DE60107697T2 - Mehrbenutzer fernproduktion und übetragungserver und rundfunknetzwerk - Google Patents

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    • H04N7/148Interfacing a video terminal to a particular transmission medium, e.g. ISDN

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Servervorrichtung mit Selbstbedienung für die Multiproduzenten-Fernproduktion und die Fernausstrahlung von Programmen auf wenigstens einem Fernsehnetz. Sie betrifft auch ein Fernsehnetz, das wenigstens eine solche Vorrichtung umfasst.
  • Die öffentlichen oder privaten Fernsehnetze können Funk-, Kabel- oder Satellitennetze, analog oder digital, einkanalig oder mehrkanalig sein. Die auf jedem Kanal ausgestrahlten Programme werden von einem einzigen Produzenten hergestellt, der es kontrollieren und seinen gesamten Inhalt gemäß einem Programmierungsraster erstellt, das er selbst definiert.
  • Darüber hinaus ist es mit der Entwicklung von digitalen Informationsübertragungsnetzen wie dem Internet oder Intranet möglich (siehe z. B. http://www.real.com), auf diesen Netzen Programme des Fernseh- oder Radioprogrammtyps auszustrahlen. In diesem Fall kann jeder Benutzer, der mit Produktionsmitteln ausgestattet ist und die Technik beherrscht, selbst Programme erstellen und sie ausstrahlen oder solche Programme mit seinem Computer empfangen, der an ein digitales Informationsübertragungsnetz angeschlossen ist. Aber abgesehen von der Tatsache, dass die Qualität solcher Programme weitgehend von den mittelmäßigen Leistungen der derzeitigen Übertragungsleitungen abhängig ist, sind solche Fernseh- oder Radiokanäle nur für Personen zugängig, die einen Computer besitzen, der an das Netz angeschlossen werden kann, und die die für seine Benutzung erforderliche Technik beherrschen und das nötige IT-Knowhow haben. In der Praxis sind zahlreiche Personen noch nicht mit einem Computer ausgerüstet und/oder beherrschen seine Benutzung nicht, sind aber treue und regelmäßige Fernsehzuschauer.
  • Es sind auch IT-Geräte bekannt, die es einem Produzenten gestatten, einen Fernsehkanal zu produzieren und zu verwalten und dessen Fernausstrahlung mittels eines Videofernrundfunkgerätes zu regulieren, das die Informationen des IT-Gerätes empfängt und sie auf einem Kanal des Fernsehnetzes ausstrahlt.
  • Es sind auch zahlreiche interaktive Fernsehsysteme bekannt (US-5684799; US-5570126 usw.), bei denen jeder fernsehende Benutzer mit den Programmproduzenten interagieren kann, insbesondere um individuelle Programme auszuwählen, die er individuell empfängt.
  • Im gesamten Text bedeutet der Begriff „Produzieren" und seine Ableitungen („Produktion", „Produzent" usw.) die Tatsache, dass eine Person, „Produzent" genannt, eine grafische oder audiovisuelle Informationssequenz entwerfen, konstruieren und erzeugen kann, die auf automatische Weise ohne Unterbrechung von einem Anfangsmoment bis zu einem Endmoment ab seiner Einführung fernausgestrahlt und, falls notwendig, als solche aufgezeichnet werden kann. Insbesondere ist eine einfache Auswahl einer bereits erzeugten und aufgezeichneten Sequenz keine Produktion im Sinne der vorliegenden Erfindung. Die Produktion einer Sequenz oder eines Programms im Sinne der vorliegenden Erfindung schlägt die Sichtbarmachung und/oder Konstruktion von Graphiken, Bildern, Text, Animationen, Effekten, Video, Audio usw. und/oder die mehrfachen Selektionen von durch andere produzierten Informationen vor.
  • Der Begriff „Fernproduzieren" und seine Ableitungen („Fernproduktion", „Fernproduzent" usw.) bezeichnen somit das Fernproduzieren von Sequenzen über Telekommunikations- und/oder Teletransmissionsmittel (digitales Informationsübertragungsnetz). Ebenso bedeutet der Begriff „Fernausstrahler" und seine Ableitungen („Fernausstrahlung" usw.) das Abwickeln und Ausstrahlen einer unterbrechungsfrei und automatisch lesbaren Sequenz auf einem Kanal eines Fernsehnetzes zum Zielort jedes empfangenden Fernsehzuschauers, der diesen Kanal empfangen darf, ab ihrer Einführung, in der Art und Weise wie herkömmliche Fernsehprogramme. In dem häufigsten Fall, dass eine Mehrzahl von empfangenden Fernsehzuschauern vorhanden ist, empfangen diese alle gleichzeitig die genannte ausgestrahlte Sequenz (Sendung).
  • Keine der bekannten Vorrichtungen oder Systeme beschafft auf einem herkömmlichen Fernsehnetz „Fernproduktion"-Funktionalitäten, d. h. gestattet die Fernproduktion von Programmen durch jeden beliebigen aus einer Mehrzahl von Fernproduzenten, die auf einem herkömmlichen Fernsehnetz fernausgestrahlt werden (d. h. die von Empfangsgeräten nach Fernsehnormen erfasst werden können). Demzufolge haben die Erfinder festgestellt, dass eine solche Vorrichtung wesentliche Vorteile erbringen würde und zahlreiche Anwendungszwecke haben könnte.
  • Ebenso wäre es vorteilhaft, es jeder Person, die zu einer vorbestimmten Gruppe gehört, zu gestatten, verschiedenen Fernsehzuschauern, die wenigstens einen Fernsehkanal empfangen, alle Informationen oder Programme ihrer Wahl fernzuproduzieren und fernauszustrahlen.
  • Es ist somit Ziel der Erfindung, ein Servergerät mit Selbstbedienung für die Multiproduzenten-Fernproduktion vorzuschlagen, d. h. auf der jede Person, die zu einer vorbestimmten Gruppe gehört, auf wenigstens einem privaten oder öffentlichen Fernsehnetz wenigstens grafische Informationen (Teletext, Bilder, Animationen, Anzeigeeffekte, Video usw.) seiner Wahl durch einfache Fernbenutzung des Servergerätes fernproduzieren und fernausstrahlen zu können.
  • Es ist auch Ziel der Erfindung, ein solches Servergerät vorzuschlagen, das im Hinblick auf Kapitalinvestition und Nutzungskosten äußerst kostenarm ist. Es ist auch Ziel der Erfindung, ein Servergerät vorzuschlagen, dessen Installation und Gebrauch einfach sind und das leicht von jeder Person benutzt werden kann, die einen Mikrocomputer für den Anschluss an ein digitales Informationsübertragungsnetz wie das Internet benutzen kann, und zwar selbst von Laien in der Informatik. Es ist ferner Aufgabe der Erfindung, ein Fernsehnetz vorzuschlagen, das wenigstens einen Kanal umfasst, der Funktionen für eine Multiproduzenten-Fernproduktion mit Selbstbedienung bietet.
  • Die Erfindung betrifft somit eine Servervorrichtung mit Selbstbedienung für die Multiproduzenten-Fernproduktion und die automatische Fernausstrahlung von Programmen auf einem Kanal von wenigstens einem Fernsehnetz für alle Fernsehzuschauer, die diesen Kanal empfangen können und dürfen, wobei diese Servervorrichtung Folgendes umfasst:
    • – wenigstens ein IT-Gerät, Fernrundfunkgerät genannt, das Folgendes umfasst:
    • • einen Bildschirmcontroller,
    • • Mittel zum automatischen Erfassen und Umwandeln von Grafikinformationssequenzen, die an den Bildschirmcontroller adressiert sind und von diesem verarbeitet werden und die die Aufgabe haben, wenigstens ein Videosignal zu erzeugen, das diese Grafikinformationssequenzen repräsentiert und mit wenigstens einem Fernsehnetz kompatibel ist,
    • • Mittel für einen Einzelkanalanschluss an ein Fernsehnetz, das die Aufgabe hat, auf dem genannten Kanal ein solches Videosignal zu senden, das von dem automatischen Erfassungs- und Umwandlungsmittel ausgegeben wird,
    • – IT-Betriebsmittel und Mittel, Eingangsverbindungsmittel genannt, für eine Verbindung mit wenigstens einem ersten digitalen Informationsübertragungsnetz, wobei die IT-Betriebsmittel und die Eingangsverbindungsmittel die folgenden Aufgaben haben:
    • • Autorisieren der Herstellung einer Verbindung mit wenigstens einem beliebigen abgesetzten Fernproduzenten OPi, angeschlossener Fernproduzent genannt, der zu einer Gruppe von Fernproduzenten gehört, die zur Herstellung einer Verbindung mit den IT-Betriebsmitteln über wenigstens ein solches erstes Netzwerk in der Lage und autorisiert sind, indem ermöglicht wird, dass dieser angeschlossene Fernproduzent unter Fernsteuerung auf die IT-Betriebsmittel über das erste Netz zugreift,
    • • Bilden von IT-Produktionsmitteln, die es jedem angeschlossenen Fernproduzenten OPi ermöglichen können, auf wenigstens einen Teil der IT-Betriebsmittel zuzugreifen und mit Hilfe dieser IT-Betriebsmittel, die er/sie über die Eingangsverbindungsmittel fernsteuert, wenigstens eine Grafikinformationssequenz fernzuproduzieren, die zu einem Bildschirmcontroller gesendet werden kann,
    • • Senden von wenigstens einer Grafikinformationssequenz, die von wenigstens einem Fernproduzenten fernproduziert wurde, von wenigstens einem Fernrundfunkgerät zu dem Bildschirmcontroller auf eine solche Weise, dass diese Sequenz auf dem Kanal des Fernsehnetzes fernausgestrahlt wird.
  • Ebenso kann die Produktion von Informationssequenzen, die auf dem Kanal des Fernsehnetzes fernausgestrahlt werden, von jedem Fernproduzenten mit Hilfe von IT-Betriebsmitteln der Servervorrichtung durchgeführt werden, wobei jeder Fernproduzent diese IT-Betriebsmittel über Eingangsverbindungsmittel fernsteuern kann.
  • Die Erfindung erlaubt es daher zum ersten Mal und schlägt vor, ein Fernsehnetz, Multiproduzenten-Fernproduktion (könnte man „Multi-Fernproduktion" nennen) mit Selbstbedienung, die Fernproduzenten (Benutzer der Servervorrichtung), die die Servervorrichtung nach Bedarf nutzen können, auf eigene Initiative zu assoziieren, ohne dass Hilfe oder Überwachung durch Dritte erforderlich wäre.
  • Die Erfindung unterscheidet sich von interaktiven Fernsehsystemen in zahlreichen Aspekten. Beim interaktiven Fernsehen können die Fernsehzuschauer individuelle Programme wählen, aber sie können nicht selbst eine fernausgestrahlte Sequenz auf einem Kanal zu allen Fernsehzuschauern produzieren; in der Erfindung können sich die Fernproduzenten von den Fernsehzuschauern unterscheiden (wenigstens ein Fernsehzuschauer – und im Allgemeinen eine Vielzahl von Fernsehzuschauern – ist dabei kein Fernproduzent); in der Erfindung werden die fernproduzierten Sequenzen zu allen Fernsehzuschauern fernausgestrahlt, die den Fernsehkanal empfangen können und dürfen usw. Die Erfindung betrifft somit die Art der Produktion von Programmen (interaktiv für die Fernproduzenten), während sich das interaktive Fernsehen mit dem individuellen Empfang von zuvor produzierten Programmen befasst.
  • Die Servervorrichtung umfasst vorteilhafterweise und erfindungsgemäß Netzwerkmanagement-Software, die eine Fernsteuerung des Servergerätes durch jeden angeschlossenen Fernproduzenten zulässt.
  • Das genannte erste Netz ist vorteilhafterweise und erfindungsgemäß ein IP-(„Internet Protocol")-kompatibles Netz, insbesondere das öffentliche Internet. Das genannte erste Netz kann ein analoges oder digitales öffentliches Telefonnetz sein oder auch ein analoges oder digitales privates Telefonnetz oder ein privates digitales IT-Netz (Intranet, Extranet usw.). Es ist insbesondere bekannt, dass Telefonnetze die Übertragung von digitalen Informationen zulassen.
  • Jeder sich vom Servergerät ortsfern befindliche Fernproduzent ist wiederum mit IT- und Anschlussmitteln ausgestattet, mittels derer er sich an das genannte erste Netz anschließen und, als Client, auf IT-Betriebsmittel des Servergerätes fernzugreifen kann. Die IT-Mittel jedes Fernproduzenten und die genannten IT-Betriebsmittel müssen kompatibel sein. Anders ausgedrückt, ein Servergerät gemäß der Erfindung umfasst IT-Betriebsmittel, die mit den IT-Mitteln jedes Fernproduzenten kompatibel sind, der sich anschließen kann, d. h. der zu der genannten Gruppe gehört. Falls notwendig, können in einem erfindungsgemäßen Servergerät die IT-Betriebsmittel durchaus vervielfacht werden und es können insbesondere verschiedene Gebrauchssystemstandards integriert werden (WINDOWS®, WINDOWS NT®, LINUX®, UNIX® usw.). In diesem letzteren Fall umfassen die IT-Betriebsmittel vorteilhafterweise mehrere getrennte IT-Systeme, die sich wiederum von dem Rundfunkgerät unterscheiden. Es können Leitwegmittel in die Eingangsverbindungsmittel integriert werden, um einen Fernproduzenten mit dem geeigneten kompatiblen IT-System automatisch oder auf Anforderung eines Fernproduzenten zu verbinden.
  • Die Graphikinformationen können Text und/oder Bilder (Zeichnungen, Fotos usw.) und/oder Anzeigeeffekte und/oder grafische Animationen in zwei oder drei Dimensionen und/oder Videosequenzen umfassen.
  • Die Integration von Ton in Grafikinformationssequenzen ist zwar nicht in allen Anwendungen der Erfindung notwendig, ist aber in den meisten von ihnen vorteilhaft. Infolgedessen ist das Servergerät vorteilhafterweise und erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass das Rundfunkgerät Mittel beinhaltet, Sound-Card genannt, die wenigstens ein Tonsignal erzeugen können, und dadurch, dass das Rundfunkgerät die Aufgabe hat, jedes von der Sound-Card ausgegebene Tonsignal in das genannte Videosignal zu integrieren.
  • Darüber hinaus bereitet die Live-Übertragung von Ton gleichzeitig mit Bildern oder anderen Graphikinformationen oder Daten über die üblichsten Digitalinformationen-Übertragungsnetze wie das kommutierte Telefonnetz zum Zugreifen auf das Internet noch Probleme im Hinblick auf die Übertragungs- und Synchronisationsleistung. Demzufolge umfasst das Servergerät vorteilhafterweise und erfindungsgemäß Mittel zum Herstellen einer unabhängigen Audioverbindung – insbesondere per Telefon – zwischen dem angeschlossenen Fernproduzenten und den Einzelkanalanschlussmitteln. Diese Mittel umfassen eine unabhängige Tonübertragungsleitung und ein Gerät für eine automatische Verbindung mit dieser unabhängigen Tonübertragungsleitung, wobei dieses Gerät mit Mitteln für einen Einzelkanalanschluss auf dem Fernsehnetz verbunden ist.
  • Somit können zwei Kommunikationsverbindungen gleichzeitig und parallel von jedem Fernproduzenten mit dem Servergerät hergestellt werden: eine für den Fernzugriff auf die IT-Betriebsmittel des Servergerätes und die Übertragung von Digitalinformationen, insbesondere Graphikinformationen, die andere für die Übertragung von Ton zwischen dem Fernproduzenten und dem Kanal des Fernsehnetzes (Kommentar, Musik usw.). So wird die Qualität des Tons verbessert, insbesondere für fernausgestrahlte Live-Sendungen.
  • Die IT-Betriebsmittel und die Eingangsverbindungsmittel sind so gestaltet, dass sie IT-Produktionsmittel bilden, die es einem angeschlossenen Fernproduzenten gestatten können, auf wenigstens einen Teil der IT-Betriebsmittel zuzugreifen und mit Hilfe dieser IT-Betriebsmittel wenigstens eine Informationssequenz fernzuproduzieren.
  • Die IT-Betriebsmittel umfassen vorteilhafterweise und erfindungsgemäß Software, die Dateien öffnen (d. h. in RAM laden) kann, die Graphik- und/oder Toninformationen repräsentieren. Somit kann ein angeschlossener Fernproduzent veranlassen, dass das Servergerät Software öffnet (d. h. in RAM lädt), die es ermöglicht, Text und/oder Bilder und/oder Graphikanimationen und/oder Anzeigeeffekte und/oder Videosequenzen und/oder Ton zu formatieren und anzuzeigen, so dass Sequenzen fernproduziert werden können, die auf dem genannten Kanal mit und auf den IT-Betriebsmitteln des Servergerätes fernausgestrahlt werden.
  • Darüber hinaus umfasst das Servergerät vorteilhafterweise und erfindungsgemäß Verbindungsmittel, Ausgangsverbindungsmittel genannt, mit wenigstens einem zweiten digitalen Informationsübertragungsnetz, wobei diese Ausgangsverbindungsmittel die Aufgabe haben, wie die IT-Betriebsmittel, es zu ermöglichen, dass ein angeschlossener Fernproduzent auf dieses zweite Netzwerk von dem Servergerät zugreift, um Informationen zu konsultieren und/oder um Informationen auf das Servergerät fernzuladen, die dann im Laufe der Produktion in eine Graphikinformationssequenz integriert werden, insbesondere direkt an den Bildschirmcontroller des Fernrundfunkgerätes adressiert, und somit als Teil der fernproduzierten Sequenz fernausgestrahlt werden.
  • Vorteilhafterweise und erfindungsgemäß ist das zweite Netz ein IP-kompatibles Netzwerk – insbesondere das öffentliche Internet – und die IT-Betriebsmittel beinhalten Software zum Navigieren auf diesem Netzwerk. Es kann sich auch um ein privates Netz (Intranet, Extranet usw.) handeln.
  • Vorteilhafterweise und erfindungsgemäß sind die Eingangsverbindungsmittel und die IT-Betriebsmittel so gestaltet, dass sie digitale Informationen empfangen, die Graphik- und/oder Toninformationen repräsentieren, die von einem angeschlossenen Fernproduzenten übertragen werden, wobei die IT-Betriebsmittel so gestaltet sind, dass sie die Integration dieser Informationen in die produzierten Informationssequenzen und somit in das Videosignal zulassen, das auf dem genannten Kanal gesendet und fernausgestrahlt wird. Die auf dem Fernsehkanal fernausgestrahlten Informationssequenzen können ebenso, wenigstens teilweise, durch Informationen gebildet werden, die von einem Teleproduzenten über das genannte erste Netzwerk zu dem Servergerät übertragen werden.
  • Ebenso umfasst das Servergerät vorteilhafterweise und erfindungsgemäß Software, die die Aufgabe hat, Audio- und/oder Videoinformationssequenzen über das erste Netzwerk zu empfangen und es einem angeschlossenen Fernproduzenten zu gestatten, diese Sequenzen live oder nicht-live, mit Hilfe der genannten IT-Betriebsmittel, an den Bildschirmcontroller und/oder an die Sound-Card von wenigstens einem Fernrundfunkgerät des Servergerätes zu adressieren, um sie in das Videosignal zu integrieren, das auf dem genannten Kanal gesendet und fernausgestrahlt wird.
  • Somit kann ein angeschlossener Fernproduzent die Grafikinformationssequenzen auf der Basis von Informationen produzieren, die in einem Massenspeicher von IT-Betriebsmitteln des Servergerätes selbst gespeichert sind; und/oder von Informationen, die von dem angeschlossenen Fernproduzenten über das genannte erste Netzwerk zu den IT-Betriebsmitteln des Servergerätes übertragen werden; und/oder von Informationen, die über wenigstens ein zweites Netzwerk (wie z. B. Inhalt (Text, Bilder, Ton, Video usw.) von Internet-Sites oder von E-Mail oder von fernübertragenen Dateien (FTP Protokoll)) konsultiert und/oder ferngeladen wurden, auf der Basis von IT-Betriebsmitteln des Servergerätes, die wiederum von dem angeschlossenen Fernproduzenten über das erste Netzwerk ferngesteuert werden. Es ist zu bemerken, dass die beiden letzteren Informationsquellen in dem Maße kombiniert werden können, in dem die über das zweite Netzwerk erhaltenen Informationen von einem Gerät desselben angeschlossenen Fernproduzenten ausgegeben werden können, nämlich einem IT-Gerät, das von dem angeschlossenen Fernproduzenten für die Kommunikation über das erste Netzwerk verwendet wird. Das erste Netzwerk und das zweite Netzwerk können auch dieselben sein (insbesondere das Internet).
  • Ebenso können die Informationssequenzen von einem angeschlossenen Fernproduzenten mit Hilfe von IT-Betriebsmitteln auf der Basis von drei unterschiedlichen Informationsquellen produziert werden: Informationen, die im Servergerät gespeichert sind, und/oder Informationen, die über das erste Netzwerk zum Servergerät übertragen werden, und/oder Informationen, die über das zweite Netzwerk von dem Servergerät erhalten werden, das wiederum von dem angeschlossenen Fernproduzenten über das erste Netzwerk ferngesteuert wird.
  • Gemäß einer anderen Variante (die mit der vorherigen kombiniert werden kann) können die Grafikinformationssequenzen gänzlich von einem Fernproduzenten auf der Basis seiner eigenen IT-Mittel (anstatt mit Hilfe von IT-Betriebsmitteln des Servergerätes) produziert und dann über die Eingangsverbindungsmittel zum Servergerät übertragen werden.
  • Darüber hinaus haben die Eingangsverbindungsmittel und die IT-Betriebsmittel vorteilhafterweise und erfindungsgemäß in einer ersten Variante die Aufgabe, zu jedem Zeitpunkt die Herstellung einer Verbindung mit nur einem einzigen beliebigen abgesetzten Fernproduzenten zu autorisieren, der der einzige ist, der auf die IT-Betriebsmittel zugreift und eine Graphikinformationssequenz produzieren kann. Somit kann ein Fernproduzent nicht auf das Servergerät zugreifen, wenn bereits ein anderer Fernproduzent angeschlossen ist. Die IT-Betriebsmittel können die Aufgabe haben, die Verbindungszeit jedes Fernproduzenten und/oder die Restverbindungszeit eines angeschlossenen Fernproduzenten ab dem Moment zu begrenzen, in dem ein anderer Fernproduzent sich anzuschließen versucht, was mit den Eingangsverbindungsmitteln erfasst werden kann. Allgemeiner ausgedrückt, können die Eingangsverbindungsmittel und die IT-Betriebsmittel so gestaltet werden, dass sie die Daten und/oder Uhrzeiten und/oder Dauern der Verbindung bestimmter Fernproduzenten oder Gruppen von Fernproduzenten begrenzen.
  • In einer anderen Variante haben die Eingangsverbindungsmittel und die IT-Betriebsmittel die Aufgabe, zu jedem Zeitpunkt die Herstellung einer Verbindung mit mehreren verschiedenen abgesetzten Fernproduzenten zu autorisieren. In einer ersten Untervariante gemäß der Erfindung haben die IT-Betriebsmittel die Aufgabe, den Zugriff auf diese IT-Betriebsmittel zu jedem Zeitpunkt durch einen einzigen angeschlossenen Fernproduzenten zuzulassen. Die übrigen angeschlossenen Fernproduzenten können dann in eine Warteschlange eingereiht werden. Aber auch hier kann die Zugriffsdauer jedes angeschlossenen Teleproduzenten auf die IT-Betriebsmittel auf einen absoluten konstanten vorbestimmten Wert begrenzt werden, und/oder die Restzugriffsdauer eines angeschlossenen Fernproduzenten kann auf der Basis des Augenblicks begrenzt werden, in dem sich ein zweiter Fernproduzent anschließt.
  • Die IT-Betriebsmittel können auch die Aufgabe haben zu gewährleisten, dass die Restzugriffsdauer auf die IT-Betriebsmittel dem angeschlossenen Fernproduzenten im Laufe des Zugriffs mitgeteilt wird und dass die Wartezeit allen anderen angeschlossenen Fernproduzenten mitgeteilt wird.
  • Die oben beschriebene erste Variante und die erste Untervariante sind besonders in dem Fall vorteilhaft, in dem die von dem angeschlossenen Fernproduzenten produzierten Programme in Echtzeit im Laufe ihrer Produktion, d. h. live oder etwas versetzt, durch ein einziges Fernrundfunkgerät auf demselben Fernsehnetz ausgestrahlt werden.
  • Ebenso sind die IT-Betriebsmittel, die Eingangsverbindungsmittel, die Mittel zum automatischen Erfassen und Umwandeln und die Anschlussmittel vorteilhafterweise und erfindungsgemäß so gestaltet, dass sie das Videosignal live auf dem Fernsehnetz senden können.
  • In einer zweiten Untervariante gemäß der Erfindung sind die IT-Betriebsmittel so gestaltet, dass sie zu jedem Zeitpunkt von mehreren angeschlossenen Fernproduzenten gemeinsam genutzt werden können.
  • Jedes Rundfunkgerät kann jedoch nur eine Informationssequenz empfangen, die ein Programm bildet, und nur ein einziges Videosignal auf einem Kanal fernausstrahlen. Aus diesem Grund ist die einfachste Version der Erfindung, die der ersten oben erwähnten Variante entspricht, im Allgemeinen ausreichend. Es ist jedoch zu bemerken, dass ein angeschlossener Fernproduzent auch, dank der Ausgangsverbindungsmittel, von anderen Fernproduzenten ausgegebene Informationen in die Sequenzen integrieren kann, die er zu dem fernausgestrahlten Programm fernproduziert. So kann sich beispielsweise ein angeschlossener Fernproduzent einer auf einem digitalen Netzwerk (z. B. dem Internet) laufenden Videokonferenz zuschalten und die Informationen dieser Videokonferenz als Programm auf dem Fernsehnetz an das Fernrundfunkgerät adressieren. Die Erfindung ermöglicht somit eine Fernsehausstrahlung von Videokonferenzen zu geringen Kosten.
  • Die IT-Betriebsmittel umfassen vorteilhafterweise und erfindungsgemäß auch Mittel zum Aufzeichnen der von einem angeschlossenen Fernproduzenten fernproduzierten Graphikinformationssequenzen und Mittel zum Programmieren der Fernausstrahlung dieser Graphikinformationssequenzen nicht-live auf dem Fernsehnetz durch den angeschlossenen Fernproduzenten. Diese Aufzeichnung ist besonders mit der zweiten Untervariante für die nachfolgende Fernausstrahlung von Sequenzen vorteilhaft, die von verschiedenen Fernproduzenten produziert wurden.
  • Die Eingangsverbindungsmittel können von einem Zugriffstyp sein, der für jeden Fernproduzenten vollkommen frei ist, der Mittel und Informationen besitzt, die öffentlich sein können und eine Verbindungsherstellung zulassen. Die Eingangsverbindungsmittel sind jedoch vorzugsweise, vorteilhafterweise und erfindungsgemäß vom Typ mit einem Zugriffsberechtigungscode. Der Zugriffsberechtigungscode kann kollektiv sein, d. h. für alle Fernproduzenten der Gruppe gemeinsam, die zum Zugreifen auf das Servergerät berechtigt sind. Die Eingangsverbindungsmittel weisen vorzugsweise Mittel zum Identifizieren jedes angeschlossenen Fernproduzenten auf, und die IT-Betriebsmittel haben die Aufgabe, die Identifikation jedes angeschlossenen Fernproduzenten aufzuzeichnen und sie mit jeder von ihm/ihr fernproduzierten Graphikinformationssequenz zu assoziieren. Dadurch wird das Risiko einer Fernausstrahlung von verbotenen Programmen auf dem Fernsehnetz minimal gehalten, da der Urheber solcher Programme identifiziert werden kann.
  • Ferner haben die IT-Betriebsmittel vorteilhafterweise und erfindungsgemäß die Aufgabe, automatisch eine vorgabemäßige Warnanzeige zum Bildschirmcontroller zu senden, wenn keine von einem Fernproduzenten produzierte auszustrahlende Graphikinformationssequenz vorhanden ist. So wird das Fehlen eines angeschlossenen Fernproduzenten für die Fernsehzuschauer des genannten Fernsehnetzkanals sofort sichtbar. Ebenso kann mit der Warnanzeige ein Warnton ausgestrahlt werden. Dieser Warnton kann ein Musikprogramm, ein Informationsprogramm, ein Radiokanal usw. sein.
  • In einer Variante können die IT-Betriebsmittel die Aufgabe haben, vorgabemäßig Programme eines Kanals fernauszustrahlen, die für das zweite Netz zugängig sind, insbesondere ein Internet-Fernsehkanal, d. h. der von einer Website ausgestrahlt wird.
  • Vorteilhafterweise und erfindungsgemäß werden die Anschlussmittel ausgewählt aus Mitteln für den Anschluss an ein Kabelfernsehnetz, Mitteln für den Anschluss an ein Funkfernsehnetz, Mitteln für den Anschluss an ein digitales Satellitenfernsehnetz. Die Wahl des Fernsehnetzes hängt lediglich von den Ziel-Fernsehzuschauern ab, die geografisch begrenzt sein können oder nicht, die auf eine Personengruppe beschränkt sein können oder nicht. Insbesondere beinhalten die Eingangsverbindungsmittel vorteilhafterweise und erfindungsgemäß Mittel zum Herstellen einer Verbindung gemäß wenigstens einem Standardprotokoll, insbesondere H320 oder H323, so dass das Servergerät Videokonferenzen fernübertragen kann.
  • Ein erfindungsgemäßes Servergerät hat vorteilhafterweise die Form eines Kastens, der eine Mikrocomputer-Zentraleinheitsarchitektur beinhaltet. Er umfasst nicht unbedingt die herkömmlichen Benutzeroberflächen-Peripheriegeräte (Bildschirm, Tastatur, Maus usw.), aber beinhaltet die Karten und die Managementsoftware für solche Peripheriegeräte für ihre Fernsteuerung durch einen angeschlossenen Fernproduzenten. Sie umfasst darüber hinaus die automatischen Konvertierungsmittel, die das Fernsehvideosignal steuern.
  • In diesem Fall kann derselbe Mikrocomputer als Fernrundfunkgerät und IT-Betriebsmittel dienen und die Ein- und Aunsangsverbindungsmittel umfassen und/oder mit diesen Verbindungsmitteln (externe Peripheriegeräte) assoziiert sein. In der einfachsten Variante der Erfindung ist das Servergerät im Wesentlichen ein Fernrundfunkgerät, das in Selbstbedienung über die Eingangsverbindungsmittel zugängig ist und automatisch auf dem genannten Kanal des Fernsehnetzes gemäß einem vorbestimmten Programmiermodus, z. B. in der Reihenfolge des Empfangs, die von den Fernproduzenten adressierten Graphikinformationssequenzen ausstrahlt (wobei diese Sequenzen von jedem Fernproduzenten auf autonome und unabhängige Weise produziert werden).
  • In einer Variante kann das Einzelkanal-Fernrundfunkgerät eine Maschine (z. B. ein Mikrocomputer) sein, die sich von den IT-Betriebsmitteln und den Eingangsverbindungsmitteln unterscheidet, die von einer anderen Maschine (z. B. einem anderen Mikrocomputer) gebildet werden kann, die durch ein Netz (bei dem es sich um ein öffentliches Netz wie das Internet handeln kann) mit dem Fernrundfunkgerät verbunden ist. Die anderen Maschinen können sich am selben Ort oder an verschiedenen Orten befinden. Die IT-Betriebsmittel senden also die die fernauszustrahlenden Programme bildenden Informationssequenzen (die durch den/die Fernproduzent(en) fernproduziert wurden) zum Rundfunkgerät. Diese Übertragung kann automatisch oder nach Auslösung erfolgen und findet unter der Kontrolle jedes Fernproduzenten statt.
  • Das Fernrundfunkgerät adressiert die Graphikinformationssequenzen vorteilhafterweise und erfindungsgemäß automatisch an seinen Bildschirmcontroller, z. B. in der Reihenfolge, in der er die von den verschiedenen Fernproduzenten fernproduzierten Informationssequenzen empfängt, live oder nicht-live. In einer Variante kann das Rundfunkgerät eine Software beinhalten, mit der jeder Fernproduzent verschiedene fernauszustrahlende Programme programmieren kann. Die Software kann so parameterisiert sein, dass die Möglichkeiten von Daten und/oder Uhrzeiten der Fernausstrahlung und/oder die Fernausstrahlungsdauern für vorbestimmte Fernproduzenten oder Gruppen von Fernproduzenten begrenzt werden können und/oder um bestimmten Fernproduzenten oder Gruppen von Fernproduzenten verschiedene Fernausstrahlungsprioritäten zu gewähren.
  • Die Erfindung betrifft auch ein analoges oder digitales Kabel- oder Funk- oder Satellitenfernsehnetz, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es wenigstens ein Servergerät mit Selbstbedienung für die Multiproduzenten-Fernproduktion und die automatische Fernausstrahlung von Programmen auf einem Kanal dieses Fernsehnetzes umfasst. Dank der Erfindung kann jeder autorisierte Fernproduzent (der auch ein auf das Fernsehnetz zugreifender Fernsehzuschauer sein kann oder auch nicht), der ein IT-Gerät besitzt, Programme seiner Wahl auf dem Kanal des Fernsehnetzes dank dem Servergerät fernproduzieren und fernausstrahlen. Es wird kein zentraler Produzent benötigt, um die fernproduzierten und fernausgestrahlten Programme in kollegialer und gegenseitiger Form unter der Verantwortung jedes angeschlossenen Fernproduzenten zu kontrollieren.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Servervorrichtung und ein Fernsehnetz, die in Kombination durch einige oder alle der oben oder nachfolgend erwähnten Merkmale gekennzeichnet sind.
  • Die Erfindung kann zahlreiche Anwendungszwecke haben, insbesondere um Folgendes zu produzieren:
    • – einen Videokonferenz-Fernausstrahlungskanal,
    • – einen lokalen Fernsehkanal (regional, kommunal oder auf der Ebene eines Wohngebiets, eines Wohnblocks oder eines Unternehmens),
    • – einen Fernsehkanal, der eng begrenzte und ganz bestimmte Gemeinschaften anspricht (professionell, thematisch, korporativ, kommerziell, assoziativ, sportlich, freizeitorientiert, linguistisch, kulturell, erzieherisch usw.).
  • Weitere Ziele, Eigenschaften und Vorteile der Erfindung gehen aus der Lektüre der nachfolgenden Beschreibung hervor, die sich auf die beiliegenden Figuren bezieht. Dabei zeigt:
  • 1 ein Schema eines Beispiels für ein erfindungsgemäßes Fernsehnetz,
  • 2 ein Beispiel für eine Fernproduktionshardware eines erfindungsgemäßen Servergerätes.
  • 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Fernsehnetz, das ein Hauptnetz TV1 umfasst, das ein Netz zum Übertragen von Fernsehprogrammen per Kabel und/oder Rundfunk und/oder Satellit ist und somit Programme zu verschiedenen Fernsehempfängern (Fernsehzuschauern) RTV1 und ggf. zu wenigstens einem sekundären Fernsehnetz TV2 sendet, das ein Netz zum Übertragen von Fernsehprogrammen per Kabel und/oder Rundfunk und/oder Satellit sein kann, das wiederum die Programme zu verschiedenen anderen Fernsehempfängern (Fernsehzuschauern) RTV2 sendet. Es können ebenso mehrere Fernsehnetze parallel oder kaskadenartig vorgesehen werden.
  • Die Fernsehzuschauer-Empfänger RTV1, RTV2 sind herkömmliche Fernsehempfänger, die passiv sein können (d. h. sie haben keine Interaktivitätsfunktionalität).
  • Das Hauptfernsehnetz TV1 hat besonders auf wenigstens einem Kanal ein Fernsehvideosignal von wenigstens einem Servergerät STV1 gemäß der Erfindung. In dem dargestellten Beispiel sind zwei Servergeräte STV1 dargestellt, wobei jedes Servergerät ein Fernsehvideosignal auf einem Kanal des Hauptfernsehnetzes TV1 ausstrahlt. Ebenso kann wenigstens ein erfindungsgemäßes Servergerät STV2 ein Videosignal direkt auf einem Kanal des sekundären Fernsehnetzes TV2 ausstrahlen, d. h. ohne durch das Hauptfernsehnetz TV1 zu gehen.
  • Ein solcher von einem Servergerät STV1, STV2 gemäß der Erfindung verwalteter Kanal kann öffentlich (wird von jedem Fernsehzuschauer empfangen, der sich im Versorgungsbereich des Kanals befindet und mit einem Empfänger ausgestattet ist, der ihn empfangen kann) oder privat sein, an ein Abonnement gebunden, verschlüsselt oder nicht. Die auf dem Kanal vorhandenen Programme werden kollektiv zu allen Fernsehzuschauern RTV1, RTV2 gleichzeitig fernausgestrahlt, die diesen Kanal empfangen können und dürfen.
  • Auf jedes Servergerät STV1, STV2 kann wenigstens ein Fernproduzent OPi, der zu einer Gruppe von Fernproduzenten OPi gehört, die eine Verbindung mit dem Servergerät STV1, STV2 herstellen können und dürfen, in Selbstbedienung zugreifen. Die Zahl der Fernproduzenten OPi, die zu der Gruppe von Fernproduzenten gehören, die eine Verbindung mit dem Servergerät STV1, STV2 herstellen können und dürfen, können festgelegt und begrenzt oder variabel und unbegrenzt sein, z. B. gemäß gegebenen Verbindungsberechtigungen oder je nach dem, ob die verschiedenen potentiellen Fernproduzenten Servergeräte zur Verfügung haben.
  • Die verschiedenen Fernproduzenten OPi derselben Gruppe von Fernsehpruduzenten können geografisch nahe beieinander liegen oder auf irgendeine Weise verteilt sein, z. B. über die Fläche einer Region, eines Staates, eines Kontinents oder über die ganze Erde, je nach der geografischen Deckung des/der Fernsehnetze(s) TV1, TV2.
  • Jeder Fernproduzent hat ein IT-Gerät 1 (Zentraleinheit, Tastatur, Bildschirm usw.), das eine Direktverbindung über eine Übertragungsleitung 2 eines digitalen Informationsübertragungsnetzes mit einem erfindungsgemäßen Servergerät STV1, STV2 herstellen kann. Diese Übertragungsleitung 2 kann eine Leitung eines öffentlichen oder privaten Netzes sein, spezial oder nicht, und kann den Austausch von digitalen Informationen gemäß einem beliebigen vorbestimmten Protokoll zwischen dem Fernproduzenten OPi und dem Servergerät STV1, STV2 zulassen. Die Direktübertragungsleitung 2 ist vorzugsweise mit den IP-Protokollen kompatibel. Ein Beispiel wäre z. B. eine Ethernet-Netzwerkleitung, eine kommutierte Telefonnetzleitung, eine Leitung des diensteintegrierten digitalen Fernmeldenetzes usw. Über diese Übertragungsleitung 2 kann der Fernproduzent OPi eine Verbindung mit einem Servergerät STV1, STV2 anfordern und erhalten, so dass ihm digitale Informationen übertragen werden können und um es zuzulassen, dass der so über die Übertragungsleitung 2 angeschlossene Fernproduzent OPi das Servergerät STV1, STV2 fernsteuern kann.
  • In einer Variante oder in Kombination kann anstatt der Übertragungsleitung 2 der Fernproduzent OPi einfach so gestaltet sein, dass er eine Verbindung über das Internet 3 mit einem erfindungsgemäßen Servergerät STV1, STV2 herstellt.
  • Ein beispielhaftes Servergerät gemäß der Erfindung ist in 2 dargestellt. Dieses Gerät hat eine Architektur bestehend aus einer Mikrocomputer-Zentraleinheit, umfassend einen Bus 10, eine Mikroprozessor-Mutterplatine 11, mit den verschiedenen assoziierten RAM- und ROM-Speichern, ein Massenspeichergerät beispielsweise in der Form einer Festplatte 12, einen Bildschirmcontroller 13 zum Steuern von wenigstens einem Anzeigegerät wie einem Bildschirm 14, eine Sound-Card 15, eine Stromversorgung 16. Eine Eingangsverbindungskarte 17 ermöglicht eine Direktverbindung des Servergerätes mit der Übertragungsleitung 2. Diese Karte 17 kann beispielsweise in dem Fall, in dem das erste Übertragungsnetz, das von dieser Leitung 2 gebildet wird, das kommutierte Telefonnetz ist, eine einfache herkömmliche Modemkarte sein. Es kann jede andere geeignete Netzwerkkarte verwendet werden.
  • Darüber hinaus umfasst das Servergerät eine dritte Karte 19, Ausgangsverbindungskarte genannt, für den Anschluss an das Internet über eine Spezialleitung oder eine standardmäßige Telefonleitung 20.
  • Das Gerät umfasst auch wenigstens eine Karte 21 zum automatischen Erfassen und Umwandeln von Graphikinformationssequenzen, die an den Bildschirmcontroller 13 adressiert und von diesem verarbeitet werden, und von Tonsignalen, die an die Sound-Card 15 adressiert und von ihr verarbeitet werden. Diese Karte 21 hat die Aufgabe, ein mit dem Fernsehnetz TV1, TV2 kompatibles Videosignal zu erzeugen. Sie sendet dieses Videosignal automatisch und verzögerungsfrei zu wenigstens einem Sender 22, der das Signal automatisch und verzögerungsfrei auf einem Kanal des entsprechenden Netzes TV1, TV2 senden kann. Die Karte 21 liefert das Videosignal gemäß dem Fernsehstandard des Netzes TV1, TV2 (PAL, SECAM usw.).
  • Als Mittel 21 zum automatischen Erfassen und Umwandeln kann z. B. ein Gerät IN 1700 VGA/MAC (INLINE, USA) verwendet werden.
  • Mit einem solchen Kasten werden alle an den Bildschirmcontroller 13 und die Sound-Card 15 adressierten Sequenzen (die von einem angeschlossenen Fernproduzenten OPi live oder von einem oder mehreren Fernproduzenten, die sie zuvor fernproduziert und auf dem Massenspeichergerät 12 des Servergerätes gespeichert haben, nicht-live fernausgestrahlt werden) automatisch und sofort auf dem von diesem Kasten 21 verwalteten Ausgangsvideokanal ausgestrahlt, der mit dem Sender 22 verbunden ist, um den Kanal zu bilden, auf dem diese Sequenzen automatisch, gleichzeitig und kollektiv zu den Fernsehzuschauern RTV1, RTV2 ausgestrahlt werden.
  • Das in 2 gezeigte Servergerät hat die Form eines geschlossenen Kastens, der mit seinen Außenverbindungen zu den Leitungen 2, 20, 6 und dem Sender 22 ausgestattet ist. Selbstverständlich kann jede Verbindungskarte 17, 18, 19 die Form eines externen Gerätes anstatt der einer internen Karte haben, die direkt am Bus 10 angeschlossen ist.
  • Jeder Sender 22 ist an das Fernsehnetz angepasst. Im Falle eines digitalen Satellitenfernsehnetzes umfasst der Sender 22 z. B. einen Codierer Mpeg2 EZCast®, der von PHILIPS vermarktet wird, und einen Multiplexer Silver Skygate®, der von der Firma Thomcast Multimedia And Digital Systems Unit (CESSON-SEVIGNE, FRANKREICH) vertrieben wird.
  • Je nach Fall kann sich der Sender 22 außerhalb des Gehäuses des Servergerätes wie dargestellt befinden, oder kann in einer Variante im Gehäuse des Servergerätes integriert sein.
  • Das Servergerät ist somit ein IT-Gerät, das ein Anwendersoftwaresystem umfasst, das vorzugsweise mit Digitalinformationsübertragungsnetzen (z. B. WINDOWS NT®, LINUX®, UNIX® usw.) kompatibel ist.
  • Das Servergerät umfasst ebenso eine Software, die die Funktionen dieser Netze und die Verbindung mit verschiedenen Fernproduzenten verwaltet. Insbesondere beinhaltet die Netzwerkmanagementsoftware vorteilhafterweise ein Modul, das die Verwaltung von Berechtigungscodes für den Zugriff durch Einzelpersonen oder Gruppen und/oder die Identifikation jedes angeschlossenen Fernproduzenten zulässt. So kann beispielsweise der Anschluss von Fernproduzenten durch Erfassen eines Berechtigungscodes (LOGIN) und eines individuellen Passworts erfolgen. Es kann auch jedes andere Identifikationsmittel und/oder besondere Authentifikationsmittel vorgesehen werden (elektronische Signatur, personalisierte Authentifizierungskarte usw.). Die Netzwerkmanagementsoftware erlaubt auch die Fernsteuerung des Servergerätes durch jeden angeschlossenen Fernproduzenten. So kann beispielsweise die Software Microsoft NET MEETING® verwendet werden.
  • Das Servergerät beinhaltet auch wenigstens eine Internet-Navigationssoftware, mit der von dem Servergerät selbst auf das Internet zugegriffen werden kann, wie z. B. Microsoft Explorer®, Netscape® usw.
  • Außerdem umfasst der Fernproduzent vorteilhafterweise eine Videokamera 4 und wenigstens ein Mikrofon 5, das mit dem IT-Gerät 1 verbunden ist. Somit ist die gleichzeitige Übertragung von Bildern und Tönen über eine Übertragungsleitung 2 oder über das Internet möglich.
  • Wenn man trotzdem die Tonqualität noch verbessern möchte, insbesondere für eine Live-Sendung, dann kann eine vom Ton unabhängige Übertragungsleitung 6 vorgesehen werden, insbesondere eine kommutierte Telefonnetzleitung 6. Das Servergerät STV1, STV2 umfasst dann ein Gerät 18 für eine automatische Verbindung mit dieser tonunabhängigen Übertragungsleitung 6, wobei dieses Gerät 18 den automatischen Empfang von Tonsignalen von der Leitung 6 und das automatische Übertragen dieser Töne auf dem Sender 22 des Kanals des Fernsehnetzes zulässt. Als Beispiel für ein solches Gerät kann der SCOOP REPORTER II® angeführt werden, der von der Firma AETA, CLAMART, FRANKREICH erhältlich ist. Dieses Gerät umfasst einen Verbindungseingang für eine unabhängige Telefonleitung 6 und verschiedene Audioausgänge, z. B. einen Ausgang im Mpeg-Format, der mit einem Audioeingang eines Codierers Mpeg2 verbunden werden kann, der den Sender 22 auf dem Fernsehkanal bedient. Ebenso kann der angeschlossene Fernproduzent z. B. mit einer ausgezeichneten Tonqualität über die tonunabhängige Übertragungsleitung 6 die auf dem Fernsehkanal ausgestrahlten Informationen live kommentieren. Die tonunabhängige Übertragungsleitung 6 ist ebenso einfach eine kommutierte Telefonnetzleitung.
  • In einer nicht dargestellten Variante kann auch ein Misch- oder Kommutationstisch zwischen die Sound-Card 15 des Servergerätes STV1, STV2 und das genannte automatische Verbindungsgerät 18 einerseits und den Sender 22 andererseits geschaltet werden, so dass die ausgestrahlten Töne entweder von der Sound-Card 15 oder von dem genannten Gerät 18 oder von beiden kommen.
  • Darüber hinaus kann jeder Fernproduzent OPi selbst Fernsehzuschauer sein, d. h. wenigstens einen Fernsehempfänger RTV1 und/oder RTV2 umfassen, so dass er die auf dem einen und/oder dem anderen Fernsehnetz TV1, TV2 gesendeten Bilder erfassen kann.
  • Ein solcher Fernsehempfänger wird vorteilhafterweise in dem Fall vorgesehen, in dem die Fernproduzenten Sendungen live fernausstrahlen können. Ebenso kann jeder Fernproduzent OPi in einem erfindungsgemäßen Netz Fernsehzuschauer sein, und umgekehrt kann jeder Fernsehzuschauer, der ein IT-Gerät 1 und Verbindungsmittel zur Verfügung hat, Fernproduzent OPi sein. Trotzdem ist zu bemerken, dass die auf dem Kanal fernausgestrahlten Programme im Allgemeinen kollektiv und gleichzeitig von allen Fernsehzuschauern identisch empfangen werden können und auch empfangen werden.
  • Außerdem können verschiedene Softwareprogramme zum Gestalten und/oder Anzeigen und/oder Verwenden von beliebigen Graphikinformationen auf das Servergerät geladen werden, um die Gestaltung und Fernproduktion und die Kombination von Graphikinformationsfolgen und/oder Toninformationen zu ermöglichen. Dazu können alle Software- und Programmpakete des Handels benutzt werden und insbesondere Text, Tabellen, Bildschirmeditoren (z. B. MICROSOFT POWERPOINT®), Zeichnungssoftwarepakete, Fotomanagementsoftwarepakete, Management für Videosequenzen usw.) vorgesehen werden.
  • Das Servergerät kann auch wenigstens ein Softwareprogramm umfassen, um Graphik- und/oder Toninformationen, insbesondere eines Fernsehkanals, über das Internet zu empfangen, z. B. das Programm Real Player 7®. Somit können Sequenzen von einem Fernsehkanal, die von einer Website ausgestrahlt werden, die von einem Fernproduzenten produzierten Sequenzen bilden oder in diese integriert sein.
  • Um die Fernproduktion von Sequenzen zu erleichtern, umfasst das Servergerät vorteilhafterweise wenigstens ein Programm zum Produzieren von Videosequenzen, z. B. das Programm Real Producer Pro®, mit dem diese Sequenzen angezeigt werden, d. h. an den Bildschirmcontroller 13 adressiert werden können. Das Programm ermöglicht auch das Speichern von Programmen auf der Festplatte 12 und das Programmieren von Nicht-live-Sendungen.
  • Es können weitere ähnliche Programme verwendet werden, wie z. B. das Programm IFINISH®.
  • Die Erfindung kann Gegenstand zahlreicher Ausgestaltungsvarianten in Bezug auf die oben beschriebene Ausgestaltung sein.
  • Insbesondere bildet in dem oben erwähnten Beispiel jedes Servergerät STV1, STV2 gleichzeitig ein Fernrundfunkgerät und die IT-Betriebsmittel und die Verbindungsmittel. Diese verschiedenen Funktionen können jedoch auch auf verschiedenen Maschinen getrennt sein, ortsnah oder ortsfern, durch ein Netzwerk verbunden. In diesem Fall können die genannten IT-Betriebsmittel die Aufgabe haben, sich automatisch an ein Fernrundfunkgerät anzuschließen. Die genannten IT-Betriebsmittel können wenigstens teilweise von einer Website und/oder einem Fernproduzentengerät gebildet werden. Es können mehrere Maschinen, ja sogar ein Netzwerk von Maschinen, als IT-Betriebsmittel für die Fernproduktion von Informationssequenzen durch Fernproduzenten vorgesehen werden. Ebenso kann es mehrere Eingangsverbindungsmittel geben, damit gleichzeitig mehrere Fernproduzenten angeschlossen werden können.
  • Die Erfindung erlaubt die Produktion von lokalen oder nichtlokalen Fernsehkanälen, wobei jeder Fernsehzuschauer die von einem beliebigen Fernproduzenten fernproduzierten Informationen betrachten kann. Diese Informationen können sehr verschiedenartig sein, da sie gleichzeitig vom Internet kommen, Sonderinformationen von einem Fernproduzenten oder sogar standardmäßige Informationen sein können, die zuvor auf einem Servergerät gespeichert wurden (z. B. eine Datenbank).
  • Die Gesamtheit dieser Funktionen wird zu äußerst geringen Kosten erzielt, da jeder Fernproduzent seine Programme zu Kosten fernproduzieren kann, die lediglich der Verbindung mit dem Servergerät entsprechen. Die Erfindung erlaubt beispielsweise die Fernausstrahlung von Videokonferenzen per Fernsehen, wobei ein an dem Servergerät angeschlossener Fernproduzent die Verbindung mit einem Netzwerk anfordern kann, auf dem eine Videokonferenz ausgestrahlt wird, wobei die Gesamtheit der Bild- und Tonsignale der Videokonferenz gleichzeitig und kollektiv von den verschiedenen Fernsehzuschauern fernausgestrahlt und empfangen werden kann, die den Fernsehkanal empfangen können und dürfen. Sie erlaubt ebenso die Durchführung von Vorgängen wie Fernunterricht, Telemedizin usw. per Fernsehen oder lokale Fernsehkanäle. Die Tatsache, dass verschiedene Informationen, auf die über das Internet (Webseiten usw.) zugegriffen werden kann, Fernsehzuschauern fernausgestrahlt werden können, wird diese dazu ermutigen, das Internet zu nutzen und sich mit diesem Netz vertraut zu machen.

Claims (22)

  1. Servervorrichtung mit Selbstbedienung für die Multiproduzenten-Fernproduktion und die automatische Fernausstrahlung von Programmen auf einem Kanal von wenigstens einem Fernsehnetz (TV1, TV2) für alle Fernsehzuschauer (RTV1, RTV2), die diesen Kanal empfangen können und dürfen, wobei diese Servervorrichtung Folgendes umfasst: – wenigstens ein IT-Gerät, Fernrundfunkgerät (STV1, STV2) genannt, das Folgendes umfasst: • einen Bildschirmcontroller (13), • Mittel (21) zum automatischen Erfassen und Umwandeln von Grafikinformationssequenzen, die an den Bildschirmcontroller (13) adressiert sind und von diesem verarbeitet werden, und die die Aufgabe haben, wenigstens ein Videosignal zu erzeugen, das diese Grafikinformationssequenzen repräsentiert und mit wenigstens einem Fernsehnetz (TV1, TV2) kompatibel ist, • Mittel (22) für einen Einzelkanalanschluss mit einem Fernsehnetz (TV1, TV2), das die Aufgabe hat, auf dem genannten Kanal ein solches Videosignal zu senden, das von dem automatischen Erfassungs- und Umwandlungsmittel (21) ausgegeben wird, – IT-Betriebsmittel (10, 11, 12) und Mittel, Eingangsverbindungsmittel (17) genannt, für eine Verbindung mit wenigstens einem ersten digitalen Informationsübertragungsnetz (2, 3), wobei die IT-Betriebsmittel (10, 11, 12) und die Eingangsverbindungsmittel die folgenden Aufgaben haben: • Autorisieren der Herstellung einer Verbindung mit wenigstens einem beliebigen abgesetzten Fernproduzenten (OPi), angeschlossener Fernproduzent genannt, der zu einer Gruppe von Fernproduzenten gehört, die zur Herstellung einer Verbindung mit den IT-Betriebsmitteln (10, 11, 12) über wenigstens ein solches erstes Netzwerk (2, 3) in der Lage und autorisiert sind, indem ermöglicht wird, dass dieser angeschlossene Fernproduzent unter Fernsteuerung auf die IT-Betriebsmittel über das erste Netz (2, 3) zugreift, • Bilden von IT-Produktionsmitteln, die es jedem angeschlossenen Fernproduzenten (OPi) ermöglichen können, auf wenigstens einen Teil der IT-Betriebsmittel (10, 11, 12) zuzugreifen und mit Hilfe dieser IT-Betriebsmittel, die er/sie über die Eingangsverbindungsmittel (17) fernsteuert, wenigstens eine Grafikinformationssequenz fernzuproduzieren, die zu einem Bildschirmcontroller (13) gesendet werden kann, • Senden von wenigstens einer Grafikinformationssequenz, die von wenigstens einem Fernproduzenten fernproduziert wurde, von wenigstens einem Fernrundfunkgerät (STV1, STV2) zu dem Bildschirmcontroller (13) auf eine solche Weise, dass diese Sequenz auf dem Kanal des Fernsehnetzes fernausgestrahlt wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es Netzwerkmanagement-Software umfasst, die eine Fernsteuerung des Servergerätes durch jeden angeschlossenen Fernproduzenten zulässt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangsverbindungsmittel (17) und die IT-Betriebsmittel (10, 11, 12) die Aufgabe haben, zu jedem Zeitpunkt die Herstellung einer Verbindung mit nur einem einzigen beliebigen abgesetzten Fernproduzenten (OPi) zu autorisieren, der der einzige ist, der auf die IT-Betriebsmittel (10, 11, 12) zugreift und eine Grafikinformationssequenz produzieren kann.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangsverbindungsmittel (17) und die IT-Betriebsmittel (10, 11, 12) die Aufgabe haben, zu jedem Zeitpunkt die Herstellung einer Verbindung mit mehreren verschiedenen abgesetzten Fernproduzenten (OPi) zu autorisieren.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die IT-Betriebsmittel (10, 11, 12) die Aufgabe haben, den Zugriff auf diese IT-Ressourcen (10, 11, 12) zu jedem Zeitpunkt durch nur einen einzigen angeschlossenen Fernproduzenten (OPi) zuzulassen.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die IT-Betriebsmittel (10, 11, 12) so gestaltet sind, dass sie zu jedem Zeitpunkt von mehreren angeschlossenen Fernproduzenten (OPi) gemeinsam genutzt werden können.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die IT-Betriebsmittel (10, 11, 12), die Mittel (21) zum automatischen Erfassen und Umwandeln und die Anschlussmittel (22) so gestaltet sind, dass sie das Videosignal live ausgeben können.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die IT-Betriebsmittel (10, 11, 12) Mittel (12) zum Aufzeichnen der von wenigstens einem Fernproduzenten (OPi) fernproduzierten Grafikinformationssequenzen und Mittel (11) zum Programmieren der zwischengespeicherten Fernausstrahlung dieser Grafikinformationssequenzen beinhalten.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangsverbindungsmittel (17) von dem Typ mit einem Zugriffsberechtigungscode sind.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangsverbindungsmittel (17) Mittel zum Identifizieren jedes angeschlossenen Fernproduzenten (OPi) aufweisen und die IT-Betriebsmittel (10, 11, 12) die Aufgabe haben, die Identifikation jedes angeschlossenen Fernproduzenten (OPi) aufzuzeichnen und sie mit jeder von ihm/ihr fernproduzierten Graphikinformationssequenz zu assoziieren.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Netzwerk (3) ein IP-kompatibles Netzwerk ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Fernrundfunkgerät Mittel beinhaltet, Sound-Card (15) genannt, die wenigstens ein Tonsignal erzeugen können, und dadurch, dass das Fernrundfunkgerät die Aufgabe hat, jedes von der Sound-Card (15) ausgegebene Tonsignal in das Videosignal zu integrieren.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel (6, 18) zum Herstellen einer unabhängigen Audioverbindung – insbesondere per Telefon – zwischen dem angeschlossenen Fernproduzenten (OPi) und den Einzelkanalverbindungsmitteln (22) umfasst.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangsverbindungsmittel (17) Mittel zum Empfangen von digitalen Informationen beinhalten, die Grafik- und/oder Toninformationen beinhalten, die von einem angeschlossenen Fernproduzenten (OPi) gesendet werden, wobei die IT-Betriebsmittel (10, 11, 12) die Aufgabe haben, die Integration dieser Informationen in die fernproduzierten Informationssequenzen und daher in das Videosignal zuzulassen, das auf dem genannten Kanal ausgegeben und fernausgestrahlt wird.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass Softwaremittel enthalten sind, die die Aufgabe haben, Audio- und/oder Videoinformationssequenzen über das erste Netzwerk (2, 3) zu empfangen und es zuzulassen, dass ein angeschlossener Fernproduzent (OPi) diese Sequenzen an wenigstens einen Bildschirmcontroller (13) und/oder an die Sound-Card (15) von wenigstens einem Fernrundfunkgerät adressiert, um diese in das Videosignal zu integrieren, das auf dem genannten Kanal ausgegeben und fernausgestrahlt wird.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die IT-Betriebsmittel (10, 11, 12) Softwaremittel beinhalten, die Dateien öffnen können, die Grafik- und/oder Toninformationen repräsentieren, wobei ein angeschlossener Fernproduzent veranlassen kann, dass das Servergerät Software öffnet, die es ermöglicht, Text und/oder Bilder und/oder Grafikanimationen und/oder Anzeigeeffekte und/oder Videosequenzen und/oder Ton zu bearbeiten und anzuzeigen, so dass Sequenzen fernproduziert werden können, die auf dem genannten Kanal mit und auf den IT-Betriebsmitteln des Servergerätes fernausgestrahlt werden.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel, Ausgangsverbindungsmittel (19) genannt, für eine Verbindung mit wenigstens einem zweiten digitalen Informationssendenetzwerk (3) enthalten sind, wobei diese Ausgangsverbindungsmittel die Aufgabe haben, wie die IT-Betriebsmittel (10, 11, 12), es zu ermöglichen, dass ein angeschlossener Fernproduzent (OPi) auf dieses zweite Netzwerk (3) von dem Servergerät zugreift, um Informationen zu konsultieren und/oder um Informationen auf das Servergerät fernzuladen, die dann an den wenigstens einen Bildschirmcontroller (13) von wenigstens einem Fernrundfunkgerät adressiert werden.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Netzwerk (3) ein IP-kompatibles Netzwerk ist und dadurch, dass die IT- Betriebsmittel (10, 11, 12) Softwaremittel zum Navigieren auf diesem Netzwerk beinhalten.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingangsverbindungsmittel (17) Mittel zum Herstellen einer Verbindung gemäß wenigstens einem Standardprotokoll – insbesondere H320 oder H323 – beinhaltet, so dass Videokonferenzen von dem Servergerät übertragen werden können.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussmittel ausgewählt werden aus Mitteln für den Anschluss an ein Kabelfernsehnetz, Mitteln für den Anschluss an ein Funkfernsehnetz, Mitteln für den Anschluss an ein digitales Fernsehnetz per Satellit.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass sie die Form eines Kastens hat, der eine Mikrocomputer-Zentraleinheitsarchitektur beherbergt.
  22. Fernsehnetz, dadurch gekennzeichnet, dass es wenigstens ein Servergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 21 umfasst.
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