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Einleitung
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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Verfahren zum Identifizieren eines Gegenstandes.
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Stand der
Technik
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Die herkömmlichste Methode zur Identifizierung
der jeweiligen Gegenstände
in einer Reihe von identisch aussehenden Gegenständen besteht darin, an jedem
Gegenstand eine Identifikationsplakette zu befestigen, wobei jede
Identifikationsplakette mit einem Kennzeichen versehen ist. Werden
jedoch die Identifikationsplaketten für mehrere Gegenstände der
Reihe vertauscht, ist es nicht mehr möglich, einen bestimmten Gegenstand
in der Reihe sicher zu identifizieren.
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In der GB-A-2 221 870 ist eine Sicherheitsvorrichtung
zur Verwendung in einem optischen, auf dem Phänomen der Speckle-Interferometrie
basierenden Verfahren angegeben, welches geläufiger als «Speckle Effect» bekannt
ist. Die Sicherheitsvorrichtung enthält ein Substrat, auf oder in
dem sich eine Strahlung streuende Struktur befindet. Wenn diese Strahlung
streuende Struktur von einem kohärenten Strahl
beleuchtet wird, bewirkt sie eine zufallsbedingte Strahlungsstreuung,
wobei die Streustrahlen derart interferieren, dass eine Interferenzfigur
entsteht. Es sei hierbei erwähnt,
dass die Strahlung streuende Struktur durch Prägung mit Hilfe einer Matrize
mit einem räumlichen
Muster hergestellt wird. Insbesondere wird eine Harzschicht anhand
dieser Matrize derart geprägt,
dass das räumliche
Muster entsteht, das anschließend
mit einer reflektierenden Aluminiumschicht überzogen wird. Die derart gebildete
Strahlung streuende Struktur wird danach auf einem Träger montiert
und bildet somit eine Sicherheitsvorrichtung, welche wiederum unlösbar an
einem Gegenstand befestigt wird, dessen Echtheit gewährleistet werden
soll. Die Verwendung der Prägematrize
bietet den Vorteil, dass identische Sicherheitsvorrichtungen hergestellt
werden können,
die später
an identisch aussehenden Gegenständen
zur Gewährleistung
deren Echtheit befestigt werden sollen.
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Die Authentifizierung eines Gegenstandes erfolgt
durch Prüfung
der zugehörigen
Sicherheitsvorrichtung. Die Interferenzfigur der geprüften Vorrichtung
wird mit einer Vergleichsinterferenzfigur verglichen, welche unter
den gleichen Bestrahlungsbedingungen gewonnen wurde; bei Identität zwischen der
Interferenzfigur der geprüften
Vorrichtung und der Vergleichsfigur wird auf Echtheit des Gegenstandes
geschlossen.
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Eine derartige Sicherheitsvorrichtung
liefert eine relativ hohe Sicherheit, da es nicht vorstellbar ist,
dass ein potenzieller Nachahmer in der Lage sein könnte, eine
Kopie der Strahlung streuenden Struktur zu realisieren, die eine
mit der Vergleichsfigur identischen Interferenzfigur erzeugen könnte. Angesichts der
großen
Empfindlichkeit des hierbei eingesetzten physischen Phänomens ist
jedoch fraglich, ob die Möglichkeit
besteht, mit Hilfe der Matrize eine Reihe von identischen Sicherheitsvorrichtungen
herzustellen, welche mit der Vergleichsfiguren identische Interferenzfiguren
erzeugen. Wenn zudem ein Nachahmer sich die Matrize aneignen würde, könnte er
mühelos
die Strahlung streuende Struktur und somit auch die Sicherheitsvorrichtung
nachmachen.
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Außerdem eignet sich die Sicherheitsvorrichtung
als fälschungssichere
Identifikationsplakette nicht für
die Identifizierung eines bestimmten Gegenstandes in einer Reihe
von identisch aussehenden Gegenständen. Hierfür ist für jeden Gegenstand in der Reihe
eine unterschiedliche Sicherheitsvorrichtung herzustellen. Das oben
erwähnte
Problem würde
dennoch weiterhin bestehen, d. h., dass bei Vertauschung der Sicherheitsvorrichtungen
die individuelle Identifizierung eines Gegenstandes in der Reihe nicht
mehr möglich
wäre.
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Schließlich kann die notwendige Befestigung einer
Identifikationsplakette am Gegenstand, den es zu identifizieren
gilt oder dessen Echtheit geprüft werden
soll, problematisch sein. Möglicherweise
ist eine ausreichend feste Befestigung der Identifikationsplakette
nämlich
nicht möglich.
Zudem kann die Identifikationsplakette je nach Gebrauch des Gegenstandes
beschädigt
werden.
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Gegenstand der Erfindung
(der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe)
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Identifizieren eines Gegenstandes
anzugeben, das nicht mit den Nachteilen der auf Identifikationsplaketten
zurückgreifenden
Methoden behaftet ist und das insbesondere die individuelle Identifizierung
eines Gegenstandes in einer Reihe von identisch aussehenden Gegenständen ermöglicht.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch
ein Verfahren gemäß dem Anspruch
1 gelöst.
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Allgemeine
Beschreibung der beanspruchten Erfindung und ihrer wichtigsten Vorteile
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Unter „eigener Oberfläche" des zu erkennenden
Gegenstandes ist eine Oberfläche
zu verstehen, die dem Gegenstand eigen ist und einen Bestandteil davon
darstellt im Gegensatz zu einer Oberfläche, die Bestandteil einer
am Gegenstand zu dessen Identifizierung befestigten Vorrichtung
wäre.
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Das erfindungsgemäße Verfahren macht sich ein
optisches Interferenzphänomen
zunutze – die
sogenannte „Speckle-Interferometrie" –, um einen Gegenstand zu identifizieren.
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Wenn ein Gegenstand, bei dem es sich
nicht um einen idealen Spiegelreflektor handelt, von kohärentem Licht
beleuchtet wird, entsteht an dessen Oberfläche aufgrund mikroskopischer
Variationen eine Phasenverschiebung des reflektierten und gestreuten
Lichts. Wird dieses Licht beispielsweise auf einem Schirm abgefangen,
kann eine Interferenzfigur oder „Speckle"-Bild beobachtet werden, welche aufgrund
der Interferenzen zwischen den phasenverschobenen Bestandteilen
des Lichtes entstehen. Beim erfindungsgemäßen Verfahren ist eine unter bestimmten
Beleuchtungs- und Abfangbedingungen gewonnene Interferenzfigur als
einmaliger Abdruck der Oberfläche
des untersuchten Gegenstandes anzusehen. In Anbetracht der Komplexität des eingesetzten
Phänomens,
das für
bis in den μm-Bereich reichende
Oberflächenvariationen
empfindlich ist, kann allein derselbe, wieder unter den gleichen
bestimmten Bedingungen angeordnete Gegenstand eine weitestgehend
identische Interferenzfigur erzeugen. Erfindungsgemäß wird die
Interferenzfigur eines zu erkennenden Gegenstandes als Vergleichsinterferenzfigur
aufbewahrt, welche einen einmaligen Abdruck zu dessen Identifizierung
darstellt. Wenn im nachhinein dieser zu erkennende Gegenstand unter einer
Mehrzahl von Testgegenständen
erkannt werden soll, bei denen es sich um den zu erkennenden Gegenstand
handeln könnte,
braucht jeder Testgegenstand nur den gleichen Beleuchtungs- und
Abfangbedingungen ausgesetzt zu werden als zur Gewinnung der Vergleichsinterterenzfigur,
um dessen Interferenzfigur zu gewinnen. Aufgrund eines hohen Grads
der Übereinstimmung
zwischen einer Interferenzfigur eines Testgegenstandes und der Vergleichsinterferenzfigur
kann mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Identität zwischen
zwei Gegenständen
geschlossen werden, d. h., dass es sich bei dem Testgegenstand tatsächlich um
den zu erkennenden Gegenstand handelt. Ein erster Vorteil des vorliegenden
Verfahrens ist in dessen Empfindlichkeit zu sehen, aufgrund deren
es unverletzbar ist. Da das Verfahren für bis in den μm- Bereich reichende
Oberflächenvariationen
empfindlich ist, ist das Ersetzen des zu erkennenden Gegenstandes
durch eine Nachahmung schwer vorstellbar.
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Ein zweiter Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht darin, dass es keinerlei Kennzeichnung oder Behandlung des
zu erkennenden Gegenstandes erfordert. Es wird nämlich bevorzugt der natürlich gegebene
Oberflächenzustand
des zu erkennenden Gegenstandes verwendet. Es geht darum, die eigene
Oberfläche
des Gegenstandes zu verwenden, welche als solche Bestandteil desselben ist
und keiner spezifischen Behandlung zur Standardisierung der von
ihr erzeugbaren Interferenzfigur unterzogen wurde. Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
genügt
es, einen Anteil der gegenstandseigenen Oberfläche, d. h. den zu identifizierenden
Bereich festzulegen, dessen Interferenzfigur zu gewinnen sowie diese
Interferenzfigur als Vergleichsfigur und als einmaligen Abdruck
des Gegenstandes aufzubewahren, welcher dessen spätere Identifizierung ermöglichen
wird. Die Identifizierung des Gegenstandes kann dann derart erfolgen,
dass eine Interferenzfigur desselben Bereichs unter den gleichen
Bestrahlungsbedingungen gewonnen wird und mit der aufbewahrten Vergleichsfigur
verglichen wird. In der Regel wird die Oberfläche des Identifizierungsbereichs
eine beispielsweise im Zusammenhang mit der Formgebung des Gegenstandes
von einer Werkzeugmaschine bearbeitete Oberfläche sein. Das Oberflächenprofil
ist nach einer derartigen Formgebung dennoch zufallsbedingt. Im
Bereich des Identifizierungsbereichs weist folglich die Oberfläche des
Gegenstandes ein zufälliges,
nicht standardisiertes Profil auf. Dieser Identifizierungsbereich
ist mithin völlig
anders als ein Identifizierungsbereich, der einer spezifischen Behandlung
wie beispielsweise einem Prägedruck
zur Standardisierung der von diesem Identifizierungsbereich erzeugbaren
Interferenzfigur unterzogen worden wäre. Einem potenziellen Nachahmer
ist es somit unmöglich,
die Oberfläche
des Identifizierungsbereichs nachzumachen, indem er sich eine spezifische Behandlungsmethode
aneignet, da es eine solche nicht gibt.
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Es ist anzumerken, dass das vorliegende Identifizierungsverfahren
die Befestigung einer Identifizierungsvorrichtung am Gegenstand
zu dessen späteren
Identifizierung nicht erfordert, wodurch die Umsetzung des Verfahrens
deutlich vereinfacht wird. Insbesondere werden alle Probleme im
Zusammenhang mit der Befestigung oder der Beschädigung der Identifizierungsvorrichtung
ausgeschlossen.
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Durch das erfindungsgemäße Verfahren
ist daher eine sichere und fälschungssichere
Identifizierung eines Gegenstandes möglich und kann insbesondere
ein Gegenstand in einer Reihe identisch aussehender Gegenstände individuell
identifiziert werden.
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Ein weiterer Vorteil besteht darin,
dass die Identifizierung des Gegenstandes ohne direkten Kontakt
erfolgt, wodurch sich eine Abnutzung des Identifizierungsbereichs
und des Mittels zum Ablesen der Oberfläche, welches hier ein Lichtstrahl
ist, vermeiden lässt.
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Die Quelle kohärenten Lichts ist bevorzugt ein
auf den Identifizierungsbereich fokussierter Laserstrahl. Es können eine
herkömmliche
Laserquelle wie beispielsweise der HeNe-Laser oder auch eine Laserdiode
verwendet werden, wobei Letztere eine größere Flexibilität in der
Anwendung bietet.
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Der Identifizierungsbereich ist vorteilhafterweise
eine Fläche
von 0,001 bis 0,1 mm2 und liegt bevorzugt
in der Größenordnung
von 0,01 mm2.
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Der Identifizierungsbereich weist
bevorzugt eine Rauheit von Spitze zu Spitze auf, welche größer ist
als ein Viertel der Laser-Wellenlänge. Die Rauheit des Identifizierungsbereichs
kann insbesondere zwischen 0,15 und 0,20 μm liegen, was für die meisten nicht
geschliffenen metallischen Oberflächen zutrifft. Es können daher
im roten Spektrum aussendende Laser verwendet werden.
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Das Abfangen des vom Identifizierungsbereich
reflektierten Lichts kann einfach durch einen Schirm erfolgen. Das
reflektierte Licht wird jedoch bevorzugt mit einer Kamera oder einer
Vorrichtung mit Ladungskopplung abgefangen, so dass die Interferenzfiguren
sofort in Mitteln zur elektronischen Datenverarbeitung gewonnen
werden können.
Die Aufbewahrung der Vergleichsinterferenzfigur kann somit auf einem
elektronischen Datenträger
erfolgen. Ferner wird der Grad der Übereinstimmung zwischen Vergleichsinterferenzfigur
und Interferenzfigur eines Testgegenstandes objektiver mit Hilfe
von Mitteln zur elektronischen Bildbearbeitung festgestellt.
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Die verwendeten Mittel zur elektronischen Datenverarbeitung
ermöglichen
bevorzugt die Speicherung und den Vergleich von Interferenzfiguren, welche
einen Hinweis auf die Intensität
des reflektierten Lichts, beispielsweise mittels Graustufen, enthalten.
Eine Interferenzfigur mit Hinweisen auf die Intensität des reflektierten
Lichts ist in der Tat bedeutsamer als beispielsweise ein binarisiertes
Bild (Schwarzweißbild).
Eine derartige Interferenzfigur mit Graustufen ist daher aufschlussreicher
in Bezug auf den betrachteten Identifizierungsbereich. Die Anzahl
von für
die Identifizierung benötigten
Interferenzflecken kann daher geringer sein und die Größe des Identifizierungsbereichs
kann sich verringern. Dies bedeutet auch, dass durch die Verwendung
von Interferenzfiguren mit Graustufen beispielsweise eine geringere
Anzahl von Streuzentren ausreicht im Vergleich mit binarisierten
Interferenzfiguren.
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Ein derartiges Verfahren zum Identifizieren von
Gegenständen
kann vorteilhafterweise in Hinblick auf eine Inbetriebnahme in Zugangskontrollsystemen
entwickelt werden, d. h. in Systemen, mit denen eine Wirkung ausgelöst werden
kann, die einer Erlaubnis aufgrund einer Kontrolle der Identität eines in
das System eingeführten
Gegenstandes entspricht. Es kann aber auch zur Identifizierung von empfindlichen
Gegenständen
wie beispielsweise nuklearen Brennstoffen eingesetzt werden, wobei
es den Vorteil einer Einsatzfähigkeit
unter Wasser bietet.
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Beschreibung
anhand der Figuren
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Weitere Besonderheiten und Merkmale
der Erfindung ergeben sich aus der ausführlichen Beschreibung einer
nachstehend beispielhaft anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläuterten
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung. Es zeigen
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1 die
Lichtrückstrahlung
auf eine geschliffene Oberfläche
in einer schematischen Darstellung;
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2 die
Lichtrückstrahlung
auf eine raue Oberfläche
in einer schematischen Darstellung;
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3 eine
Anordnung zur Umsetzung einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
in einer schematischen Darstellung, und
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4 ein
Speckle-Bild.
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Das erfindungsgemäße Verfahren macht sich ein
unter der Bezeichnung „Speckle-Interferometrie" bekanntes Interferenzphänomen zur
Identifizierung von Gegenständen
zunutze. Wenn eine Fläche
von einem optischen Strahl beleuchtet wird, reflektieren alle Elementarpunkte
der Oberfläche
das einfallende Licht. Handelt es sich bei der Oberfläche um eine
Spiegelfläche,
so reflektieren alle Punkte – wie
in 1 dargestellt – in dieselbe
Richtung. Bei einer rauen Oberfläche,
was im Allgemeinen der Fall ist, reflektieren die Elementarpunkte
in alle räumlichen
Richtungen. Man spricht in diesem Fall von Streuung. Ist der einfallende
Strahl ein kohärenter Strahl,
reflektiert und streut die Oberfläche in alle räumlichen
Richtungen Elementarstrahlen, die interferieren können. Durch
das Abfangen der reflektierten Elementarstrahlen auf einem Schirm
beispielsweise lässt
sich eine Interferenzfigur oder Speckle-Bild gewinnen, welche aus mehr oder
weniger leuchtenden Flecken besteht (siehe 4). Eine derartige Interferenzfigur ist
empfindlich für
bis in den μm-Bereich reichende
Oberflächenvariationen.
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Gemäß einem wesentlichen Merkmal
der Erfindung geht man dementsprechend von der Einmaligkeit einer
Interferenzfigur aus, die von einem bestimmten Oberflächenanteil
unter bestimmten Beleuchtungs- und Abfangbedingungen erzeugt wird. Ein
anderer Oberflächenanteil
auf demselben Gegenstand oder auf einem anderen Gegenstand wird unter
den gleichen Bedingungen eine unterschiedliche Interferenzfigur
erzeugen. Eine derartige Interferenzfigur stellt somit einen einmaligen
Abdruck einer Oberfläche
dar und kann zur Identifizierung eines Gegenstandes eingesetzt werden.
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Diese Erkenntnis liegt der Entwicklung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
zum Identifizieren eines Gegenstandes zugrunde. 3 zeigt eine Anordnung zur Umsetzung
einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
in einer schematischen Darstellung. Mit dem Bezugszeichen 10 ist
eine Laserdiode Lepton II (Micro Laser System) als Laserquelle zur
Aussendung eines monochromatischen kohärenten Lichtstrahls mit einem
Durchmesser von 6 mm und geringfügiger
Zerstreuung angegeben. Der aus der Laserdiode austretende Lichtstrahl wird
an einem Separator 12 zu einem Zielgegenstand 14 hin
reflektiert. Wie bereits erläutert,
erfolgt die Rückstrahlung
und Streuung des einfallenden Lichtstrahls an der Oberfläche des
Zielgegenstandes 14. Mit einer Kamera 16 kann
das an der Oberfläche
des Gegenstandes 14 reflektierte Licht teilweise abgefangen
werden, so dass eine Interferenzfigur gewonnen werden kann. Eine
zwischen dem Zielgegenstand 14 und dem Separator 12 angeordnete
sogenannte plankonvexe Linse 18 fokussiert den einfallenden Strahl
auf die Zieloberfläche 14 und
dient als Blende beim Erfassen des von der Oberfläche des
Zielgegenstandes 14 reflektierten Strahls. Aufgrund eines Filters 20,
das sich vor der Kamera 16 befindet und lediglich Licht
mit der gleichen Wellenlänge
wie der Laser 10 durchlässt,
besteht Unabhängigkeit
gegenüber
den umgebenden Lichtverhältnissen.
Der Separator 12 trennt das Licht, das der vom einfallenden Strahl
betroffene Gegenstand reflektiert hat. Er ist dabei derart ausgerichtet,
dass am Sensor der Kamera 16 keine Störreflexionen entstehen. Es
ist anzumerken, dass die Verwendung des Separators 12 eine kompakte
Bauweise ermöglicht,
da die einfallenden und reflektierten Strahlen denselben optischen
Weg zwischen dem Separator 12 und dem Zielgegenstand 14 nehmen.
Durch die Verwendung einer mit einem Rechner verbundenen Kamera 16 können Interferenzfiguren
direkt gewonnen werden und als elektronische Dateien gespeichert
werden. Außerdem
können
die Interferenzfiguren mit Hilfe von Datenverarbeitungssoftwares
objektiver analysiert werden. Die Bilder der gespeicherten Interferenzfiguren enthalten
bevorzugt einen Hinweis auf die Intensität des reflektierten Lichts
in der konkreten Form von Graustufen.
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Beim erfindungsgemäßen Verfahren
ist in einem ersten Schritt (Schritt 1) der Zielgegenstand 14 in 3 ein zu erkennender Gegenstand.
Der zu erkennende Gegenstand wird in eine bestimmte Stellung gebracht,
welche beispielsweise durch Positionierungselemente festgelegt wird.
Es wird dann unter bestimmten Beleuchtungsbedingungen und Bedingungen
zum Abfangen des reflektierten Lichts eine Interferenzfigur eines
als Identifizierungsbereich bezeichneten Anteils der eigenen Oberfläche des
zu erkennenden Gegenstandes gewonnen und gespeichert. Unter „eigener
Oberfläche" des zu erkennenden
Gegenstandes ist eine Oberfläche
zu verstehen, die dem Gegenstand eigen ist und einen Bestandteil davon
darstellt. Anschließend
wird die Interferenzfigur als Vergleichsinterferenzfigur des zu
erkennenden Gegenstands im Rechner gespeichert (Schritt 2). Es
ist anzumerken, dass die Oberfläche
des Identifizierungsbereichs keiner spezifischen Behandlung unterzogen
wurde, sondern dass sie in ihrem natürlichen Oberflächenzustand
(Rohzustand) vorliegt und ein zufallsbedingtes Oberflächenprofil
aufweist, das in der Regel auf die Bearbeitung des Gegenstandes zurückzuführen ist.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
kann anschließend
der zu erkennende Gegenstand unter anderen Gegenständen identifiziert
werden. Gemäß Schritt 3 wird
hierbei ein Testgegenstand, welcher der zu erkennende Gegenstand
sein könnte,
in die gleiche Stellung gebracht, und zwar unter den gleichen Beleuchtungs-
und Abfangbedingungen wie zur Gewinnung der Vergleichsinterferenzfigur
in 1. Hierbei soll der
Gegenstand insbesondere derart angeordnet werden, dass in Bezug
auf die optischen Instrumente der Anordnung die gleiche Konstellation (Abstand,
Ausrichtung, Zentrierung) wie in Schritt 1 entsteht. Die
gewonnene Interferenzfigur wird nun mit der Vergleichsinterferenzfigur
mit Hilfe der Bildbearbeitungssoftware verglichen (Schritt 4).
Es wird dadurch ein Grad der Übereinstimmung
zwischen der Interferenzfigur und der Vergleichsinterferenzfigur festgestellt,
aufgrund dessen die Wahrscheinlichkeit der Identität zwischen
dem zu erkennenden Gegenstand und dem Testgegenstand abgeschätzt werden kann.
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Die Fläche des Identifizierungsbereichs
des zu erkennenden Gegenstandes kann sehr klein sein und in der
Größenordnung
von 0,01 mm2 liegen. Damit das Interferenzphänomen gut
beobachtet werden kann, sollte der Identifizierungsbereich bevorzugt derartige
höhenmäßige Oberflächenvariationen
von Spitze zu Spitze aufweisen, welche größer sind als ein Viertel der
Laser-Wellenlänge.
Man spricht in diesem Zusammenhang nicht von der Rauheit Ra, sondern
von der Rauheit Rt (Amplitude von Spitze zu Spitze). So kann die
Rauheit beim Verfahren mit einem roten 0,633-μm-Laser einen Wert von beispielsweise
ca. 0,16 μm
aufweisen.
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Es ist anzumerken, dass das optische
System, d. h. die Anordnung gemäß 3 sowie die Laserintensität die wichtigsten
Parameter bei der Gewinnung einer Interferenzfigur sind. Aus diesem Grund
werden in Schritt 3 die gleichen Beleuchtungsbedingungen
(Laserintensität)
und Abfangbedingungen (die gleiche Anordnung) wie in Schritt 1 hergestellt.
Wenn diese Bedingungen eingehalten werden und der aktuelle Testgegenstand
der zu erkennende Gegenstand ist, ergibt sich eine Interferenzfigur,
die mit der Vergleichsinterferenzfigur weitestgehend identisch ist,
selbstverständlich
unter dem Vorbehalt, dass der geprüfte Oberflächenanteil derselbe ist wie in
Schritt 1. Es ist daher wichtig, dass die Testgegenstände in die
richtige Stellung unter der Anordnung gemäß 3 gebracht werden. Werden beispielsweise
rechteckige Gegenstände
gleicher Höhe
verwendet, kann ein Träger
mit geradewinkelig zueinander angeordneten Positionierungselementen
vorgesehen werden. In diesem Fall werden alle Proben auf gleiche
Art und Weise gegen diese Positionierungselemente blockiert, so
dass die Positionierung sich ausgezeichnet wiederholen lässt. Wenn
der aktuelle Testgegenstand der zu erkennende Gegenstand ist, wird
sich der einfallende Strahl folglich automatisch auf dem Identifizierungsbereich
befinden.
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Wie bereits oben angegeben, kann
das vorliegende Verfahren vorteilhaft für die Identifizierung von nuklearen
Brennelementen eingesetzt werden. Hierbei wird als Identifizierungsbereich
ein Anteil der Oberfläche
dieses Brennstoffs verwendet. In diesem Zusammenhang besteht ein
Vorteil des Verfahrens darin, dass es unter Wasser umgesetzt werden
kann. So kann beispielsweise eine den Laser und die Kamera umfassende
Basis beabstandet zu den zu erkennenden Brennelementen angelegt
werden, und Letztere können
mit Hilfe eines mit der Basis mittels Lichtwellenleiter verbundenen
Fühlers
herangeführt werden.