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Bereich der
Erfindung
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Die
Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der Medizin, insbesondere
auf das der Orthopädie
und speziell auf die Wirbelsäulenchirurgie,
und wird zur Behandlung von Krankheiten und Verletzungen der Wirbelsäule in spezialisierten
Abteilungen für
Vertebrologie und Neurochirurgie verwendet.
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Beschreibung
des Standes der Technik
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Es
ist bereits eine implantierbare Vorrichtung zur Wirbelfixation bekannt,
die eine Schraube für spongiösen Knochen
aufweist, die eine verbesserte sattelartige Form trägt, die
mit einer Mutter an Ort und Stelle fixiert wird und einen einfachen
und effektiven Arretiermechanismus hat, der einige Stifte, von denen
jeder in Kontakt mit einem oberen Halbsattel hat und eine Mutter
aufweist, die eine Drehung des letzteren bezüglich des Restes der Form verhindert. Das
implantierbare System hat auch Stangen, die von der sattelartigen
Form starr erfasst sind, sowie einen sublaminaren Draht, wo die
Stangen-Draht-Trennfläche
mit einem Drahtfaden geschützt
wird (US-Patent 5,030,220, IPC5 A 61 F 5/04, A
61 F 5/00).
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Bekannt
sind ferner eine Stabschraube sowie eine Vorrichtung zur Korrektur
und Fixierung mit dieser Art von Schraube, wobei die Stabschraube
einen Gewindeteil und ein Kugelsegment oder einen Kopf hat, auf
dem eine Packung mit einem Verbindungselement zum Einstellen eines
Stabs gesetzt ist, und das Verbindungselement und die Packung miteinander
so verbunden sind, dass der Abstand zwischen seinem Ende und dem
Verbindungselement geändert
werden kann (Internationale Anmeldung N WO 91/06254, IPC5 A 61 B 17/60).
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Bekannt
ist ferner eine Vorrichtung für
eine Spinaltherapie, die Verbindungen für eine Wirbelfixierung mit
gekrümmten
Nadeln, die durch gerade Schrauben miteinander verbunden sind, und
zwei Einheiten aufweist, die mit zentralen Platten verbunden sind,
an denen gerade Nadeln mit Hilfe von niedergehaltenen Platten und
Schrauben befestigt werden (Urheberschein /A.c./SU 1537237, A", USSR, IPC5 A 61 B 17/60). Bei der bekannten Vorrichtung sind
die zentralen Platten als Halbkreise ausgeführt, in denen Löcher und
Ausschnitte ausgebildet sind. Darüber hinaus wird die Vertebralfixierung
unter Verwendung der gekrümmten
Nadeln, die in einen spinösen
Prozess eingeführt
werden, und geraden Nadeln ausgeführt, die in einen Wirbelkörper eingeführt werden.
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Bekannt
ist ein Verfahren zum Modellieren des geschlossenen Einführens von
Fixatoren in einem Wirbelkörper,
bei welchem eine Stabilisierung dadurch erfolgt, dass Drahtmarkierungen
in einem Einstechprozess in der mittleren Sagittalebene eingeführt und
danach aus ihr zuerst in der Kranialrichtung und dann in der Seitenrichtung
verschoben werden, wobei die Fixatoren in sichere Zonen von hinten nach
vorne in einem Winkel zur Sagittalebene eingeführt und ihre Richtung auf einer
Schablone markiert wird, die dann während des Einführens der
Fixatoren verwendet wird (RU-Patent 2093901, C1, RF).
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Bekannt
sind ein Verfahren zum Einführen einer
Gewindestange in einen Wirbelkörper
sowie eine Vorrichtung, um dies auszuführen (RU-Patent 2051633, C1,
RF). Das Wesentliche der Erfindung ist die Voreinführung eines
axialen Führungsdrahtes,
einer Führung
mit einem zentralen Langloch und eines Schutzrohrs, mit dessen Hilfe
weiches Gewebe geschützt
wird, wobei die Richtung und Tiefe der Gewindestangenimplantierung
gesteuert werden, wofür eine
Vorrichtung zur Osteosynthese verwendet wird, die mit einem Drehmechanismus
in Form eines Gehäuses
versehen ist, zu dem ein Klinkenrad mit einer Arretierung, ein viereckiger
Heber mit einem Kugelfixator an einem Ende und einem Handgriff mit
kreisförmigen
Aussparungen gehört,
die am gegenüberliegenden
Ende senkrecht zum Gehäuse
angeordnet ist.
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Bekannt
ist eine Kompressions-Distraktionsvorrichtung mit Ringen und Bögen, Drahtfixatoren, Zugschrauben,
Kugelgelenken und Fixierelementen, wobei jedes Paar der Zugschrauben
durch das Kugelgelenk verbunden ist, während die Ringe und Bögen in einem
regulierten Abstand von der Ebene der Gelenkanordnung ersetzt sind
(Urheberschein
SU 374076 ,
USSR).
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Bekannt
ist eine Vorrichtung zum Fixieren und Korrigieren der Wirbelsäule, die
Gewindestangen und eine Basis aufweist, die mit Zughebeln versehen
ist (RU-Patent 2019148, C1, RF). In der bekannten Vorrichtung sind
Längsgewindestangen
vorhanden, von denen jede so gefertigt ist, dass sie aus drei Teilen
besteht, die miteinander durch Gelenke verbunden und mit Stangenhaltern,
wie einem Zylinder mit einem Befestigungselement und einem Schlitz,
versehen sind, wodurch die Teile für einen Mehrebenentransport
der Gewindestangen sorgen.
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Eine
bekannte Vorrichtung für
eine Skoliosetherapie hat Klammern mit Löchern und einem Schlitz, an
denen Stützelemente
und Fixierelemente befestigt sind, wobei eines der Klammerenden
längs der
Ebene zu ihrer konvexen Seite abgebogen ist. An der Klammer ist
eine Fixierplatte mit einem Querschnitt eines auf dem Kopf stehenden
L mit der Möglichkeit
ihres Transports längs
des Schlitzes und einer Fixation angeordnet. Auf einer ihrer Wände ist
ein Gleitstück
vorgesehen, das in den Klammerschlitz versenkt ist und zu einer
Achse wird, an deren Oberseite wiederum ein Gewindestück ausgeführt ist, während parallel
zu der Klammerebene in der anderen Wand der Fixierplatte ein Schlitz
ausgeführt
ist. Auf die Achse der Fixierplatte ist über Gelenke eine Zugeinrichtung
gesetzt, deren Gewindeende an dem abgebogenen Ende der Klammer durch
ein Flächenhalterung
befestigt ist. In den Schlitzen der Fixierplatten befinden sich
Knochenstangen und Clipse, die einen Transport und eine Fixierung
ermöglichen,
wobei die Fixierplatten aus zwei gekrümmten Platten mit Zapfen bestehen,
die durch einen Zugbolzen an ihrer Basis verbunden sind. Die Klammern
sind miteinander so verbunden, dass durch Verwendung von Gewindestäben die
Möglichkeit
ihrer Ortsänderung
und Fixierung besteht (RU-Patent 2086202, C1, RF).
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Bekannt
sind eine Vorrichtung und ein Verfahren für eine spinale extrafokale
Osteosynthese. Die Vorrichtung hat Gewindestangen, Halteelemente,
Zugschrauben und Fixierelemente, wobei die Halteelemente in der
Vorrichtung als gekrümmte
Platten mit einem Krümmungsradius
von 140 ± 10
mm ausgebildet und mit Längsschlitzen
versehen sind, indem die Gewindestangen senkrecht zur Ebene der Halteplatte
befestigt sind. Die Gewindestäbe
sind für ein
Einführen
in Wirbelkörper
vorgesehen, wobei freie Bewegungen innerhalb eines 30°-Bereichs
bezüglich
der Halteplatte auf Kosten von Kompensierscheiben ausgeführt werden.
Die Halteelemente haben freie Bewegung innerhalb eines 60°-Bereichs und
sind miteinander durch Stützen
mit den Kompensierscheiben und den Längszugschrauben in zwei parallelen
Ebenen verbunden. Bei dem Verfahren zur spinalen extrafokalen Osteosynthese
durch transpedikulares Einführen
der Gewindestangen in die Köper
von einigen benachbarten nicht beschädigten Wirbeln unter Befestigung
an dem externen Halter wird diese transpedikulare Fixierung durch
einen Einstechprozess in einen betroffenen Wirbel ergänzt, wobei
die Stangen direkt in den Körper
eingesetzt werden, der Bogen weggelassen wird und zwei benachbarte
Wirbel durch eine einzige Halteplatte, beispielsweise der involvierte
Wirbel und der darunter, fixiert wer den, wodurch ein Repositionsmoment
von Kräften
mit der Größe des am
stärksten
involvierten spinalen Treibsegments erzeugt wird (RU-Patent 2115381,
C1, RF).
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Bekannt
ist eine ESSF-Vorrichtung, die Querträger hat, welche integral hergestellt
und mit Öffnungen
versehen sind, um Kugelgelenke mit Arretierschraube anzuordnen (Weber
B. G., Magenl F., Der externe Fixator, AO/ASIF – Gewindestabsystem – Wirbelsäulenfixator,
Berlin, Springer-Verlag, 1985 – S.
298–300).
Die Querträger
sind miteinander durch Gewindestangen und die Kugelgelenke verbunden. Alle
Gewindestangen haben ein Gegendrehgewinde. Bei der Vorrichtung werden
Schanz-Schrauben verwendet, die durch die Querträger verbunden sind, wobei Schraubenklemmen
benutzt werden. In den Querträgern
ausgeführte
Schlitze ermöglichen
es, den Querabstand der Schanz-Schrauben zu verändern.
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Die
Auslegung der bekannten Vorrichtung erlaubt es jedoch nicht, spinale
Verformungen und genau Skoliose vom Grad III bis IV zu korrigieren,
da das Einsetzen der Kugelgelenke in den Querträgeröffnungen eine Einsatzvielfalt
dadurch begrenzt, dass keine Möglichkeit
besteht, Kugelgelenke einzusetzen, die zum Verformungsscheitel hin
ausgerichtet sind.
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Zur
Infusion von Medikamentlösungen
in Knochen und weiche Gewebe ist eine Vorrichtung bekannt, die ein
Gehäuse
mit einer rohrförmigen
Nadel, eine Einheit für
die Lösungszuführung und
einen Dorn mit einem Konusstopfen und einem Handgriff aufweist,
der angeordnet ist, damit er sich um eine Achse drehen kann. An
dem Konusstopfen des Dorns sind eine Längsnut und senkrecht zu ihr
ein sich verengender Kapillarspalt ausgebildet. Der Dorn mit der
Nadel bilden ein Drosselventil, dessen Durchströmquerschnitt der gleiche wie
der Querschnitt der Längsnut
ist (Urheberschein
SU 858839 ,
USSR, IPC
3, A 61 M 1/00).
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Für intraossale
Injektionen ist eine Vorrichtung bekannt, die einen Handgriff mit
einem Längskanal
und einem Schlitz, eine abtrennbare Nadel, die an dem Handgriff
angeordnet ist, einen Dorn mit einem Gleitstück, der so angeordnet ist,
dass in den Kanälen
des Handgriffs und der Nadel ein Transport stattfinden kann, und
eine Fixierungseinrichtung der Dornposition aufweist, wobei der
Handgriff mit zwei Anschlägen
an seinen Enden versehen ist. Die Fixiereinrichtung ist auf dem
Anschlag des Handgriff-Arbeitsendes angeordnet. Die Form des Handgriff-Arbeitsendes
entspricht der Form des Arbeitsendes des Dorns (Urheberschein
SU 914063 , USSR, PIC
4 A 61 M 1/00).
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Die
Auslegung der bekannten Vorrichtung soll jedoch einem unabhängigen Einsatz
dienen und ist nicht für
die Verwendung in Kombination mit dem vertebralen Fixierelement
vorgesehen.
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Bekannt
ist eine Klemme mit zwei durch Gelenke verbundenen Handgriffen mit
Ringen, einer Zahnstangen-Ritzel-Arretierung und Arbeitsklauen, die
mit Wangenstücken
und einem geschlitzten Boden versehen sind. Darüber hinaus bilden die geschlossenen
Schlitze ein rundes Loch (Urheberschein
SU 850064 , USSR, IPC
3 A
61 B 17/18).
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Der
Aufbau der Arbeitsklauen erlaubt es jedoch nicht, die bekannte Klemme
zum Einführen
des Befestigungsendes des vertebralen Fixierelements durch weiche
Gewebe zum Wirbelkörper
zu verwenden.
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Bekannt
ist eine Vorrichtung für
eine Skoliose-Therapie mit parallel und miteinander verbunden angeordneten
Trägern,
an denen Elemente für
eine Vertebralfixierung befestigt sind. Jeder Träger ist als Platte ausgebildet,
die mit Verbindungsschenkeln versehen sind, die an Pfosten befestigt
und so angeordnet sind, dass sie in Schlitzen von Leisten transportieren
können.
Jeder vorhergehende Träger
ist mit jedem darauf folgenden mit der Möglichkeit eines Transports
verbunden (Gebrauchsmusterzertifikat 1797, RF, IPC6,
A 61 B 17/60).
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Bekannt
ist ferner eine Korrekturvorrichtung für das Rückgrat mit einer Einheit für eine vertebrale Fixierung,
die aus einem Träger
und zwei Stangen besteht, die miteinander durch ein zentrales Halteelement
verbunden sind und an den Enden seitliche Halteelemente haben. In
den Längsschlitzen
der Stangen sind Klemmen mit vertebralen Fixatoren angeordnet (RU-Patent 2128021, C1
RF, IPC6 A 61 B 17/66, 17/70).
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Bekannt
ist auch eine Repositioniervorrichtung zum Anlegen eines dosierten
Zugs an das Rückgrat
mit vier Fixiereinheiten, die zwei Halteeinheiten bilden (RU-Patent
2066140, C1, RF). Der Oberbegriff des Anspruchs 1 basiert auf diesem
Dokument.
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Der
Aufbau der bekannten Vorrichtungen hat jedoch keine ausreichende
Steifigkeit, weil die Fixierverbindung eine große Anzahl von Bauelementen hat.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Das
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Konstruktion
für eine
Vorrichtung zur externen transpedikularen Fixation der Wirbelsäule zur Korrektur
ihrer Verformungen und Verletzungen, ein Instrument zum Einführen des
vertebralen Fixationselements sowie ein Verfahren für ihre Verwendung zum
Therapieren der Verformungen und Verletzungen der Wirbelsäule zu entwickeln.
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Dieses
Ziel wird dadurch erreicht, dass in der Vorrichtung zur externen
transpedikularen Fixation der Wirbelsäule nicht mehr als neun Fixationsverbindungen
vorhanden sind, die durch Zugelemente jeweils zu dritt als drei
Stützeinheiten
befestigt sind, von denen zwei sich außen und eine dazwischen befinden
und von denen jede miteinander mit der Möglichkeit eines räumlichen
Transports mit Hilfe von nicht mehr als sechs Distraktionsstangen
verbunden ist, wobei die Enden von jeder der drei Distraktionsstangen
indirekt mit einer der Fixationsverbindungen der äußeren Stützeinheiten
und jeweils mit den Fixationsverbindungen der dazwischenliegenden
Stützeinheit
verbunden sind. Darüber
hinaus ist jede der Fixationsverbindungen als Formplatte ausgeführt, die
eine quer verlaufende Symmetrieachse hat und mit symmetrischen,
in Längsrichtung
verlaufenden Durchgangsschlitzen versehen ist, die zwischen einer
zentralen Ausbauchung und als Prisma ausgeführten Enden angeordnet sind,
wobei die zentrale Ausbauchung die Prismenenden mit Verbindungsöffnungen
und Befestigungselementen versehen sind. Weiterhin sind mit jeder
der Fixationsverbindungen nicht mehr als zwei Elemente für eine vertebrale
Fixation durch Klemmen befestigt, wobei die Elemente als Halbstifte
ausgebildet sind, von denen jeder ein Arbeitsende, das konusförmig ist
und mit einem schraubenförmigen
Holzgewinde versehen ist, das von einem Anschlag begrenzt wird,
und ein Befestigungsende aufweist, an dem eine Abflachung ausgebildet
ist und das mit einer Durchgangsöffnung
versehen ist, deren Achse senkrecht zur Längsachse des Halbstiftes ist.
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Vorzugsweise
ist jede der Fixationsverbindungen als Formplatte ausgebildet, die
die Gestalt eines gleichseitigen Trapezes und jeweils eine quer verlaufende
Symmetrieachse hat, die mit symmetrischen Durchgangsverbindungsöffnungen
versehen ist, deren Achse senkrecht zur quer verlaufenden Symmetrieachse
ist, wobei die Verbindungsöffnungen
in der Mitte und an den Enden jeder Platte ausgebildet sind. Darüber hinaus
ist jede der letzteren mit zwei Paaren von durchgehenden Montageschlitzen
mit einem Winkel von 35 bis 40° auf
beiden Seiten der quer verlaufenden Symmetrieachse der Platte versehen,
wobei in den Schlitzen jeweils in einem des Paars ein Element für eine vertebrale
Fixation ausgebildet als Halbstift befestigt ist. Die äußeren Stützeinheiten
sind mit einer zwischenliegenden durch Verbindungsgelenkverbindungen
verbunden, von denen jede aus zusammengefügten Ständern zusammengebaut ist, wobei
jeder der letzteren mit Distraktionsstangen versehen ist.
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Eine
solche Ausführung
der Fixationsverbindungen der erwähnten Vorrichtung ermöglicht es,
die Steifigkeit einer Fixation von nicht geschädigten Wirbeln unter Verwendung
der Elemente für
ihre Fixation zu steigern, deren Befestigungsenden in einem Winkel
von 35 bis 40° bezüglich der
spinalen Längsachse ausgerichtet
sind, und die Anordnung der Fixierungsstelle der Befestigungsenden
der Fixationselemente der Wirbel im Hinblick auf angelegte Distraktionskräfte zu regulieren.
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Gleichzeitig
wird das Ziel erreicht, Medikamentenlösungen in Wirbelkörper während ihrer
Fixation bei dem Therapieprozess auf Kosten der Tatsache zu infundieren,
dass jeder Halbstift mit einem Längsschlitz
versehen ist, der sich über
die ganze Halbstiftlänge
erstreckt, und in dem Schlitz eine Spritzennadel festgelegt ist,
in der eine mit einem Stopfen versehene Kanüle von der Richtung des Befestigungsendes
des Halbstiftes aus vorgesehen ist.
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Um
eine vollständige
Korrektur einer Rückgratverformung
sowohl für
Trauma als auch für
Skoliose von 3 bis 4 Grad zu erreichen und um vorzugsweise jede
der Verbindungsgelenkverbindungen als Kugelkopf auszubilden, der
zylindrische Wulste mit einem Loch hat, wird der Kopf auf der Seite,
die in der Richtung kegelstumpfförmig
ist, die dem zylindrischen Wulst und einer Hohlkugel gegenüberliegt,
angeordnet, deren Innenfläche
mit einem Antireibbelag überzogen
ist. In den Öffnungen
der zylindrischen Wulste werden Distraktionsstangen angeordnet.
Der kegelstumpfförmige
Teil der Hohlkugel beträgt
ein Drittel der Hohlkugel, während
der Winkel des kegelstumpfförmigen
Teils in der Projektion bei 90° liegt. Darüber hinaus
ist der Kugelkopf mit Hohlräumen und
die Hohlkugel mit einer Öffnung
versehen, deren Achse senkrecht zur Achse der Öffnungen der zylindrischen
Wulste ist, in denen eine Arretierung angeordnet ist.
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Darüber hinaus
kann jede der Verbindungsgelenkverbindungen als eine Distraktionsstange
ausgebildet sein, die mit einem Kugelkopf an einem ihrer Enden versehen
ist, wobei der Kopf in einer Hülse angeordnet
ist, die mit einem Drehzapfen verbunden ist, der an einem der Enden
der zweiten Distraktionsstange ausgebildet ist.
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Bei
einer Variante der erfindungsgemäßen Ausführung kann
die Vorrichtung mit einem Mikroprofilträger versehen sein, von deren
einer Ebene ein Längsschlitz
und wenigstens zwei Montageöffnungen
auf jeder Seite von ihr ausgeführt
sind. Die Mikroschwelle ist mit den äußeren Stützeinheiten durch zwei Ständer und
Gewindestangen und mit der dazwischenliegenden Stützeinheit
durch einen Ansatz mit einem Gewindeschaft so verbunden, dass ein Transport
in der Sagittalebene stattfinden kann.
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Die
Ausführung
der Vorrichtung mit einer solchen Traktion sorgt für einen
zusätzlichen
Einfluss während
einer Korrektur der spinalen lateralen Verformung und erhöht die Steifigkeit
des Aufbaus.
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Um
ein Durchschrauben eines jeden Fixationselements für den Wirbel
während
einer Befestigung der Fixationsverbindung zu vermeiden, ist jede der
Klemmen vorzugsweise als ein abgewinkelter Ständer gebildet, der von der
zylindrischen Gewindefläche
gebildet wird und in einem Winkel mit dem prismenförmigen Kopf
verbunden ist. An der Innenfläche
ist in Richtung der Stange eine zylindrische Abbiegung erfolgt,
deren Achse senkrecht zur Achse der zylindrischen Gewindefläche ist,
auf der konische und sphärische
Scheiben angeordnet werden können.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Die
patentierte Erfindung wird durch die folgende detaillierte Beschreibung
eines jeden spezifischen Ausführungsfalls
unter Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen und Schemata verdeutlicht.
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1 ist
eine Ausgestaltung der Vorrichtung zur externen transpedikularen
Fixation der Wirbelsäule
nach der Erfindung in einer Gesamtansicht.
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2 ist
eine Fixationsverbindung nach der vorliegenden Erfindung.
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3 ist
eine mögliche
Variante der Fixationsverbindungsausführung.
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4 zeigt
eine mögliche
Variante der Ausgestaltung der Vorrichtung für die externe transpedikulare
Fixation der Wirbelsäule.
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5 zeigt
ein als Halbstift ausgebildetes Element für die Wirbelfixation nach der
vorliegenden Erfindung.
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6 zeigt
eine mögliche
Ausführungsvariante
des Wirbelfixationselements.
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7 zeigt
das Wirbelfixationselement von 6 in der
Draufsicht.
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8 zeigt
eine mögliche
Ausführungsvariante
eines Verbindungskugelgelenks nach der Erfindung.
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9 ist
eine mögliche
Ausführungsvariante des
Verbindungskugelgelenks nach der Erfindung.
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10 ist
eine zusätzliche
Ansicht des gleichen Verbindungskugelgelenks.
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11 ist
eine mögliche
Variante der Ausgestaltung der Vorrichtung für die externe transpedikulare
Fixation der Wirbelsäule
unter Verwendung eines Mikroprofilträgers nach der Erfindung.
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12 ist
eine Ausführung
des erfindungsgemäßen Mikroprofilträgers von 10.
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13 zeigt
eine Klemme zum Befestigen des Wirbelfixationselements an der Fixationsverbindung
nach der Erfindung.
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14 ist
ein Verbindungselement, das als Ansatz mit einem Gewindeschaft ausgeführt ist.
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15 ist
eine chirurgische Klemme zum Einführen des Wirbelfixationselements
nach der Erfindung.
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16 ist
eine Ansicht der Klemmbacken der Handgriffe der chirurgischen Klemme
mit einem festgelegten abgeflachten Ende des Wirbelfixationselements.
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17 ist
ein Schema einer verformten Wirbelsäule in Verbindung mit der Erfindung.
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18 zeigt,
wie 17, die Wirbelsäule nach der Korrekturverformung
unter Verwendung der Vorrichtung für die externe transpedikulare
Fixation.
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19 zeigt
das Fixationselement eines Wirbels eingeführt in dessen Körper.
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Beschreibung
einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung
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In 1 der
beiliegenden Zeichnungen ist die Vorrichtung für die externe transpedikulare
Fixation der Wirbelsäule
als Ganzes gezeigt.
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Die
Vorrichtung hat drei Stützeinheiten 1, 2, 3,
nicht mehr. In dieser Ausgestaltung sind die Stützeinheiten 1 und 3 äußere Stützeinheiten,
während die
Stützeinheit 2 zwischen
ihnen die Zwischenstützeinheit
bildet. Die Stützeinheiten 1, 2, 3 sind
miteinander mit der Möglichkeit
eines relativen Transports verbunden, wobei mit Gewinde versehene
Distraktionsstangen 4, 5, 6, 7, 8, 9,
Distraktionsmuttern 10 und 11, 12 und 13, 14 und 15, 16 und 17, 18 und 19, 20 und 21, 22 und 23, 24 und 25, 26 und 27, 28 und 29, 30 und 31, 32 und 33 und
jeweils Ansätze 34, 35, 36, 37, 38; 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45 mit
Gewindeschäften
verwendet werden. Die Ansätze 34, 35, 36 mit
den Gewindeschäften
sind so angeordnet, dass sie in die Löcher der Fixationsverbindung 46 der äußeren Stützeinheit 1 gedreht
werden können,
während
die Ansätze 37, 38, 39 mit
ihren Gewindeschäften
so angeordnet sind, dass sie in die Löcher der Fixationsverbindung 47 der
Zwischenstützeinheit 2 gedreht
werden können.
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Die
Stützeinheit 1 wird
von drei Fixationsverbindungen 46, 48, 49 gebildet,
die miteinander durch drei mit Gewinde versehene Zugelemente 50, 51, 52 und
jeweils durch Paare von Befestigungsmuttern 53, 54, 55,
die sich an dem mit Gewinde versehenen Zugelement 50 befinden,
durch Paare von Befestigungsmuttern 56, 57, 58,
die sich auf dem mit Gewinde versehenen Zugelement 51 befinden,
und durch Paare von Befestigungsmuttern 59, 60, 61 verbunden
sind, die sich auf den mit Gewinde versehenen Zugelementen 52 befinden.
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Die
Stützeinheit 2 wird
von drei Fixationsverbindungen 47, 62, 63 gebildet,
die miteinander durch mit Gewinde versehene Zugelemente 64, 65, 66 und jeweils
durch Paare von Befestigungsmuttern 67, 68, 69,
die sich auf dem mit Gewinde versehenen Zugelement 64 befinden,
durch Paare von Befestigungsmuttern 70, 71, 72,
die sich auf dem mit Gewinde versehenen Zugelement 65 befinden,
und durch Paare von Befestigungsmuttern 73, 74, 75 verbunden
sind, die sich auf dem mit Gewinde versehenen Zugelement 66 befinden.
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Die
Ansätze 34, 35, 36 und 37, 38, 39 sind auf
den mit Gewinde versehenen Distraktionsstangen 4, 5, 6 angeordnet
und können
durch Distraktionsmutternpaare, nämlich 10 und 11, 12 und 13, 14 und 15, 16 und 17, 18 und 19, 20 und 21 bewegt
werden.
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Auf
den mit Gewinde versehenen Distraktionsstangen 7, 8, 9 sind
Ansätze 40, 41, 42 angeordnet,
die durch Distraktionsmutternpaare, nämlich 22 und 23, 24 und 25, 26 und 27 bewegt
werden können.
Darüber
hinaus sind auch Ansätze 43, 44, 45 auf
den mit Gewinde versehenen Distraktionsstangen 7, 8, 9 angeordnet
und können
durch Distraktionsmutternpaare, nämlich 28 und 29, 30 und 31, 32 und 33 bewegt
werden. Die mit Gewinde versehenen Enden der Ansätze 43, 44, 45 sind
so angeordnet, dass eine Bewegung in den Öffnungen der Fixationsverbindung 76 der äußeren Stützeinheit 3 möglich ist.
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Letztere
wird von drei Fixationsverbindungen 76, 77, 78 gebildet,
die miteinander durch mit Gewinde versehene Zugelemente 79, 80, 81 und
jeweils durch Paare von Befestigungsmuttern 82, 83, 84,
die sich auf dem mit Gewinde versehenen Zugelement 79 befinden,
durch Paare von Befestigungsmuttern 85, 86, 87,
die sich auf dem mit Gewinde versehenen Zugelement 80 befinden,
und durch Paare von Befestigungsmuttern 88, 89, 90 verbunden
sind, die sich auf dem mit Gewinde versehenen Zugelement 81 befinden.
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Die
Elemente für
die Wirbelfixation sind zu zweit, nämlich 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126,
jeweils an ihrer Fixationsverbindung 46, 47, 48, 49, 62, 63, 76, 77, 78 unter
Verwendung der Klemmen, nämlich 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108,
befestigt.
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Jede
der Fixationsverbindungen 46, 47, 48, 49, 62, 63, 76, 77, 78 besteht
aus einer symmetrischen Formplatte 127 mit einer quer verlaufenden Symmetrieachse 128 (2).
In der Platte sind symmetrische, längs verlaufende Durchgangsschlitze 129 und 130 paarweise
ausgeführt und
zwischen einer zentralen Ausbauchung 131 und Enden 132 und 133 der
Formplatte 128 angeordnet. In der zentralen Ausbauchung 131 und
in jedem der Enden 132 und 133 sind Einzelverbindungsöffnungen 134, 135, 136 ausgeführt. Jede
der Öffnungen
hat eine zentrale Achse 137, 138, 139,
die senkrecht zur quer verlaufenden Symmetrieachse 128 angeordnet
ist. Daneben sind in der zentralen Ausbauchung 131 und
in jedem der Enden 132, 133 der Formplatte Positionieröffnungen 140, 141, 142 ausgeführt, deren
zentrale Achsen senkrecht zu den zentralen Achsen 137, 138, 139 der
Verbindungsöffnungen 134, 135, 136 angeordnet
sind.
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Die
Formplatte 127 kann als Variante der Fixationsverbindungsausführung zur
Erhöhung
der Fixationssteifigkeit von intakten Wirbeln zur Ermöglichung
der Positionssteuerung der Befestigung der Festlegungsenden der
vertebralen Fixationselemente im Hinblick auf die angelegten Distraktionskräfte (3)
als gleichschenkliges Trapez ausgeführt sein. Das Trapez hat eine
quer verlaufende Symmetrieachse 143. An den Enden der Formplatte 127 sind Verbindungsöffnungen 144 und 145 und
in ihrem zentralen Teil sind Verbindungsöffnungen 146, 147, 148 ausgebildet.
Jede der Verbindungsöffnungen 144, 145, 146, 147, 148 hat
zentrale Achsen, die senkrecht zur Ebene der Formplatte 127 sind.
Mit einem Winkel von 35 bis 45° bezüglich der
quer verlaufenden Symmetrieachse sind Positionierschlitze 149, 150, 151, 152 ausgeführt und
jeweils zu zweit angeordnet, nämlich 149, 150 und 151, 152 auf
zwei Seiten von ihr und jeweils zwischen Verbindungsöffnungen,
nämlich 144, 146 und 145, 147.
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Die
vertebralen Fixationselemente 109 bis 126 sind
einzeln an jeder der Positionierschlitze 129, 130 (1)
jeder Fixationsverbindung 46, 47, 48, 49, 62, 63, 76, 77, 78 befestigt;
die vertebralen Fixationselemente 109 bis 126 sind
für sich
auch an jedem der Positionierschlitze 149 oder 150 und 151 oder 152 (4)
in jeder der Fixationsverbindungen 153 bis 161 befestigt.
Jedes der vertebralen Fixationselemente ist jeweils durch Klemmen 91 bis 108 befestigt.
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Darüber hinaus
sind die Fixationsverbindungen 153 bis 161 (4)
als eine Platte mit der Form eines gleichschenkligen Trapezes ausgeführt und miteinander
zu dritt, nämlich 153, 154, 155 sowie 156, 157, 158 und 159, 160, 161 durch
die mit Gewinde versehenen Zugelemente 50, 51, 52 und 64, 65, 66 sowie 79, 80, 81,
jeweils angeordnet in entsprechenden Verbindungsöffnungen verbunden, wodurch die
drei Stützeinheiten
gebildet werden. Eine der Stützeinheiten
ist die Zwischenstützeinheit,
die beiden anderen sind die äußeren Stützeinzeiten.
Durch Distraktionsstangen 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173 und
durch Verbindungsgelenkverbindungen 174, 175, 176 und 177, 178, 189 sind
Platten 155, 156 sowie 158, 159 zwischenverbunden.
Jede der Verbindungsgelenkverbindungen 174, 175, 176, 177, 178, 179 besteht
aus zwei solchen Zwischenverbindungen mit der Möglichkeit einer Drehung von
Ständern
durch ein Verbindungselement. Die Drehachse einer jeden Verbindungsgelenkverbindung 174, 175, 176, 177, 178, 179 ist
parallel zu der Ebene einer jeden der Platten 155, 156, 158, 159 angeordnet.
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Die
als Halbstifte ausgeführten
vertebralen Fixationselemente 109 bis 126 (1, 4)
sind paarweise an jeder der Platten 153 bis 161 befestigt. Jeder
der Halbstifte hat ein Arbeitsende 180 (1), das
konusförmig
ausgebildet und mit einem schraubenförmigen Gewinde, einer begrenzten
Anschlagstelle 181 und einem Befestigungsende 182 versehen
ist, an dem eine Abflachung 183 ausgebildet ist, die mit
einer Durchgangsöffnung 184 versehen
ist. Die Achse der Öffnung 184 ist
senkrecht zur Längsachse
des Halbstifts angeordnet.
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Jeder
Halbstift kann mit einem Längsschlitz 185 versehen
sein, der über
die ganze Länge
des Halbstiftes (6, 7) ausgeführt ist,
um Medikamentenlösungen
in Wirbelkörper
während
ihrer Fixation bei der Durchführung
der Therapie zu infundieren. In dem Längsschlitz 185 ist
eine Spritzennadel 186 befestigt, in der eine mit einem
Stopfen 188 versehene Kanüle 187 auf der Seite
des Befestigungsendes 182 angeordnet ist.
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Bei
einer Variante der Ausführung
der Erfindung kann jede der Verbindungsgelenkverbindungen 174, 175, 176, 177, 178, 179 als
Kugelkopf 189 (8) ausgeführt sein, der eine Ausbuchtung 190 und
eine Öffnung 161 hat,
um eine vollständige
Korrektur der Wirbelsäulenverformung
zu erreichen. Der Kugelkopf 189 ist auf der der zylindrischen
Ausbuchtung 190 gegenüberliegenden
Seite in einer Kugel mit Kegelstumpf und einer Hohlkugel 192 angeordnet,
deren Innenfläche
mit einem Antireibbelag versehen ist. Der kegelstumpfförmige Teil 193 der
Kugel 192 kommt auf 1/3 ihres Volumens, und der Winkel
in der Projektion des kegelstumpfförmigen Teils 193 beträgt 90°, was dem
maximalen Winkel einer spinalen skoliotischen Verformung entspricht.
Daneben ist die Hohlkugel 192 mit einer zylindrischen Ausbuchtung 194 mit
einer Öffnung 195 versehen.
In Öffnungen 191 und 195 einer
jeden Verbindungsgelenkverbindung sind jeweils mit der Möglichkeit
einer Bewegung der Distraktionsstangen 163, 165, 167, 169, 171, 173 sowie 162, 164, 166, 168, 170, 172 angeordnet.
Der Kugelkopf 189 ist mit Vertiefungen 196 und
die Hohlkugel 192 mit einer Öffnung 197 versehen,
in der eine Sperre 198 angeordnet ist.
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Darüber hinaus
kann jede Verbindungsgelenkverbindung 174, 175, 176, 177, 178, 179 als
Distraktionsstange 199 (9, 10)
ausgeführt
sein, die an einem der Enden mit einem Kugelkopf versehen ist, der
in einer Hülse 200 angeordnet
ist. Letztere ist mit einem Drehzapfen 201 verbunden, der
an einem der Enden der anderen Distraktionsstange 202 ausgebildet
ist. In diesem Fall beträgt
die Projektion des Bohrungswinkels 90°. Die vorgeschlagene Variante
der Verbindungsgelenkverbindungen ermöglicht eine Vereinfachung ihres
Herstellungsverfahrens.
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Bei
einer Variante der Verbindungsausführung kann die Vorrichtung
mit einem Mikroprofilträger 204 versehen
sein, um einen zusätzlichen
Einfluss während
der Korrektur einer spinalen lateralen Verformung zu erreichen und
die Bausteifigkeit (11) zu steigern. Der Mikroprofilträger 204 ist
mit Ständern 211, 212 verbunden,
die an Fixationsverbindungen 154 bzw. 160 der äußeren Stützeinheit 1 bzw. 3 so angeordnet
sind, dass sie sich unter Verwendung von Gewindestangen 205, 206 und
zwei Paaren von Last aufnehmenden Muttern 107, 108 bzw. 209, 210 bewegen
können.
Daneben ist die Fixationsverbindung 157 der dazwischenliegenden
Stützeinheit 2 mit
dem Mikroprofilträger 204 verbunden,
so dass durch ein Verbindungselement 213 eines Paars von
Last aufnehmenden Muttern 209, 210 und zwei Paaren
von konischen Scheiben 214 und kugeligen Scheiben 215 jeweils
eine Bewegung möglich
ist (12). Der Mikroprofilträger besteht aus drei Flächen 216, 217, 218,
von denen zwei, nämlich
die Flächen 216, 218, parallel
angeordnet und an den Enden der dritten Fläche 217 mit einem
Winkel von 90° festgelegt
sind. An der Fläche 217 ist
in Längsrichtung
ein geschlossener Schlitz ausgeführt,
während
an beiden Seiten von ihm wenigstens zwei Durchgangsöffnungen 220, 221 ausgeführt sind,
deren Achse eine Senkrechte zur Fläche 217 ist. In diesem
Fall ist das Verbindungselement 213 (13)
als Ansatz mit einem Gewindeschaft 222 und einer Durchgangsöffnung 232 ausgeführt, und
die Achse des Ansatzes ist senkrecht zur Achse des Gewindeschafts 222.
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Um
ein Durchschrauben eines jeden vertebralen Fixationselements 109 bis 126,
das mit Hilfe von Klemmen 91 bis 108 befestigt
ist, zu vermeiden, ist jede der letzteren (1, 4)
als ein abgewinkelter Ständer
ausgeführt,
der von einer zylindrischen Gewindefläche 224 gebildet wird,
die rechtwinklig mit einem Prismenkopf 225 verbunden ist,
an dessen Innenfläche
eine zylindrische Abbiegung 226 mit Ausschnitten auf der
Seite der Stange ausgeführt ist.
In die sem Fall sind eine konische Scheibe 214 und eine
kugelige Scheibe 215 an der zylindrischen Gewindefläche 224 einer
jeden der Klemmen angeordnet.
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Um
einen Schaden an weichem Gewebe, welches die Wirbelsäule umgibt,
zu verringern, wird eine chirurgische Klemme 227 während des
Einführens
der vertebralen Fixationselemente 109 bis 126 (15)
verwendet. Die Griffe 228, 229 der chirurgischen
Klemme haben Backen 230, 231. Der Backen 231 hat
eine Nase 232, die koaxial zu einer Öffnung 233 in dem
Backen 230 ist. Daneben sollte der Durchmesser der zylindrischen
Ausbauchung 232 nicht über
dem Durchmesser der Öffnung 184 (5)
sein, indem sie als Abflachung 183 des Befestigungsendes 182 des
vertebralen Fixationselements ausgeführt wird.
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Die
Vorrichtung für
externe transpedikulare Fixierung der Wirbelsäule, ihr Anwendungsverfahren und
die chirurgische Klemme zum Einführen
des vertebralen Fixationselements können wie folgt verwendet werden.
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Vor
dem chirurgischen Eingriff erfolgt eine Überprüfung zur Bestimmung seiner
Indikationen und seines Umfangs. Im Falle von Skoliose Grad III bis
IV wird die Haut nach zwei Mal wiederholter Behandlung längs der
Linie der Dornfortsätze
der Wirbelsäule
Th7, Th8, Th9, Th10, Th11 unter endotrachealer Anästhesie
(17) durchschnitten. Auf beiden Seiten der Dornfortsätze 234, 235, 236, 237, 238 wird die
Sehnenhaut durchschnitten. Die längsten
Rückenmuskeln
werden mit einer Knochenfeile separiert, und es wird eine Blutstillung
mit einer warmen physiologischen Salzlösung ausgeführt. Danach erfolgt eine Teilresektion
der Wirbelbögen
(Th8 und Th10) sowie
eine Laminektomie des Th9-Wirbels.
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Unter
Verwendung eines Meißels
wird auf beiden Seiten des Rückenmarks
eine Entfernung der Bandscheiben an den Kranialwirbeln Th8. Th9 239 und
an den Kaudalwirbeln Th9, Th10 240 ausgeführt, die
sich am Scheitel der Verformung befinden. Dann werden Autotransplantate 241, 242, 243 bzw. 244, die
aus dem Wirbelfortsatz 236 und den Bögen der TH8-,
Th9- und Th10-Wirbel
vorbereitet wurden, in den Hohlraum der Scheiben 239 und 240 eingesetzt.
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Danach
erfolgt die transpedikulare Fixation der intakten Wirbel. Das Einführen der
vertebralen Fixationselemente in ihre Körper erfolgt durch die Bogenwurzeln,
wobei die Elemente als Halbstifte 109 bis 126 (14)
ausgeführt
sind.
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Das
Einführen
eines Halbstiftes 125 in einen intakten Wirbel Th6 erfolgt beispielsweise so:
Die chirurgische
Klemme 227 wird zum Einführen des Halbstiftes 125 durch
die weichen Gewebe (15) verwendet. In den weichen
Geweben wird in der Projektion des Wurzelknochens des Bogens des intakten
Th6-Wirbels ein zusätzlicher Einschnitt von etwa
1 cm ausgeführt.
Von dem zusätzlichen
Einschnitt in das Weichgewebe wird zu dem Einschnitt entlang der
Linie der Dornfortsätze
unter Verwendung der Backen 231, 230 der chirurgischen
Klemme ein Kanal gebildet. Danach wird die Nase 232 (16)
der Backen 231 des Handgriffs 229 in die Öffnung 184 der
Abflachung 183 des Befestigungsendes 182 des Halbstifts 125 (1, 4)
eingeführt.
Die Abflachung 183 wird mit den Griffen 229, 228 gegriffen
und festgeklemmt. Das Befestigungsende 182 wird durch den
Kanal, der in dem Weichgewebe gebildet ist, gezogen. Das Arbeitsende 180 (19)
des Halbstiftes 125 wird in der Mitte des Bogenwurzelknochens
des intakten Wirbels Th6 angeordnet und
in einem Winkel von 35 bis 45° bezüglich der
Sagittalebene 245 ausgerichtet, wonach es durch Drehen
in den Bogen des intakten Wirbels Th6 eingeführt wird.
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In ähnlicher
Weise werden der Halbstift 126 (1, 4)
sowie die Halbstifte 123 bzw. 124 in den intakten
Wirbel Th7, die Halbstifte 121, 122 in
den intakten Wirbel Th8, die Halbstifte 119, 120 in
den intakten Wirbel Th10, die Halbstifte 117, 118 in
den intakten Wirbel Th11, die Halbstifte 115, 116 in
den intakten Wirbel Th12, die Halbstifte 113, 114 in
den intakten Wirbel L2, die Halbstifte 111, 112 in
den intakten Wirbel L3 und die Halbstifte 109, 110 in
den intakten Wirbel L4 eingeführt. Es
wird ein Nähen
des Einschnitts längs
der Linie der Dornfortsätze
der intakten Wirbel Th6, Th7,
Th8, Th10, Th11, Th12, Th12, L2, L3, L4 Schicht für Schicht
nach dem jeweiligen Einführen der
Halbstifte 109 bis 126 in diese Wirbel ausgeführt. Die
Befestigungsenden der eingeführten
Halbstifte 109 bis 126 (1, 4)
werden unter Verwendung der konischen Scheiben 214 und
der kugeligen Scheiben 215 (14) und
der Klemmen 91 bis 108 befestigt, von denen jede
aus abgewinkelten Ständern
gebildet wird, die in jedem der sich in Längsrichtung erstreckenden Durchgangsschlitze 129, 130 (2)
einer jeden Fixaktionsverbindung 78, 77, 76, 63, 62, 47, 46, 48, 49 angeordnet
ist, die als Formplatte ausgeführt
sind. Die Befestigungsenden der Halbstifte 125, 126,
(1) werden jeweils mit Klemmen 107, 108 in
der Fixationsverbindung 78 fixiert. Die Befestigungsenden
der Halbstifte 123, 124 werden jeweils mit Klemmen 105, 106 in
der Fixationsverbindung 77 fixiert. Die Befestigungsenden
der Halbstifte 121, 122 werden jeweils mit Klemmen 103, 104 in
der Fixationsverbindung 76 fixiert. Die Befestigungsenden
der Halbstifte 119, 120 werden jeweils mit Klemmen 101, 102 in
der Fixationsverbindung 63 fixiert. Die Befestigungsenden
der Halbstifte 117, 118 werden jeweils mit Klemmen 99, 100 in
der Fixationsverbindung 47 fixiert. Die Befestigungsenden
der Halbstifte 113, 114 werden jeweils mit Klemmen 95, 98 in
der Fixationsverbindung 46 fixiert. Die Befestigungsenden
der Halbstifte 111, 112 werden jeweils mit Klemmen 93, 94 in
der Fixationsverbindung 48 fixiert Die Befestigungsenden
der Halbstifte 109, 110 werden jeweils mit Klemmen 91, 92 in
der Fixationsverbindung 49 fixiert.
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Die
als Formplatten ausgeführten
Fixationsverbindungen 76, 77, 78 (1)
werden unter Verwendung von mit Gewinde versehenen Zugstäben 79, 80, 81,
die in den Verbindungsöffnungen
angeordnet sind, verbunden und mit Paaren von Befestigungsmuttern 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90 befestigt,
wodurch eine äußere Stützeinheit 3 gebildet wird.
Die Fixationsverbindungen 47, 62, 63 werden unter
Verwendung von mit Gewinde versehenen Zugelementen 64, 65, 66 mit
Paaren von Befestigungsmuttern 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75 befestigt, wodurch
die Zwischenstützeinheit 2 gebildet
wird. Die Fixationsverbindungen 46, 48, 49 werden
unter Verwendung von mit Gewinde versehenen Zugelementen 50, 51, 52 verbunden
und mit passenden Paaren von Befestigungsmuttern 53, 50, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61 befestigt,
wodurch die andere äußere Stützeinheit 1 gebildet
wird. Die Ansätze 34, 35, 36, 40, 41, 42, 43, 44, 45 werden
unter Verwendung von Gewindeschäften
mit den Verbindungsöffnungen
der passenden Fixationsverbindungen verbunden, nämlich 76 – die der äußeren Stützeinheit 3, 63 und 47 – die der
Zwischenstützeinheit 2,
und 46 – die
der äußeren Stützeinheit 1.
Die Ansätze 43 und 40, 44 und 41, 45 und 42, 37 und 34, 38 und 35, 39 und 36 sind so
verbunden, dass eine Bewegung unter Verwendung der mit Gewinde versehenen
Distraktionsstangen 7, 8, 9, 6, 5, 4 und
jeweils Paaren von Distraktionsmuttern 32, und 33, 22 und 23, 30 und 31, 24 und 25, 28 und 29, 26 und 27, 20 und 21, 15 und 14, 18 und 19, 12 und 13, 16 und 17 sowie 10 und 11 möglich ist.
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Eine
abgestufte Bewegung der Stützeinheiten,
nämlich
der äußeren Stützeinheit 3 (1)
und der Zwischenstützeinheit 2,
wird längs
der konkaven Seite der Wirbelsäule
ausgeführt.
Durch Aufdrehen von Distraktionsmuttern 32 und 23,
die sich auf der mit Gewinde versehenen Distraktionsstange 7 befinden,
werden die Ansätze 43 und 40 bewegt.
Durch Drehen der Paare von Distraktionsmuttern 25 und 24, 30 und 31 werden
jeweils die Ansätze 41 und 44 in entgegengesetzte
Richtung bewegt, wodurch letztere für den Augenblick der abgestuften
Bewegung der Ansätze 43 und 40 freigesetzt
werden, die indirekt die angelegten Distraktionskräfte auf
die Fixationselemente 121, 122, 123, 125, 126 (1, 17) übertragen,
die in die intakten Wirbel Th6, Th7, Th8 und auf die
Fixationselemente 119, 120, 118, 117, 115, 116 eingesetzt
werden, die in die intakten Wirbel Th10, Th11, Th12 durch die
abgestufte Bewegung der letzteren in der Kranial- bzw. Kaudalrichtung
eingeführt sind.
Nach der abgestuften Bewegung der Ansätze 43 und 40 (1)
werden die Distraktionsmuttern 33 und 22 an die
mit Gewinde versehene Distraktionsstange 7 und die Distraktionsmuttern 30 und 31, 24 und 25 an
der Distraktionsstange 8 befestigt. Gleichzeitig sollten
die Distraktionsmuttern 14 und 20, die sich auf
der mit Gewinde versehenen Distraktionsstange 6 befinden,
losgedreht werden. Die Paare von Distraktionsmuttern 12 und 13, 18 und 19,
die sich auf der mit Gewinde versehenen Distraktionsstange 5 befinden,
werden in die entgegengesetzten Richtungen von den Ansätzen 35 und 38 aus
bewegt. Danach werden durch indirektes Drehen der Distraktionsmuttern 12 und 21 über die
Ansätze 36 und 39 der äußeren Stützeinheit
und der Zwischenstützeinheit 2 die
Fixationselemente 110, 112, 114 und die
intakten Wirbel Th10, Th11,
Th12 (17) jeweils
in der Kranialrichtung und L2, L3, L4 in der Kaudalrichtung bewegt.
Nach der abgestuften Bewegung der Ansätze 36 und 39 (1)
werden Distraktionsmuttern 15, 21 an der mit Gewinde
versehenen Distraktionsstange 6 und Paare von Distraktionsmuttern 12 und 13, 18 und 19 an
der mit Gewinde versehenen Distraktionsstange 5 befestigt.
Die Ansätze 36, 35 der
Stützeinheit 1,
die Ansätze 39, 38, 42, 41 der
Stützeinheit 2 und
die Ansätze 45, 44 der
Stützeinheit 3 können sich
räumlich
drehen, wodurch sie eine funktionsmäßig günstige Position bezüglich der
mit Gewinde versehenen Distraktionsstangen 6, 5, 7 bzw. 8 einnehmen.
Die intakten Wirbel Th6, Th7,
Th8 und Th10, Th11, Th12, L2, L3, L4,
die über
und unter der Zone des chirurgischen Eingriffs angeordnet sind,
werden abgestuft bewegt, wie es bereits erwähnt wurde, wodurch ein Geraderichten
der Wirbelsäule
(18) unter Verwendung des Systems zur externen
transpedikularen Fixation erreicht wird. Die erreichte Position
der Wirbelsäule
wird fixiert, bis bestimmt wird, dass sich der Knochen oder die
Osteofibrose in der Zone der Bandscheibenentfernungen regeneriert.
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Bei
einer Variante der Ausführung
der Erfindung ist jede der Fixationsverbindungen als Platte 127 (3)
in Form eines gleichschenkligen Trapezes mit quer verlaufender Symmetrieachse 143 ausgeführt. Die
Platte 127 hat Verbindungsöffnungen 144, 146, 148, 147, 145 sowie
Durchgangsschlitze 149, 150, 151, 152 für die Einstellung.
Die letzteren befinden sich paarweise auf beiden Seiten der quer verlaufenden
Symmetrieachse 143 der Platte und sind mit einem Winkel
von 35 bis 45° ausgebildet.
Bei der Ausgestaltung der Vorrichtung für die externe transpedikulare
Fixation werden die Fixationselemente 109, 110, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126 der
intakten Wirbel in ihre Körper ähn lich wie
bei der vorstehend beschriebenen Technik eingeführt. Die Stützeinheiten 1, 2, 3 werden
von den Fixationsverbindungen gebildet, die als Platten 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161 (4)
in der Form eines gleichschenkligen Trapezes hergestellt sind. Die
Befestigungsenden der beiden zentralen Fixationselemente 109, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125 bzw. 126 sind
an jeder der Platten der Durchgangsschlitze für die Einstellung befestigt,
wofür Klemmen 91 und 92, 93 und 94, 95 und 96, 97 und 98, 99 und 100, 101 und 102, 103 und 104, 105 und 106 bzw. 107 und 108 verwendet werden.
Die äußere Stützeinheit 1 wird
durch die Verbindung der Platten 153, 154, 155 mit
mit Gewinde versehenen Zugelementen 50, 51 und 52 gebildet, die
sich in den Verbindungsöffnungen
der Platten 153, 154 und 155 befinden,
wobei sie an den letzteren mit Mutternpaaren befestigt ist.
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Die
Zwischenstützeinheit 2 wird
durch Verbindung der Platten 156, 157, 158 mit
den mit Gewinde versehenen Zugelementen 64, 65, 66 gebildet,
die in den Verbindungsöffnungen
der Platten 156, 157 und 158 angeordnet
sind, wobei sie an den letzteren durch Mutternpaare befestigt ist.
Die äußere Stützeinheit 3 wird
durch Verbinden der Platten 159, 160, 161 mit
den mit Gewinde versehenen Zugelementen 79, 80, 81 gebildet,
die in den Verbindungsöffnungen der
Platten 159, 160, 161 angeordnet sind,
wobei sie an den letzteren durch Mutternpaare befestigt wird.
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Die äußere Stützeinheit 1 ist
mit der Zwischenstützeinheit 2 durch
drei Paare von Distraktionsstangen 162 und 163, 164 und 165, 166 und 167 verbunden.
Jedes Paar der letzteren ist durch die Anschlussverbindung verbunden,
nämlich 174, 175, 176.
Die Enden der Distraktionsstangen 162 und 163, 164 und 165, 166 und 167 eines
jeden Paares werden in den Verbindungsöffnungen der jeweiligen Platten 155 und 156 mit
der Möglichkeit
einer Bewegung angeordnet. In diesem Fall ist die Achse jeder Verbindungsgelenkverbindung
parallel zu der Sagittalebene angeordnet.
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Die
Zwischenstützeinheit 2 ist
mit der äußeren Stützeinheit 3 durch
drei Paare von Distraktionsstangen 168 und 169, 170 und 171, 172 und 173 verbunden.
Jedes Paar der letzteren ist durch die Anschlussverbindung, nämlich 177, 178, 179,
verbunden. Die Enden der Distraktionsstangen 168 und 169, 170 und 171, 172 und 173 eines
jeden Paares sind in den Verbindungsöffnungen der jeweiligen Platten 158 und 159 mit
der Möglichkeit
einer Bewegung angeordnet. In diesem Fall ist die Achse einer jeden
Verbindungsgelenkverbindung parallel zur Sagittalebene angeordnet.
Die Distraktionsmuttern 13, 12 (nicht gezeigt)
bzw. 19, 18 an den Distraktionsstangen 164 und 165 sowie
die Distraktionsmuttern 25, 24 und 31, 30 (nicht
gezeigt) an den Distraktionsstangen 170 und 171 werden
in die entgegengesetzte Richtung von den Platten 155, 156 und 158, 159 jeweils
abgeschraubt, um die abgestufte Bewegung der intakten Wirbel auszuführen. Daneben
werden die Distraktionsmuttern 52, 20 (nicht gezeigt)
an den Distraktionsstangen 164 und 167 sowie die
Distraktionsmuttern 23, 32 an den Distraktionsstangen 168 und 169 abgeschraubt.
Danach sollten die Distraktionsmuttern 21 und 15 (nicht
gezeigt) abgestuft längs der
Distraktionsstangen 166 und 167 und die Distraktionsmuttern 22 und 23 längs der
Distraktionsstangen 168, 169 bewegt werden. Die
Distraktionsmuttern 13, 12 (nicht gezeigt), 19, 18, 14, 15 (nicht
gezeigt), 21, 20 (nicht gezeigt; 22, 23, 33, 32, 25, 24, 31, 30 (nicht
gezeigt) sind festgezogen. Die abgestufte Bewegung wird periodisch
ausgeführt,
bis die geplante Wirbelsäulen-Normkorrektur
erreicht ist.
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Um
einen zusätzlichen
Effekt an der Wirbelsäule
während
der Korrektur ihrer markierten Verformung zu erreichen und um die
Konstruktionssteifigkeit zu erhöhen,
sind jeweils die Fixationsverbindungen 154, 160 (11)
der äußeren Stützeinheiten und
die Fixationsverbindung 157 der Fixationsstützeinheit 2 mit
einem Mikroprofilträger 204 (11, 12)
verbunden. Letzterer besteht aus einer Fläche 217, die mit Flächen 216 und 218 in
rechten Winkel verbunden ist. In der Fläche 217 sind Durchgangsöffnungen 220, 221 und
geschlossene Längsschlitze 219 vorgesehen.
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Das
mit Gewinde versehene Ende 222 (13) des
Ansatzes 213, das mit Hilfe von Last aufnehmender Muttern 209, 210 befestigt
ist, ist in dem geschlossenen Längsschlitz 219 (11)
unter Einsatz von einer konischen Scheiben 214 und einer kugeligen
Scheibe 215 angeordnet. Der Ansatz 213 ist mit
der Verbindungsöffnung
der Fixationsverbindung 157 (11) verbunden,
wofür eine
Durchgangsöffnung 223 und
eine Bolzenverbindung eingesetzt werden. Eine der Durchgangsöffnungen
auf beiden Seiten von dem geschlossenen Längsschlitz 219 ist
mit Gewindestangen 205 bzw. 206 verbunden, wobei
zwei Paare von Last aufnehmenden Muttern 207, 208 und 207a und 208a verwendet
werden. Die Gewindestangen sind mit Ständern 211 bzw. 212 verbunden,
die an den Fixationsverbindungen 154 bzw. 160 mit
Hilfe von Bolzenverbindungen befestigt sind. Zur Erzielung eines
zusätzlichen
Zugs sind Paare von Last aufnehmenden Muttern 207, 208 und 207a, 208a an
Gewindestangen 205 und 206 in unterschiedliche
Richtungen von dem Mikroprofilträger 204 aufgeschraubt,
während
eine Last aufnehmende Mutter 209 an dem Gewindeschaft des
Ansatzes 213 ebenfalls gelöst ist.
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Dann
wird das abgestufte Festschrauben der Last aufnehmenden Mutter 210 ausgeführt, und
die erforderliche Bewegung des Mikroprofilträgers 204 in der Querebene
wird mit Hilfe dieser Mutter ausgeführt. Nach der Bewegung werden
die Last aufnehmenden Muttern 207, 208, 207a, 208a, 210 fixiert. Die
abgestufte Bewegung in der Querebene sollte, falls erforderlich,
wiederholt werden, wobei die beschriebene Technik verwendet wird.
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Zum
Infundieren von Medikamenten in die Wirbelkörper während ihrer Fixierung bei dem
Therapieprozess werden die vertebralen Fixationselemente 109, 110, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126 verwendet,
von denen jedes aus einem Halbstift 109 (6, 7)
besteht. Über
der gesamten Länge
des letzteren ist ein Längsschlitz 185 ausgeführt, an
dem eine Spritzennadel 186 befestigt ist. Das Ende der
Spritzennadel 186 befindet sich nahe an der Stelle des
Arbeitsendes 180 des Halbstiftes 109 und ist mit
einer Kanüle 187 und
einem Stopfen 188 auf der Seite des Befestigungsendes 182 versehen.
Das Einführen
und Befestigen des Halbstiftes 109, der mit der Spritzennadel 186 versehen
ist, in der Fixationsverbindung erfolgt auf ähnliche Weise unter Verwendung
der oben beschriebenen Technik. Wenn es erforderlich ist, sollte
danach zur Unterbindung oder Behandlung von Entzündungen der Stopfen 188 aus
der Kanüle 187 entfernt
werden und ein Medikament im Strom oder durch Tropfen durch die
Spritzennadel 186, die an dem Halbstift 109 befestigt
ist, infundiert werden, der in den Körper eines intakten Wirbels
eingeführt
ist.
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Zum
Erreichen einer vollständigen
Korrektur der Wirbelsäulendeformationen
sowohl bei Trauma als auch bei Skoliose vom Grad III–IV kann
eine multiaxiale Verbindungsgelenkverbindung in der Ausführung der
Vorrichtung für
die externe transpedikulare Fixation zur Verbindung der Stützeinheiten 1, 2, 3 verwendet
werden. Der Kugelkopf 189 ist bei dieser Verbindung (8),
die die zylindrische Ausbauchung 190 hat, in der Hohlkugel 192 angeordnet.
Die zylindrische Ausbauchung 190 befindet sich in diesem
Fall auf der Abstufungsseite, die in der Hohlkugel ausgebildet ist
und 1/3 von ihr beträgt,
wobei ein Projektionswinkel gleich 90° ist, der der größte Winkel
der skoliotischen Verformung der Wirbelsäule ist. Die Hohlkugel ist
mit einer zylindrischen Ausbauchung 194 an der Außenfläche versehen.
In den zylindrischen Ausbauchungen 190 und 194 sind Öffnungen 191 bzw. 195 ausgebildet.
In jeder der Öffnungen
sind mit Gewinde versehene Distraktionsstangen 163, 165, 167, 169, 171, 173 und 162, 164, 166, 168, 170 bzw. 172 angeordnet.
Zur Fixierung einer räumlichen
Position sind Vertiefungen 196 an dem Kugelkopf 189 ausgebildet,
während
in der Hohlkugel 192 eine Öffnung 192 vorhanden
ist und in dieser Öffnung
eine Sperre 198 angeordnet ist. Die Innen fläche der
Hohlkugel 192 ist mit einem Antireibbelag versehen. Wie
bei den erwähnten
Verbindungsgelenkverbindungen können
zwei bis sechs von ihnen bei der Ausgestaltung der Vorrichtung zur externen
transpedikularen Fixation verwendet werden.
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Darüber hinaus
kann jede der Verbindungsgelenkverbindungen als Halbstift 199 (9, 10)
ausgebildet werden, wobei ein Kugelkopf an einem seiner Enden angeordnet
ist. Der Kopf befindet sich in einer Hülse 200 mit einer
Bohrung, deren Winkel 203 90° beträgt, was dem größten Winkel
einer skoliotischen Verformung entspricht. Der Kugelkopf der Distraktionsstange 199 wird
in der Hülse 200 mit
Hilfe eines Drehzapfens 201 gehalten, der am Ende der Distraktionsstange 202 vorgesehen
ist. In diesem Fall ist der Drehzapfen 201 mit der Hülse 200 durch
ein Gewinde verbunden. Bei der Ausgestaltung der Vorrichtung für eine externe
transpedikulare Fixation können
zwei bis sechs Verbindungsgelenkverbindungen mit dem beschriebenen
Aufbau verwendet werden.
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Gewerbliche
Verwertbarkeit
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Die
patentierte Verbindung ist nicht durch die vorstehend beschriebenen
Varianten ihrer Ausführung
und Verwendung beschränkt
und weist andere mögliche
Modifizierungen innerhalb der beiliegenden Ansprüche auf.
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Die
Vorrichtung zur externen transpedikularen Fixation der Wirbelsäule, die
für das
Patentieren vorgeschlagen ist, ermöglicht es hinsichtlich einer
minimalen Nomenklatur ihrer zugehörigen Teile, Ausgestaltungen
der Vorrichtungen zusammenzufügen,
die für
die Therapie von Wirbelsäulenerkrankungen
unterschiedlicher Ätiologie,
neue und alte Dislokationen, Verletzungen, Wirbelverschiebungen,
Skoliosen, Kyphosen vorgesehen sind.
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Die
vorgeschlagene Vorrichtung bietet die Möglichkeit einer gleichzeitigen
Fixation sowohl vorderer als auch hinterer Strukturen der Wirbelsäule, wodurch
eine starre Wirbelfixierung, eine hohe Steuerfähigkeit einer intakten Wirbelposition
herbeigeführt
wird und für
die Steifigkeit der Vorrichtung – das Wirbelsäulensystem – gesorgt
wird.
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Daneben
ermöglicht
das Vorsehen eines sicheren Kontakts mit den Wirbeln das Anlegen
von streng abgestuften Distraktionskräften an die Wirbelsäule in jeder
Richtung und in jedem Stadium der Therapie.