Behandlung von kongestivem Herzversagen bereit, umfassend die
Verabreichung von DNP oder einem biologisch aktiven Anteil davon,
von einem Peptid, das ein chimäres
natriuretisches DNP-Peptid ist, oder von einer biologisch aktiven
Variante oder einem biologisch aktiven Fragment davon.
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Somit
stellt die vorliegende Erfindung auch eine als Natriuretikum, Renin-Suppressor,
Diuretikum oder Vasodilator verwendbare Zusammensetzung bereit.
Die Zusammensetzung umfasst eine therapeutische wirksame Menge mindestens
eines erfindungsgemäßen Peptids
in Kombination mit einem pharmazeutisch akzeptablen Trägerstoff.
Daher stellt die Erfindung weiterhin ein Verfahren zur Herstellung
eines Medikaments zur Auslösung
von Natriurese, Diurese oder Vasodilation bei einem Säuger, z.
B. einem Menschen, bereit. Das Verfahren umfasst es, dem Säuger eine
pharmazeutisch wirksame Menge einer erfindungsgemäßen Verbindung
oder Zusammensetzung zu verabreichen. Die vorliegenden Peptide können entweder
einzeln oder in Kombination zur Behandlung (Linderung oder Vorbeugung)
einer Anzahl von Krankheitsbildern, darunter kongestivem Herzversagen,
akutem oder chronischem Nierenversagen, Bluthochdruck, Leberzirrhose,
nephrotischem Syndrom und anderen ödematösen Zustände, verwendbar sein.
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Kurze Beschreibung der
Figuren
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1 zeigt
die Aminosäurestrukturen
des atrialen natriuretischen Peptids (ANP, 28 Aminosäuren), des
natriuretischen Peptids des Gehirns (BNP, 32 Aminosäuren), des
natriuretischen Peptids vom C-Typ (CNP, 22 Aminosäuren) und
des natriuretischen Peptids von Dendroaspis (38 Aminosäuren).
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2 ist
ein Boxplot der dem natriuretischen Peptid von Dendroaspis ähnelnden
Immunreaktivität
in Plasma bei normalen menschlichen Freiwilligen (N = 19) und Menschen
mit Herzversagen (N = 19) (NYHA-Klassen III und IV; Schirger et
al., 1999). Horizontale Mittellinien = Mittelwert; senkrechte Linien
= Standardabweichung der Mittelwerte.
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3 zeigt eine Immunfärbung des natriuretischen Peptids
von Dendroaspis.
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Links,
normales menschliches Herz. Mitte, menschliches Herz mit kongestivem
Herzversagen (CHF). Rechts, Färbung
mit nichtimmunem reaktivem Serum (NRS) aus dem gleichen Herzen wie
dem in dem mittleren Bild gezeigten (ursprüngliche Vergrößerung 400-fach).
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4 zeigt die Aminosäurensequenz beispielhafter
erfindungsgemäßer Peptide
(SEQ ID NO: 1-3).
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5 illustriert
die Detektion von BD-NP durch Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC).
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6 zeigt
die Detektion von CD-NP durch HPLC.
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7 illustriert
die Detektion des C-Terminus des DNP durch HPLC.
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8 zeigt
die Codons für
verschiedene Aminosäuren.
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9 zeigt
beispielhafte und bevorzugte Aminosäurenaustausche.
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10 zeigt
die basalen Plasmaspiegel von DNP bei normalen Hunden, Hunden mit
mildem und Hunden mit manifestem CHF vor der Infusion von exogenem
DNP. Der offene Balken stellt den Normalfall, der schraffierte Balken
mildes CHF und der ausgefüllte
Balken manifestes CHF dar. Die Werte sind als Mittelwert ± Standardabweichung
dargestellt. *p < 0,05
gegenüber
dem Normalfall.
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11 zeigt die maximale Veränderung
des Herzausstosses – ΔCO (A), des
systemischen Gefäßwiderstandes – ΔSVR (B),
des rechten atrialen Drucks – ΔRAP (C),
und des Lungenkapillarmaximaldrucks – ΔPCWP (D) während der DNP-Verabreichung. Der
offene Balken stellt den Normalfall, der schraffierte Balken mildes
CHF und der ausgefüllte
Balken manifestes CHF dar. Die Werte sind als Mittelwert ± Standardabweichung
dargestellt. *p < 0,05
gegenüber
dem Normalfall.
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12 zeigt
das Verhältnis
von Plasma cGMP/Plasma DNP bei hochdosiertem DNP in normalen Hunden,
Hunden mit mildem CHF und Hunden mit manifestem CHF. Der offene
Balken stellt den Normalfall, der schraffierte Balken mildes CHF
und der ausgefüllte
Balken manifestes CHF dar. Die Werte sind als Mittelwert ± Standardabweichung
dargestellt. *p < 0,05
gegenüber
dem Normalfall.
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Detaillierte Beschreibung
der Erfindung
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Definitionen
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Wie
hier verwendet, schließt
der Ausdruck „natriuretisches
Peptid" oder „NP" ein natives NP,
z. B. ANP, BNP, CNP oder DNP, Teile eines NP, Varianten eines NP
oder Chimären
davon ein. Vorzugsweise umfassen Chimären nur Anteile der reifen
Form des NP.
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Wie
hier verwendet, beziehen sich die Begriffe „isoliert und/oder gereinigt" auf die in vitro-Präparation, Isolation
und/oder Reinigung einer Nukleinsäure, z. B. DNA oder eines Polypeptidmoleküls aus seiner
bzw. ihrer natürlichen
zellulären
Umgebung und aus der Assoziation mit anderen Zellbestandteilen,
wie z. B. Nukleinsäure
oder Polypeptid, d. h., die Nukleinsäure oder das Polypeptid ist
nicht mit in vivo-Substanzen assoziiert. Somit ist im Hinblick auf
ein „isoliertes
Nukleinsäuremolekül", das ein Polynukleotid
genomischen, cDNA- oder synthetischen
Ursprungs oder irgendeine Kombination davon umfasst, das „isolierte
Nukleinsäuremolekül" (1) nicht mit der
Gesamtheit oder einem Teil eines Polynukleotids assoziiert, in dem
das „isolierte
Nukleinsäuremolekül" in der Natur gefunden
wird, (2) auf funktionsfähige
Weise mit einem Polynukleotid verbunden, mit dem es nicht in der
Natur verbunden ist, oder (3) in der Natur nicht als ein Teil einer
größeren Sequenz
vorkommend. Ein isoliertes Nukleinsäurenmolekül bedeutet eine polymere Form
von Nukleotiden mit mindestens 10 Basen Länge, entweder Ribonukleotide
oder Desoxyribonukleotide oder eine modifizierte Form eines dieser
beiden Nukleotidtypen. Der Ausdruck umfasst einzel- und doppelsträngige DNA-Formen.
Der Begriff „Oligonukleotide" wird hier verwendet,
um in der Natur vorkommende und modifizierte Nukleotide zu umfassen, die
durch in der Natur vorkommende und durch nicht in der Natur vorkommende
Oligonukleotidbindungen verknüpft
sind. Oligonukleotide sind eine Untergruppe der Polynukleotide mit
einer Länge
von 200 Basen oder weniger. Vorzugsweise haben Oligonukleotide eine
Länge von
10 bis 60 Basen und besonders bevorzugt von 12, 13, 14, 15, 16,
17, 18, 19 oder 20 bis 40 Basen. Oligonukleotide sind üblicherweise
einzelsträngig,
z. B. für Sonden;
obwohl Oligonukleotide doppelsträngig
sein können,
z. B. zur Verwendung bei der Konstruktion einer Variante der Nukleinsäuresequenz.
Erfindungsgemäße Oligonukleotide
können
entweder Sinn- oder Gegensinn-Oligonukleotide sein. Der Begriff „in der
Natur vorkommende Oligonukleotide" wird hier verwendet, um Desoxyribonukleotide
und Ribonukleotide zu bezeichnen. Der Begriff „modifizierte Nukleotide" wird hier verwendet,
um Nukleotide mit modifizierten oder ersetzten Zuckergruppen und
dergleichen zu bezeichnen. Der Begriff „Oligonukleotidbindungen" wird hier verwendet,
um Oligonukleotidbindungen wie Phosphorthioat, Phosphordithioat,
Phosphorselenoat, Phosphordiselenoat, Phosphoranilothioat, Phosphoraniladat,
Phosphoramidat und dergleichen zu bezeichnen. Gewünschtenfalls
kann ein Oligonukleotid eine Markierung zur Detektion umfassen.
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Zum
Beispiel ist „isolierte
DNP-Nukleinsäure" eine RNA oder DNA,
die mehr als 9, vorzugsweise 36, und besonders bevorzugt 45 oder
mehr sequentielle Nukleotidbasen umfasst, die mindestens einen Anteil
von DNP codieren, oder eine dazu komplementäre RNA oder DNA, die komplementär zu einer
DNP codierenden RNA oder DNA ist bzw. damit hybridisiert und unter
stringenten Bedingungen stabil gebunden bleibt, wie durch aus dem
Stand der Technik wohlvertraute Verfahren bestimmt, z. B. in Sambrook
et al, (1989). Somit ist die RNA oder DNA in dem Sinne „isoliert", dass sie von mindestens
einer kontaminierenden Nukleinsäure,
mit der sie normalerweise in der natürlichen Quelle der RNA oder
DNA assoziiert ist, frei ist, und dass sie vorzugsweise frei von
allen anderen zellulären,
z. B. eukaryontischen oder aus Säugern
stammenden RNAs oder DNAs ist. Der Satz „frei von mindestens einer
kontaminierenden Quellnukleinsäure
mit der sie normalerweise assoziiert ist" schließt den Fall ein, in dem die
Nukleinsäure
in die Quelle oder natürliche
Zelle wieder eingeführt wird,
aber in einer anderen chromosomalen Lokation vorliegt oder ansonsten
von normalerweise nicht in der Quellzelle gefundenen Nukleinsäuresequenzen
flankiert ist.
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Die
Begriffe „rekombinante
Nukleinsäure" oder „präselektierte
Nukleinsäure", z. B. „rekombinante DNA-Sequenz
oder rekombinantes DNA-Segment" oder „präselektierte
DNA-Sequenz" oder „präselektiertes DNA-Segment" werden hier verwendet,
um eine Nukleinsäure,
z. B. DNA, zu bezeichnen, die aus einer beliebigen geeigneten Gewebsquelle
abgeleitet oder isoliert wurde, und die nachfolgend in vitro chemisch
verändert
sein kann, so dass ihre Sequenz nicht in der Natur vorkommt oder
in der Natur vorkommenden Sequenzen entspricht, die nicht so angeordnet
sind, wie sie es in einem Genom wären, das nicht mit exogener
DNA transformiert worden ist. Ein Beispiel präselektierter aus einer Quelle „abgeleiteter" DNA wäre eine
DNA-Sequenz, die als verwendbares Fragment innerhalb eines bestimmten
Organismus identifiziert und dann im im wesentlichen reiner Form
chemisch synthetisiert wird. Ein Beispiel solcher aus einer Quelle „isolierter" DNA wäre eine verwendbare
DNA-Sequenz, die auf chemische Weise aus dieser Quelle ausgeschnitten
oder entfernt worden ist, z. B. durch Verwendung von Restriktionsendonukleasen,
so dass sie durch die Methodologie der Gentechnik zur erfindungsgemäßen Verwendung
weiter manipuliert, z. B. amplifiziert werden kann. Somit kann die Rückgewinnung
oder Isolation eines bestimmten DNA-Fragmentes aus einem Restriktionsverdau
die Auftrennung des Verdaus auf Polyacrylamid- oder Agarose-Gel
durch Elektrophorese, die Identifikation des interessierenden Fragmentes
durch Vergleich seiner Beweglichkeit mit der von Marker-DNA-Fragmenten bekannten Molekulargewichts,
Entfernung des Gelabschnittes, der das gewünschte Fragment enthält, und
Abtrennung des Gels von der DNA verwenden. Siehe Lawn et al. (1981)
und Goeddel et al. (1980). Somit gehören zur „präselektierten DNA" vollsynthetische
DNA-Sequenzen, semisynthetische DNA-Sequenzen, aus biologischen Quellen
isolierte DNA-Sequenzen und von RNA abgeleitete DNA-Sequenzen ebenso
wie Gemische davon.
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Der
Begriff „abgeleitet" bedeutet hier im
Hinblick auf ein RNA-Molekül,
dass das RNA-Molekül komplementäre Sequenzidentität zu einem
bestimmten DNA-Molekül
besitzt.
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Der
Begriff „isoliertes
Polypeptid oder Peptid" bezeichnet
ein Polypeptid oder Peptid, z. B. von DNA oder RNA einschließlich von
synthetischer DNA oder RNA oder irgendeiner Kombination davon codiert,
welches isolierte Polypeptid oder Peptid (1) nicht mit in der Natur
vorkommenden Proteinen assoziiert ist, (2) frei von anderen Proteinen
aus der gleichen Quelle ist, z. B. frei von menschlichen Proteinen
(3) von einer Zelle von einer anderen Spezies exprimiert wird, oder
(4) nicht in der Natur vorkommt. Ein „isoliertes" Peptid enthält mehr
als 3, vorzugsweise mehr als 6 und besonders bevorzugt 12 oder mehr
Aminosäurenreste.
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Der
Begriff „Sequenzhomologie" bezeichnet den Anteil
der zwischen zwei Nukleinsäuresequenzen übereinstimmenden
Basen oder den Anteil der zwischen zwei Aminosäuresequenzen übereinstimmenden Aminosäuren. Wenn
die Sequenzhomologie als Prozentsatz ausgedrückt wird, z. B. 50%, bezeichnet
der Prozentsatz den Anteil der Übereinstimmungen über die
Länge der
Sequenz, die mit einer anderen Sequenz verglichen wird. Lücken (in
jeder der beiden Sequenzen) sind zur Maximierung der Übereinstimmung
erlaubt; Lückenlängen von
15 Basen oder weniger werden normalerweise verwendet, 6 Basen oder
weniger sind bevorzugt, wobei 2 Basen oder weniger besonders bevorzugt
sind. Bei der Verwendung von Oligonukleotiden als Sonden oder Behandlungen
beträgt
die Sequenzhomologie zwischen der Zielnukleinsäure und der Oligonukleotidsequenz
im allgemeinen nicht weniger als 17 Zielbasenübereinstimmungen unter 20 möglichen Oligonukleotidbasenpaarübereinstimmungen
(85%), vorzugsweise nicht weniger als 9 Übereinstimmungen unter 10 möglichen
Basenpaarübereinstimmungen
(90%), und besonders bevorzugt nicht weniger als 19 Übereinstimmungen
unter 20 möglichen
Basenpaarübereinstimmungen
(95%.)
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Der
Begriff „selektive
Hybridisierung" bezeichnet
eine detektierbare und spezifische Bindung. Erfindungsgemäße Polynukleotide,
Oligonukleotide und Fragmente hybridisieren unter Hybridisierungs-
und Waschbedingungen, die die wahrnehmbaren Mengen detektierbarer
Bindung an unspezifische Nukleinsäuren minimieren, selektiv mit
Nukleinsäuresträngen. Bedingungen
mit hoher Stringenz können
verwendet werden, um selektive Hybridisierungsbedingungen zu erreichen,
wie aus dem Stand der Technik bekannt und hier diskutiert. Grundsätzlich beträgt die Nukleinsäuresequenzhomologie
zwischen den erfindungsgemäßen Polynukleotiden,
Oligonukleotiden und Fragmenten und einer interessierenden Nukleinsäuresequenz
mindestens 65%, und typischerweise mit vorzugsweise zunehmenden
Homologien mindestens ungefähr
70%, ungefähr 90%,
ungefähr
95%, ungefähr
98% und 100%.
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Zu
den in den Bereich der Erfindung fallenden Nukleinsäuremolekülen gehören solche,
die unter stringenten Hybridisierungsbedingungen mit einem ein erfindungsgemäßes NP codierenden
Nukleinsäuremolekül hybridisieren,
z. B. mit SEQ ID NO: 1, SEQ ID NO: 2 oder SEQ ID NO: 3 codierenden
Nukleinsäuremolekülen. Mäßige und
stringente Hybridisierungsbedingungen sind aus dem Stand der Technik
wohlbekannt, siehe z. B. Sektionen 9.47-9.51 von Sambrook et al.
(1989). Stringente Bedingungen sind z. B. diejenigen, die (1) geringe Ionenstärke und
hohe Temperaturen zum Waschen verwenden, z. B. 0,015 M NaCl/0,0015
M Natriumcitrat (SSC); 0,1% Natriumlaurylsulfat (SDS) bei 50°C, oder die
(2) ein denaturierendes Mittel wie z. B. Formamid während der
Hybridisierung verwenden, z. B. 50% Formamid mit 0,1% Rinderserumalbum/0,1%
FicoII/0,1% Polyvinylpyrrolidon/50 mM Natriumphosphatpuffer bei
pH 6,5 mit 750 mM NaCl, 75 mM Natriumcitrat bei 42°C. Ein anderes
Beispiel ist die Verwendung von 50% Formamid, 5 × SSC (0,75 M NaCl, 0,075 M
Natriumcitrat), 50 mM Natriumphosphat (pH 6,8), 0,1% Natriumphosphat,
5 × Denhardt-Lösung, ultraschallbehandelter Lachssperma-DNA
(50 μg/ml),
0,1% Natriumlaurylsulfat (SDS), und 10% Dextransulfat bei 42°C, wobei
in 0,2 × SSC
und 0,1% SDS bei 42°C
gewaschen wird.
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Zwei
Aminosäuresequenzen
sind homolog, wenn es eine teilweise oder vollständige Identität zwischen
ihren Sequenzen gibt. Zum Beispiel bedeutet 85% Homologie, dass
85% der Aminosäuren
identisch sind, wenn die beiden Sequenzen zur maximalen Übereinstimmung
miteinander abgeglichen werden. Lücken (in jeder der beiden miteinander
abgeglichenen Sequenzen) sind zur Maximierung der Übereinstimmung
erlaubt; Lückenlängen von
5 oder weniger sind bevorzugt, wobei 2 oder weniger besonders bevorzugt
sind. Alternativ und vorzugsweise sind zwei Proteinsequenzen (oder
von ihnen abgeleitete Polypeptidsequenzen mit einer Länge von
mindestens 30 Aminosäuren)
homolog in dem Sinne, in dem dieser Begriff hier verwendet wird,
wenn sie einen ALIGN-Score von mehr als 5 (in Standardabweichungseinheiten)
bei Verwendung des Programmes ALIGN mit der Mutationsdatenmatrix
und einer Lücken-Strafgewichtung
von 6 oder mehr verwenden. Siehe Dayhoff, M. O., in Atlas of Protein
Sequence and Structure, 1972, Band 5, National Biomedical Research
Foundation, Seiten 101-110, und Supplement 2 dieses Bandes, Seiten
1-10. Die beiden Sequenzen oder Teile davon sind besonders bevorzugt
homolog, wenn ihre Aminosäuren
50% oder mehr Identität
bei optimalem Abgleich unter Verwendung des ALIGN-Programms besitzen.
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Der
Begriff „entspricht" wird hier verwendet,
um die Homologie einer Polynukleotidsequenz (d. h. ihre Identität, nicht
notwendigerweise eine evolutionäre
Beziehung) mit der Gesamtheit oder einem Teil einer Referenzpolynukleotidsequenz
oder die Identität
einer Polypeptidsequenz mit einer Referenzpolypeptidsequenz zu bezeichnen.
Diesem gegenübergestellt
wird der Begriff „komplementär", der hier verwendet
wird, um die Homologie der komplementären Sequenz mit der Gesamtheit
oder einem Teil einer Referenzpolynukleotidsequenz zu bezeichnen.
Beispielsweise entspricht die Nukleotidsequenz „TATAC" einer Referenzsequenz „TATAC" und ist komplementär zu einer
Referenzsequenz „GTATA".
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Die
folgenden Begriffe werden verwendet, um die Sequenzverhältnisse
zwischen zwei oder mehr Polynukleotiden zu bezeichnen: „Referenzsequenz", „Vergleichsfenster", „Sequenzidentität", „Sequenzidentitätsgrad" und „wesentliche Übereinstimmung". Eine „Referenzsequenz" ist eine definierte
Sequenz, die als Grundlage für
einen Sequenzvergleich verwendet wird; eine Referenzsequenz kann
eine Untermenge einer größeren Sequenz
sein, z. B. ein Abschnitt einer cDNA voller Länge oder einer in einem Sequenzprotokoll
angegebenen Sequenz, oder sie kann eine vollständige cDNA- oder Gen-Sequenz umfassen.
Grundsätzlich
ist eine Referenzsequenz mindestens 20 Nukleotide lang, häufig mindestens
25 Nukleotide lang und oftmals mindestens 50 Nukleotide lang. Da
zwei Polynukleotide jeweils (1) eine Sequenz (d. h. ein Anteil der
vollständigen Polynukleotidsequenz)
umfassen können,
die zwischen den beiden Polynukleotiden ähnlich ist, und (2) weiterhin
eine Sequenz umfassen können,
die zwischen den beiden Polynukleotiden divergent ist, werden die
Sequenzvergleiche zwischen den beiden (oder mehreren) Polynukleotiden
typischerweise dadurch durchgeführt, dass
man Sequenzvergleiche der beiden Polynukleotide über ein „Vergleichsfenster" durchführt, um
lokale Regionen der Sequenzähnlichkeit
zu identifizieren und zu vergleichen.
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Ein „Vergleichsfenster" bezeichnet, wie
hier verwendet, ein konzeptuelles Segment von mindestens 20 zusammenhängenden
Nukleotiden, wobei der Anteil der Polynukleotidsequenz im Vergleichsfenster
Insertionen oder Deletionen (d. h. Lücken) von 20 Prozent oder weniger
im Vergleich zur Referenzsequenz (die keine Insertionen oder Deletionen
enthält)
zum optimalen Abgleich der beiden Sequenzen enthalten kann. Ein optimaler
Abgleich von Sequenzen zum Abgleichen eines Vergleichsfensters kann
durch den Lokalhomologiealgorithmus von Smith and Waterman (1981),
durch den Homologie-Abgleichs-Algorithmus
von Needleman und Wunsch (1970), durch das Suche-nach-Ähnlichkeit-Verfahren von Pearson
and Lipman (1988), durch computerisierte Implementierung dieser
Algorithmen (GAP, BESTFIT, FASTA und TFASTA in der Wisconsin Genetics
Software Package Release 7,0, Genetics Computer Group, 575 Science
Dr., Madison, Wis.) oder durch visuelle und/oder manuelle Inspektion
erfolgen, und der beste durch die verschiedenen Verfahren gebildete
(d. h. der zu dem höchsten
Homologiegrad über
das Vergleichsfenster führende)
Abgleich wird ausgewählt.
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Der
Begriff „Sequenzidentität" bedeutet, dass zwei
Polynukleotidsequenzen über
das Vergleichsfenster identisch (d. h. auf einer Einzelnukleotidbasis
identisch) sind. Der Begriff „Sequenzidentitätsgrad" bedeutet, dass zwei
Polynukleotidsequenzen über
das Vergleichsfenster identisch (d. h. auf einer Einzelnukleotidbasis) sind.
Der Begriff „Sequenzidentitätsgrad" wird dadurch berechnet,
dass man zwei optimal miteinander abgeglichene Sequenzen über das
Vergleichsfenster vergleicht, die Anzahl der Positionen bestimmt,
an denen in beiden Sequenzen die gleiche Nukleinsäurenbase
vorkommt (z. B. A, T, C, G, U oder I), um die Anzahl der Übereinstimmungspositionen
zu ermitteln, die Anzahl der Übereinstimmungspositionen
durch die Gesamtzahl der Positionen in dem Vergleichsfenster (d.
h. die Fenstergröße) dividiert
und das Ergebnis mit 100 multipliziert, um den Sequenzidentitätgrad in
Prozent zu erhalten. Der Begriff „wesentliche Identität" wird hier verwendet,
um ein charakteristisches Merkmal einer Polynukleotidsequenz zu
bezeichnen, wobei das Polynukleotid eine Sequenz umfasst, die mindestens
85 Prozent Sequenzidentität,
vorzugsweise mindestens 90 bis 95 Prozent Sequenzidentität, üblicherweise
mindestens 99 Prozent Sequenzidentität im Vergleich zu einer Referenzsequenz über ein
Vergleichsfenster von wenigstens 20 Nukleotidpositionen, oftmals über ein
Fenster von mindestens 20-50 Nukleotiden, hat, wobei der Grad der
Sequenzidentität
dadurch berechnet wird, dass man die Referenzsequenz mit der Polynukleotidsequenz
vergleicht, die Deletionen oder Insertionen umfassen kann, die 20
Prozent oder weniger der Referenzsequenz für das Vergleichsfenster ausmachen.
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In
Bezug auf Polypeptide bezeichnet der Begriff „wesentliche Identität", dass zwei Peptidsequenzen bei
optimalem Abgleich, wie mit den Programmen GAP oder BESTFIT unter
Verwendung der vorgegebenen Lückengewichtung,
mindestens ungefähr
80 Prozent Sequenzidentität
gemeinsam haben, vorzugsweise mindestens ungefähr 90 Prozent Sequenzidentität, bevorzugter
mindestens 95 Prozent Sequenzidentität und ganz besonders bevorzugt
mindestens 99 Prozent Sequenzidentität.
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1. Erfindungsgemäße Nukleinsäuremoleküle
-
A. Quellen der erfindungsgemäßen Nukleinsäuremoleküle
-
Zu
den Nukleotidsequenzquellen, aus denen Nukleinsäuremoleküle, die ein erfindungsgemäßes NP codieren,
oder dazu komplementäre
Nukleinsäuren
erhalten werden können,
gehören
gesamte oder polyadenylierte RNA aus einer beliebigen eukaryontischen
zellulären
Quelle, vorzugsweise einem Reptil, z. B. einer Schlange, oder einem
Säuger,
z. B. einem Menschen, einer Ratte, einer Maus, einem Hundeartigen,
einem Rinderartigen, einem Pferdeartigen, einem Schafartigen, einem
Ziegenartigen, einem Katzenartigen, besonders bevorzugt einem Primaten,
z. B. einem Menschen, aus welcher Quelle cDNAs durch aus dem Stand
der Technik bekannte Verfahren abgeleitet werden können. Zu
anderen Quellen für
erfindungsgemäße DNA-Moleküle gehören genomische
Bibliotheken, die aus einer beliebigen eukaryontischen, zellulären Quelle,
vorzugsweise einem Säuger,
abgeleitet sind, z. B. die oben exemplarisch dargestellten.
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B. Isolation eines NP-codierenden
Gens
-
Ein
ein natives NP codierendes Nukleinsäuremolekül kann durch Verwendung von
Standardverfahren, wie von Sambrook et al. (1989) beschrieben, identifiziert
und isoliert werden. Zum Beispiel kann Reverse-Transkriptase-PCR
(RT-PCR) verwendet werden, um NP-cDNAs zu isolieren und zu klonieren.
Oligo-dT kann als Primen in einer reversen Transkriptasereaktion
verwendet werden, um erststrängige
cDNAs aus isolierter RNA, die RNA-Sequenzen von Interesse enthält, herzustellen,
z. B. aus aus menschlichem Gewebe isolierter Gesamt-RNA. RNA kann
durch aus dem Stand der Technik bekannte Verfahren isoliert werden,
z. B. unter Verwendung des TRIZOLTM-Reagens
(GIBCO-BRL/Life Technologies, Gaithersburg, MD). Die resultierenden
erststrängigen
cDNAs werden dann in PCR-Reaktionen amplifiziert.
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„Polymerasekettenreaktion" oder „PCR" bezeichnet ein Verfahren
oder eine Technik, wobei Mengen eines zuvor ausgewählten Nukleinsäure-Fragmentes,
RNA und/oder DNA, wie in US Patent Nr. 4,683,195 beschrieben amplifiziert
werden. Grundsätzlich
wird Sequenzinformation von den Enden der interessierenden Region
oder jenseits davon verwendet, um Oligonukleotidprimer zu entwerfen,
die mindestens 7 bis 8 Nukleotide umfassen. Diese Primer sind mit
gegenüberliegenden
Strängen
der zu amplifizierenden Vorlage sequenzidentisch oder -ähnlich.
Die PCR kann verwendet werden, um spezifisch RNA-Sequenzen, spezifische DNA-Sequenzen
aus gesamter genomischer DNA und aus zelluläre Gesamt-RNA transkribierte
cDNA, Bakteriophagen oder Plasmidsequenzen und dergleichen zu amplifizieren.
Allgemein siehe Mullis et al., 1987; Erlich, 1989. Somit beruhen
PCR-basierte Klonierungsansätze
auf aus Abgleichen von verwandten Gen- oder Polypeptidsequenzen
hergeleiteten konservierten Sequenzen.
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Primer
werden so hergestellt, dass sie hochkonservierten Regionen von Polypeptiden
oder Nukleotidsequenzen entsprechen, die identifiziert und verglichen
wurden, um die Primer zu erzeugen, z. B. durch einen Sequenzvergleich
anderer eukaryontischer NPs. Ein Primer wird hergestellt, von dem
vorhergesagt wird, dass er an den Gegensinnstrang bindet, und ein
anderer Primer wird herstellt, von dem vorhergesagt wird, dass er an
den Sinnstrang eines DNA-Moleküls
bindet, das z. B. ein menschliches DNP-artiges immunoreaktives Polypeptid
(z. B. DNP-LI) codiert.
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Die
Produkte jeder PCR-Reaktion werden mittels eines Agarosegels aufgetrennt,
und alle konsistent amplifizierten Produkte werden aus dem Gel gereinigt
und direkt in einen geeigneten Vektor wie z. B. einen bekannten
Plasmidvektor einkloniert. Die resultierenden Plasmide werden einer
Restriktionsendonukleaseanalyse und Didesoxysequenzierung von doppelsträngigen Plasmid-DNAs
unterzogen.
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Ein
anderer Ansatz zur Identifikation, Isolation und KIonierung von
cDNAs, die ein NP codieren, besteht im Durchmustern einer cDNA-Bibliothek.
Die Durchmusterung auf DNA-Fragmente,
die die Gesamtheit oder einen Teil einer cDNA, die ein NP codiert,
codieren, kann dadurch bewerkstelligt werden, dass man die Bibliothek
mit einer Sonde sondiert, die Sequenzen besitzt, die zwischen denen,
von denen angenommen wird, dass sie mit dem NP verwandt sind, hochkonserviert
sind, z. B. das Homologon eines bestimmten NPs aus einer anderen
Spezies, oder indem man Plaques auf die Bindung an Antikörper, die
spezifisch ein NP erkennt, hin durchmustert. DNA-Fragmente, die
an eine Sonde binden, die mit NP verwandte Sequenzen besitzt, oder
die mit Anti-NP-Antikörpern
immunreaktiv sind, können
in einen geeigneten Vektor umkloniert und sequenziert und/oder als
Sonden zur Identifikation anderer cDNAs, die die Gesamtheit oder
einen Teil des NPs codieren, verwendet werden.
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C. Variantes oder chimäres NP,
von den erfindungsgemäßen Nukleinsäuremolekülen codiert
-
Nukleinsäuremoleküle, die
Aminosäuresequenzvarianten
eines nativen NPs codieren, werden durch eine Vielzahl von aus dem
Stand der Technik bekannte Verfahren hergestellt. Zu diesen Verfahren
gehören ohne
Beschränkung
darauf die Isolation aus einer natürlichen Quelle (im Fall natürlich vorkommender
Aminosäurenvarianten)
oder die Herstellung durch oligonukleotidvermittelte (oder ortsgerichtete)
Mutagenese, PCR-Mutagenese und Kassettenmutagenese einer zuvor hergestellten
Varianten- oder Nichtvarianten-Version des NPs, oder durch chemische
Synthese (siehe unten). Chimäre
NPs können
z. B. unter Verwendung von auf rekombinanter DNA basierenden Methodologien
oder von chemischen Synthesen hergestellt werden. Ein chimäres NP kann
z. B. unter Verwendung überlappender
Oligonukleotide und PCR hergestellt werden. Ein Sinn-Oligonukleotid,
das mindestens einen Teil der aminoterminalen Reste eines NPs und
einen Anteil eines zweiten NPs umfasst, wird an ein Gegensinn-Oligonukleotid
angelagert, das zu den Sequenzen am 3'-Ende des Sinn-Oligonukleotids komplementäre Sequenzen
und andere, zu den den Carboxy-Terminus des chimären NPs codierenden komplementäre, Sequenzen
umfassen. PCR wird dann verwendet, um eine doppelsträngige DNA
herzustellen, die die gesamte Länge
des chimären
NPs codiert.
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Für Aminosäurensubstitutionsvarianten
eines NPs ist ein bevorzugtes Verfahren zur Herstellung der Varianten
die oligonukleotidvermittelte Mutagenese. Diese Technik ist aus
dem Stand der Technik wohlbekannt, wie von Adelman et al. (1983)
beschrieben. Kurz gesprochen wird z. B. die DNP-DNA durch Hybridisierung
eines Oligonukleotids, das die gewünschte Mutation enthält, an eine
DNA-Vorlage verändert,
wobei die Vorlage die einzelsträngige
Form eines Plasmids oder Bakteriophagen ist, der bzw. das die unveränderte oder native
DNA-Sequenz des DNP enthält.
Nach der Hybridisierung wird eine DNA-Polymerase verwendet, um einen vollständigen zweiten
komplementären
Strang der Vorlage zu synthetisieren, der auf diese Weise den Oligonukleotid-Primer
inkorporiert und die selektierte Veränderung der DNP-DNA codiert.
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Grundsätzlich werden
Oligonukleotide von mindestens 25 Nukleotidenlänge verwendet. Ein optimales Oligonukleotid
hat 12 bis 15 Nukleotide, die vollständig komplementär zu der
Vorlage auf jeder Seite der die Mutation codierenden Nukleotide
sind. Dies stellt sicher, dass das Oligonukleotid richtig an das
einzelsträngige DNA-Vorlagenmolekül bindet.
Die Olginonukleotide werden unter Verwendung von aus dem Stand der
Technik bekannten Techniken, wie der von Crea et al. (1978) beschriebenen,
ohne weiteres synthetisiert.
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Die
DNA-Vorlage kann durch diejenigen Vektoren, die entweder von Bakteriophage-M13-Vektoren abgeleitet
sind (die kommerziell verfügbaren
M13mp18- und M13mp19-Vektoren
sind geeignet), oder durch Vektoren, die einen einzelsträngigen Phagen-Replikationsursprung
umfassen, wie von Viera et al. (1987) beschrieben, gebildet werden.
Somit kann die zu mutierende DNA in einen dieser Vektoren eingefügt werden,
um eine einzelsträngige
Vorlage zu bilden. Die Bildung der einzelsträngigen Vorlage ist in Sektionen
4.21-4.41 von Sambrook et al. (1989) beschrieben.
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Alternativ
kann eine einzelsträngige
DNA-Vorlage durch Denaturierung doppelsträngiger Plasmid-DNA (oder anderer
DNA) unter Verwendung von Standardtechniken gebildet werden.
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Zur
Veränderung
der nativen DNA-Sequenz (z. B. zur Bildung von Aminosäuresequenzvarianten), wird
das Oligonukleotid unter geeigneten Hybridisierungsbedingungen an
die einzelsträngige
Vorlage hybridisiert. Ein DNA-polymerisierendes Enzym, üblicherweise
das Klenow-Fragment der DNA-Polymerase I, wird hinzugesetzt, um
den komplementären
Strang der Vorlage zu synthetisieren, wobei das Oligonukleotid als
Primer für
die Synthese verwendet wird. Auf diese Weise entsteht somit ein
Heteroduplex-Molekül,
so dass ein Strang der DNA die mutierte Form von z. B. DNP codiert
und der andere Strang (die Originalvorlage) die native, unveränderte DNP-Sequenz
codiert. Dieses Heteroduplex-Molekül wird dann
in eine geeignete Wirtszelle, üblicherweise
einen Prokaryonten wie z. B. E. coli JM101, transformiert. Nachdem
die Zellen herangezogen worden sind, werden sie auf Agaroseplatten
ausplattiert und unter Verwendung des mit 32-Phosphat radiomarkierten
Oligonukleotidprimers durchmustert, um die bakteriellen KoIonien
zu identifizieren, die die mutierte DNA enthalten. Die mutierte
Region wird dann entfernt und in einen zur Peptid- oder Polypeptidbildung
geeigneten Vektor, allgemein einen Expressionsvektor des für die Transformation
eines geeigneten Wirtes typischerweise verwendeten Typs, platziert.
-
Das
unmittelbar zuvor beschriebene Verfahren kann so modifiziert werden,
dass ein Homoduplex-Molekül
entsteht, worin beide Stränge
des Plasmids die Mutation oder Mutationen enthalten. Die Modifikationen sind
wie folgt: Das einzelsträngige
Oligonukleotid wird wie oben beschrieben an die einzelsträngige Vorlage angeheftet.
Ein Gemisch von drei Desoxyribonukleotiden, Desoxyriboadenosin (dATP),
Desoxyriboguanosin (dGPT) und Desoxyribothymidin (dTTP), wird mit
einem modifizierten Thiodesoxyribocytosin namens cDTP-(αS) (welches
von der Amersham Corporation erhalten werden kann) kombiniert. Dieses
Gemisch wird dem Vorlage-Oligonukleotid-Komplex zugesetzt. Bei Zugabe
von DNA-Polymerase
zu diesem Gemisch wird ein, mit Ausnahme der mutierten Basen, mit
der Vorlage identischer DNA-Strang gebildet. Weiterhin enthält dieser
neue DNA-Strang cDTP-(αS) anstelle
von dCTP, was dazu dient, ihn vor dem Restriktionsendonukleaseverdau
zu schützen.
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Nach
dem einzelsträngigen
Schneiden („Nicking") des Vorlagestranges
des doppelsträngigen
Heteroduplexes mit einem geeigneten Restriktionsenzym kann der Vorlagenstrang
mit ExoIII-Nuklease oder einer anderen geeigneten Nuklease über die
Region, die die zu mutagenisierende Stelle oder Stellen enthält, hinaus verdaut
werden. Die Reaktion wird dann abgebrochen, um ein Molekül übrig zu
lassen, das nur teilweise einzelsträngig ist. Ein vollständig doppelsträngiger DNA-Homoduplex
wird dann unter Verwendung von DNA-Polymerase in Gegenwart aller
vier Desoxyribonukleotidtriphosphate, ATP und DNA-Ligase unter Verwendung von
DNA-Polymerase gebildet. Dieses Homoduplex-Molekül kann dann in eine geeignete
Wirtszelle wie z. B. E. coli JM101 transformiert werden.
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Zum
Beispiel ist eine Ausführungsform
der Erfindung ein isoliertes und gereinigtes DNA-Molekül, das ein
DNA-Segment umfasst, das die carboxyterminalen 15 Aminosäuren von
DNP (SEQ ID NO: 3) codiert, welche Aminosäuren von jedem beliebigen Codon
codiert werden können,
das die jeweilige Aminosäure
codiert (siehe 8 und Seite D1 in Appendix D
in Sambrook et al. (1989)).
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Es
wird auch in Betracht gezogen, dass einer oder mehrere der Reste
des von den erfindungsgemäßen Nukleinsäuremolekülen codierten
Peptids verändert
werden kann oder können,
solange die Peptidvariante biologische Aktivität besitzt. Vorzugsweise hat
die Variante mindestens ungefähr
10% der biologischen Aktivität
eines erfindungsgemäßen Peptids,
z. B. ein Peptid mit SEQ ID NO: 1, SEQ ID NO: 2 oder SEQ ID NO: 3.
Die biologische Aktivität
eines erfindungsgemäßen Peptids
kann unter Verwendung von aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren,
darunter Immunoassays und in vivo-Studien wie die nachfolgend beschriebenen,
bestimmt werden.
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II. Herstellung von Mitteln,
die in den Bereich der Erfindung fallen
-
A. Chimäre Expressionskassetten
-
Zur
Herstellung von Expressionskassetten zur Transformation kann die
rekombinante oder präselektierte
DNA-Sequenz oder das rekombinante oder präselektierte DNA-Segment zirkulär oder linear,
doppelsträngig
oder einzelsträngig
sein. Eine präselektierte
DNA-Sequenz, die
eine RNA-Sequenz codiert, die im wesentlichen komplementär zu einer
RNA-Sequenz ist,
die ein NP codiert, wie z. B. eine DNA, die ein chimäres NP codiert,
das BNP und DNP umfasst, ist typischerweise eine „Sinn"-DNA-Sequenz, die
in der entgegengesetzten Richtung in eine Kassette einkloniert ist
(d. h. 3'-5' anstelle von 5'-3'). Grundsätzlich hat
die präselektierte
DNA-Sequenz oder das präselektierte
DNA-Segment die Form einer chimären
DNA, wie z. B. einer Plasmid-DNA, die auch codierende Regionen enthalten
kann, die von Kontrollsequenzen flankiert sind, die die Expression
der in der resultierenden Zelllinie vorliegenden präselektierten
DNA fördern.
-
Der
Ausdruck „chimär" wird hier im Hinblick
auf eine Kassette oder einen Vektor für einen Vektor verwendet, der
DNA aus mindestens zwei verschiedenen Spezies oder DNA aus der gleichen
Spezies enthält, die
auf eine Weise verknüpft
oder verbunden ist, die in der Spezies „nativ" oder im Wildtyp nicht vorkommt.
-
Neben
präselektierten
DNA-Sequenzen, die als Transkriptionseinheiten für NP oder Teile davon dienen,
kann ein Teil der präselektierten
DNA untranskribiert sein und eine regulatorische Funktion oder eine Strukturfunktion
erfüllen.
Beispielsweise kann die präselektierte
DNA ihrerseits einen Promotor umfassen, der in Säugerzellen aktiv ist, oder
kann einen Promotor verwenden, der bereits in dem Genom, das das
Transformationssystem ist, vorliegt. Zu solchen Promotoren gehören der
CMV-Promotor ebenso wie der späte SV40-Promotor
und retrovirale LTRs („long
terminal repeat"-Elemente), obwohl
viele andere aus dem Stand der Technik wohlbekannte Promotor-Elemente in der Ausführung der
Erfindung verwendet werden können.
-
Auch
andere in den Wirtszellen funktionale Elemente wie z. B. Introns,
Enhancer, Polyadenylierungssequenzen und dergleichen können ein
Teil der präselektierten
DNA sein. Solche Elemente können
für die Funktion
der DNA notwendig oder nicht notwendig sein, aber können verbesserte
Expression der DNA durch Beeinflussung der Transkription, der mRNA-Stabilität oder dergleichen
bereitstellen. Solche Elemente können gewünschtenfalls
in die DNA eingeschlossen werden, um die optimale Leistung der transformierenden
DNA in der Zelle zu erreichen.
-
Der
Begriff Kontrollsequenzen" bezeichnet
definitionsgemäß DNA-Sequenzen,
die zur Expression einer funktionsfähig verbundenen codierenden
Sequenz in einem bestimmten Wirtsorganismus notwendig sind. Die
Kontrollsequenzen die beispielsweise für prokaryontische Zellen geeignet
sind, umfassen einen Promotor, gewünschtenfalls eine Operatorsequenz
und eine Ribosomenbindungsstelle. Von eukaryontischen Zellen ist bekannt,
dass sie Promotoren, Polyadenylierungssignale und Enhancer verwenden.
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„Funktionsfähig verbunden" bedeutet definitionsgemäß, dass
die Nukleinsäuren
in eine funktionelle Beziehung zu einer anderen Nukleinsäuresequenz
gebracht werden. Beispielsweise ist DNA für eine Präsequenz oder ein sekretorisches
Leaderpeptid mit einer DNA für
ein Peptid oder ein Polypeptid funktionsfähig verbunden, wenn sie als
Präprotein
exprimiert wird, das an der Sekretion des Peptids oder Polypeptids
teilnimmt; ein Promotor oder Enhancer ist mit einer codierenden
Sequenz funktionsfähig
verbunden, wenn er die Transkription der Sequenz beeinflusst; oder
eine Ribosomenbindungsstelle ist mit einer codierenden Sequenz funktionsfähig verbunden,
wenn sie so positioniert ist, dass sie die Translation erleichtert.
Grundsätzlich
bedeutet „funktionsfähig verbunden", dass die verbundenen
DNA-Sequenzen zusammenhängend
und im Falle eines sekretorischen Leaderpeptids zusammenhängend und
im gleichen Leseraster sind. Enhancer brauchen jedoch nicht zusammenhängend zu
sein. Die Verbindung wird durch Ligation an geeigneten Restriktionsschnittstellen
bewirkt. Wenn keine solchen Stellen existieren, werden synthetische
Oligonukleotidadaptor oder Linker auf die übliche Weise verwendet.
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Die
in den Zellen einzuführende
präselektierte
DNA enthält
im allgemeinen weiterhin entweder ein selektierbares Markergen oder
ein Reportergen oder beide, um die Identifikation und Selektion
transformierter Zellen aus der Zellpopulation, die transformiert
werden soll, zu erleichtern. Alternativ kann der selektierbare Marker
auf einem separaten DNA-Stück
getragen und in einem Co-Transformationsverfahren verwendet werden.
Sowohl die selektierbaren Marker als auch die Reportergene können von
geeigneten regulatorischen Sequenzen flankiert sein, um Expression
in den Wirtszellen zu ermöglichen.
Nützliche
selektierbare Marker sind aus dem Stand der Technik wohlbekannt,
und es gehören
z. B. Antibiotikums- und Herbizidresistenzgene hierzu, wie z. B.
neo, hpt, dhfr, bar, aroA, dapA und dergleichen. Siehe auch die
in Tabelle I von Lundquist et al., (US Patent Nr. 5,848,956) aufgelisteten
Gene.
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Reportergene
werden verwendet, um potentiell transformierte Zellen zu identifizieren
und die Funktionalität
von regulatorischen Sequenzen zu evaluieren. Reportergene, die leicht
messbare Proteine codieren, sind aus dem Stand der Technik wohlbekannt.
Grundsätzlich
ist ein Reportergen ein Gen, das in dem Empfängerorganismus oder -gewebe
nicht vorliegt oder nicht exprimiert wird, und das ein Protein codiert,
dessen Expression sich in einer leicht detektierbaren Eigenschaft
manifestiert, z. B. in enzymatischer Aktivität. Zu bevorzugten Genen gehören das
Chloramphenicolacetyltransferasegen (cat) aus Tn9 von E. coli, das
Beta-Glucuronidasegen (gus) des E. coli-Locus uidA, und das Luziferasegen
aus dem Glühwürmchen Photinus
pyralis. Die Expression des Reportergens wird zu einem geeigneten
Zeitpunkt nach der Einführung
der DNA in die Empfängerzellen
gemessen.
-
Die
allgemeinen Verfahren zur Konstruktion einer rekombinanten DNA,
die Zielzellen transformieren kann, sind dem Fachmann wohlbekannt,
und die gleichen Zusammensetzungen und Konstruktionsverfahren können verwendet
werden, um die hier verwendbare DNA zu konstruieren. Beispielsweise
stellt Sambrook et al. (1989) geeignete Konstruktionsverfahren bereit.
-
B. Transformation in Wirtszellen
-
In
die Wirtszellen, z. B. Säugerzellen,
Bakterienzellen, Hefezellen oder Insektenzellen, kann die rekombinante
DNA ohne weiteres durch Transfektion mit einem Expressionsvektor
eingeführt
werden, der eine ein NP, eine Variante davon oder eine Chimäre davon
codierende DNA oder ihr Komplement umfasst, durch ein beliebiges
zum Einführen
in eine bestimmte Zelle verwendbares Verfahren eingeführt werden,
z. B. durch physikalische oder biologische Methoden, um eine transformierte
Zelle mit stabil in ihr Genom integrierter rekombinanter DNA zu
ergeben, so dass die erfindungsgemäßen DNA-Moleküle, -Sequenzen oder -Segmente von
der Wirtszelle exprimiert werden.
-
Zu
den physikalischen Verfahren zur Einführung einer präselektierten
DNA in eine Wirtszelle gehören Calciumphosphatfällung, Lipofektion,
Partikelbeschuss, Mikroinjektion, Elektroporation und dergleichen.
Zu biologischen Verfahren zur Einführung der interessierenden
DNA in eine Wirtszelle gehören
die Verwendung von viralen DNA- und RNA-Vektoren. Der Hauptvorteil
physikalischer Methoden ist, dass sie nicht mit pathologischen oder
onkogenen Prozessen von Viren assoziiert sind. Jedoch sind sie weniger
präzise,
was oftmals zur Insertion mehrfacher Kopien, zufälliger Integration, Zerstörung fremder
und endogener Gensequenzen und unvorhersagbarer Expression führt. Zur
Gentherapie von Säugern
sind virale Vektoren zu den am häufigsten
verwendeten Verfahren zum Einführen
von Genen in Säugerzellen,
z. B. menschliche Zellen, geworden. Virale Vektoren können von
Pockenviren, Herpes simplex Virus I, Adenoviren, adenoassoziierten
Viren, Retroviren, Lentiviren und dergleichen abgeleitet sein.
-
Der
Begriff „Zelllinie" oder „Wirtszelle" soll, wie hier verwendet,
wohlcharakterisierte homogene, biologisch reine Zellpopulationen
bezeichnen. Diese Zellen können
eukaryontische Zellen sein, die neoplastisch sind oder in vitro
durch aus dem Stand der Technik bekannte Verfahren „immortalisiert" worden sind, ebenso wie
primäre
Zellen oder prokaryontische Zellen. Die Zelllinie oder Wirtszelle
stammt vorzugsweise von einem Säuger,
aber aus Nichtsäugern
stammende Zelllinien oder Wirtszellen können verwendet werden, darunter Pflanzen-,
Insekten-, Hefe-, Pilz- oder Bakterienquellen. Grundsätzlich ist
die präselektierte
DNA-Sequenz mit einer DNA-Sequenz verwandt, die im Genom der Wirtszelle
zu finden ist, aber nicht exprimiert oder nicht in hohem Maße exprimiert
oder, alternativ, überexprimiert
wird.
-
Der
Begriff „transfiziert" oder „transformiert" wird hier verwendet,
um jede beliebige Wirtszelle oder Zelllinie einzuschließen, deren
Genom durch die Gegenwart von mindestens einer präselektierten
DNA-Sequenz verändert
oder erweitert wurde, welche DNA im Stand der Gentechnik auch als „heterologe
DNA", „rekombinante
DNA", „exogene
DNA", „gentechnisch
verändert", „nichtnativ" oder „fremde
DNA" bezeichnet
wird, wobei diese DNA isoliert und durch das gentechnische Verfahren
isoliert und ins Genom der Wirtszelle oder Zelllinie eingeführt wurde.
Die erfindungsgemäßen Wirtszellen
werden typischerweise durch Transfektion mit einer DNA-Sequenz in
einem Plasmidexpressionsvektor, einem viralen Expressionsvektor
oder als isolierter linearer DNA-Sequenz hergestellt. Vorzugsweise
ist die transfizierte DNA eine chromosomal integrierte rekombinante
DNA-Sequenz, die ein ein NP codierendes Gen oder sein Kompliment
umfasst, welche Wirtszelle signifikante Spiegel an autologem oder „nativem" NP exprimieren oder
nicht exprimieren kann.
-
Zur
Bestätigung
der Gegenwart der präselektierten
DNA-Sequenz in der Wirtszelle kann eine Vielzahl von Assays durchgeführt werden.
Zu solchen Assays gehören
z. B. „molekularbiologische" Assays, die dem Fachmann
wohlbekannt sind, wie z. B. Southern- und Northern-Blotting, RT-PCR und PCR; „biochemische" Assays wie Detektion
der Gegenwart oder Abwesenheit eines bestimmten NP, z. B. durch
immunologische Mittel (Immunoassays wie z. B. ELISA und Western-Blot)
oder durch hier beschriebene Assays zur Identifikation von Mitteln,
die in den Bereich der Erfindung fallen.
-
Zur
Detektion und Quantifikation von von eingeführten präselektierten DNA-Segmenten gebildete RNA
kann RT-PCR verwendet werden. In dieser PCR-Anwendung ist es zuerst
notwendig, RNA unter Verwendung von Enzymen wie z. B. reverser Transkriptase
revers in DNA zu transkribieren und dann unter Verwendung konventioneller
PCR-Techniken die DNA zu amplifizieren. In den meisten Fällen können PCR-Techniken, wiewohl
nützlich,
nicht die Integrität
des RNA-Produkts zeigen. Weitere Informationen über die Natur des RNA-Produkts
können
durch Northern-Blotting erhalten werden. Diese Technik zeigt die
Gegenwart einer RNA-Spezies und liefert Informationen über die
Integrität
dieser RNA. Die Gegenwart oder Abwesenheit einer RNA-Spezies kann
auch unter Verwendung von Dot- oder
Slot-Blot-Northernhybridisierungen bestimmt werden. Diese Techniken
sind Modifikationen des Northern-Blottings und zeigen nur die Gegenwart
oder Abwesenheit einer RNA-Spezies.
-
Während Southern-Blotting
und PCR verwendet werden können,
um das fragliche präselektierte DNA-Segment
zu detektieren, liefern sie keine Informationen, ob das präselektierte
DNA-Segment exprimiert wird. Die Expression kann durch spezifische
Identifikation der Peptidprodukte der eingeführten präselektierten DNA-Sequenzen
oder durch Messung der phenotypischen Veränderungen, die von der Expression
des eingeführten
präselektierten
DNA-Segments in den Wirt oder der Wirtszelle vermittelt werden,
gemessen werden.
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III. Erfindungsgemäße Peptide
-
Erfindungsgemäße Peptide
können
durch das Festphasenpeptidsyntheseverfahren (oder Merrifield-Verfahren)
synthetisiert werden. Dieses etablierte und weit verwendete Verfahren
ist einschließlich
der experimentellen Prozeduren in der folgenden Referenz beschrieben:
Stewart et al., 1969; Merrifield, 1963; Meienhofer, 1973; und Barany
und Merrifield, 1980. Die Synthese wird vom carboxyterminalen Ende
des Peptides unter Verwendung einer alpha-amino-geschützten Aminosäure begonnen.
Fluorenylmethyloxycarbonyl (Fmoc) oder t-Butyloxycarbonyl (Boc)-Schutzgruppen
können
für alle
Aminosäuren
verwendet werden, obwohl auch andere Schutzgruppen geeignet sind.
Zum Beispiel können
Boc-Asn-OH, Boc-Ser-OH, Boc-Phe-OH, Boc-Arg-OH oder Boc-Tyr-OH (d.
h. selektierte ANP-analoge carboxy-terminale Aminosäuren) an
chlormethylierte Polystyrol-Harzträger verestert werden. Der Polystyrolharzträger ist
vorzugsweise ein Copolymer von Stryrol mit ungefähr 0,5 bis 2% Divinylbenzol
als Quervernetzungsmittel, das Unlöslichkeit des Polystyrolpolymers
in bestimmten organischen Lösungsmitteln
bewirkt. Siehe Carpino et al., 1972; Meinhofer, 1978; und Merrifield,
1963. Diese und andere Verfahren zur Peptidsynthese sind auch beispielhaft
dargestellt in den US-Patenten Nrn. 3,862,925; 3,842,067, 3,972,859,
4,105,602 und in US-Patent Nr. 4,757,048.
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Das
immobilisierte Peptid wird dann am Stickstoff entschützt, und
andere Aminosäuren
mit geschützten
Aminogruppen werden schrittweise dem immobilisierten Peptid zugesetzt.
Am Ende des Verfahrens wird das fertige Peptid von dem Harz abgespalten,
und alle verbleibenden Schutzgruppen werden durch Behandlung unter
sauren Bedingungen entfernt, wie z. B. durch Behandlung mit einem
Gemisch von Bromwasserstoff und Trifluoressigsäure oder mit Flusssäure, oder
die Abspaltung von Harz kann unter basischen Bedingungen erfolgen,
z. B. mit Triethylamin, wobei die Schutzgruppen dann unter sauren
Bedingungen entfernt werden.
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Die
abgespaltenen Peptide werden durch aus dem Stand der Technik wohlbekannte
Mittel isoliert und gereinigt, wie z. B. durch Lyophilisierung gefolgt
von entweder Exklusions- oder
Partitionschromatographie auf Polysaccharidgelmedien wie z. B. Sephadex
G-25 oder Gegenstromaustausch. Die Zusammensetzung des fertigen
Peptids kann durch Aminosäurenanalyse
nach Abbau des Peptids durch Standardverfahren bestätigt werden.
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Die
Salze von Carboxylgruppen des Peptides können auf die übliche Weise
hergestellt werden, indem man das Peptid mit einem oder mehreren Äquivalenten
einer gewünschten
Base in Kontakt bringt, wie z. B. einer Metallhydroxidbase, z. B.
Natriumhydroxid; einer Metallcarbonat- oder Bicarbonatbase wie z.
B. Natriumcarbonat oder Natriumbicarbonat; oder einer Aminbase wie
z. B. Triethylamin, Triethanolamin und dergleichen.
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Die
Säureadditionssalze
der Polypeptide können
hergestellt werden, indem man das Polypeptid mit einem oder mehreren Äquivalenten
der gewünschten
anorganischen oder organischen Säure
in Kontakt bringt, wie z. B. Salzsäure.
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Die
Ester von Carboxylgruppen der Polypeptide können durch ein beliebiges der
aus dem Stand der Technik bekannten üblichen Verfahren zur Umwandlung
einer Carbonsäure
oder eines Vorläufers
in einen Ester hergestellt werden. Ein bevorzugtes Verfahren zur
Herstellung von Estern der erfindungsgemäßen Polypeptide bei Verwendung
der oben beschriebenen Merrifield-Synthesetechnik ist es, das vollendete
Polypeptid in Gegenwart des gewünschten
Alkohols in Abhängigkeit
von dem Harz entweder unter basischen oder unter sauren Bedingungen
von dem Harz abzuspalten. Auf diese Weise wird das C-terminale Ende
des Peptids, wenn es von dem Harz befreit wird, direkt ohne Isolation
der freien Säure
verestert.
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Auch
die Amide der erfindungsgemäßen Polypeptide
können
durch aus dem Stand der Technik wohlbekannte Techniken zur Umwandlung
einer Carbonsäuregruppe
oder eines Vorläufers
in ein Amid hergestellt werden. Ein bevorzugtes Verfahren zur Amidbildung
an der C-terminalen Carboxylgruppe ist es, das Polypeptid mit einem
geeigneten Amin oder in Gegenwart eines Alkohols von einem festen
Träger
abzuspalten, was einen Ester ergibt, gefolgt von Aminolyse mit dem
erwünschten
Amin.
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Die
N-Acyl-Derivate einer Aminogruppe der vorliegenden Polypeptide können unter
Verwendung einer N-Actyl-geschützten
Aminosäure
für den
letzten Kondensationsschritt oder durch Acylierung eines geschützten oder
ungeschützten
Peptids hergestellt werden. O-Acyl-Derivate
können
z. B. durch Acylierung eines freien Hydroxy-Peptids oder Peptidharzes
hergestellt werden. Jede Acylierung kann unter Verwendung von Standard-Acylierungsmitteln
wie Acylhaliden, Anhydriden, Acylimidazolen und dergleichen durchgeführt werden. Sowohl – als auch
O-Acylierung können
gewünschtenfalls
zusammen durchgeführt
werden.
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Die
Synthese kann manuelle Techniken verwenden oder vollständig automatisiert
sein, z. B. unter Verwendung eines Applied Biosystems 431A Peptide
Synthesizer (Foster City, Calif.) oder eines Biosearch SAM II-Peptidsyntheseautomaten
(Biosearch, Inc., San Rafael, Calif.) gemäß den im Instruktionshandbuch
bereitgestellten Anweisungen und unter Verwendung der vom Hersteller
gelieferten Reagenzien. Disulfid-Brücken zwischen Cys-Resten können durch
milde Oxidation des linearen Peptids mit KCN, wie in US-Patent Nr. 4,757,048,
Spalte 20, dargestellt, eingeführt
werden.
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Die
erfindungsgemäßen zyklischen
Verbindungen können
durch Verknüpfung
von Cysteinresten bereitgestellt werden, jedoch wird auch der Ersatz
einer Sulfhydrylgruppe an dem Cysteinrest durch eine alternative
Gruppe, z. B. -CH2-CH2-,
in Betracht gezogen. Zum Beispiel werden zum Ersatz von Sulfhydrylgruppen durch
eine -CH2-Gruppe die Cysteinreste durch
die analoge Alpha-Aminobuttersäure
ersetzt. Diese zyklischen analogen Peptide können z. B. nach dem Verfahren
von M. Lebl und Hruby (1984) oder durch Einsatz des in US Patent
Nr. 4,161,521 offenbarten Verfahrens gebildet werden.
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Ester-
oder Amidbrücken
können
ebenfalls gebildet werden, indem man die OH-Gruppen von Serin oder Threonin und
die Carboxylgruppen von Aspartat oder Glutamat reagieren lässt, um
eine Brücke
mit der Struktur -CH2-CO2CH2- zu bilden. Auf ähnliche Weise kann ein Amid
erhalten werden, indem man die Seitengruppen von Lysin und Aspartat
oder Glutamat zu einer Brücke
der Struktur -CH2-C(O)NH-(CH2)4- reagieren lässt. Verfahren zur Synthese
dieser Brücken
sind bei Schiller et al. (1985a) und Schiller et al. (1985b) zu
finden. Andere brückenbildende
Aminosäurenreste
und Reaktionen sind in US Patent Nr. 4,935,492 bereitgestellt.
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Die
folgenden Referenzen beschreiben die Herstellung von Peptidanaloga,
die Nichtpeptidylbindungen zur Verbindung von Aminosäurenresten
umfassen: Spatola, 1983a; Spatola, 1983b; Morley, 1980; Hudson et
al., 1979; Spatola et al., 1986; Hann, 1982; Almquist et al, 1980;
Jennings-White et al., 1982; Szelke et al., Europäische Patentanmeldung
EP 45665 (1982); Holladay
et al., 1983; und Hruby, 1982.
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IV. Dosierungen, Formulierungen
und Verabreichungswege der erfindungsgemäßen Mittel
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Die
erfindungsgemäßen Nukleinsäuremoleküle und Peptide
werden vorzugsweise einem Säuger,
z. B. einem Menschen oder einem nichtmenschlichen Säuger wie
z. B. einem Haustier, in Dosierungen von mindestens ungefähr 0,01
bis ungefähr
100 mg/kg verabreicht, bsonders bevorzugt von ungefähr 0,05
bis ungefähr
50 mg/kg und nochmals besonders bevorzugt von 0,1 bis ungefähr 30 mg/kg
Körpergewicht
(z. B. ungefähr
10 bis ungefähr
50 ng/kg bei Hunden), obwohl andere Dosierungen günstige Ergebnisse
bewirken können.
Die verabreichte Menge variiert in Abhängigkeit von verschiedenen
Faktoren, darunter ohne Beschränkung
darauf das ausgewählte
Mittel, die Erkrankung, und ob Vorbeugung oder Behandlung erreicht
werden soll. Sowohl lokale als auch systemische Verabreichung werden
in Betracht gezogen. Die systemische Verabreichung ist bevorzugt.
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Somit
kann die Verabreichung der erfindungsgemäßen therapeutischen Mittel
kontinuierlich oder in Intervallen sein, in Abhängigkeit z. B. von dem physiologischen
Zustand des Empfängers,
ob der Sinn der Verabreichung ein therapeutischer oder ein prophylaktischer
ist, und anderen Faktoren, die den Fachleuten bekannt sind. Die
Verabreichung der erfindungsgemäßen Mittel
kann im wesentlichen über
einen zuvor festgelegten Zeitraum hinweg kontinuierlich oder in
einer Reihe von Dosen mit Intervallen erfolgen.
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Die
Verabreichung von Sinn- oder Gegensinn-Nukleinsäuremolekülen kann durch die Einführung von mit
einer Expressionskassette, die das Nukleinsäuremolekül enthält, transformierten Zellen
(siehe z. B. WO 93/02556) oder durch Verabreichung des Nukleinsäuremoleküls (siehe
z. B. Felgner et al., US Patent No. 5,580,859, Pardoll et al., 1995;
Stevenson et al., 1995; Molting, 1997; Donnelly et al., 1995; Yang
et al., 1996; Abdallah et al., 1995; Wolff et al., 1990; Tripathy
et al., 1994; Tripathy et al., 1996a; Tripathy et al., 1996b; Tsurumi
et al., 1996; Baumgartner et al., 1997; Lin et al., 1990) bewerkstelligt
werden. Pharmazeutische Formulierungen, Dosierungen und Verabreichungswege
für Nukleinsäuren sind
z. B. in Felgner et al., oben, allgemein offenbart.
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Die
Peptidverbindungen können
als neutrale Formen oder Salzformen zu den Zusammensetzungen formuliert
werden. Zu den pharmazeutisch akzeptablen ungiftigen Salzen gehören die
(mit den freien Aminogruppen gebildeten) Säureadditionssalze und solche,
die durch Reaktion mit anorganischen Säuren wie z. B. Salzsäure, Schwefelsäure oder
Phosphorsäure
oder organischen Säuren
wie z. B. Essigsäure,
Oxalsäure, Weinsäure, Mandelsäure, Zitronensäure, Apfelsäure und
dergleichen gebildet werden. Mit den freien Carboxylgruppen gebildete
Salze können
von anorganischen Basen abgeleitet werden wie z. B. Natrium, Kalium, Ammonium,
Calcium oder Eisenhydroxiden, und solchen organischen Basen, wie
z. B. Aminen, d. h. Isopropylamin, Trimethylamin, 2-Ethylaminoethanol,
Histidin, Procain und dergleichen.
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Eine
oder mehrere geeignete Einzeldosisformen, die das erfindungsgemäße Nukleinsäuremolekül oder Peptid
enthalten, die, wie nachfolgend beschrieben, gewünschtenfalls für retardierte
Freisetzung formuliert sein können,
können
auf einer Vielzahl von Wegen verabreicht werden, darunter auf oralen
oder parenteralen Wegen, einschließlich von rektalen, buccalen,
vaginalen und sublingualen, transdermalen, subkutanen, intravenösen, intramuskulären, intraperitonealen,
intrathoraziellen, intracoronalen, intrapulmonaren und intranasalen
Wegen. Die Formulierungen können
gewünschtenfalls
zweckmäßigerweise
in getrennten Einzeldosisformen dargeboten und durch jedes der in
der Pharmazeutik wohlvertraute Verfahren hergestellt werden. Zu
solchen Verfahren kann der Schritt gehören, dass man das therapeutische
Mittel mit flüssigen
Trägerstoffen,
festen Matrizes, halbfesten Trägern,
feingeteilten festen Trägern
oder Kombinationen davon in Verbindung bringt und dann nötigenfalls
das Produkt in das gewünschte
Abgabesystem einführt
oder es dazu formt.
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Wenn
das erfindungsgemäße Nukleinsäuremolekül oder Peptid
zur oralen Verabreichung hergestellt wird, wird es vorzugsweise
mit einem pharmazeutisch akzeptablen Trägerstoff, Verdünnungsmittel
oder Hilfsstoff kombiniert, um eine pharmazeutische Formulierung
oder Einzeldosisform zu bilden. Die Gesamtmenge der aktiven Inhaltsstoffe
in solchen Formulierungen umfasst von 0,1 bis 99,9 Gew.% der Formulierung.
Der Begriff „pharmazeutisch
akzeptabel" bedeutet,
dass der Träger,
das Verdünnungsmittel,
der Hilfsstoff und/oder das Salz mit den anderen Inhaltsstoffen
der Formulierung kompatibel sein muss und für den Empfänger nicht schädlich sein
darf. Der aktive Inhaltsstoff für
die orale Verabreichung kann als Pulver oder Granulat vorliegen; als
Lösung,
als Suspension oder als Emulsion; oder in einer geeigneten Grundlage
wie einem synthetischen Harz für
die Aufnahme der aktiven Inhaltsstoffe aus einem Kaugummi. Der aktive
Inhaltsstoff kann auch als Bolus, als Latwerge oder Paste dargeboten
werden.
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Die
das erfindungsgemäße Nukleinsäuremolekül oder Peptid
enthaltende pharmazeutische Formulierungen können durch aus dem Stand der
Technik bekannte Verfahren unter Verwendung wohlbekannter und ohne
weiteres verfügbare
Inhaltsstoffe hergestellt werden. Zum Beispiel kann das Nukleinsäuremolekül oder Peptid
mit gängigen
Hilfsstoffen, Verdünnungsmitteln
oder Trägerstoffen
formuliert und in die Form von Tabletten, Kapseln, Suspensionen,
Pulvern und dergleichen gebracht werden. Zu Beispielen für Hilfsstoffe,
Träger und
Verdünnungsmitteln,
die für
solche Formulierungen geeignet sind, gehören die folgenden Füll- und
Erweiterungsstoffe wie z. B. Stärke,
Zucker, Mannitol und Kieselsäurederivate;
Bindemittel wie Carboxymethylzellulose, HPMC und andere Zellulosederivate,
Alginate, Gelatin und Polyvinyl-Pyrrolidon; Befeuchtungsmittel wie z.
B. Glycerol; zerfallsfördernde
Mittel wie Calciumcarbonat und Natriumbicarbonat; Mittel zur Verzögerung der Auflösung wie
z. B. Paraffin; Resorptionsbeschleuniger wie quaternäre Ammoniumverbindungen;
oberflächenaktive
Mittel wie Cetylalkohol, Glycerolmonostearat; adsorptive Trägerstoffe
wie Kaolin und Bentonit; und Schmiermittel wie z. B. Talk, Calcium
und Magnesiumstearat und feste Polyethylglykole.
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Zum
Beispiel können
das erfindungsgemäße Nukleinsäuremolekül oder Peptid
enthaltende Tabletten oder Kapseln Pufferungsmittel wie z. B. Calciumcarbonat,
Magnesiumoxid und Magnesiumcarbonat umfassen. Caplets und Tabletten
können
auch inaktive Inhaltsstoffe wie z. B. Zellulose, vorgelatinierte
Stärke,
Siliziumdioxid, Hydroxypropylmethylzellulose, Magnesiumstearat,
mikrokristalline Zellulose, Stärke,
Talk, Titandioxid, Benzoesäure,
Zitronensäure,
Maisstärke,
Mineralöl,
Polypropylenglycol, Natriumphosphat, Zinkstearat und dergleichen
enthalten. Das erfindungsgemäße Nukleinsäuremolekül oder Peptid
enthaltende Hart- oder Weichgelatinekapseln können inaktive Inhaltssstoffe
wie z. B. Gelatin, mikrokristalline Zellulose, Natriumlaurylsulfat,
Stärke,
Talk und Titandioxid und dergleichen ebenso wie flüssige Vehikel
wie z. B. Polyethylenglycol (PEGs) und pflanzliche Öle enthalten.
Weiterhin sind magensaftresistente Caplets oder Tabletten des erfindungsgemäßen Nukleinsäuremoleküls oder
Peptids so gestaltet, dass sie der Auflösung im Magen widerstehen und
sich in der eher neutralen bis alkalischen Umgebung des Duodenums
auflösen.
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Das
erfindungsgemäße Nukleinsäuremolekül oder Peptid
kann auch als Elixier oder Lösung
für bequeme
orale Administration oder als zur parenteralen Verabreichung, z.
B. auf intramuskulärem,
subkutanem oder intravenösem
Weg, geeignete Lösung
formuliert werden.
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Die
pharmazeutischen Formulierungen des erfindungsgemäßen Nukleinsäuremoleküls oder
Peptid kann auch die Form einer wässrigen oder wasserfreien Lösung oder
Dispersion oder alternativ die Form einer Emulsion oder Suspension
annehmen.
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Somit
kann das Nukleinsäuremolekül oder Peptid
zur parenteralen Verabreichung (z. B. durch Injektion, z. B. Bolusinjektion
oder kontinuierliche Infusion) formuliert und die Einzeldosisform
in Ampullen, vorgefüllten
Spritzen, kleinvolumigen Infusionsbehältern oder in Multidosiscontainern
mit einem zusätzlichen
Konservierungsmittel dargeboten werden. Die aktiven Inhaltsstoffe
können
solche Formen annehmen, wie z. B. Suspension, Lösungen oder Emulsionen in öligen oder
wässrigen
Grundlagen, und sie können
Formulierungshilfsstoffe wie Suspensionsmittel, Stabilisatoren und/oder
Emulgatoren enthalten. Alternativ können die aktiven Inhaltsstoffe
in Pulverform sein, erhalten durch aseptische Isolierung eines sterilen
Feststoffs oder durch Lyophilisierung aus der Lösung, zur Rekonstitution mit
einer geeigneten Grundlage, z. B. sterilem, pyrogenfreiem Wasser,
vor der Anwendung.
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Diese
Formulierungen können
pharmazeutisch akzeptable Grundlagen und Hilfsstoffe enthalten,
die aus dem Stand der Technik wohlbekannt sind. Es ist z. B. möglich, unter
Verwendung von einem oder mehreren organischen Lösungsmitteln, das bzw. die
aus der physiologischen Perspektive akzeptabel und zusätzlich zum
Wasser unter Lösungsmitteln
wie z. B. Aceton, Ethanol, Isopropylalkohol, Glycolestern wie den
unter dem Namen „Dowanol" verkauften Produkten,
Polyglykolen und Polyethylenglykol, C1-C4-Alkylestern kurzkettiger Säuren, vorzugsweise
Ethyl oder Isopropyllactat, Fettsäuretriglyceriden, wie den unter
dem Namen „Miglyol" vermarkteten Produkten,
Isopropylmyristat, tierischen Fetten, Mineral- und Pflanzenölen und
Polysiloxanen ausgewählt
ist oder sind, Lösungen
herzustellen.
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Die
erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
können
auch Verdickungsmittel wie z. B. Zellulose und/oder Zellulosederivate
enthalten. Sie können
auch Gummen wie z. B. Xanthan, Guar oder Carbogummi oder Gummi arabicum
oder alternativ Polyethylenglycole, Bentone und Montmorillonite
und dergleichen enthalten.
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Es
ist möglich,
nötigenfalls
einen unter Antioxidantien, oberflächenaktiven Mitteln, anderen
Konservierungsstoffen, filmbildenden, keratolytischen oder comedolytischen
Mitteln, Aroma- und Farbstoffen ausgewählten Hilfstoff zuzusetzen.
Es können
auch andere Inhaltsstoffe zugesetzt werden, ob für die beschriebenen Krankheitsbilder
oder irgendein anderes Krankheitsbild.
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Zum
Beispiel können
unter den Antioxidantien t-Butylhydrochinon, butyliertes Hydroxyanisol,
butyliertes Hydroxytoluol und α-Tocopherol
und seine Derivate genannt werden. Die hauptsächlichen für die topische Applikation
vorgesehenen galenischen Formen nehmen die Formen von Cremes, Milchen,
Gelen, Dispersionen oder Mikroemulsionen, mehr oder minder stark
verdickten Lotionen, imprägnierten
Pflastern, Salben oder Sticks oder alternativ die Form von Aerosolformulierungen
in Spray oder Schaumform oder alternativ in der Form eines Seifenkuchens
an.
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Alternativ
eignen sich die Mittel gut zur Formulierung als Dosierungsformen
mit Retard-Freisetzung und dergleichen. Die Formulierungen können so
zusammengestellt werden, dass sie nur den aktiven Inhaltsstoff freisetzen,
vorzugsweise in einem bestimmten Bereich des Darm- oder Atemtraktes,
eventuell über
einen Zeitraum hinweg. Die Beschichtungen, Umhüllungen und Schutzmatrizes
können
z. B. aus polymeren Substanzen wie z. B. Polylactidglycolaten, Liposomen,
Mikroemulsionen, Mikropartikeln, Nanopartikeln oder Wachs hergestellt
werden. Diese Beschichtungen, Hüllen
und Schutzmatrizes sind verwendbar zur Beschichtung von implantierten
Geräten,
z. B. Stents, Kathetern, Peritonealdialyseröhren und dergleichen.
-
Das
erfindungsgemäße Nukleinsäuremolekül oder Peptid
kann über
Pflaster zur transdermalen Verabreichung abgegeben werden. Siehe
US Patent Nr. 5,560,922 für
Beispiele von zur transdermalen Abgabe eines therapeutischen Mittels
geeignete „Pflaster". Pflaster zur transdermalen
Abgabe können
eine Abdeckschicht und eine Polymermatrix, in welcher ein therapeutisches
Mittel zusammen mit einem oder mehreren Hautdurchdringungsverbesserern
dispergiert oder gelöst
ist, umfassen. Die Abdeckschicht kann aus jedem geeigneten Material
bestehen, das für
das therapeutische Mittel undurchdringlich ist. Die Abdeckschicht
dient als Schutzschicht für
die Matrixschicht und stellt auch eine Stützfunktion bereit. Die Abdeckung
kann so gebildet werden, dass sie eine Schicht von im wesentlichen
gleicher Größe wie die
Polyermatrix bildet, oder sie kann von größeren Dimensionen sein, so
dass sie sich über
die Seite der Polymermatrix erstrecken oder die Seite oder Seiten
der Polymermatrix überlappen
und sich dann nach außen
auf eine Weise, dass die Erweitenang der Abdeckschicht die Basis
für ein
Adhäsionsmittel
sein kann, nach außen
erstrecken kann. Alternativ kann die Polymermatrix ein adhäsives Polymer
wie z. B. Polyacrylat oder ein Acrylatvinylacetatcopolymer enthalten
oder daraus formuliert sein. Für
längerfristige
Anwendungen kann es wünschenswert
sein, mikroporöse und/oder
atmungsfähige
Abdeckungslaminate zu verwenden, so dass die Hydration oder Mazeration
der Haut minimiert werden kann.
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Zu
Beispielen für
geeignete Materialien zur Herstellung der Abdeckschicht gehören Filme
aus Polyethylen mit hoher und niedriger Dichte, Polypropylen, Polyurethan,
Polyvinylchlorid, Polyester wie z. B. Polyethylenphthalat, Metallfolie,
Metallfolienlaminate solcher geeigneter Polymerfilme und dergleichen.
Vorzugsweise sind die für
die Abdeckschicht verwendeten Materialien Laminate solcher Polymerfilme
mit Metallfolien wie z. B. Aluminiumfolie. In solchen Laminaten
steht ein Polymerfilm des Laminats üblicherweise in Kontakt mit
der adhäsiven
Polymermatrix.
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Die
Abdeckschicht kann eine beliebige geeignete Dicke haben, die die
gewünschte
Schutz- und Stützfunktionen
bereitstellt. Eine geeignete Dicke beträgt von ungefähr 10 bis
ungefähr
200 Mikrometer.
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Grundsätzlich sind
die zur Bildung der biologisch akzeptablen adhäsiven
-
Polymerschicht
verwendeten Polymere solche, die imstande sind, Formkörper, dünne Wände oder
Beschichtungen zu bilden, durch welche die therapeutischen Mittel
mit einer kontrollierten Geschwindigkeit hindurchtreten können. Geeignete
Polymere sind biologisch und pharmazeutisch kompatibel, nicht allergen,
in Körperflüssigkeiten
oder Geweben, mit denen die Vorrichtung in Kontakt kommt, unlöslich und
mit ihnen kompatibel. Die Verwendung löslicher Polymere ist zu vermeiden,
da Auflösung
oder Erosion der Matrix durch Hautfeuchtigkeit die Freisetzungsgeschwindigkeit
des therapeutischen Mittels ebenso wie die Fähigkeit der Dosierungsform
zur bequemen Entfernung am Ort zu bleiben, beeinflussen würde.
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Zu
beispielhaften Materialien zur Herstellung der adhäsiven Polymerschicht
gehören
Polyethylen, Polypropylen, Polyurethan, Ethylen/Propylen-Copolymere,
Ethylen/Ethylacrylat-Copolymere,
Ethylen/Vinylacetat-Copolymere, Silikonelastomere, insbesondere
Polydimethylsiloxane zu medizinischen Zwecken, Neoprengummi, Polyisobutylen,
Polyacrylate, chloriertes Polyethylen, Polyvinylchlorid, Vinylchlorid-Vinylacetatcopolymer,
quervernetzte Polymethacrylatpolymere (Hydrogel), Polyvinylidenchlorid,
Polyethylenterephthalat, Butylgummi, Epichlorohydringummis, Ethylenvinylalkoholcopolymere,
Ethylenvinyloxyethanolcopolymere; Silikoncopolymere, z. B. Polysiloxan-Polycarbonatcopolymere,
Polysiloxanpolyethylenoxidcopolymere, Polysiloxan-Polymethacrylatcopolymere,
Polysiloxanalkylencopolymere (z. B. Polysiloxan-Ethylencopolymere),
Polysiloxan-Alkylensilancopolymere (z. B. Polysiloxan-Ethylensilancopolymere)
und dergleichen; Zellulosepolymere, z. B. Methyl- oder Ethylzellulose,
Hydroxypropylmethylzellulose und Zelluloseester; Polycarbonate;
Polytetrafluorethylen; und dergleichen.
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Vorzugsweise
sollte eine biologisch akzeptable adhäsive Polymermatrix unter Polymeren
mit einer Glasübergangstemperatur
unterhalb der Raumtemperatur ausgewählt sein. Der Polymer kann
einen Grad der Kristallinität
bei Raumtemperatur besitzen, muss es aber nicht. Quervernetzende
monomere Einheiten oder Stellen können in solche Polymere inkorporiert
werden. Zum Beispiel können
quervernetzende Monomere in Polyacrylatpolymere inkorporiert werden,
die Stellen zur Quervernetzung der Matrix nach Dispersion des therapeutischen
Mittels in dem Polymer bereitstellen. Zu den bekannten quervernetzenden
Monomeren für
Polyacrylatpolymere gehören
Polymethacrylester von Polyolen wie z. B. Butylendiacrylat und -dimethacrylat,
Trimethylolpropantrimethacrylat und dergleichen. Zu anderen Monomeren,
die solche Stellen bereitstellen, gehören Allylacrylat, Allylmethacrylat,
Diallylmaleat und dergleichen.
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Vorzugsweise
ist in der adhäsiven
Polymermatrix ein Weichmacher und/oder Befeuchtungsmittel dispergiert.
Wasserlösliche
Polyole sind für
diesen Zweck grundsätzlich
geeignet. Die Einbeziehung eines Befeuchtungsmittels in die Formulierung
erlaubt es der Darreichungsform, auf der Oberfläche der Haut Feuchtigkeit aufzunehmen,
was wiederum hilft, die Hautreizung zu verringern, und die adhäsive Polymerschicht
des Abgabesystems davon abhält,
sich abzulösen.
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Die
von einem transdermalen Abgabesystem freigesetzten therapeutischen
Mittel müssen
imstande sein, jede Hautschicht zu durchdringen. Zur Steigerung
der Durchdringungsgeschwindigkeit eines therapeutischen Mittels
muss ein transdermales Pharmakonabgabesystem insbesondere imstande
sein, die Permeabilität
der äußersten Hautschicht,
des Stratum corneum, das der Durchdringung von Molekülen den
größten Widerstand
entgegensetzt, zu erhöhen.
Die Herstellung von Pflastern zur transdermalen Abgabe therapeutischer Mittel
ist aus dem Stand der Technik wohlbekannt.
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Für die inhalative
Verabreichung an den oberen (Nasenbereich) oder unteren Atmungstrakt
wird das erfindungsgemäße Nukleinsäuremolekül oder Peptid
zweckmäßigerweise
von einem Insufflator, Vernebler oder einer Druckpackung oder einem
anderen zweckmäßigen Mittel
zur Abgabe eines Aerosolsprays abgegeben. Druckpackungen können ein
geeignetes Treibgas wie z. B. Dichlordifluormethan, Trichlorfluormethan,
Dichlortetrafluorethan, Kohlendioxid oder ein anderes geeignetes
Gas enthalten. Im Fall eines unter Druck stehenden Aerosols kann
festgelegt werden, dass die Dosisform ein Ventil zur Abgabe einer
bemessenen Menge bereitstellt.
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Alternativ
kann die Zusammensetzung zur inhalativen oder insufflativen Verabreichung
die Form eines trockenen Pulvers annehmen, z. B. eines Pulvergemischs
des therapeutischen Mittels und einer geeigneten Pulvergrundlage
wie z. B. Laktose oder Stärke.
Die pulvrige Zusammensetzung kann in Einzeldosisform dargeboten
werden, z. B. in Kapseln oder Kartuschen oder z. B. Gelatine oder
Blisterpackungen, aus denen das Pulver mittels eines Inhalators,
Insufflators oder Inhalationsgerät
für abgemessene
Dosierungen verabreicht werden kann.
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Für die intranasale
Verabreichung kann das Nukleinsäuremolekül oder Peptid
durch Nasentropfen, oder ein Flüssigspray
wie z. B. durch einen Plastikflaschenzerstäuber oder einen Inhalator für abgemessene Dosierungen
verabreicht werden. Typische Zerstäuber sind das Mistometer (Wintrop)
und der Medihaler (Riker).
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Die
lokale Abgabe des erfindungsgemäßen Nukleinsäuremoleküls oder
Peptids kann auch durch eine Vielzahl von Techniken erfolgen, die
das Mittel am Ort der Erkrankung oder in seiner Nähe verabreichen.
Die Beispiele ortsspezifischer oder gezielter lokaler Abgabetechniken
sollen nicht beschränkend
sein, sondern die verfügbaren
Techniken illustrieren. Zu den Beispielen gehören Katheter für die lokale
Abgabe, wie z. B. ein Infusionskatheter oder ein implantierbarer
Katheter, z. B. ein Nadelinfusionskatheter, Shunts und Stents oder
andere implantierbare Vorrichtungen, ortsspezifische Träger, direkte
Injektionen oder direkte Applikationen.
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Für die topische
Verabreichung kann das Nukleinsäuremolekül oder Peptid
wie aus dem Stand der Technik bekannt zur direkten Applikation auf
eine Zielfläche
formuliert werden. Zu den konventionellen Formen zu diesem Zweck
gehören
Wundbandagen, beschichtete Bandagen oder andere Polymerabdeckungen,
Salben, Cremes, Lotionen, Pasten, Gelees, Sprays und Aerosols, ebenso
Zahnpastas und Mundspülungen,
oder andere geeignete Formen, z. B. ein beschichtetes Kondom. Salben
und Cremes können
z. B. mit einer wässrigen
oder öligen
Grundlage unter Zusatz geeigneter Eindickungs- und/oder Gelierungsmittel
formuliert werden. Lotionen können
mit einer wässrigen
oder öligen
Grundlage formuliert werden und enthalten im allgemeinen auch einen
oder mehrere Emulgatoren, Stabilisatoren, Dispersionsmittel, Suspensionsmittel,
Eindickungsmittel oder Farbstoffe. Die aktiven Inhaltsstoffe können auch
durch Ionophorese abgegeben werden, z. B. wie in US-Patent Nrn.
4,140,122; 4,383,529 oder 4,051,842 offenbart. Der prozentuale Gewichtsanteil
des erfindungsgemäßen Nukleinsäuremoleküls oder
Peptids, das in einer topischen Formulierung vorliegt, hängt von verschiedenen
Faktoren ab, aber beträgt
im allgemeinen von 0,01% bis 95% des Gesamtgewichts der Formulierung
und typischerweise 0,1 bis 25 Gew.-%.
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Gewünschtenfalls
können
die oben beschriebenen Formulierungen angepasst werden, um Retardfreisetzung
des verwendeten aktiven Inhaltsstoffes zu bewirken, z. B. durch
Kombination mit bestimmten hydrophilen Polymermatrizes, z. B. solchen,
die natürliche
Gele, synthetische Polymergele oder Gemische davon enthalten.
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Tropfen,
wie z. B. Augentropfen oder Nasentropfen, können mit einer wässrigen
oder nichtswässrigen Grundlage
formuliert werden, die auch ein oder mehrere Dispersionsmittel,
Lösungsvermittler
oder Suspensionsmittel umfasst. Flüssige Sprays werden zweckmäßigerweise
aus Druckpackungen abgegeben. Tropfen können über eine einfache Flasche mit
Kappe zur Augeneinträufelung
abgegeben werden oder über
eine Plastikflasche, die dafür
vorgesehen ist, durch einen speziell geformten Verschluss flüssige Inhaltsstoffe
tropfenweise abzugeben.
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Das
Nukleinsäuremolekül oder Peptid
kann zur topischen Verabreichung im Mund oder in der Kehle formuliert
werden. Zum Beispiel können
die aktiven Inhaltsstoffe als Lutschpastille formuliert werden,
die weiterhin eine aromatisierte Grundlage umfasst, üblicherweise
Saccharose und Akaziengummi oder Tragacanth; als Pastillen, die
die Zusammensetzung in einer inerten Grundlage wie z. B. Gelatine
und Glyzerin oder Saccharose und Akaziengummi enthalten; als Mundspülungen,
die die erfindungsgemäße Zusammensetzung
in einem geeigneten flüssigen
Träger
enthalten; und als Pasten und Gele, z. B. Zahnpastas oder Gele,
die die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
enthalten.
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Die
hier beschriebenen Formulierungen und Zusammensetzungen können auch
andere Inhaltsstoffe wie z. B. antimikrobielle Mittel oder Konservierungsstoffe
enthalten. Weiterhin können
die aktiven Inhaltsstoffe auch in Kombination mit anderen therapeutischen
Mitteln verwendet werden.
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Die
Erfindung wird durch die folgenden Beispiele weiter beschrieben.
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Beispiel 1
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Materialien und Verfahren
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VNP
wurde in der Mayo Protein Core Facility unter Verwendung von Fluorenylmethoxy-Carbonyl (FMOC)-Chemie
auf einem ABI 431A-Peptidsynthesizer (Applied Biosystems Inc., Foster
City, Calif.) mit dem vom Hersteller bereitgestellten Protokollen
und Reagenzien synthetisiert. Das Peptid wurde durch Reversphasen-Hochleistungsflüssigchromatographie
(HPLC) unter Verwendung einer Vydac C8-Säule (The Separations Group,
Hesperia, Calif.) gereinigt. Die Synthese wurde durch Aminosäurenanalyse
und Plasmaabsorptionsmassenspektrometrie bestätigt.
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Die
Proben aus dem Plasma und Urin wurden unter Verwendung von Reversphasen-HPLC mit einer Vydac
C18-Säule
(4,6 mm × 250
mm) (The Separations Group, Hesperia, Calif.) analysiert. Die Komponenten des
HPLC-Systems waren zwei Beckman 114-Pumpen (Beckman Instruments,
San Ramon, Calif.), ein ABI 759A Absorptionsdetektor (Applied Biosystems,
Inc., Foster City, Calif.) und ein IBM PS2 50Z-Computer mit Beckman
System Gold Chromatographie-Software. Der Puffer A war 0,1% Trifluoressigsäure, und
der Puffer B war 80% Acetonitril/20% Wasser/0,1% Trifluoressigsäure. Die
Trennung erfolgte mit einem Gradienten von 5% bis 70% Puffer B innerhalb
von 60 Minuten.
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Die
Ergebnisse sind dargestellt als Mittelwert ± Standardabweichung. Bei
den Organkammerstudien bezeichnet n die Anzahl der Hunde, von denen
Ringe entnommen wurden. Ringe mit und ohne Endothel wurden parallel
untersucht, und Students t-Test für ungepaarte Beobachtungen
wurde verwendet, um statistische Signifikanz unter den Reaktionen
von Ringen mit und ohne Endothelium und zwischen den Reaktionen
von Arterien und Venen zu bestimmen. Bei den Rattenuntersuchungen
wurden die Daten unter Verwendung von ANOVA für wiederholte Messungen, gefolgt
von Fishers Mindestsignifikanzdifferenztest, analysiert, wenn es in
der Gruppe passend war. Die Daten zwischen den Gruppen wurden durch
Student's ungepaarten
t-Test analysiert. Die statistische Signifikanz wurde bei p < 0,05 bestimmt.
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Die
Versuche wurden in Übereinstimmung
mit dem Animal Welfare Act durchgeführt. Wistar-Ratten und spontan
hypertensive Ratten (SHR) (400 g; Harlan Sprague-Dawley, Indianapolis,
In.) wurden mit Inactin anästhesiert
(100 mg/kg; intraperitoneal, BYK Gulden, Konstanz, Deutschland).
Die Körpertemperatur
wurde durch ein Wärmekissen
zwischen 36°C
und 38°C
gehalten. Es wurde ein Luftröhrenschnitt
durchgeführt;
jedoch wurden die Tiere nicht künstlich
beatmet. Polyethylenkatheter (PE-50, Becton Dickinson Co., Parsippay, N.
J.) wurden in der rechten Jugularvene zur Infusion von Salzwasser
und Pharmaka platziert, in der rechten Jugularvene zum rechten Atrium,
um den Druck im rechten Atrium zu messen, und in der Carotisarterie
zur Entnahme von Blutproben und zur Überwachung des mittleren Arteriendrucks.
Ein PE-90-Katheter wurde zur Urinsammlung in der Blase platziert.
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Die
Experimente wurden in drei Gruppen an normalen Ratten durchgeführt: ANP-Gruppe (n = 4), CNP-Gruppe
(n = 4) und VNP-Gruppe (n = 4). VNP wurde auch bei SHR- Ratten untersucht
(n = 4). Intravenöse Infusionen
von Salzlösung
(0,9% NaCl) wurden durch den Katheter in der linken Jugularvene
durchgeführt
(1 ml/100 g Körpergewicht/Stunde).
Nach dem Abschluß des
chirurgischen Eingriffs ließ man
die Ratten sich 30 Minuten lang stabilisieren. In jeder Gruppe folgte
eine 15-minütige
Grundlinienphase. Nach der Grundlinienphase wurde Salzlösung (0,9%
NaCl) bolusweise verabreicht (0,1 ml) wurde von einer 15-minütigen Phase
gefolgt. Nach der Salzphase wurde das Peptid (ANP, CNP oder VNP)
bolusweise (0,1 ml) und mit 5 μg/kg
verabreicht, gefolgt von einer 15-minütigen Phase. Dieser folgte
ein zweiter Bolus (0,1 ml) von 50 μg/kg und eine 15-minütige Phase.
Nach 30-minütiger Auswaschung
folgte eine 15-minütige
Erholungsphase. Während
jeder experimentellen Phase wurden mittlerer Arteriendruck (mean
arterial pressure, MAP), Herzfrequenz (heart rate, HR) und Druck
im rechten Atrium (RAP) gemessen. In der Mitte der Grundlinie, des
zweiten Bolus (50 μg/kg)
und der Erholungsphasen wurden Blutproben zur Plasma-cGMP-Bestimmung
entnommen. Am Ende jeder Phase wurde der Urin auf sein Volumen gemessen
(UV) und Proben wurden für
die Analyse von Elektrolyten und cGMP gelagert.
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Das
Blut für
die Plasma-cGMP-Analyse wurde in EDTA-Röhrchen entnommen, sofort auf
Eis gestellt und bei 2500 rpm und 4°C zentrifugiert. Das Plasma
wurde abgetrennt und bis zur Messung bei –20°C gelagert. Der Urin für die cGMP-Bestimmung
wurde vor der Lagerung auf > 90°C erhitzt.
Plasma und Urin-cGMP wurden durch ein spezifisches RIA bestimmt,
wie zuvor beschrieben von A. L. Steiner et al., J. Hypertension, 5
(Suppl. 5), 551-553
(1987).
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Tabelle
2 fasst die Herz-/Kreislauf- und Nieren-Wirkungen von ANP, CNP und
VNP-Verabreichung
bei normalen Ratten zusammen.
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Wie
von den Daten in Tabelle 2 gezeigt, hatte eine Bolusadministration
(0,1 ml) von Salzlösung
keine Herz-Kreislauf- oder Nieren-Wirkungen. Die Bolusadministration
(0,1 ml) einer hohen Dosis (50 μg/kg)
an ANP, CNP und VNP führte
zu einem erheblichen Absinken des MAP und des RAP und zur Erhöhung von
Urinfluss, Natriumexkretion, Plasma-cGMP und Urin cGMP-Volumen.
Die Zunahme des Urinflusses, der Natriumexkretion und des Urin cGMP-Volumens
waren bei VNP signifikant höher
als bei CNP, aber waren geringer als bei ANP.
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Tabelle
3 zeigt die Herz-Kreislauf- und Nieren-Wirkungen von VNP bei normalen
und SHR-Ratten.
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Wie
von den Daten in Tabelle 3 gezeigt, war der basale MAP von SHRn
signifikant höher
als bei normalen Ratten, und das basale Urinvolumen war bei SHRn
deutlich geringer als bei normalen Ratten. Während der hochdosierten Bolusinfusion
von VNP sanken MAP und RAP in signifikantem Maße ab, und Urinfluss, Natriumexkretion,
Plasma-cGMP und Urin-CGMP-Volumen stiegen in signifikantem Maße sowohl
bei den Normalratten als auch bei der SHR-Gruppe. Während die
MAP-Absenkung durch
VNP in beiden Gruppen ähnlich war,
waren die Nierenwirkungen und Urin-cGMP-Wirkungen von VNP bei SHRn
im Vergleich zu normalen Ratten abgemildert. VNP ist ein stärkeres,
Endothel-unabhängiges
vasorelaxatives Peptid sowohl in Arterien als auch in Venen im Vergleich
zu ANP und CNP. VNP hat auch in vivo einen starken natriuretischen
Effekt.
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Beispiel 2
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Patienten und Verfahren
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Das
Studienprotokoll entsprach den Richtlinien des Mayo Institutional
Review Board. Informierte Zustimmung wurde von jedem Patienten und
seiner oder ihrer Familie erhalten.
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Studienpatienten
für zirkulierendes
DNP
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Zirkulierendes
DNP wurde bei 19 normalen gesunden menschlichen Freiwilligen und
19 Patienten mit Herzversagen gemessen. Alle Patienten mit Herzversagen
durchliefen eine vollständige
physische Untersuchung und Laboruntersuchung und wurden nach der
physischen Untersuchung anhand ihrer Herzsymptome als Klasse III
oder IV nach den Kriterien der New York Heart Association (NYHA)-Funktionsklasse
kategorisiert. Zu den Ursachen der Ventrikeldysfunktion bei diesen
Patienten mit Herzversagen gehörten
ideopathische dilatierte Kardiomyopathie und ischämische Kardiomyopathie.
Alle Patienten mit Herzversagen erhielten standardmäßige Herz-Kreislauf-Behandlung.
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Messung der
Plasma-DNP-Konzentration
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Die
Blutproben für
den DNP-Assay wurden in gekühlten
Röhrchen
aufgefangen, die Ethylendiaminotetraessigsäure enthielten, und sofort
auf Eis gestellt. Nach 10-minütiger
Zentrifugation bei 2500 rpm und 4°C wurde
das Plasma abgegossen und bis zur Analyse bei –20°C gelagert. Plasma (1 ml) wurde
auf C-8 Bond Elute Kartuschen extrahiert, die mit Methanol und destilliertem
Wasser gewaschen wurden. Das DNP wurde mit 95% Methanol, das 1%
Trifluoressigsäure
enthielt, eluiert. Die konzentrierten Eluate wurden dann mit einem
spezifischen und sensitiven Radioimmunoassay für DNP (Phoenix Pharmaceuticals,
Mountain View, California) gemessen. Die Proben und Standards wurden
24 Stunden lang mit Anti-DNP-Kaninchenantikörpern bei
4°C inkubiert. 125I-markiertes DNP (100 μl) wurde zugesetzt, und die
Inkubation wurde weitere 24 Stunden lang bei 4°C fortgesetzt. Die freien und
gebundenen Fraktionen wurden dann durch Zugabe eines Zweitantikörpers und
normalem Kaninchenseriums getrennt und zentrifugiert. Die Radioaktivität der gebundenen
Fraktion wurde mit einem Gammazähler
gemessen. Das minimale detektierbare Niveau für diesen Assay ist 0,5 pg pro
Röhrchen,
und die 50%-Inhibitions-Konzentration der Standardkurve war 29,0
pg. Die Rückgewinnung
war 83,0 ± 1,8%
die Variation von Versuch zu Versuch war 10,0 ± 3,2%. Keine Kreuzreaktivität des Antikörpers gegen
DNP mit ANP, BNP, CNP oder Endothelin wurde beobachtet.
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Studienpatienten
für DNP-Immunohistochemie
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Menschliches
Herzgewebe für
immunhistochemische Untersuchungen wurde aus dem atrialen Myokard
von vier Patienten mit terminalem CHF erhalten, die an der Mayo
Klinik, Rochester, Herztransplantationen durchliefen. Zu den CHF-Ursachen gehörten idiopathische
dilatierte Kardiomyopathie und ischämische Kardiomyopathie. Aus
den atrialen Anhängen
und den freien Wänden
wurden die Gewebeschnitte erhalten. Normales atriales Gewebe wurde
von drei Spenderherzen zum Zeitpunkt der Herztransplantation erhalten.
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Immunhistochemische
Färbung
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Immunhistochemische
Studien wurden durch das indirekte Immunoperoxidaseverfahren, wie
zuvor von Wei et al. (1993) beschrieben, durchgeführt. Die
Gewebe wurden sofort mit 10% gepuffertem Formalin fixiiert und in
Paraffin eingebettet; 6 μm
dicke Schnitte wurden angefertigt und auf silanisierte Glasträger aufgetragen.
Die Schnitte wurden bei 60°C
inkubiert und mit abgestuften Konzentrationen von Xylol und Ethanol
entparaffinisiert. Um die Aktivität endogener Peroxidase zu blockieren,
inkubierten wir die Schnitte 20 Minuten lang bei Raumtemperatur
mit 0,6% Wasserstoffperoxid in Methanol. Nach dem Waschen wurden
die Schnitte 10 Minuten lang bei Raumtemperatur in 5% Ziegenserum
(Dako Corp., Carpinteria, California) inkubiert, um die unspezifische
Hintergrundfärbung
zu verringern, und sie wurden dann 24 Stunden lang bei Raumtemperatur
mit polyklonalem Kaninchen-Anti-DNP-Antiserum (Phoenix Pharmaceuticals)
bei einer Verdünnung
von 1 : 500 (in normalem Ziegenserium) in feuchten Kammern inkubiert.
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Alle
Schnitte wurden 30 Minuten lang mit einem Zweitantikörper-Meerrettichperoxidase-Konjugat
(BioSource, Camarillo, California) inkubiert. Die Reaktion wurde
sichtbar gemacht, indem man die Schnitte mit einem frisch zubereiteten
Reagens inkubierte, das 3'-Amino-9'-ethylcarbazol (Sigma
Chemical Company, St. Louis, Missouri) in Dimethylformamid und Natriumacetat
enthielt. Die Schnitte wurden mit Hämatoxylin gegengefärbt, mit
Deckgläschen
abgedeckt und unter Verwendung eines Olympus-Mikroskops begutachtet.
Sechs unabhängige
Beobachter ohne Kenntnis der jeweiligen Gruppen, von denen diese
Gewebe stammten, begutachteten diese Schnitte. Die Gegenwart von
DNP-LI wurde anhand der folgenden Färbungsskala quantifiziert: 0
= kein DNP-LI; 1 = minimale Dichte; 2 = geringe Dichte; 3 = mäßige Dichte
und 4 = maximale Dichte. Die Kontrollschnitte wurden mit 1% nicht-immunem
Ziegenserum gefärbt.
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Statistische
Analyse
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Die
Daten wurden als Mittelwert ± Standardabweichung
des Mittelwertes aufgetragen sofern nicht anders bezeichnet. Die
statistischen Vergleiche zwischen den Gruppen erfolgten unter Verwendung
von Students ungepaarten t-Test unter Verwendung der Graph Pad Prism-Software.
P-Werte von weniger als 0,05 wurden als statistisch signifikant
betrachtet.
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Ergebnisse
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DNP-LI im Plasma von normalen
Personen und von Patienten mit CHF
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In
einer Studie an 19 normalen Freiwilligen wurde DNP-LI in normalem
menschlichen Plasma gefunden (Mittelwert 6,3 ± 1,0 pg/mL; Median 4,7; Standardabweichung
2.3). Weiterhin wurde beobachtet, dass die Plasma-DNP-LI bei 19
Menschen mit CHF im Vergleich zu den normalen Kontrollpatienten
erhöht
war (37,3 ± 15,0
pg/ml; Median 17,0; Standardabweichung, 58,9; P < 0,05) (2).
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Immunhistochemische
Studien des Myokards von normalen Personen und von Patienten mit
CHF
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Immunhistochemische
Studien zeigten die Gegenwart von DNP-LI im atrialen Myokard des
normalen und des versagenden menschlichen Herzens (3).
DNP-LI wurde innerhalb
des Zytoplasmas atrialer Myozyten beobachtet und war im peripheren
Zytoplasma weit verteilt. DNP-LI war auch in der perinukleären Region
lokalisiert. Die immunhistochemischen Werte für DNP-LI im atrialen Myokard unterschieden
sich im normalen (N = 3) und versagenden (N = 4) menschlichen Herzen
nicht signifikant (1,8 ± 0,5
gegenüber
2,2 ± 0,7).
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Diskussion
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Unter
Verwendung eines empfindlichen Radioimmunoassays für die DNP,
der einen polykIonalen Kaninchenantikörper gegen DNP verwendet, der
keine Kreuzreaktität
mit ANP, BNP oder CNP besitzt, wurde DNP-LI in normalem menschlichem
Plasma detektiert. Die gemessenen Konzentrationen ähnelten
den für
die anderen natriuretischen Peptide beschriebenen (Mukoyama et al.,
1991; Burnett et al., 1986; Wei et al., 1993). Überdies wurden unter Verwendung
dieses Antikörpers
gegen DNP die Gegenwart und Verteilung von DNP-LI im menschlichen
atrialen Myokard bestimmt. Ähnlich
wie bei ANP und BNP wurden für
DNP-LI Gegenwart und weite Verbreitung im peripheren Zytoplasma
von atrialen Myozyten und auch in der perinukleären Region (Wei et al, 1993)
beobachtet. Zusammengenommen lässt
die Gegenwart von DNP-LI in menschlichem Plasma und atrialem Myokard
vermuten, dass DNP, wie ANP und BNP, vom menschlichen Herzen gebildet
und sezerniert wird.
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Ein
weiterer wichtiger Befund war, dass Plasma-DNP-LI bei Menschen mit
CHF, insbesondere bei Patienten in den NYHA-Klassen III oder IV,
erhöht
war. Diese Erhöhung
der Plasmakonzentration von DNP-LI ist analog zu der bei ANP und
BNP beobachteten, die bei chronischem CHF in Folge der Erhöhung von
Herzfülldruck
und atrialer Spannung (Bruneau et al., 1997; Edwards et al., 1988).
aktiviert werden. Die erhöhte DNP-LI-Konzentration
bei menschlichem CHF lässt
zusammen mit den vasorelaxierenden Eigenschaften von DNP in der
Rattenaorta und Hundeherzkranzgefässen und mit der Potenzierung
von cGMP durch DNP in vitro, vermuten, dass die DNP-LI-Steigerung
wie die von ANP und BNP ein Teil einer neurohumoralen Kompensationsreaktion
des versagenden Herzens zur Aufrechterhaltung der Herz-Kreislauf-Homöostase sein
kann (Schweitz et al., 1992; Wennberg et al., 1997). Weiterhin kann
die Gegenwart von DNP-LI in Plasma wie die von ANP und BNP bei linksventrikulärer Dysfunktion
ein diagnostisches Potential haben (Stevens et al., 1995; Yamamoto
et al., 1997; McDonagh et al., 1998.
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Die
in diesen Untersuchungen beschriebenen atrialen Niveaus der immunohistochemischen DNP-LI-Färbung unterschieden
sich bei CHF im Vergleich zu normalen Vorhöfen nicht. Dieser Befund läßt Ähnlichkeiten
mit ANP vermuten, das im normalen und im versagendem menschlichen
atrialen Myokard als Ergebnis gesteigerter Produktion und Sekretion
durch das versagende Myokard, die bei CHF zu gesteigerten zirkulierende
ANP führen
(Bruneau et al., 1997), in ähnlichen
Konzentrationen vorliegt. Die DNP-Produktion und -Sekretion durch
das atriale Myokard bei menschlichem CHF kann für die gesteigerte Plasmakonzentration
von DNP-LI in Abwesenheit jeglicher Veränderungen des DNP-LI in den
Atrien, wie durch immunohistochemische Untersuchungen detektiert,
verantwortlich sein. Alternativ kann der Anstieg eines zirkulierenden DNP-LI
auch verringerte Leber- und Nieren-Clearance involvieren, die der Beeinträchtigung
der Leber- und Nierenfunktionen bei Menschen mit CHF zuzuschreiben
sein können.
Weiterhin werden, obwohl die vorliegenden Untersuchungen, die einen
polykIonalen Antikörper
(ohne Kreuzreaktivität
mit ANP, BNP, CNP oder Endothelin) gegen eine aus Schlangengift
isolierte DNP-Aminosäurensequenz
verwenden, die Existenz von DNP im Plasma und in Vorhöfen von
Menschen nahelegen, weitere Untersuchungen benötigt, um menschliches DNP spezifischer
zu charakterisieren und seine genaue artspezische Aminosäurensequenz
zu synthetisieren.
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Beispiel 3
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Die
bekannten natriuretischen Peptide ANP, BNP und CNP haben starke
biologische Wirkungen, zu denen Natriurese, Diurese, Vasodilation
und Antimitogenese gehören.
Da die chimären
Peptide BD-NP und CD-NP und der DNP-C-Terminus einige der Eigenschaften
von ANP, BNP und CNP gemeinsam ebenso wie einige einzigartige Merkmale
besitzen können,
wurden die in vivo-Eigenschaften von BD-NP, CD-NP und dem DNP-C-Terminus
gemessen.
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Verfahren
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Die
Untersuchungen wurden an sieben Mischlingsrüden mit 20 bis 25 kg Körpergewicht
durchgeführt. Die
Hunde wurden mit Standard-Hundefutter mit normalem Natriumgehalt
ernährt
(Lab Canine Diet 5006; Purina Mills, St. Louis, MO) und hatten freien
Zugang zu Leitungswasser. Alle Studien entsprachen den Richtlinien
der American Physiological Society und wurden von Mayo Clinic Animal
Care and Use Committee gebilligt.
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Am
Abend vor dem Experiment wurden 300 mg Lithiumcarbonat zur Messung
der Nierentubulusfunktion oral verabreicht, und man ließ die Hunde über Nacht
fasten. Am Tag des eigentlichen Experiments wurden alle Tiere mit
intravenös
verabreichtem Pentobarbital-Natrium (30 mg/kg) anästhesiert.
Ergänzende
nichthypotensive Pentobarbital-Natrium-Dosierungen wurden während des Experimentes
nach Bedarf verabreicht. Nach Luftröhrenintubation wurden die Hunde
mit 4 Liter/Minute an zusätzlichem
Sauerstoff mechanisch beatmet (Harvard respirator; Harvard Apparatus,
Millis, MA).
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Auf
der linken Seitenflanke wurden Einschnitte vorgenommen, und die
linke Niere wurde durch einen retroperitonalen Zugang exponiert.
Der Harnleiter wurde für
eine zeitlich abgestimmte Urinentnahme mit Polyethylenkathetern
(PE-200) kanalisiert, und eine geeichte, nichtkanalisierende elektromagnetische
Strömungssonde
wurde vorsichtig um die linke Nierenarterie gelegt und mit einem
Durchflussmesser (Modell FM 5010, Caroline Medical Electronics,
King, NC, USA) zur kontinuierlichen Überwachung der Nierendurchblutung
(renal blond flow, RBF) verbunden. Schließlich wurde die rechte Femoralisvene
mit zwei Polyethylenkathetern (PE-24), einem zur Infusion von Inulin
und dem anderen zur Infusion eines erfindungsgemäßen Peptids, z. B. BD-NP, kanalisiert.
Die rechte Femoralisarterie wurde mit einem Polyethylenkatheter
(PE-240) zur direkten arteriellen Blutdruckmessung und zur Entnahme
von Arterienblutproben kanalisiert.
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Nach
Abschluß der
chirurgischen Vorbereitung wurde eine Einleitungsdosis Inulin (ICN
Biomedicals, Cleveland, OH, USA) in isotoner Salzlösung gelöst, injiziert,
gefolgt von einer konstanten Infusion von 1 ml/Minute zum Erreichen
einer stationären
Plasmainulinkonzentration zwischen 40 und 60 mg/dl. Man platzierte
die Hunde in Rückenlage
und ließ sie
60 Minuten lang ohne weitere Einflussnahme äquilibrieren. Die Körpertemperatur
wurde durch eine externe Wärmequelle
(Infrarotheizlampe) aufrechterhalten.
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Nach
einer Äquilibrierungsphase
von 60 Minuten, wurde eine 30-minütige basale Clearance (Grundlinie)
durchgeführt.
Hierauf folgte eine 15-minütige
Einleitungsphase, während
derer eine intravenöse BD-NP-Infusion
mit 10 ng/kg/Minute begonnen wurde, wonach die zweite 30-minütige Clearance-Phase durchgeführt wurde.
Nach der zweiten Clearance-Phase wurde die intravenöse BD-NP-Infusion auf 50 ng/km/Minute
geändert.
Nach einer 15-minütigen
Einleitungsphase mit dieser BD-NP-Dosierung, wurde eine 30-minütige Clearance
durchgeführt.
Nach dem Ende der dritten Clearance wurde die Infusion beendet,
und eine 30-minütige
Auswaschphase folgte mit einer 30-minütigen Erholungs-Clearance (Erholung).
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Analytische Verfahren
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Das
Plasma für
die Elektrolyt- und Inulinmessungen wurde aus in heparinisierten
Röhrchen
aufgefangenem Blut erhalten. Plasma- und Urinelektrolyte einschließlich von
Lithium wurden mit einem Flammenemissionsspektrophotometer (IL943,
Flame Photometer; Instrumentation Laboratory, Lexington, MA) gemessen. Plasma-
und Urin-Inulin-Konzentrationen wurden durch das Anthron-Verfahren
gemessen, und die glomeruläre
Filtrationsrate (GFR) wurde anhand der Inulin-Clearance gemessen. Die Lithium-Clearance-Technik
wurde verwendet, um die proximale und distale fraktionale Natriumreabsorption
zu bestimmten. Die proximale fraktionale Reabsorption wurde anhand
der folgenden Formel berechnet: [1 – (Lithium-Clearance/GFR)] × 100. Die distale
fraktionale Natriumreabsorption wurde anhand der folgenden Formel
bestimmt: [(Lithium-Clearance – Natrium-Clearance)/Lithium-Clearance] × 100.
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Plasma-
und Urin-cGMP wurden durch Radioimmunassay unter Verwendung des
Verfahrens von Steiner et al. (1972) gemessen. Der Urin für die cGMP-Messungen wurde vor
der Lagerung bei –20°C auf 90°C erhitzt,
um abbauende Enzymaktivität
zu inhibieren.
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Ergebnisse
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In
der ersten Studie wurden die Herz-Nieren-Wirkungen und die humoralen
Wirkungen von parenteral verabreichten BD-NP, das die Kernstruktur
von BNP und den DNP-C-Terminus hat, gemessen. Das therapeutische
Potential von BD-NP auf Herz-Nieren- und endokrine Funktionen wurde
an 7 normalen betäubten
Hunden bestimmt. Intravenöse
BD-NP wurde nach den Grundlinienmessungen mit 10 bis 50 ng/kg/Minute
infundiert.
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Die
BD-NP-Verabreichung führte
zu einer Absenkung von MAP (von 133 ± 5 auf 123 ± 4 und
106 ± 3* mmHg;
*p < 0,05 gegenüber Grundlinie)),
RAP (von 3,0 ± 0,4
auf 1,8 ± 0,3*
und 1,2 ± 0,3*
mmHg), PAP (von 16,6 ± 0,7
auf 15,1 ± 0,5*
und 12,4 ± 0,3*
mmHg) und Pulmonarkapillardruck (PCWP) (von 5,3 ± 0,4 auf 3,6 ± 0,4*
und 2,0 ± 0,4*
mmHg). Die glomuläre
Filtrationsrate (GFR) stieg (von 30 ± 2 auf 45 ± 4* und
45 ± 4*
ml/Minute) ohne Veränderung
der Nierendurchblutung (RBF). Somit hat die BD-NP eine signifikante
diuretische (UV: von 0,24 ± 0,1
auf 1,12 ± 0,3
und 2,17 ± 0,5*
ml/Minute) und natriuretische Wirkung (UNaV: von 12,7 ± 8 auf 105,1 ± 44* und
181,7 ± 52*
mEq/Minute) mit einer Verringerung der proximalen fraktionalen Natrium-Reabsorption
an Natrium (PFRNa) (von 84,9 ± 4,3
auf 66,5 ± 3,8*
und 59,0 ± 4,1*%).
Plasma-cGMP (von 11 ± 1,5 auf
26 ± 2,5*
und 45 ± 4,9*
pmol/ml) und Urin-cGMP-Exkretion (von 1414 ± 164 auf 3044 ± 269 und
10840 ± 1872*
pmol/Minute) stiegen während
der Verabreichung von BD-NP erheblich. Beide BD-NP-Dosierungen senkten die Plasma-Renin-Aktivität in signifikantem
Maß (von
8,9 ± 1
auf 3,9 ± 0,6*
und 5,1 ± 1,1*
ng/ml/Stunde).
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Somit
verringert BD-NP wirksam die Herzfülldrücke, erhöht die Diurese und die Natriurese
und besitzt reninsupprimierende Wirkungen. Diese Befunde unterstützen eine
mögliche
Rolle für
dieses chimäre
Peptid bei der Behandlung von CHF.
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Das
zweite Peptid, CD-NP, das die Kernstruktur mit CNP und den C-Terminus
mit DNP gemeinsam hat, wurde in einer anderen Hundegruppe, aber
unter den gleichen experimentellen Bedingungen getestet. Verabreichung
der gleichen Dosierung (10 und 50 ng/kg/Minute) von CD-NP führte zu
einer Senkung von MAP (von 135 auf 133 und 125 mmHg), RAP (von 3,0
auf 2,8 und 2,0 mmHg), PAP (von 13,5 auf 13,0 und 12,5 mmHg) und
PCWP (von 8,0 auf 6,0 und 5,0 mmHg) mit einem GFR-Anstieg (von 38
auf 47 und 49 ml/Minute). Mit diesen Veränderungen ging eine Verringerung
des systemischen Gefäßwiderstandes
während
der Verabreichung von niedrigdosiertem DNP (SVR: von 39 auf 33 mmHg/l/Minute)
einher. CD-NP hatte eine diuretische (UV: von 0,14 auf 0,27 und
1,01 ml/Minute) und natriuretische Wirkung (UNaV: von 3,4 auf 14,2
und 63,8 μEq/Minute)
mit einer PFRNa-Senkung (von 87 auf 73 und 61%). Plasma-cGMP (11
bis 15 und 35 pmol/ml) und Urin-cGMP-Exkretion (1931 bis 2844 und
7551 pmol/Minute) stiegen während
der Verabreichung von DC-NP erheblich. Somit verringert die Verabreichung
von CD-NP wirksam die Herzfülldrücke und
steigert die Diurese und die Natriurese. Diese Wirkungen gehen mit
der Aktivierung des cGMP-Systems einher.
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Ein
drittes Peptid, nämlich
der DNP-C-Terminus, wurde an einer anderen Gruppe normaler betäubter Hunde
in vivo getestet. Die Verabreichung des DNP-C-Terminus (gleiche Dosis) führte zu
Diurese (UV: von 0,55 auf 0,70 und 1,83 ml/Minute) und Natriurese
(UNaV: von 64 auf 75 und 123 μEq/Minute)
mit einer PFRNa-Senkung (67 bis 58 und 56%). Es gab eine GFR-Steigerung
während
der Verabreichung der höheren
Dosierung (von 36 auf 36 und 41 ml/Minute). Diese Wirkungen des
DNP-C-Terminus gingen mit einer Steigerung des Plasma-cGMP (von
7 auf 11 und 12 pmol/ml) und der Urin-cGMP-Exkretion (von 1538 auf
1842 und 1786 pmol/Minute), aber keinen Veränderungen der Herz-Kreislauf-Hämodynamik einher.
Jedoch senkten beide Dosierungen des DNP-C-Terminus die Plasmareninaktivität (4,0 bis
1,8 und 1,9 ng/ml/Stunde). Somit hat der DNP-C-Terminus, wenn er Hundeartigen verabreicht
wird, natriuretische, diuretische und reninsupprimierende Wirkungen.
-
Beispiel 4
-
Verfahren
-
Zur
Bestimmung der Herz-Nieren-Eigenschaften und endokrinen Eigenschaften
der erfindungsgemäßen Peptide
bei CHF wird ein Tiermodell für
mildes und manifestes CHF verwendet. Die Studien werden an drei
Gruppen von Mischlingsrüden
durchgeführt.
Die erste Gruppe besteht aus normalen Hunden (normal; n = 5), die
zweite Gruppe besteht aus Hunden mit mildem Herzversagen, induziert
durch schnelle Ventrikelsteuerung mit 180 Schlägen pro Minute über 10 Tage
(mildes CHF; n = 7), und die dritte Gruppe besteht aus Hunden mit
manifestem Herzversagen, ausgelöst
durch schnelle Ventrikelsteuerung mit 245 Schlägen pro Minute über 10 Tage
(manifestes CHF, n = 7). Die Hunde werden mit einer Diät mit festgelegten
Natriumgehalt (Hill's Prescription
Diet, Canine i/d) mit freiem Zugang zu Leitungswasser ernährt. Alle
Studien entsprechen den Richtlinien der American Physiological Society
und wurden von Mayo Clinic Animal Care and Use Committee gebilligt.
-
Schrittmacher-Implantation
-
Die
Hunde aus der zweiten und dritten Gruppe wurden zuerst unter Verwendung
von Pentobarbital-Natrium (30 mg/kg, i.v.) zwei Wochen vor dem Protokoll
betäubt.
Nach Luftröhrenintubation
wurden die Hunde unter Verwendung eines Harvard-Respirators (Harvard
Apparatus, Millis, MA) mit 4 L/Minute an zusätzlichem Sauerstoff mechanisch
bearbeitet. Durch eine linksseitige Thorakotomie mit einer Perikardiotomie
von 1-2 cm wird eine epikardiale Elektrode (Medtronic, Minneapolis,
MN) auf den rechten Ventrikel eingepflanzt. Die Schrittmacherelektrode
wird mit einem Impulsgenerator (Medtronic, Minneapolis, MN, Modell
8329) verbunden, der dann subkutan in die Wand des Brustkorbs implantiert
wird. Die Wirksamkeit der Steuerung wird intraoperativ vor dem Schließen der
Brusthöhle überprüft. Das
Perikard wird vernäht,
wobei mit großer
Sorgfalt darauf geachtet wird, nicht die Anatomie des Perikard zu
verzerren. Die Brusthöhle,
tiefe und oberflächliche Einschnitte
werden dann schichtenweise geschlossen. Die Hunde erhalten prä- und postoperative
prophylaktische Antibiotikumsbehandlungen mit 225 mg subkutanem
Clindamyin und 400.000 Einheiten Procain-Penicillin G plus 500 mg
Dihydrostreptomycin intramuskulär
(Combiotic, Pfizer, Inc., New York, NY). Die prophylaktische antibiotische
Behandlung wird über
die beiden ersten postoperativen Tage hinweg fortgesetzt.
-
Nach
einer 14-tägigen
postoperativen Erholungsphase wird mildes CHF durch schnelle ventrikuläre Steuerung
bei 180 Schlägen
pro Minute über
10 Tage hinweg hervorgerufen. Manifestes CHF wird durch schnelle
ventrikuläre
Steuerung bei 245 Schlägen
pro Minute über
10 Tage hinweg hervorgerufen.
-
Akutes Protokoll
-
Am
Abend vor dem eigentlichen Experiment ließ man die Hunde über Nacht
fasten und verabreichte ihnen 300 mg Lithiumcarbonat zur Messung
der Nierentubulusfunktion oral und erlaubte ihnen freien Zugang zu
Wasser. Am Tag des eigentlichen Experiments (11. Tag der Ventrikelsteuerung
bei den Herzversagensgruppen) wurden alle Tiere mit intravenös verabreichten
Pentobarbital-Natrium (15 mg/kg) anästhesiert. Ergänzende nichthypotensive
Pentobarbitalnatrium-Dosierungen wurden während des Experimentes nach
Bedarf verabreicht. Nach Luftröhrenintubation
wurden die Hunde mechanisch beatmet (Harvard respirator; Harvard
Apparatus, Millis, MA) mit 4 Liter/Minute an zusätzlichem Sauerstoff. Ein flußorientierter
Thermoverdünnungskatheter
(Ohmede, Criticath, Madison, WI) wurde für Messungen der Herz-Hämodynamik
durch die äußere Jugularvene
in die Lungenarterie eingeschoben. Auf der linken Seitenflanke wurden
Einschnitte vorgenommen, und die linke Niere wurde durch einen retroperitonalen
Zugang exponiert.
-
Der
Harnleiter wurde für
ein zeitlich abgestimmte Urinentnahme mit Polyethylenkathetern (PE-200)
kanalisiert, und eine geeichte, nichtkanalisierende elektromagnetische
Strömungssonde
wurde vorsichtig um die linke Nierenarterie gelegt und mit einem
Durchflussmesser (Modell FM 5010, Caroline Medical Electronics, King,
NC, USA) zur kontinuierlilchen Überwachung
des Nierenblutstroms (renal blood flow (RBF) verbunden. Schließlich wurde
die rechte Femoralisvene mit zwei Polyethylenkathetern (PE-240),
dem einen zur Infusion von Inulin und dem anderen zur Infusion eines
erfindungsgemäßen Peptids
(NP) kanalisiert. Die rechte Femoralisarterie wurde mit einem Polyethylenkatheter
(PE-240) zur direkten arteriellen Blutdruckmessung und zur Entnahme
von Arterienblutproben kanalisiert. Nach Abschluß der chirurgischen Vorbereitung
wurde eine Einleitungsdosis Inulin (ICN Biomedicals, Cleveland,
OH, USA) in isotoner Salzlösung
gelöst,
injiziert, gefolgt von einer konstanten Infusion von 1 ml/Minute
zum Erreichen einer stationären
Plasmainulinkonzentration zwischen 40 und 60 mg/dl. Man platzierte
die Hunde in Rückenlage
und ließ sie
60 Minuten lang ohne weitere Einflussnahme äquilibrieren. Die Körpertemperatur
wurde durch eine externe Wärmequelle
aufrechterhalten.
-
Nach
einer Äquilibrierungsphase
von 60 Minuten wurde eine 30-minütige
basale Clearance (Grundlinie) durchgeführt. Hierauf folgte eine 15-minütige Einleitungsphase,
während
der eine intravenöse
NP-Infusion mit 10 ng/kg/Minute begonnen wurde, wonach die zweite
30-minütige
Clearance-Phase durchgeführt
wurde. Nach der zweiten Clearance-Phase wurde die intravenöse NP-Infusion
auf 50 ng/km/Minute geändert.
Nach einer 15-minütigen
Einleitungsphase mit dieser NP-Dosierung,
wurde eine 30-minütige
Clearance durchgeführt.
Nach dem Ende der dritten Clearance wurde die Infusion beendet,
und eine 90-minütige
Auswaschphase folgte mit einer 30-minütigen Erholungs-Clearance (Erholung).
-
Analytische Verfahren
-
Zu
den während
des akuten Experimentes gemessenen Herz-Kreislauf- Parametern gehören mittlerer Arteriendruck
(mean arterial pressure, MAP), rechter atrialer Druck (RAP), Pulmonararteriendruck
(PAP), Herzausstoß (cardiac
output, CO) und Pulmonarkapillarendruck (PCWP). Der CO wird in Triplikaten
durch Thermodilution bestimmt, und es wird der Mittelwert berechnet
(kardiac Output Computer, Modell 9510-A, American Edwards Laboratories,
Irvine, CA). Der MAP wird durch direkte Messung aus den Femoralisarterienkatheter bestimmt.
Der systemische Gefäßwiderstand
(systemic vascular resistance, SVR) wird berechnet als [SVR = (MAP – RAP)/CO].
Der Lungengefäßwiderstand
(pulmonary vascular resistance (PVR) wird als [PVR = (PAP – PCWP)/CO]
berechnet.
-
Das
Plasma für
die Elektrolyt- und Inulinmessungen wurde aus in heparinisierten
Röhrchen
aufgefangenem Blut erhalten. Plasma- und Urinelektrolyte einschließlich von
Lithium wurden mit einem Flammenemissionsspektrophotometer (IL943,
Flame Photometer; Instrumentation Laboratory, Lexington, MA) gemessen. Plasma-
und Urin-Inulin-Konzentrationen wurden durch das Anthron-Verfahren
gemessen, und die glomeruläre
Filtrationsrate (GFR) wurde anhand der Inulin-Clearance gemessen. Die Lithium-Clearance-Technik
wurde verwendet, um die distale fraktionale Natriumreabsorption
abzuschätzen.
Der proximale Reabsorptionsanteil wurde anhand der folgenden Formel
berechnet: (1 – (Lithium-Clearance/GFR)] × 100. Der
distale Anteil der Natriumreabsorption wurde anhand der folgenden
Formel bestimmt: [(Lithium-Clearance – Natrium-Clearance)/Lithium-Clearance] × 100. Der
Nierengefäßwiderstand
(renal vascular resistance, RVR) wurde als [RVR = (MAP – RAP)/RBF]
berechnet. Plasma- und Urin-cGMP wurden durch Radioimmunassay unter
Verwendung des Verfahrens von Steiner et al. (1972) gemessen. Der
Urin für
die cGMP-Messungen wurde vor der Lagerung bei –20°C auf 90°C erhitzt, um abbauende Enzymaktivität zu inhibieren.
-
Plasma-
und Urin-NP wurden vor, während
und nach der NP-Verabreichung unter Verwendung eines Radioimmunassays
bestimmt (Lisy et al. 1999a, und Schirger et al. 1999).
-
Ergebnisse für Verabreichung
von synthetischem DNP Grundliniencharakteristika
-
Die
Grundliniencharakteristika sind für alle drei Gruppen in Tabelle
4 dargestellt. Bei mildem CHF waren MAP und CO verringert, RAP und
PCWP erhöht.
GFR und UNaV waren verringert, während
das Plasma-ANP erhöht
war. Bei manifestem CHF waren alle diese Parameter auf ähnliche
Weise mit einer weiteren Zunahme von RAP, PAP und PCWP und markierter
Absenkung von UNaV verändert.
Wie in
10 dargestellt, waren vor der
Infusion von exogenem DNP die Grundlinienspiegel von DNP-LI bei
mildem und manifestem CHF höher
als die DNP-Plasmaspiegel
bei Normaltieren. Tabelle
4
- MAP bedeutet mittleren Arteriendruck; CO,
Herzausstoss; SVR, systemischen Gefäßwiderstand; RAP, rechten atrialen
Druck; PAP, Lungenarteriendruck; PCWP, Pulmonarkapillarendruck;
GFR, glomeruläre
Filtrationsrate; UnaV, Urin-Natrium-Exkretion; ANP, atriales natriuretisches
Peptid; PRA, Plasmareninaktivität.
- *P < 0,05 gegenüber Normalgruppe;
*τP < 0,05 gegenüber mildem
CHF.
-
Herz-Kreislauf-Hämodynamik
während
der Verabreichung von DNP
-
Die
Herz-Kreislauf-Hämodynamik
vor und während
der Verabreichung von DNP ist in Tabelle 5 dargestellt. Tabelle
5
- PvR,
Pulmonargefäßwiderstand.
*p < 0,05 gegenüber Grundlinie.
-
Die
Verabreichung von DNP führte
zur Verringerung des MAP während
der Verabreichung der höheren
DNP-Dosis bei der Normalgruppe und der Gruppe mit manifestem CHF,
mit einer Neigung zur Verringerung des MAP bei mildem CHF. Während bei
manifestem CHF die blutdrucksenkende Wirkung von DNP nachhaltig war,
kehrte bei der Normalgruppe und bei mildem CHF der MAP nach der
DNP-Verabreichung
zur Grundlinie zurück.
In der Normalgruppe sank der CO während der DNP-Infusion, während er
bei milden und manifestem CHF erhalten blieb. RAP, PCWP und PAP
sanken in allen Gruppen, insbesondere in beiden CHF-Gruppen, die bereits
deutlich erhöhte
Grundlinien zeigten. In beiden CHF-Gruppen gab es einen Trend zur
Senkung von SVR und PVR während
der DNP-Verabreichung.
-
Die
maximalen Veränderungen
der CO-, SVR-, RAP- und PCWP-Werte während der DNP-Verabreichung
sind in 11 dargestellt. Feld A zeigt
einen signifikanten Aufwärtstrend
des CO in beiden CHF-Gruppen im Vergleich zur Normalgruppe. Feld
B zeigt einen signifikanten Abwärtstrend
bei SVR auch sowohl beim milden als auch beim manifesten CHF. Die
Senkung der Herzfülldrücke in allen
drei Gruppen in Reaktion auf DNP ist in den Feldern C und D dargestellt.
-
Nierenhämodynamik
und Exkretionsfunktion während
der DNP-Verabreichung
-
Tabelle
6 stellt die Nierenhämodynamik
und die Exkretionsfunktion während
der DNP-Verabreichung dar. Tabelle
6
- RBF,
Nierendurchblutung; RVR, Nierengefäßwiderstand; UV, Urinfluss;
PFRNa, proximale fraktionale Natriumreabsorption; DFRNa, distale
fraktionale Natriumreabsorption. *p < 0,05 gegenüber Grundlinie.
-
Die
DNP-Verabreichung erhöhte
die GFR bei mildem und manifestem CHF, eine Wirkung, die bei der Normalgruppe
nicht beobachtet wurde, in Abwesenheit von RBF-Veränderungen.
DNP erhöhte
die UNaV bei der Normalgruppe und in den Gruppen mit milden und
manifestem CHF während
der hohen Dosierung von DNP. Obwohl die natriuretische Wirkung von
DNP bei manifestem CHF abgemildert war, trat die Steigerung der
Natriumexkretion bei manifestem CHF trotz signifikanter MAP-Verringerung ein.
Hochdosiertes DNP führte auch
zu einer signifikanten diuretischen Reaktion bei allen Gruppen.
Bei mildem und bei manifestem CHF senkte DNP den PFRNa-Wert, während der
DFRNa-Wert nur bei der normalen Gruppe sank.
-
Humoralfunktionen während der
DNP-Verabreichung
-
Tabelle
7 beschreibt die Hormonreaktion auf die DNP-Verabreichung. Tabelle
7
- UDNPV, Urin-DNP-Exkretion; cGMP, zyklisches
Guanosinmonophosphat; UcGMPV, Urin-cGMP-Exkretion; ANP, atriales
natriuretisches Peptid. *p < 0,05
gegenüber
Grundlinie.
-
Plasma-
und Urin-DNP stiegen während
der Verabreichung von DNP bei allen Gruppen. DNP erhöhte in allen
Gruppen das Plasma cGMP in signifikantem Maße, während die Steigerung der Urin-cGMP-Exkretion nur
bei der Verabreichung der hohen DNP-Dosis signifikant war. Plasma-ANP
oder -BNP stiegen in keiner der drei Gruppen während der DNP-Verabreichung
an. Die niedrige DNP-Dosierung führte
bei der Normalgruppe und bei manifestem CHF zu einer signifikanten
PRA-Senkung.
-
Weiterhin
wurde für
alle drei Gruppen das Verhältnis
von Plasma cGMP/Plasma DNP bei hoher Dosis von DNP berechnet (12).
Das Verhältnis
war bei den CHF-Gruppen im Vergleich zur Normalgruppe höher, was
eine gesteigerte cGMP-Bildung durch DNP bei CHF unterstützt.
-
Diskussion
-
Die
vorliegende Studie zeigt, dass eine exogene Verabreichung von DNP
vorteilhafte Herz-Kreislauf-, Nieren- und humorale Wirkungen bei
experimentellem mildem und manifestem CHF hat. Insbesondere senkte DNP
bei mildem und manifestem CHF in deutlichem Maß die gesteigerten Herzfülldrücke und
bewahrte den Herzausstoß.
Zum zweiten steigerte DNP die glomuläre Filtrationsrate bei CHF
in Abwesenheit von Veränderungen
der Nierendurchblutung. Überdies
war DNP natriuretisch, obwohl diese Wirkung bei manifestem CHF abgemildert
war. Die Natriurese ging auch mit einer Verringerung der Natriumreabsorption
im proximalen Tubulus trotz Verringerung des Nierenperfussionsdrucks
einher. Die Nierenwirkungen gingen weiterhin mit Verringerung der
Plasmareninaktivität
bei niedrigerer Dosierung bei manifestem CHF einher. Schließlich gingen die
DNP-Wirkungen mit
einer verstärkten
Fähigkeit
bei CHF, Plasma-cGMP zu steigern, einher.
-
Eine
wichtiger Fund war die Fähigkeit
von DNP, deutlich erhöhte
Herzfülldrücke zu verringern.
Diese Wirkung war mit einem Trend zur Erhöhung des Herzausstosses und
zur Verringerung des systemischen Gefäßwiderstandes, die in der Normalgruppe
nicht gesehen wurden, verbunden. Eine solche akute hämodynamische
Reaktion steht am besten mit einer Verringerung der Vorlast in Verbindung
mit einer mäßigen Dilation der
peripheren Arterie in Übereinstimmung.
Die Verringerung der Herzfülldrücke geschah
unabhängig
und war daher wahrscheinlich eine Folge einer direkten Gefäßwirkung,
die von der natriuretischen Nierenreaktion unabhängig war. Weiterhin wurden
die beobachteten hämodynamischen
Wirkungen, da das Plasma-ANP in Übereinstimmung
mit verringerter Sekretion infolge von verringerter atrialer Dehnung
abzusinken neigte, nicht durch eine indirekte ANP-Steigerung vermittelt.
-
Bei
milden und manifesten CHF erhöhte
die DNP-Verabreichung auf einmalige Weise die GFR, eine in der Normalgruppe
nicht beobachtete Wirkung. In Abwesenheit einer Zunahme der Nierendurchblutung
können
die glomerulären
DNP-Wirkungen durch
Dilation der zuführenden
Arteriolen und Konstriktion der abführenden Arteriolen und/oder
eine direkte Steigerungswirkung auf den Filtrationskoeffizienten
erklärt
werden. Diese GFR-Zunahme ist signifikant, da sie während einer
weitergehenden Verringerung des Nierenperfusionsdrucks eintrat.
Das hochdosierte DNP war in allen Gruppen signifikant natriuretisch.
Obwohl die natriuretische Wirkung des DNP bei manifestem CHF abgemildert
war, erfolgte die Zunahme der Natriumexkretion trotz signifikanter
Verringerung des mittleren Arteriendrucks. Überdies war die natriuretische
Wirkung mit einer Verringerung der proximalen Reabsorption von Natrium
verbunden, wie durch die Lithium-Clearance-Technik bestimmt. Diese Nierenreaktion,
insbesondere im Hinblick auf die GFR, ist wichtig, da ein Merkmal
des manifesten experimentellen CHF eine mangelnde Reaktivität der Niere
auf exogen verabreichtes ANP ist (Cavero et al., 1990). Hochdosiertes
DNP führte
auch zu einer signifikanten diuretischen Reaktion bei allen Gruppen.
Somit scheinen die DNP-Nierenwirkungen insofern einzigartig zu sein,
als trotz weiterer Verringerung des Nierenperfusionsdrucks die GFR
zunahm und die proximate Natriumreabsorption in Verbindung mit Natriurese
und Diurese sank.
-
In
normalem menschlichen Plasma hat DNP-LI einen Mittelwert von 6 pg/ml
mit einer Bandbreite von 2 bis 11 pg/ml. Bei menschlichem CHF (NYHA
III oder IV) hat das Plasma-DNP-LI einen Mittelwert von 37 pg/ml
einer Bandbreite von 3 bis 200 pg/ml. Unter Verwendung einer spezifischen
und sensitiven Radioimmunoassays hat normales Hundeplasma-DNP-LI
einen Mittelwert von 6 pg/ml mit einer Bandbreite von 4 bis 7 pg/ml.
Bei experimentellem CHF bei Hunden ist DNP-LI auf einen Mittelwert
von 12 pg/ml mit einer Bandbreite von 9 bis 15 pg/ml erhöht. Die
DNP-Plasmakonzentrationen
bei CHF sind geringer als die für
ANP und BNP beschriebenen, aber größer als die für CNP beschriebenen
(Burnett et al., 1986; Wei et al., 1993).
-
Zwei
verschiedene Dosierungen wurden für die DNP-Verabreichung ausgewählt, um
einen breiten Bereich von Plasmakonzentrationen zur Definition potentieller
therapeutischer Wirkungen von DNP bei CHF zu etablieren. Es ist
wichtig, dass die niedrigere Dosierung von 10 ng/kg/Minute an DNP
Kreislaufkonzentrationen von ungefähr 300 pg/ml bei den Normal-
und CHF-Gruppen erreichte, die nahe der Obergrenze der bei menschlichem
Herzversagen beobachteten liegen und daher als pathophysiologisch
betrachtet werden können.
Die höhere
Dosierung, 50 ng/kg/Minute, etabliert eindeutig die pharmakologischen
Wirkungen von DNP. Bei Verwendung dieser Dosis erreichten die Plasmakonzentrationen
von DNP ungefähr
3.000 pg/ml bei der Normalgruppe, aber nur 1.000 pg/ml bei beiden
CHF-Gruppen. Die verringerten DNP-Plasmaspiegel, die während der
Infusion bei CHF erreicht wurden, können die Vermutung nahelegen,
dass die Halbwertszeit des infudierten DNP verringert ist, was verringerte
Clearance-Mechanismen
reflektieren könnte.
Trotz der während der
Infusion bei CHF erreichten niedrigeren DNP-Spiegel bleibt die Reaktivität des Gewebes
auch im DNP bewahrt und ist möglicherweise
erhöht,
wie die Steigerung des Verhältnisses
von Plasma-cGMP
zu Plasma-DNP vermuten läßt (12).
-
Von
ANP wurde eine renininhibierende Wirkung im Normalzustand ebenso
wie bei menschlichem CHF beschrieben, während beim Herzversagen die
inhibitorischen Wirkungen abgemildrt sind (Richards et al., 1988;
Nicholls, 1994). Auch DNP besitzt diese Wirkung, da die Fähigkeit
niedrigdosierten DNPs, die PRA zu verringern, in der Normalgruppe
und auch bei manifestem CHF beobachtet wurde. Im Gegensatz hierzu
wird diese Wirkung während
kurzfristiger Verabreichung von exogenem BNP bei normalen und CHF-Hunden
nicht beobachtet, bei denen BNP die PRA nicht supprimiert (Clavell
et al., 1993). Solche renininhibitorischen Wirkungen tragen trotz
der Gegenwart bekannter Reninstimuli wie z. B. Verringerung des
atrialen Druckes und des Nierenperfusionsdruckes ein.
-
Das
therapeutische Potential der exogenen DNP-Administration wird weiter
durch den Bericht einer klinischen Studie betreffend CHF unterstützt, bei
der die Bewahrung der Nierenfunktion, insbesondere der Nierenfiltrationsrate,
der wichtigste überlebensbestimmende
Faktor bei Patienten mit schwerem CHF war (Girbes et al., 1998).
Weiterhin war diese GFR-verbessernde Wirkung mit der Fähigkeit
von DNP verbunden, deutlich erhöhte
Herzfülldrücke in Verbindung
mit Natriurese, Diurese und renininhibitorischen Eigenschaften zu
senken. Diese Wirkungen waren weiterhin mit einer erhaltenden Fähigkeit
von DNP verbunden, das cGMP-„second
messenger"-System
zu aktivieren.
-
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Alle
Publikationen, Patente und Patentanmeldungen sind hier durch Bezugnahme
eingeschlossen. In der vorangegangenen Spezifikation wurde diese
Erfindung mit Blick auf bestimmte bevorzugte Ausführungsformen
davon beschrieben, und viele Details wurden zu illustrativen Zwecken
dargestellt.
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