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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft allgemein ein Datenkommunikationsverfahren mit
Chipkarte. Insbesondere ist die Erfindung bei Chipkarten vom kontaktfreien
Typ anwendbar.
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Bei
Chipkarten vom kontaktfreien Typ werden verschiedene Daten unter
Verwendung einer speziellen Lese/Schreib-Vorrichtung aufgezeichnet und
ausgelesen.
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Es
wird auf die 6 Bezug genommen, in der ein
schematisches Diagramm zum Veranschaulichen einer Beziehung zwischen
einer Chipkarte und einer Schreib/Lese-Vorrichtung dargestellt ist.
Eine Chipkarte 1 besteht aus einer Leiterbahnplatte, auf der
eine Schleifenantenne 2 und ein integrierter Schaltkreis 3 angeordnet
sind, und einem Folienmaterial, wie Kunststoff, die zu einer Platte
laminiert sind. Bei dieser Chipkarte 1 wird der integrierte Schaltkreis 3 durch
hochfrequente Signalleistung betrieben, die an der Schleifenantenne 2 induziert
wird, um dadurch verschiedene Daten mittels der Schreib/Lese-Vorrichtung 5 über die
Schleifenantenne 2 zu übertragen.
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An
der Schreib/Lese-Vorrichtung 5 wird eine Schleifenantenne 6 durch
eine vorgegebene Treiberschaltung angesteuert, und wenn eine Chipkarte 1 eingeführt wird,
wird in deren Schleifenantenne 2 ein hochfrequentes Signal
induziert, um dadurch den Betrieb dieser Chipkarte 1 zu
starten. Auch ist die Schreib/Lese-Vorrichtung 5 so ausgebildet,
dass sie Befehle und Daten zur Chipkarte 1 dadurch überträgt, dass
sie die Ansteuerung der Schleifenantenne 6 durch eine Modulations/Demodulations-Schaltung 7 schaltet
und das durch die Schleifenantenne 6 erhaltene hochfrequente
Signal unter Steuerung durch eine DPU (Digital Processing Unit) 8 verarbeitet.
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Genauer
gesagt, erzeugt, wozu auf die 7 Bezug
genommen wird, eine Signalerzeugungsschaltung 9 in der
Schreib/Lese-Vorrichtung 5 ein hochfrequen tes Signal von
13,56 MHz z.B. unter Steuerung durch die DPU 8, und sie
betreibt die Schleifenantenne 6 mit diesem Signal. Die
DPU 8 weist auf eine Anforderung von einer Hostvorrichtung hin
die Signalerzeugungsschaltung 9 dazu an, ihren Betrieb
zu starten, sie gibt verschiedene an die Chipkarte 1 zu
liefernde Daten an die Modulations/Demodulations-Schaltung 7 aus,
und sie erfasst verschiedene von dieser empfangene Daten. Durch
Wiederholen dieser Prozesse führt
die DPU 8 eine Verarbeitung wie eine wechselseitige Echtheitsbestätigung hinsichtlich
der Chipkarte 1 aus, sie zeichnet von der Hostvorrichtung
empfangene Daten auf der Chipkarte 1 auf, und sie liest
auf dieser aufgezeichnete Daten, um diese an die Hostvorrichtung
auszugeben.
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Die
Modulations/Demodulations-Schaltung 7 moduliert die Ausgangsdaten
der DPU 8, sie variiert die Anschlussimpedanz der Antenne 6 auf
Grundlage des Modulationsergebnisses, und sie liefert dadurch die
modulierten Ausgangsdaten an die Chipkarte 1. Auch verarbeitet
die Modulations/Demodulations-Schaltung 7 das
hochfrequente Signal an der Schleifenantenne 6, wobei die
Anschlussimpedanz derselben auf einem konstanten Wert gehalten wird, um
dadurch eine Impedanzänderung
der mit der Schleifenantenne 6 gekoppelten Schleifenantenne 2 der
Chipkarte 1 zu erfassen. Die 7 empfängt die
von der Chipkarte 1 gelieferten Daten, und sie gibt die empfangenen
Daten an die DPU 8 aus.
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In
der Chipkarte 1 wird das in der Schleifenantenne 2 induzierte
hochfrequente Signal durch ein Tiefpassfilter erfasst, das aus einer
Diode 11, einem Widerstand 12 und einem Kondensator 13 besteht, die
in den integrierten Schaltkreis 3 eingeschlossen sind.
Eine Spannungsversorgungsschaltung 14 richtet das empfangene,
erfasste, hochfrequente Signal gleich und stabilisiert das gleichgerichtete
Signal, um eine Betriebsspannung zu erzeugen.
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Die
Modulations/Demodulations-Schaltung 15 empfängt das
Erfassungsergebnis über
ein Hochpassfilter, das aus einem Kondensator 16 und einem Widerstand 17 besteht,
und sie verarbeitet das empfangene Erfassungsergebnis, um die durch
die Schreib/Lese-Vorrichtung 5 gesendeten Daten zu demodulieren.
Ferner moduliert die Modulations/Demodulations-Schaltung 15 Ausgangsdaten
einer Ablaufsteuerung 19 unter zugehöriger Steuerung, um dadurch
den Ein/Aus-Zustand
eines Feldeffekttransistors FET auf Grundlage des Modulationsergebnisses zu
kontrollieren. Die Ein/Aus-Steuerung sorgt dafür, dass der FET eine Last Z
erdet, die mit der Anode der Diode 11 verbunden ist. Demgemäß wird in
der 1 die Anschlussimpedanz der Schleifenantenne 2,
die mit der Schleifenantenne 6 der Schreib/Lese-Vorrichtung 5 gekoppelt
ist, umgeschal tet, wobei verschiedene Daten an die Schreib/Lese-Vorrichtung 5 gesendet werden.
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Die
Ablaufsteuerung 19 startet ihren Betrieb mit der von der
Spannungsversorgungsschaltung 14 zugeführten Spannung, um entsprechend
den von der Schreib/Lese-Vorrichtung 5 zugeführten und durch
die Modulations/Demodulations-Schaltung 15 erfassten Daten
verschiedene Daten an diese Modulations/Demodulations-Schaltung 15 auszugeben. Demgemäß wird die
Chipkarte 1 der Schreib/Lese-Vorrichtung 5 angenähert, und
sie startet ihren Betrieb. Wenn die Chipkarte 1 eine Abfrage
von der Schreib/Lese-Vorrichtung 5 erkennt, führt sie
verschiedene Verarbeitungsvorgänge
wie eine wechselseitige Echtheitsbestätigung aus. Nach einer Reihe dieser
Operationen greift die Ablaufsteuerung 19 entsprechend
den von der Modulations/Demodulations-Schaltung 15 gelieferten Daten
auf einen Speicher 20 zu, um dessen Inhalt zu aktualisieren,
und sie gibt die aktualisierten Daten an die Modulations/Demodulations-Schaltung 15 aus.
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Demgemäß ist das
System auf Grundlage der Chipkarte 1 dadurch als Raumzugangs-Kontrolleinrichtung
verfügbar,
dass persönliche
Information jedes Benutzers in seiner Chipkarte 1 gespeichert wird,
und es ist dadurch als Kreditkarte nutzbar, dass Information zum
Verlauf von Einkäufen,
z.B. zu verschiedenen Handelsgegenständen, in der Chipkarte 1 aufgezeichnet
wird.
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Es
ist möglich,
Chipkarten als Eintrittskarten an Orten mit verschiedenen Ereignissen
zu verwenden. In diesem Fall wird der Kauf einer Eintrittskarte für einen
Ereignisort durch z.B. Onlinezugriff vor dem Zugang zum Ereignis
auf der Chipkarte aufgezeichnet. Daher kann die Organisation für das Ereignis
die eintretenden Personen leicht und sicher dadurch verwalten, dass
sie die Aufzeichnung ihrer Chipkarten am Eingang des Ereignisorts
prüft.
Dies ermöglicht es
den Benutzern auch, gewünschte
Eintrittskarten von entfernten Orten aus zu erwerben.
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Jedoch
erfordert die Verwendung von Chipkarten als Eintrittskarten aus
Sicherheitsgründen
das Kopieren eines Teils jeder Chipkarte auf eine andere.
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D.h.,
dass auf Papier ausgegebene Karten als größere Menge zur Verteilung erworben
werden können.
Wenn als Eintrittskarten verwendete Chipkarten in größerer Menge
erworben werden, ist es möglich,
dass die in größerer Menge
erworbenen Eintrittskarten als eine Chipkarte aufgezeichnet werden.
Wenn dies geschieht, muss die Aufzeichnung in einer derartigen Chipkarte
auf andere Chipkarten verteilt werden, um die Eintrittskarten zu
verteilen.
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Wenn
das Kopieren eines Teils einer Chipkarte auf andere durch eine Schreib/Lese-Vorrichtung
ausgeführt
wird, können
unberechtigte Kopien erfolgen. Daher ist es erforderlich, das Kopieren
so sicher wie möglich
auszuführen.
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Wenn
eine Chipkarte als Kreditkarte verwendet wird, kann sie periodisch
auf eine neue aktualisiert werden. Wenn die Chipkarte aktualisiert
wird, muss die gesamte auf dieser Chipkarte aufgezeichnete Information,
wie zum Verlauf von Käufen,
insgesamt so sicher wie möglich
auf eine neue Chipkarte kopiert werden.
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Weitere
Information zum Stand der Technik findet sich im US-Patent 5,841,119,
das eine Smart Card für
direkte Kommunikation zwischen zwei Individuen offenbart, die so
ausgebildet ist, dass sie für wechselseitigen
Datenaustausch durch bidirektionales Kopieren mit einer ähnlichen
Karte gekoppelt wird. Die dort genannte Smart Card kann über induktive
Elemente zum Senden und Empfangen von Signalen, die für eine Kopplung
zwischen eng benachbarten Karten sorgen, und auch Speicher verfügen. Dieser
Stand der Technik ist im Oberbegriff des Anspruchs 1 berücksichtigt.
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EP 0 878 891 gibt ein Energieübertragungs-/Kommunikationssystem
zum Übertragen
von Energie von einer Leseeinrichtung und/oder einer Schreibeinrichtung
an eine Chipkarte durch elektromagnetische Wellen sowie das Ausführen von
Sendevorgängen
oder Sende- und Empfangsvorgängen mittels
eines Kommunikationssignals zwischen der Leseeinrichtung und/oder
der Schreibeinrichtung und der Chipkarte durch eine elektromagnetische
Welle an, wobei die Intensität
eines durch die von der Leseeinrichtung und/oder der Schreibeinrichtung
ausgegebenen elektromagnetischen Welle induzierten Magnetfelds,
d.h. die Höhe
der dabei induzierten Energie und die zum Übertragen der Energie erforderliche Zeit
kontrolliert werden.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Daher
ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein Datenkommunikationsverfahren
mit Chipkarte zum sicheren Kopieren des Inhalts einer Chipkarte
auf eine andere zu schaffen. Genauer gesagt, sollen mit der Erfindung
Daten zwischen Chipkarten unter Verwendung einer Kopplung zwischen
den Antennen derselben über
die Antenne einer Schreib/Lese-Vorrichtung ausgetauscht werden,
um dadurch den Inhalt einer Chipkarte sicher auf eine andere zu
kopieren.
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Die
Aufgabe der Erfindung ist durch das Verfahren gemäß dem Anspruch
1 gelöst.
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Bei
dieser Konfiguration werden Daten unter Verwendung einer elektromagnetischen
Kopplung ihrer Antennen unter Verwendung der Antenne einer Schreib/Lese-Vorrichtung
direkt zwischen Chipkarten übertragen.
Demgemäß kann der
Inhalt einer Chipkarte sicher auf eine andere kopiert werden.
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Die
obigen und andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung
werden aus der folgenden Beschreibung und den beigefügten Ansprüchen in Verbindung
mit den beigefügten
Zeichnungen, in denen gleiche Teile oder Elemente mit gleichen Bezugssymbolen
gekennzeichnet sind, deutlich werden.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Diese
und andere Aufgaben der Erfindung werden unter Bezugnahme auf die
Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen erkennbar
werden.
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1 ist
ein Blockdiagramm zum Veranschaulichen eines Chipkartensystems in
Zusammenhang mit einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
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2 ist
ein zeitbezogenes Diagramm zum Beschreiben von Datenaustauschoperationen
zwischen einer Chipkarte und einer Schreib/Lese-Vorrichtung;
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3 ist
ein zeitbezogenes Diagramm zum Beschreiben einer Antennenkopplung
zwischen denen in der 1 dargestellten Chipkarten;
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4 ist
ein schematisches Diagramm zum Veranschaulichen einer Beziehung
zwischen einer Schleifenantenne und Chipkarten, entsprechend der Realisierung
durch eine andere Ausführungsform
der Erfindung;
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5 ist
ein schematisches Diagramm zum Veranschaulichen einer Beziehung
zwischen einer Schleifenantenne und Chipkarten, entsprechend der Realisierung
durch noch eine ander Ausführungsform
der Erfindung;
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6 ist
ein schematisches Diagramm zum Veranschaulichen eines bekannten
Chipkartensystems; und
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7 ist
ein Blockdiagramm zum Veranschaulichen einer Detailkonfiguration
des in der 6 dargestellten einschlägigen Chipkartensystems.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Die
Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beispielhaft
detaillierter beschrieben.
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(1) Erste Ausführungsform
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(1-1) Konfiguration der
ersten Ausführungsform
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Nun
wird auf die 1 Bezug genommen, in der ein
Blockdiagramm zum Veranschaulichen eines Chipkartensystems dargestellt
ist, das als erste Ausführungsform
der Erfindung realisiert ist. In einem Chipkartensystem 21 ist
eine Schreib/Lese-Vorrichtung 23 auf dieselbe Weise wie
die einschlägige Schreib/Lese-Vorrichtung 5 konfiguriert,
die oben unter Bezugnahme auf die 6 und 7 beschrieben
wurde. Eine Chipkarte 24A und eine Chipkarte 24B sind
im Wesentlichen auf dieselbe Weise konfiguriert wie die Chipkarte 1,
die oben unter Bezugnahme auf die 6 und 7 beschrieben
wurde, mit Ausnahme von Daten, die einem Speicher 20A und einem
Speicher 20B gespeichert sind.
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Genauer
gesagt, wird die Chipkarte 24A alleine in die unter Bezugnahme
auf die 6 beschriebene Schreib/Lese-Vorrichtung 5 geladen,
und es wird ein vorbestimmtes Anwendungsprogramm eines PC, der eine
Hosteinheit des Chipkartensystems ist, ausgeführt, um die Kaufaufzeichnung
zur Eintrittskarte für
ein vom Benutzer gewünschtes
Ereignis im Speicher 20A aufzuzeichnen. Demgemäß kann der
Benutzer die Chipkarte 24A mit sich führen und ein mit einer Schreib/Lese-Vorrichtung
ausgerüstetes Eingangstor
zum Ereignis passieren, wie einen Kartenzugang in einem Bahnhof.
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Als
Aufzeichnung zu einem derartigen Erwerb einer Eintrittskarte speichert
die Chipkarte 24A Daten zum Kennzeichnen des Ereignisses,
Daten zum Kennzeichnen des Sitzes, wenn das Ereignis z.B. ein Konzert
ist, und Daten zum Kennzeichnen des Kaufvorgangs, wie eine Kaufnummer,
gemeinsam mit Daten, die dadurch für Sicherheit der Daten sorgen,
dass sie für
diese einzigartig sind. Wenn mehrere Karten auf einmal erworben
wurden, werden diese für
jede der erworbenen Karten als Kaufaufzeichnung aufgezeichnet, und
zusätzlich
zu diesen Daten werden Daten zur Anzahl der erworbenen Karten aufgezeichnet.
Ferner wird die Chipkarte 24A zusätzlich mit die Verarbeitung
einschränkenden Daten
versehen, wie einer Aufzeichnung zu den erworbenen Eintrittskarten,
die anzeigen, dass alle o.g. Daten nur für direkte Datenübertragung
zwischen Chipkarten lesbar sind, d.h., dass die Schreib/Lese-Vorrichtung 5 die
Daten kennzeichnendes Ereignisses und des Sitzes sowie zur Anzahl
erworbener Karten durchsehen kann, sie jedoch die Sicherheitsdaten
nicht lesen kann.
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Ferner
speichern die Chipkarten 24A und 24B', in ihren Speichern 20A und 20B,
Befehle und deren Abfolgen zum Übertragen
von Daten mit Verarbeitungseinschränkungsdaten auf geschützte Weise an
die Chipkarte 24B. Darüber
hinaus ordnen die Chipkarten 24A und 24B Befehlen,
die für
diese Abfolgen verwendet werden, Codes zu, die verschieden von denen
für Befehle
sind, die mit der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 ausgetauscht
werden, um dadurch zu verhindern, dass diese die Abfolge der Prozesse kennt,
die zwischen den Karten ausgeführt
werden.
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Wenn
beim Chipkartensystem 21 ein vorbestimmtes Anwendungsprogramm,
das dazu dient, dass auf einmal mit der Chipkarte 24A erworbene Karten
in der Chipkarte 24B verfügbar sind, in einem PC 22 gestartet
wird, wird der Benutzer auf dem Anzeigeschirm desselben dazu aufgefordert,
die Chipkarte 24A an einer vorbestimmten Position der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 einzuführen, und
der PC 22 gibt einen Startbefehl an die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 aus.
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Wenn
die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 den Startbefehl empfängt, startet
sie die Schleifenantenne 6 durch ein hochfrequentes Signal,
das den Betrieb der Chipkarte 24A startet, wenn diese nahe
der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 platziert wird. Wie es
in Schritten SP1 bis SP6 in der 2 dargestellt
ist, gibt die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 einen Funkaufruf
an die Chipkarte 24A aus. Wenn die Chipkarte 24A antwortet,
führt die
Schreib/Lese-Vorrichtung 23 eine wechselseitige Echtheitsbestätigung mit
ihr aus. Wenn die wechselseitige Echtheitsbestätigung abgeschlossen ist, liefert
die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 einen Lesebefehl zum Lesen
der den Karten zugeordneten Daten unter Steuerung durch den PC 22 an die
Chipkarte 24A. Auf den Lesebefehl hin liest die Chipkarte 24 aus
ihrem Speicher 20A die Daten zum Kennzeichnen des an den
Benutzer zu übertragenden
Objekts (d.h., die Daten zum Kennzeichnen des Ereignisses und des
Sitzes) aus, und sie liefert die Daten mit Ausnahme der Sicherheitsdaten
an die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 zurück.
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Die
Schreib/Lese-Vorrichtung 23 leitet die von der Chipkarte 24A empfangenen
Daten an den PC 22 weiter, wodurch der Benutzer tatsächlich die an
die Chipkarte 24B zu übertragenden
Eintrittskarten auf dem Anzeigeschirm des PC 22 im Chipkartensystem 21 erkennen
kann.
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Wenn
die zu übertragenden
Karten erkannt sind (Ereignisort und Sitznummer), führt der
PC 22 das o.g. Anwendungsprogramm aus, um den Benutzer
dazu aufzufordern, die Chipkarte 24B in die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 einzuführen.
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Im
Chipkartensystem 21 weist der PC 22 den Benutzer
dazu an, die Chipkarte 24B so zu laden, dass sie auf der
Chipkarte 24A liegt. Demgemäß sind im Chipkartensystem 21 die
Schleifenantenne 6 der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 sowie
die Schleifenantennen 2A und 2B der Chipkarten 24A und 24B miteinander
verbunden, woraufhin beide Chipkarten 24A und 24B mit
elektrischer Energie betrieben werden, wie sie von der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 geliefert
wird. Ferner wird, wie es in der 3 dargestellt
ist, wenn die Anschlussimpedanz in einer der Schleifenantennen 6, 2A und 2B umgeschaltet
wird, das Umschalten durch die anderen Vorrichtungen erkannt.
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Die 3 zeigt Übertragungsergebnisse (A1),
(B1) und (C1) der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 sowie der
Chipkarten 24A und 24B, und sie zeigt auch Empfangsergebnisse
(A2), (B2) und (C2) der Ausgangssignale der Modulations/Demodulations-Schaltungen 7, 15A und 15B.
In einer Periode T1 wird das Schalten der Anschlussimpedanz in der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 und
der Chipkarte 24B gestoppt, und es wird die Anschlussimpedanz
in der Chipkarte 24A umgeschaltet. In diesem Fall können, auf
das Schalten der Anschlussimpedanz in der Chipkarte 24A hin,
die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 und die Chipkarte 24B Daten
empfangen. In einer Periode T2 wird das Schalten der Anschlussimpedanz
in der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 und der Chipkarte 24A gestoppt,
und es wird die Anschlussimpedanz in der Chipkarte 24B geschaltet.
In diesem Fall können,
auf das Schalten der Anschlussimpedanz in der Chipkarte 24B hin,
die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 und die Chipkarte 24A Daten
empfangen. Bei der vorliegenden Ausführungsform werden diese Perioden
T1 und T2 dazu verwendet, Eintrittskartendaten von der Chipkarte 24A auf
die Chipkarte 24B zu übertragen
und Verarbeitungsreaktionen von der Chipkarte 24B an die
Chipkarte 24A zurückzuliefern.
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Wenn
die Chipkarten 24A und 24B auf übereinanderliegende
Weise eingeführt
werden, weist der PC 22 die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 dazu
an, die Chipkarte 24B zu erkennen. Die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 gibt
neu einen Funkabruf aus, und wenn von der Chipkarte 24B eine
Antwort herrührt,
führt sie eine
wechselseitige Echtheitsbestätigung
aus, und dann prüft
sie den Inhalt des Speichers 20B in der Chipkarte 24B (Schritte
SP7 bis SP12 in der 2).
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Wenn
sich ergibt, dass die Chipkarten 24A und 24B auf übereinanderliegende
Weise eingeführt sind,
weist die PC 22 die Chipkarte 24A dazu an, in einem
Schritt SP13 die durch den Benutzer spezifizierte Eintrittskarte
zu übertragen.
Daraufhin führt
die Chipkarte 24A eine entsprechende, im Speicher 20A abgespeicherte
Abfolge aus, um einen Funkabruf an die Chipkarte 24B auszugeben
und dazu eine Antwort zu empfangen (Schritte SP14 und SP15), und sie
führt eine
wechselseitige Echtheitsbestätigung mit
der Chipkarte 24B aus (Schritte SP16 und SP17). Ferner
weist die Chipkarte 24A die Chipkarte 24B dazu
an, alle durch den PC 22 spezifizierten Kaufauizeichnungsdaten,
oder einen Teil derselben, in den Speicher 20B der Chipkarte 24B zu
schreiben (Schritte SP18 und SP19). Daraufhin aktualisiert die Chipkarte 24A den
Inhalt ihres Speichers 20A.
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Wenndie
Ereignisdaten in einem Umfang, der der Anzahl erworbener Karten
entspricht, im Speicher 20A aufgezeichnet sind, werden
die Daten einschließlich
der Sicherheitsdaten für
die Anzahl der vom Benutzer spezifizierten Karten an den Speicher 20B der
Chipkarte 24B übertragen.
Die übertragenen Daten
werden im Speicher 20A der Chipkarte 24A gelöscht. Wenn
die Anzahl erworbener Karten dadurch aufgezeichnet wird, dass die
Daten in einem Umfang aufgezeichnet werden, der der Anzahl erworbener
Karten entspricht, werden dieselben Daten, wie sie im Speicher 20A aufgezeichnet
sind, im Speicher 20B entsprechend der Aufzeichnung der durch
den Benutzer spezifizierten Anzahl von Karten aufgezeichnet, und
der Inhalt des Speichers 20A wird dahingehend aktualisiert,
dass die Anzahl erworbener Karten verringert wird. Es sei darauf
hingewiesen, dass dann, wenn alle in der Chipkarte 24A gespeicherten
erworbenen Karten an die Chipkarte 24B übertragen werden, nur die Aufzeichnung
in der Chipkarte 24A aufgezeichnet bleibt.
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Bei
den o.g. Prozessen werden die Daten von der Chipkarte 24A an
die Chipkarte 24B mit demselben Datenformat, einschließlich der
die Verarbeitung beschränkenden
Daten, übertragen.
Dies ermöglicht
es dem Chipkartensystem 21, weiter übertragene Eintrittskarten
zwischen der Chipkarte 24B und einer andern Chipkarte zu übertragen,
und es wird verhindert, dass die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 den
Inhalt der Chipkarte 24B aktualisiert.
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Um
die o.g. Prozesse auszuführen,
speichern der Speicher 20A und der Speicher 20B Befehle
und deren Abfolgen zum Kopieren, Verschieben, Teilen, Verbinden
und Vergleichen der Daten zwischen den Chipkarten.
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Wenn
die durch den PC 22 spezifizierte Verarbeitung abgeschlossen
ist, teilt die Chipkarte 24A das Ergebnis der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 mit, wodurch
der Benutzer das Verarbeitungsergebnis prüfen kann.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass die Kommunikation der o.g. verschiedenen
Daten zwischen den Chipkarten 24A und 24B sowie
der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 durch wechselseitige Echtheitsbestätigung verschlüsselt wird.
Demgemäß kann der zwischen
den Chipkarten 24A und 24B übertragene Dateninhalt z.B.
nicht von der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 verstanden werden.
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(1-2) Funktion der ersten
Ausführungsform
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Bei
der oben angegebenen Konfiguration greift das Chipkartensystem 21 z.B. über den
PC 22 auf eine Eintrittskarten-Verkaufszentrale zu, wobei die
Chipkarte 24A in die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 geladen
ist, und es führt
eine Abfolge von Prozessen aus, um eine Eintrittskarte für ein gewünschtes
Ereignis zu erwerben, um die Kaufaufzeichnung im Speicher 20A der
Chipkarte 24A abzuspeichern.
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Das
Chipkartensystem 21 prüft
die Chipkarte 24A durch die am Eingang des Ereignisorts
angebrachte Schreib/Lese-Vorrichtung, um zu erkennen, ob der Besitzer
der Chipkarte 24A ein berechtigter Benutzer ist, der über das
Recht zum Eintreten in den Ereignisort verfügt, um dadurch den Zutritt
zum Ereignisort zu erlauben oder zu verbieten.
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Demgemäß zeichnet
das Chipkartensystem 21 beim Aufzeichnen einer Eintrittskarte
in der Chipkarte 24A, neben z.B. den den Ereignisort kennzeichnenden
Daten auch die Sicherheitsdaten auf, und sie stellt die die Verarbeitung
einschränkenden
Daten ein, damit die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 nur z.B. die
Daten zum Kennzeichnen des Ereignisorts, außer den Sicherheitsdaten, lesen
kann. Demgemäß kann,
wenn die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 am Eingang des Ereignisorts
versucht, den Datensatz zum Kauf einer Eintrittskarte zu lesen und
diesen auf einer anderen Chipkarte aufzuzeichnen, unberechtigte Aktionen
durch die Sicherheitsdaten verhindern.
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Umgekehrt
darf die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 nur die Daten z.B.
zum Kennzeichnen des Ereignisorts lesen, was es dem Benutzer ermöglicht, die
unter Verwendung der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 erworbene
Karte zu prüfen,
um dadurch eine Kartenübertragung
an irgendeine dritte Partei auf berechtigte Weise auszuführen.
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D.h.,
dass im Chipkartensystem 21 die Daten z.B. zum Ereignisort
und zum Sitz durch die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 dadurch
von der Chipkarte 24A gelesen und angezeigt werden, dass
das Anwendungsprogramm des PC 22 ausgeführt wird, wodurch der Benutzer
den Inhalt der Eintrittskarte erfassen kann, die an die Chipkarte 24B zu übertragen ist.
Ferner wird der Benutzer, wenn er den Inhalt der Karte akzeptiert,
dazu angewiesen, die Chipkarten 24A und 24B auf übereinanderliegende
Weise zu laden. In diesem Zustand werden demgemäß die Chipkarten 24A und 24B geladen,
und sie werden durch das hochfrequente Signal betrieben, das von
der Schleifenantenne 6 der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 geliefert
wird, wobei die Daten nicht nur zwischen den Chipkarten und der
Schreib/Lese-Vorrichtung 23 sondern auch zwischen den Chipkarten
selbst übertragen
werden.
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In
diesem Zustand weist die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 die
Chipkarte 24A, die die Aufzeichnungsseite für die Eintrittskarte
bildet, dazu an, die durch den Benutzer spezifizierte Karte zu übertragen.
Nach wechselseitiger Echtheitsbestätigung zwischen den Chipkarten 24A und 24B wird
der gesamte Datensatz zum Eintrittskartenkauf, oder ein Teil desselben,
entsprechend der in der Chipkarte 24A aufgezeichneten Abfolge
von dieser an die Chipkarte 25B übertragen. Demgemäß ermöglicht es
das Chipkartensystem 21 dem Benutzer mit der Chipkarte 24B,
den Ereignisort zu betreten.
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Dabei überträgt das Chipkartensystem 21 die
Aufzeichnung durch die in der Chipkarte 24A aufgezeichnete
Abfolge von dieser an die Chipkarte 24B, wie dies durch
die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 angewiesen wird, oder es
führt eine
Abfolge von Prozessen durch die Befehle aus, die für die Datenkommunikation
zwischen den Chipkarten 24A und 24B eindeutig
und durch die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 nicht erkennbar
sind, um dadurch zu verhindern, dass die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 in
diese Abfolge von Prozessen eingreift. Demgemäß können die Daten dieses Typs
sicher übertragen
werden und in den Chipkarten 24A und 24B abgespeichert
werden. So kann die vorliegende Ausführungsform eine einfache und
sichere Datenübertragung
zwischen den Chipkarten ausführen.
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(1-3) Wirkungen der ersten
Ausführungsform
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Bei
der oben angegebenen Konfiguration werden die Antenne der Schreib/Lese-Vorrichtung und die
Antennen der Chipkarten 24A und 24B, die durch
die durch die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 gelieferte elektrische
Energie betrieben werden, miteinander gekoppelt, um Daten direkt
zwischen den Chipkarten 24A und 24B zu übertragen,
wodurch zwischen diesen eine sichere Datenübertragung realisiert wird.
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Außerdem erlaubt
das Ausführen
dieser Datenübertragung
durch Schalten der Anschlussimpedanz in der Antenne und durch die
Signalverarbeitung des hochfrequenten Signals, das durch dieses Schalten
variiert, eine Datenübertragung
zwischen den Chipkarten auf dieselbe Weise wie eine Datenübertragung
mit der Schreib/Lese-Vorrichtung.
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Mit
den Sicherheitsdaten, innerhalb der im Speicher gespeicherten Daten,
die über
die Verarbeitung einschränkende
Daten verfügen,
wobei es sich um einen vorbestimmten Kennungscode handelt, ist es
möglich,
ein unberechtigtes Kopieren von Eintrittskarten dadurch zu verhindern,
dass der Zugangsbefehl von der Schreib/Lese-Vorrichtung ignoriert
wird.
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Die
Datenübertragung
mit der Chipkarte 24B entsprechend der im Speicher gespeicherten
Abfolge minimiert ein Eingreifen durch die Schreib/Lese-Vorrichtung,
um dadurch für
sichere Datenübertragung zwischen
den Chipkarten zu sorgen.
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Die
Datenübertragung
zwischen den Chipkarten wird auf Grundlage der wechselseitigen Echtheitsbestätigung verschlüsselt, und
die Datenübertragung
zwischen den Chipkarten erfolgt unter Verwendung von Befehlen, die
von denen verschieden sind, die für die Datenübertragung mit der Schreib/Lese-Vorrichtung verwendet
werden, wodurch eine sicherere Datenübertragung zwischen den Chipkarten
realisiert wird.
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(2) Zweite Ausführungsform
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Bei
einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung wird das Chipkartensystem dazu verwendet, Kreditkarten
zu aktualisieren. Bei der zweiten Ausführungsform ist das Chipkartensystem
im Wesentlichen auf dieselbe Weise wie das Chipkartensystem 21 der
ersten Ausführungsform
konfiguriert, jedoch mit Ausnahme des Inhalts der in Chipkarten
gespeicherten Daten. Daher wird die zweite Ausführungsform unter Verwendung
der in der 1 dargestellten Konfiguration
beschrieben.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
ist die Chipkarte 24A eine Kreditkarte, wie sie herkömmlicherweise
von einem Benutzer benutzt wird, auf der eine Aufzeichnung zum Erwerb
eines kommerziellen Erzeugnisses aufgezeichnet ist. Die Chipkarte 24A ist
so ausgebildet, dass sie zusätzlich
zu dieser Aufzeichnung des Inhalt des Speichers 24A aufzeichnen kann,
um die Chipkarte 24A als elektronisches Geld und Mitgliedskarte,
z.B. bei einem Vertrag mit einer Kreditkartenfirma zu verwenden.
Der Inhalt des Speichers 20A in Zusammenhang mit diesen
verschiedenen Arten von Diensten wird jeweils durch einen eindeutigen
Schlüssel
für jeden
Dienstbereitsteller verschlüsselt.
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Die
Chipkarte 24B ist eine Karte, die neu an den Benutzer der
Chipkarte 24A ausgegeben wird, um das Ablaufdatum der Chipkarte 24A zu
verlängern.
Die das Ablaufdatum anzeigenden Daten sind im Speicher 20A und
im Speicher 20B der Chipkarten 24A und 24B gespeichert.
In der Chipkarte 24B sind im Speicher 20B Daten
zum Kennzeichnen der zu aktualisierenden Chipkarte 24A gespeichert.
Ferner ist im Speicher 20B der Chipkarte 24B eine
vorbestimmte Verarbeitungsprozedur zum automatischen Starten einer
vorbestimmten Abfolge nach ihrem Start aufgezeichnet.
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Bei
der zweiten Ausführungsform
zeigt der PC 22, nach dem Ausführen des Anwendungsprogramms
zum Anweisen der Aktualisierung der Chipkarten 24A und 24B,
eine Bedienungsprozedur auf dem Anzeigeschirm an, und er steuert
die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 zum Starten des Sendevorgangs
für das
hochfrequente Signal von ihrer Antenne 6. Demgemäß beginnen,
wenn die Chipkarten 24A und 24B eng benachbart
in die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 gegeben werden, diese
Chipkarten den Betrieb, wobei die Chipkarte 24B die in
ihrem Speicher abgespeicherte Abfolge startet.
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Bei
dieser Abfolge werden Daten, die zur Verwendung der Chipkarte 24B anstelle
der Chipkarte 24A erforderlich sind, wie die in der Chipkarte 24A abgespeicherte
Aufzeichnung zum Erwerb kommerzieller Produkte von der Chipkarte 24A an
den Speicher 20B übertragen.
Diese Abfolge wird durch Befehle ausgeführt, wie sie für die Datenübertragung zwischen
den Chipkarten einzigartig sind, die verschieden von den Befehlen
für Datenübertragung
mit der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 sind.
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Wenn
die Chipkarte 24A durch diese Abfolge zu arbeiten beginnt,
gibt die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 einen Funkabruf zur
wechselseitigen Echtheitsbestätigung
an die Chipkarte 24A aus. Dann ermittelt die Schreib/Lese-Vorrichtung 23,
ob die Chipkarte 24A zu aktualisieren ist oder nicht. Wenn
die Chipkarte 24A zu aktualisieren ist, liest die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 den
Inhalt sequenziell aus dem Speicher 20A, und sie schreibt
ihn an entsprechenden Speicherstellen in den Speicher 20B. Wenn
die Aufzeichnung abgeschlossen ist, wird die Chipkarte 24A wegen
der Aktualisierung nicht mehr benutzbar. Die durch die o.g. Prozesse
ausgeführte Abfolge
startet nicht erneut.
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Es
sei darauf hingewiesen, dass die Chipkarte 24A, nach der
erforderlichen wechselseitigen Echtheitsbestätigung mit der Schreib/Lese-Vorrichtung 23,
den Abschluss der Verarbeitung an die Schreib/Lese-Vorrichtung 23 mitteilt.
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Die
Ausführung
der auf der Zielseite der Datenübertragung
aufgezeichneten Abfolge kann auch für eine sichere Datenübertragung
zwischen Chipkarten, wie bei der zweiten Ausführungsform, sorgen.
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(3) Dritte Ausführungsform
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Bei
einer dritten Ausführungsform
der Erfindung wird das Chipkartensystem dazu verwendet, eine Eintrittskartenaufzeichnung,
wie bei der ersten Ausführungsform,
von der Chipkarte 24A an die Chipkarte 24B zu übertragen.
Bei der dritten Ausführungsform
ist die Chipkarte im Wesentlichen auf dieselbe Weise wie das Chipkartensystem 21 der
ersten Ausführungsform
konfiguriert, jedoch mit Ausnahme der Verarbeitung durch den PC 22 und
des in den Chipkarten aufgezeichneten Inhalts. Daher wird die dritte
Ausführungsform
unter Verwendung der in der 1 dargestellten
Konfiguration beschrieben.
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Bei
der dritten Ausführungsform überträgt die Chipkarte 24A oder 24B,
auf einen von der Schreib/Lese-Vorrichtung 23 ausgegebenen
Befehlt hin, Befehle, die für
die Datenübertragung
zwischen Chipkarten einzigartig sind, um dadurch die Daten entsprechend
der Abfolge des im PC 22 ausgeführten Anwendungsprogramms direkt
zwischen den Chipkarten 24A und 24B zu übertragen,
wobei Daten zwischen dem Speicher 20A und dem Speicher 20B übertragen
werden.
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So
kann die direkte Datenübertragung
zwischen den Chipkarten 24A und 24B zum Austauschen
des Inhalts der Speicher durch die Verarbeitung, wie sie durch die
Abfolge in der Hosteinheit ausgeführt wird, auch für dieselben
Effekte wie bei der ersten Ausführungsform
sorgen.
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Bei
der dritten Ausführungsform
können
die durch das Anwendungsprogramm in der Chipkarte 24A aufgezeichneten
Daten nach Verarbeitung durch die Chipkarte 24A auf komplexe
Weise an die Chipkarte 24B übertragen werden. Dies ermöglicht es,
die dritte Ausführungsform
in weitem Umfang z.B. bei der Erzeugung von Abkömmlingskarten unter teilweiser Einschränkung der
Möglichkeiten
der Elternkarte anzuwenden.
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(4) Andere Ausführungsformen
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Bei
den o.g. Ausführungsformen
werden die Chipkarten auf übereinanderliegende
Weise in die Schreib/Lese-Vorrichtung eingeführt. Die Erfindung ist auch
bei der in der 4 dargestellten Anordnung anwendbar,
bei der die Chipkarten 24A und 24B nebeneinander
in Bezug auf eine große
Schleifenantenne der Schreib/Lese-Vorrichtung angeordnet werden,
um dadurch die Antennen der Chipkarten 24A und 24B elektromagnetisch
zu koppeln; auch ist sie bei der in der 5 dargestellten
Anordnung anwendbar, bei der die Chipkarten 24A und 24B nebeneinander
in Bezug auf eine große
Schleifenantenne der Schreib/Lese-Vorrichtung angeordnet werden, die
die Form zweier gleich geformter, miteinander verbundener Antennen
aufweist, um dabei z.B. die Antennen der Chipkarten 24A und 24B elektromagnetisch
zu koppeln. D.h., dass die Erfindung in weitem Umfang bei beliebigen
Anordnungen anwendbar ist, bei denen die Antennen der Chipkarten,
zwischen denen Daten übertragen
werden, elektromagnetisch über
eine Energielieferantenne gekoppelt werden.
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Bei
den o.g. Ausführungsformen
wird der Inhalt einer Chipkarte an eine andere übertragen, und der übertragene
Inhalt wird in der Ausgangskarte gelöscht oder in ihr unbrauchbar
gemacht. Die Erfindung ist auch bei einer Anordnung anwendbar, bei der
der Inhalt einer Karte nur auf eine andere kopiert werden kann,
wobei der übertragene
Inhalt in der Ausgangskarte erhalten bleibt.
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Bei
den oben angegebenen Ausführungsformen
ist die Erfindung bei einer Anordnung angewandt, bei der eine Eintrittskartenaufzeichnung
oder eine Kreditkartenaufzeichnung übertragen wird. Die Erfindung
ist auch bei beliebigen Anordnungen anwendbar, bei denen der Inhalt
einer Chipkarte auf eine andere kopiert wird.
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Auch
werden bei den oben angegebenen Ausführungsformen Daten, die auf
mehreren Chipkarten aufgezeichnet sind, über die Schreib/Lese-Vorrichtung übertragen.
Wenn nur die Datenübertragung
ausgeführt
wird, kann anstelle der oben angegebenen Schreib/Lese-Vorrichtung
für Chipkarten jede
beliebige Vorrichtung verwendet werden, die über eine Antenne verfügt, die
elektromagnetisch mit jeder Chipkarte koppelt.
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Während die
bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung unter Verwendung spezieller Begriffe beschrieben wurden,
dient eine derartige Beschreibung nur zu veranschaulichenden Zwecken, und
es ist zu beachten, dass Änderungen
und Variationen vorgenommen werden können, ohne vom Schutzumfang
der beigefügten
Ansprüche
abzuweichen.