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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Bodenoberflächen, vorzugsweise
auf dekorative Bodenoberflächen.
Ferner bezieht sich die gegenwärtige
Erfindung auf ein System zur Konstruktion einer Bodenoberfläche, z.
B. einer dekorativen Bodenoberfläche.
Im Spezielleren bezieht sich die Erfindung auf dünne Laminatbodenoberflächen (laminate
flooring surfaces), die eine obere Gebrauchsoberfläche, vorzugsweise
dekorativer Natur, ein verstärkendes
Substratmaterial oder -schicht, und wahlweise ein Unterstützungsmaterial
oder -schicht beinhalten. Die gegenwärtige Erfindung bezieht sich
auch auf Komponenten, Systeme und Methoden zur Konstruktion einer
trennbaren dekorativen Laminatbodenoberfläche aus einzelnen Bodenplatten.
Darüber
hinaus bezieht sich die gegenwärtige
Erfindung auf dekorative Laminatbodenprodukte oder -komponenten,
z. B. Platten und Elemente zur Verbindung der Platten.
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Verschiedene
Systeme sind in einem Versuch, ein Mittel zur einfachen Konstruktion
einer Fußbodenbelagsoberfläche bereitzustellen,
vorgeschlagen worden; bis jetzt hat jedoch keines davon überwältigende
Akzeptanz am Markt erfahren, besonders in Beziehung zu trennbaren,
dünnen „schwimmenden
Böden" Laminatoberflächen.
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Typischerweise
haben Hersteller von Laminatbodenplatten ein Bodenprodukt produziert,
welches sowohl ein Nut- als auch ein Federprofil (a tongue and a
groove profile) innerhalb derselben Bodenplatte aufweist. Das Federprofil
ist maschinell in eine Seite und ein Ende der Platte gearbeitet,
wobei die Nut maschinell in die gegenüberliegende Seite und das gegenüberliegende
Ende derselben Platte gearbeitet ist. Wenn Platten dieses Typs zusammengesetzt
werden, wird eine Fuge zwischen aneinandergrenzenden Platten erzeugt.
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Die
Hersteller von Laminatbodenplatten haben in einem Versuch, die Fuge
(seam) zwischen den Platten eines installierten Fußbodens
zu versiegeln, verschiedene Methoden benutzt. Um eine Abdichtung
zwischen den Platten zu erhalten, haben bekannte Methoden die Praxis
des Auftragens solch eines Dichtmittels wie Wachs, Lack, Silikon
oder einiger anderer Dichtmittel direkt auf das Bodenverbindungsprofil
(Nut oder Feder) während
des Herstellungsprozesses, einbezogen. Diese Methode ist dem Herstellungsprozess
abträglich,
aufgrund der innewohnenden Probleme, welche mit der Anwendung eines
flüssigen
Dichtmittels (welches getrocknet werden muss) in einem linearen
Hochgeschwindigkeitsherstellungsprozess verbunden sind. Sie verkompliziert
den Herstellungsprozess und führt
zu unzähligen
Problemen mit dem Dichtmittel, welches alle nachgeordneten Anlagen
kontaminiert.
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Eine
Anzahl der bekannten, vorgeschlagenen Systeme wird diskutiert, um
einen Hintergrund für
die gegenwärtige
Erfindung zu liefern.
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Das
US-Patent Nr. 3,310,919 mit dem Titel „Portable Floor", offenbart einen
Boden, welcher eine Vielzahl von gleichen Platten, welche gerade
Seiten, Kopplungselemente an den Seiten für verkoppelnde Anordnung mit
zusammenarbeitenden Kopplungselementen auf angrenzenden Platten,
und betriebsmäßig den
Kopplungselementen zugehörige
Mittel für
lösbares
Verriegeln aneinandergrenzender Platten in einer zusammenhängenden
Verbindung Seite an Seite aufweisen, beinhaltet. Wie in 2 veranschaulicht
ist, werden die Platten unter Verwendung von Verschlußschrauben 19 und
Nägeln 15 zusammengekoppelt.
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Das
US-Patent Nr. 3,657,852 mit dem Titel „Floor Tiles" offenbart einen
Boden oder eine Kachel, welche entweder aus einem einzigen Stück, zusammengesetzt
aus irgendeinem einer Auswahl verschiedener Materialien, oder einer
Vielzahl von überlagerten
Schichtungen, welche jeweils aus irgendeinem einer Auswahl von Materialien
zusammengesetzt sind, bestehen. Die Bodenkacheln sind geformt mit
einer Vielzahl identischer, seitlich vorstehender Zungen bzw. Federn
(tongue) und, in ihrer Unterseite, mit einer gleichen Anzahl identischer
Taschen, die sich zur Peripherie der Kacheln hin öffnen und
sich um den Umfang herum mit den Federn abwechseln. Die Federn und
Taschen sind so geformt, dass jedwede Feder von jedweder Kachel
angepasst ist, in jedwede Tasche jedweder anderer Kachel einzugreifen
und sich darin einzupassen, und, wenn so in Eingriff gebracht, wird
sie gegen ein vom Ende her gerichtetes Zurückziehen von der Tasche gehalten,
so dass, wenn sich die zwei Kacheln in einer gemeinsamen Ebene befinden,
eine relative Bewegung zwischen denselben in der Ebene verhindert
wird.
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Das
US-Patent Nr. 4,449,346 mit dem Titel „Panel Assembly", offenbart eine
Paneelanordnung, beinhaltend mindestens zwei Paneele und ein Verbindungsteil,
um die Paneele auf einer tragenden Oberfläche aufzubringen, wobei die
Paneele Rand an Rand in koplanarem Verhältnis positioniert werden,
wobei die jeweils gegenüberliegenden
Ränder derselben
beabstandet sind, und das Verbindungsteil zwischen den gegenüberliegenden
Plattenrändern liegt
und die Paneele miteinander verriegelt, indem es fest an der tragenden
Oberfläche
verankert wird. Jedes Paneel hat erste und zweite Oberflächen in ersten
und zweiten parallelen Ebenen und jedes hat auf seinem jeweiligen
Rand eine Feder und eine Nut. Die Nut und Feder erstrecken sich
entlang des Paneelrandes zwischen der ersten und zweiten Ebene und
lassen jeweils eine Öffnung
winklig nach außen zur
ersten Ebene hin vorstehen. Das Verbindungsteil beinhaltet einen
länglichen
Körper,
der den Raum zwischen den gegenüberliegenden
Paneelrändern füllt und
weist auf jeder Seite davon eine Feder und eine Nut auf, die jeweils
eine Öffnung
winklig zur zweiten Ebene hin vorstehen lassen. Die Nut und Feder
auf jeder Seite sind abgestimmt, um mit der jeweiligen Nut und Feder
auf dem angrenzenden, jeweils gegenüberliegenden Rand des Paneels
arretierend in Eingriff gebracht zu werden. Das Verbindungsteil
arbeitet mit den Paneelen zusammen, um die Paneele in einer fest
arretierenden Verbindung als Resultat einer Druckkraft auf einander
zu zu zwingen, die auf das Teil in der Richtung zur tragenden Oberfläche hin
ausgeübt
wird, wenn das Teil an der tragenden Oberfläche verankert wird. Die Patentschrift
stellt fest, dass die Bereitstellung eines solchen Verbindungsteils
die bisherige bekannte Praxis abschafft, Nägel oder Schrauben in die Plattenränder zu
treiben, um die Platten an der tragenden Oberfläche zu befestigen, während nach
wie vor eine fest arretierende Verbindung zwischen den Paneelen
geboten wird. Wie in 2 gezeigt, ist das Verbindungsteil fest
an der tragenden Oberfläche
unter Nutzung der Schraube 86 befestigt. Zusätzlich ist „die obere
Oberfläche 56 des
Verbindungsteils 14 koplanar mit den oberen ebenen Oberflächen 16 und 18 der
Platten 10 und 12" und
formt deshalb einen Teil der oberen Gebrauchsoberfläche – welches
leicht zu sehen ist.
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Das
US-Patent Nr. 4,135,339 mit dem Titel „Slatted Floor System", offenbart ein gelattetes
Bodensystem, welches als leicht zusammensetzbar gilt, beherbergten
Tieren stabilen Halt und Behaglichkeit bietet, Korrosion widersteht,
der Anhäufung
tierischer Abfälle
vorbeugt, leicht zu reinigen ist und genutzt werden kann, um wesentlich
größere Entfernungen als
Latten nach dem Stand der Technik zu überspannen. Vom gelatteten
Fußbodensystem
ist festgehalten, dass es eine Vielzahl länglicher, beabstandeter, im
Allgemeinen paralleler Latten enthält. Jede Latte hat eine obere,
Last tragende Oberfläche
mit beabstandeten, entgegengesetzten äußeren Rändern. Jede Latte hat ferner
eine unten liegende Oberfläche, die
im Wesentlichen parallel zur oberen Oberfläche ist und ein Paar Seitenoberflächen, die
mit der oberen und der unten liegenden Oberfläche integral sind. Die Seitenoberflächen werden
mit der oberen Oberfläche
entlang von an den äußeren Rändern der
oberen Oberfläche
ausgesparten Linien zusammengeführt.
Von den Seitenoberflächen
wird gesagt, dass sie sich ferner in ersten Positionen, angrenzend
an die obere Oberfläche
auf einander zu verjüngen,
sich dann im Wesentlichen parallel zu einander und in Beziehung
zur unten liegenden Oberfläche
in zweiten Teilen vertikal erstrecken. Es wird ausgeführt, dass somit
mit den oben und unten liegenden Oberflächen ein im Allgemeinen Y-förmiges,
eingeschlossenes Hauptfach geformt wird. Das Patent offenbart, dass jede
Latte auch ein erstes Paar von Mitteln beinhaltet, die den Überstand
aufnehmen, und welches sich in Längsrichtung
entlang des sich verjüngenden
ersten Teils seiner Seitenoberflächen
erstreckt und ein zweites Paar von Mitteln, die den Überstand
aufnehmen, welches sich in Längsrichtung
entlang des zweiten Teils der Seitenoberflächen erstreckt. Aneinandergrenzende
Latten sollen demnach in einer Vielzahl beabstandeter Verbinder
verbunden und arretiert werden. Jeder Verbinder hat ein Paar Überstände, wobei
jeder Überstand
von einem ersten Paar Überstand
aufnehmender Mittel auf jeder von zwei aneinandergrenzenden Latten,
und dem zweiten Paar von Überstand
aufnehmenden Mitteln auf jeder von zwei aneinandergrenzenden Latten
aufgenommen werden kann. Mindestens eines der ersten und zweiten
Paare von Überständen an
den Verbindern sind angepasst, um mit ihren korrespondierenden Überstandsaufnehmenden
Mitteln auf angrenzenden Latten zu arretieren. Wie oben ausgeführt und
in 1 und 4 gezeigt, sind die oberen Gebrauchsoberflächen der
Latten beabstandet, um eine Lücke
zu bieten, um den Zweck der Erfindung zu unterstützen, d. h. um der Ansammlung
von tierischen Abfällen
vorzubeugen. Zusätzlich,
wie in denselben Figuren gezeigt, können die Überstände und Verbindungsmittel nur
dann durch Ineinandergleiten der Ränder der Latten und Verbinder
verbunden werden, wenn diese in parallelem, koplanarem Verhältnis zueinander
gehalten werden. Und wie gezeigt ist, erstrecken sich die Verbindungsteile
nicht über
die gesamte Länge
der Lattenteile.
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Das
US-Patent Nr. 4,461,131 mit dem Titel „Panel Interconnection System", offenbart eine
Anordnung von Platten von rechteckiger Form, wie zum Beispiel, einen
Fußboden,
in welchem die Platten obere und untere, von einem Kern getrennte,
gezahnte Bahnen, längliche
Anschlussstücke
(fitting), die sich entlang angrenzender Ränder aneinandergrenzender Platten
erstrecken und seitliche Auslegeraufnahmemittel zwischen Randteilen
der Bahnen der Platten aufweisen, beinhalten. Jedes Anschlussstück hat einen
nach oben gerichteten, offenen Kanal, der sich jenseits des Randes
der zugeordneten Platte befindet. Aneinandergrenzende Anschlussstücke und
aneinandergrenzende Platten werden miteinander mittels länglicher
Verbindungsstreifen befestigt, welche parallele längliche
Ansätze
aufweisen, welche in den Kanälen
der angrenzenden Anschlussstücke
aufgenommen werden. Wie in 3 gezeigt, formen
die Streifen 40 einen Teil der oberen Gebrauchsoberfläche und
sind folglich sichtlich unterschiedlich zur oberen Oberfläche 10 der
Platten P.
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Das
US-Patent Nr. 4,796,402 mit dem Titel „Step Silencing Parquet Floor", offenbart ein Trittschalldämmendes
Parkettbrett, worin das Geräusch von
Schritten, welche von einem Raum zum nächsten bemerkbar sind, durch
Nutzung einer Oberflächengepressten,
nicht-homogenen Faserplatte in den tragenden Konstruktionsschichten,
die unterhalb der Gebrauchsoberflächenschicht des Parkettbretts bereitstehen,
gedämmt
wird. Die Patentschrift offenbart, dass das Brett Längsseiten
und -enden aufweist, die eine Feder und Nut ausgebildet haben, wobei
selbiges Brett mit angrenzenden Brettern kooperiert, um einen selbsttätig geräuschdämmenden
Parkettboden zu bilden.
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Das
US-Patent Nr. 5,022,200 mit dem Titel „Interlocking Sections for
Portable Floors and the Like",
offenbart einen vorgeblich verbesserten Arretiermechanismus, welcher
erste und zweite Teile beinhaltet, die zu Arretierzwecken zusammenpassen. Das
zweite arretierende Teil hat darin angebrachte Stifte für eine Bewegung
entlang definierter Pfade zwischen ersten und zweiten Positionen,
auf welche in der Patentschrift als geschlossene und offene Positionen
Bezug genommen wird. Die Patentschrift offenbart Mittel, um die
Stifte normalerweise Weise in ihre geschlossenen Positionen zu zwingen.
Das erste Schließteil
weist demnach Mittel auf, um die Stifte in ihre offenen Positionen
zu bewegen, wenn die zwei Arretierungsteile aufeinander zu bewegt
werden, und um den Stiften zu erlauben, zu ihren geschlossenen Positionen
nach Arretieren des ersten und zweiten Arretierungs-Teils zurückzukehren.
Das erste Arretierungs-Teil hat Eingriffoberflächen, welche die Stifte dann
kontaktieren, wenn Kräfte,
um das erste und zweite Arretierungs-Teil auseinander zu bewegen, aufgewendet
werden. Die Form oder Neigung dieser Eingriffoberflächen bezüglich der
Pfade der definierten Bewegung der Stifte ist so, dass eine wesentliche Störung des
ersten Arretierungs-Teils bei den Stiften hervorgerufen wird, was
eine Bewegung der Stifte in die offene Position und somit ein Entfernen
des Arretierungs-Teils verhindert. Ein separater Entriegelungsmechanismus
ist vorhanden, um die Stifte in die geöffnete Position zu bewegen
und dabei ein Lösen des
Mechanismus zu erlauben. Gemäß einer
in der Patentschrift offenbarten bevorzugten Ausführungsform,
beinhaltet das erste arretierende Teil einen Flansch und das zweite
arretierende Teil Mittel, um eine Aussparung zu definieren, um den
Flansch aufzunehmen. Die Stifte sind im Allgemeinen innerhalb des
Aufnahmeraums positioniert, und der Flansch beinhaltet Oberflächen auf
seinem äußeren Rand, um
die Stifte in die geöffnete
Position zu bewegen, und Haken-ähnliche
Teile, welche Eingriffoberflächen aufweisen,
welche die Stifte in einer arretierten Position in Eingriff bringen.
Die Patentschrift offenbart auch eine vermeintlich verbesserte Plattenkonstruktion,
worin eine Platte in einem einzigen Formungsprozess (molding process)
geformt wird, welcher ein Kernteil in Urethan einkapselt, die Randfeder
und Randnutteile mit darin für
die Aufnahme der arretierenden Teile geformten Aussparungen, formt,
und die dekorative strapazierfähige
Bodenoberfläche
bindet.
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Das
US-Patent Nr. 5,157,890 mit dem Titel „Floor", offenbart ein Bodensystem aus einzelnen Bodenplattenanordnungen,
die kooperativ miteinander arretiert werden können. Die Patentschrift offenbart,
dass die Peripherie einer jeden Platte von Rahmenteilen zusammengehalten
ist, welche zwei beabstandete, im allgemeinen parallele Flansche
und ein im allgemeinen dazu rechtwinkligen Steg (web), der sich
dazwischen erstreckt, aufweisen. Auf einer Seite des Steges, zwischen
den oberen und den unteren Flanschen, beinhalten die Rahmenteile
eine Führung,
um einen Passformblock aufzunehmen. Der Passformblock enthält eine
im Allgemeinen rechtwinklige Basis mit einer Passfeder, die sich
daraus erstreckt. Die Basis ist steckbar in der Führung eines Rahmenteiles
aufgenommen, und die Feder ist in der Führung eines angrenzenden Rahmenteiles
aufgenommen. Die Rahmenteile können
auf eine gewünschte
Länge hin
gehrungsgeschnitten sein und die Ecken können von Eckverbindern zusammengehalten
werden.
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Das
US-Patent Nr. 5,179,812 mit dem Titel „Flooring Product", offenbart ein Bodenprodukt,
welches eine Holzplatte beinhaltet, welche eine L-förmige Einfassung,
deren Basis sich unterhalb der Holzplatte befindet, aufweist. Die
Patentschrift offenbart die Nutzung einer Vielzahl paralleler Aluminiumleisten,
welche mit der Basis der Platte verbunden sind. Diese Leisten beinhalten
demnach eine Nut. In der Praxis, so offenbart die Patentschrift,
werden zwei Bodenprodukte, die ähnliche
Verbindungsanordnungen aufweisen, dadurch aneinander verankert,
dass die Basis der Einfassung eines jeden Produkts in der Nut und
den länglichen
Teilen des anderen Produkts zu liegen kommt. Die Verbindung kann
nicht gelöst werden,
es sei denn, eine der Bodenplatten wird in Bezug zur anderen verkantet.
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Das
US-Patent Nr. 5,295,341 mit dem Titel „Snap-Together Flooring System", offenbart ein Bodensystem,
welches ein Basisteil mit einer Oberseite, einer Unterseite und
vier darum herumreichenden, beabstandeten äußeren Rändern, einen Brettfederverbinder,
welcher an einer äußeren Kante
durch eine in einander greifende Rippe und Nut befestigt ist, einen
Brettfederverbinder, der nach vorne zusammenlaufende, kompressible
Seitenwandungen aufweist, die in rückwärtigen querverlaufenden arretierenden
Oberflächen
enden, wobei der Nutverbinder eine große, innere Öffnung und eine kleine äußere Öffnung aufweist,
umfasst. Die Federseitenwandungen sind dabei in einer zusammengedrückten Position
kleiner als besagte äußere Nutöffnung,
um durch die äußere Öffnung hindurch
zu passen, sind aber elastisch ausdehnbar, um größer als besagte äußere Öffnung zu
sein um Brettfeder und Nut zu arretieren. Die Patentschrift offenbart,
dass vorzugsweise die Verbinder an den Basisteilen und den Aussparungen der äußeren Ränder durch
zusätzliche
Nute und Federn angebracht werden und dass diese werksseitig bei
der Herstellung an den Basisteilen angebracht werden.
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Das
US-Patent Nr. 5,736,227 mit dem Titel „Laminated Wood Product and
Wood Floor" offenbart ein
Bodenprodukt, welches eine dekorative obere Schicht, eine mit der
oberen Schicht verbundene Zwischenschicht und eine Basisschicht,
welche mit der Zwischenschicht verbunden ist, einschließt. Die
obere, die Zwischenund Basisschichten sind gebunden, um einen länglichen
Laminatholzbodenstreifen zu definieren. Eine Feder und Nut werden
an jeweiligen Seitenrändern
des Bodenstreifens geformt. Die Brettfeder und Nut erstrecken sich
entlang der Länge
des Bodenstreifens und arretieren aneinander grenzende Bodenstreifen
Seite an Seite miteinander, um einen zusammen gefügten Holzboden
zu bilden. Die Basisschicht hat eine Vielzahl von dicht beabstandeten Markierungen
(scores), die quer zur Länge
des Fußbodenstreifens
entlang im Wesentlichen der gesamten Länge des Fußbodenstreifens geschnitten
sind. Die Markierungen verringern die Beanspruchung und erhöhen die
Flexibilität
im Holzstreifen um genauer an Unregelmäßigkeiten des Unterbodens haften
zu können.
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Das
US-Patent Nr. 3,694,983 mit dem Titel „Pile or Plastic Tiles for
Flooring and the Like Applications", offenbart Kacheln bzw. Fliesen, die
angepasst sind, um durch Nebeneinanderlegen einen kontinuierlichen,
schlichten oder abwechslungsreichen Teppich oder eine Verkleidung
aus Textil, Kunststoff oder anderem Material herzustellen. Jede
Kachel wird an einer Unterschicht derselben Abmessungen verankert,
hat aber Überstände entlang
zweier angrenzender Ränder
der Kachel, um einen eingebetteten Streifen zu formen. Jeder Streifen
ist mit Mitteln ausgestattet, die das gegenseitige in Eingriff bringen
der Befestigungsmittel, die im eingebetteten Zustand unter den Rändern zweier
Seiten der benachbarten Kacheln bereitgestellt werden, erlauben.
Die Befestigungsmittel haben eine Stärke, die geringer ist als die,
der besagten Unterschicht, so dass in zusammengesetztem Zustand
in Relation zur normalen Unterschichtsstärke keine zusätzliche
Stärke
produziert wird.
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Das
US-Patent Nr. 3,859,000 mit dem Titel „Road Construction and Panel
for Making Same" offenbart
eine Straßenkonstruktion,
die eine Vielzahl von identischen, umkehrbaren Polygonplatten beinhaltet.
Jede Platte enthält
eine Vielzahl von einzelnen, umfangsseitigen Rahmenteilen, die miteinander verbunden
sind, um eine Polygonkonfiguration zu definieren, und jedes der
Teile weist einen ungefähr L-förmigen Überstand
auf, der sich hiervon erstreckt. Der Überstand ist angepasst, um
mit einem identischen Überstand
eines zugeordneten Teiles arretiert zu werden. Jede Platte hat auch
ein Paar lasttragende Bleche an gegenüberliegenden Seiten seiner Rahmenteile
befestigt.
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Das
US-Patent Nr. 5,706,621 mit dem Titel „System for Joining Building
Boards" offenbart
ein System zum Legen und mechanischen Verbinden von Bauplatten,
besonders von dünnen,
harten, schwimmenden Böden.
Die Patentschrift offenbart, dass angrenzende Verbindungskanten
zweier Paneele ineinander eingreifen, um eine erste mechanische
Verbindung zu bieten, wobei die Verbindungskanten in einer ersten
Ausrichtung rechtwinklig zur Hauptebene der Paneele verbunden werden.
Die Patentschrift führt
aus, dass in jeder Verbindung ein Streifen vorgesehen ist, welcher
in den einen Verbindungsrand integriert oder integral damit gebildet
ist und welcher hinter dem anderen Verbindungsrand übersteht.
Die Patentschrift offenbart, dass der Streifen nach oben hervorstehende
Verriegelungselemente aufweist, die in einer verriegelnden Nut in
der rückwärtigen Seite
des anderen Verbindungsrandes eingreifen, um eine zweite mechanische
Verbindung zu formen, welche die Platten in einer zweiten Ausrichtung
parallel zur Hauptebene der Paneele und in rechten Winkeln zu der
Verbindung arretiert. Sowohl die ersten als auch die zweiten mechanischen
Verbindungen erlauben wechselseitiges Entfernen der verbundenen
Paneele in der Richtung der Verbindung. Die Patentschrift offenbart,
dass der Streifen werksseitig auf der Unterseite des Paneels angebracht
ist und sich über
den gesamten Verbindungsrand hinweg erstreckt. Die Patentschrift
offenbart, dass der Streifen aus flexiblem, nachgiebigem Aluminium
hergestellt und mechanisch durch Klebemittel oder auf alle anderen
geeigneten Weisen befestigt werden kann. Die Patentschrift offenbart,
dass der Streifen alternativ in die Streifenplatte integriert ausgestaltet
werden kann. Gemäß der Patentschrift, „sollte
Streifen 6 auf jeden Fall in das Paneel 1 integriert
sein, d.h., er sollte nicht im Zusammenhang mit dem Verlegen auf
dem Paneelstreifen angebracht werden".
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Das
US-Patent Nr. 5,860,266 mit dem Titel „Method for Joining Building
Boards", offenbart
eine Methode zum Verlegen und mechanischen Verbinden rechteckiger
Baupaneele in parallelen Reihen. Die Patentschrift offenbart die
folgenden Schritte: (a) Platzieren einer neuen Platte an einem langen
Rand einer zuvor gelegten ersten Platte in einer ersten Reihe angrenzend
und an einer kurzen Kante einer vorher gelegten zweiten Platte in
einer angrenzenden zweiten Reihe, so dass sich die neue Platte in
der zweiten Reihe befindet, während
die neue Platte in einem Winkel in Bezug zu einer Hauptebene der
ersten Platte gehalten wird, so dass die neue Platte von ihrer endgültigen Längsposition
in Bezug auf die zweite Platte beabstandet ist, und so, dass der
lange Rand der neuen Platte eine verriegelnde Nut bietet, welche
in Kontakt mit einem Schließstreifen
an dem angrenzenden langen Rand der ersten Platte platziert wird;
(b) danach wird die neue Platte nach unten abgewinkelt, um so ein
verriegelndes Element des Streifens der ersten Platte in einer verrriegelnden
Nut der neuen Platte aufzunehmen, wobei die neue Platte und die
erste Platte hinsichtlich der so verbundenen langen Ränder in
einer zweiten Richtung mechanisch miteinander verbunden sind, wobei
die langen Ränder
und die abgewinkelte Position der neuen Platte miteinander in Eingriff
gebracht werden und dabei auch mechanisch in einer ersten Richtung
verriegelt werden; und (c) Verlagern einer der neuen Platten in
ihrer Längsrichtung
relativ zu der ersten Platte hin zu einer endgültigen Längsposition und zu einem Verriegelungselement
eines der kurzen Ränder
der neuen Platte, wobei die zweite Platte in einer verriegelnden
Nut des anderen der kurzen Ränder einschnappt,
wobei die neue Platte und die zweite Platte in sowohl den ersten
als auch zweiten Richtungen hinsichtlich der verbundenen kurzen
Ränder
mechanisch miteinander verbunden sind. Die Patentschrift führt aus,
dass Streifen 6 horizontal von einer Platte absteht und
werksseitig auf der Unterseite der Platte angebracht ist und sich über den
gesamten Rand der Platte erstreckt. Die Patentschrift offenbart, dass
Streifen 6 aus flexiblem, nachgiebigem Aluminiumblech gefertigt
sein kann und durch Klebemittel oder auf alle anderen geeigneten
Weisen angebracht werden kann. Die Patentschrift offenbart, dass
anderes Streifenmaterial verwendet werden kann, wie zum Beispiel
Bleche oder andere Metalle, genauso wie Aluminium oder Kunststoffabschnitte.
Die Patentschrift lehrt, dass der Streifen 6 alternativ
als fester Bestandteil der Streifenplatte ausgebildet sein kann. Die
Patentschrift führt
aus, dass „Streifen 6 auf
jeden Fall in Platte 1 integriert sein sollte, d.h., er
sollte nicht in Zusammenhang mit dem Verlegen auf dem Plattenstreifen
angebracht werden".
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Die
Japanische Patentanmeldung Nr. 56-5347 mit dem Titel „A Method
for Partially Recovering Floor Plates", offenbart Bodenplatten, die auf einem
Bodenbett verlegt werden, mit Brettfederverbindern, die mit Notverbindern
in Eingriff gebracht werden. Die Patentschrift lehrt, dass eine
Säge in eine
Lücke A
zwischen beiden Seitenbodenplatten einer zu ersetzenden Bodenplatte
eingeführt
wird, und dass die Brettfederverbinder abgeschnitten werden, worauf
die Verbindung zwischen den Bodenplatten durchtrennt und die zu
ersetzende Bodenplatte entfernt wird. Die Patentschrift lehrt, dass
die danach in den Nuten der angrenzenden Bodenplatten zurückgebliebenen
Brettfederverbinder entfernt werden. Der Teil, wo es zuvor in den
Bodenplatten Brettfederverbinder gab, wird abgeschnitten und Nutverbinder
werden neu geformt. Die Patentschrift stellt dar, dass 4 eine
neue Bodenplatte zeigt, und dass entlang beider Seiten der Bodenplatte
relativ flache und weite Schlitze in relativ tiefen konkaven Teilen
geformt sind. Der Boden des konkaven Teils ist vertieft, um so ein
synthetisches Schaumharz aufzunehmen. Die neue Bodenplatte wird
dann an der Stelle, an der sich die entfernte Bodenplatte befand und
in einer Lage, in welcher die neue Bodenplatte mit der angrenzenden
Bodenplatte in gleicher Höhe ist,
eingesetzt. Das Schaumharz wird eingeschäumt und härtet aus. Das ausgehärtete Schaumharz
dehnt sich in die Nutverbinder hinein aus um einen Brettfederverbinder
zu bilden. Es wird auch notiert, dass die neue Bodenplatte im Kontakt
mit dem Bodenbett mit Klebstoff befestigt wird.
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Die
Japanische Patentanmeldung Nr. 1-30 691 mit dem Titel „Floor
Plates", offenbart
Bodenplatten, die auf einem Grundboden verlegt werden sollen, welche
dadurch charakterisiert sind, dass sie eine dünne hölzerne dekorative Platte, die
auf eine Oberflächenschicht
eines Basismaterials in Bogenform laminiert ist, aufweisen. Ein
in Eingriff bringbarer Vorsprung wird auf einer Seite des Basismaterials geformt,
während
ein in Eingriff bringbarer konkaver Teil, mit welchem der oben angeführte in
Eingriff bringbare Vorsprung in Eingriff gebracht werden kann, am
Ende der anderer: Seite hiervon geformt wird. Die Patentschrift
lehrt, dass die Bodenplatten einen stoppenden Vorsprung beinhalten,
der an einer Seite des in Eingriff bringbaren Vorsprungs und an
einer Seite des in Eingriff bringbaren konkaven Teils geformt ist.
Und ein stoppender konkaver Teil, mit welchem der stoppende Vorsprung
in Eingriff gebracht wird, ist auf der arideren Seite des in Eingriff bringbaren
Vorsprungs und auf der anderen Seite des in Eingriff bringbaren
konkaven Teils gebildet.
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Das
Patent Nr.
DE 200 949 offenbart
in
1 und
2 Bodenplatten, die vier Ränder aufweisen,
wovon zwei Ränder
eine obere Nut beinhalten, um darunter eine angrenzende Platte einzuführen, während die
anderen zwei Ränder
einen Fortsatz beinhalten, der einen Zahn aufweist, welcher geformt
ist, um unter dem oberen Nutteil einer angrenzenden Platte beim
Zusammenfügen
eingeführt
zu werden.
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Das
Patent Nr.
DE 1 534 278 offenbart
in
1 bis
3 das Zusammenfügen zweier
benachbarter Strukturen, wobei die erste Struktur eine Nut und eine
Einkerbung zur Aufnahme einer korrespondierenden Feder und einen
Zahn einer angrenzenden Struktur, um daran verbunden zu werden,
beinhaltet.
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Die
Offenlegungsschrift
DE 25 02
992 offenbart eine Bodenplatte, welche für den Gebrauchszweck,
einen provisorischen Fußboden,
wie zum Beispiel in einem Camping-Zelt zu schaffen, besonders tauglich
ist. Wie offenbart, hat die Bodenplatte eine flache Gewebeoberfläche, die
auf mindestens zwei Rändern
zurück
gebogen ist, von denen einer ein ausgeprägtes Profil und der andere
ein passendes Gegenprofil aufweist. Die Patentschrift lehrt, dass diese
gebogenen Abschnitte vorzugsweise auf zwei gegenüberliegenden Seiten befindlich
sind, wobei einer ungefähr
U-förmig
geformt ist, und mit seinem äußeren Schaft und der resultierenden schlitzartigen Öffnung nach
oben weist, und wobei das Gegenprofil aus einem Schaft in rechten
Winkeln zur Gewebeoberfläche
besteht. Die Patentschrift lehrt, dass solche Profile alternativ
auf allen vier Seiten der Platte bereitgestellt werden können. Es
ist offenbart, dass die Platten aus Kunststoff bestehen können und
einteilig geformt sein können,
die gerippten Überstände darunter
vorzugsweise aus einem weicheren Material. Wie in
3 gezeigt,
werden die Platten unter Nutzung einer Nut und Feder – Anordnung
zusammengefügt.
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Die
Offenlegungsschrift
DE
3 041 781 A1 offenbart die innere Verbindung zweier Platten,
wobei die Platten eine Feder auf einem Rand und eine Nut in noch
einem Rand beinhalten, um miteinander verriegelnde Verbindungen
zwischen zwei Platten bereitzustellen, die besonders zur Konstruktion
einer Rollschuhbahn oder Kegelbahn gebräuchlich sind. Die Patentschrift
offenbart, dass es am Fuß der
Feder zwei parallele Seiten gibt, welche plane Teile aufweisen,
die in rechten Winkeln zum Rand gleicher Stärke ausgerichtet sind. Die
Patentschrift offenbart, dass die Nut zwei anfänglich parallele Seitenwände aufweist,
gegen welche die seitlichen Planteile der Feder zu liegen kommen.
Es ist offenbart, das diesem Teil der Nut eine halbtrapezförmig geformte
Ausnehmung oder einer gänzlich
trapezförmig
geformte Ausnehmung folgt. Die Patentschrift offenbart, dass die
Feder auf der ihrer spitzwinkligen Seitenfläche gegenüber liegenden Seite abgerundet
sein kann.
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Die
Offenlegungsschrift
DE
35 44 845 A1 offenbart ein Brett, das zur Herstellung massiver
Holzplatten benutzt wird, welche aus mit komplementären Profilen
in Eingriff gelangenden, geleimten Platten bestehen. Längsränder der
Bretter haben ein Verbindungsprofil, dessen Abschnitte sich in einem
Winkel zum vertikalen Brettrand erstrecken. Die Offenlegungsschrift
offenbart, dass das Verbindungsprofil zwei gleichgerichtete, gerade
seitwärts
versetzte aufrechte Flanken aufweist, die an ihren inneren Enden mittels
geradliniger quer verlaufender Flanken verbunden sind. Die innen
liegende aufwärtsweisende Flanke
schließt
mit der Brettoberfläche
einen spitzen Winkel ein, während
die andere Flanke mit der zugehörigen
Brettoberfläche
einen stumpfen Winkel bildet. Aufrechte Flanken und quer verlaufende
Flanken schließen
spitze Winkel ein.
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Die
Europäische
Patentanmeldung Nr. 024 812 7 mit dem Titel „A Table Top for a Motor Lorry" offenbart eine Lastwagentragplatte
(table top), die aus einer Vielzahl von Planken besteht, die an
mindestens zwei Balken befestigt sind, und dabei einen Teil des
Lastwagenchassis formen. Die Planken bestehen aus extrudiertem Aluminium
und sind am Chassis mittels Bügelschellen
befestigt, welche mit den Planken arretieren, um die Planken gegen
eine Relativbewegung untereinander zu sichern.
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Patenttihakemus-Patentansokan
SE 843 067 (PCT/SE83/00423) offenbart ein Mittel zum Verbinden aneinandergrenzender
Platten, wobei die Ränder
der zu verbindenden Platten Federn und Nuten beinhalten. An jeder
Seite der Nut- und Federverbindung zweier verbundener Platten befindlich,
sind in genannten Platten zusätzlich
Ausnehmungen zur Aufnahme eines U-förmigen Metallklammerbefestigungsmittels
zum Zusammenhalten der zwei Platten an der Nut- und Federverbindung,
geformt.
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Die
Französische
Anmeldung Nr. 2 697 275 offenbart die Formation einer Oberfläche aus
rechteckig geformten Platten, welche auf einer flachen horizontalen
Oberfläche
platziert werden. Die Offenlegungsschrift offenbart, dass der Rumpf
der Platte auf allen vier Seiten geformte Abschnitte hat und dass die
Platten mechanisch miteinander mittels einer Anzahl an Rippen verbunden
werden können,
welche der Länge
nach der Platte entlanglaufen und so geformt sind, dass sie in eine
passende Nut in der angrenzenden Platte gleiten. 2 scheint
ein Teil 33 zum Verbinden zweier aneinandergrenzender Platten
zu offenbaren. Wie gezeigt, formt die oben liegende Oberfläche des
Teils 33 einen Teil der oberen Gebrauchsoberfläche des
resultierenden Bodens. Das ist auch in 1 zu erkennen,
worin die Teile 5 und 6 einen Teil der oberen
Gebrauchsoberfläche
bilden.
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Die
Japanische Anmeldung Nr. 54 – 655
28 zeigt in 1–3 eine besondere
Nut- und Federanordnung zum Verbinden zweier aneinandergrenzender
Platten.
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Die
Französische
Anmeldung 2 568 295 offenbart ein vorgefertigtes Bodensystem, das
aus einer Serie flacher Platten besteht, die direkt auf dem Boden
verlegt werden. Die Platten sind zum Beispiel aus einem Harzverbund
gefertigt, welcher entweder verstärkende Elemente enthält oder
Körnchen
eines widerstandsfähigen
Materials wie Quarz oder Carborundum beinhaltet. Das Patent offenbart,
dass die Platten verriegelnde Verbindungen auf allen ihren Rändern haben,
die in der Form von Überständen und
Ausnehmungen gefertigt sind, und dass die untere Oberfläche einer
jeden Platte mit einer Schicht sich nicht zersetzenden zellulären und
flexiblen Materials, welches fähig
ist, Unregelmäßigkeiten
in der Bodenoberfläche
auszugleichen, bedeckt werden kann.
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Die
UK Patentanmeldung Nr. 424, 057 offenbart eine Methode, einen Parkettboden
zu konstruieren, welche den Gebrauch umkehrbarer rechteckiger Blöcke beinhaltet,
wobei jeder überstehende
Flansche aufweist, welche keilförmige
Auskehlungen auf jeder seiner vier Seiten bilden, wobei sich jede
Auskehlung über
die gesamte Seite, auf der sie sich befindet, erstreckt. Die Patentschrift
lehrt, dass die Auskehlungen auf zwei gemeinsamen Endstellen ihre Öffnungen
nach oben weisen haben, wenn die Öffnungen der anderen zwei Auskehlungen
auf den anderen zwei Seiten nach unten weisen, wobei eine Vielzahl
solcher Blöcke
einen Fußbodenbelag
bilden kann, in welchem jeder Block auf jeder Seite, welche zusammenhängend an
der Seite eines weiteren solchen Blocks liegt, verriegelt ist. Von
der Methode wird gesagt, dass sie auch den Gebrauch von Verbindungsstücken beinhaltet,
die Flansche aufweisen, welche angepasst sind, unterhalb der überhängenden
Flansche zweier aneinandergrenzender Blöcke eine Verbindung einzugehen,
wo ein Verlegerichtungswechsel notwendig ist.
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Das
UK Patent Nr. 1, 237, 744 mit dem Titel „Improved Building Structure", offenbart, dass
es sich auf eine Baustruktur bezieht, die aus Platten zusammengesetzt
ist, welche an ihren Rändern
durch sowohl erste Nut- und Federverbindungen, die in der Ebene
der Baustruktur befindliche Elemente aufweisen, als auch durch zweite
Nut- und Federverbindungen, welche rechtwinklig zur besagten Ebene
angeordnete Elemente aufweist, aneinandergefügt werden.
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Das
UK Patent Nr. 1, 430, 423 mit dem Titel „Joint Structure", offenbart in den 1 und 2 eine
besondere Nut/Kerben- und Feder- und Zinken-Verbindungsstruktur zum Verbinden von
Kunststoffen und metallischen Materialien.
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Die
UK Patenanmeldung Nr. 2 117 813 A mit dem Titel „Pivotal Assembly for Simulated
Wall Panels", offenbart
eine Verbindungsanordnung, die ein Paar Streifen beinhaltet, welche
an den Rändern
der jeweiligen Paneele durch Faltung der äußeren Verkleidung und durch
eine Schwalbenschwanzverbindung in dem Schaumisolationsmaterial
im Inneren der Paneele, gesichert sind. Die Anmeldung offenbart,
dass die Verbindungsstreifen eine bogenförmige Feder und Nut bieten.
Der Nutstreifen hat einen schwenkbaren Körper teilzylindrischer Form,
so dass ein Streifen relativ zum anderen geschwenkt werden kann,
um eine Feder in einer Nut aufzunehmen. Die Anmeldung offenbart,
dass ein verriegelnder Streifen bereitgestellt wird, um in eine
Nut eingeführt
zu werden, um die Paneele aneinander zu arretieren.
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Die
UK Patentanmeldung Nr. 2 256 023 A mit dem Titel „Joint" offenbart eine Verbindung
zwischen den verbindenden Seitenrändern zweier ähnlicher Paneele,
in welcher ein Paneel eine zur vorderen Fläche hin geöffnete Auskehlungsabschnittsausnehmung
aufweist und das andere Paneel eine zur rückwärtigen Fläche zeigende Rippe zur Aufnahme
in der Auskehlung aufweist, um eine Trennung der Paneele zu beschränken, um
eine vorbestimmte Dehnfuge zwischen den aneinandergrenzenden Seitenrändern bereitzustellen.
Die Anmeldung offenbart, dass die Paneele Nut- und Federbretter
zur Konstruktion, beispielsweise einer Tür, sein können. Die Anmeldung offenbart
in den Figuren eine besondere Nut/Kerben- und Feder- und Zinken-Verbindung.
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Die
Utlengningsskrift Nr. NO 157 871 offenbart in den Figuren die Verbindung
zweier benachbarter Teile, welche eine Nut- und Federverbindung an
den Rändern
nutzt und welche in genannten Paneelen geformte Ausnehmungen, welche
von der Verbindung beabstandet sind, beinhaltet, um einen U-förmigen Teil
zum Zusammenhalten der zwei Paneele an der Feder-/Nutverbindung
aufzunehmen.
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Die
Utlaggningsskrift Nr. SE 711 490 0-9 offenbart in 1–3 Mittel
zum Verbinden zweier aneinandergrenzender Bauteile unter Verwendung von
Verbindungsblöcken
2, 5 und 9, wobei genannte Blöcke
einen Teil der oberen Gebrauchsoberfläche bilden. Die Anmeldung offenbart
ferner ein U-förmiges
Bauteil, zum Einführen
auf der Rückseite
der Paneele, um die zwei Paneele dort an der Verbindung, wo der
Verbindungsblock existiert, zusammenzuhalten.
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Die
WO 84/02155 mit dem Titel „Device
for Joining Together Building Boards, Such as Floor Boards", offenbart eine
Vorrichtung zum Zusammenfügen
von Baubrettern, wie z.B. Bodenbrettern, Randoberfläche an Randoberfläche. Die
Anmeldung offenbart ein System, in welchem die Bretter eine Nut in
der rückwärtigen Seite
eines jeden Brettes aufweisen, wobei die Nut die ganze Länge des
Bretts parallel zu dessen Verbindungsrand entlang läuft, und eine
im wesentlichen U-förmige
Federvorrichtung, deren Beine jeweils angepasst sind, die Nut eines Brettes
in Eingriff zu bringen, und welche vorgespannt ist, so dass, im
Arretierungsfall, die Bretter eng Randoberfläche an Randoberfläche zusammengepresst
werden, beinhaltet.
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Die
Patentschrift
DE 200 949 offenbart
in
1–
6 Paneele
zur Verbindung miteinander, wobei die Paneele auf zwei sich schneidenden
Rändern
sich erstreckende Federstreifen, und auf den anderen sich schneidenden
Enden einen sich erstreckenden Nutstreifen aufweisen.
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Die
WO 93/132 80 mit dem Titel „A
Device for Joining Floor Boards",
offenbart eine Vorrichtung zum Zusammenfügen von Bodenbrettern, welche längliche,
flach-geformte Körper
mit Beinen, welche angepasst sind, um eine längs gerichtete Nut in jedem
der zu verbindenden Bodenbretter zu arretieren, beinhalten. Die
Beine sind in einem Abstand von den Enden des plattenförmigen Körpers in
so einer Weise geformt, dass der plattenförmige Körper die Bretter auf jeder
Seite der Nuten trägt.
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Das
US-Patent Nr. 3, 538, 665 mit dem Titel „Parquet Flooring", offenbart einen
schwimmenden Parkettboden, welcher rechteck-förmige zweilagige Fußbodeneinheiten
beinhaltet, die aus einer Parkettschicht und einer Unterschicht
zusammengesetzt sind. Die untere Fläche der Unterschicht ist mit
randseitigen Ausnehmungen entlang den vier Seiten der Einheit ausgestattet,
und ein Streifen des Unterschichtsmaterials wird in den Raum, der
durch solch randseitige Ausnehmungen geformt wird, eingeführt, um
die Verbindung zwischen angrenzenden Einheiten zu überbrücken. Die
Patentschrift offenbart, dass das Unterschichtsmaterial einen Spannungselastizitätsmodul
aufweist, der 5000 kg/cm2 nicht übersteigt.
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Die
Offenlegungsschrift
DE
26 16 077 A offenbart einen Verbindungssteg mit einem Flansch zum
Verbinden von Platten, die flach auf einem tragenden Substrat liegen.
Die Offenlegungsschrift offenbart, dass die Anordnung zum Verbinden
vorgefertigter Parkettfußbodenelemente
besonders nützlich
ist. Die Offenlegungsschrift offenbart, dass eine biegsame Verbindungsanordnung
bereitgestellt wird, welche starre Verbinder, so wie Klebstoff oder
Nägel, ersetzt.
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Die
Offenlegungsschrift führt
aus, dass das System vorteilhaft ist, weil es Dehnungs- und Schrumpfspannungen
aufnimmt, was folglich der Rissbildung vorbeugt. Sie legt dar, dass
der verbindende Steg (web) ein Überlappen
der Plattenränder auf
unebenen Substraten verhindert, und im Gebrauchsfall der Verbindungssteg
mit Spannung geladen wird, wenn sich die Platten ausdehnen. Im Fall der
Zusammenziehung der Platten, zieht der Verbindungssteg die Platten
zusammen und verhindert eine Lückenbildung.
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Die
Französische
Anmeldung Nr. 1 293 043 offenbart in 1–3 eine
Kachel bzw. Fliese, welche 4 Ränder
aufweist, wobei ein Satz sich überschneidender
Ränder
eine sich daraus erstreckende Feder beinhaltet, und die anderen
zwei überschneidenden
Ränder
eine in Richtung Bodenseite der Kachel offene Nut beinhalten. Die 4–6 offenbaren
Kacheln die vier Kanten haben, wobei zwei überschneidende Kanten eine
Kerbe und eine zur Oberseite der Kachel hin offene Nut beinhalten
und die anderen zwei überschneidenden
Ränder
eine Kerbe und eine zum Boden der Bodenplatte hin offene Nut haben.
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Die
Utlaggningsskrift No. SE 820 693 4-5 offenbart die Verbindung zweier
Paneele, wobei eine Nut- und Federanordnung genutzt wird. Die Figuren offenbaren
ferner eine U-förmige
Klemme zum Einsetzen in die Paneele auf jeder Seite der Verbindung, um
die zwei Paneele an besagter Verbindung zusammen zu halten.
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WO
97/47 834 mit dem Titel „Floor
Covering. Consisting of Hard Floor Panels and Methods for Manufacturing
Such Floor Panels",
offenbart einen Bodenbelag, der aus harten Bodenplatten besteht,
welche, zumindest an den Rändern
zweier gegenüberliegenden
Seiten, mit kooperierenden Kopplungsstücken ausgestattet sind. Die
Kopplungsstücke
sind im Wesentlichen in der Form von Nut und Federn, dadurch gekennzeichnet,
dass die Stücke
mit integrierten mechanischen Verriegelungsmitteln ausgestattet sind.
Die Verriegelungsmittel verhindern das Auseinanderdriften zweier
gekoppelter Bodenplatten in eine Richtung senkrecht zu den in Beziehung
stehenden Rändern
und parallel zur Unterseite der gekoppelten Bodenplatten.
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Die
WO 00/20 706 offenbart ein vertikal verbundenes Bodenmaterial, welches
Bodenbretter beinhaltet, welche mit Rändern ausgestattet sind, welche
mit einer Nut, mit einer weiter unten liegenden Seite und einer
dekorativen oberen Oberfläche
ausgestattet sind. Die Bodenbretter sollen mittels separater Verbindungsprofile
verbunden werden. Die übrig
bleibende Lücke
zwischen den Brettern kann durch ein dichtendes Bauteil geschlossen
werden.
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Im
Hinblick auf den Stand der Technik, gibt es Bedarf an einem Verbinder,
welcher von den Bodenplatten separat ist und Bodenplatten (floor
panels) miteinander verbindet oder zusammenfügt. Es gibt darüber hinaus
Bedarf an einem Verbinder, Bodenplatten und/oder einem Bodenplattensystem, welches
eine Dichtung oder ein Dichtmittel für Fugen zwischen den Bodenplatten
aufweist, welches leicht herstellbar ist. Dieses Ziel kann durch
einen Verbinder gemäß Anspruch
1 und eine Methode, einen Verbinder herzustellen gemäß Anspruch
12, erreicht werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform,
umfasst die gegenwärtige
Erfindung ein lösbares
verbindendes Bodensystem zur Nutzung beim Bilden von temporären oder
dauerhaften Bodenoberflächen
aus einzelnen Bodenplatten auf einer tragenden Struktur. Das System
beinhaltet vorzugsweise zwei oder mehr Bodenplatten, die eine obere
Gebrauchsoberfläche
und eine unten liegende Oberfläche
für den
Kontakt mit der tragenden Struktur beinhalten. Die Platten (panels)
umfassen gemäß dieser
Ausführungsform,
mindestens drei Ränder,
wobei alle Ränder
identische Nuten oder darin geformte Ausnehmungen aufweisen, zur
Aufnahme eines Überstands
von einem Verbinder. Vorzugsweise erstrecken sich die Nuten oder Ausnehmungen
im Wesentlichen über
die gesamte Länge
der Plattenränder.
Der bevorzugte Verbinder beinhaltet ein Basisteil und eine Erweiterung,
die sich vertikal von dem Basisteil weg erstreckt, beabstandet von
dem Basisteil und im Wesentlichen parallel dazu. Die Erweiterung
ist geformt, um in einer lösbaren
vertikal verbundenen Weise in mindestens einer Ausnehmung mindestens
einer Bodenplatte aufgenommen zu werden. Ein Dichtmittel wird direkt
auf die Erweiterung des Verbinders aufgebracht, um die Fugen zwischen
den Platten beim Zusammenfügen
abzudichten.
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Der
Verbinder, welcher von den Platten separat ist, erlaubt eine andere
Herangehensweise zur Anwendung eines Dichtmittels in der Umgebung
der Fugen eines Laminatbodens und eliminiert die Probleme, die zurzeit
mit der Anwendung des Dichtmittels zusammenhängen. Die Anwendung eines Dichtmittels
direkt auf den Verbinder hat die folgenden Vorteile: (1) während des
Herstellungsprozesses ist es leichter, das Dichtmittel auf den Verbinder
als direkt auf die Bodenplatten aufzubringen; (2) Trocknungsprobleme,
die mit dem Anwenden eines feuchten Dichtmittels in einem linearen
Hochgeschwindigkeits-, Plattenherstellungsprozess, zusammenhängen, d.h.,
das Dichtmittel kontaminiert die Herstellungsausstattung und zieht
Dreck und Staub während
des Trocknungsvorgangs an, und die Dichtmittelanwendung resultiert
in langsameren Verarbeitungsgeschwindigkeiten aufgrund der Anwendungsmethode
und/oder erforderlichen Trocknungszeiten, werden eliminiert; (3)
das Dichtmittel kann in Bereichen jenseits des normalen Befestigungsprofils
(zwischen der unten liegenden Plattenoberfläche und dem Verbinder) platziert
werden; (4) verschiedenartige Typen von Dichtmittel(n) (Folien,
Bänder,
Flüssigkeiten,
Wachse, usw.) können
mit variierenden Stärken
in besonderen Gebieten angewendet werden, und unterschiedliche Anwendungsmethoden
können genutzt
werden, ohne Unterbrechung oder Störung des Bodenherstellungsprozess;
und (5) eine gleichmäßigere Bedeckung
des Dichtmittels im Fugenbereich einer installierten Bodenplatte
ist gewährleistet.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform, beinhaltet
der bevorzugte Verbinder des Systems der gegenwärtigen Erfindung ferner eine
Erweiterung, die geformt ist, um in mindestens einer Nut oder Ausnehmung
der Platten in einer lösbaren,
horizontalen, verbundenen Weise aufgenommen zu werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der gegenwärtigen
Erfindung, weist das Basisteil des neuartigen Verbindungselements
Nuten oder andere darin geformte Ausnehmungen auf, und mindestens ein
Plattenrand ist geformt, um in einer lösbaren, horizontalen, verbundenen
Weise in der Nut oder Ausnehmung des Basisteils des Verbindungselements aufgenommen
zu werden. Die Nut oder Ausnehmung kann in dem Basisteil oder in
einem Teil der oben beschriebenen Erweiterung geformt sein.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform
der gegenwärtigen
Erfindung weist eine Erweiterung des Verbinders gemäß der Erfindung
eine Nut oder eine andere darin geformte Ausnehmung auf, und mindestens
eine Platte ist geformt, um in einer lösbaren, horizontalen, verbundenen
Weise in der Nut oder in einer andereren Ausnehmung der Erweiterung
aufgenommen zu werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der gegenwärtigen
Erfindung, ist die Entfernung von dem Basisteil des Verbinders zum
oberen Ende oder obersten Punkt der Erweiterung, vorzugsweise in
Federform, des Verbinders geringer als die Entfernung von der unten
liegenden Oberfläche
zur oberen Gebrauchsoberfläche
der Platten.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der gegenwärtigen
Erfindung, wird ein lösbares
verbindendes Bodensystem zur Nutzung bei der Bildung temporärer oder
dauerhafter Bodenoberflächen
aus einzelnen Bodenplatten auf einer tragenden Struktur, geboten.
Das System beinhaltet zwei oder mehr Bodenplatten, vorzugsweise
laminiert, und mindestens einen verlängerten Verbinder, z.B. eine
Führung.
Die Bodenplatten haben vorzugsweise eine obere Gebrauchsoberfläche, ein
verstärkendes
Mittelsubstratmaterial und eine unten liegende Oberfläche für den Kontakt
mit einer tragenden Bodenstruktur. Die Platten haben vorzugsweise
vier Ränder
mit darin geformten identischen Nuten, vorzugsweise in allen Rändern, um
eine sich vertikal erstreckende Erweiterung der Führung aufnehmen
zu können.
Die Platten haben in ihren unten liegenden Oberflächen auch Kerben
oder andere Ausnehmungen, z.B. Kanäle, gebildet, geformt zur Aufnahme
von Knoten, Rippen oder anderen Vorsprüngen des Verbinders. Vorzugsweise,
erstrecken sich die Nuten und Kanäle im Wesentlichen über die
gesamte Länge
der Ränder
der Platten.
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Der
Verbinder hat, gemäß einer
Ausführungsform
der gegenwärtigen
Erfindung einen Basisteil mit vorzugsweise einer einzigen Erweiterung,
die sich vertikal hiervon erstreckt, geformt, um in einer lösbaren,
vertikalen, verbundenen Weise in Nuten oder anderen Ausnehmungen
in den Rändern
der Platten aufgenommen zu werden. Vorzugsweise weist der Verbinder
im Wesentlichen dieselbe Länge auf,
wie die zu verbindenden Plattenränder.
Vorzugsweise erstreckt sich die Erweiterung über die gesamte Länge des
Verbinders. Der Basisteil des Verbinders hat ferner zwei Knoten,
Wülste
oder zwei andere Vorsprünge,
die sich vertikal von jeder Seite des Basisteils, beabstandet von
der einzelnen Erweiterung, erstrecken. Die Überstände oder Wülste sind geformt, um in einer
lösbaren
horizontal verbundenen Weise in den Kerben oder anderen Ausnehmungen, z.B.
Kanälen,
in der unten liegenden Oberfläche
der Platten aufgenommen zu werden. Vorzugsweise erstrecken sich
die Vorsprünge
oder Wülste
im Wesentlichen über
die gesamte Länge
der Ränder
der Platten. Wenn die Platten unter Nutzung des Verbinders verbunden
werden, besteht die resultierende sichtbare Bodenoberfläche nur
aus der oberen Gebrauchsoberfläche
der Platten.
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Gemäß einer
anderen Ausführungsform
der gegenwärtigen
Erfindung, wird ein vertikal und horizontal miteinander verbindendes
Bodensystem zum Gebrauch beim Bilden einer Bodenoberfläche auf
einer tragenden Oberfläche
bereitgestellt. Das System beinhaltet zwei oder mehr einzelne Bodenplatten, vorzugsweise
laminierte Bodenplatten, die eine Stärke und mindestens eine verbindende
Führung
aufweisen. Die Bodenplatten haben eine obere Gebrauchsoberfläche und
eine unten liegende Oberfläche
für den
Kontakt mit einer tragenden Oberfläche. Die Platten haben mindestens
drei Ränder,
wobei alle Ränder
erste identische Ausnehmungen oder Nuten darin geformt haben. Die
ersten Ausnehmungen oder Nuten sind geformt, um einen ersten Verbindungsvorsprung
oder Flansch vom Verbinder aufzunehmen. Die Platten haben auch zweite
Ausnehmungen, z.B. Kanäle,
befindlich entlang der unten liegenden Oberfläche der Platten, geöffnet in
der Richtung des Unterbodens oder der tragenden Oberfläche, um
einen zweiten Verbindungsvorsprung oder Wulst von der Führung aufzunehmen.
Die Führung weist,
gemäß dieser
Ausführungsform,
einen Basisteil, einen ersten Verbindungsvorsprung oder -Flansch
und einen zweiten Verbindungsvorsprung oder Wulst auf. Der erste
Verbindungsvorsprung oder Flansch ist verbunden mit und erstreckt
sich vertikal in einem Abstand von dem Basisteil und erstreckt sich
dann horizontal relativ zu dem Basisteil und ist geformt, um in
den ersten Ausnehmungen oder Nuten der Platten aufgenommen zu werden
um eine vertikale Verbindung zwischen den Platten zu bilden. Der
zweite Verbindungsvorsprung oder Wulst ist mit dem Basisteil verbunden
und erstreckt sich vertikal über
einen Abstand von dem Basisteil, vorzugsweise über einen Abstand, der kleiner
ist, als der vertikale Teil des ersten Vorsprunges, und ist geformt,
um in den zweiten Ausnehmungen oder Kanälen der Platten aufgenommen
zu werden, um eine horizontale Verbindung zwischen den Platten zu
bilden. Gemäß dieser
Ausführungsform
ist der Abstand von dem Basisteil der Führung zu einem obersten vertikalen
Teil des ersten Vorsprunges oder Flansches geringer als der Abstand
zwischen der oberen Gebrauchsoberfläche und der unten liegenden
Oberfläche
der Platte in Kontakt mit der tragenden Oberfläche, so dass, wenn zwei Platten
verbunden werden, genannte erste und zweite Verbindungen eine Bodenoberfläche formen, die
lediglich aus der oberen Gebrauchsoberfläche der Platten besteht.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der gegenwärtigen
Erfindung, wird ein lösbares
dekoratives Laminatbodensystem zur Anwendung auf einer bestehenden
Bodenoberfläche
ohne den Gebrauch von Klebstoff oder herkömmlichen Befestigungsvorrichtungen
bereitgestellt. Das System beinhaltet eine Vielzahl identischer
einzelner Bodenplatten und Verbinder. Die einzelnen Bodenplatten
haben eine obere dekorative Gebrauchsoberfläche und beinhalten mindestens
drei Ränder,
die je eine identischen Aufnahme in den Rändern platziert haben, d.h.,
jeder Rand jeder Platte weist dieselbe Konfiguration auf. Die Verbinder
beinhalten vorzugsweise Schienen, die im Wesentlichen die gleiche
Länge aufweisen,
wie die Ränder
der Platten. Die Schienen haben einen ersten Vorsprung und ein zweites
Paar Vorsprünge,
die sich hiervon vertikal erstrecken. Der erste Vorsprung ist geformt,
um in die Aufnahmen der einzelnen Bodenplatten an ihren Rändern für eine lösbare vertikale Verbindung
eingefügt
zu werden. Das zweite Paar Vorsprünge, ist geformt, um in die
Aufnahmen der einzelnen Bodenplatten an ihren Rändern für eine lösbare horizontale Verbindung
geformt eingefügt
zu werden. Vorzugsweise erstrecken sich der erste Vorsprung und
das zweite Paar Vorsprünge
im Wesentlichen über
die gesamte Länge
der Schiene. Und wenn die Platten unter Nutzung der Verbinder miteinander
verbunden werden; besteht, gemäß dieser Ausführungsform,
die sichtbare resultierende Bodenoberfläche lediglich aus der oberen
dekorativen Gebrauchsoberfläche,
d.h., kein Teil der Verbinder bildet einen Teil der sichtbaren Bodenoberfläche.
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Gemäß einer
Ausführungsform
zielt die gegenwärtige
Erfindung auf einen lösbaren
Verbinder zum vertikalen und horizontalen Verbinden einzelner Bodenplatten
ab, um eine Laminatbodenoberfläche auf
einer tragenden Struktur zu bilden. Der Verbinder umfasst vorzugsweise
einen Basisteil für
den Kontakt mit der tragenden Struktur. Der Basisteil hat gemäß einer
Ausführungsform
einen Überstand
oder eine Erweiterung, die sich vertikal hiervon in eine Richtung,
weg von der tragenden Struktur erstreckt. Der Überstand oder die Erweiterung
hat obere und untere Teile, die aus identischen rechten und linken
Hälften bestehen,
wobei jede Hälfte
vorzugsweise einen federähnlichen
Ansatz oder Flansch, der sich ein Stück weit im Wesentlichen parallel
zu und im Abstand über genanntem
Basisteil erstreckt, aufweist.
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Optional
enthält
der Basisteil gemäß einer besonders
bevorzugten Ausführung
zwei zusätzliche Vorsprünge oder
Wülste,
die sich hiervon vertikal erstrecken. Diese Vorsprünge oder
Stege sind voneinander beabstandet und auf jeder Seite des Überstandes
oder der Erweiterung befindlich.
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Gemäß noch einer
weiteren Ausführungsform,
zielt die gegenwärtige
Erfindung auf einzelne Bodenplatten zum Gebrauch beim Bilden einer
Bodenoberfläche
auf einer tragenden Struktur ab, wobei die Bodenoberfläche horizontal
und vertikal lösbar verbundene
Platten beinhaltet. Die Platten beinhalten, gemäß dieser Ausführungsform,
eine oben liegende Oberfläche,
eine unten liegende Oberfläche und
Ränder
zwischen oben liegenden und unten liegenden Oberflächen. Die
oben liegende Oberfläche beinhaltet
eine dekorative Gebrauchsoberfläche.
Die Ränder
beinhalten identische Nuten und/oder Ausnehmungen, die sich im Wesentlichen über die
gesamte Länge
der Ränder
erstrecken. Die unten liegende Oberfläche beinhaltet identische Kanäle, die darin
geformt und zur tragenden Struktur hin offen sind bzw. von der oben
liegenden Oberfläche
weg weisen. Diese Kanäle
sind parallel zu und beabstandet von den Rändern und erstrecken sich bevorzugt im
Wesentlichen über
die gesamte Länge
der Ränder.
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Gemäß eines
Aspekts der Erfindung, wird ein Verbinder zum Zusammenfügen und
Abdichten von Laminatbodenplatten, welche vom Verbinder separat
sind, bereitgestellt, wobei der Verbinder einen Basisteil, eine
Erweiterung, die an dem Basisteil befestigt ist und ein Anschlussteil
zum Anschließen
an eine Bodenplatte und eine Dichtung aufweist; befestigt an einem
aus Basisteil und Erweiterung ausgewählten Bauteil.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung, wird eine Methode zum Herstellen
eines Verbinders zum Zusammenfügen
und Abdichten von Laminatbodenplatten bereitgestellt, welche vom
Verbinder separat sind, wobei die Methode beinhaltet: Extrudieren
eines Verbinders, welcher einen Basisteil und eine an dem Basisteil
angebrachte Erweiterung aufweist, wobei die Erweiterung ein Passelement zum
Verbinden mit einer Bodenplatte aufweist; und Anbringen eines Dichtmittels
auf den Verbinder.
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Die
gegenwärtige
Erfindung zielt auf ein einzigartiges und neues System zum leichten
Zusammenfügen
und Zerlegen einer Bodenoberfläche,
vorzugsweise einer dünnen
(weniger als ein Inch starken) Laminatbodenoberfläche des „schwimmenden" Typs ab. Das System
ist so ausgelegt, dass zusätzliche
herkömmliche
Befestigungsmittel, wie z.B. Nägel,
Schrauben, Klebstoff, Stifte, Heftklammern, usw., nicht erforderlich
sind. Das gegenwärtige
erfindungsgemäße System
erfüllt
diese Aufgabe ohne Bedarf an Spezialwerkzeugen oder Bodenlegeerfahrung. Das
gegenwärtige
erfindungsgemäße System
erreicht seine Vorzüge
durch Nutzung vorzugsweiser identischer zu verbindender Platten
mit vorzugsweise identischen neuartigen Rändern, wodurch das Zusammenfügen sogar
für den
Neuling schnell und flexibel gemacht wird. Darüber hinaus bietet das gegenwärtige erfindungsgemäße System
ein einziges Verbindungsmittel zum Gebrauch in Bezug auf alle Ränder der
neuartigen Platten – was
wiederum Zusammenfügen
und Zerlegen einfach macht. Noch wichtiger ist, dass aufgrund der
Tatsache, dass mindestens zwei Ränder
der Platten darin während
ihrer Herstellung geformte Ausnehmungen aufweisen, entweder weniger
verstärkendes
Material für
die Mittelsubstratschicht benötigt
wird, um die Platten herzustellen und folglich, Ressourcen einspart,
und/oder weniger dekoratives oberes Oberflächenmaterial verschwendet wird,
d.h., es nicht nötig
ist, soviel von den oberen Gebrauchsoberflächenteilen zu entfernen, um
das Verbindungssystem der Erfindung zu implementieren.
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Ein
weiterer Vorteil der Erfindung ist, dass die Platten (während der
Installation) in jeder Richtung ausgerichtet werden können, ohne
ein werksseitig hergestelltes Nut- und Federprofil mechanisch modifizieren
zu müssen.
Diese Platten können
in einer Kosteneffektiven Weise (es muss kein Federprofil maschinell
hergestellt werden) gefertigt werden. Die Menge an Material (ungefähr 0.3175
cm (1/8 inch) in der Breite), die gebraucht wird, um mechanisch
ein Federprofil zu erzeugen, muss nicht maschinell entfernt werden.
Das Ergebnis ist eine signifikante Kostensenkung aufgrund des Ausschlusses
des Werkzeugeinsatzes, der benötigt
wurde, um das Federprofil herzustellen. Das resultiert auch in einem
zusätzlichen
0.3175 cm (1/8 inch) netto verkäuflichen Oberflächenbereich.
Das Material, welches zuvor maschinell abgetragen wurde um ein Federprofil
zu formen (ungefähr
0.3175 cm (1/8 inch) in der Breite), wird nun maschinell in ein
Nutprofil umgearbeitet. Die Erzeugung einer Nut gewährt gegenüber einer
Feder zusätzlichen
Oberflächenbereich.
Ein größerer Oberflächenbereich
resultiert in größeren Erträgen, weil die
Oberfläche
zum Verkauf zur Verfügung
steht, anstatt maschinell entfernt und entsorgt zu werden.
-
Das
System der gegenwärtigen
Erfindung eliminiert auch das durch das typische Nut- und Federsystem
hervorgerufene „Fugenanschwellen (Seam
swell)" oder die „Spitzenbildung
(Peaking)". Wenn
Feuchtigkeit (Wasser) die Fuge von oberhalb des Bodens durchdringt
oder die Fuge von der Bodenplattenunterseite erreicht, schwillt
das Fugenprofil an. In erklärenden
Worten nimmt das Federprofil in der Größe zu und das Nutprofil schrumpft
in der Größe. Das
führt dazu,
dass sich die gesamte Plattenstärke
(Zunahme der Stärke)
im Gebiet der Fuge ändert.
Das Ergebnis ist eine „Spitzenbildung" direkt über dem
Fugengebiet. Da die gegenwärtige
Erfindung einen Verbinder, der Flansche aufweist, zum Herstellen
der Verbindung zwischen zwei Platten nutzt, wird der Flansch nicht
länger
aus einem Material hergestellt, welches Feuchtigkeit absorbiert. Folglich
gibt es keine Feder, welche sich auf die Aufnahme von Feuchtigkeit
hin ausdehnt, so dass „Spitzenbildung", wenn das gegenwärtige erfindungsgemäße System
genutzt wird, nicht länger
ein Problem darstellt.
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Auch
verhindert die Dichtung, welche auf den Verbinder aufgebracht wird,
dass Feuchtigkeit in die Fuge oder in das Verbinder/Platten- Kopplungsstück von der
Rückseite
oder dem Boden der Platten eindringt. Da die Dichtung eine Feuchtigkeitsbarriere bietet,
hat die Feuchtigkeit keine Möglichkeit,
die Platten zu beschädigen.
-
Die
gegenwärtige
Erfindung wird besser verstanden, wenn die folgende Beschreibung
nicht limitierender Ausführungsformen
mit Bezugnahme auf die angefügten
Figuren gelesen wird, wobei gleiche Teile in jeder der einzelnen
Figuren durch dasselbe Bezugszeichen identifiziert werden, und welche
kurz wie folgt beschrieben werden:
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1 veranschaulicht
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
-
2 veranschaulicht
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
-
3 veranschaulicht
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
-
4 veranschaulicht
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
-
5 veranschaulicht
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
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6 veranschaulicht
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
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7 veranschaulicht
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
-
8 veranschaulicht
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
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9 veranschaulicht
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
-
10 veranschaulicht
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
-
11 veranschaulicht
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
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12 veranschaulicht
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
-
13 veranschaulicht
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
-
14 veranschaulicht
eine besonders bevorzugte Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung (Maßstab 9x: 1.00
= 2.54 cm (1 inch));
-
15 veranschaulicht
eine schattierte Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform des Verbinders der
gegenwärtigen
Erfindung;
-
16 veranschaulicht
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
-
17 veranschaulicht,
eine Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung;
-
18 veranschaulicht
eine bevorzugte Ausführungsform
des Verbinders und der Dichtung der gegenwärtigen Erfindung und eine bevorzugte Ausführungsform
der Platten der vorliegenden Erfindung;
-
19A stellt eine Ansicht einer Platte von oben
dar, welche kegelstumpfartige Nuten in der Unterschicht aufweist;
-
19B ist eine Endansicht der Platte von 19A;
-
20A ist eine Draufsicht des Verbinders, welcher
abgewinkelte Enden und eine Erweiterungs-Dichtung aufweist;
-
20B ist eine Endansicht des in 20A gezeigten Verbinders und der Dichtung;
-
20C ist eine Seitenansicht des in 20A und 20B gezeigten
Verbinders und der Dichtung;
-
21 ist eine Draufsicht eines teilweise
zusammengefügten
Abschnitts von Fußbodenbelag, beinhaltend
quadratische bzw. viereckige Platten und Verbinder mit abgewinkelten
Enden;
-
22 ist eine Draufsicht eines teilweise
zusammengefügten
Bodenbelagsabschnitts, beinhaltend quadratische bzw. viereckige
und dreieckige Platten und Verbinder mit abgewinkelten Kanten;
-
23 ist eine Draufsicht eines teilweise
zusammengefügten
Bodenbelagsabschnitts, beinhaltend rechteckige Platten, Querverbinder
und Längsverbinder;
-
24A ist eine Draufsicht eines Querverbinders,
welcher eine Erweiterungs-Dichtung
und eine Wulstdichtung aufweist;
-
24B ist eine Endansicht des in 24A gezeigten Querverbinders;
-
24C ist eine Seitenansicht des in 24A und 24B gezeigten
Querverbinders;
-
25 ist eine Seitenansicht eines Querverbinders,
welcher mit zwei Längsverbindern
und Dichtungen zusammengefügt
ist, wobei Endansichten der Längsverbinder
gezeigt werden, und wobei alle Verbinder Erweiterungs- und Wulst-Dichtungen aufweisen;
-
26A ist eine Draufsicht einer rechteckigen
Platte, welche vollständige
Nute aufweist;
-
26B ist eine Endansicht der in 26A gezeigten Platte; und
-
27 ist eine Draufsicht eines teilweise
zusammengefügten
Bodensystems, welches sechseckig und dreieckig geformte Platten
aufweist.
-
Es
soll jedoch festgehalten werden, dass die angehängten Figuren nur typische
Ausführungsformen
dieser Erfindung veranschaulichen und deshalb hinsichtlich ihres
Anwendungsbereichs nicht als limitierend betrachtet werden sollen,
da die Erfindung andere genauso wirkungsvolle Ausführungsformen zulassen
kann.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform,
zielt das gegenwärtige
erfindungsgemäße System
auf dekorative Laminatbodenplatten, Quadrate, Kacheln bzw. Fliesen,
Rechtecke, usw. ab, wobei alle eine obere Gebrauchsoberfläche, ein
Mittelsubstrat oder verstärkendes
Material unter der oberen Oberfläche, und
wahlweise, eine Unterschichtsoberfläche, angefügt an das Mittelsubstratschicht- Material, zum Kontakt
mit dem tragenden oder existierenden Boden oder der Untergrundsoberfläche, aufweisen.
-
Die
obere Gebrauchsoberfläche
der Paneele der gegenwärtigen
Erfindung beinhaltet bevorzugt dekorative Laminate oder Laminate,
welche durch Hitze und Druckverfestigung erstellt wurden. Diese Platten
wurden über
mehrere Jahre hinweg kommerziell hergestellt und sind auf breite
Akzeptanz in der Gebäude-
und Möbelindustrie
als Kundenschalter- und Tischoberflächen, Badezimmer- und Küchenarbeitsoberflächen, Wandpaneele,
Trennwände
und Türen,
gestoßen.
Solche dekorative Laminate können
dadurch beschrieben werden, dass sie eine Anzahl dünne Schichten
beinhalten, die verfestigt werden, um einen Verbundwerkstoff oder
eine einheitliche Struktur zu formen, welche ein Oberflächendekor trägt, welches
von etwas so Einfachem wie einer reinen Farbe zu etwas so Komplexem
wie einer geprägten
simulierten Holzmaserung reichen kann.
-
Im
Spezielleren, beinhaltet ein in der gegenwärtigen Erfindung verwendbares
dekoratives Laminat, im Allgemeinen eine Vielzahl Schichten aus
mit synthetischem harzimprägnierten
Papierbögen,
welche unter Hitze und Druck zu einer einheitlichen Struktur verfestigt
oder gebunden werden. Im gewöhnlichen
Verfahren besteht die dekorative Laminatanordnung vom Boden an aufwärts aus
einem Kern, der aus einer oder mehreren phenolharzimprägnierten
Schichten besteht, worüber
eine dekorative Schicht liegt, welche mit Melaminharz imprägniert ist und
/ oder einer Auflage, welche mit Melaminharz imprägniert ist.
Das Kern- oder Basisteil wirkt dem Laminat Steifigkeit verleihend
und beinhaltet normalerweise ein massives Substrat, welches eventuell
vor dem anfänglichen
Laminierungsschritt geformt werden kann. Vor der Stapelung werden
die Bögen
des Kernteils mit einer Wasser-Alkohol-Lösung aus Phenol und Formaldehyd
oder einem Formaldehyd-Zwischenprodukt
imprägniert,
getrocknet und teilweise in einem Heißluftofen ausgehärtet und
schließlich
in Bögen
geschnitten. Beispiele eines solchen Basis- oder Kernteils beinhalten: (1) eine
Vielzahl von Bögen
aus 40.8 bis 68 kg Rieß (90
bis 150 Pfund) Kraftpapier, welches durchimprägniert und mit einem im Wesentlichen
gänzlich
ausgehärteten
Phenolharz, welches während
des anfänglichen
Laminierungsschrittes in den wärmeaushärtenden
Zustand überführt wurde,
gebunden ist; (2) ein vorausgehärtetes Kunststofflaminat
wie zum Beispiel glasfaserverstärkte
wärmehärtende Polyesterharzlaminate
oder dergleichen; (3) ein Holzprodukt wie zum Beispiel eine Hartfaserplatte,
eine Faserplatte, Abfallholz, Spanplatten, Sperrholz oder dergleichen;
(4) eine Platte auf mineralischer Basis wie zum Beispiel Asbestzementplatten,
Gipskartonplatten, Gipsplatten oder dergleichen; (5) Kunststoff
imprägnierte
Platten; (6) Kunststoff/Holz-Zusammenstellungen; (7) Kunststoffzusammensetzungen;
(8) geschlossen-poriger Polyurethanschaum, z.B. RIM-Schaum; (9)
urethanimprägnierte
Platten; (10) eine Kombination dieser Substrate; oder (11) irgendein
Material, welches zur Erfüllung
der gewünschten
Funktion des Basis- oder Kernbauteils geeignet ist.
-
Der
dekorative Bogen, welcher in den Platten der gegenwärtigen Erfindung
brauchbar ist, dient im Allgemeinen dazu, dem Laminat eine attraktive
Erscheinung zu verleihen, und gibt der Platte auch ihre Oberflächencharakteristik
(d.h. Widerstandsfähigkeit gegenüber chemischen
Mitteln, Hitze, Licht, Stoß und
Abrieb). Der dekorative Bogen ist typischerweise ein hochqualitatives,
pigmentgefülltes
Alphazellulosepapier mit 50 bis 125 Ries-Gewicht, welches mit einer
Wasser-Alkohol-Lösung aus
Melamin-Formaldehydharz imprägniert,
getrocknet, teilweise ausgehärtet
und schließlich
in Bögen
geschnitten wurde. Der dekorative Bogen kann aus einer reinen Farbe
bestehen oder kann ein dekoratives Design oder Muster, oder einen
Fotonachdruck natürlicher
Materialien beinhalten, wie zum Beispiel Holz, Marmor, Leder, usw. Wie
oben ausgeführt
können
der dekorative Bogen und/oder ein Auflagebogen mit Melaminharz imprägniert sein.
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Das
bei der Herstellung der Platten der gegenwärtigen Erfindung verwendbare
dekorative Laminat erhält
man im Allgemeinen, aber nicht ausschließlich, dadurch, dass der harzimprägnierte
Kern und die dekorativen Bögen
zwischen stahlbemantelten, Stahl- oder rostfreien Stahlplatten platziert
werden und die Laminatstapelung Temperaturen von ungefähr 65° C bis ungefähr 260° C (150° F bis ungefähr 500° F) und Drücken, die
von ungefähr
56.25 kg/cm2 bis ungefähr 112.5 kg/cm2 (800
bis ungefähr 1600
psi) reichen, für
eine Zeit ausgesetzt wird, die ausreicht, das Laminat zu verfestigen
und die Harze auszuhärten
(im Allgemeinen ungefähr
25 Minuten bis zu einer Stunde). Das veranlasst das Harz in der Papierschicht
zu fließen,
auszuhärten
und die Bögen zu
einem Verbundmaterial oder zu einer einheitlichen laminierten Masse
zu verfestigen, welche im Fachgebiet als ein dekoratives Hochdrucklaminat
(HPDL) bezeichnet wird. Mehr als ein Laminat kann gleichzeitig dadurch
geformt werden, dass eine Vielzahl angeordneter Bögen in eine
Stapelung eingebracht wird, wobei jede Anordnung durch ein Trennblatt,
das ein Trennen der einzelnen Laminate nach der Verfestigung erlaubt,
getrennt ist. Schließlich
werden die dekorativen Laminate weiter bearbeitet und im Allgemeinen
an ein verstärkendes
Substrat gebunden, wie z.B. an mittel- bis hochdichte Faserplatten, Holz/Kunststoff – Zusammenstellungen,
Hölzer, Sperrholz,
Hartfaserplatten, Asbestplatten, Pressspanplatten, Keramik, gefüllte und
nicht gefüllte Kunststoffe,
geschlossen-porige steife Schäume oder
dergleichen. Wenn ein Dämpfungseffekt
gewünscht
wird, kann das verstärkende
Substrat offenporigen Schaum beinhalten.
-
Das
dekorative Laminat, welches in der Praxis der gegenwärtigen Erfindung
verwendbar ist, kann auch dadurch erhalten werden, dass der harzimprägnierte
Kern und dekorative Bögen
zwischen stahlbemantelten, Stahl- oder rostfreien Stahlplatten platziert
werden und dadurch, dass der Laminatstapel Temperaturen, die zwischen
ungefähr
65° C bis ungefähr 260° C liegen
(150° F
bis ungefähr
500° F) und
Drücken,
die von unter 56.25 kg/cm2 bis ungefähr 112.5
kg/cm2 (800 bis ungefähr 1600 psi) reichen, für eine ausreichende
Zeit, um das Laminat zu verfestigen und die Harze auszuhärten, ausgesetzt wird.
Das veranlasst das Harz in den Papierbögen zu fließen, auszuhärten und die Bögen in ein
Verbundmaterial oder eine einheitliche laminierte Masse zu verfestigen,
die im Fachgebiet als dekoratives Niederdrucklaminat (LPDL) bekannt
ist.
-
Zusätzlich kann
gemäß einer
Ausführungsform
das verstärkende
Substrat der gegenwärtigen Erfindung
aus jedem geeigneten extrudierbaren Thermoplast erstellt werden,
so lange er die strukturellen und mechanischen Eigenschaften aufweist,
die für
die gewünschte
Endanwendung nötig
sind. Insbesondere wird es bevorzugt, dass das Substrat eine Druckverformung
aufweist, die ungefähr
gleich oder besser als die herkömmlicher
mittel- oder hochdichter Faserplatten oder Spanplatten ist (wobei
Druckverformung in Übereinstimmung
mit ASTM F970 gemessen wird, da Stärke als eine Funktion von Druckbeanspruchung
abnimmt). Vorzugsweise beträgt
diese Stärkeabnahme
bei 140.62 kg/cm2 (2000 psi) höchstens
0.0254 cm (0.01 inch), besser höchstens 0.0127
cm (0.005 inch), und am besten höchstens 0.00254
cm (0.001 inch).
-
Möglicherweise
beinhaltet das beim Ausführen
der gegenwärtigen
Erfindung verwendbare verstärkende
Substrat ein oder mehrere aus der aus starren Urethanen (z.B. RIM-Schaum),
Poly(acrylnitril/butadien/styrol) (im folgenden als ABS bezeichnet) -Kunstharzen
wie z.B. schwer entflammbare ABS-Kunstharze und Glas gefüllte ABS-Kunstharze; Polycarbonat;
hochschlagzähem
Polystyrol (HIPS), Polystyrol, Polyphenyloxid (PPO) und Polyvinylchlorid
(PVC) bestehenden Gruppe ausgewählte
Mitglieder. Bevorzugt wird das verstärkende Substrat aus einem zusammen
gemischten Kunstharzsystem erstellt, welches aus einem oder mehreren
der oben angeführten
Polymere besteht, aber darauf nicht limitiert ist. Ferner können diese
Polymere gefüllt
oder. ungefüllt
sein, obwohl im Hinblick auf hohe Schlagfestigkeit und physikalische
Eigenschaften gefüllte Polymere
bestgeeignet sind. Bevorzugte Agenzien beinhalten Kalziumcarbonat,
Talk, Siliziumdioxid (Silica), Glasfasern, Alluminiumoxid (alumina)
und Wollastonit, wobei noch bevorzugter Kalziumcarbonat und Wollastonit
sind und der bevorzugteste Kalziumcarbonat ist. Nicht einschränkende Beispiele
verstärkender
Agenzien beinhalten anorganische oder organische Produkte hohen
Molekulargewichts, welche Glasmikrokügelchen (glass microspheres),
Glassfasern, Asbest, Borfasern, Carbon- und Graphitfasern, Haarkristalle,
Quarz- und Siliziumdioxidfasern (silica fibers), Alluminiumoxidfasern,
geschmolzene Fasermaterialien und organische Fasern beinhalten.
Wenn solch herkömmliche
Bestandteile genutzt werden, sind sie im Allgemeinen in einem Bereich
von ungefähr
0.01 bis ungefähr
50 Gewichtsprozent des Gesamtgewichts des verstärkenden Substratteils vorhanden,
vorzugsweise in einem Bereich von ungefähr 1 bis ungefähr 25 Gewichtsprozent
des gesamten Gewichts des Bauteils.
-
Zusätzliche
optionale Schichten können
zwischen dem Kernteil und dem dekorativen Oberflächenteil eingefügt werden,
auf der Rückseite
des verstärkenden
Substratteils oder auf dem dekorativen Oberflächenteil. Es gilt zu verstehen,
dass Unterschichten und/oder dekorative Schichten zusammen mit dem
verstärkenden
Substratteil extrudiert oder nach dem Extrusionsschritt durch irgendeine
geeignete Methode aufgebracht werden können.
-
Die
Platten sind gemäß einer
Ausführungsform
der gegenwärtigen
Erfindung vorzugsweise Wasser abweisend und besser noch im Wesentlichen
wasserfest. Genau wie herkömmliche
Bodenplatten, beinhalten die gegenwärtigen Platten eine dekorative
Schicht, ein Substrat und eine Unterschicht. Die dekorative Schicht
und die Unterschicht sind jeweils in einer herkömmlichen Art an das Substrat
gebunden, um die gegenwärtige
Platte zu bilden. In Übereinstimmung
mit einer bevorzugten Ausführungsform
der gegenwärtigen
Erfindung, worin das verstärkende
Substratmaterial eine Faserplatte ist, beinhaltet die Unterschicht,
vom Boden aufwärts, eine
hydrophobe wasserfeste Schicht und drei Lagen von Phenolformaldehydharzimprägniertem
Kraftpapier. So wie die unten liegende harzimprägnierte Schicht der dekorativen
Schicht, ist die oben liegende kunstharzimprägnierte Schicht der Unterschicht
für die
Bindung mit dem Substrat besandet oder abgeschliffen (sanded). Die
hydrophobe wasserfeste Schicht kann eine DYLARK®-ähnliche
Verbindung sein. DYLARK® ist ein von Nova Chemicals®,
Inc. hergestelltes Styrol-Maleinsäureanhydrid Copolymer. DYLARK® weist
ausgezeichnete Bindungseigenschaften mit dem phenolharzimprägnierten
Kraftpapier auf. Es wird vermutet, dass die exzellenten Bindungseigenschaften
ein Ergebnis der Carboxylgruppen sind, welche an dem Maleinsäureanhydrid des DYLARK® Copolymers
zu finden sind. Die Carboxylgrupppen verbinden sich mit dem Phenolharz, um
ein sehr beständiges
Laminat zu erzeugen. Auch wenn DYLARK® als
das bevorzugte Material für
die unten liegende Schicht der Unterschicht offenbart wird, können andere
funktional und strukturell gleichwertige Polymere genutzt werden,
ohne vom Sinn der Erfindung abzuweichen. Es ist nicht nur wünschenswert,
Feuchtigkeit am Durchdringen der Unterschicht zu hindern, sondern
auch den ursprünglichen
herstellungsgemäßen Feuchtigkeitsgehalt
der Platte zu erhalten, um ein Verziehen der Platte zu verhindern.
-
Auch
wenn Phenol-Formaldehydharz-imprägniertes
Kraftpapier in Übereinstimmung
mit einer bevorzugten Ausführungsform
der gegenwärtigen Erfindung
genutzt wird, können
andere harzimprägnierte
Papiere (oder ähnliche
Materialien) darüber
hinaus genutzt werden, ohne vom Sinn der Erfindung abzuweichen.
Die harzimprägnierten
Schichten werden in der gegenwärtigen
Unterschicht gehalten, um die harzimprägnierten Schichten auszugleichen,
welche üblicherweise
in dekorativen Schichten, wie sie in Verbindung mit der Unterschicht
verwendet werden können,
gefunden werden. Das heißt,
als Ergebnis der Temperatur dehnen sich die harzimprägnierten
Schichten in der dekorativen Schicht und der Unterschicht in ähnlicher
Weise aus und ziehen sich in ähnlicher
Weise zusammen, um die im Wesentlichen flache Konfiguration der
Bodenplatte aufrecht zu erhalten. Wenn die harzimprägnierten
Schichten in der Unterschicht nicht enthalten wären, würde die dekorative Paneele
in einem anderen Maße
expandieren und kontraktieren als die Unterschicht. Das würde ein Verziehen
der Bodenplatte in nicht wünschenswerter Weise
auslösen.
Als solches sollte der Durchschnittsfachmann verstehen, dass die
Phenolschichten variiert werden können, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
der Unterschicht und den dekorativen Schichten zu erhalten.
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Wie
anhand einer Ausführungsform
der Erfindung ausgeführt
ist, ist das Substrat Poly(acrylonitril-c-butadien-c-styrol) (ABS)
Schaum. Die Konstruktion der Unterschicht und des Substrats führt zu einer wasserfesten
Bodenplatte, welche für
die schädlichen
umgebenden Bedingungen, wie sie in gewissen Umgebungen herrschen,
nicht empfänglich
ist. Insbesondere erzeugen das ABS-Substrat und die Styrol-Maleinsäureanhydrid-Copolymerschicht
eine Feuchtigkeitssperre, welche die kunstharzimprägnierten
Schichten vor den unerwünschten
Feuchtigkeitseffekten schützt.
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Die
oben angegebenen Bodenplatten werden unter Nutzung von bekannten
Techniken hergestellt. Während
der Herstellung können
die Platten maschinell bearbeitet werden, um die geeigneten Ausnehmungen
in den Rändern
zu formen oder können
vorzugsweise so hergestellt werden, dass mindestens zwei Ränder darin
während
der Herstellung der Platten geformte Ausnehmungen aufweisen und folglich
die Materialmenge, die zur Herstellung der Platte benötigt wird,
verringert wird. Zusätzlich
kann die Platte der gegenwärtigen
Erfindung gemäß einer Ausführungsform
unter Nutzung von Spritzgusstechniken, wobei alle Ränder geformt
werden, hergestellt werden.
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Der
Verbinder der gegenwärtigen
Erfindung ist in mehreren Ausführungsformen
veranschaulicht. Jetzt mit Bezug auf 1–18,
in welchen dieselben Ziffern verwendet werden, um die Komponenten des
Verbinders der gegenwärtigen
Erfindung zu identifizieren, werden Endansichten verschiedener Ausführungsformen
des Verbinders 1 gezeigt.
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Der
Verbinder 1 beinhaltet einen Basisteil 2 und eine
Erweiterung 15. Der Basisteil 2 ist ein im Wesentlichen
flaches Teil um auf dem Boden oder der von den montierten Platten
und Verbindern zu bedeckenden Oberfläche zu liegen. Die Erweiterung 15 ist
ein Überstand,
welcher wie ein „T" geformt ist und einen
vertikalen Steg 3 und zwei horizontale Flansche 4 und 5 aufweist.
Der Steg 3 ist der vertikale Teil des „T" und die Flansche 4 und 5 sind
jene Teile, die sich am oberen Ende des „T" horizontal erstrecken. Wie in vielen
der beispielhaften Ausführungsformen gezeigt
ist, weist der Verbinder 1 Wulste 6 und 7 auf, welche
sich vertikal von dem Basisteil 2 in der Nähe der distalen
Extremitäten
des Basisteils 2, beabstandet vom Zentrum, wo der Steg 3 an
dem Basisteil 2 befestigt ist, erstrecken. In weiteren
Ausführungsformen
hat der Verbinder 1 Vertiefungen 8 und 9 in
der oberen Oberfläche
des Basisteils 2, unmittelbar angrenzend an entgegengesetzte
Seiten des Steges 3. An den distalen Enden der Flansche 4 und 5 der T-förmigen Erweiterung 15 weisen
einige Ausführungsformen
des Verbinders 1 sich vertikal erstreckende Überstände 10 und 11 auf.
In einigen Ausführungsformen
ist eine Spalte 12 im oberen Ende der T-förmigen Erweiterung 15 zwischen
den sich vertikal erstreckenden Überständen 10 und 11 geformt.
Ausführungsformen
des Verbinders 1 beinhaften ferner Ausnehmungen 13 und 14,
weiche sich in der Unterseite der nahliegenden Enden der Flansche 4 und 5, wo
sie an dem Steg 3 angeschlossen sind, befinden. Vorzugsweise
beinhaltet das System der gegenwärtigen
Erfindung einen Verbinder 1, der eine T-förmige Erweiterung
und Wulste 6 und 7 aufweist, und die Platten,
welche Ausnehmungen und Kanäle
aufweisen, so dass zwei Platten lösbar miteinander verbunden
werden können, indem
der Verbinder in einer horizontalen und vertikalen Weise ohne den
Gebrauch von Klebstoff oder anderen Klebemitteln verwendet wird.
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Die
Dichtung wird in Verbindung mit dem Verbinder 1 gefertigt,
wobei die Dichtung strategisch an den Verbinder 1 angebrachtes
Dichtmittel darstellt. In verschiedenen Ausführungsformen beinhalten Abdichtungsmaterialien
Folien, Bänder,
Flüssigkeiten,
Wachse, etc. Das Abdichtungsmaterial wird mit variierenden Stärken in
besonderen Gebieten und unterschiedlichen Aufbringungsmethoden an den
Verbinder 1 angebracht.
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Bezug
nehmend auf 6 ist eine Querschnitts-Endansicht
eines Verbinders 1 der gegenwärtigen Erfindung mit einer
daran angebrachten Dichtung gezeigt. In dieser Ausführungsform
ist die Dichtung eine Erweiterungsdichtung 40. Die Erweiterungsdichtung 40 ist
in der Spalte 12 im oberen Ende der Erweiterung 15 des
Verbinders 1 positioniert und verläuft über die gesamte Länge des
Verbinders 1. Wie in 18 gezeigt
ist, wird die Erweiterungsdichtung 40 deformiert und zwischen
die Platten 20 und den Verbinder 1 gequetscht,
um die Fuge 50 zwischen den Platten 20 abzudichten,
wenn der Verbinder 1 gemäß 6 zum Zusammenfügen zweier Platten 20 verwendet
wird. Die Menge des Dichtmittels in der Erweiterung ist gerade die
richtige Menge, so dass das Dichtmittel in den von Verbinder 1 und den
zwei Platten 20 definierten Raum unmittelbar unterhalb
der Fuge 50 passt, ohne die Ränder der Platte aufwärts zu drücken (peaking).
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In
alternativen Ausführungsformen
sind Dichtungen an anderen Teilen des Verbinders 1 angebracht.
Wie in 1 gezeigt, ist eine Flanschdichtung 41 an
dem distalen Ende des Flansches 4 angebracht. Beim Zusammenfügen bietet
diese Dichtung eine Abdichtung zwischen dem Flansch 4 und
der Nut 24 der Platte 20 (siehe 18).
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Wie
in 2 gezeigt, werden einige Basisteil-Dichtungen 43 an
der oben liegenden Oberfläche des
Basisteils 2 des Verbinders 1 angebracht. In Abhängigkeit
des verwendeten Materials und der beabsichtigten Anwendung, werden
ein oder mehrere Basisteil-Dichtungen verwendet. Beim Zusammenfügen formen
die Basisteil-Dichtungen 43 eine Abdichtung zwischen dem
oberen Ende des Basisteils 2 des Verbinders 1 und
der Unterschichtsoberfläche 23 der Platte 20 (siehe 18).
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Wie
in 3 gezeigt, wird eine Steg-Dichtung 45 auf
den Steg 3 der Erweiterung 15 des Verbinders 1 angebracht.
Nach dem Zusammenfügen bietet
diese Dichtung eine Abdichtung zwischen dem Steg 3 und
dem distalen Ende des Teils der Platte 20, welches die
untere Seite der Nut 24 formt (siehe 18).
Natürlich
muss das Volumen der Steg-Dichtung 45 klein genug sein,
so dass die Platte 20 vollständig mit dem Verbinder 1 zusammenpassen
kann, um eine Lücke
in der Fuge 50 der endgültigen
Anordnung zu verhindern.
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Bezug
nehmend auf 7 wird eine Wulst-Dichtung 47 gezeigt,
die an dem Wulst 6 des Verbinders 1 angebracht
ist. Nach dem Zusammenfügen
bietet diese Dichtung eine Abdichtung zwischen dem Wulst 6 und
dem in der Unterschichtsoberfläche 23 der
Platte 20 geformten Kanals 25 (siehe 18).
Die Wulst-Dichtung 47 kann an einer jeweiligen Seite des
Wulstes 6 oder an beiden Seiten des Wulstes b angebracht
sein. Eine geeignete Menge Dichtungsmaterial sollte verwendet werden,
um die Abdichtung zu vervollkommnen und um dem Wulst 6 zu
erlauben, beim Zusammenfügen
in Kanal 25 „einzuschnappen".
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Wie
in 8 gezeigt, wird eine Vertiefungs-Dichtung 44 an
Vertiefung 8 im Verbinder 1 zwischen dem Basisteil 2 und
dem Steg 3 angebracht. Nach dem Zusammenfügen bietet
die Dichtung eine Abdichtung zwischen der Vertiefung 8 und der
unteren Ecke der Platte 20 (siehe 18). Die Vertiefung 8 stellt
sicher, dass eine ausreichende Menge des Dichtungsmittelmaterials
den Raum ausfüllen
kann, ohne die komplette Passung der Platte 20 mit dem
Verbinder 1 zu stören.
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Wie
in 11 gezeigt, wird eine Ausnehmungs-Dichtung 46 an
Ausnehmung 13 im Verbinder 1 zwischen dem Flansch 4 und
dem Steg 3 angebracht. Nach dem Zusammenfügen bietet
diese Dichtung eine Abdichtung zwischen der Ausnehmung 13 und
der unteren Lippe der Nut 24 der Platte 20 (siehe 18).
Die Ausnehmung 13 stellt sicher, dass eine ausreichende
Menge des Dichtungsmisttelmaterials den Raum ausfüllen kann,
ohne die komplette Passung der Platte 20 mit dem Verbinder 1 zu stören.
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Es
gilt zu verstehen, dass 1–18 nicht
den Sinn haben, den Umfang der Erfindung zu beschränken, sondern
zur Verfügung
gestellt werden, um beispielhafte Ausführungsformen, einschließlich der
bevorzugten Ausführungsform,
verschiedener Komponenten des neuartigen Verbinders der gegenwärtigen Erfindung
anzuführen.
Tatsächlich
können
verschiedene Kombinationen unterschiedlicher Ausführungsformen
verschiedener einzelner Komponenten des Verbinders verwendet werden,
d.h., verschiedene Basisteil- 2 Konfigurationen, veranschaulicht,
aber nicht darauf beschränkt,
z.B. in 1, 2, 7, 8, 9, 10, 11, 12,
etc., können
mit verschiedenen Ausführungsformen
der Erweiterung, aber nicht darauf beschränkt, z.B. gemäß 1, 2, 3, 5, 6, 16, 17, 18,
etc., genutzt werden, auch wenn die exakte Kombinationskonfiguration
in den Figuren grafisch nicht gezeigt sein sollte. Vorzugsweise
ist der Verbinder weniger als 0.61 cm (0.240 inch) hoch.
-
Der
Verbinder der gegenwärtigen
Erfindung kann aus aus der aus gefüllten oder ungefüllten Kunststoffen,
Gummis, Holzzusammensetzungen, Keramiken, Metallen und Kombinationen
daraus bestehenden Gruppe, ausgewählten Materialien hergestellt
werden. Vorzugsweise wird der mit den bevorzugten Laminatbodenplatten
eingesetzte Verbinder der gegenwärtigen
Erfindung aus Metall oder Kunststoff hergestellt. Abhängig von
Material und Größe kann
der Verbinder unter Nutzung im Fachgebiet bekannter Techniken hergestellt
werden, z.B, wird der Verbinder vorzugsweise aus Aluminium hergestellt.
-
Die
Platten der gegenwärtigen
Erfindung beinhalten darin gebildete Ausnehmungen, die geformt sind,
um einen Verbinder so aufzunehmen, dass die obere sichtbare Bodenoberfläche nur
aus der oberen Gebrauchsoberfläche,
i. e., vorzugsweise einer dekorativen Schicht, besteht, wenn die
Platten verbunden sind. Die Verbindervorsprünge und Plattenausnehmungen
sind so geformt, dass dann, wenn zwei Platten unter Verwendung eines
Verbinders der gegenwärtigen
Erfindung verbunden werden, die Platten vertikal verbunden werden,
d.h., wenn zwei Platten an ihren Rändern verbunden werden, bewegen sich
die Ränder
der gegenüberliegenden
Platten nicht relativ zu einander nach oben oder unten (vertikal)
und bieten folglich eine niveaugleiche Fuge zwischen den beiden.
Zum Beispiel sind die Platten, sobald sie verbunden sind, gegen
eine Bewegung relativ zu einander in der Richtung einer sich vertikal
von der tragenden Oberfläche
vertikal weg und rechtwinklig dazu erstreckenden Ebene in Eingriff
gebracht.
-
In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform,
sind die Platten und Verbinder so geformt, dass sie zusätzlich zu
einer vertikalen Verbindung eine horizontale Verbindung zwischen
aneinandergrenzenden Platten an ihren Rändern bieten, d.h. wenn zwei
Platten an ihren Rändern
verbunden sind, können
die Ränder
sich nicht im Geringsten von einander wegbewegen, was zu einer horizontalen
Lücke zwischen
aneinandergrenzenden Platten führen
würde.
Zum Beispiel und gemäß einer
Ausführungsform sind
die Platten, gegen Bewegung relativ zu einander in einer Richtung
horizontal zur tragenden Oberfläche
und parallel dazu in Eingriff gebracht, wenn sie erst einmal verbunden
sind.
-
Verschiedene
nicht-limitierende Ausführungsformen
des Verbinders der gegenwärtigen
Erfindung sind beschrieben worden und obwohl nicht gezeigt, sind
die Platten der gegenwärtigen
Erfindung notwendigerweise konfiguriert, um zum Beispiel, diesen
Verbindern zu entsprechen, um die Vorteile der gegenwärtigen Erfindung
zu erzielen. Verstanden werden soll, dass die Platten konfiguriert werden
können,
um einen exakten Sitz oder einen nicht exakten Sitz in Verbindung
mit den Verbindern zu bieten, so lange die Vorteile der gegenwärtigen Erfindung
erzielt werden. Zum Beispiel kann eine Ausführungsform, die Raum zum Ansammeln
für Klebstoff
zwischen den Platten und den Verbindern erlaubt, da, wo eine dauerhafte
Struktur gewünscht wird,
geeignet sein. Wenn bestimmte verstärkende Substratmaterialien
verwendet werden, kann es darüber
hinaus nicht wünschenswert
sein, dass die Platten und Verbinder exakt zusammenpassen, insbesondere
wenn eine temporäre
Struktur gewünscht wird.
Zum Beispiel kann etwas Raum zwischen bestimmten Teilen der Verbinderüberstände und
den Ausnehmungen der Platten toleriert werden, so lang wie die Vorteile
der Erfindung erzielt werden, insbesondere ein resultierender Boden,
bei welchem nur die obere Gebrauchsoberfläche mit niveaugleichen Fugen
sichtbar ist.
-
Die
Platten sind so konstruiert, dass sie sich lösbar mit den Verbindern der
gegenwärtigen
Erfindung verbinden, d.h., obwohl die Verbinder und Platten sicher
verbunden sind um die Funktion einer Bodenoberfläche wahrzunehmen, können die
Platten, wenn gewünscht,
durch Anheben einer Platte und Wegziehen der Platte vom Verbinder
entfernt werden, wobei die Platten/Verbinder-Verbindung gelöst wird.
-
Die
Platten der gegenwärtigen
Erfindung sind gemäß einer
Ausführungsform
so konstruiert, dass sie immer eine enge niveaugleiche Fuge zwischen
den Platten formen, wenn sie mittels eines Verbinders der gegenwärtigen Erfindung
miteinander verbunden sind. Die Platten sind gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
so konstruiert, dass die Tiefe der Ausnehmung oder des Kanals in
der unten liegenden Oberfläche
einer jeden Platte immer einen bestimmten Abstand von der oberen
Gebrauchsoberfläche
einhält.
Wie oben angeführt,
sind diese Ausnehmungen oder Kanäle
geformt, um einen Vorsprung, der von dem Basisteil eines Verbinders
(vorzugsweise einer Führung) übersteht,
aufzunehmen, um zwei Platten lösbar
horizontal miteinander zu verbinden. Folglich liegen am Verbindungspunkt
beide Platten am Verbinder an. Infolgedessen ist die Fuge immer
eng, einheitlich und eben, auch wenn die tragende Struktur oder
der Untergrundboden ungleichmäßig oder
nicht eben ist. Folglich wird, auch wenn die Stärke der Platten variiert, eine
einheitliche ebene Fuge bereitgestellt, wenn zwei Platten miteinander verbunden
werden, weil die Tiefe der Ausnehmungen oder Kanäle in der unten liegenden Oberfläche jeder Platte
geformt ist, um einen bestimmten Abstand von der oberen Gebrauchsoberfläche einzuhalten.
Aus diesem Grund wird die obere Gebrauchsoberfläche zweier aneinandergrenzender
Platten immer auf derselben Höhe
zu liegen kommen, d.h. in einer bestimmten Distanz von den Basisteil- Vorsprüngen des Verbinders.
Die am Verbinder befestigten Dichtungen sollten nicht so groß sein,
dass sie das einwandfreie Ausrichten der verbundenen Platten behindern.
Vorzugsweise reichen die Platten des gegenwärtigen erfindungsgemäßen Systems
in der Stärke
von ungefähr
0.61 cm bis ungefähr
0.81 cm (0.240 inch bis ungefähr
0.320 inch). Gemäß einer
anderen Ausführungsform
sind die Platten weniger als ein Inch stark.
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Das
System der gegenwärtigen
Erfindung sorgt auch für
Platten, welche im Wesentlichen alle der hergestellten oberen Gebrauchsoberflächen nutzen
und bietet folglich einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber vielen
Systemen des Standes der Technik. Wenn das System der gegenwärtigen Erfindung verwendet
wird, wird die Menge der oberen Gebrauchsoberfläche der Platten, die maschinell
bearbeitet werden muss, um irgendeinen Teil der bereits hergestellten
und bezahlten dekorativen oberen Gebrauchsoberfläche zu entfernen, in hohem
Maße reduziert.
Im Wesentlichen wird die gesamte hergestellte dekorative obere Gebrauchsoberfläche an den Endanwender
verkauft, was Abfall, wie er in Systemen des Stands der Technik
erfahrbar war, ausschließt.
Ein Ergebnis ist, dass die gesamte Quadratfußzahl an verkäuflichem
Boden, die von einem Betrieb hergestellt wird, gesteigert wird und
Kosten gespart werden.
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Darüber hinaus
sind die Verbinder der gegenwärtigen
Erfindung nicht werksseitig an den Platten fixiert, und folglich
ist es nicht nötig,
Klebstoff oder andere Befestigungsmittel anzuwenden, was wiederum
Materialkosten, Arbeitskosten und Herstellungsdauer reduziert. In
einer bevorzugten Ausführungsform
werden die Platten, die alle die darin zu formenden notwendigen
Ausnehmungen aufweisen, unter Verwendung von Spritzgusstechniken
hergestellt. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform, in welcher das
mittlere verstärkende
Substratmaterial der Platte extrudiert ist, müssen nur zwei Ränder maschinell
bearbeitet werden, um darin Ausnehmungen zu bilden – die anderen
zwei Ränder,
welche in maschineller Bearbeitungsrichtung verlaufen, werden während des
Extrudierens geformt. Beide obigen Ausführungsformen sorgen für zusätzliche
Einsparungen aufgrund der Tatsache, dass die Menge des verwendeten
mittleren verstärkenden
Substratmaterials reduziert, das heißt, nie produziert wird.
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Das
System der gegenwärtigen
Erfindung sorgt auch für
Platten, welche gegenüber
Schäden weniger
empfänglich
sind als Nut- und Feder-Systeme nach dem Stand der Technik. Es ist
zum Beispiel bekannt, dass die Federn der Platten gegenüber Beschädigungen
während
des Transports, der Handhabung und sogar des Zusammenfügens und
Zerlegens empfänglich
sind. Wenn eine Feder abgebrochen oder wesentlich deformiert ist,
ist es nicht möglich,
die Nut einer angrenzenden Platte in Eingriff zu bringen und macht
sie folglich unnütz.
Die Platten der gegenwärtigen
Erfindung beinhalten keine Federn – sie weisen nur darin geformte
Ausnehmungen oder Nuten auf. Es ist schwierig, wenn nicht sogar
unmöglich,
eine Ausnehmung oder Nut während
des Transports, der Handhabung, des Zusammenfügens und Zerlegens zu beschädigen. Folglich
sind die Platten der gegenwärtigen
Erfindung widerstandsfähiger
als viele Platten gemäß dem Stand
der Technik. Das ist ein bedeutsamer Vorteil in Bezug auf den Gebrauch der
Platten für „schwimmend
verlegte" (floating
floor) Bodenoberflächen
und temporäre
Bodenkonstruktionen, welche viele Male entfernt und wieder zusammengesetzt
werden. Das System der gegenwärtigen Erfindung
bietet Verbinder (vorzugsweise aus Metall hergestellt), welche recht
robust und im Vergleich mit dem Aufwand für eine neue Platte, leicht
und wirtschaftlich zu ersetzen sind. Die gegenwärtigen erfindungsgemäßen Systeme
reduzieren das Risiko – wenn
sie es nicht sogar ausschließen
-, eine Platte in dem Maße
zu beschädigen,
dass sie nicht einsetzbar ist, wesentlich.
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Das
Bodensystem der gegenwärtigen
Erfindung bietet eine Bodenoberfläche, welche einfach zu reparieren
und/oder zu wechseln ist. Die Platten des gegenwärtigen erfinderischen Systems
erfordern keine, auf eine Richtung beschränkte Verlegefolge, so dass
eine beschädigte
Platte dadurch entfernt und ersetzt werden kann, dass zuerst angrenzende
Platten in jeder Richtung entfernt werden. Angrenzende Platten können in
eine Richtung entfernt werden; die die geringste Anzahl an Platten
aufweist, um so den Entfernungs- und Ersetzungsprozess zu vereinfachen.
Das gegenwärtige
erfindungsgemäße System reduziert
die Zeit und die Beschwerlichkeit wesentlich, Platten zu entfernen
und zu ersetzen. Weil der Boden in mehrere Richtungen verlegt werden
kann, können
ferner mehrere Personen verschiedene Teile einer einzigen Bodenoberfläche gleichzeitig
verlegen. Gemäß einem
Zusammenfügungsprozess
werden die Platten in einen zentralen Teil der Bodenfläche gelegt
und Platten von innen nach außen
angefügt.
Das ist insbesondere in Bezug auf die Installation großer Bodenflächen, z.B.
auf Handelsflächen, vorteilhaft.
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Die
Platten des gegenwärtigen
erfindungsgemäßen Systems
bieten auch wesentlich mehr ästhetische
Flexibilität
als Platten nach dem Stand der Technik Zum Beispiel kann, weil die
Platten nicht rechts- oder linkshändig, d.h. ein- oder unidirektional, sondern
hingegen, aufgrund dessen, dass jeder Rand identisch ist, multidirektional
sind, jede einzelne Platte in einer Bodenoberfläche platziert werden, die in
der augenfälligsten
Weise konstruiert wird. Überdies
lassen die Platten der gegenwärtigen
erfindungsgemäßen Systeme
Flexibilität
beim Gestalten und Konstruieren von parkettartigen Bodenoberflächen zu.
Es ist zum Beispiel bekannt, dass eine Platte normalerweise so hergestellt
wird, dass die Maserung in maschineller Bearbeitungsrichtung verläuft; da
jedoch die Platten der gegenwärtigen
Erfindung multidirektional sind, kann die Richtung der Maserung
auf der Bodenoberfläche
leicht geändert
werden, um einen Parkettboden oder einen beliebig gemaserten Boden
zu bilden.
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Die
Platten des gegenwärtigen
erfindungsgemäßen Systems
reduzieren auch den Abfall während
der Bodenkonstruktion. Bei den Platten der gegenwärtigen Erfindung
heißt
das, dass jede Platte mit Nuten an allen Rändern so konstruiert ist, dass
irgendein Plattenteil, welcher nach Fertigstellung des Bodens bis
zu einem Teil der Endwand übrig
bleibt, möglicherweise
auch nutzbar ist, um noch einen Teil des Bodens bis zur Endwand
zu komplettieren.
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Die
Platten des gegenwärtigen
erfindungsgemäßen Systems
sind so konstruiert, dass es zum Montieren zweier Platten nicht
notwendig ist, eine Platte in einem Winkel relativ zu der anderen
Platte zu halten und die neue Platte zum Zusammenfügen nach
unten abzuwinkeln. Die Tatsache, dass die Platten dadurch miteinander
verbunden werden können, dass
zwei zusammengezwängt
werden, während
sie in derselben Ebene liegen, ist sehr vorteilhaft in Bezug auf
das Konstruieren bestimmter Bodenoberflächenteile, welches durch verschiedene
physikalische Grenzen, wie z.B. der Nahtstelle zwischen einer Bodenoberfläche und
einer Brennstelle, herausgefordert wird.
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Jetzt
mit Bezug auf 6, weist die bevorzugte Ausführungsform
des Verbinders 1 der gegenwärtigen Erfindung einen Basisteil 2,
eine Erweiterung 15 sowie Wülste 6 und 7 auf,
welche von der Erweiterung 15 beabstandet und auf jeder
Seite davon befindlich sind und vertikal von Basisteil 2 abstehen. Wülste 6 und 7 sind
vorzugsweise am Oberteil wie gezeigt abgerundet und laufen allmählich aus,
d.h. sie nehmen in der Höhe
ab, wenn man sich von der Mitte des Basisteils 2 zum Ende
desselben hin bewegt. Folglich erstreckt sich der Teil der Wülste, welcher
sich am dichtesten an der Mitte des Basisteils 2 und der
Erweiterung 15 befindet, vertikal am weitesten.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
des Verbinders 1 des gegenwärtigen erfindungsgemäßen Systems
ist in 14 gezeigt. Der Maßstab der 14 beträgt das Neunfache
der tatsächlichen
Größe. Es gilt
jedoch auch zu verstehen, dass, obwohl nicht gezeigt, der Basisteil 2 des
Verbinders 1 so konstruiert sein kann, dass er die tragende
Struktur nicht berührt,
d.h., dass dabei der Verbinder von den zwei verbindenden Platten
gänzlich
umgeben ist.
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Mit
Bezug auf 19A und 19B,
sind jeweils Draufsicht bzw. Endansicht einer quadratischen Platte 20 gezeigt.
Die Platte 20 hat eine obere Gebrauchsoberfläche 21,
ein Mittelsubstrat 22 und eine Unterschichtsoberfläche 23.
Bei der dargestellten Ausführungsform
weist die Platte 20 vier Nuten 24 in dem Mittelsubstrat 22 in
jeder der vier Seiten der Platte 20 auf. Ferner hat die
Platte 20 vier Kanäle 25 in
der Unterschichtsoberfläche 23,
welche parallel zu und ein wenig von jeder der vier Seiten der Platte 20 beabstandet
verlaufen.
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In
einer (nicht gezeigten) alternativen Ausführungsform sind zwei oder mehr
Kanäle 25 in
der Unterschichtsoberfläche 23 gebildet,
welche an jede Seite der Platte 20 angrenzen. Natürlich hat
der Verbinder 1 in dieser Ausführung zwei oder mehr korrespondierende
Wülste
(6 oder 7) auf jeder Seite des Verbinders.
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Ein
Verbinder zum Verbinden von Platten wie in 19A und 19B veranschaulicht, wird in 20A – 20C gezeigt. Gezeigt werden Draufsichten,
End- bzw. Seitenansichten
des Verbinders 1. Der Verbinder 1 hat wie zuvor
beschrieben einen Basisteil 2 und eine Erweiterung 15.
Der Basisteil 2 hat zwei Wülste 6 und 7 auf
der oberen Oberfläche.
Die Erweiterung 15 hat einen Steg 3 und zwei Flansche 4 und 5.
Die Erweiterung 15 hat eine Spalte 12 in ihrem
Oberteil. In Spalte 12 ist eine Erweiterungsdichtung 40 angebracht.
Die Erweiterungsdichtung 40 erstreckt sich über die
gesamte Länge
des Verbinders 1 und erstreckt sich in einigen Ausführungen
etwas über
die Enden hinaus, um ein gutes Abdichten an der Verbindungsstelle
zwischen den Verbindern beim endgültigen Zusammenfügen des
Bodensystems (s. 21, unten ausgeführt) zu
gewährleisten.
Die Enden des Verbinders 1 sind um 45 Grad abgewinkelt
(s. 20A) um Endflächen 16 zu schaffen.
Da die Endflächen 16 je
an demselben Ende bei 45 Grad abgeschnitten sind, ist in der Mitte
des Verbinders 1 an jedem Ende ein 90 Grad Winkelpunkt
gebildet. In alternativen Ausführungsformen
ist eine Dichtung an den Endflächen 16 des
Verbinders angebracht.
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Wie
in 21 gezeigt, beinhaltet ein zusammengefügter Bodenabschnitt
viereckige Platten 20, die mittels Verbindern 1 miteinander
verbunden sind. Die Endflächen 16 zweier
Verbinder 1 werden miteinander in Kontakt gebracht, wobei
die Verbinder an aneinandergrenzenden Seiten einer einzelnen Platte 20 befestigt
werden. Ein Vorteil dieser Konfiguration ist, dass die oberen Gebrauchsoberflächen der
Platten 20 vollständig
von den Verbindern 1 und sogar an den Ecken, wo die Verbinder
aufeinandertreffen, getragen werden. Weil sich die Erweiterungsdichtungen 40 von
einem Ende der Verbinder 1 zum anderen erstrecken, werden
auch die Erweiterungsdichtungen 40 in gegenseitigen Kontakt
gebracht, um sich so an den Ecken miteinander zu vereinigen, um
eine vollständige
Abdichtung an den Ecken zu bieten.
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In
einer alternativen Ausführungsform
werden einige der Platten 20 in dreieckigen Formen hergestellt.
Dreieckige Formen erweitern die dekorativen Möglichkeiten für den zusammengesetzten
Bodenbelag. Eine mögliche
Anordnung eines zusammmengefügten
Bodenteils ist in 22 gezeigt. Natürlich werden
unterschiedliche Verbinder 1 benötigt, um die dreieckigen Platten
zu verbinden. Sie müssen in
einigen Fällen
Endflächen
aufweisen, die auf 22.5 Grad und in anderen Fällen auf 45 Grad zugeschnitten
sind.
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In
weiteren Ausführungsformen
weisen die Platten viereckige, rechteckige, dreieckige, fünfeckige,
sechseckige und achteckige Geometrien auf. Gemäß der Montagesysteme der gegenwärtigen Erfindung
ist es möglich,
Platten, welche diese Geometrien aufweisen, zusammenzufügen, weil
die Platten und Verbinder montiert werden, während die Platten flach auf
dem tragenden Unterboden ausgelegt sind. In 27 wird
beispielsweise eine Draufsicht achteckiger Platten 20 in
einem teilweise zusammengefügten
Bodensystem gezeigt. Während
die Verbinder 1 genutzt werden, um die Verbindungen zwischen
den Platten 20 herzustellen, werden die Verbinder 1 aus Vereinfachungsgründen nicht
gezeigt. Die Platte 20b ist zur Verbindung mit den Platten 20f und 20g positioniert.
Da die Platten 20f und 20g bereits zusammengefügt sind,
liegen sie flach auf dem tragenden Unterboden. Die Platte 20b wird
dadurch verbunden, dass Platte 20b flach auf den Unterboden
gelegt und zu Platten 20f und 20g hingeschoben
wird. Der Kontakt mit den Platten 20f und 20g wird
gleichzeitig hergestellt und die Platte 20b schnappt in
passender Verbindung mit den Verbindern (nicht gezeigt) zwischen
den Platten ein. In ähnlicher
Weise ist Platte 20a in der Position zur Verbindung mit
den Platten 20c, 20d und 20e gezeigt.
Die Platte 20a wird auf dem Unterboden an den anderen Platten
angrenzend so platziert, dass sie in derselben Ebene wie die anderen
Platten liegt. Platte 20a wird dann zu dem Platten 20b, 20c und 20d hingeschoben,
bis gleichzeitiger Kontakt mit den Plattem hergestellt wird. Da jeder
der Verbinder 1 eine oder mehrere Dichtungen aufweist,
werden die Dichtungen deformiert und zwischen den Verbindern 1 und
den Platten 20 während des
Montageprozesses zusammengedrückt.
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18 veranschaulicht
eine Platten/Verbinder-Anordnung am besten. Die Platten 20 werden
am Verbinder 1 dadurch befestigt, dass ein Flansch 4, 5 eines Verbinders 1 in
eine Nut 24 einer Platte 20 „einschnappt". Der Erstkontakt
wird dadurch hergestellt, dass der Flansch 4, 5 in
eine Nut 24 eingeführt
wird. Sowie die Platte 20 und der Verbinder 1 weiter
aufeinander zu bewegt werden, schiebt sich der Wulst 6, 7 über die
Unterschichtsoberfläche 23 der
Platte. Die oberen Ränder
der Nuten 24 der gegenüberliegenden
Platten 20 greifen von gegenüberliegenden Seiten aus in
die Erweiterungsdichtung 40 ein. Sobald sich die Platten 20 näher kommen,
um die Fuge 50 auszubilden, wird die Erweiterungsdichtung 40 innerhalb
des Raumes, welcher von den oberen Seiten der Nuten 24 und
der Spalte 12 in dem Verbinder 1 definiert wird,
deformiert. Wenn die Platte 20 und der Verbinder 1 vollständig zusammengeführt sind,
erstreckt sich der Flansch 4, 5 gänzlich in
die Nut 24 hinein und der Wulst 6, 7 „schnappt" in den Kanal 25 ein.
Beim endgültigen
Zusammenfügen
wird die Erweiterungsdichtung 40 ausreichend deformiert
und eingepresst, um eine Abdichtung in der Fuge 50 zu bilden.
Während
des gesamten Prozesses bleiben der Basisteil 2 des Verbinders 1 und
die Platte 20 im Wesentlichen in derselben Ebene. Da die
Verbinder 1 und die Platten 20 während des
Zusammenfügens in
derselben Ebene bleiben, ist es möglich, eine Platte gleichzeitig
mit mehreren anderen Platten zu verbinden. Dieser sich in einer
Ebene abspielende, „Schnapp"-Montageprozess ermöglicht die
Verwendung von Platten verschiedener Geometrien, wie oben beschrieben.
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Mit
Bezug auf 23 ist eine weitere Konfiguration
für einen
Bodenbelag der gegenwärtigen
Erfindung gezeigt, welcher Platten beinhaltet, die rechtwinklig
geformt sind. In dieser Ausführungsform
werden die Platten 20 von zwei verschiedenen Verbindertypen
zusammengeführt:
Längsverbinder 30 und Querverbinder 31.
In einer Ausführungsform
der Erfindung umspannen die Längsverbinder 30 mehrere Platten 20 und
sind deshalb viel länger
als irgendeine bestimmte Platte 20 in Längsrichtung. In einer anderen
Ausführung
der Erfindung weisen die Längsverbinder 30 ungefähr dieselbe
Länge wie
die Platten 20 in Längsrichtung
auf. Die Querverbinder 31 haben ungefähr dieselbe Länge wie
die Breite der Platten 20. Die Querverbinder 31 erstrecken
sich rechtwinklig zwischen zwei aneinandergrenzenden, parallelen, Längsverbindern 30.
In der in 23 gezeigten Konfiguration
ist jeder sich von Ende an Ende in Längsrichtung erstreckende Plattensatz 20 zu
jedem angrenzenden, von Ende an Ende in Längsrichtung verlaufenden Plattensatz
versetzt. Da die Platten an unterschiedlichen Stellen auf jeder
Seite eines bestimmten Längsverbinders
enden, ist die Anordnung wesentlich fester, da die Verbindungsstellen
gleichmäßiger über das
Gefüge
verteilt sind. Wenn die Enden aller Platten nicht von einer Reihe
zur nächsten versetzt wären, würden Schwachstellen
im Boden in einem „vier
Ecken"-Gebiet da
auftreten, wo die aneinandergrenzenden Querverbinder 31 an
einem einzigen Längsverbinder 30 befestigt
sind. Aus ähnlichen Gründen fallen
auch in einigen Ausführungsformen der
Erfindung die Enden der Längsverbinder 30 nicht mit
den langen Enden der Platten 20 zusammen, so dass die Verbinder
mindestens zwei aufeinanderfolgende Platten 20 überspannen.
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Mit
Bezug auf die 24A bis 24C sind Drauf-
bzw. Seitenansichten eines Querverbinders 31 gezeigt. Ähnlich den
vorweg beschriebenen Verbindern, weist dieser Querverbinder 31 einen
Basisteil 2 und eine Erweiterung 15 auf. Die Erweiterung 15 besteht
aus einem Steg 3 und Flanschen 4 und 5. Eine
Erweiterungsdichtung 40 ist am Oberteil der Erweiterung 15 befestigt.
Der Querverbinder 31 beinhaltet ferner Wülste 6 und 7,
die sich an entgegengesetzten Enden des Basisteils 2 befinden.
Eine Wulst-Dichtung 47 ist an den Oberteilen eines jeden Wulstes 6 und 7 befestigt.
Ein bezeichnendes Merkmal des Querverbinders 31 ist, dass
die Erweiterung 15 länger
als der Basisteil 2 ist. Folglich erstreckt sich die Erweiterung 15 an
beiden Enden über
den Basisteil 2 hinaus. Wie in 24C gezeigt,
gibt es an beiden Enden der Erweiterung 15 Ausschnitte 32 und 33.
Die Form und Abmessungen der Ausschnitte 32 und 33 entsprechen
den Negativbildern der Wülste 6 und 7.
Das befähigt
den Querverbinder 31 mit einem Längsverbinder 30 rechtwinklig
zusammengefügt
zu werden.
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Eine
Ansicht eines an zwei Längsverbindern 30 befestigten
Querverbinders 31 wird in 25 gezeigt.
Längsverbinder 30 werden
vom Ende her betrachtet, während
der Querverbinder 31 von der Seite betrachtet ist. Die
Längsverbinder 30 sind
parallel ausgerichtet, während
der Querverbinder 31 zwischen und rechtwinklig zu den Längsverbindern 30 positioniert
ist. Die Ausschnitte 32 und 33 des Querverbinders 31 sind
unmittelbar über
den Wülsten 6 und 7 des
Längsverbinders 30 positioniert.
Die Wulst-Dichtungen 47 bilden Abdichtungen zwischen den
Ausschnitten 32, 33 des Querverbinders 31 und einem
Wulst 6, 7 eines jeden Längsverbinders 30. Wie
zuvor diskutiert, erstreckt sich die Erweiterung 15 des
Querverbinders 31 über
Teile der Basisteile 2 der Längsverbinder 30. Sowohl
die Quer- als auch die Längsverbinder 31 und 30 weisen
daran befestigte Erweiterungsdichtungen 40 auf. Beim Montieren der
Platten mit den gezeigten Verbindern wird eine Abdichtung fast gänzlich um
den Umfang der Platten herum in den Fugen 50 zwischen den
Platten geboten (siehe 18), insbesondere in den Eckgebieten der
Platten. Diese komplette Abdichtung der Fuge 50 ist möglich, weil
sich die Erweiterung 15 des Querverbinders 31 über seinen
Basisteil 2 hinaus erstreckt, um den Flansch 4, 5 des
Längsverbinders 30,
an welchem sie befestigt wird, beinahe zu kontaktieren. Das erlaubt
der Erweiterungsdichtung 40 des Querverbinders 31,
sich fast gänzlich
zur Erweiterungsdichtung 40 des Längsverbinders 30 zu
erstrecken.
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Mit
Bezug auf 26A bis 26B werden Draufsichten
und Endansichten einer rechteckigen Platte gezeigt. Diese Platte 20 ist
besonders geeignet für
die Montage mit den Längs-
und Querverbindern, wie sie in den 23 bis 25 beschrieben sind. Ähnlich den zuvor beschriebenen
Platten, hat diese Platte eine obere Gebrauchsoberfläche 21,
ein Mittelsubstrat 22 und eine Unterschichtsoberfläche 23.
Die Platte 20 hat auch eine Nut 24 zum Zusammenfügen mit
den Flanschen 4 und 5 der Verbinder 30 und 31. Die
Nut 24 erstreckt sich um den gesamten Umfang der Platte 20 herum.
Die Platte 20 weist auch vier Kanäle 25 auf, welche
parallel zu jeder der vier Seiten der Platte verlaufen. Die Kanäle 25 sind
in dem Boden oder der Unterschichtsoberfläche 23 der Platte 20 ausgeschnitten
oder gebildet. Die Kanäle 25 erstrecken
sich gänzlich
von einer Seite der Platte zur anderen. Die Kanäle 25 der Platte 20 sind
adaptiert, um mit den Wülsten 6 und 7 der
Längs-
und Querverbinder 30 und 31 zusammenzupassen.
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Während die
besonderen Ausführungsformen
für Bodensysteme
und deren Komponenten wie hier gezeigt und im Detail offenbart wurde,
völlig tauglich
sind, die zuvor genannten Ziele und Vorteile zu erreichen, gilt
es zu verstehen, dass sie nur die bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung veranschaulichen und dass keine anderen Beschränkungen
durch die Details der Konstruktion oder des hier gezeigten Designs
als die, welche in den angefügten
Ansprüchen
beschrieben sind, beabsichtigt sind.
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Ein
Ziel der Erfindung ist ein Verfahren zum Herstellen eines Verbinders,
welches einen Schritt des Extrudierens eines Wulstes auf dem Basisteil des
Verbinders enthält.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung ist ein Verfahren zum Herstellen eines
Verbinders, welches einen Schritt zum Befestigen einer Dichtung
an dem Wulst enthält.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung ist ein Verfahren zum Herstellen eines
Verbinders, welches einen Schritt zum Extrudieren einer Vertiefung
zwischen einer Erweiterung und dem Basisteil und einen Schritt zum
Befestigen der Dichtung an der Vertiefung enthält.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung ist ein Verfahren zum Herstellen eines
Verbinders, welches einen Schritt zum Extrudieren einer Erweiterung
des Verbinders, um einen Steg, einen Flansch, und eine Ausnehmung
zwischen dem Steg und dem Flansch zu erhalten, und einen Schritt
zum Befestigen der Dichtung an der Ausnehmung, enthält.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung ist ein Verfahren zum Herstellen eines
Verbinders, welches einen Schritt zum Extrudieren eines Vorsprungs,
welcher sich von einem distalen Teil der Erweiterung in eine Richtung,
welche ungefähr
senkrecht zum Basisteil ist erstreckt, und einen Schritt zum Befestigen
der Dichtung an einem Vorsprung enthält.