DE60037898T2 - Fernsteuer- und Kommunikationssystem zur Anwendung in Fahrzeugen und Schlüsselanhängereinheit dafür - Google Patents

Fernsteuer- und Kommunikationssystem zur Anwendung in Fahrzeugen und Schlüsselanhängereinheit dafür Download PDF

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Description

  • Technisches Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fernkommunikationssystem zur Verwendung mit einem Fahrzeug. Sie betrifft darüber hinaus eine Bord-Einheit zur Verwendung in solch einem Fernkommunikationssystem.
  • Hintergrund der Technik
  • Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind viele Systeme zum Remote Tracking (Fernverfolgung) eines Fahrzeuges, die beispielsweise das GPS-(Global Positioning System)System, ein Zellularnetzwerk oder die direkte RF-Kommunikation verwenden, bekannt. Die meisten dieser Systeme sind jedoch passiv und stellen lediglich Informationen hinsichtlich der Position des Fahrzeuges bereit. Darüber hinaus wurden einige Systeme vorgeschlagen, die die Möglichkeit einer Fernsteuerung von bestimmten Funktionen in dem Fahrzeug zur Verfügung stellen, wie beispielsweise das Starten des Motors zum Aufwärmen, jedoch werden diese Systeme für gewöhnlich mit RF-Kommunikation oder Ähnlichem betrieben, wodurch sie eine eingeschränkte Reichweite aufweisen.
  • In dem Dokument EP-0 955 219 A2 wird ein System vorgeschlagen, in dem ein Mobiltelefon verwendet werden kann, um über eine Fernverbindung eine Verbindung mit einem Fahrzeug herzustellen. Solch eine Kommunikation ist jedoch ziemlich unsicher, da ein Mobiltelefon für gewöhnlich keine sichere Autorisierung der Verbindung gewährleistet, bevor diese Verbindung hergestellt wird. Des Weiteren ist ein Mobiltelefon nicht ausgelegt, um zum Steuern eines Fahrzeuges verwendet zu werden, und demzufolge kann es sich als ziemlich schwierig erweisen, eine technisch fortgeschrittenere Überwachung zu erzielen.
  • Das Dokument EP 100 826 A2 , das den nächstliegenden Stand der Technik bildet, offenbart eine Fernsteuerung und ein Kommunikationssystem für ein Motorfahrzeug. Eine Steuerschaltung, die in dem Fahrzeug installiert ist, enthält einen ersten Radiofrequenz-(RF)Sende-Empfänger. Ein zweiter RF-Sende-Empfänger in einem Schlüsselanhänger, ein kabelloses Mobil- oder Satellitentelefon kann mit einem allgemeinen Telefonsystem eines allgemeinen Trägers verbunden sein und kommuniziert mit dem ersten RF-Sende-Empfänger (ausschließlich) über eine (Nahbereich-)Radiofrequenz-Kommunikationsverbindung, die ein digitales Kabellostelefon-(DECT, digital cordless telephone)Protokoll verwendet. Um Zugang zu dem Fahrzeug zu erlangen, wird von einem entfernten Ort ein codierter Befehl über das Telefonsystem des allgemeinen Trägers zu dem zweiten RF-Sende-Empfänger gesendet und von dem zweiten RF-Sende-Empfänger zu dem ersten RF-Sende-Empfänger weitergeleitet.
  • Dementsprechend besteht eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein System bereitzustellen, das einen Benutzer dazu befähigt, eine sichere und einfache Fernverbindung zu einem Fahrzeug herzustellen, beispielsweise um das Fahrzeug zu überwachen oder eine Fern-Fahrzeugüberprüfung durchzuführen.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein flexibles System bereitzustellen, das auf verschiedenerlei Art und Weise verwendet werden kann.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Diese und andere Aufgaben werden durch ein Fernkommunikationssystem zur Verwendung in einem Fahrzeug gemäß dem Gegenstand von Anspruch 1 erfüllt. Es umfasst eine erste Kommunikationseinheit, die sich in dem Fahrzeug befindet, wobei die erste Kommunikationseinheit einen ersten Sende-Empfänger aufweist, der an ein Weitverkehrsfunknetz, wie beispielsweise ein Zellenfunknetz angeschaltet werden kann; und eine zweite tragbare Kommunikationseinheit, die einen zweiten Sende-Empfänger aufweist, der an eine Einheit für Funkweitverkehr, wie beispielsweise ein Mobiltelefon angeschaltet werden kann, wodurch die erste Kommunikationseinheit und die zweite Kommunikationseinheit unter Verwendung des Weitverkehrsfunknetzes miteinander verbunden werden können, wodurch eine Zweiweg-Kommunikationsverbindung zwischen den Kommunikationseinheiten hergestellt wird. Des Weiteren wird eine direkte Zweiweg-Funknahverkehrsverbindung zwischen dem ersten Sende-Empfänger und dem zweiten Sende-Empfänger hergestellt, wenn die Kommunikationseinheiten in einem direkten Kommunikationsbereich voneinander entfernt sind.
  • Durch Herstellen einer Zweiweg-Fernkommunikationsverbindung zwischen einer tragbaren Kommunikationseinheit und einem Fahrzeug ist ein Benutzer in der Lage, eine Fern-Fahrzeugüberprüfung des Autos durchzuführen, so beispielsweise den Benzinfüllstand in dem Tank zu überprüfen, oder zu überprüfen, ob die Türen des Fahrzeuges verriegelt sind. Des Weiteren können über die Verbindung Informationen zu dem Fahrzeug oder von diesem weg übertragen werden. So können beispielsweise eine Reiseroute, eine Karte oder Ähnliches, die in der zweiten Kommunikationseinheit gespeichert sind, von der zweiten Kommunikationseinheit zu der ersten Kommunikationseinheit gesendet werden.
  • Die zweite Kommunikationseinheit kann des Weiteren unter Verwendung einer Funknahverkehrsverbindung mit der Einheit für Funkweitverkehr verbunden werden. Ein Beispiel einer solchen Funknahverkehrsverbindung ist eine Verbindung, die zwischen zwei Bluetooth-Schaltungen hergestellt wird. Unter Verwendung einer Funkverkehrsverbindung, wie beispielsweise des Bluetooth-Standards, kann das Herstellen der Verbindung ohne zusätzliche externe Einrichtungen erzielt werden.
  • Die zweite Kommunikationseinheit ist vorzugsweise eine Bord-Einheit. Dies ist eine praktische Lösung, da die meisten Fahrzeuge heutzutage mit einem Bord für die Fernverriegelung-/Fernentriegelung der Fahrzeugtüren ausgestattet sind. Demzufolge trägt ein Benutzer eines Fahrzeuges normalerweise bereits solch eine Einheit mit sich, wodurch das System in Übereinstimmung mit der Erfindung benutzerfreundlich gestaltet wird.
  • In Übereinstimmung mit einer Ausführungsform der Erfindung ist die zweite Kommunikationseinheit mit einem Mobiltelefon integriert. Die Konstruktion reduziert die Anzahl von Komponenten des Systems.
  • Des Weiteren umfasst die zweite Kommunikationseinheit vorzugsweise einen biometrischen Sensor zum Identifizieren eines Benutzers. Indem zuerst ein Benutzer identifiziert wird, wird eine nicht autorisierte Fernverbindung zu dem Fahrzeug verhindert. Des Weiteren kann diese Benutzeridentifizierung dafür verwendet werden, um das Fahrzeug und unterschiedliche Fahrzeugeinstellungen zu personalisieren.
  • Des Weiteren weist die erste Kommunikationseinheit geeigneterweise eine erste Speicherschaltung auf, die mit dem ersten Sende-Empfänger verbunden ist, und die zweite Kommunikationseinheit weist des Weiteren eine zweite Speicherschaltung auf, die mit dem zweiten Sende-Empfänger verbunden ist, wodurch ein Informationselement, das in einer beliebigen der Speicherschaltungen gespeichert ist, über die direkte Funknahverkehrsverbindung, wenn diese hergestellt ist, zu der anderen der Speicherschaltungen gesendet werden kann. Demzufolge ist es über diese Kommunikationsverbindung möglich, Informationen zwischen einer tragbaren Einheit und dem Fahrzeug zu senden, ohne dass der Benutzer aktiv Unterstützung leistet.
  • Vorzugsweise umfassen sowohl die erste Kommunikationseinheit als auch die zweite Kommunikationseinheit ein Identifikationselement, mit der eine Verbindungsanforderung von einer beliebigen Kommunikationseinheit auf ihre Berechtigung geprüft wird, bevor eine Verbindung zwischen den Kommunikationseinheiten freigegeben wird. Dadurch wird eine zweite Kommunikationseinheit, die eine Verbindung mit einer ersten Kommunikationseinheit in einem Fahrzeug über das Zellenfunknetz anfordert, identifiziert, und nicht autorisierte Anforderungen können abgelehnt werden. Dieses Leistungsmerkmal macht es auch möglich, zu bestimmen, welche Kommunikationseinheiten dazu befähigt werden sollten, miteinander zu kommunizieren, wenn mehrere Kommunikationseinheiten in einem direkten Kommunikationsbereich voneinander entfernt sind. Demzufolge kann eine zweite Kommunikationseinheit, oder ein Bord, mit einem bestimmten Fahrzeug verbunden werden, wodurch eine sichere Übertragung von Informationen gewährleistet wird.
  • Des Weiteren wird eine erste Kommunikationseinheit vorzugsweise mit wenigstens einem Fahrzeug-Datennetz, wie beispielsweise einem Steuergerät-Bereichsnetz, in dem Fahrzeug angeschaltet. Dadurch kann in Übereinstimmung mit der Erfindung in einem Fernkommunikationssystem im Grunde genommen auf sämtliche Leistungsfunktionen, die in einem Fahrzeug elektrisch gemessen werden können, zugegriffen werden. Geeigneterweise ist eine erste Kommunikationseinheit mit einem Fahrzeugcomputer in dem Fahrzeug verbunden. Dadurch können Reiseinformationen, wie beispielsweise Routenpläne oder die gewünschte Ankunftszeit auf einfache Weise zwischen der zweiten Kommunikationseinheit und dem Fahrzeugcomputer übertragen werden.
  • Schließlich werden die voranstehend erwähnten sowie weitere Aufgaben durch eine Bord-Einheit zur Verwendung in einem Fernkommunikationssystem wie voranstehend beschrieben erfüllt.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Im Folgenden wird eine zum gegenwärtigen Zeitpunkt bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auf ausführlichere Weise in Bezug auf die beigefügte Zeichnung beschrieben.
  • 1 ist eine schematische Ansicht eines Systems in Übereinstimmung mit der Erfindung.
  • 2 ist eine schematische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
  • 3 ist eine schematische Ansicht eines weiteren Aspektes der Erfindung.
  • Ausführliche Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
  • Die Ausführungsform der Erfindung, die im Folgenden beschrieben wird, betrifft ein Fernkommunikationssystem zur Verwendung in einem Fahrzeug.
  • In Bezug auf 1 umfasst das System eine Kommunikationseinheit 1, die sich in einem Fahrzeug befindet. Die erste Kommunikationseinheit 1 weist einen ersten Sende-Empfänger 3 für Funkkommunikation und eine erste Speicherschaltung 4 auf, wie dies in 1 dargestellt ist. Die erste Speicherschaltung 4 ist mit dem ersten Sende-Empfänger 3 verbunden, wobei sie über eine Antenneneinheit 22 mit einem Zellenfunknetz verbunden werden kann. Die erste Kommunikationseinheit 1 ist des Weiteren mit einem Fahrzeug-Fahrtcomputer 5 und mit einem Steuergerät-Bereichsnetz (Controller Area Network) 6 in dem Fahrzeug 2 verbunden.
  • Das System weist darüber hinaus eine zweite Kommunikationseinheit 7, hier durch eine tragbare, Handheld-Bord-Einheit gebildet, die einen zweite Sende-Empfänger 9 für Funkkommunikation aufweist, sowie eine zweite Speicherschaltung 10, wie dies in 2 dargestellt ist, auf. Die zweite Speicherschaltung 10 ist mit dem zweiten Sende-Empfänger 9 verbunden, wobei es sich in diesem Fall um eine standardmäßige Bluetooth-Schaltung handelt. Der zweite Sende-Empfänger 9 kann über eine Funkverkehrsverbindung 20 mit einem entsprechenden Bluetooth-Sende-Empfänger 21 in einem Mobiltelefon 14 verbunden sein. Das Herstellen dieser Funkverkehrsverbindung 20 wird in diesem Fall gemäß dem Bluetooth-Standard durchgeführt und wird an dieser Stelle nicht beschrieben. Es sollte jedoch erwähnt werden, dass jede Bluetooth-Schaltung mit einem speziellen Identifikationscode ausgestattet ist, der für jede Schaltung einzigartig ist. Dieser Identifikationscode befähigt einen Sende-Empfänger dazu, eine Verbindung mit einem anderen ausgewählten Sende-Empfänger in dem Kommunikationsbereich herzustellen. Darüber hinaus ist in Übereinstimmung mit einer bevorzugten Ausführungsform jedes Fahrzeug mit mehreren verbundenen Bord-Einheiten vorgesehen. In diesem Fall weist jede Bord-Einheit ein spezielles Bord-Ranking auf, wobei die Bord-Einheit mit dem höchsten Ranking eingerichtet ist, um die anderen Bords zu übersteuern, wenn zwei oder mehrere Bords versuchen, widersprüchliche Anweisungen an die erste Kommunikationseinheit 1 zu stellen.
  • Des Weiteren kann die Bord-Einheit 7 mit einer Anzeige 11, um Informationen, die in der zweiten Speicherschaltung 10 gespeichert sind, anzuzeigen, einem Prozessor 12 zum Verarbeiten von Informationen, die in der zweiten Speicherschaltung 10 gespeichert sind und einer Taktschaltung 17 zur Verwendung in speziellen Anwendungen ausgestattet sein. Die zweite Kommunikationseinheit 7 umfasst des Weiteren eine Batterie 19 oder Ähnliches, um den Komponenten der zweiten Kommunikationseinheit 7 Strom zuzuführen.
  • Darüber hinaus weist die Bord-Einheit 7 einen biometrischen Sensor 18 auf, in diesem Fall einen Fingerabdruck-Sensor, der mit dem Sende-Empfänger 9 verbunden ist. Dieser biometrische Sensor 18 kann verwendet werden, um dem Bord-Benutzer eine Identifizierung bereitzustellen, wodurch eine nicht autorisierte Verwendung des Bords verhindert wird. Es können mehrere unterschiedliche Benutzereigenschaften in der zweite Speicherschaltung 10 gespeichert werden.
  • Um eine Zweiweg-Fernkommunikationsverbindung zwischen der ersten Kommunikationseinheit 1 und der zweiten Kommunikationseinheit 7 herzustellen, stellt ein Benutzer zuerst sicher, dass sich die Bord-Einheit 7 innerhalb des direkten Kommunikationsbereiches des Mobiltelefons 14 (im Fall von Bluetooth < 100 m) befindet, um eine direkte Zweiweg-Kommunikationsverbindung 20 zwischen dem zweiten Sende-Empfänger 9 und dem entsprechenden Sende-Empfänger 21 in dem Mobiltelefon 14 herzustellen. Anschließend wählt der Benutzer das Fahrzeug über das Zellenfunknetz 16 an und stellt dadurch eine Verbindung mit dem ersten Sende-Empfänger 3 der ersten Kommunikationseinheit über die Zellular-Antenneneinheit 22 in dem Fahrzeug her. Anschließend werden Informationen bezüglich der Benutzer- und der Bord-Identität, beispielsweise Benutzerinformationen von dem biometrischen Sensor sowie der Bord-Identifikationscode, wie dies voranstehend beschrieben worden ist, von dem Bord zu der ersten Kommunikationseinheit 1 des Fahrzeuges 2 gesendet. Wenn die Bord- und die Benutzeridentität durch das Fahrzeug akzeptiert werden, wird es gestattet, dass eine Zweiweg-Kommunikationsverbindung zwischen der ersten Kommunikationseinheit und der zweiten Kommunikationseinheit über die Kommunikationsverbindung 20 und das Funkzellennetz 16 hergestellt wird. Wenn die Bord- und/oder die Benutzeridentität nicht durch die erste Kommunikationseinheit 1 autorisiert werden, wird die Anforderung zum Herstellen einer Kommunikationsverbindung zwischen den Kommunikationseinheiten abgelehnt.
  • Diese Zweiweg-Fernkommunikationsverbindung zwischen den Kommunikationseinheiten 1 und 7 kann auf verschiedenerlei Weise verwendet werden. So ist beispielsweise ein Benutzer in der Lage, eine Fern-Fahrzeugüberprüfung des Autos durchzuführen, etwa beispielsweise den Benzinfüllstand des Tanks zu überprüfen oder zu überprüfen, ob die die Türen des Fahrzeuges verriegelt sind. Des Weiteren können über die Verbindung Informationen zu dem Fahrzeug gesendet werden. So können beispielsweise eine Reiseroute, eine Karte oder Ähnliches, die in der zweiten Kommunikationseinheit gespeichert sind, von der zweiten Kommunikationseinheit zu der ersten Kommunikationseinheit gesendet werden. Welche Informationen gesendet werden sollten, kann durch den Hersteller des Systems oder durch den Benutzer entschieden und programmiert werden, indem das Bord und/oder die erste Kommunikationseinheit in dem Fahrzeug programmiert werden.
  • In dieser Ausführungsform der Erfindung ist das Senden der Informationen zwischen den Kommunikationseinheiten mit dem Verriegeln und Entriegeln des Fahrzeuges verbunden. Eine Verriegelungs-/Entriegelungsvorrichtung (nicht dargestellt) ist auf eine an sich bekannte Weise in der Bord-Einheit 7 integriert. Wenn ein Verriegelungs-/Entriegelungssignal zum Verriegeln/Entriegeln der Türen des Fahrzeuges zu dem Fahrzeug gesendet wird, wird ein Teil dieses Signals auch zu einer Auslösevorrichtung (nicht dargestellt) zum Erzeugen eines Auslösesignals gesendet. Dieses Auslösesignal wird anschließend zu den Speichereinheiten gesendet, wo es die Ausführung eines Vorgangs des Übertragens von Informationen auslöst. Des Weiteren kann das Verriegelngs-/Entriegelungssignal über den zweiten Sende-Empfänger 9 oder über einen separaten Sendekanal gesendet werden.
  • Darüber hinaus weist der erste Sende-Empfänger 3 auch eine Bluetooth-Sende-Empfangsvorrichtung, die direkt mit dem Bluetooth-Sende-Empfänger 9 verbunden werden kann, auf, wenn die Sende-Empfänger innerhalb einer kurzen/mittleren Entfernung voneinander liegen (im Falle von Bluetooth < 100 m), wodurch eine direkte Funknahverkehrsverbindung 8 zwischen der Bord-Einheit 7 und der ersten Kommunikationseinheit 1, die sich in dem Fahrzeug 2 befindet, hergestellt werden kann, wie dies in 3 dargestellt ist. Das Herstellen dieser Kommunikationsverbindung 8 wird in diesem Fall gemäß dem Bluetooth-Standard durchgeführt.
  • Mittels des zweiten Sende-Empfängers 9 kann die Bord-Einheit 7 auch mit anderen Kommunikationseinheiten, wie beispielsweise einem Personalcomputer 13, einem tragbaren Computer oder anderen auf dem Markt erhältlichen Produkten verbunden werden, wie dies in 3 dargestellt ist. Durch Herstellen einer Zweiweg-Kommunikationsverbindung zwischen beispielsweise einem Computer 13 und der Bord-Einheit 7 (zweite Kommunikationseinheit) kann ein Informationselement zwischen dem Computer und der zweiten Speicherschaltung 10 des Bords übertragen werden. Dadurch wird ein Benutzer dazu befähigt, ein Fahrzeug zu personalisieren, indem beispielsweise Informationen bezüglich Reiserouten, persönlichen Einstellungen, Straßenkarten und so weiter, in das Bord geladen werden, wodurch das Informationselement zu dem Fahrzeug gesendet wird, sobald die Bord-Einheit und das Fahrzeug in dem Kommunikationsbereich voneinander entfernt sind. Dieses Senden von Informationen kann auch durch das voranstehend beschriebene Fernkommunikations-Bord durchgeführt werden.
  • Durch die Verwendung von standardmäßigen Sende-Empfängern, wie beispielsweise Bluetooth-Schaltungen, kann das Bord auf einfache Weise an die Verwendung in verschiedenen anderen Anwendungen angepasst werden. So kann die Bord-Einheit beispielsweise so programmiert werden, dass sie als ein Fern-Garagentoröffner dient. Da das Bord mit einer Benutzeridentifikationsvorrichtung, wie beispielsweise einem biometrischen Sensor vorgesehen ist, kann das Bord auch für andere Zwecke, wie beispielsweise das Identifizieren eines Benutzers an einer Mautstation für die direkte Abbuchung von einem persönlichen Konto verwendet werden.
  • Das Herstellen der voranstehend beschriebenen direkten Funknahverkehrsverbindung 8 wird im folgenden Verlauf der Beschreibung beschrieben. Ein Informationselement wird in der zweiten Speicherschaltung 10 der Bord-Einheit 7 gespeichert. Der zweite Sende-Empfänger 9 der Bord-Einheit 7 sendet regelmäßig ein Identifikationssignal aus. Wenn sich die Bord-Einheit 7 in einer Reichweite eines Kommunikationsbereiches von einem Fahrzeug 2, das einen ersten Sende-Empfänger 3 aufweist, befindet und eine entsprechende Sende-Empfangs-Vorrichtung aufweist und das Identifikationssignal akzeptiert, wird eine Kommunikationsverbindung 8 zwischen den Sende-Empfängern 3, 9 hergestellt. Der erste Sende-Empfänger 3 kann auch ein entsprechendes Identifikationssignal aussenden, das durch die Bord-Einheit 7 akzeptiert werden muss, bevor die Kommunikationsverbindung 8 hergestellt werden kann. Wenn die Kommunikationsverbindung 8 hergestellt ist, wird das Informationselement, das in der zweiten Speicherschaltung 10 gespeichert ist, über die Kommunikationsverbindung 8 zu dem ersten Sende-Empfänger 3 der ersten Kommunikationseinheit 1 in dem Fahrzeug gesendet. Anschließend wird das Informationselement von dem ersten Sende-Empfänger 3 zu der ersten Speicherschaltung 4 oder direkt zu dem Fahrtcomputer 5 oder Ähnlichem gesendet.
  • Darüber hinaus kann ein Informationselement, das in der ersten Speicherschaltung 4 gespeichert ist, über die Kommunikationsverbindung 8 oder über die Fernkommunikationsverbindung auf dieselbe Weise, wie dies voranstehend beschrieben worden ist, gesendet werden. So können beispielsweise Informationen bezüglich des Benzinfüllstandes in der ersten Speicherschaltung 4 gesammelt werden und zu der Bord-Einheit 7 ge sendet werden, und in der zweiten Speicherschaltung 10 gespeichert werden, wenn das Fahrzeug 2 verlassen wird. Demzufolge sind diese Informationen für die Fern-Fahrzeugüberprüfung nicht verfügbar, da sie in der tragbaren Handheld-Bord-Einheit 7 gespeichert sind. Darüber hinaus können im Grunde genommen jede beliebigen Informationen, die über das Steuergerät-Bereichsnetz des Fahrzeuges 6 gewonnen werden, auf die voranstehend beschriebene Weise zu der Bord-Einheit gesendet werden. Hierbei sollte beachtet werden, dass das System auch eine Auswahleinrichtung (nicht dargestellt) zum Auswählen dahingehend, welche Informationselemente zwischen dem Bord und der ersten Kommunikationseinheit gesendet werden sollten, aufweisen kann.
  • Der voranstehend beschriebene biometrische Sensor 18 des Bords kann in der voranstehend beschriebenen direkten Funknahverkehrsverbindung ebenso nützlich sein, indem eine Personalisierung des Fahrzeuges ermöglicht wird, wenn man sich dem Fahrzeug nähert. Die Identifikation kann über die Kommunikationsverbindung 8 als ein Informationselement zu dem Fahrzeug 2 gesendet werden, wie dies voranstehend beschrieben worden ist. Dadurch wird das Durchführen der persönlichen Einstellungen, wie beispielsweise der Sitz- und Lenkradeinstellungen vor dem Besteigen des Fahrzeuges ermöglicht. Durch diese Identifikation kann des Weiteren unterschiedlichen Benutzern unterschiedlicher Zugang zu dem Fahrzeug gewährt werden, beispielsweise ein Entriegeln einer Tür/mehrerer Türen oder Zugang zum Handschuhfach.
  • Es kann eine Anzahl von Benutzerprofilen registriert werden, mit denen eine Anzahl von Benutzern mit dem biometrischen Sensor identifiziert werden kann, und wodurch individuelle Einstellungen für jeden registrierten Benutzer bereitgestellt werden. Ein wichtiges Leistungsmerkmal besteht darin, dass, wenn ein nicht registrierter Benutzer beabsichtigt, das Fahrzeug zu benutzen, die Bord-Einheit bemerken wird, dass der Benutzer nicht registriert ist, wodurch das System unter Verwendung von vorab programmierten Standardeinstellungen, die durch einen registrierten Benutzer ausgewählt und programmiert werden, in einen Standardmodus versetzt wird. Des Weiteren kann ein registrierter Benutzer unterschiedliche Einstellungen für unterschiedliche Kategorien von nicht registrierten Benutzern programmieren, wodurch auf diese Weise unterschiedliche Profile von nicht registrierten Benutzern erstellt werden, die über das Bord durch einen registrierten Benutzer aktiviert werden können. Beispiele solcher Profile kann ein Autowerkstatt-Profil mit beschränktem Zugriff auf beispielsweise ein Autotelefon, das Hand schuhfach und den Kofferraum, ein Parkservice-Profil, mit weiteren Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeuggeschwindigkeit und ein Freundesprofil sein, das lediglich die Benutzung des Autotelefons einschränkt. Der Zugriff auf ein bestimmtes Profil kann durch den registrierten Benutzer/die registrierten Benutzer des Fahrzeuges ausgewählt und programmiert werden, und das Profil wird vorzugsweise durch einen registrierten Benutzer aktiviert, bevor das Bord einem nicht registrierten Benutzer übergeben wird. Wenn kein spezielles Profil für den nicht registrierten Benutzer ausgewählt wird, werden die vorab programmierten Standardeinstellungen verwendet. Darüber hinaus ist die voranstehend erwähnte Beschränkung der Fahrzeuggeschwindigkeit für einige Benutzer infolge der Verbindung der ersten Kommunikationseinheit mit dem Steuergerät-Bereichsnetz (Controller Area Network) des Fahrzeuges möglich. All diese benutzerspezifischen Leistungsmerkmale können auf einfache Weise an einem Personalcomputer bearbeitet werden und zu dem Bord und anschließend zu dem Fahrzeug gesendet werden.
  • Demzufolge stellt das System in Übereinstimmung mit der Erfindung eine flexible, Mehrzweckkommunikation zwischen einer Handheld-Bord-Einheit und einer Kommunikationseinheit, die sich in einem Fahrzeug befindet, bereit.
  • Die vorliegende Erfindung sollte nicht im auf die voranstehend beschriebene Ausführungsform beschränkenden Sinne erachtet werden. Im Gegenteil werden viele Modifizierungen und Abänderungen der hierin beschriebenen Ausführungsform den Personen mit der gewöhnlichen Erfahrung auf dem Gebiet der Technik ohne Weiteres offensichtlich sein. Beispiele solcher Abänderungen werden im Folgenden angeführt.
  • In der voranstehenden Beschreibung wird eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben, bei der die zweite Kommunikationseinheit in einer separaten Bord-Einheit enthalten ist. Es ist jedoch auch möglich, die zweite Kommunikationseinheit beispielsweise in einer Mobiltelefon oder einem tragbaren Handheld-Computer zu integrieren, wodurch die Anzahl der Komponenten des Systems reduziert wird.
  • Das System kann darüber hinaus auch eine Paniktaste enthalten, die auf der Bord-Einheit positioniert ist (der zweiten Kommunikationseinheit). Wenn die Paniktaste gedrückt wird, wird automatisch eine Nachricht über die Kommunikationsverbindung 20 zu einer in der Nähe befindlichen Mobiltelefon-Einheit 14 und dem Zellenfunknetz 16, zu dem Fahrzeug und zu einem Alarmzentrum gesendet, wodurch ein Benutzer in der Lage ist, zu signalisieren, dass er sich in Gefahr befindet. Durch Verwendung des biometrischen Sensors kann, wie dies voranstehend beschrieben worden ist, die Alarmnachricht des Weiteren Informationen bezüglich der Identität des aktuellen Benutzers des Bords enthalten. Es ist auch möglich, mittels eines Positionierungssystems, wie beispielsweise dem Global Positioning System (GPS) oder Ähnlichem, Informationen bezüglich der Position des Benutzers in die Alarmnachricht einzufügen.
  • Die voranstehend beschriebene zum gegenwärtigen Zeitpunkt bevorzugte Ausführungsform der Erfindung verwendet Bluetooth-Schaltungen als die Sende-Empfänger in dem Bord, in dem Mobiltelefon und auch in der ersten Kommunikationseinheit in dem Fahrzeug. Es ist jedoch auch möglich, andere Vorrichtungen und Verfahren zu verwenden, um eine Zweiweg-Verbindung zwischen ersten und zweiten Vorrichtungen herzustellen. So kann beispielsweise eine RF-Schaltung verwendet werden. Die voranstehend beschriebenen Vorrichtungen sollten dann auch Steuerschaltungen für die RF-Schaltungen enthalten, um die Kommunikationsverbindung und ihre Herstellung auf eine an sich bekannte Weise zu steuern. Die entsprechenden Steuerschaltungen sind in der Bluetooth-Schaltung enthalten. Das Fernkommunikationssystem kann des Weiteren zwei oder mehrere Wege des Herstellens der Verbindung aufweisen. Als ein Beispiel kann eine separate Kommunikationsverbindung, wie beispielsweise eine RF-Kommunikationsverbindung zum Senden der Verriegelungs-/Entriegelungssignale für die Fahrzugtür/Fahrzeugtüren verwendet werden, wenn sie sich in einem direkten Kommunikationsbereich des Fahrzeuges befindet, wohingegen die voranstehend beschriebenen Kommunikationsverbindungen 21, 8 jeweils für die Fernübertragung von Informationen und die direkte Übertragung von Informationen verwendet werden.
  • Hierbei sollte beachtet werden, dass der Begriff Sende-Empfänger, wie er in dieser Anwendung verwendet wird, verschiedene Konstruktionen umfasst, beispielsweise mit separaten Empfängern und Sendern. Darüber hinaus kann die Bord-Einheit andere Komponenten, wie beispielsweise einen mechanischen Fahrzeugschlüssel oder Ähnliches umfassen.
  • Des Weiteren sollte beachtet werden, dass der Begriff „Weitverkehrsfunknetz", wie er in dieser Anmeldung verwendet wird, zum Teil Übertragungspfade umfasst, auf denen die Signalübertragung in einem Draht oder einer Faser, wie beispielsweise auf einem alternativen Kommunikationspfad zwischen Basisstationen oder Ähnlichem, durchgeführt wird.

Claims (9)

  1. Fernkommunikationssystem zur Verwendung mit einem Fahrzeug, mit: einer ersten Kommunikationseinheit (1), die sich in einem Fahrzeug (2) befindet und einen ersten Sende-Empfänger (3) aufweist; einer zweiten tragbaren Kommunikationseinheit (7) mit einem zweiten Sende-Empfänger (9); und einer Einheit (14) für Funkweitverkehr, wie etwa ein Mobiltelefon, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Sende-Empfänger (3) über eine Antenneneinheit (22) an ein Weitverkehrsfunknetz (16), wie etwa ein Zellenfunknetz (16), angeschaltet werden kann und eine Zweiweg-Funknahverkehrs-Sende-Empfangs-Vorrichtung aufweist, der zweite Sende-Empfänger (9) unter Verwendung einer Funknahverkehrsverbindung (20) mit der Einheit (14) verbunden werden kann, wodurch die erste Kommunikationseinheit (1) und die zweite tragbare Kommunikationseinheit (7) unter Verwendung der Funknahverkehrsverbindung (20) über die Einheit (14) für Funkweitverkehr miteinander und mit dem Weitverkehrsfunknetz (16) verbunden werden können, sodass zwischen der ersten Kommunikationseinheit (1) und der zweiten tragbaren Kommunikationseinheit (7) eine Zweiweg-Fernkommunikationsverbindung hergestellt wird, und zwischen der Sende-Empfangs-Vorrichtung des ersten Sende-Empfängers (3) und dem zweiten Sende-Empfänger (9) eine direkte Zweiweg-Funknahverkehrsverbindung (8) hergestellt wird, wenn die erste Kommunikationseinheit (1) und die zweite tragbare Kommunikationseinheit (7) in einem Kommunikationsbereich voneinander entfernt sind.
  2. Fernkommunikationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite tragbare Kommunikationseinheit (7) eine Bord-Einheit ist.
  3. Fernkommunikationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite tragbare Kommunikationseinheit (7) mit einem Mobiltelefon (14) vereinigt ist.
  4. Fernkommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite tragbare Kommunikationseinheit (7) weiterhin einen biometrischen Sensor (18) zum identifizieren eines Nutzers aufweist.
  5. Fernkommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kommunikationseinheit (1) weiterhin eine mit dem ersten Sende-Empfänger (3) verbundene erste Speicherschaltung (4) aufweist und die zweite tragbare Kommunikationseinheit (7) weiterhin eine mit dem zweiten Sende-Empfänger (9) verbundene zweite Speicherschaltung (10) aufweist, wodurch eine in einer der Speicherschaltungen gespeicherte Information über die hergestellte direkte Kommunikationsverbindung (8) an die andere Speicherschaltung gesendet werden kann.
  6. Fernkommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Kommunikationseinheit (1, 7) jeweils eine Identifikationsvorrichtung aufweisen, mit der eine Verbindungsanforderung von einer Kommunikationseinheit auf ihre Berechtigung geprüft wird, bevor eine Verbindung zwischen den Kommunikationseinheiten freigegeben wird.
  7. Fernkommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kommunikationseinheit (1) an mindestens ein Fahrzeug-Datennetz (6), wie etwa ein Steuergerät-Bereichsnetz, in dem Fahrzeug (2) angeschaltet wird.
  8. Fernkommunikationssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Kommunikationseinheit (1) mit einem Fahrzeug-Computer (5) in dem Fahrzeug (2) verbunden wird.
  9. Bord-Einheit zur Verwendung in einem Fernkommunikationssystem nach einem der Ansprüche 1–8.
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