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Die
Erfindung betrifft eine Servervorrichtung mit Selbstbedienung für die Multiproduzenten-Fernproduktion
und die Fernausstrahlung von Programmen auf wenigstens einem Fernsehnetz.
Sie betrifft auch ein Fernsehnetz, das wenigstens eine solche Vorrichtung
umfasst.
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Die öffentlichen
oder privaten Fernsehnetze können
Funk-, Kabel- oder Satellitennetze, analog oder digital, einkanalig
oder mehrkanalig sein. Die auf jedem Kanal ausgestrahlten Programme
werden von einem einzigen Produzenten hergestellt, der es kontrollieren
und seinen gesamten Inhalt gemäß einem
Programmierungsraster erstellt, das er selbst definiert.
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Darüber hinaus
ist es mit der Entwicklung von digitalen Informationsübertragungsnetzen
wie dem Internet oder Intranet möglich
(siehe z. B. http://www.real.com), auf diesen Netzen Programme des
Fernseh- oder Radioprogrammtyps auszustrahlen. In diesem Fall kann
jeder Benutzer, der mit Produktionsmitteln ausgestattet ist und
die Technik beherrscht, selbst Programme erstellen und sie ausstrahlen
oder solche Programme mit seinem Computer empfangen, der an ein
digitales Informationsübertragungsnetz
angeschlossen ist. Aber abgesehen von der Tatsache, dass die Qualität solcher
Programme weitgehend von den mittelmäßigen Leistungen der derzeitigen Übertragungsleitungen
abhängig
ist, sind solche Fernseh- oder Radiokanäle nur für Personen zugängig, die
einen Computer besitzen, der an das Netz angeschlossen werden kann,
und die die für seine
Benutzung erforderliche Technik beherrschen und das nötige IT-Knowhow
haben. In der Praxis sind zahlreiche Personen noch nicht mit einem
Computer ausgerüstet
und/oder beherrschen seine Benutzung nicht, sind aber treue und
regelmäßige Fernsehzuschauer.
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Es
sind auch IT-Geräte
bekannt, die es einem Produzenten gestatten, einen Fernsehkanal
zu produzieren und zu verwalten und dessen Fernausstrahlung mittels
eines Videofernrundfunkgerätes
zu regulieren, das die Informationen des IT-Gerätes empfängt und sie auf einem Kanal
des Fernsehnetzes ausstrahlt.
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Es
sind auch zahlreiche interaktive Fernsehsysteme bekannt (US-5684799;
US-5570126 usw.), bei denen jeder fernsehende Benutzer mit den Programmproduzenten
interagieren kann, insbesondere um individuelle Programme auszuwählen, die
er individuell empfängt.
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Im
gesamten Text bedeutet der Begriff „Produzieren" und seine Ableitungen
(„Produktion", „Produzent" usw.) die Tatsache,
dass eine Person, „Produzent" genannt, eine grafische
oder audiovisuelle Informationssequenz entwerfen, konstruieren und
erzeugen kann, die auf automatische Weise ohne Unterbrechung von
einem Anfangsmoment bis zu einem Endmoment ab seiner Einführung fernausgestrahlt
und, falls notwendig, als solche aufgezeichnet werden kann. Insbesondere
ist eine einfache Auswahl einer bereits erzeugten und aufgezeichneten Sequenz
keine Produktion im Sinne der vorliegenden Erfindung. Die Produktion
einer Sequenz oder eines Programms im Sinne der vorliegenden Erfindung schlägt die Sichtbarmachung
und/oder Konstruktion von Graphiken, Bildern, Text, Animationen,
Effekten, Video, Audio usw. und/oder die mehrfachen Selektionen
von durch andere produzierten Informationen vor.
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Der
Begriff „Fernproduzieren" und seine Ableitungen
(„Fernproduktion", „Fernproduzent" usw.) bezeichnen
somit das Fernproduzieren von Sequenzen über Telekommunikations- und/oder Teletransmissionsmittel
(digitales Informationsübertragungsnetz).
Ebenso bedeutet der Begriff „Fernausstrahler" und seine Ableitungen
(„Fernausstrahlung" usw.) das Abwickeln
und Ausstrahlen einer unterbrechungsfrei und automatisch lesbaren
Sequenz auf einem Kanal eines Fernsehnetzes zum Zielort jedes empfangenden
Fernsehzuschauers, der diesen Kanal empfangen darf, ab ihrer Einführung, in
der Art und Weise wie herkömmliche
Fernsehprogramme. In dem häufigsten
Fall, dass eine Mehrzahl von empfangenden Fernsehzuschauern vorhanden
ist, empfangen diese alle gleichzeitig die genannte ausgestrahlte
Sequenz (Sendung).
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Keine
der bekannten Vorrichtungen oder Systeme beschafft auf einem herkömmlichen
Fernsehnetz „Fernproduktion"-Funktionalitäten, d.
h. gestattet die Fernproduktion von Programmen durch jeden beliebigen
aus einer Mehrzahl von Fernproduzenten, die auf einem herkömmlichen
Fernsehnetz fernausgestrahlt werden (d. h. die von Empfangsgeräten nach
Fernsehnormen erfasst werden können). Demzufolge
haben die Erfinder festgestellt, dass eine solche Vorrichtung wesentliche
Vorteile erbringen würde
und zahlreiche Anwendungszwecke haben könnte.
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Ebenso
wäre es
vorteilhaft, es jeder Person, die zu einer vorbestimmten Gruppe
gehört,
zu gestatten, verschiedenen Fernsehzuschauern, die wenigstens einen
Fernsehkanal empfangen, alle Informationen oder Programme ihrer
Wahl fernzuproduzieren und fernauszustrahlen.
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Es
ist somit Ziel der Erfindung, ein Servergerät mit Selbstbedienung für die Multiproduzenten-Fernproduktion
vorzuschlagen, d. h. auf der jede Person, die zu einer vorbestimmten
Gruppe gehört, auf
wenigstens einem privaten oder öffentlichen Fernsehnetz
wenigstens grafische Informationen (Teletext, Bilder, Animationen,
Anzeigeeffekte, Video usw.) seiner Wahl durch einfache Fernbenutzung
des Servergerätes
fernproduzieren und fernausstrahlen zu können.
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Es
ist auch Ziel der Erfindung, ein solches Servergerät vorzuschlagen,
das im Hinblick auf Kapitalinvestition und Nutzungskosten äußerst kostenarm ist.
Es ist auch Ziel der Erfindung, ein Servergerät vorzuschlagen, dessen Installation
und Gebrauch einfach sind und das leicht von jeder Person benutzt werden
kann, die einen Mikrocomputer für
den Anschluss an ein digitales Informationsübertragungsnetz wie das Internet
benutzen kann, und zwar selbst von Laien in der Informatik. Es ist
ferner Aufgabe der Erfindung, ein Fernsehnetz vorzuschlagen, das
wenigstens einen Kanal umfasst, der Funktionen für eine Multiproduzenten-Fernproduktion
mit Selbstbedienung bietet.
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Die
Erfindung betrifft somit eine Servervorrichtung mit Selbstbedienung
für die
Multiproduzenten-Fernproduktion und die automatische Fernausstrahlung
von Programmen auf einem Kanal von wenigstens einem Fernsehnetz
für alle
Fernsehzuschauer, die diesen Kanal empfangen können und dürfen, wobei diese Servervorrichtung
Folgendes umfasst:
- – wenigstens ein IT-Gerät, Fernrundfunkgerät genannt,
das Folgendes umfasst:
- • einen
Bildschirmcontroller,
- • Mittel
zum automatischen Erfassen und Umwandeln von Grafikinformationssequenzen,
die an den Bildschirmcontroller adressiert sind und von diesem verarbeitet
werden und die die Aufgabe haben, wenigstens ein Videosignal zu
erzeugen, das diese Grafikinformationssequenzen repräsentiert
und mit wenigstens einem Fernsehnetz kompatibel ist,
- • Mittel
für einen
Einzelkanalanschluss an ein Fernsehnetz, das die Aufgabe hat, auf
dem genannten Kanal ein solches Videosignal zu senden, das von dem
automatischen Erfassungs- und Umwandlungsmittel ausgegeben wird,
- – IT-Betriebsmittel
und Mittel, Eingangsverbindungsmittel genannt, für eine Verbindung mit wenigstens
einem ersten digitalen Informationsübertragungsnetz, wobei die
IT-Betriebsmittel und die Eingangsverbindungsmittel die folgenden
Aufgaben haben:
- • Autorisieren
der Herstellung einer Verbindung mit wenigstens einem beliebigen
abgesetzten Fernproduzenten OPi, angeschlossener Fernproduzent genannt,
der zu einer Gruppe von Fernproduzenten gehört, die zur Herstellung einer
Verbindung mit den IT-Betriebsmitteln über wenigstens ein solches
erstes Netzwerk in der Lage und autorisiert sind, indem ermöglicht wird,
dass dieser angeschlossene Fernproduzent unter Fernsteuerung auf
die IT-Betriebsmittel über
das erste Netz zugreift,
- • Bilden
von IT-Produktionsmitteln, die es jedem angeschlossenen Fernproduzenten
OPi ermöglichen
können,
auf wenigstens einen Teil der IT-Betriebsmittel zuzugreifen und
mit Hilfe dieser IT-Betriebsmittel, die er/sie über die Eingangsverbindungsmittel
fernsteuert, wenigstens eine Grafikinformationssequenz fernzuproduzieren,
die zu einem Bildschirmcontroller gesendet werden kann,
- • Senden
von wenigstens einer Grafikinformationssequenz, die von wenigstens
einem Fernproduzenten fernproduziert wurde, von wenigstens einem
Fernrundfunkgerät
zu dem Bildschirmcontroller auf eine solche Weise, dass diese Sequenz auf
dem Kanal des Fernsehnetzes fernausgestrahlt wird.
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Ebenso
kann die Produktion von Informationssequenzen, die auf dem Kanal
des Fernsehnetzes fernausgestrahlt werden, von jedem Fernproduzenten
mit Hilfe von IT-Betriebsmitteln der Servervorrichtung durchgeführt werden,
wobei jeder Fernproduzent diese IT-Betriebsmittel über Eingangsverbindungsmittel
fernsteuern kann.
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Die
Erfindung erlaubt es daher zum ersten Mal und schlägt vor,
ein Fernsehnetz, Multiproduzenten-Fernproduktion (könnte man „Multi-Fernproduktion" nennen) mit Selbstbedienung,
die Fernproduzenten (Benutzer der Servervorrichtung), die die Servervorrichtung
nach Bedarf nutzen können,
auf eigene Initiative zu assoziieren, ohne dass Hilfe oder Überwachung
durch Dritte erforderlich wäre.
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Die
Erfindung unterscheidet sich von interaktiven Fernsehsystemen in
zahlreichen Aspekten. Beim interaktiven Fernsehen können die
Fernsehzuschauer individuelle Programme wählen, aber sie können nicht
selbst eine fernausgestrahlte Sequenz auf einem Kanal zu allen Fernsehzuschauern
produzieren; in der Erfindung können
sich die Fernproduzenten von den Fernsehzuschauern unterscheiden (wenigstens
ein Fernsehzuschauer – und
im Allgemeinen eine Vielzahl von Fernsehzuschauern – ist dabei
kein Fernproduzent); in der Erfindung werden die fernproduzierten
Sequenzen zu allen Fernsehzuschauern fernausgestrahlt, die den Fernsehkanal empfangen
können
und dürfen
usw. Die Erfindung betrifft somit die Art der Produktion von Programmen (interaktiv
für die
Fernproduzenten), während
sich das interaktive Fernsehen mit dem individuellen Empfang von
zuvor produzierten Programmen befasst.
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Die
Servervorrichtung umfasst vorteilhafterweise und erfindungsgemäß Netzwerkmanagement-Software,
die eine Fernsteuerung des Servergerätes durch jeden angeschlossenen
Fernproduzenten zulässt.
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Das
genannte erste Netz ist vorteilhafterweise und erfindungsgemäß ein IP-(„Internet
Protocol")-kompatibles
Netz, insbesondere das öffentliche Internet.
Das genannte erste Netz kann ein analoges oder digitales öffentliches
Telefonnetz sein oder auch ein analoges oder digitales privates
Telefonnetz oder ein privates digitales IT-Netz (Intranet, Extranet usw.).
Es ist insbesondere bekannt, dass Telefonnetze die Übertragung
von digitalen Informationen zulassen.
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Jeder
sich vom Servergerät
ortsfern befindliche Fernproduzent ist wiederum mit IT- und Anschlussmitteln
ausgestattet, mittels derer er sich an das genannte erste Netz anschließen und,
als Client, auf IT-Betriebsmittel des Servergerätes fernzugreifen kann. Die
IT-Mittel jedes Fernproduzenten und die genannten IT-Betriebsmittel
müssen
kompatibel sein. Anders ausgedrückt,
ein Servergerät
gemäß der Erfindung
umfasst IT-Betriebsmittel, die mit den IT-Mitteln jedes Fernproduzenten
kompatibel sind, der sich anschließen kann, d. h. der zu der
genannten Gruppe gehört.
Falls notwendig, können
in einem erfindungsgemäßen Servergerät die IT-Betriebsmittel
durchaus vervielfacht werden und es können insbesondere verschiedene
Gebrauchssystemstandards integriert werden (WINDOWS®, WINDOWS
NT®,
LINUX®, UNIX® usw.).
In diesem letzteren Fall umfassen die IT-Betriebsmittel vorteilhafterweise
mehrere getrennte IT-Systeme, die sich wiederum von dem Rundfunkgerät unterscheiden.
Es können
Leitwegmittel in die Eingangsverbindungsmittel integriert werden,
um einen Fernproduzenten mit dem geeigneten kompatiblen IT-System
automatisch oder auf Anforderung eines Fernproduzenten zu verbinden.
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Die
Graphikinformationen können
Text und/oder Bilder (Zeichnungen, Fotos usw.) und/oder Anzeigeeffekte
und/oder grafische Animationen in zwei oder drei Dimensionen und/oder
Videosequenzen umfassen.
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Die
Integration von Ton in Grafikinformationssequenzen ist zwar nicht
in allen Anwendungen der Erfindung notwendig, ist aber in den meisten
von ihnen vorteilhaft. Infolgedessen ist das Servergerät vorteilhafterweise
und erfindungsgemäß dadurch
gekennzeichnet, dass das Rundfunkgerät Mittel beinhaltet, Sound-Card
genannt, die wenigstens ein Tonsignal erzeugen können, und dadurch, dass das Rundfunkgerät die Aufgabe
hat, jedes von der Sound-Card ausgegebene Tonsignal in das genannte
Videosignal zu integrieren.
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Darüber hinaus
bereitet die Live-Übertragung
von Ton gleichzeitig mit Bildern oder anderen Graphikinformationen
oder Daten über
die üblichsten Digitalinformationen-Übertragungsnetze wie das kommutierte
Telefonnetz zum Zugreifen auf das Internet noch Probleme im Hinblick
auf die Übertragungs-
und Synchronisationsleistung. Demzufolge umfasst das Servergerät vorteilhafterweise
und erfindungsgemäß Mittel
zum Herstellen einer unabhängigen
Audioverbindung – insbesondere
per Telefon – zwischen
dem angeschlossenen Fernproduzenten und den Einzelkanalanschlussmitteln.
Diese Mittel umfassen eine unabhängige
Tonübertragungsleitung und
ein Gerät
für eine
automatische Verbindung mit dieser unabhängigen Tonübertragungsleitung, wobei dieses
Gerät mit
Mitteln für
einen Einzelkanalanschluss auf dem Fernsehnetz verbunden ist.
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Somit
können
zwei Kommunikationsverbindungen gleichzeitig und parallel von jedem
Fernproduzenten mit dem Servergerät hergestellt werden: eine
für den
Fernzugriff auf die IT-Betriebsmittel des Servergerätes und
die Übertragung
von Digitalinformationen, insbesondere Graphikinformationen, die andere
für die Übertragung
von Ton zwischen dem Fernproduzenten und dem Kanal des Fernsehnetzes (Kommentar,
Musik usw.). So wird die Qualität
des Tons verbessert, insbesondere für fernausgestrahlte Live-Sendungen.
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Die
IT-Betriebsmittel und die Eingangsverbindungsmittel sind so gestaltet,
dass sie IT-Produktionsmittel bilden, die es einem angeschlossenen Fernproduzenten
gestatten können,
auf wenigstens einen Teil der IT-Betriebsmittel zuzugreifen und
mit Hilfe dieser IT-Betriebsmittel wenigstens eine Informationssequenz
fernzuproduzieren.
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Die
IT-Betriebsmittel umfassen vorteilhafterweise und erfindungsgemäß Software,
die Dateien öffnen
(d. h. in RAM laden) kann, die Graphik- und/oder Toninformationen
repräsentieren.
Somit kann ein angeschlossener Fernproduzent veranlassen, dass das
Servergerät
Software öffnet
(d. h. in RAM lädt),
die es ermöglicht,
Text und/oder Bilder und/oder Graphikanimationen und/oder Anzeigeeffekte
und/oder Videosequenzen und/oder Ton zu formatieren und anzuzeigen,
so dass Sequenzen fernproduziert werden können, die auf dem genannten Kanal
mit und auf den IT-Betriebsmitteln des Servergerätes fernausgestrahlt werden.
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Darüber hinaus
umfasst das Servergerät vorteilhafterweise
und erfindungsgemäß Verbindungsmittel,
Ausgangsverbindungsmittel genannt, mit wenigstens einem zweiten
digitalen Informationsübertragungsnetz,
wobei diese Ausgangsverbindungsmittel die Aufgabe haben, wie die
IT-Betriebsmittel, es zu ermöglichen,
dass ein angeschlossener Fernproduzent auf dieses zweite Netzwerk
von dem Servergerät
zugreift, um Informationen zu konsultieren und/oder um Informationen
auf das Servergerät fernzuladen,
die dann im Laufe der Produktion in eine Graphikinformationssequenz
integriert werden, insbesondere direkt an den Bildschirmcontroller
des Fernrundfunkgerätes
adressiert, und somit als Teil der fernproduzierten Sequenz fernausgestrahlt
werden.
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Vorteilhafterweise
und erfindungsgemäß ist das
zweite Netz ein IP-kompatibles Netzwerk – insbesondere das öffentliche
Internet – und
die IT-Betriebsmittel beinhalten Software zum Navigieren auf diesem
Netzwerk. Es kann sich auch um ein privates Netz (Intranet, Extranet
usw.) handeln.
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Vorteilhafterweise
und erfindungsgemäß sind die
Eingangsverbindungsmittel und die IT-Betriebsmittel so gestaltet,
dass sie digitale Informationen empfangen, die Graphik- und/oder
Toninformationen repräsentieren,
die von einem angeschlossenen Fernproduzenten übertragen werden, wobei die IT-Betriebsmittel
so gestaltet sind, dass sie die Integration dieser Informationen
in die produzierten Informationssequenzen und somit in das Videosignal
zulassen, das auf dem genannten Kanal gesendet und fernausgestrahlt
wird. Die auf dem Fernsehkanal fernausgestrahlten Informationssequenzen
können ebenso,
wenigstens teilweise, durch Informationen gebildet werden, die von
einem Teleproduzenten über
das genannte erste Netzwerk zu dem Servergerät übertragen werden.
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Ebenso
umfasst das Servergerät
vorteilhafterweise und erfindungsgemäß Software, die die Aufgabe
hat, Audio- und/oder
Videoinformationssequenzen über
das erste Netzwerk zu empfangen und es einem angeschlossenen Fernproduzenten
zu gestatten, diese Sequenzen live oder nicht-live, mit Hilfe der
genannten IT-Betriebsmittel, an den Bildschirmcontroller und/oder
an die Sound-Card von wenigstens einem Fernrundfunkgerät des Servergerätes zu adressieren,
um sie in das Videosignal zu integrieren, das auf dem genannten
Kanal gesendet und fernausgestrahlt wird.
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Somit
kann ein angeschlossener Fernproduzent die Grafikinformationssequenzen
auf der Basis von Informationen produzieren, die in einem Massenspeicher
von IT-Betriebsmitteln des Servergerätes selbst gespeichert sind;
und/oder von Informationen, die von dem angeschlossenen Fernproduzenten über das
genannte erste Netzwerk zu den IT-Betriebsmitteln des Servergerätes übertragen
werden; und/oder von Informationen, die über wenigstens ein zweites
Netzwerk (wie z. B. Inhalt (Text, Bilder, Ton, Video usw.) von Internet-Sites
oder von E-Mail oder von fernübertragenen
Dateien (FTP Protokoll)) konsultiert und/oder ferngeladen wurden,
auf der Basis von IT-Betriebsmitteln des Servergerätes, die
wiederum von dem angeschlossenen Fernproduzenten über das
erste Netzwerk ferngesteuert werden. Es ist zu bemerken, dass die
beiden letzteren Informationsquellen in dem Maße kombiniert werden können, in dem
die über
das zweite Netzwerk erhaltenen Informationen von einem Gerät desselben
angeschlossenen Fernproduzenten ausgegeben werden können, nämlich einem
IT-Gerät,
das von dem angeschlossenen Fernproduzenten für die Kommunikation über das
erste Netzwerk verwendet wird. Das erste Netzwerk und das zweite
Netzwerk können
auch dieselben sein (insbesondere das Internet).
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Ebenso
können
die Informationssequenzen von einem angeschlossenen Fernproduzenten
mit Hilfe von IT-Betriebsmitteln auf der Basis von drei unterschiedlichen
Informationsquellen produziert werden: Informationen, die im Servergerät gespeichert sind,
und/oder Informationen, die über
das erste Netzwerk zum Servergerät übertragen
werden, und/oder Informationen, die über das zweite Netzwerk von
dem Servergerät
erhalten werden, das wiederum von dem angeschlossenen Fernproduzenten über das
erste Netzwerk ferngesteuert wird.
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Gemäß einer
anderen Variante (die mit der vorherigen kombiniert werden kann)
können
die Grafikinformationssequenzen gänzlich von einem Fernproduzenten
auf der Basis seiner eigenen IT-Mittel (anstatt mit Hilfe von IT-Betriebsmitteln
des Servergerätes)
produziert und dann über
die Eingangsverbindungsmittel zum Servergerät übertragen werden.
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Darüber hinaus
haben die Eingangsverbindungsmittel und die IT-Betriebsmittel vorteilhafterweise
und erfindungsgemäß in einer
ersten Variante die Aufgabe, zu jedem Zeitpunkt die Herstellung
einer Verbindung mit nur einem einzigen beliebigen abgesetzten Fernproduzenten
zu autorisieren, der der einzige ist, der auf die IT-Betriebsmittel zugreift
und eine Graphikinformationssequenz produzieren kann. Somit kann
ein Fernproduzent nicht auf das Servergerät zugreifen, wenn bereits ein
anderer Fernproduzent angeschlossen ist. Die IT-Betriebsmittel können die Aufgabe
haben, die Verbindungszeit jedes Fernproduzenten und/oder die Restverbindungszeit
eines angeschlossenen Fernproduzenten ab dem Moment zu begrenzen,
in dem ein anderer Fernproduzent sich anzuschließen versucht, was mit den Eingangsverbindungsmitteln
erfasst werden kann. Allgemeiner ausgedrückt, können die Eingangsverbindungsmittel und
die IT-Betriebsmittel so gestaltet werden, dass sie die Daten und/oder
Uhrzeiten und/oder Dauern der Verbindung bestimmter Fernproduzenten
oder Gruppen von Fernproduzenten begrenzen.
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In
einer anderen Variante haben die Eingangsverbindungsmittel und die
IT-Betriebsmittel die Aufgabe, zu jedem Zeitpunkt die Herstellung
einer Verbindung mit mehreren verschiedenen abgesetzten Fernproduzenten
zu autorisieren. In einer ersten Untervariante gemäß der Erfindung
haben die IT-Betriebsmittel die Aufgabe, den Zugriff auf diese IT-Betriebsmittel
zu jedem Zeitpunkt durch einen einzigen angeschlossenen Fernproduzenten
zuzulassen. Die übrigen
angeschlossenen Fernproduzenten können dann in eine Warteschlange
eingereiht werden. Aber auch hier kann die Zugriffsdauer jedes angeschlossenen
Teleproduzenten auf die IT-Betriebsmittel auf einen absoluten konstanten
vorbestimmten Wert begrenzt werden, und/oder die Restzugriffsdauer
eines angeschlossenen Fernproduzenten kann auf der Basis des Augenblicks
begrenzt werden, in dem sich ein zweiter Fernproduzent anschließt.
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Die
IT-Betriebsmittel können
auch die Aufgabe haben zu gewährleisten,
dass die Restzugriffsdauer auf die IT-Betriebsmittel dem angeschlossenen Fernproduzenten
im Laufe des Zugriffs mitgeteilt wird und dass die Wartezeit allen
anderen angeschlossenen Fernproduzenten mitgeteilt wird.
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Die
oben beschriebene erste Variante und die erste Untervariante sind
besonders in dem Fall vorteilhaft, in dem die von dem angeschlossenen Fernproduzenten
produzierten Programme in Echtzeit im Laufe ihrer Produktion, d.
h. live oder etwas versetzt, durch ein einziges Fernrundfunkgerät auf demselben
Fernsehnetz ausgestrahlt werden.
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Ebenso
sind die IT-Betriebsmittel, die Eingangsverbindungsmittel, die Mittel
zum automatischen Erfassen und Umwandeln und die Anschlussmittel
vorteilhafterweise und erfindungsgemäß so gestaltet, dass sie das
Videosignal live auf dem Fernsehnetz senden können.
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In
einer zweiten Untervariante gemäß der Erfindung
sind die IT-Betriebsmittel so gestaltet, dass sie zu jedem Zeitpunkt
von mehreren angeschlossenen Fernproduzenten gemeinsam genutzt werden können.
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Jedes
Rundfunkgerät
kann jedoch nur eine Informationssequenz empfangen, die ein Programm bildet,
und nur ein einziges Videosignal auf einem Kanal fernausstrahlen.
Aus diesem Grund ist die einfachste Version der Erfindung, die der
ersten oben erwähnten
Variante entspricht, im Allgemeinen ausreichend. Es ist jedoch zu
bemerken, dass ein angeschlossener Fernproduzent auch, dank der
Ausgangsverbindungsmittel, von anderen Fernproduzenten ausgegebene
Informationen in die Sequenzen integrieren kann, die er zu dem fernausgestrahlten
Programm fernproduziert. So kann sich beispielsweise ein angeschlossener
Fernproduzent einer auf einem digitalen Netzwerk (z. B. dem Internet)
laufenden Videokonferenz zuschalten und die Informationen dieser
Videokonferenz als Programm auf dem Fernsehnetz an das Fernrundfunkgerät adressieren. Die
Erfindung ermöglicht
somit eine Fernsehausstrahlung von Videokonferenzen zu geringen
Kosten.
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Die
IT-Betriebsmittel umfassen vorteilhafterweise und erfindungsgemäß auch Mittel
zum Aufzeichnen der von einem angeschlossenen Fernproduzenten fernproduzierten
Graphikinformationssequenzen und Mittel zum Programmieren der Fernausstrahlung
dieser Graphikinformationssequenzen nicht-live auf dem Fernsehnetz
durch den angeschlossenen Fernproduzenten. Diese Aufzeichnung ist
besonders mit der zweiten Untervariante für die nachfolgende Fernausstrahlung
von Sequenzen vorteilhaft, die von verschiedenen Fernproduzenten
produziert wurden.
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Die
Eingangsverbindungsmittel können
von einem Zugriffstyp sein, der für jeden Fernproduzenten vollkommen
frei ist, der Mittel und Informationen besitzt, die öffentlich
sein können
und eine Verbindungsherstellung zulassen. Die Eingangsverbindungsmittel
sind jedoch vorzugsweise, vorteilhafterweise und erfindungsgemäß vom Typ
mit einem Zugriffsberechtigungscode. Der Zugriffsberechtigungscode
kann kollektiv sein, d. h. für
alle Fernproduzenten der Gruppe gemeinsam, die zum Zugreifen auf das
Servergerät
berechtigt sind. Die Eingangsverbindungsmittel weisen vorzugsweise
Mittel zum Identifizieren jedes angeschlossenen Fernproduzenten
auf, und die IT-Betriebsmittel haben die Aufgabe, die Identifikation
jedes angeschlossenen Fernproduzenten aufzuzeichnen und sie mit
jeder von ihm/ihr fernproduzierten Graphikinformationssequenz zu
assoziieren. Dadurch wird das Risiko einer Fernausstrahlung von
verbotenen Programmen auf dem Fernsehnetz minimal gehalten, da der
Urheber solcher Programme identifiziert werden kann.
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Ferner
haben die IT-Betriebsmittel vorteilhafterweise und erfindungsgemäß die Aufgabe,
automatisch eine vorgabemäßige Warnanzeige
zum Bildschirmcontroller zu senden, wenn keine von einem Fernproduzenten
produzierte auszustrahlende Graphikinformationssequenz vorhanden
ist. So wird das Fehlen eines angeschlossenen Fernproduzenten für die Fernsehzuschauer
des genannten Fernsehnetzkanals sofort sichtbar. Ebenso kann mit
der Warnanzeige ein Warnton ausgestrahlt werden. Dieser Warnton
kann ein Musikprogramm, ein Informationsprogramm, ein Radiokanal
usw. sein.
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In
einer Variante können
die IT-Betriebsmittel die Aufgabe haben, vorgabemäßig Programme
eines Kanals fernauszustrahlen, die für das zweite Netz zugängig sind,
insbesondere ein Internet-Fernsehkanal, d. h. der von einer Website
ausgestrahlt wird.
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Vorteilhafterweise
und erfindungsgemäß werden
die Anschlussmittel ausgewählt
aus Mitteln für
den Anschluss an ein Kabelfernsehnetz, Mitteln für den Anschluss an ein Funkfernsehnetz,
Mitteln für den
Anschluss an ein digitales Satellitenfernsehnetz. Die Wahl des Fernsehnetzes
hängt lediglich
von den Ziel-Fernsehzuschauern ab, die geografisch begrenzt sein
können
oder nicht, die auf eine Personengruppe beschränkt sein können oder nicht. Insbesondere
beinhalten die Eingangsverbindungsmittel vorteilhafterweise und
erfindungsgemäß Mittel
zum Herstellen einer Verbindung gemäß wenigstens einem Standardprotokoll,
insbesondere H320 oder H323, so dass das Servergerät Videokonferenzen
fernübertragen
kann.
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Ein
erfindungsgemäßes Servergerät hat vorteilhafterweise
die Form eines Kastens, der eine Mikrocomputer-Zentraleinheitsarchitektur
beinhaltet. Er umfasst nicht unbedingt die herkömmlichen Benutzeroberflächen-Peripheriegeräte (Bildschirm,
Tastatur, Maus usw.), aber beinhaltet die Karten und die Managementsoftware
für solche
Peripheriegeräte
für ihre
Fernsteuerung durch einen angeschlossenen Fernproduzenten. Sie umfasst
darüber
hinaus die automatischen Konvertierungsmittel, die das Fernsehvideosignal
steuern.
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In
diesem Fall kann derselbe Mikrocomputer als Fernrundfunkgerät und IT-Betriebsmittel
dienen und die Ein- und
Aunsangsverbindungsmittel umfassen und/oder mit diesen Verbindungsmitteln
(externe Peripheriegeräte)
assoziiert sein. In der einfachsten Variante der Erfindung ist das
Servergerät
im Wesentlichen ein Fernrundfunkgerät, das in Selbstbedienung über die
Eingangsverbindungsmittel zugängig
ist und automatisch auf dem genannten Kanal des Fernsehnetzes gemäß einem
vorbestimmten Programmiermodus, z. B. in der Reihenfolge des Empfangs,
die von den Fernproduzenten adressierten Graphikinformationssequenzen
ausstrahlt (wobei diese Sequenzen von jedem Fernproduzenten auf autonome
und unabhängige
Weise produziert werden).
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In
einer Variante kann das Einzelkanal-Fernrundfunkgerät eine Maschine (z. B. ein
Mikrocomputer) sein, die sich von den IT-Betriebsmitteln und den Eingangsverbindungsmitteln
unterscheidet, die von einer anderen Maschine (z. B. einem anderen
Mikrocomputer) gebildet werden kann, die durch ein Netz (bei dem
es sich um ein öffentliches
Netz wie das Internet handeln kann) mit dem Fernrundfunkgerät verbunden
ist. Die anderen Maschinen können
sich am selben Ort oder an verschiedenen Orten befinden. Die IT-Betriebsmittel
senden also die die fernauszustrahlenden Programme bildenden Informationssequenzen
(die durch den/die Fernproduzent(en) fernproduziert wurden) zum
Rundfunkgerät.
Diese Übertragung
kann automatisch oder nach Auslösung
erfolgen und findet unter der Kontrolle jedes Fernproduzenten statt.
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Das
Fernrundfunkgerät
adressiert die Graphikinformationssequenzen vorteilhafterweise und erfindungsgemäß automatisch
an seinen Bildschirmcontroller, z. B. in der Reihenfolge, in der
er die von den verschiedenen Fernproduzenten fernproduzierten Informationssequenzen
empfängt,
live oder nicht-live. In einer Variante kann das Rundfunkgerät eine Software
beinhalten, mit der jeder Fernproduzent verschiedene fernauszustrahlende
Programme programmieren kann. Die Software kann so parameterisiert
sein, dass die Möglichkeiten
von Daten und/oder Uhrzeiten der Fernausstrahlung und/oder die Fernausstrahlungsdauern
für vorbestimmte
Fernproduzenten oder Gruppen von Fernproduzenten begrenzt werden
können
und/oder um bestimmten Fernproduzenten oder Gruppen von Fernproduzenten
verschiedene Fernausstrahlungsprioritäten zu gewähren.
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Die
Erfindung betrifft auch ein analoges oder digitales Kabel- oder
Funk- oder Satellitenfernsehnetz, das dadurch gekennzeichnet ist,
dass es wenigstens ein Servergerät
mit Selbstbedienung für die
Multiproduzenten-Fernproduktion
und die automatische Fernausstrahlung von Programmen auf einem Kanal
dieses Fernsehnetzes umfasst. Dank der Erfindung kann jeder autorisierte
Fernproduzent (der auch ein auf das Fernsehnetz zugreifender Fernsehzuschauer
sein kann oder auch nicht), der ein IT-Gerät
besitzt, Programme seiner Wahl auf dem Kanal des Fernsehnetzes dank
dem Servergerät
fernproduzieren und fernausstrahlen. Es wird kein zentraler Produzent
benötigt,
um die fernproduzierten und fernausgestrahlten Programme in kollegialer
und gegenseitiger Form unter der Verantwortung jedes angeschlossenen
Fernproduzenten zu kontrollieren.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Servervorrichtung und ein Fernsehnetz,
die in Kombination durch einige oder alle der oben oder nachfolgend
erwähnten
Merkmale gekennzeichnet sind.
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Die
Erfindung kann zahlreiche Anwendungszwecke haben, insbesondere um
Folgendes zu produzieren:
- – einen Videokonferenz-Fernausstrahlungskanal,
- – einen
lokalen Fernsehkanal (regional, kommunal oder auf der Ebene eines
Wohngebiets, eines Wohnblocks oder eines Unternehmens),
- – einen
Fernsehkanal, der eng begrenzte und ganz bestimmte Gemeinschaften
anspricht (professionell, thematisch, korporativ, kommerziell, assoziativ,
sportlich, freizeitorientiert, linguistisch, kulturell, erzieherisch
usw.).
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Weitere
Ziele, Eigenschaften und Vorteile der Erfindung gehen aus der Lektüre der nachfolgenden
Beschreibung hervor, die sich auf die beiliegenden Figuren bezieht.
Dabei zeigt:
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1 ein
Schema eines Beispiels für
ein erfindungsgemäßes Fernsehnetz,
-
2 ein
Beispiel für
eine Fernproduktionshardware eines erfindungsgemäßen Servergerätes.
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1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Fernsehnetz,
das ein Hauptnetz TV1 umfasst, das ein Netz zum Übertragen von Fernsehprogrammen
per Kabel und/oder Rundfunk und/oder Satellit ist und somit Programme
zu verschiedenen Fernsehempfängern
(Fernsehzuschauern) RTV1 und ggf. zu wenigstens einem sekundären Fernsehnetz
TV2 sendet, das ein Netz zum Übertragen
von Fernsehprogrammen per Kabel und/oder Rundfunk und/oder Satellit sein
kann, das wiederum die Programme zu verschiedenen anderen Fernsehempfängern (Fernsehzuschauern)
RTV2 sendet. Es können
ebenso mehrere Fernsehnetze parallel oder kaskadenartig vorgesehen
werden.
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Die
Fernsehzuschauer-Empfänger
RTV1, RTV2 sind herkömmliche
Fernsehempfänger,
die passiv sein können
(d. h. sie haben keine Interaktivitätsfunktionalität).
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Das
Hauptfernsehnetz TV1 hat besonders auf wenigstens einem Kanal ein
Fernsehvideosignal von wenigstens einem Servergerät STV1 gemäß der Erfindung.
In dem dargestellten Beispiel sind zwei Servergeräte STV1
dargestellt, wobei jedes Servergerät ein Fernsehvideosignal auf
einem Kanal des Hauptfernsehnetzes TV1 ausstrahlt. Ebenso kann wenigstens
ein erfindungsgemäßes Servergerät STV2 ein
Videosignal direkt auf einem Kanal des sekundären Fernsehnetzes TV2 ausstrahlen,
d. h. ohne durch das Hauptfernsehnetz TV1 zu gehen.
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Ein
solcher von einem Servergerät
STV1, STV2 gemäß der Erfindung
verwalteter Kanal kann öffentlich
(wird von jedem Fernsehzuschauer empfangen, der sich im Versorgungsbereich
des Kanals befindet und mit einem Empfänger ausgestattet ist, der
ihn empfangen kann) oder privat sein, an ein Abonnement gebunden,
verschlüsselt
oder nicht. Die auf dem Kanal vorhandenen Programme werden kollektiv
zu allen Fernsehzuschauern RTV1, RTV2 gleichzeitig fernausgestrahlt,
die diesen Kanal empfangen können
und dürfen.
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Auf
jedes Servergerät
STV1, STV2 kann wenigstens ein Fernproduzent OPi, der zu einer Gruppe von
Fernproduzenten OPi gehört,
die eine Verbindung mit dem Servergerät STV1, STV2 herstellen können und
dürfen,
in Selbstbedienung zugreifen. Die Zahl der Fernproduzenten OPi,
die zu der Gruppe von Fernproduzenten gehören, die eine Verbindung mit
dem Servergerät
STV1, STV2 herstellen können
und dürfen,
können
festgelegt und begrenzt oder variabel und unbegrenzt sein, z. B.
gemäß gegebenen
Verbindungsberechtigungen oder je nach dem, ob die verschiedenen
potentiellen Fernproduzenten Servergeräte zur Verfügung haben.
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Die
verschiedenen Fernproduzenten OPi derselben Gruppe von Fernsehpruduzenten
können geografisch
nahe beieinander liegen oder auf irgendeine Weise verteilt sein,
z. B. über
die Fläche
einer Region, eines Staates, eines Kontinents oder über die
ganze Erde, je nach der geografischen Deckung des/der Fernsehnetze(s)
TV1, TV2.
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Jeder
Fernproduzent hat ein IT-Gerät 1 (Zentraleinheit,
Tastatur, Bildschirm usw.), das eine Direktverbindung über eine Übertragungsleitung 2 eines
digitalen Informationsübertragungsnetzes
mit einem erfindungsgemäßen Servergerät STV1,
STV2 herstellen kann. Diese Übertragungsleitung 2 kann eine
Leitung eines öffentlichen
oder privaten Netzes sein, spezial oder nicht, und kann den Austausch
von digitalen Informationen gemäß einem
beliebigen vorbestimmten Protokoll zwischen dem Fernproduzenten
OPi und dem Servergerät
STV1, STV2 zulassen. Die Direktübertragungsleitung 2 ist
vorzugsweise mit den IP-Protokollen kompatibel. Ein Beispiel wäre z. B.
eine Ethernet-Netzwerkleitung, eine kommutierte Telefonnetzleitung,
eine Leitung des diensteintegrierten digitalen Fernmeldenetzes usw. Über diese Übertragungsleitung 2 kann
der Fernproduzent OPi eine Verbindung mit einem Servergerät STV1,
STV2 anfordern und erhalten, so dass ihm digitale Informationen übertragen
werden können
und um es zuzulassen, dass der so über die Übertragungsleitung 2 angeschlossene
Fernproduzent OPi das Servergerät STV1,
STV2 fernsteuern kann.
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In
einer Variante oder in Kombination kann anstatt der Übertragungsleitung 2 der
Fernproduzent OPi einfach so gestaltet sein, dass er eine Verbindung über das
Internet 3 mit einem erfindungsgemäßen Servergerät STV1,
STV2 herstellt.
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Ein
beispielhaftes Servergerät
gemäß der Erfindung
ist in 2 dargestellt. Dieses Gerät hat eine Architektur bestehend
aus einer Mikrocomputer-Zentraleinheit, umfassend einen Bus 10,
eine Mikroprozessor-Mutterplatine 11, mit den verschiedenen
assoziierten RAM- und ROM-Speichern, ein Massenspeichergerät beispielsweise
in der Form einer Festplatte 12, einen Bildschirmcontroller 13 zum Steuern
von wenigstens einem Anzeigegerät
wie einem Bildschirm 14, eine Sound-Card 15, eine
Stromversorgung 16. Eine Eingangsverbindungskarte 17 ermöglicht eine
Direktverbindung des Servergerätes mit
der Übertragungsleitung 2.
Diese Karte 17 kann beispielsweise in dem Fall, in dem
das erste Übertragungsnetz,
das von dieser Leitung 2 gebildet wird, das kommutierte
Telefonnetz ist, eine einfache herkömmliche Modemkarte sein. Es
kann jede andere geeignete Netzwerkkarte verwendet werden.
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Darüber hinaus
umfasst das Servergerät eine
dritte Karte 19, Ausgangsverbindungskarte genannt, für den Anschluss
an das Internet über
eine Spezialleitung oder eine standardmäßige Telefonleitung 20.
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Das
Gerät umfasst
auch wenigstens eine Karte 21 zum automatischen Erfassen
und Umwandeln von Graphikinformationssequenzen, die an den Bildschirmcontroller 13 adressiert
und von diesem verarbeitet werden, und von Tonsignalen, die an die Sound-Card 15 adressiert
und von ihr verarbeitet werden. Diese Karte 21 hat die
Aufgabe, ein mit dem Fernsehnetz TV1, TV2 kompatibles Videosignal
zu erzeugen. Sie sendet dieses Videosignal automatisch und verzögerungsfrei
zu wenigstens einem Sender 22, der das Signal automatisch
und verzögerungsfrei
auf einem Kanal des entsprechenden Netzes TV1, TV2 senden kann.
Die Karte 21 liefert das Videosignal gemäß dem Fernsehstandard
des Netzes TV1, TV2 (PAL, SECAM usw.).
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Als
Mittel 21 zum automatischen Erfassen und Umwandeln kann z. B. ein
Gerät IN
1700 VGA/MAC (INLINE, USA) verwendet werden.
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Mit
einem solchen Kasten werden alle an den Bildschirmcontroller 13 und
die Sound-Card 15 adressierten Sequenzen (die von einem
angeschlossenen Fernproduzenten OPi live oder von einem oder mehreren
Fernproduzenten, die sie zuvor fernproduziert und auf dem Massenspeichergerät 12 des Servergerätes gespeichert
haben, nicht-live fernausgestrahlt werden) automatisch und sofort
auf dem von diesem Kasten 21 verwalteten Ausgangsvideokanal
ausgestrahlt, der mit dem Sender 22 verbunden ist, um den
Kanal zu bilden, auf dem diese Sequenzen automatisch, gleichzeitig
und kollektiv zu den Fernsehzuschauern RTV1, RTV2 ausgestrahlt werden.
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Das
in 2 gezeigte Servergerät hat die Form eines geschlossenen
Kastens, der mit seinen Außenverbindungen
zu den Leitungen 2, 20, 6 und dem Sender 22 ausgestattet
ist. Selbstverständlich kann
jede Verbindungskarte 17, 18, 19 die
Form eines externen Gerätes
anstatt der einer internen Karte haben, die direkt am Bus 10 angeschlossen
ist.
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Jeder
Sender 22 ist an das Fernsehnetz angepasst. Im Falle eines
digitalen Satellitenfernsehnetzes umfasst der Sender 22 z.
B. einen Codierer Mpeg2 EZCast®, der von PHILIPS vermarktet wird,
und einen Multiplexer Silver Skygate®, der
von der Firma Thomcast Multimedia And Digital Systems Unit (CESSON-SEVIGNE,
FRANKREICH) vertrieben wird.
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Je
nach Fall kann sich der Sender 22 außerhalb des Gehäuses des
Servergerätes
wie dargestellt befinden, oder kann in einer Variante im Gehäuse des
Servergerätes
integriert sein.
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Das
Servergerät
ist somit ein IT-Gerät,
das ein Anwendersoftwaresystem umfasst, das vorzugsweise mit Digitalinformationsübertragungsnetzen
(z. B. WINDOWS NT®, LINUX®, UNIX® usw.)
kompatibel ist.
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Das
Servergerät
umfasst ebenso eine Software, die die Funktionen dieser Netze und
die Verbindung mit verschiedenen Fernproduzenten verwaltet. Insbesondere
beinhaltet die Netzwerkmanagementsoftware vorteilhafterweise ein
Modul, das die Verwaltung von Berechtigungscodes für den Zugriff durch
Einzelpersonen oder Gruppen und/oder die Identifikation jedes angeschlossenen
Fernproduzenten zulässt.
So kann beispielsweise der Anschluss von Fernproduzenten durch Erfassen
eines Berechtigungscodes (LOGIN) und eines individuellen Passworts
erfolgen. Es kann auch jedes andere Identifikationsmittel und/oder
besondere Authentifikationsmittel vorgesehen werden (elektronische
Signatur, personalisierte Authentifizierungskarte usw.). Die Netzwerkmanagementsoftware
erlaubt auch die Fernsteuerung des Servergerätes durch jeden angeschlossenen
Fernproduzenten. So kann beispielsweise die Software Microsoft NET
MEETING® verwendet
werden.
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Das
Servergerät
beinhaltet auch wenigstens eine Internet-Navigationssoftware, mit
der von dem Servergerät
selbst auf das Internet zugegriffen werden kann, wie z. B. Microsoft
Explorer®,
Netscape® usw.
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Außerdem umfasst
der Fernproduzent vorteilhafterweise eine Videokamera 4 und
wenigstens ein Mikrofon 5, das mit dem IT-Gerät 1 verbunden
ist. Somit ist die gleichzeitige Übertragung von Bildern und
Tönen über eine Übertragungsleitung 2 oder über das
Internet möglich.
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Wenn
man trotzdem die Tonqualität
noch verbessern möchte,
insbesondere für
eine Live-Sendung, dann kann eine vom Ton unabhängige Übertragungsleitung 6 vorgesehen
werden, insbesondere eine kommutierte Telefonnetzleitung 6.
Das Servergerät
STV1, STV2 umfasst dann ein Gerät 18 für eine automatische
Verbindung mit dieser tonunabhängigen Übertragungsleitung 6,
wobei dieses Gerät 18 den
automatischen Empfang von Tonsignalen von der Leitung 6 und
das automatische Übertragen
dieser Töne
auf dem Sender 22 des Kanals des Fernsehnetzes zulässt. Als
Beispiel für
ein solches Gerät kann
der SCOOP REPORTER II® angeführt werden, der von der Firma
AETA, CLAMART, FRANKREICH erhältlich
ist. Dieses Gerät
umfasst einen Verbindungseingang für eine unabhängige Telefonleitung 6 und
verschiedene Audioausgänge,
z. B. einen Ausgang im Mpeg-Format, der mit einem Audioeingang eines
Codierers Mpeg2 verbunden werden kann, der den Sender 22 auf
dem Fernsehkanal bedient. Ebenso kann der angeschlossene Fernproduzent
z. B. mit einer ausgezeichneten Tonqualität über die tonunabhängige Übertragungsleitung 6 die
auf dem Fernsehkanal ausgestrahlten Informationen live kommentieren.
Die tonunabhängige Übertragungsleitung 6 ist ebenso
einfach eine kommutierte Telefonnetzleitung.
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In
einer nicht dargestellten Variante kann auch ein Misch- oder Kommutationstisch
zwischen die Sound-Card 15 des Servergerätes STV1,
STV2 und das genannte automatische Verbindungsgerät 18 einerseits
und den Sender 22 andererseits geschaltet werden, so dass
die ausgestrahlten Töne entweder
von der Sound-Card 15 oder von dem genannten Gerät 18 oder
von beiden kommen.
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Darüber hinaus
kann jeder Fernproduzent OPi selbst Fernsehzuschauer sein, d. h.
wenigstens einen Fernsehempfänger
RTV1 und/oder RTV2 umfassen, so dass er die auf dem einen und/oder
dem anderen Fernsehnetz TV1, TV2 gesendeten Bilder erfassen kann.
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Ein
solcher Fernsehempfänger
wird vorteilhafterweise in dem Fall vorgesehen, in dem die Fernproduzenten
Sendungen live fernausstrahlen können.
Ebenso kann jeder Fernproduzent OPi in einem erfindungsgemäßen Netz
Fernsehzuschauer sein, und umgekehrt kann jeder Fernsehzuschauer,
der ein IT-Gerät 1 und
Verbindungsmittel zur Verfügung hat,
Fernproduzent OPi sein. Trotzdem ist zu bemerken, dass die auf dem
Kanal fernausgestrahlten Programme im Allgemeinen kollektiv und
gleichzeitig von allen Fernsehzuschauern identisch empfangen werden
können
und auch empfangen werden.
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Außerdem können verschiedene
Softwareprogramme zum Gestalten und/oder Anzeigen und/oder Verwenden
von beliebigen Graphikinformationen auf das Servergerät geladen
werden, um die Gestaltung und Fernproduktion und die Kombination von
Graphikinformationsfolgen und/oder Toninformationen zu ermöglichen.
Dazu können
alle Software- und
Programmpakete des Handels benutzt werden und insbesondere Text,
Tabellen, Bildschirmeditoren (z. B. MICROSOFT POWERPOINT®),
Zeichnungssoftwarepakete, Fotomanagementsoftwarepakete, Management
für Videosequenzen
usw.) vorgesehen werden.
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Das
Servergerät
kann auch wenigstens ein Softwareprogramm umfassen, um Graphik-
und/oder Toninformationen, insbesondere eines Fernsehkanals, über das
Internet zu empfangen, z. B. das Programm Real Player 7®. Somit
können
Sequenzen von einem Fernsehkanal, die von einer Website ausgestrahlt
werden, die von einem Fernproduzenten produzierten Sequenzen bilden
oder in diese integriert sein.
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Um
die Fernproduktion von Sequenzen zu erleichtern, umfasst das Servergerät vorteilhafterweise
wenigstens ein Programm zum Produzieren von Videosequenzen, z. B.
das Programm Real Producer Pro®, mit dem diese Sequenzen
angezeigt werden, d. h. an den Bildschirmcontroller 13 adressiert
werden können.
Das Programm ermöglicht
auch das Speichern von Programmen auf der Festplatte 12 und
das Programmieren von Nicht-live-Sendungen.
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Es
können
weitere ähnliche
Programme verwendet werden, wie z. B. das Programm IFINISH®.
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Die
Erfindung kann Gegenstand zahlreicher Ausgestaltungsvarianten in
Bezug auf die oben beschriebene Ausgestaltung sein.
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Insbesondere
bildet in dem oben erwähnten Beispiel
jedes Servergerät
STV1, STV2 gleichzeitig ein Fernrundfunkgerät und die IT-Betriebsmittel
und die Verbindungsmittel. Diese verschiedenen Funktionen können jedoch
auch auf verschiedenen Maschinen getrennt sein, ortsnah oder ortsfern,
durch ein Netzwerk verbunden. In diesem Fall können die genannten IT-Betriebsmittel
die Aufgabe haben, sich automatisch an ein Fernrundfunkgerät anzuschließen. Die
genannten IT-Betriebsmittel können
wenigstens teilweise von einer Website und/oder einem Fernproduzentengerät gebildet
werden. Es können mehrere
Maschinen, ja sogar ein Netzwerk von Maschinen, als IT-Betriebsmittel für die Fernproduktion von
Informationssequenzen durch Fernproduzenten vorgesehen werden. Ebenso
kann es mehrere Eingangsverbindungsmittel geben, damit gleichzeitig mehrere
Fernproduzenten angeschlossen werden können.
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Die
Erfindung erlaubt die Produktion von lokalen oder nichtlokalen Fernsehkanälen, wobei
jeder Fernsehzuschauer die von einem beliebigen Fernproduzenten
fernproduzierten Informationen betrachten kann. Diese Informationen
können
sehr verschiedenartig sein, da sie gleichzeitig vom Internet kommen,
Sonderinformationen von einem Fernproduzenten oder sogar standardmäßige Informationen
sein können,
die zuvor auf einem Servergerät
gespeichert wurden (z. B. eine Datenbank).
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Die
Gesamtheit dieser Funktionen wird zu äußerst geringen Kosten erzielt,
da jeder Fernproduzent seine Programme zu Kosten fernproduzieren kann,
die lediglich der Verbindung mit dem Servergerät entsprechen. Die Erfindung
erlaubt beispielsweise die Fernausstrahlung von Videokonferenzen
per Fernsehen, wobei ein an dem Servergerät angeschlossener Fernproduzent
die Verbindung mit einem Netzwerk anfordern kann, auf dem eine Videokonferenz
ausgestrahlt wird, wobei die Gesamtheit der Bild- und Tonsignale
der Videokonferenz gleichzeitig und kollektiv von den verschiedenen
Fernsehzuschauern fernausgestrahlt und empfangen werden kann, die
den Fernsehkanal empfangen können
und dürfen.
Sie erlaubt ebenso die Durchführung
von Vorgängen
wie Fernunterricht, Telemedizin usw. per Fernsehen oder lokale Fernsehkanäle. Die
Tatsache, dass verschiedene Informationen, auf die über das Internet
(Webseiten usw.) zugegriffen werden kann, Fernsehzuschauern fernausgestrahlt
werden können,
wird diese dazu ermutigen, das Internet zu nutzen und sich mit diesem
Netz vertraut zu machen.