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TECHNISCHER HINTERGRUND
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Harninkontinenz
ist weltweit ein bedeutendes Gesundheitsproblem. Inkontinenz kann
bei einer Schwächung
des Beckenbodens auftreten. Es gibt fünf Grundtypen der Harninkontinenz:
Stressinkontinenz, Harndranginkontinenz, gemischte Inkontinenz, Überlaufinkontinenz
und funktionale Inkontinenz. Zur Behandlung der Inkontinenz gibt
es eine große
Zahl von chirurgischen Eingriffen und Verfahren.
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Einige
Chirurgen lassen sich aus den verschiedensten Gründen Zeit, neue chirurgische
Verfahren zur Inkontinenzbehandlung zu übernehmen. Einige sind ungeschult
oder haben keine Erfahrung mit dem neuen Verfahren. Andere sind
einfach abgeneigt, neue, ungewohnt scheinende Instrumentenausrüstungen
auszuprobieren.
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Chirurgische
Zentren und Krankenhäuser haben
ein Inventar an chirurgischen Instrumenten, die gewöhnlich bei
Operationen eingesetzt werden. Chirurgen werden in einem frühen Stadium
mit diesem Bestand an chirurgischen Instrumenten ausgebildet und
gewöhnen
sich daran. Auf urologischem Gebiet sind gewöhnlich Nadeln, Nahtführungsgeräte und Fadenführer verfügbar, und
Chirurgen entwickeln oft beträchtliche
Erfahrung und erheblichen Komfort bei Verfahren, welche diese Geräte nutzen. Zu
den Beispielen derartiger chirurgischer Instrumente gehörten Stamey-Nadeln,
Raz-Nadeln und Pereyra-Nadeln. Siehe Stamey, "Endoscopic Suspension of the Vesical
Neck for Urinary Incontinence in Females" (Endoskopische Aufhängung des Blasenhalses zur
Behandlung von Harninkontinenz bei Frauen), Ann. Surgery, S. 465-471,
Oktober 1980; und Pereyra, "A
Simplified Surgical Procedure for the Correction of Stress Incontinence
in Women" (Vereinfachtes
Operationsverfahren zur Korrektur von Stressinkontinenz bei Frauen),
West. J. Surg., Obstetrics & Gynecology,
S. 243-246, Juli-August 1959. Einige Chirurgen lehnen unter Umständen ein
neues Verfahren einfach deshalb ab, weil die mit dem Verfahren verbundenen
Instrumente ungewohnt sind.
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Gegenwärtig sind
zur Behandlung der Inkontinenz die verschiedensten chirurgischen
Verfahrensoptionen verfügbar.
In Abhängigkeit
vom Alter, dem medizinischen Zustand und der persönlichen
Wahl können
Operationsverfahren angewandt werden, um die Kontinenz vollständig wiederherzustellen.
Ein Verfahrenstyp, der sich als besonders erfolgreiche Behandlungsoption
für Stressharninkontinenz
(SUI) erwiesen hat, ist ein Schlingenverfahren.
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Ein
Schlingenverfahren ist ein Operationsverfahren, das mit dem Plazieren
einer Schlinge zum Stabilisieren oder Unterstützen des Blasenhalses oder
der Harnröhre
verbunden ist. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Schlingenverfahren.
Beschreibungen verschiedener Schlingenverfahren werden in den US-Patentschriften US-A-5
112 344; 5 611 515; 5 842478; 5 860 425; 5 899 909; 6 039 686; 6
042 534 und 6 110 101 offenbart.
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Schlingenverfahren
unterscheiden sich in dem für
die Schlinge verwendeten Materialtyp, im Verfahren zur Verankerung
des Schlingenmaterials im Körper
und darin, wie das Schlingenmaterial in den Körper eingeführt wird. Die für ein Operationsverfahren
erforderliche Zeit variiert, ist aber vorzugsweise so kurz wie möglich. Über diesen
Faktor wird häufig
in der urologischen und gynäkologischen
Literatur berichtet. Siehe Atherton, M. J., et al., "A Comparison of Bladder
Neck Movement and Elevation After Tesnion-free Vaginal Tape and
Colposuspension" (Vergleich
von Bewegung und Anhebung des Blasenhalses nach spannungsfreier
Vaginalband- und Kolposuspension), British Journal of Obstetrics
and Gynaecology, Nov. 2000, Bd. 17, S. 1366-1370, Nilsson et al., "The Tension-free
Vaginal Tape Procedure is Successful in the Majority of Women with
Indications for Surgical Treatment of Urinary Stress Incontinence" (Das spannungsfreie
Vaginalbandverfahren ist erfolgreich bei der Mehrzahl der Frauen
mit Indikationen für
die chirurgische Behandlung von Stressharninkontinenz), British
Journal of Obstetrics and Gynaecology, April 2000, Bd. 108, S. 414-419;
und Ulmsten et al., "An
Ambulatory Surgical Procedure Under Local Anesthesia For Treatment
of Female Urinary Incontinence" (Ambulantes
Operationsverfahren unter Lokalanästhesie zur Behandlung der weiblichen
Harninkontinenz), Int. Urogynecol. J. (1996), Bd. 7, S. 81-86.
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Ernsthafte
Komplikationen bei Schlingenverfahren sind zwar selten, treten aber
auf. Komplikationen sind unter anderem Harnröhrenobstruktion, Entwicklung
von De-novo Harndranginkontinenz, Hämorrhagie, längere Harnverhaltung,
Infektion und Schädigung
von umgebendem Gewebe und Schlingenerosion.
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Das
Spannungsfreie Vaginalbandverfahren (TVT-Verfahren) (beziehbar von
Ethicon, N.J.) nutzt ein nicht absorbierbares ProleneTM-Polypropylennetz.
Das Netz ist eine im wesentlichen ebene, rechteckige Wirkware. Das
Netz weist mehrere Löcher auf,
die so bemessen sind, daß sie
das Einwuchern von Gewebe zulassen, um zur Vermeidung einer Infektion
beizutragen. Eine Kunststoffhülle
umgibt das Netz und wird zum Einsetzen des Netzes verwendet. Während des
Schlingenverfahrens werden Inzisionen im Abdominalbereich (d. h.
im suprapubischen Bereich) und in der Scheidenwand angelegt. Zwei gekrümmte, relativ
große
(5 mm oder größer) nadelartige
Elemente werden mit je einem Ende des Vaginalschlingennetzes verbunden.
Ein schlingenfreies Ende mit scharfer Spitze eines der nadelartigen
Elemente wird zunächst
durch die Vaginalinzision in den Paraurethralraum eingeführt. Unter
Verwendung eines an der Nadel befestigten Handgriffs wird die Nadel
seitlich (zum Beispiel nach rechts) abgewinkelt, um die Beckeneingeweidefaszie
zu durchstoßen, durch
den retropubischen Raum geführt
und durch die Abdominalinzision durchgeführt. Der Handgriff wird abgetrennt,
und die Nadel wird dann durch die Abdominalwand herausgezogen, wodurch
ein Abschnitt der Schlinge durch das Gewebe des Patienten gefädelt wird.
Der Handgriff wird dann mit der anderen Nadel verbunden, und das
Verfahren wird auf der kontralateralen bzw. gegenüberliegenden
Seite wiederholt, so daß das
Netz in einer Schleife unter dem Blasenhals oder der Harnröhre durchgeführt wird.
Die Schlinge wird so positioniert, daß sie den Blasenhals oder die
Harnröhre
geeignet unterstützt. Am
Ende des Verfahrens werden die Schlingenenden an der Abdominalwand
abgeschnitten, die Hülle wird
entfernt, und alle Inzisionen werden verschlossen.
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Mit
dem TVT-Verfahren und anderen bekannten Schlingenverfahren verbundene
Komplikationen sind unter anderem die Verletzung von Blutgefäßen der
Beckenseitenwand und der Abdominalwand, Hämatome, Harnverhaltung und
Blasen- und Darmverletzung infolge des Durchgangs großer Nadeln.
Ferner ist gewöhnlich
ein separates Zystoskopieverfahren erforderlich, um nach jedem Einsetzen des
nadelartigen Elements die Unversehrtheit der Blase zu bestätigen oder
eine Blasenperforation zu erkennen. Ein schwerwiegender Nachteil
des TVT-Verfahrens, besonders für
Chirurgen, die mit der Operationsmethode nicht vertraut sind, ist
der Mangel an Informationen über
den genauen Ort der Nadelspitze bezüglich der benachbarten Beckenanatomie.
Eine Leichenuntersuchung zeigte, daß die TVT-Nadel in unmittelbarer
Nähe von
empfindlichem Gewebe plaziert wird, wie z. B. oberflächlichen Bauchdeckengefäßen, unteren
Bauchdeckengefäßen, dem äußeren Darmgefäß und dem
Schließmuskel.
Siehe Walters, Mark D., "Percutaneous
Suburethral Slings: State of the Art" (Perkutane suburethrale Schlingen:
Stand der Technik), vorgetragen auf der Konferenz der American Urogynecologic
Society, Chicago (Oktober 2001).
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Wenn
man die Nadelspitze zufällig
die Oberfläche
irgendeines Blutgefäßes, Lymphkanals, Nervs,
Nervenbündels
oder Organs überqueren
läßt, können schwerwiegende
Komplikationen entstehen. Diese Mängel, Versuche zur Behandlung
dieser Mängel
und andere mit dem TVT-Verfahren verbundene Probleme werden in den
PCT-Veröffentlichungen
PCT WO 00/74613 und PCT WO 00/74594 offenbart.
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Mit
dem TVT- und mit anderen Schlingenverfahren sind zusätzliche
Probleme verbunden. Das Entfernen und Wiederverwenden des Handgriffs
des TVT-Produkts ist ein beschwerlicher, zeitraubender Prozeß, der erfordert,
daß der
Chirurg den Handgriff mit der Hand dreht, bis der Handgriff von
der Nadel abgeschraubt ist. Die Wiederverwendung des Handgriffs
stellt ein Verunreinigungsrisko dar, besonders wenn der Handgriff
und das Schraubgewinde nach Gebrauch auf einer Seite des Patienten
nicht richtig gereinigt und sterilisiert werden.
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WO
98/35616 offenbart ein chirurgisches Instrument zur Behandlung von
Harninkontinenz mit einem abnehmbaren Glied und einer Wiederherstellungsvorrichtung,
wobei die Wiederherstellungsvorrichtung angepaßt ist, das abnehmbare Glied
aufzunehmen. Nadeln unterschiedlicher Arten und implantierbare Schlingenmaterialien
zur Verwendung in Kombination mit dem abnehmbaren Glied und der Wiederherstellungsvorrichtung
während
des Schlingenverfahrens sind ebenfalls offenbart.
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KURZE ZUSAMMENFASSUNG
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Die
vorliegende Erfindung weist chirurgische Instrumente und implantierbare
Artikel für
urologische Anwendungen auf, besonders für Inkontinenz-Operationsverfahren.
Die Erfindung ist in den Ansprüchen
spezifiziert.
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Die
vorliegende Erfindung behandelt außerdem Operationsbestecke bzw.
-kits zum Gebrauch bei Operationsverfahren zur Behandlung von Inkontinenz
sowie verbesserte chirurgische Verfahren zur Inkontinenzbehandlung.
Die vorliegende Erfindung kann einen größeren Komfort für Chirurgen
mit den begleitenden Vorteilen für
den Patienten bieten. Die vorliegende Erfindung kann außerdem vorhandene Ausbildung
und Vorlieben von Chirurgen nutzen, um zu besseren Operationsergebnissen
beizutragen. Operationsverfahren, welche die vorliegende Erfindung
nutzen, können
verkürzt
werden, mit begleitenden Vorteilen, die Patienten und dem Gesundheitsfürsorgesystem
zugute kommen.
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Nach
einem Aspekt weist die vorliegende Erfindung ein Operationsbesteck
oder eine Zusammenstellung von chirurgischen Instrumenten zur Inkontinenzbehandlung
auf, das (die) ein implantierbares Material (z. B. eine Schlinge),
mindestens eine Nadel eines ersten Typs und mindestens eine Nadel
eines zweiten Typs aufweist. Der erste Nadeltyp unterscheidet sich
von dem zweiten Nadeltyp. Zum Beispiel könnte eine Nadel gerade und
die andere Nadel gekrümmt
sein, oder eine Nadel kann größer oder länger oder
anders geformt sein als die andere Nadel. Hierin werden eine Vielzahl
verschiedener Nadeltypen beschrieben. Die Bereitstellung verschiedener
Nadeltypen kann dem Chirurgen Optionen bieten, die bei vorhandenen
Operationsbestecken nicht verfügbar
sind.
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Die
Nadeln in dem Besteck brauchen nicht dem gleichen Zweck zu dienen.
Zum Beispiel kann eine Nadel eine Führungsna del mit relativ dünnem Profil
aufweisen (z. B. mit einem Durchmesser von weniger als etwa 3,5
mm im Querschnitt), und die andere Nadel kann eine größere Schlingentransportnadel
aufweisen. Die Führungsnadel
kann zunächst
suprapubisch (d. h. durch eine Abdominalinzision) eingeführt und
dann durch eine Vaginalinzision geführt werden. Dann kann die größere Schlingentransportnadel
mit der Führungsnadel
verbunden werden (z. B. mit einem wahlfreien Adapter oder Dilatator)
und dann mit Hilfe der Führungsnadel
aufwärts
durch den Körper
einer Patientin geführt
werden (zunächst durch
die Vaginalinzision und dann durch die suprapubische Inzision).
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Nach
einem anderen Aspekt weist die Erfindung ein Besteck bzw. ein Kit
mit einem ersten Schlingenmaterialtyp, einem zweiten Schlingenmaterialtyp
und mindestens einer Nadel zum Einführen des Schlingenmaterials
auf. Die Schlingenmaterialien können
synthetische oder nichtsynthetische Schlingenmaterialien aufweisen.
In einer Ausführungsform
können
die Schlingenmaterialien beide synthetische Materialien sein, aber
verschiedene Typen synthetischer Materialien (z. B. ein Polypropylen-Netzmaterial
und ein siliconbeschichtetes Material). Es gibt auch viele verschiedene
Typen nichtsynthetischer Materialien, die hierin erwogen werden. Wahlweise
kann das Besteck statt eines nichtsynthetischen Schlingenmaterials
mit kurzer Lagerbeständigkeit
in Bezug auf die übrigen
Elemente im Besteck ein Zubehörteil
aufweisen, das die Konstruktion einer Schlinge aus zwei verschiedenen
Materialien ermöglicht.
Dadurch wird der Chirurg in die Lage versetzt, eine Hybrid- oder
Verbundschlinge aus verschiedenen Materialien (z. B. aus verschiedenen
Packungen) bedarfsspezifisch herzustellen, um die verschiedenen
Eigenschaften der Materialien zu nutzen und sie mit der vorgesehenen
physiologischen Umgebung zu koordinieren.
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Ein
weiteres Besteck gemäß der vorliegenden
Erfindung weist ein implantierbares Material (z. B. eine Schlinge),
eine Nadel zum Einführen
der Schlinge und einen ersten und zweiten Typ eines Handgriffs zum
Gebrauch bei dem Operationsverfahren auf. Hier werden eine Vielzahl
verschiedener Handgrifftypen ins Auge gefaßt.
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Die
vorliegende Erfindung schließt
außerdem
Artikel ein, die bei urologischen Operationsverfahren einsetzbar
sind. Die vorliegende Erfindung schließt einen Adapter ein, der einen
Körperabschnitt mit
entgegengesetzten ersten und zweiten Endabschnitten aufweist. Der
erste Endabschnitt weist Flächen
zum Verbinden des Artikels mit einer Nadel auf. Der zweite Endabschnitt
weist einen Schlingenverbinder zum Verbinden des Artikels mit einer Schlinge
auf. Der Schlingenverbinder kann einen Universaladapter zum Verbinden
einer chirurgischen Nadel mit verschiedenen Schlingenmaterialtypen
(z. B. synthetischen oder nichtsynthetischen) aufweisen. Der Adapter
gestattet dem Chirurgen, eine der vielen Optionen von verfügbaren Schlingenmaterialien
so auszuwählen,
daß die übrigen Komponenten
des Operationsbestecks zum Implantieren irgendeines Schlingenmaterials
genutzt werden können.
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Die
vorliegende Erfindung schließt
außerdem
einen Nadelwandler zum Gebrauch bei einer Schlingeneinheit mit einem
Adapter oder Dilatator ein. Der Adapter oder Dilatator weist Flächen zum Verbinden
mit einem ersten Nadeltyp (z. B. einer Spezialnadel in einem Besteck)
auf. Der Nadelwandler weist einen ersten Endabschnitt mit Flächen auf, die
für den
Eingriff mit komplementären
Flächen
im Durchgangsweg des Dilatators bemessen und geformt sind, um den
Nadelwandler mit dem Dilatator zu verbinden. Der Nadelwandler weist
einen zweiten Endabschnitt auf, der im allgemeinen dem ersten Endabschnitt
entgegengesetzt ist. Der zweite Endabschnitt weist eine Einrichtung
zum Befestigen des Nadelwandlers an einem zweiten Nadeltyp auf,
der von dem ersten Nadeltyp verschieden ist. Der Nadelwandler ermöglicht,
daß der
Dilatator einer Schlingeneinheit an einer Nadel (z. B. einer Stamey-Nadel) befestigt
werden kann, die gewöhnlich
bei chirurgischen Operationen zur Behandlung von urologischen Erkrankungen
eingesetzt wird. Daher gestattet der Nadelwandler einem Chirurgen,
eine Schlingeneinheit mit einer bevorzugten Standardnadel zu verbinden.
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Die
vorliegende Erfindung schließt
ferner neuartige Schlingen und Schlingeneinheiten ein. Die Schlingen
können
bequem ohne Verwendung von Knochenankern implantiert werden. Eine
erfindungsgemäße Schlinge
weist ein synthetisches chirurgi sches Netz (z. B. aus Polypropylen)
mit ersten und zweiten Enden und mehreren Löchern auf, die so bemessen
und geformt sind, daß sie
das Einwuchern von Gewebe zulassen. Die Einheit weist eine entfernbare
synthetische Einführungshülle auf,
die um das chirurgische Netz herum angebracht ist. Mindestens ein
Faden ist mit dem chirurgischen Netz operativ verbunden und reicht über das
erste Ende des chirurgischen Netzes hinaus. Mindestens ein weiterer
Faden ist mit dem chirurgischen Netz operativ verbunden und reicht über das
zweite Ende des chirurgischen Netzes hinaus. Die Fäden sind
an die Verbindung mit einer chirurgischen Nadel angepaßt. Zum Beispiel
können
die Fäden
an eine Nadel mit einem Loch darin angebunden werden oder in einer
Fadenöffnung
eines Fadenführers
angebracht werden.
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Eine
weitere erfindungsgemäße Schlinge weist
ein synthetisches chirurgisches Netz (z. B. aus Polypropylen) mit
mehreren Löchern
auf, die so bemessen und geformt sind, daß sie das Einwuchern von Gewebe
zulassen. Die Einheit weist eine entfernbare synthetische Einführungshülle auf,
die um das chirurgische Netz herum angebracht ist. Die Hülle weist
erste und zweite Enden auf. Mindestens ein Faden ist mit dem chirurgischen
Netz operativ verbunden und reicht über das erste Ende der Einführungshülle hinaus.
Mindestens ein weiterer Faden ist mit dem chirurgischen Netz operativ
verbunden und reicht über
das zweite Ende der Einführungshülle hinaus.
Die Fäden
in dieser Ausführungsform
sind gleichfalls an die Verbindung mit chirurgischen Nadeln angepaßt.
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Die
neuartigen Schlingen können
bei neuen Operationsverfahren eingesetzt werden. Die neuen Operationsverfahren
weisen die folgenden Schritte auf: i) Bereitstellen einer neuartigen
Schlinge gemäß der vorliegenden
Erfindung, ii) Anlegen mindestens einer Vaginalinzision, iii) Anlegen
mindestens einer suprapubischen Inzision, iv) Durchführen eines
vorderen Nadelendes zunächst
durch eine suprapubische Inzision und dann durch die Vaginalinzision
auf einer Seite der Harnröhre
der Patientin, v) Durchführen
eines vorderen Endes einer Nadel zunächst durch eine suprapubische
Inzision und dann durch die Vaginalinzision auf der anderen Seite
der Harnröhre
der Pati entin, vi) Befestigen des ersten Fadens am vorderen Ende
einer Nadel, vii) Befestigen des zweiten Fadens am vorderen Ende
einer Nadel, viii) Implantieren der Schlinge, indem das vordere
Ende einer Nadel von der Vaginalinzision zu einer suprapubischen
Inzision bewegt wird, und ix) danach Entfernen der synthetischen
Einführungshülle.
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Ein
weiteres Operationsverfahren weist die Verwendung mehrerer Nadeln
mit verschiedenen Zwecken auf. Ein neuartiges Operationsverfahren weist
die folgenden Schritte auf: i) Bereitstellen eines Operationsbestecks
bzw. -kits, das mindestens eine Führungsnadel und mindestens
eine Schlingentransportnadel mit einer Spitze, eine an der Schlingentransportnadel
befestigte Schlinge und einen Adapter mit Spitzenaufnahmeflächen zur
Aufnahme der Schlingentransportnadelspitze aufweist, ii) Anlegen mindestens
einer Vaginalinzision, iii) Anlegen mindestens einer suprapubischen
Inzision, iv) Durchführen
der Führungsnadel
zunächst
durch eine suprapubische Inzision und dann durch die Vaginalinzision,
v) Befestigen des Adapters an der Nadel, vi) Plazieren der Spitze
der Schlingentransportnadel in den Spitzenaufnahmeflächen des
Adapters, und vii) Führen der
Schlingentransportnadel mit der Führungsnadel von der Vaginalinzision
zur suprapubischen Inzision, um die Schlinge zu implantieren. Dieses
Verfahren gestattet dem Chirurgen, die durch die kleinere Führungsnadel
bereitgestellte Kontrolle zu nutzen, um empfindliche anatomische
Strukturen zu vermeiden und dabei den Vorteil der Schlingentransportnadel beizubehalten.
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Die
vorliegende Erfindung weist außerdem Bestecke
bzw. Kits mit den hier beschriebenen neuartigen chirurgischen Instrumenten,
Zubehörteilen, Artikeln
und Schlingen sowie Operationsverfahren auf, welche die neuartigen
Strukturen nutzen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden im Verlauf
der nachstehenden Beschreibung besonderer Ausführungsformen in Verbindung
mit den Zeichnungen ersichtlich. Dabei zeigen:
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1 eine
Draufsicht eines Operationsbestecks nach einem Aspekt der vorliegenden
Erfindung;
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1A eine
Draufsicht eines Operationsbestecks nach einem anderen Aspekt der
vorliegenden Erfindung;
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2 eine
perspektivische Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schlingeneinlegesystems,
die das Schlingeneinlegesystem in auseinandergenommenem Zustand
darstellt;
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2A eine
vergrößerte perspektivische Ansicht
eines wahlfreien Verbinders zum Gebrauch in dem Besteck von 2;
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2B eine
perspektivische Ansicht einer aus zwei verschiedenen Schlingenmaterialien
aufgebauten Schlinge gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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2C eine
perspektivische Ansicht einer Schlinge mit einem Faden, der mit
Hilfe eines Fadenankers damit verbunden ist;
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3 eine
perspektivische Ansicht einer im wesentlichen geraden Nadel zum
wahlfreien Gebrauch in einem Besteck gemäß der vorliegenden Erfindung;
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4 eine
perspektivische Ansicht einer Nadel mit einem gekrümmten Abschnitt
zum wahlfreien Gebrauch in einem Besteck gemäß der vorliegenden Erfindung.
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5 eine
Seitenansicht einer Nadel mit ersten und zweiten Handgriffen zum
wahlfreien Gebrauch in einem Besteck gemäß der vorliegenden Erfindung;
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6 eine
Seitenansicht einer anderen Ausführungsform
der Nadel zum wahlfreien Gebrauch in einem Besteck gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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6A eine
vergrößerte Seitenansicht
eines Teil von 6;
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7 eine
Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform einer Nadel zum
wahlfreien Gebrauch in einem Besteck gemäß der vorliegenden Erfindung;
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8 eine
Seitenansicht eines Endabschnitts einer Nadel zum wahlfreien Gebrauch
in einem Besteck gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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9 eine
perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer Nadel zum
wahlfreien Gebrauch in einem Besteck gemäß der vorliegenden Erfindung;
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9A eine
vergrößerte Ansicht
eines Teils von 9;
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10 eine
Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform einer Nadel zum
wahlfreien Gebrauch in einem Besteck gemäß der vorliegenden Erfindung;
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Die 11-14 sind
Seitenansichten einer weiteren Ausführungsform einer Nadel zum
wahlfreien Gebrauch in einem Besteck gemäß der vorliegenden Erfindung;
dabei zeigen:
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11 die
Nadel mit einem stumpfen Element in unverriegelter, ausgefahrener
Stellung, das über
eine scharfkantige Fläche
hinaus ausgefahren ist,
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12 die
scharfkantige Fläche
und das stumpfe Element während
der anfänglichen
Ablenkung des stumpfen Elements durch Gewebe;
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13 das
stumpfe Element, das im wesentlichen bis zum Niveau der scharfkantigen
Fläche abgelenkt
ist, wie z. B., wenn die Nadel auf erheblichen Widerstand von Gewebe
trifft; und
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14 das
stumpfe Element in einer verriegelten, ausgefahrenen Stellung, nachdem
der mit dem Gewebe verbundene Widerstand endet und eine Feder das
stumpfe Element in die ausgefahrene Stellung zurückgeführt hat;
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15 eine
Seitenansicht eines Handgriffs und mehrerer unterschiedlicher Ausführungsformen von
Nadeln, die für
die Verwendung bei der vorliegenden Erfindung angepaßt sind;
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16 eine
Draufsicht des Handgriffs und der Nadeln von 15;
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17 eine
vergrößerte Ansicht
der Enden der in 16 dargestellten Nadeln;
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18 eine
perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Adapters zum
Verbinden einer Nadel mit einer Schlinge nach einem Aspekt der vorliegenden
Erfindung sowie von Teilen einer Schlingeneinheit oder Schlinge;
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18A eine perspektivische Ansicht, die eine weitere
Ausführungsform
eines Adapters zum Verbinden einer Nadel mit einer Schlinge nach
einem Aspekt der vorliegenden Erfindung sowie einen Endabschnitt
einer Nadel darstellt;
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18B eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform
eines Adapters zum Verbinden einer Nadel mit einer Schlinge nach
einem Aspekt der vorliegenden Erfindung, sowie von Teilen einer Schlinge
oder Schlingeneinheit;
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19 perspektivische
Ansichten verschiedener wahlfreier Handgriffe zum wahlfreien Gebrauch
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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20 eine
Seitenansicht einer Nadel mit einem wahlfreien Verstärkungshandgriff
zum Gebrauch nach einem Aspekt der vorliegenden Erfindung;
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21 eine
perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schlingeneinlegesystems,
die das Schlingeneinlegesystem im auseinandergenommenen Zustand
darstellt;
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21A eine perspektivische Ansicht, die eine Schlinge
darstellt, die aus einem anderen Material als dem in 21 dargestellten
Material konstruiert ist;
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21B eine Seitenansicht eines Fadenankers zum Gebrauch
in einer wahlfreien Schlinge gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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22 eine
Draufsicht einer Schlingeneinheit nach einem Aspekt der vorliegenden
Erfindung;
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22A eine Draufsicht einer Schlingeneinheit nach
einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung;
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23 eine
perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines Adapters zum
Verbinden einer Nadel mit einer Schlinge nach einem Aspekt der vorliegenden
Erfindung;
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24 eine
Draufsicht des Adapters von 23, der
mit einer Schlingeneinheit vernäht
dargestellt ist;
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25 eine
Seitenansicht des Adapters von 23 und
eines Fadens, der durch eine Öffnung
im Adapter und durch einen Schlingenanker an einer nichtsynthetischen
Schlinge eingefädelt
ist;
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26 eine
Schnittansicht des Adapters von 23;
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27 eine
Seitenansicht einer Schlingeneinheit, eines Nadelwandlers und einer
Nadel in auseinandergenommenem Zustand;
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27A die Elemente von 27 in
zusammengesetztem Zustand;
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28 ein
Ablaufdiagramm, das ein Verfahren nach einem Aspekt der vorliegenden
Erfindung darstellt;
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29 ein
Ablaufdiagramm, das ein weiteres Verfahren nach einem anderen Aspekt
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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30 bis 33 perspektivische
Ansichten, die nacheinander das suprapubische Einführen einer
Nadel darstellen; dabei zeigen:
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30 eine
Nadel, die gerade durch eine Abdominalinzision hindurchgeht;
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31 die
Nadel, während
der Chirurg den Widerstand zu ertasten sucht, der teilweise durch den
hinteren Abschnitt des Schambeins geboten wird;
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32 die
Nadel beim Durchgang entlang der Außenfläche des Schambeins, das bei
der Annäherung
der Nadel an eine Vaginalinzision für den Chirurgen als anatomische
Führung
dienen kann;
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33 die
Nadel bei ihrem Austritt aus einer Vaginalinzision;
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34 eine
perspektivische Ansicht eines an zwei Nadeln befestigten Schlingensystems
nach einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung;
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35 eine
perspektivische Ansicht einer durch eine chirurgische Klemme aufwärts gezogenen Schlingeneinheit;
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36 eine
perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Schlingeneinheit nach dem
Abtrennen der Adapter von der übrigen
Einheit, aber vor dem endgültigen
Zuschneiden;
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37 eine
perspektivische Ansicht der Schlingeneinheit gemäß der vorliegenden Erfindung nach
dem Entfernen der Hülle
und dem Zuschneiden der Schlinge;
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38 eine
perspektivische Ansicht einer kleinen Führungsnadel, nachdem diese
subrapubisch eingeführt
worden ist, eines mit der kleinen Führungsnadel verbundenen Adapters
nach dem subrapubischen Einführen
der Nadel, und einer weiteren großen Nadel zum Implantieren
einer Schlinge, die als Vorbereitung für das Durchführen durch
den Patienten durch die kleine Nadel in ein offenes Ende des Adapters
eingelegt wird;
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39 eine
perspektivische Ansicht eines Zubehörteils zum Gebrauch in einem
Besteck gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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40 eine
perspektivische Ansicht einer anderen erfindungsgemäßen Nadel,
die eine schematische Abbildung eines Merkmals der Nadel aufweist;
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41 eine
Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform des Adapters und
des Schlingenmaterials gemäß der vorliegenden
Erfindung, wobei die Elemente in auseinandergenommenem Zustand dargestellt
sind;
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42 eine
Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform des Adapters und
eines Schlingenmaterials nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden
Erfindung; und
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43 eine
Seitenansicht der Elemente von 41, wobei
die Elemente in zusammengesetztem Zustand dargestellt sind.
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AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG
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Die
nachstehende Beschreibung ist nur als Erläuterung und nicht als Einschränkung gedacht. Weitere
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden für den Durchschnittsfachmann
aus der vorliegenden Beschreibung ersichtlich werden.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft chirurgische Instrumente und implantierbare
Artikel zur Behandlung von Erkrankungen wie z. B. der Inkontinenz oder
Stressharninkontinenz (SUI) sowohl bei Männern als auch bei Frauen.
Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem verbesserte Operationsverfahren, welche
die chirurgischen Artikel verwenden. Obwohl die hier offenbarte
Erfindung sich im allgemeinen auf SUI bezieht, ist im Umfang der
vorliegenden Erfindung auch die Behandlung anderer urologischer
Erkrankungen enthalten, wie z. B. Harndranginkontinenz, Stuhlinkontinenz,
gemischter Inkontinenz, Überlaufinkontinenz,
funktionaler Inkontinenz, Prolaps (z. B. Vaginal- und Uterusprolaps), Enterozelen (z.
B. des Uterus oder des Dünndarms),
Rektozelen, Zystozelen und anderen Erkrankungen. Es wird erwogen,
die vorliegende Erfindung unter Umständen auch in Verbindung mit
Begleitverfahren anzuwenden, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf Verfahren
zur Behandlung von Zystozele, Rektozele, Vaginalprolaps sowie für anatomische
Korrekturen.
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Nach
einem Aspekt weist die vorliegende Erfindung ein Operationsbesteck
auf. 1A zeigt ein Beispiel eines derartigen Bestecks 15.
Das Besteck 15 weist ein implantierbares Material (z. B.
ein Schlingennetz, das als Teil einer Schlingeneinheit 46 bereitgestellt
wird), mindestens ein (vorzugsweise zwei) Exemplare eines ersten
Nadeltyps 60 und mindestens ein (vorzugsweise zwei) Exemplare
eines zweiten Nadeltyps 60A auf. Der erste Nadeltyp 60 unterscheidet
sich vorzugsweise vom zweiten Nadeltyp 60A.
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Der
Begriff "Nadel", wie er hier gebraucht wird,
dient allgemein zur Beschreibung der verschiedensten chirurgischen
Instrumente, einschließlich Nahtführungsinstrumente,
Fadenführer,
Nadeln und dergleichen. Typischerweise weist die Nadel einen langgestreckten
Körper
und zwei Enden auf. Die Nadel erleichtert den Durchgang durch Gewebe,
vorzugsweise von einer Abdominalinzision zu einer Vaginalinzision,
oder alternativ von der Vaginalinzision zu einer Abdominalinzision.
Wenn in der vorliegenden Patentanmeldung gesagt wird, daß eine Nadel von
einem anderen Typ ist als eine andere Nadel, dann ist gemeint, daß sich die
Nadel in einem Merkmal wesentlich unterscheiden, das möglicherweise ein
Operationsverfahren zur Behandlung einer urologischen Erkrankung
beeinflussen kann. Merkmale, die gemäß der vorliegenden Erfindung
unterschiedlich sein können,
schließen
ein, sind aber nicht beschränkt
auf die Größe der Nadeln,
die Länge
der Nadeln, die Form der Nadeln, die Eigenschaften eines Nadelendes
(z. B. scharfkantige oder stumpfe Flächen, geschlossener oder offener
Hohlraum), die Funktionsfähigkeit
der Nadeln zusammen mit einem Blasenperforationsdetektor oder einer
Einrichtung zum Vermeiden von Perforationen der Blase, das Material
der Nadeln, ob die Nadeln an einen Faden angebunden werden können, die
Festigkeit der Nadeln, die Querschnittsgröße (z. B. der Durchmesser) oder -form
der Nadel, das Vorhandensein eines integrierten Handgriffs, das
Vorhandensein eines Blasenperforations-Detektionsmerkmals, der Verformbarkeitsgrad
der Nadeln, ob die Nadeln wiederverwendbar sind oder nur zum Gebrauch
bei einem einzigen Patienten bereitgestellt werden, die Sterilisationsfähigkeit
der Nadeln durch ein bestimmtes Sterilisationsverfahren, ob die
Nadeln Flächen
aufweisen, die für
den Eingriff mit komplementären
Flächen
an einem anderen chirurgischen Artikel bemessen und geformt sind,
die Fähigkeit
der Nadel zur Abgabe eines Medikaments, wie z. B. eines Narkosemittels,
die Fähigkeit
der Nadel zur Aufnahme eines Beleuchtungsmerkmals bzw. einer Beleuchtungseinrichtung, ob
die Nadeln einen Abschnitt aufweisen, der relativ zu den übrigen Teilen
der Nadel verschiebbar ist, und andere Merkmale.
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4 zeigt
eine gekrümmte
Nadel 60. Die Nadel 60 ist vorzugsweise bogenförmig und
weist ein Ende 58 und ein Ende 62 auf. Die Enden
oder Spitzen der Nadel 60 sind vorzugsweise nicht scharf, sondern
können
kegelförmig
sein, um einen leichten Durchgang durch Gewebe zu ermöglichen,
dabei aber eine stumpfe Oberfläche
aufweisen, die das Einschneiden in empfindliches Gewebe vermeidet, wie
z. B. in die Blase oder Harnröhre.
In einer bevorzugten Ausführungsform
liegt die Länge
der Nadel 60 etwa im Bereich von 16,5 cm bis 24,1 cm (6,5
Zoll bis 9,5 Zoll), die Nadel hat einen bevorzugten Außendurchmesser
von etwa 3,175 mm (0,125 Zoll). Vorzugsweise ist der Durchmesser
der Nadel 60 klein im Vergleich zu den Durchmessern nach
dem Stand der Technik, um Gewebeverletzungen zu vermindern.
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Die
Nadel 60 besteht vorzugsweise aus einem verformbaren, aber
haltbaren, biokompatiblen Material für chirurgische Instrumente,
wie z. B., aber nicht beschränkt
auf Edelstahl (z. B. 316er Edelstahl oder 17-4er Edelstahl), Titan,
Nitinol, Polymere, Kunststoffe und andere Materialien einschließlich Materialkombinationen.
Die Nadel 60 sollte eine ausreichende strukturelle Integrität aufweisen,
um den verschiedenen Kräften
(z. B. Kräften,
die durch Befestigung des Dilatators und Eindringen/Durchgang der
Nadel 60 durch die verschiedenen Gewebe verursacht werden)
ohne erhebliche strukturelle Deformation zu widerstehen. Wahlweise
könnten
die Nadeln 60 ausrei chend verformbar sein, um einem Arzt oder
Anwender der Vorrichtung zu ermöglichen,
die Nadel 60 in eine gewünschte Form zu bringen und dadurch
den Operationszugang zu optimieren.
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3 zeigt
eine im wesentlichen gerade Nadel 60A. Einige Chirurgen
bevorzugen für
bestimmte urologische Operationen eine gekrümmte Nadel gegenüber einer
geraden Nadel. Andere bevorzugen gerade Nadeln gegenüber gekrümmten Nadeln.
Dem Chirurgen die Option zu bieten, die eine oder die andere Nadel
aus einem Operationsbesteck zu verwenden, kann den Komfort für den Chirurgen
erhöhen und
die Fertigkeiten eines bestimmten Chirurgen an die in dem Operationsbesteck
bereitgestellten chirurgischen Instrumente anpassen.
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6 zeigt
einen anderen Typ einer gekrümmten
Nadel 40' mit
integriertem Handgriff 44. Der vordere Endabschnitt 42 der
Nadel 40 weist eine Öffnung
(Bohrung 43) zur Aufnahme eines während des Operationsverfahrens
verwendeten Fadens 6 auf. Die 7 und 8 zeigen
eine gekrümmte
Nadeleinheit 50 mit einem gekrümmten Abschnitt 53,
einem Ende 54',
einem verschiebbaren Handgriff 52' und einer Handgriffaritierung
oder einem Stabilisator 51.
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Die 9, 9A und 10 zeigen
einen anderen Typ der Nadeleinheit 80, der einen Endabschnitt 81 mit
einer Öffnung 82 zur
Aufnahme eines Fadens 6 aufweist. Die Öffnung 82 zur Aufnahme eines
Fadens 6 ist als Bohrung dargestellt. Alternativ könnte die Öffnung eine
Schlitz-, Spalt- oder andere Form zur Aufnahme und zum sicheren
Spannen des Fadens 6 aufweisen.
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Die
Nadeleinheit 80 weist eine Hülse 87 auf. Der Endabschnitt 81 und
die Öffnung 82 können in der
Hülse 87 untergebracht
werden. Vorzugsweise ist der Endabschnitt stumpf und frei von etwaigen scharfkantigen
Flächen.
Die Nadel 80 enthält
außerdem
einen Mechanismus 85, der den stumpfen Endabschnitt 81 zwischen
i) einer ausgefahrenen Position, in der die Fadenöffnung 82 über das
Ende des äußeren Hülsenelements 87 hinausreicht,
so daß die Fadenöffnung bequem
einen Faden 6 aufnehmen kann, und ii) einer eingefahrenen
Position bewegen kann, in welcher der stumpfe Endabschnitt im geringeren
Abstand vom Ende des äußeren Hülsenelements 87 angeordnet
ist als in der ausgefahrenen Position, und die zum Festhalten eines
in die Fadenöffnung 82 eingefädelten Fadens
dient. Vorzugsweise befindet sich die Öffnung 82 in der eingefahrenen Position
vollständig
innerhalb des Hülsenelements 87,
um den Faden 6 an der Nadel 80 festzuhalten und
einer Trennung von Faden 6 und Nadel 80 zu widerstehen.
Ein Knopf 88' wird
benutzt, um die Elemente bequem zwischen der ausgefahrenen und der eingefahrenen
Position zu verschieben. Vorzugsweise wird eine Feder benutzt, um
die Elemente zur eingezogenen Position hin vorzuspannen.
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Die 11-14 zeigen
eine weitere Ausführungsform
der Nadel 500 zum wahlfreien Gebrauch in einem Besteck
gemäß der vorliegenden
Erfindung. Die Nadel 500 weist einen Handgriff und eine
Hülse auf,
die relativ zueinander unbeweglich bleiben. Die Hülse weist
eine relativ scharfkantige Fläche
518 zum Zerschneiden von Gewebe auf. Die Nadel 500 schließt außerdem ein
inneres Element ein, das relativ zum Handgriff beweglich ist. Das
innere Element weist ein stumpfes Ende 528 auf. Vorzugsweise
enthält
das bewegliche Element auch eine Fadenöffnung 529. Alternativ
könnte
das innere Element eine Einrichtung zum Einrasten auf einem Dilatator
aufweisen, wie weiter unten ausführlicher beschrieben
wird.
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11 zeigt
eine Nadel 500 mit einem stumpfen Element 528 in
einer unverriegelten, ausgefahrenen Position, das über die
scharfkantige Fläche 518 hinausreicht.
In dieser Position schützt
das stumpfe Element 528 Gewebe vor der scharfkantigen Fläche 518,
aber das stumpfe Element 528 kann frei nach innen ausweichen,
wenn die Nadel an zähes Gewebe
(z. B. Abdominalfaszie) angepresst wird. 12 zeigt
die scharfkantige Fläche 518 und
das stumpfe Element 528 bei beginnender Ablenkung des stumpfen
Elements 528 durch Gewebe.
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13 zeigt
das stumpfe Element 528, das im wesentlichen bis zum Niveau
der scharfkantigen Fläche 518 abgelenkt
ist, wie z. B. wenn die Nadel auf erheblichen Widerstand vom Gewebe
trifft. In diesem Zustand kann die scharfkantige Fläche jetzt
zum Durchschneiden des zähen
Gewebes benutzt werden, um die plötzliche ruckartige Bewegung
der Nadel zu vermeiden, die bei der Nadel mit stumpfen Ende nach
dem Stand der Technik auftritt. 14 zeigt
das stumpfe Element 528 in einer verriegelten, ausgefahrenen
Position, nachdem der mit dem Gewebe verbundenen Widerstand aufhört und die
Feder 510 das stumpfe Element 528 in die ausgefahrene
Position zurückgeführt hat.
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Vorzugsweise
weist die Nadel 500 eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln
des stumpfen Endabschnitts 528 in der ausgefahrenen Position auf,
um eine Verletzung von Gewebe zu vermeiden, sobald die Nadel durch
das zähe
Gewebe hindurchgeht. Die Verriegelungseinrichtung weist vorzugsweise
eine Verriegelungsblattfeder 502 auf. Ein Ende der Blattfeder 502 ist
vorzugsweise an dem Handgriff befestigt, und das andere Ende der
Blattfeder 502 ist zwischen einer Verriegelungsstellung
(14) und einer Auslösestellung (11-13)
beweglich.
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Das
innere verschiebbare Element mit stumpfem Ende 528 weist
eine Federschulter 509 und einen Verlängerungsarm 530 mit
einer Blattfeder-Kurvenfläche 537 und
einer Blockierfläche 532 auf.
Wenn die Nadel 500 anfangs gegen das zu durchschneidende
Gewebe gepresst wird, dann drückt
die Blattfeder-Kurvenfläche 537 das
Ende der Blattfeder 502 von einer Haltelippe 520 weg
(weiter unten ausführlicher
beschrieben). Die Blockierfläche 532 ist
so angepaßt,
daß sie
mit dem Ende der Verriegelungsblattfeder 502 in Eingriff
kommt, um das verschiebbare Element in der ausgefahrenen Position
zu verriegeln. Die Feder 510 spannt das innere Element
zur ausgefahrenen Position hin vor. Ein frei bewegliches Federbefestigungsglied
ist funktionsfähig
mit einem Ende der Feder 510 verbunden, und das andere
Ende befindet sich im Eingriff mit der Federschulter 509 des
inneren verschiebbaren Elements.
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Die
Nadel 500 weist außerdem
vorzugsweise einen Auslösemechanismus
zum Auslösen
des inneren Elements mit dem stumpfen Ende 528 aus der verriegelten
Position auf. Der Auslösemechanismus weist
eine Schiebeknopfeinheit 525 mit einer Blattfeder-Haltelippe 520 auf.
Die Blattfeder-Haltelippe 520 ist so bemessen und geformt,
daß sie
die Blattfeder in der in 11 dargestellten
Auslöseposition
hält. Der
Auslösemechanismus
weist außerdem
eine Ablenkfläche
(unmittelbar angrenzend an die Haltelippe 520) auf, um
die Blattfeder aus der verriegelten Position (14)
in die Auslöseposition
(11) zu verschieben, wenn der Knopf 525 gedrückt wird.
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Die 15 bis 17 zeigen
zusätzliche Beispiele
verschiedener Nadeltypen zum Gebrauch in einem Besteck gemäß der vorliegenden
Erfindung. Die Nadel 202 weist zwei im wesentlichen gerade
Abschnitte auf, die einen vorgegebenen Winkel miteinander bilden.
Die Nadel 202 weist zwei im wesentlichen scheibenförmige integrierte
Handgriffe und einen rhombischen, weitgehend flachen Endabschnitt auf.
Der Endabschnitt enthält
eine Öffnung.
Die Nadel 204 weist zwei im wesentlichen gerade Abschnitte
in einem vorgegebenen Winkel auf, der sich von dem Winkel der Nadel 202 unterscheidet.
Die Nadel 204 ist außerdem
länger
als die Nadel 202 und weist einen anders geformten Endabschnitt
auf. Die Nadel 206 weist einen geraden und einen gekrümmten Abschnitt
auf. Die Nadel 206 weist einen im wesentlichen flachen
Endabschnitt mit einer Öffnung 208 auf. Ein
Handgriff 200 mit einer Klemmschraube kann an der Nadel 206 befestigt
werden (z. B. an der komplementären
Fläche 209).
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Die
Nadeln 202, 204 und 206 sind so bemessen
und geformt, daß sie
für die
Verwendung bei Operationsverfahren geeignet sind. Die Nadeln sind besonders
gut für
die Behandlung von urologischen Erkrankungen verwendbar. Vorzugsweise
sind die Nadeln aus einem festen biokompatiblen Material konstruiert,
wie z. B. aus Edelstahl. Sie können
wiederverwendbar sein und können
durch Dampfsterilisationsverfahren sterilisiert werden, einschließlich Momentansterilisationsverfahren,
die gewöhnlich
in der Nähe
des Operationsortes ausgeführt
werden.
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Die
verschiedenen Größen und
Formen der Nadeln bieten einem Chirurgen die Option, je nach den
Bedürfnissen
eines bestimmten Operationsverfahrens (z. B. Größe des Patienten, frühere Operationen,
Vernarbung, Begleitverfahren, Zustand des Patienten und Anatomie
des Patienten usw.) eine verschiedene Nadel zu verwenden.
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Nach
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung brauchen die verschiedenen
Nadeltypen bei einem Operationsverfahren nicht dem gleichen Zweck
zu dienen, sondern könnten
einen anderen Zweck erfüllen. 38 zeigt
eine chirurgische Führungsnadel 602 (z.
B. mit einem Durchmesser von etwa 4 mm oder weniger, vorzugsweise
von etwa 3 mm) und eine relativ größere Schlingentransportnadel 604 (z.
B. mit einem Durchmesser von 5 mm). An dem Schlingentransportelement
ist vorzugsweise eine Schlingeneinheit 610 (z. B. ein Schlingennetz und
eine Einführungshülle) befestigt.
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Die
Führungsnadel 602 erfüllt einen
anderen Zweck als die chirurgische Transportnadel 604.
Die chirurgische Führungsnadel 602 ist
vorzugsweise klein und hat eine abgestumpfte Spitze. Die abgestumpfte
Spitze wird zunächst
durch eine Abdominal- oder suprapubische Inzision 400 und
dann durch eine Vaginalinzision 404 durchgeführt. Das
Einführen einer
kleinen, stumpfen Nadel auf diese Weise bietet dem Chirurgen eine
zusätzliche
Kontrolle beim Manövrieren
durch die Anatomie eines Patienten und bei der Vermeidung von empfindlichem
Gewebe.
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Ein
Operationsbesteck nach der vorliegenden Erfindung weist einen Adapter 54 am
Ende der Nadel 602 auf. Die Schlingentransportnadel 604 kann
wahlweise eine scharfe Spitze aufweisen. Der Adapter nimmt die Spitze
der Nadel 604 auf. Es besteht die Ansicht, daß durch
Aufwärtsschieben
der Schlingentransportnadel 604 mit einer Hand unter gleichzeitigem
Lenken der Spitze der Nadel 604 durch Festhalten der Führungsnadel 602 mit
der anderen Hand eine bessere Kontrolle erreicht wird als beim Einführen einer
großen
Nadel nach dem Stand der Technik, die zunächst durch die Vaginalinzision 404 und
dann durch die suprapubische Inzision durchgeführt wird.
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Alternativ
kann der Adapter Flächen
zum festen Einkuppeln und zur Befestigung an der Nadel 604 aufweisen.
Diese Flächen
können
mechanische Verriegelungsstrukturen, Spannstrukturen oder Verschlussstrukturen
aufweisen. Wahlweise kann ein biokompatibler Klebstoff verwendet
werden, um die Spitze der Schlingentransportnadel 604 an
den Adapter anzukleben.
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40 zeigt
eine Nadel 60 mit einem Blasenperforationsdetektor 121.
Als Blasenperforationsdetektor können
die verschiedensten Einrichtungen benutzt werden. Der Nadelperforationsdetektor
kann einen pH-Meßfühler aufweisen,
um zu bestimmen, ob der von der Nadel angetroffene pH-Wert außerhalb
erwarteter Grenzwerte liegt. Wenn z. B. die Blase perforiert worden
ist, dann trifft die bei einer solchen Perforation austretende Flüssigkeit
wahrscheinlich auf das Ende der Nadel 58 und verändert den
pH-Wert, der von der Nadel angetroffen wird. Die Änderung
des pH-Wertes kann als Signal benutzt werden, daß die Blase perforiert worden
ist.
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Der
Blasenperforationsdetektor 121 signalisiert vorzugsweise
eine drohende Blasenperforation vor ihrem Auftreten, so daß er Blasenperforationen verhindert.
Zum Beispiel kann ein Objekt in der Blase 14 der Patientin
plaziert werden. Die Nadel 60 und das Objekt können eine
komplementäre
Lichtquellen- und Detektionseinrichtung (z. B. einen photoelektrischen
Sensor) aufweisen, um Blasenperforationen durch das Ende 58 der
Nadel 60 zu vermeiden. Zum Beispiel kann das Objekt eine
Lichtquelle und einen Lichtemitter enthalten. Die Nadel 60 kann
einen Lichtdetektor enthalten, der so abgestimmt ist, daß er von
dem Objekt emittiertes Licht empfängt. Vorzugsweise emittiert
das Objekt Licht durch die Blase 14, so daß die Nadel 60 das
Licht empfängt, bevor
sie die Blase 14 perforiert.
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Als
Alternative kann die Nadel 60 mit einer Lichtquelle verbunden
sein und kann Licht emittieren. In dieser Ausführungsform enthält das in
der Blase plazierte Objekt einen lichtempfindlichen Detektor/Empfänger und
kann mit einer Alarmeinrichtung und einer Steuerung verbunden sein.
Die Steuerung kann einen Schwellwert für die erfasste Lichtintensität einstellen.
Oberhalb dieses Schwellwerts kann ein Alarm ausgelöst werden,
um einen Chirurgen zu warnen, daß die Nadel sich in unmittelbarer
Nähe der Blase
befindet und daß unter
Umständen
eine Blasenperforation kurz bevorsteht. Wahlweise kann die Blase
mit einem photoleitfähigen
Medium gefüllt
werden, um die Erfassung einer Blasenperforation zu verbessern.
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In
einer weiteren Ausführungsform
kann die Nadel einen Widerstands- oder Kapazitätsdetektor aufweisen, der die
nach dem Perforieren der Blase festgestellte Widerstandsänderung
nachweisen kann. In einer weiteren Ausführungsform kann ein Objekt
durch die Harnröhre
in der Blase plaziert werden. Die Nadel kann einen Annäherungssensor
aufweisen, um die Annäherung
der Nadel an das Objekt zu erfassen. Dieser Nadeltyp kann so konstruiert werden,
daß er
operativ mit einer Alarmeinrichtung (z. B. akustisch, optisch oder
taktil) verbunden wird, die den Chirurgen informiert, daß sich die
Nadel in unmittel barer Nähe
des Objekts befindet, das in der Blase plaziert ist. Es besteht
die Ansicht, daß durch eine
derartige Vorrichtung Blasenperforationen vermieden werden, da der
Chirurg beim Feststellen des Alarms den Weg der Nadel ändern und
einen Weg wählen
kann, der nicht in unmittelbarer Nähe der Blase verläuft. Alternativ
kann durch die Nähe
zwischen der Nadel und einem Objekt in der Blase ein Stromkreis
geschlossen werden und einen Alarm auslösen. Der Alarm kann akustisch
oder optisch sein oder durch einen integralen Teil der Nadel oder
eine separate, in das System integrierte Vorrichtung für den Anwender
fühlbar
sein.
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Nach
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann eine Nadel
wahlweise die Fähigkeit
zur Abgabe eines Medikaments (z. B. eines Narkosemittels) während des
Operationsverfahrens aufweisen. Zum Beispiel kann die Nadel hohl
und mit einem offenen Ende versehen sein. Die Nadel kann ein Verbindungsstück für den Anschluß an einen
Medikamentenbehälter
und einen Abgabemechanismus (z. B. eine Injektionsspritze) aufweisen.
Als weitere Alternative kann die Nadel eine Anschlußeinrichtung zu
einer Lichtquelle zur Verbesserung der Sichtbarkeit oder zur Überwachung
durch einen in der Blase plazierten Lichtdetektor aufweisen (z.
B. um Blasenperforationen zu vermeiden).
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Wie
aus 1 erkennbar, weist ein Operationsbesteck 11,
nicht gemäß der vorliegenden
Erfindung, einen ersten Schlingenmaterialtyp (z. B. als Teil der
Schlingeneinheit 46), einen zweiten Schlingenmaterialtyp 10 und
mindestens eine Nadel (z. B. 60) auf. Der Begriff "Schlinge" oder "Artikel" oder "Netz", oder die Ausdrücke "implantierbares Netz", "implantierbarer Artikel" oder "Schlingennetz" (oder Kombinationen
davon) werden im allgemeinen zur Beschreibung einer Vielzahl von
Materialien verwendet, zu denen synthetische und nichtsynthetische Materialien
gehören.
Typischerweise ist der implantierbare Artikel langgestreckt und
im wesentlichen flach. Er kann als ein Hängematten-, Schlingen-, Streifen-
oder Stützelement
verwendet werden. Wenn in der vorliegenden Anwendung gesagt wird, daß ein Schlingenmaterial
von einem anderen Typ ist als ein anderes Schlingenmaterial, dann
ist gemeint, daß sich
die Materialien wesentlich in einem Merkmal unterscheiden, das möglicherweise
ein Operationsverfahren zur Behandlung einer urologischen Erkrankung
beeinflussen kann. Merkmale, die gemäß der vorliegenden Erfindung
verschieden sein können, schließen ein,
sind aber nicht beschränkt
auf die Fähigkeit
der Schlinge, Infektionen oder Gewebeerosion zu vermeiden, die Lagerbeständigkeit
des Produkts, den Materialtyp, die Form des Materials, das Vorhandensein
eines Schlingenspannelements (wie z. B. in der US-Patentanmeldung
Nr. 09/917 562, eingereicht am 27. Juli 2001, offenbart), das Vorhandensein
eines Justierungsmerkmals, wie in dem US-Patentanmeldungs-Inhaltsvermerk
Nr. AMS-018, eingereicht am 30. Oktober 2001, beschrieben, der Priorität vor der
vorläufigen
US-Patentanmeldung Nr. 60/237 075, eingereicht am 3. Oktober 2001,
beansprucht, die Schlingenmaterialbehandlung, die Pororität des Schlingenmaterials,
die Form des Schlingenmaterials, die Schlingenlänge, die Festigkeit des Materials,
die elastische Eigenschaft des Materials, die Möglichkeit des Einwucherns von
Gewebe, die Biokompatibilität
des Materials und das Vorhandensein oder Fehlen einer Einführungshülle.
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Während die
Schlingen für
die Behandlung von Stressharninkontinenz (SUI) vorzugsweise rechteckig
sind, werden auch andere Formen erwogen. In Abrängigkeit von der angestrebten
Behandlung (z. B. eine hängemattenartige
Unterstützung
für die
Blase oder den Blasenhals bereitzustellen oder eine Rektozele, Enterozele
oder einen Prolaps zu behandeln) können die Schlingen irgendeine
aus einer großen
Zahl von Formen aufweisen. Als Beispiel kann die Schlinge die allgemeine
Form der Schlingen haben, die in Moir et al., "The Gauze-Hammock Operation", Journal of Obstetrics
and Gynaecology of the British Commonwealth, Bd. 75, Nr. 1, S. 1-9
(1968), beschrieben und dargestellt sind.
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Geeignete
nichtsynthetische Materialien sind unter anderem Allotransplantate,
Homotransplantate, Heterotransplantate, autologe Gewebe, Leichenfaszie
und Fascia lata. Einige Chirurgen glauben, daß nichtsynthetische Materialien
i) von einer Charge zur anderen hinsichtlich der Materialeigenschaften gleichmäßiger sind,
im Gegensatz zu bestimmten syntheti schen Schlingen, deren Eigenschaften
unter Umständen
für veränderlich
gehalten werden, ii) mit geringerer Wahrscheinlichkeit zu Gewebeerosion führen oder
mit geringerer Wahrscheinlichkeit eine ungünstige Reaktion des Fremdkörperabwehrmechanismus
des Patienten hervorrufen, da der Körper weniger wahrscheinlich
ein nichtsynthetisches Material als Fremdstoff erkennt, und iii)
mit geringerer Wahrscheinlichkeit langfristig vom Körper abgestoßen werden.
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Geeignete
synthetische Materialien für
eine Schlinge sind unter anderem Polymere und Kunststoffe, und in
einem erfindungsgemäßen Besteck kann
auch irgendeine Kombination derartiger Materialien verwendet werden.
Handelsübliche
Beispiele solcher Materialien sind unter anderem MarlexTM, ProleneTM und VaskutekTM.
Andere Beispiele geeigneter Materialien sind unter anderem diejenigen,
die in der US-Patentanmeldung, Serien-Nr. 09/939 098, eingereicht
am 24. August 2001 (deren gesamter Inhalt hiermit durch Verweis
einbezogen wird), offenbart werden. Konkrete Beispiele von synthetischen Schlingenmaterialien
schließen
ein, sind aber nicht beschränkt
auf Polypropylen, Polyethylen, Nylon, PLLA und PGA. Zum Beispiel
bevorzugen einige Chirurgen synthetische Materialien, da sie glauben,
daß solche
Materialien: i) fester und/oder dauerhafter als viele nichtsynthetische
Materialien sind (z. B. mit geringerer Wahrscheinlichkeit durch
Fadenablösung versagen),
ii) andere elastische Eigenschaften aufweisen, iii) mit größerer Wahrscheinlichkeit
das wünschenswerte
Einwuchern von Gewebe zulassen, iv) leichter und wirksamer mit wünschenswerten
Merkmalen verbunden bzw. vermischt werden können, wie z. B. mit antimikrobiellen
Mitteln, v) viele nichtsynthetische Schlingenmaterialien schwer
erhältlich sind
und vi) (die synthetischen Materialien) keine Probleme einer Kreuzkontamination
zwischen Spezies aufwerfen.
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Das
Schlingenmaterial kann resorbierbar, absorbierbar oder nichtabsorbierbar
sein. Wahlweise können
Teile absorbierbar und andere Teile nichtabsorbierbar sein.
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Die
Schlinge kann ein Netzmaterial aufweisen. Das Netzmaterial weist
einen oder mehrere gewebte, gewirkte oder miteinander verbundene
Fäden oder
Fasern auf, die im gesamten Netz mehrfache Faserverbindungen bilden.
Die Faserverbindungen können
durch Weben, Wirken, Flechten, Kleben, Ultraschallschweißen oder
andere Verbindungsverfahren sowie Kombinationen davon ausgebildet
werden. Außerdem
sollte die Größe der entstehenden Öffnungen
oder Poren des Netzes ausreichen, um das Einwuchern von Gewebe und
die Fixierung im umgebenden Gewebe zu ermöglichen. Als Beispiel, das
nicht als Einschränkung
gedacht ist, können
die Löcher polygonal
geformte Löcher
mit Diagonalen von 0,335 cm und 0,193 cm (0,132 Zoll und 0,076 Zoll)
aufweisen. Kleinere Löcher
als diese werden nicht bevorzugt, da sie unter Umständen die
Besiedlung durch Bakterien erleichtern.
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Die
Menge und der Typ der Faserverbindungen, die Faserbindungsart, Struktur
und der Materialtyp beeinflussen verschiedene Schlingeneigenschaften
oder Charakteristiken. Im Umfang der Erfindung sind auch Schlingenkonfigurationen
enthalten, die keine Netzgewebe sind. Als weiteres Beispiel, das nicht
als Einschränkung
gedacht ist, kann das Netz mit Kettentrikot gewirktes Polypropylen-Monofilamentgewebe
sein. Die Maschenzahl kann 27,5 Maschenreihen/Zoll (±2 Maschenreihen)
und 13 Maschenstäbchen/Zoll
(±2 Maschenstäbchen) betragen.
Die Dicke beträgt
in diesem Beispiel 0,061 cm (0,024 Zoll).
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In
einer anderen Ausführungsform
kann das Schlingenmaterial eine oder mehrer Substanzen aufweisen,
die durch ein Verfahren, wie z. B. Beschichten, damit verbunden
sind. Beispiele geeigneter Substanzen schließen ein, sind aber nicht beschränkt auf Medikamente,
Hormone, Antibiotika, antimikrobielle Substanzen, Farbstoffe, Silicon-Elastomere,
Polyurethane, röntgenstrahlenundurchlässige Filamente oder
Substanzen, antibakterielle Substanzen, Chemikalien oder Wirkstoffe
einschließlich
irgendwelcher Kombinationen daraus. Die Substanzen können dazu
dienen, Behandlungswirkungen zu verstärken, eine mögliche Schlingenabstoßung durch
den Körper zu
reduzieren, die Möglichkeiten
einer Gewebeerosion zu verringern, die Sichtbarkeit zu verbessern,
die richtige Schlingenorientierung anzuzeigen, Infektion oder anderen
Wirkungen zu widerstehen. Zum Beispiel kann die Schlinge durch das
Verfahren beschichtet werden, das in den US-Patentschriften US-A- 5 624 704; 5 756
145; 5 853 745; 5 902 283 und 6 162 487 beschrieben wird (deren
gesamter Inhalt hiermit durch Verweis einbezogen wird).
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2 zeigt
eine Schlingeneinheit mit einer Schlinge 42 und eine Hülle 44,
die aus biokompatiblen Materialien von ausreichender Festigkeit
und struktureller Integrität
bestehen, um den verschiedenen Kräften zu widerstehen, die auf
diese Komponenten während
eines Implantationsverfahrens und/oder nach der Implantation in
einem Patienten ausgeübt
werden.
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Vorzugsweise
sind die Gesamtabmessungen der Schlingeneinheit 46 einschließlich der
Einführungshülle 44 und
der Schlinge 42 ausreichend, um sich von einer Abdominalinzision
zu einer Unterseite der Harnröhre
und zurück
zu einer anderen Abdominalinzision zu erstrecken, mit einem Größenzuschlag
zur Berücksichtigung
der Ungenauigkeit, die mit dem Bereich der menschlichen anatomischen Maße verbunden
ist. In einer bevorzugten Ausführungsform
liegt die Hüllenlänge der
erfindungsgemäßen Einheit
annähernd
im Bereich von 52,0 cm bis 58,5 cm (20,5 Zoll bis 23,0 Zoll), die
Hüllenbreite
liegt annähernd
im Bereich von 1,0 cm bis 1,63 cm (0,394 Zoll bis 0,642 Zoll), und
die Dicke des Hüllenmaterials
liegt annähernd
im Bereich von 0,127 mm bis 0,203 mm (0,005 Zoll bis 0,008 Zoll).
Die Länge,
Breite bzw. Dicke der dazugehörigen
Schlinge 42 liegen annähernd
im Bereich von 40 cm bis 51 cm (15,7 Zoll bis 20,1 Zoll), 1,0 cm
bis 1,2 cm (0,394 Zoll bis 0,472 Zoll) bzw. 0,508 mm bis 0,711 mm
(0,020 Zoll bis 0,028 Zoll).
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Die
erfindungsgemäße Schlinge 42 kann
implantiert werden, ohne Knochenschrauben zu benötigen. Bei der Implantation
wird ein Abschnitt der Schlinge 42 durch verschiedene Abdominal-/Beckengewebeschichten
durchgeführt
und/oder geflochten.
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Die
Schlinge 42 ist so konstruiert, daß sie über eine vorgegebene, therapeutisch
wirksame Zeitdauer im Körper
eines Patienten verbleibt. Die Schlinge kann nichtabsorbierbar,
absorbierbar oder resorbierbar sein, einschließlich irgendwelcher Kombinationen
dieser Materialeigenschaften, in Abhängigkeit von der gewünschten
Behandlung. Die allgemeinen Eigenschaften des Schlingenmaterials
und der Konstruktion sollten so gewählt sein, daß die Schlinge
den verschiedenen Kräften widersteht,
die während
der Implantation (z. B. mit dem Gewebewiderstand verbundene Reibungskräfte) und
nach der Implantation (z. B. erhöhter
Abdominal- oder Blasendruck, der durch ein Stressereignis verursacht
wird) widerstehen.
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Die
genaue, endgültige
Position der Schlinge 42 wird von einer Vielzahl von Faktoren
abhängen, zu
denen das bzw. die jeweils ausgeführten Operationsverfahren und
etwaige Vorbedingungen des Patienten gehören, wie z. B. Narbengewebe
und frühere Operationen.
Zum Beispiel kann man zur Behandlung von Inkontinenz die Schlinge 42 in
unmittelbarer Nähe,
aber nicht in Kontakt mit einem Mittelabschnitt der Harnröhre plazieren.
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Die
vorliegende Erfindung kann ein Element aufweisen, das die Konstruktion
einer Hybridschlinge aus unterschiedlichen Schlingenmaterialarten
ermöglicht. 2 zeigt
eine Schlinge, die aus einem synthetischen Material 42'' konstruiert ist. 2B zeigt
eine Schlinge, die aus einem synthetischen Material 42'' und einem nichtsynthetischen Material 10 aufgebaut
ist. 2C zeigt eine Schlingeneinheit, die aus einem
nichtsynthetischen Material 10 konstruiert ist. Der in 2A dargestellte
Verbinder 8 kann verwendet werden, um einen Schlingenmaterialtyp 10 mit
einem anderen Schlingenmaterialtyp 42'' zu
verbinden oder um eine Schlinge mit einer Nadel zu verbinden. Als
Verbinder 8 kann jede geeignete biokompatible Struktur
verwendet werden. Zum Beispiel können
ein oder mehrere von den Verbindern eingesetzt werden, die in der
US-Patentanmeldung Nr.
09/749 301, eingereicht am 27. Dezember 2000, mit dem Titel "Apparatus and Method
For Enhancing the Functional Longevity and For Facilitating the
Implantation of Medical Devices" (Vorrichtung
und Verfahren zur Verbesserung der funktionalen Langlebigkeit und
zur Erleichterung der Implantation medizinischer Vorrichtungen)
beschrieben werden.
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Wie
aus 2 erkennbar, kann der Verbinder 8 zum
Befestigen einer Schlaufe 48 der Hülle 44 an einem Dilatator 54 verwendet
werden (wie weiter unten ausführlicher
beschrieben wird), oder der Verbinder 8 kann verwendet
werden, um einen Faden 6 operativ mit der Schlingeneinheit 46 zu
verbinden. Der Faden 6 kann dann benutzt werden, um die Schlingeneinheit 46 mit
der Nadel 60 oder einem anderen Nadeltyp zu verbinden.
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Im
Gebrauch kann ein bestimmter Chirurg es vorziehen, nichtsynthetisches
Material (z. B. 10) im Mittelteil der Schlinge anzuordnen,
da er glaubt, daß eine
derartige Schlinge mit geringerer Wahrscheinlichkeit die Harnröhre eines
Patienten erodiert. Dieser Chirurg möchte unter Umständen auch
synthetische Materialien entlang den Endabschnitten der Schlinge
haben, da er glaubt, daß solche
synthetischen Endabschnitte sich mit größerer Wahrscheinlichkeit im
Gewebe verankern und das Einwuchern von Gewebe fördern. In einer anderen Alternative kann
ein Chirurg die Schlinge im Mittelabschnitt mit einem siliconbeschichteten
synthetischen Schlingenmaterial zur Vermeidung von Gewebeerosion
und entlang den Endabschnitten der Schlinge mit einem Polypropylen-Netzmaterial
aufbauen.
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Der
Verbinder 8 gestattet den Aufbau der Hybridschlinge unmittelbar
vor dem Operationsverfahren, so daß sie für ein bestimmtes Operationsverfahren
passend hergestellt werden kann. Eine passend hergerichtete Schlinge
kann Faktoren berücksichtigen,
wie z. B. vorhandene Narbenbildung, die anatomischen Maße des Patienten
und die vorgesehene Verwendung der Schlinge (z. B. um den Blasenhals anzuheben
oder ihn lediglich zu stützen).
Sie kann auch so konstruiert werden, daß sie komplementär zu Begleitverfahren
ist (z. B. zur Behandlung eines Prolaps). Der Verbinder 8 kann
aus Delrin, ABS, Nylon, Polycarbonat, Acetal, Polyetherimid, Polysulfon oder
anderen sterilisierbaren Materialien bestehen.
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Als
Mittel zum Aufbau einer Hybridschlinge aus einem ersten Schlingenmaterialtyp
und einem zweiten Schlingenmaterialtyp können weitere Elemente verwendet
werden. Zum Beispiel kann ein biokompatibler Klebstoff oder ein
Dichtungsmittel (z. B. ein Gewebeklebstoff oder -dichtungsmittel)
eingesetzt werden. Der biokompatible Klebstoff kann irgendwelche
von den Klebstoffen, Dichtungsmitteln und implantierbaren Materialien
aufweisen, die in den vorläufigen
US-Patentanmeldungen Nr. 60/302 929, eingereicht am 3. Juli 2001,
60/307 836, eingereicht am 25. Juli 2001, und 60/325 870, eingereicht am
28. September 2001, (deren gesamter Inhalt hiermit durch Verweis
einbezogen wird) offenbart oder erwähnt werden. Weitere handelsübliche Beispiele derartiger
Klebstoffe, Dichtungsmittel und implantierbarer Materialien sind
u. a. Tissuebond und Tissuepatch, beziehbar von Tissuemed, RapiSeal
von Fusion, CoStasis von Cohesion und FocalSeal von Focal.
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Nach
einer Ausführungsform
kann die Schlinge eine Schutzhülle 44 aufweisen
(siehe 2). Die Hülle 44 wird
beim Einführen
der Schlinge 42 verwendet. Nach der Implantation der Schlinge 42 wird
die Hülle 44 entfernt
und ausrangiert. Vorzugsweise ist die Schutzhülle 44 aus einem Material aufgebaut,
das eine Sichtkontrolle des implantierbaren Schlingenmaterials 42'' zuläßt und einen bequemen Durchgang
der Einheit 46 durch Gewebe des Patienten ermöglicht.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
besteht die Hülle 44 aus
Polyethylen. Andere Materialien, die Polypropylen, Nylon, Polyester
oder Teflon einschließen,
aber nicht darauf beschränkt
sind, können
gleichfalls zum Aufbau der Hülle 44 verwendet werden.
Das Hüllenmaterial
sollte flexibel sein und ausreichende strukturelle Integrität aufweisen,
um den verschiedenen Kräften
zu widerstehen, die während
des gesamten Schlingeneinlegeverfahrens auf die Hülle 44 ausgeübt werden.
Im allgemeinen ist die Hülle 44 so
gestaltet, daß sie
ausreichende Flexibilität
aufweist, um die Manipulation durch den Anwender zu erleichtern,
und eine geeignete strukturelle Festigkeit, um den verschiedenen
Kräften
zu widerstehen, die während
des Einlegens und/oder der Positionierung der Schlingeneinheit 46 an
der Hülle 44 angreifen.
Die Hülle
sollte sich außerdem
nach dem Implantieren der Schlinge 42 bequem von dem Schlingenmaterial 42'' trennen, ohne die Position der Schlinge 42 wesentlich
zu verändern.
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Die
Hülle 44 kann
zwei langgestreckte, trennbare Abschnitte aufweisen. Wahlweise können Abschnitte
der Hülle 44 einander
lösbar
und teleskopartig in der Nähe
des Mittelabschnitts der Schlinge überlappen. Außer dem
Widerstand gegen Exponierung und Kontamination der Schlinge kann
der überlappende
Abschnitt auch als Sichtanzeige für den Arzt oder Anwender der
Vorrichtung benutzt werden. Zusätzlich
können
Orientierungsmarken (nicht dargestellt) auf dem überlappenden Abschnitt angebracht
werden, um die richtige Orientierung der Schlinge bezüglich der
Harnröhre
anzuzeigen. Alternativ sind andere Konfigurationen der Hülle 44 im Umfang
der vorliegenden Erfindung enthalten. Insbesondere kann die Hülle einstückig sein,
im Gegensatz zu ineinandergreifenden Stücken, mit Perforationen, Schlitzen,
Löchern,
Kerben, Reißlinien,
die so ausgelegt sind, daß sie
die Trennung und Entfernung der Hülle 44 ermöglichen.
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Beim
Entfernen der Hülle
werden der erste Abschnitt und der zweite Abschnitt der Hülle von
der Schlinge 42 abgezogen, indem jedes Ende der Hülle 44 vom
Mittelabschnitt der Schlingeneinheit 46 weggezogen wird.
Durch das Entfernen der Hülle 44 werden
die überlappenden
Hüllenabschnitte
voneinander getrennt, wodurch die Schlinge 42 freigelegt
wird. Außerdem
bietet die glatte Außenfläche der
Hülle 44 eine
relativ reibungsfreie Oberfläche,
um den Durchgang der Hülle 44 durch
die verschiedenen Gewebe zu erleichtern. Durch die relativ reibungsfreie
Bewegung wird außerdem
eine Störung
der Position der Schlinge 42 relativ zur Anatomie des Patienten
vermieden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung wird die Hülle 44 oder
ein Teil davon mit einer oder mehreren Substanzen verbunden, zu
denen die Substanzen gehören,
die bezüglich
der Schlinge 42 angegeben wurden. Die Substanzen können dazu dienen,
das Entfernen der Hülle
zu verbessern, Verwindungen entlang der Hülle 44 zu erkennen
(und dadurch die richtige Schlingenorientierung anzuzeigen), Schnitt-/Trennstellen
anzuzeigen, den Mittelpunkt anzuzeigen, Widerstand gegen Infektion
zu leisten oder andere wünschenswerte
Effekte zu bewirken. Zum Beispiel kann eine erste Fläche der
Hülle 44 Markierungen
aufweisen, die von der Harnröhre oder
vom Blasenhals abgewandt liegen sollten, um die richtige Orientierung
der Schlinge sicherzustellen. Auf diese Weise liefern die Markierungen
dem Arzt/Chirurgen eine Sichtanzeige, um die richtige Orientierung
der Schlingeneinheit 46 und letzten Endes der Schlinge 42 innerhalb
des Patienten zu unterstützen.
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Das
Besteck der vorliegenden Erfindung weist einen Artikel (z. B. 54, 23)
zum Gebrauch in einem chirurgischen Schlingenverfahren auf. Der Artikel 54 weist
einen Körperabschnitt
mit einem ersten Endabschnitt 56 und einem zweiten, dem
ersten Endabschnitt 56 entgegengesetzten Endabschnitt 52 auf.
Der erste Endabschnitt 56 weist Flächen zum Verbinden des Artikels 54 mit
einer Nadel (z. B. dem Ende 58 der Nadel 60) auf.
Der zweite Endabschnitt 52 weist eine Schlingenverbindungseinrichtung
zum Verbinden des Artikels mit einer Schlinge auf. Die Schlingenverbindungseinrichtung
kann eine Bohrung bzw. Öffnung 90 aufweisen.
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Der
Artikel 54 weist einen Dilatator auf, der einen Nadelweg
ausdehnt bzw. aufweitet, um das Einführen und Positionieren einer
Schlinge im Patienten zu erleichtern. Das Ende 58 der Nadel 60 ist vorzugsweise
verzahnt, um ein bequemes, sicheres Fixieren der Nadel 60 bezüglich des
Dilatators 54 zu ermöglichen.
In einer bevorzugten Ausführungsform verhindert
das Verzahnungsmerkmal eine Drehung des Dilatators 54 relativ
zur Nadel 60.
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Die
in 1, 1A und 2 dargestellten
Bestecke enthalten zwei Dilatatoren. Der Dilatator 54 erzeugt
und/oder erweitert atraumatisch den Durchgang durch die Gewebe zum
Einlegen der Schlingeneinheit. Der Dilatator 54 ist vorzugsweise kurz
im Vergleich zu einer Nadel 60, um den Durchgang der Einheit
zu erleichtern und die Gesamtmenge des Gewebes, das auf einmal beiseite
gedrückt wird,
zu verringern. Vorzugsweise hat der Dilatator eine Länge von
weniger als 6,35 cm (2,5 Zoll), und stärker bevorzugt eine Länge von
weniger als 2,54 cm (1 Zoll). Der maximale Radius eines Dilatators 54 beträgt weniger
als 10 mm, stärker
bevorzugt weniger als 7,5 mm, noch stärker bevorzugt weniger als
5 mm. Die Spitze des Dilatators 54 ist vorzugsweise abgestumpft,
da in bevorzugten Ausführungsformen die
vordere Spitze des Dilatators 54 durch Gewebe geht, das
bereits durch eine Nadel 60 durchbohrt worden ist.
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Der
Dilatator 54 kann aus den verschiedensten biokompatiblen
und sterilisierbaren Materialien bestehen, einschließlich, aber
nicht beschränkt
auf Acetal, Delrin®, Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS),
Polyethylen, Nylon und irgendeine Kombination von biokompatiblen
Materialien.
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Der
Dilatator 54 weist eine Verbindungseinrichtung zu einer
chirurgischen Nadel 60 auf. In einer bevorzugten Ausführungsform
ermöglicht
die Verbindungseinrichtung eine permanente Befestigung zwischen
dem Dilatator 54 und der Nadel 60. Mit "permanente Befestigung" ist gemeint, daß es sehr schwierig
wäre, den
Dilatator manuell von der Nadel zu trennen, nachdem sie permanent
aneinander befestigt worden sind. Um nach der Implantation der Schlinge 42 die
Schlinge 42 vom Dilatator 54/der Nadel 60 zu
trennen, schneidet der Chirurg ein Ende der Schlinge 42 ab,
wie weiter unten ausführlicher
beschrieben wird. Die Verbindungseinrichtung ermöglicht vorzugsweise ein schnelles
und bequemes Anbringen des Dilatators 54 an der Nadel 60,
um mitten in einem Operationsverfahren Zeitverschwendung zu vermeiden.
Die Befestigung sollte außerdem
sicher sein, um eine, Trennung der Nadel 60 vom Dilatator 54 zu
vermeiden, während
die Kombination durch Gewebe durchgeführt wird.
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Wie
in den 4 und 18A erkennbar, können die
ersten und zweiten Enden 58 und 62 der Nadel 60 ein
Verzahnungsmerkmal aufweisen, das eine sichere Verbindung zwischen
der Nadel und dem Dilatator (z.B. 54 und/oder 54B)
und/oder der Schlingeneinheit 46 ermöglicht. In einer Ausführungsform
weist das Verzahnungsmerkmal eine Vertiefung bzw. Aussparung 130 und/oder
einen vierkantförmigen
Abschnitt 126 auf. Wie weiter oben beschrieben, sind die
Aussparung 130 und der vierkantförmige Abschnitt 126 für den komplementären Eingriff
mit dem entsprechenden Ende eines Dilatators (z.B. 54 und/oder 54B)
konstruiert. Alternativ kann einfach ein Faden 6 mit dem
ausgesparten Teil am Ende der Nadel 60 verbunden werden.
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Der
Dilatator 54 weist außerdem
eine universelle Schlingenverbindungseinrichtung (z. B. eine Bohrung 90)
zur Verbindung mit der vom Chirurgen ausgewählten Schlinge auf. Wahlweise
kann der Dilatator 54 vorher an der Schlinge 42 und/oder
der Hülle 44 befestigt
werden, besonders wenn die Schlinge ein synthetisches Material ist.
Alternativ kann die Schlinge 42 abgeschnitten und vom Dilatator 54 entfernt
werden, und der Dilatator kann unmittelbar vor dem Plazieren der
Schlinge an einem nichtsynthetischen Schlingenmaterial (z. B. Leichen-
oder autologem Schlingenmaterial) befestigt werden.
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Bei
der in den 23-26 dargestellten Ausführungsform
des Dilatators kann der Dilatator 54 etwa 3,1 cm (1,2 Zoll)
lang sein. Der Dilatator 54 weist vorzugsweise eine leichte
Kegelsteigung 88 in der Nähe seines ersten Endes 56 auf.
Der Dilatator ist so bemessen und geformt, daß er für einen atraumatischen Durchgang
durch Körpergewebe
sorgt. Die Kegelsteigung 88 und die relativ glatte Außenfläche des
Dilatators 54 erleichtern den atraumatischen Durchgang
des Dilatators 54 und der daran befestigten Schlingeneinheit 46 durch
die verschiedenen Gewebe des Patienten. Das Vorhandensein des Dilatators 54 ermöglicht einen
allmählichen Übergang
vom Durchmesser der Nadel zum Profil des Dilatators und scließlich zur
Schlingeneinheit 46, im Gegensatz zu Einheiten nach dem
Stand der Technik, wo die Struktur der Schlingeneinheit das Profil
der Nadel und dadurch die Größe der Struktur,
die durch das Gewebe hindurchgehen muß, plötzlich vergrößert.
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Vorzugsweise
verbindet das zweite Ende 52 des Dilatators 54 den
Dilatator mit einem Ende einer Schlinge 42 oder einer Hülle 44 oder
Schlingeneinheit 46. Die Befestigung der Hülle 44 oder
Schlinge 42 am Dilatator 54 erfolgt vorzugsweise
mittels einer ersten Öffnung
oder Durchgangsbohrung 90, die in der Nähe des zweiten Endes des Dilatators 54 angebracht
ist. In dieser Ausführungsform
dient die Öffnung 90 als
universeller Befestigungspunkt für
das Schlingenmaterial oder die Schlingeneinheit, der die verschiedensten
Materialien aufnehmen kann, wie z. B. Faszie, autologe Materialien,
Kunststoffe, biologische Gewebe und irgendwelche anderen, ähnlichen Gewebe,
einschließlich
beliebiger Kombinationen.
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21 zeigt
eine erste Schlinge 42, die aus synthetischem Material
aufgebaut ist, mit mehreren Durchgangsbohrungen und einem Faden 6,
der durch ein Loch in dem synthetischen Material 42'' gefädelt ist, das vom Ende des
synthetischen Materials 42'' beabstandet
ist. 21A zeigt ein nichtsynthetisches
Schlingenmaterial 3 mit einem daran befestigten Fadenanker 7.
Der Fadenanker 7 verbindet die Schlinge 3 fest
mit dem Faden 6 und widersteht einer Trennung von Schlinge 3 und
Faden 6. Das Schlingenmaterial 3 oder 42'' kann bequem mit dem Dila tator 54 verbunden
werden, indem der Faden 6 durch die Bohrung 90 gefädelt und
der Faden angebunden wird. Auf diese Weise kann der Dilatator 54 universell entweder
mit einem synthetischen (z. B. Polypropylen-) Netz 42'' oder mit einer nichtsynthetischen Schlinge
(z. B. Leichenfaszie 10) verbunden werden.
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Bei
der in 2 dargestellten Ausführungsform wird der Endabschnitt 48 oder 50 eines
Endes der Hülle 44 durch
die Öffnung 90 des
Dilatators 54 gefädelt
und an der Hülle 44 befestigt,
wodurch eine Schlaufe gebildet wird. Wahlweise kann zum Befestigen
der Schlaufe ein Verbinder 8 benutzt werden. Der Randabschnitt 48 oder 50 kann
alternativ durch Ultraschallschweißen, Kleben, Schmelzen, Nähen, Verschweißen oder
andere Befestigungsverfahren befestigt werden. Wie ferner in 23 dargestellt, weist
das Ende 52 des Dilatators 54 vorzugsweise einen
Ausschnitt 94 auf, um Raum für die Aufnahme des Materials
der Schlingeneinheit zu bieten und das Gesamtprofil der Schlingeneinheit
beim Durchgang der Schlinge durch Gewebe zu verkleinern. Wenn daher
die Hülle
an dem Ausschnitt befestigt wird, wird das zusätzliche Hüllenmaterial die relative Dicke,
den Durchmesser oder das Profil des Dilatators 54 wahrscheinlich
nicht wesentlich vergrößern.
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Wie
in den 24 und 25 dargestellt, können eine
oder mehrere Fäden 6 durch
die Bohrung 90 gefädelt
und zum Verbinden einer Schlinge mit dem Dilatator benutzt werden.
Dadurch hat der Chirurg die Wahl, den Dilatator unmittelbar vor
der Implantation mit einem bestimmten Schlingenmaterial zu verbinden.
Wahlweise kann ein Fadenanker-Artikel 8D (24)
verwendet werden, um die Befestigung des Fadens 6 an dem
Schlingenmaterial zu verbessern, besonders wenn das Schlingenmaterial
gegen das Durchziehen eines Fadens empfindlich ist (wie z. B. bestimmte
Leichenfaszien).
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Für Dilatatoren 54,
die mit Hilfe von Formpreßverfahren
hergestellt werden, kann alternativ das Ende der Hülle 44 während des
Formgebungsverfahrens in das zweite Ende 52 des Dilatators 54 eingeschlossen
und darin befestigt werden. In einer weiteren Ausführungsform
kann das Ende der Hülle 44 fest
in einem Längsschlitz
angebracht werden, der sich in der Nähe des zweiten Endes 52 des
Dilatators 54 befindet, wobei ein Klebstoff, Ultraschallschweißen oder
andere Befestigungsverfahren angewandt werden.
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Wie
aus den 23-26 erkennbar, weist
das erste Ende 56 des Dilatators 54 eine zweite Öffnung oder
Durchgangsbohrung oder einen Hohlraum 96 auf, die bzw.
der sich im wesentlichen innen entlang der Längsachse des Dilatators 54 erstreckt. Der
Hohlraum 96 erstreckt sich vorzugsweise über die
Länge des
Dilatators 54.
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Der
Hohlraum 96 hat einen Innendurchmesser, der im allgemeinen
für die
bequeme Befestigung an einer Nadel 60 oder einer ähnlichen
Schlingeneinlegevorrichtung konfiguriert ist. In einer Ausführungsform
liegt der Innendurchmesser der zweiten Öffnung 96 des Dilatators 54 annähernd im
Bereich von 0,239 cm bis 0,318 cm (0,094 Zoll bis 0,125 Zoll). Eine Schulter 98,
die an der Oberfläche 100 der
zweiten Öffnung 96 des
Dilatators 54 angeordnet ist, und eine an der Oberfläche des
ersten Endes der Nadel 60 angeordnete komplementäre, dazu
passende Aussparung fixieren oder verriegeln den Dilatator 54 und
die Nadel 60 sicher und permanent aneinander. Sobald die
Nadel 60 in den Dilatator 54 eingesetzt ist, werden
die Geräte
vorzugsweise danach nicht (mehr) getrennt. Nach dem Implantieren
der Schlinge 42 werden die Nadel 60 und der damit
verbundene Dilatator 54 von der Schlinge entfernt, indem
ein Ende der Schlinge abgeschnitten wird, wie weiter unten ausführlicher
beschrieben. Vorzugsweise werden die Nadel 60 und der Dilatator 54 nach
dem Operationsverfahren entsorgt.
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Ein
oder mehrere Längsschnitte 102,
die an der Außenfläche des
Dilatators 54 angeordnet sind und in Verbindung mit der
zweiten Öffnung 96 stehen,
ermöglichen,
daß sich
die Wand des Dilatators 54 radial nach außen ausdehnt,
wenn das erste Ende der Nadel 60 in die zweite Öffnung 96 des
Dilatators 54 eingesetzt wird. Wenn die Schulter 98 des
Dilatators 54 die Aussparung der Nadel 60 passiert,
wird die Wand des Dilatators 54 rund um die Nadel 60 zusammengedrückt, während die
Schulter 98 in die Aussparung einrastet, wodurch der Dilatator 54 an der
Nadel 60 gesichert und die Trennung des Dilatators 54 von
der Nadel blockiert wird.
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Die
Erfindung ist zwar bezüglich
einer Schulter 98 und einer dazu passenden Aussparung beschrieben
worden, aber im Umfang der beanspruchten Erfindung sind auch alternative
Dilatator-Nadel-Befestigungsmechanismen enthalten, wie z. B. Höcker, Nuten,
Schlitze, Keile, Nasen und andere Mechanismen. Der Dilatator 54 weist
vorzugsweise eine oder mehrere Aussparungsöffnungen 104 auf, um
eine bequeme Verbindung mit der Nadel zu erleichtern. Die Aussparungsöffnungen 104 können an den
Enden der Längsschlitze 102 oder
an verschiedenen Stellen mit hohem Widerstand entlang dem Dilatator 54 ausgebildet
sein. Die Aussparungsöffnungen 104 vermindern
die Steifigkeit oder den Widerstand gegen die radiale Ausdehnung
nach außen
der Dilatatorwand und reduzieren den Kraftaufwand, der zum Einsetzen
oder sicheren Befestigen der Nadel 60 am Dilatator 54 erforderlich
ist. In einer weiteren Ausführungsform
können
Oberflächenbänder oder -ringe,
bogenförmige
Schlitze, Oberflächennuten oder
andere Mechanismen vorgesehen werden, um für verbesserte Ausdehnungs-
oder Befestigungseigenschaften zu sorgen.
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Ein
Abschnitt des Dilatators 54 weist eine Kegelsteigung 88 mit
einem Profil auf, das sich zum ersten Ende 56 des Dilatators 54 hin
verjüngt.
Der Kegel 88 drückt
vorzugsweise Gewebe sanft aus dem Weg der Schlingeneinheit 46,
während
die Schlingeneinheit in den Körper
eingeführt
wird. Der Kegel 88 ist außerdem so bemessen und geformt, daß der Betrag
der Reibung oder des Widerstands beim Durchziehen der Vorrichtung
durch die Gewebe des Patienten vermindert wird. Dadurch wird der Kraftaufwand
reduziert, der erforderlich ist, um die Vorrichtung durch die Gewebe
zu manipulieren. Dies gibt wiederum dem Anwender der Einheit eine
zusätzliche
Kontrolle über
das Einführen
der Vorrichtung und deren Manövrierbarkeit
durch Gewebe und innerhalb des Patienten. Außer kegelförmigen Profilen können auch
andere Dilatatorprofile verwendet werden, wie z. B. konische, geschweifte,
kegelstumpfförmige,
pyramidenförmige,
elliptische oder andere anwendbare Profile. Insgesamt ist das Profil des
Dilatators 54 vorzugsweise so gestaltet, daß es für eine mühelose Dehnung
des Gewebes sorgt, um einen glatten Durchgang der Schlinge 42/Schlingeneinheit 46 und
das anschließende
Zusammenfallen des Gewebes zuzulassen, um die Schlinge 42 (nach dem
Entfernen der Hülle)
sicher im Gewebe zu verankern.
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In
weiteren Ausführungsformen
der Erfindung, die in den 18 und 18A dargestellt sind, weist ein Dilatator 54A oder 54B an
einem Ende des Dilatators einen Schnappmechanismus 106 oder 106' zum Befestigen
der Schlinge auf. Die in 18A offenbarte
Ausführungsform
weist an ihrem anderen Ende einen Verzahnungs- und/oder Verriegelungsmechanismus
auf. Wie aus 18 erkennbar, weist das Ende
des Dilatators 54A einen Schlitz oder eine schlitzförmige Öffnung 110 auf,
die für
ein bequemes Einsetzen eines Endes einer Schlinge 42 (wie
z. B. einer Schlinge aus nichtsynthetischem Gewebe) oder einer Schlingeneinheit 46 (z.
B. aus synthetischen Materialien) entweder am Operationsort (z.
B. durch die Operationsschwester oder den Chirurgen) oder an einem
anderen Ort (z. B. am Herstellungsort) konfiguriert ist. Weitere
Formen für
die Dilatatoröffnung 110 schließen ovale,
runde, quadratische, rechteckige und andere Formen ein, sind aber nicht
darauf beschränkt.
Die schlitzförmige Öffnung 110 erstreckt
sich entlang einem Teil der Längsachse des
Dilatators 54A.
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Wie
aus 18A erkennbar, ist an einer
Außenfläche in der
Nähe des
zweiten Endes des Dilatators 54B ein schnappverschlußähnliches
Element 112' angeordnet.
Das schnappverschlußähnliche Element 112' weist einen
Widerhaken oder Dorn 114 auf, der in eine Öffnung 116 in
der Nähe
des zweiten Endes des Dilatators 54B paßt. Die Öffnung 116 für den Widerhaken 114,
die vorzugsweise senkrecht zu der schlitzförmigen Öffnung 110' angeordnet
ist, ist so bemessen und geformt, daß sie mit dem Widerhaken 114 des
schnappverschlußähnlichen
Elements 112' zusammenpaßt oder
in Eingriff kommt. Wenn der Widerhaken 114 bis zum Anschlag
in der Öffnung 116 des
Dilatators 54B sitzt, reicht die Spitze 118 des Widerhakens 114 in
die schlitzförmige Öffnung 110' des Dilatators 54B hinein.
Eine erste Rippe 120 und eine zweite Rippe 122,
die längs
des Widerhakens 114 angeordnet sind, sichern und/oder fixieren
den Widerhaken 114 zusätzlich
innerhalb der Öffnung 116 des
Dilatators 54B. Weitere Befestigungskonfigurationen schließen ein,
sind aber nicht beschränkt auf
Höcker,
Schultern, Nasen, Anschlagstifte, Federn in Nuten, Schnappverschlüsse und
beliebige Kombinationen von Befestigungseinrichtungen, die gleichfalls
bei der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden können.
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Im
Gebrauch wird ein Ende der Hülle 44 (oder
der Schlinge 42 oder der Einheit 46) in den Schlitz 110' des Dilatators 54B eingesetzt.
Wenn das Ende der Hülle 44 (oder
Schlinge 42 oder Einheit 46) richtig innerhalb
des Schlitzes 110' positioniert
ist, wird der Widerhaken 114 des schnappverschlußähnlichen
Elements 112' in
die Öffnung 116 des
Dilatators 54B eingesetzt. Der Widerhaken sitzt bis zum Anschlag
in der Öffnung 116,
wenn beide Rippen 120, 122 die Öffnung 116 des
Dilatators 54B passieren. Dadurch drückt die Spitze 118 des
Widerhakens 114 nach unten auf einen Abschnitt oder durchdringt einen
Abschnitt der Hülle 44 (oder
Schlinge 42 oder Einheit 46), die sich innerhalb
des Schlitzes 110' des Dilatators 54B erstreckt,
wodurch die Schlinge 42/Schlingeneinheit 46 sicher
am Dilatator 54B befestigt wird.
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In
der Nähe
des ersten Endes 56B des Dilatators 54B befindet
sich ein Verzahnungs- und/oder Verriegelungsmechanismus 108.
Wie in 18A dargestellt, erstreckt sich
eine vierkantförmige Öffnung 124 entlang
einem Teil der Längsachse
in der Nähe
des ersten Endes 56B des Dilatators 54B. Die Form
der Dilatatoröffnung 124 paßt zu dem
vierkantförmigen
Umfang des Verzahnungssegments 126, das in der Nähe des ersten
Endes 58 der Nadel 60 angeordnet ist und eine
Drehung mit Verzahnung des Dilatators 54B in Intervallen
von neunzig Grad zuläßt. Es können auch
andere geeignete Formen für
die Dilatatoröffnung 124 verwendet
werden, vorausgesetzt, daß die
Form der Öffnung 124 komplementär zur entsprechenden
Form des Verzahnungssegments in der Nähe des ersten Endes 58 der
Nadel 60 ist. Wenn das erste Ende 58 der Nadel 60 in
dem Dilatator 54B angeordnet ist, verhindert die vierkantförmige Öffnung 124 des
Dilatators 54B zusammen mit dem Verzahnungssegment 126 der
Nadel 60 eine axiale Drehung des Dilatators 54B relativ
zur Nadel 60 und daher ein Verwinden der Hülle 44 (oder Schlinge 42 oder
Einheit 46). Dieses wahlfreie Merkmal bietet dem Arzt oder
Anwender der Einheit eine verbesserte Kontrolle und Manövrierbarkeit
der Einheit vor und während
des Einsetzverfahrens.
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Der
Dilatator 54B weist außerdem
einen Verriegelungsmechanismus 128 auf. Wie aus 18A erkennbar, weist der Verriegelungsmechanismus 128 eine
oder mehrere spannungsbelastete bzw. federnde Rippen auf, die innerhalb
der Längsöffnung des Dilatators 54B angeordnet
sind. Die Konfiguration der Rippen paßt zu und entspricht im allgemeinen
einer komplementären
Aussparung 130 in der Nähe des
ersten Endes 58 der Nadel 60. Auf diese Weise wird
das erste Ende 58 der Nadel 60 durch die Längsöffnung 124 des
Dilatators 54B eingeführt,
bis die Rippen des Dilatators 54B in die Aussparung 130 der
Nadel 60 einrasten. Der Dilatator 54B ist sicher an
der Nadel 60 befestigt oder mit dieser verriegelt, sobald
die Dilatatorrippen bis zum Anschlag in der Nadelaussparung 130 sitzen.
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Wie
aus 18B erkennbar, wird in einer anderen
Ausführungsform
der Erfindung die Hülle 44 (oder
die Schlinge 42 oder 10 oder die Einheit 46) mittels
eines Klemmrings (oder Druckrings) 132 und eines Adapterverbinders 134 an
dem Dilatator 54C befestigt. Der Druckring 132 weist
einen ringförmigen Abschnitt 136 mit
einer oder mehreren, mit Widerhaken versehenen Schnappzungen 138 auf.
Der komplementäre
Adapter 134 weist ein zylinderförmiges Element 140 mit
einem ersten Ende 142 und einem zweiten Ende 144 auf.
Das Innenprofil in der Nähe des
ersten Endes 142 des Adapterverbinders 134 weist
einen röhrenförmigen Hohlraum
oder Kanal 146 mit einer oder mehreren Aussparungen, Schultern,
Nuten oder ähnlichen
Vertiefungen 148 auf, die einen inneren Stift 150 umgeben.
Das zweite Ende 144 des Adapterverbinders 134 weist
eine oder mehrere, mit Widerhaken versehene Schnappzungen 152 auf, ähnlich den
Zungen 138 des Druckrings 132. Außerdem weist
das zweite Ende 52 des Dilatators 54C eine Längsöffnung 154 mit
einer oder mehreren Aussparungen, Nuten, Schlitzen oder verwandten Vertiefungstypen 156 auf,
die so konfiguriert sind, daß sie
mit den Zungen 152 des Adapterverbinders 134 in
Eingriff kommen.
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Im
Gebrauch ist ein Ende der erfindungsgemäßen Hülle 44 (oder Schlinge 42 oder
Einheit 46) röhrenförmig oder
in entsprechender Form gestaltet, die es ermöglicht, daß ein ausreichender Abschnitt des
Endes der Hülle 44 (oder
Schlinge 42 oder Einheit 46) durch den Druckring 132 eingeführt wird.
Die Zungen 138 des Druckrings 132 werden dann
in das erste Ende 142 des Adapterverbinders 134 eingesetzt,
wodurch die Zungen 138 mit dem Adapterverbinder 134 einrasten.
Der Endabschnitt der Hülle 44 (oder
Schlinge 42 oder Einheit 46) wird zwischen den Zungen 138 des
Druckrings 132 und dem inneren Stift 150 des Adapterverbinders 134 zusammengedrückt, wodurch
die Hülle 44 (oder
Schlinge 42 oder Einheit 46) sicher an der Druckring- oder Adapter-Baugruppe
befestigt wird. Auf ähnliche
Weise werden dann die Zungen 152 des Adapters 134 in das
zweite Ende 52C des Dilatators 54C eingesetzt und
durch Einrasten verriegelt, wodurch eine sichere Fixierung zwischen
der Druckring- oder
Adapter-Baugruppe und dem Dilatator 54C erreicht wird. Alternativ
könnte
eine Schlinge aus nichtsynthetischem Material 10 in dieser
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung die Schlinge 42 ersetzen.
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Alternativ
zu der vorliegenden Erfindung braucht kein Dilatator oder Adapter
vorhanden zu sein. In den 22 und 22A sind Schlingeneinheiten nach weiteren Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung dargestellt, die wahlweise frei von Adaptern
oder Dilatatoren sein können.
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22 zeigt
eine Schlingeneinheit 240 zur Implantation, bei der keine
Knochenanker oder -schrauben verwendet werden müssen. Die Schlingeneinheit 240 weist
ein synthetisches chirurgisches Netz 42A (z. B. ein chirurgisches
Polypropylennetz) mit mehreren Löchern
auf. Die Löcher
sind vorzugsweise so bemessen und geformt, daß sie das Einwuchern von Gewebe
zulassen. Das synthetische chirurgische Netz ist für die Implantation
bei einer chirurgischen Schlingenoperation bemessen und geformt.
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Bestimmte
synthetische Netze, die für Schlingen
verwendet werden, sind relativ dehnbar. Im Unterschied zu Leichenfaszie
und anderen nichtsynthetischen Materialien, die relativ schlüpfrig sind, kann
es schwierig sein, ein dehnbares Schlingennetz allein durch Gewebe
einzufädeln.
Auch könnten
bestimmte synthetische Schlingen, selbst wenn derartige Schlingen
allein eingeführt
werden könnten,
während
des Einführens
beschädigt
werden oder könnten
Gewebe beschädigen.
Eine entfernbare synthetische Einführungshülle 44A (z. B. aus
Polyethylen) ist um das chirurgische Netz herum angebracht, um das Einführen des
Schlingennetzes 42A zu unterstützen.
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Die
Einführungshülle weist
erste und zweite Enden auf. In der in 22 dargestellten
Ausführungsform
ist mindestens ein Faden 6A mit der Einführungshülle 44A verbunden
und reicht ein ausreichendes Stück über das
erste Ende der Einführungshülle 44A hinaus,
um die Befestigung der Schlingeneinheit an einer Nadel zu ermöglichen.
Mindestens ein weiterer Faden 6A ist mit der Einführungshülle 44 verbunden
und reicht ein ausreichendes Stück über das
zweite Ende der Einführungshülle 44A hinaus, um
die Verbindung der Schlingeneinheit mit einer Nadel zu ermöglichen.
Die Fäden 6A können durch
Verknoten, einen Fadenanker, Festbinden, Flechten, Kleben, Ultraschallschweißen oder
andere Befestigungsverfahren mit der Hülle 44A verbunden
werden, einschließlich
Kombinationen dieser Verfahren, um zu verhindern, daß sich der
Faden 6A während und/oder
nach der Schlingenimplantation ablöst. Die Schlinge 42A kann
wahlweise durch derartige Verfahren mit der Hülle 44A verbunden
werden.
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Der
Faden 6A kann durch mehrere Verfahren an der Nadel befestigt
werden, wie z. B. durch Festbinden, Verknoten oder Einlegen in eine
Fadenöffnung
und Zurückziehen
in die Nadel, wie oben beschrieben. Zum Beispiel könnte die
in den 9, 9A und 10 dargestellte
gerade Nadel benutzt werden, um die Schlingeneinheit 240 zu
implantieren. Im Gebrauch wird die Nadel 80 suprapubisch eingeführt und
tritt durch eine Vaginalinzision aus dem Körper aus. Der Knopf 88' kann dann herausgezogen
werden, um das Fadenaufnahmeloch 82 freizulegen, und der
Faden 6A kann durch das Loch 82 eingefädelt und
festgebunden werden. Der festgebundene Faden könnte dann durch Betätigen des Knopfes 88' in die Hülle 87 eingezogen
werden. Die Nadel 80 könnte
dann durch den Körper
nach oben gezogen werden, um die Schlinge 240 zu implantieren.
Alternativ könnte
anstelle der Nadel 80 ein Fadenführer aus dem Gerätebestand
verwendet werden.
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Wahlweise
könnte
der Faden 6A an einen Dilatator oder eine andere Komponente
einer Nadeleinheit angebunden werden, wie in 34 dargestellt. Vorzugsweise
definiert die Einführungshülle 44A einen
inneren Abschnitt, der ein chirurgisches Netz enthält, und
einen äußeren Abschnitt,
und die Fäden 6A,
die sich über
die ersten und zweiten Enden der Einführungshülle 44A hinaus erstrecken,
befinden sich vollständig
auf dem äußeren Abschnitt
der Hülle. Gleichfalls
vorzugsweise wird die Einführungshülle 44A durch
ein Mittel wie z. B. Ultraschallschweißen, Nähen oder Kleben sicher an der
Schlinge 42A befestigt. Wahlweise kann ein Spannelement 66 vorgesehen
werden.
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22A zeigt eine weitere Ausführungsform der Schlingeneinheit 250 zum
Gebrauch bei einer Inkontinenzoperation. Die Schlingeneinheit 250 eignet sich
besonders für
eine Implantation ohne Knochenanker und braucht keinen Dilatator
oder Adapter aufzuweisen. Die Schlingeneinheit weist ein synthetisches
chirurgisches Netz 42D mit ersten und zweiten Enden und
mehreren Löchern
auf, die so bemessen und geformt sind, daß sie das Einwuchern von Gewebe
zulassen. Das synthetische chirurgische Netz 42D ist vorzugsweise
für die
Implantation bei einem Schlingenoperationsverfahren zur Inkontinenzbehandlung
bei Frauen bemessen und geformt. Es kann so bemessen und geformt
sein, daß es
zur Behandlung von SUI spannungsfrei unter der Mitte der Harnröhre plaziert
wird. Es kann lang genug sein, um sich von der Abdominalfaszie des
Patienten zur Harnröhre
des Patienten und wieder zurück
zu erstrecken, oder es kann kürzer
sein und mit Hilfe von Fäden 252 in
der Abdominalfaszie verankert werden.
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Die
Schlingeneinheit 250 weist eine abnehmbare synthetische
Einführungshülle 44D auf, die
um das chirurgische Netz 42D herum angebracht ist. Mit
dem chirurgischen Netz 42D ist mindestens ein Faden 252 verbunden,
der über
das erste Ende des chirurgischen Netzes 42D hinausreicht.
Vorzugsweise hat der Faden 252 eine ausreichende Länge, um
das Befestigen des Schlingennetzes 42D an einer Nadel zu
ermöglichen.
Ein weiterer Faden 252 ist operativ mit dem chirurgischen
Netz verbunden und reicht ein ausreichendes Stück über das zweite Ende des chirurgischen
Netzes hinaus, um eine Befestigung des Netzes an einer Nadel zu
ermöglichen.
Die Fäden 252 können auf
die verschiedenste Weise operativ mit dem Netz 42D verbunden
werden (z. B. durch Festbinden, Verknoten, Flechten, Kleben oder Schweißen). Alternativ
kann ein Fadenanker oder Tupfer benutzt werden, um die Fäden 252 an
dem Netz 42D zu verankern.
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Vorzugsweise
definiert die Einführungshülle 44D einen
inneren Abschnitt, der das chirurgische Netz 42D einschließt, und
einen äußeren Abschnitt. Der
Faden 252 erstreckt sich vorzugsweise vom ersten Ende des
chirurgischen Netzes und vom inneren Abschnitt der Hülle 44D zu
einem äußeren Abschnitt der
Hülle 44D.
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Wahlweise
können
die Fäden 6D an
das Ende der Hülle 44D angebunden
werden. Vorzugsweise werden die Fäden 6D in einer anderen
Farbe als die Fäden 252 bereitgestellt.
Alternativ können die
Fäden 6D weggelassen
und die Fäden 252 an äußeren Abschnitten
der Hülle 44D festgebunden
werden.
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Die
Fäden 252 können wahlweise
an Gewebe im Körper
verankert werden (z. B. an der Abdominalrektusfaszie), um die Befestigung
der Schlinge zu unterstützen.
In dieser Ausführungsform
sind die Fäden 252 vorzugsweise
von einer anderen Farbe als die Fäden 6D.
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In
den 1A und 19 ist
ein weiter Aspekt der vorliegenden Erfindung dargestellt. In dieser Ausführungsform
weist die vorliegende Erfindung ein Operationsbesteck zur Behandlung
von Inkontinenz auf. Das Besteck weist ein implantierbares Material (z.
B. 10), und eine oder mehrere Nadel(n) 60 auf. Die
Nadel 60 weist Flächen
zum Ankuppeln eines Handgriffs auf. Das Besteck weist außerdem mindestens
einen Handgriff 64 eines ersten Typs mit Flächen zum
Anbringen des Handgriffs an der Nadel 60 und mindestens
einen Handgriff eines zweiten Typs (siehe z. B. 19)
mit Flächen
zum Anbringen des Handgriffs an der Nadel 60 auf.
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Wenn
in der vorliegenden Patentanmeldung gesagt wird, daß ein Handgriff
von einem anderen Typ als ein anderer Handgriff ist, dann ist gemeint, daß sich die
Handgriffe wesentlich in einem Merkmal unterscheiden, das möglicherweise
ein Operationsverfahren zur Behandlung einer urologischen Erkrankung
beeinflussen kann. Merkmale, die gemäß der vorliegenden Erfindung
unterschiedlich sein können, sind
unter anderem die Größe der Handgriffe,
die Form der Handgriffe, die zur Konstruktion der Handgriffe verwendeten
Materialien, das Vorhan densein, Fehlen oder die Position von Fingervertiefungen,
ob der Handgriff beweglich ist, ob die Handgriffe umsetzbar sind,
ob die Handgriffe lösbar
sind, ob der Handgriff zwischen mehreren Positionen weitergeschaltet
werden kann, sowie die Position von bedienbaren Elementen. Die Handgriffe
können
irgendeine Struktur und irgendeines der Merkmale aufweisen, die
in der US-Patentanmeldung Nr. 09/917 443, eingereicht am 27. Juli
2001 (deren gesamter Inhalt hier durch Verweis einbezogen wird)
beschrieben werden.
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19 zeigt
mehrere unterschiedliche Typen von Handgriffen. Der Handgriff 33 weist
eine schlanke, langgestreckte Struktur mit einem Knopf in der Nähe des proximalen
Endes auf. Die Handgriffe 31, 35, 37 und 39 weisen
ein bedienbares Element (z. B. einen Knopf) in der Nähe des distalen
Endes des Handgriffs auf. Der Handgriff 31 ist gerundet, während die
Handgriffe 33, 35, 37 und 39 langgestreckt
sind. Die Handgriffe können
relativ zu einer Nadel beweglich sein (z. B. verschiebbar oder drehbar),
auf einer Nadel umpositionierbar (z. B. kann der Handgriff zwischen
verschiedenen Positionen weitergeschaltet werden) und/oder auf einer
Nadel umsetzbar sein (z. B. von einem Ende zum anderen Ende der
Nadel umgesetzt werden).
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Die 15-16 zeigen
Nadeln 202 und 204 mit integrierten Handgriffen. 5 zeigt
einen ersten Handgriff 64B und einen zweiten Handgriff 64', die auf der
gleichen Nadel 60B angebracht werden können.
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20 zeigt
einen Handgriff 172, der an einer Nadel 60 befestigt
werden kann. Der Handgriff 172 weist einen Verstärkungsabschnitt 174 auf,
der zur Verstärkung
der Nadel 60 vorgesehen ist. Der Handgriff 172 weist
wahlweise eine lösbare
Befestigungseinrichtung 177 zum lösbaren Befestigen des Handgriffs 172 an
der Nadel 60 auf. Der Handgriff 172 ist besonders
nützlich,
wenn die Nadel 60 eine relativ kleine Querschnittsfläche aufweist
oder relativ empfindlich gegen Verbiegen während einer erwarteten Operation
ist. Ein Besteck mit dem Handgriff 172 versetzt den Chirurgen
in die Lage, den Handgriff 172 auf die Nadel 60 aufzustecken,
um ein Verbiegen, Verdrehen oder eine andere Deformation der Nadel 60 während des
Operationsverfahrens zu vermeiden.
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Anstelle
einer Bohrung 90 im Dilatator 54 kann ein anderer
Mechanismus benutzt werden, um einen Dilatator 54 mit einem
chirurgischen Schlingenmaterial, einer Hülle oder Schlingeneinheit zu verbinden.
Die 41 und 43 zeigen
einen Adapter 54I. Ein Ende des Adapters weist einen Mechanismus
zum Befestigen an einer Nadel 60 auf. Das andere Ende des
Adapters 54I weist eine Einrichtung zum Befestigen an einer
Schlinge 10 auf. Die Einrichtung zum Befestigen an einer
Schlinge weist Spannbacken 366 auf, die zwischen einer
geöffneten
Stellung (41) zur Aufnahme der Schlinge 10 und
einer geschlossenen Stellung (siehe 43) beweglich
sind, in der die Spannbacken die Schlinge 10 festhalten
und einer Trennung der Schlinge 10 vom Adapter 54I widerstehen.
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Ein
Befestigungsarm 365 mit einem Sicherungsflansch kann in
einen hakenförmigen
Aufnahmeschlitz 364 innerhalb des Adapters 54I passen. Wahlweise
kann eine Feder (nicht dargestellt) verwendet werden, um den Sicherungsflansch
zum Ende des Hakens hin vorzuspannen und einer Trennung der Spannbacken
366 vom übrigen
Teil des Adapters 54I zu widerstehen. Wenn der Befestigungsarm 365 bis
zum Anschlag in den Schlitz 364 eingesetzt wird, kommen
die Innenflächen
des Adapters 54I in Eingriff mit den Außenflächen der Spannbacken 366,
um die Spannbacken 366 in geschlossener Stellung zu halten
und eine Bewegung der Spannbacken zur offenen Stellung hin zu blockieren.
Die sichere Verbindung zwischen den Spannbacken 366 widersteht
einer unerwünschten
Trennung der Schlinge 10 vom Adapter 54I innerhalb
des Körpers des
Patienten.
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42 zeigt
einen weiteren Abschnitt eines Adapters. Das in 42 dargestellte
Element weist Spannbacken 359 und ein Gewinde 357 auf,
das in ein komplementäres
Gewinde im Adapter eingeschraubt werden kann. Die Spannbacken 359 weisen ein
Dorn- bzw. Lochstanzelement 353 auf, das die Schlinge oder
Einführungshülle 44 durchdringen kann.
Vorzugsweise weist das Lochstanzelement 353 einen vergrößerten Endabschnitt
auf, der die Spannbacken 359 in geschlossener Stellung
halten und eine Abtrennung des Schlingenmaterials blockieren kann.
Das Lochstanzelement ist eine Zwangssperre gegen die Abtrennung
der Spannbacken 359 von der Schlinge oder der Einführungshülle 44.
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In
Operationssälen
werden oft spezialisierte chirurgische Nadeln vorrätig gehalten,
die gewöhnlich
von Urologen verwendet werden. Zu diesen Nadeln gehören Stamey-,
Raz- und Pereyra-Nadeln. Die 27 und 27A zeigen einen Nadelwandler 712, der
die Bequemlichkeit eines Chirurgen bei der Verwendung einer Inventarnadel
nutzen kann.
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27A zeigt eine Schlingeneinheit mit einem Schlingennetzmaterial 42 und
einen Dilatator 54. Außerdem
ist eine wahlfreie Hülle 44 dargestellt. Die
Hülle 44 wird
durch das Loch 90 gefädelt
und an sich selbst befestigt (z. B. durch Ultraschallschweißen). Der
Dilatator 54 weist einen Endabschnitt (entgegengesetzt
zu dem Ende nahe der Bohrung 90) mit einer Durchgangsöffnung auf.
Die Durchgangsöffnung
im Dilatator (am besten in 26 erkennbar) weist
Flächen
zur Aufnahme eines ersten Nadeltyps (z. B. 60) auf.
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Vorzugsweise
weist das Operationsbesteck mit dem Nadelwandler 712 auch
eine Nadel 60 auf. Die Nadel 60 weist einen Endabschnitt
auf, der so bemessen und geformt ist, das er mit komplementären Flächen in
der Durchgangsöffnung
des Dilatators 54 in Eingriff kommt, um die Nadel mit der
Schlingeneinheit zu verbinden. Ein bestimmter Chirurg kann jedoch
aus den verschiedensten Gründen
die Verwendung eines ersten Nadeltyps (z. B. 60) meiden
und sich stattdessen entscheiden, eine normalerweise verfügbare Standardnadel
(z. B. eine Stamey-Nadel 204 mit einer Bohrung) zu verwenden.
Ein solcher Chirurg kann den Nadelwandler 712 benutzen.
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Der
Nadelwandler 712 weist einen ersten Endabschnitt mit Flächen 126D und 130D auf,
die für den
Eingriff mit komplementären
Flächen
in der Durchgangsöffnung
des Dilatators bemessen und geformt sind, um den Nadelwandler 712 mit
dem Dilatator 54 zu verbinden. Die Flächen 126D und 130D haben
im wesentlichen die gleiche Form wie die Flächen 126 und 130 der
Nadel 60 (siehe 4). Der Nadelwandler 712 weist
einen zweiten Endabschnitt auf, der entgegengesetzt zum ersten Endabschnitt liegt.
Der zweite Endabschnitt weist eine Einrich tung zum Befestigen des
Nadelwandlers an einem zweiten Nadeltyp (z. B. einer Stamey-Nadel 204') auf, der sich
von dem ersten Nadeltyp 60 unterscheidet.
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Die
Verbindung zu dem zweiten Nadeltyp kann die verschiedensten Formen
annehmen. Im gleichen Operationsbesteck können mehrere Nadelwandler geliefert
werden. 27 zeigt den Nadelwandler im
nichtmontierten Zustand. Der Nadelwandler weist eine Blattfeder 710 mit
einem Verriegelungsstift, eine Verriegelungsbuchse 720 und
einen Schlitz 718 zur Aufnahme des Endes des zweiten Nadeltyps 204' auf.
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Der
Verriegelungsstift der Blattfeder 710 ist vorzugsweise
zwischen einer Nadelaufnahmestellung (27), die
das Einsetzen der Nadel 204' in den
Nadelwandler zuläßt und einer
Nadeleingriffsstellung (27A)
beweglich, in welcher der Verriegelungsstift fest und sicher an
der Nadel 204' fixiert ist.
Die Verriegelungsbuchse 720 ist zwischen einer Nadelaufnahmestellung
(27) und einer Blockierstellung (27A) beweglich, in welcher der Verriegelungsstift
der Blattfeder 710 in der Nadeleingriffsstellung gehalten
wird. Vorzugsweise ist ein Vorderende des Verriegelungsstifts der
Blattfeder 710 abgewinkelt, um die Blattfeder in die Nadeleingriffsstellung
zu führen,
wenn das Ende der Nadel 204' in
den Schlitz 718 eingeschoben wird. Eine Eigenvorspannung
der Blattfeder 710 veranlaßt vorzugsweise, daß sich der
Verriegelungsstift in, die Nadeleingriffsstellung bewegt und voll
in das Loch in der Nadel 204' einrastet,
wenn die Nadel 204' bis
zum Anschlag in den Wandler 712 eingesetzt wird.
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27A zeigt den Nadelwandler 712 in zusammengesetztem
bzw. montiertem Zustand. Der Verriegelungsstift der Blattfeder 710 sitzt
in einer Bohrung in dem zweiten Nadeltyp 204'. Die Verriegelungsbuchse 720 ist
in Richtung des Pfeils in 27 verschoben
worden, um die Blattfeder 710 zu umfassen und zu verhindern,
daß sich
der Verriegelungsstift aus dem Eingriff mit der Bohrung in der Nadel 204' herausbewegt.
Die Buchse 720 ist vorzugsweise abgestumpft mit gerundeten
Flächen,
um eine Beschädigung
des Patienten abzuwenden, während
sie durch den Körper
gezogen wird. Zu beachten ist, daß der Widerstand durch den
Körper
beim Durchziehen der Schlingeneinheit 42, 44 durch den
Körper
dazu beiträgt,
die Verriegelungsbuchse 720 zur Blockierstellung hin zu
drücken,
um einer Abtrennung der Nadel 204' vom Nadelwandler 712 zu
widerstehen.
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Ein
Operationsbesteck gemäß der vorliegenden
Erfindung kann wahlweise weitere Zubehörteile aufweisen. 39 zeigt
ein Zystoskopiehilfsmittel 12. Das Zystoskopiehilfsmittel 12 kann über einer dünnen Nadel 60 eingeführt werden.
Das Zystoskopiehilfsmittel weist eine oder mehrere Öffnungen oder
Perforationen 160 auf, die dazu dienen, die Überprüfung der
Unversehrtheit der Blase und Harnröhre zu erleichtern, und längs des
Zystoskopiehilfsmittels 12 angeordnet sind. Zum Beispiel
kann im Gebrauch nach dem Einführen
der Nadeln 60 in den Patienten das Zystoskopiehilfsmittel 12 auf
der Außenfläche jeder
Nadel 60 entlang geschoben werden. Wenn beim Einführen der
Nadel die Blase punktiert worden ist, was zum Auslaufen von Urin
oder zum Wundflüssigkeitsabfluß innerhalb
des Patienten führt,
treten Urin oder Blasenflüssigkeit
in die Öffnungen 160 des
Zystoskopiehilfsmittels 12 ein und fließen entlang der Oberfläche und
aus der Nadel 60 aus. Dadurch kann der Arzt schnell und
leicht die Unversehrtheit der Harnröhre und Blase bestätigen.
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Außerdem können in
einem erfindungsgemäßen Besteck
wahlweise weitere Zubehörteile
enthalten sein. Zum Beispiel kann in einem erfindungsgemäßen Besteck
ein Operationsabdecktuch enthalten sein, das speziell für urologische
Operationen bestimmt ist, wie z. B. eine Schlingenoperation. Ein
derartiges Abdecktuch wird in der US-Patentanmeldung Nr. 09/749
254, eingereicht am 27. Dezember 2001 (deren gesamter Inhalt hier
durch Verweis einbezogen wird), offenbart. Alternativ kann in dem
Besteck ein Artikel zur objektiven Spannungseinstellung der Vorrichtung
enthalten sein, wie z. B. diejenigen, die in der US-Patentanmeldung
Nr. 09/968 239, eingereicht am 1. Oktober 2001 (deren gesamter Inhalt
hier durch Verweis einbezogen wird) beschrieben werden.
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Außerdem können weitere
Zubehörteile
zur Bequemlichkeit enthalten sein. Wenn z. B. eine Nadel ein optisches
Merkmal aufweist, dann können
optische Elemente enthalten sein. Weist eine Nadel einen Widerstandsdetektor
auf, dann kann das Besteck eine Einrichtung zum Nachweis einer Blasenperforation
aufgrund der Widerstandsänderung
enthalten, die von einer Nadel wegen einer Blasenfunktion angetroffen
wird.
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Die
erfindungsgemäßen Bestecke
enthalten mindestens zwei Nadeln. Zwei oder mehrere Nadeln verringern
die Notwendigkeit der Wiederverwendung einer Nadel an anderer Stelle
bei einem Patienten, wodurch Kreuzkontaminationsprobleme entfallen. Zur
Bequemlichkeit des Chirurgen, zur Vermeidung einer Kontamination
von einem Teil des Körpers
zum anderen, zur Erleichterung der Fertigung oder Sterilisation
oder für
chirurgische Erfordernisse können auch
zusätzliche
Nadeln, Handgriffe, Dilatatoren und andere Elemente enthalten sein.
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Die
einzelnen Elemente der erfindungsgemäßen Bestecke können zusammen,
getrennt oder in Untergruppen verpackt werden, in Abhängigkeit von
einer Anzahl von Faktoren wie z. B. der Lagerbeständigkeit
und den Sterilisationsanforderungen. Sie können am Herstellungsort oder
am Ort der medizinischen Versorgung zusammengesetzt werden. Zum Sterilisieren
des Inhalts eines Bestecks kann ein geeignetes Sterilisationsverfahren
benutzt werden. Geeignete Sterilisationsverfahren schließen ein,
sind aber nicht beschränkt
auf Wasserdampf-, Ethylenoxid-, Elektronenstrahl-, Dampf (z. B.
Wasserstoffperoxid oder Peressigsäure) oder Plasmaverfahren.
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BEISPIELE
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Hierin
werden mehrere Methoden betrachtet. Obwohl die hier offenbarten
Methoden im allgemeinen weibliche Inkontinenzzustände und
Behandlungen/Verfahren betreffen, sind auch männliche Inkontinenzzustände und
Behandlungen/Verfahren berücksichtigt.
Verfahren, die sich mit anderen Problemen als der Inkontinenz befassen
(z. B. Zystozele, Enterozele oder Prolaps) werden gleichfalls allein oder
in Verbindung mit der vorliegenden Erfindung betrachtet. Ferner
wird im Hinblick auf das Positionieren der Schlinge der Begriff "Harnröhre" der Kürze halber
und zur Bequemlichkeit des Lesers benutzt. Zu beachten ist, daß sich die
vorliegende Erfindung besonders für das Plazieren einer Schlinge
in einer therapeutisch wirksamen Position eignet. Das Verfahren
kann zum Unterstützen
der ver schiedensten Strukturen in unterschiedlichen anatomischen
Positionen angewandt werden. Die Begriffe "Zielort", "Blase", "urethrovesikale Verbindung" (Harnröhren-Blasen-Verbindung), "Scheidengewölbe", "U-V-Verbindung" und "Blasenhals" sind gleichfalls
anwendbar.
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Die
vorliegende Erfindung schließt
Operationsverfahren ein, welche die oben beschriebenen neuartigen
chirurgischen Instrumente, Artikel und Bestecke verwenden. Außerdem werden
verbesserte Schlingenoperationsverfahren beschrieben.
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Unter
Bezugnahme auf die 1A und 28 wird
nachstehend ein erstes Beispiel eines Verfahrens dargestellt. Das
Verfahren weist den Schritt 292 zur Bereitstellung eines
Operationsbestecks mit einem implantierbaren Material (z. B. einem
Schlingennetz aus der Schlingeneinheit 46), mindestens
eines ersten Nadeltyps (z. B. der Nadel 60 mit gekrümmten Abschnitt)
und mindestens eines zweiten Nadeltyps auf (der geraden Nadel 60A).
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Das
Verfahren weist außerdem
den Schritt 294 zur Auswahl des ersten Nadeltyps 60 oder
des zweiten Nadeltyps 60A auf. Als nächstes wird im Schritt 296 entschieden,
ob die Nadel zuerst durch eine Abdominalinzision und dann durch
eine Vaginalinzision gelegt werden soll (z. B. mit suprapubischen Zugang).
Wird der suprapubische Zugang angewandt, dann wird die Nadel im
Schritt 291 in den Körper
eingeführt,
und dann wird im Schritt 293 eine Schlinge mit einem Abschnitt
der Nadel verbunden, der durch eine Vaginalinzision hervorsteht.
Die Schlinge wird im Schritt 295 implantiert. Nach dem Implantieren
der Schlinge werden die Inzisionen am Ende des Verfahrens verschlossen
(Schritt 287).
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Alternativ
kann im Schritt 298 entschieden werden, daß die Nadel
zuerst in eine Vaginalinzision eingeführt und dann durch eine Abdominalinzision durchgeführt wird
(transvaginaler Zugang). Wenn im Schritt 297 ein abnehmbarer
Handgriff verwendet wird, kann es wünschenswert sein, den Handgriff
zuerst mit der Nadel zu verbinden und dann die Nadel im Schritt 291 einzuführen. Wenn
kein abnehmbarer Handgriff verwendet wird, kann die Schlinge dann
mit der beim transvaginalen Zugang benutzten Nadel verbunden werden
(z. B. im Schritt 289). Die Nadel wird eingeführt (z.
B. im Schritt 283), die Schlinge wird implantiert (Schritt 281),
die Inzisionen werden verschlossen, und das Verfahren endet bei 288.
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Vorzugsweise
wird ein suprapubischer Zugang benutzt. Ein suprapubischer Zugang
ermöglicht eine
größere Kontrolle über das
Nadelende, um Bereiche mit empfindlichen Gefäßstrukturen und die Schließmuskelnerven
zu vermeiden. Ferner besteht die Ansicht, daß durch die mit dem kaudalen
Durchgang verbundene erhöhte
Kontrolle eine Verletzung von Darmgewebe vermieden wird.
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Weitere
Verfahren sind in 1, 2, 21 und 29 dargestellt.
Wie aus den 1 und 29 erkennbar,
weist ein anderes Verfahren die Schritte zum Bereitstellen eine
Operationsbestecks 312 mit einem ersten Schlingenmaterialtyp
(z. B. einem synthetischen Material, das zur Schlingeneinheit 46 gehört), einem
zweiten Schlingenmaterialtyp (z. B. einem anderen Typ eines synthetischen Schlingenmaterials
oder einer nichtsynthetischen Schlinge 10) und eines chirurgischen
Instruments (z. B. einer Nadel 60) zum Implantieren eines
Schlingenmaterials auf. Das Verfahren weist den Schritt 314 zur
Auswahl des ersten Schlingenmaterialtyps oder des zweiten Schlingenmaterialtyps,
den Schritt 320 zum Verbinden der Schlinge mit der Nadel 60 und den
Schritt 322 zum Implantieren des Schlingenmaterials mit
der Nadel 60 auf.
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Das
Verfahren kann wahlweise die Schritte zum Aufbau oder Zusammensetzen
der Schlinge aus den mehreren Schlingenmaterialtypen aufweisen.
Im Schritt 316 wird entschieden, ob eine Schlinge aufzubauen
ist oder ob eine bereits vorhandene Schlinge verwendet werden kann.
Wird entschieden, daß keine
Hybridschlinge zusammengesetzt zu werden braucht (d. h. daß die synthetische
Schlingeneinheit 46 allein verwendet werden könnte), dann
können
die Fäden 6 und
das mechanische Befestigungselement (z. B. eine Öse 8) zum Befestigen
einer Schlingeneinheit 46 am Dilatator 54 verwendet
werden.
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Insbesondere
gelten für
nichtsynthetische Schlingenmaterialien typischerweise ganz andere Lagerungs-
und Sterilisationsbedingungen als für synthetische Schlingen. Infolgedessen
werden nichtsynthetische Schlingen aufgrund von Überlegungen wie z. B. der Lagerbeständigkeit
vorzugsweise nicht zusammen mit den synthetischen Schlingen verpackt.
Wie aus 2 erkennbar, kann in einem Operationsbesteck
ein mechanisches Befestigungselement (z. B. eine Öse 8)
enthalten sein, damit ein nicht zugeschnittenes, nichtsynthetisches
Schlingenmaterial 14 zugeschnitten und mit einem synthetischen Schlingenmaterial 42 zusammengesetzt
werden kann. Als Ergebnis hat der Chirurg die Wahl, eine Hybridschlinge
gemäß einem
Aspekt der vorliegenden Erfindung aufzubauen.
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Ein
Chirurg möchte
unter Umständen
aus den verschiedensten Gründen
eine Hybridschlinge zusammensetzen. Zum Beispiel besteht unter Umständen die
Ansicht, daß bestimmte
Schlingenmaterialien mit geringerer Wahrscheinlichkeit empfindliches
Gewebe erodieren, wie z. B. die Harnröhre. Unter Umständen glaubt
man, daß siliconbeschichtete Schlingen
und nichtsynthetische Schlingen mit geringerer Wahrscheinlichkeit
die Harnröhre
erodieren als bestimmte synthetische Schlingen. Außerdem können bestimmte
synthetische Schlingen mit größerer Wahrscheinlichkeit
das Einwuchern von Gewebe fördern.
Infolgedessen möchte
der Chirurg unter Umständen,
wie in 2B dargestellt, eine Schlinge
mit einem Mittelabschnitt, der aus einem Schlingenmaterialtyp besteht,
und einem weiteren Abschnitt aus einem anderen Schlingenmaterialtyp
zusammensetzen. Die Entscheidung des Chirurgen kann auch durch andere
Faktoren beeinflußt
werden, wie z. B. ein früheres
Versagen eines bestimmten Schlingenmaterialtyps, vorhandene Narbenbildung
oder andere anatomische Eigenschaften eines Patienten, sowie durch
den Einfluß von
Begleitoperationen.
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Unter
Bezugnahme auf die 21 und 30 bis 37 wird
nachstehend eine bevorzugte Ausführungsform
eines Operationsverfahrens offenbart. Zunächst erhält die Patientin eine Lokal-, Spinal-
oder Allgemeinanästhesie.
In der Scheidenvorderwand 20 einer Patientin wird eine
kleine Querinzision 404 angelegt, gefolgt vom einer transurethralen
Dissektion. Außerdem
werden zwei kleine transverse suprapubische Abdominalstichinzisionen 400 nahe
der Rückseite
des Schambeins angelegt (z. B. jeweils etwa 1 cm von der Mittellinie
entfernt, oder alternativ kann eine große Inzision angelegt werden), um
den Eintritt der Nadel zu ermöglichen.
Wahlweise können
zwei paraurethrale Dissektionen (Inzisionen neben der Harnröhre) seitlich
zur Mittellinie angelegt werden, damit der Chirurg während der
Operation mit dem Finger das Ende 58 der Nadel 60 ertasten
kann.
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Ein
Handgriff 64 wird wahlweise bezüglich der Nadel 60 nach
Belieben des Chirurgen verstellt und fest mit dem zweiten Ende 62 der
Nadel 60 verbunden. 30 zeigt
das Ende 58 der Nadel 60, das gerade eine Abdominalinzision 400 passiert.
Nach dem Durchgang des Endes 58 der Nadel 60 durch die
suprapubische Abdominalinzision 400 versucht der Chirurg
vorzugsweise, am hinteren Abschnitt des Schambeins 402 der
Patientin mit dem Ende 58 der Nadel 60 auf Widerstand
zu treffen, um das Ende 58 der Nadel kontrollierbar zur
Vaginalinzision 404 zu bewegen und die Beschädigung von
Strukturen, wie z. B. der Harnröhre
und Blase der Patientin, vermeiden zu helfen. Das Ende 58 der
Nadel 60 wird benutzt, um die Lage des Schambeins 402 zu
erkennen. Der Chirurg benutzt den Widerstand, den das Schambein 402 bietet,
um das Nadelende 58 kontrollierbar zu führen. Dieses Verfahren wird
bevorzugt, da es dazu beiträgt,
die Nadel 60 von den Hauptblutgefäßen, Nerven und anatomischen
Strukturen des Beckens fernzuhalten, wie z. B. von der Harnröhre, den
Eingeweiden und der Blase.
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31 zeigt
das Nadelende, wie es gerade die suprapubische Inzision passiert. 32 zeigt
die Nadel 60, während
der Chirurg den zum Teil vom hinteren Abschnitt des Schambeins 402 gebotenen
Widerstand ertastet. 32 zeigt die Nadel 60 bei
ihrem Durchgang in unmittelbarer Nähe der hinteren Fläche des
Schambeins 402, die weiterhin als anatomische Führung für den Chirurgen
dient, während sich
das Nadelende 58 einer Vaginalinzision 404 nähert (siehe 33).
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33 zeigt
die Nadel beim Austritt aus einer Vaginalinzision 404.
Wahlweise kann der Chirurg mit dem Zeigefinger einer Hand das Ende 58 der
Nadel durch die paraurethrale Dissektion berühren. Der Finger des Chirurgen
kann sanft an die Beckeneingeweidefaszie der Patientin angelegt
und benutzt werden, um die Nadel 60 durch die relativ zähe Beckeneingeweidefaszie
in die Vaginalinzision 404 zu führen. Dies hilft dem Chirurgen,
von Strukturen wie z. B. der Blase, der Harnröhre und anderem empfindlichem
Gewebe fernzubleiben.
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Der
kleine Durchmesser und die Krümmung der
Nadeln 60 sorgen für
einen genauen Durchgang der Nadeln 60 zur Vaginalinzision 404.
Außerdem wird
durch diese Nadelkonfiguration ein minimalinvasiver Weg durch das
Gewebe geschaffen, der sich zwischen der Abdominalwand und dem pubischen Raum
erstreckt, wodurch das Risiko vermindert wird, den Darm und/oder
Blutgefäße und Nerven
zu perforieren, die sich seitlich von der Blase 14 befinden.
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Die
oben beschriebenen Schritte werden nach Bedarf für eine zweite Nadel 60 auf
der anderen Seite der Harnröhre 16 wiederholt.
Sobald beide Nadeln plaziert sind, führen die Chirurgen typischerweise
vor dem Implantieren der Schlinge eine Zystoskopie aus, um sicherzustellen,
daß die
Blase nicht punktiert ist. Durch eine Zystoskopie wird die Unversehrtheit
der Blase 14 und der Harnröhre 16 bestätigt oder
eine Perforation der Blase erkannt. Für diesen Zweck kann wahlweise
das in 39 dargestellte synthetische
Zystoskopiehilfsmittel benutzt werden. Das Zystoskopiehilfsmittel
kann separat oder in Verbindung mit der Zystoskopie eingesetzt werden.
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34 zeigt
eine perspektivische Ansicht eines Schlingensystems, das mit zwei
Nadeln 60 verbunden ist. Wahlweise werden Adapter (z. B.
Dilatatoren 54) auf die Enden 58 der Nadeln 60 aufgesteckt,
wie in 34 dargestellt. Um eine sichere Verbindung
herzustellen, läßt man die
Dilatatoren 54 vorzugsweise irreversibel einrasten. Bei
Verwendung einer synthetischen Schlingeneinheit (wie z. B. der Schlingeneinheit
von 22) wird die Kunststoffhülle 44A so ausgerichtet,
daß die
wahlfreie zentrale Orientierungsmarke (z. B. eine blaue Marke) vom
Operationsfeld weg dem Chirurgen zugewandt ist.
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Nachdem
die Dilatatoren 54 an den Nadeln 60 befestigt
sind, wird die Schlingeneinheit 46A richtig orientiert,
so daß die
Schlingeneinheit 46A beim Befestigen an den Dilatatoren 54 nicht
verdreht wird. Nachdem die Dilatatoren 54 und die Schlingeneinheit 46A richtig
positioniert sind, werden die Dilatatoren 54 durch Anbinden
von Fäden 6 durch
die Löcher 90 sicher
an der Schlingeneinheit 46A befestigt, so daß sich kein Teil
der Einheit ablöst,
während
die Nadeln 60, die Dilatatoren 54 und die Schlingeneinheit 46A durch
die Gewebe der Patientin gezogen werden. Alternativ könnten die
Schlingeneinheiten 240 und 250 mit den Dilatatoren 54 verbunden
werden, indem einer der Fäden 6A, 6D oder 252 an
die Löcher 90 der Dilatatoren 54 angebunden
wird. Alternativ kann die Schlingeneinheit 46A (2)
eine Schlaufe 48 aufweisen, die durch das Loch 90 gefädelt und
durch das mechanische Befestigungselement 8 gesichert wird.
Eine Schlingeneinheit, die eine Hülle und Schlingenmaterial (z.
B. 42) aufweist, die vorher an dem Dilatator 54 angebracht
wurden, ist gleichfalls im Umfang der vorliegenden Erfindung enthalten.
Beispielsweise könnten
die Fäden
(z.B. 6, 6A, 6D oder 252) direkt
an eine Nadel (z. B. 80 oder einen Fadenführer aus
dem Inventar) angebunden werden.
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Sobald
die Dilatatoren 54 sicher befestigt sind, werden die Nadeln
nach oben durch die suprapubischen Inzisionen gezogen, wobei sorgfältig darauf
geachtet wird, einen Kontakt mit empfindlichem Gewebe zu vermeiden.
Dann wird die Schlinge mit Operationsklemmen (nicht dargestellt)
festgeklemmt. Während
dieses Teils des Prozesses werden die befestigten Dilatatoren 54 und
die Schlingeneinheit 46A atraumatisch durch die Nadelwege
nach oben gezogen, wobei die Schlingeneinheit 46A in die
Nähe der Harnröhre 16 oder
des Zielortes befördert
und darunter in einer Schleife angeordnet wird. Ein Abschnitt jedes
Endes der Schlingeneinheit 46A, der über die suprapubischen Inzisionen 400 hinausreicht,
wird festgeklemmt und dann abgeschnitten, um die Nadeln 60 und
die daran befestigten Dilatatoren 54 davon zu lösen.
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Die
Schlinge wird in einer therapeutisch wirksamen Position plaziert.
Die genaue anatomische Position wird von einer Vielzahl von Faktoren
abhängen,
zu denen Art und Grad der anatomischen Schädigung oder Insuffizienz, eine
mögliche
Kombination des Schlingenverfahrens mit anderen Verfahren sowie
andere Entscheidungen des Chirurgen gehören. Typischerweise wird die
Schlinge in der Mitte der Harnröhre
plaziert, spannungsfrei, aber in einer Position zur Unterstützung der
Harnröhrenmitte.
Alternativ könnte
die Schlinge so plaziert wer den, daß sie den Harnblasenhals und/oder
die UV-Verbindung (Harnröhren-Blasen-Verbindung)
unterstützt.
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Sobald
die Schlingeneinheit 46A sorgfältig unter der Harnröhrenmitte
oder dem Zielort positioniert ist, um den Zielort ausreichend zu
unterstützen, können dann
der überlappende
Abschnitt der Hülle 44A,
der in der Nähe
des Mittelpunkts der Schlingeneinheit 46A angeordnet ist,
und ein wahlfreies Element 66 (d. h. ein Spannfaden) benutzt
werden, um die Schlingeneinheit 46A unter der Harnröhrenmitte zu
zentrieren und richtig zu positionieren. Dann wird die Hülle 44 entfernt.
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35 zeigt
die während
des Operationsverfahrens gespannte Schlinge. Die Schlingenspannung
kann erhöht
werden, indem eine Vorrichtung, wie z. B. eine Klemme, suprapubisch
quer über
ein oder beide Enden der Schlinge 42 gelegt wird. Im allgemeinen
ergreift der Chirurg das Netz und den Spannfaden zusammen angrenzend
an die suprapubische Inzision 400 und zieht daran, um die
Spannung des Netzes zu erhöhen. 35 zeigt
die Schlinge nach dem Abschneiden der Dilatatoren, aber vor dem
endgültigen
Beschneiden.
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Nach
dem Abschneiden der Dilatatoren 54, wird die Kunststoffhülle 44A von
dem Schlingennetz 42A entfernt, indem sie an beiden Seiten
der Hülle 44A nach
oben gezogen wird, vorzugsweise einzeln. Um beim Entfernen der Hülle 44A ein
zu starkes Spannen des Schlingennetzes 42A zu vermeiden, kann
zwischen Schlinge und Harnröhre
wahlweise ein Forceps oder ein anderes stumpfes Instrument plaziert
werden.
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In
einem weiteren Beispiel, das unter Bezugnahme auf 38 dargestellt
wird, weist ein Verfahren die folgenden Schritte auf: Bereitstellen
eines Operationsbestecks mit mindestens einer Führungsnadel 602 von
relativ kleinem Durchmesser (z. B. weniger als 4 mm) und mindestens
einer Schlingentransportnadel 604 mit scharfer Spitze,
einer an der Schlingentransportnadel 604 befestigten Schlinge 610 und
einem Adapter (z. B. dem Dilatator 54) mit Spitzenaufnahmeflächen (z.
B. ein Ende der inneren Durchgangsbohrung 96 nahe dem Ende
des Dilatators mit der Bohrung 90) zur Aufnahme der scharfen Spitze
der Schlingentransportnadel 604. Beispielsweise können die Schlingentransportnadel 604 und die
Schlinge 610 eine TVT-Nadel
und eine von Ethicon, New Jersey, beziehbare Schlinge aufweisen.
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Das
Verfahren weist die Schritte zum Anlegen mindestens einer Vaginalinzision 404,
zum Anlegen mindestens einer suprapubischen Inzision 400 und
zum Durchführen
der Führungsnadel 602 zunächst durch
die suprapubische Inzision 400 und dann durch die Vaginalinzision 404 und
zum Verbinden oder Befestigen des Adapters 54 mit bzw.
an der Nadel 602 auf (vorzugsweise nach, aber wahlweise vor
dem Durchgang der Nadel 602 von suprapubischen Inzision
zur Vaginalinzision 404).
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Die
Nadeln 604 werden zunächst
durch eine Vaginalinzision 404 und zu einer der suprapubischen Inzisionen 400 durchgeführt. Das
anfängliche
Einführen
der Nadeln 604 durch die Vagina wird zwar nicht bevorzugt,
liegt aber im Umfang der vorliegenden Erfindung, da einige Chirurgen
unter Umständen
dieses Verfahren wegen früherer
chirurgischer Ausbildung, aus Gewohnheit oder persönlicher
Vorliebe bevorzugen. Das Verfahren weist den Schritt auf, in dem
die scharfe Spitze der Schlingentransportnadel 604 in den
Spitzenaufnahmeflächen
des Adapters 54 aufgenommen wird und dann die Schlingentransportnadel 604 mit
der Führungsnadel 602 von
der Vaginalinzision 404 zur suprapubischen Inzision 400 geführt wird,
um die Schlinge 610 zu implantieren. Zu diesem Zweck kann
der Handgriff 620 mit dem Schlingenbefestigungsende der
Nadel 604 verbunden werden. Es besteht die Ansicht, daß das Führen der
scharfen Spitze der großen
Schlingentransportnadel 604 auf diese Weise dazu beiträgt, einen
Kontakt zwischen der scharfen Spitze der Nadel 604 und empfindlichen
Strukturen, wie z. B. Schließmuskelnerven,
und Blutgefäßstrukturen,
wie z. B. dem oberflächlichen
Bauchdeckengefäß, dem unteren
Bauchdeckengefäß, dem äußeren Hüftgefäß, sowie
dem Schließmuskel
zu vermeiden. Wahlweise kann der Adapter mit Aufnahmeflächen integral
in der Nadel 602 ausgebildet sein, um die Notwendigkeit
einer separaten Befestigung des Adapters an der Nadel 602 zu
vermeiden. Gleichfalls wahlweise können der Adapter und die Schlingentransportnadel 604 komplementäre Eingriffsflächen zur
sicheren Befestigung der Nadel 602 an der Nadel 604 aufweisen.
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Nach
einem anderen Beispiel sind ein Nadeldilatator oder -adapter unter
Umständen
bei einem Operationsverfahren nicht erforderlich. Zum Beispiel kann
das Verfahren eine Schlingeneinheit verwenden, die einen Faden aufweist,
der von Ende der Schlingeneinheit ausgeht (z. B. eine Schlinge,
wie sie in Verbindung mit den 22 oder 22A beschrieben wird). Das Verfahren weist die
folgenden Schritte auf: i) Bereitstellen der Schlinge, ii) Anlegen mindestens
einer Vaginalinzision, ii) Anlegen mindestens einer suprapubischen
Inzision, iii) Durchführen eines
Vorderendes einer Nadel zunächst
durch eine suprapubische Inzision und dann durch die Vaginalinzision
auf einer Seite der Harnröhre
der Patientin, iv) Durchführen
eines Vorderendes einer Nadel zunächst durch eine suprapubische
Inzision und dann durch die Vaginalinzision auf der anderen Seite
der Harnröhre
der Patientin, v) Befestigen des ersten Fadens am Vorderende einer
Nadel, vi) Befestigen des zweiten Fadens am Vorderende einer Nadel,
vii) Implantieren der Schlinge durch Bewegen des Vorderendes einer
Nadel von der Vaginalinzision zu einer suprapubischen Inzision,
und viii) anschließendes Entfernen
der synthetischen Einführungshülle. In
einer Ausführungsform
kann die Nadel eine Nadel oder einen Fadenführer (wie z. B. die in den 9, 9A und 10 dargestellte
Nadel 80) mit einziehbarem Fadenhalter aufweisen, um den
Faden sicher an der Nadel festzuhalten, während die Nadel und die Schlingeneinheit
nach oben durch den Körper
gezogen werden. In dieser Ausführungsform
des Operationsverfahrens könnten
eine einzige Nadel (z. B. die auf beiden Seiten der Harnröhre verwendete gleiche
Nadel 80) oder zwei Nadeln verwendet werden.
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Die
Erfindung ist zwar im Hinblick auf bestimmte Ausführungsformen
und Anwendungen beschrieben worden, aber der Durchschnittsfachmann kann
angesichts dieser Lehren weitere Ausführungsformen und Modifikationen
entwickeln, ohne den Umfang der beanspruchten Erfindung zu überschreiten. Dementsprechend
versteht es sich, daß die
hier enthaltenen Zeichnungen und Beschreibungen als Beispiele angeboten
werden, um das Verständnis
der Erfindung zu erleichtern, und nicht als Einschränkung ihres
Umfangs aufzufassen sind.