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Die
Erfindung betrifft allgemein endoskopische Vorrichtungen. Insbesondere
betrifft die Erfindung Katheter zur Verwendung in Kombination mit Führungsdrähten und
Endoskopen.
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Endoskopische
Verfahren zur Behandlung von Krankheitserscheinungen im Verdauungskanalsystem
und Gallensystem (mit dem Gallen-, Leber- und Pankreasgang) nehmen
zahlenmäßig zu.
Das Endoskop sorgt für
Zugang zum allgemeinen Gebiet eines gewünschten Gangs mit Hilfe direkter
Sichtbarmachung. Freilich muß der
Gang selbst unter Verwendung eines Katheters im Zusammenhang mit Durchleuchtung
und Führungsdrähten navigiert
werden.
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Zur
Behandlung anatomischer Zielregionen sind Katheter bekannt. Bekannte
Verfahren und Vorrichtungen zur Verwendung von Gallenkathetern zum Zugang
zum Gallensystem zwecks Durchführung von
Katheterverfahren sind in der US-A-5397302 (Weaver et al.) und US-A-5320602
(Karpiel) offenbart, deren Offenbarungen hierin durch Verweis eingefügt sind.
Allgemein wird zur Behandlung einer Krankheitserscheinung im Gallensystem
eines Patienten zunächst
ein Endoskop in den Mund des Patienten eingeführt. Das Endoskop weist ein
proximales Ende und ein distales Ende auf und hat ein Lumen, das
sich zwischen dem proximalen und distalen Ende längs erstreckt. Das Endoskop
wird durch den Verdauungstrakt oder -kanal des Patienten geführt, bis eine Öffnung am
distalen Ende des Endoskops nahe dem Gebiet liegt, das behandelt
werden soll. An diesem Punkt ermöglicht
das Endoskop anderen Komponenten, z. B. einem Katheter, den Zugang
zum Zielgebiet.
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Zur
Sichtbarmachung oder Behandlung im Gallensystem wird das distale
Ende des Endoskops nahe der Vaterschen Papille positioniert, die
zum gemeinsamen Gallengang und Pankreasgang führt. Ein Katheter wird durch
das Lumen des Endoskops ge führt,
bis eine distale Spitze des Katheters aus der Öffnung am distalen Ende des
Endoskops austritt.
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Der
Katheter kann zum Zugang zum Gallensystem verwendet werden. Das
distale Ende des Katheters wird durch die Öffnung zur Vaterschen Papille (zwischen
dem Oddi-Sphinkter gelegen) geführt,
die zum gemeinsamen Gallengang und zum Pankreasgang führt. Ein
Führungsdraht
kann in Verbindung mit dem Katheter verwendet werden, um den Zugang
zu einer gewünschten
Stelle im Gallensystem zu erleichtern. Der Führungsdraht wird in eine Öffnung an einem
proximalen Ende des Katheters eingeführt und durch den Katheter
geleitet, bis er aus dem distalen Ende des Katheters austritt.
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Soll
der gemeinsame Gallengang sichtbar gemacht werden, wird der Führungsdraht
in den gemeinsamen Gallengang geleitet. Der Katheter wird gemäß der vorstehenden
Beschreibung über
dem Führungsdraht
vorgeschoben, bis das distale Ende des Katheters im gemeinsamen
Gallengang an der gewünschten
Stelle positioniert ist. Jetzt befindet sich der Katheter in der
Position zur Abgabe von Kontrastmedien zur fluoroskopischen Sichtbarmachung
anatomischer Einzelheiten im gemeinsamen Gallengang. Sobald sich
der Führungsdraht
relativ zum Zielgebiet an Ort und Stelle befindet, ist es überaus vorteilhaft,
diese Position des Führungsdrahts
während
nachfolgender Katheterverfahren beizubehalten, u. a. Verfahren zum
Katheteraustausch.
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Zu
derzeitigen endoskopischen Gallenverfahren gehören der Gebrauch von Mehrfachlumenkathetern
zur retrograden endoskopischen Cholangiopankreatographie, retrograden
endoskopischen Sphinkterotomie, die Verwendung von Ballonkathetern
mit Rückholballons,
das Einbringen von Stents sowie andere therapeutische und diagnostische
Verfahren. Wie zuvor allgemein beschrieben wurde, werden diese derzeitigen
endoskopischen Gallenverfahren mit Hilfe von Führungsdrahttechniken durchgeführt. Die
in diesen Verfahren genutzten derzeitigen Vorrichtungen sind mindestens
200 cm lang, da sie das Endoskop durchlaufen, das gemeinhin mindestens
150 cm lang ist. Wird daher ein Standardkatheter mit einem Führungsdrahtlumen
verwendet, das sich über
die volle Länge
des Katheters er streckt, müssen
bei diesen Verfahren verwendete Führungsdrähte mindestens 450 cm lang
sein, um dem Austausch unterschiedlicher Vorrichtungen Rechnung
zu tragen, während
der Zugang zum Gallensystem und die Position darin beibehalten wird.
Der Austausch von Vorrichtungen über
einen 450 cm langen Führungsdraht
ist sowohl zeitraubend als auch umständlich.
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Wegen
der Länge
des Führungsdrahts
benötigen Ärzte mindestens
zwei Assistenten im Raum, um das endoskopische Gallenverfahren durchzuführen. Normalerweise
ist ein Assistent für
den Patienten und vorrichtungsbezogene Angelegenheiten zuständig, während der
andere Assistent für
den Führungsdraht
verantwortlich ist. Die wegen der Länge des Führungsdrahts erforderlichen
zusätzlichen
Hände führen zu
einem relativ zeitaufwendigen und kostspieligen Verfahren.
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Die
WO 98/10820 betrifft einen durch einen einzelnen Operateur austauschbaren
Gallenkatheter. Der Katheter weist einen Schaft mit einem proximalen
Ende und einem distalen Ende auf. Ein Führungsdrahtlumen wird durch
den Schaft mitgeführt
und erstreckt sich von einer Stelle proximal zum distalen Ende des
Schafts zu einer Stelle nahe dem distalen Ende des Schafts. Vorgesehen
ist eine Öffnung
zum Zugreifen auf das Führungsdrahtlumen
von einer Stelle außerhalb
des Katheterschafts, die distal zum proximalen Ende des Schafts
liegt.
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Erwünscht ist,
einen Austauschkatheter zu haben, der zur Verwendung im Verdauungskanal zum
Zugreifen auf anatomische Zielregionen geeignet ist, z. B. das Gallensystem,
und der Merkmale hat, die den schnellen Austausch erleichtern und
ermöglichen,
daß ein
Austauschverfahren durch einen einzelnen Operateur durchgeführt wird.
Erwünscht ist,
einen Austausch-Gallenkatheter
zu haben, der in Verbindung mit einem kürzeren Führungsdraht verwendet werden
kann und weniger Personal zur Durchführung von Gallenverfahren erfordert.
Erwünscht
ist, einen Austausch-Gallenkatheter zu haben, der die Menge von
Führungsdraht
begrenzt, über
die der Katheter laufen muß.
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Ferner
ist erwünscht,
einen schnell austauschbaren Gallenkatheter zu haben, der zur Verwendung
zwischen herkömmlichen
Führungsdrahttechniken
und Führungsdrahttechniken
mit schnellem Austausch (rapid exchange) umwandelbar ist. Er wünscht ist,
einen schnell austauschbaren Gallenkatheter zu haben, der vom Führungsdraht
leicht entfernbar und zum Gebrauch mit den meisten Kathetersystemen
anpaßbar
ist, die im Verdauungskanal verwendet werden. Erwünscht wäre außerdem,
einen Austauschkatheter mit einem distalen Abschnitt mit geringem
Profil zu haben, der in einer Anzahl unterschiedlicher Größen und
Formen verfügbar
ist, um Schwankungen der Anatomie Rechnung zu tragen und für Zugang
zu Behandlungsstellen zu sorgen, die ansonsten schwer zu erreichen
wären.
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Die
Erfindung ist durch die Merkmale der Ansprüche festgelegt und stellt einen
durch einen einzelnen Operateur austauschbaren Gallenkatheter mit einem
gemeinsamen distalen Lumen bereit, wodurch das Profil des distalen
Abschnitts des Schafts reduziert wird. In einer exemplarischen Ausführungsform stellt
die Erfindung einen Gallenkatheter mit einem länglichen Schaft bereit, der
einen proximalen Abschnitt, der ein Hilfslumen bildet, und einen
distalen Abschnitt hat, der ein gemeinsames Führungsdraht- und Hilfslumen
bildet. Der längliche
Schaft weist einen proximalen Führungsdrahtanschluß auf, der
zwischen dem proximalen Ende des Schafts und dem distalen Führungsdrahtanschluß angeordnet
ist, um den Einmanngebrauch zu erleichtern.
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Eine
Dichtung kann benachbart zum Führungsdrahtanschluß angeordnet
sein, um dadurch den Anschluß abzudichten.
Vorzugsweise sorgt die Dichtung für eine Fluidabdichtung mit
oder ohne den darin angeordneten Führungsdraht. Die Dichtung kann
von vielfältigen
unterschiedlichen Arten sein, u. a. eine Einwegventildichtung.
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Vorzugsweise
weist der Schaft einen distalen Einfachlumenabschnitt und einen
proximalen Doppellumenabschnitt auf. Der distale Einfachlumenabschnitt
des Schafts kann eine zulaufende oder kugelförmige distale Spitze aufweisen.
Der proximale Doppellumenabschnitt kann einen Längskanal aufweisen, der für Zugang
zum proximalen Führungsdrahtlumen
sorgt.
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In
bevorzugten Ausführungsformen
kann eine Haube zwischen dem proximalen Doppellumenabschnitt und
dem distalen Einfachlumenabschnitt angeordnet sein, um den Führungsdraht
beim Eintreten in das Führungsdrahtlumen
zu unterstützen.
Zu dem kann eine Zwangsführungsröhre benachbart zum
proximalen Führungsdrahtanschluß angeordnet sein,
um den Führungsdrahteintritt
in den proximalen Führungsdrahtanschluß zu unterstützen.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine Perspektivansicht eines durch einen einzelnen Operateur austauschbaren
Katheters gemäß der Erfindung;
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1A ist
eine Querschnittansicht des Katheters von 1 an der
Linie A-A;
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1B ist
eine Querschnittansicht des Katheters mit Führungsdraht von 1 an
der Linie B-B;
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1C ist
eine vergrößerte fragmentarische Perspektivansicht
des Katheters von 1 am Kreis C;
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1D und 1E sind
Querschnittansichten des in 1C dargestellten
Fragments;
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2A bis 2D sind
Querschnittansichten des Katheters von 1, der in
zunehmend größeren Endoskopkanälen liegt;
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3 ist
eine Perspektivansicht einer Endoskopaustauschhüllenanordnung ohne einen Schlitz, die
zum Aufnehmen des Katheters von 1 geeignet
ist;
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3A ist
eine vergrößerte fragmentarische Perspektivansicht
des eingekreisten Hüllenteilstücks von 3 bei 3A;
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4 ist
eine Perspektivansicht einer alternativen Ausführungsform der Hüllenanordnung
mit einer Schlitzhülle
und einer zweiteiligen Nabe, dargestellt in einer entriegelten Position;
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4A ist
eine Perspektivansicht der zweiteiligen Nabe von 4 in
einer verriegelten Position;
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4B ist
eine vergrößerte fragmentarische Perspektivansicht
des eingekreisten Hüllenteilstücks von 4 bei 4B mit
einem Schlitz;
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4C ist
eine vergrößerte fragmentarische Perspektivansicht
eines Hüllenteilstücks mit
einer Überlappung,
einer alternativen Ausführungsform der
Hülle in 4B;
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5 ist
eine Perspektivansicht des Katheters von 1, der durch
die Endoskophüllenanordnung
von 4 eingeführt
ist;
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6 ist
eine Perspektivansicht eines Endoskophüllenteilstücks, das einen Katheter mit
einem U-förmigen
Kanal enthält,
der einen Führungsdraht enthält;
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7 ist
eine teilweise Perspektivansicht eines Führungsdrahts im Katheter von 1,
der durch die Endoskophüllenanordnung
von 4 eingeführt
ist, die ihrerseits in einem Endoskop liegt;
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7A ist
eine Perspektivansicht der Hüllenanordnung
von 7 mit entferntem Katheter;
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8 ist
eine teilweise Perspektivansicht einer alternativen Ausführungsform
einer Hüllenanordnung
mit einer Einführeinrichtung
bzw. Leitsonde;
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8A ist
eine vergrößerte Perspektivansicht
der Leitsonde von 8;
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9A ist
eine vergrößerte Querschnittansicht
einer alternativen Ausführungsform
der Leitsonde von 8;
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9B ist
eine vergrößerte Querschnittansicht
einer weiteren alternativen Ausführungsform der
Leitsonde von 8;
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9C ist
eine vergrößerte Querschnittansicht
einer weiteren alternativen Ausführungsform der
Leitsonde von 8;
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9D ist
eine vergrößerte Querschnittansicht
einer weiteren alternativen Ausführungsform der
Leitsonde von 8;
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9E ist
eine vergrößerte Perspektivansicht
einer weiteren alternativen Ausführungsform der
Leitsonde von 8;
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9F ist
eine vergrößerte Querschnittansicht
einer weiteren alternativen Ausführungsform der
Leitsonde von 8;
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10 ist
eine Perspektivansicht einer illustrativen Verriegelungsvorrichtung;
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11 ist
eine teilweise Seitenansicht einer illustrativen Verriegelungsvorrichtung,
die an einem Endoskop mit einem abgewinkelten Seitenanschluß positioniert
ist;
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12 ist
eine teilweise Seitenansicht von Einzelheiten der illustrativen
Verriegelungsvorrichtung von 11;
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13 ist
eine Perspektivansicht einer weiteren illustrativen Verriegelungsvorrichtung;
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14 ist
eine Perspektivansicht noch einer weiteren illustrativen Verriegelungsvorrichtung;
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15 ist
eine teilweise Seitenansicht einer weiteren illustrativen Verriegelungsvorrichtung,
die an einem Endoskop mit einem abgewinkelten Seitenanschluß positioniert
ist;
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16 ist
eine Seitenansicht eines durch einen einzelnen Operateur austauschbaren
Katheters gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung;
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17 ist
eine Querschnittansicht an der Linie 17-17 in 16;
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18 ist
eine Querschnittansicht an der Linie 18-18 in 16;
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19A ist eine nähere
Seitenansicht einer ersten Ausführungsform
des Teilstücks 19 in 16;
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20A bis 22A sind
Querschnittansichten an den Linien 20A-20A, 21A-21A bzw. 22A-22A
in 19A;
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19B ist eine nähere
Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform
des Teilstücks 19 in 16;
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20B bis 22B sind
Querschnittansichten an den Linien 20B-20B, 21B-21B bzw. 22B-22B
in 19B;
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19C ist eine nähere
Seitenansicht einer dritten Ausführungsform
des Teilstücks 19 in 16;
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20C bis 22C sind
Querschnittansichten an den Linien 20C-20C, 21C-21C bzw. 22C-22C
in 19C;
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23A bis 23C sind
nähere
Seitenansichten mehrerer Ausführungsformen
des Teilstücks 23 in 16;
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24A bis 24C sind
Querschnittansichten an den Linien 24A-24A, 24B-24B bzw. 24C-24C
in 23A bis 23C;
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25 ist
eine Draufsicht auf einen durch einen einzelnen Operateur austauschbaren
Katheter gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung;
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26 ist
eine nähere
Draufsicht auf einen Eintrittsbereich einer Ausführungsform des durch einen
einzelnen Operateur austauschbaren Katheters von 25;
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27 ist
eine teilweise Perspektivansicht des Katheters von 25 und
zeigt eine abnehmbare Haube näher;
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28 ist
eine nähere
Querschnittansicht eines Eintrittsbereichs einer Ausführungsform
des durch einen einzelnen Operateur austauschbaren Katheters von 25;
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29 ist
eine nähere
Querschnittansicht eines Eintrittsbereichs einer Ausführungsform
des durch einen einzelnen Operateur austauschbaren Katheters von 25,
der in einem Lumen einer Vorrichtung angeordnet ist;
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30 ist
eine nähere
Querschnittansicht eines Eintrittsbereichs einer Ausführungsform
des durch einen einzelnen Operateur austauschbaren Katheters von 25,
der in einem Lumen einer Vorrichtung angeordnet ist;
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31 ist
eine nähere
Draufsicht auf einen Eintrittsbereich einer Ausführungsform des durch einen
einzelnen Operateur austauschbaren Katheters von 25;
und
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32 ist
eine nähere
Querschnittansicht eines Eintrittsbereichs einer Ausführungsform
des durch einen einzelnen Operateur austauschbaren Katheters von 25.
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Nähere Beschreibung der Erfindung
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Die
folgende nähere
Beschreibung sollte anhand der Zeichnungen gelesen werden, in denen ähnliche
Elemente in unterschiedlichen Zeichnungen die gleichen Bezugszahlen
tragen. Die Zeichnungen, die nicht unbedingt maßstäblich sind, zeigen ausgewählte bevorzugte
Ausführungsformen
und sollen den Schutzumfang oder Grundgedanken der Erfindung nicht
einschränken.
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1 zeigt
eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Katheteranordnung 30.
Die Katheteranordnung 30 kommt in Katheterverfahren zum Zugreifen
auf anatomische Zielregionen durch den Verdauungskanal zum Einsatz.
Die Erfindung beinhaltet Merkmale, die den schnellen Austausch eines Katheters
durch einen einzelnen Operateur ermöglichen. Der Katheter der Erfindung
ermöglicht,
Führungsdrähte mit
kürzerer
Länge zu
verwenden, was zu Verfahren führt,
die weniger medizinisches Personal erfordern, weniger zeitaufwendig
und billiger sind. Außerdem
ist die Erfindung an die meisten Kathetervorrichtungen anpaßbar, die
für Katheterverfahren
im Verdauungskanal verwendet werden.
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Die
Katheteranordnung 30 weist eine Katheternabenanordnung 32 und
einen Katheter 34 mit einem Führungsdraht 36 auf,
der einen Abschnitt von ihm durchläuft. Der Katheter 34 weist
einen Schaft 38 auf, der im allgemeinen ein proximales
Ende 40, einen U-Kanal 42, einen distalen Spitzenbereich 44, ein
distales Ende 46 und verschiedene Lumen hat, die später näher beschrieben
werden. Die Katheternabenanordnung 32 ist mit dem proximalen
Ende 40 des Schafts 38 betrieblich verbunden.
Vorzugsweise ist die Katheternabenanordnung 32 so konfiguriert,
daß sie
an Hilfsvorrichtungen koppelt, die Zugang zu einem Lumen im Schaft 38 gewähren.
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Der
Schaft 38 ist ein allgemein röhrenförmiges Teil mit einer allgemein
gleichmäßigen Außenform
am proximalen Ende 40. Der Schaft 38 kann zum
gleitfähigen
Durchgang durch das Lumen eines Endoskops (nicht gezeigt) bemessen
sein. Vorzugsweise wird der Schaft 38 in einem Extrusionsverfahren
hergestellt. Der Schaft 38 kann aus einem extrudierten
Polymermaterial hergestellt sein. In einer Ausführungsform ist das bevorzugte
Polymermaterial Polytetrafluorethylen, Polyetherblockamid, Nylon oder
eine Kombination oder Mischung aus diesen. Zu erwogenen Kathetern
gehören
u. a. Kanülen,
Sphinkterotomievorrichtungen, Zytologievorrichtungen und Vorrichtungen
zur Steinentnahme und Stentplazierung.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist der Schaft 38 ferner eine distale Verjüngung 48 auf, die
sich zum distalen Spitzenbereich 44 verjüngt. Außerdem kann
der Bereich 44 kontrastreiche, farbcodierte distale Markierungen 50 aufweisen.
Schließlich
kann das distale Ende 46 zur fluoroskopischen Sichtbarmachung
des distalen Spitzenbereichs 44 während eines Katheterverfahrens
strahlenundurchlässig
sein.
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Der
U-Kanal 42 des Schafts 38 erstreckt sich zwischen
einem ersten, proximalen Kanalende 52 und einem zweiten,
distalen Kanalende 54. Der U-Kanal 42 dient zum
Aufnehmen, aber nicht unbedingt Zwangsführen, des Führungsdrahts 36 zwischen
dem proximalen Kanalende 52 und distalen Kanalende 54.
Mit "U-Kanal" wird eine Kanalform
bezeichnet, die das radiale Entfernen des Führungsdrahts 36 aus
dem Kanal 42 ermöglicht
und nicht unbedingt die Form des Buchstabens U haben muß. In der
bevorzugten Ausführungsform
ist der Kanal 42 ausreichend groß, um eine ungehinderte Radialbewegung
des Führungsdrahts 36 aus
dem Kanal 42 zu ermöglichen.
Ferner sind die Kanalwände
und die Radialöffnung
im wesentlichen gleich oder etwas größer als der Durchmesser eines
Führungsdrahtlumens,
was später
näher beschrieben
wird. Obwohl anerkanntermaßen
das proximale Kanalende 52 an jeder Stelle distal zum proximalen
Ende 40 des Schafts 38 liegen kann, liegt das
distale Kanalende 54 vorzugsweise zwischen 10 und 40 cm
vom distalen Ende 46 des Katheterschafts 38 entfernt.
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Schließlich weist
gemäß 1A,
die eine Querschnittansicht des Schafts 38 an der Linie
A-A an einer Stelle proximal zum proximalen Kanalende 52 ist,
der Schaft 38 ein Hilfslumen 56, ein Hilfslumen 58 und
ein Führungsdrahtlumen 60 auf.
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Das
Hilfslumen 56 und das Hilfslumen 58 erstrecken
sich längs
zwischen dem proximalen Ende 40 und distalen Ende 46 des
Schafts 38. Das Hilfslumen 56 und das Hilfslumen 58 können Injektionslumen
sein, die kontrastreiche Medien zum blasenfreien Undurchlässigmachen
und ausgezeichneten Sichtbarmachen einer erwünschten anatomischen Region
strömen
lassen können.
Zusätzlich
oder alternativ können
das Hilfslumen 56 und/oder das Hilfslumen 58 für andere
Hilfsvorrichtungen oder als Teil von ihnen verwendet werden, z.
B. als Schneiddrahtlumen oder Lumen zur Ballonrückholung.
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Das
Führungsdrahtlumen 60 erstreckt
sich längs
zwischen dem proximalen Ende 40 und distalen Ende 46 des
Schafts 38 in der bevorzugten Ausführungsform. Ferner ist das
Führungsdrahtlumen 60 zur
Aufnahme des Führungsdrahts 36 bemessen. Das
Führungsdrahtlumen 60 kann
ein röhrenförmiges Teil
sein, das einteilig mit dem Katheterschaft 38 extrudiert
ist, oder alternativ kann das Führungsdrahtlumen 60 ein
gesondertes röhrenförmiges Teil sein,
das mit dem Katheterschaft 38 gekoppelt ist. Obwohl in
einer bevorzugten Ausführungsform
das Führungsdrahtlumen 60 ein
röhrenförmiges Teil
ist, das nahe dem distalen Ende 46 des Katheterschafts 38 liegt,
kann das Führungsdrahtlumen 60 anerkanntermaßen an beliebiger
Stelle am Schaft 38 entlang ausgebildet sein, kann eine
Verlängerung des Schafts 38 sein,
die mit dem distalen Ende 46 gekoppelt ist, oder das Führungsdrahtlumen 60 kann über die
gesamte Länge
des Schafts 38 verlaufen.
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In 1B ist
eine Querschnittansicht des Schafts 38 an der Linie B-B
von 1 gezeigt. Der Führungsdraht 36 kann
Zugang zum Führungsdrahtlumen
an einem Punkt proximal zum distalen Kanalende 54 haben.
Der Führungsdraht 36 erstreckt
sich im Kanal 42 zum distalen Kanalende 54, läuft weiter im
Führungsdrahtlumen 60 durch
den distalen Spitzenbereich 44 und tritt durch eine Öffnung im
distalen Ende 46 aus.
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In 1C ist
ein Teilstück
des Katheterschafts 38 mit dem U-Kanal 42 dargestellt.
Die gezeigte Ausführungsform
weist auch die Hilfslumen 56 und 58 auf. Teilstücke des
Schafts 38 nahe dem proximalen Kanalende 52 und
distalen Kanalende 54 enthalten das Führungsdrahtlumen 60 in
Kommunikation mit dem U-Kanal 42. In einer Ausführungsform hat
der U-Kanal 42 eine
Innengeometrie mit geschlossenen Seiten, die mit der Geometrie des
Führungsdrahtlumens 60 im
wesentlichen identisch ist. Ferner sind Wände des U-Kanals 42 weiter
als ein Durchmesser des Führungsdrahts 36 beabstandet, so
daß sich
der Führungsdraht
frei in und aus dem U-Kanal 42 bewegt.
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Der
Katheterschaft 38 kann so konfiguriert sein, daß der U-Kanal 42 getrennt
vom Führungsdrahtlumen 60 gebildet
ist. Damit ist das Führungsdrahtlumen 60 in
zwei Teilstücke
aufgeteilt; ein erstes Teilstück,
das sich zwischen dem proximalen Ende 40 des Schafts 38 und
dem proximalen Kanalende 52 erstreckt; und ein zweiter
Abschnitt, der sich zwischen dem distalen Kanalende 54 und
dem distalen Ende 46 des Schafts 38 erstreckt.
Alternativ kann der Schaft so konfiguriert sein, daß das Führungsdrahtlumen 60 so
ausgebildet ist, daß es
sich zwischen dem proximalen Ende 40 und distalen Ende 46 des Schafts 38 längs erstreckt.
In der alternativen Ausführungsform
ist das Führungsdrahtlumen 60 zwischen
dem proximalen Kanalende 52 und dem distalen Kanalende 54 mit
dem U-Kanal 42 einteilig. Anders ausgedrückt bildet
das Führungsdrahtlumen 60 einen
Abschnitt des U-Kanals 42, so daß der Abstand zwischen Außenwänden des
U-Kanals 42 gleich einem Durchmesser des Führungsdrahtlumens 60 ist. Unabhängig davon,
wie das Führungsdrahtlumen 60 und
der U-Kanal 42 ausgebildet sind, sorgt der U-Kanal 42 für Zugang
zum Führungsdrahtlumen 60 am distalen
Kanalende 54. Hierbei kann das distale Kanalende 54 vergrößert sein,
um den Führungsdraht 36 leichter
in das Führungsdrahtlumen 60 zu
lenken.
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Das
Führungsdrahtlumen 60 und
der U-Kanal 42 ermöglichen
den schnellen Austausch der Katheteranordnung 30, wenn
ein alternativer Katheter während
eines bestimmten medizinischen Verfahrens notwendig ist. Führungsdrähte mit
kürzerer
Länge können verwendet
werden, da der Führungsdraht 36 nicht
das proximale Schaftende 40 und die Nabenanordnung 32 durchläuft, sondern
statt dessen aus dem Katheterschaft 38 am U-Kanal 42 austritt, der
vom proximalen Ende 40 wesentlich distal liegt. Der einzigartige
Katheteraufbau gemäß der Erfindung
verkürzt
die Zeit für
therapeutische und diagnostische Katheterverfahren, da Austauschvorgänge von
Kathetervorrichtungen relativ leichter und schneller durch einen
einzelnen Operateur vorgenommen werden können. Zusätzliches Personal und weitere
Zeit im Zusammenhang mit der Beibehaltung der Plazierung eines herkömmlichen
(etwa 400 cm langen) Führungsdrahts
in der anatomischen Zielregion entfallen, was die Gesamtkosten des
Verfahrens senkt.
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In 1D und 1E sind
Querschnittansichten des in 1C gezeigten
Fragments des Schafts 38 dargestellt. Insbesondere ist 1D eine präzise Querschnittansicht
des in 1C gezeigten Fragments des Schafts 38,
und 1E ist eine alternative Querschnittansicht des
in 1C gezeigten Fragments des Schafts 38.
Wie zuvor und jetzt anhand von 1D beschrieben,
weist der Katheterschaft 38 einen U-Kanal 42,
ein erstes Hilfslumen 56 und ein zweites Hilfslumen 58 auf.
In dieser Ausführungsform
bildet der U-Kanal 42 gemeinsam ein Führungsdrahtlumen und eine Öffnung,
die für
Zugang zum Führungsdrahtlumen
sorgt. Ähnlich
bildet in der Ausführungsform
gemäß 1E ein
C-Kanal 43 gemeinsam ein Führungsdrahtlumen und eine schmalere Öffnung zum
Zugang zum Führungsdrahtlumen. Die
schmalere Öffnung
des C-Kanals 43 kann ein Maß von etwa 0,018 Inch haben
und ist so gestaltet, daß sie
den Führungsdraht
darin besser enthält. Durch
den C-Kanal 43 kann die Notwendigkeit einer gesonderten
Austauschhülle
beim Gebrauch von Endoskopen mit größeren Lumen entfallen.
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In 2A bis 2D sind
Querschnittansichten von Endoskoparbeitskanälen 70 bis 76 gezeigt,
die einen Katheter gemäß 1 enthalten.
In den Beispielen gemäß 2A bis 2D betragen Innendurchmesser
der Arbeitskanäle 70, 72, 74 und 76 2,7,
3,2, 3,8 bzw. 4,2 mm. 2A zeigt den Katheterschaft 38 mit
den Hilfslumen 56 und 58, dem U-Kanal 42 und
dem Führungsdraht 36 im
U-Kanal 42. Ferner ist der Schaft 38 in einem
Endoskoparbeitskanal 70 mit der ersten Größe dargestellt.
In 2A ist der Führungsdraht
durch den klein bemessenen Arbeitskanal 70 wirksam eingeschlossen, der
den U-Kanal 42 eng umgibt.
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2B zeigt
den Kathetereinschluß im
Arbeitskanal 72 mit der zweiten Größe, der etwas größer als
der Arbeitskanal 70 von 2A ist.
In 2B kann sich der Führungsdraht 36 aus
dem U-Kanal 42 zu einer mit Strichlinien bei 80 bezeichneten
Position bewegen. 2C zeigt den Schaft 38,
der in einem dritten, noch größer bemessenen
Arbeitskanal 74 enthalten ist. Der Führungsdraht 36 kann
sich vollständig
aus dem U-Kanal 42 zu einer mit Strichlinien dargestellten
Position 82 bewegen. Schließlich demonstriert 2D den
Katheterschaft 38 im Arbeitskanal 76 mit der vierten
Größe. In diesem
noch größeren Arbeitskanal
liegt der Führungsdraht 36 in
einer noch größeren Querschnittsfläche und
kann sich in die in 2D bei 84 mit Strichlinien
dargestellte Position bewegen.
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Wie
mit den größeren Endoskoparbeitskanälen (2C und 2D)
gezeigt ist, erzeugt die Möglichkeit,
daß der
Führungsdraht 36 aus
dem U-Kanal 42 rutscht, eine Möglichkeit, daß der Führungsdraht 36 eingeklemmt
wird und erwünschte
Bewegungen sowohl des Führungsdrahts 36 als
auch des Katheterschafts 38 beschränkt. Daher wird beim Gebrauch
größerer Endoskoparbeitskanäle bei einer bevorzugten
Ausführungsform
eine Austauschhülle mit
einem ausreichend kleinen Innendurchmesser verwendet, um die Führungsdrahtbewegung
auf den Bereich im U-Kanal 42 des
Katheters zu beschränken.
Allgemein gesagt ermöglicht
eine Endoskopaustauschhülle
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung die Verwendung eines radial zugänglichen Führungsdrahts, der zum Katheter
längs ausgerichtet
ist, während
dem Endoskop ein kreisförmiges
Profil verliehen ist und Probleme des Festklemmens zwischen dem
Katheter und der Wand des Endoskoparbeitskanals gemildert sind.
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In 3 ist
eine Endoskopaustauschhüllenanordnung 100 mit
einer Hüllennabenanordnung 102 und
einer Hülle 104 gezeigt.
Die Hülle 104 weist
ein Lumen 106 und ein distales Ende 108 auf. 3A zeigt
ein Teilstück
der Hülle 104 mit
dem Lumen 106 zum Aufnehmen eines Katheters. Grundsätzlich wird gemäß 1 der
Katheter 34 durch das Lumen 106 der Hülle 104 so
geführt,
daß die
Hülle 104 den
Führungsdraht 36 im
U-Kanal 42 umschließt. Die
Hülle 104 ist
geeignet, im Endoskoparbeitskanal angeordnet zu sein, wodurch sie
für einen
Kanal mit kleinerem Durchmesser als der des umgebenden Endoskoparbeitskanals
sorgt, was den Führungsdraht 36 (1)
auf den U-Kanal 42 (1) beschränkt und die
potentiellen Probleme gemäß 2C und 2D mildert.
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In 4 ist
eine alternative Endoskopaustauschhüllenanordnung 110 dargestellt.
Die Hüllenanordnung 110 weist
eine zweiteilige Nabenanordnung 112 und eine Hülle 114 auf,
die ein Lumen 116 bildet und einen Schlitz 118 hat,
der sich über
ihre Länge
erstreckt und an einem distalen Ende 120 endet. Der Schlitz 118 in
der Hülle 114 ist
in 4B näher
gezeigt.
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Mit
erneutem Bezug auf 4 hat die zweiteilige Nabenanordnung 112 einen
proximalen Nabenabschnitt 122 und einen distalen Nabenabschnitt 124 mit
einem proximalen Schlitz 126 bzw. einem distalen Schlitz 128.
Der Hüllenschlitz 118 kommuniziert mit
den Nabenschlitzen 126 und 128, wodurch ein Führungsdraht
(nicht gezeigt) in die Hüllenanordnung 110 oder
aus ihr radial gleiten kann. Der proximale Nabenabschnitt 122 ist
in 4 unverriegelt gezeigt (Position "A"), was den proximalen Nabenschlitz 126 zum
distalen Nabenschlitz 128 und Hüllenschlitz 118 ausrichtet
und für
einen kontinuierlichen Schlitz zur radialen Führungsdrahtbewegung in die
Hüllenanordnung 110 und
aus ihr sorgt. In 4A ist der proximale Nabenabschnitt 122 in
Position "B" verriegelt gezeigt,
wo durch der proximale Nabenschlitz 126 gegenüber dem
distalen Nabenschlitz 128 verdreht ist, wodurch ein Führungsdraht
(nicht gezeigt) in der Nabenanordnung 112 daran gehindert
ist, aus der Nabenanordnung 112 radial herausbewegt zu
werden. Der proximale Nabenabschnitt 112 wird in Position
B (4) eingestellt, wenn keine radiale Führungsdrahtbewegung
erwünscht
ist.
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4C veranschaulicht
einen Abschnitt einer alternativen Ausführungsform einer Hülle 130 mit einem
Lumen 132, einer Hüllenwandöffnung 134 und einer
Hüllenwandüberlappung 136.
Ein Führungsdraht
(nicht gezeigt) kann aus dem Lumen 132 der Hülle 130 durch
Manövrieren
des Führungsdrahts
in die Hüllenwandöffnung 134 und
durch die Überlappung 136 gleiten.
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In 5 ist
die Katheteranordnung 30 gemäß 1 gezeigt,
die in die Endoskopaustauschhüllenanordnung 110 gemäß 4 eingeführt ist. Insbesondere
ist der Katheter 34 durch die geschlitzte Hüllenanordnung 110 eingeführt und
erstreckt sich distal aus dem distalen Hüllenende 120. Der
Führungsdraht 36 (teilweise
in 5 gezeigt) ist im U-Kanal 42 des Katheters 34 entlang
dem Führungsdrahtlumen 60 (1B)
positioniert und erstreckt sich aus dem distalen Schaftende 46.
Ferner ist der Führungsdraht 36 durch
die Nabenanordnung 112 ergriffen. Insbesondere verläuft der
Führungsdraht 36 im
proximalen Schlitz 126 und distalen Schlitz 128 der
Nabenanordnung 112 und wird durch sie erfaßt. Der
proximale Nabenabschnitt 122 der Hülle mit dem proximalen Schlitz 126 ist
in verriegelter Position relativ zum distalen Nabenabschnitt 124 der
Hülle mit dem
distalen Schlitz 128 gezeigt. Dadurch verhindert in der
verriegelten Position die Nabenanordnung 112 der Hüllenanordnung 110 das
radiale Herausziehen des ansonsten in den U-Kanal 42 des
Katheters 34 eingeführten
Führungsdrahts 36 distal
zum proximalen Kanalende 52.
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In 6 ist
ein Teilstück
von 5 näher dargestellt,
das die Endoskophülle 114 hat,
die den Katheterschaft 38 enthält, der ferner den Führungsdraht 36 im
U-Kanal 42 festhält.
Darstellungsgemäß kann die
Hülle 114 die
Bewegung des Führungsdrahts 36 aus
dem U-Kanal 42 zurückhalten,
wenn sich die Hülle 114 in
einem größeren Endoskoparbeitskanal
be findet, z. B. gemäß 2C und 2D. Wichtig
ist, daß die
Ausführungsform
der Hülle 114 von 6 den
Längsschlitz 118 aufweist,
wodurch der Führungsdraht 36 aus
dem Katheterschaft 38 und der Endoskophülle 114 herausgelöst werden kann.
Anders gesagt ist wie zuvor beschrieben der U-Kanal 42 größer als
der Führungsdraht 36 bemessen,
so daß sich
der Führungsdraht 36 aus
dem U-Kanal 42 radial verschieben kann. Die Hülle 114 verhindert
unerwünschte
Verschiebung des Führungsdrahts 36 aus
dem U-Kanal 42 unter normalen Arbeitsbedingungen. Wird
aber eine ausreichende Radialkraft auf den Führungsdraht 36 durch
einen Operateur ausgeübt,
trennt der Führungsdraht 36 die Hülle 114 entlang
dem Schlitz 118, so daß der
Führungsdraht 36 aus
der Hülle 114 und
dem U-Kanal 42 verschoben wird.
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In 7 ist
der Führungsdraht 36 gezeigt, der
in die Katheteranordnung 30 von 1 eingeführt ist,
die durch die Endoskophüllenanordnung 110 von 4 eingeführt ist,
die sich ihrerseits in einem Endoskop 150 befindet. Die
Hüllenanordnung 110 weist
die Hülle 114 auf,
die den Schlitz 118 und die zweiteilige Nabenanordnung 112 hat,
die in einer verriegelten Position "B" gezeigt
ist (auch in 4A). Mit verriegelter Hüllenanordnung 112 ist
der Führungsdraht 36 daran
gehindert, sich aus der Hülle 114 durch
den Schlitz 118 radial herauszubewegen. Der Führungsdraht 36 kann
an einer Längsbewegung
gehindert werden, indem Fingerdruck auf den Führungsdraht 36 gegen
die Hüllenanordnung 112 ausgeübt wird.
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In 7A sind
das Endoskop 150 und die Hüllenanordnung 110 von 7 ohne
eingeführte Katheteranordnung 30 wie
nach Herausziehen des Katheters gezeigt. Die Hüllennabenanordnung 112 ist
in der entriegelten Position bei "A" gezeigt
(auch in 4). Bei entriegelter Hüllenanordnung 112 kann sich
der Führungsdraht 36 aus
der Hülle 114 durch den
Schlitz 118 radial herausbewegen, aber eine solche Bewegung
kann dadurch unterbunden werden, indem man den Führungsdraht 36 an
der Außenseite der
Hülle 114 mit
einem Finger festhält,
was für
leichte Steuerung des Führungsdrahts 36 beim
Katheteraustausch sorgt.
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In
einem möglichen
endoskopischen Verfahren wird ein Endoskop 150 gemäß 7 zunächst in den
Mund eines Patienten eingeführt
und durch den Verdauungskanal des Patienten geführt. Insbesondere wird das
Endoskop durch die Speiseröhre, durch
den Magen, vorbei am Schließmuskel
des Magenausgangs und in den Zwölffingerdarm
herabgeführt.
Das Endoskop 150 hat ein Lumen, das sich zwischen seinem
proximalen Ende und distalen Ende längs erstreckt.
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Durch
den Verdauungskanal wird das Endoskop 150 so weit geführt, bis
ein distales Ende (nicht gezeigt) des Endoskops 150 nahe
dem Zielgebiet in der Anatomie liegt, das behandelt werden soll.
In einem endoskopischen Gallenverfahren wird das Endoskop 150 in
den Zwölffingerdarm
geführt,
bis die Öffnung
am distalen Ende des Endoskops 150 nahe der Vaterschen
Papille liegt. Die Vatersche Papille liegt zwischen dem Oddi-Sphinkter, der zum
gemeinsamen Gallengang, Leber- und Pankreasgang führt. Das
proximale Ende (in 7 und 7A gezeigt) des
Endoskops erstreckt sich aus dem Mund des Patienten nach außen und
verbleibt dort.
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Ist
das Endoskop 150 richtig im Patient positioniert, wird
die Katheteranordnung 30 zum Einführen in das Endoskop vorbereitet.
Zuerst wird der Führungsdraht 36 in
das Führungsdrahtlumen 60 (1A bis 1C)
des Schafts 38 eingeführt.
Insbesondere wird ein distales Ende des Führungsdrahts 36 im
U-Kanal 42 distal zum proximalen Kanalende 52 plaziert.
Danach wird der Führungsdraht 36 zum
distalen Kanalende 54 (1) in das
Führungsdrahtlumen 60 geschoben.
Schließlich
wird der Führungsdraht 36 durch
den Schaft 38 zum distalen Spitzenbereich 40 (1)
geführt.
In einem Verfahren wird dann der Katheter 34 direkt in
den Arbeitskanal des Endoskops 150 eingeführt. Dieses
Verfahren läßt sich
mit einem Endoskop mit einem ausreichend kleinen Innendurchmesser
des Arbeitskanals gemäß 2A praktizieren,
um die Bewegung des Führungsdrahts 36 ohne
eine Hülle
zwangszuführen.
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In
einem bevorzugten Verfahren (gemäß 7)
wird aber die Katheteranordnung 30 mit eingefädeltem Führungsdraht 36 in
die Hüllenanordnung 110 eingeführt, wodurch
der Führungsdraht 36 nicht
radial aus dem U-Kanal 42 rutschen kann. Ins besondere wird
der Katheter 34 in den Arbeitskanal des Endoskops 150 eingeführt, wobei
aber das proximale Kanalende 52 nahe der Hüllennabenanordnung 112 verbleibt
und wobei auch ein Abschnitt des Führungsdrahts 36 verbleibt,
der sich aus dem proximalen Kanalende 52 erstreckt. Speziell
weist die Hüllennabenanordnung 112 die
Nabenschlitze 126 und 128 auf, die einen Abschnitt
des Führungsdrahts 36 aufnehmen.
Dadurch ist in der bevorzugten Ausführungsform die Nabenanordnung 112 verriegelt,
was unerwünschte
Radialbewegung des Führungsdrahts 36 verhindert.
In einem bevorzugten Verfahren erfolgt das Laden des Führungsdrahts 36 in
den Katheterschaft 38 und des Katheterschafts 38 in
die Hüllenanordnung 110 vor
dem Einführen
des Endoskops 150 in einen Patient (nicht gezeigt).
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Die
den Katheterschaft 38 enthaltende Endoskophülle 114 wird
in den Arbeitskanal des Endoskops 150 eingeführt. Die
Endoskophülle 114 dient
dazu, Radialbewegung des Führungsdrahts 36 über die annähernde Länge des
U-Kanals 42 zwangszuführen.
Der Katheterschaft 38 und die Hülle 114 werden zusammen
in das Endoskop 150 eingeführt, bis beide nahe einem distalen
Ende (nicht gezeigt) des Endoskops 150 liegen. Der Katheterschaft 38 und
die Hülle 114 können einzeln
oder beide vorgeschoben werden, bis sie aus dem distalen Ende des
Endoskops 150 austreten.
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In
einem Verfahren wird der Führungsdraht 36 so
weit vorgeschoben, bis die distale Spitze des Führungsdrahts 36 im
Zielgebiet im Gallensystem (mit dem gemeinsamen Gallen-, Leber-
oder Pankreasgang) liegt. Beispielsweise kann die distale Spitze des
Führungsdrahts 36 durch
die zur Vaterschen Papille führende Öffnung zum
Zugang zum Gallensystem geführt
werden. Danach läßt sich
der Katheterschaft 38 über
dem Führungsdraht 36 nach
der Katheteranordnung 30 vorschieben, bis der distale Spitzenbereich 40 des
Katheters (1) aus dem distalen Ende des
Endoskops 150 austritt und im gewünschten Kanal positioniert
ist. In einem weiteren Verfahren werden der Führungsdraht 36 und
die Katheteranordnung 30 zusammen vorgeschoben, bis das
distale Katheterende 42 (1) am Zielgebiet positioniert
ist. Anerkanntermaßen
könnte
auch der Katheter zuerst in die Nähe des Zielgebiets vorgeschoben
wer den, woran sich das Einführen
des Führungsdrahts
anschließt,
wenn der Katheter weiter vorgeschoben werden muß.
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Sobald
sich der Führungsdraht 36 in
seiner Position am Zielgebiet befindet, können Katheterverfahren durchgeführt werden,
u. a. Injizieren von Kontrastmedien, z. B. von strahlenundurchlässigem Farbstoff,
durch die Hilfslumen 56 oder 58 (1A bis 1C)
in den gemeinsamen Gallengang zur Sichtbarmachung des Gangs. Nach
Abschluß des gewünschten
Katheterverfahrens kann die Katheteranordnung 30 ausgetauscht
oder aus dem Endoskop 150 entfernt werden, was den Führungsdraht 36 in der
Position für
andere Katheterverfahren beläßt. Die Katheteranordnung 30 und
Hüllenanordnung 110 können auch
zusammen entfernt werden.
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Möglich ist
ein Verfahren zum Herausziehen des Katheters 34 aus dem
Endoskop 150 unter Verwendung einer geschlitzten/überlappenden
Endoskophülle 114 gemäß 4 bis 4C oder
einer Hülle 104 ohne
Schlitz gemäß 3 und 3A.
Mit Hilfe dieses Verfahrens, das am besten anhand von 7 ersichtlich
ist, wird der Führungsdraht 36 festgehalten,
um Längsbewegung
zu verhindern, während
der Katheter 34 in der Endoskophülle 114 (oder 104)
zurückgezogen
wird. Das Zurückziehen
des Katheters 34, wobei der Führungsdraht 36 in
seiner Position im Patient verbleibt, wird durch den U-Kanal 42 ermöglicht,
der zum Entfernen des Führungsdrahts 36 im
Katheterschaft 38 radial offen ist. Sobald das Zurückziehen
des Katheters das distale Kanalende 54 (1)
zu einem Punkt nahe der Hüllennabenanordnung 112 geführt hat,
verbleibt nur ein relativ kurzer Abschnitt des Führungsdrahts 36 vom
distalen Kanalende 54 zum distalen Ende 46 (1)
des Katheterschafts 38 im Katheter 34. Ein einzelner
Operateur kann diesen Restabschnitt des Führungsdrahts 36 aus
dem Katheter 34 entfernen, indem er die Katheteranordnung 30 (bei
fortgesetztem Festhalten des Führungsdrahts 36 an
Ort und Stelle) zunächst etwas
aus der Hüllenanordnung 110 (oder 100)
zurückzieht,
so daß ein
Abschnitt des Führungsdrahts 36 distal
zum distalen Katheterende 46 zugänglich ist. Anders ausgedrückt ist
ein kleiner Abschnitt des Führungsdrahts 36 zwischen
dem distalen Ende 46 des Katheters 34 und dem
distalen Nabenab schnitt 124 der Hüllenanordnung 110 zugänglich.
Danach wird der zugängliche
Abschnitt des Führungsdrahts 36 durch
den Operateur festgehalten, während
er den Restabschnitt des Katheters 34 vollständig über dem
Führungsdraht 36 zurückzieht.
In einem alternativen Verfahren kann das distale Ende des Endoskops
ein Elevatorium aufweisen, das genutzt werden könnte, um das distale Ende des
Führungsdrahts
an seiner Position zu verriegeln, während der Katheter entfernt
wird.
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Ein
Austausch der Endoskophüllenanordnung 110 kann
erwünscht
sein, z. B. wenn ein Stent (nicht gezeigt) über dem Führungsdraht 36 vorzuschieben
ist und der Stent einen größeren Außendurchmesser
hat als durch die Hülle 114 untergebracht
werden kann. Ein Verfahren zum Austauschen einer Endoskophüllenanordnung 110 kann
verwendet werden, bei dem die Hülle
gemäß 4B geschlitzt
oder wie bei der Hülle 130 in 4C überlappt
ist. Gemäß 7A wird
die zweiteilige Nabenanordnung 112 in die entriegelte Position "A" gedreht (auch in 4 gezeigt).
Der Führungsdraht 36 wird von
der Hüllennabenanordnung 112 radial
weg und durch den Schlitz 118 in der Hülle 114 gezogen. Danach
wird der Führungsdraht 36 festgehalten,
vorzugsweise an einem Abschnitt des Endoskops 150, um zu
verhindern, daß sich
der Führungsdraht 36 aus
seiner Position im Patient verschiebt. Die Hülle 114 wird aus dem
Endoskop 150 gezogen, wobei der Führungsdraht 36 von
der Hülle "abgelöst" wird. Die Hülle wird
soweit herausgezogen, bis sich die Hülle 114 vollständig außerhalb
des Endoskops 150 und über
dem Führungsdraht 36 befindet.
An diesem Punkt liegt der Führungsdraht 36 im
Arbeitskanal des Endoskops 150, und Stents, Katheter und
Endoskophüllen
können über dem
Führungsdraht 36 vorgeschoben
werden.
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Ein
weiteres Verfahren zum Austauschen sowohl der Endoskophüllenanordnung 110 als
auch der Katheteranordnung 30 kann zum Einsatz kommen, bei
dem die Hülle 114 gemäß 4B geschlitzt
oder wie bei der Hülle 130 in 4C überlappt
ist. Gemäß 7 und 7A wird
die zweiteilige Nabenanordnung 112 in die entriegelte Position "A" gedreht (7A). Der
Führungsdraht 36 wird
vom U-Kanal 42 des Katheters 34, von der Nabenanordnung 112 radial
weg und durch den Schlitz 118 in der Hülle 114 gezogen. Danach
wird der Führungsdraht 36 festgehalten,
vorzugsweise an einem Abschnitt des Endoskops 150, um zu
verhindern, daß sich
der Führungsdraht 36 aus
seiner Position im Patient verschiebt. Die Hülle 114 und der Katheter 34 werden
aus dem Endoskop 150 gezogen, wobei der Führungsdraht von
der Hülle 114 "abgelöst" wird. Das Herausziehen der
Hüllenanordnung 110 und
Katheteranordnung 30 wird fortgesetzt, bis sich die Hülle 114 und
der Katheter 34 vollständig
außerhalb
des Endoskops 150 und über
dem Führungsdraht 36 befinden.
An diesem Punkt verbleibt der Führungsdraht 36 in
einer Position im Endoskop 150 und im Patient. Ein einzelner Operateur
kann auf einen kleinen Abschnitt des Führungsdrahts 36 zwischen
dem distalen Ende 46 (1) des Katheters 34 zugreifen,
um den Führungsdraht 36 an
Ort und Stelle zu halten, während die
Katheteranordnung 30 vollständig vom Führungsdraht 36 entfernt
oder gelöst
wird.
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Während die
Hüllenanordnung 110 beschreibungsgemäß eine zweiteilige
Nabenanordnung 112 im Zusammenwirken mit der Hülle 114 aufweist,
können
andere Anordnungen zum Einsatz kommen. Beispielsweise ist gemäß 8 eine
alternative Hüllenanordnung 160 dargestellt.
Die Hüllenanordnung 160 weist
eine Leitsonde 162, eine Befestigungseinrichtung 164 und
eine Hülle 166 auf. Ähnlich wie
in früheren
Ausführungsformen
bildet die Hülle 166 ein
Lumen (nicht gezeigt) und weist einen Schlitz 168 auf, der
sich über
ihre Länge
längs erstreckt
und an einem distalen Ende 170 endet. Allgemein ist die
Hülle 166 mit
der zuvor beschriebenen Hülle 104 und
Hülle 114 identisch.
Die Leitsonde 162 ist an der Hülle 166 durch die
Befestigungseinrichtung 164 so befestigt, daß das Lumen
(nicht gezeigt) der Hülle 166 in
Fluidkommunikation mit einem Innenabschnitt der Leitsonde 162 steht.
In einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Befestigungseinrichtung 164 eine flexible Membran,
die die Hülle 166 an
der Leitsonde 162 abdichtet. Alternativ können auch
andere Befestigungsformen von Nutzen sein, z. B. Haft- oder Reibeingriff zwischen
der Leitsonde 162 und der Hülle 166.
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In 8A ist
die Einführeinrichtung
bzw. Leitsonde 162 näher
gezeigt. Die Leitsonde 162 ist eine trichterförmige Vorrichtung
mit einem Trichter bzw. Horn 172 und einem Hals 174.
In einer bevorzugten Ausführungsform
sind das Horn 172 und der Hals 174 als einzelner
Körper
einteilig ausgebildet.
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Vorzugsweise
ist das Horn 172 ein konusförmiger Körper mit einer Außenwand 176.
Die Außenwand 176 bildet
einen Innenraum und weist eine führungsdrahtaufnehmende
Kerbe 180 auf, die nahe einem proximalen Ende 182 des
Horns 172 gebildet ist. Die führungsdrahtaufnehmende Kerbe 180 ist
vorzugsweise J-förmig
und weist ein Eintrittsende 184 und ein Verriegelungsende 186 auf.
Gemäß 8A ist
das Eintrittsende 184 am proximalen Ende 182 des
Horns 172 offen. Umgekehrt ist das Verriegelungsende 186 geschlossen.
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Der
Hals 174 ist vorzugsweise röhrenförmig und weist einen Durchgang 188 auf.
Der Durchgang 188 ist so konfiguriert, daß er in
Fluidkommunikation mit dem Innenraum des Horns 172 steht.
In der bevorzugten Ausführungsform
sind das Horn 172 und der Hals 174 aus einem Kunststoffmaterial
hergestellt. Alternativ kann jedes andere halbsteife oder steife,
chirurgisch unbedenkliche Material verwendet werden.
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Gemäß 1, 8 und 8A wird
im Gebrauch die Katheteranordnung 30 (1)
in die Hüllenanordnung 160 eingeführt. Insbesondere
wird das distale Ende 46 (1) des Katheterschafts 38 (1)
mit dem Führungsdraht 36 (1)
im Horn 172 der Leitsonde 162 plaziert. Die konische
Form des Horns 172 unterstützt beim Leiten des distalen Endes 46 des
Katheterschafts 38 mit dem Führungsdraht 36 in
den Durchgang 188 des Halses 174. Der Katheterschaft 38 schiebt
sich im Lumen (nicht gezeigt) der Hülle 166 weiter nach
vorn, bis das distale Ende 46 des Katheterschafts 38 aus
dem distalen Ende 170 der Hülle 166 austritt.
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Sobald
er in der Hüllenanordnung 160 richtig eingeführt ist,
wird ein proximales Ende des Führungsdrahts 36 (1)
in der führungsdrahtaufnehmenden
Kerbe 180 festgehalten. Insbesondere wird ein Abschnitt
des Führungsdrahts 36 von
einem Operateur durch das Eintrittsende 184 der führungsdrahtaufnehmenden
Kerbe 180 gedrückt
und in ihr Verriegelungsende 186 gedrückt. Hierbei hat das Verriegelungsende 186 vorzugsweise
einen etwas kleineren Durchmesser als der Führungsdraht 36.
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Dadurch
hält das
Verriegelungsende 186 den Führungsdraht 36 reibschlüssig fest.
Umgekehrt kann der Führungsdraht 36 leicht
aus der führungsdrahtaufnehmenden
Kerbe 180 gelöst
werden, indem der Führungsdraht 36 aus
dem Verriegelungsende 186 und aus dem Eintrittsende 184 geschoben wird.
Dadurch funktioniert die Hüllenanordnung 160 ganz ähnlich wie
die zuvor beschriebene Hüllenanordnung 100 und
Hüllenanordnung 110.
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In 9A ist
eine alternative Ausführungsform
einer Einführeinrichtung
bzw. Leitsonde 190 dargestellt. Die Leitsonde 190 weist
ein Horn 192, einen Hals 194 und ein Ventil 196 auf. Ähnlich wie
in der vorherigen Ausführungsform
sind das Horn 192 und der Hals 194 vorzugsweise
in einem Stück
als einzelner Körper
hergestellt. Das Horn 192 weist eine Außenwand 197 auf, die
eine führungsdrahtaufnehmende
Kerbe 198 und ventilaufnehmende Schlitze 200 bildet.
Das Ventil 196 weist einen Ventilkörper 202 auf, der
so bemessen ist, daß er
sich in die Außenwand 197 des
Horns 192 einpaßt.
Ferner weist das Ventil 196 Rippen 204 auf, die
sich vom Ventilkörper 202 erstrecken.
Vorzugsweise sind die Rippen 204 so bemessen, daß sie sich
mit den ventilaufnehmenden Schlitzen 200 des Horns 192 paaren.
Dadurch wird das Ventil 196 im Horn 192 über das
Zusammenwirken der Rippen 204 mit den ventilaufnehmenden
Schlitzen 200 festgehalten. Hierbei sind die ventilaufnehmenden
Schlitze 200 vorzugsweise entlang dem proximalen Hals 194 des
Horns 192 positioniert. Vorzugsweise ist das Ventil 196 aus
einem gummiartigen Material hergestellt.
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Im
Gebrauch funktioniert die Leitsonde 190 ganz ähnlich wie
die zuvor beschriebene Leitsonde 162 (8 und 8A).
Allerdings bildet das Ventil 196 zusätzlich eine Abdichtung um den
Katheterschaft 38 (1). Beim
Einführen
in einen menschlichen Körper
verhindert das Ventil 196 somit, daß Körperflüssigkeiten, z. B. Galle, durch
die Hüllenanordnung
zurückströmen. Zudem
kann das Ventil 196 bei Bedarf für Aspiration sorgen.
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In 9B ist
eine alternative Ausführungsform
einer Einführeinrichtung
bzw. Leitsonde 206 gezeigt. Die Leitsonde 206 ähnelt stark
der zuvor beschriebenen Leitsonde 190 (9A).
Hierbei weist die Leitsonde 206 ein Horn 208,
einen Hals 210 und ein Ventil 212 auf. Vorzugsweise
ist das Horn 208 in einem Stück mit dem Hals 210 ausgebildet
und weist eine Außenwand 214 auf,
die eine führungsdrahtaufnehmende
Kerbe 216 und ventilaufnehmende Schlitze 218 bildet. Ähnlich wie
das Ventil 196 (9A) weist
das Ventil 212 einen Ventilkörper 220 und Rippen 222 auf.
Die Rippen 222 sind so bemessen, daß sie sich mit den ventilaufnehmenden
Schlitzen 218 des Horns 208 paaren. Hierbei sind
die ventilaufnehmenden Schlitze 218 nahe einem proximalen
Ende 224 des Horns 208 positioniert. Die Leitsonde 206 mit dem
Ventil 212 funktioniert ganz ähnlich wie die zuvor beschriebene
Leitsonde 190 (9A).
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Anerkanntermaßen kann
die durch das Ventil 212 bereitgestellte fluidblockierende
Funktion mit anderen Gestaltungen erreicht werden. Zum Beispiel ist
in 9C eine alternative Ausführungsform einer Leitsonde 226 gezeigt.
Die Leitsonde 226 weist ein Horn 228, einen Hals 230 und
einen O-Ring 232 auf. Das Horn 228 und der Hals 230 sind
vorzugsweise als einteiliger Körper
ausgebildet. Vorzugsweise verfügt
das Horn 228 über
eine führungsdrahtaufnehmende
Kerbe (nicht gezeigt), die der zuvor beschriebenen ähnelt, und
einen Innenschlitz 234. Der Innenschlitz 234 ist
vorzugsweise nahe dem Hals 230 positioniert und so bemessen,
daß er
den O-Ring 232 festhält.
Alternativ kann der Innenschlitz 234 im Hals 230 ausgebildet
sein.
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Vorzugsweise
ist der O-Ring 232 aus einem gummiartigen Material hergestellt.
Ferner hat der O-Ring 232 einen Innendurchmesser, der etwas
kleiner als der des Horns 228 und Halses 230 ist.
Dadurch bildet im Gebrauch der O-Ring 232 eine Abdichtung
um den Katheterschaft 38 (1), die
den Durchgang von Körperflüssigkeiten,
z. B. Galle, in das Horn 228 blockiert.
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In 9D ist
eine weitere alternative Ausführungsform
einer Leitsonde 236 dargestellt. Die Leitsonde 236 ähnelt einem
Touhey-Borst-System und weist ein oberes Hornteilstück 238,
ein unteres Hornteilstück 240 und
eine Tülle 242 auf.
Das obere Hornteilstück 238 verfügt über eine
Außenwand 244,
die ein proximales Ende 246, einen tüllenaufnehmenden Flansch 238 und
ein distales Ende 250 bildet. Das proximale Ende 246 des
Hornteilstücks 238 weist vorzugsweise
eine führungsdrahtaufnehmende
Kerbe (nicht gezeigt) auf, die der zuvor beschriebenen ähnelt. Das
distale Ende 250 ist mit einem Gewinde versehen und weist
einen Durchgang 252 auf, der so bemessen ist, daß er einen
Abschnitt des unteren Hornteilstücks 240 aufnimmt.
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Das
untere Hornteilstück 240 weist
einen Körper 254 auf,
der ein proximales Ende 256, einen Zwischenabschnitt 258 und
ein distales Ende 260 bildet. Ein Innendurchgang 266 ist
so konfiguriert, daß er
mit dem Durchgang 252 kommuniziert und sich vom proximalen
Ende 256 zum distalen Ende 260 erstreckt. Schließlich weist
das proximale Ende 256 einen Gewindeschlitz 262 auf,
der so bemessen ist, daß er
das distale Ende 250 des oberen Hornteilstücks 238 eingeschraubt
aufnimmt.
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Vorzugsweise
ist die Tülle 242 aus
einem gummiartigen Material hergestellt und so bemessen, daß sie sich
in den tüllenaufnehmenden
Flansch 248 des oberen Hornteilstücks 238 einpaßt, während sie am
proximalen Ende 256 des unteren Hornteilstücks 240 anstößt.
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Zusammengebaut
wird die Leitsonde 236 durch Plazieren der Tülle 242 im
tüllenaufnehmenden
Flansch 248 des oberen Hornteilstücks 238. Das distale
Ende 250 des oberen Hornteilstücks 238 wird danach
durch Verschrauben am proximalen Ende 258 des unteren Hornteilstücks 240 befestigt.
Beim Befestigen des oberen Hornteilstücks 238 durch Verschrauben
am unteren Hornteilstück 240 drückt das proximale
Ende 256 des unteren Hornteilstücks 240 die Tülle 242 im
tüllenaufnehmenden
Flansch 248 des oberen Hornteilstücks 238 zusammen.
Im Gebrauch funktioniert die Leitsonde 236 ganz ähnlich wie
die zuvor beschriebenen. Hierbei bildet die Tülle 242 eine Abdichtung
um den Katheterschaft 38 (1). Ferner
läßt sich
bei Bedarf Aspiration erreichen, indem das untere Hornteilstück 240 relativ
zum oberen Hornteilstück 238 gelöst wird.
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Noch
eine weitere alternative Ausführungsform
einer Leitsonde 266 ist in 9E gezeigt.
Die Leitsonde 266 weist ein Horn 268, einen Hals 270 und
ein Ventil 272 auf. Vorzugsweise sind das Horn 268,
der Hals 270 und das Ventil 272 als einzelner Körper einteilig
ausgebildet. Hierbei wird das Ven til 272 gebildet, während das
Horn 268 und der Hals 270 geformt werden, indem
ein gesteuerter Preßgrat an
einem distalen Ende 274 des Halses 270 hergestellt
wird.
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Die
Leitsonde 266 arbeitet ganz ähnlich wie die zuvor beschriebenen.
Somit bildet das Ventil 272 eine Abdichtung um den Katheterschaft 38 (1), was
Zurückströmen von
Körperflüssigkeiten,
z. B. Galle, in das Horn 268 verhindert.
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In 9F ist
eine weitere alternative Ausführungsform
einer Leitsonde 276 gezeigt. Die Leitsonde 276 weist
ein Horn 278, einen Hals 280 und ein Ventil 282 auf.
Vorzugsweise sind das Horn 278 und der Hals 280 als
einzelner Körper
einteilig hergestellt. Hierbei sind das Horn 278 und der
Hals 280 durch eine Außenwand 284 festgelegt.
Die Außenwand 284 bildet
eine führungsdrahtaufnehmende
Kerbe 286 und einen Außenschlitz 288.
Die führungsdrahtaufnehmende
Kerbe 286 ähnelt
den zuvor beschriebenen. Der Außenschlitz 288 ist
entlang dem Hals 280 positioniert und so bemessen, daß er einen
Abschnitt des Ventils 282 festhält. Alternativ kann der Außenschlitz 288 am
Horn 278 entlang positioniert sein.
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Vorzugsweise
ist das Ventil 282 ein gummiartiger Beutel, der durch eine
obere Rippe 290, eine Seitenwand 292 und eine
Schulter 294 gebildet ist. Die obere Rippe 290 ist
vorzugsweise so bemessen, daß sie
im Außenschlitz 288 des
Halses 280 angeordnet ist. Vorzugsweise ist die Seitenwand 292 flexibel,
um sich entlang dem Hals 280 zu dehnen. Schließlich ist
die Schulter 294 vorzugsweise so konfiguriert, daß sie an
ein distales Ende 298 des Halses 280 anstößt. Mit
dieser Konfiguration ist das Ventil 282 über dem
distalen Ende 298 des Halses 280 so plaziert,
daß die
Schulter 294 das distale Ende 298 berührt. Infolge
der bevorzugten flexiblen Eigenschaft des Ventils 282 wird
die Seitenwand 292 gedehnt, bis sich die obere Rippe 290 in
den Außenschlitz 288 des
Halses 280 einfügt.
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Im
Gebrauch wird der Katheterschaft 38 (1)
durch die Leitsonde 276 so plaziert, daß die Schulter 294 des
Ventils 282 eine Abdichtung um den Katheterschaft 38 bildet.
Dadurch verhindert das Ventil 282 unerwünschten Rückfluß von Körperflüssigkeiten, z. B. Galle.
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10 ist
eine Perspektivansicht einer zur Veranschaulichung dienenden Verriegelungsvorrichtung
zur Verwendung mit einem Endoskop, das einen Seiteninstrumentenanschluß hat. Die
illustrative Verriegelungsvorrichtung ist allgemein bei 320 gezeigt und
weist ein Körperteil 322 auf.
An einem Ende verfügt
das Körperteil 322 über ein
oder mehrere Hakenteile 324 zum Anbringen der Verriegelungsvorrichtung
an einem Schaft eines Endoskops o. ä. (siehe 11).
Am anderen Ende weist das Körperteil 322 einen
Befestigungsmechanismus zum Befestigen eines Führungsdrahts oder Katheters
an der Verriegelungsvorrichtung auf.
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Die
Hakenteile 324 können
in Paaren gemäß 10 oder
voneinander versetzt gemäß 13 vorgesehen
sein. In jedem Fall sind die Hakenteile 324 geeignet. die
Verriegelungsvorrichtung am Schaft eines Endoskops o. ä. anzuklemmen
und zu befestigen.
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Der
Befestigungsmechanismus weist vorzugsweise eine oder mehrere Öffnungen
auf, die im Körperteil 322 vorgesehen
sind. In der gezeigten Ausführungsform
weist das Körperteil 322 eine
Führungsdrahtöffnung 326 und
eine Katheteröffnung 332 auf.
Die Führungsdrahtöffnung 326 ähnelt der
führungsdrahtaufnehmenden
Kerbe 180 von 8A. Die Führungsdrahtöffnung 326 ist vorzugsweise J-förmig und
weist vorzugsweise einen Eintrittsschlitz 328 und einen
Verriegelungsschlitz 330 auf. Die Katheteröffnung 332 ist
stiefelförmig
und weist ebenfalls vorzugsweise einen Eintrittsschlitz 334 und
einen Verriegelungsschlitz 336 auf.
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Der
Eintrittsschlitz 328 der Führungsdrahtöffnung 326 ist so
dimensioniert, daß er
größer als
der Durchmesser eines Führungsdrahts
ist. Der Verriegelungsschlitz 330 der Führungsdrahtöffnung 326 ist so
dimensioniert, daß er
etwas kleiner als der Durchmesser eines Führungsdrahts ist. Folglich
kann ein Führungsdraht
am Körperteil 322 befestigt
werden, indem ein Abschnitt des Führungsdrahts durch den Eintrittsschlitz 328 der
Führungsdrahtöffnung 326 und
in den Verriegelungsschlitz 330 eingeführt wird. Der Verriegelungsschlitz 330 befestigt
den Führungsdraht
reibschlüssig
relativ zum Körperteil 322.
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Gleichermaßen ist
der Eintrittsschlitz 334 der Katheteröffnung 332 so dimensioniert,
daß er
größer als
der Durchmesser eines Katheters ist. Der Verriegelungsschlitz 336 der
Katheteröffnung 332 ist
so dimensioniert, daß er
etwas kleiner als der Durchmesser eines Katheters ist. Somit kann
ein Katheter am Körperteil 322 befestigt
werden, indem ein Abschnitt des Katheters durch das Eintrittsende 334 der
Katheteröffnung 332 und
in den Verriegelungsschlitz 336 eingeführt wird. Der Verriegelungsschlitz 336 befestigt
den Katheter reibschlüssig
relativ zum Körperteil 322.
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11 ist
eine teilweise Seitenansicht einer illustrativen Verriegelungsvorrichtung,
die an einem Endoskop positioniert ist, von dem sich ein abgewinkelter
Seitenanschluß erstreckt.
Das Endoskop ist allgemein mit 350 bezeichnet und weist
einen Hauptschaft 352 mit einem Lumen auf, das sich durch
ihn erstreckt. Ein Seitenanschluß 356 erstreckt sich
in einem Winkel seitlich vom Hauptschaft 352 weg. Der Seitenanschluß 356 sorgt
für Zugang
zum Lumen des Hauptschafts 352. Dadurch können ein
Führungsdraht
und/oder Katheter Zugang zum Lumen des Hauptschafts 352 über den
Seitenanschluß 356 haben.
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Vorzugsweise
weist der Seitenanschluß 356 eine
Seitenanschlußöffnung 354 auf,
die wegen der Winkelverlagerung bzw. -abweichung zwischen dem Hauptschaft 352 und
dem Seitenanschluß 356 vom Hauptschaft 352 seitlich
beabstandet ist. Die Seitenanschlußöffnung 354 steht über eine
Verbindungsröhre 355 in
Fluidkommunikation mit dem Lumen des Hauptschafts 352.
Die Verbindungsröhre 355 schneidet
darstellungsgemäß eine Seitenwand
des Hauptschafts 352 in einem Winkel.
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Darstellungsgemäß ist eine
Verriegelungsvorrichtung mit einem Körperteil 360 auf den
Hauptschaft 352 des Endoskops aufgeklemmt. Das Körperteil 360 weist
eine Anzahl von Hakenteilen 358 zum Anbringen der Verriegelungsvorrichtung
am Hauptschaft 352 auf. In 11 sind
zwei Hakenteile zu sehen. Die Hakenteile 358 ähneln den
zuvor anhand von 10 beschriebenen Hakenteilen 324.
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Das
Körperteil 360 erstreckt
sich weg von den Hakenteilen 358 und allgemein parallel
zum Seitenanschluß 356.
In 11 ist das Körperteil
durch den Hauptschaft 352 und Sei tenanschluß 356 verdeckt.
Das Körperteil 360 erstreckt
sich nach oben über
die Seitenanschlußöffnung 354 hinaus,
wobei ein Befestigungsmechanismus vorgesehen ist. Vorzugsweise ist
der Befestigungsmechanismus eine J-förmige Führungsdrahtöffnung 362.
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Im
Gebrauch wird ein Führungsdraht über das
Endoskop in den Körper
vorgeschoben. Beim Vorschieben des Führungsdrahts kann sein proximales
Ende in eine erste Position 364 bewegt werden, die im Eintrittsschlitz
der Führungsdrahtöffnung 362 liegt.
Sobald sich der Führungsdraht
in einer gewünschten
Position im Körper
befindet, kann der Führungsdraht
in eine zweite Position 366 bewegt werden, die im Verriegelungsschlitz
der Führungsdrahtöffnung 362 liegt.
Der Verriegelungsschlitz der Führungsdrahtöffnung 362 befestigt
den Führungsdraht
reibschlüssig
relativ zum Körperteil 360.
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12 ist
eine teilweise Seitenansicht, in der die illustrative Verrieglungsvorrichtung
von 11 mit einer zusätzlichen überdimensionierten Katheteröffnung näher gezeigt
ist. Der Seitenanschluß des Endoskops
ist bei 356 gezeigt, und das Körperteil der Verriegelungsvorrichtung
ist bei 360 gezeigt. Nahe der Seitenanschlußöffnung 354 ist
eine Führungsdrahtöffnung 362 und
eine überdimensionierte
Katheteröffnung 370 positioniert.
Wie zuvor ist die Führungsdrahtöffnung J-förmig und
weist einen Eintrittsschlitz und einen Verriegelungsschlitz auf.
Dadurch kann der Führungsdraht
in die erste Position 364 bewegt werden, die im Eintrittsschlitz
der Führungsdrahtöffnung 362 liegt.
Sobald sich der Führungsdraht
in einer gewünschten
Position im Körper
befindet, kann der Führungsdraht
in die zweite Position 366 bewegt werden, die im Verriegelungsschlitz
der Führungsdrahtöffnung 362 liegt.
Der Verriegelungsschlitz der Führungsdrahtöffnung 362 befestigt
den Führungsdraht
reibschlüssig
relativ zum Körperteil 360.
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Die überdimensionierte
Katheteröffnung 370 ist
so bemessen, daß sie
seitliche Bewegungen des Katheters 372 einschränkt, Längsbewegungen
des Katheters 372 hingegen nicht. Das Bereitstellen einer Führungsdrahtöffnung,
die den Führungsdraht
relativ zum Körperteil
befestigen kann, und einer überdimensionierten
Katheteröffnung
zum ausschließlichen
Beschränken
von Längsbewegungen
des Katheters 372 kann beim Durchführen eines Katheteraustauschverfahrens
besonders nützlich
sein. Zum Beispiel kann während
eines Katheteraustauschverfahrens die Führungsdrahtöffnung die Position des Führungsdrahts
beibehalten. Die überdimensionierte Katheteröffnung 370 kann
den Katheter vom Führungsdraht
trennen, wenn der Katheter herausgezogen wird. Der erste und zweite
Katheter sollten durch einen einzelnen Operateur austauschbare Katheter sein,
um für
Zugang zum Führungsdraht
während des
Austausches zu sorgen.
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13 ist
eine Perspektivansicht einer weiteren illustrativen Verriegelungsvorrichtung.
Die Ausführungsform
gemäß 13 ähnelt der
Ausführungsform
gemäß 10,
aber die Hakenteile sind seitlich versetzt und nicht ausgerichtet.
Zum Beispiel ist ein Hakenteil 380 von einem Hakenteil 382 um eine
Entfernung "D" versetzt. Diese
Konfiguration ist ein weiteres Beispiel für einen Anbringungsmechanismus
zum Anbringen des Körperteils
an einem Katheterschaft.
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14 ist
eine Perspektivansicht noch einer weiteren illustrativen Verriegelungsvorrichtung.
Die Verriegelungsvorrichtung ist allgemein bei 400 gezeigt
und weist ein Körperteil 401 mit
einem Anbringungsmechanismus 402 an einem Ende und einem Befestigungsmechanismus 404 am
anderen auf. Der Anbringungsmechanismus 402 verfügt über ein
erstes Hakenteil 406 und ein zweites Hakenteil 408.
Das erste Hakenteil 406 und das zweite Hakenteil 408 sind
geeignet, sich um einen wesentlichen Abschnitt des Schafts eines
Endoskops o. ä.
zu erstrecken. Dadurch können
das erste Hakenteil 406 und zweite Hakenteil 408 das
Körperteil 401 am
gewünschten Schaft
festklemmen.
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Der
Befestigungsmechanismus 404 weist eine J-förmige Führungsdrahtöffnung 410 und
eine klappenartige Katheteröffnung 412 auf.
Die J-förmige Führungsdrahtöffnung 410 arbeitet ähnlich wie
die zuvor beschriebenen. Die klappenartige Katheteröffnung 412 hat
eine Klappe 414, die durch Ausschneiden der Katheteröffnung 412 aus
dem Körperteil 401 gebildet
ist. Die Klappe 414 ist vorzugsweise gewölbt, um
einen Kanal 416 zu bilden, wobei sich der Endabschnitt 418 des
Kanals 416 zu einer Stelle nahe der Oberfläche des
Körperteils 401 zurückkrümmt. In
dieser Konfiguration kann ein Katheter oder Führungsdraht selektiv im Kanal 416 vorgesehen
werden, der die Klappe weg vom Körperteil 401 verbiegen
kann. Somit kann die Klappe 412 für eine Kraft zwischen dem Führungsdraht
oder Katheter und dem Körperteil 401 sorgen,
um den Führungsdraht
oder Katheter wirksam am Körperteil 401 zu
befestigen.
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15 ist
eine teilweise Seitenansicht noch einer weiteren illustrativen Verriegelungsvorrichtung 500.
Die Verriegelungsvorrichtung 500 ist zwischen einem Seitenanschluß 504 und
einem Hauptschaft 506 eines Endoskops 502 positioniert.
Die Verriegelungsvorrichtung weist ein Körperteil 510 auf,
das am Hauptschaft 506 mit Hilfe eines Bands 512 angebracht
ist. Vorzugsweise erstreckt sich das Band 512 um den gesamten
Umfang des Hauptschafts 506. Ferner kann das Körperteil 510 eine
Führungsdrahtöffnung 514 und
eine oder mehrere Katheteröffnungen 516 darstellungsgemäß aufweisen.
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In 16 ist
eine Seitenansicht einer durch einen einzelnen Operateur austauschbaren
Katheteranordnung 800 gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung dargestellt. Mit Ausnahme der spezifischen Beschreibung
hierin ist die Katheteranordnung 800 in Form und Funktion
mit der zuvor beschriebenen Katheteranordnung 30 identisch.
Die Katheteranordnung 800 weist eine Standardnabenanordnung 802 auf,
die mit dem proximalen Ende eines länglichen Schafts 804 verbunden
ist. Der längliche
Schaft 804 weist einen proximalen Abschnitt 806 und
einen distalen Abschnitt 808 auf. Vorzugsweise verfügt der proximale
Schaftabschnitt 806 über
eine Mehrfachlumenextrusion, z. B. einen Doppel- oder Dreifachlumenschlauch.
Außerdem
weist der distale Schaftabschnitt 808 vorzugsweise eine
Einfachlumenextrusion auf. Eine Querschnittansicht des proximalen
Abschnitts 806 des länglichen
Schafts 804 ist in 17 dargestellt. Ähnlich ist
eine Querschnittansicht des distalen Abschnitts 808 des
länglichen Schafts 804 in 18 gezeigt.
Die verschiedenen Ausführungsformen
des Übergangs
zwischen dem proximalen Schaftabschnitt 806 und dem distalen Abschnitt 808 werden
anhand von 19A bis 19C näher disku tiert.
Zudem werden die verschiedenen Ausführungsformen einer distalen
Spitze 818 des distalen Schaftabschnitts 808 anhand
von 23A bis 23C näher diskutiert.
Gemeinsame Merkmale jeder Ausführungsform
werden anhand von 16, 17 und 18 näher diskutiert.
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Die
Katheteranordnung 800 weist einen distalen Führungsdrahtanschluß 810 auf,
der am distalen Ende des distalen Schaftabschnitts 808 angeordnet
ist. Ein proximaler Führungsdrahtanschluß 812 ist
benachbart zum proximalen Ende des distalen Schaftabschnitts 808 angeordnet.
Der proximale Führungsdrahtanschluß 812 kann
entlang einem beliebigen Abschnitt des Schafts 804 distal
zur Nabenanordnung 802 und proximal zum distalen Führungsdrahtanschluß 810 angeordnet
sein. Vorzugsweise ist der proximale Führungsdrahtanschluß 812 näher am distalen
Ende des länglichen
Schafts 804 angeordnet, um die erforderliche Länge des
damit zu verwendenden Führungsdrahts
(nicht gezeigt) zu minimieren.
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Außerdem weist
die Katheteranordnung 800 einen Kanal 814 auf,
der für
Zugang zu einem Führungsdrahtlumen 820 vom Äußeren des
Katheterschafts 804 sorgt. Der Kanal 814, der
gemäß der Beschreibung
anhand von 1D und 1E geformt sein
kann, erstreckt sich vom proximalen Führungsdrahtanschluß 812 zu
einem proximalen Kanalende 816. Der Kanal 814 kann
jede geeignete Länge
haben und kann sogar entfallen, während der Austausch nach wie
vor durch einen einzelnen Operateur erfolgen kann.
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Gemäß 17 weist
der proximale Schaftabschnitt 806 das Führungsdrahtlumen 820 und
ein Hilfslumen 822 auf. Obwohl ein einzelnes Hilfslumen 822 dargestellt
ist, kann jede Anzahl von Hilfslumen in Übereinstimmung mit der speziellen
klinischen Anwendung genutzt werden. Gemäß 18 weist
der distale Schaftabschnitt 808 ein gemeinsames Führungsdraht- und Hilfslumen 824 auf.
Das gemeinsame Lumen 824 beherbergt den Führungsdraht
(nicht gezeigt), der sich durch den distalen Abschnitt 808 des
länglichen
Schafts 804 erstreckt, und sorgt zudem für den Fluiddurchgang
vom Hilfslumen 822 des proximalen Schaftabschnitts 806.
Somit kommuniziert das ge meinsame Lumen 824 sowohl mit
dem Führungsdrahtlumen 820 als
auch mit dem Hilfslumen 822.
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Durch
Bereitstellen eines gemeinsamen Lumens 824, um den Führungsdraht
und den Fluiddurchgang vom Hilfslumen 822 aufzunehmen,
kann der distale Schaftabschnitt 808 ein reduziertes Profil zum
Zugang zu kurvenreichen und/oder kleine Durchmesser aufweisenden
Kanalwegen haben. Da getrennte Führungsdraht-
und Hilfslumen zugunsten des gemeinsamen Lumens 824 beseitigt
sind, ist insbesondere keine Trennschicht notwendig. Beseitigt man
die Notwendigkeit einer Trennschicht, reduziert dies proportional
das Profil des distalen Schaftabschnitts 808.
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Um
den Fluidaustritt aus dem gemeinsamen Lumen 824 aus dem
proximalen Führungsdrahtanschluß 812 zu
beseitigen, ist es bevorzugt, eine Dichtung 830 benachbart
zum proximalen Führungsdrahtanschluß 812 vorzusehen.
Vorzugsweise sorgt die Dichtung 830 für eine Fluidabdichtung mit
oder ohne dem darin angeordneten Führungsdraht. Die Dichtung 830 kann
am Übergang
zwischen dem distalen Ende des proximalen Schaftabschnitts 806 und dem
proximalen Ende des distalen Schaftabschnitts 808 liegen.
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Alternativ
kann die Dichtung 830 distal zum proximalen Führungsdrahtanschluß 812 so
angeordnet sein, daß eine
kurze Länge
des Führungsdrahts im
Führungsdrahtlumen
proximal zur Dichtung 830 zwangsgeführt ist. Eine solche Zwangsführung des Führungsdrahts
proximal zur Dichtung 830 kann von Nutzen sein, wenn ein
schlaffer bzw. weicher Führungsdraht
verwendet wird und/oder der Führungsdraht
an der Dichtung 830 auf Reibung trifft. Durch Zwangsführen des
Führungsdrahts
verringert sich die Möglichkeit,
daß der
Führungsdraht
knickt, wenn er in die Dichtung 830 eingeführt wird.
Der Führungsdraht
kann auch zwangsgeführt
sein, indem eine getrennte Röhre
vorgesehen ist, die sich über
eine kurze Entfernung vom proximalen Führungsdrahtanschluß 812 proximal
erstreckt.
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Allgemein
kann die Dichtung 830 eine Dichtung vom aktiven Typ oder
eine Dichtung vom passiven Typ sein. Eine Dichtung vom aktiven Typ
erfordert Aktivierung durch den Benutzer, z. B. durch Druck oder
die Übertragung
von Kraft. Bei spielsweise kann eine Dichtung vom aktiven Typ einen
aufblasbaren Ballon aufweisen, der beim Aufblasen den proximalen
Führungsdrahtaustrittsanschluß abdichtet.
Dagegen erfordert eine Dichtung vom passiven Typ nicht unbedingt
die Aktivierung durch den Benutzer.
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Zu
Dichtungen vom passiven Typ zählen
u. a. Spaltdichtungen und Festsitzdichtungen. Spaltdichtungen sorgen
für einen
Spalt, der ausreichend klein bemessen ist, um den Fluidaustritt
zu behindern. Zum Abdichten um einen Führungsdraht sind Spaltdichtungen
so bemessen, daß sie
einen Spalt zwischen der Dichtung und dem Führungsdraht vorsehen, wobei
der Spalt ausreichend klein bemessen ist, um den Fluidaustritt zu
behindern, aber ausreichend groß ist,
damit sich der Führungsdraht
frei bewegen kann. Zum Beispiel kann eine Spaltdichtung durch eine
Röhre mit
einem Innendurchmesser gebildet sein, der etwas größer als
der Außendurchmesser
des Führungsdrahts
ist.
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Dagegen
sorgen Festsitzdichtungen für
Kontakt zwischen Oberflächen,
um den Fluidaustritt zu unterbinden. Beispielsweise kann zum Abdichten
um einen Führungsdraht
eine Festsitzdichtung durch eine elastische Röhre mit einem Innendurchmesser gebildet
sein, der kleiner als der Außendurchmesser des
Führungsdrahts
ist, wobei sich die elastische Röhre
als Reaktion auf den Durchgang des Führungsdrahts dehnt. Vorzugsweise
weist der Innendurchmesser der elastischen Röhre eine gleitfähige Oberfläche oder
Beschichtung auf, damit sich der Führungsdraht frei bewegen kann.
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Ein
weiteres Beispiel für
eine Festsitzdichtung weist eine abgeflachte Polymerröhre oder
gegenüberliegende
Polymerklappen in Form eines Entenschnabels auf. Die Entenschnabeldichtung
kann eine Abdichtung mit oder ohne einen darin angeordneten Führungsdraht
bilden. Beim Gebrauch zum Abdichten um einen Führungsdraht werden die Klappen
leicht abgelenkt, um die freie Bewegung des Führungsdrahts zu ermöglichen.
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Verglichen
mit anderen Arten von Dichtungen hat eine Entenschnabeldichtung
den Vorteil, daß sie
für eine
wirksame Fluidabdichtung mit oder ohne den darin angeordneten Füh rungsdraht
sorgt. Außerdem
bildet eine Entenschnabeldichtung ein Einwegventil, wobei sich Fluid
in einer Richtung bewegen kann (z. B. einer distalen Richtung),
aber daran gehindert wird, sich in der anderen Richtung zu bewegen
(z. B. einer proximalen Richtung zum Führungsdrahtanschluß 812).
Obwohl praktisch jede Art von Dichtung genutzt werden kann, wird
hierin zur Deutlichkeit und Veranschaulichung ein entenschnabelartiges
Einwegventil 830 diskutiert, das um einen Führungsdraht
abdichten kann.
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Nunmehr
sei auf 19A Bezug genommen, die eine
nähere
Seitenansicht einer ersten Ausführungsform
des Übergangs
zwischen dem proximalen Schaftabschnitt 806 und dem distalen
Schaftabschnitt 808 zeigt. 20A bis 22A sind Querschnittansichten an den Linien 20A-20A,
21A-21A bzw. 22A-22A in 19A.
Wie 20A am besten zeigt, ist eine
Dichtung 830 benachbart zum proximalen Führungsdrahtanschluß 812 angeordnet.
In dieser exemplarischen Ausführungsform
ist die Dichtung 830 ein entenschnabelartiges Einwegventil.
Allerdings kann die Dichtung 830 jede der zuvor diskutierten
Typen aufweisen.
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Das
Entenschnabelventil 830 kann eine elastomere Röhre 831 aufweisen,
die an einer steifen Röhre 832 angeordnet
ist, die im Führungsdrahtlumen
am Übergang
zwischen dem proximalen Schaftabschnitt 806 und dem distalen
Schaftabschnitt 808 angeordnet ist. Die elastische Röhre 831 kann
einen abgeflachten distalen Abschnitt aufweisen oder kann eine röhrenförmige Struktur
mit gegenüberliegenden Klappen
aufweisen, die in ihrem distalen Ende gebildet sind, indem zwei
gegenüberliegende
Schlitze durch die Wand der röhrenförmigen Struktur
geschnitten sind. Die steife Röhre 832 kann
eine Hyporöhre
aus rostfreiem Stahl oder einem anderen ähnlichen Material mit einem
Innendurchmesser aufweisen, der zum Aufnehmen eines Führungsdrahts
darin geeignet ist. Die elastische Röhre 831 kann ein Elastomer
oder jedes geeignete elastische Material aufweisen. Sowohl die elastische
Röhre 831 als
auch die steife Röhre 832 können eine
gleitfähige
Beschichtung im Inneren haben, um Führungsdrahtreibung zu reduzieren.
Vorzugsweise bildet das Entenschnabelventil 830 eine Fluiddichtung
unabhängig davon,
ob der Führungsdraht
darin angeordnet ist. Zur Veranschauli chung ist die Dichtung 830 mit
den Klappen der elastischen Röhre 831 in
der offenen Position gezeigt, so wie sie mit einem darin angeordneten
Führungsdraht
(nicht gezeigt) aussehen würden.
Ohne den darin angeordneten Führungsdraht wären die
Klappen natürlich
geschlossen, um eine fluiddichte Abdichtung zu bilden.
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Das
distale Ende des proximalen Schaftabschnitts 806 kann eingeschnürt und in
ein gedehntes proximales Ende des distalen Schaftabschnitts 808 eingesetzt
sein. Die Enden des proximalen Schaftabschnitts 806 und
des distalen Schaftabschnitts 808 können unter Nutzung eines geeigneten
Klebers oder durch Wärmeverbinden
befestigt sein. Alternativ kann das proximale Ende des distalen
Schaftabschnitts 808 mit dem distalen Ende des proximalen Schaftabschnitts 806 durch
Nutzung eines Metallrings verbunden sein, der auf das gedehnte proximale
Ende des distalen Schaftabschnitts 808 aufgestaucht oder
aufgequetscht ist. Werden der proximale Schaftabschnitt 806 und
der distale Schaftabschnitt 808 thermisch verbunden, kann
eine Bindeschicht in dem Maß genutzt
werden, daß die
Schaftabschnitte unterschiedliche Materialien mit unterschiedlichen
Haftkennwerten aufweisen.
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In 19B ist eine nähere
Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform
des Übergangs
zwischen dem proximalen Schaftabschnitt 806 und dem distalen
Schaftabschnitt 808 gezeigt. Mit Ausnahme der Beschreibung
hierin hat die Ausführungsform
gemäß 19B die gleiche Form und Funktion wie die Ausführungsform
gemäß 19A. 20B bis 22B sind Querschnittansichten an den Linien 20B-20B,
21B-21B bzw. 22B-22B in 19B.
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Wie 20B am besten zeigt, ist eine Haube 840 benachbart
zum proximalen Führungsdrahtanschluß 812 vorgesehen,
um das leichte Einsetzen des Führungsdrahts
zu erleichtern. Die Haube 840 weist einen vergrößerten proximalen
Abschnitt 842 mit vorzugsweise ovaler Form auf, wobei der
Nebendurchmesser etwa gleich dem Durchmesser des proximalen Schaftabschnitts 806 und
der Hauptdurchmesser wesentlich größer als der proximale Schaftabschnitt 806 ist.
Der proximale Abschnitt 842 bildet einen Eintritt 846,
der einen wesentlich größeren Durchmesser
als der Durchmesser des proximalen Führungsdrahtanschlusses 812 hat
und in den sich der Führungsdraht
leicht einsetzen läßt. Das
proximale Ende des distalen Schaftabschnitts 808 kann einen
aufgeweiteten Abschnitt 844 aufweisen, um für einen
glatten Übergang
von der Haube 840 zu sorgen.
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In 19C ist eine nähere
Seitenansicht einer dritten Ausführungsform
des Übergangs
zwischen dem proximalen Schaftabschnitt 806 und dem distalen
Schaftabschnitt 808 gezeigt. Mit Ausnahme der Beschreibung
hierin hat die Ausführungsform
gemäß 19C die gleiche Form und Funktion wie die Ausführungsform
gemäß 19A. Obwohl nicht dargestellt, kann außerdem die
anhand von 19B diskutierte Haube 840 in
der Ausführungsform
gemäß 19C genutzt werden. 20C bis 22C sind Querschnittansichten an den Linien 20C-20C, 21C-21C
bzw. 22C-22C in 19C.
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Wie
in 20C am besten gezeigt ist, unterscheidet sich
diese Ausführungsform
von den zuvor beschriebenen Ausführungsformen
darin, daß der distale
Schaftabschnitt 808 in einen entkernten Abschnitt des proximalen
Schaftabschnitts 806 eingesetzt ist. Insbesondere ist das
distale Ende des proximalen Schaftabschnitts 806 ausgekernt
oder ausgehöhlt,
um ein kreisförmiges
Inneres mit einem einwandigem Äußeren zu
bilden. Das proximale Ende des distalen Schaftabschnitts 808 ist
in das entkernte distale Ende des proximalen Schaftabschnitts 806 eingesetzt
und daran auf geeignetem Weg befestigt, z. B. durch Kleber oder
Wärmeverbinden.
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Zum
Erleichtern eines glatten Übergangs vom
proximalen Schaftabschnitt 806 zum distalen Schaftabschnitt 808 ist
eine Haube 850 am proximalen Ende des distalen Schaftabschnitts 808 vorgesehen.
Die Haube 850 weist einen aufgeweiteten proximalen Abschnitt 852 und
einen distalen Abschnitt 854 auf, der in das gemeinsame
Lumen 824 des distalen Schaftabschnitts 808 eingesetzt
ist. Der aufgeweitete Abschnitt 852 der Haube 850 erleichtert
das gleichmäßige Einführen des
Führungsdrahts
aus der Dichtung 830 in das gemeinsame Lumen 824.
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In 23A bis 23C sind
Seitenansichten mehrerer Ausführungsformen
der distalen Spitze 818 des distalen Schaftab schnitts 808 gezeigt. 24A bis 24C veranschaulichen
Querschnittansichten an den Linien 24A-24A, 24B-24B bzw. 24C-24C
in 23A bis 23C.
Die distale Spitze 818 kann eine stumpf zulaufende Spitze 818A gemäß 23A, eine allmählich
zulaufende Spitze 818B gemäß 23B oder
eine kugelförmige
Spitze 818C gemäß 23C haben. Obwohl mit geradliniger Form dargestellt,
können
der distale Schaftabschnitt 808 und die distale Spitze 818 eine
Kurven- oder andere Kontur haben, um das Navigieren und Lenken des
distalen Endes des Katheters 800 zu erleichtern. Die gewünschte Form
der Spitze 818 kann auf der Grundlage der speziellen klinischen
Anwendung und des speziellen durchlaufenen Gangwegs ausgewählt sein.
Die Spitzenformen gemäß 23A bis 23C sind
lediglich Beispiele, da viele unterschiedlichen Formen und Größen zum
Einsatz kommen können.
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In
jeder der Ausführungsformen
kann ein strahlenundurchlässiges
Markierungsband 860 in der distalen Spitze 818 und
vorzugsweise innerhalb der Spitze 818 angeordnet sein,
um nicht das Profil oder die Form der Spitze 818 zu beeinflussen.
Das strahlenundurchlässige
Markierungsband 860 erleichtert die fluoroskopische Sichtbarmachung
des distalen Endes des Katheters 800. Obwohl nicht dargestellt, können der
distale Schaftabschnitt 808 und die distale Spitze 818 auch
eine Folge von Streifen mit vorbestimmter Länge, Farbe und Position aufweisen,
um das genaue Längspositionieren
des Katheters 800 relativ zum Endoskop (nicht gezeigt)
zu erleichtern.
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Im
Gebrauch kann der Katheter 800 im wesentlichen wie der
zuvor beschriebene Katheter 30 verwendet werden. Natürlich besteht
der Hauptunterschied darin, daß der
Katheter 800 ein gemeinsames distales Lumen für den Führungsdraht
und die Abgabe von Fluiden aus dem Hilfslumen nutzt. Wenngleich
die Verwendung eines gemeinsamen distalen Lumens den Einsatz einer
Dichtung am proximalen Führungsdrahtanschluß gemäß der Beschreibung hierin
erfordern kann, funktioniert und arbeitet der Katheter 800 im
wesentlichen wie der Katheter 30. Der Hauptleistungsunterschied
betrifft den distalen Schaftabschnitt 808. Insbesondere
hat der distale Schaftabschnitt 808 ein niedrigeres Profil.
Ferner ermöglicht
die Gestaltung mit Einfachlumen, den distalen Schaftabschnitt 808 und
die distale Spitze 818 in vielfältigen Formen, Kurven und Größen auszubilden.
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In 25 ist
eine Draufsicht auf eine durch einen einzelnen Operateur austauschbare
Katheteranordnung 900 gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung gezeigt. Die Katheteranordnung 900 weist
eine Standardnabenanordnung 902 auf, die mit dem proximalen
Ende eines länglichen Schafts 904 verbunden
ist. Der längliche
Schaft 904 weist einen proximalen Abschnitt 906 und
einen distalen Abschnitt 908 auf. Der proximale Schaftabschnitt 906 weist
mehrere Wände 924 auf,
die ein Führungsdrahtlumen 920 (nicht
gezeigt) und mindestens ein Hilfslumen 922 (nicht gezeigt)
bilden. Der distale Schaftabschnitt 908 weist eine Wand 926 auf, die
ein distales Lumen 928 abgrenzt. Das distale Lumen 928 endet
an seinem distalen Ende mit einem distalen Führungsdrahtanschluß 910.
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Die
Katheteranordnung 900 weist außerdem einen Kanal 914 auf,
der durch die Wand 924 des proximalen Schaftabschnitts 906 gebildet
ist. Der Kanal 914 weist ein proximales Ende 916 und
ein distales Ende 918 auf. In der Ausführungsform von 25 sorgt
der Kanal 914 für
Zugang zum Führungsdrahtlumen 920 vom Äußeren des
proximalen Schaftabschnitts 906. Die Wände 924 des proximalen
Schaftabschnitts 906 bilden einen proximalen Führungsdrahtanschluß 912 (nicht
gezeigt). Ein Führungsdraht
kann in das Führungsdrahtlumen 920 des proximalen
Schaftabschnitts 906 eintreten, indem er den Führungsdrahtanschluß 912 durchläuft.
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Ferner
ist eine Aufweitung 930 nahe dem distalen Ende 918 des
Kanals 914 angeordnet. Eine entfernbare Haubenanordnung 940 ist
um den proximalen Schaftabschnitt 906 nahe dem Kanal 914 angeordnet.
Die Aufweitung 930 und die entfernbare Haubenanordnung 940 können jeweils
beim Lenken eines Führungsdrahts
zum proximalen Führungsdrahtanschluß 912 von
Hilfe sein. Der Abschnitt der Katheteranordnung 900, in
dem die Aufweitung 930 und die entfernbare Haubenanordnung 940 angeordnet
sind, kann allgemein als Eintrittsbereich 950 bezeichnet
werden. Im folgenden werden verschiedene Ausführungsfor men des Eintrittsbereichs 950 der
Katheteranordnung 900 näher
diskutiert.
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26 ist
eine nähere
Draufsicht auf den Eintrittsbereich 950 einer Ausführungsform
der Katheteranordnung 900. In der Ausführungsform von 26 weist
die Aufweitung 930 einen vergrößerten Abschnitt 932 auf,
der aus einem Abschnitt der Wand 924 des proximalen Schaftabschnitts 906 gebildet
ist. Ein Verfahren, das zum Herstellen der Aufweitung 930 genutzt
werden kann, besteht darin, Wärme
auf die Wand 24 nahe dem distalen Ende 918 des
Kanals 914 auszuüben.
Hat die Wand 924 eine gewünschte Temperatur erreicht,
kann die Aufweitung 930 mit einem Dorn, einer Zange oder
anderen Werkzeugen gebildet werden. Der vergrößerte Abschnitt 932 der Aufweitung 930 bildet
einen Aufweitungseintrittsanschluß 934, der geeignet
ist, einen Führungsdraht zum
proximalen Führungsdrahtanschluß 912 (nicht gezeigt)
zu führen.
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In 26 ist
die entfernbare Haubenanordnung 940 um den proximalen Schaftabschnitt 906 proximal
zur Aufweitung 930 angeordnet. Die entfernbare Haubenanordnung 940 verfügt über einen allgemein
röhrenförmigen Körperabschnitt 946,
einen vergrößerten Abschnitt 942,
einen Laschenabschnitt 948 und eine bevorzugte bzw. Sollabrißlinie 952.
Der vergrößerte Abschnitt 942 der
entfernbaren Haubenanordnung 940 bildet einen Haubeneintrittsanschluß 944.
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In
der Ausführungsform
von 26 weist die Sollabrißlinie 952 mehrere
Perforationen 954 auf. Andere Ausführungsformen von Perforationen 954 sind
möglich,
ohne vom Grundgedanken und Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.
Zum Beispiel können
die Perforationen 954 Löcher,
Schlitzlöcher, Schlitze
oder Vertiefungen aufweisen. Gleichermaßen sind andere Ausführungsformen
der Sollabrißlinie 952 möglich, ohne
vom Grundgedanken und Schutzumfang der Erfindung abzuweichen. Beispielsweise
kann die Sollabrißlinie 952 eine
Nut oder einen Falz aufweisen.
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Erwogen
sind Ausführungsformen
der Erfindung, in denen die entfernbare Haubenanordnung 940 nicht
die Sollabrißlinie 952 aufweist,
und erwogen sind Ausführungsformen
der Erfindung, in denen die entfernbare Haubenanordnung 940 mehrere Sollabrißlinien 952 aufweist.
In einem erfindungsgemäßen Verfahren
wird die entfernbare Haubenanordnung 940 vom proximalen
Schaftabschnitt 906 entfernt, indem der Laschenabschnitt 948 erfaßt und eine
Zugkraft ausgeübt
wird, die bewirkt, daß der Körperabschnitt 946 des
entfernbaren Haubenabschnitts 940 entlang der Sollabrißlinie 952 reißt. Auf diese
Weise kann die entfernbare Haubenanordnung 940 vom proximalen
Schaftabschnitt 906 selektiv entfernt werden.
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27 ist
eine teilweise Perspektivansicht einer bevorzugten abnehmbaren Haubengestaltung für den Katheter 900 von 25 und
Eintrittsbereich 950 von 26. Darstellungsgemäß wird ein
Führungsdraht 901 in
einen Eintritt 951 der Haube 940 eingeführt. Im
Gebrauch erstreckt sich der Führungsdraht 901 in
das Führungsdrahtlumen 920 von 28 durch
den proximalen Führungsdrahtanschluß 912,
der auch in 28 gezeigt ist. 27 zeigt
insbesondere, wie die bevorzugte Form der Haube 940 das
Einführen
des Führungsdrahts
in das gemeinsame Führungsdraht-
und Hilfslumen 928 unterstützt. Der Haubeneintritt 951 reduziert
sich im Durchmesser allmählich
von einem vergrößerten proximalen
Abschnitt 905 in die Öffnung
des proximalen Führungsdrahtanschlusses 912.
Beim Einführen
des Führungsdrahts 901 in
die Haube zwingt der allmählich
abnehmende Durchmesser den Führungsdraht 901 in
die Öffnung
des proximalen Führungsdrahtanschlusses 912.
Danach kann der Führungsdraht 901 weiter
durch ein Ventil oder eine Dichtung 960 geführt werden,
die distal zum proximalen Führungsdrahtanschluß 912 angeordnet
ist, und tritt in das gemeinsame Führungsdraht- und Hilfslumen 928 ein.
Wie 27 auch zeigt, entspricht die proximalste Form 905 der
Haube allgemein einem Lumen 903, in dem die Haube angeordnet
ist. Dies verhindert, daß ein
Führungsdraht
an der Haube vorbeiläuft,
wenn er in das Lumen 903 eingeführt wird.
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28 zeigt
eine Querschnittansicht des Eintrittsbereichs 950 der Katheteranordnung 900.
In 28 wird deutlich, daß der Haubeneintrittsanschluß 944 der
entfernbaren Haubenanordnung 940 in Fluidkommunikation
mit dem Kanal 914 des proximalen Schaftabschnitts 906 steht.
Beim Einführen des
Endes eines Führungsdrahts
in den Haubeneintrittsanschluß 944 führt die
entfernbare Haubenanordnung 940 den Führungsdraht in den Kanal 914 des
proximalen Schaftabschnitts 906. Wird der Führungsdraht
weiter in distaler Richtung geschoben, tritt er in das Führungsdrahtlumen 920 über den
proximalen Führungsdrahtanschluß 912 ein.
Bei weiterem Schieben des Führungsdrahts
in distaler Richtung durchläuft
er ein Ventil 960, das im Führungsdrahtlumen 920 angeordnet
ist. Wird der Führungsdraht
weiter in distaler Richtung geschoben, tritt er in das distale Lumen 928 des
distalen Schaftabschnitts 908 ein.
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Das
Ventil 960 weist einen Körperabschnitt 962 und
mehrere Dichtungsabschnitte 964 auf. Der Körperabschnitt 962 und
die Dichtungsabschnitte 964 können die gleichen Materialien
oder unterschiedliche Materialien aufweisen. In einer derzeit bevorzugten
Ausführungsform
weisen der Körperabschnitt 962 und
die Dichtungsabschnitte 964 beide thermoplastisches Elastomer
(TPE) auf bzw. bestehen daraus.
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29 ist
eine Querschnittansicht des Eintrittsbereichs 950 der Katheteranordnung 900.
In 29 wurde die Katheteranordnung 900 in
einem Lumen 972 positioniert, das durch eine Vorrichtung 970 gebildet
ist. Die Vorrichtung 970 kann jede Vorrichtung sein, die
mit der Katheteranordnung 900 verwendet werden soll. Zum
Beispiel kann die Vorrichtung 970 ein Endoskop, eine Hülle, ein
Führungskatheter
oder eine Leitsonde sein. Gemäß 29 hat das
Lumen 972 der Vorrichtung 970 einen Durchmesser
F. In einer derzeit bevorzugten Ausführungsform ist der Außendurchmesser
der entfernbaren Haubenanordnung 940 im wesentlichen gleich
dem Lumendurchmesser F.
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Ein
Führungsdraht
kann in das Lumen 972 der Vorrichtung F eingeführt und
in distaler Richtung geschoben werden, bis er auf die entfernbare
Haubenanordnung 940 trifft. Gemäß 29 ist
die entfernbare Haubenanordnung 940 geeignet, das Ende eines
Führungsdrahts
in den Kanal 914 zu führen.
In einer derzeit bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich die
entfernbare Haubenanordnung 940 im wesentlichen über das
Lumen 972 der Vorrichtung 970. Auf diese Weise
ist die entfernbare Haubenanordnung 940 geeignet zu verhindern,
daß der
Führungsdraht
am Haubeneintrittsanschluß 944 vorbeiläuft.
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Nunmehr
sei auf 30 verwiesen, die eine Querschnittansicht
des Eintrittsbereichs 950 der Katheteranordnung 900 ist.
In 30 wurde die entfernbare Haubenanordnung vom proximalen
Schaftabschnitt 906 entfernt, und die Katheteranordnung 900 wurde
in einem Lumen 982 positioniert, das durch eine Vorrichtung 980 gebildet
ist. Wie in der vorherigen Darstellung kann die Vorrichtung 980 jede
Vorrichtung sein, die mit der Katheteranordnung 900 verwendet
werden soll. Zum Beispiel kann die Vorrichtung 980 ein
Endoskop, eine Hülle,
ein Führungskatheter
oder eine Leitsonde sein. Gemäß 30 hat das
Lumen 982 der Vorrichtung 980 einen Durchmesser
G. In einer derzeit bevorzugten Ausführungsform ist der Außendurchmesser
der Katheteranordnung 900 nahe der Aufweitung 930 im
wesentlichen gleich dem Lumendurchmesser G.
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Ein
Führungsdraht
kann in das Lumen 982 der Vorrichtung 980 eingeführt und
distal geschoben werden, bis er die Aufweitung 930 erreicht.
Trifft das distale Ende eines Führungsdrahts
auf die Aufweitung 930, durchläuft es den Aufweitungseintrittsanschluß 934.
Gemäß 30 ist
die Aufweitung 930 geeignet, das Ende eines Führungsdrahts
in den proximalen Führungsdrahtanschluß 912 zu
führen.
In einer derzeit bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich der
Abschnitt der Katheteranordnung 900 nahe der Aufweitung 930 im
wesentlichen über
das Lumen 982 der Vorrichtung 980. Auf diese Weise
ist die Aufweitung 930 geeignet zu verhindern, daß der Führungsdraht
am Aufweitungseintrittsanschluß 934 vorbeiläuft.
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Betrachtet
man 29 und 30 gleichzeitig,
läßt sich
erkennen, daß ein
Arzt eine einzelne Katheteranordnung 900 erwerben und diese
Katheteranordnung zusammen sowohl mit der Vorrichtung 970 als
auch mit der Vorrichtung 980 verwenden kann. Tatsächlich läßt sich
eine einzelne Katheteranordnung mit mehreren Vorrichtungen verwenden.
Ist die entfernbare Haubenanordnung 940 um den proximalen
Schaftabschnitt 906 der Katheteranordnung 900 angeordnet,
kann die Katheteranordnung 900 im Zusammenwirken mit jeder
Vorrichtung verwendet werden, die ein Lumen mit einem Durchmesser
hat, der dem Durchmesser F ähnelt.
Die entfernbare Haubenanordnung 940 kann selektiv entfernt
werden, um die Katheteranordnung 900 zum Gebrauch mit jeder Vorrichtung
geeignet zu machen, die ein Lumen mit einem Durchmesser hat, der
dem Durchmesser G ähnelt.
Zu beachten ist, daß in
einer derzeit bevorzugten Ausführungsform
sowohl die entfernbare Haubenanordnung 940 als auch die
Aufweitung 930 im wesentlichen flexibel sind, so daß sie in
Lumen mit verschiedenen Durchmessern eingeführt werden können. Erwogen
sind auch Ausführungsformen
der Katheteranordnung 900, die mehr als eine entfernbare
Haubenanordnung 940 aufweisen.
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Das
distale Ende des proximalen Schaftabschnitts 906 ist in
einem gedehnten proximalen Ende 956 des distalen Schaftabschnitts 908 angeordnet. Ein
Ring 966 ist um das gedehnte proximale Ende 956 des
distalen Schaftabschnitts 908 angeordnet. In einer derzeit
bevorzugten Ausführungsform
ist der Ring 966 so aufgestaucht oder aufgequetscht, daß er das
gedehnte proximale Ende 956 des distalen Schaftabschnitts 908 an
einem distalen Ende 958 des proximalen Schaftabschnitts 906 befestigt.
Das distale Ende 958 des proximalen Schaftabschnitts 906 kann
auch am gedehnten proximalen Ende 956 des distalen Schaftabschnitts 908 unter
Nutzung eines geeigneten Klebers oder durch Wärmeverbinden befestigt sein.
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Wird
wie zuvor beschrieben das Ende eines Führungsdrahts in den Aufweitungseintrittsabschnitt 934 oder
Haubeneintrittsabschnitt 944 eingeführt, wird der Führungsdraht
in den Kanal 914 des proximalen Schaftabschnitts 906 geleitet.
Bei weiterem Schieben des Führungsdrahts
in distaler Richtung tritt er in das Führungsdrahtlumen 920 über den
proximalen Führungsdrahtanschluß 912 ein.
Bei weiterem Schieben des Führungsdrahts
in distaler Richtung durchläuft
er ein Ventil 960, das im Führungsdrahtlumen 920 angeordnet
ist. Wird der Führungsdraht
noch weiter in distaler Richtung geschoben, tritt er in das distale
Lumen 928 des distalen Schaftabschnitts 908 ein.
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Wie 28 am
besten zeigt, steht das distale Lumen 928 des distalen
Schaftabschnitts 908 in Fluidkommunikation mit dem Führungsdrahtlumen 920 des
proximalen Schaftabschnitts 906. In der Ausführungsform
von 26 bis 30 ist
das proximale Ende des distalen Schaftabschnitts 908 im
distalen Abschnitt des proximalen Schaftabschnitts 906 angeordnet.
Das distale Ende des proximalen Schaftabschnitts 906 ist
ausgekernt oder ausgehöhlt,
um einen kreisförmigen
Innenraum mit einem einwandigem Äußeren zu
bilden. Das proximale Ende des distalen Schaftabschnitts 908 ist
in diesen entkernten Abschnitt des proximalen Schaftabschnitts 906 eingesetzt
und daran auf geeignetem Weg befestigt, z. B. durch Kleber oder
Wärmeverbinden.
Dem Fachmann wird klar sein, daß andere
Ausführungsformen des
Eintrittsbereichs 950 möglich
sind, ohne vom Grundgedanken und Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.
Eine zusätzliche
exemplarische Ausführungsform
ist in 31 dargestellt.
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31 zeigt
eine nähere
Draufsicht auf eine zusätzliche
Ausführungsform
des Eintrittsbereichs 950 der Katheteranordnung 900.
In der Ausführungsform
von 31 weist der distale Schaftabschnitt 908 ein
gedehntes proximales Ende 956 auf. Ein distales Ende 958 des
proximalen Schaftabschnitts 906 ist im gedehnten proximalen
Ende 956 des distalen Schaftabschnitts 908 angeordnet.
Ein Ring 966 ist um das gedehnte proximale Ende 956 des
distalen Schaftabschnitts 908 angeordnet. In einer derzeit
bevorzugten Ausführungsform
ist der Ring 966 so aufgestaucht oder aufgequetscht, daß er das
gedehnte proximale Ende 956 des distalen Schaftabschnitts 908 am
distalen Ende 958 des proximalen Schaftabschnitts 906 befestigt.
Das distale Ende 958 des proximalen Schaftabschnitts 906 kann
auch am gedehnten proximalen Ende 956 des distalen Schaftabschnitts 908 unter
Nutzung eines geeigneten Klebers oder durch Wärmeverbinden befestigt sein.
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Eine
Aufweitung 930 ist am proximalen Schaftabschnitt 906 angeordnet.
Die Aufweitung 930 weist einen vergrößerten Abschnitt 932 auf,
der aus einem Abschnitt der Wand 924 des proximalen Schaftabschnitts 906 gebildet
ist. Der vergrößerte Abschnitt 932 der
Aufweitung 930 bildet einen Aufweitungseintrittsanschluß 934.
Eine entfernbare Haubenanordnung 940 ist um den proximalen Schaftabschnitt 906 proximal
zur Aufweitung 930 angeordnet. Die entfernbare Haubenanordnung 940 verfügt über einen
allgemein röhrenförmigen Körperabschnitt 946,
einen vergrößerten Abschnitt 942 und einen
Laschenabschnitt 948. Der vergrößerte Abschnitt 942 der
entfernbaren Haubenanordnung 940 bildet einen Haubeneintrittsanschluß 944.
In einem erfindungsgemäßen Verfahren
wird die entfernbare Haubenanordnung 940 vom proximalen
Schaftabschnitt 906 entfernt, indem der Laschenabschnitt 948 erfaßt und eine
Zugkraft ausgeübt
wird, die bewirkt, daß der
Körperabschnitt 946 der
entfernbaren Haubenanordnung 940 reißt. Auf diese Weise kann die entfernbare
Haubenanordnung 940 vom proximalen Schaftabschnitt 906 selektiv
entfernt werden.
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In 32 ist
eine Querschnittansicht des Eintrittsbereichs 950 der Katheteranordnung 900 gezeigt.
Aus 32 geht hervor, daß sowohl der Aufweitungseintrittsanschluß 934 als
auch der Haubeneintrittsanschluß 944 in
Fluidkommunikation mit dem Kanal 914 des proximalen Schaftabschnitts 906 stehen.
Beim Einführen
des Endes eines Führungsdrahts
in den Aufweitungseintrittsanschluß 934 oder Haubeneintrittsanschluß 944 wird
der Führungsdraht in
den Kanal 914 des proximalen Schaftabschnitts 906 geleitet.
Wird der Führungsdraht
weiter in distaler Richtung geschoben, tritt er in das Führungsdrahtlumen 920 über den
proximalen Führungsdrahtanschluß 912 ein.
Bei weiterem Schieben des Führungsdrahts
in distaler Richtung durchläuft
er ein Ventil 960, das im Führungsdrahtlumen 920 angeordnet
ist. Wird der Führungsdraht
noch weiter in distaler Richtung geschoben, tritt er in das distale
Lumen 928 des distalen Schaftabschnitts 908 ein.
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Dem
Fachmann wird klar sein, daß die
Erfindung in vielfältigen
anderen Formen als den hierin erwogenen und beschriebenen Ausführungsformen realisiert
werden kann. Somit können Änderungen
in Form und Detail vorgenommen werden, ohne vom Schutzumfang der
Erfindung gemäß der Beschreibung
in den beigefügten
Ansprüchen
abzuweichen.