DE60114751T2 - Probenröhrchen mit flüssigkeitsdichten Etikettenkammern - Google Patents

Probenröhrchen mit flüssigkeitsdichten Etikettenkammern Download PDF

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01LCHEMICAL OR PHYSICAL LABORATORY APPARATUS FOR GENERAL USE
    • B01L3/00Containers or dishes for laboratory use, e.g. laboratory glassware; Droppers
    • B01L3/54Labware with identification means
    • B01L3/545Labware with identification means for laboratory containers
    • B01L3/5453Labware with identification means for laboratory containers for test tubes
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T436/00Chemistry: analytical and immunological testing
    • Y10T436/13Tracers or tags

Description

  • BEREICH DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Röhrchen mit einem einmaligen Identifikationsetikett. Sie ist besonders für die Etikettierung von Lagerröhrchen wie Cluster-Röhrchen geeignet, aber keineswegs darauf beschränkt.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • In wissenschaftlichen Laboratorien müssen immer mehr Proben bearbeitet und gelagert werden. Diese Proben müssen bei Bedarf schnell und eindeutig wieder aufgefunden werden. Ferner gehen immer mehr Laboratorien zu einer Roboterbearbeitung von Proben über.
  • Ein typisches Beispiel für diese Art von Problem ist, wenn Proben in so genannten Cluster-Röhrchen gelagert werden, die in einer Clusterplatte aufbewahrt werden. Im Idealfall umfasst eine 1,2 ml Mikroröhrchen-Clusterplatte für die Probenaufbewahrung 96 individuelle 1,2 ml Röhrchen, die von einem hoch belastbaren Gestell in einem standardmäßigen Mikroplattenformat festgehalten werden. Jedes aus Polypropylen bestehende Röhrchen wird an der Basis oder um einen Kragen vollständig gestützt, um dem von Robotersystemen aufgebrachten Druck standzuhalten. Zum individuellen Verschließen jedes Röhrchens sind Kappen oder Matten vorgesehen, und der Deckel der Clusterplatte hat abgeschrägte Ecken für einen „Einweg"-Verschluss. Es sind Packungen loser Röhrchen erhältlich, damit das Gestellsystem wiederverwendet werden kann. Die einzelnen Positionen innerhalb einer Platte sind im typischen 96-Well- Format mit den Buchstaben A bis H und den Zahlen 1 bis 12 gekennzeichnet. Folglich weist die Position F9 auf ein bestimmtes Röhrchen innerhalb der Anordnung hin. Die Identifikation eines bestimmten Röhrchens ist jedoch komplizierter, wenn Dutzende von tausend Mikroröhrchen-Clusterplatten im selben Lagerbereich aufbewahrt werden.
  • Das Konzept der einmaligen Etikettierung jedes Röhrchens ist bekannt. Auf die Außenseite des Röhrchenbodens kann zum Beispiel eine zweilagige Beschichtung aufgebracht werden. Anschließend kann ein Code in die obere oder äußerste Lage der Beschichtung mit einem Laserätzverfahren oder dergleichen geätzt werden. Diese Technik wird von Matrix angewendet.
  • Dieses Verfahren bringt eine Reihe von Nachteilen mit sich. Zunächst muss die ätzbare Beschichtung am Boden des Röhrchens aufgebracht werden. Diese Röhrchen werden gewöhnlich in Verbindung mit einer großen Auswahl organischer Lösungsmittel wie DMSO verwendet. Folglich muss die zweilagige Beschichtung im Falle eines Verschüttens sowohl sicher als auch völlig inert gegenüber jeglichem Lösungsmittel sein. Dies ist nicht leicht zu erreichen, und dort, wo es erreicht wird, nehmen zwangsläufig die Kosten erheblich zu.
  • Wird die obere Beschichtung bei der Bearbeitung des Röhrchens leicht zerkratzt, könnte zum Zweiten der einmalige Code dadurch versehentlich verändert oder verfälscht werden. Dies kann schwerwiegende Auswirkungen auf einen Versuch haben, und möglicherweise müssen viele Arbeitsstunden und teure Reagenzien in Wiederholungsversuchen aufgewendet werden. Wenn die ursprüngliche Probe einmalig war, so kann es sein, dass der Versuch gar nicht wiederholt werden kann.
  • Alle oben genannten Aspekte erhöhen die Kosten des fertigen Produkts.
  • In einem weiteren bekannten Beispiel zur Kodierung eines Röhrchens wird eine Perle aus nicht transparentem Gummi- oder Plastikmaterial in der Basis des Röhrchens eingebettet. Dieser wird dann direkt durch Laserätzung kodiert, gewöhnlich mit einer Serie von Grübchen in Form eines Binärcodes. Gelangt ein falscher Kratzer oder ein falsches Grübchen auf den Boden des Röhrchens, dann geht der einmalige Code auch hier verloren. Darüber hinaus ist das Verfahren zur Einbettung oder Anbringung einer Perle oder einer Lage aus undurchsichtigem Material auf dem Boden eines kleinen Röhrchens nicht unbedingt einfach und trägt erheblich zu den Kosten des Röhrchens bei, noch bevor die Kosten der Laserätzung dazugerechnet werden.
  • Ebenfalls bekannt ist das Anbringen eines elektronischen Codeträgers an der Basis eines Röhrchens. Beispiele für diese Art von Technologie sind in der WO89/08264 (Ballies) und der WO99/03585 (Clids OY) beschrieben. In diesen beiden Beispielen ist das Speichergerät abnehmbar. Zwar ist das Speichergerät in einer flüssigkeitsdichten Ummantelung eingekapselt, doch ist diese nicht am Boden des Röhrchens versiegelt.
  • Die US 5019243A offenbart eine Fluidauffangvorrichtung, die eine erste und eine zweite röhrenförmige Materiallage umfasst, wobei ein geschütztes Etikett dazwischen eingeschlossen ist.
  • Dies ist insgesamt gesehen der nächstliegende Stand der Technik, der der Anmelderin bekannt ist.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einige oder alle der oben umrissenen Probleme zu beseitigen oder wenigstens zu mildern.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß dem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Probenröhrchenbaugruppe bereitgestellt, die eine fluiddichte Etikettenkammer gemäß Anspruch 1 beinhaltet, wobei die Etikettenkammer an dem Probenröhrchen angebracht ist oder einen Bestandteil seines Körper bildet. Durch Einkapseln des Etiketts innerhalb eines verschlossenen Gehäuses kann ein gedrucktes Etikett verwendet werden, das mit konventioneller Drucktechnik gedruckt wurde. Laserätzung ist nicht mehr erforderlich, kann aber angewendet werden.
  • Die Röhrchenbaugruppe umfasst Folgendes:
    • (i) einen Röhrchenabschnitt, dessen Boden eine Endkappe aufnimmt; und
    • (ii) eine Endkappe, die mit dem Boden des Röhrchenabschnitts verbunden wird; und
    • (iii) eine Etikettenkammer, die beim Gebrauch von einem Raum zwischen dem Boden oder der Außenfläche des Bodens des Röhrchenabschnitts und der Innenfläche der Endkappe bereitgestellt wird; wobei die Endkappe an den Boden des Röhrchenabschnitts geschmolzen, geschweißt oder anderweitig angebracht wird, um einen fluiddichten Verschluss zu bilden. Aufgrund dieser zweiteiligen Konstruktion kann jedes geeignete gedruckte oder geätzte Etikett verwendet und automatisch vor einem Kontakt mit Lösungsmitteln, Abrasivmitteln oder dergleichen geschützt werden.
  • Vorzugsweise umfasst die Endkappe eine Basis und eine aufrecht stehende Seitenwand, die im Wesentlichen um den Perimeter der Kappe verläuft, wobei der äußerste Endrand der Seitenwand so gestaltet ist, dass er mit einem um den Boden des Röhrchenabschnitts gebildeten Ansatz zusammenwirkt.
  • Vorzugsweise weist die Endkappenseitenwand eine Rippe auf, die im Wesentlichen um den Umfang der Seitenwand verläuft. Durch diese Anordnung werden Qualität und Integrität des Verschlusses zwischen der Endkappe und dem Röhrchenabschnitt verbessert.
  • In einer alternativen Ausgestaltung weist der Ansatz am Boden des Röhrchenabschnitts vor dem Zusammenbau ebenfalls eine Rippe auf, die im Wesentlichen um den Umfang des Röhrchenabschnitts verläuft.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung kommen die Rippe an der Endkappe und die Rippe am Röhrchenabschnitt miteinander in Kontakt, wenn die Endkappe auf das Ende des Röhrchenabschnitts gesetzt wird.
  • Vorzugsweise wird im Baugruppenherstellungsverfahren Material in den beiden miteinander in Kontakt kommenden Rippen erhitzt und zusammengedrückt, um einen fluiddichten Verschluss zwischen dem Röhrchenabschnitt und der Endkappe zu bilden.
  • In einer alternativen Ausgestaltung weist der Ansatz am Röhrchenabschnitt eine Nut oder Vertiefung auf, die so gestaltet ist, dass sie kooperativ mit einer entsprechenden Rippe am Endrand der Endkappenseitenwand in Eingriff kommt.
  • Alternativ weist der Ansatz am Röhrchenabschnitt eine Rippe auf, die so gestaltet ist, dass sie kooperativ mit einer(m) entsprechenden(m) Nut oder Kanal am Endrand der Endkappenseitenwand in Eingriff kommt.
  • Vorteilhafterweise umfasst die Nut oder Vertiefung eine Endlosnut oder -vertiefung, die im Wesentlichen um den Umfang der Kappe bzw. des Röhrchenabschnitts verläuft.
  • Vorzugsweise sitzt die Endkappe im Schnappverschluss auf der Endregion mit reduziertem Durchmesser.
  • Beim Gebrauch umfasst die Baugruppe ferner ein Etikett.
  • Das Etikett ist vorzugsweise ein lasergeätztes Etikett. Die Laserätzung bringt ein sehr deutlich definiertes Bild hervor und ist zum Produzieren mehrerer Etiketten mit jeweils unterschiedlichem Code besser geeignet.
  • Das Etikett kann aus Papier oder aus einem Plastikmaterial gebildet werden.
  • Das Etikett kann auch ein gedrucktes Etikett sein. Die Druckmethode ist günstig und wirtschaftlich und Hochauflösungsdrucker gibt es heute zu moderaten Preisen. Da das Substrat vor den Elementen geschützt wird, ist ein gedrucktes Papieretikett akzeptabel.
  • In einer Ausgestaltung beinhaltet das Etikett einen Strichcode.
  • In einer alternativen Ausgestaltung beinhaltet das Etikett einen Binärcode. Es sind viele Formen von Binärcodes und Strichcodes verfügbar und im Laufe der Zeit werden neue Kodierungssysteme entwickelt.
  • Vorzugsweise beinhaltet das Etikett einen alphanumerischen Code zusammen mit einem Strichcode oder einem Binärcode.
  • Vorzugsweise wird die Endkappe an einen Röhrchenabschnitt durch Ultraschallschweißen geschweißt. Diese Technik eignet sich besonders gut für kleine Röhrchen.
  • Vorzugsweise ist eine Region in der Endkappe über dem Etikett im Wesentlichen durchlässig für sichtbares Licht.
  • Vorzugsweise beinhaltet das Etikett einen Code, der aus optisch lesbaren Zeichen besteht.
  • Vorzugsweise umfasst die Endkappe eine Basis und eine aufrecht stehende Seitenwand, die im Wesentlichen um den Perimeter der Kappe verläuft, wobei der äußerste Endrand der Seitenwand so gestaltet ist, dass er mit einem um den Boden des Röhrchenabschnitts gebildeten Ansatz zusammenwirkt.
  • Vorzugsweise weisen sowohl die Endkappenseitenwand als auch der Boden des Röhrchenabschnitts vor dem Zusammenbau eine Materialrippe auf, die im Wesentlichen um den Umfang der jeweiligen Komponenten verläuft.
  • Vorzugsweise kommen die Rippe auf der Endkappe und die Rippe auf dem Röhrchenabschnitt vor dem Bilden des verschlossenen Gehäuses miteinander in Kontakt, wenn die Endkappe auf das Ende des Röhrchenabschnitts gesetzt wird.
  • Vorzugsweise beinhaltet das Etikett einen Strichcode oder einen Binärcode.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung umfasst das Etikett ein lasergeätztes Etikett.
  • Alternativ umfasst das Etikett ein gedrucktes Etikett.
  • Vorzugsweise werden die beiden Komponenten durch Ultraschallschweißen miteinander verschweißt.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Konstruieren einer Probenröhrchenbaugruppe wie hierin beschrieben bereitgestellt, das die Schritte aus Anspruch 18 umfasst.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Verfahren zum Konstruieren einer Probenröhrchenbaugruppe wie hierin beschrieben bereitgestellt, das die Schritte aus Anspruch 20 umfasst.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Im Folgenden werden Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung ausführlicher, jedoch nur beispielhaft, unter Bezugnahme auf die Begleitzeichnungen beschrieben. Dabei zeigt:
  • 1 eine Querschnittsdarstellung eines Röhrchens gemäß einer ersten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung;
  • 2 eine vergrößerte Ansicht der unteren Spitze des in 1 dargestellten Röhrchens;
  • 3 den Boden eines Röhrchenabschnitts, wobei eine Endregion mit reduziertem Durchmesser dargestellt wird;
  • 4 eine untere Endkappe;
  • 5 und 6 jeweils eine Draufsicht, Querschnittsdarstellung und Seitenansicht der unteren Endkappe aus 4;
  • 7 und 8 jeweils eine Draufsicht und eine Querschnittsdarstellung einer unteren Endkappe gemäß einer zweiten Ausgestaltung;
  • 9 eine Querschnittsdarstellung eines Röhrchenabschnitts gemäß der zweiten Ausgestaltung;
  • 10 eine vergrößerte Ansicht der unteren Spitze einer Röhrchenbaugruppe gemäß der zweiten Ausgestaltung;
  • 11 und 12 jeweils eine Querschnittsdarstellung des Bodens eines Röhrchenabschnitts und der unteren Endkappe gemäß einer dritten Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung;
  • 13 und 14 schematische Querschnittsdarstellungen eines Vergleichsröhrchens, das keinen Bestandteil der Erfindung bildet.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSGESTALTUNGEN
  • Die vorliegenden Ausgestaltungen repräsentieren die zurzeit besten Methoden zur Umsetzung der Erfindung, die der Anmelderin bekannt sind. Dies sind aber nicht die einzigen Methoden, die dies erreichen können. Sie werden im Folgenden nur beispielhaft erläutert und beschrieben.
  • 1 zeigt ein Cluster-Röhrchen 10, das die vorliegende Erfindung beinhaltet. Das Detail des Bodens dieses Cluster-Röhrchens ist in 2 deutlicher dargestellt. Die folgende Beschreibung zeigt zwar, wie die Erfindung in Verbindung mit einem Cluster-Röhrchen verwendet werden kann, aber es ist zu verstehen, dass die Erfindung für praktisch jedes beliebige Lagerröhrchen geeignet ist, das aus Plastikmaterial oder Glas besteht.
  • 2 zeigt das untere Ende eines Röhrchenabschnitts 11 einer Lagerröhrchenbaugruppe, die allgemein bei 10 dargestellt ist. Das untere Ende des Röhrchenabschnitts hat eine Endregion 12 mit reduziertem Durchmesser. Eine untere Endkappe 13 ist so gestaltet, dass sie über diese Endregion passt. Vorzugsweise sitzt die untere Endkappe 13 im Schnappverschluss auf der Endregion 12 mit reduziertem Durchmesser. Die Kappe 13 besteht aus einer Basis oder Abdeckung 14 und einer aufrecht stehenden Seitenwand 15, die im Wesentlichen um den Perimeter der Kappe verläuft, wobei der äußerste Endrand der Seitenwand so gestaltet ist, dass er in einen auf der Endregion mit reduziertem Durchmesser des Röhrchenabschnitts gebildeten Ansatz eingreift. Das Ergebnis ist eine) flacher) Kappe oder Becher mit dem Querschnittsprofil eines gestreckten U. Wenn die Kappe beim Gebrauch an ihrem Ort einschnappt, stößt der äußerste Endrand 16 der Seitenwand 15 gegen einen Ansatz 17 an der Schnittstelle zwischen dem unteren Ende des Röhrchenabschnitts und der Endregion 12 mit reduziertem Durchmesser. Wenn die Kappe 13 fest an ihrem Ort sitzt, entsteht ein Raum zwischen der unteren oder äußeren Endfläche der Endregion 12 des Röhrchenabschnitts und der Innenseite oder Innenfläche der Kappenbasis 14. Dieser Raum, der tatsächlich eine Etikettenkammer ist, ist so gestaltet, dass er ein Etikett aufnimmt. Die Kappe wird dann auf das Ende des Röhrchenabschnitts versiegelt, um das Etikett innerhalb eines verschlossenen Gehäuses einzukapseln, das im Wesentlichen fluiddicht ist.
  • Dieser Verschluss kann auf vielerlei Arten und Weisen erreicht werden. Bestehen der Röhrchenabschnitt und die Endkappe aus Kunststoff, dann können sie miteinander verschweißt werden, vorzugsweise mittels Ultraschallschweißtechniken. Es können auch andere Schweißarten angewendet werden. Alternativ kann ein Klebstoff verwendet werden. Die bevorzugte Methode zur Bildung einer fluiddichten Etikettenkammer in der Basis des Röhrchenabschnitts wird durch Materialexperten bestimmt.
  • Beim Ultraschallschweißen können verschiedene Merkmale genutzt werden, um die Wirksamkeit einer Ultraschallschweißung zu verbessern. 2 zeigt zum Beispiel einen „Nut und Feder"-Effekt, der zwischen der Endregion mit reduziertem Durchmesser des Röhrchenabschnitts und der Kappe erzeugt werden kann. Die Ansatzregion 17 kann zum Beispiel eine Nut 20 beinhalten, die in Größe und Form einer Rippe 21 am Endrand der Kappenseitenwand entspricht. Dieses letztere Merkmal ist in 4 deutlicher dargestellt. Tatsächlich greifen die Rippe an der Kappe und die Nut am Röhrchenansatz kooperativ ineinander ein. Es ist jedoch zu betonen, dass dies ein optionales Merkmal ist und zur Bildung eines Verschlusses zwischen den beiden Komponenten nicht erforderlich ist.
  • Ein um den Außenumfang gelegener Einschnitt 22 am Rand der Kappe unterstützt das Abnehmen und Platzieren der Kappe.
  • Es ist zu verstehen, dass diese fluiddichte Etikettenkammeranordnung den großen Vorteil bietet, dass das Etikett aus jedem beliebigen geeigneten Material hergestellt werden kann. Das Material braucht gegenüber Lösungsmitteln wie DMSO nicht chemisch beständig zu sein, da es innerhalb seines eigenen Raums oder einer Etikettenkammer versiegelt ist. Folglich kann das Etikett auch mit konventionellen Hochauflösungsdrucktechniken gedruckt werden. Es ist keine Laserätzung notwendig, obschon die Laserätzung möglicherweise bevorzugt wird, um die erforderliche Auflösung zu erreichen und da jedes einzelne Etikett einen anderen Code aufweist. Dies bedeutet auch, dass eine größere Auswahl von Codes und Codetypen verwendet werden kann. Die Etiketten können zum Beispiel in vielen verschiedenen Farben gedruckt werden, indem entweder Farbdruck angewendet oder verschiedene farbige Substrate verwendet werden. Es können verschiedene Typen von Strichcodes oder Binärbit-Codes verwendet werden und neu entwickelte Codetypen können ohne weiteres übernommen werden. Das Etikett kann auch Alphanumerik beinhalten. Dies bietet die Möglichkeit einer Gegenkontrolle, wenn der Binär- oder Strichcode zerstört wird. Folglich kann dieselbe einmalige Kennung als Strichcode oder als Binärcode oder als irgendein anderer Code und als Alphanumerik gedruckt werden. Das Codeabtastgerät ist so ausgelegt, dass es beide Codes liest und eine Warnung abgibt, wenn die beiden Codes nicht miteinander übereinstimmen.
  • Die auf dem Gebiet des Hochauflösungsdrucks fachkundige Person wird für das Etikett das geeigneteste Substrat auswählen. Dies kann ein Plastikmaterial, Papier oderv irgendein anderer Verbundstoff sein. Diese fachkundige Person wird außerdem das geeignetste Druck- oder Ätzverfahren auswählen, wie Laserdruck, Tintenstrahldruck oder Laserätzung.
  • Eines der Hauptmerkmale der vorliegenden Erfindung ist, dass ein maschinenlesbarer, einmaliger Kennungscode oder ein solches Etikett in einer fluiddichten Kammer an der Basis des Röhrchens versiegelt wird. Die codetragende Seite des Etiketts wird so ausgerichtet, dass der Code von unterhalb der Basis des Röhrchens gelesen werden kann. Vorzugsweise wird der Code auf das Etikett geätzt. In jedem Fall besteht der Code aus optischen Zeichen oder Formen, die auf einer Seite eines Etiketts erzeugt werden und die maschinenlesbar sind. Das exakte Format des Codes und das Verfahren, mit dem der Code generiert wird, sind für die Erfindung nicht entscheidend.
  • Ein wichtiger Aspekt der vorliegenden Erfindung ist, dass das Etikett im Gegensatz zu einem elektronischen Codeträger optisch lesbare Zeichen beinhaltet. Optische Zeichenleser sind allgemein bekannt und werden ständig weiterentwickelt. Ein solches Gerät ist in der US 6138915 (Danielson et al) beschrieben. Dies ist jedoch nur einer von vielen verfügbaren Lesertypen. Unter Verwendung von gedruckten oder geätzten Etiketten werden Kosten und Komplexität des Systems minimal gehalten. Durch Verschließen des Etiketts in einer speziellen fluiddichten Etikettenkammer wird das Etikett vor Beschädigungen durch Lösungsmittel oder physischen Abrieb geschützt.
  • Aus diesem Grund wird die untere Endkappe aus einem transparenten oder im Wesentlichen transparenten Material gebildet. Der Boden der Kappe fungiert als eine Art Linse, durch die das kodierte Etikett betrachtet werden kann.
  • Ein weiterer Vorteil dieses Konstruktionstyps besteht darin, dass der Vorgang des Platzierens der unteren Endkappe am Boden des Röhrchenabschnitts dazu genutzt werden kann, das Etikett von einem Etikettenbogen abzuschneiden oder abzuscheren. Es ist zu verstehen, dass eine Art Scherwirkung durch die Endkappenseitenwand erzeugt wird, wenn sie sich an der Seite der Endregion mit reduziertem Durchmesser des Röhrchenabschnitts herab bewegt. Diese Scher- oder Stanzwirkung kann zum Schneiden einer Etikettenscheibe aus einem Bogen genutzt werden. Diese Etikettenscheiben könnten vor dem Ausstanzen des Etiketts teilweise perforiert werden.
  • Das Zusammenbauen der Lagerröhrchenbaugruppe ist dann ganz einfach. Eine Gruppierung von Röhrchenabschnitten wird so angeordnet, dass die offenen Enden der Röhrchen nach unten gerichtet sind, d.h. die unteren Enden liegen oben. Ein Bogen zuvor gedruckter Etiketten wird über die Oberseite der Röhrchengruppierung gelegt und korrekt auf die Röhrchen ausgerichtet. Untere Endkappen werden einzeln oder gruppenweise über die Röhrchen gesetzt und festgedrückt. Überschüssiges Etikettierungsmaterial wird entfernt und die Endkappen werden dann auf den Röhrchenabschnitten versiegelt.
  • Alternativ kann das Zusammenbauen anders herum erfolgen. Das heißt, Becher werden in einer Gruppierung mit der Basis unten bzw. der offenen Seite oben angeordnet. Ein Etikettenbogen wird über die Oberseite der Kappen gelegt und eine Gruppierung von Röhrchenabschnitten wird mit dem unteren Ende unten abwärts geführt und in die Kappen gedrängt. Für eine leichtere Bearbeitung und Anordnung der Kappen können diese in einer Gruppierung mit verbindenden Gliedern angeordnet werden. Diese Glieder werden erst dann entfernt, wenn die Zusammenbauphase abgeschlossen ist.
  • In einem alternativen Zusammenbauverfahren wird ein Etikett so in eine Endkappe gesetzt, dass die gedruckte oder geätzte Seite des Etiketts durch den Boden der Kappe sichtbar ist. Die Kappe und das darin enthaltene Etikett werden dann auf den Boden eines Röhrchens gesetzt und die beiden Komponenten werden verschweißt oder anderweitig miteinander verschmolzen, um eine fluiddichte Etikettenkammer zu bilden.
  • Es ist beabsichtigt, dass sich die vorliegende Erfindung und Offenbarung auf diese verschiedenen Zusammenbauverfahren erstreckt.
  • Zwar sind die bisher beschriebenen Röhrchen im Wesentlichen kreisförmig im Querschnitt, doch ist zu verstehen, dass jedes beliebige geeignete Querschnittsprofil des Röhrchens in der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann. Folglich können auf Röhrchen mit quadratischem, rechteckigem oder polygonalem Profil untere Endkappen in ähnlicher Weise aufgesetzt werden.
  • Alternative Konstruktionsdetails sind in den 3 bis 12 einschließlich dargestellt. Diese zeigen verschiedene Anordnungen zur Bildung einer fluiddichten Verbindung oder Schweißung zwischen der unteren Endkappe und dem Boden des Röhrchenabschnitts. In diesem Zusammenhang hat der Begriff „fluid" seine allgemeinste Bedeutung und schließt eine Flüssigkeit, ein Gas oder einen Dampf ein.
  • Bezugnehmend auf die 3 und 4 in Kombination, 3 zeigt den Boden eines Röhrchenabschnitts 31 mit einem Ansatz 37, gegen den die Seitenwand der Endkappe während des Zusammenbaus stößt. In diesem Beispiel ist eine Materialrippe 21 um den Umfang der Endkappenseitenwand vorgesehen, aber keine entsprechende Nut im Ansatz 37 im Boden des Röhrchenabschnitts. Vor dem Bilden der fluiddichten Verbindung ruht die Spitze der Rippe daher auf dem Ansatz 37.
  • Durch das Aufbringen von Wärme oder Ultraschall auf diese Region wird die Rippe geschmolzen und der Röhrchenabschnitt und die Endkappe werden miteinander versiegelt.
  • Eine Erweiterung und weitere Modifikation dieses Verschlusssystems ist in den 11 und 12 dargestellt. 11 zeigt den Boden eines Röhrchenabschnitts 61, der dem in den 2 und 3 dargestellten ähnlich ist. In diesem Beispiel weist der Ansatz 77 um den Boden des Röhrchenabschnitts jedoch auch eine Materialrippe 70 auf. Die Materialrippe entspricht einer ähnlichen Rippe 71 am oberen Rand der Seitenwand der unteren Endkappe 73. Wenn die beiden Komponenten zusammengebracht werden, dann kommen die beiden Rippen 70 und 71 miteinander in Kontakt und verhindern, dass der Ansatz 77 am Röhrchenboden und der flache Abschnitt 76 an der unteren Endkappenseitenwand miteinander in Kontakt kommen. Durch das Ausbringen von Wärme oder Ultraschall auf die Rippen, wenn sie sich in dieser Konfiguration befinden, werden beide Rippen geschmolzen und die beiden Teile werden fluiddicht miteinander verschmolzen. Während des Schweiß- oder Schmelzverfahrens wird Druck auf die beiden Komponenten aufgebracht, so dass die Kappe auf den Boden des Röhrchenabschnitts gedrängt wird, um die Oberflächen 76 und 77 zusammenzubringen. Material von den Rippen 70 und 72 fließt sowohl auswärts zur Außenseite des Röhrchens als auch einwärts in Richtung auf die mittlere Achse des Röhrchenkörpers.
  • Andere Konstruktionsmerkmale des Röhrchens, die in den 11 und 12 dargestellt sind, entsprechen den in den 2, 3 und 4 dargestellten, wobei ein entsprechendes Nummerierungssystem verwendet wude. Das Profil der Rippen in den bisher beschriebenen Figuren ist im Wesentlichen dreieckig. Dies ist nur eines aus einer großen Auswahl von verwendbaren Profilen. Im Wesentlichen fungiert die Rippe als eine Quelle von Material, das geschmolzen werden kann, um eine Verbindung zwischen dem Röhrchenabschnitt und der unteren Endkappe zu bilden. Ein Materialexperte wird die/den optimale(n) Größe, Form, Ort und Anzahl von Rippen und Kanälen von Material bestimmen, die an der fluiddichten Verbindung zwischen Röhrchenabschnitt und Endkappe beteiligt sind oder zu dieser beitragen. Es ist zu verstehen, dass ein hitzeaktivierter Klebstoff anstatt oder zusätzlich zu Schmelz- oder Schweißmaterial der gleichen Zusammensetzung wie der Röhrchenabschnitt der unteren Endkappe verwendet werden könnte. Außerdem bestimmt ein Materialexperte den optimalen Ort für Rippen, Nuten, Kanäle oder dergleichen.
  • Für den Cluster-Röhrchentyp, der in den Figuren dargestellt ist, werden nur beispielhaft einige Abmessungen angegeben. Die Gesamtlänge des Röhrchens liegt bei etwa 47 mm, einschließlich Endkappe und Etikett. Mit Bezug auf 12 beträgt die Abmessung A 5,10 mm, die Abmessung B 5,60 mm und die Abmessung C, d.h. die Höhe der Rippe, 0,15 mm. Der Winkel D liegt bei 80°. Diese Abmessungen werden entsprechend dem Einsatzzweck verändert. Das Etikett ist etwa 0,21 mm dick.
  • Bisher wurden diese Rippen in den Ansätzen dargestellt, die in der Längsachse des Röhrchens aneinander stoßen. Ein Beispiel für eine andere Anordnung ist in den 7, 8, 9 und 10 dargestellt. In dieser Ausgestaltung ist eine untere Endkappe 43 so gestaltet, dass sie über das untere Ende eines Röhrchenabschnitts 41 passt. Eine Rippe oder ein Vorsprung 51 befindet sich auf der Innenfläche der Seitenwand der Endkappe. Dieser Vorsprung passt in eine entsprechende Nut oder einen Kanal 50 in der Seitenwand des Röhrchenabschnitts 41 in einer Region, in der der Durchmesser des Röhrchenabschnitts kleiner ist als der allgemeine Außendurchmesser des Röhrchens. Dadurch sitzt die Kappe im Schnappverschluss auf dem unteren Ende des Röhrchenabschnitts. Der Vorsprung 51 fungiert als eine Wulst von Material, die einen Verschluss um den Röhrchenabschnitt bilden kann. Durch das Aufbringen von Wärme oder Ultraschallenergie auf diese verschließende Wulstregion werden die beiden Komponenten miteinander verschmolzen.
  • In den bisher beschriebenen Beispielen wurde das Etikett in einer Etikettenkammer eingekapselt, die durch eine Kombination aus einer Kappe und dem Ende eines Röhrchens gebildet wurde. Dies ist nicht die einzige mögliche Anordnungsweise. Ein Etikett könnte zum Beispiel in einer eine eigene Einheit bildenden Etikettenkammer eingekapselt werden, die vom Körper des Röhrchenabschnitts getrennt ist. Diese Etikettenkammer, mit darin befindlichem Etikett, wird dann durch Schweißen, Schmelzen oder Klebstoff oder durch irgendeine andere Methode mit dem Röhrchenkörper verbunden. Die fluiddichte Etikettenkammer könnte zum Beispiel in irgendein Teil am Röhrchenkörper eingreifen, wie zum Beispiel durch einen Schnappverschluss in einen Hohlraum an der Basis des Röhrchenkörpers. Diese Anordnung erfüllt die gleiche Aufgabe und hat die gleichen Vorzüge wie die oben beschriebenen Ausgestaltungen.
  • Die 13 und 14 zeigen eine Vergleichsanordnung, die kein Bestandteil der Erfindung ist. Sie zeigen schematisch die Röhrchen 80, 90, die jeweils aus einem äußeren Röhrchenabschnitt 81, 91 und einem inneren Röhrchenabschnitt 82, 92 bestehen. Die Basis der äußeren Röhrchenabschnitte 84, 94 ist im Wesentlichen flach. Die inneren und äußeren Röhrchenabschnitte sind ineinander gesteckt und weisen im unteren Teil einen engen Sitz auf. Im oberen Teil des Röhrchens befindet sich jedoch eine Lücke oder ein diskreter Zwischenraum 88, 98 zwischen dem inneren und dem äußeren Abschnitt. Dieser Raum nimmt ein Etikett (nicht dargestellt) auf. Das Etikett weist ähnliche Informationen wie oben beschrieben auf. Eine fluiddichte Versiegelung 87, 97 wird um den oberen Perimeter des Röhrchens zwischen den beiden Röhrchenabschnitten gebildet, um die in den Figuren mit 88 und 98 dargestellte fluiddichte Etikettenkammer zu vervollständigen.
  • Zwar sind in den 13 und 14 Röhrchen mit geraden Seiten dargestellt, doch ist jede beliebige Röhrchenform möglich, einschließlich der konventionellen Cluster-Röhrchenform. Außerdem umgibt der äußere Röhrchenabschnitt in diesen Figuren im Wesentlichen den gesamten inneren Röhrchenabschnitt. Dies ist nicht notwendig, und der äußere Röhrchenabschnitt könnte auf die Region der Etikettenkammer begrenzt sein oder an irgendeiner Stelle zwischen dem oberen und dem unteren Ende des Röhrchens enden.
  • Das Detail um die Oberseite des Röhrchens und in einer beliebigen anderen Verbindungsregion wird von einem Materialexperten bestimmt. Es können Abstandshalter, Verbindungsstücke und dergleichen verwendet werden. Es ist Ultraschallschweißung vorgesehen, um in der Produktion eine robuste, fluiddichte Schweißung zu erreichen.
  • Was die Transparenz der Etikettenkammer anbelangt, so muss die Etiketteninformation optisch lesbar sein. Die Region der Etikettenkammer direkt über der Etikettencodeinformation muss ausreichend transparent oder transluzent sein, damit der Code ermittelt werden kann. Der Rest der Etikettenkammer braucht nicht transparent zu sein und es ist vorgesehen, dass eine Art Linsenbereich vor dem Etikettencodebereich bereitgestellt wird. Dieser Linsenbereich könnte konvex oder anderweitig geformt sein, um bei Bedarf eine gewisse Vergrößerung zu erreichen.
  • Der Begriff „Strichcode" hat im Kontext der vorliegenden Erfindung eine sehr allgemeine Bedeutung. Er bezieht sich auf jede beliebige Anordnung von Symbolen, die bekannt oder noch zu ermitteln sind, die einen optisch lesbaren Code tragen. Er beinhaltet eine Serie von Strichen, Punkten, Leerzeichen, Grübchen, schattierten Bereichen, farbigen Bereichen oder dergleichen, ist aber keineswegs darauf begrenzt. Der Code kann auch Alphanumerik beinhalten. Er kann auch irgendeine Registrierung, ein Bezugsmerkmal oder Ausrichtungszeichen beinhalten, damit der Code in der korrekten Ausrichtung gelesen wird. Es wird davon ausgegangen, dass der Code maschinenlesbar ist, um eine schnelle Roboterbearbeitung der Röhrchen zu unterstützen.

Claims (22)

  1. Probenröhrchenbaugruppe, die im Wesentlichen eine fluiddichte Etikettenkammer beinhaltet, wobei die Röhrchenbaugruppe Folgendes umfasst: (i) einen Röhrchenabschnitt, dessen Boden eine Endkappe aufnimmt; und (ii) eine Endkappe, die auf den Boden des Röhrchenabschnitts gesetzt wird; und (iii) eine Etikettenkammer, die von einem im Wesentlichen fluiddichten Raum zwischen dem Boden oder der Außenfläche des Bodens des Röhrchenabschnitts und der Innenfläche der Endkappe definiert oder beim Gebrauch durch die Endkappe gebildet wird, die eine im Wesentlichen fluiddichte Kammer bildet, die dann an dem Röhrchenabschnitt angebracht wird, so dass die Kammer über dem Boden des Röhrchenabschnitts liegt; wobei das Gehäuse der Etikettenkammer beim Gebrauch ein Etikett aufnimmt, das optisch lesbare Formen oder Zeichen oder sonstigen optisch lesbaren Code trägt, wobei der Boden der Endkappe über dem Etikett für die optisch lesbaren Formen oder Zeichen oder den sonstigen optisch lesbaren Code ausreichend transluzent oder transparent ist, um durch die Endkappe gelesen zu werden.
  2. Probenröhrchenbaugruppe nach Anspruch 1, wobei die Endkappe eine Basis und eine aufrecht stehende Seitenwand umfasst, die im Wesentlichen um den Perimeter der Kappe verläuft.
  3. Probenröhrchenbaugruppe nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei die Endkappe eine Basis und eine aufrecht stehende Seitenwand umfasst, die im Wesentlichen um den Perimeter der Kappe verläuft, wobei der äußerste Endrand der Seitenwand so gestaltet ist, dass er mit einem um den Boden des Röhrchenabschnitts gebildeten Ansatz zusammenwirkt.
  4. Probenröhrchenbaugruppe nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, wobei die Endkappenseitenwand eine Rippe aufweist, die im Wesentlichen um den Umfang der Seitenwand verläuft.
  5. Probenröhrchenbaugruppe nach einem der Ansprüche 2 bis 4 einschließlich, wobei der Ansatz am Boden des Röhrchenabschnittes auch eine Rippe aufweist, die im Wesentlichen um den Umfang des Röhrchenabschnitts verläuft.
  6. Probenröhrchenbaugruppe nach Anspruch 5 in Abhängigkeit von Anspruch 4, wobei die Rippe an der Endkappe und die Rippe am Röhrchenabschnitt so positioniert sind, dass sie miteinander in Kontakt kommen, wenn die Endkappe auf das Ende des Röhrchenabschnitts gesetzt wird.
  7. Probenröhrchenbaugruppe nach Anspruch 6, wobei die beiden miteinander in Kontakt kommenden Rippen dadurch verbunden sind, dass sie erhitzt und zusammengedrückt werden, so dass ein fluiddichter Verschluss zwischen dem Röhrchenabschnitt und der Endkappe entsteht.
  8. Probenröhrchenbaugruppe nach Anspruch 3 oder Anspruch 4, wobei der Ansatz an dem Röhrchenabschnitt eine Nut oder Vertiefung aufweist, die so gestaltet ist, dass sie kooperativ mit einer entsprechenden Rippe am Endrand der Endkappenseitenwand in Eingriff kommt.
  9. Probenröhrchenbaugruppe nach Anspruch 3, wobei der Ansatz an dem Röhrchenabschnitt eine Rippe aufweist, die so gestaltet ist, dass sie kooperativ mit einer) entsprechendem) Nut oder Kanal am Endrand der Endkappenseitenwand in Eingriff kommt.
  10. Probenröhrchenbaugruppe nach Anspruch 8 oder Anspruch 9, wobei die Nut oder Vertiefung eine Nut oder Vertiefung umfasst, die im Wesentlichen um den Umfang der Kappe bzw. des Röhrchenabschnitts verläuft.
  11. Probenröhrchenbaugruppe nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Endkappe im Schnappverschluss auf dem Boden des Röhrchens sitzt.
  12. Probenröhrchenbaugruppe nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei das Etikett ein lasergeätztes Etikett ist.
  13. Probenröhrchenbaugruppe nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei das Etikett aus Papier gefertigt ist.
  14. Probenröhrchenbaugruppe nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei das Etikett aus einem Plastikmaterial gefertigt ist.
  15. Probenröhrchenbaugruppe nach einem der Ansprüche 1–11, 13 oder 14 einschließlich, wobei das Etikett ein gedrucktes Etikett ist.
  16. Probenröhrchenbaugruppe nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei das Etikett einen Strichcode beinhaltet.
  17. Probenröhrchenbaugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 15 einschließlich, wobei das Etikett einen Binärcode beinhaltet.
  18. Probenröhrchenbaugruppe nach einem der Ansprüche 13 bis 17 einschließlich, wobei das Etikett einen alphanumerischen Code zusammen mit einem Strichcode oder einem Binärcode beinhaltet.
  19. Verfahren zum Konstruieren einer Probenröhrchenbaugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 18 einschließlich, das die folgenden Schritte umfasst: (i) Bilden eines Röhrchenabschnitts; (ii) Bilden einer Endkappe für das geschlossene Ende des Röhrchens, so dass der Boden der Endkappe zum optischen Lesen von Formen oder Zeichen oder einem sonstigen optisch lesbaren Code durch ihn hindurch ausreichend lichtdurchlässig oder transparent ist; (iii) Platzieren eines Etiketts mit optisch lesbaren Formen oder Zeichen oder einem sonstigen optisch lesbaren Code zwischen dem geschlossenen Ende des Röhrchens und der Endkappe, um es durch die Endkappe zu lesen; (iv) Verbinden der Endkappe mit dem Boden des Röhrchenabschnitts, um die Probenröhrchenbaugruppe zu bilden und einen im Wesentlichen fluiddichten Verschluss zwischen dem Probenröhrchen und der Endkappe zu erzeugen, so dass das Etikett in einer Kammer eingekapselt ist, die zwischen der Endkappe und dem Boden des Röhrchenabschnitts definiert wird.
  20. Verfahren zum Konstruieren einer Probenröhrchenbaugruppe nach Anspruch 19, wobei die beiden Komponenten miteinander verschweißt werden.
  21. Verfahren zum Konstruieren einer Probenröhrchenbaugruppe nach Anspruch 18, wobei die beiden Komponenten durch Ultraschallschweißen miteinander verschweißt werden.
  22. Verfahren zum Konstruieren der Probenröhrchenbaugruppe nach einem der Ansprüche 1 bis 18 einschließlich, das die folgenden Schritte umfasst: (i) Bilden eines Röhrchenabschnitts; (ii) Bilden einer Endkappe für das geschlossene Ende des Röhrchens, einschließlich des Einkapselns eines Etiketts mit optisch lesbaren Formen oder Zeichen oder einem sonstigen optisch lesbaren Code in einer fluiddichten Etikettenkammer der Endkappe, so dass das Etikett durch die Endkappe gelesen werden kann, wobei der Boden der Endkappe ausreichend lichtdurchlässig oder transparent ist, damit optisch lesbare Formen oder Zeichen oder ein sonstiger optisch lesbarer Code durch ihn hindurch gelesen werden können; (iii) Anbringen der Endkappe an dem Röhrchenabschnitt, so dass die Kammer über dem Boden des Röhrchenabschnitts liegt.
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